1901 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E E S

E n

E

R b R

gering

Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

mittel

Gezablter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

böchster | niedrigster

M

höchster

niedrigster Mh. M.

Doppelzentne (Preis unbekannt,

)

Angermünde . Landsberg a. W. . Kottbus . N Wongrowig . Hirs berg

atibor . Göttingen Geldern . Neuß . M N Langenau i. Wttbg. . Naa A

Colmar i. E. . Château-Salins

s E A

Angermünde . . Landsberg a. W. . Kottbus 4 S Wongrowig . Di berg

atibor . Göttingen Geldern. Neuß . D Château-Salins

2 S S

Angermünde . . Landsberg a. W. . Wongkrowigt .

Göttingen Geldern . D Langenau i. Wttbg. A, Château-Salins

A G Sck 2

Angermünde ¿ Landsberg a. W. . Kottbus. A Wongrowiß .

Hirs berg Ratibor . Göttingen Geldern .

Neuß .

Döbeln Winnenden . . . . Langenau i. Wttb4. E a Château-Salins

12,40 13,20

E - - - " "“ . " . - - -

14,60 14,00

14,00 1450

14,70 15,80 14,70 14,00 17,00 17,00

16,40

13,50 13,20 14,10 12,80 14,00 14,50 14,20 11,90 14,00 14,00

13,60 14,00 13,00

12,25 14,50 13,30 15,00 16,80 15,00 14,00

13,40 14,00 14,50

12,80

13,40 12.00

13,50 12,50 13,60 | 14,25 | 14,00 |

12,00

12,50 13,20

. . . . . . RR E s f Ï Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufêw

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Deutscher Reichstag. 43. Sißung vom 7. Februar 1901. 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats fab 1901 wird bei dem Etat der Reihs-Justizverwaltung ortgeseßt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.): Ih würde das An\chneiden der Frage des Konitzer Mordfalles in einem späteren Stadium für richtiger gehalten haben ; nachdem sie aber angeschnitten ist, habe ih einige Worte der Abwehr und der Meinung zu sagen. Der Staats- sekretär hat auf die {werwiegenden Thatsachen, welche Herr Herzfeld über Nechtskränkungen in Mecklenburg vorbrachte, \ich niht einlassen wollen; das bedauere i, denn die leßte Stelle, wo \ole Dinge zur Sptache gebracht und verbandelt werden können, ist doch der Reichstag, wie das Necht auch ein einhbeitlihes ist, obwobl in den einzelnen Staaten im Namen des Landesherrn oder der höchsten Stelle in den Freien Städten Ret gesprochen wird. Der Konitzer Fall gehört allerdings zunächst ins preußische Abgeordnetenhaus, wo man ihn ja auch zu besprechen beabsichtigt: aber er ist nun im Reichstage berührt worden. Es \ Fall niht allein um die Sübne des beleidigten Rechtsgefühls, ondern um eine Sahe vón weittragender prinzipieller Be- deutimg. Die „Germania“ hat ausdrüdlih betont, daß die eigen- thüriliche Behandlung des Mordfalls den Glauben an die Unparteilich- keit der Gerichtspflege ershüttern muß: ein süddeutsches Blatt hat diesem Umfichgreifen des Zweifels an die Herrschaft von Gesetz und Recht in Deutschland gleichfalls Ausdruck gegeben, ebenso hervorragende ausländishe Blätter. Thatsächlih kommen weite Kreise der Bevölke- rung, auch der Gebildeten und Besitenden, zu dem Schluß: „Es soll nichts berausfommen“. Soweit hat die Judenfurbt {on gewirkt, wenn es auch allerdings noch niht soweit gekommen ist, wie in Ungarn schon im Jahre 1883 in dem Falle von isza-Eszlar. Wie die neuerliche Hetze gegen den Justiz-Minister enden wird, weiß ih nit, vielleicht ist {on Jemand, der noch nit an der rechten Stelle stebt, bereit, in seinen Posten einzutreten. Der Staatssekretär Dr. Nieberding hat zur Rube, zur Kaltblütigkeit gerathen, ih fann diesen Nath nuz im leßten Theile zur Befolgung empfehlen. Die Tumulte in Konitz sind durch jüdische Lockspitel oder durch maßlose jüdische Hetereien bervor- gerufen worden; vor solchen Aufreizungen muß die Bevölkerung bewahrt werden, daher Kaltblütigkeit! Jh und Andere baben nach Möglichkeit dort Fürsorge getroffen, daß schr genau aufgepaßt wird, wenn wieder solche Tumulte hervorgerufen werden. Wem nüyen diese denn ? Doc nur den Juden, die ih als die uns{chuldig Ver olgten herauéspielen, chreien und ihrem Schreien an sehr hohen Stellen Gebör zut ver- chaffen wissen. Dann kommt auf Allerhöchsten Befebl das Militär; inter arma silent leges, dann wagen die Zeugen sid nit mebr hervor, und die Juden kommen dahin, wo sie hin wollen, daß nämlich endlih der Fall cinmal begraben wird. Die neuesten Kleiderfunde po nihts als ein Versu, in frevelhaftester Weise zu neuen

umulten anzureizen. Diese Kleiderfunde deuten auch auf cinen Mord aus religiösen Ursachen bin, denn ein gewöhnlicher Mörder bâtte sih der Kleider nah neun Monaten doch zu entledigen gewußt. Es hat sih nun ein Comitá zur Aufklärung des Mordes gebildet, dem die ehrenwerthesten Elemente, die Land- und Neichstags- abgeordneten des Kreises 2c. angehören ; es läßt sich angelegen sein, den Nachrichten, welche ein jüdisches Verwirrungs-Comitó verbreitet, entgegen zu treten und für eine faltblütige Auffassung der Dinge zu wirken. Muhe halten is aber in der Angelegenheit nicht möglih, um so weniger, als \sich noch

handelt \sih im Koniter

einmal auch |

heute nicht die that in Xanten bisber i vielmehr seinen Märt Prozesse werden folgen, Weichel gegen verschiete versammlungen und V

gnüglihen is nur ei

Zeit, wo es der ganzen thun ist, endlih über staunlih ist es, daß

den Ritualmord hâtte solcher * | ja witige

Sache selbst eingelassen, bis er aufbören wird.

Adreffe bureau. Auch war stab dort, fondern auch ein und zu deren Verleg in der Umgegend bei ei keine Nacht zugebracht, werden. Die neueste

dâchtigte, und worauf

Der Frau Kreis -

Die von ibm genannte

Justizbehörden, daß sie

s{leppt würden. urtbeilung, Rücksicht auf die zuneh der Eidesablegung für Abg. Bôckel, vollzieberweseus

Härte gegen die Gläubi

muß an den Tag, der Mord m vor der Hand nicht zu denken.

Kriminalkommissare von

Voreingenommenkbeit Indizien übersehen und Herr Rickert weist mit Emphase auf das Ich werde mir dort seine ein Hochgenuß; sein; aber

bebauptet, der Antisemitismus obenauf: eines Vertrauenêmannes

solher von der

standen hat, Herr Weichel habe den D Schulinspektor JIudenblättern ein mindesten Ridckert weist auf die große

übrig “gy r sind, ohne Anscbe , Abg. Beckhb -Coburg (fr. die Behauptung, daß die

der die

Weizen. 14,60 14,80 14,00 14,80

15,25 14,30

14,50 14,50 S 15,00 14,70 15,00 16,10 16,10 14,70 16,40 14,40 14,50 17,00 17,20 17,00

da 18,90 B

Roggen. 13,50 13,70 13,20 13,80 14,10 14,40 13,00 13,20 14,40 14,50

E 14,10 14,50

14,90 14,60 14,60 11,90

13,30 14,20 14,30 14,50 1

G fi e. 13,60 14,60 14,00 14,50

13,00 er 15,40

13,35 1450 16,00 13,70

13,70

15,00 15,60

16,80 17,00

15,00 ——-

14,40 —- Hafer.

13,40 | 13,80

14,00 15,00

14,50 14,80 e 13,00 13,00

13,00

12,20

13,40 13,90 12,50

14,00

12,590 12,60

11,80 14,20 13,60 14,25

12,60 1450 |

13,80 erth auf volle Mark

daß der betreffende Preis nit vorgek

: Erregung über den ganz ungesühnten Mord in Skur

yrersold in auch der,

n Schritt, ih

IJudenschaft in Konitz v

die Geschichte Gras die beiden zuerst

führen fönnen,

geführten

niht der

ganze nur neben

er. Au nem *zagdfreunde,

loseste is erreiht worden aus Anlaß der letzten H man den Kreis-Schulinspektor Robde

bin in Berliner

Robde

Zabl

mende Zahl der geboten

14,80 15,25 14,70

15,15 15 00 16,40 16,40 14,70 17,20

18,90

13,70 13,80 14,40 13,40 14,90 14,10 14,90

jeder Verfolgung

en vielen | „Staatsbürger - Zeitung“ ih war

Begnadigung

rung der

14,90 13,30 14,40

14,60 14,50

15,40

16,00 14,00 15,60 17,00

13,80 15,00 14,80 13,00 13,20 12,40 13,90 13,00 12,80 14,20 12,80 13,80

abgerundet mit etheilt.

ommen ist, ein

z gelegt bat, ebenso wenig wie die Blut- | die hre Sühne gefunden bat, indeß Herr Buschoff aller Ruhe in Köln verzehrt. den der {wer beschimpfte Lebrer | die ne Blätter anstrengen muß, es werden Volks- ¿assenpetitionen kommen, denn gesühnt werden, an 9 Vom Erhabenen zum fomme jeßt Rickert. Herr Nickert kommt uns bier mit der zur Abwehr des Autisemitismus über den

absaben; bei Voruntersu@hung unbeachtet

antisemitische jüdischen

mehbrfach

_

wird von

teineide die Beschränkung und polemisfiert dann Umwandlung des im Interesse der Wah Schuldners gebilligt habe.

preußischen

gleichartigen, noch

die Wahrheit tube ist also

Broschüre des Vereins Meordfall in Konitz zu einer or allem darum zu wadsen zu lassen. Er- nah Konitz entsandten einer Spur, die auf i einer mit

gelassen werden. Abgeordnetenhaus hin. Reden von der Tribüne auböôren, es wird Herr Rickert hat glei hier sich in die und wir werden darauf antworten, solange In Koniy ist keineswegs, wie Herr Rickett sei wir kannten nicht einmal die in Koniß auf unserem

Sg§zionen verklats{t zu jüdischen

Das Scham- auêësuchungen, wo und den Lehrer Wei Zeitungen zu

1 lesen ge- Mord bereits

eingestanden.

schamlosen s fabrlässiger Meineid unterstellt. Zabl unentdeckt gebliebener Morde bin.

scheint mir außerordentlih bo: ich kann sie niht recht glauben, wenn nit etwa die Morde der Berliner Straßenbahn mitgerechnet find. Herrn Rickert' im Lande wirken, s{reibt das . Berliner Tage Herr Rickert und das Blatt sehr täuschen.

s Rede wird beruhigend blatt“; darin wird si Wir erwarten von den die auf Iuden deutenden Spüúren, die allein n der Person verfolgen werden.

Volksp.) wendet \sich nochmals gegen Prozesse an den bayerishen Gerichten ver- Dann kommt er auf die Frage der bedingten Ver- bezw. der bedingten

gegen den Serihts- Rechte des D In der Neuordnung liege eine große

ger, denen die Wahrnehmung erworbenen Rechte erschwert

giebt Redner zwar zu, daß v

i ihrer wohl- werde. Auf den Koniter Fall eingehend, on Anfang an etwas versäumt und nicht

285 667 4 230

1150 9 660

130 92 22 104

335

1 035 45

117 260 990 400 4 920

60 750 60 740 N 277 6: 844

71

T

mit der

Ver- | Es sei Verrn f aus\{uß

müssen

Ver- [l ver-

Willkür Herr | Fall

aus der erzählt Diesc

gehörigen anti}femitische beutigen Rede des V sei. Im Reichstage w Justiz nahkomme ;

gerufen würde,

Volkes, habe Forts kampf gegen die Jud Palästina für sich deuts{ und bâätten es den Standpunkt eines Grafen Pückler theile, rungen im Reichstage gelangen, wie man sie be Daß unter den Nechtsanwälten in Berlin ein von Juden sich befinde, liege einfa zu den Beamtenstellen fchlungen von Anwälten kämen vor, wie bei jüdischen. Ausspruch gefallen, daß i für die öffentliche Sonnenberg: Männerstolz vo Zentral- ent bei mir ganz seinen Zweck, General- Reportern und ab dort, aber in Koniß selbst babe ih um nit von jüdischen Aera der Wirksamkeit Ves tushungs-Comités hat seit dem Kleiderfund® begonnen.

Nothw

_hâtten, Fâlle

14,25 13,34

14,10

14,38 12,67

13,00 13/97 12,28

13,40

16,97 15,00

14,63 13,00 12,90 12,30

12,50 12,33 12,60 13,61 14/25

Hebe

14,70 13,00 13,10 12,30 12,83 12,25

12,42 13/54 14,00 |

Umsicht vorgegangen sei, aber das könne rechtfertigen, wie ertreters dieser Richtung getrieben worden beklagt werden müssen, wenn eut 19 ingen niht in entsprehender Weise ( e; bei diesem Prozeß sei aber weniger ein Versäumniß als die Verwirrung zu beklagen, welche von antisemitisher Seite bervor-

vurde, um die Untersuhung auf ja in Konitz - ein förmlicher antisemitisher Untersuchungs-

aus\ch l der Vernehmungen vorgenommen habe. fortwährende Hetze Hegen die Juden, einen

ritte gemacht, nicht die

i erde es stets b ihren Verpflichtungen

etabliert gewesen, der L

“-

seine eigentliche

des Staats

i Heimath halte; im Kriege 1870 bewiesen.

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Da E D O Di park pri pr S S S S D: De T! M

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Der Dur schnittspreis wird aus den unabgerundet Éi unkt (.) in den leßten sechs Spalten, d gerundeten Zahlen berehnet.

entsprehender Bericht fehlt.

sie besonders in

nicht

der

„Ritualmord*“ binzulenken.

ie

gleihberechtigten Theil des 2 die Judenfurht. Der S en jei um fo trauriger, als faum noch ein Jude lte; die Juden fühlten Erst wenn man föônne man zu Aeuße ute habe hôren müssen. n so hober Prozentsaß daran, daß den Juden der Zugang fast ganz verschlossen sei. WVer- aber ebenso gut bei christlichen

Aus bôöchstem Munde sei in den legten Tagen ein

ein.

Falles

Einbildung existierten. alle Fälle geboten.

das Bekenntniß zum Judent Wirksamkeit.

bgeordneter benußt, um Stellen und W nicht von Allen in diesem Hause sagen kann. Präsident Graf von Ballestrem: geordneten nicht sagen, daß er sein Stellen und Würden zu erlangen. Abg. Stadthagen (Soz.) kommt au ordnung von Sachsen-Weimar zurück. Bevollmächtigte habedasvon ibm ( aber thatsächlich fest, daß diese 6 führung des Dienstboten zur Di leßtere sich Handlungen erlaubt babe, die die ( boten gefährden, und die Rechtsp noch gesteigert. Sternberg noch s{webenden Prozeß: Reichsgericht. Zeitungsannoncen z1 Anlaß geben, Anläßlih des

Sodann geht handele sich doch nit , Es schwebe nur noch die Revision beim endig erscheine ihm, daß man den bedenkli i Leibe gebe. den Kuppelannoncen mehr A Sternberg Provinz bekannt geworden, bei ibnen unterlägen eigenthümlich, daß si fönnen, mit Geld könne man alles Mit Recht sei man dar zurück, erklärt mit [Gastlicher Beamter habe erklären

selbst unsittlicher Dinge bezichti der Asche der Anschuldigungen tbümliche Begriffsverwirrung eingetreten. bedenklich. eute glaubten, Dinge wirkli Vorsicht

i jeht_ In gerwihen

Das

Redner) Angeführte Sesindeordnung enstherrschaft au

be

ih ha

Nedner

hum kein Hinderniß (Abg. Liebermaun von r Königsthronen!) Dieser Zuruf ver- niemals meine Stellung als ürden zu erlangen, was man

Sie dürfen von einem Ab Abgeordneten-Mandat benüye, um

sführlih auf die Gesinde- Der Großher oglih sächsische tritten. Es stebe die gewaltsame Zurüdck- ch dann gestatte, wenn Sittlichkeit des Dienst- rechung der Gerichte babe diese wieder auf den um einen

Gerade der Fall Sternber ole

seien in wel

der Staatsanwaltschaft. És ónnen, ein Beamter, bervorgegangen.

reize die Phantasie,

ufmerksamkeit zu schenken. ihm (Redner) zehn Fälle } m junge ‘Mädchen sei es noch \s{limmer zuge ngen. Jei Kreisen der Glaube babe festsezen s machen, auch Zeugenbeeinflussung- über entrüstet anen, daß ein staatsanwalt der si

gt habe, sei rein wie ein Phönix aus Es sei cine eigen Auch die Aussezung hober ' sodaß die sehen zu haben, die nur in ihrer i Bemessung der Prämien sei auf

Auch die e perealiuna sei von Schuld nicht

freizusprechen, weil fie gestatte, daß die

Schulkinder am

| wie der Herr Vorredner es behauptet. Denn ih bin davon über-

zuführen. Sollte diesem seinen Wunsche auh unter solhen Umständen

Li

äftigt würden, z. B. durch Semmelaustragen 2c.

Morgen gewerb ilfe geboten, Wenn tue ter Abg. Liebermann . Au e enberg von maßloser jüdischer Frechheit gesprochen habe,

so sei die einzige rihtige Antwort hierauf Schweigen.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Abg. Stadthagen hat der Berliner Strafverfolgungsbehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es unterlasse, : ewisse Zeitungen mit Annoncen, die den Thatbestand einer E Handlung darstellen, wie es sih gebühre, vorzugehen. Jch straf an, daß die betreffende Behörde von diesen Annoncen keine a ‘erhalten hat, wenn sie in der That derart beschaffen sind,

t, daß, wenn die Behörde davon Kenntniß gehabt hätte oder J erhielte, sie ihrer geseßlihen Pfliht gemäß auch ohne R eingeshritten wäre oder einschreiten würde. Ist der Herr 4 eordnete der Meinung, daß das mit Unrecht hier unterlassen fei, so fat er es in der Hand, durch Vorlegung der betreffenden Zeitungs- blätter bei der Behörde das von ihm gewünschte Einschreiten herbei-

nit entsprochen werden, so bin ih, obwohl es niht zu meiner Kom- petenz gehört, sondern den Herrn Justiz-Minister Preußens angeht, do gern bereit, meine Vermittelung dazu einwirken zu lassen, daß dem Geseß au in diesen Fällen sein Neht werde. (Bravo !)

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Jh bin allerdings der Meinung, daß in Neichstage befugt sind, die Rechtspflege in Deutschland 1 erórtern und einzelne Prozesse unserem Urtheil zu unterwerfen: ormelle oder materielle Nechtsfragen gehören unter allen Um- änden ¿u unserer Kognition; so auch der sehr befremd- ihe Vorgang în dem Güstrower Prozeß, den Herr Herzfeld erwähnt hat. Aber der Koniger Fall bietet für uns eine solche Handhabe niht. Jch kenne westpreußische Verhältnisse; es ist weit s{werer, Verbrehen auf die Spur zu kommen in kleinen Orten, wo die Pittee meist nur. von einer Familie bewohnt werden, als in den Großstädten. Darum hat auch die. Berliner Kriminal-

polizei, die sehr findig sein mag in der Großstadt, in Konitz bisher nichts ausrihten können. Ich halte es für fals, wenn von hier aus Vorwürfe gegen die in deim Prozesse thätigen Beamten geschleudert werden. Das Meichsgericht hat die Lübecker Verordnung gegen das Strikepostenstehen für ungültig cxtlärt,_ In den „Vams- burger Nachrichten“ befindet sich eine Kritik dieses Urtheils, welche ih niedriger hängen muß. Das Hamburger Gericht hatte den Kollegen Molkenbuhr verurtheilt; als ih davon las, erleichterte ich meinen Töchtern gegenüber mein Herz mit den Worten: Wenn der Mann doch nur das Neichsgericht anrufen wollte! Er hat das ethan, und mein Vertrauen hat mich nicht getäusht. Was aber esen wir jeßt in den „Hamburger Nachrichten“ ? „Es sei eine Eigen- thümlichkeit der allerhöchsten Gerichtshöfe, daß sie es ihrer Stellung als oberste Instanzen schuldig zu sein glauben, sich stets an juristischer Klugheit als überlegen zu erweisen den onderen Gerichten u. \. w. Wenn das die Anschauungen über die Nechtspflege in einer Republik sind, so müssen wir uns dafür bedanken!

Staatssekretär des Reichs - Justizamts Dr. Nieberding:

Jch muß dem Herrn Abg. Dr. Spahn doch auf die Bemerkung im Eingang seiner Nede ein Wort erwidern. Der Herr Abgeordnete hat es für nöthig gehalten, die Nechte dieses hohen Hauses mir gegenüber zu wahren. (Widerspruch in der Mitte.) Doch nur von der Vorausseßung aus, daß ih etwas hier gesagt habe, was geeignet sei, diese Rechte zu beeinträchtigen. Jch muß doch sagen: es ist mir unerklärlih, wie der Herr Abgeordnete zu dieser Annahme kommt. Was ich gesagt habe, ist einfa folgendes, und ih glaube, ih habe es so deutlich gesagt, daß es nicht mißverstanden werden konnte: ih sei gegen eine Einmischung, ‘wenn ih so sagen darf, der Debatte des Reichstages in einen {webenden Prozeß zu dem Zwee, ein Urtheil dieses Hauses über das Verhalten und die Urtheile der Nichter herbei zuführen, alfo über prozessuale Fragen, die geseßzmäßig nur an einer anderen Stelle erledigt werden können, und bei der Ansicht bleibe ih. Und ih habe zweitens gesagt, ih sei gegen die Beurtheilung eines zu Ende geführten Prozesses hier im Reichstage und nur zu dem Zwecke, um hier im Hause das sachliche Urtheil der Ge- rihte einer nohmaligen, und zwar einer, der Negel nah abfälligen Besprechung zu unterziehen. Der Herr Abgeordnete hat soeben gegenüber dem Artikel einer Zeitung die Würde der NRecht- sprehung des * Reichsgerichts gewahrt. Ich glaube, die Landes- gerihte haben denselben Anspruch, in ihrer Rechtsprechung Achtung zu finden; ob die fkritishe und abfällige Besprechung in der Presse oder im Hause erfolgt, ist für mi einerlci, solange fein weiterer Zweck damit, verbunden ist. Aber das, was der Herr Ab- geordnete anscheinend annimmt, habe ich nicht gesagt: ich habe nickt gesagt, daß es unzulässig sei, hier Urtheile zu besprechen und aus Urtheilen der Gerichte Ergebnisse zu ziehen, die geeignet sind, für die Reform unserer Gesetzgebung verwerthet zu werden. Im Gegentheil, ih habe wiederholt und ausdrücklich anerkannt, daß in dieser Grenze die Besprehung der richterlichen Urtheile nicht nur zulässig, sondern erwünscht is. Wie der Herr Abgeordnete dazu kommen kann, mi hier jeyt die entgegengeseßte Meinung zu unterstellen, ist mir un- begreiflich,

Abg. Dr. Spah n: Ih rufe das ganze Haus zum Zeugen an, daß der Herr Staatssekretär mich vollständig mißverstanden hat. Ich

habe ihn nur lobend erwähnt. Meinc Aeußerungen über die Kritik von Urtheilen bezogen \sich auf Mitglieder des Hauses.

Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Wenn ein Mißverständniß vorliegt, so kann das niemand mehr bedauern als ich, und wenn ih etwas gesagt habe, was auf einem Mißverständniß beruht, so ist niemand bereiter, das zurückzunehmen, als ih. Aber ih berufe mich doch der Herr Abgeordnete hat \ih 1 auf das hohe Haus berufen darauf, daß hier auf der Tribüne des Bundesraths dieselbe Auffassung seiner Worte Platz gegriffen

A

bat, wie ich sie empfangen hatte.

, Abg. Heine (Soz) führt aus, von einem antisemitishen Redner sei hier die neue preußische Gerichtsvollzieherordnung gelobt worden. Aus seiner Kenntniß der Sache heraus könne er nur sagen: noch nie dabe sich die Bureaukratie vom grünen Tisch her so lamiert, wie mt der neuen preußischen Vollstreckungsordnung. Jn Berlin müs man bei Zwangsvollstreckungen oft drei Wochen warten, ehe Benach- cihtigung erfolge. Als sozialdemokratisher Rechtsanwalt habe er oîtmals arme Leute gegen reiche Schuldner zu vertreten und wisse, wie s{chwer es den« Armen werde, von ihrem reihen Schuldner eiwas zu erhalten. Redner macht darauf, mehrfach von Unruhe des Vauses unterbrochen, die Ausführungen des preußischen Justiz-Ministers über die ¿dien Rechtsanwälte zum Gegenstande einer Kritik, in deren Verlauf er die Behauptung aufstellt, daß das Urtheil des Justiz- Ministers auf Verdrehungen und Täuschungen basiere. (Vize-Präsident Büsi ärt diese Aeußerung als mit der Ordnung des

inbar.) Der Staatssekretär habe mit großer

die Unabhän igkeit der deutschen Gerichte tont. ig unabhängig seien dio e Gerichte aber insofern nit, als auf

sie von oben von vornherein ein Druck geübt werde. Das gelte von allen Majestätsbeleidigungsprozessen. Redner sucht diese seine Be- hauptung dur Beispiele zu erläutern und führt weiter aus, es sei Sache der Neichs-Justizverwaltung, der Landes-Justizverwaltung klar zu machen, daß es mit dem Geist und Wortlaut der Strafprozeß- ordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht vereinbar sei, wenn auf die Nichter ein Druck ausgeübt werde; durch einen derartigen Druck werde das Vertrauen in die Rechtsprechung erschüttert.

Staatssekretär dés Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Redner hat gegen eine bestimmte Strafkammer des Berliner Landgerichts, die er so genau durch An- führung eines gewissen Prozesses bezeichnete, daß fein Zweifel sein fann, welche gemeint war, den Vorwurf erhoben, daß diese Straf- kammer in dem fraglichen Prozesse unter amtlichem Drucke, das heißt do gegen ihre innere Ueberzeugung Recht gesprochen hat. Meine Herren, das ist ein Vorwurf gegen die Ehre und gegen die Persönlichkeit dieser Richter, wie ich ihn mir \{chwerer kaum denken fann. Denn Leute, die unter dem Drucke des amtlichen Einflusses gegen ihre Ueberzeugung Recht sprechen, sind unehrlihe Leute, und dieser Vorwurf wird von dem Herrn. Abgeordneten gègenüber bestimmten Richtern hier auf der Tribüne des MNeichstages erhoben. Meine Herren, wenn ih den Drang in mir fühlte, die Mitglieder einer Straffammer wegen eines in meinen Augen nicht ehrenhaften Verhaltens zur Nechenschaft zu ziehen, so würde ih meinerseits den Weg wählen, diese Rechenschaft zu fordern an anderer Stelle, wo ich Mann gegen Mann stehe, und wo der eine seine Behauptung vertreten mag, der andere aber auch seine Ehre vertheidigen kann. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Das ist hier ausgeschlossen, und ih glaube, wenn die Verhandlung dieses hohen Hauses über den Gegenstand draußen bekannt wird, dann wird man “das auch erwägen und darnah auch die Gerechtigkeit des Herrn Vorredners beurtheilen, der soeben hier sagte, daß er so sehr nach Gerechtigkeit dürste. (Sehr gut! rechts.) Meine Herren, ih würde zur Wahrung der Ehre dieser Richter und des betheiligten Gerichtshofes mehr sagen, wenn die Ausführungen des Herrn Vorredners nicht selbst mildernde Umstände einshlössen. Der Herr Vorredner hat uns ja ganz deutlich die Art des Einflusses, der auf diese Richter geübt wurde, dargelegt, und darnach ist es ich möchte das nochmals feststellen so gewesen.

Vor einer Reihe von Jahren ih weiß nicht, wie lange es her ist, aber es sind Jahre darüber vergangen soll hier der Vorsitzende einer Strafkammer wegen eines mißliebigen Urtheils amtlich {lecht behandelt und unter die Nöthigung gestellt worden sein, die von ihm bekleidete Stelle mit einem anderen Posten zu vertauschen. Dieser von dem Herrn Vorredner behauptete, mir nicht bekannte Versuch ist fehlgeschlagen, wie er selbs es dargestellt hat; der Richter und der Plenarvorstand des Gerichts sind diesem Versuche nit unterlegen, er ist gescheitert. Aber, meine Herren, nun haben diese Richter das Unglück, des Abends freundschaftlich zu s\oupieren, und es tritt das weitere Unglück hinzu, daß der betreffende Richter, wie der Herr Vorredner sagt, in eine Stimmung geräth, die ihn freundschaft- lichem Zureden besonders geneigb mat, und darauf kommt {ließli am Ende des Soupers das Resultat heraus, daß der Richter in sich geht und zwar nicht unter amtlihem Drucke, dem er ja nicht ge- wichen ist, aber unter dem freundlihen Zureden seiner Freunde und unter der Einwirkung dieses Soupers doch auf die Stelle ver- zichtet. Nun vergeht eine Reihe von Jahren, dann kommt der Prozeß zur Verhandlung, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, der im Hérbst vorigen Jahres \sih &abspielte. Da handelt es sich zwar um eine ganz andere Strafkammer, aber glei{chwohl soll nun in dem Vor- gang der früheren Jahre, den er und ih Ihnen geschildert haben, der Grund amtlicher Beeinflussung der Richter liegen, eine Beeinflussung, der diesmal die Nichter unterlegen sind. Meine Herren, wenn Sie sich diesen Vorgang vorhalten, dann, glaube ih, werden Sie über nihts sich mehr wundern als über die blühende Phantasie des Herrn Nedners. (Sehr richtig! rechts ; na! na ! links.)

Abg. Rikert (fr. Vgg.): Ih habe von hundert unentdeckten Morden gesprochen. Nach der amtlichen Statistik sind es 108 Morde, die keine Sühne gefunden haben in den Jahren 1890, 91, 92. In kleinen Orten ist es viel s{hwerer, einen Mord zu entdeckden, wie ih vor einigen Jahren bei dem Morde eines Badegastes aus Königsberg in Zoppot erfahren habe. Die Person, die damals auf die Anklage- bank kam, wurde freigesprochen, und der Fall ist noch nit aufgeklärt. Nach der Erklärung eines hochangeschenen , : hervorragenden Mannes is im Koniger Fall den Behörden keinerlei Vorwurf zu machen. Auf die persönlichen Angriffe des Abg von Lieber- mann gehe ich nicht ein; wer, wie i, Dezennien im öffentlichen Leben steht und von der antifemitischen Presse mit Vorwürfen und mit Koth beworfen ist ih habe heute noch anonyme Briefe be- kommen, in denen mit dem Worte „Esel“ nicht sparsam umgegangen wird —, der macht \sich aus solchen persönlichen Angriffen nichts. Herr von Liebermann beruft sich auf, die „Germania*, die allerdings wegen eines Angriffs auf die Behörden einmal verurtheilt ist, aber in leßter Zeit eine andere Haltung eingenommen hat, wohl weil hervorragende Mitglieder des Zentrums mit der früheren Haltung nicht einverstanden waren. Die ausländische Presse muß allerdings meinen, in Deutschland cristiere feine Gerechtigkeit mehr, wenn Herr von Liebermann sagt, das Necht sei in Koniy begraben und erschlagen. Was sollen von solchem Patriotismus die Ausländer sagen, wenn jemand, ohne Thatsachen

vorbringen zu können, solhe Anklagen gegen die Justiz erhebt! Das |

it der Patriotismus jener Herren. Wenn Herr von Liebermann ein Vertuschungs- und Verwirrungäcomits der Juden kennt, so fordere ih ihn auf, Namen zu nennen. (Abg. Liebermann von Sonnen berg: Nennen Sie mir Namen vom antisemitischen Generalstabe!) Die

von Liebermann auf, auch dafür Namen zu nennen. (Zwischenrufe

rechts; Präsident: Jh bitte, den Redner nit zu unterbrecben, die |

gesprochen, die Unter- Verr von LUecbermann

Herren haben ausgicbig von allen Seiten bre{ungen halten nur die Berathung auf.) sollte doch angeben, weldhe Juden dice gegen Weichel, Rohde und Hofmann erboben mir sagen lassen, es sei ein Journalist

schiedenen Parteien gedient hat und dafür rann diese Angabe aber nicht vertreten und bitte Herrn von Lieber mann, sih deutlicher auszudrücken. Die mit einem Vorwort des Abg von Liebermann versehene Broschüre ist von der Vereinigung zur Auf flärung des Konizer Mordes, zu dessen Gomité auch die Abgg Hilgendorf und Vfiander gehören, an die Mitglieder des NKeichdtagos des Herren- und Abgeordnetenhauses gesandt worden mit einem Be gleitsGreiben, nah welchem das Comits sich überzeugt hat, daß d

haben. Jh habe zcewe!en, der ver czablt wird. Ih

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nhalt der Schrift ein richtiges Bild von der Lage gebe, und Herr von Liebermann erklärt, das Comitó verbürge sich für den Inbalt Es handelt sih bei dem Verdacht, daß in Konig ein Ritualmord vor» liege, um eine Art Krankheit, und es wird viel Geduld dazu gehören sie aus dem Volk herauszutreiben. Die Sache liegt so: entweder wird das Geseh, welches den Juden die Gleichberehtigung garantiert beobachtet, oder es wird abgeschafft.

ruhlosen Anschuldigungen |

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Wollen Sie (zu den Antisemiten) |

das Gese abschaffen, so stellen Sie doch zusammen mit den Kon- servativen einen Abänderungsantrag. Das Weitere wird sich dann finden.

Abg. Dr. Pergserd (Soz.) kommt nohmals auf den gestern bereits behandelten Meineidsprozeß in Güstrow zurück und bedauert, daß der Staatssekretär in diesem Falle ihm in fo \hrofer Weise entgegengetreten sei.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Wenn der Herr Vorredner die Besorgniß aus- gesprochen hat, daß eine Aeußerung von mir, wie er sie vorher vor- gelesen hat, die, unabhängig von einem bestimmten Prozeß, nur zu einer Rechtsfrage Stellung nimmt, {on einen Einfluß ausüben kann auf die Judikatur unserer Gêrichte, dann wird es das Beste sein, daß dem Staatssekretär des Reichs-Justizamts jede Aeußerung über Rechtsfragen, die unsere Nechtszustände berühren, verboten wird; denn ohne dies würde ih nicht absehen, wie da gegenüber der vermeintlichen Schwachheit der Gerichte geholfen werden fann.

Wenn der Herr Abgeordnete dann ausgeführt hat, daß in seiner vorgestrigen Kritik des Güstrower Prozesses der Beamte Schütt, den ih vorgestern meinerseits nannte, nicht von ihm ins Auge gefaßt ge- wesen sei, fo kann ich das nur dankbar acceptieren. Jch habe mich dann unter einem Mißverständniß befunden und will das- jenige, was ih in dieser Beziehung vorgestern gesagt habe, niht aufrecht erhalten. Wenn dagegen der Herr Ab- geordnete dann weiter meine Ausführung über die Bestrafung der Blätter beanstandet hat, die den Beamten Schütt beleidigt haben, so müßte ih mir doch erlauben, zur Jnformation des hohen Hauses seinen Vortrag etwas zu ergänzen. Es war ein Mecklenburger Blatt, und es war ein Berliner Blatt, das den fraglichen Beamten mit An- deutungen über Meineid verfolgte. Das Erkenntniß, das in Mecklen- burg gefällt worden, ist dem Herrn Vorredner nach seiner Erklärung bekannt; das Erkenntniß, das hier in Berlin ergangen, ift ihm nah seinen Aeußerungen bis jeßt unbekannt geblieben. Das Erkenntniß in Mecklenburg war das erste, und es lautete gegen das dortige Blatt auf, ih glaube, 50 # Geldstrafe. Das Erkenntniß, das hier in Berlin erging, erfolgte auf Grund eines ausführlichen neuen Zeugens beweises, und das Ergebniß dieses Zeugenbeweises bestimmte das Berliner Gericht, daß es den Redakteur zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilte. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich bin er- staunt darüber, daß der Herr Abgeordnete, der doch sonst genau mit der Sache bekannt ist, dieses Urtheil nicht kennt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß es in der Nummer des „Vorwärts“ vom 13. Januar bereits behandelt rst.

Abg. Werner (Reformp.) hebt hervor, daß es in Berlin zusammen 800 Nechtsanwälte gebe, von denen 600 Juden seien. Nicht Gleich- berechtigung verlangten die Juden, sondern Bevorrechtung. _Es fei ganz recht, wenn die Juden nicht zum Richteramt zugelassen würden. Auch im Königreich Sachsen, welches ein ziemlich judenreiner Staat sei, seien die Juden vom Richteramt ausgeschlossen. Er könne seinem Freund Liebermann von Sonnenberg nur zustimmen, daß in Konitz das deutsche Recht begraben liege. Die Empörung des deutschen Volks, daß es nicht gelungen sei, den Mordbuben zu fassen, sei groß. Daß man von vornherein die vorgefaßte Meinung gehabt habe, es handle sih niht um einen Ritualmord, habe die Nichtentdeckung des Thäters mitverschuldet. E 2 U 2E

Abg. Haase- Königsberg (Soz.) fordert die einheitliche Regelung des Arbeiterrechts. Die ländlichen Arbeiter wüßten nit, in welchen âllen sie zur Auflösung des Dienstvertrages berechtig Î Inspektor sei von einer Frau beleidigt worden und deswegen 8—9 Schläge rets und. links gegeben. Angek sei niht der Inspektor, sondern die Frau wegen Beleidigu Gericht habe gesagt, cs seien wohl déx Schläge _ge! aber ein FüGtgungörecht habe das Geriht dem Inspektor zuerkannt. Wenn, wie bei den Gewerbegerihten, die Arbeiter mit sprehen könnten, wären solche Urtheile unmöglich. Ein Arbeiter wollte am 30. Juni, da er mit seinem Deputat nicht aus getommen war, von seinem am 1. Juli fälligen Lobn etwas ausgezablt haben, das sei ihm verweigert worden, und als er vor Hunger nicht hâtte arbeiten können, sei er mit 15 ( Strafe belegt worden. Man könne ermessen, was das bei einem baaren Lohn von 90 Æ für das Zahr bedeute. Ein Arbeiter habe ein polizeiliches Strafmandat pon 30 M erhalten, also einem Drittel seines jahrlichen Arbeitsverdienstes. Die Polizei verhänge noch nah früheren Geseßzen Strafen gegen das ländliche Personal, die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr in Einklang zu bringen sciens

ero MNoori

Meine Herren! Nur zwei z redner hat die Arbeiterverbältni rührt und sich darüber bes{wert landesrehtlicen Vorschrift

die nicht zum Gesinde

niht auf dem gewöhnlichen Erledigung gebracht werden, sondern Verfahren, und ferner, daß in Grundsätze des deutschen Zivilprozesses zur glaube, da kann die Neihs-Justizverwaltung il Grundsätze unseres gewöhnlichen Verfahrens vo: gemäß der Zivilprozeßordnung

eben daran, daß es fich bier um cin p

Normen lediglih in der Hand der

von den Sozialdemokraten

den ordentlichen Gerichten

verhandelt werden |

des Gericht8verfafsungügcsectzes

gebung dic Ermächtigung

e R) g r Corr . «C OCIIICTI Ï ODCTI 44

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Niecberding i G L M “. s,

"e Son Ha n S Cp Bug L M L (44 L 114 Zu 144 L44444 N

4 | lihen Geriten zu entziehen und vor Tumulte in Konitz sollen die Juden herbeigeführt haben, d. h. also | Tumulte gegen sich selbst und gegen ihr Leben! Jh fordere Herrn |

Ut heritokt T!

So lange diese Bestimmung amts nichts zu machen Dann bat mi der Herr V id es untetlassen babe Stadthagen eine Antwort Beschlüsse des Vundesratds L Es wurde an mi die Krage ac lebnung geschehen sei. IS bede d würde cs thi RNeitds-Juitizan wien aus früberea V zu den Resolutionen diefes do gefafit,. Der Bundoëratd mat AS i die Mei m paunsts diefen Neéolutionen ac ;? Ia. well di mäckdtiaten de anscinc? WVWundetga tet nack

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