1901 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E R E E S

E E E T T4 * 5a

E

kann. Ich verfolge jeden Fall, der einigermaßen einen Schein von einer möglihen Begründetheit hätte, der mir in der Presse mit- getheilt wird. Da sehe ih, daß vielfah die Beschuldigungen durchaus verkehrte sind. Meistens, meine Herren, kommt sogar heraus, daß angeblich zu hohe Einschäßungen nicht von dem Vorsißzenden, fondern von den Kommissionsmitgliedern ausgegangen sind, die die Verhältnisse genauer kennen. Diese haben au, meine Herren, was mir mannigfach zu weit geht, das kommunale

Interesse an einer tüchtigen Veranlagung der Steuern, weil sie ja zu-

diesen Steuern Zuschläge erheben. Nun, meine Herren, ih möchte fast glauben, daß bei dem geringen Interesse für den Staat die wesent- lihste Garantie für die richtige Veranlagung einer Einkommensteuer in dem konkurrierenden Interesse der Gemeinden liegt, ein Interesse, was hier und da zu weit führen kann, und namentlich in den untersten Stufen nah unserer Erfahrung zu weit führt. Also, meine Herren,

ih kann nichts weiter sagen: wenn Klagen und Beschwerden, die

wirklih Hand und Fuß haben, mir mitgetheilt werden, fo werde ih für die Korrektur sorgen. Jh kann daher nur bitten, nicht allgemeine Klagen zu erheben, sondern sie mir speziell mitzutheilen. Herr von Eynern hâtte gar niht nöthig gehabt, sie mir im Plenum vor- zutragen, wenn er sie mir privatim mitgetheilt hätte, wie er das bei den früheren Beshwerden gethan hat, so würde glei Nemedur haben eintreten können. Da das nun einmal geschehen ist, so kann ih ihn hier nur öffentlich bitten, mir den betreffenden Mann zu bezeichnen, und ih werde ihm Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn Unrecht geschehen sein sollte.

Abg. von Eynern: Das Vexatorische liegt darin daß die Zensiten vorgeladen werden und weiter nichts auszusagen haben, als was {hon in der Deklaration steht. So ist es mir selb ergangen, so ergeht es Tausenden; sie müssen vor dem Beamten erscheinen, müssen stundenlang warten und follen sich dann einem mündlichen Verhör, einem mündlichen Eindringen in die Einkommensverhältnisse unterwerfen, wie es im Geseß nicht begründet ist. Ueber dieses münd- liche Verhör beklage ih mich und werde mich weiter beklagen, bis den unteren Behörden diese Mißbräuche von oben her untersagt werden. |

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren, wenn, wie der Herr Vorredner behauptet und ih bitte ihn, mir den Namen zu nennen —, ein Veranlagungs- Kommissar oder ein Berufungsvorsitzender den allgemeinen Auftrag gegeben hätte, jede Deklaration zu beanstanden, so wäre das sehr tadelnswerth, und ich würde das nicht dulden. Jch glaube es aber bis auf weiteres noch nit, ehe ih den Fall untersucht habe.

Was die Beanstandung betrifft, wenn eine mündliche Erörterung gefordert wird, welhe nichts weiter bezweckt, als noch einmal den Inhalt der Deklaration sich sagen zu lassen, so wäre das ebenso ver- kehrt. Ob das aber wirklih so viel vorkommt? Tausende sind das nicht; das ist vollkommen gewiß.

Meine Herren, es wäre ja gewiß besser, wenn wir besondere Veranlagungs-Kommissare in der Steuerverwaltung hätten. Das würde verhindern, daß die Mitwirkung von unteren Beamten zu viel und zu selbständig geschieht. Aber, meine Herren, die Frage ist ja auch hier zur Sprache gekommen. Entweder behält man das allgemeine Prinzip vom Jahre 1849 bei, als die erste Kammer, hauptsä{lih auch geführt von Männern aus denselben Bezirken, den Saß erzwang, daß man nit eindringen dürfe, daß man es im wesentlichen dem BZensiten überlassen müsse, was er eigentli zahlen wollte, entweder, sage ich, muß man dieses Prinzip beibehalten oder wieder einführen, oder man muß au den Deklarationen eine Nachprüfung angedeihen lassen. Das mag den Einzelnen unangenehm und lästig sein; aber bei einer gerehten und gleihmäßigen Ver- aulagung wird man nicht darum kommen, das ist cine unentbehrliche Sache. Oder man muß drittens die Deklaration einfa gelten lassen und überhaupt niht prüfen. Ja, meine Herren, welche Zustände in der Gleichheit der Heranziehung der Zensiten wir dann bekommen müssen, sehen Sie jährlich aus den veröffentlichten Strafbestimmungen wegen doloser oder fulposer Hinterziehung der Steuer. Das würden s{höne Zustände werden! Das einzuführen, ist eine Unmöglichkeit. Darum glaube ih nit, daß \ich jemals eine Regierung oder ein Landtag darauf einlassen würde, diesen Bestrebungen zu folgen, die zum theil doch wenigstens von Herrn von Eynern will ih das nicht sagen darauf hinausgehen, dieses ganze Steuersystem, welches fo scharf fich erlaubt, die wirklißen Einkommensverhältnisse fest- zustellen, zu bescitigen. Dieses Steuersystem wird keine Macht wieder wegbringen können, weil die große Meinung des Landes, troßdem, daß man sich vielfa beklagt, do der Ueberzeugung ist, daß es ein viel gerehteres Steuersystem ift, als es je in Preußen bestanden hat. Unsere ganze soziale Auffassung, meine Herren, wird das verhindern, daß man wieder ein Steuersystem einführt, wonach derjenige zu wenig bezahlt, der viel hat, und derjenige - zu viel bezahlt, der wenig hat; das wird man niht mehr erreichen können.

Daß Herr von Eynern das nicht wüns{cht und will, nebme ich natürlich an. Aber Unzuträglichkeiten im einzelnen werden bei jedem Steuersystem vorkommen, können auch hier nit vermieden werden. Wenn man die allgemeinen großen Ziele will und, wie allgemein an- erkannt wird, die guten Erfolge in der Gleichmäßigkeit der Steuer- veranlagung, fo kann man solche kleine Unzuträglichkeiten und Ver- kehrtheiten, wenigstens niht auf einmal, abstellen. Wir bemühen uns mehr und mehr, sie zu verhindern; und ih habe gezeigt, daß das in hohem Grade gelungen ist. Aber ganz kann man sie nicht abstellen ; sie sind eben mit diesem Steucrsystem verbunden. Wenn man das Steuersystem will, muß man auch die Unzuträglichkeiten mit in den Kauf nehmen. (Bravo! rechts.)

Abg. Winckler (kons.): Die Auferlegung des persönlichen Er- scheinens ift allerdings ein Umstand, der vielen Zensiten auf dem Lande außerordentlich verdrießlich ist, namentlich deswegen, nœil die Vor- geladenen in Gegenwart untergeordneter Beamten ihre Angaben machen müssen. Es sollten die Behörden angewiesen werden, daß die

ensiten zu ihren Vernehmungen in einem besonderen Naum von der Veranlagungskommission éjinbsangen werden. Ih wünsche aber nicht etwa, daß die Kreise nunmehr gezwungen würden, eine Erweiterung der Kreisbureauräume auf ihre Kosten zu diesem Zweck vorzunehmen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Den Wunsch, den der Herr Vorredner eben aus- gesprochen hat, finde ih durchaus berechtigt, und wir haben da, wo es sich um staatliche Veranlagungskommissionen handelt, in dem engeren Sinn auh {on immer dahin gestrebt, daß dieser wünschens- werthe Zustand hergestellt, bezw. dec Mißstand beseitigt wird. Daß

Éi

das da, wo wir selbst für die Gebäude nicht zu sorgen haben, s{wieriger ist, das wird wohl von vornherein zugestanden werden müssen. Vielleicht

könnte in vielen Fällen, auh auf dem Lande, wenn die Aufmerksam-

keit s{härfer darauf gerihtet würde, mit den vorhandenen Baulich- keiten doch Abhilfe geschaffen werden.

Aber wir werden nah wie vor bestrebt sein, den von dem Herrn Abg. Winckler bezeihneten Mißstand, soweit das irgend möglich ist, abzustellen. Wo wir dazu Geldmittel gebrauhen, werden wir fie fordern. ‘In den meisten Fällen fallen ja diese ganzen Fragen unter den Begriff der allgemeinen Dienstaufwands-Entschädigung, und die haben wir ja namentlich bei den Landräthen mehrfach erhöht. Ob das in allen Fällen genügt, läßt sich ja noch prüfen und erwägen. Das Ziel, welches der Herr Vorredner von uns verlangt, zu erreichen, werden wir nah wie vor bemüht bleiben. (Bravo!)

Abg. von Eynern: Alles ist O auch die be- deutenden Leistungen auf dem Gebiete der Steuergeseßgebung und der Ausführung derselben; das wird auch der Herr Finanz-Minister zu- geben. Die Ausführungserlafje sind sogar verbesserungsbedürftig.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der Abg. von Eynern fagt, das Geseß möge gut sein ; aber er hat die Ausführung desfelben bemängelt. Nun, meine Herren, dann bitte ih den Herrn Abg. von Eynern, mir privatim oder hier die Vorschriften anzugeben, nah welchen zu verfahren ist. Generell kann nit vorgeschrieben werden, ob und in welhen Fällen man einen Zensiten, um die Deklaration durchzusprehen und zu prüfen, vorladen soll oder nicht. Das muß man dem Takt und der Vernunft des einzelnen Beamten überlassen und muß, wenn er dauernd verkehrt handelt wie das auch geschieht —, ihn korrigieren und ihn auf eine andere Praxis hinweisen. Aber eine allgemeine Vorschrift, ob und unter welchen Verhältnissen jemand vorgeladen werden foll, fann ih nit erlassen, das ist völlig unmöglich. Wenn Herr von Eynern mir dieses Näthsel lösen und mir eine Vorschrift vorschlagen kann, so werde ih ihm sehr dankbar sein.

So ist es mit allen seinen Ausführungen. Von den Hundert- tausenden, die sich nicht beklagen, hört Herr von Eynern nichts. Er steht nun mal in dem Nuf, daß er diese Klagen sammelt, die er vielleicht ganz gern entgegennimmt und hier vorträgt; folglih hört er vorzugsweise die einzelnen Klagen, die vielleiht in vielen Fällen be- gründet sind. Ich stüße mich einfah auf Folgendes. In der ersten Zeit der Veranlagung hatten wir kolossale Berufungen und Be- s{hwerden. Jedes Jahr sind sie geringer geworden, und das muß doch wohl darauf hindeuten, daß die Beamten sich immer mehr. in eine taktvolle und richtige Behandlung hineingewöhnen, und daß wir hoffen dürfen, daß das noch immer besser werden wird. Aber generell kann ih keine Vorschrift erlassen, daß unter den Tausenden von Beamten der Gemeinden und des Staates die meisten Klagen kommen \o- gar gegenüber den Gemeindebeamten feine Mißgriffe gemacht werden. Wenn man diese Verkehrtheiten für so bedeutend hält, daß deswegen das ganze Gese wieder aufgehoben werden muß, fo muß man darauf hin einen Antrag stellen; dann wird sih ja finden, wie der Landtag zu der Frage steht. Meine Herren, wenn Sie ein solches Geseß, welhes das Einkommen bei den Einzelnen so scharf verfolgt, nicht wollen, dann müssen Sie auch die Grund- und Gebäude- und Gewerbesteuer wieder herausgeben ; bei der ersten Veranlagung nah dem neuen Einkommensteuergeseß erhielten wir 40 Millionen von bisher unversteuertem Einkommen * vielfah von den allerreihsten Leuten im Lande. Dadurch wurde es unter anderem mit möglich, die ganzen Nealsteuern den Gemeinden zu überweisen, was wir sonst natürlich nie gekonnt hätten. Also, meine Herren, so leiht würde es nit sein, in dieser Beziehung zu dem alten System zurü- zukehren.

Abg. von Eynern: Im einzelnen Mittheilungen über die Chikanen zu machen, welche von den Veranlagungskommissionen be- gangen werden, lehne ih ab; wir wollen, daß den allgemein auf- tretenden Beschwerden auch allgemein entgegengetreten wird. Daß der Minister sich fortgeseßt bemüht, eine Verbesserung der Zustände herbeizuführen, habe ich ausdrücklih anerkannt. :

Zum Etat der indirekten Steuern befürwortet

Abg. Dr. Göschen (nl.) den Antrag, „die Regierung auf- zufordern, entfprehend der Zusicherung in der 1895 bei den Kom- missionsberathungen vorgelegten Denkschrift den Stempel für die Ver- leihung von Titeln an Privatpersonen, Nr. 600 des Tarifs zum Stempelsteuergeseß vom 31. Juli 1895, bei Verleihung der Titel „Sanitätsrath“ und „Geheimer Sanitätsrath“ an Aerzte außer Hebung zu seßen." Der Antragsteller weist darauf hin, daß dieser Antrag angesichts der Durchführung des Kreisarztgeseßes angebracht sei.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Diese Froge ist eine Rechtsfrage und eine Billigkeitsfrage.

Was die Rechtsfrage betrifft, so ist es mir durchaus zweifellos, daß die Auszeichnung mit dem Titel „Sanitätsrath“ stempelpflichtig ist. Das geht hervor aus den Verhandlungen hier im Landtage, namentli niht bloß aus meinen Aeußerungen, sondern au aus den Aeußerungen des Herrn Abg. Noelle, aber au aus den Protokollen, die damals geführt worden sind. Da heißt es z. B. :

Finanz-Minister: Auszeichnungsgewährungen müssen be- steuert werden; oft finden Titelverleihungen auf Grund von Be- werbungen statt.

Abg. N°velle bespriht die Verleihung des Titels „Sanitäts- rath” und „Justizrath“ und fragt an, ob dieser Titel auch dann stempelfrei verliehen werde, wenn der Empfänger niht beamteter Arzt oder lediglich Rechtsanwalt, niht zugleich Notar sei. Bei diesen Verleihungen liege doch kein staatlihes Interesse vor.

Finanz-Minister: Rehtsanwälte werden wie Notare be- handelt. Seine Majestät kann aber auch hier im Gnadenwege Stempelfreiheit eintreten lassen.

Abg. Jansen frägt an, wie bei Verleihung von Titeln an Beamte im Ruhestand verfahren werden foll, und meint, daß Beamte im Ruhestand den Privaten gleihzuachten seien.

Abg. Willebrand greift auf die Frage des Abg. Noelle zurück, ob Privatärzte bei Verleihung des Titels „Sanitätsrath* den Stempel bezahlen müssen.

Finanz-Minister: Der Stempel kann auh hier im Gnadenwege erlassen werden.

Es ift also offenbar: unter den allgemeinen Begriff „Auszeichnung an Private" fallen hiernach an sich auch die Privatärzte, die zu Sanitätsräthen ernannt werden. Aber ih habe hinzugefügt: es kann ihnen der Stempel im Gnadenwege erlassen werden.

Ganz ähnli habe ih mich im Plenum _ausgedrÆ und Abg. Noelle selbst hat gesagt: man möchte ‘dann ‘do wenigstens solche zu begnadigenden und auszuzeinenden Aerzte vorher fragen, .ehe man ihnen den Titel verleihe, damit fie ihn zeitig ablehnen können. Also -ein Einverständniß war, glaube ich, damals zweifellos darüber, daß eine rehtliche Verpflichtung für denjenigen, der den Titel „Sanitätsrath“ annimmt, den Stempel zu zahlen besteht Wir haben auch eine große Anzahl derartiger Stempel im Gnaden- wege zu erlassen béi Seiner Majestät beantragt, und dem ist au vollkommen entsprochen worden. Wir haben auch die Absicht, damit fortzufahren und vielleicht das noh etwas weiter auszudehnen, au bei folhen, wo eine Vermögenslosigkeit strenge genommen nicht gerade erwiesen ist. Ja, ih kann auch noch mehr in Aussicht stellen. Nachdem das Gesey über die Aerztekammern erlassen is, wo diesen eine Art Judikatur über die Standesgenossen zugestanden ist, nachdem das Seuchengeset erlassen ist, wo den Aerzten manche Verpflichtungen auferlegt sind, da kann man vielleiht dahin kommen, den Zustand von damals als verändert anzusehen und, ähnlih-wie bei den Nechts- anwälten, den Aerzten eine gewisse öffentlich" re{tlihe Stellung zuzu- erkennen. Ich bitte das aber nur als eine zu prüfende Frage hin- zustellen; ich möchte mih weder für ja noch für nein ent- scheiden. Wenn das nit möglich ist, meine Herren, \o bleibt die Verpflichtung der Aerzte, den Auszeihnungsstempel zu bezahlen, be- stehen, und dann kann im einzelnen Falle nur im Gnadenwege ge- holfen werden; daran können wir nichts ändern. Den Antrag des Herrn, der soeben gesprohen hat, können wir ohne weiteres niht annehmen. Das wird er als Jurist mir doch zugeben: ih kann nicht einfah im Verwaltungswege einen geseßlich fälligen Stempel außer Hebung seßen wo soll ih die Befugniß herbekommen? —, sondern das fann im einzelnen Falle: nur im Wege der Gnade stattfinden. Wir würden also ohne weiteres auf den Wunsch des Herrn Abgeordneten oder des hohen Hauses hin den Stempel unmögli außer Hebung seßen können; das ist völlig un- zulässig.

Meine Herren, ih glaube, es wäre das Nichtige, daß Sie nah diesen meinen Erklärungen den Antrag zurückziehen. Wenn er aber aufrecht erhalten wird und so gemeint ist, daß wir diesen geseßlih fälligen Stempel mit einem Male außer Hebung seßen sollen, dann bitte ih das hohe Haus, den Antrag abzulehnen.

Abg. von Loebell (kons) hält es für unrichtig, daß eine solche Titelverleihung für Verdienste mit einer Art Steuer belegt werde, und beantragt die Ueberweisung des Antrages an die Budgetkommission. Es könne sich leiht in dem Publikum die Ansicht festseßen, als wolle der Staat aus diesen Nangerhebungen \ich eine neue Einnahmequelle schaffen.

Dee Rent des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: j

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners gehen doch zu weit. Darüber ist ja gar kein Zweifel gewesen, daß damals bei Erlaß des neuen Stempelgeseßzes die Absicht hier im Hause und bei der Regierung bestand, für besondere Auszeichnungen dieser Art einen besonderen Stempel zu erheben. (Widerspruh ) Das hat ja auch seinen Grund in einer uralten Praxis. Das läßt sich ja nit leugnen, daß heute ein Oekonomierath einen Stempel zu zahlen hat, Ein Bauunternehmer, der zum Königlichen Baurath ernannt wir, bezahlt einen Stempel. An si if auch der Landwirth, der Domäna- pächter, der zum Amtsrath ernannt wird, \stempelzahlungspflichtig. Wenn man also aus generellen Gründen zu dem allge meinen Schluß gelangt, daß für den Titel Sanitätsrath aus- nahmsweise nichts bezahlt werden soll, dann muß der Gerechtigkeit wegen überhaupt jede Auszeichnung, die von Seiner Majestät gegeben wird, \tempelfrei sei. Das führt doch zu weit. Jm Gegentheil, meine Herren, wir waren damals der Meinung, daß e durchaus richtig sei, für solhe Auszeihnungen auch die Gebühr zu zahlen, aus Gründen, die ich hier niht näher zu entwickeln braude.

Meine Herren, wenn einer einen Titel niht haben will, kann er ihn ablehnen. Wenn er geadelt werden soll, hat er noch viel mehr Stempel zu bezahlen; wenn er es nicht acceptieren will, lehnt er es ab. Aber warum ein solher Mann für Auszeihnungen nicht eine Gebühr zu entrihten haben sollte, ist gar nit einzusehen. Die Kommerzienräthe stehen doch ganz ähnlih. Es sind ebenso Privat- leute, wie der Arzt Privatmann is, und es ist durchaus nihts außer ordentliches, daß er in der Regel für die Gewährung eines solchen Titels eine Gebühr bezahlt. Jch kann also. niht anerkennen, daß e rihtig wäre, für alle diese Auszeihnungen gar keine Gebühr zu be zahlen, und dahin führt die Deduktion des - Herrn Vorredner? Wenn Sie also dies anerkennen und die Sache an dit Budgetkommission zurückverweisen, so wäre die richtige Ant- wort der Budgetkommission: die Staatsregierung aufzufordern, über- haupt alle Stempel für Auszeihnungen aufzuheben. Das wäre die richtige Konsequenz. Ob Sie das thun wollen Sie würden dann jedenfalls die Stellung, die damals das Haus einnahm, gänzlich um- drehen —, muß ih natürlich Ihnen überlassen.

Nun, meine Herren, gegen die Prüfung der Sache in der Budget- kommission kann ih natürlich nicht das Geringste haben. Ich habe au gemeint, man kann vielleiht dahin kommen, daß man jeßt nah der neueren Gesetzgebung die Aerzte ebenso behandeln könnte wie die Rechtsanwälte, und dann wäre die Frage gelöst; dann würden wir ja in dieser Beziehung auf diesen Fall keinen Stxeit mehr haben. Das mag die Kommission untersuchen. Das Reichsgericht, das doch wohl in juristishen Sächen für uns kompetent sein muß, hat den entgegen- geseßten Standpunkt eingenommen. Vielleiht kann man aber zu einem anderen Ergebniß kommen mit Nücksicht auf die neuere Gesetz- gebung für die Aerzte, und das möchte ih die Budgetkommission bitten, mit ins Auge zu fassen. Wie ih die Sache auffasse, ist die Finanzfrage natürlich nicht von irgend einer Erbeblihkeit. Wenn man auf eine andere Weise, aus anderen Gründen wünscht, diesen Titel- stempel frei zu lassen, so kann es auf ein paar tausend Mark nicht ankommen. Jn dieser Beziehung hat die Sache keine Schwierigkeiten.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) hält den Antrag nach den Erklärungen des Ministers für zwecklos.

_Abg. Winckler (kons.) weist an der Hand der Akten der Kom- missionsverhandlungen nah, daß seine Partei {on damals gegen diese Art Stempel D evenien erboben habe. Die Kommission habe dahin aitsgesprochen, daß diese Titelverleihung \tempelfrei sein sollte. Der Anttïag sollte dahin modifiziert werden, daß die Regierung auf-

gefordert werde, die Ausführungen des Gesetzes in Einklang mit den da- mals ausgesprochenen Ansichten zu bringen. Deshalb möge das Haus

den Antrag an die Kommission verweisen.

(Shluß in der Zweiten Beilage.)

#

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 19, März

u 67

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Vize- räsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Pr. von Mqu: O

Meine Herren! Wir find ja materiell nicht fo weit auseinander. Aber die Ausführungen, die wir eben ge haben, na denen d

ifellos gewesen sei, daß wenigstens das Haus in diesem alle

E 1s feinen Stempel habe auflegen wollen, kann ih doch nicht

M eecsprocèn lassen. Eins der hervorragendsten Mitglieder und

A oer feinsten Juristen der Kommission, welche das Stempelsteuer-

He beriethen, war der Abg. Noelle. (Aha!) Der Herr Abg. Noelle

s 0:

d E einen Punkt möchte “ih berühren. Fs giebt doch auch Gnadenerweise, die, wenn sie, wie jeßt vorgeschlagen, mit ciner finanziellen Belastung verknüpft werden, für den Betreffenden recht hart ausfallen können. Nehmen Sie an, ein Privatgelehrter, der fein großes Einkommen hat, wird Ghren halber zum Professor ernannt, oder ein Landarzt, dessen pekuniäre Verhältnisse im allge- meinen auch nicht die glänzendsten zu sein pflegen, bekommt den Titel Sanitätsrath, dann wird es oft für den betreffenden Herrn sehr s{wierig sein, die 300 A. aufzubringen ; er wird andererseits, wenn ohne weiteres die Ernennung ins Haus kommt, {on aus Loyalität die Ernennung niemals zurückweisen, sondern wird die Summe bezahlen. Ich möchte deshalb zur Erwägung anheim- geben, ob es nicht zweckmäßiger wäre, daß allgemein vorgeschrieben würde, in folchen Fällen vorher bei dem Betreffenden anzufragen, ob er au gewillt sei, den Gnadenerweis anzunehmen. E

Meine Herren, wenn der Herr Abg. Noelle als Mitglied der Fommission der Meinung war, daß der betreffende Ausgezeichnete iberhaupt keinen Stempel zu bezahlen brauche, dann braucht er doch nt zu wünschen, daß erst, ehe er den Titel annähme, bei ihm an- gefragt würde, ob er diese 300 M. bezahlen wolle. Yan beruft sich

hier auf die fogenannte Schäßung der Staatsregierung, wo allerdings de Dezernent hineingeschrieben hat, es sei die Absicht, in diesem Falle dein Stempel zu erheben. Aber die Herren der Kommission werden s vielleicht noch erinnern, daß ich ausdrüclich namens der Staats- mirung abgelehnt habe, irgend eine Stempelschäßung vorzunehmen, inka nur gestattet habe, daß der Dezernent seine persönliche Ring ausspreche. Und darnach ist hier aud) verfahren. Die êfregierung hat nie eine Verantwortlichkeit für diese Schäßung ärommen. Es steht auh nicht darunter „Finanz-Minister“, m es steht darunter „Vortragender Nath Hummel“. Also damit éfreng genommmen nichts zu beweisen. h ,

Ebenso sind aber auch die Vorgänge der Kommission ganz ent- hrend, und ih habe diese Meinung, wie die Herren ih v ill es jtt weiter verlesen auf Seite 378 des stenographischen Berichts er- ijen wollen, im Plenum im selben Sinne wiederholt, der vorausfeßt, v die Stempelpflicht da wäre. : |

“Nun gebe ih zu, wenn die anderen Herren, die damals mit- virkten, erklären: wir haben das niht fo aufgefaßt, so ist die

¿he unklar. Dann entspricht aber der Wortlaut meiner Auffassung.

uh das Reichsgericht hat ‘do nun mal erkannt: es ist eine Stempel-

{licht vorhanden, und die bloße Erklärung dieses hohen Hauses: nach

mserer Meinung is keine Stempelvfliht vorhanden wird das

Urtheil des Neichsgerichts nicht umwerfen. E

Also, meine Herren, versuchen Sie es, wir können es ja in der ommission überlegen, ob die veränderte Gefetgebung, die in der ‘Zwischenzeit bezüglich der Aerzte stattgefunden hat, zu einem anderen Resultat führt. Das ist aber, glaube ih, der einzige Weg, der hier gingbar wäre, und mit dem stimmt «die Fassung des Antrags nicht îberein, denn das dort Geforderte ist, wie von Anfang an betont, rechtlich nicht zulässig, sofern die Staatsregierung ihre Auffassung von Stempelpflicht, die sie bisher gehabt hat, beibehält.

Abg. von Eynern: Wir haben 1895 mit dem Finanz-Minister fortgeseßt um die Ermäßigung der einzelnen Stempelsäße gerungen. Er hielt an den höheren Säßen fest, weil nah seiner Versicherung nr dann die nah der Schäßung des Gesammtergebnisses berechneten Einnahmen herauékämen. iese Schätzung ist dur die Wirklichkeit weit überholt worden. e

Der Antrag Göschen wird an die Budgetkommission verwiesen.

Beim Etat der Münzverwaltung konstatiert _ : Abg. von Pappenheim (kons.), daß si hier ein Mißbrauch in- lefern eingeschlihen habe, als die Arbeiter ohne Rücksicht auf die Sonntagsheiligung an Sonntagen beschäftigt würden. Vas stehe mit der Vürde einer Staatsverwaltung niht im Einklang.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr, von Miquel:

Mir i} von der ganzen Sache nichts bekannt. Wenn der Abg. don Pappenheim die Güte gehabt hätte, mir vorher die Anfrage mitzutheilen, so würde ih mich erkuündigt haben. Wenn es sich so verhält, wie er gesagt hat, so wird Abhilfe geschaffen werden, daran lun kein Zweifel sein.

Beim Etat des Finanz-Ministeriums befürwortet . Abg. Dr. Friedberg (nl.) eine Aenderung in der Kassenorgani- îtion zur ErleiGterung der Leistung von Zahlungen an den Staat kitens des Publikums.

_ Zum Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung legt der Antrag des Abg. Ehlers (fr. Vgg.) vor, die bei der

¡veiten Lesung in diesen Etat eingestellte extraordinäre Position don 305000 # „zur Erwerbung des dem Geheimen Kommerzienrath Becker in Berlin gehörigen Bernstein: useums zu Königsberg i. Pr.“ wieder in den Etat des inisteriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- genheiten zurückzuverseßen ; außerdem soll der bei der zweiten sung beschlossene Vermerk „Dieses Museum soll in Ver- ndung mit den Bernsteinwerken verwaltet und aus den wissenschaftlich werthvollen Funden von Bernstein ergänzt und

êrweitert werden. Die Abgabe von Duplikaten an andere

wissenschaftliche Sammlungen ist gestattet“ nah dem Antrage

Der Abg. Gamp (fr. konf.) stellt mit Unterstüßung von Mitgliedern aller Parteien hierzu das Amendement, daß das Museum in Königsberg belassen werden soll.

Abg. Ehlers weist darauf hin, daß {hon der wissenschaftliche Werth der Sammlungen ihr Verbleiben in der Verwaltung des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten erfordere ; andererseits fei die Kombination mit der Verwaltung der Bernsteinwerke {hon des- halb unzweckmäßig, weil eine Verpachtung derselben doch nicht außerhalb des Bereichs der Möglichkeit liege. Für den Unterantrag Gamp könne er sih auch seinerseits erklären. ; S / : Auf eine Anfrage des Abg. Brütt (fr. kons.) erwidert ein Regierungs8kommissar, daß dem Verband gewerblicher Genossen- schaften in Schleswig-Holstein das Nevisionsrechi nicht habe verliehen werden fönnen, weil es sich nur um fkleine, leistungsunfähige Ge- rossenschaften handle. : Aa mal B Ee (fr. Volksp.) kann dieses Verhalten des Ministeriums nur billigen. S Abg. Gamp führt ta aus, daß die wissenschaftliche Be- deutung des Bernstein-Museums die Hauptsache “sei; das Museum müsse aber ‘in Verbindung mit den Bernsteinwerken bleiben, hierauf lege au die Universität in Königsberg den größten Werth. Abg. Wetek amp (fr. Volksp.) spricht fih für die Ueberführung des Museums nach Berlin aus, da nur hier eine wissenschaftliche Ausnutzung der werthvollen Sammlung möglich sei, also das Museum nur bier überhaupt Werth habe, weil hier allein das Material zu Ver- gleihungen vorhanden sei. N Ein Regierungskommissar erklärt, die _wissenschaftliche Bedeutung des Museums bedinge, daß es in Verhältnisse komme, in denen es für wissenschaftlihe Zwecke dienlih sei. Wissen- \chaftlihe Gründe sprächen überwiegend für Berlin. Allerdings lege die Universität in Königsberg Werth auf die Erhaltung des Museums daselbst. Es könne der wissenschaftliche Theil abgetrennt und nah Berlin übergeführt werden, der übrige Theil in Königsberg bleiben. Abg. Dr. Arendt (fr. kons.) äußert einige Wünsche in Bezug auf die Gewerbe-Inspektion in Eisleben, die aber bei der immer größer werdenden Unruhe des Hauses unverständlich bleiben. A Abg. Dr. Göschen tritt für die Verbringung des Berns\tein- Museums nach Berlin ein. E : j; Abg. Metger (nl.) fragt an, welche Kosten den Gemeinden aus den Fortbildungsshulen erwachsen und nah welchen Grundsäßen die Gemeinden für diese Schulen Zuschüsse erhalten. F Cin Negierungstommi]]ar erwidert, da die Negierung einen Normalplan über die Kosten der Fortbildungsschulen aufgestellt habe, aus dem sih die Gemeinden über diese Kosten in- formieren könnten. Bei der Berathung des Antrags von Schencken- dor} vor einigen Jahren habe sih der Minister bereit erklärt, den Gemeinden für die Fortbildungsschulen mit_ obligatorischem Besuch bis zu 3 der laufenden Kosten, für die Sculen mit freiwilligem Besuch bis zu F dieser Kosten an Zuschüssen zu gewähren. : Der Antrag Ehlers wird mit dem Antrag Gamp mit roßer Mehrheit angenommen. | G ei État der “Gandels- und Gewerbeverwaltung wird bewilligt. i: | / Gegen 41/7 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung

bis Dienstag 11 Uhr.

Literatur.

Meyer’s Reisebücher: Nom und BEE Campagna von Dr. Th. Gsell-Fels. Fünfte Auflage. „Mit M Karten, 53 Plänen und Grundrissen sowte 61 Ansichten. Verlag des Biblio- graphischen Instituts in Leipzig und Wien. Pr. geb. 13 M. S Diese neue Auflage des wohlbekannten und bewährten Führers erscheint zur reten Zeit, da sih viele Reisende rüsten, um der Osterfeier. in Nom beizuwohnen. Im Laufe der leßten Jahre 1st vieles Neue me „ewigen Stadt“ entstanden, das für jeden Romwanderer wissenswerth erscheint: die dur die Neuordnung einzelner Museen hervorgerufenen Veränderungen, die durch neue Funde herbeigeführte, nicht un- beträhtlihe Vermehrung der antiken , Kunstschäpe : besonders aber auch die epochemachenden_ Ergebnisse der Ausgrabungen auf dem Forum Romanum sind in der neuen Ausgabe ge- bührend berüsichtigt. Nach dem bewährten Plan des inzwischen heimgegangenen Verfassers sind auch die übrigen Kapitel durchweg neu bearbeitet worden, und zwar von der Hand des Professors Dr. V. Ryssel von der Unversität Zürich, cines vorzüglichen Kenners Ftaliens und seiner Kunstschäße. Den auf die Topographie des alten Rom bezüglichen Theil hat ein Archäologe von Fach, Professor Dr. H. Blümner von derselben Universität revidiert. Gsell-Fels Romführer gilt seit 30 Jahren als ein unentbehrliches Bademecum für jeden, der in om längere Zeil Aufenthalt nimmt. Auch Ne ore, fältig erneuerte Auflage verdient die Beachtung aller derjenigen, die mehr als cine oberflächliche Orientierung verlangen, vielmehr sich mit all den historischen Erinnerungen und künstlerischen Schäßen, an denen ele Stadt so überreih ist wie keine andere, gründlich bekannt machen wollen. Als eine willkommene Neuerung ist die Beigabe einer Reihe von Tafeln mit guten photographischen Aufnahmen an Stelle der veralteten Stahlstiche zu begrüßen. Sehr praktisch ist ferner die Einrichtung, daß der umfangreiche Band mit geringer Brune M fünf Einzelhefte zerlegt werden kann, deren jedes einen Hauptab| nit umfaßt und, mit einem besonderen Inhaltsverzeichniß versehen, in der Brusttasche bequem untergebracht werden kann. | i

Katechismus der Zimmergärtneret von M. Lebl, Fürstlich Hohenlohe - Langenburgischem „Hofgärtner. Zweite A gearbeitete und vermehrte Auflage. Mit §9 Abbildungen. „Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Original-Leinenband Pr. 3 M Die Zimmergärtnerei findet ihre Pflege naturgemäß besonders in den Städten. Das vorliegende Handbuch giebt hierzu die nöthige, kurz gefaßte Anleitung. Es zeigt, wie sehr es darauf Om, D für die Zimmerpflanzen die richtige Erdart ausgesucht und passende öpfe, Kübel und UÜntersäße gewählt werden, wie man das Verseßen, An- binden und Beschneiden 2c. zu besorgen hat u. st. w. Die P flanzen „werden je nah ihrer Natur auf das Fensterbrett, in den & lasfasten, in Ampeln und Blumenkörbe oder auf den Balkon verwiesen. Tr ZejA wird gelehrt, wie sie zu überwachen find, wie man die Enten Ge linge vernichtet, und zum Schluß mit den beliebtesten Zimmer anzen und ihrer besonderen Kultur bekannt gemacht. Zahlreiche Abbildungen dienen zur Erleichterung des Verständnijsfes. é DE

Katehismus der Baustile von Dr. Cduard Freiherrn von Sacken. - Vierzehnte Auflage. Mit 103 Abbildungen. „Verlag von J. I. Weber in Leipzig. In Originalleinenband Pr. 2 M z Dieses kleine Handbuch giebt in knapper, leicht faßlicher Form schne le Auskunft über die Eigenthümlichkeiten und Gefege der versthiedenen Baustile. Ein kurzes Fachwörterbuch der Kunstausdrücke und ein Ortsverzeichniß der wichtigsten Baudenkmale find dankendwerthe Lies gaben. Angehörigen des Baugewerbes wird das kleine, B en instruktiven Abbildungen ausgestattete Werk, das fich ihnen eit langen

Ehlers wieder gestrichen werden.

Nußen fein.

19018.

Das Licht und die Farben. Sechs Vorträge, gehalten im Volkshochs{hulverein München. Von Professor Dr. L. Graeß. Mit 113 Abbildungen. Pr. geh. 1 , geb. 1,25 #. („Aus Natur und Geisteswelt“, Sammlung wissenschaftlich - gemeinverständlicher Darstellungen aus allen Gebieten des Wissens, 17. Bändchen.) Ver- lag von B. G. Teubner in Leipzig. Der Verfasser dieser Vorträge fuht aus den wichtigsten optishen Erscheinungen die Geseße des Lichtes und der Farben berzuleiten und, scrittweise vom Cinfacheren zum Komplizierteren fortschreitend, immer tiefer in das Wesen des Lichtes einzudringen, das er in der leßten Vorlesung als eine spezielle elektrische Erscheinung an das große Gebiet der Elektrizität anschließt. Die dur zahlreiche Abbildungen erläuterte Darstellung fett keinerlei spezielle Kenntnisse voraus; auch Laien werden daher den Ausführungen ohne Schwierigkeit und mit Interesse folgen.

Die Nummer 12 der „Jugend“, Münchner illustrierte Wochen- {rift für Kunst und Leben (G. Hirth's Verlag in München; Preis 3,50 f. pro Quartal, 1,20 A. pro Monat exkl. Porto) ist dem drei- hundertjährigen Jubiläum der bayerischen Artillerie gewidmet. Das Titelbild von Angelo Jank und das Schlußbild („Die hl. Barbara“ von Mar Feldbauer nehmen hierauf Bezug, ebenso ein Theil des Inhalts: „Altes Kanonierlied“, „Trußlied“ von K. Finckh; „Die Kriegsuhr“ von Freiherrn von Schlicht. Ferner bietet das Heft u. a. folgende Beiträge von Künstlern, Dichtern und Schriftstellern : „Caccilia“ von Ed. Beyrer jun.; „Komm mit“ von Theodor Frô- berg; „Vom Engelchen, das sich s{chwarz gemacht hatte“ von Reinhold Volker; „Kobold im Weine“ von Leo Putz, fowie anderes von E. Wilke, Walther Caspari, Max Grube, Larub, Arpad Schmidhammer, Bernh. Franke, Fri Scholl, Josef Willomitßer.

Handel und Gewerbe.

Nah der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. März 1901 betrug der gesammte Kassenbestand 955 555 000 (1900: 893 010 000, 1899: 950 953 000) M, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 91 343 000 (1900 —+ 22 834000, 1899 —+ 25 682 000) M. Der Metallbestand von 915 438 000 (1900: 850 337 000, i 1899 : 910 053 000) M allein hat zugenommen um 16 669 000 (1900 + 16216 000, 1899 + 21 229 000) M. Der Bestand an Wechseln von 691 067 000 (1900: 722-922 000; 18995 636 208 000) J zeigt eine Vermehrung um 8 472000 (1900 + 17 822 000, 1899 + 31143 000) und der Bestand an Lombardforderungen mit 64942000 (1900: 78 055 000, 1899: 75 573 000) eine solhe um 2086000 (1900 2 355 000, 1899 —+ 1 423 000) A Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also ein Zugang um 10558 000 (1900 + 1s 467 000, 1899 4 32 566 000) M erfolgt. Die Position „Sonstige Aktiva“ weist eine Abnahme von 8 249 000 f nah. Auf passiver Seite zeigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 044 827 000 (1900: 1 012 150 000, 1899: 1 030 071 000) M der Vorwoche gegenüber einen Rückgang um 1274 000 (1900 10 572 000, 1899 8 643 000) M. und die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) erscheinen mit 599 233 000 (1900: 561 225 000, 1899: 555 387 000) A. höher um 48 741 000 (1900 + 46 831 000, 1899 + 69 338 000) M.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten ( „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Ein- und Ausfuhr des deutshen Zollgebiets ' an Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und Briquets im Januar 1901.

(Nach der deutschen Reichsstatistik.) Januar Januar 1901 1900 Steinkohlen. C P EtltfubL. 4A 384 717 Davon aus: E S Belgien A 35 97: 51 627 “a 2 e . G 50 E R s Ct e E | 280 164 E ee C ( 168 E O S 2 92 „38 056 U 96 153 339 406 Davon „nach: C Freihafen Hamburg... - 18 69 055 Frh. Bremerhaven Geestemünde .. 17 610 16 006 S e s e eL THIOO 143 404 E] 3 300 4171 O E 48411 5 41 Großbritannien E. 2 932 4 130 E A 3 096 3 187 Niederlande . . E E eer R OIO 301 738

Oesterreih-Ungarn 920 (99 951 583 Rumänien . E ti l 985 2537 R L M 81 214 87 387 Finland aa d N tvas Sebi L E A a aaa 12 „1203 c E 86 541 94 516 O Ea 45

Y » hlen. Co E O Davon aus: E DesterreiUtiaE e cs e « 043009 E 7 2 569 Davon nach: ta: M ca 236 Oefte as 6a 2 129

4 G T g S 37 010 Davon aus: e Sra E e e eo 5 527 Be ia e E Le 445 r T 4 091 E aa 2 406 E «a e 4 2 389 C ÆŒ 197 730 Davon nah: L E C aa 471 Belgien . Dänemark . Frankreich . Rtalien Niederlande Norwegen ¿A Oesterreih-Ungarn Rußland &Mweden E Se R U 10 860 E 4 L é 10

Jahren als ein brauchbarer Leitfaden bewährt hat, au ferner von |

Verein. Staaten von Amerika

C - 1 l oma Britisch Auîtralien 9c