1901 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 45. Sißung vom 9. Februar 1901. 1 Uhr. Die erste Lesung des Gesehentwurfs, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen

Getränken, wird fortgeseßt. ; Abg. Dr. Roesicke-Kaiserslautern (b. k. F.): Daß die Vorlage

j so lange Zeit gebrauht hat, um die vorbereitenden Stadien zu über-

winden, liegt an der Schwierigkeit der Materie ebenso wie an dem Widerstreit der Meinungen unter den Inter- enten selbst. Die Vorlage is eine der wichtigsten, die den cehstag _ beschäftigen können; es handelt sich um den Shuß eines einheimishen Naturproduktes gegen die unlautere Konkurrenz im Inlande, gegen die Verfälshung. Deshalb muß alles versucht werden, die Frage zu lösen. Daß der Entwurf die Frage südlich gelöst hat, kann ih nicht sagen;_]o, wie er vorliegt, kann er nit Geseß werden. Auch das Landes-Oekonomie-Kollegium hat ihn nit günstig aufgenommen. Bedenklich ist schon der Anschluß an das Geseß von 1892, womit eine grundlegende Aenderung von vorn- erein abgelehnt wird. Aurh in die Definition des Begriffs Wein at man die Negative, die als Zusäße ausdrücklih ver- hotenen Stoffe, hineingenommen; man hätte doch eine positive Mst für die Erklärung dessen, was Wein sei, wählen müssen. Nun wird auch dem Bundesrath die Befugniß ertheilt, zu bestimmen, welche weiteren Stoffe als Zusäße des Weins verboten sein sollen. Das ist geradezu eine Ungeheuerlichkeit. Der Kunstwein ist verboten, der Tresterwein als Haustrunk aber bleibt weiter zu- gelassen. În leßterem Punkt wird genaue Prüfung nothwendig sein, um nit für die Umgehung der guten Absicht des Gesetzes eine Hinter- thür zu öffnen. Die Kontrole nach dem Entwurf ist keine aus- reichende, teine wirksame; wirksam is nur eine Kontrole von der Traube bis zum Glas. Eine Art Kunstweinverbot hat auch schon das alte Gese, da es für die Kunstweine die Deklaration vor- shreibt. Ob die Deklaration nicht ausgeführt oder das Verbot nicht berücksichtigt wird, ist ziemlich dasselbe; das Wichtigste ist, daß, was in dem Gesetz vorgeschrieben ist, auch zur Durchführung gebraht wird, und dazu gehört eine strenge Kontrole. Es werden davon auch nicht sowohl die Winzer als die Händler getroffen, denn die Winzer machen den Kunstwein niht. Darum muß die Kontrole vor

allem die Händler treffen. A D, _unnöthige Belästigungen ei

müssen vermieden werden, besonders Winzern, welche, wie vielfa in Württemberg, aus ihren Kellern Wein garnicht verkaufen. Auch in den Kreisen der Winzer wird man sich mehr und mehr überzeugen, daß auch die strengste Kontrole gerade ihnen zu gute kommt. Ueber die Einrichtung der Kontrole sind die Meinungen nun sehr getheilt. Ein großer Theil der Weinbau- interessenten will die Kontrole durch Vertrauens8männer nicht, und die für diese Eis angeführten Gründe lassen sich schr wohl hören. Eventuell vorzuziehen wäre die Einführung einer Buch- kontrole über die Ein- und Ausgänge; käme die gegenseitige Kontrole der Winzer hinzu, #\o würde das wvielleiht genügen. Bei einer Frage, die den edelsten Boden des En Meichs8, die Perle der Produktion der Landwirthschaft angeht, hat das Reich die Pflicht, auch für die Kosten der Kontrole aufzukommen, es muß dafür sorgen, daß die Winzer vor unlauteren Wettbewerb8machinationen geshüßt werden, und darf in einer so hochbedeutsamen Sache nicht nah den Kosten fragen. Von einem guten, s{chmackhaften Wein wird man troß der Sprichwörter weit lustiger als von cinem sauren; die Deutschen sind nicht verpflichtet, den sauren Wein so fauer zu trinken, wie thn die Natur wachsen läßt; die Zuckerung ist also nicht von vornherein verwerflich), Man soll aber niht den Händlern die Zuckerung überlassen, vielmehr den Winzern die Möglichkeit geben, ihren Wein rationell zu verbessern. Auch in diesem Punkte \ind die Auffassungen sehr vyershieden, und es wird nichts übrig

bleiben, als eine gründlihe Prüfung der Frage in der Kommission.

Nach meiner Meinung müßten auch die Schaumweine ynter das Gesetz fallen, denn es kann vos niht bei Schaumweinen erlaubt sein, was bei anderen Weinen verboten ist. Auch dem Verschnitt von Rothwein mit Weißweia muß entgegengetreten werden. Hoffentlich bringt uns das Geseß auf dem Gebiete des Schußes der nationalen Arbeit ein gut Stück vorwärts.

Abg. Ehrhart (Soz.): Ein neues Weingesez is ja seit längerer Zeit verlangt. Ein Weinparlament, aus den Interessenten gebildet, hat \sih zwei Jahre abgequält und seine Arbeiten in ein mystisches Dunkel gehüllt; {ließlich ist eine Novelle zum Weingesetz herausgekommen, die niemand befriedigt, auch den Staatssekretär nicht. Die Vorlage \tößt in allen ihren Theilen auf Widerspruch in Interessentenkreisen : je ist des Schweißes der Edlen, die sie ge- macht haben, wahrhaftig nicht werth. Das Geseß von 1892 ist ohne Kommissionsberathung durchgepeits{t worden und das hat ih gerähcht. Ohne Deklarationszwang kann die Unreellität niht beseitigt werden, das haben wir {hon im Jahre 1892 behauptet, und die Thatsachen haben uns Recht gegeben. Die kleinen und mittleren Winzer, bedrängt durch die großen Winzer und Händler, haben nah einem neuen Weingeseß gerufen. Was der kleine Winzèr produziert, kann ihm - nicht genügen, um davon leben zu können; seine Einrichtungen sind primitiv, und die Noth drängt ihn, xa\{ und deshalb billig zu verkaufen. Bei guten Ernten mag das auh gehen, aber bei s{lechten empfindet er diesen Mangel auf das Unangenchmste, und dann hilft er sich durch Anlängen, was durchaus nicht etwa selten geschieht. Herr Brunk, ein früheres Reichstagsmitglied, hat ja öffentlih gesagt: die Kleinen greifen auf diese Weise dem lieben Herrgott vor. Auch die Großen machen das, sie haben sich rechtzeitig Wasserleitungen in _ ihren Kellern berstellen lassen. Da soll man doch nicht fagen, daß bloß die Händler längen. Die großen Weingutsbesiger haben auch alle Chemie studiert und machen davon Gebrauch. Die Veredelung und Verlängerung des Weins bleibt auch bei den Händlern nicht stehen, sondern es treiben das auch die Wirthe und s{ließlich selbst die Kellner. Jch kannte einen Kellner, dessen Westen vier Taschen hatten, in welchen verschiedene Etiketten sich befanden; je nach der Qualität seines Publikums bestimmte er also die Qualität und den Preis seines Weines. Die verlangte Definition des Begriffs Wein, wie wir sie jeßt bekommen, bietet uns keine ganz klare Weisheit. Den Kunstwein will man verbieten, und mancher Kunstweinfabrikant ruft laut mit nah dem Verbot, weil er si sonst bôösem Verdacht aussetzen würde; man hat sih gegen ibn helfen wollen durch Besteuerung wie in Bayern, und der bayerische Finanz-Minister hat s{munzelnd das Geschenk angenommen; er ist für alles dankbar, er ist ja auch einer der eifrigen Anhänger der Idee einer Weinsteuer und sieht bier cine Pintertreppe dazu. Der Gedanke einer Weinsteuer war auch für den Bund der Landwirthe sehr verlockend, denn sie haben sie vor 2 Jahren beim Reichstage beantragt. Was aus dem Antrage geworden ist, kann ich wunderbarer Weise aus den E nicht ersehen; vielleicht haben die Herren darin cin Haar gefunden. Die Kunstweinsteuer hätte, wie man annehmen sollte, prohibitiv wirken müssen; aber nah dem sachverständigen Zeugniß des Abg. Blanken- horn hat sie nicht gewirkt. Herr Speck will den Purismus beim Schaum- vein sestalien Herr Baumann ist noch puristischer und verlangt sogar, deß der Konsument wisse, was der Wein enthält. Dann muß der Konsument auch erfahren, woraus der fränkishe Malaga besteht; tiese Art Dessertweine sind nicht recht kosher. Herr Baumann nennt die Kontrole die Perle des Entwurfs, ih erblicke darin nichts als tinen gewöhnlichen Rheinkicsel. Früher hat sih gegen die Kontrole eine beilige Entrüstung geltend gemaht; es wurde für Händler und Weinbauer als \{mäblich bezeichnet, den Weinkeller den Kellerratten au&uliefern. Wenn man sich damit tröstet, daß sie lax gehandhabt werden soll, so ist das cin s{lechter Trost; cine laxe Kontrole ist \{limmer als gar feine. Allen Respekt vor den Ver- trauenômännern! Wenn aber die großen Weinbauer im Ge- meinderath sien, werden sie einen kleinen Winzer mit dem Ehrenamt tes WVertrauensmannes betrauen, sodaß er ihnen in den Keller gucken könnte? Sicherlih wird die Kontrole das Aller- nespeerigfie im Geseye sein. Es wird nichts übrig bleiben, als ge- nossenschaftliche Kellereien zu begründen, sodaß ih Gemeinde und

Staat der Sache annehmen. Das freilih is ein Stich ins Sozial- demokratische, wozu sie sich erst Cs werden, wenn die Macht der Thatfachen sie dazu zwingt. Die Deklaration des Kunstweins genügt. Wenn der Kunstwein \hadlich ist, muß auch der Haustrunk verboten werden. Für ein bloßes Verlegenheitsgeseß sind wir nicht.

Abg. Wintermeyer (fr. Volksp.): Der Vorredner ist wohl der Erste, der für den Kunstwein eintritt; ih wußte bisher nicht, daß es Leute giebt, die im Interesse der Konsumenten für den Kunstwein eintreten. Er steht aber wohl vereinzelt da. Eine \trikte Kon- trole müßte die Weinsteuer nah sih ziehen, und das wäre ein größeres Uebel als ein nit ganz genügendes Weingesetz. Die viel- ges{chmähten Grenzzahlen werden wir leider beibehalten müssen, wenn es niht gelingt, eine Beschränkung der Zuckerung in anderer Weise zu erreichen. Die Schwierigkeit der T résterwetifrans wird die Kommission gründlih zu erörtern haben. Die Aufregung über die Kontrolvorschriften würde garnicht eingetreten sein, wenn die Auf- fassung, welche der Staatssekretär gestern kundgab, {hon früher be- kannt gewesen wäre. Der Wortlaut des Geseßes deck sich aber keineswegs mit diesen Ausführungen des Staatssekretärs. as mit den Kontrolvorschriften hiernah bezweckt wird, läßt sih {hon durch das Nahrungsmittelgeseß erreihen. Auf das System der Vertrauens- männer legen gerade auch die Weinhändler in meinem Wahlkreise den

rößten Werth; was man perhorresziert, ist die Kontrole durch die Polizei Eine strengere Kontrole führt nothwendig zur Weinsteuer.

as Zentrum hat gestern zwar erklärt, eine Weinsteuer würde nie- mals bewilligt werden; aber eine politisWe Partei soll niemals „niemals“ sagen. :

Abg. Dr. Deinhard (nl.): Im preußischen Landes-Oekonomie- Kollegium hat der Ministerial-Direktor Dr. Thiel sich für die Weinsteuer Sa Tra Derartige Aeußerungen sind für einen Regierungsrath ungehörig, besonders wenn sie den Intentionen des Reichskanzlers und des Reichstages widersprehen. Daß der deutsche Wein ges{äßt wird, hat uns erst wieder die Pariser Weltausstellung gezeigt, auf welcher der Konsum deutsher Weine ein außerordentlicher gewesen ist. Bei gutem Willen kann aus der Vorlage etwas Brauchbares gemacht werden. Alles auf einmal werden wir aber nicht machen können, sondern werden langsam vorwärts gehen müssen. Die Kontrole ist im Interesse des Handels wie der Produktion nothwendig. Mit den Grenzzahlen ist nicht auszukommen, I geben keinen Anhalt für die Entscheidung der Frage, wo die Verbesserung aufhört und die Ver- mehrung beginnt. Mit der Kunstweinsteuer, die cinige Staaten eingeführt haben, ist niht zu helfen; es muß im Reich ein- heitlich vorgegangen werden. Das Verbot des Kunstweins ist absolut nothwenig, und die Kontrole muß fo eingerichtet werden, daß sie den Kontrolierten nicht schadet. In der Kommission wird man fi darüber schlüssig zu machen haben, wer als Sachverständiger bei der Kontrole zuzuziehen ist. Jedenfalls darf sie niht lediglih vom Gendarmen ausgeübt werden; denn fo kunstverständig dieser auch ist, als Weinsachverständiger kann er nicht ohne weiteres gelten. Beim Abschluß der Handelsverträge muß der Verschnitt von Nothwein mit Weißwein möglichst beshränkt, jedenfalls nicht durh eine Prämie noch unterstüßt werden.

Abg. Schüler (Zentr.): Da das Weingeseß von 1892 fast voll- ständig versagt hat, kann man die Novelle nur mit Freuden be- grüßen. Meine Wähler verlangen vor allem Schuß des reinen Naturweins, geben aber zu, daß es Weingegenden geben mag, wo der vielleiht ohnehin geringe Wein eines Zusatzes bedarf. Wer gezuckerten Wein trinken will, foll ihn trinken. Ohne Kontrole wäre die Vorlage ein Messer ohne Klinge. Wir haben in Baden eine scharfe Kontrole gehabt und halten eine obligatorishe Buch- und Kellerkontrole dur vereidete Sachverständige für nöthig, wenn der Weinpantscherei ge|teuert werden foll. Eine Reichhs-Weinsteuer wünsche ih nit, wohl aber strengere Maßregeln gegen die Rebenkrankheiten. Mit der Kommissionsberathung bin 1ch einverstanden.

Abg. Schrempf (d. kons.): Mit dem geltenden Gesetz ist nicht der rgen, nit der Händler, nicht der Konsument zufrieden. Die Vorlage bedeutet einen Schritt vorwärts, wenn sie auch keine definitive Abhilfe bringt. Auf dem Weinparlament, das vor zwei Jahren im Neichs-Gesundheitsamt tagte, wurde mitgetheilt, daß die durch- \c{nittlihe Ernte in jedem Jahre auf das Sechsfache vermehrt würde, und die Sachverständigen theilten diese Meinung. Welche Fluth von Kunstwein ift dur diese Schmiererei über das Land ergossen worden! Jn manchen Zeitungen werden die Mittel zur Kunstweinfabrikation öffentlih ausgeboten, und manche Händler scheuen sich garnicht, analysenfeste Kunstweine anzubieten. Die Entrüstung über diese Zustände ist bei den Weingärtnern allgemein. Die Wein \{miererprozesse baben auch das ihrige zur Aufklärung gethan. Die württembergishen Weingärtner find durchgängig Puristen, sie be- greifen nit, wie man nicht zur Definition des Begriffs „reiner Naturwein“ übergehen will. Die Ermächtigung, wélche dem Bundes rath gegeben werden soll, nüßt garnihts; denn es muß immer erst geshmiert worden sein, bis der Bundesrath dazu kommt, den be treffenden Zusatz zu verbieten. Den Verschnitt von Wein mit Wein beurtheilen wir in Württemberg von diefem Standpunkt aus ver- hältnißmäßig günstig; die Klagen über diefen Verschnitt sind jeden falls geringer als über die eigentlihe Pantscherei. Davon, daß die “afl les in Württemberg selbst die Verlängerung des Weines treiben, ist nicht die Rede. Gegen die ungemessene Vermehrung kann keine Maßregel scharf genug sein. Gegen die polizeiliche Kontrole herrscht bei uns eine entschiedene Abneigung. Die Händler sollen und müssen ebenfalls unter Kontrole gestellt werden, fonst hat das Gesetz keinen Werth. Je \{ärfer die Kontrole, desto besser. In Norddeutschland wird die Weinfabrikation in großartigem Maßstabe betrieben. Die erforderlichen Sachverständigen werden fich schon finden lassen, um die gemeinschädlichen Fälscher hinauszubringen. Das Werthvollste an dem Entwurf ist obne alle Frage das Verbot des Kunstweins; die Aus- nahme für den Haustrunk billigen wir vollkommen. Wir be- grüßen auch die Verschärfung der Strafen und die Einführung von Gefängnißstrafen bis zu 6 Monaten. Eine Geldstrafe, selbst von bobem Betrage, ist bei derartigen Geschäften, wo es sich um Riesenprofite handelt, keine Strafe. Ebenso billigen wir die Zulässigkeit der Einziehung des geschmierten Produktes. Wenn erft öfter die Straße eutlang ein Saft läuft, von dem man mit Recht sagen kann: Roth is er, naß ist er au, aber kein Wein ift er nicht, dann wird es besser werden. Gegen die Reichs-Wein- steuer sind wir heute wie stets. Wir werden für die Ueberweisung des Entwurfs an die Schaumweinsteuergescß-Kommission stimmen. Herr Ehrhart hat behauptet, der Bund der Landwirthe habe vor zwei Jahren eine Weinsteuer verlangt. Das ift unrichtig: der Bund der Landwirthe hat vor zwei Jahren ein Vinosinegesey machen wollen, den Kunstwein stark besteuern, weil damals noch keine Aussicht auf ein Verbot vorbanden war. Ueber die Kellerkontrole sind Herr Lucke und Herr Roesicke verschiedener Ansicht; so etwas soll auch bei Sozialdemokraten vorkommen. Dem kleinen Winzer is mit dem Verbot des Kunstweins geholfen; bei Herrn Ehrhart blieb es zweifel- haft, ob er für oder gegen den Kunstwein gesprochen.

Abg. Freiherr von Schele-Wunstorf (b. k. F.) spricht si egen die Kellerkontrole aus, welde den Anfang zu einer stark sozialistischen staatlichen Maßnahme bilde; da müsse der Reichstag sagen: principiis obata! Mit der Kontrole sei eine Gewähr gegen die Verfälschung nicht gegeben. Das Nahrungsmittelgesey genüge. Das einzig Erfreuliche f die Verschärfung der Strafen; in diesem Punkte sollte man noch weiter gehen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es ist hier in sehr s{harfen Ausdrücken gesprochen worden über den Umfang der Weinfälshungen in Deutschland, und ih selbst habe als Belag dafür Mittheilungen aus einem Gerichts- erfenntnisse gemaht. Jh lege aber Werth darauf, hier in der Oeffentlichkeit festzustellen, daß diese Weinfälshungen doch fast aus- \chließlih mit den kleinen und billigen Weinen vorgenommen werden und nur außerordentlich selten mit den theureren und den

Edelweinen. Es ist das wichtig, festzustellen, weil ein großer Theil unserer Edelweine ins Ausland geht, und weil wir niht Recht thun würden, auf unsere ausgezeichneten Qualitätsweine ein unverdient \{lechtes Licht zu werfen und dadurch das Ausland gegen den Bezug

dieser Weine mißtrauish zu machen. Es ist {hon mit Recht hervor-

gehoben und ih habe mich auf der Pariser Weltausstellung felbst davon überzeugt —, wie geschäßt unsere Qualitätsweine in Paris waren, und wie man deshalb gerade von seiten der besten französischen Gesellschaft mit Vorliebe im Deutschen Hause verkehrte, weil dort ein ausgezeichneter deutscher Wein vershänkt wurde.

Ich habe Werth darauf gelegt, diese Feststellung hier zu machen, um jeden Verdacht des Auslandes, daß wir gefälshte Qualitätsweine ins Ausland verschickten, sofort zu beseitigen. Die Fälschungen, die bis jeßt festgestellt sind, beziehen sich meines Wissens aus\chließlich auf die allerbilligsten und kleinsten Weine; diese gehen aber überhaupt niht ins Ausland, die sind wir so liebens8würdig und gut, felbst zu trinken. (Heiterkeit.)

Jch muß nun auf einige Einzelheiten der Debatte zurückommen. Es ist wiederholt behauptet worden, man würde die nöthigen Ver- trauensmänner für die Revisionen niht finden, denn dieses Geseg seßte sogar diese Vertrauen8männer, insofern fie sih eines Vertrauens- bruchs in Bezug auf die Thatsachen, die sie bei Ausübung ihres Ehrenamts erfahren hätten, s{huldig machten, - einer Bestrafung aus. Das ist aber nihts Ungewöhnliches. Dieser § 8 a des Entwurfs ist nachgebildet dem § 69 des preußishen Einkommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891, das diejenigen Mitglieder der Einschäßungs- Kommissionen auch unter shwere Strafe stellt, die über Verhältnisse, die sie in ihrer amtlichen Thätigkeit erfahren haben, irgendwelche Mit- theilungen an Dritte machen. Troßdem finden sih fortgeseßt für alle Einschätzungs-Kommissionen Mitglieder, die ihre Pflicht in ganz aus- gezeilhneter Weise erfüllen. So werden sih auch für die Aufgaben des Entwurfs, davon bin ih überzeugt, geeignete Vertrauensmänner finden, die übrigens keineswegs nur für die Einzelgemeinde bestellt werden follen, sondern auch für einen ganzen Amtsbezirk oder Kreis Festellt und die auch niht nur von der Gemeindevertretung, sondern ebenso von der Vertretung des Amtsbezirks oder von der Kreisver- sammlung gewählt werden können.

Daß wir versuchen werden, mit Luxemburg ein Abkommen in der gleichen Richtung zu treffen, ist selbstverständlih und durch die Verhältnisse geboten.

Was den Verschnitt der Nothweine mit Weißweinen betrifft, worüber so viel geklagt wird, namentlih seitens der Winzer des Ahrthals, so werden Sie Gelegenheit haben bei der Berathung des neuen Zolltarifs, sich mit dieser Frage eingehend zu beschäftigen.

Es ist getadelt worden, daß das Gesetz den Begriff „Wein“ nur in verneinendem Sinne gebe, statt im bejahenden. Gleichzeitig hat derselbe Herr Nedner aber zugestanden, daß für eine Anzahl kleiner deutscher Weine die Verzuckerung garnicht entbehrt werden kann. So- bald man aber diese Konzession macht, daß Wein auch das ist, was mit Zuckerzusatz versüßt und gestreckt ist, dann is man kein recht- gläubiger Purist mehr. (Sehr richtig!) Läßt man aber eine Ver- zuckerung zu, dann muß ‘man auch Artikel 1 Absaß 2 annehmen, welcher lautet :

„Wein ist das durch alkohbolishe Gährung aus dem Safte der Weintraube mittels solher Verfahren oder Zusäße, welche als cine Verfälshung oder Nachahmung nicht anzusehen sin d, hergestellte Getränk.“

Läßt man die Verzuckerung zu, so muß man auch die Flüssigkeit noch als Wein betrachten, die einen solden Zusatz erhalten hat. Den Gedanken, im Wege der Aufficht festzustellen, welhe Menge an zuckeriger Lösung dem Wein zugeführt werden darf, und bis zu welhem Zeitpunkt, geben Sie, ih bitte Sie dringend, auf; das ist niht durh- führbar. Außerdem würde \sih ein gleihmäßiger Prozentsatz für die verschiedenen Jahrgänge mit sehr vershiedenem Säuregehalt und für die verschiedenen Weinbaugebiete gar nicht feststellen lassen.

Es ist au getadelt worden, daß man Tresterweine vom Verkauf nicht aus\{lösse, wenn sie nicht gewerb8mäßig hergestellt würden. Das ist ein offenbarer Irrthum. Artikel 3 Absatz 2 besagt, daß diese Verbotsbestimmung, daß Tresterwein niht in den Verkehr gebracht, nit feilgeboten werden darf, \sich -auch auf den Wein bezieht, dessen Herstellung nicht gewerbsmäßig erfolgt ift.

Ih komme nun mit einigen Worten auf die Ueberwachung zu \spre{hen. Es ist auch beute wieder verlangt worden, man sollte eine ständige Ueberwachung der Winzer cinführen, aber vor allem auch eine Ueberwachung der Händler, Gastwirthe u. \. w., kurz aller Leute, die überbaupt gewerbämäßig Wein vertreiben, und man sollte mit dieser ständigen Ueberwachung auch cine Prüfung der Bücher verbinden. Es is durchaus \{lü}ssig meines Erachtens, daß, wenn man eine solde strenge Ueberwachung fordert, sie ih selbstverständlih auch auf alle die Personen erstrecken muß, welche gewerbämäßig Wein feilhalten. (Sehr rihtig!)) Nun gestatten Sie mir, Ibnen einmal ein Bild zu geben, wohin eine solche Ueber- roachung führen würde; ih überlasse es dann Ihrem Urtheil, ob Sie noch auf dieser Forderuug bestehen wollen. Wir baben in Deutsch- land fast 279 000 Gasthôfe, Hôtels garnis und Schank- und Speise- wirth\chaften, wir haben ferner 9864 Handlungen, die si mit Wein- und Spirituosenverkauf beschäftigen, wir haben ferner fast 184 000 Kolonial-, Eß- und Trinkwaarenhandlungen die größiten- theils au Wein verkaufen; wir baben endli 6352 Droguenbhandlungen und 5378 Apotheken, die ebenfalls zum theil Wein verkaufen. Außerdem aber baben wir in Deutsch» land 344850 Weinbaubetriebe, die zum größten Theil stehende Keller balten. Wenn Sie diese kolossalen Zahlen sich vergegenwärtigen, dann sagen Sie mir einmal, welcher Beamtenkörper geschaffen werden müßte, um alle diese Gewerbetreibenden, die Wein verkaufen und deshalb Weinkeller halten, ständig zu überwachen. Um Jhnen ein Gegenbild von der Sache zu geben, gestatte ich mir, darauf hin- zuweisen, daß wir in Deutschland nur rund 61 000 Brennereien haben, also etwa nur den sechsten Theil allcin der Weinbau betriebe, ohne die große Zahl der Gasthäuser, Kolonialwaaren- handlungen u. \. w., die auch Wein verkaufen. Von diesen 61 000 Brennereien fallen 46000 so ziemlih fort; es sind das nur fleine Obst- und Tresterbrennereien, die für ihre Steuerpflicht vom Fiskus abgefunden werden und über die nur cine ganz vorüber- gehende leichte Aufsicht stattfindet. Eigentlich in Betracht kommen nur die 1105 gewerblichen Brennercien und 13 367 landwirthschaft- lichen Brennereien. Um für diese etwa 14. bis 15000 Brenne- reien, die wirklih einer eingehenden ständigen Aufsicht unterliegen,