1901 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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ínteressenten dem -staätlichen Aufsichtsrecht, über die innere Ver- fafung der Volksschulen zu bestimmen, nit vorgreifen solle und könne.

So steht also in dem Fall von Hamm die Frage so: „Soll den Schulinterefsenten gestattet sein, mit bindender Kraft. für den Staat Vereinbarungen über die fkonfessionele oder inter- fonfessionelle Gestaltung ibres Volkëschulwesens zu treffen ?*

Anknüpfend an ein Zwischenstadium der Verhandlungen, hat der Herr Abg. Im Walle am 19. März 1900 in der irrthümlichen Meinung, daß der von ihm zitierte Passus des Ver- trags den Anlaß zur Nichtgenehmigung desselben ge- geben habe, ausgeführt, daß Verträge der Interessenten über den fonfessionellen Charakter der Voltsshulen niemals dem Staatshoheitsrecht vorgreifen fönnten, und daß demnach auch der Staat durch Bestätigung eines solchen Vertrags sich in der Ausübung seines Hohbeitsrechts niht beschränke.

Dieser Auffassung vermag ih nicht beizutreten. Es handelt sich bei einem solchen Avkommen -niht, wie er annimmt, um einen Pri- vatvertrag, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der durch die Genehmigung des Staats den Charafter einer „Orts- shulverfassung“ erbält.

Aber wäre dies auhch nit der Fall, so ist es doch ein „nobile officium“ des Staats, daß er einen Vertrag, durch den ein Theil der Vertragschliéßenden seine Nechte auch dem Staate gegenüber ge- ficert glaubt, nicht mit der reservatio mentalis genehmigt, daß er an den Bertragsinhalt bei seinen Entschließungen niht gebunden fei.

Ich glaube, es wird niemand in diesem hohen Hause sein, der der staatlichen Unterrichtsverwaltung einen Vorwurf daraus machen möchte, daß sie- die Vertreter der fatholischen Schulgemeinde in Hamm auf die beschränkte Rechtswirkung threr Vertragsabrede hat hinweisen lassen. Gerade auf einem so zarten Gebiete, wo es sich um Gewissensbedenken handelt, ist eine volle Aufflärung der Interessenten doppelt Pflicht, wenn sie auch vielleiht zu der unerwünshten Folge führt, daß die Verhandlungen {wi eriger zu einem Abschluß gelangen.

Meine Hetten, Sie werden aus meinen Darlegungen ersehen haben, daß zu dem Antrage des Herrn Abg. Im Walle in der Behandlung des Hammer Falles fein Anlaß gegeben ist. In dem Grundsatze, daß die durch die Verfassung dem Staat zugewiesenen Schulhoheitsrehte nicht den Gegenstand von Verträgen unter den Schulinteressenten bilden dürfen, liegt nach meiner Ueberzeugung die beste Gewähr dafür, daß unscr preußisches Volks\{ulwesen in feiner bisherigen fonfessionellen Gestaltung ge- sichert bleibt und nicht durch örtlihe Parteikämpfe in seiner ruhigen Entwickelung bedroht wird.

Ich schließe mit der Versicherung, daß es, wie bisher, fo auch in Zukunft mein ernstes Bestreben sein wird, die Leitung unseres Volks- \{ulwesens so zu führen, daß alle Konfessionen sich einer gerechten, gleihmäßigen und unparteiischen Würdigung ihrer Interessen ver- sichert halten dürfen. (Bravo!)

Abg. von Pappenheim (kons.): Die Stellung meiner Freunde zur Konfessionalität der Volksschule ist schon im vorigen Jahre dar- gelegt worden. Wir halten nach wie vor daran fest, daß die Konféssionalität der Volks\hule gefichert sein muß. Jch hätte gewünscht, daß dice Erklärung des Ministers ebenso vräzise aus- gefallen wäre. Der Minister befürchtet einen Eingriff in die Staats- hoheitsrechte. (s ist bedenklih, an der Hand eines einzelnen Falles eine große prinzipielle Frage aufzurollen. Durch eine präzise Erklärung des Ministers über den Hammer Fall würden wir über alle Schwierigkeiten hinwegkommen und könnten dem Antragsteller anbeimgeben, den Antrag zurückzuziehen. Auf Grund eines folchen einzelnen Falles können wir dem Antrag nicht zustimmen.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Der Herr Vorredner hat zu Anfang seiner Ausführungen eine Erklärung von mir vermißt, daß, wie für die Vergangenheit, so auch far die Zukunft seitens der Unterrichtsverwaltung an dem konfessionellen Charakter der Bollssule thunlichst festgehalten werden soll. Jch fann diese Erflärung, die meiner Ansicht nah schon in meinen bis- herigen Ausführungen Is n war, vorbehaltlos abgeben, und ih glaube, daß dadur die Bedenken beseitigt sein werden, die der geehrte Herr Vorredner geltend gemacht hat. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Die Annahme des Antrags würde den Gemeinden die Befugniß geben, gegen den Willen der Regierung Verträge mit den Schulsozietäten zu schbließen. Das Staatsboheitsrecht würde auf die tragen w erden, dieses Recht kann der Staat aber

eben. Es würde mit dem Aufsichtêreht des meinden t vereinbar scin und der Würde der Regierung nicht ent sprehen. Jch bitte daber, den Antrag abzulehnen.

Aba. Im Walle zieht mit Rüksicht auf die leßten Er flärungen des Ministers, daß die Konfessionalität der Volks- schule gewahrt werden solle, seinen Antrag zurü.

Die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten wird darauf bei dem Kapitel des Elementarunterrichts- wesens fortgescßzt.

„bg, Kop (fr. Volksp.): Die Hoffnung, daß es in unserem

vesen vorwärts gehe, wird beeinträchtigt durch das, was

i der Interpellation wegen des Lehrerman els über die Orga-

er Volkéschule auêgesprechen worden ist. Der Minister sagte ß der Lehrermangel der Regierung

muß doch nicht

Gemeinden über- nicht aus der Hand Staats über die Ses

überraschend gekommen alles richtig in der Unterrihtêverwaltung ein. Die Gründe die der Mi nister für den Lebhrermangel anführte, den Eintritt der einjährigen Militärdienstpfliht für die Lebrer und die Zunabme der Bevölke erung, fonnte die Regierung doch vorbersehen. Daß es im olt sschulwesen nicht vorwärts geht, liegt im wes entlichen daran, daf d 2 Kreis- und Lofal S@uli nspektion hâufig nur im Nebenamte Niet wird. Niemand kann zwei Herren dienen, und man fann bôsa den Geistlichen niht verlangen, daß fie h in Me ndem Make der Schulaufsicht widmen. Je tüchtiger jie als Geistlihe sind, desto weniger werden sie ih mit der S beschäfti gen können. Die Schulinspektoren sollen auch

erihten über die Bedürfnisse der einzelnen Schul-

diese Aufgaben können aber nur von jemand’ ver- s ganze Thé Mes darauf TkTonzentrieren rbeiten, . B. die Herstellung einer von den Geistlichen im Nebenamt wberhckäwt nicht irt werden. Die Geistlichen gerathen auch, wenn fie Anträge auf Érrichtu 1g neuer Schulklafsen 2c. stellen, sebr leiht in Konflikt mit dem Interesse ihrer Gemeinde. Die Provinzial-Schulkollegien sind 1 ht jo zusammengeseßt, em Fortschritt im Volks\{ul- wesen dienlich sein können ; darin eine große Anzabl von Thbeóôlcgen und Juristen, e feine Pädagogen. Gegen tas Uebermaß des Religionounterrichts hat sich der verstorbene Schulrath Schumann ausgesprochen, aber der Pâdagoge ift mit seiner Ansicht iht durchgedrungen. Der Kultus-Minister mag den besten Willen haben, aber das Kultus-Minifterium ift über- Iaflet. Ein früherer Beritre des Ministeriums, der Geheime Rath Zéhneiter, bat selbst auf diese Ueberlastung hingewiesen. Herr von gesaat, man möge das Schulwesen dezentralisieren: er

der leine nothwendige Sta isi, fönnen

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möge nur angeben, wie er sich das im Einzelnen denkt. Es muß eine Trennun; des geistlichen vem Unterrichts-Ministerium statt- finden. Die Auswabl der Kultus-Minister rihtet sich niht nah ihrer Stéllung zu den Swulfragen, fondern E Se zu den kfirhenpolitischen Fragen. In den lezten Jahren is das Be- streben hervorgetreten, d ie Rechte der Gemeinden an den Schulen zu beschränken. Das geht {on daraus hervor, daß man Einzelnen Städten verwehrt hat, eigene Schulräthe zu bestellen. Die Aufsicht über die Æhrer hat merkwürdige Blüthen gezeitigt. Hat doch sogar ein Gendarm eine Kontrole über eine Schulfeier ausgeübt. Das Volks \hulwes en findet bier im Haufe niht die Beachtung, die es ver- dient. “Das preußische Volksshulwesen foll vorbildlih bleiben, und darum bitte ih, alles zu thun, um es zu fördern.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) erfennt an, daß im Volks\chlilwesen Fortschritte Geib T ien. Die Lofal-Schulinspektion sei der katholischen Geistlichkeit fast ganz zurücgegeben worden. Dagegen sei ihnen die Kreis-Schulinsvektion fo gut wie entzogen. Staat, Kirche, Gemeinde, Familie und Schule müßten harmonisch zusammenwirken ; von den

Nechten der Familie sei aber wenig zu merken,

und der Gemeinde fei l und der Einfluß der Magistrate auf èas innere Gebiet der Schule bleibe der Einfluß

werde überal_ zurückgedrängt. Wo aber der Kirche? eine Partei lege hohen Werth darauf, daß die Schul- infpektion mit ‘bein geistlihen Amte verbunden werde, die Schule nicht nur bilden, sondern auch erziehen müsse. Auf die der Schule ent- wabsene Jugend bleibe der erzieherishe Einfluß wirkungslos oder mindestens unzureihend. Deshalb wünsche seine e Partei, daß die Kreis- Schulinspektion den Geistlichen übertragen werde. Die einseitige Be- tonung des Schultechnischen müsse die erziebliche Seite des Unterrichts in den Hintergrund drängen. Sie babe auh_ die Errichtung von Simultansch: ilen gefördert. Die konfessionelle S Schule sei der Ausfluß einer gesunden Pädagogik. “Zur Freude des Zentrums habe der Kultus-Minister erklärt, daß er nit „gewillt Tei, von der alten preußishen Tradition abzuweichhen. Die Zahl der Simultan- \Gulen fei nicht fehr groß im Vethältniß zur Gesammtzahl der Bolfs\{ulen. Aber der Minister möge bedenken, daß sih von 1886 bis 1896 die Zabl der Simultanshulen von 515 auf 680 erhöht habe. Die Unterrihtsverwaltung habe sich also von dem alten préiisehei Ideal recht weit entfernt. Die Zahl der fogenannten Simultan} sulen in Westpreußen und Posen sei fo groß, weil man sie in den Dienst der Politik gestellt habe. Von dem „nationalen Interesse“, das jeßt zur _Geltung aebracht werde, itebe nichts in der Verfáässung. Die Simultanisierung -der Schule habe die fonfessionelle Erziehung mindestens abgeshwächt und den Weg der Konfessionslosigkeit betreten. Unerfindlich sei es, weshalb au) in nichtvolnishen Gegenden Westpreußens- man sich gegen fonfessionelle Schulen sträube; es scheine nicht bloß bei der Zentralinstanz, fondern auch bei den Kreis-Schulinspektoren eine Polenfurht zu herrschen. Die Statistik zeige, daß 32 9/9 katholische Kinder in evangelischen Schulen ‘und nur 1.0/9 evangelishe Kinder in fatholishen unterrihtet worden seien. 43 000 katholische Kinder empfingen feinen Religionsunterriht in Preußen. Hier müsse Wandel geschaffen werden.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Der Herr Abgeordnete hat weite Gebiete gestreift, auf die ih in ihrer Gesammtheit ihm nicht folgen kann: wobl ‘aber will ich einiges daraus bervorhbeben.

Ich bemerke binsichtlich der Kreis-Schulinsvektoren, daß wir noch Gelegenheit haben werden, uns über dieses Thema zu verständigen, wenn der entsprechende Titel zur Berathung kommt.

Was die einzelnen Fälle anbetrifft, die nah seiner Meinung be- sonders krasse Vorwürfe gegen die Unterrihtsverwaltung rechtfertigen, so gestatte ih mir zuerst hervorzubeben, daß die Frage der Errichtung besonderer fkatholisher Schulen bei Marienburg noch im Stadium der erneuten Erörterung sich befindet, daß ich eine nochmalige Prüfung angeordnet habe, daß die Berichte der nahgeordneten Behörden noch ausstehen, und ich daher beute noch nicht im stande bin, eine bestimmte Entschließung in Ausficht zu stellen.

Dasselbe gilt au bezüglich des Falls Bartenstein,

ie Sériitund einer fatbolishen Schule in Frage steht.

Was den Fall von Bischofswerder anbetrifft, meine Herren, o wird Ibnen erinnerlih fein, daß die Frage der Gestaltung der dortigen Schule im vorigen Fabre in diesem hohen Hause ausgiebig erörtert worden ist. Es handelt \sich hier um ‘die Uebernahme der Unter- S R liht für eine neue Schule in cinem Rechtsgebiete, wo

ie Volks\c{ul - Unterhaltungspflißt Kommunallast ist. Verweigert die Gemeinde, ie es der Fall ist, ihre Zustimmung zur Errichtung einer besonderen Schule, so bleibt nichts anderes übrig, als den Weg zu beschreiten, der durch das Gescß vom 26. Mai 1887 vorgeschrieben ist. Es haben aber die Verwaltungsbehörden die Ueberzeugung, daß das Beschlußverfahren, welches dieses Gesetz vorsieht, faum zu dem von den Katholiken gewünschten Ziele führen würde. Inwieweit es möglich sein wird, den Wünschen vielleiht im Wege erböhter Staatsbilfe zu entsprechen, unterliegt noch der Prüfung.

Nun hat der Herr Abgeordnete den Appell an mich gerichtet, ih möchte, gleihviel ob es Zch{ulminoritäten bandelt, den Rechten dieser Minoritäten meine warme Fürsorge widmen. Eines derartigen Appells bedarf es in der That nicht. Ich glaube, Jhnen auch abgesehen von dem Material, welches Jhnen möglicherweise bei späterer Veranlassung noh von meinen Herren Kommiffarien vorgeführt werden wird, wenigstens in einigen Hauptzahlen den Beweis führen zu können, daß der Schuß der ten seitens der vreußishen Unterrihtêverwaltung in thunlihstem “Legt wird. Eins muß allerdings dabei in Betracht gezogen werden: es ist für die Unterrichtsverwaltung zunächst die dringendste Aufgabe, überhaupt dem Bedürfnisse nah Schuleinrihtungen Rech- nung tragen. In zweiter Reibe kann dann erst in Betracht fommen, ob auch die Sonderwünsche von Minoritäten, die an sich unter- richtlich versorgt sind, auf Errichtung eigner Schulen Berücksichtigung finden können. Aber diese Frage unterliegt immer der forgfältigen Prüfung, wenn es auch die Hauptaufgabe der Schulverwaltung sein und bleiben muß, zuvörderst das allgemeine Unterrichtébedürfniß zu befriedigen. Welchen riesenhaften Aufgaben wir in dieser Beziehung in Hinsicht auf den gesammten Staat gegenüberstehen, bitte ih, aus folgenden Zablen zu entnehmen.

Am 1. Mai 1899 waren an überfüllten Volkss{hulen nicht weniger als 10733 vorhanden, am 1. Mai 1900 10690; die Zahl hat sich also nur um 43 verringert, das bedeutet gegenüber den großen Ziffern nicht viel und dabei ist dieser kleine Fortschritt in unserem gesammten Volksschulwesen nur dadur errciht worden, daß in dem genannten Zeitraum 2061 neue Schulstellen gegründet worden find. Man muß ferner aud bedenken, daß bei der Fürsorge für die kon fessionellen Minoritäten wvielfah die Gründung fast leistungs- unfähßiger Sculgemeinden in Frage steht, und daß die bierfür nöêthigen Staatsbeihbilfen, wenn sie auch im einzelnen Falle auf das Nothrwendigste beschränkt werden, ganz enorme Summen repräfentieren.

Meine Herren,

wo ebenfalls

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Maße

berüctsihtigen Sie die Schwierigkeit und den

| ungeheueren Umfang der Aufgaben, die der Schulverwaltung auf dem

ih um fatbolishe oder um evangelische |

eben von mir bezcihneten Gebiete obliegen, so werden Sie derselbe die Anerkennung nicht versagen können, daß die Unterrihtêverwaltung alles, was überhaupt ges{ehen fann, um die vorhandenen Uebelstände zu beseitigen, auch gethan hat. Ich brauche nur auf. die sich stetig steigernden und namentli in leßter Zeit sehr vermehrten Etats beträge

hinzuweisen, die zu diesem Zwecke von Ihnen gefordert, und wie ih anerkenne, auch mit großer Bereitwilligkeit genehmigt worden find.

Um auf die konfessionellen Verhältnisse zu kommen: fe sind mit Stáatsbeihilfen aus Kap. 121 Tit. 36 in dem Zeitraum von 1895 bis 1900 851 evangelische und 820 fatholishe Stellen ge. gründet worden (hört, hört!); darunter in Westpreußen 49 gelishe und 112 katholische Stellen; in Posen 47 evangelishe un 211 fatholishe Stellen; im Regierungsbezirk Oppeln 9 evangelische und 234 fatholische Stellen. Also von 1671 s\taatlich unterstüßten Neugründungen fallen nicht weniger als 662 auf die fogenannten polnischen Bezirke, darunter 557 fatholishe und nur 105 evangeliste- ein Verhältniß, aus dem Sie erschen werden, daß Beschwerden übe; die mangelnde Fürsorge der Unterrihtsverwaltung für das katholis Schulwesen diefer Bezirke nicht gerechtfertigt sind.

Die Unterrichtsverwaltung verfährt bier ganz objektiv, sie for in rein sahliher Förderung der ihr zugewiesenen Aufgaben in erste Reihe für das allgemeine unterrichtliche Interesse, wie ich das schon betont habe, dann aber auch in ausreihendem Maße für das fon- fessionelle Interesse. Ich bitte den Herrn Vorredner, fich doch vor allen Dingen gegenwärtig zu halten, wie außerordentlich fih die Schwierigkeiten, die ih vorhin {hon angedeutet habe, vermehrt baben durch die fluftuierende Bevölkerung, durch den Zuzug großer fatholi- {er Arbeitermassen nah rein evangelischen Bezirken, Arbeitermaßsen. die an sich eine sehr geringe Leistungsfähigkeit aufweisen, fast durhweg den besißlosen Klassen angehören und auch noch auf anderen Gebieten, niht bloß auf dem der Schule, namentlih binsichtlich der Armen- vflege, den Gemeinden sofort erhebliche Lasten verursachen. Da fann es wirflich nicht Wunder nehmen, wenn hin und wieder irgend eine evangelische Gemeinde niht sofort sich bereit erklärt, auch für die leistungsunfähige Minderheit binsihtlih des Schulbedürfnisses zu sorgen, umsomehr, als bei diesem fortwährenden Hin- und Her- s{chwanken der Bevölkerung und bei dieser außerordentlihen Ver- \ciebung der ftonfesfionellen Verhältniffe jede sichere Grundlage für die Prüfung eines dauernden Bedürfnisses fehlt. Denn man fann nicht wissen, ob nicht durch die Aenderung der Verkchrsverhbältnife, durch veränderte Konjunkturen der Industrie sih das Bild bald wieder vershiebt. In folchen Fällen fofort von den Gemeinden zu fordern, daß sie dauernde Einrichtungen treffen sollen, die fie mit sehr be- deutenden Kosten belasten, das ist doch eine Zumuthung, die nicht so strifkte, wie es der Herr Vorredner wünscht, von der Unterrichts- verwaltung gestellt werden fann. (Sehr richtig!)

Nun, meine Herren, wie entgegenkommend auch die Unterrichté- verwaltung gegenüber fkatholischen Wünschen ist, das bitte ih aus einzelnen Fällen aus den leßten Jahren zu entnehmen: So ist an der bisherigen evangelishen Schule zu Grünlinde im Kreise Flatow neben dem ersten evangelischen Lehrer ein kfatholisher angestellt worden, weil fich in E Schule 81 evangelischen 99 fatholische Kinder befanden. Ebenso ist in Naxr- dorf im Kreise Karthaus verfahren worden, wo die Schülzgkl 86 evangelische und 13 fatholishe Kinder betrug. Meine Herren, id fönnte Jhnen noch weitere Zablen anführen, will diefes Thema az verlassen ; ich babe nur einige charafteristisde Beispiele angeführt, 1 un den Beweis zu liefern, daß den Wünschen des Herrn Vorredners bin ihtlih der Berücksichtigung konfessioneller Minoritäten in entgegen- fommendster Weise scitens der Unterrichtsverwaltung Rechnung q tragen worden ift.

Wenn ich auf die Ortéschulaufsicht der katholisWen Geistlichen fommen darf, so haben 45 Aelkeu unterstanden im Januar 191 7435 Schulen gegen 7329 im Vorjabre. Dazu treten die Schulen, über welche fkfatholische Geistlihe im Nebenamte die Kreisfulaufsicht c Apuic ra wbüg lben t ausüben. Im Regierungsbezirk Düsseldorf

. unterstanden fkatholishen Geistlihen 633 Schulen, während 1879 dort nur 11 katholische Geistlihe mit der Schulaufficht betraut waren. In Westfalen bekleiden Geistlihe das Amt als Orts - Schulinspektor bei 1477 von überhauvt 1503 fatholisWen Schulen, in Ostpreußez bei 321 von überhaupt 372 katholishen S{hulen. In Obershlesun standen im Jahre 1893 in der Ortsaufsicht unter katholischen Gift lichen 207, im Jahre 1900 296 katholishe Schulen. Diese Zahlen geben wobl einen vollgültigen Beweis, daß die Unterrichtsverwältung bei der Führung der Ortsschulaufsicht sich, wie der Mitwirkung der evangelischen Geistlichkeit, so auch der Mitwirkung der katholisdhen Geistlichkeit überall, wo es die Verhältnisse gestatten, gern bedient.

Es wird von dem Herrn Vorredner der Unterrichtsverwaltung zum Vorwurf gemacht, daß sie die Einrichtung paritätisher Schulen begünstige. Wie wenig dies zutrifft, habe ih vorhin bei Besprechung des Antrags des Herrn Abg. Im Walle dargelegt. Aber, meine Herren, ich habe schon vorhin erklärt, daß bei der enormen Ver- s{iebung der konfessionellen Verhältnisse und bei dem Fluktuteren der Arbeiterbevölkerung es garniht möglich ist, immer den fonfessionellen Sonderwünschen Rechnung zu tragen, und erklären ih sebr viele paritätishe Einrichtungen, die, wenn die hältnisse sich festigen, wenn die Mittel zur Verfügung stehen, die Kommunen die nöthige Bereitwilligkeit erklären, in fonfessionell? Schulen überzugehen pflegen. Eine Auênahme allerdings mat tas von dem Herrn Vorredner {on angeführte zweisprachige Gebiet aber, meine Herren, daß wir dort die P in den D enst der Politik gestellt hätten, ist an ih nicht rihtig. Diese Behauptuns ist vielmehr dabin einzuschränken, daß wir es als eine unerläßlidhe durch staatliche Interessen dringend gebotene Pflicht ansehen, name entli in den gemis{tsprahigen Theilen die deutsch{en Minoritäten z? \chüten, sei es, daß fie dem vangetsgen, sei cs, daß sie dem fatho- lishen Bekenntnisse angehören. Diese Pflicht liegt uns in besonders ernster Weise S das betone ih immer wieder gegenüber der stetig zunehmend Polonisierung der deutschen Kathol iken- (Lachen bei i Polen.) Dieser Gesichtspunkt wird aud von Ihnen als ein durchaus zutreffender anerkannt werden müssen.

(atart 10s0or

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

“zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

je Paritätsbeshwerden in ihren Einzelheiten einz1

N Ich bitt errn Vorredne

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î ahlen im gena nicht tontrelieren fann. ine zu dürfen, daß die von dem He Zusammenstellung i) babe anden ‘besondere Parität begründen v si schon in versi Unterrichts sverwaltung geprüft ist.

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Grrthümer ergeben. Jch {ließe die Erwiderung T

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Abtheilung der Abguß einer fleinen Madonnastatue aus dem 14. Jahrhundert (vou Herrn Bild bauer Stärk in Nürnberg) und der Kopf einer Madonna aus dem 15. Jahrhundert (von der Kir erwaltung Rohrbach in Unterfranken). Gekauft wurde der Gipsab iner Passionsgruppe (Station) aus dem 15. Jahrhundert nah Terracotten in Privatbesiy.

Zur Medaillensammlung kamen hinzu: eine Porträtmedaill des Marquardt Nosenberger (1536), des I. R. Blumneister (1565), des Kardinals Otto Truchseß von Waldburg, Bischofs von Augsburg (16. Jahrhun dert), des Pfalzgrafen Friedrih von der Pfalz und feiner Gemablin Elisabeth von England (1613), des Herzogs Ludwig Friedrich von Württemberg (1627) und des Hans Widmann (17. Jahr- hundert).

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i ; Museums Pastors Ludwig Dolberg zu Nibuiß in Mecklen dessen namentlich an kunsthistorishen und älteren theologischen, sonder liturgischen Werken reiche Bibliothek, insgesammt mehrere ert Bände, in den Besiß des Germanischen Museums über. Auch

di d Ankäufe wurde die Bibliothek auf den verschied nten Gebieten ansehnlih vermehrt. Von IJnkunabeln, die während des leßten Jahres erworben wurden, verdienen Erwähnung: Johannes Nider, „Tractatus de morali lepra“, obne Ort (1476) und „Dies duythsche euan gelien epistolen vnd loctien mit der glosen doir dat gantze iaor“, o. O. 1489. Unter den seltenen Drucken des 16. Jahr- hunderts ragen hervor: „Ain nützlichs büchlin von der speis des menschen“, o. D. u. J. aus dem Anfang des 16. Jahi hunderts, ferner Geiler von Kaifersberg, „Do Arboro humana“, Straßburg, Grüninger 1519, cine größere Anzahl Reformations- schriften, vorzugsweise aus den ersten zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts, verschiedene alte Drucke von Bolköliedern und Volksbüchern, z. B. „Georgius Thym, Des Edlen vnd Streitbaren helden Thedel Vnuorferden von Walmoden manlicher vnd Nitterlicher thaten vil hübscher wunderbarliher geshiht“, Straßburg, Paulus Messershmidt (1560); I. F. G. M. „Ernewerte Beschreibung der Wolgedenckwürdigen Alten vnd warhafften verwunderlichen Geschicht

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