1901 / 37 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E é T r b r Eu E E E E F606 - nts - as E A E E

L trzar A É O 0e wer R D E ns

durch den Bergbau in Oberhausen eine große Rolle spielen; es sind viele Häuser erheblich geshädigt worden, und bezüg- Tih des von der Stadt angebotenen Plaßes soll das Erforderniß der Bergsicherheit nicht gegeben sein. Das ist neben dem Umstand, daß der Plays zu klein ist, maßgebend dafür gewesen, daß man ih bisher nicht für den Platz entschieden hat.

Meine Herren, die am Schluß von Herrn Dr. Beumer an mich gerichtete Frage, wie es stehe mit der Bildung einer Kommission für die Revision der gesammten Gerichtsorganisation in der Provinz Westfalen und im Industriebezirk, bin ih heute zu beantworten nicht in der Lage. Es ist allerdings der Gedanke {hon erwogen, daß gerade da, wo durch die außerordentliche EntwiÆelung der Verkehrsverhältnisse in den leßten Dezennien die Zustände, wie sie bei der Einführung der Gerichtsorganisation im Jahre 1879 bestanden, eine schr wesentliche Aenderung und Verschiebung erlitten haben, daß da cinmal systematish nahgeprüft werden soll, ob nicht eine umfassende Neu- regelung, eine neue Abgrenzung der Gerichte und in Verbindung damit auch eine theilweise Neuschaffung von Amtsgerichten geboten sei. Aber diese Erwägungen befinden sich noch in den ersten Vor- stadien. Ich kann also nicht sagen, daß im Augenblick schon irgend- welche, Schritte geshehen wären, um diesem Gedanken cine praktische Ausführung zu geben. ,

Auf eine Anre . S itz-Dü i Erster 2 E Ln Gor ; Ae ear Staatsanwalt zu sagen, erklärt der

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Diese Rang- und Titelfragen haben immer etwas Bedenkliches. Ich bin deshalb absichtlich auf die zu Beginn

der heutigen Verhandlung durch. Herrn Dr. Paasche gegebene An- regung, für eine Rangerhöhungder Oberlandesgerihts-Präsidenten einzutreten, niht eingegangen. Es ist s{wer, in diesen Fragen sich fo auszudrücken, daß man nicht nah der einen oder anderen Seite hin Anstoß erregt, und es ist s{chwer, diese Frage in ihrer ganzen Tragweite, die von dem Laien niht immer überschen wird, von vorn- herein klarzulegen; es wirkt da immer eins auf das andere zurü.

Die Titel der staatsanwaltschaftlihen Beamten haben schon mehrfach den Gegenstand der Erörterung hier im Hause gebildet, und es ist {hon öfter vorgeshlagen worden, den Ober-Staatsanwälten den Titel General - Staatsanwalt zu geben, den Ersten Staatsanwalt zum Ober-Staatsanwalt zu machen und damit den Titel „Staatsanwaltschaftsrath“ verschwinden zu lassen. Oder wollen Sie den Titel „Staatsanwaltschaftsrath“ beibehalten? (Abg. Schmitz- Düsseldorf: Nein!) Ja, meine Herren, wenn der vers{winden \oll, dann kommen wir in eine andere Schwierigkeit hinein, weil ein Theil der staatsanwaltshaftlihen Beamten nah der vor einigen Jahren getroffenen Regelung den Stellenrang vierter Klasse haben soll und man Werth darauf gelegt hat, daß dieser Stellenrang in dem Titel seinen Ausdruck findet. Das würde dahin führen, daß man den Staatsanwaltschaftsrath beibehält, oder wenn man ibn abschafft, Unterstaatsanwälte einführt, und das würde wieder von diesen wenig angenehm empfunden.

Wenn hier ein Vorschlag gemacht würde, der wirklich nah allen Seiten hin befriedigt, so würde ih gern bereit sein, nach meinen Kräften dafür einzutreten; aber ih glaube, daß die heute gemachten Vorschläge dieser Voraussezung noch nicht vollständig entsprechen.

Im übrigen freut es mich, daß der Herr Abg. Schmitz die Staatsanwaltschaft von dem Vorwurfe befreit hat, daß sie in kleinen Dingen ohne Noth Anklage erhebe, und daß er hingewiesen bat auf die aus dem Legalitätsprinzip \sih ergebende Verpflichtung der Staats- anwaltschaft, manhe Dinge aufzunehmen, die sie selbst viel lieber unter den Tisch fallen ließe.

Abg. Sevdel-Hirschberg (nl.) bedauert, daß die Gerichtsschreiber in den östlichen Provinzen, namentlich in der Provinz Schlesien, später zur Anstellung gelangten, als im Zentrum und im Westen.

Geheimer Justizrath Fritze giebt zu, daß im Breslauer Bezirk pee Zeit die Anstellungsverbältnisse der Aktuare besonders ungünstig eten. Vas liege daran, daß früher die Zahl der Justizanwärter un- beschränkt gewesen und daber in diesem Bezirk zu viel Anwärter an- genommen worden seien. Diese Verhältnisse würden si aber jeßt mit der Zeit bessern.

Abg. Letocha (Zentr.) befürwortet folgenden Antrag:

„die Regierung zu ersuchen, die zeitigen Anstellungs- und RNang- verbältnisse der etatêmäßigen Amtsanwälte anderweit in einer der Stellung dieser Beamten entsprehenderen Weise zu regeln.“

Justiz-Minister Sch ön sted t:

Meine Herren! Obgleich der Antrag des Herrn Abg. Letocha nach den ihm gewordenen Unterschriften \sih der Svmpatbie bei fast allen Fraktionen des hohen Hauses zu erfreuen s{eint, bin ih doch in der Lage, ihm widersprechen zu müssen, weil ih glaube, daß er der gegebenen Sachlage niht entspriht. Der Antrag verlangt cine Neu- regulierung der Anstellungs- und Rangverhältnisse der Amtsanwälte. Ih muß darauf hinweisen, welches denn die gegenwärtigen An- stellungs- und Rangverbältnisse sind.

Nach dem preußischen Auéführungsgeseß zum Gerichtêverfassungs- geseß werden die Amtsanwälte widerruflih ernannt, und zwar werden sié ernannt dur die Ober-Staatsanwälte. Ein Befähigungänachweis wird von ihnen nicht verlangt, sie unterliegen keiner Prüfung. Die etatsmäßigen Amtsanwälte sind jeßt im Range den Gerichtsschreibern der Land- und Amtsgerichte, im Gehalt seit einigen Jahren den

Umstand, daß jemand Referendar gewesen ist und entweder der großen Prüfung \sich nit unterzogen oder Tie niht bestanden hat, dem Be- treffenden, wenn er zum Amtsanwalt ernannt wird, den Anspru auf den Rang derjenigen giebt, die die große Prüfung bestanden haben. Es geht eine nicht geringe Zahl von Referendaren in andere ent- sprechende Stellungen über, in Bureaubeamtenstellungen, in Polizei- Inspektorstellungen u. \. w.; sollten die niht denselben Anspruch haben, der nah Ihrem Antrage dem Amtsanwalt zuerkannt werden soll? Und, meine Herren, die ehemaligen Offiziere, wir finden sie in ähnlichen und gewiß ebenso angesehenen Stellungen als Distrikts- Kommissare, Polizei-Jnspektoren u. \. w. Also, meine Herren, Sie müssen die Tragweite der Konsequenzen wohl bedenken, die sich aus einer solhen Rangfrage ohne weiteres ergeben. Was Sie hier dem einen gewähren wollen, müssen Sie einer ganzen Kategorie von anderen Beamten gleichfalls einräumen, und daraus würde eine ganze Reihe von Schwierigkeiten entstehen. (Sehr richtig! rechts.) Es würde bei den großen Amtsanwaltschaften, die unter einem Staatsanwalt als sogenanntem ersten Amtsanwalt stehen, zu den größten Unzuträg- lichkeiten führen, wenn ein junger Staatsanwalt, der hier in Berlin oder in Breslau Erster Amtsanwalt ist, im Range unter den ihm unterstellten etatsmäßigen Amtsanwälten stehen sollte, die früher den Rang der Näthe fünfter Klasse erworben haben. Nun, meine Herren, haben Sie das Verhältniß der Bureau- beamten hervorgehoben. Sie haben gesagt, es sei der etatsmäßige Amtsanwalt do der Vorgeseßte von Gerichts\chreibern, mit denen er gleichgestellt sei, und das sei ein Mißverhältniß und führe zu Kon- flikten und Kollisionen. (Widerspru des Abg. Letocha.) Thatsächlich ist das auch kaum richtig. Thatsächlih werden wirkliche Gerichts- shreiber nur an den großen Amtsanwaltschaften angestellt, also hier in Berlin und in Breslau, während bei allen übrigen Amtsanwalt- schaften, soweit mir bekannt ist, und nach den von mir gegebenen Direktiven lediglih Assistenten oder Diätare angestellt werden, die also immer eine Stufe tiefer stehen als die Amtsanwälte, auch nah deren gegenwärtigem Rangverhältniß. Also aus dem Verhältniß des Amtsanwalts zu seinen Bureaubeamten lassen sich auch Schlüsse zu Gunsten der Amtsanwälte nicht ziehen. Es ist au nicht rihtig, wenn gesagt wird, daß die Stellung des Amtsanwalts eine so viel bedeutendere sei als die irgend welcher anderen Bureaubeamten. Wir haben in der Justiz überhaupt nur zwei Ktegorien von Bureaubeamten, die den Rang der fünften Rangklasse haben, das sind die Rechnungsrevisoren bei den Oberlandesgerihten und die Rendanten der Justiz-Hauptkasse. Meine Herren, jeder, der die Ver- bältnisse kennt, wird ohne weiteres zugeben, daß die Bedeutung dieser Stellen doch eine ganz andere ist, daß sie weit hinausragt über die Bedeutung der Stellung des Amtsanwalts. Auf der anderen Seite haben wir zahllose Bureaubeamte in außerordentlich wichtigen und verantwortungsvollen Stellungen, die nit diesen Rang haben, also die Nechnungsrevisoren der Landgerichte, die Rendanten der großen Gerichtskassen, z. B. bier in Berlin beim Amtsgericht 1, dieser riesigen Behörde, der erste Beamte, der das ganze Kassenwesen unter sih hat, mit einer ganz außerordentlichen moralischen und materiellen Verantwortlichkeit, mit einem ganz gewaltigen Personal, das ihm unterstellt ist und. seinen Weisungen zu folgen hat. Ja, meine Herren, das sind Stellungen, mit denen si die irgend eines etats- mäßigen Amtsanwalts garnicht vergleichen darf. Welche Folgerungen würden auch in anderen Verwaltungs- ressorts daraus gezogen werden! Ih habe {hon vorhin einige Be- amten genannt; die Distriktskommissare in Posen z. B., die Kreis- Sekretäre, die auh nit diesen Rang haben, die Negierungs-Sekretäre L L Wenn diesen Beamten die Amtsanwälte vorgeseßzt würden, so würden sih daraus Beschwerden und Berufungen ergeben, denen gar kein Einbalt zu thun wäre. Ich glaube, daß in der That die Amtsanwälte keinen reten Grund gehabt haben, sich über ihre gegenwärtigen Anstellungs- und Rangverhältnisse zu beshweren. Jedenfalls sind an mi derartige Beschwerden noch von keiner Seite herangekommen. Die Herren sind, so viel ih weiß, alle zufrieden in ibren Stellungen, und ich glaube, daß man keinen Anlaß hat, den vielleicht vereinzelt bervor- getretenen Bestrebungen nach einer Höherschraubung dieser Stellung weitere Folge zu geben. Abg. Schet tler (kons.) regt cine Verbesserung der Dienst- verbältnisse der Kalkulatoren an. Es beständen Üngleichheiten in den Bezügen dieser Beamten insofern, als die ihnen zustebenden Gebühren auf dem Lande zurückgingen, während sie in den Städten auf der Oöhbe blieben. Man. solle ebenso, wie die Gerichtsvollzieher, diese amn E festem Gehalt anstellen, anstatt sie auf die Gebühren Inzumweilen. Ein Regierungökommissar erwidert, daß von den Kal- fulatoren feine Wünsche geäußert worden seien, mit festem Gehalt an- gestellt zu werden. Die Gebühren seien allerdings in den letzten Jahren etwas hberuntergegangen. Wenn die Stelle eines Kalkulators nit mehr ausreichende Gebühren abwerfe, müsse sie eingezogen werden und die Verwaltung der Kalkulatur einem diâtarischen Beamten oder einem Gerichtéschreiber im Nebenamte übertragen werden. Abg. Faltin (Zentr.) bemängelt ebenfalls die Anstellungs- verhältnisse der Gerichtsschreiber in Schlesien. Bis der Notbstand beseitigt sei, solle man die Bevorzugung der Militäranwärter ein- stellen oder die Gerichtsschreiber dur die ganze Monarchie rangieren

meine Herren, dürfen wir, glaube i, doch niht zugeben, daß der

F Meine Herren, das ist eine schr \chwierige Sache. Jeder Ober- lande8gerichtsbezirk bildet ein in sich ges{lossenes Ganze, er behält die Bureaubeamten, die er einmal hat und wehrt sich nach Möglich- keit gegen den Rückfluß anderer, und da einzugreifen würde der Zentralverwaltung kaum möglich sein. Ich weiß, daß das mit den allergrößten Schwierigkeiten verbunden ist;

anderen Provinzen erfahren haben und ertragen müssen.

Dann noch zwei Worte wegen der . Militäranwärter. - Meine Herren, da gehen die Klagen immer hin und her: die Militär- anwärter beshweren sih über die Bevorzugung der Zivilanwärter, und die Zivilanwärter beschweren ih über die Bevorzugung der Militär- anwärter. Die Wahrheit wird da wohl so ziemlich in der Mitte liegen, und ich glaube, daß wir am besten thun, es bei dem bisherigen Zu- stande zu belassen; denn wenn wir den Klagen auf der einen oder anderen Seite nachgeben wollten, würden die Klagen der nicht berüdck- sichtigten Seite jedenfalls mit viel größerer Lebhaftigkeit und Heftig- keit wieder auftreten, und wir kämen dadur in eine sehr üble Situation hinein.

Abg. Nadbyl (Zentr.) bringt Klagen über das Dolmetscher- wesen in Oberschlesien vor. Es werde geklagt über mangelhafte Vor- bildung der Dolmetscher, über deren geringe Besoldung, ihre unzu- reichende Zahl u. f. w. Durch den mangelhaften Dolmetscherdienft werde die polnische Bevölkerung geschädigt. Die Justizverwaltun möge sich des Dolmetscherwesens mehr annehmen. ie werde si U ren Dank der polnischen Bevölkerung Oberfschlesiens erwerben. Der Redner befürwortet [GleBnes n die Zuziehung von Stenographen bei gerichtlichen das System komme es nit an.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Bezüglich meiner früheren Ausführungen ¿ur Dolmetscherfrage ist, wie ih glaube, der Herr Abg. Nadbyl nicht voll- ständig unterrichtet gewesen. Ich habe nicht im allgemeinen in Abrede gestellt, daß Beschwerden über den Zustand des Dolmetscherwesens in Oberschlesien erhoben seien; ich babe das nur für die leßte Zeit und für das vorige Jahr in Abrede gestellt und habe hervorgehoben, daf, als im vorjährigen Etat Erhöhungen des Fonds für das Dolmetscher- wesen für die Provinzèn Posen und Westpreußen verlangt worden sind, gleihe Wünsche aus der Provinz Schlesien niht laut geworden sind, und zwar weder von den mir unterstellten Justizbehörden, noch au aus der Mitte des Hauses, und daß ebensowenig über die ungenügende Zahl von Dolmetschern mir amtliche Mittheilungen in diesem Jahre aus Oberschlesien zugekommen seien. Jch habe dann weiter bemerkt,

Verhandlungen. Au

richt zu ernennen, wie sie an einzelnen Tagen, wenn die Geschäfte sich drängen und sehr viel polnisch redende Leute abgefertigt werden sollen, verlangt werden. Daß über die Qualität der Dolmetscher all- gemein geklagt wird, habe ich voll anerkannt und habe gesagt, daß es außerordentlich schwierig sei, bessere Dolmetscher zu beschaffen, daß

aber die Bemühungen in allen Ressorts darauf gerichtet seien, Besserung herbeizuführen.

Was nun die Benußung der Stenographie für gerihtliche Zwecke anlangt, fo ist mir nit völlig klar geworden, in welher Weise der Herr Abg. Nadbyl die Sache sich denkt. Für den amtlichen Gebrauh der Stenographie fehlt die geseßlihe Grundlage ; wir können nicht f\tenographishe Protokolle aufnehmen , die urkund- lihen Werth haben; wir können den Akten keine Protokolle in einer Zeichenschrift einverleiben, die weder der Richter versteht, noch derjenige, dessen Erklärungen in den Protokollen niedergelegt sind, von denen also auch niemand sofort feststellen kann, ob sie das- jenige enthalten, was sie enthalten sollen. Das ist geseglih ausge- s{lossen. Es könnte sich höchstens darum handeln, ob es für gewisse Fälle, für große causes célèbres, angezeigt wäre, stenographisch ge- naue Protokolle aufnehmen zu lassen, die nicht amtlichen Werth haben, um fie zu benußen, wenn später über den Lauf der Ver- haudlung Zweifel und Streit entstände. Eine derartige Bestimmung ist meines Wissens vor einiger Zeit in Hamburg getroffen, und da ist es zugelassen, daß auf Antrag und auf Kosten der Betheiligten \teno- graphishe Nebenprotokolle aufgenommen und zu den Akten ge- braht werden. Mir i ein solcher Wunsch- bisher nicht entgegengetreten. Aber thatsählich werden in allen großen Sahen stenographishe Protokolle aufgenommen; theilweise ist das auch amtlih veranlaßt. Wenn ih nicht sehr irre, hat die Staatsanwaltschaft bei einem der großen Prozesse, die in der leiten Zeit vor einer biesigen Strafkammer verhandelt worden sind, Sorge getragen, daß zuverlässige Stenographen Nebenprotokolle aufnahmen. Im übrigen, möchte ih bemerken, sind mir heute Morgen zwei Nummern der „Stolze'schen Stenographen-Zeitung“ zugegangen, die sih mit der Frage beschäftigen, und da findet \sih in einem Vortrage, den ein hervorragender Vertreter der Stenographie, Herr Dr. Eduard Engel, im Stenographischen Verein zu Berlin (Stolze) gehalten hat, folgender Sah, den ih eben verlesen darf; er sagt:

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ein ganz kurzes Wort noch sagen über eine sehr merkwürdige neueste Anregung. Sie haben wobl gelesen, daß die höheren Justizbehörden aus Anlaß verschiedener Vorkommnisse der leßten Jahre \ih ernstlich die Frage stellen, ob niht Kapitulanten, Gerichtsschreiber u. #. w. in der

das werden auch die Herren in Schlesien wie die Herren in allen

Yrovinzialstädten.

daß es unmögli sein würde, so viel Dolmetscher für jedes Ge-

E aufhalten; ih glaube, das genügt, um den Herren klar zu n paß die Sache ihre großen Schwierigkeiten hat. Abg. r. Sattler (nl.) befürwortet den Antrag Letocha bezüglich Am nwälte. A 2 Ï s ¿ ¿ oerdêler (fr. kons.) \spriht sfich im Hinblick auf die vom 2 e ecfübrten Gründe gegen den Antrag Letocha aus. sini Schwierigkeiten im Dolmets S seien durch die neuen V esche vermehrt worden. Bei Testamenten e nah den Ge- zuste Gerichtsschreiber hinzuzuziehen, ferner könne nach geseß- E “Bestimmungen ein Gerichtsschreiber als Dolmetscher ide n. Nun habe der Justiz-Minister angeordnet, daß außer ngy Gerichts chreiber erforderlihen Falls auch noch ein befonderer N neticher Hinzugezogen werden folle. Ferner bestimme das Geseß, Dal Dolmetscher inuauateben sei, wenn eine Person nach der 0 eugung des Richters des Deutschen nicht mächtig Lek Das fei dahin eber worden, daß die Person nur zu erklären habe, das Deutsche ‘gt zu fónnen. Die Polen erklärten dies aber oft auc dann, «wenn d Feutschen mächtig seien. Die polnishen Abgeordneten sollten “fin wirken, daß die der deutschen Sprache A L feine vlmelsher verlangten, sondern in ihrem eigenen Interesse mit dem Mid fer deutsh verhandelten, weil bei der Verdolmetshung wesentliche M terständnisse vorkommen können. e Abg. Schmitz - Düsseldorf betont die große Bedeutung der Gtenographie mit Rücksicht auf die Mündlichkeit des Verfahrens und «inscht deren Erlernung sowohl seitens der Gerichtsschreiber wie ‘ens der Nichter. Er empfiehlt ferner den Antrag Letocha. Der- se beziehe sich ja nur auf die 29 etatsmäßigen Amtsanwälte. Die butsanwälte ständen höher als die Kreis- und Regierungs-Sekretäre.

Justiz-Minister Schönstedt:

J bitte um Verzeihung, daß ih mit ein paar Worten auf die (tzanwaltsfrage zurükkomme. Es handelt fih nach Ihrem Antrage um, 29 Amtsanwälten günstige Anstellungsverhältnisse zu geben. tese vertheilen sih auf 11 Städte. Die meisten davon sind einem ten Amtsanwalt unterstellt und nehmen eine unselbständige Stellung 4 Dem gegenüber haben wir die große Zahl nicht etatsmäßiger ntsanwälte außerhalb dieser 11 Städte, die deshalb nicht etat8mäßig 1d, weil der Geschäftsumfang „nicht so groß ist, daß sie ein eigenes Bureau halten können. Zum Beispiel in einer Stadt wie Cassel ist vin etatômäßiger Amtsanwalt. Jn zahlreichen größeren Provinzial- tidten ist das der Fall. Die Annahme des Antrages würde dahin führen, daß hier in Berlin z. B. die 7 oder 8 etatsmäßigen Anwälte, de unter einem Ersten Amtsanwalt stehen, daß in Breslau die Imtéanwälte, die unter einem solchen stehen, eine höhere Stellung vfämen als die niht etatsmäßigen Amtsanwälte in jenen großen Es ift aber zweifellos, daß die Stellung der letzteren ine viel selbständigere und verantwortungsvollere ist. Aus diesem runde muß ich meinen Widerspruch gegen den gewiß gut gemeinten Intrag aufrechterhalten.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) führt die Mißstände im ge Ae auf die mangelhafte Vorbildung der Dolmetscher urüd.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Soweit die Bemerkungen des Herrn Abg. von

dudzewski das Gebiet der Unterrichtsverwaltung berühren, werden sie

rausfichtlih bei der Berathung des Kultus - Etats ihre Erledigung finden.

Jch bedauere mit dem Herrn Abg. von Jazdzewski, daß wir so wenig Deutsche in den polnischen Provinzen haben, die sich die pol- tse Sprache vollkommen aneignen, und wenn es richtig ist, daß die êdhüler auf den hößeren Schulen die Gelegenheit, dort das Polnische j lernen, niht genügend benußen, so kann ih das im Interesse der kutshen Bevölkerung nur schr lebhaft beklagen. Jch habe nicht zum asten Mal den Grundsay vertreten, daß nah meiner Meinung gerade in den polnischen Landestheilen der polnishe Unterricht für die Deut- den obligatori‘ch zu machen ist, um sie gegenüber den Polen kon- burrenzfähiger zu machen. (Sehr richtig!) Für die Polen wäre eine selhe Bestimmung nicht erforderlich.

Wz?nn der Herr Abg. von Jazdzewski von einer Heye gesprochen hi, so war mir das nicht vollständig verständlih. Jch nehme an, daß t niht von ciner deutschen Hetze hat sprechen wollen, und wenn er drihiedene von den Natbschlägen, die hier den Polen gegeben worden sd, urückzewiesen hat, so gereiht es mir zur Genugthuung, daß er veizstens den Rathschlag, den ih geg*ben habe, nicht zurückgewiesen bat, nämlich den, daß die Polen deuts{ch lernen möchten.

Der Antrag Letocha wird gegen die Stimmen der Linken und des Zentrums abgelehnt. ; i

Um 41/4 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr vértagt (außerdem Etat des Ministeriums des Jnnern).

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Land- und Forstwirthschaft.

Weinbau und Weinernte in Australien.

Das Kaiserliche General-Konsulat in Sydney berichtet unter im 27. Dezember v. J. Folgendes: G _ Die Weinfabrikation in australishen Kolonien, die anfangs der Ner Jahre einen entschiedenen Aufschwung aufwies und damals ver- Fah, eine der wichtigsten Industriezweige des australischen Festlandes A werden, hat in den legten 4 Jahren niht nur keine Fortschritte Fnadt, sondern ist sogar zurückgegangen; die nahfolgendê Uebersicht pet Aufschluß über die in den Kolonien Neu-Süd-Wales, Viktoria ind Süd-Australien gewonnenen Mengen von Wein während der len 4 Jahre:

Regierung daher an, eine jährliche Beisteuer von 20 000 £ zum Bau von Kellern in Adelaide zu verwenden, um die Weine dort gut aus- reifen zu lassen, was der australishe Winzer nit thut.

Es ist nicht abzuleugnen, daß in Australien ausgezeichnete, shwere und gut Antgereiee stille Weine hergestellt werden; diese erzielen am Plage selbst angemessene Preise, für Ausfuhrzwecke sind _ sie jedo u theuer. Andererseits werden namentlich in Süd- [ustralien und Viktoria ute, leihte Roth- und Weiß- weine hergestellt, die auch im Preise mit europäischen Weinen konkurrieren können, \fich aber zum großen Theil nicht zum Export eignen. Besonders nachtheilig auf den Export wirkt, daß große

assen der unausgereiften minderwerthigen Erzeugnisse mit großer Reklame auf den Londoner Markt Afwörfen werden, dort, wie über- haupt mit den billigen, aber guten europäishen Sorten nicht konkurrieren können und daher unverkäuflich o _Sie tragen viel dazu bei, die Weinindustrie der Kolonien zu diskreditieren. |

Auch die Versuche der australishen Regierungen und von Privaten, den Verbrauch von australischen Weinen bei der hiesigen Bevölkerung anzuregen, haben keinen Erfolg aufzuweisen; denn gleih dem Engländer zieht der Australier, selbst der besseren Stände, Vier und Spirituosen als Getränk vor, und beschränkt ih der Konsum von Wein zum größten Theil auf die eingewanderte fremde Bevölkerung. ;

In der Fabrikation von Schaumwein sind in Viktoria bereits seit etwa 15 Jahren Versuche gemaht worden, dieselben haben jedo bisher keinerlei Ergebnisse gezeitigt. Mehr Erfolg hat die Kognak- B ea in dieser Kolonie aufzuweisen. Das von einer Fabrik hergestellte und unter dem Namen Boomerang-Brandy eingeführte Erzeugniß hat in den Kolonien guten Ein- gang gefunden, wenngleich Kenner behaupten, daß es einen dem Kognak nicht eigenthümlichen Geschmack habe. Neuerdings wendet man in den Kolonien Viktoria und Süd-Australien der Zubereitung von MNosinen und Korinthen große Aufmerksamkeit zu. Jn den australishen Kolonien findet der Artikel in on {on viel- lnl Verwendung, ob er aber auch auf dem Weltmarkt in Wettbewerb

reten können wird, muß die Zukunft lehren. :

Es ist zweifellos, daß sich das Klima und der Boden Australiens hervorragend für den Weinbau eignet, und wenn bei der Fabrikation und R beim Ausreifen der Weine einmal allgemein mehr Sorgfalt aufgewendet wird, dürfte es den hiesigen Winzern gelingen, erfolgreich mit denen des Festlandes von Europa, wenigstens hinsichtlich der theuren Weine, in Wettbewerb zu treten.

Ueber die Aussichten für die russishe Noggen- und Hafer- Ausfuhr für 1901 \chreibt der Landwirthschaftliche Sachverständige für Rußland in Nr. 5 der Beilage zu ‘den „Mittheilungen der Dtsch. Landw.-Gesellschaft“ : „Die diesjährff russische Ernte is in den östlichen N 4 für Roggen, ähnlich wie im vergangenen Jahre, gut mittel, für Hafer eber noch etwas besser ausgefallen. Der größte Theil der zur Ausfuhr elangenden Waare kann erst bei Eröffnung der Schiffahrt zur Ver- ladung kommen (ab innere Gebietstheile). 4 : Nachdem das Vorjahr dem Osten Gelegenheit gegeben hatte, die sehr ershöpften Lagerbestände einigermaßen zu ergänzen, muß an- genommen werden, daß im Frühjahr von den östlihen Provinzen aus eine rege Ausfuhr in Roggen und Hafer zur Geltung kommen wird. Die Waare wird vornehmlich, soweit Deutschland in Frage kommt, in den Ostseehäfen erscheinen. Die großen Lieferungen dürften von Juni an zu erwarten sein. E E : Wir sind der Ueberzeugung, daß demgemäß in diesem Jahr die Sommerpreise vor Eintritt der deutshen Ernte in Roggen und Hafer sih unter vermehrtem Druck russishen Aufgebots zu bilden haben werden.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Außenhandel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1900.

Der Spezialhandel des deutschen Zollgebiets für das Jahr 1900 hat wiederum gegen das Vorjahr in Ein- und Ausfuhr eine erheb- lihe Zunahme zu verzeihnen. Während die Gesammteinfuhr ein- {ließlich des Edelmetallverkehrs 1899 5783 628000 Æ betrug, ist dieselbe im verflossenen Jahre auf 5 833 312 000 Æ gestiegen, bat also um 49 684 000 Æ zugenommen. Hierunter ist der Edelmetall- verkehr enthalten, welcher 1899 300 532 000 Æ, im leßten Jahre jedo nur 276 255 000 M betrug. Läßt man diese Werthe außer Betrachk, so ist die Einfuhr der reinen Handelswaaren von 5 483 096 000 A im Iahre 1899 auf 5 557 057 000 Æ im abgelaufenen Jahre angewachsen, hat alfo um 73 961 000 Æ oder um 1,4 9/% zugenommen.

Die Ausfuhr betrug (eins{ließlich der Edelmetalle) 1899 4 368 409 000 M, dagegen 4555 291 000 A im Jahre 1900, bat also um 186 882 000 ( zugenommen. Nach Abzug des Edelmetall- verkehrs betrug die Waarenaubsfuhr 1900 4 414 333 000 Æ gegen 4 207 049 000 ÆM im Vorjahre, ist also um 207 284 000 Æ{ oder um 4,9 9/9 gestiegen. y Æ

Zu beachten ist hierbei jedoch, daß die Zahlen für 1899 definitive Ergebnifse sind, während die für 1900 berechneten Werthe nur provi- sorish sind, da dieser Berehnung die für das Vorjahr gültigen Ein- heitswerthe zu Grunde gelegt sind, sodaß also diese ohne Rücksicht auf die Preisshwankungen ermittelten Zahlen lediglih das Anwachsen der Ein- und Ausfuhrmengen anzeigen.

Die so ermittelten provisorischen Wertbe des Jahres 1900 ver- tbeilen sich in der Ein- und Ausfuhr auf die bauptsächlicsten Artikel, wic folgt: A

Einfubr. der Gesammt- cinfubr von

1900

1899 1900 Werth in Millionen Mark

313,2 208,2 172,8 137,8 131,9

L ..

Nobe Baumwolle . Robe Schafwolle Weizen

Gemüinztes Gold Roher Kaffee . .

IIKR f 398 4 180,4 127,5

128,0

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Frische und einfadi púbéreit rishes und einfach zubereitetes leisch (eins{chl. Würste und

2 Sa

Thierishe Blasen, Därme 2c.

Beschlagenes Bau- und Nußholz

Ungeschälter Reis :

Gesalzene Heringe

aßwein almkerne, Koprah 2c.… albfelle

Nohes Zinn .

Klee- und E

Ochs

Jute

Naps und Nübsaat 2c... Rohe Kakaobohnen Taschenuhren

Hanf

Frische Fische

Un cfürbie Floretscide A ohes Blei, Bruchblei 2c.

Bücher, Karten, Musikalien . .

Milchbutter i

Rei es Gemüse

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Käse : Mineralisches Schmieröl . .. Terpentinöl und anderes Harzöl Baumwollabfälle Oleomargarin

4 Gold- und Platinaerze

Lebende Gänse

Erzschlacken

Seidene Zeuge, Tücher 2c.

Rohe Swaf-. und Ziegenfelle .

Borsten

A T

Unbedruckte wollene Tuch- und Zeugwaaren .. O

Frisches Obst .

Frische Apfelsinen

Steinkohlen

Grobe Eisenwaaren i

Maschinen und Maschinentheile

Unbedruckte wollene Tuch- und Zeugwaaren

Robzucker

Feine Eisenwaaren affinierter Zucker

Gemünztes Gold L

Halbseidene Zeuge, Tücher 2c. .

Kleider 2c. aus Baumwolle, Wolle, Leinen 2c.

Bücher, Karten, Musikalien . .

Anilin- und andere Theerfarb- stoffe

Dichte gefärbte Gewebe

Farbendruckbilder :

Baumwollene Strumpfwaaren

Wollengarn

Spielzeug aller Art

Handschubleder, lackiertes und gefärbtes Leder

Koks

Waaren aus cdlen Metallen

Weizen

Farbiges Porzellan

Häute und Felle zur Pelzwerk- bereitung . . .

Feine Lederwaaren .

Robe Baumwolle .

Gefämmte Wolle ¿

Grobe Kautshukwaaren (ohne Fahrradtbeile) ¿

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Edck- und Winkeleisen

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Feine Messingwaaren

Bunt-, Gold- und papier . .

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Robe CEisen-Platten und -Bleche

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praktishen Stenographie auszubilden wären. Selbstverständlich fragen diese höchsten Justizbebörden an der einzigen Stelle, die ihnen darüber genaue Auskunft geben kann, nicht an. So wird 97—98 denn auch bei der Sache nichts herauskommen. Vielleicht dringt 98 99 aber bis an jene Stelle 99—00 - das ist geschehen

die eine Bemerkung, die doch von einem mit der Sache nit unver- t Dri c 96/97 trauten Manne berrührt, daß es ganz aussichtslos sei, aus Vrittel des im Jahre 1896/97 gewonnenen Quantums gekeltert

Z g y ree “t t e Hilfspersonal, über das die Justibehörden verfügen, balbwegs le g Dabei ist das Areal der mit Reben bestandenen Flächen in

*- Kolonie nur um ein Geringes puri Cgegan en. In den Kolonien brauchbare Stenographen zu erziehen. Das ist ganz ausgeschlossen, VaSüd-Wales und Süd-Australien ist es stationär geblieben. Auch

wie ih denn überhaupt die Einführung der Stenographie in die lu Alechte Ernten oder auf den dur die Verheerungen der Reb-

j G & : 1 verursahten Schaden kann der Rückgang in der Produktion Gerichte für nahezu unmöglich halte, weil es nicht denkbar ist, so- t ¡zurüdge ührt werden; denn wenn auh 1899/1900 fein besonders viele brauchbare Stenographen auszubilden, es sei denn, daß außer-

e E | l s njahr war, so war es doch noch besser als das Jahr 1896/97. gerechnet werde ei der Versetzung eine Bevorzugung derjenigen Be- ordentliche Gehälter gezahlt werden, sodaß au die geistig und itr er Rückgang ist um so bemerkenswerther, als keine Industrie in technisch geeigneten Personen sih für diese Stellen ausbilden und V

SuEen ointpeian „zu lafew welche auf Erstattung der Umzugökosten lien er durch Zôlle und Prämen geshüyt ist, als gerade die j en s u t E d A n Scrfäbrikat on. So Yeträ t ees in dem ry en Neu- _——EERR Ing Eiter Shönsted:: Meine Herren, das ist ein Ausspruch von maßgebender sahkundiger Feine 10 Fr. der Zol aub einge\ührt "O ed 20 auf 12 der gewò nlich Sehweineschmal Meine Herren Nur wenige Worte zur Ergänzung dessen, was | Seite, die doc, glaube ih, geeignet ist, recht ernstlidde Bedenken 2 dén Handel elangenden Flaschen. Jn Viktoria bestehen nicht nur | Gekfämmte Wolle .

mein Herr Kommissar gesagt hat. Der Abg. Faltin hat, wenn ih | gegen die Weiterverfolgung des Gedankens die Steno- d - re Zölle, . jondern es werden noch DURCr Een QEO | Bere: lia riihtig+ verstanden babe: hauptsächlich die in Sehlesien eiùge- { grapbie in- die Gréliite eininfüboen, Vérvomigiitii, Es findet ierung von Süd-Australien unterhält seit drei Jahren | Baumwollengarn wanderten Bureaubeamten im Auge- gehabt, die eine Zurückversetzung

fix : q e S ; deren j j Vei Weinlager in London, um die Güte der südaustralishen | Leinsaat . ,

in ihre Heimath wüns j Q ; t h in“ einer S Nummer, die mir auch -heute Morgen zu- bt dem dortigen ublikum vor Augen zu führen. Trobdem hat | Häute und Felle zur Pelpuwerk : wangen, also in andere Oberlandesgerlchitbezieia. gegangen ist, ein ähnlicher Say. Ih will die Herren aber nicht die Abnahme nicht gesteigert. Der Londoner Agent räth seiner bereitung

Gerichtsschreibern der Oberlandesgerichte gleichgestellt. Nun sind ja die Thatsachen garnicht zu bestreiten, die in Bezug auf die Thätigkeit der Amtsanwälte von dem Herrn Abg. Letocha vor- getragen sind. Die Amtsanwälte nehmen thatsächlih bei den Amts- gerichten, den Schöffengerichten dieselbe Stellung ein wie der Staats- anwalt bei den Landgerihten. Es ist auch die Zuständigkeit der Schöffengerichte und damit indirekt der Amtsanwälte im Laufe der Jahre: über den ursprünglichen Rahmen hinaus erweitert worden. Aber, meine Herren, troy alledem würde es nah meiner Auffassung höchst bedenklich sein, nunmehr den Amtsanwälten den Rang der Räthe fünfter Klasse beizulegen und sie dadurch mit den Staats- anwälten, den Richtern, den Regierungs-Assessoren u. s. w. auf dieselbe Rangstufe zu stellen. Es würde cinmal {hon die Widerruflichkeit ihrer Anstellung, die niht entbehrlich ist, wenn man die Amtsanwälte nicht in die Reihe derjenigen Beamten einreihen will, die zur Disposi- tion gestellt werden können, und andererseits der Mangel der nah- gewiesenen Befähigung für höhere Aemter dem entgegenstehen.

Meine Herren, wir haben im Ganzen 29 etatsmäßige Amtsanwälte, wie Herr Abg. Letocha {hon hervorgehoben hat. Darunter befinden Kch 15 ehemalige Referendare, 6 ehemalige Offiziere, 5 frübere zililere Justizbeamte und 3 ehemalige Kommunalbeamte.

Süd- Australien. Gallonen. 1473216 1 283 094

Viktoria.

Gallonen.

2 822 263

1 919 389

835 232 1 882 209 1 080 772

739 668 933 282 954 367.

Besonders in die Augen fallend ist der Rückgang in der Wein- ation in der Kolonie Viktoria, woselbst im Berichtsjahre nur

Neu-Süd-Wales. Gallonen. 794 256 864 514

lassen. Dann könnten* Ungleichheiten zwischen den einzelnen Pro- vinzen niht mehr vorkommen. Viele dieser Beamten, welche aus anderen Provinzen nah Schlesien verseßt seien und {on 10 Jahre in Oberschlesien amtierten, sehnten sih nah ihrer Heimatb zurück, ibre Versegungsanträge seien aber nicht berücksichtigt worden. Man solle den-

jenigen Beamten, die auf Erstattung der Umzugskosten ver ichteten, die Versetzung nicht abs{lagen. d: ,

Geheimer Justizrath Frie macht noch einmal darauf aufmerk- sam, daß sich die Anstellungêverbältnisse der Aktuare in Schlesien schon zu bessern Anngen. So würden 1902 die Aktuare der Jahres- klasse 1895 zur Anstellung gelangen. Unter diesen Umständen bedürfe es außergewöhnliher Maßregeln für den Bezirk Breslau nicht. Eine Zurü fepung der Militäranwärter würde nicht zu erreichen sein. Die spätere 2 nitellung enthalte übrigens keinen Nachtheil für die Be- amten, weil die über vier Jahre dauernde diätarishe Dienstzeit an-

123,7 135,2 104.0 85,4 127,6 113,4 143 8 95 6 67 64.9 81,1 _. G

89,1

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7&7 72.8 56,9 70.2

131,4 128.8 123,6 114,6 114.1 106,0 103,5 101,9

Nicht besonders E a Halbscidene Bänder . Kautschuk und Guttapercha Baumrwwellene Posamenticrwaaren R i Nicht besonders genannte Papier waaren L A Baumwollene Spizen Zement A Wollenc Posamenticrwaaren Mebl aller Art . Eiscabahnschienen . . , . Waaren aus Gespinniîten in Verbindung mit anderen Matecnzalicn i h Baumwollene und leinene Leib- wäfde Chlork2lium O Cellulose. Strob- und anderer Faseritof KalVcUc Oelkuedcen Rodes Gold b. 24 Farben. Karbstofe, Gerbstoffe . T IoTUCA

Seidene Kleider, Leibwäsde 2c

Gesägtes Bau- und Nuthbolz . genannte Sä- Mais Ea

Nohbkupfer

A e Ungefärbte Robseide . L, Wollengarn (eins{l. Kammgarn) Nobes Gold (in Barren 2c.) Rohbes Bau- und Nutholz . Eier E Roggen

Rindsbâute

Gerste . .

Rohtaback

Chilesalpeter i Kautschuk und Guttapercha Raffiniertes Petroleum Maschinen und Maschinentheile Eisenerz . . i Kleie

1896— 97

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