Verichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualität
gering
mittel
gut
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14,30 14,20 13,60 14,30 13,60 14,70 14,80 14,90 14,80 14,40 13,35 16,00 15,84 14,70 17,00 17,00
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12,50 12,00 12,00 13,30 13,50 13,40 14,10 14,00 14,50 14,20 14,70 14,10 14,05 15,59 14,06 13,30 15,00 13,80 13,20 L Ne 12,60 11,20 12,00 13,20 13,40 14,00 14,60 13,90 14,40 13,70 17,00
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Der Dur&schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt ( .) in den leßten sech8 Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt
Großhaudels - Durchschnittëpreise von Getreide an außerdeutschen Börsecn-Plähzen für die Woche vom 28. Januar bis 2, Februar 1901
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Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
1000 kg in Mark.
Angaben für die Vorwoche.
(Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
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Budapest.
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bis 2./2. 1901
135,97 143,62 113,02 144 47
121,52 129,42 102 83
89,26 125,11 87,80
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134,38 135,32/ 143.78! 142,37 137,67
135,79 154,12 138 61 149,89
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133,30 138 18 136 39 136,55 135,17 136,14
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125,95 126,38 143,63
133,31 135,19 143 64 142,70 133,01 147,39 135,66 153.97 137,07
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Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen ; 1 Imperial-Quarter ist für die Weizen- notiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. et; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsähen an 196 Markt- orten des Are ermittelten Durchschnittspreise für ein iges Getreide, ist 1 Jmperial-Quarter Weizen = 480, Hafer = 312,
te = 400 Pfund englis angeseyt. 1 Bushel Weizen = 60 engleis: ; Pfund engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, = 4 g.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Notierungen im „Deuts mte und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts- elkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Seen die Kurse auf London, für Chicago und New York die Kurse auf New York, für St. Peters- burg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläye.
Deutscher tag. 41. Sißung vom 5. ar 1901. 1 Uhr.
weite Berathung des Reichshaushalts-Etats ür Lis bei dem Etat der Reihs-Justizverwaltung
ortgesebt. . R Abg. Bargmann (fr. Volksp.) hält das administrative Be- „adiaugdverfahren nicht für ausreichend, die Sache müsse reich8geseßlich regelt werden. Was die Bestrafung minderjähriger Verbrecher betreffe, fo empfehle sich vielleicht eine weitere Ausgestaltung der Zwangserziehung. Die Rechte der Eltern müßten hinter das allgemeine Wohl zurück- n. Nachdem man mit den Gewerbegerihten Sondcrgerichte ein- erichtet habe, sei es niht mehr von der Land zu weisen, auh für die Vaufleute Schiedsgerichte zu schaffen. iese Gerichte sollten aber nicht den Amtsgerichten, sondern den Gewerbegerihten angegliedert werden, weil nur, so cine {nelle und sahgemäße Erledigung der Ge- schäfte möglich sei. Die Amtsgerichte seien jeßt {on fo überlastet, daß ihnen niht noch neue Aufgaben zugewiefen werden könnten. Die Massenanklagen wegen Majestatsbeleidigung seien cin Uebelstand, der dringender Abhilfe bedürfe. Wenn der Staatsanwalt auf Grund einer aus den niedrigsten Motiven entsprungenen Denunziation An- flage wegen Majestätsbeleidigung erhebe, so rufe das Zustände hervor, die die Revision der betreffenden Paragraphen des Strafgeseßbuchs nöthig mache. Seine (Redners) Freunde hätten in dieser Richtung einen Antrag gestellt. Die Frage wegen Entschädigung unschuldig erlittener ÜntersuMungöhaft könnte sehr wohl reihsgeseßlih eregelt werden. Jedenfalls follte man doch wenigstens einen Versu dazu machen. Die Entschädigungspfliht würde auch „Nichter, Staatsanwälte ‘und Polizeibeamte veranlassen, nicht ohne triftige Gründe eine Verhaftung vornehmen zu lassen. Dabei brauhe man nicht einmal an eine Regreßpflicht der Beamten denken. 0
Abg. Dr. e (Soz.) glaubt, daß es sich im Sternberg-
T um den Kampf des Geldes gegen die Justiz gehandelt habe. Der
apitalismus erzeuge Zustände, aus denen derartige unglüliche Kinder hervor ge, wie man sie im Sternberg-Prozeß gesehen habe. Stern- berg's Ge d habe auch die Vertheidigung zu einer nicht ganz einwand- freien Stellung gebracht. Dafür, daß im Konitzer Proze das Kapital der Justiz ein Schnippchen geschlagen habe, sei dagegen nicht eine einzige Thatsahe vorgebraht worden. Die Untersuchung sei unter antisemitisWem Einfluß einseitig geführt worden; dies gelte namentlih von den ersten Tagen nah dem Morde. Der Einfluß des Kapitalismus sei aber hervorgetreten in dem Urtheil der Ham- burger Strafkammer gegen den Abg. Molkenbuhr. Die Hamburger Strafkammer, die in enger sozialer Fühlung mit dem Großkapital stehe, habe ganz wie der Staatssekretär ausgeführt, daß die Landes- geseßgebung das Recht habe, die Art und Weise der Ausübung des Koalitionêrechts zu regeln. Glülicherweise habe das Reichsgericht gestern in der Frage des Strikepostenstehens sich niht auf diesen Standpunkt gestellt. die lübishe Verordnung für ungültig erklärt und Molkenbuhr freigesprochen. Den Landesregierungen müßte cs unmöglich gemacht werden, unter der Maske der Verkehrs- und Straßenordnung das Strikepostenstehen, dieses elementare Mittel, um die Vereinigung wirksam zu machen, aufzuheben. MNedner geht dann auf den Güstrower Meineidsprozeß gegen den Händler Holzt ein, in dem, wie er behauptet, die Justiz das Werkzeug politisher Leidenschaften geworden sei. Et Graf von Ballestrem rügt diesen Ausdruck.) Jn Meck enburg seien die politishen Kämpfe besonders scharf, weil man sich ein gewisses Herrenrecht anmaße. Holzt sei nicht nah objektiver Beweisführung, sondern auf Grund der Verheßung der Geschworenen gegen die Sozialdemokratie verurtheilt worden. Der Neichstag hätte alle Veranlassung, darauf hinzuwirken, daß die Geschworenen aus allen Schichten der Bevölkerung genommen würden. Das mecklenburgische Oberlandesgericht vertrete die Meinung, daß die persönliche Freiheit im administrativen Ver- fahren auf unbestimmte Zeit genommen werden dürfe. Redner sucht auch diese Behauptung durch Beispiele zu bekräftigen und fordert zum Schluß den Staatssekretär auf, in diesem Falle seinen Einfluß auf die mecklenburgishe Nechtsprehung auszuüben.
Staatssekretär des Reichs - Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Jch glaube, daß der Neichstag unter dem Ein- drucke stehen wird, den ih habe, daß es eine starke Anforderung an den Vertreter der Regierung ift, auf Dinge so beterogener Art und so ausführlih vorgetragen, wobei überdies die Vertreter der Negierung ganz unvorhergesehen — ich möchte fast sagen — mit dèn Sachen überfallen werden, cine eingehende und zutreffende Antwort zu geben. Jh möchte mich auf einige Bemerkungen, die i für unerläßlich balte, beschränken.
Meine Herren, was den leßten Gegenstand, den der Herr Redner berührt hat, angeht, so betrifft er Fragen, von denen ih nit erkennen kann, wie sie mit der Reichs-Justizverwaltung und überbaupt mit dem Justizwesen in Zusammenhang gebraht werden sollen. Der Verr Redner hat \ih darüber bes{wert, daß auf Grund landesrecht- liher mecklenburgischer Vorschriften Leute, die Unterstützungen bezogen haben, in eine Anstalt verwiesen werden, in welcher sie zur Arbeit angehalten werden. Das sind doch Vorschriften, die mit der Justizverwaltung nichts zu thun baben. Wie weit sie sonst mit der Reichsgeseßzgebung zusammenhängen oder etwa nit ihr follidieren, lasse ich dahingestellt, kann ich im Augenblick nicht übersehen. Mit dem Strafgesetzbuch, auf das sich der Verr Vorredner bezog, hängen sie jedenfalls nicht zusammen. Es ist ein Irrthum, wenn er annimmt, daß das Arbeitshaus oder Armen- baus ih weiß nicht, wie es in Mecklenburg amtlih genannt wird der Name thut auch nichts zur Sache, es handelt \sich um ein Haus, in dem der Armenunterstützung verfallene Leute zur Arbeit angehalten werden —, ih sage, es ist ein Jrrthum, wenn der Redner meint, daß das im mecklenburgishen Recht vorkommende Armenhaus identisch sei mit dem Arbeitshause, von dem das Sträfgeseßbuch handelt. Das "t nicht der Fall; die beiden Dinge haben nihts mit cinander zu ibun, und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuhs kann nicht hergeleitet werden, was eine Kollision zwischen Neichärecht und Landes recht hier begründet.
Dann, meine Herren, komme ih auf die cingangs gemachte Bemerkung des Herrn Vorredners zu der lübischen Verordnung. Er dat diese Gelegenheit benußt, um auf Ausführungen zurückzu- greifen, die ih die Ehre hatte, im vorigen Jahre im Hause zu machen, als die lübische Verordnung diskutiert wurde. Er hat mir dabei Aeußerungen zugeschoben, auf deren Richtigstellung ich Werth lege. Er hat nämli behauptet, ich hätte damals gesagt, das Koalitions- recht sei zwar von Reichswegen geregelt, dagegen fallen die Wege und Mittel zur Ausführung des Koalitionêrechts der Landesgeseßgebung anheim, und er legte den Schluß nahe, als wenn ih gemeint bâtte, daß nunmehr auf landesretlichem Wege, troydem das Koalitionsrecht reichörehtlich festgestellt ist, doch alles geschehen könne, um das Recht praktisch zu beseitigen. Es mag richtig sein, daß meine Ausführungen dem Herrn Vorredner vielfa nit gefallen; aber zu solchen Sinnlosigkeiten werde ih mi doch dem hohen Hause gegenüber nit hinreißen lassen. (Es hat mir vollständig fern gelegen, so etwas zu behaupten. Jch habe ausgeführt, daß das Koalitionörecht, wie es dur das Neichsreht begründet worden ist, dem Arbeiter eine Freiheit giebt, die ihn berechtigt, in den Grenzen. von der Koalition Gebrau zu maden,
die jedem andem Bürger geste sind, daß er aber deshalb auch bei dem Gebrau dieser Freiheit die Grenzen zu respektieren hat, innerhalb deren sih jeder andere Bürger balten muß. Wie Jedermann das Recht hat, \sih auf die Straße hinzustellen, sch zu Mehreren zu sammeln, zu gehen, Lieder zu singen, in Trupps zu marschieren und was sonst noch zu thun, so steht dieses Recht dem Arbeiter au zu, auch zu Zwecken der Koalition; die Schranken, die nah dieser Richtung hin das Koalitionsverbot den Arbeitern früher gezogen hat, find weggefallen. Aber niemals kann daraus hergeleitet werden, daß der Arbeiter, indem er von seiner Freiheit Gebrauchß macht, \ih hinwegseßen dürfe über alle Ordnungen und Rücksichten, die sonst für Jedermann maßgebend sind. Das habe ih behauptet — und weiter nichts.
Aus den Mittheilungen, die der Herr Abgeordnete über den gestern gefällten Spruch des Reichsgerihts gemaht hat, muß ih auch s\{lîeßen — mir sind die Motive des Urtheils noch niht bekannt —, daß sich das Reichsgeriht auf denselben Standpunkt gestellt hat, was mir zur Beruhigung gereicht. Das Reichsgericht hat allerdings damit das Mißfallen des Herrn Vor- redners erregt, sodaß er bei dieser Gelegenheit bemerkte, das Reichs- gericht sei in gewisser Beziehung auch dem Kapitalismus verfallen. Man sieht daraus, wie {nell die Herren mit einem wegwerfenden Urtheil bei der Hand sind, au solchen Stellen gegenüber, von denen sie unbedingt annehmen müssen, daß sie nur nah Ret und Gewissen handeln. Ich verwahre das Reichsgericht dagegen nicht; es steht zu hoch, als daß ih auf diesen Vorwurf des Herrn Vorredners erwidere. Ih habe den Vorwurf nur festnageln wollen.
Sodann ist der Herr Redner sehr ausführlih eingegangen auf einen Meineidsprozeß, der vor den Mecklenburger Gerichten geführt worden ist. Jch kann es wohl begreifen, daß er, der diesem Meineids- prozeß sehr nahe gestanden und, wie er selbst mitgetheilt hat, als Augen- und Ohrenzeuge bei den Verhandlungen zugegen gewesen, von dem Ausgang des Prozesses, der einen seiner Gesinnungsgenossen sehr schwer traf, erschüttert worden ist, und ih begreife menshlich die Sympathie, die er für den Verurtheilten hat, habe auch keinen Anstand, ihm zu glauben, wenn er sagt, er habe die Absicht gehabt, hier cine objektive Darstellung der Vorgänge, die sih vor den Mecklen- burger Gerichten abgespielt haben, zu geben. JIch muß ihm aber ebenso offen erklären, daß für mi, seine Darstellung keine objektive gewesen ist. (Sehr rihtig! rechts.) Meine Herren, wenn ein Mann, der so genau weiß, wie solche Dinge verlaufen, damit anfängt, der Staatsanwaltschaft den Vorwurf ins Gesicht zu {leudern, daß sie einen Tendenzprozeß eingeleitet habe, einen Vorwurf, gegen den die ange- klagte Behörde si hier nit vertheidigen kann und den wir hier au nicht weiter erörtern können, weil uns das Material vollständig fehlt, wenn der Herr Vorredner weiter fortfährt, den Richtern Vorwürfe darüber zu macben, daß sie eine Stellung in dem Prozeß eingenommen hâtten, die sie kraft des Gesetzes, der Strafprozeßordnung gemäß, ein- zunehmen berufen waren, wenn er sich nicht \{eute, ihnen deshalb Mangel an Taktgefühl vorzuwerfen, wenn er weiter dahin kommt, auh die Zeugen mit einer - Kritik zu belegen, die, ih will nur sagen, für diese Zeugen jedenfalls nicht \{chmeichel- haft ist ih komme auf diesen Punkt übrigens noch zurück —, und wenn er endli} gegenüber den Geschworenen, die geurtheilt haben, den Vorwurf erhebt, sie bätten mit Parteileiden- saft ihr Urtheil gefällt, und wären dazu gekommen auf Grund ein- seitiger Zusammensezung der Geshworenenbank: dann bleibt überhaupt von dem ganzen Rechtsverfahren und dem ganzen Gericht nihts mehr übrig, nihts mehr besteht als die vermeintlihe Objektivität des Herrn „Vorredners. (Sehr richtig) Meine Herren, ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit Anlaß gehabt, hier im hohen Hause meine Meinung dahin auszusprechen, daß dieses Haus, wo politische Parteien untereinander kämpfen, am wenigsten der Ort ist, um auf Grund eines einseitigen Vortrags, selb wenn er objektiv wäre, einen Prozeß noch einmal zur Aburtheilung zu bringen. (Sehr richtig! rechts. Zuruf links.)
Meine Herren, wir haben in unseren Geseßen die Bestimmung, die das Verfahren des Gerichtshofs troy einer Unabhängigkeit, in welcher die politischen Parteien des Reichstages sih nit befinden, an enge Grenzen bindet, Bestimmungen, die das Gericht verpflichten, nur auf Grund von ihm vernommener und gehörter Zeugen, auf Grund des unmittelbar vor ihm abgespielten Beweisverfahrens ein Urtheil zu fällen. Und hier will der Vorredner ein Urtheil herbeiführen auf Grund eines einseitigen Vortrages, ohne daß das Haus von den Dingen, wie fie sih wirklich abgespielt haben von Auge zu Auge, von Ohr zu Ohr, Kenntniß nehmen kann?! (Sehr richtig! rets.) Damit würden Sie \sich in Widerspuh seßen mit den Grundlagen unseres ganzen MRechtélebens, was gleihbedgutend wäre mit der moralishen Vernichtung jedes ordentlichen Prozeßverfahrens. Ich werde mich bei der Sache nicht weiter aufhalten ; ih glaube, das gesunde Gefübl des hohen Hauses und auch der öffentlichen Meinung wird ohne weiteres empfinden, daß es zu Unzuträglichkeiten führt, wenn man in der Art und Weise hier das Urtheil cines durch das Gesey berufenen und, wie ih meinerseits annehmen muß, unbefangenen Gerichtshofes nachträglich einer Kritik und Verurtheilung unterziehen will, wie das der Herr Vorredner wollte. Was nun, meine Herren, den Zeugenbewcis betrifft, der in dem Meineidsprozeß eine Rolle gespielt hat, so habe ich {on erwähnt, daß die Zeugen bei dem Herrn Redner nit gut weg- gekommen find. Einer dieser Zeugen ist, nachdem er in dem Prozesse sein eidlihes Zeugniß abgelegt hatte, wie bei dem Vorredner. so auch in cinem gewissen Theil der Presse, niht ohnc Anfechtung geblieben; man ift so weit gegangen, diesem Zeugen den Vorwurf des Meineids zu machen. Man hat deutlich erkennen lassen, daß das ge- shehe, um auf diese Weise, indem man ihn des Meineids überfüuhre oder wenigstens verdächtige, zur Wiederaufnabme des früheren Meineidsprozesses kommen wolle. Wenn in diesem Prozchß in der That, was ja möglich is, denn au die Geschworenen in Mecklenburg sind Menschen und können irren, wirk- lih ein Unschuldiger verurtheilt sein sollte, so wäre ih der erste, der wünscht, daß es zur Wiederaufnahme des Verfahrens käme, damit das wirkliche Recht au thatsählich Recht würde; aber auf dem Wege, wie das versucht wird, indem man den Staatsanwalt und die Zeugen, die Richter und die Geschworenen allesammt verdächtigt, ist das nicht zu erreichen. Wie is man denn mit einem der von mir erwähnten Zeugen umgegangen ? Es war ein Beamter, Namens Schütt. So lange hat man mit dem Vorwurf des Meineids öffentlih gegen ihn ge- arbeitet, bis die Gerichte davon Kenntniß nehmen mußten, und
nicht etwa in “Mecklenburg, sondern hier in Berlin wurde ein Blatt, das diesen Vorwurf gegen ihn geschleudert hatte, auf Grund eines ausführlichen Zeugenbeweises zu 4 Monaten Ge- fängniß verurtheilt. Das sind die Zeugen, die au der Herr Vor- redner hier angegriffen hat, die in dieser Weise gegen Verdächtigungen und Beleidigungen geshüßt werden müssen. Ich begnüge mich damit ; ih kann auf die ausführlihen Darlegungen des Herrn Vorredners nicht eingehen. Selbst wenn ih es könnte, würde ih es nicht thun ; denn ich wiederhole: Prozeßdarstellungen und Kritiken einzelner Prozesse, nicht in der Absicht, eine unzureichende Gesetzgebung zu verbessern, sondern nur um zu fkritisieren, gehören niht vor den Neichstag.
Abg. von Czarlinski (Pole) erklärt si durch die estrige Er- klärung des Staatssekretärs über die Schreibung polnischer Frauen- namen nit für befriedigt. Es handle sih nit allein um die Ein- tragung der Namen in die Standesregister, sondern auch um Drang- salierungen in der Schule.
Abg. Bindewald (Reformp.) wiederholt die alte Forderung seiner Partei auf Verbilligung der Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die Beseitigung des Anwaltszwanges. Sodann kommt Redner auf die gestrigen Ausführungen des Abg. Stadthagen zum Sternberg- Prozeß zurück und spricht sein Befremden darüber aus, daß der Abg. Stadthagen gerade den Kriminalshußzmann Stierstädter angegriffen habe. Der Abg. Stadthagen sollte doch zufrieden sein, daß es durch die Wirksamkeit dieses Mannes gelungen \ei, den Millionär Sternberg, dieses ittliche eusal, zu überführen. Wenn der Abg. Stadthagen si so über die Gle Verfehlung des Herrn Stierstädter aufregte, so wäre diese sittlihe Entrüstung doch weit mehr den Praktiken des Verbrechers Sternberg gegenüber am Platze gewesen, der die Opfer seiner Lüste gerade unter armen Arbeiter- töchtern gesuht habe, für welhe ja sonst wohl der Abg. Stadthagen auch programmmäßig eintrete. Der Staatsanwalt habe errn Stierstädter ein glänzendes Zeugniß gegeben. Der Prozeß sei auh nicht übers Knie gebrochen worden. Der Abg. Stadthagen hätte hie sittlihe Entrüstung auch lieber auf die höchst seltsamen Erscheinungen ausdehnen sollen, welche die Vertheidi- gung in diesem Prozeß dargeboten habe; es brauche a nur an den Verkehr des Herrn Sternberg mit Thiel und mit Luppa, sowie mit dem „Jus“ - Detektivbureau - Direktor Schulz erinnert zu werden. In dem Prozeß sei konstatiert worden, daß Sternberg in einem Jahre 30 bis 50 Mädchen mißbraucht habe. Der Abg. Stadt hagen sei do auch ein Freund der Bestrebungen, Me On zu be- seitigen; hier hätte er eine vortreffliche Gelegenheit gehabt, seine sittliche Gntrüstung zu bethätigen. Die Herren Vertheidiger Sello und Werthauer hätten die Würde der Advokatur niht gehoben. Erschrecklich sei überhaupt das Ueberhandnehmen des Eindringens hebräischer Elemente in die Justiz, Die Juden seien in einem viel höheren Prozentsaß in der Rehtsanwaltschaft in Berlin vertreten, als selbst der preußische Justiz-Minister Schönstedt meine, wenn man die Ge- tauften, aber nachweislich von israelitischen Eltern Abstammenden mitzähle. Man werde \{ließlich noch dahin kommen, den leßten deutschen Rechtsanwalt in Berlin mit der Laterne suchen zu müssen. Lächerlih sei dem gegenüber die Behauptung des preußischen Abg. Peltasohn, die Juden würden verkürzt. Von einer Verkürzung könne gar keine Rede sein. Die Konißer Mordsache gehöre nah dem Abg. Herzfeld ins Abgeordnetenhaus, aber da die Angelegenheit einmal an- geschnitten sei, müsse konstatiert werden, daß der Abg. BVöel gestern nicht behauptet habe, in Koniy habe das Kapital der Justiz ein Een gei@lagen. Die Untersuchung aber sei jedenfalls nicht mit dem nöthigen Nachdruck und Geschick geführt worden. Wäre sofort mit Haus- suchungen vorgegangen, fo hâtte man bestimmt wenigstens die Mitwisser des Mordes ermittelt; jeßt, wo die Kleidungsstücke glücklich verstreut seien, gehe man mit TREU A vor, aber dehne diese auch nicht einmal in leßter Stunde auf alle Häuser aus. Kurz, die Sache sei in Koniß so verkehrt wie möglich angefangen worden. Im Interesse des gesammten Deutschen Reichs liege es, daß dieser Mord endlich aufgeklärt werde. Gegen den ehrenwerthen Schlächtermeister Hofincain habe bereits ein Haftbefehl vor- gelegen, den man sich_ nur nicht auszuführen getraut habe aus Furcht vor der Haltung der Konitßzer Bevölkerung. Die Untersuchung sei eben mit größter Einseitigkeit geführt worden. Die große Mehrheit des deutshen Volks begreife niht, warum nicht endlich Licht in die Sache gebraht werde. Man verhafte doch Levy und prozessiere ihn; werde er freigesprochen, so sei ja allgemeine Be ruhigung zu erwarten; aber man halte doch einem so schwer belasteten Manne gegenüber nicht mit so unbegreifliher Zähigkeit zurüdck. Darauf möge au der Staatssekretär hinwirken und \ich über die Sache vor dem Reiche auslassen.
Staatssekretär des Reihs-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Der Herr Abg. Bindewald ist nun {on der dritte Redner, der zum Etat der Reichsjustiz Anlaß nimmt über das Konißer Verbrehen zu sprehen. Wenn, wie ich annehme, dieser traurige Fall noch im preußishen Landtage zur Verhandlung kommt, wohin er ja eigentlich gehört, wenn überhaupt darüber im Parlament gesprochen werden soll, dann zweifle ih nicht, daß die preußischen Herren Minister, die in der Sache zuständig sind, das Wort nehmen werden und die Aufklärungen dem Hause ertheilen werden, zu denen sie im stande sind. Ich bin auch überzeugt, daß sie, abgesehen von Irrtbümern, die ja in allen mens{ch lien Verhältnissen vorkommen“ und wvielleiht auch bier vor gekommen sind, das Verfahren und Verhalten der Behörden ret fertigen können. Aber hier im Hause die Sache zu diskutieren wo den Herren Rednern niemand gegenübersteht von sciten der Re gierung (schr rihtig!), der in der Lage ist, etwas zur Aufklärung und Rechtfertigung zu sagen, das führt nicht zu solchen Ergebnissen, wie sie im Interesse der Sache auch von den Herren Rednern gewünscht werden müssen. Zu einer Aufklärung führt es nit: es kann höchstens führen zu einer weiteren Erregung im Lande. Was wir wollen und brauchen, ist aber nicht Erregung, sondern Kaltblütigkeit Ich bin überzeugt, daß die Herren der Sache, der sie bier zu dienen meinen, am allerbesten dienen würden, wenn sie im Lande dazu bei tragen wollten, ruhiges Blut wiederzugewinnen. Das if die wichtigste Vorauésseßzung, um boffen zu können, dak wir de traurigen Vorgängen do noch, wenn auch spät, auf die Spu: fommen. Wir wünschen ja alle, daß diese Spur entdeckt werde. Ich bin sicher, daß die preußische Verwaltung au weiterbin alles tbun wird das ist die Erklärung, die, wenn ih ret verstandez babe Herr Bindewald von mir wünschte und die ih geben kann, obne ciner besonderen Ermächtigung dazu zu bedürfen um endlih dem Ver brehen auf die Spur zu kommen. Aber, meine Herren, Diskussionen hier im Hause helfen nichts, sondern schaden. Jh werde desbald meinerseits, nachdem ih den Standpunkt der preußischen Verwaltuna gewahrt habe, zu dieser Sache mich nicht weiter äußern „ Abg. Rickert (fr. Vgg.): Was die Herren Antisemiten wollen wissen wir. Sie sind darauf aus, den Artikel 69 der Reichsverfassung aufzuheben; kommen Sie do ofen mit diesem Antrag beraus, dann werden wir Ihnen die Wege weisen, die Sie verdienen. gewiesen zu werden. Es ist ja sehr leiht, dier mit solcden cinscitigen That
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