1923 / 40 p. 21 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

297280.

Du fühist Dich wohl zu jeder Frist dofern Du Rappolds Zwieback ißt

E. 15253. 1 32.

21/9 1922. Erfte Gladenbaher Zwiebackfabrik J.

Rappold, Gladenbach (Hess.-Nass.). 25/1 1923. VWeschäftsbetrieb: Zwiebafabrik. Waren: Zwiebäcke.

297288.

297281.

G. 23866.

16/11 1922. Heidelberger Federhalter-Fabrik, Koh,

e & Co., A.-G.,, Heidelberg (Baden). 25/1 Geschäftsbetrieb: Federhalterfabrik und Vertrieb

von Schreibutensilien. Waren: bleistifte, Füllhalterüberzüge.

Füllfederhalter, Füll-

H. 46332. | 34.

34. 297289. S. 46067.

i „Elhamol“

1/6 1922. Ludwig Hunger, straße 45. 25/1 1923. Geschäftsbetrieb: Waren: Futtermittel.

München, Bayer-

Nahrungsmittel - Großhandlung.

27. 297284. Sh. 29904.

SUCIE((|\ Drs

21/10 1922. Sgneider & Co., Dortmund. ‘25/1 1923. Geschäftsbetrieb: Papiergroßhandlung. Waren:

Papier, Pappe, Karton, Papier- und Pappwaren, Roh- und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten.

30. 297285. St. 11141.

Stifagd

29/10 1921. Stickerei-Fabriken Kellmann & Det- sinyi Aktien-Ge”ellshaft, Berlin. 25/1 1923. -

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Stickereien und Weißwaren. Waren: Stilere:.en, Stie- reistoffe, Bett-, Tish- und Leibwäsche, leinene, halb- leinene und andere Wäschestoffe, sonstige Weißwaren, Spitzen, Tülle, Posamentierwaren, Besaßartikel.

W. 28912.

30. 297286.

"[| W=}(!!{!l!==ck 27/1 1922. Waldes & Ko., 25/1 1923.

Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Jmport- und Exportgeschäft. Waren: Knöpfe, Drucknöpfe.

p 32. D. 19631.

Dresden,

297287.

B

1/6 1922. Fa. Elife Gallewskfi, Breslau. (25/1 1923. Geschäftsbetrieb: Schokoladen- und. Zuckerwaren- großhandel. Waren: Schokolade. 264d. 297282. H. 46133. 7 A 66 27/9 1922. Heine & Co., Akt-Ges, Leipzig. „Aoffmanns-Erzählungen“ (25/1 1028 - Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von 5/10 1922. Hoffmann-Schokolade, Kommandit- | ätherischen Ölen und Essenzen. Waren: Parfümerien, gefellshaft auf Aktien, Berlin. 25/1 1923. [kosmetische Mittel, ätherishe Öle, Seifen. Geschäftsbetrieb: Schokolade- und Kakaofabrik. Waren: Schokolade, Konfefkt, Kafao- und Zuckerwaren, | 34. 297290. K. 39935. Fruchtkonserven, Honigkuchen, Konditorei- und Balll- waren. d A

17/7 1922. Fa. Otto F. Kafka, Neukölln. 1923.

Geschäftsbetrieb: Parfümeriefabrik. Waren: Kos- metishe und pharmazeutische Präparate, sowie Par=- fümerien, Kopfwässer, Seifen und Puderpräparate.

297291. B. 42680.

Pergaminit

23/3 1922. Karl Berger jun., Tetshen a. Elbe; Vertr.: Pat.-Anwälte Otto Wolff, Hugo Dummer Tor Os Richard Jfferte, Dresden. 25/1 Geschäftsbetrieb: Medizinishe Seifenfabrik. Wa- ren: Parfümerien, kosmetishe Mittel, Seifen, medizi- nishe Seifen, Wash- und Bleichmittel, Fleckenentfer- nungsmittel, Tier- und Pflanzenvertilungsmittel, flüssige Seifen und Haaröle. i

25/1

297292. K. 40029.

Burval

9/8 1922. Josef Krämer, Nürnberg, Färberstr. ‘9. 95/1 1923. | : d ats

Geschäftsbetrieb: Fabrikation kosmetischer Artikel.

Waren: Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ôle, Seifen. 34. 297294. S. 22044.

18/7 1922. Fa. Société Méridionale de Produits Chimiques Agricoles, Marseille; Vertr.: Pat.-Anwälte ga S u. Morin, Berlin W. 57. 25/1

Geschäftsbetrieb: Chemishe Fabrik. Waren: Seifen für industrielle und häuslihe Zwedee. 34. 297296. S. 29600.

Dackel

28/7 1922. Wilhelm Dreusicke, Berlin, Komman-

dantenstr. 15. 25/1 1923. : 13/7 1922. Friß Sulz jun. Aktiengesellschaft, 0 Geschäftsbetriev: Spezialgeshäft für Bureau- ! Leipzig. 25/1 1923. 13 maschinen und Kontorgeräte. Waren: Schreibmaschinen, Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb che- fh Schreibmaschinenersaßteile, Spezialwerkzeuge, näml.ch | mish- technisher Produkte. Waren: Reinigungs-, P Zangen, Richteisen und Lötiverkzeuge für die Bureau- | Scheuer- und Pußmittel für Metalle, Holz, Glas, Email, i maschinenfabrikation und Bureaumöbel. Marmor und Stein.

34. 297293. K. 40226.

25/9 1922. Fa. Carl Krebs, Kera- mische Schleissheiben-Fabrik, Carlshafen. 25/1 1923. L i

Geschäftsbetrieb: Keramische Schleif- scheibenfabrik. Waren: Schmirgel, Ko- rund, Silicium-Karbid, Schleifscheiben- bindemittel.

R R A -

Ldg Dés

* Tz

297295.

Chimiques Agricoles, Marseille;

S. 22045. | 36.

18/7 1922. Fa. Société Méridionale de Produits Vertr.: Pat.-Anwälte Dr. Haußknecht u. Morin, Berlin W. 57. 25/1

297298.

DACHET

Uf putzi Alles ohne Seife u. Soda

13/7 1922. Friß Schulz jun. Aktiengesellschaft, Leipzig. 25/1 1923. : Geschäftsbetrieb: misch - technischer Produkte. Waren: Reinigungs-, Scheuer- und Pußmittel für Metalle, Holz, Glas, Email, Marmor und Stein.

Herstellung und Vertrieb che-

1923. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: MARGUES DEPOsEE Seifen für industrielle und häusliche Zwee. 2 24/5 1922. Hannoversche Zündholz- 34. 297297. Sth. 29601. | h, §., Berlin. 25/1 19283. }-Compay

Geschäft3betrieb: Zündwarenfabrik. rotechnische Artikel.

FJorr. 41.

Preußischer

©

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; den Postanstalten und Zeitungsveririeven

Einzelne Nummern kosten 2350 Mk.

T: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

_- Der Bezugspreis beträgt monatlich 1500 Mk. tür Berlin außer

für Selbstabhol aúüh die Geichäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraÿe R

Q

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 geipaltenen Einheitszeile 1000 Mk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1700 M8.

die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers,

[c]

Anzeigen nimmt an:

Berlin SW. 48," Wilhelmstraße Nr. 32.

_RESE

Reichsbankgirokonto.” Berlin, Sonnabend, den 17. Februar, Abends. Poftichettonto: Berlin 41821. 1923

37. 297299. Linkonit 6/9 1922. Deutsche Konitwerke-Akt.-G 25/1 1923. t M Geschäftsbetrieb: - Fabrikation chemisd-t

Präparate. Waren: Fußboden- und Wandbelag, F belag. |

P Pa

24/11 1922. Sdhröder, Smidt & Co., Bremen. 25/1 1923.

Geschäftsbetrieb: Zementgechäft. Waren: Zement und Baumaterialien.

37. 297300.

A A A

23. 297301. M. 35127.

M °*° A N

13/9 1922. Masghinenfabrik Augsburg-Nürnberg

A.-G., Nürnberg. 26/1 1923. Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Last- krastwagen, Kraftpersonenwagen, Eisenbahnwagen,

Straßenbahnwagen, Fährschiffe, Flußkähne, Drehscheiben, Schiebebühnen, Spille, Wagenkipper, Laufkrane, Dreh- krane, Verladebrücken, Seilgreifer, Motorgreifer, Förder- anlagen, Bandförderer, Transportschnecken, Becherwerke, Seilbahnen, Elektrohängebahnen, Aufzüge, feste und be- weglihe Brücken, Schwebefähren, Waggonhebewerke, Hochbahnen, Schwebebahnen, Senkkasten, Taucherglocken, Gerüstbauten für Transportanlagen, Hochofen-Begich=- tungs8anlagen, Fördergerüste, Hellinge, Leitungsmaste, Dachkonstruktionen, Kuppelbauten, Türme, gedeckte Bauten, Werkstätten, Hallenbauten, Eisenkonstruktionen, Gasbehälter, Flüssigkeitsbehälter, Bunker, Silos, Kon- verterbirnen, Winderhißer, Eisenwasserbauten, Wehr- bauten, Schleusentore, Shwimmdocks, Pontons, Schiffs- hebewerke, Schiff8aufshleppen, Pumpen, Rohrleitungen, Dampfkessel, Vorwärmer, Überhizer, Unterwind=- feuerungen, Dampsmaschinen, Dampsturbinen, Dampf- und Wärmespeicher, Kondensationsanlagen, Gasmaschi- nen, Gasgebläse, Kompressoren, Gaserzeuger, Abwärme- verwerter, Dieselmotoren, Andrehvorrichtungen für Kraft- maschinen, Buchdruckmaschinen, Kälteerzeugungsmaschi- nen, Eismaschinen, Kühlmaschinen, Materialprüfungs- maschinen, hydraulische Pressen, Druckwasserspeicher, Transmissionen, Heizungsanlagen, Trocknungsanlagen, Absaugungsanlagen, Motorpflüge.

frastwagen, Kraftpersonenwagen, Eisenbah Straßenbahnwagen, Fährschiffe, Flußkähne, Dreh Schiebebühnen, Spille, Wagenkipper, Laufkrane,| fkrane, Verladebrücken, Seilgreifer, Motorgreifer, | anlagen, Bandförderer, Transportschnecken, Bed Seilbahnen, Elektrohängebahnen, Aufzüge, feste u weglihe Brücken, Schwebefähren, Waggonhl Hochbahnen, Schwebebahnen, Senkkasten, Tauer Gerüstbauten für Transportanlagen, Hochosens tungsanlagen, Fördergerüste, Hellinge, Leitung Dachkonstruktionen, Kuppelbauten, Türme, | Bauten, Werkstätten, Hallenbauten, Eisenkonstrill Gasbehälter, Flüssigkeitsbehälter, Bunker, Silos, verterbirnen, Winderhißer, Eisenwasserbauten, bauten, Schleusentore, Shwimmdock8, Pontons, hebewerke, Schiffsaufschleppen, Pumpen, Rohrleil Dampfkessel, Vorwärmer, Überhiyzer, Unl feuerungen, Dampfmaschinen, Dampsturbinen, 1 und Wärmespeicher, Kondensationsanlagen, 0 nen, Gasgebläse, Kompressoren, Gaserzeuger, Al verwerter, Dieselmotoren, Andrehvorrichtungen füt maschinen, Buchdruckmaschinen, Kälteerzeugungs nen, Eismaschinen, Kühlmaschinen, Materialpris maschinen, hydraulishe Pressen, Drudwasse| Transmissionen, Heizungs3anlagen, Trocknungél | Absaugungsanlagen, Motorpflüge.

25/10 1922. Gebrüder Meyers, Höchst a. M. .26/1 1923.

Geschäftsbetrieb: Jmport- und Export- geschäft. Waren: Kaffee, Kaffeesurrogate, Zucker,

Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz.

26e. 297306. é M,

beträgen

(Schluß in der folgenden Beilage.)

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Druck von P. Stankiewicz? Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburgerstc. 14.

E Bl. 1 S. 504) wird mit : f er Ausschüsse des Reichstags für soziale Angelegenheiten und für den Haushalt folgendes verordnet:

JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Verordnung über Wochenhilfe.

Verordnung über Wochensärsorge.

Verordnung über Eichung im Bergwerksbetriebe.

Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffs- meßbriefe in Deutschland ünd Culand. ; Vefanntmachung, betreffend die Vergleichswerte bei der Ver- ‘steuerung von Auslandsfkohlen. :

Bekanntmachung, te1cefsend die Preise von im Reichspatentamt für Private angefertigten Abschriften, Auszügen, Photogrammen und Lichtpausen, Berichtigung - des -fanntmachungen aus dem Handels- und Genossenschaftsregister , bestimmt sind. - E

Vetanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise.

Verzeichnisses der Blätter, die für die Be-

7

Mufhebungen von Vereinsverboten. Handelsverbote. Q Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 11 des Reichsgeselz-

23. 5 297302. M. zj s SAT, E t Entscheidungen der Filmoberprüfstelle in Berlin, C 4 : M e S PLEUNEN WeErnenmingen und sonstige Nersonalvéränderungen, 13/9 1922. Maschinenfabrik AugsburzKinesez über den Verkehr mit Grundstücken. A.-G., Nürnberg. 26/1 19283. P D ‘betreffend diejenigen Aerzte, die im Jahre Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: F 1922 das - Befähigungszeugnis zur Verwaltung einer Kreis-

arztstelle erhalten haben.

Belanntmachung, betreffend den Sommerkursus an den staat-

lihen Lehranstalten für Musik.

WHandelsverbote.

Vefanntmachung “der - nah Vorschcift 10, Apuil- 1872 ‘in - den - Regierungsamisblättern veröffent- lichten Erlasse usw.

Anzeigen, - betreffend Ausgabe derx Nummern 4 und 5 der

Preußischen Geseßsammlung.

des Geseßes vom

Erste .und Zweite Beilage:

Polizeiverordnung über den Vernuieb von Sprengstoffen an den Bergbau.

Crläuterungen zu dieser Polizeiverorduung.

tiste der Bérgbausprengstoffe: A) Gestein\prengstoffe.

üste der Bergbausprengstoffe: B) Wettersprengstoffe.

F

“Amtliches.

Deutsches Neich,

Jm Reichsministerium des Jnnern ist das Mitglied des Statistischen Neichsamts Regierungsrab Dr. Müller zum berregierungsrat ernannt worden.

Im Bereiche des Neichsverkehr8ministeriums ist der Re- hlerungsbaurat Dr.-Ing. Karl Zimmermann I., bisher in Stuttgart, zur Reichsbahr direktion nah Altoná verseßt. : Der Regierungsbaurat Dr.-Jng. Gottschalk in Berlin ist „dem Reichsverkehrsministerium zur aushilfsweisen Be- shästiqung in den Eisenbahnabteilungen überwiesen.

Dem Regie: urg“baurat Brandes in Birkenwerder ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt.

Verordnung über Wochenhilfe.*)

Vom 16. Februar 1923.

Auf Grund des Geseßes über Aenderung von Geld-

in der Sozialversiherung vom 9, Juni 1922 ustimmung .des Reichsrats und

L

8 1. œ Der § 1959 Abs.- 1 der Reichsversicherungsordnung erhält llgende Faslundt : E S

Weibliche Versicherte, die im leßten Jahre vor der Nieder-

unft mindestens \echs Monate hindur auf Grund der Neichs-

versidberung oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse gegen

Krankbeit versicert gewesen sind, erbalten als Wochenhilfe

1 ärztlidbe Behandlung, talls solche bei der Entbindung oder ber Schwangerschaftsbeschwerden erforderli wiro,

. einen einmaligen Beitrag zu den fonstigen Kosten der Ent- bindung und bei S hwangerscha!tsbeshwerden in zehntau'end M ..rk; findet eine Eutbmdung nicht statt, fo sind als Beitrag zu den Kosten besdwerden dreitausend Mark zu zahlen,

°) Die Veröffentli im Neihsgeseyblatt tfolgt deme entlihung der Verordnung ß

Höhe von bei Schwangerschafts-

einschließlich des Portos abgegeben.

3. ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens einhundertundzwanzig Mark täglich, für zehn Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nah der Niederkunft fallèn müssen. Das Wochengeld Für die ersten vier Wochen ist spätestens mit dem Tage der Entbindung - fällig,

4, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, sèdoch mindestens drei- hundert Mark täglich, bis zum Ablauf der zwölften Woche

_nacch der Niederkunft.

8 9, Der F 19e der Reichsversicherungsordnung erhält folgende

Fassung:

Der Vorstand der Krankenkasse kann, soweit keine An- ordnung nach § 195 d aetroffen. ist, allgemein beschließen. bei der Entbindung und dci Schwangerschaftsbeshwerden freie Hebammenkhbilfe und freie Arznei zu gewähren; in diesem Falle ermäßigt sih die bare Beibilte an die Wöchnerin nah §& 195 a Abs. 1 Nr, 2 auf viertausead Mark; findet keine Entbindung stätt, so ist keine Beihilfe zu zablen.

Bei Ersatforderungen der Kasse und gegen die Kasse gilt als Wert der Sachleistung nah Abs. 1 der Betrag von sechs- tausend Mark. :

; 83. Der § 195d der Reichsve: siherungsordnung erhält folgende

Fassung:

Wo nah Landesgefet eine öffentlih-rechtlihe Körperschaft den Hebammen die Gebühren auszahlt oder ein bestimmtes Mindesteinkommen gewährleistet, kann zugleiß angeordnet werdeù, daß die Krankenkasse einen Teil des einmaligen Bei- trags nach § 19% a Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höbe von \echs- tausend Mark an die- Körperschaft stätt an die Wöchnerin zu zablen- hat. Dieser Betrag muß der Wöchnerin auf die Gebühr E werden, die fie selbst für die Hcbammenhilfe zu zahlen ha M

84. ; Der § 197 Abs. 1 Saz 2 der Neich8versicherungsordnung erhält folgende Fassung: : Dabei gilt a\s Wert der Sacbleistung nach § 1959 Abs. 1 Nr. 1 der Betrag von zehntausend Mak; der Reichs- äarbeitêminister. fony mit Zustimmung des Neichsrats im Falle eines Bedürfnisses diesen Betrag allgemein anderweit festsegen.

E 60. h

Der -8 205 a Abs... 3 der Neichsversicherungs8ordnung erhält folgende. Faffung: ch +- « *++ 2 0 « Uls Wocbenhilfe werden: die im: § 19%a bezeichneten Leistungen gewährt ; dabei bet1ägt das Wochengeld einhundert

Mark und das Stillgeld zweihundertundvierzig Mark täglich.

C E O Ds Der § 370 Abs. 1 Saß 2 der NReichsversidlerungsordnung in der Fassung. des Gefegzes, vom 9. Juni 1922 (RGBl. 1/S. 499) erhält folgende Fassung: E e | | Wird bet der Entbindung oder bei Schwangerschafts- besdwerden- ärztliche Behandlung ertorderlih 195a Abf. 1 Nr 1), so fann die Hrankenfkasse_in den vorstebend bezeicl-neten Fällen der Wöchnerfn statt der Sableistung eine bare Beihilfe bis zum Betrage von! zéhûtautiend Mark gewähren. S _ Diese Vorschriften treten . mit. dem . Tage der Verkündung in Ka it. L A 2 Für Entbindungsfälle, die vor dem im Abs. 1 genannten Tage eingetreten sind, ist das Wochen- ünd Stillgeld. für den Nest der Bezugszeit in dem nach diesen L'orscbriften erhöhten Betrage zu zahlen. Berlin, den 16. Február 198. Der Reichsarbeitsminister. %, V.: Dr. Geib.

Verordnung über Wochenfürsorge.*®) Vom 16. Februar 1923.

Auf Grund des Geseßes über Nenderung von Geldbeträgen

in der Sozialversicherung - vom ‘9. Juni 1922 (NGBl. [L S. 504) wird mit Zustimmung des Reichsrats und der Aus- schüsse des Reichstags für soziale Angelegenheiten und sür den Haushalt folgendes verordnet:

Artikel I. Die 88 2, 3, 4, 6, 7, 8 des Gesetzes über Wochenfürsorge vom 9. Juni 1922 (RGBIl. 1 S. 902) erhalten folgende Fassung:

8 2.

Sofern nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Beihilfe nicht benötigt wird, gilt eine Wöchnerin als minder- bemittelt, wenn ihr und ihres Chemannes steuerpflihtiges Ge- famteinkommen oder, tofern sie allein steht, ihr eigenes steuer- pflichtiges Einkommen im Steueriahre 1921 den Iahresbetrag von tün!zehntausend Mark oder im Jahre vor der Entbindung den Betrag von einhundertzwanzigtaufsend Mark nicht über- stiegen hat. Dieser Betrag erhöht sih für jedes schon vor- handene Kind unter fünfzehu Jahren um eintausendtünfhundert Mark, falls der Betrag von fünfzehntausend Mak zugrunde gelegt worden ist, und um fechsunddreißigtau!end Marf, falls der Betrag von einhundertzwänzigtaujend Park zugrunde gelegt worden ift.

*) Die Veröffentlihung der Verordnung im Reichsgeseßblatt erfolgt demnächst.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Bardezaÿlung oder vorherige Einsendung des Betrages

S3, Als Wochenfürforge wird gewährt:

1. ärztliche Behandlung, talls folche bei der Entbindung oder bei Schwange1schaftsbeschwerden erforderlich wird,

2. ein einmaligec Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ents bindung und bei Schwangerichaftsbeichiverden in Höhe von zehntausend Mark; findet eine Entbindung nicht statt, so find als Beitrag zu den Kosten bei Schwanger|\chafts- beschwerden dreitausend Mark zu zahlen,

3. ein Wochengeld in Höhe von einhundert Mark täglich füe zehn Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nab der Niederkunft fallen müssen. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen ist ipätestens mit dem Tage der Ent- bindung fällig; die Wochen nah dec Niederkunft müssen zusammenhängen,

4, folunge die Wöcchnerin das Kind \tillt, ein Stillgeld ta Höhe von zweihundertundvierzig Mark täglih bis zum Ahs lauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.

Stirbt die Wöchnerin bei der Catbindung oder während dex

Zelt der Unterstügungsberehtigung fo werden die noch vere

bleibenden Beträge an Wochen: und Stillgeld* bis zum Ende

der Bezugszeit an deujenigen gezahlt, der für den Unterhalt des Kindes sorgt.

“L

Wo nah Landesgefeß eine öffentlih-rechtliche Körperschaft den Hebammen die ‘Gebühren - auszahlt oder. ein bestimmtes Mindesteinfoinmen - gewährkeiftet, - fann - zugleich angeordnet werden, daß ein Teil des einmaligen Beitrags nach § 3 Abs. L Nr. 2 bis zur Höhe von sechstausend Mark an die Körper- schoft statt an die Wöchneriri zu zahlen is. Diese Gebühr muß der Wöchnerin. auf die Gebühr angerechnet werden, die sie felbft für die Hebamrnenhilfé zu zahlen hat.

. ú 8 6, ela M °

Gewährt eine Krankenkasse ihren Mitgliedern nah § 1956 der Neichsversicherungsordnung bei der Entbindung und bet Schwangecschaftsbeschwerden freie Hebammenhilie und freie Arznei, - 10 gilt diese Bestimmung auch tür die Wöcnerinnen, denen die Krankenkasse Wochenfürtorge leistet; in dieiem Falle ermäßigt sih die bare Beihilfe an - die Wöchnerin nach & 3 Abs. 1 Nr. 2 auf viertausend Mark; findet keine Entbindung statt, ‘so ist kein Beitrag zu zahlen.

S 7.

Weigern fi die Aerzte der Krankenkasse, die Behandlung bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden zu den für die Mitglieder oder Fainilienangebörigen der Kasse geltenden Bédinaungeinr zu übernehmen oder fich im Streitiall dem Sptruche ciñes* unter Mi!wirfung von Unpartetischen zu gleichen Teilen mit Vertretern -der Aerzte und der Kranfen«- fasse beseßten Schied2amts oder Schiedsgerichts zu unterwerten, fo -erinächtigt das DberversicherungEamt die: Krankenkasse auf Antrag, tür die Wöchnerin statt, tieser. Sachleistung einen baren Betrag. bis. zu zehntau)end Maik zu gewähren. Der Meich8arbeitsminister : kann diefen Betrag im Einvernehmen mit dem Neicheminister der Finanzen allgemein anderweit fest setzen. , N

8 8.

Die Leistungen der. Kasse . werden thr. dur das Reich er- stattet. Dabei gilt als Wert der Sahleistung nah § 6 der Betrag von techstausend Mark. . Die Kosten der Sachleistung nach § 3 Abs. 1 Nr.. 1. sind der Kasse in. der ihr nachweislich enistandenen Höhe zu erfeyen. Der Yeichsarbeitsminister kann darüber nähere Bestimmungen erlassen, auch im Einvernehmen mit dem Neiclhsminister der Finanzen einen Pauschbetrag {ür diese Crsagleistung festisetzen.

Artikel IL. / Diefe Vorschriften treten mit dem Tage der Verkündung în Kraft. Wöchnerinnen, die erst nah den vorstehenden Vorichriften als minderbemittelt zu gelten haben, aber vor dem Tage des Inkrafts tretens dieser Vorschriften entbunden , worden . find, erhalten von diesem Tage ab das Wochen- und Stillgeld. für den Nest dec Bezugss zeit. Für Entbindungsfälle, die vor dem im Abs. l genannten Tage eingetreten find, ist das Wochen- und Stillgeld für den Rest der Bezugszeit in dem nah diefer Verordnung erhöhten Betrage zu zahlenz Berlin, den 16. Februar 193. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib

Verordnung über Eichung im Bergwerksbetrie be, Vom. 8. Februar 1923. (Veröffentlicht im RGBl. 1923, 1. Seite 108.) Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß- und Gewichtz-

ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird nah Zu- stimmung des Reichsrats bestimmt:

& l. z Förderwagen und Fördergefäße im Bergwerksbetriebe, soweit sie zur Ermittlung des Arbeitslohns dienen, werden von der Verpflichtun zur Neueichung 7 der Maß- und Gewichtsorduung vom 30. Mak 1908) auëgenommen.

8 2, / l i Diese Bestimmung tritt. mit dem Tage ihrer Verkündung în Kraft: Berlin, den 8. Februar 1923.

Der RNeichswirtschaftsminifter. Dr. Becker.

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