1901 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueber die Petitiót einer großèn Anzahl vön Bürgeïn aus verschiedenen Gemeinden des Reichs weqen Einführung der

Strafe der körperlichen Züchtigung beo.ntragt die Kommission zur Tagesordnung überzugehen.

_Abhg. Dr. Dertel (d. fonf.): Ih b-dauere es lebhaft, daß die Kom- mission in diesem Jahre keinen ande’.en Beschluß gefaßt hat wie im vergangenen Jahre, und daß das Reichs Instizant bis jeßt noch feine pit gefunden hat, L mi, diesem überaus wichtigen und die Volksfeele in ihren Tiefen keshäftigenden Gegenstand zu befassen. Während es \sich im vorigen Jahre um Hunderte von Petitionen handelte, hat die jegige Petition 20 000 Unterschriften gefunden. Ich verzichte aber darauf, cinen Antrag zu stellen, weil die Herren der lieben Konsequenz wegen heute nicht einen anderen Entschluß fassen würden als im vorigen Jahre, und weil im Zentrum und unter den Nationalliberalen einige Herren im Begriff Tind, ih in dieser

rage eine andere Anschauung zu verschaffen und langsam vorzubereiten. Diese Entwickelung darf man nicht stören. Ich behalte mir vor, auf die Sache beim Justizamt zurückzukommen. Sollten wir keinen Er- folg haben, fo werden wir im nächsten Jahre damit wiederkommen, und der Reichstag wird nicht mit Tausenden, fondern Zehntausfenden von Petitionen überschwemmt werden. Hat doch sogar der „Vor- wärts“ für gewisse Nohheiten die Anwendung „ungebrannter Asche“ für nothwendig gefunden. Ich bin überzeugt, daß in einem bis zwei Jahren der Reichstag nicht wieder Uebergang zur Tagesordnung be-

schließen wird. /

Abg. Bassermann: Ih muß einer Bemerkung des Abg. Oertel widersprehen. Die nationalliberale Fraktion hat heute ein- stimmig, wie das leßte Mal, in der über diese Petition abgehaltenen Sitzung ohne jeden Dissens beschlossen, dem Vorschlage der Kom- mission auf Uebergang zur Tagesordnung beizutreten. Wir halten nah wie vor die Prügelstrafe für das roheste Strafmittel und werden uns stets dagegen erklären.

Abg. Werner will nit gerade der Prügel strafe das Wort reden, aber für eine andere Verschärfung der Strafmittel eintreten. Heut- zutage werde das Zuchthaus von vielen Verbrechern als angenehmer Aufenthalt angesehen. Auf Leute wie Sternberg fönnten humane Maßregeln nit bessernd einwirken. Gegen manche Menschen, die auf die Stufe des Viches hinabgesunken seien, könnte die Prügelstrafe als Erziehungsmittel wirken. Sollte man Leute wie den bayerischen Räuber Kneißl als Gentleman behandeln ?

Abg. Groeber (Zentr.): Nachdem der Abg. Dexrtel für die poctlaaie nichts Neues vorgebracht hat, haben die Gegner dieser Strafe keine Veranlassung, weitere Gründe gegen die Maßregel vor- zubringen. Wenn Herr Oertel uns einige: Jahre Nuhepause gönnen will, um so besser, weil ih glaube, er wird kein Glück haben. Herr Oertel muß konsequenter Weise auch auf die qualifizierte Körper- trafe à la China und Japan zurückgreifen. Was Wahres in der Petition liegt, sind die Angriffe auf die Mängel das Straf- vollzugs. Hier müßte Wandel geschaffen werden. Eine Strafe ver- nichtet den “Einen moralisch, den Anderen greift sie kaum an. Aber auf die Mängel des einen Strafmittels die Mängel der Prügelstrafe zu pfropfen, haben wir keine Veranlassung. Die Frage liegt über- haupt sehr \{chwierig, mit der Prügelstrafe würde sie niht gelöst werden. Eine Debatte hat deshalb keinen Zweck. Sie müßte ganz anders vorbereitet werden. Jh bin überzeugt, daß meine Freunde gegen die Einführung der Prügelstrafe stimmen werden. Haâtte die Prügelstrafe {hon zur Zeit des Kulturkampfes bestanden, so wären die Bismarck-Beleidiger gewiß geprügelt worden, wie man jeßt wahr- \cheinlih die Polen der Prügelstrafe unterwerfen würde.

Abg. Bebel (Soz.): Die Kommission hat sich einstimmig gegen die Petition ausgesprochen. Unsere Negierung würde sih nah der Umsturz- und Zuchthausvorlage niht scheuen, fürder ähnliche Vor- {läge zu machen, wenn sie deren Nothwendigkeit anerkennte. Aber erade die Regierungsvertreter haben sich nahdrücklih gegen dieses uhtmittel ausgesprohen. Die Prügelstrafe hat man vor geraumer eit als barbarisch und zwecklos aufgegeben. Selbft die Gefängniß- beamten wollen nicht das Geringste davon wissen, wie der inter- nationale Kriminalistenkongreß in Stockholm beweist. Die fadistische Wirkung der Ausübung der Prügelstrafe hat Dostojewsky in einem Noman zur Genüge aufg&eigt. In Rußland besteht die größte Opposition gegen die Prügelstrafe. Bei Robbeitsverbrecben hat man nah den Ursachen zu forschen und diese zu beseitigen, aber niht die Opfer dieser Ursachen barbarisch zu behandeln. Denken Sie nur an die niedrige Lebenshaltung der Arbeiter. Gestalten Sie diese Lebenshaltúng so, daß die Frau sich der Erziehung ihrer Kinder mehr widmen kann; verbessern Sie die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter in Stadt und Land. Heben Sie die Volksbildung, statt sie niederzuhalten, in der Meinung, daß {der dümmste Arbeiter der beste ist. Die Steuer- und Wirthschaftsreformer haben neulich sogar die Halbtagsshulen empfohlen. Jm meiningenschen Landtage hat man als Folge der Erhöhung der Lebensmittelpreise die Zunahme der Verbrechen vorausgesagt. Was hat man nun von Ihrer Seite dagegen empfohlen? Die Einführung der Prügelstrafe ! kleinen scchsjährigen Kindern wird ein Gedicht beigebracht, daß, wenn dem Kaiser etwas geschieht, sie den Betreffenden todtschießen sollen. Das mag Ihren Anschauungen entsprehen; wir balten es für eine Nobbeit. So steht es mit der Volks\{ulbildung. Wenn Sie der Nohheit zu Leibe geben wollen, so gehen Sie nach China; da ift, genug zu thun.

Abg. Dr. Oertel: Neues vorzubringen, war nit meine Absicht. Ob die Kommission den Beschluß einstimmig gefaßt hat, weiß ih nicht. Meine Freunde haben lediglich aus formellen Gründen für den Kommissionsantrag gestimmt, weil der Versuch, eineh anderen Beschluß herbeizuführen, aussihtslos gewesen wäre. Alle meine Freunde halten die Einführung der Prügelstrafe für nothwendig und auen, daß sie eingeführt werden wird. So regierungsfromm wie Bebel bin ich doch niht, daß ih stets der Meinung der Regierung beitrete. Die Negierungen haben zwar nah einer Meinung von anderer Stelle immer Vernunft. Aber ih glaube, daß das Maß ihrer Ver- nunft wachsen wird. Die Meinungen über die Frage sind getheilt. Es giebt Theoretiker des Strafrechts, die für die Prügelstrafe sind. Tolstoi bezeihnet die Prügelstrafe gegenüber anderen Strafen als humane Strafe. Es steht also Autorität gegen Autgxität. Die Be- seitigung der Noth kann nur bis zu einem gewissen Grade Hilfe bringen. Es giebt Verbrechen, die mit der Noth .nihts zu thun haben, sondern mit dem Ueberfluß, und für diese Leute möchte ih die Prügelstrafe noch viel mehr, ja in erhöhtem Umfange eintreten lassen, als für die Armen. Jch binkein Gegner der Volksbildung. Wir wollen nicht allein Verstandes-, sondern auch Herzens- und Willensbildung. In der Forderung der Halbtags\hule vermag ih nihts Besonderes zu sehen. Der Abg. Bebel wird, wie ich, bis zu 14 Jahren in einer Halbtagsshule gewesen sein, und wir haben do etwas Tüchtiges ge- lernt. Den Ausspruch eines Herrn des meiningenschen Landtags eigne ih mir nicht an. Für Eigenthumsverbrechen wollen wir die Prügel- strafe nicht einführen, sondern nur für Rohheitsverbrechen. Das erwähnte Gediht halte ich "nicht für geschmadcklos, ih würde ein solches Gediht niht dihten und einführen, aber so s{limm is es doch nicht. Es ist in findlihem Geiste gehalten, und derartige findliche Gedichte finden si{ch im „Vorwärts“ für ältere Leute in Masse. Man hat gesagt, die große Zahl der Petitionen beweise nihts. Versuchen Sie es doch einmal mit Gegenpetitionen. Vorläufig bezweifle ih, daß Sie viele Unter- {riften finden würden. Man hat verähtlich von Spießbürgern ge- \sprochen. Zu den Vertheidigern der Prügelstrafe gehören viele, die über den Verdacht des Spießbürgerthums erhaben sind. Von den Nätionalliberalen hat bei ‘der leßten Abstimmüng ein Herr für mich gestimmt und ein anderer sich_ dem Antrag niht abgeneigt ge- zeigt. Ich habe au nur von eiñem sih vorbereitenden Stimmungs- wechsel gesprochen. In dem Zentrum bahnt sich ein Wechsel an. In der EE tir brauht ih dieser Wechsel noch nicht kund zu geben. Bei Verbrechern, die ich im Auge habe, is von einem limmenden Funken- des sittlichen Gefühls nihts zu entdecken. Es

Den

abs{hretènde Mittel wird diese Reform keinen Erfolg haben. „Humanität angewandt gegen die Verbrecher, ist die N rausam- feit gegen die Gutgesinnten,“ E :

Abg. SGrempl (d. kons.): Ich kann bestätigen, daß unsere Abstimmung in der Kommission nur eine formelle war. Die Halb- tags\{ulen find nihi so s{limm. Die Bildung des Herzens ist tiger als die Bildung des Geistes. Sie können es niht vom

ohen Verbrechen die Prügelstrafe verlangen.

Abg. Groeber: Ich kann die Besorgniß nit unterdrücken, da man in politisch und sozial aufgeregten Weiten die Prügelstrafe au

egen die Minoritäten anwenden würde. bin überzeugt, daß man im Kulturkampf eine n Anzahl von Bismarck-Beleidigungen auf diese Weise geahndet hätte. Warum sollen denn nur die Rohheits- delifte so bestraft werden, und niht auch die Bosheitsdelikte ? Der Gebildete kann Jemanden durch eine boshafte Bemerkung bis auf’s Blut geißeln, der Ungebildete hilft fih dur eine Nohheit. Es ist ein Irrthum, daß man die Nohheitsdelifte durch die Prügel- strafe unterdrücken wird. Erst oh man die anderen Mittel er- \höpfen. Was Tolstoi betrifft, so hat mir ein russischer Professor mitgetheilt, daß Tolstoi die betreffende Aeußerung seinem Helden in den Mund gelegt hat, ohne sie persönlich zu vertreten. Was Herzens- bildung mit der Prügelstrafe zu thun hat, vermag ih nicht einzusehen.

__ Abg. von Kardorff: Treitschke hat nicht geglaubt, daß es möglich sei, die Prügelstrafe jeßt einzuführen. Das glaube ih auch. Wir müssen erst versuchen, den jeßigen Strafvollzug zu verschärfen. Aber Herr Gröber ist im Irrthum, wenn er glaubt, daß die Prügel- strafe in den Zeiten des Kulturkampfes gegen Katholiken angewandt worden wäre. Die konservative Partei hat alles gethan, um die Verhältnisse der Lehrer aufzubessern. Ih habe die Zahlen dafür hon öfter angeführt. Jch bin ein energischer Verfechter einer guten Volksschulbildung. In England, einem hochzivilisierten Lande, hat man die Prügelstrafe wieder eingeführt, auch in der Schweiz, wenn ih nicht irre. Aber nachdem die Prügelstrafe bei uns abgeschafft ift, empfiehlt es sih nit, sie wieder bei uns einzuführen.

Abg. Dr. Müller -Meiningen (fr. Volksp.) tritt lebhaft für den Antrag der Kommission cin.

Abg. Dr. Noes i cke- Kaiserslautern (b. k. F.): Der Einwand, daß die Prügelstrafe jedem zu theil werden fönnte, läßt tief bliden. Jch verstehe niht, wie man hier die Polen heranziehen kann. Man mag über die Frage denken, wie man will; im Volke, wo man ein sittlihes Bewußtsein hat, werden die theoretishen Erörterungen, wie sie hier gepflogen werden, über den Haufen geworfen, und man verlangt die Anwendung der Prügelstrafe. Herr Bebel glaubte Wunder was Schweres zu sagen, als er von der Halbtagsshule \prach; und der Abg. Gröber hat es wohl nicht ernst gemeint, als er fragte, ob die Herzensbildung durch die Prügel- strafe gefördert würde. Nicht das S während des ganzen Tages fördert die Bildung, fondern das Zu ammenwirken von Schule und Arbeit und Ruhe. Der Bund der Landwirthe will die Aufklärung, niht die Verdummung. Wir brauchen aufgeklärte, gebildete Bauern und Arbeiter, wir wollen ihr Herz und Gemüth bilden, um fie zu be- fähigen, Ihren (links) Bestrebungen entgegenzutreten.

__ Abg. Bebel: Sie wollen die Bauern für ihr Klasseninteresse ge- winnen. Daraus mache ih Ihnen keinen Vorwurf. Bestreiten muß ih aber, daß der Bund die Arbeiter aufzuklären suht. Er sucht sie zu verdummen , und die Halbtagsshule hat nur den Zweck, die Kinder für den Besißer arbeiten zu lassen. Beschränkung der Frei- zügigkeit, der Koali ionsfreiheit, überhaupt die geistige Knechtschaft ist Ihr Ziel. Die ‘Konservativen zu Hütern der Auf- klärung zu machen, heißt den BockX zum Gärtner seßen. E Vertel will auch den Ueberfluß treffen, während er und seine Freunde für die Vermehrung des Ueberflusses sorgen. Gerade gegen gemeine Verbrechen gehen unfere Gerichte oft mit außerordentlicher Milde vor. Der Klassenhaß wird von niemandein mehr geschürt äls" von der konservativen Partei. Unserer Partei gehören die intelli- gentesten Arbeiter an. Sie wollen das Volk verdummen.

Präsident Graf von Ballestrem: Die leßte Bemerkung war wohl nicht ganz der Ordnung entsprechend.

Abg. Bindewald (Reformp.): Die Prügelstrafe wirkt oft verrohend; der Zwang zu s{hwerer und harter Arbeit würde besser wirken. Auf diesem Standpunkt steht ein großer Theil meiner Partei. Der Antrag der Kommission wird mit großer Mehrheit angenommen.

Schluß 4/4 Uhr. Nächste Sizung Dienstag, 1 Uhr. (Dritte Lesung des Etats.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 52. Sißung vom 18. März 1901, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht dic dritte Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1901. Eine Generaldiskussion findet nicht statt. In der Spezialdiskussion wird eine große Reihe von Spezial-Etats ohne Debatte bewillizt. Bei dem Etat der Justizverwaltung wiederholt Abg. von Eynern (nl.) seine Beschwerde über die Doppel- besteuerung der Aktiengesellschaften durch die Besteuerung des Agio- gewinnes und weist auf die vershiedenen Entscheidungen des Kammer- geridts, des Ober-Verwaltungsgerihts und des Reichsgerichts in dieser Frage hin. Der Minister solle hierin eine Aenderung herbeizuführen ch bemühen. Die einzelnen Ausführungen des Redners sind bei der großen Unruhe des Hauses nicht zu verstehen. i Justiz-Minister Schönstedt: Meine Herren! Ich kann dem Herrn Abg. von Eynern be- stätigen, daß die von ihm angeführten Thatsahen richtig sind, daß also die Frage, ob der von Aktiengesellshaften bei der Emission neuer Aktien erzielte Agiogewinn als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des preußischen Einkommensteuergeseßes zu betrachten sei, verschieden beantwottet wird von dem Reichsgeriht und dem Kammergericht einerseits, von dem Ober-Verwaltungsgericht andererseits. Dieser Konflikt besteht, uud es hat insbesondere das Kaminergeriht in dem Urtheile, das soeben auêszugsweise von dem Herrn Abg. von Eynern vorgetragen ist, in eingehender Prüfung und Würdigung der entgegen- stehenden Auffassung des Ober-Verwaltungsgerihts sih auf den Stand- punkt gestellt, der {on früher von dem Reichsgericht als der zu- treffende angenommen worden war. So besteht also diese Kollision zwischen drei höchsten Gerichtshöfen. Ich gebe vollkommen zu, daß dieser Zustand niht wünshenêwerth, daß er in hohem Grade bedauerlich ift, und daß es zur Zeit kein Miktel giebt, diese Kollision zu lösen. Wir haben keinen Gerichtshof, dem die Be- fugniß zustände, bei derartigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichs- geriht, Kammergericht und dem höchsten Verwaltungsgeriht eine maß- gebende Entscheidung zu treffen. Meine Herren, ih glaube, daß es auch ganz außerordentlih {wer sein wird, eine Instanz zu finden, die über diese sämmtlichen Gerichte gestellt wird, und wenn der Herr Abg. von Evnern meint, es bedürfe da nur eines Eingreifens des Justiz - Ministers als des obersten Hüters des Nechts, um die Klinke der Gesehgebung in “Bewegung zu setzen, ih glaube, dann übershäßt er die Stellung und den

andelt sih um eine Strafe und um cin Abshreckungsmittel. An der Reform des Strafvollzugs will ih gern mitarbeiten. Ohne scharfe,

Einfluß des Justiz-Ministers und untershägt die außerordentlichen

der Humanität verwerfen, wenn wir für die allerbrutalsten

Richtung der Weg der Geseßgebung befchritten werden follte, tau würde es, glaube i, ohne Mitwirkung der Reihsgeseßgebung q, nicht gehen, und auf ‘den Gang der Reichsgeseßgebung bare

Justiz-Minister jedes Bundesstaates. Einen unmittelbaren Einfl

hat er zweifellos nicht. So glaube ih, daß der Herr Abg. von Erne s sich, wenn er praktishe Zwecke verfolgen und erreichen will, ikt a die rihtige Adresse gewandt hat, indem er seine Klage beim Justiz, Etat vorbrachte. l

Es*gäbe ja möglicherweise einen anderen Weg. Es handelt fs um eine Bestimmung eines preußischen Geseßes, über dessen Aus, legung die zuständigen Gerichte verschiedener Meinung sind. Dg

Steuergeseßzes gegeben. Dieser Weg ist ohne Zweifel viel leichter gangbar als der, auf den der Herr Abg. von Eynern zu verweisen unternommen hat. Er würde, wenn er diesen Weg betreten sehen will, allerdings sich nicht an den Justiz-Minister, sondern an den Finanz-Minister haben wenden müssen, und dazu war hier bei der Generaldebatte zum Etat genügende Gelegonheit gegeben; die Gelegenheit wird sich auch weiter bieten, wenn der Etat des Finanz-Ministeriums an die Reihe kommt. Zum Etat deg JFustiz-Ministers gehört diese Sache, glaube ich, nur fehr entfernt - eine unmittelbare Beziehung zum Etat des Justiz-Ministeriums ist gar nit vorhanden, und der allgemeine Hinweis darauf, daß nah jeder Nichtung hin der Justiz-Minister der Hüter des Rechts sei berechtigt, glaube ih nicht, *ihm zuzumuthen, daß er auf allen Ge. bieten des öffentlichen Rechts, auf allen Gebieten der Gesetzgebung auf denen möglicherweise sich Schwierigkeiten in der Anwendung s geben, die Jnitiative zu ergreifen und in diesen Sachen die erwünshte Lösung herbeizuführen habe. Jch glaube nicht, daß ih in der Lage bin, Herrn Abg. von Eyern eine Zusicherung nach dieser Richtung abzugeben; ich stelle ihm vielmehr anheim, den Weg zu betreten den ih vorhin als den nach meiner Meinung gangbaren an gedeutet habe.

Abg. Nadbyl (Zentr.) kommt auf seine bei der zweiten vorgebrahte Klage über den Mangel an Dolmetschern in Dung {lesien zurück. Was der Justiz-Minister damals darüber bemerkt habe, fei nach ihm inzwischen gemachten Mittheilungen nic rihtig. An _ einem Gericht seien fünf Sekretäre angestel. die zugleich Dolmetscher seien; einer von ihnen sei schon seit 29 Jahren Dolmetscher, bekomme aber immer noch nur die Zulage von 200 #4, während die Zulage für die Dolmetscher bis zu 400 e. betragen dürfe. Das sei eine Flle Sparsamkeit, welche die Bevölkerung in C verstimme. Mit einer Erhöhung der Gehälter der Dolmetscher würde sih der Minister den Dank der Be- völkerung verdienen. Der Redner bes{chwert sich s über Mängel im Vollstreckungsverfahren. (Vize-Präsident Freiherr von Heere- man bittet den Redner, der von seinem Play aus spricht, auf die Nednertribüne zu kommen, da der Minister nichts verstehen könne.) Der Redner weist auf einen Fall hin, in dem die Firma Germann u. Co. nicht die Vollstreckun jur Befriedigung für eine Forderung gegen die spanische Regierung habe erreichen können.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Nadbyl in Bezug auf das Dolmetscherwesen in Schlesien sind mir, obglei id mir alle Mühe gegeben habe, sie zu verstehen, zum größeren Teil doch unverständlich geblieben. Jh bedaure, daß der Herr Abg. Nebel niht von vornherein die Tribüne betreten hat; ih würde dann wel in der Lage gewesen sein, ihm besser zu folgen. Soviel ih habe wf fassen können, hat er Beschwerde darüber erhoben, daß die V willigung der Dolmetscherzulagen in Schlesien nicht in einer den bestehenden Anordnungen entsprehenden Weise erfolge. Nun ist mir diese Thatsahe gänzlich unbekannt. Ih weiß nit, ob dem Herrn Abg. Nadbyl die maßgebenden Grundsäße be- kannt sind; soviel ich weiß, gehen sie dahin, daß den etatsmäßigen Dolmetschern die im Etat vorgeschriebenen Remunerationen selbstver- ständlich unverkürzt bewilligt werden, daß dagegen den außeretats- mäßigen Dolmetschern Zulagen bewilligt werden, die sih nit nad ihrem Dienstalter, sondern nah dem Umfang ihrer Geschäfte ridten. Wenn der Herr Abg. Nadbyl von einem älteren Beamten gesproden hat, der nah langer Dienstzeit jeßt noch niht die höchst zulässige Zulage erhalten + hat, so wird es sich wahrscheinlich unm einen solhen Beamten handeln, dessen Dolmatschergeschifte nit erheblich genug sind, um die Gewährung dieser hölhsten Zulaze bei ihm zu rechtfertigen. Näheres darüber aber bin ih gänzli af stande anzugeben. Jch kann nur mit Nücksiht auf die wiederbe Klagen, daß für den Dolmetscherdienst in der Provinz Sl, namentlich in Oberschlesien, niht genügend gesorgt sei, auf ein mr gestern zugegangenen Bericht des Herrn Oberlandesgerichts-Präsidenten in Breslau hinweisen, in dem mitgetheilt wird, daß, während nach einem Beriht vom 2. Oktober 1899 der Bedarf än Dolmetscherkräften auf 79 Stellen angegeben worden war, thatsählich im Oberlandesgerichtsbezirk Breslau, gegenwärtig 90 Dolmetscher und Hilfsdolmetsher mit festen Remunerationen si im Amte befinden, und zwar 86 davon in Oberschlesien. Nah den weiteren Angaben dieses Berichts soll diese Zahl der Dolmetscher dem Bedürfniß durchaus genügen.

Meine Herren, noch viel unbekannter is mir der Fall, den der Herr Abg. Nadbyl von der Tribüne aus zur Sprache gebracht hat; ih höre zum ersten Male davon. Persönlih bin ich bei der Sache zweifellos absolut nit betheiligt; die Sache ist in keiner Weise durch meine Hände gegangen, ih habe keine Erinneruug daran. Jch habe soeben, als mir hier mitgetheilt wurde, eine solche Angelegenheit solle zur Sprache gebraht werden, an das Justiz-Ministerium telegraphieren lassen, ob dort die Sache bekannt sei; sie hat aber bis jeyt nit er- mittelt werden können. Der Referent für diese Sache ist weder hier, noch war er im Justiz-Ministerium. Ih kann also eine solche Auf- klärung nit geben. i

Aber fo viel habe ich doch hon aus den Angaben des Herrn Abg. Nadbyl entnommen, daß daraus, wie ih glaube, wenn die Sache sich genau so zugetragen haben möchte, wie nah diesem Vortrage an- zunehmen wäre, ein Vorwurf gegen die Justizverwaltung nit her- ge/eitet werden kann. Es hat sich nach den thatsächlichen Angaben darum gehandelt, eine angeblihe Forderung der Königlich spakischen Regierung an den Reichsfiskus hier mit Beschlag zu belegen. Ein hierauf gerihteter Antrag foll bei der zuständigen Abtheilung des Amtsgerichts Zustimmung gefunden haben; es soll ein solcher Arrest- beschluß erlassen worden sein und es foll dann die Zustellung dieses Beschlusses an die Königlih \panishe Regierung nachgesuht, aber

sahlihen Schwierigkeiten, die in dieser Frage liegen. Wenn in dieser

nit erfolgt sein. Es soll nun die Justizverwaltung eingesezt haben

preußische Justiz-Minister keinen größeren Einfluß als {ließli ey y

wäre also der Weg einer authentischen Deklaration des preußishen

| sprechender Meise seinerseits den Arrestbeshluß wieder aufgehoben hat,

2M erwickelungen und Verstimmungen entstehen.

. Shreiben, welches der Herr Abg. Nadbyl als etnen Brief i ;. Ministers bezeihnet. Solche Briefe schreibe ih überhaupt S L eine Herren. Es kann sih da überhaupt nur um eins ge- idt, N rens es kann vielleicht auf Intervention des Auswärtigen hal ,8 der zuständige Beamte des Justiz-Ministeriums den Präsidenten An mergerihts bezw. Landgerichts darauf aufmerksam gemacht N Aas nach feststehenden völferrechtlihen Grundsäßen nah halten, dem internationalen Gebrauch fein preußishes Gericht festitehen sci, die Forderung einer ausländishen Regierung hier Pet slag zu belegen. Auf dem Gebiete des inter- nit e Rechts wird von den Gerichten, die damit nicht nationa * : thun haben, recht viel gesündigt, und es kommt deshalb daß es nothwendig erscheint, auf die hier maßgebenden ie Gerichte aufmerksam zu machen. Wenn das auch im rsiegenden Fall geschehen sein möhte und geschehen fein mag, dann 2 r das, wie gesagt, durchaus korrekt. Nun aber der Justizverwaltung die Verantwortlichkeit für die Act und Meise aufzubürden, wie das Amtsgericht, das diesen ganz lássigen Beschluß erlassen hat, den Beschluß wieder auf- ¿e hat, meine Herren , dafür fehlt jeder Anhalt. E cine will ich ohne weiteres behaupten, ohne daß die aften mir vorliegen, daß es gänzlich ausges{lossen ist, daß : d dieser Richtung hin irgend -+ eine Weisung “an das Amts- E ¿cht ergangen ist, das ja auch selbstverständlih einen solchen EGin- t sih gar nit hätte gefallen lafsen. Wenn das Amtsgericht in ermloser und den Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht eat- dunn hat das nur das Amtsgericht zu verantworten ; eine solche Meisung oder auch nur Empfehlung is aus dem Justiz-Ministerium ganz gewiß nit herausgekommen. Da steht man doch auf zu vertrautem Fuße mit den Vorschriften der Prozeßordnung, als daß ih eine solche Anweisung für mögli halten fönnte. Materiell war der Beschluß anz unzulässig; materiell war es auch geboten, das Amtsgericht auf die Bestimmungen aufmerksam zu machen, die thm offenbar nicht bes tunt gewesen find; denn in der Beziehung haben die Behörden des Staats die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß nicht durch Nicht- ‘hing völkerrechtlicher und internationaler Grundfäße internationale

Etwas Weiteres ist in dem Fall, wie ich glaube schon jeßt mit voller Bestimmtheit sagen zu können, nicht geschehen, “und das, was „ihehen ist, muß i, wie ich glaube, daß es geschehen ist, als durchaus nett bezeichnen. |

Auf die Bemerkung des Abg. Nadbyl, daß der Minister selbst n dieser Sache ein Streiben erlassen habe, erwidert der

Justiz-Minister S hönstedt:

Meine Herren! Jch habe garnicht bestritten, daß-ein Schreiben aus den Istiz-Ministerium an das betreffende Gericht ergangen ein im: h habe das nur als mir unbekannt bezeichnet. i A

98s ih bestritten habe, war die Behauptung, der Justiz-Minister kik cinen Brief“ geschrieben an das betreffende Gericht. Das führt yfnthwendiger Weise zu der Auffassung, als ob hier gewisser- mim ein privates Eingreifen des SFustiz-Ministers - stattgefunden kb, indem er einen Brief geschrieben habe an den betreffenden Fidter. Solche amtlichen Schreiben werden in der Justizverwaltung idt als Briefe bezeichnet; das find sie garnicht, es sind eben Ehreiben. Nur diesem Mißverständniß habe ich entgegentreten wollen.

Nun, meine Herren, daß es irgendwie unzulässig sei, während us Verfahren \{chwebte, das Gericht auf die Unzuläfsigkeit feines

Hrfahrens aufmerksam zu machen, das, glaube ih, werden die hier in Hause so zahlreich vertretenen Juristen niht zugeben. Das war gradezu nothwendig. Wie sollte denn die Sache weiter verlaufen? mußte dem Gericht zum Bewußtsein gebracht werden, daß sein ungesezlicher und wirkungsloser Beschluß garnicht zugestellt werden inne. Wenn nun aber der betreffende Nichter, nahdem er si von seinem materiell retlichen Jrrthum überzeugt hatte, geglaubt hat den ersten Fehler durch einen zweiten wieder gut machen zu müssen, 1d wenn er in formlofer Weise ohne mündlihe Ver- handlung, ohne Anhörung der Parteien diesen Beschluß aufheben zu fônnen gemeint hat, dann lehne ih dafür, meine Herren, wiederholt jede Verantwortlichkeit ab. Dazu ist er sicherlih nicht von seiten des Justiz-Ministeriums veranlaßt worden. Bezüglich des in der vorgelegenen Verfügung erwähnten Schreibens des Justiz- Ministers kann ih nur wiederholen, daß es jedenfalls nicht von mir persönlich unterzeichnet worden ist, sondern von demjenigen Herrn, der die internationalen Sachen im Justiz-Ministerium bearbeitet und verantwortlih nah Außen hin ¡jeihnet. Das ist der Herr Unter-Staatssekretär. Selbstverständlich tragen diese Schreiben oben links die Aufschrift „Der Justiz-Minister“, aber sie werden gezeichnet „in Vertretung“. Es ist also insoweit ein Sthreiben des Justiz-Ministers; aber persönlich, wie gesagt, weiß ih von der Sache nicht das Allermindeste.

3 ) ey inanz-Minister kann ih mi nicht E "R Sema (n e b Ministers A LAh: nitt Le friedigt. Jh habe angenommen, daß der Justiz-Minister dazu berufen sei, im Staats-Ministerium für die Einheit der Rechtsprehung einzutreten.

Auf unverständlich bleibende Bemerkungen dcs Abg. Schaffner (nl.) erwidert der

Justiz-Minister S chöhstedt:

Da der Herr Abg. Schaffner die von ibm angeregte rein lofale

Frage mir vorher nicht angekündigt hat, bin ich außer Stande, darauf irgend eine Erklärung abzugeben. (Heiterkeit und Bravo!) j

Auf ei Aba. Kir (Zentr.) bemerkt der Ge- L Di Bi LTE ad: S Gerichtsvollziehern war uh der früheren Ordnung ein Mindesteinkommen von 1800 A. jrantiert; hatten sie aber im ersten halben Fahre weniger als 900 M, im zweiten aber so viel eingenommen, daß die 1800 M herauskamen, /0 fonnten sie nicht einen nas für das erste halbe Jahr verlangen.

Ta die neue Ordnung am 1. April v. I. in Kraft getreten ist, so

«ahr allerdings erforderlichen Falles den Ge-

wird für dieses halbe I i rihtsvollziehern entgegengekommen werden. Ob 14/0 für ‘den Ansatz

der Bureaukosten genügen, wird erst die Praxis ergeben.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich bitte, noch einmal auf den vom Herrn Abg. Nadbyl angeregten Arrestsall. Die Akten sind mir inzwishen aus dem Justiz-Ministerium zugegangen. Der Vorgang spielte im Oktober 1899. Es hatte damals die hiesige

zurückfommen zu dürfen

nischen Regierung Deutsche Reich zustan völkerrechtliher Grundlage beruhende Forderung. Amt hat si, wie ih vorausgeseßt habe, sofort an den Justiz- gewandt und dessen Intervention zur Beschlusses in Anspruch genommen. Das Schreiben des Auswärtigen Amts ist vom 8. Oktober datiert, am 9. Oktober präsentiert. mir nit vorgelegt; es trägt niht den Vermerk, den ich mir vorgelegten Verfügungen mache. bearbeitet worden von dem inzwischen in den Rußestand ge- tretenen Unter-Staatssekretär von Nebe-Pflugstädt; unter seiner Unterschrift ist das Schreiben in Vertretung des Justiz- gangen, dessen der Herr Abg. Nadbyl Erwähnung gethan hat. eiben if gerihtet an den Präsidenten des Landgerichts T hier, Angabe der thatsächlichen Verhältnisse gesagt:

„Das Gericht hat damit Gerichtsbarkeit über den spanischen Staat in Anspruch genommen, obwohl ein fremder fouveräner Staat nach allgemein anerkannten, insbesondere auch in der Praris der deutschen Gerichte zur Anwendung gebrahten völkerrehtlichen

Schr und es wird darin nah

für die Abtretung der Karolinen-Infeln

A

Grundsäßen der inländischen Gerichtsbarkeit niht ünterw

in der Prozeßsache des Ingenieurs Zimmer gegen die r Regierung ergangene, den Rechtsweg für unzuläfsig

betreffs der Praxis der Gerichte in Gruchot’8s Beiträgen 2c. Seite 289 ffff. veröffentlicht worden ist.

Arrestbefehl und Pfändungsbeshluß stellen h daher Ausfluß unserer Gerichtsbarkeit dar und sind daher ni unwirksam. Es wird daher kaum einem Bedenken sie zwecks Beseitigung der in ihrem Erlaß liegenden Verl

ist seitens der Gerichte auch in früheren ähnlichen Fällen Fh nehme insoweit Bezug auf die in der erwähnten A

geriht in Danzig hat im Jahre 1895 kein Bedenken einen von ihm angeordneten Arrest in ein Schiff von 2 wieder aufzuheben, nachdem si herausgestellt hatte, daz

außerhalb der Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit fiel.

\{lußfassung der Kammer herbeizuführen.

deren Vertreter heranzuziehen sein. Die Angelegenheit, die von dem Herrn Minister de

möglicher Beschleunigung.

und möglichen Inhalt angegeben habe; ziehung von meinen Ausführungen ab, ausgegangen ist, daß das Landgericht,

lung diesen Beschluß wieder aufzuheben. Es ist das wiesen und die Auffassung des JIustiz-Ministers dabei gebracht worden, daß er dieses Verfahren für unbedenklich Landgericht hat fich die

erst, nachdem es geprust und f mit der in dem Schreiben angezogenen älteren Praxis

vorher der Ansicht Ausdruck gegeben, daß ein solches formlose ohne weiteres zuläsfig sei. blick die ganze Materie eingehend zu darin zu einer endgültigen Stellungnahme zu kommen. glaube ih wiederholen zu dürfen: det Nadbyl zum Ausdruck gebracht hat, daß hier cin unzulässi

erörtern und klarz

Abg. Gamp (freikons.): Eine Neihe von finanziellen schaftlichen Gesichtspunkten spricht in der Frage der Doppe

im Staats-Ministerium dahin zu wirken, daß dieser St der Praxis voll zur Geltung gelangt. Jedenfalls darf stattet sein, daß Aktiengesellshasten, wenn der Kurs ihrer Pari steht, neue Aktien zu Pari ausgeben. kommen wir allerdings aus der Sache nicht heraus. : Abg. Nadbyl: Der Brief aus dem Justiz-Minister sondern eine direkte Anweisung zu sein, den Beschluß w beben, und zwar Hinzuz prozeßordnung direkt widerspricht. allerdings persönli kein Vorwurf.

Den Justiz-Minister

daß Remedur erfolgen mußte. trauens, welhes das Deut} bet den genießt, mußte das Auswärtige Amt die Zurücknahme de erwirken, und daher kann man das Verhalten der Justi

nur billigen.

Abg. Nadbyl: Die | LY walt annehmen und bei etnem hiesigen verfolgen müssen.

Justiz-Minister Sch öónstedt:

Meine Herren! Die Zumuthung, die der Herr Abg. spanischen Regierung stellt, steht im diametralen Gegen] völkerrech{tlihen Grundsäyen. nöthigt sein sollte, einen Anwalt hier anzunehmen und und

daß

sich hierdurch der deutsGen Gerichtsbarkeit ibres internationalen Rechts. Ich glaube,

Abg. Nadbyl doch die genügende

itma Germann u. Co. für eine Forderung in Höhe von 5650 M

diejenige Entschädigung mit Beschlag belegen lassen, iele der pu...

und Grundsäße des internationalen Verkehrs ks das hier beobahtete Verfahren urtbeilen zu können.

d, also eine nicht privatrechtlihe, sondern auf Das Auswärtige

Aufhebung dieses ungeseßlichen

Die Sache ist demnächst

Ministers er-

d. h. diese ich auf ihn nicht erstreckt. Es wird insoweit auf das

Urtheil des Gerichtshofs zur Entscheidung für Kompetenzkonflifte vom 21. Sanuar 1882 verwiesen, das nebst den übrigen Nachweifen

NVölkerrechts von Amtswegen wieder aufzuheben. In dieser Weise

mitgetheilte Praxis des hiesigen Amtsgerichts 1. Auch das Amts-

ein russischer Staatsdamvfer war und als solcher daber der in- ländischen Gerichtsbarkeit nicht unterlag, die Pfändung mithin

Euer Hohwohlgeboren ersuche id, dem Vorsitzenden der ge- nannten Kammer hiervon Kenntniß zu geben, und eine sofortige Be- Erforderlihen Falls würden die Mitglieder dur Fernsprecher zusammenzuberufen oder

tigen Angelegenheiten hier zur Sprache gebracht ist, bedarf größt-

Ron dem Inhalt des Beschlusses der Kammer wollen Sie mir alsbald durch Fernsprecher eine vorläufige Mittheilung machen.

nit ein Brief demjenigen, was ich als seinen vermuthlichen es weit nur in einer Be- indem darin allerdings davon das den Arrestbes{chluß erlassen hatte, nah der bestehenden Praxis befugt sei, von Amtswegen, ohne weiteres, ohne Zuziehung der Parteien und ohne mündliche Verhand-

durh den Landgerichts-Präsidenten auf diese frühere Praris hinge- zum Ausdruck

dieser Auffassung angeschlossen, selbstverständlich ih überzeugt hatte, daß es sich dabei in Ueberein- stimmung befand und daß diese Praxis richtig sei. Jch habe allerdings

Jch bin aber nicht in der Lage, im Augen-

Das eine aber der Vorwurf, den der Herr Abg.

der Justizverwaltung in die Rechtsprechung der Gerichte vorläge, ent- behrt nah den mitgetheilten Thatsachen jeder Begründung.

der Aktiengesellschaften für den Standpuntkt, welchen das Reichsgericht eingenommen hat; ih würde meinerseits den Finanz-Minister bitten, l i andpunkt in !

Ohne besonderes Geseß jegt der Minister verlesen hat, scheint mir doch nicht bloß ein Nath, ohne Hinzuziehung_ der Parteien, was der Zivil-

Abg. Graf zu Limb urg-Stirum (kons.): Der erste Beschluß des Gerichts, welcher den Arrest aussprach, war ein so ungeheuerlicher, Fm Interesse des Ansehens und Ver de Neich bei den auswärtigen Mächten

Die spanische Regierung hätte hier einen An- i Landgericht ihre Ansprüche

Wenn die s\panishe Negieruug ge-

ißre Rechte beim hiesigen Landgericht zu verfolgen, \o unterstellte sie

Kenntniß der feblt, um

an das

Minister

Es ift bei den

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rfen ift,

umänische erflärende

Band 26

nicht als chtig und begegnen,

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bhandlung getragen,

[mtswegen das Schiff

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nehme ih auch für die Zukunft f in Anspruch, wie ih es als meine Pflicht an wo unsere Gerichte in unzuläfsiger Weise gegen andere souveräne Staaten beigelegt haben, We wie es hier geschehen ist, von Amtswegen einzugreifen. Es ist das Verwickelungen absolut nothwendig, eifen irgendwie eine bei der urtheilsfähigen

zur Vermeidung internationaler und ich glaube nicht, daß ein \folhes Eingr unruhigung bei der Bevölkerung, wenigstens Bevölkerung, hervorrufen wird.

Nachdem Abg. Graf zu Limburg-Stirum dem Justiz- Minister beigestimmi, wird der Justiz Beim Etat der Domänenverwaltung erklärt auf cine von dem Abg. von Glebocki (P . richtete, auf der Tribüne unverständ Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein:

gestellt, ob inzwischen Erhebungen | den Umfang derjenigen Berechtigungen t ges{lossen sind, welche sowohl Privatberechti Die Frage kann ih dahin beantworten, daß der tersuch gemacht ist, den Umfang dieser Berechtigung festzustellen, daß tändig abgeschlossen ist, daß sich aber große haben, namentlih den Umfang der- itteln, die Privatberechtigien zustehen. betrifft, ob die Staatsregierung

fisfus zustehen. 9 der Versuch noch nicht voll S{hwierigkeiten herausgestellt jenigen Berechtigungen zu ermit

die, ob zustebenden

hervorgehoben seien, zustehenden Berechtigungen Privatrech fann ih eine bestimmte zujagende o

L. S hAnPneEnN abgeben.

Berechtigun aufrecht erbalten. Ich glaube kaum, entschließen wird, die dem Staatsfiskus noch zustehenden m Wege der Ablösung abzustellen. Fch bedauere also, d bestimmtere Erklärung auf die Anfrage des Herrn Vorredners zu er- tbeilen nicht in der Lage bin. An den Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung T Mies (Zentr.) längere Ausführungen, die aber bei der im Hause herrschenden und immer stärker werdenden Unruhe auf der sammenhang nicht verstanden werden 1 e um die Verhältnisse der Landme}jer

t

büne im Zusc sich in der Red Bt der Meiter sprechen zu diesem Etat die Abgg. Dr. von Savigny (Zentr.) und

Abschrift des Beschlusses ist demnächst ohne Verzug hierher ein-

zureichen.“

In allen wesentlichen Punkten entspricht also dieses Schreiben

Landgericht

halte. Das

1

8 Verfahren

ulegen, um ger Eingriff

und wirth- lbesteuerung

es nicht ge Aktien über im, wie ihn ieder auszu-

selbst trifft

r Maßregel ¿verwaltung

Nadbyl der atze zu den

durch diesen begab ih

dem Herrn Regeln

Meine Herren!

Was dann die fernere Frage

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L

Die dritte Frage, welhe der Herr b es nicht zulässig- ersheine, nur Nenten abzulösen, wenn

nit zum Verständnmß. Beim Etat Der \haftskasse verbreitet ih der Spezialfall näher ein.

das Präsidium der Kasse zum

schritten hat. nicht zu verstehen.

fommt

V) Material habe sammeln wollen.

und daß man daraus

vorübergegangen ]ei, habe,

ih diese Geseßgebung eingelebt

denn doch wiederum auf l welchen die Zensiten unterworfen würden.

sei, aufmerksam entgegengenommen, aber noch lange nicht genug geschehen.

Dr. von Miquel:

Meistentheils waren fie völlig

meiden.

daß man bemüht sein muß,

Abg. von Eynern)

Hause mijtheilen. ständen verkehrte Handlungen der meine Herren ; abec ich halte mich denn

Jedenfalls

auszusprehen, mir den Fall so zu bezeichnen, d

Abg. von Eynern auf die Frage der ï I)

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diejenigen

te „verleßze.

bei: Lombarddarlehen und geht auf einen in letz

übrungen des Kommissars

die Berufungen und Beschwerden in permanenter

nicht entfernt die Zahl vor Einführung der Steuerre muß man doch glauben, daß zwar immer noch einzelne Klagen vortomme1 diese Klagen abzustellen in der instanz, aber daß ein Grund, eine Ners{limmerung in dieser Beziehung gegenüber der Zeit vor der neucn Steuerreform

vorhanden ist. Ja, meine Herren, allerdings wird geschen, und das ist vielen Leuten {on unangenehm. von dem Veranlagungs-Kommissar noch obendrein der betreffende Zensit sih so gekränkt in scinen Rechten

wie das von einem Mann, der mehr zahlen muß als

Beamten

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v1 41

ür die Justizverwaltung das Recht erkenne, in solchen Fällen, sich eine Gerichtsbarkeit

in derselben Weise,

-Etat bewilligt.

ie dem

en können.

Wallenborn (Zentr.):

N s. a, SA Se

ole) an die Regierung ge- lich bleibende Anfrage der

Der Herr Vorredner hat zunächst die Frage eitens der Staatsregierung über attgefunden haben und ab- gten wie dem Staats-

reits zu einer bestimmten Entschließung gekommen sei, eine Ablösung eser Berechtigungen herbeizuführen, so ist eine endgültige Ent- \{ließung der Stdatsregierung darüber noch nicht erfolgt. Vorredner anregte, war

Staatsfisfus grundsäßlichen Bedenken noch) fortbestehen, welche bei der leßten Berathung dagegen daß man im Falle der Ablösung der Privaten 1 Auf diese Frage der ablehnende Erklärung nicht Die Bedenken, welche namentlih gegen die Ablösung der gen der Privaten bestehen, muß ih in vollem Umfange daß die Staatsregierung si i Renten

ih eine

(E8 zu handeln. Heisig (Zentr.),

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der Inhalt

ihrer Bemerfungen gelangt aus dem gleichen Grunde auf der Tribüne treußischen Zentral-Genossen -

Abg. von Arnim (konf.) über das Geschäftsverfahren der Kasse

ter Zeit vorgekommenen

Ginkommensteuergesegebung und Veranlagung zurü. bei der zweiten Lesung enthälten, darau? einzugehen, weil er noch mehr Erstaunt sei er aber gewe]en, er in den dem Finanz-Minister nahestehenden „Berliner Politischen Nachrichten“ gelesen habe, daß der Steuer-Etat ohne jede Beanstandung sei ließen und 1 erhobenen Klagen jedes Untergrundes entbehrt hätten. gebung gegenüber, deren Tendenz ihm nur zu durchnckch) | die unglaublichen Veratior f Der Finanz

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das ist garnicht zu ver-

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dieses Mannes, den er anführt, dieses hochberühmten gewiß, das nehme 1c an Güte haben will, so will ih die Sache genau ve auf seinen Wunsch das Resultat dieter Ermittelun Jch bin durchaus kein Maun, der un

könne, L schr die früber

Dieser Kund- hsichtig sei, müsje cr ien hinweisen, Minister habe die früber vom Redner vorgebrahten Beschwerden, wte. anzuerkennen es sei in dieser Beziehung

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Meine Herren! Der Herr Vorredner erkennt felbst an, hier vorgetragenen speziellen Beshwerden von mir, nahdem ih zur Kenntniß genommen habe, abgestellt worden find, soweit das von mir abhing, und ebenso bin ih verfahren mit allen id aus der Presse entnommen habe, bin ihnen unbegründet,

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oder weniger natürlich ist. Wenn Herr von Evnern mir den

Geheimer Ober-Finanzrath Lehmann: Der Finanz-Minister hat s Bericht darüber dert. ergiebt si, daß die Anstalt ihre Befugnisje in keiner Weise über- Im einzelnen sind die Ausf

aufgefordert.

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Beschwerden, allen nachgegangen. theil begründet ; im leßteren Falle habe ih die erforderlihe Korreitur eintreten lassen. Aber, meine Herren, daß bei einem Steuersvstem, Durchführung Tausende von Staats- und Kommunalbeamten betraut sind und betraut werden müssen, in der Durchführung manche Fehler Taktlosigkeiten, Verkehrtheiten vorkommen, l Nach unserer Auffassung und gegenüber der Thatsache, Abnahme find unì form mehr erreichen

(38

Bei dem Etat der Verwaltung der direkten Steuern

Neformbedürftigkeit der Er habe sich

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Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister

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