1901 / 39 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

drüdliche Genehmigung der Polizeibehörde zu erfolgen hat, be- fieben bleiben würde. Für die Bejahung s\priht der Umstand, daß es sich bei dieser Vorschrift nicht und sicher nicht aus\cließlich um das Rechtsgebiet der Gewerbepolizei handelt. . . Um jeden Es in dieser Beziehung auszuschließen, ist die Aufrecht- O theaterpolizeiliden Bestimmungen der Landesgesetze

haupt der preußis{che Minister des Innern mit der Strafverfolgun zu thun? Wie verträgt fich denn das mit den A des S 153 des Gerichtsverfassungsgeseßes und den SS 156, 158, 159 161 der Reichs-Strafprozeßordnung? Nach der R.-St.-P.-O. liegt, foviel ih weiß, die Strafverfolgung den Staatsanwaltschaften s und nicht der Polizei und dem Minister des Innern.

nichts bekannt ist und daß ih es ablehnen muß, in diese « irgendwie die Initiative zu: ergreifen ; gerade T E Bezithyg griffen ist, werde ich ihn in seiner Stellung belassen. (Bravo t 4 Dann hat der Herr Abg. Müller den Herrn Lauf E M , ir

sönlich ganz unbekannt ist, in die Diskussion gezogen und Be

weite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

e eei ir vater M É A V O

tine Herren, in diesen Motiven is in der That der springende Punkt der ganzen Sache bezeichnet. Es handelt sich nicht um eine Angelegenheit der Gewerbepolizei, sondern die Theaterzensur ist ein Theil der allgemeinen Ordnungs- und Sittenpolizei, und hierfür ift nicht das Reich nach Art. 4 der Reichsverfassung zuständig; die Zu- ständigkeit beruht bei den Einzelstaaten. Speziell in Preußen ist die Zuständigkeit begründet in dem § 10 11 17 A. L.-N., der besagt: d Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publiko odér einzelnen Mitgliedern desselben drohenden Gefahren zu treffen, ift Amt der Polizei. | : Hierauf, bemerkte der Abg. Müller : ¿e ‘Mare Geltung dieser Norm ift im höchsten Maße Mit Verlaub, das Gegentheil ift der Fall. Dieser § 10 Il 17 ift die Basis des ganzen Polizeirechts in Preußen; er ist n allen Gerichten, vom Oberverwaltungsgeriht und von den sonstigen Gerichten, als unzweifelhaft zu Recht bestehend bezeichnet und gerade das Oberverwa!tungsgericht hat diesem 8 10 erft f éinet langen Praxis die eigentliche Ausgestaltung gegeben, die auch die Grenzen der polizeilihen Befugniß bestimmt und andererseits di Machtvollkommenheit der Polizeiautorität. 88 E, Dann {ließt dec Abg. Dr. Müller weiter : Selbst wenn aber diese Bestimmungen noch zu Recht bestünden, so würde diese lex prior ew ax durch die Spezialbestimmung des Artikel 27 der preußischen Verfassungsurkunde abrogiert sein, welche in Absatz 2 die Einführu der Zensur verbietet. : E Durch diese Bestimmung durch den Artikels 27 - der Abg. Dr. Müller dann wörtlich fort wird die vollständige literarische Produktion von der Theaterzensur frei gemacht; dagegen haben das Kammergeriht und das Ober: verwaltungsgericht verstoßen. E : Es ist eine starke Behauptung, daß zwei oberste preußische Gerichtshöfe gegen die Verfassung verstoßen bäâtten. So stark fie Behauptung ist, so unrichtig ist fie aub; denn daß die Behauptung unrichtig ist, das ergiebt ein Blick auf den Art. 27 der Verfassung der in dem hier fraglichen Alinea 2 sagt: K N i _Die Zensur darf nit eingeführt werden; jede andere Be- : schränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung. Also der ganze Absayß 2 des Art. 27 handelt lediglich von der Preßzensur, niht aber von der Theaterzenfsur. L h Dann geht der Herr Abg. Dr. Müller ein auf den Absaßz 1 dieses Artikels 27 der preußishen Verfassungsurkunde. J bemerke auch diefe ausführlihen Erörterungen über die Auslegung des r 27 der preußischen Verfassungsurkunde beweise, wie sehr die Angelegenheit zur Zuständigkeit des Reichstags gebört. (Sebr ridtig 1) Zu diesem Absatz 1 d n J adi : fis

, fo fährt

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Gegentheil. Er sagt:

Nun, der § 161 der Reichs-Strafpro f 51 -S zeßordnung, auf den der Herr Abg. Dr. Müller ausdrücklich Bezug nimmt, sagt genau das

Die Behörden und die Beamten des Polizei- und Sicherheits-

der Sache zu verhü.en.

an den Autrichter erfolgen. j Also es ist in diesem Paragraphen den Polizeibehörden geradezu die Pflicht auferlegt, strafbare Handlungen zu erforschen. Ich wäre aber auf diese ganze Sache nicht eingegangen, wenn der Herr Ab

Dr. Müller an seine Betrachtungen nicht eine weitere Bomerbina L shlossen hätte, die doh einer kurzen Widerlegung bedarf. Der Ab i Dr. Müller sagt: Ls L Jch bin der Anschauung, daß das Reichs - Justizamt alles Interesse daran hat, aus diesem Anlaß die Stellung der Staats- anwaltschaft und zu gleicher Zeit au den Willen der ganzen Reichs- geseßzgebung, des Gericht8verfassungsgeseßes sowie der Strafproteh ordnung zu wahren und Front zu machen gegen einen Partikularismus, der meiner Meinung nah von jeher der allergefährlihste war. |

O ist der preußische Partikulari8mus.

M Meine „Dexren, der Herr Abg. Dr. Müller bespriht in einem Athemzuge die Theaterpolizei, die zur Zuständigkeit der Bundesstaaten gehört ; im nächsten Athemzuge bespricht er eine interne dienstprag- matische Anordnung des preußischen Ministers des Innern über die Berliner Kriminalpolizei, und dann hält er es für nöthig, Front zu machen gegen den preußischen Partikularismus. Meine Herten A kennen kteinen preußischen Partikularismus in dem Sinne, daß wir ins etwas vindizieren wollen, was uns nicht zusteht. Meine Seri Preußen hat die größten Opfer für die Allgemeinheit, für das Deutsche Reich gebracht (sehr richtig! rechts) und wird nichts davon zurück- nehmen, aber gegen das Bestreben gewisser Theile der Linken fin ees doe omnibus et quibusdam aliis, was nit nie ZU- E S L 1 ( ches Bestreben werden wir allerdings ¿Front machen. (Bravo! rets.) |

t Meine Herren, ih gehe nun über zu den thatsählihen An- führungen des Herrn Abg. Dr. Müller, die die Nothwendigkeit eiter Aufhebung der Theaterzensur beweisen follen. Ich kann es mir d nicht versagen, vorber noch mit einigen Worten auf eine ándére Be-

merkung des Herrn Abg. Dr. Müller einzugeben, und auf Be-

Ry O) So » - S f 5 L Î J N die der Herr Abg. Richter hier bei der ersten Lesung ge

T Or erl

Horr Nhg D. O s q A , Herr Abg. Dr. Müller hat nämli den einen der Zensoren

dann der Abg. Dr.

Nber ‘7 n : in dem Absatz 1.

E ; Schrift u. \. w

en Standpunkt

Minister des

leit Rede aus sein vorlegen, die fich au

g j hat: was hat über-

der vpreußif wn Norfalunas11 r ck Cid "R Maltaoi Ee s chen Berfassungt inde sagt | des Polizei-Präfidiums

nennung in die

gesagt worden ist,

Ï T oine T _- ae t - Ï rz in feinem VDezernat erfahren würde, fo erkläre ib

dientes haben strafbare Handlungen zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung

Sie übersenden ihre Verhandlungen ohne Verz 3 ie ül ihre V ) zug der Staats- auwaltshaft. Erscheint die shleunige Vornahme richterlicher Unter- fuhungshandlungen erforderlich, so kann die Uebersendung unmittelbar

zwischen ihm und dem Zensor des Polizei-Präsidiums her cilehu s verweise die ganze Erzählung einfa in das Gebiet der E h Nun komme ih’ zu den thatsählihen Ausführungen a Abg. Müller, von denen ich vc- Ber {hon spra. Herr E Me zunächst die Streichung einzelner Stellen hervorgehoben E die bis in das Jahr 1895 und 1891 zurückreichen olle Ra die ihren Heiterkeit8erfolg nun son oft genug erzielt babes G At! Streichungen aus späteren Stücfen erwähnt, und ih will ibn v al dan beitreten, daß man bei einzelnen der Streichungen vielleicht (ommen herzig verfahren ist. Aber ih frage mit Net: was kôn Alu enz: leinen Ungeschiklichkeiten, die Streichung eines Wortes ju S zu wenig, für die Frage der Auf i N Theaterzensur beweisen ? : tusfevung - pder Nieten de

Dann sagt der Herr Abg. Müller: nah unkontrolierbaren 9, nachrichten find im September vorigen Jahres 16 Stüte gewesen. Das kann den Anschein erwecken, als ob im Mo E tember 16 Stücke verboten worden seien, und da halte ih wi ; für verpflichtet, festzustellen, daß diese Zahl von 16 sh L Y anderen Zeitraum bezieht. Ich habe im vorigen Bus durch die „Berliner Korrespondenz“ die Zahlen berden lassen, um die übertriebenen Gerüchte zu widerlegen, in A Maße Stücke verboten worden seien, und dabei ‘füt t ij geben, daß in dem Zeitraum vom 1. Januar vorigen V A bis zu dem Tage der Veröffentlihung, nämlih bis Anfang gN von 216 neu eingereihten Stücken nur 16 verboten worden sind N seit dem Oktober ist ein Verbot überhaupt niht mehr ergan ä G Gegentheil, es find 2 früher beanstandete Stüe E o a

i Nun geht der Herr Abg. Müller auf einzelne Stücke übe A bespricht das Verbot der „Macht der Finsterniß". Jch ain fn darin beitreten und habe hon früher erklärt, daß ih die ute des Verbots, die seitens des Ober-Präsidenten erfolgt ift billige wenn ih es auch erklärlih finden fann, daß das Polizei-Präsidiun, Bedenken getragen hat, das Stück zuzulassen. Der Herr Abg. Mülle: weist dabei auf einen Punkt hin, der in der That ¿lie via Seiten hat, nämlich auf die Verschiedenheit der Gestalty j in der Monarchie. Er weist darauf hin, daß in Berl ein Stück erlaubt ist, das in anderen Städten nicht gestattet ist Aber diese T isparität läßt ch nicht vermeiden; denn es würde die schlerhastejte Finrichtung von allen sein, wenn man die ganze Zenfur von Berlin aus regulieren wollte. E8 kommen bei debidlbén übia perfönliche und lokale Verhältnisse in Betracht, die nur die örtliden Polizeibehörden richtig zu würdigen in der Lage sind. Was, an inet erstklaffigen Berliner Bühne von hervorragenden G L ernster Weise und vor einem literarisch gebildeten Publikum hán: gestellt, unbedenklich ist, das kann unter Umständen, auf einer Bühne zweiten und dritten Nanges, vor einem minder gebildeten Publikum und in aufreizender Weise dargestellt, vom Standpunkt der Sitten und Ordnungspolizei bedenklih scin. Also ih glaube, man lin

don Mogtor! ra T l

E i Regierungsrath Dumrath unter Namens- « 1 --. F Disfussion

L Vis on hineingezogen und hat Folgendes gesagt: D) 19 s ha n nun 21 I if ; E Was hat man nun zur Abhilfe gethan? Man hat

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cinen in : als Regierungsrath wieder eiterkeit) aus Westpreußen zum Zensor

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4 D299 otall 50 F al

den Kanal gefallenen, aus demselben

aufgetauchten Landratl

aemaddbt. (Cottorla;t orr 4 \

Jen ht s eiter? er Herr hat kein leichtes Amt. Wie man

auf ibn kommt, diefe Frage hat de toll ti tis bu L L L13114 4 l, Ÿ L “i der Derr Kollege N ter be ri B l

vreußis{ben Abge ; E E R M

“A VAcorTbonecienbaute

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j aufgeworfen; denn er bat, soviel wurde, seine Kunststudien nur in Marienwerder und ien gemacht, aber das mußte er \ich f1te Kritik hier in Berlin an ihm geübt ih bei Antritt seines Amtes die vrannis{ch durch und durch. Zeiten so gebässig

Tohton Monidhon hostank 1

blehten Menichen bestanden babe: 1 1 Tae » Â j y G un keineswegs jo weit, daß ih

Dumrath ein {lechter Mensch 7 bedauernêëwerthen in dieter fehr

er bat ih verschafft

Deutschen

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einzelnen Mafinabmen ob it Wei lnen Maßnahmen | lob it Westfalen noch ein Land, in dem

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7104,64 on tos “s 4 7 1 olizei-Präsidenten getroffen. | Charakters nit entkleidet werden

S is M E Ï der die Verfüguna unter- | 18

lius A r lung vom 5. vom 1n1tten- und M ay hi

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nicht sagen : weil etwas in Berlin erlaubt ift, ist es au überall in der Monarchie erlaubt. (E fommt da die Verschiedenheit der Zu è mit in Betracht. Ich will dem Herrn Abg. Müller E bemerken, daß das Verbot der „Macht der Finsternif

_für Kiel ausgesprochen war, inzwischen seitens des Obér- Prasidenten aufgehoben ift. t Der Herr Abg. Müller bat dann verschiedene andere Stüe be

Je wie den „Außenseiter“ und den „Ausflug ins Sittliche“

Ÿ balte cs für meine Pflicht, mich einer Erörterung darüber zu ent halten, nachdem die zuständigen Verwaltungsgerichtshöfe ihrerseits in Sache entschieden haben. Ueber ' chon mein Urtheil abgegeben. nicht für richtig, und ih hatte

„Die gestrengen Herren“ habe Jch balte in der That das Verbot A bereits in meiner früheren Veröffent Vezember 1899 angeordnet, daß, wenn die Tendenj

Ar: V1

ind ordnungspolizeilihen Standpunkt aus einw

ind nur einzelne Stellen bedenklih sein sollten, man im Wege der d

tion R 4 A&R 5 0 ck ( e itigen und nicht das ganze Stück zu beanstanden.

Sodann spielt der Abg. Müller einen Haupttrumpf aus, inden den Vorgang in Dortmund erwähnt. Er sagt wörtlih

; ist in Dortmund gesheben. Da hat man nämli

odtenfonntag „Maria Stuart“ verboten und

n Motivierung, weil das Stück nicht ern!

nn fort darzulegen, was an demselben Todtenfonntag eren Orten für Stücke gegeben scien, und \{licck! ne, mit Emphase im stenographishen Beri

in Deutschland!

demgegenüber fkonjstatiere ih, daß der Fall aterzensur überhaupt nichts zu thun hat, un wie fie durch die Presse gegangen un? wiedergegeben sind, vollkommen falsa eih darlegen, welches der Sachverdhall

in polizeilihes Verbot garnicht ih um die Innebaltung der ¿gestatteten Ober-Präsidialverordnung vom 24. Zu?! äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage. E y von beiden Konfessionen vird, daß diese Festtage ihres religiös-sittlichen Infolge dieser Verordnung vos Todtensonntag überbaupt jede theatralisd

97 über die

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37 it nah § 12 am

Vorstellung verboten, obne daß irgend eine 1 daß irgend eine Ausnahme zugela}jen

ung e Geschäfte

T Dumrath

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mr davon

4 A # f ‘n L. { day Mecgicrungeratît Lumratb

Fortiezung in der Zweiten Beilage.)

_ die Verpflichtung, si vorher zu informieren, soweit das möglich ist.

x 39.

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(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

gjjes war dem betreffenden Theaterleiter bekannt oder es mußte 2% bekannt fein, und zum Ueberfluß, um die Betreffenden vor ¿haden zu bewahren, hat der Chef der Polizei in Dortmund, der ber - Bürgermeister, die betreffenden Theaterleiter ausdrüdli uf das Bestehen dieser Vorschrift hingewiesen. Troßdem hat der Leiter des einen Theaters darauf bestanden, daß noch bei dem Regierungs-Präfidenten angefragt wurde wegen Zulassung des Stüds, obglei er sich sagen konnte und mußte, daß die Zulassung mmöglich war. Der Bericht des Ober-Bürgermeisters war am Abend um 9 Uhr in Arnsberg eingegangen, und am nächsten Morgen ist die Depesche in Dortmund eingetroffen, die selbstverständlich dahin sautete, daß das Stü nicht zugelassen werden könne. Das ist Mit- tags dem betreffenden Theaterleiter mitgetheilt, und am Abend stellt er sich vor das Publikum seines Theaters hin und erklärt, daß nach ioeben telegraphisch eingegangener Mittheilung des Negierungs-Präsi- denten das Stück untersagt worden sei! Es ift überhaupt gar fein Stück untersagt worden, fondern es handelt ih lediglih um die Jnnehaltung dieser zu Recht bestehenden Polizei-Verordnung. Nach dem mir vorliegenden Bericht hat das bessere Publikum auch Zweifel in die Erklärung geseßt und theilweise unter Ausrufen des Unwillens: „es ist ja doch Schwindel !“ das Theaterlokal verlassen. Zur Beurtheilung der ganzen Sache bemerke ih noch, daß der Theaterleiter sofort ein vorbereitetes Konzertprogramm zur Ausführung gebraht und die vorher gedruckten Programme vertheilt hat. (Hört, hört! links.) Meine Herren, und aus einem folchen Vorgehen macht der Herr Abg. Müller der Theater- volizei den Vorwurf : „Das ist die Theaterpolizei in Deutschland !“ Ich meine, wer von einer so hohen Warte wie vom Neichstage aus jo schwere Anklagen gegen eine staatliche Einrichtung \cleudert, hat

(Sehr richtig!)

Es ist sogar seitens mehrerer Zeitungen eine Berichtigung erfolgt, es ist der Sachverhalt fklargestellt worden, und der Herr Abg. Müller bat es nit für nöthig gebalten, von diesen Berichtigungen Notiz zu nehmen.

Ich kann mir dabei eine allgemeine Bemerkung nicht versagen. Obgleich die Unglaubhaftigkeit dieser ganzen ih will nicht jagen, von welcher Seite in die Presse lancierten Nachrichten doh auf der Hand lag, obgleich sich doch jeder sagen mußte, daß ein Mann wie der Ober-Bürgermeister von Dortmund, wie cin Königlicher Regierungs-Präsident nicht ein Stück wie „Maria Stuart“ verbieten fonnte, weil es nit ernst genug sei troß aller dieser Momente

hat diese Notiz Aufnahme in einer großen Anzahl von unseren angesehenen und ernsten Blättern gefunden. Ich kann nur die Bitte an die ernste Presse von der rede ih nur richten, bei Auf nabme derartiger Notizen recht vorsichtig zu sein. Jch glaube, sie würde sich dadurch ein großes Nerdienst um unsere Zustände er werben.

Meine Herren, wir haben das Licht der Oeffentlichkeit nicht zu ibeuen, urid wo im cinzelnen Mängel und, wie z. B. im Sternberg- vrozeß, {were Mißstände zu Tage getreten sind, können wir nur dankbar sein, wenn in alle Winkel hineingeleuhtet wird. Aber gerade wegen des großen Einflusses, den die Presse hat, müßte sie do, glaube ih, auch unters{eiden zwischen einzelnen Verfehlungen und der Verderblihkeit des ganzen Svstems; sie müßte wegen ein zelner Mißgriffe nicht immer sofort Steine auf die ganze Einrichtung s{leudern. Es wird von der Polizei immer erneut ein großes Maß von Leistungen verlangt. Die Aufgaben der Polizei wachsen von Tag zu Tage, und das Publikum verlangt mit Recht, daß die Polizei diesen ibren Aufgaben gewachsen sei. Ist dies aber der Fall, so, muß ich sagen, hat man bei aller Kritik der einzelnen Verfehlungen doch das Interesse, die ganze Organisation hochzuhalten und nit ibre Wirksamkeit und ibr Anseben in der Oeffentlichkeit durch derartige Ausstellungen zu beeinträhtigen. Ich glaube, wir müßten alle dahin wirken, die Mängel, die \sich im Hause zeigen, auszubessern, nicht aber das Ge bäude selber, in dem wir alle wohnen, einzureißen.

Ich komme dann wieder auf die Ausführungen des Herrn Abg. Müller, die er im Reichstage gemacht hat. Er hat gesagt :

Die Zensur rastet nicht; sie hat bereits cin ganz neues Gebie ergriffen; sie hat sih auf das Gebiet der Musik begeben. Und dann hat Herr Müller die Bußtagsaufführu g im Opernhause iner Besprechung nnuterzogen. Auch diese Sache hat mit der polizei sien Tbeaterzensur garnichts zu thun. Auch kuer handelt es sich, vie im Dortmunder Fall, um die Beobachtung der Vorschriften über äußere Heilighaltung dec Sonn- und Festtage. Die Polizei verordnung ist vom 19. März 1898 datiert. Inu dieser Polizei verordnung ist lediglich zugelassen die Aufführung von geistlichen Musikwerken (Oratorien), womit gemeint ist nit eine konzertmäßige Darbietung, sondern ledigli die Aufführung geschlossener geistlicher Musifstücke. Die Sache ist historisch zu erklaren, indem im allgemeinen an diesen Tagen die Theater- und Konxrtlokale gänzli geschlojjen sind und geschlossen sein follen und man nur dicienigen wenigen Konzertlofale, in denen herköômmlih Oratorien aufgeführt wurden, wie Sing-Akademie, ich glaube auch Philharmonie und außerdem cinige Kirchen, von diesem Verbot bat erximieren wollen. Demgemäß hat ter Polizei-Präsident zu handeln sich für verpflichtet crachtet, und das umsomehr, als er wiederbolentlich Privattheatern gegenüber diese seine Auffassung vertreten hat und e sur Cme Frage der Billigkeit erachtet hat, das, was er jeimcr Zeit den Privattheatern gegenüber gefordert hat, auh bei den Königlichen Theatern zu verlangen. Diese seine e btsauffassung über die Auslegung der Ber- ordnung von 1898 is auch vom Bezurklsausschuß und vom Vber verwaltungsgericht iu leyter Justanz gebilligl worden. Der Polizei Präsident hat eine geraume zeit vor der Anffübrung darauf hin gewiesen, daß das Programm, das das (önialicde Opernhaus für den Tag nufgestellt hatte, hinsichtlich zweier Punkte nicht dieser Polizei derordnung von 1898 entspräche, und bei der mündlichen Verhandlung

|

Î

mit der General-Intendantur bezw. dem Herrn Minister des König-

lichen Hauses, dem Chef der General-Intendantur, hat man fich der Nichtigkeit dieser Anschauung nicht vers{lossen. Demgemäß find die beiden Stüte abgeseßt worden. Warum es erst möglich gewesen ist, diese Absetzung im leßten Moment zu verfügen, entzieht sich meiner Kenntniß. Soviel ih weiß, hat man versucht, ein anderes Programm aufzustellen: das ist aber im lezten Moment nicht gelungen.

diese Polizeiverordnung von 1898 in der Form aufreht zu erhalten ist, der Korrektheit des Anerkennung, die übrigens au bei der ersten berathung der Herr Abg. Richter ausgesprochen hat. Man kann,

Berlin, Donnerstag, den 14. Februa

1901

Ich muß nun vollkommen zugeben, daß die Frage, ob

durchaus zu trennen ist von der Anerkennung Vorgehens des Polizei-Präsidenten , eine Etats-

glaube ih, darüber verschieden denken, ob dicse enge Fassung der Polizeiverordnung aufrecht zu erhalten is oder niht. Ich glaube, wir werden alle darüber einig sein, daß eine so ernste Darbietung, wie ein Stück aus dem Messias und au aus dem Parzifal, an ich dem religiösen Charakter dieses Tages niht widerspricht ; aber anderer- seits, meine Herren, ist nit zu verkennen, daß, wenn man solche Konzertaufführungen mit verschiedenen einzelnen Stüken zuläßt, dann der Kreis der Theater und Konzertlokale, die an diesem Tage die Pforten öffnen und derartige Darbietungen bringen werden, fehr

wesentlich erweitert wird. Während jeßt im allgemeinen die Theater und Konzertlokale ges{lossen sind, werden dann zahlreiche Theater dazu

übergehen, ein derartiges Programm zu bringen ; und daß dadurch die

Nukhe des Feiertages unter Umständen beeinträchtigt werden kann, liegt auf der Hand. Ich meine, man kann darüber verschieden denken, ob man die jetzige ganz strenge Vorschrift aufrehterhalten oder sie in dem Sinne erweitern will, daß überhaupt geistliche Darbietungen, wie auch die Oratorien, gestattet sein sollen. Jch habe zunächst einen Bericht des Ober-Präsidenten in Potsdam über die ganze Frage erfordert und werde mich demnächst auch mit den betheiligten fkirchlihen Instanzen in Verbindung setzen, ehe eine Entscheidung nach dieser Richtung ge

troffen wird.

Der Herr Abg. Müller ift sodaun von dem Gebiete der ernsten Musik auf das Gebiet wie er si ausdrückt der harmlosen Vorstellungen der anständigen heiteren Muse gekommen, und bat behauptet, daß auch auf diesem Gebiet die Polizeiverwaltung si unzulässiger Beeinträchtigungen s{uldig gemacht habe. Er führt in dieser Beziehung (Seite 1025 des stenographischen Berichts) Folgendes an: é

Meine Herren, nicht nur auf dem Gebiete des ernsten Theaters, nit, nur auf dem Gebiete der Musik macht der preußische Zenfor die allermerkwürdigsten Sachen, soudern auch bei ganz harmlosen Vorstellungen der anständigen beiteren Muse. Ich habe hier das Material von einem der bedeutendsten und belicbtesten und, wie mir gesagt wurde von ganz glaubwürdigen Perfonen von einem ganz hocanständigen Humoristen Deutschlands.

Dieser „ganz hochanständige Humorist Deutschlands“ hat also dem Herrn Abg. Müller mitgetheilt, er habe hier in einem Theater eine Parodie auf die „Versunkene Glocke“ von Gerhart Hauptmann singen wollen, und das Kavitalverbrechen, das er hier begangen habe, babe darin bestanden, daß er bei dem Bers :

Von der Stirne heiß Ninnen muß der Schweiß verdächtig geschmunzelt habe. (Heiterkeit.)

Nun, meine Herren, wie verhält sich in Wirklichkeit die Sache ? Dieser ganz hochanständige Humorist wurde bei einer Revision des betreffenden Konzertlokals dabei getroffen, daß er ein von der Polizeibehörde nicht genchmigtes und wegen seines den sittenpolizeilihen Rücksichten widersprehenden Inhalts auch nicht der Genebmigung fähiges Lied gesungen hat. Er wie auch der Leiter des betreffenden Konzertlokals wurden darauf -in eine Ordnungéstrase vo1 30 M genommen; beide Strafen wurden anstandslos bezahlt. Bei der nächsten Revision des selben Lokals wurde wiederum konstatiert, daß cin niht genehmigtes und auch nicht genchmigungsfähiges Stück von den Betreffenden vor- getragen wurde. Es wurde gegen ihn und den Leiter des Lokals die gleiche Strafe ausgesprochen, und die Strafe wurde ebenfalls be zablt. Als dann bei ciner dritten Nevision die Beamten des Polizei vräsidiums wieder in das Lokal kamen, fanden sie, daß die Parodie auf die „Versunkene Glocke“ gesungen wurde, etnc Parodie, die ebenfalls nidt zur Genehmigung cingereiht war. ŒEs wurde infolge dessen dem betreffenden Humoristen das weitere Auftreten in dem Lokal verboten und dem Inhaber des Lokals angedroht, daß die Vorstellung polizeilich

geshlossen werden würde, wenn das Auftreten dem Verbot zuwider erfolge. Darauf ist der betreffende Humorist zum Polizei-Präsidium gekommen und bat gebeten, das Verbot wieder rückgängig zu "machen; er hat an- erkannt, daß er gefehlt habe, und hat versprochen, daß er sih in Zu- funft innerhalb der Grenzen des volizeilich Erlaubten halten wolle.

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repressiv, | Aufgabe, die öffentliche NRube und Ordnung zu erhalten, und nicht

Gebiet“ bei diesem Kapitel, auf die Zensur der Tingeltangel, und er bemerkt binsichtlih der Theaterzensur Folgendes:

Der bisherige Zustand zeigt aber, daß die Zensur gegenüber dem Tingeltangel gar keinen, aber au nicht den geringsten Werth hat. Gerade bei den Tingeltangels kommt es am allermeisten an auf Ort, Zeit, Art des Vortrages, auf jede cinzelne Geberde, auf das Mienenspiel des Vortragenden u. s... w. Hier kann nur repressives Vorgehen nüßen, um so mehr als wirkliche Obscönitäten, wie sie bei derartigen Tingeltangels minderer Güte vorkommen, fast immer improvisiert werden.

Meine Herren, wenn Sie wüßten, wie die Dinge sich thatsächlich

verhalten, wenn Sie wüßten, daß jeden Monat 100 derartige Dinge bei dem Polizei-Präsidium eingereiht werden, und daß ein wahrer Berg von Schmuß aus diesen Dingen bei dem Polizei-Präsidium

urückgehalten wird, so werden Sie die Auffassung, daß man nur

repressiv vorgehen könne, nit billigen. Sollen wir alle Obscönitäten

iber die Bühne der Tingeltangel gehen lassen? Sollen wir ruhig

zusehen, daß die Bevölkerung und namentli die Jugend, die bin- kommt, vergiftet wird? Sollen wir Angriffe auf Ordnung und Sitte gestatten und uns nachher damit begnügen, daß der Betreffende mit 6 M bestraft wird? Oder sollen wir in jedes Lokal einen Schußz-

mann setzen und bewirken, daß der Betreffende vom Podium herunter- geholt wird, nachdem die Obscönität vorgefallen ist?! Das ist eine Unmöglichkeit. Nein, meine Herren, bei uns hat die Polizei nicht

ondern präventiv zu wirken. Wie § 10 sagt, ist es ihre

erst einzutreten, wenn die öffentlihe Nuhe und Ordnung bereits zer \tôrt worden ist.

Also, meine Herren, ich glaube, daß der Herr Abg. Müller den Beweis, daß die vorgekommenen Einzelfälle die Nothwendigkeit der Auf- hebung der Theaterzensur erwiesen, nicht geführt hat. Jch verkenne garnicht, daß Mißgriffe vorgekommen sind; aber die kommen überall vor, und die find hier am ebesten inöglih, wo cs an festen Normen fehlt, wo die Entscheidung von dem diskretionären und pflicht- mäßigen Ermessen der einzelnen Beamten abhängt.

Jch muß aber noch einige Bemerkungen binzufügen, die positiv darzulegen bestimmt sein sollen, daß wir in der That von der Theater zensur nicht absehen können. Gs sprechen dafür äußerliche und inner lie Gründe. Zunächst dèr äußerlihe Grund, meine Herren, wie denn die Theater sich gestalten sollten, wenn die Theaterpolizei beseitigt würde, in welche Lage die Theater kämen, wenn alle Augen blick über ihnen die Möglichkeit \{4webte, daß ein Polizeibeamter wegen Verletzung der öffentlihen Ordnung und Sittlichkeit plößlich die Vorstellung {lösse. In diefer Beziehung ist ein, wie mir scheint, sehr richtiger Artikel in früherer Zeit im „Berliner Börsen-Courier“ ent halten gewesen, den ih Ihnen vortragen zu dürfen, um die Erlaubniß bitte; er ist nicht sehr lang. In diesem Artikel wird ge]agtk:

Lebhafter als je seit dem Bestehen dieser Einrichtung ist in den letzten Tagen von der Theaterzensur die Rede. Aus all den Schwierigkeiten und Verlegenheiten, die der Gegenstand der Re gierung sowohl wie den Dichtern und Bühnenleitern bez reitet, ist cin Ausweg nicht fo leit zu finden, wenigstens für diejenigen nicht, die mitten in der Praxis unseres Kunstlebens stehen. Die Theoretiker haben diesen Aus weg {nell gefunden. Er ist sebr einfa, ist sicher und verbeißt das goldene Zeitalter des Kunstideals. Sie fordern kurz und gut die Abschaffung der Zensur. Der Dichter soll unbeengt und unbeirrt im Reiche des Ideals wie in dem der Wirklichkeit seine Stoffe suchen, seine Gestalten verkörpern, seine Ideen zur Geltung bringen können; die Kunst soll sich frei und festellos entfalten.

Diese Forderung nah der gänzlichen Abschaffung der Zensur wird nur von zwei Faktoren nicht gestellt werden, nämlich erstens nicht von den dramatischen Dichtern und besonders zweitens nicht von den erfahrenen Bühnenleitern.

Menn von Staatswegen wirklih cine Feindseligkeit gegen das Theater bestehen könnte, wenn wirklich irgend eine Regierung den wichtigen Kulturfaktor, den die Schaubühne bedeutet, so sehr ver kennen und unters{äßen würde, um ibr Hinderniste entgegenzu stellen, dann könnte sie dem Theater als Strafe gewahren, was man als Gunst verlangt, nämlich die vollkommene Abschaffung der Zensur.

Diejenigen, die eine solche Abschaffung verlar daß sie das Theater des Blitzableiter berauben wol

berrs{enden Gesetzen und Zu\tanden kaum entbebren kann. Wird für

gen, ahnen nicht

en, den es unter den

die Bübne die Präventivzensur beseitigt, dann vudel eimn Theater vorstelluna für die Polizei wohl cinfah eine Versamm luna im Sinne des Vereins- und Nersammlungsrehts. Die an

Darsteller tin

D k

ackündigte Aufführung ist die „Tagcesordnung”", die

Das ist also der Humorist, der dem Herrn Abg. Müller das Material geliefert hat!

Nun, meine Herren, soll cs diesem YHumoruite: verboten worden sein, diese Parodie auf die „Versunkenc Glocke“ zu singen, weil er unter Schmunzeln gesungen habe: von der Stirne heiß rinnen muß der Schweiß. Ich habe diese Parodie auf die _Versunkene Glocke“ hier, ih lege sie zu Ihrer Kenntniß vor, und Sie werden mit m1 anerkennen, dak cs cine ganz gemeine ote ist Auf Grund eines solchen Materials wird gegen die Theaterpolizei sie Darbietungen der anständigen heiteren M u! babe. Dieses Stück ist überbaupl ga nit zur Zensur eingereicht und es ist infolge dessen auch gar keine Beanstandung erfolgt. Aber das Stück hätte nicht genehmigt werden durfen weil es n jitten und ordnunawolizeilichen Rücksichten widerspricht F neine, der Herr Aba. Müller hätte gut gelan b nit bloß das Material von der interessierten Seite geben zu lassen, sondern den Sachverbalt feststellen, che er o {were Vorwürfe gegen das Polizei-Pra}idium und die Theaterpolizei erhob

Dann kommt der Herr Abg. Müller auch noch auf das

der Vorwurf erhoben, dal

verhindert

|

1) i , 4 51 E G Nersammlungen würden dann

S N A A s die „Vortragenden“. Dic io j : 11 *4 7 B utt fich nun el

volizeilihen Ueberwachung unterliegen :

Bübnenleiter vor der Gefahr, daß mitten 1n de Aufführung der beaufsichtigende Polizeibeamte i on scinen y erhebt, den Gelm aufsetzt und, die Bühnenhandiung unl brechend, in den Saal „Im Namen des Gesetzes ertlare 1 die Versammlung

J fordere die Anwesenden aus, sih rubig aus

bineinruft für geschlossen dem Saal zu entfernen!“ So lange aîi!o öffentlicbe Versammlungen noch irgend welchen Einschränkungen, irgend einem Aufsichtörecht unterliegen, wird das zenjur den Gefahren des Bercins

K s T L Î Ÿ ea und Verfammlungsr(

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