1901 / 59 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs Königlich Preußischer

und

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 S

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Inhalt des amtlichen Theils: rdensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. andespolizeilihe Anordnung des Regierungs-Präsidenten in Merseburg, betreffend Maßregeln zur Verhütung der Weiter- verbreitung der Geflügelcholera.

Erste Beilage: bersiht des auswärtigen Handels des deutschen Zollgebiets mit Getreide und Mehl in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1901.

Königreich Preußen.

nungen, Charafkterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Jekanntmachung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, be- treffend die Ausführung des 8 152 des Gewerbe-Unfall- versiherungsgeseßes vom 30. Juni 1900. ekanntmahung, betreffend freiwillige Gaben für das Osfi- asiatishe Expeditionskorps und die Marine. rsonal-Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich sächsishen Generalmajor Freiherrn von iesen-Miltiß, Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium,

Rothen Adler-Orden zweiter Klasse,

dem Dr. phil. Freiherrn von Bissing, zur Zeit Hilfs- beiter am egyptishen Müseum in Kairo, den Rothen Hler:Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone,

dem Königlich sächsischen Major Freiherrn Leuckart von eißdorf im Kriegs-Ministerium, dem Königlich sächsischen ajor z. D. Müller, Vorstand der Arsenalsammlung in esden, dem Königlich sächsishen Hauptmann Garfe im egs-Ministerium, dem Königlih bayerischen Hauptmann eger im 8. Feld - Artillerie - Negiment, dem Ersten retär bei der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel, gationsrath Frciherrn von Wangen heim, dem Regierungs- th und vortragenden Rath im Fürstlih s{chwarzburg-rudol- dtishen Ministerium Werner zu Nudolstadt, den Geheimen dedierenden Sekretären im Königlih sächsischen Kriegs- inisterium, Rehnungsräthen Z\cherp und Preusker den )then Adler-Orden vierter Klasse,

dem Konsul in San Francisco, General-Konsul Nossen dl den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Königlih \ächsischen Gefängniß - Direktor, Ober-

ant a. D. Brandt zu Leipzig, dem preußischen Staats- ehörigen, General-Direktor Dr. phil. Schei del zu Sydney

dem Konsul Bronn zu Port Said den Königlichen

en-Orden dritter Klasse, sowie

dem Geheimen erpedierenden Sekretär im Königlich ischen Kriegs-Ministerium August Gebauer den König- en Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- digst geruht :

. den nachbenannten Beamten der Reichskanzlei bezw. im hâftsbereih des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur legung der ihnen verliehenen fremdherrlihen Orden zu er- en, und zwar:

T zweiten Klasse mit dem Stern des Königlich Derishen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, P Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich lischen Albrehts-Ordens, des Kommenthur- Uzes mit dem Stern des Ordens der Königlich tllembergischen Krone, des Kommandeurkreuzes ér Klasse des Großherzoglih badishen Ordens tho d'A.L nog Zähringen wnd des Komthur- zes erster Klasse des Großherzoglich hessischen éerdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Wirklichen Geheimen Ober Regierungsrath Freiherrn ilmowsfi, vortragendem Rath in der Neichskanzlei;

der vierten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:

A Vize-Konsul Dr. Otto Günther in Fray B ntos quay):

Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich adishen Ordens vom Zähringer Löwen:

em Oberleutnant Thierry, à la guite des Grenadier-

ents König Friedrih Wilhelm T. (1. Schlesisches) Nr. 10,

tandiert zum Auswärtigen Amt, Bezirksleiter in Jendi

Ogebiet) ;

: Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich Württembergischen Friedrihs-Ordens: Ge Dritten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in eimen expedierenden Sekretär Scheefer;

Berlin, Sounabend,

des dem Großherzogli hessishen Verdienst-Orden Philipp's des Großmüthigen affiliierten silbernen Kreuzes: dem Sekretär Noculak beim Konsulat in Neapel:

des Verdienstkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Bureau-Diätar Rosenau im Auswärtigen Amt : ferner:

des Kommandeurkreuzes des Persischen Sonnen- und Löwen-Ordens: Don Großherzoglih badischen Kammerjunker, Wirklichen Legationsrath Dr. Goebel von Harrant, vortragendem Rath im Auswärtigen Amt:

des Ritterkreuzes des Kaiserli h österreichischen Franz-Joseph- Ordens : dem Konsul Schaeffer in Guatemala:

des Kommandeurkreuzes des Fürstlich bulgarischen St. Alexander- Ordens in Brillanten: dem Großherzoglich badishen Kammerjunker und Neferendär mit dem Charafter als Vize-Konsul Pr. Freiherrn von Schauenburg - Herrlisheim, Hllfsarbeiter im Aus- wärtigen Amt : des Großherr li ch türkishen Medschidje-Ordens vierter Klajse: dem Oberleutnant Freiherrn von Grünau, à la suite des 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments Nr. 109, Attaché im Auswärtigen Amt; sowie des Großherrlich türkischen O sSmanié-Ordens vierter Klasse: dem Dragoman Condjian beim Konsulat in Smyrna.

Deutsches Reich.

Landespolizeilihe Anordnung, betreffend Maßregeln zur Verhütung der Weiter- verbreitung der Geflügelcholera.

Jn Gemäßheit des 8 56 b Absaz 3 der Reichs-Gewerbe- ordnung und auf Grund der 88 18, 20 und 28 des Reichs- Viehseuchengeseßes vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 ordne ih zur Verhütung der Weiterverbreitung der Geflügelcholera Folgendes an :

l) Der Handel im Umherziehea mit Geflügel, sowie die Abhaltung von Geflügel-Au sstellungen wird in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks bis einshließlich den 30. April d. J. verboten.

2) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung unterliegen, sofern nah den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, den Strafvorschriften in §8 148 Ziffer 7a der Reichs-Gewerbeordnung bezw. in 8 66 Ziffer 4 des Reichs-Viehseuchengeseßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.

3) Diese Anordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Merseburg, den 27. Februar 1901. E

Der Königliche Regierungs-Präsident. Freiherr von der Recke.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Reaierungs-Assessor Burggrafen und Grafen Karl Wilhelm Reinhold zu Dohna-Schlobitten zum Land- rath zu ernennen.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichtsrath Benöhr in Einbeck nah Cclle und der Amtsrichter Adamy in Johannisburg nach Pillau. :

Die Notare Dr. Glöckner in Frankfurt a. M. und Diegner in Tiegenhof haben ihr Amt niedergelegt.

Zn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die RNechts- anwälte von Alvensleben bei dem Landgericht [1 in Berlin, Dr. Glödckner bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. und Diegner bei dem C in Tiegenhof. i

In -die Liste der Rechtsanwälte nd eingetragen: die Rechtsanwälte Lo uisMendelsohnausM E FZery undSieg- fried Kat aus Marienburg bei dem Landgericht 1 in Berlin, Gothmann aus Hulischin bei dem Landgericht in Halle a. S,, Diegner aus Tiegenhof bei dem Amtsgericht in Marienburg, die Gerichts-Assessoren Dr. Weiß bei dem Overlandesgeriht in Breslau, Dr. James Loewy bei dem Landgericht T in Berlin, Heyum bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Proskauer bei dem Amtsgericht in Kattowiß und Schütt bei dem Amtsgericht in Neumünster,

-Anzeiger

taats-Anzeiger.

h Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 A, 1 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin S§W,, Wilhelmstraße Nr. 32.

dliciaiais —S 1901.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten. Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 152 des Gewerbe-Unfallversicherungs- geseßes vom 30. Juni 1900 in der Fassung der Bekannt- machung vom 5. Juli 1900 (N.-G.-Vl. S. 573 ff.) wird im Einvernehmen mit den Herren Ministern für Handel und Gewerbe und des Junnern Folgendes bestimmt:

1) Bei den vom Staat für Privatrehnung verwalteten Eisenbahnen werden die Obliegenheiten und Befugnisse, welche den höheren Verwaltungsbehörden dur das erwähnte Geseß zugewiesen sind, von den Königlichen Eisenbahn- Direktionen wahrgenommen. Als untere Verwaltungsbehörden gelten die in der Bekanntmachung der Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Jnnern vom 2, August 1900 (, Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger“ Nr. 189 vom 10. August 1900) bezeihneten Behörden und Beamten, jedoch im Sinne der SS 35, 56—B9, 61, 104, 105, 119 und 121 des Gewerbe-Unfallversicherungsgeseßes die Vorstände der Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten-, Telegraphen-, Verkehrs- inspeftionen und der Bauabtheilungen, welhe auch die den Ortspolizeibehörden übertragenen Obliegenheiten und Befugnisse wahrzunehmen haben.

2) Bezüglih der nicht vom Staat verwalteten Eisen

bahnen werden die Obliegenheiten und Befugnisse der höheren Verwaltungsbehörden den Eisenbahnkommissaren, welche im Sinne des §8 46 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 (G.-S. S. 505) für die einzelnen Aufsichtsbezirke bestellt sind, übertragen; die Obliegenheiten und Befugnisse der unteren Veiwaltungs- und die der Orts polizeibehörden werden von den in der Bekanntmachung der Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Fnnern vom 2. August 1900 („Deutsher Reichs- und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger“ Nr. 189 vom 10. August 1900)

bezeichneten Behörden und Beamten wahrgenommen.

3) Die Bekanntmachung vom 9. März 1895 („Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staats Anzeiger“ Nr. 63 vom 13. März 1895, Erste Beilage) wird hiermit aufgehoben.

Berlin, den 8. März 1901.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Thielen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Alerander Westphal zu Berlin ist zum außerord: ntlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät der Universität zu Breslau Dr. Adolf Henle und

dem Oberlehrer an der städtischen höheren Mädchenschule I in Hannover Dr. Robert Mener

ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Ministerium des Jnnern. Dem Landrath Burggrafen und Grafen zu Dohna

«.

Schlobitten ist das Landrathsamt im Kreise Braunsberg übertragen worden.

Bekanntmachung, betreffend freiwillige Gaben für das Ostasiatische ÉExpeditions-Korps und die Marine.

Jm nichtamtlihen Theile der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ (Zweite Beilage) veröffentliche ih im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. Nr. 35 des „Neihs- und Staats Anzeigers“ vom 9, Februar 1901 eine Liste der im Laufe des Monats Februar für das Ostasiatishe Expeditions - Korps und die Marine eingegangenen freiwilligen Gaben und spreche allen gütigen Spendern meinen wärmsten Dank aus.

Am 19. v. M. sind freiwillige Gaben im Umfange von 178 chm mit dem Dampfer „Prinzeß Jrene“ nah Oft Asien abgegangen. Als nächste Gelegenheit zum weiteren Versand der bei der Hauptsammelstelle Bremen lagernden und noch ein- gehenden Güter wird ein Ende März abgehendes Transport- chiff des Kriegs-Ministeriums benußt werden können. Die für diese Sendung bestimmten Liebesgaben müssen spätestens am 18. März bei der genannten Hauptsammelstelle versand bereit sein.

Ueber die dem Ostasiatishen Exrpeditions-:Korvs durch die Organe der freiwilligen Krankenpflege geleistete Hilfe, ins besondere auch die Verwendung der freiwilligen Gaben, hat der Kommandeur des Korps, Generalleutnant von Lesjel, Excellenz, unterm 8. Januar d. J. aus Tientsin nachstehendes Schreiben an mi gerichtet:

„Eurer Excellenz beehre ih mich für die von der frei willigen Krankenpflege im Kriege gewährte werthvolle Unter:

stüßung den verbindlichsten Dank auszusprechen.

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