Vetrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat November 1922 und in der Zeit vom 1. September bis
—-
L: Es sind verarbeitet worden:
LL
Es sind gewonnen worden:
39. November 1922.
R,
Zeitabschnitt, auf welden die Betriebsergebnisse fih beziehen
Nohb- zucker
Ver- brauchs8- zucker
Zudckecabläufe
im ganzen
(als Einwurf usw.)
| Hiervon wurden entzuckert mittels
Aus-
dung
der Stron- tian- verfabren
V
—_
erbrauhszudcker
Rohzucker aller Art
Kristallzucker
grauulterter
Zuer
|
Brotzucker
Platten-, Stangen- und Würfelzuker
| |
zuctersirups
Melis eins{chl. desInvert-
Krümelzucker gemahlene Raffi-
nade gemahlener flüssige Raffinade
Stücken- und
zusammen
Speifesirup andere Abläufe
Farin
40 116 106 21 802 243
Im November 1922. . In den Vormonaten …. . Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30.November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30.November 1921
61 918 34 3648 17
Sm November 1922. . In den Vormonaten Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921
eee
m November 1922. . den Vormonaten … . Zusammen in der Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 Dagegen v. 1. Sept. bis 30. November 1921 63 648 179
40 116 106 21 802 243
175 713 105 999
281 712 346 728
908 632 389 516
1298 148
1 459 074
1084 345 495 515
61 918 349] 1579 860] 7062 1 805 802
172 49
666 4576
1 637 4 749
6 386 73 033
1 809 5 243
7 982 4 697
12 679 9 553
44 043 90 701
134 744 rze 813
92 025
147 423) 12 679
17 609] 141 3606| 9 553 IM. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. September bis 30. November 1922 in Rohzuer berehnet: 9024 920 dz, dagegen vom 1. September bis 30. November 1921:
7 982 4 697 12 679
9 553 2 Zutckerr
———
affinerien und Melas
44 043 90 701
134 744
7 982 9 398| 4 697
xz1i813z
3. Zudck
44 043 90 701
134 744
IZT 8IZ3
dz rein
1] Nübenzugerfabrilten.
4 617 472] 983 421 2 336 136] 347 316
6 953 608[L 330 737
8 643 075]! 125 655
283 000 480} 150 848
—
433 848 3 000] 461 121
erfabrifkfen
4 617 472]1 266 421 2 336 616] 498 164
6 954 0881 764 585
8 646 07 51 586 776
237 737
über 164 579
290 696
416 995
28 935 48 253
77 188 179 258
135 644 37 864
173 508
86 117
seen
10 583 3613
tz
14 196
25 217
haupt
10 553 3613
14196
25 217
7184| 28142 — 5 650
7184| 33 792
14 996 ude
5 273 1 735
23 199!
57 504 . 43419
7 008| 100 923
171144 92877 L u uv! 2).
12457] 85 646 1735| 49 069
14192} 134715
116 076
32110
TUNALANnNMATTe N
——
————
414 293
292 881 124 954
153 604 102 671
97 209 26 788
1511 790
92 947 655 925
17 252 12 M
103 610
707| 377 835
241 471
296 275
251 152
83-997 2167 715
1936 205
70 199 T0 946
924 017
4 939 96 444; 686 799
1343 19 167
84 395 18 534
172 289 92 690
939 2409
753 926
675 371 034
2 956] 5 021
Pol 3981
4 88 3715|
20 680
102 929 ITI 099
264 979} 3344
5 076
20 510 8 287
1124 960 1 287 618
5 696 TII 517
84 70) 308 410 TTI 010
3370 1 052
337 276 143 488
325 893 195 361
98 148 29 193
1 343 19 167
2 265 716 1 026 959
93 622
460 22 273 u
148 493
4422| 480 764] 521 254] 87 341/20 510
8 287
3 292 675| 75 895] 608717
22 463] 797 800 IO 402 733 dz,
24 710| 352 570| 559 562 3 223 823
10 520
Bei dieser Berechnung. sind. die unter T angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchs8zucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.
Berlin, den 11. Januar 1923.
Statistishes Reichsamt. Delbrü.
Inlandsverkehr mit Zucker im November 1922.
i Der ausländische, betreffs der Zukersteuer gemäß Artikel TT (NGBl. I S. 388) und § 17 der Verordnung zur Ausführung dieses
ist mit nautischen Ziffern. nachgewiesen.
Item:
des Geseges zur Abänderung des Zuckersteuergeseßes vom 8. April 1922 j j Gesetzes von demselben Tage (NGBl. I S Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.
rue —
„Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr geseßt worden gegen Entrichtung der Zutckersteuer
steuerf
. 449) behandelte Zucker
rei
Noh-
Zeitraum ztider
Fristallisierte sowie flüssige
(Verbrauchs-
andere
Zuckter
zuer)
| Gesamt- gewicht
zuckerhaltige Waren
Gewicht des darin ent- haltenen Zuers
und Zu lôfung
Erze
Zuderabläufe, Nübensätte
Mischungen dieser
andere der. en fowie
Stärke- zuer
(o
ugnisse 1°
Gewicht des Ver- Gi gällungs- “§- mittels) 4:
fester uder ne das
a) uns
\vergällt
Zudckerabläufe
b) vergällt (ohne das | Gewicht des
“ mittels)
Az
Sm November 1922 7.509
x
Vom 1. Sept. bis 30. Nov. 1922 | 26 047
Im November 1921 54 030
I 200
Vom 1. Sept. bis 30. Nov. 1921| 77976 2 400
Berlin, den. 11. Januar. 1923.
Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im November 1922 und mutma
Landesfinanzämtex
590 |
1348 832
27 762 2707 725 259 214 1 583 099 3 445
? 869 841 36 454
Statistisches Reichsamt.
80 742
—
21 750
44 422 |-: 13141 452 —
49 537 453 "*
9 939 —
_——
15
im Betriebsjahr 1922/23.
m ——————————————————————————————
V PE a L T ECONE T MOE VEDETA PaEM T E
102 82
228 206
109 105
948
370 586 16 799 563 493 44 014
305 287 118
487 729
493
118
Delbrü.
ßlihe Ergebnisse
5 537 . 23 742 5 987
18 626
Zahl der Zucker- fabriken,
die Rüben
verarbeiten
Verarbeitete Nübenmenge
im November 1922
vom 1. September - bis 30 November 1922
dz
Mutmaßlich bis zum Schluß des Betriebsjahrs noch verarbeitende
Nüben
zu
menge
Im ganzen werden mutmaßlih verarbeitet
Monate ¿v o Stettin Oppeln Breslau Brandenburg . « . « Mecklenburg-Lübeck . Schleswig-Holstein und Hannover . . . Münster und Cassel
Düsseldorf und Köln
Magdeburg C Ee Thüringen, Dreéden und Leipzig. . .
Q 0 E000 S: O
E Würzburg, Stuttgart, Karlsruhe und Darm- Qi sa 06
Zusammen... .
: 1) Fm November waren sämtlihe Fabriken, bis zum 30. November die Rübenverarbeitung beendet.
Berlin, den 11, Januar 1923.
* Die von heute ab
o E D. S D 6 . G6 .
Borries
O k D
12
339 895
2 065 609 1 266 285 7 025 241 1911 353 1 504 088 7 455 285 991 874
1 608 700 13 202 199 965 522
2 220 055
403 613 2 707 190 1914591 11660191 2 469 026 1954 418 12010 332 “792 398 2 989 343 21 498 038 1 424148
2 529 061
640 688
1 382 995 1147 123 9 383 491 2 385 409 752 500
3 952 163 373 891
1 267 000 11 440 883 678 764
3 84
2 800
15 962 495 1 126 289 3 856 343
32 938 921 2102 912
6 371 861
des Neichsgeseßblatts Teil Il enthält
eine Verordnung 19. Dezember 1922,
eine Verordnung 27, Dezember 1922,
eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär-
tarifs für Eisenbahnen, vom 23. Ns 1922,
eine Bekanntmachung über Err
stelle im Scheckverkehr vom 22. Dezember 1922,
eine Befanntmachung über Errichtung einer Abrehnungs-
1) 263
zur Ausgabe gelangende Nummer 1
zur Eisenbahnverkehrsordnung vom
zur Eisenbahnverkehrsordnung vom
chtung einer Abrechnungs-
stelle im Scheckverkehr vom 29. Dezember 1922, und
eine Strom- und Schiffahrtspolizeiveror
westdeutshen Kanäle vom 29. Dezember 1922,
Berlin, den 12. Januar 19283. Gesegsammlung3ami.
4 amp
Krüer.
dnung für die
40 116 106
61 918 349
33 247 707 die Rüben im Betriebsjahr 1922/23 verarbeiten, in Betrieb. Davon hatten 10 Fabriken
Statistishes Reichsamt, Delbrü ck.
Die von des Neichsge eine Verordnun gebühren vom 5. Januar 1923, „eine Verordnung zur Aenderun gebühren vom 5. Januar 1923, * eine Verordnung zur Aenderun gebühren vom 5. Januar 1923, eine Verordnun 5. Januar 1923,
eine Verordnung vom 5. Januar 1923, eine Verordnun vom 5. Januar 1923 und eine Verordnung Funktelegraphendiensi
Berlin, den 12. Januar 1923. , Gesegsammlungsamt. Krüer.
heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 seßblatts Teil I enthält g - zur Aenderung. der geseßlichen Post- g der geseßlichen Postscheck- der geseßlichen Telegraphen- g zur Aenderung der Postordnung vom gur Aenderung der Postsheckordnung 4 zur Aenderung der Telegraphenordnung
zur Aenderung der Anweisung für den t vom 5. Januar 1923. af
95 166 056
ryE
‘Vergällungse F *-
Preußen.
Der evangelischen Kirchengemeinde Afferde in Kreise Hameln wird hierdurch auf Grund des Gesetzes von 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Recht ver Tiéhen zur Erweiterung des Friedhofs einen Teil der inde Gemarkung - Afferde belegenen Flähe Kartenblatt 2 Parzelle 486/182 (Grundbuh Band 5 Blati 167) im Vegt ‘der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreid mit einer dauernden Beschränkung u belasten. :
- Berlin, den 8. Januar 1923. : Das Preußishe Staatsministerium. -
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. N e Dér -Ministèr des Jnnern. - -
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreislass G ; en in Franzburg, "Regierungsbezirk Stralsund, ist zt esegen.
Ministerium für Handel und Gewerbe,
Zum 1. Januar d. YJ. find verseßt worden:
der Oberregierungs- und Gewerberat, Geheime Regierungs rat Dr. Czimatis von Berlin nach Düsseldorf, der Regierung und Gewerberat Wenzel von Köln nah Berlin, der Regie rungs- und Gewerberat Schumacher von Stettin nah Köl, der Gewerberat Dr. Shürmann von is at a. O. na Stettin zur Wahrnehmung der Stelle des Regierungs: und Gewerberats bei den Regierungen in Stettin und Stralsund, der Gewerberat Schalk von Küstrin nah Frankfurt a. D, unter Verleihung der Stelle eines gewerbetechnischen Le arbeiters bei der Regierung daselbst, der Gewerbeasse\sor Gut- mann von Osnabrück nach Küstrin zur Verwaltung des Gewerbeauffichtsamts dortselbst. :
Der Regierungs- und Gewerberat Wenzel in Berlin is zum Oberregierungs- und Gewerberat, der Gemwerber Dr. Schürmann in Stettin zum Regierungs- und Gewerbetat, der Gewerbeassesor Dr.-Jng. Kremer in Düsseldorf zut Gewerberat ernannt worden.
Zum 1. März d. J. sind versetzt worden: die Gewerberäte Müller von Breslau nach Düsseldof,
Wittgen von Düsseldorf nah Wiesbaden und Wasmuh! von Wiesbaden nah Breslau unter Verleihung der Stellen von gewerbetechnischen LaEorn bei den Regierungén Düsseldorf, Wiesbaden und Breslau, der Gewerberat Graeft von Forst s Goslar, der Gewerbeassessor Steinert, vot Breslau nah Görliß zur Verwaltung des Gewerbeaufsichtsamis Görliy IL Zum 1. April .d. J, sind verseßt worden:
der Gewerberat Dr. Neibel von Minden as Berlin zur - Verwaltung des Gewerbeaufsihtsamts Schöneberg-Vil mersdorf, der Gewerberat Bs L von Sangerhausen A Wandsbek, der Gewerberat ogt von Paderborn n0 Minden, der Gewerberat Pas von Berlin-Mariannenplt} nah Oppeln „unter Verleihung der Stelle eines gewerb® tehnishen Hilfsarbeiters bei der Regierung in T der Gewerberat Möbius von M.-Gladbah nah Pader born, der Gewerberat Holtmann von Oppeln n Reclinghausen sowie die Gewerbeassessoren Dr. Draeger v! dli nah Berlin, Valentin von Düsseldorf nah Sangtt hausen, Janke von Köln nah M.-Gladbah und Göhler vot
Dortmund nah Beuthen zur Verwaltung der Gewerbeaufsih!® ämter Berlin-Mariannenplat,
Beuthen Sangerhausen, M.-Gladba 1
Die Gewerbeassessoren Lorenz aus Berlin, Pannek Potsdam und Dr. Becker aus Berlin haben die Gewerbs assessorprüfung bestanden und sind den Gewerbeaufsichtsämlet! Berlin-Am Urban, Potsdam und Pankow-Reinidckendorf als Hilfsarbeiter überwiesen worden. :
Ministerium des Jnnern.
Auf Grund der 88 14 Abs. 2, 8 Ziff. 1, 7 Ziff. 2 d Geseges zum Schuße der Republik i 21. Juli 199
Teil 1 S. 585) wird der „Nationalverband G Soldaten “ mit dem Siz in Berlin für den reußens verboten und für aufgelöst erklärt. den 10. Januar 1923. Der Minister des Innern. Severing.
reußische Sitiaatsbank (Seehandlung).
Bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) sind er- nl Wo nfobersekretär Kerstan zum Bankinspektor, der Bürodiätar Runge zum Bankobersekretär,
die Beamtenanwärter Steinke, Moßgkat, ;saurock und Ritter zu Bürodiätaren.
(
Brose,
Ministerium für Volkswohlfahrkt. Erlaß
¿ Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend enderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis- r¿zte und des Tarifs für die Gebühren der Chemiker ) gerihtliche und medizinal - polizeilihe Ver- ihtungen (Anlagen T: Und LL des Gesetzes, cireffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Zuli 1909 — Geseßsamml. S. 625).
Vom 27. Dezember 1922.
noröffentliht in der am 12. Januar 1923 au3gegebenen N Ne T bee Eisele, S. 8)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Geseßes, betreffend die (ehühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 (Geseß- nl. S. 625), werden im Einvernehmen mit dem Finanz- inister und dem Justizminister die in der Anlage [I des jesezes angegebenen Säße des Tarifs für die Gebühren der reizärzte mit Ausnahme der Gebühr na Ziffer 109, sowie e in der Anlage TIT angegebenen Säße des Tarifs für die hühren der Chemiker für gerihtlihe und medizinalpolizeiliche herrihtungen mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab durchweg uf das M0 fache erhöht. Gleichzeitig werden die Säge zu fer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit
irfung vom gleichen Tage ab auf das 100fache erhöht.
Der Erlaß vom 24. November 1922 (Geseßsamml. S. 443), treffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis- zte usw., wird mit Ablauf des 31. Dezember 1922 aufgehoben.
Berlin, den 27. Dezember 1922.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J, V.: Scheidt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl1. S. 603) obe ih l. dem Schankwirt Adolf Drasdo in Berlin, llt Moabit 133, 2. dem Schankwirt Waldemar Nieß n Berlin, Markgrafenstraße 22, durch Verfügung vom heutigen ge den Handel mit Gegenständen des täglichen De wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb nfèï sagt.
Berlin, den 8. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hfïnckel.
E T fas a Ei a A
Békanntmachung. /
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger letsonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ih dem Konditor Gustav Hörner in Berlin, luguststraße 50, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un- uberlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 5. Januar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V. : Dr. Hinckel
- Bekanntmachung.
Dem Fuhrmann FriedrichKeltermann, Köln-Kalk, Miessenstraße 23, wird auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr, Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Fn der Vandel mit Brenn-, Heiz- und Leuchtstoffen aller «t untersagt. — Die Kosten des Verfahrens, insbe)ondere die- engen für die Veröffentlihung des Handelsuntersagungsbeschlusses, jt Keltermann za tragen.
Köln, den 28, Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung
5 „Nach Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Gesegsamml. %7) sind bekanntgemacht:
L. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 2. No- tember 1922, betreffend die Verleihung des EU L srechts an die irma Chemische Fabrik Buckau-Werk, Ammoniaksodafabrik in Staß- it tür die Ablagerung von Schlammrücksständen, durch das Amts- att der Regierung in Magdeburg Nr. 49 S. 307, ausgegeben am un p Dezember 1922.
,_& der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. No- (ber 1922, betreffend die Verleihung ‘des Enteignungsrehts an die veberlandzentrale Helmstedt, Aktiengesellschaft in Helmstedt, für den dia einer eleftrishen Fernleitung von Harbke über Ohlendorf nah et, dur die Amtsblätter ; er Regierung in Magdeburg Nr. 50 S. 317, ausgegeben am 16, Dezember 1922, und der Regierung in Hildesheim Nr. 49 S. 245, ausgegeben am
5 I. Dezember 1922; E ias der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. .De- S er 1922, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die „dlgemeinde Osnabrück für die Ércidtang einer Flußbadeanstalt
êr Nette, durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück t 00 S, 249, ausgegeben am 16, Dezember 1922.
P VE g I tAe R O C MBEES R R T R T I R Ga ZGSE E Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
,_În ber gestrigen öffentlihen Sizung des Rei hsrats, e Unter dem Vorsig i Neichsministers des Jnnern Oeser N nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Ver- úhtenh bens, Staatssekretär Gö hre laut Bericht des „Nach-
éndiros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ das Wort
[ zu folgender Erklärung, die dic Mitglieder des Reiïchsrats E g el
„Ver Reichsrat als verfassungsmäßige Vertretung der deuts Länder erhebt in ebereinstimunng, pit R Neichsre tuna ata Protest gegen die von der fran fta und bel- gischen Regierung durch die Besetzung eines Teiles des Ruhbrgebiets an dem deutschen Volk unter Bruch des Vertrags von Versailles begangene Ver ewaltigunag. Der Reichsrat bezeugt vor der ganzen Welt, daß das deutsche Volk bemüht geweien ist, die ihm auferlegten nah dem Urteil erster wirtschaftliher Autoritäten der Erde untrag- baren Lasten bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit zu erfüllen, und daß es dazu auch in Zukunft bereit gewesen wäre. Wenn nunmehr dur einen derartigen Ueberfall auf das wehrlofe deutsche Volk die Wiedergutmachung unmöglih gemacht, der Frieden Europas erneut gefährdet und das Zusammenleben der Nationen abermals bergiftet wird, so trägt die Schuld daran aus\s{ließlich die Gewalt- politik Frankreihs. Gegen eine Politik mit ‘folhen unhbeilvollen Folgen ruft der Reichsrat das Urteil der rechtlich Dentenden aller Zander an. Die bedrängten Volksgenossen am Rhein und Ruhr aber versichert er seiner tätigen Hilfe. Er ist gewiß, daß sie in Besonnenheit und Würde ausharren werden bis zum Tage der Be- freiung.“ (Beifall.)
Mit der Errichtung einer Abrehnungsstelle im Scheck- verkehr bei der Reichsbankstelle in München-Gladbach erklärte sih der Reichsrat einverstanden, ebenso mit der Saßungs- änderung der rheinisch-westfälishen Bodenkreditbank in Köln, wonach der bisherige gemischte Betrieb in den Betrieb einer reinen Hypothekenbank umgeändert wird. Angenommen wurde eine Verordnung, wonach die Zuschläge zu den Eichgebühren auf das Sechshundertfahe des Friedensbetrages Psigelent werden. Die Regierung hatte in ihrer ursprünglichen Vorlage nur das Dreihundertfache gefordert. | _ Eine Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Woh- nungsbaues will die bisherige Wohnungsbauabgabe ver- fünfzehnfachen. Von den fünfzehnhundert Prozent des Nugzungs- werts sollen 750 Prozent an die Länder und 750 Prozent an die Gemeinden fallen. Ferner soll künftig immer zu Be- ginn eines neuen O die . Reichsregierung im Einvernehmen mit dem Reichsrat und dem zuständigen Ausschuß des Reichstags die Abgabe neu fesiseßen, also, wie nah der bisherigen Entwicklung zu erwarten ist, erhöhen können, wodurh der bisherige umständlihe Weg der Geseßgebung vermieden wird. Die Ausschüsse haben si mit diejen Bestimmungen der Vorlage einverstanden erklärt. Bezüglich des sogenannten Ausgleihsfonds fam ein Kompromiß mit der Reichsregierung dahin zustande, daß die Reichs- regierung sich mit 10 #4 auf den Kopf der Bevölkerung begnügt. Ferner wird bestimmt, daß höhere Zuschläge für Râume erhoben werden können, die nicht -Wohnzwecken dienen, E also auch für Bars und Schankwirtschaften aller Art.
In der Vollsißung erklärte der bayerishe Gesandte von Preger, daß Bayern die Erhöhung der Abgabe in der Höhe der Vorlage für nicht mehr tragbar halte. Er beantragte, . im ganzen nur 750 vH einzusegen. Dieier Antrag fand niht die genügende Unterstüßung, und dasselbe Schicsal hatte ein Antrag Bremens, als Höchstmab 1000 vH zu segen.
Die Vorlage wurde nach / den Ausschußbeschlüssen an- genommen. Die erhöhte Abgabe soll vom 1. Januar 1923 ab bezahlt werden. i eus ir
Der Reichsrat beschäftigte sich: hierauf mit der Abänderung des Geseßes über Maßnahmen gegen die wirtschaft- lihe Notlage der Presse. Die Vorlage will die sogenannte A der Waldbesißer . von 1/7 vH auf -11/2 vH erhöhen.
ie Ausschüsse haben die Vorlage angenommen.
Namens der sächsishen Regierung beantragte Ministerialdirektor Graf von Holtendorff, die Holzabgabe zunächst nur auf 1 vH u erhöhen. Zur Beg1ündung führte er an, daß die Holzabgabe in Ihres Ertrage vorläufig noch niht genau übersehen werden fönne, aber man fönnte damit rechnen, ‘daß es sich um große in die Milliarden gehende Bet1iäge handeln werde. Darum sei die sächsische Regierung der Ansicht, daß man sich zunächst mit einer Verdopplung begnügen könne. — Der preußische Provinzialvertreter Minister a. D. Trott zu Solz erkläite im Namen einer Anzahl von Provinzialvertretern die Zustimmung "zu dem sächsishen An- trage,- weniger aus den vom Vertreter der sächsischen Negicrung vorgetragenen Gründen, sondern wegen des Wunsches, daß in nicht allzulanger Zeit eine neue Vorlage über den ganzen Gegenstand gemacht werde. Durch die jeßige Vorlage würde der damit verfolgte Zweck nicht in vollem Maße erreiht, und es, gäbe andere Wege, auf denen der Zwet besser erreicht werden könne. — Der hessische Ge- sandte von Biegeleben hegte Bedenken wegen der Haltung des Neichstags, der vielleiht ein ganz anderes Syslem einführen werde, indem er z. B. die Lieferung von verbilligtem Holz verlange, was für die Waldbesiger noch viel unangenehmer wäre. Es wäre ihm erwünscht, wenn die Reichsregierung sih darüber äußern würde, ob sie gerade auf ihren Vorschlag mit den 1} vH besonderes Gewicht lege. — Cin Vertreter des Neichswirt- shaftsministeriums bat dringend, die Vorlage in der vor- gelegten Form anzunehmen und die Frage der Verbilligung des Polies nit damit zu verquicfen. Es gelte, der Presse möglichst {nell und in möglichst ausreihendem Maße zu helfen, und man würde es in der Presse und in der Oeffentlichkeit niht verstehen, wenn man die nächste liegende Hilfe verweigerte. Nach Aut}fassung des NMeichs- wirtschaftsministeriums würde eine Erhöhung nur um 4 vH nicht ausreihen, um der Presse in dem unbedingt not- wendigen Maß zu helfen. — Der braunshweigische Vertreter Boden erklärte es für irrtümlih, daß diejenigen, die dem sächsischen Antrag zustimmten, nicht geneigt wären, der Presse zu helfen. Ueber kurz oder lang werde eine Erweiterung der bisherigen Maßnahmen erforderli sein, aus der Erwägung heraus, daß nicht ein einzelner Erwerbsstand für die Unterstüßung der Presse über ein gewisses Maß hinaus einseitig in Anspru genommen werden dürfe. — Minister a. D. Trott zu Solz erklärte, daß gerade dur die
ustimmung zu dem sächsishen Antrag er und eine Anzahl anderer rale M erreichen wollten, daß die Prüfung der Frage der P beschleunigt werde. Durch die tezige Vorlage töônne, o wiederholte Node der Presse niht in erforderlihem Maße ge- holsen werden, er sei aber bereit, eine Verdopplung der Holzabgabe zu bewilligen, um wenigstens vorderhand helfen zu fönnen.
Der Antrag Sachsens, die Holzabgabe nur zu verdoppeln, wurde mit 837 gegen 29 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten: das Preußishe Staatsministerium, die Vertreter von Berlin, Westpreußen-Posen, Provinz Sachjen, Westfalen, Baden, Hessen, Hamburg, Oldenburg, Bremen, Lippe, Lübe, Schaumburg-Lippe. 1 Vertreter E Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Nieder- chlesien, Oberschlesien, Schleswig-Holstein, Hannover, Rhein» provinz, Provinz Hessen-Nassau, Bayern, Freistaat Sachsen, Württemberg, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig, Anhalt, Mecklenburg-Streliy, Waldeck. Jm übrigen wurde die Vorlage mit der Abänderung des sächsishen Antrags an- genommen. Z 00
Der Reichsrat stimmte dem Gesezentwurf über die Ein- iragung von Schiffspfandrechten in ausländischer
Währung zu. Es handelt sih dabei im wesentlihen um
Hypotheken, die von niederländischen Schiffsbanken hergegeben
Für den N Gen Antrag stimmten die
worden find und deren Eintragung in Deufshland in fremder Währung erfolgte. Nun \chweben mit den niederländischen Banken Verhandlungen über Fragen der Tilgung, Stundung usw. Zur Erleichterung dieser Verhandlungen joll die Mögüchkeit gegeben werden, diese Hypotheken in eine andere Währung umzuwandeln, aber nur dann, wenn die Verhandlungen des Schuzvereins, der fih zu diesem Zweck gebildet hat, mit den ausländishen Banken Erfolg versprechen.
Die Entschädigung der Schöffen, Geschworenen und Vertrauenspersonen wurde den Zeitverhältnissen ent- sprechend zum drittenmal erhöht. Unter anderem wurde die Mindestgrenze des entgangenen Arhbeitsverdienstes von 130 auf 425 A die Stunde heraufgeseßt,
Heute Nachmittag trat der Reichsrat wieder zu einer Vollsizung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, für Rechtspflege und für innere Verwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs- wesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Ver- kehrswesen, für Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Rerchsweh rangelegenheiten und für Seewesen Sitzungen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Steueraus\chuß des Reichstags faßte laut Bericht des Nachrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner gestrigen Sizung zu § 52a des Landessteuer escyes eine Entschließzung, welhe die Reichsregierung ersuchte, sobald die Verhältnisse es irgend gestatten, durch ein Geseg die Zu|hüsse an Länder und Gemeinden auf Grund dieses Paragraphen allmählih herabzusegen und bei Erlaß der „Ausführungsverordnung“ auf möglichste Sparsamkeit hinzuwirken. Eine Anzahl weiterer Aende- rungen des Landessteuergeseßes wurde entsprechend der Vorlage nah kurzer Aussprache unverändert angenommen, damit waren die Ab- änderungen des Landessteuergefeßes erledigt.
Es folgte die Beratung der Abänderung der Zuweisungen an dieGemeindenausderCEinkommensteuer (Art. 11). Die Vorlage sieht vor, daß vom Autkommen der Einkommensteuer in den Rechnungsjahren 1920 und 1921 die Länder zwei Drittel und 1922 drei Viertel erhalten sollen. Abg. Scholz (D. Vp.) beans tragte, auh |chon für 1921 drei Viertel des Aufkommens den Ländern zu überweisen. — Ministerialdirektor Pop i wandte sih dagegen, auf diese Weise ein Loh im Haushalt der Läuder und Gemeinden, das erst später entstanden ist, zuzustopfen, Der Ausschuß nahm den Antrag Scholz an.
Art. V sieht vor, die Umsaßsteuer von 2 vH auf 25 vH zu erhöhen. Abg. Kahmann (Soz.) beantragte, diesen Artikel zu streihen und dafür den Gemeinden 10 vH der Kohlensteuer für fest umrissene Zwecke verfügbar zu machen. — Abg. Keinath (Dem.) erbat von der Regierung zahlenmäßige Unterlagen über die finanziellen Wirkungen des Antrags. — Abg. Scholz (D. Vp.) wies darauf hin, daß der sozialdemokratishe Antrag erhebliche Mittel des Reichs den Gemeinden zur Verfügung stellen würde; ob die Neichsfinanzen eine solche Ueberiweitun zuließen, sei eine andere Frage. — Reichsfinanzminister Dr. Hermes verneinte diese Frage. Ohne Erhöhung der Umsaßsteuer von 29% auf 24 °/e sei eine jolche Ueberweisung niht möglih, der Reichsetat würde einen Fehlbetrag von mintestens 1,2 bis 1,4 Billionen aufwei| so daß weitere Belastungen des Reichsetats ohne neue Mitt niht möglich wären. Jet würde der Ertrag dec Umsaßz«- steuer bei 29% mit 246 Milliarden angenommen, davon 5 9% fürs die Gemeinden, mache 12,8 Milliarden, bei 24 °%/a erziele die Umsaßsteuer 320 Milliarden und 29 9/6 sür die Gemeinden, glei 80 Milliarden. 1009/9 der Kohlensteuer würde 90 Milliarden auss machen. Die Kohlensteuer sei aber in ihren Erträgen so fluktuierend, daß man darauf die Finanzen der Gemeinden nicht aufbauen könne. Nach weiterer Erörterung darüber, ob zugunsten der Ges meinden die Umsaßsteuer auf 249% zu erhöhen sei oder den Gee meinden 10% der Koblensteuer gemäß dem sozialdemokratisdhen Antrage zu überweisen seien, wurde die Beratung dieser Frage aus- gelegt, um darüber eine Verständigung zwischen den Parteien und mit der Regierung herbeizuführen. Sodann führte der Ausschuß die erste Lesung der Vorlage zu Ende. :
Der Me Mau für Beamten- angelegenheiten beshäftigte sih gestern mit einer Anzahl von Ergänzungen der Befoldungsvorschriften. i
— Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurden gestern zunächst die Maßnahmen zur Verbilligung der Bau- stoffe besprochen. Es handelte sih um den feinerzeitigen Beichluß des Wohnungsausschusses vom Dezember vorigen Jahres, in dem die Reichsregierung ersuht worden war, auf die Länder und Gemeinden einzuwirken, den gemeinnüßzigen Wohnungsbau durch verbilligte Be- reitstellung von Bauholz aus staatlichen, kommunalen und privaten Waldungen zu fördern und die Preisfestießung für die übrigen Bau- stoffe (Zement, Kalk, Ziegel, Glas usw.) durh zweckmäßige Vaß- namen zu beeinflussen. \ 4 ; E
Der Vertreter der Neichsregierung führte aus, daß das Reich zwecks Verständigung über die vom Reichstagsausshuß beabsichtigten Maßnahmen mit den Landesregierungen dauernd in Verbindung geblieben sei. Mecklenburg-Schwerin habe mitgeteilt, daß für 1923 für Bauholz 7000 Festmeter zum Sage von 0 vH eines monatlich festzustellenden mäßigen Marktpreijses zur Verfügung gestellt werde. Das Land Walde erklärte sich ebenfalls bereit, Bau- holz für die Zwecke des Wohnungsbaues zur Verfügung zu stellen und auf Antrag eine Ermäßigung bis zu 20 vH im Preise zu gewähren. Thüringen versprach nah Beibringung des Nachweijes Bauholz für 1500 bis 2500 # je Festmeter und im Höchstjall 25 Festmeter für den Bau von Le mit einer Wohnung abzugeben. Zur Er- leichterung der Einfuhr von Holz sei Ende Dezember der autonome Zolltarif auf den vertraglihen Saß zurüdckgeführt worden. Damit werde die Cinfuhr von Schnittholz vorausfichtlich eine weitere Gr- höhung erfahren. Auch auf dem Gebiete der Tarifpolitik ließe fich event. eine Verbilligung des Holzes erreichen. — Aus der Mitte - des Avsschusses wurde verschiedentlich betont, daß diese Maßnahmen kfeinesfalls ausreichen, um der ungeheuren Wohnungsnot steuern zu können. — Abg. Obermeyer eh) verlangte Cinsegung eines Kommissars, dem die betreffenden Ministerialressoris unterstellt werden sollten. — Abg. Behr (Dem.) warnte vor der Schaffung eines neuen bürofkratiihen Apparats. Der Vertreter des Neihswirtshaft8ministeriums gab folgende Er- klärung ab: Um noch vor der Bauperiode zu einem greifbaren Nesultat zu kommen, sei das Reichswirtschaftsministeriuum über die Verbilligung der Baustoffe in direkte Verhandlung mit den betr. Industriezweigen eingetreten. Ueber die Verhandlungen in Zement und Kalk hose das Reichswirtschaftsministerium näheres bereits in nächster Zeit, vielleicht schon in kommender Woche im Ausschuß befanntgeden zu können. Hinsichtlich der Ziegelindustrie sei in der
leihen Frage eine Sißgung auf den 3. Februar in Berlin an- beraumt worden, an der jowohl die Linder, Bezirkswohnungs- kommissare die e selbst beteiligt sind. In diejer Sihung werde sowob1 die Preisfrage wie die mengenmäßige Verteilung und die Kohlenzuteilung besprochen werden. Cine Ver- kfnüpfung dieser Verhandlungspunkte sei absichtlich herbeigeführt worden. Cine frühere Anberaumung dieser Sißung sei niht mögli gewesen, da, um ein Rejultat in diesen Verhandlungen zu erzielen, ein ungefährer Ueberblick über den künftigen Baumarkt bereits gegeben jein müsse. Die Verhandlungen über die Wohnungs- abgabe würden zu diesem P wohl so weit ge- fördert sein, daß dieser Ueberblick vorliege. Das Reichswirtscha)ts- ministerium sei bemüht, diese Verhandlungen in der kürzesten Frist zu führen und zu. einem Abschluß zu bringen. — Abg. Korthaus (Z.) erklärte, daß in den legten Jahren - versu: worden sei, den Wohnungsmangel durch Zwangsmaßnahmen zu heben. Auf die Herstellung nencr Wohnungen sei niht genügend Gewicht
wie Ziegelindustrie