1901 / 63 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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der Registratur und des Journals, jowie mit den für den Dienst- betrieb ergangenen allgemeinen Verfügungen bekannt zu machen - und im Entwerfen von Berichten und sonstigen dienstlichen Schriftstücken zu üben. Damit der mit der Ueberwachung des Ausbildungsganges betraute bautechnishe Referent der leitenden Behörde über die Leistungen der Bauführer in Kenntniß gehalten wird, sind diese bei allen von ihnen ent- worfenen Berichten als Referenten aufzuführen. i:

Bauführer des Hochbaufahs können in gecigneten Fällen den dritten Ausbildungsabschnitt au bei einem Provinzial- Konservator (§8 8 und 11) erledigen.

S: 156.

Im Zeugniß über die Ñeschäftigung in diesem Abschnitte ist außer dem Urtheil über die Leistungen des Bauführers im allgemeinen sowie über sein dienstlihes und außerdienstliches Verhalten eine Aeußerung über den Grad. der Gewandtheit abzugeben, den er sich in der Abfassung dienstliher Schrift- stücke erworben hat. L 5

: S 16.

Im vierten Ausbildüngsabschnitte sollen die Bau- führer bei einer Regiecung, bei einer Strombauverwaltung oder einer Kanalverwaltung die Zusammenseßung und Zu- ständigkeit dieser Behörden im allgemeinen, jowie ihre Ein- rihtung und ihren Geschäftsgang im besonderen kennen lernen.

Demgernäß sind sie auch in der Registratur, in der Expedition und Kalkulatur unter Anleitung der betreffenden Beamten zu beschäftigen und mit den für diese Verwaltungs- zweige erlassenen Vorschriften, den besonderen Einrichtungen und der Erledigung der Geschäfte vertraut zu machen. Im übrigen sind sie im Bureau der bautechn1shen Mit- lieder der Behörde zu den dort vorliegenden Arbeiten der M evang und tehnishen Prüfung heranzuzichen, an den Sizungen der einzelnen Abtheilungen regelmäßig zu be- theiligen, mit dem Vortrage der ihnen zur Bearbeitung über- wiesenen Sachen in der Sizung zu beauftraaen und in der Entwickelung ihrer Ansicht in freier Rede zu üben.

S T:

Eine Entschädigung für ihre Thätigkeit dürfen die Bau- führer im ersten, dritten und vierten Ausbildungsabschnitte nicht beziehen. Jm zweiten Abschnitte kann ihnen ein Entgelt für ihre Thätigkeit gewährt werden, vorausgeseßt, daß ihre gute praktische und E Ausbildung gesichert ist.

- Jn der allgemeinen Bauverwaltung er alten die Bau- führer während des zweiten Abschnitts nah Maßgabe der vorhandenen Mittel Tagegelder von 6 H, soweit sie an Stelle ode zur Unterstüßung eines bauleitenden Beamten verwendet werden und hierdurch ein sonst erforderliher Regierungs- Baumeister oder technisher Gehilfe entbehrlich wird.

Bei einer Beurlaubung von mehr als 3 Tagen fallen die Tagegelder fort. 4 i

Zu Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt ist die Genehmigung des Chefs der die Ausbildung leitenden Behörde erforderlich. Sie darf nur ertheilt werden, wenn durch die Nebenbeschäftigung die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird.

S 18.

Disziplinarisch sind die Bauführer dem Chef der die Aus- bildung leitenden Behörde, sowie den Staatsbeamten, denen die Ueberwachung des Ausbildungsganges im einzelnen ob- liegt, unterstellt. Erweist sih ein Bauführer für den Staats- dienst im Baufach als körperlich unbrauchbar, wobei für die Bauführer des Wasser- und Straßenbaufachs die Bestimmungen des 8 5 Abs. 1 maßgebend sind, oder verzichtet ein Bauführer auf weitere Béschäftigung im Staatsdienst, so ist ihm vom Chef der die Ausbildung ieitenden Behörde die Entlassung zu ertheilen mit der Eröffnung, daß er den Titel „Regierungs-Bauführer“ nur mit dem Zusaß „a. D.“ (außer Dienst) führen dürfe.

Fälle, in denen die Entlassung eines Bauführers wegen tadelhafter Führung oder wegen Mangels an Eifer und Fleiß in Frage kommt, sind mir zur Entscheidung vorzutragen.

Dem Chef der die Ausbildung leitenden Beamten bleiben die Bauführer auch nach der Zulassung zur zweiten Haupt- prüfung unterstellt. ,

8 19.

Beurlaubungen zu Beschäftigungen, die ganz oder theilweise auf die Ausbildungszeit anzurehnen sind, finden nicht mehr statt. Es ist vielmehr stets die Form derUeber- weisung zu wählen. Jm übrigen steht die Entscheidung über Urlaubsgejuche der Bauführer dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde zu, der seinerseits die Befugniß zur Urlaubs- ertheilung bis zu 3 Tagen auf die mit der U-berwachung des Ausbildungsganges betrauten Beamten übertragen kann.

Zur Üebernahme einer Beschäftigung, die niht unter die vorgeschriebene Ausbildung fällt, und zur Ertheilung des hierzu erforderlichen Urlaubes ist meine Genehmigung einzuholen. j

8 20

Die Zeit, während der ein Bauführer durch Krankheit oder militärische Dienstleistungen dem Ausbildungsdienst entzogen wird, is in Anrechnung zu bringen, sofern sie den Zeitraum von 12 Wochen im Ganzen nicht übersteigt. Hiervon dürfen auf den ersten Abschnitt nicht mehr als 4, auf den dritten und vierten Abschnitt niht mehr als je 2 Wochen angerechnet werden.

Zur Ableistung militärisher Dienstleistungen bedarf es eines Urlaubes nicht.

S 21

Die Angaben der Regierungs-Bauführer haben in Bezug

auf Maß und Zahl öffentlichen Glauben. 9) Die Bauführer haben ein Geschäftsverzeihniß nah dem beiliegenden Muster (Anlage 1) zu führen. ies Verzeichniß ist monatlih dem mit der Ueberwachung der E Betrauten zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen un vierteljährlih dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde einzureichen. S 23.

Die Chefs der die Ausbildung leitenden Behörden haben mir im Januar jedes Jahres über alle ihnen unterstehenden Bauführer Nachweisungen nah dem beiliegenden Muster (Anlage 2) einzureichen. e

Alle früheren über die Ausbildung der Regierungs- Bauführer des Hochbau- und Wasserbaufahs erlassenen Bestimmungen treten, soweit sie mit diesen Vorschriften in Widerspruch stehen, hiermit außer Kraft.

Berlin, den 15. Februar 1901.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten. von Thielen.

Aulage 1. E A Geshäftsverzeihniß des Königlichen Regierungs - Bauführers

des Wasser- und Straßen-

wohnhaft . ._ Straße Nr. .

Beschäftigung scheinigung

Monat, Tag) |Bezirk die

Bemerkungen

Anlage 2. Nachweisung ienstés des Regierungs-Bauführers

des praktishen Ausbildungsd | u unterstreichen)

Vor- und Zunamen (Rufname z

Geburtêort und Kreis

Bauführerzeugniß Fachrichtung

Behörde, bei welcher er zunächst zur Ausbildung | zugelassen ist: Zum Regierungs-Baus | führer ernannt:

Ableistung des Militär-

dienstjahres : | Militärische Uebung:

Militärdienstgrad, wel- hen er zuleßt bekleidet: |

Anmerku ngen.

ährend welcher der Bauführer durh Krankheit, dem Ausbildungsdienste ent- § 34 der Prüfungsvorschriften vom Anweisung zur Annahme und Aus- hrer des Hochbaufaches und des Wa 901 bei den einzelnen Ab-

‘Regiment höheren Dienst-

(nah Erlang t der bisherige zu streichen).

1) ‘Dié Zeit, w militärishe Dienstle zogen war, ist nah 1. Juli 1890 und des ) bildung der Regierungs-Baufü und Straßenbauf \{chnitten in An

2) Bei de l Bauausführungen) ift neben der der Baubeamte namhaft zu machen, Zeit dieser Thätigkeit unte

3) In die Spalte , das außerdienstlihe Verhalten des

Abschnitt.

Beschäftigung bei der Vorbereitung von Baubetriebe u. f.

istungen, Urla Maßgabe des

aches vom 15. Februar 1 rechnung zu bringen.

m 11. Abschnitt (Beschäftigung bei der Leitung von Bezeichnung der Bauausführung auch welchem der Bauführer für die

Bemerkungen“ sind etwaige Angaben über Bauführers aufzunehmen.

Einla de ns t Bauten beim

Bemerkungen.

N, N déi Der Regierungs-

N C Der Regierungs-

[I. Abscchnitt.

Achtzehnmbnatige Beschäftigung bei der Leitung von

Bemerkungen.

Neubau der Kirche zu. . . unter der Leitung des Kreis - Bau-

beidem Neu nS{lacht-

. unter Leitung

bau des städtische

des Stadt-L

bei dem Érweiterungsbau des i er Regierungs-

e SUSE E er bisherigen Beschäf-

Fortseyung d 1 tigung bei dem Erweiterungsbau

I11. Abschnitt.

Dreimonatige Beschäftigung im Bureau einer Bau- inspektion der allgemeinen Bauverwaltung.

Mol E nats Bemerkungen.

Na s im Bureau . zu

E t “Ver Pregterungs: Präsident.

Sa. 13

IV. Abschnitt.

Dreimonatige Beschäftigung bei einerRegierung,bei einer Strombau-Verwaltung oder bei einer Kanal- Verwaltung.

———— ——— R ————

Mo-|- Bs Att [Tage Bemerkungen.

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C | D ee A

Ca. 53

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M: den. E A Der Regierungs-Präsident. (Namen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

48. Sißung vom 13. März, 11 Uhr.

Das Haus seßt die Berathung des Etats des Mini: steriums der geistlichen, Unterrichts- und Med izinal- Angelegenheiten bei dem Kapitel „Technisches Unterrichts: wesen“ fort und verbindet damit die Berathung einer Petition von Molinari in Breslau um Errichtung einer Technischen Hochschule daselbst. L

Berichterstatter Abg. Win ckler (kons.) bemerkt, daß {on im vorigen Jahre vom Hause ein Antrag von Arnim angenommen worden sei, welcher die Regierung erst habe, die Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau in Erwägung zu ziehen. Die Petition gehe von dem Comité zur Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau aus und sei unterschrieben vom Vorsitzenden Molinari; der Petition hätten fi angeschlossen der Landesausshuß für die Provinz Schlesien, der Magistrat von Breslau, die Landwirthschaftskammer für Schlesien, die Vaniuletaumern in Oppeln, Liegniß, Schweidniß,

irs{chberg, Sagan, prottau und andere, der Bergbauverein für Niedersclesien, der Verein deuts{her Stahlindustrieller 2c. und eine ganze Reihe von Einzelpersonen. Die Petition nehme auch Bezug auf einen Beschluß des Provinzial-Landtages von Schlesien und dart, daß bereits von privater Seite Mittel für dieses Projekt zur Wer: fügung gestellt seien. Die Kommission beantrage, aus den für den Beschluß des vorigen Jahres maßgebend gewesenen Gründen d tition der Megerana zur Erwägung zu überweisen. In der Komn: sion sei der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Anstalten da Provinzen ebenso reihlich mit Lehrkräften bedaht werden möchten wi: die in Berlin. Namentlih müsse auch in der zu errichtenden T&- nischen Hochschule in Danzig ein Lehrstuhl für Schiffsmaschinen er richtet werden. Es sei zu befürchten, daß die Einrichtung in Berlin Danzig Konkurrenz machen könnte.

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.): Die Nothwendigkeit der Er rihtung einer Technischen Hochschule in Breslau ist in der Kommission hinreichend dargelegt worden. Die Abgg. Gothein und Porsch werden noch weiter darüber \prehen. Die Vorsteher der R L i nischen Versuchsanstalt sollten in ihrem Gehalt nicht \{leckchter gestellt sem als die der Physltalis-teGni{ Gen Reichsanstalt. Unter dem dur die ungünstigen Gehalts- und esteuerungsverhältnifse hervorgerufenen Beamtenwechsel müßten die Untersuchungen leiden. h

Abg. Bandel ow (kons.): Wir wollen unseren Antrag vom vorigen Jahre niht wieder aufnehmen, der dahin ging, es möge der Errichtnng einer Hochschule in Breslau niht durch die Errichtung der Hochschule in Danzig präjudiziert werden. Wenn wir der Errichtung der Hod \hule in Danzig zugestimmt haben, so hatten wir doch wohl alle dabei das Gefühl, daß die Errihtung einer Hochschule in Breélau eigentlih sehr viel näher liege. Wir hatten keine Veranlassung, d Errichtung der Hohshule in Danzig entgegenzutreten. Die Gründe fir Breslau hat im vorigen Jahre Herr von Heydebrand ausfübrli dar gelegt. Die Entwickelung der Industrie in Schlesien ist Jhnen allen de: fannt, und daß ein Bedürfniß na einer Hochschule in Breslau vorliegt, i! flar, die Entwielung der Industrie macht sie nöthig. Die Studierenten aus Schlesien sind jeßt auf Charlottenburg angewiesen. Die dustrie muß mit der Entwickelung der Wissenschaft in steter Füblung bleiben. Eine Sacverständigen-Kommission hat sich im vorigen Jahre flar und deutlich für die Errichtung der Hochschule in Breslau U gesprochen. Die Provinz und Private haben Beihilfen in Aussicht gestellt, deren Summe an schon zwei Millionen Mark erreit. weise au auf die früheren freundlichen und wohlwollenden Zusagen des Ministers hin und hoffe, daß die Errichtung der Hochschule 13 fürzester Zeit erfolgen wird.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Frage der Begründung einer Technischen Hot E \{ule in Breslau bildet gegenwärtig den Gegenstand eingehender Er örterungen zwischen den betheiligten Ressorts. Die Verhandlung" sind in vollem Gang, und ich wende denselben mein besondere? Interesse zu. (Bravo!) Soweit ich mir ein Urtheil über di Aussichten, welhe diese Verhandlungen haben, jetzt hon ¡u bilden * vermag ich erkläre dies allerdings mit allem e behalt —, so \cheint mir der Stand der Angelegen ein günstiger zu sein. Die Ausfichten würden sich noch wesentli bessern, wenn die seitens der Stadt Breslau und der übrigen fe theiligten Interessenten bisher gemachten, sehr dankenêwerthen M erbietungen noch verstärkt werden. Ein so erweitertes (atg” fommen würde der Königlichen Staatsregierung ihre Entschliezung® wesentlich erleichtern. Zie

Abg. Macco (nl.): Die Technische Hochschule in Berlin i 2 groß geworden, daß die Fühlung zwischen Lehrern und S: E id ausgeschlossen ist. Ueber die Leistungen der Beamten der teha end technischen Versuchsanstalt scheint die Regierung nicht S orientiert zu sein, sonst würde sie ihnen höhere Gehälter bewi e itige

Abg. Gothein (fr. B Der Minister hat Breslau gun

Pre

o ; ¡Es g der Aussichten eröffnet, falls die riwilligkeit der Stadt Breslau, Provinz und der Interessenten noch arbher sein würde. hanté sih aber hier nicht um ein vorwiegend lokales und provinz

: : / i af sondern um ein allgemeines Interesse. Die Zahl der Schüler f

z Hochschule in Charlottenburg ist enorm gewachsen, es der Tei ltitand weil nicht enügende Sipplähe vorhanden find. Die große Technische Hochschule kann durch die an sich nothwendige Hochschule in Danzig mit ibren 400 bis 609 Schülern. nicht entlastet werdén, dazu bedarf es der Errichtung einer neuen Hochschule in é ‘Die Stadt Breslau hat ihrerseits bereits eine Million uc Verfügung gestellt; ob auch die Provinz etwas bereitgestellt hat, E eib ¡ih niht; ih möchte aber nicht wünschen, daß die ohnehin schon Viastete Provinz noch mehr belastet werde. F Million baben die Anteressenten zugesichert. Außerdem verlangt man von der Stadt n Bauplaß und den Ausbau der betreffenden Straße. Das würde eine abermalige Ausgabe von etwa 200000 Æ betragen. Die Stadt hat aber für Kanalisation und andere Zwecke sehr hobe Ausgaben gemacht und bat sehr hobe Zuschläge zur Einkommensteuer. (s ist zu_ befürchten, daß viele Interessenten Breslau verlassen. Von anderen Städten, auch von Danzig, hat man so bohe Zuschüsse nicht verlangt. Ich möchte besonders den Finanz-Minister bitten, den Bogen nicht zu überspannen. Ich nehme als selbstveritändlih an, daß das Haus die Petition einstimmig annimmt. Die Mittel in einem Nactrags-Etat bereit zu stellen, würde in diesem Stadium nicht wohl mögli fein. Ich möchte dem. Kultus-Minister und dem Finanz- Minister eine wohlwollende Behandlung dieser Sache dringend ans Herz legen.

t ita, Dr. Por (Zentr.): Jch kann mich diesen Wünschen nur anschließen und meine Freude darüber ausdrücken, daß der Minister H so freundlich ausgesprochen hat. Die Stadt Breslau kann aber faum mehr leisten, als sie schon geleistet hat.

Abg. Hirt (fons.): Unter denen, die für dic Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau warm eingetreten sind, befindet sich auch die Landwirt scaftskammer der Provinz als die offizielle Ver- treterin der s{lesishen Landwirthe. Immer bedeutsamer wird das Maschinenwefen für unsere landwirtbschaftlichen Betriebe und für unsere landwirthschaftliche Industrie. Die Förderung der Technik und die Ausbildung tüchtiger Techniker sind daher von rößter Wichtigkeit für unsere Landwirthschaft. Die \{lesishen Landwirthe haben aber dabei «iht nur ihre Interessen im Auge, sondern wollen gerade die Solidarität bekunden, welche sie mit allen anderen Erwerbsständen rbindet, denn die Technik dient gleihmäßig der Landwirthschaft, der Industrie, dem Gewerbe und dem Handwerk und auch allen Klein- detrieben. Die Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau wird also für die weitesten Erwerbsstände unserer Provinz von weit- tragender Bedeutung sein. Ich richte daher an den Minister die Bitte, daß er die Petition einer wohlwollenden Erwägung unterzieht, und hoffe, daß au der Finanz-Minister dabin wirken wird, daß die (Erwägungen eine Berücksichtigung unseres Wunsches zur Folge haben.

Abg. Sittart (Zentr.) bittet um größere Berücksichtigung der Technischen Hochschule in Aachen durch Umwandlung der Stelle cines Dozenten für Wasserbau in eine Professur.

Ein Regierungs8kommisfar sagt eine Prüfung zu.

Das Kapitel wird bewilligt und die Petition dem Antrage der Kommission gemäß der Regierung zur Erwägung über- wiesen.

Ueber das Kapitel „Kultus und Unterricht gemeinsam“ berichtet Abg. Winckler.

Abg. Graf von Wartensleben (konf.) hält den hier vor- jbenen Staatszushuß zum Neubau und zur Unterhaltung von hen, Pfarr-, Küsterei- und Schulgebäuden (rund 2} Millionen Ruf) für ungenügend. Daraus ergebe sich der Mißstand, daß kleine Gmänden zu stark herangezogen werden müßten. Er giebt anheim, hie ine Aenderung eintreten zu lassen.

E e rets D. Schwarßkopff erwidert, daß der êtat bisher allen seinen rechtlihen Verpflichtungen auf diesem Ge- fit nahgekommen sei. Mehr zu leisten, sei zur Zeit unmöglich. Die Flagen über die zu geringen Staatszushüsse seien übrigens alt und

kitten ih zumeist als übertrieben herausgestellt.

Abg. Bröse (kons, {wer verständlich) bringt einige lokale Be- shwerden aus der Provinz Sachsen vor.

Abg. Dippe (nl.) beschwert sich über die ungleihmäßige Be- handlung der Parochialgemeinden hinsichtlih ihrer Leistungsfähigkeit durh das Konsistorium der Provin Sachsen. Namentlich in Bezug auf die Fuhrkojtenentschädigung mache es Schwierigkeiten.

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (fr. kons.) führt aus, daß viele Geistliche auf das volle, ihnen zustehende Einkommen lieber verzihteten, als daß sie es erkauften dur eine Mehrbelastung der Gemeinden. Es sei allerdings fraglich, ob die Bedürfnißzuschüfse, ¿: B. im Konsistorialbezirk Magdeburg, hoch genug seien, aber das Korrelat der Selbstverwaltung fei zunächst, daß auf kirchlihem Wege Abbilfe gesuht werde. Die Frage der Dotation der evangelischen Kirche ie nochmals eingehend in Erwägung gezogen werden.

Ministerial-Direktor D. Schwarykopff hebt hervor, daß aus der Provinz Sachsen kein Fall ungenügender Zuschüsse an die Ge- meinden bekannt geworden sei. Die Konservativen hätten früher selbst beantragt, daß der Kirche Mittel zur freien Verfügung gestellt werden sollten. Deshalb habe Herr von Zedlitz recht, wenn er auf die eigene Abhilfe durh die Kirhengemeinden hinweise.

_ Abg. Brütt (fr. kons.) bespricht die Frage der Dotation der Kirche in Schleswig-Holstein. Die vielfah gewünschte Dezentralisa- tion der Verwaltung sollte man auh auf das kirchliche Gebiet aus- dehnen. Die Synode von Schleswig-Holstein habe bei der Regierung Anträge auf Gewährung einer Funktionszulage an die Superintendenten gestellt. Er bitte den Minister, diesen Anträgen Folge zu geben.

_ Ministerial - Direktor D. Schwarhykopff erwidert, daß diese Frage nicht für eine Provinz allein, sondern nur für den ganzen Staat geregelt werden könne.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Schaffner (nl.) und des Ministerial-Direktors D). Schwarykopff wird das Kapitel bewilligt. z

Bei dem Kapitel „Medizinalwesen“ kommt

_ Abg. Im Walle (Zentr.) auf die frühere Verhandlung über die Loslöfung der Medizinalabtheilung vom Kultus-Ministerium und deren Uebertragung Gt das Ministerium des Innern zurück. Der Minister Bosse habe nur für seine Person sih diesem Gedanken nicht abgeneigt gezeigt. Wenn au das Kultus-Ministerium überlastet sei, so folge, doch daraus noch nicht, daß die Medizinal -Abtheilung vom Kultus- Ministerium getrennt werden müsse, zumal da die Reform des Kreis- arztwesens bereits in den Sattel gehoben sei. Eine Entlastung des Kultus-Ministeriums, fährt der Redner fort, ließe sich vielleicht da- dur berbeiführen, daß die Medizinal-Abtheilung etwas selbständiger gestaltet würde durch einen besonderen Ministerial - Uer) Vygienische, sanitätspolizeilihe Gegenstände der Gemeinde würden ckn

sten von mebreren Ressorts entschieden ; das würde für ihre sachliche und gerechte Prüfung Gewähr leisten. Die Loslöfung wäre aber auch darum niht am Platze, weil die wissenschaftliche Behandlung diefer inge unter dem Ministerium des Innern leiden könnte. Die Universitäten, Kliniken u. \. w. könnten doch nicht dem Ministerium

s Innern unterstehen. Wir würden sonst wieder in die traurigen Zustände des vorigen Jahrhunderts zurückkommen. Kein Geringerer als Wilhelm von Humboldt hat die Uebertragung der Medizinal- Feedeilung auf das Kultus-Ministerium durhgesezt. Wir wollen das bewährte Alte uns erhalten.

Abg. Dr. Endemann (nl.): Von ciner Medizinalreform im wabren Sinne des Wortes können wir überhaupt noch nicht reden. Die Ablösung der Medizinal-Abtheilung vom Kultus-Ministerium ist eine \hwer zu lôsende Frage. Es ist nicht zu verlénnen, daß das Kultus-Ministerium in den leßten Jahren manches für das Medizinal- wesen geleistet hat, an gutem Willen hat es ihm nit gefehlt, aber

ie Reform geht viel zu langsam vorwärts. Wir warten in Preußen

immer auf dice Ausführungsbestimmungen zum MNeichs-Seuchen- geley. Daß die Medizinal-Abtheilung sih um das Kreisarztgeseß Ver- tente erworben hat, ist niht zu verkennen, aber andererseits unter- legt es feinem Zweifel, daß gerade die neuesten sanitären Gesetze den bricearit in die engste Berührung mit den Verwaltungsbehörden ngen. Die Aerztekammern stehen direkt unter dem Ober-Präsidenten.

Dieser enge - Zufammenhan danken der Uebertragung, der Medizinal-Abtheitung auf das Minifterium des Junern. Ob man dabei gut fahren wird, it cine andere Frage, eine Entlastung des Kultus-Ministeriums ist aber auf jeden Fall ge- Vielleicht könnte Kunst, Wissenschaft und Medizin in einem besondexen Ministerium vereinigt werden. N Abg. Dre. Virhow (fr. Volksp.):

die Verbindung.

unweigerli® zu dem Ge-

: Es ist davon gesprochen Ü Ver die bisher im Kultus -Ministerium zwischen®der medizinischen Fakultät und dem Verwaltungskörper be- standen zu haben \{èint, unterbroGen werden fönnte. Eine fole Verbindung zwischen der Fakultät und dem Ministerium hat ei entlich garnicht bestanden; das, was bestanden hat, war nur eine vom Minister 1 _die sich aus Fakultätsmitgliedern und anderen Aerzten zusammenseßte und {ließli die sogenannte wissen- Deputation für das Medizinalwesen bildete, Î 1 n Zwittereinrihtungen fi Thatsache ist do gewesen, daß die wissen)chaftlidße Deputation, ob- br fleißig war und auch alle Dinge, die ibr zugewiesen wurden, erledigte, im Ganzen doch nicht gar erhebliche Probleme zu lôsen gehabt hat, und daß namentli in }olhen Dingen, in denen sie vielleicht einen tieferen Einblick hätte Haben können, das Schwanken in den Verbandlungen dazu geführt bat, gewisse Arbeiten in den Hintergrund zu drängen, die gemacht wurden, aber do niemals ret in die Erscheinung gekommen sind. Es ist eine falshe Voraus8fetzung, daß die jetzige Organisation eine innige Verbindung zwischen Wissenschaft und Verr i Der Fehler lag eben darin, daß die schaft weiter nibts zu thun batte, als daß sie auf Anfragen zu er- Wenn ibr aber nicht viele Aufträge zukamen, konnte So ist es deun in der That

ausgewäblte Körperschaft,

immer bei berausstellt,

wobl sie febr fl

Verwaltung herstellt.

widern hatte. sie auch nit viele Antworten geben. geschehen, daß die wichtigsten Dinge passiert sind, ohne daß die age war, sich damit zu bes{äftigen. Ich erkenne an, daß, namentli zu der Zeit, als Herr von Goßler Minister war, ein großer Werth gelegt wurde auf die Aeußerungen d wissenschaftlichen ( fügungen, welche damals ergangen find, standen haben. s

wissenschaftlihe Deputation in der

Deputation , L auf diefem : Mir baben insofern also in der That manche Art von allgemeinen Verfügungen hervorlocken können, welche \sich be- währt haben. Ich will nur daran erinnern, daß die ganze Thier- dur dieses Medium hbindurchgeleitet worden rattischen Maßregeln, die wirklih eingeführt worden Vorschlägen der wissenschaftlichen Deputation beruhten. Da war also die Verbindung vorhanden. insofern nämli, als doch die allgemeine Behandlung dieser Materie gefunden und auch eingeführt worden war. Wir sind nun bis beute niht dahin gekommen, daß alle Theile Preußens nach diesen Bestimmungen behandelt werden, sondern man bat den schr fonderbaren W führung den einzelnen Regierungen ü eigentli MNechtens Negierung8akten durhstudieren muß, um herauszubekommen, daß ! regeln, die von der einen Regierung sehr rigoros gehandhabt werden, der anderen völlig gleichgültig sind. / Aerzte nach einem Erlaß genereller Verfügungen is immer noch nit berüdsihtigt worden. wissenschaftlichen

arzneifrage wesentlich ist, und daß die p sind, auf diesen

eg gewählt, daß man die Aus8e berlassen hat, sodaß man, wenn sämmtliche

Der allgemeine Wunsch der

Deputation

wickeln können: Sie w nißmäßig so großer Körper Dutzend Sachverständigen,

Sie werden sich aber felbst sagen, wenn ein verbält- sie bestand mindestens aus einem meistens waren es noch mehr keinen direkten Impuls hat, daun läßt er die Sache auch leiht gehen. Man braucht für eine solche organishe Verbindung, wenn sie dem Volke eine direkte versönlihe Kooperation Verwaltungs- und wissenschaftlihen Beamten. Zusfammenarbeiten kommt man \{chließlich zu einer gegenseitigen man stellt sich gegenseitig kalt und Durch einen

wirklih nügen foll, vi Ohne ein solches

Negation der Thätigkeit, praktishen Resultat. haben wir in dieser Beziehu können, nämlich bei der te wesen. Bekanntlich

besonderen Zufall gewissermaßen die Gegenprobe machen nishen Deputation für das Veterinär- war früher das ganze Thierarzneiwesen der wissen- schaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zugetheilt ; entwidckelte sich dann die Idee, das Gebiet der Th Ressort des Kultus-Ministeriums abzunek \chaftlihe Ministerium anzuschließen.

im ersten Augenblick

als Abgeordneter nicht aufs tiefste davon überzeugt war, d Ministerium die energi

ijerkrankheiten dem men und an das landwirth- Diese Uebertragung erschien zweifelhaft;

dem Landwirthschafts- {hen und unterrihteten Kräfte in der erforder- lichen Zahl zur Verfügung ständen. Man hat nun mit großer Sorgfalt und Geschicklichkeit eine Auswahl Körperschaft gebildet, die aus Thierärzten Man {uf insbesondere eine sogenannte erweiterte technische Depu- tation, in der jede einzelne Provinz durh hervorragende Landwirthe Eines guten Tages kam ein Herr von Marcard \{höôn, aber wir brauchen doh auch er- Außer mir hatte sich damals der

interesstert. müssen beide eintreten in diese

getroffen und eine neue und Landwirthen bestand.

repräsentiert war. und sagte: ja, das ist sehr fahrene wissenschaftliche Leute. Lôwe-Kalbe f fam also zu uns und sagte: Sie wissenschaftliche Deputation, sonst weiß ih nit, ob ärzte in energischen also hineingegangen. jeden Tag noch eine Mappe von da die Arbeit übersehen.

wir die Thier- und wirksamen Trab bringen können. Ich bekomme als Mitglied der Deputation fast aus zugesandt und kann ungefähr Die großen Fortschritte der Thierarzneikunde, besonders in ihrer Anwendung auf die Landwirthschaft und den ganzen werbebetrieb, sind dieser selbständigen Deputation zu verdanken, vor allem, weil fie mit den nöthigen Organen versehen war, um in unmittelbarer Verbindung mit den nöthige Das haben wir nie im Mediziñalwesen erreichen können. viel Sie auch sagen wollen, daß es ein Schaden wäre: Trennung zwishen der Wissenschaft und der praktischen öffentlichen Gesundheitspflege ist immer dag Dislokation nichts geändert, wenn

n Instanzen zu bleiben.

Formell wird li dieser Sie die wissenschaftliche Deputation in ibrer bisherigen Einrichtung in das Ministerium des Innern aber Sie können den Gegensaß zwischen Administration Wissenschaft i Gesundheitspflege eine einflußreichere s unglücklicher

öffentlichen Tel L Kreisphysikus

durchführen. Thatsache ist, daß Maßregeln nicht

Kreisphysikus feine Einwirkung auf die Polizeiorgane. solhen Gelegenheiten die nothwendigen öffentlichen ausgeführt oder überhaupt vielleicht garnicht erlassen werden. der jeßigen Organisation hat keine wissenschaftlichen gefunden, oder Reichs - Gesundheitsamt

unmittelbare Anwendung

Erfahrung

Gesundheitsbeamte Neichskommissarius thatsäcblih durch Wenn Sie \ich da-

gewöhnliche

Anordnungen die berufenen lokalen Organe gemacht werden. werden Sie niemals eine eigene wirksame Bei der Cholera fonnte man nur eingreifen, indem man die bestehende Organisation bei Seite schob.

gegen sträuben,

ation haben. Jeyt bewegt

Wohnungsnotb.

_ârztlihe Untersuung

obne Betheiligung irgend

eines wissenshaftlihen Individuums ihre Anordnungen.

Kreisphvsikus Sanitätsbearnte

ih nur mit der Polizei in Verbindung | Sc{ließlich träfe do die Polizei | Verantwortun

so könnte er f seht mal nach!

selbst etwas, segen und sagen: Anordnungen und also verantwortlice Personen aus wisseufs man au die Erledigung folcher in Bürger eingreifenden Fragen mit Vertrauen üdertragen entscheidende

das Eigenthurmsverha

Einwirkung

au8üben können. S{wieriger ift ja die Frage, inwieweit man den Medizinalbeamten das Erekutivreht geben darf; das wird weiterer Erwägungen bedürfen. Aber wenn man auf diesem Gebiete etwas erreichen will, darf man nit die Organe der Polizei als die entscheidenden behandeln. Was diese gethan haben, ist immer sehr wenig. Es ist au verschieden, ob man in ciner großen Stadt oder auf dem Lande lebt; ih empfinde das selbst, da ih in meiner Eigenschaft als wissenschaftlihes Mitglied unferer Kanalisations- und Nieselungsdeputation das gefammte Sanitätswesen der um- liegenden Dörfer übersehe und gewissermaßen dirigiere. Da ist es neulich wieder cinmal vorgekommen, daß die Masern si sehr un- angenebm ausbreiteten: es war eine Epidemie, die si über ganze Distrikte erstreckte. Nun haben’ wir alle möglichen Bestimmungen, was gesehen soll, . Desinfektion, Absperrung u. |. w.:; aber es ergab sich, daß die Stadt Berlin, obwohl sie Millionen daran geseßt hat, um sich in den Besiß dieses Landes zu seßen, nicht in der Lage war, die einzelnen Leute zu bestimmen, sich den Desintektionsmaßregeln, die von mir angeordnet waren, zu unterwerfen. Es fam in einem sehr mertwürdigen Falle vor, daß an einer Stelle der Schullebrer fi weigerte, seine Familie der Desinfektion- auszuseßen, nachdem er selbst die Masern oder Scharlach gehabt hatte. Unsere Desinfektoren wurden einfach hinaus8geworfen. Glauben Sie, daß es möglich gewesen ist, bei den Vorgeseßten dieses Lehrers zu erreichen, daß \ie thn koramiert haben ? Man hat ibm nicht einmal ein s{limmes Wort gesagt. Angesichts solcher Fälle weiß ih nicht, ob die Stadt Berlin, wenn das so weiter gebt, die Möglichkeit haben wird, ihre Desinfektionsanstalt in Wirksamkeit treten zu lassen und das Weiter- \hreiten einer Epidemie zu hindern. Fatktish ist also nichts ge- sehen, die Epidemie hat sich weiter ausgebreitet und eine ztemlih große Dimension angenommen. Das kommt alles daber, daß die Polizeiorgane als die entscheidenden betrachtet werden. Der Landrath findet alles in Ordnung. Also in diesem Falle sind zwei insuffiziente Instanzen vorhanden : die eine Instanz, die das wiffsen- schaftliche Urtheil hat, die sich gedrungen fühlt, nah ihrem Ge- wissen zu handeln, und die andere Instanz, die das für nothwendig Erkannte nicht ausführt, falls sie nicht einmal großen Drang in sich fühlt. Es giebt ja-gewiß keinen Menschen, der mcht ein Herz hat für das Leiden des Anderen, aber über dieses Mitgefühl hinaus sind viele Lute doch nicht zu bringen, und daß an die Stelle des Mitgefühls eine Aktion zur Aenderung und Besserung tritt, findet man nit allzubäufig. Jch will durhaus kein hartes Urtheil über unsere Mitmenschen fällen, aber man wagt nicht, in die intimeren Verhältnisse einer anderen Familie einzu dringen. So ist es auch in den Verhältnissen der Medizinalbeamten ; sie sind niht im stande, allen Schwierigkeiten, die vom Publikum, von Behörden oder durch Indolenz der untergeordneten Organe herbeigeführt werden, zu begegnen. Das ist nur dann möglich, wenn man diejenigen Aerzte, die den Gesundheitsdienft zu besorgen haben, in eine wirkli direkte Verbindung mit dem Ministerium des Innern und seinen Organen bringt. Erst dadurh bekommen fie eine Stellung, welche bedeutend genug ist,. um dem Publikum und anderen Behörden gegenüber sich geltend zu machen. Das ist vielleicht auf der anderen Seite der Grund, daß sih gewisse Instanzen aus bloßer Gewohnheitstreue der Reform widerseßen. Mit theoretischen Gedanken ist bier nichts zu machen, es bandelt sich darum, Wissen- haft und Praris gewissermaßen zu identifizieren, sie in dieselbe Hand zu legen und dadurch wirksam werden zu lassen. Sobald Sie eben die Trennung machen, sobald Sie daraus zwei Körper machen, so werden Sie sehen, fallen sie s{ließlich doch immer auseinander. Es kommen immer Fälle vor, wo die allgemeine Insuffizienz eintritt, die allgemeine Unzufriedenheit sih über die Verhältnisse hermaht. Sie seben, ih beurtheile die Verhältnisse vom praktischen Standpunkt aus. Ein besonderer Vortheil für die Wissenschaft ift das an sich ja nicht; denn wer die Praxis treibt, muß auf ein gewisses Stück Wis en chaft verzichten; es ist niht möglich, alles gemeinsam zu ei t Die Hauptsache wird aber immer tleiben, daß wir Organe haben, die wirklih verantwortlih und die auh potent genug sind in ihrem Wissen und Können, die ihnen übertragenen Aufgaben auszuführen.

Geheimer Medizinalrath Dr. Kirchner theilt mit, daß der Kultus Minister durch Amtsgeshäfte verhindert sei, an den Verhandlungen theilzunehmen. Seine weiteren Ausführungen sind nicht zu verstehen.

Abg. Dr. schen (nl.) weist darauf hin, daß die Kreisärzte als beamtete Personen nicht unter das Stempelgesetz fielen, alfo nicht erst auf dem Wege der Gnade vom Stempel für die Verleihung des Titels „Sanitätsrath“ befreit zu werden brauchten. Der Titel „Sanitätsrath“ höre auf, eine Auszeichnung zu sein, wenn er von der Zahlung einer Gebühr von 300 M abhängig sei.

Abg. Winckler macht darauf aufmerksam, daß bei der Berathung des Stempelsteuergesetzes die Regierung auf Befragen erklärt habe, daß es niht ihre Absicht sei, den Sanitätsräthen Stempelgebühren von 300 A. aufzuerlegen.

Geheimer Ober-Regierungsrath Dr. F ör ster glaubt, daß, solange die Judikatur des Neichsgerichts bestehe, die Sache nur auf gesetzlihem Wege zu ändern sei.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Die Erklärungen der Regierung in Bezug auf das Stempelsteuergesey decken sih nicht mit der späteren Praxis der Verwaltung. Daraus hätte sie die nöthigen Konsequenzen ziehen müssen.

Zur Unterhaltung einer staatlihen Versuhs- und Prüfungsanstalt sür die Zwecke der Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung sind 45 000 F ausgeworfen. Jm Extra- ordinarium sind zur ersten Einrichtung einer staatlichen Ver suhs- und Prüfungsanstalt für den gleichen Zweck 16 000 M: gefordert. Es wird beabsichtigt, das Laboratorium der Deutschen Landwirthschaftsgejellshaft in Berlin für die Zwecke der Anstalt käuflih zu übernehmen.

Abg. Riesch (fr. kons.) tritt für die Forderungen ein, da diese Anstalt für viele \taatlihe Verwaltungszweige von der größten Wichtigkeit sei.

Abg. Dr. Martens (nl.) erklärt sih ebenfalls dafür und äußert einige weitergehende Wünsche.

Abg. Dr. Fricdberg (nl.) tadelt, daß die Höhe der sachlichen Ausgaben für diesen Zweck von der Höhe der Gebühren ablängig fei; der Wetreffeude Etatévermerk müsse gestrihen werden.

Ein Regierungskommissar weist darauf hin, daß das In stitut in erster Linie ein praktishes sei, und daß deshalb auch die Mitwirkung praktisher Männer in Aussicht genommen sei. Mit der vorgeschlagenen finanziellen Gebahrung habe nch auch die Kommission einverstanden erklärt.

Ein anderer Regierun gskommissar bemerkt, daß die Inter vretation des Abg. Friedberg auf einem Mißverständniß berube; es

sei in dein Vermerk nur von „thunlichst“ die Rede.

Abg. Im Walle ist ebenfalls für die Streichung des Vermerks.

Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Germar fucht den Vermerk vom Standpunkt der Finanzverwaltung aus zu rechtfertigen.

Nach ciner weiteren Auseinandersezung zwishen dem Abg. Dr. Friedberg und dem Wirklichen Geheimen Ober Gras Dr. Germar und nahdem auch der Aba. Dr. Sattler die Streichung befürwortet hat, werden die betreffen- den Ausgaben bewilligt und wird der Vermerk:

„Die sächlicben Ausgaben im Betrage von 22200 „e erhöhen oder ermäßigen fi, je nahdem die Cinnahmen der Anstalt an Prúüfungs- und Unterfuchungsgebübren und sonftigen eigenen Ein- nabmen die Summe von 30000 Æ übersteigen oder hinter der selben zurüdckbleiben: die am-Jabreëshlufse bet den sächlichen Aus gaben verbleibenden Bestände können zur Verwendung in di folgenden Jabre übe

gestrichen. Der Rest des s, darunter auch die Ausgaden

Uhr die weitere Bera

| für das hugienishe Jnf n Posen, wird bewilligt und um 1 n bi Q U

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