1939 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und: Staatsanzeiger Nr. 281 vom 30. November 1939. S. 4

bildung die nachstehende Gebühren- und Umlagenordnung der Reichsstelle für Eisen .und Stahl erlassen:

81 Zur Bestreitung der Kosten der Reichss\telle für Eisen und Stahl werden von ihr Gebühren und Umlagen erhoben.

Gebühren. 82

Gebühren werden erhoben für:

1. die Erteilung von Bescheinigungen jeder Art auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung (Devisen- gebühr); :

2, die Verlängerung der in Ziff. 1 genannten Beschei- nigungen (Verlängerungsgebühr);

3. die Mitwirkung der Reichsstelle für Eisen und Stahl in sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Ge- biete der Devisenbewirtschaftung; hierzu gehören auch die gutahhtlichen Äußerungen der Reichsstelle gegen- über den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben (Mitwirkungsgebühren).

Einer gutachtlihen Äußerung der Reichsstelle steht das Nichtgeltendmachen eines Einspruchrechts gleich;

4. die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen (Ausfuhr- bewilligungsgebühr).

83

(1) Die Devisengebühr 2 Ziff. 1) beträgt 4/00 des Betrages, auf den die erteilte Bescheinigung lautet. Bei aktiven Lohnveredelungsgeschäften wird der Gebührenrechnung -dec Betrag des Veredelungslohnes zugrunde gelegt.

(2) Die Verlängerungsgebühr 2 Ziff. 2) beträgt 1 °/oo des Betrages, auf den die verlängerte Bescheinigung lautet.

(3) Die Mitwirkungsgebühr 2 Bilk: 3) beträgt 4 °/oo des Betrages, auf den die Genehmigung fahren, in dem die Reichsstelle für Eisen und Stahl mitwirkt, nicht zu einer Genehmigung, so wird eine Gebühr nicht er- hoben. Bei teilweiser Genehmigung wird die Mitwirkungs- gebühr nah dem genehmigten Betrag errechnet. l

(4) Die Ausfuhrbewilligungsgebühr .(§ 2 Ziff. 4) beträgt 1 9/00 des Wertes der Ware. Als Wert der Ware gilt der Wert der Sendung franko Grenze oder fob deutschem Hafen; bei Waren, die im passiven Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind, gilt als Wert der Veredelungslohn.

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(1) Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 NM nach oben abzurunden. Der Mindestsay jeder Gebühr beträgt 0,50 R.

(2) Für jede Ausfuhrbewilligung sind bei Werten über 20,— NAM mindestens 1,— M zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sendung 20,— NA nicht übersteigt.

85 Ft der Betrag, nach dem die Gebühren zu berechnen sind, auf ausländische Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit zuleßt befanntgegebenen Umsaßsteuer-Umrechnungskurses zu ermitteln.

Umlagen.

M) Umlagen werden erhoben für den Verbrauch von monat- lih mehr als 5 t an: 1. Schrott jeder Art (stat. Warenverz. Nr. 843 e, d); 9, inländischen Eisenerzen (stat. Warenverz. Nr. 237 e).

S7 Die Umlage beträgt: L a) für den Verbrauch von Schrott 0,12 KXAXK je t; b) für den Verbrauch von inländischen Eisenerzen 0,03 NAÆM je t.

Verfahrensvorschriften.

88 (1) Schuldner der Gebühren sind diejenigen Personen und Unternehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen ausgestellt sind oder denen eine Genehmigung erteilt wird. (2) Schuldner der Umlagen sind diejenigen Personen und Unternehmungen, die Schrott oder inländische Eisenerze ver- braucht haben. 89

(1) Die Gebühren und Umlagen werden fällig bei Empfang der Gebührenrechnung bzw. des Umlagenbescheides. Die Ge- bührenrechnung kann mit der erteilten Bescheinigung oder Verlängerung verbunden werden. A /

(2) Handelt es sich um (Sammel-) Bescheinigungen, über deren art M vom Antragsteller odex Berechtigten . nach den auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung bestehenden Vorschriften der Reichsstelle für Eisen und Stahl Meldung erstaitet werden muß (z. B. bei Ausländersonderkonten für Fnlandszahlungen), so werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Ausnußung und an dem Zeitpunkt zu dem die Meldung zu erstatten ist, fällig. Sie sind zuglei mit der Übersendung der Meldung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren oder Umlagen von der Reichs- stelle für Eisen und Stahl nicht durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 10 Tagen nah Empfang der Ge- bührenrehnung bzw. des Umlagenbescheides auf eines der Konten der Reichstelle für Eisen und Stahl:

Postscheckonto Berlin Nr. 27 162; Reichsbankgirokonto

Berlin SW 111; Reichskreditgesellshaft A.-G., Berlin W 8, Behrenstraße 21/22; einzuzáhlen. 8 10 Buch- und Betriebsprüsungskosten.

(1) Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Reichs- Mee sür Eisen und Stahl in Erfüllung ihrer Aufgaben urhführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. (2) Die Reichsstelle für Eisen und Stahl is jedoch be- rechtigt, Personen oder Unternehmungen, bei denen eine Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder An-

ordnungen oder Verleßungen der aus dieser Gebühren- und - Umlagenordnung sich ergebenden Pflichten eststellt, mit den * Prüfungskosten zu belegen. Die

öhe diejer Kosten wird,

autet. Führt das Ver- -

ohne daß es eines Nachweises gegenüber dera Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle für Eisen und Stahl endgültig festgeseßt. Der Betrag ist ‘von den zahlungspflichtigen Unter- nehmen binnen 10 Tagen nach Empfang der Aufforderun auf eines der Konten der Reichsstelle für Eisen und Stahl

einzuzahlen. 8 11

Die Gebühren- und Umlagenordnung tritt am 1. No- vember 1939 in Kraft, sie gilt auch in der Ostmark und in den sudetendeutshen Gebieten. G eis treten die bis- uri en Bestimmungen über die Gebührenordnung außer

rast.

Berlin, den 30. Növember 1939.

Der Reichsbeguftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel. s

Vekanntmachung.

Die am 29, November 1939 ausgegebene Nummer 237 des Reichsgeseßblatts, Teil L, enthält:

Zweite Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaus und des Wohnungs- und Siedlungswesens in der Ostmark. Vom 18. November 1939.

Verordnung zur Aenderung der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzuht. Vom 20. November 1939, .

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verord- nung über die Einführung des Reichsrehts in den Gemeinden Jungholz und A Geschäftsbereih des Reichsministers der Justiz und des Reichsarbeitsministers. Vom 27, No- vember 1939.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Wirt- schaftsverwaltung. Vom 28. November 1939,

Umfang: 1% Bogen. Verkaufspreis: 0,30 N. K. Postver- sendungsgebühren: 0,04 NAÆ für ein Stück bei Voreinjendung auf. unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin, den 30. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

PVreußen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml.

S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 16. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Plettenberg für Schulzwecke dur das Amtsblati der Regierung in Arnsberg Stü 34 S. 129, ausgegeben am 27. August 1938; f

. dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom

95. November 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Gemeinde Bunde zur Anlage eines Sþport- laßes, zum Bau eines ALLS eims, eines Schieß- tandes und eines Kindergartens durh das Amtsblatt der Regierung in Aurih Stück 50 S. 128, ausgegeben am 10. Dezember 1938;

3. der L des Preußishen Staatsministeriums vom 13. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rets an das Paulo Reich (Reichsfiskus Poligeiver- waltung —) zum Bau einer Polizeikaserne in R durch das Amtsblatt der ie alia in Düsseldorf Stü 5 S. 261, ausgegeben am 31. Dezember 1988;

4. dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 14. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an den Kreis Ahrweiler zum Bau der Teilstrecke I Brück (Ahr) Dümpelfeld des Radwegs Brück (Ahr) Adenau in den Gemeinden Bcück (Ahr), Hönningen, Liers und Dümpelfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 55 S. 277, ausgegeben am 31. Dezember 1938;

5. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 7. Fanuar 1939 über die ena des Enteignungsrechts an den Provinzialverband der Proving Hannover zum Bau der Okertalsperre durch das Amtsblatt der Regierung. in Hildesheim Stü 2 S. 5, ausgegeben am 14. Fanuar 1939;

6. dexr Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 13. April 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Schhulverband Schirmenig sür die Erweiterung des Schulgeländes durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Stück 16 S. 73, ausgegeben am 22. April 1989;

7. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 9. Mai 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Westhólz-Westfälische Holzhandelsgesellshaft m. b. Ÿ. in Castrop-Rauxel für die Erxichtung eines Sägewerkes in der Gemarkung Habinghorst durch das Amtsblatt der Re- Ln in Arnsberg Stück 20 S. 77, ausgegeben am

, Mai 1939;

8, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Mai 1939 über die R ofes des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichs\iskus Luftwaffe —) ür militärische Zwecke in der Gemarkung Steinbeck durch das Amtsblatt dexr Régierung in Königsberg (Pr) Stück 22 S. 83, ausgegeben am: 3. Funi 1939; ;

DO

9, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom .

2. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Radevormwald zum Bau einer Wasserleitung vom städtishen Wasserwerk in Stoote zum Wasserturm in Rádevormwald in den Gemeinden Rade- vormwald und Hückeswagen durch das Amtsblatt der Re- gierung in Düsseldorf Stück 24 S. 107, ausgegeben am 17. Juni 1939;

10. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 20. Oktober 1939 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Stadtgemeinde Wipperfürth für die Erbreite- rung der Hönnigestraße durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Stück 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1939;

11. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 25, Oktober 1939 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Firma Arloffer Thonwerke, Aktiengesellschaft in Arloff, für die Erweiterung ihrer Tongrube. in der Ge-

maxkung Arloff. durch das Amtsblatt der Regierung in Köln |

Stüd 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1939;

12. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 25. Oktober 1939 über die Ari des Enteignungs- réechts an die Firma Zettelmeyer, Maschinenfabrik und Eisengießerei in Konz bei Trier, gur Heit in Sinzig, zur Errichtung einer. Maschinenfabrik in Sinzig Ge ‘das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 44 S. 205, aus-

qaegeben am 4. November 1939.

_ SBetanntmachung. Die heute ausgegebene. Nummer -21 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 14 506. Verordnung über die Errichtung einer staatlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Memel. Vom 24, Oktober 1939,

_ Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: —,20 ÆA, zuzügli einer Versandgebühr von 3 F. Zu beziehen durch: R, v. Decker' Verlag (G. Schenck, Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 30. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 48 des Ministerial-Blatts des Reihs- und Preußis schen Ministeriums des Junnern (herausgegeben vom Reichs- ministerium des Funern) vom 29. November 1939 hat folgenden Jnhalt: Allgem. Verwaltung RdEvrl. 20. 11. 39, Beteilig. d. Blindenhandwerks bei d. Vergebg. öffentl. Aufträge. RdErl. 21. 11. 39, Gewährg. v. Vorsch. z. Beschaffg. v. Winters kartoffeln. —Kommunalverbänd e. RdErl. 14. 11. 39, Kur- taxe. RdErl. 18. 11. 39, Einführg. d. Gemeindegetränkesteuer in d. Ostmark. RdErl. 20. 11. 39, Wertzuwachssteuer anläßl. d. Landbeschaffg. für Zwecke d. Wehrmacht. RdErl. 24. 11. 39, Haushalts-, Kassen- u. E f. d. Gemeinden (GV.) im RJ. 1940. RdErl. 24. 11. 39, Verleg. d. Sives d. Verw. d. Prov.-Verb. Mark Brandenburg. RdErk 25. 11. 39, Bürger- steuer d, aus d. freigemacht. Gemeinden im Westen d. Reichs zurück- geführt. Personen. Wohlfahrtspflege u. Jugend- wohlfahrt. RdErl, 20. 11. 39, Unterbring. v. Fürsorgezögl. in d, Ostmark, Polizeiverwaltung. RdErl. 20. 11. 39, Pol.-Eigene Drukereibetriebe. RdExul. 22. 11. 39, #-Hivil- abzeihen. RdErl. 23, 11. 1989, Sondergerichtsbarkeit in Strafs sachen f. Angeh. d. # u. |e d, Angeh. d. Pol.-Verbände bei besond. Einsay. RdErl. 24. 11. 39, Volkskartei. RdErl. 22. 11. 39, Uebers. üb. d. Stärkeverhältn. d. Gend.-Einzeldienstes z. Ein- wohnerzahl u. Bodenfläche. RdErl. 23. 11. 39 Betriebsmittel- bedarf f. d. staatl. Pol. RdErl. 20. 11. 39, E Lokerxg. d. Anstellungs- u. Beförderungsbest. bei d. S ¿Us Gend. RdErl. 20. 11. 39, Steuerfreiheit d. Entshädgn. f. Unif.- Beschaffg. u. -Unterhaltg. RdErl. 20. 11. 39 Dienstl. A d. Heimatdienststellen mit d. in d. Ostgebiete abgeordn. Angeh. d. unif. OrdnPol. Rd. 21. 11.- 39, Befbrderg. v; Pol.-Vollzugs- beamten. RdErl. 21. 11, 39, Ersaßgestellg. f. erkrankte Pol.- Wachtm. (SB) d. im Protekt. Böhmen u. Mähren u. im Genéèral= gouvern. eingeseßt. Pol.-Formationen. RdErl, 24. 11. 39, Arbeitsbereitsh. d. Gefolgschaftsmitgl. RdErl. 22. 11. 39, Führg. v. Pol.-Hunden neben d. Fahrrad. RdErul. 22. 11. 39,. Pol.=- Dolmetscherprüfg. RdEr!l. 28. 11. 39 Veschaffg. v. Gummihand=- shuhen f. d, Gend.-Einzeldienst. RdExrl, 24, 11. 39, Unter- vermietg. v. Reichsdienstwohngn. RdErl. 24. 11. 39, 16. u. 17. Offz.-Anw.-Lehrg. RdErl. 20. 11. 39, FeuerSchP. RdErl. 22. 11. 39, Brandursachenstatistik. RdÉrl. 28. 11. 39, Freiw. Feuerwehr. RdErl. 23. 11. 39, Pflichtfeuerwehr. RdErl. 90. 11. 39, Erdg. v. Luftschußsirenen u. Teilen d. Fernsteueranlage. RdErxl. 22, 11. 39, Photographieren v. Luftshuyanlagen U. Luftshußübgn. RdErl, 24. 11. 39, Uebers. üb, Luftshuyraum- Belüftungsanlagen. Verkehrswesen. RdErl. 20. 11. 39, Einführg. d. Vorschr. üb. Aktenauskünfte u. Akteneinsiht in Ver- fabrsunsallsachen im Sudetengau. N Sit N nds- angelegenheiten. RdErl 23. 11.39, Beschleunigte E eshhließg. Wehrmachtsangeh. Staatsangehörigkeit, Paß- u:n d

Ausländerpolizei. RdErl. 25. 11. 39, Erwerb d. dk. Staats-

nact keit in d. in d. Dt. Reich eingegliedert. Ostgebieten. P rangelegenh etten Familienunterhalt. RdEr!l. 24. 11. 39, Érfassg. d. Geburtsjährg. 1908 u. 1909, RdErl. 24. 11. 39, Unterrichtg. d. Le d. NSDAP. üb. bevorst. Einquartierg. v. Truppen. 6. RdEvl. 24. 11. 39, Familienunterhalt d. Angeh. d, Einbërufenen. Volks - gesundheit. RdErl, 20. 11. 39, Vereinfachg. d. Verw. auf d. Gebiete d. Gesundheitswesens. RdErl. 20. 11. 39, Ausbildg. als Famulus in Kranken- u. Entbindungs8anst. RdErl. 20. 11. 39, Krankenpflegedienst d. Studierenden d. Med. RdErl. 25. 11. 39, Zulassg, z. staatl, Dentistenprüfg. u. Anerkenng. als En im

inne d. RVO. RdErl. 25. 11. 39, Lehrg. z. Ausbildg. v. Hilfs- kräften in d. Gesundheitspflege. RdErl. 20. 11, 39, Verwendg. v. Milei 6G z. Herstellg. v. Lebensmitteln. Uebertragb. Krankh. der 43. Woche. Veterinärverwaltung. RdErl. 20. 11.39, Wehrdienst d. Fleischbe chautierärzte. Verschiedenes. Hand- Thriftl. Berichtig. Neuersheinungen. u beziehen durch alle Pana, Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer- ase 44. Vierteljährlih 1,85 N. für Ausgabe A (zweiseitig bes- druckt) und 2,40 NA für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

| Wirischasisteil. |Y

Der Begriff der unordentlichen Führung der Handelsbücher.

Der § 240 der Konkursordnung bedroht Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wovden ist, wegen Bankerotts mit Gefängnis u. a. dann, wenn he Handelsbücher zu führen unter- lassen haben, deren Führung ihnen geseßlih oblag, oder dieselben verheimliht, vernihtet oder so unordentlich geführt haben, daß De feine Üebersicht ‘ihres Vermögenszustandes gewähren. Dieser

atbestand ist nach geltender Rechtsprechung hon dann erfüllt, wenn sich aus den Büchern für einen Sachverständigen eine Vebersicht über die Geschästs- und Vermögenslage nux mit Mühe und untex beträchtlichem Zeitverlust gewinnen läßt. Es ist also nicht entscheidend, so erklärte das Reichsgericht in einem der- artigen Fall (8 D 1041/38), daß shließlich im Laufe des Konkurs8- und des Stvafverfahrens sich doch alle wesentlichen Os áus den Büchern haben feststellen lassen, Denn-das ist mög iher-

E nux unter Aufwendung von erheblicher Mühe und Zeit gesche.

hen. Unordentlihe Führung der Handelsbücher liegt aber

_auch dann vor, wenn \sich wesentlihe Tatsachen nux unter Auf-

wendung von erheblicher Mühe und Zeit seitens des Sachver-

. ständigen feststellen lassen.

Fortsezung des Wirtschaftsteils in der: Ersten Beilage.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: “Rudolf Lanb\ch in Berlin-Charlottenburg.

Druck der Preukischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft. n Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen (einschließlih Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)

zum Deutschen Reichsa

Ir. 281

Erste Beílage

Berlin, Donnerstag, den 30, November

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1939

Berliner Börse vom 29. ITovember.

Verstärkte Käufe der Bankenkundschaft waren am Las für die Kursgestaltung ausshlaggebend. Die Umsäße haben si im großen und ganzen nicht verstärkt, den Anschaffungen zu An- lagezwecken stand aber kaum Abgabeneigung gegenüber, Die Kursbesserungen betrugen zumeist bis zu 1 %, vereinzelt waren aber auch größere Gewinne festzustellen. j

Am Montanmarkt lagen Mannesmann und Hoesch je s und Rheinstahl 4 % niedriger. Demgegenüber stiegen Vereinigte Stahlwerke, Harpener und Buderus um je #4 und Mansfelder Bergbau um 11/4 %. j S

Am Braunkohlenaktienmarkt kamen Flse Genußscheine 74 und Rheinebraum 154 % höher an. Chemische Werte lagen durchweg leiht gebessert, Farben notierten 158?/s (+ 76), Goldschmidt und Rütgers stiegen um je % %. Von Kaliwerten wurden Salz- detfurth um 1, von Gummi- und Linoleumwerten Conti-Gummi um 1% % heraufgeseßt. Am Elektroaktienmarkt Ra sih Accumulatoren und Siemens um je 1%, ferner Lichtkraft um 4 %. Bei den Versorgungswerten standen Charlotte Wasser mit + 5/3, Rheag mit + 34 und Schles. Gas mit + 14 % im Vorder- runde. Von Mashhinenbauanteilen kamen Deutsche Waffen und

renstein, von Metallwerten Deutscher Eisenhandel um je % %

höher an. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann, von Textilaktien Bremer Wolle, von Zellstoffpapieren Aschaffen- burger und am Bahnenmarkt Eisenbahnverkehx mit einer Steige- cung um je 1 %. Gebr. Funghans wurden um 1/4 herauf-, Dierig um 13/4 9% herabgeseßt. i i

Im Verlaufe war die Kursbewegung nah oben gerichtet, wobei mehrfach stärkere Besserungen eintraten. Mit auffälligeren Veränderungen waren Siemens (+ 21/2), Mansfeld (+ 1), Bremer Wolle (114), Schles. Gas (+ 2) und Conti-Gummi

(+ 174) zu nennen. Sonst betrugen die Steigerungen größten- teils bis zu 1 %.

Gegen Ende des Verkehrs zogen die Aktienkurse zum Teil weiter an, so daß die Schlußnotierungen verschiedentlih die höchsten des Tages waren. Dies galt -u. a. für Buderus mit 99/4, Rheinstahl mit 134 und Farben mit 159%. Fm übrigen wurde der erhöhte Verlaufsstand meist gut behauptet.

Am Kassamarkt wichen Banken nur wenig vom leßten Stande ab. 1 % fester waren allerdings nah Pause Lübecker Commerz- bank. Für Hyp.-Banken war die Stimmung - freundlih.- Am Markt der Kolonialaktien verloren Schantung 14 %. Für die zu Einheitskursen gehandelten Fndustrieaktien war die Entwicklung bei Abweichungen von bis zu 3 % nach beiden Seiten nicht ein- heitlih. Beachtung fand die Wiedernotierung von Rinteln Stadthagen Lit. B., die gegenüber dem leßten Kurs vom 15. 6. 37 = 22 % einbüßten.

Steuergutscheine T waren um 5—10 Pfg. fester, Steuergut- scheine II blieben unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesißanleihe 136,90 gegen 1374. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 93/4 unverändert.

Am Kassarentenmarkt fanden L -Manvhniens weiter Be- achtung, Liqu.-Pfandbriefe waren g. T, etwas shwächer. Kom- munalobligationzn und Stadtanleihen lagen vuhig. Provinz- E konnten sich behaupten, ebenso Staats- und Länder- anleihen. Reichsanleihen wihen nur wenig vom Vortagsstand ab. Am Markt der Jndustrieobligationen blieb es bei kleinen Veränderungen still. Eine bestimmte Tendenz war nicht er- kennbar.

Der Privatdiskontsay wurde bei 25% % belassen.

Am Geldmarkt stiegen die Blankotagesgeldsäße im Hinblick auf den Ultimo wiederum s % auf 2%—2%% %.

Wirtschaft des Auslandes.

Starke Beanspruchung der Niederländischen Bank durch den Staat. Der Wochenausweis vom 27. ITovember.

Amsterdam, 29. November. Der Ausweis der Niederländi- chen Bank vom 27. November steht im Zeichen stark erhöhter eanspruhung der Bank durch den Staat. Aus dem Stand kann entnommen werden, daß rd. 59 Mill. hfl, in Form von Schah- wechseln durch die Niederländishe Bank überyommen worden e und zwar hat dex niederländishe Staat allein in der leßten oche“ rd. 39 Mill. hfl. bei der Bank aufgenommen. Dies geht auch deutlih aus der «Zunahme des Postens Fnlandwechsel des Bankausweises um 38,4 Mill hfl. hervor. Der Posten erscheint

fes! mit 75,87 (37,47) Mill. hfl. Wie die holländishen Blätter erichten, bestehen einige Schwierigkeiten, Shaßwechsel zu den von der Regierung gewünschten Bedingungen und in dem er- wiünshten Ausmaß auf dem freien Markt unterzubringen, Aus- leihungen zeigten im Ausweis der Niederländischen Bank mit 999 69 (225,87) Mill. hfl. einen Rückgang um 2,2 Mill. hfl. Der Goldbestand der Bank zeigt wiederum eine Vevminderung, und zwar un rd. 10 Mill. hfl. Er erscheint mit 1028,60 (1038,25) Mill. hfl. Hier dürfte es sich um Abgaben der Bank auf Wäh- runvgsausgleichsfonds handeln, der vermutlich in New York die Stellung des Guldens zu stüßen versuht. Wie der „Telegraaf“ erfahren haben will, seien in der vorigen Woche bedeutende Gold- verschifsungen von New York nach Amsterdam durchgeführt worden Auch das von Sowjetrußland übernommene Gold, von dem in der vorigen Woche berichtet wurde, sei bereits nah den Vereinigten Staaten verschifft worden. Das Blatt hebt dann hervor, daß die Golldverschisfungen in den leßten Tagen durch das prunghafte Steigen der Risikoprämien sehr verteuert worden eien. Bisher hätte diese Prämie etwa 2 % betragen, jeßt betvage iese Prämie minimal 4 %. : i

Die starke Beanspruhung der Niederländischen Bank zeigt sih auch in der Zunahme des Banknotenumlaufs um 11,8 Mill. hfl. auf 1143 Mill. hfl. Die Erhöhung der Giroeinlagen um 14,3 Mill. hfl. auf 250,01 Mill. hfl. wird auf die durhgeführten Goldtransaktionen zurückgeführt.

Neue Erhöhung der französischen Eisenpreise.

Paris, 29. November. Das französische Rüstungsministerium hat eine neue Preiserhöhung für MSeS Eisenerzeugnisse ge- nehmigt, wonach die Preise für Oktoberlieferungen um 7 % und

für Lieferungen in der Zeit vom 1. November bis 15. Dezember um 10 % heraufgeseßt werden. Diese Preiserhöhung „joll als Aus- gleih für die anhaltende Steigerung der Selbstkosten in der fran- zösischen Eisenindustrie dienen. Die Erzeuger sind jedoch mit dem Ausmaß der Preiserhöhung unzufrieden, da sie der tat- sächlichen Zunahme der Unkosten in keiner Weise entspreche.

»MNicht der geringste Fortschritt.“ Englisch- russische Wirtschaftsverhandlungen völlig fest- gefahren.

Brüssel, 29. November. Der Londoner Belga-Korrespondent stellt fest, daß die english-sowjetrussischen Wirtschaftsverhandlun- en seit aht Wochen nicht den geringsten Fortschritt gemacht haben. Die sowjetvussishe Antwort auf das britishe Memorandum vom 25. Oktober, in dem England gewisse Vorschläge gemacht habe, sei bis heute noch nicht eingetroffen.

Wie Englands Krieg die Neutralen tri}ffft. Holland muß bedeutende Steuererhöhungen durchführen.

Amsterdam, 29. November. Jn einer Denkschrift über den Haushalt des Finanzministeriums teilt die niederländische Re- gierung dem Parlament mit, daß eine Reihe von bedeutenden Steuererhöhungen in nächster Zeit durchgeführt werden müßte. Dies betrifft vox allem eine ganze Anzahl indirekter Steuern, aber auch die Einkommensteuer soll erhöht werden. Zudem sollen die Steuerzahlungstermine verkürzt werden.

Slowakisch-italienischer Warenaustausch.

Preßburg, 29. November. Fn. den leßten Tagen weilte Le- gationsrat Enea zu Besprechungen über die Entwicklung des italienish-slowakishen Warenaustausches in Preßburg. Es ist für die nächste Zeit mit einer - verstärkten Ausfuhr von Zellulose, Gerste und Spiritus nah Ftalien zu rechnen, um so mehr als Ftalien in gegenseitigen R Ie eine aktive Cle- aringspive von 5 Millionen aufweist. Größere Holzlieferungen fonnten allerdings noch nicht vorbereitet werden, da in der Preis- frage bisher beträchtlihe Gegensäße bestehen. Aus Ftalien kommt

in erster Linie der Bezug von Genußmitteln in Frage.

U E E E I T I I I S

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 30. November 1939.

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s 133 RAM für 100 kg desgl. in Walz- oder Drahtbarren

/ +6 §0 Q. 00 ck60..0 S 7 - e e « E 00 a oa m aa ae Antimon-Negulus . E Es S-s E O E Lia 35,40—4000, „, 1, fein

Berlin, 29. November. Preisnotierungen für Nahrungsa mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reihsmark.] Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang- bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei §) 54,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe

—,— bis —,—, Geshl. glas. gelbe Erbsen ll, zollverbilligt §)

64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen Il, zollverbilligt §) 57,40 bis —,— Grüne Erbsen —— bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon. ungl. § *) 26,75 bis 27,75, SFtaliener, ungl. §*) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 {), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) 34,00 bis 35,0074), Gerstengrüge, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,004), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 f), afergrüze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 #4), Kochhirse *) 4,80 bis 35,80. Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen- mehl, Type 630 (Znland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,76 bis —,—. Kartoffelmehl, hohfein 36,65 bis 38,157), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 +), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50+), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 {), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373 00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 882,00, Kakao, Mee: 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südcines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indish §)

960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandel n, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in sz kg- Packungen —,— bis —,—, Bratenshmalz 183,04 bis —,—, Roh- \chmalz 183,04 bis —,—, Dts. Schweineshm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübéln 111,60 bis —,—, Speck, ge- xäuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei- butter, gepackt 282,00 bis —;—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglih 1,80 L Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 9% 96,00 bis 100,00, echtecr Gouda 4009/6 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 9/9 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00. bis —,—, Allgäuer Romatour 20 °%% 120,00 bis —,—, Harzer Käse, 68,00 bis 74,00.

8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menshlihen Ernährung bestimmt.

{) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen“*

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 29. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürih 655%, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid ——, Mailand 152,20, New York 29,19, Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzia —,—, Warschau —,—.

*) Für innerdeutshen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 29, November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,88,

Sofia 413,00, Züri 85,20, Sldöwakei 9,65.

Mailand 17,7732, New York 8350,00, Paris 8,45, Prag 11,86, *

} Fortseßung auf der nächsten Seite.

Die Elektrolyztkupfernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

am 30. November auf 74,00 L. (am 29. November auf 74,00 L) für 100 kg.

amen

In Berlin festgestellte Notiérungeu und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

30. November | 29. November Geld Brie! | Geld Brief

Aegypten(Alexandrien und Kairo) .. . [1 äqgyvt. Pfd. | E =— Afghanistan (Kabul) . | 100 Afghani | 18,73 18.77 | 18,73 18,77 Argentinien (Buenos Ae 1 Pav.-Pes. 0,578 0,582 0,578 90,582 Australien (Sidney) |1 austr. Pfd. | Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . . - « | 100 Belga 41,224 41,32 | 41,20 41,28 Brasilien (Nio de äFaneiro) . . . « - . | 1 Milreis 0,130 0,132 0,130 0,132 Brit. Indien (Bom- bay-Calcutta) . « . | 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . | 100 Leva 3,047 3,0531 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) | 100 Kronen | 48,05 48,15 | 48,056 48,15 Engkand (London). . | 1 engl. Pfund | . Estland : (Neval/Talinn) . . 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 | 62,44 62,56 Finnland (Helsingf.) | 100 finnl. M.| 5,045 5,055] 5,045 5,055 Frankrei (Paris). . | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm.| 2,353 2,357] 2,353 2,357 Holland (Amsterdam und Notterdam). . | 100 Gulden 1132,22 132,48 [132,22 132,43 Iran (Teheran) . . « | 100 Nials 1428 1430 1428 1430 Island (Neykjavik) . | 100 isl. Kr. ] 38,31 838,39 | 38,31 38,39 Italien (Nom und Mailand) 100 Lire 1309 131111309 B Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,583 0,585] 0,583 90,585 Iugoslawien (Bel- grad und Zagreb). | 100 Dinar 5,694 5,7061 5,694 5,706 Kanada (Montreal) . | 1 kanad. Doll.

Lettland (9iga) . . . | 100 Lats 48,75 48,85 | 48,795 48,89 Litauen (Kowno/Kau-

A es C . | 100 Litas 41,94 42,02 | 4194 42,02 Luxemburg (Luxem-

B e uin 100 Tür Ff F IOSL 10/39 | 10,30 10,32 Neuseeland (Welling- i

Ene Pf.

Norwegen (Osko) . . | 100 Kroneu | 56,59 56,71 | 5659 56,71 Portugal (Lissabon) . | 100 Escudo 9,091 9,1091 9,091 9,109 Numänien (Bukarest) | 100 Lei S Schweden(Stockholm _und Göteborg) . .| 100 Kronen | 59, Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). | 100 Franfkeu | 5: Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen Spanien (Madrid und

Barcelona) . . . .| 100 Peseten | 2d, Südafrik.Union(Pre-

toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. s Türkei (Istanbul) . . |1 türk. Pfund| 1,978 1,98] 1,978 1/ Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpe)o 0,919 90;921] 0,919 0,92 Berein. Staaten von

Do S n D ck G 1 D [B [des] N O ck pr

1

Cn 09 D

1 8609] 8,591 8,609

C0 [p]

1 95,67 | 25,61 - 25,67

982

Amerika (New York) | 1. Dollar 2491 249] 2491 2495

Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union | 9,74 9,76 a A a R A 5,514 026 Australien, Neuseeland . S 7,808 Sn O ee 73,03 73,17 R o es | 2,148 | 2152

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

30. November | 29. November Geld“ Briet | Geld Brief Sovereigns. .… . | Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stüke . ür 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars . . .|| 1 Stuck | 4,185 4205| 4,185 4,205 Aegyptishe . « « « «1 ägypt. Pfd. } 8.88 8,92 | 908 9.12

Amerikanische: 1000—d5 Dollar. . | 1 Dollar S A So Pncl 2 und 1 Dollar. . | 1 Dollar 2 T0 20 2,01

Argentinische . . « « « | 1 Pay.-Peso | 0,548 0,568] 0,548 - 0,968 Australi\che . . . . « | 1 austr. Pfd. | 6,64 6,66 | 6,79 6,81 Belgishe. .... 100 Belga 4120 41,36 | 41,16 41,32 Brasilianishe . . . «| 1 Milreis 0,09 0,11] 0,09 90,11 Brit.-Indische . . . « | 100 Rupien } 68,36 68,64 | 68,86 69.14 Bulgarische « .. 100 Leva Dänische . ....- . (100 Kronen | 47,95 48,15 | 47,95 48,15 Englische: graße . . . | 1 engl. Pfund| 9,38 9,42] 938 9,42 1 £ u. darunter «|1 engl. Pfund} 9,38 9,42 | 938 9,42

Estuishe . . .| 100 estn. Kr. | S U e 100 finnl. M. | 4,99 5,01 | 4,99 5,01 ranzösishe . .… . «100 Frs. 5,24 5,26 | 5,24 5,26

olländishe . . . . « [100 Gulden [132,09 132,61 [132,09 132,61

talienishe: große . | 100 Lire _ _ PRS

100 Lire u. darunt, | 100 Lire 13,07 13,13 | 13,07 183,13 JFugoslawishe . . « «|100 Dinar 5,63 5/641 5,63 595,67 Kanadishe . .|1fanad. Doll] 2,04 2,06 | 2,09 2,11 Lettländische - . (100 Lats a Litauische: große. . |100 Litas

100 Litas u. darunt. | 100 Litas 41,70 41,36 | 41,70 41,86 Luxemburgische .| 100 lux. Fr. | 10,30 10,34.| 10,29 10,33 Norwegische . . . - | 100 Kronen | 56,49- 56,71 | 56,49 56,71 Numänische: 1000 Lei :

und neue 500 Lei | 100 Le: -_ ! uuter 500 Lei . . . | 100 Lei —_ —- ---

Schwedische . . . . .|100 Kronen | 59,18 59,42 | 59,18 9599,42

Schweizer: große . ,| 100 Frs. 55,81 96,03 | 55,81 56,03

100 Frs. u. darunt, | 100 Frs. 55,81 56,03 | 55,81 56,03 Spanishe . .. « «.|100 Peseten | S Südafr. Union . . .|1 südafr. Pfd.| 8,78 882 | 898 9,02 Türkishe .. 1 türk. Pfund | 1,84 1,86 f 1,84 1,86 Ungarische [100 Pengö --- -—

‘25 ewa Gs

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