1842 / 105 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der Akt und die Abhôrung

vorzuneymen. Heute schon gescha issen des erwählten Bischofs,

welche insgeheim, ohne S r A ieben Der Grund, weswegen der Jnfor-

¡v - Prozeß vorgenommen wird, is bekannte. Durch die aus: matechene Wahl erlangt der Gewählte blos ein Recht auf den Erwerb des Episkopats; er bedarf zum wirklichen Er: werbe selbst erst einer Untersuchung des Pal ob die Wahl in Hinsicht der persdnlihen Eigenschaften des Ge- wählten und der Form derselben kanonisch gewesen. Untersuchung geschieht durch einen Päpstlichen Delegirten an Ort und Stelle nah einer vom Paore selbst gegebenen In: struction úber das dabei zu beobachtende Verfahren; die darüber aufgenommene Verhandlung (Jnformativ-Prozeß) wird an den Papst gesendet. Die Circumscriptions-Bulle für Hannover seht darüber fest: „Die A des fanonischen Prozesses, zur Er- forschung der Eigenschaft Derer, die zur Regierung einer Kirche des Königreichs Hannover befördert werden sollen, wird entwe- der dem Bischof des anderen nicht erledigten Stuhles, oder einem anderen Geistlichen des Königreichs, welcher in kirchlicher Würde steht, von dem Rômischen Papst aufgetragen; und es wird derselbe Prozeß, gemäß der besonderen Anleitung, welche der apostolische Stuhl in jedem einzelnen Falle mittheilt, abgefaßt werden. Hat dann, nah Eingang dessen, der Römische Papst in Erfahrung gebracht, daß es Dem, welcher befördert werden soll, an DeRE en Gaben nicht fehle, welche die heiligen Canones an einem ischof erfordern, so wird dessen Bestätigung baldthunlichst in den feststehenden Formen durch apostolische Schreiben erfolgen.“

Stuttgart, 9. April. Der Schwäb ische Merkur ent- hâlt in einem Schreiben aus Hessen vom 4, April Folgendes: „In einer der leßten Nummern des Shwäbischen Merkurs findet sich ein, auch in mehrere andere Deutsche Blätter überge- gangener Korrespondenz-Artikfel aus Kassel vom 21. Mârz, wel- cher folgende Berichtigung erheisht. Jn jenem Artikel heißt es: „Die Anerkennung des im Grobßherzogthume Hessen vor einiger Zeit gestifteten neuen Ritter-Ordens Philipp?s des Großmüthigen habe von Seiten des Kasseler Hofes Anstand gefunden, und ei- nigen Kurhessishen Staatsbürgern seyen, statt des Ordens Phi- lipp)s des Großmüthigen, Decorationen des älteren Ludwigs- Ordens verlichen worden. „Wenn, wie aus dem Artikel hervorgehen dürfte, dessen Verfasser der Ansicht ist, es müsse, wenn ein Deutscher Souverain einen neuen Orden stifte, dieser durch die übrigen Souveraine förmlich anerkannt werden, und es sey das Recht der Leßteren in dieser Beziehung nicht le- diglich darauf beschränkt, ihren Unterthanen die Erlaubniß, einen fremden Orden zu tragen, zu verweigern, so entbehrt eine solche, dem Prinzip der Souverainetät widerstreitende Ansicht so sehr jeder skaatôrehtlihen Begründung, daß Einsender es für berfls: sig hält, sich hierüber hier in irgend eine Erdrterung einzulassen. Der angezogene Artikel fann ferner durh die Worte: „statt des Ordens Philipp's des Großmüthigen“ bei den der Verhältnisse und Thatsachen Unkundigen wohl die Vermurhung hervorrufen, als © habe der Großherzog von Hessen jenen Kurhessen zuerst den R 9 «dene und dann durch Austaush den Ludwig's-

rden verliehen. Auch diese Berizuthund würde ohne alles ge- hörige Fundament seyn. Das Wahre an der Sache besieht , wie aus zuverlässiger Quelle hiermit versichert wird, lediglich darin: Der Surhessische Landbaumeister Müller in Hersfeld hatte bereits am 29. Januar 1841 das Ritterkreuz des Philipps-Ordens erhal- ten und besißt es, wie der Verfasser des mehrberührten Artikels bei direkter Erkundigung erfahren kann, noch heute. Sodann sind vorigen Herbst denjenigen Offizieren, und darunter zwei Kurhessi-

schen, welche im uftróge der Bundes - Militair - Komanission die |

Großherzogl. Hessische Division inspizirten, Decorationen des Lud- wigs-Ordens verliehen worden. Der Großherzog von Hessen hatte aber weder vorher die Absicht ausgesprochen, ihnen den Philipps- Orden zu verleihen, noch fonnte ihnen eine Mittheilung gemacht echte seyn, woraus sie auf eine solche Absicht hâtten schließen fönnen.“

Se. Majestät der König haben dem Obersten bei dem 8ten Infanterie-Regiment, Prinzen Jerome von Montfort, die erbe- tene Entlassung aus den Königlichen Militairdiensten ertheilt. Der Prinz hâlt si seit längerer Zeit in Jtalien auf.

Desterreich:

X Wien, 9. April. Der hier angekommene außerordent: liche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Vereinigten Staa- ten von Nord-Amerika, Herr Jenifer, hatte vor einigen Tagen die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser seine Beglaubigungs - Schreiben in einer Privat - Audienz zu überreichen und dann auch Jhren Majestäten der Kaiserin und der Kaiserin-Mutter, au Sr. Kai- serl. Hoheit dem Erzherzoge Franz Karl und seiner Gemahlin vor- gestellt zu werden. i

Unser Gesandter am Kdnigl, Württembergischen Hofe, Graf von Buol - Schauenstein, der sih einige Wochen auf Urlaub hier aufgehalten, hat vorgestern die Rükreise auf seinen Posten an- getreten.

Die diesjährigen Vorstellungen der ZJtalienischen Oper haben vor einigen Tagen ihren Anfang genommen. Die erste zur Auf- führung gebrachte Oper, „die Vestalin“ von Mercadante, hat we- nig Beifall beim Publikum gefunden.

Die Kunst-:Ausstellung in den Sälen des polytechnischen Jn- stituts is seit gestern erdffnet. Se. Majestät der Kaiser hatten sie {on früher, in Begleitung des Fürsten von Metternich, als Kurators der Akademie der bildenden Künste, in Augenschein ge- nommen.

Wir finden uns seit gestern Abend in einen neuen Winter

verseßt; es \chneiete die ganze N i zeigte das Thermometer p aa aa C A I R

F Pesth, 5. April. Die bekann i â : ten ï : Verkehr, welche die erschütterten Seele Iden in Sti: Plaßes im vorigen Jahre verursachten , hatten besonders auf Un: arn sehr traurige Rückwirkungen eâußert ; denn \o wohlthätige Barantieen unser neues Wech elrecht dem Handel auch bietet , so sind doch die sichernden Bestimmungen dieses Geseßes no h wenig bekannt, wenigstens unter dem minder bedeutenden Ges, Au leuten der kleineren Städte, um die wohlthätigen Folgen d elben enúgend würdigen zu kdnnen, und es bliek dahe

Diese |

Filialbanfen zu errichten berechtigt seyn.

ngstliche Zurückhaltung mit den baaren Geldmitteln va errsHen,. -

Die hierdurch gehemmte Geld-Circulation ward aber

cher ct den Mangel an anderen Tauschmitteln, L aen sonst gesegnetskte Theil des Landes dur die vorjährige ärndte im Banat die Boden - Erzeugnisse der üb vollauf in Anspruch nahm, daher zur Ausfuhr blos einige andere Roh - Produkte erúbrigten, deren Absay nach Deutschen Provinzen aber eben der dort R sockung wegen, nur spärlich und zu gedrückten werden fonnte, und es bisher noch bei uns an einer

Romitate olle und

den Handels- T

gelte, wo in solchen Krisen die Besißer von Fabrikaten und Pro-

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dukten gegen mäßige Zinsen die nöthigen Vorschüsse erlangen konn- ten. ie man nun eben gegenwärtig den Mangel eines den Geldumlauf und Kredit Aren Es besonders lebhaft empfindet, so erkennt man au uvm so mehr die Größe der Wohl- | that, welche in der Zukunft die kürzlih begründete hiesige Kom- merzialbanf dem Lande gewähren wird, deren Statuten, mit der Königlichen Confirmation Pprsesen, bereits im ganzen Lande ver- breitet sind und mit einer allgemein freudigen Theilnahme be- grüßt werden. Der Fonds der Bank wird freilich fürs erske nur | in einem Actien - Kapital von 2 Millionen Gulden Conv. Münze | bestehen, aber für ein Land, in welchem Kredit und baares Geld bisher \o fnapp waren wie bei uns, isi ein disponibles Kapital von 2 Millionen Gulden schon von großer Bedeutung, die, abge- sehen von der Vervielfachung im Umlaufe und Ueb Ly in die zahlreichen Kanäle des Geschäfte-Verkehrs noch dadurch erhöht wird, daß die hierdurch gesicherte Unabhängigkeit von dem Wiener Geldmarkte, die Schwankungen desselben niche mehr in der fcúhe- ren Art auf uns influiren, und die dortigen Kapitalisten nicht o, wie bisher, unseren Geschäfts-Verkehr beherrschen werden. Wie nun im Prinzipe, so werden auch in den Modalitäten die Sta-

tuten des nun bald ins Leben tretenden Bank-Jnstituts allgemein |

als sehr zweckmäßig erkannt, da sie mit aller nöthigen Vorsicht in den Transactionen zugleich jene freie Bewegung gestatten, welche die erste Bedingung -fúr den entsprechenden Nußen solcher Anstalten bildet. Als besonders wichtig wird übrigens die Bestimmung erkannt, daß die Kommerzial - Bank mit dem Esfompte:, Giro- und Depositen-Geschäfte auch die Gewährung von Vorschüssen auf Landes-Produkte und Fabrikate, welche dem Verderben nicht unterliegen, vereinigen wird und nach Zulaß ihrer Geldmittel auch auf Realitäten gegen genügende Sicherheit ver- zinsliche Darleihen gewähren kann. Jn solcher Art dem Handel, den technischen Gewerben und der landwirthschaftlichen Production sich gleich wohlthätig erweisend, ist die Rechtspflege der Bank durch Begründung aller ihrer Unternehmungen auf das seit dem Jahre 1840 bei uns eingeführte Wechselrecht gegen alle Umtriebe JeschÜ6t, und wenn auch fürs erste blos für unsere Stadt, als dem Hauptpunkte der hier sich konzentrirenden Geschäfte des gan- | zen Landes bestimmt, wird- die Bank doch später skatutengemäß auch in anderen Städten Ungarns und der dazu gehörigen Länder |

Ftalien.

X Turin, 6. April, Die sehnlih erwartete politische mne stie ist nunmehr erfolge. Das Kb igliche Handschreiben, elches allen politischen Verbrechern volle Begnadigung eètheilt, utet, wie folgt: ; e

¿Karl Albext, von Gottes Gnaden Suig von Sardinien, von pern und Jerusalem, Herzog von Savoyen, Monferrat und Genua, r von Piemont «

Das erfreuliche Ereigniß der Vermählung Unseces geliebtesten

hnes, des Herzogs von Savoyen mit Jhrer K. K. Hoheit der Erz- ogin Marie Adelaide von Oesterreich , bietet Uns eine erwünschte Lgenheit dar, die Folgen Unserer Königlichen Gnade und Milde allen denjenigen Unterthanen, die wegen im Jahre 1824 begangener politischer Verbrechen verurtheilt wurden, angedeihen zu lassen. Dem- emäß ‘haben Wir beschlossen , denjenigeu unter ihnen ( deren Strafe chon abgeändert oder gemildert wocden war, volle Sicherbeit zu ge- währen, und den Uebrigen die gegen sie vetyänaten Strafen nachzu- lassen. Wir haben also fük gut befunden, in Betreff der in Unseren Patenten vom 14. Dezember 1832, 15. Juli , 3. November 1834, 5. Márz - 24. Mai , 12. August, ‘§0. September und 22. Oktober 1836, 10. Januar, 41. Februar und 8 April 4837, 8. Mai, 10. August, 25. November und 20. Dezember 1838, 29. Januar, 26. Februar, 19, Juli und 28. September 1839- 14, Januar und 19. Dezember 1840, 27. Miri 4. September und 16. November 1841, angeführien Judividuen, alle aus den gegen fie verhängten Strafen entspringeuden geseßlichen Wir- kungen Kifbbren zu lassen, s0 wie Wir mittelst des gegenwärtigen Königlichen Patents, welches mit Unsecem eigenen Wissen A er- kigt wurde, nah Anhörung Unseres Staats-Rathes, aufhdren lassen wollen, indem Wir alle jene Fndividuen in den Genuß der bürgerli- chen Rechte einseven , unbeschadet jedoch der in der Zwischenzeit von Dritten erworbenen Rechte, und Wir lassen auch jenen anderen Ju- dividuen die gegen sie verhängten Strafen nach , welche der obener- wähnten politischen Verbrechen sich shuldig machten, aber nicht we- gen einer anderen stcafbaren Handlung, die nah dem Gesche cin namhaftes Verbrechen ausmachen würde, oder wegen Theil- nahme an einem sonstigen Verbrechen gegen die innere oder dußere Sicherheit des Staates, verurtheilt worden sind. Judem Wir auch in Betreff dieser die geseßlichen Wirkungen der Verurtheilung aufhd- ren lassen wollen, und Wir fie in den Genuß ihrer bürgerlichen Rechte fur die Zukunft wieder herftellen , befehlen Wir, daß ihnen die der Confiscation untergefallenen Güter, sammt den von den Merwgltern und Adminisiratoren gesammelten Einkünften derselben, zurückge- geben werden sollen, und daß Lehtere Über ihre Verwaltung Unserem Rechnungshof in Gegenwart Unseres General - Pro- kfurators allein, Rechenschaft g sollen, das Ganze mit Vorbe- halt der den Verwandten jener Fudividuen durch besondere Maßre- geln eingeräumten Rechte, und unter der ausdrücklichen Bedingung für die Fndividuen , welche in die zweite der oben erwähnten Katc- goricen gehören, daß sie durh das Organ Unserer Groß-Kanzlet um

|

(Gnade bei Uns einfommen, und sich auch an die oan Vorkchrife | nden werden, |

ten, welche Wir zu diescm Ende vorzuschreiben für gut 11h streng halten. Auch is ihnen untersagt, Unsere Staaten eher wieder zu betreten, als bis sie durh Unsere Eclaubniß dazu ermäch- tigt worden, bei Strafe der thnen gewährten Begnadigung als ver- lustig erklärt zu werden. Wir verordnen Unserem Senat und Un- serein Rechnungshof, gegenwärtige Urkunde in die Geseß-Sammlung Unseres Reiches aufzunchmen. i | j

Gegeben in Unserer Kdniglichen Residenz in Turin diesen Tag, 2. März, im Jahre des Heils 1842, und Unserer Regierung im zwölften. (Unterz.) Karl Albert.

Türkei.

Koustautiuopel, 23. März. (A. Z.) Dem Griechischen Ad 7 von 6 9tusteschar des Aeußeren bedeutet worden, daß mit nâch der Tag und die Stunde zu seiner Antritts- Audienz bei Sr. Hoheit dem Sultan anberaumt werden soll.

egen der an der Persischen Gränze entstandenen Differenz icht des von Persischen Waaren zu entrichtenden Zoll- s cheint man unangenehme Folgen zu besorgen, da Mirza er, der Persische Gesandte am hiesigen Hofe, abberufen

, Die Besorgung der Missions-Geschäfte wurde Freies

einen hier sich Lo Vaiceikn Russen Übertragen. (Vergl. das gestr. Bl. d, St. Ztg.)

ie von Vurla eingegangene Nachricht von der Verminderung der Gcanzis chen Seemacht 2 Archipel und von der bereits er- (gen ahrt von vier Franzd j Kriegsschiffen aus dem Ha- en von Smyrna auf die Türken einen sehr guten Eindruck cht. Frankreich zeigt sich berhaupt zuvorkommend gegen die rte, es hmeichelt ihr, su den Großwesir in seinen att: en Ansichten von der e und Selbstständigkeit des Türki- hen Reichs zu bestärken, t dadu en Ein der Frie ry d einen desselben für sid ju nnen. eivsistan i te i zu Äbsurdieät,

f, Hre Lage ¿u fônnen.

| tober datirte Note des Herrn Stevenson, veranlaßt sicht.

| bedeutend wäre mit dem Anspru

| der Reise und die Natur der Ladung ausdehnt, | gabe der Britischen Kreuzer ist nun aber, sich Gewißheit darüber zu | verschaffen, ob das Schif,

Jn den nâchsken Tagen soll die Flotte von dem Hafen in den Bospor auslaufen.

Vereinigte Staaten von Nord: Amerika.

My. rk, 17. Mârz. Die mehrmals erwähnte Note, welhe Graf Aberdeen unterm 20, Dezember v. J., also an dem Tage der Unterzeichnung des von Seiten Frankreichs bis jeßt noch nicht ratifizirten Traktats der fünf Europäischen Großmächte zur Unterdrückung des Sklavenhandels, an den Gesandten der Ver-

| einigten Staaten in London, Herrn Everett, in Bezug auf die | Frage des Durchsuchungsrechts gerichtet hat, {autet vollständig

folgendermaßen: : ¿Der U cchnete hat die Ehre, Herrn Evereit die Bemerkun- gen mitzutheilen, zu denen er sich, in Antwort auf die vom » s T da diese Mittheilung dem Unterzeichneten ers am Tage nach Herrn Steven- son’s Abreise von London zukam und \pdterhin kein Bepolmdcht! ter oder Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in England anw war, fo wartete der Unterzeichnete mit einiger Unruhe auf die Ankunft des Herrn Everett, weil er wünschen mußte, in den Stand arfekt h werden, den diplomatischen Ve mit einem beglaubigten - ten der Union zu erneuern. Hâtte der Unterzeichnete keine andere Absicht gehabt , als bei Behandlung des Gegenstandes der frühe- ren Korrespondenz die Argumente des Herrn Stevenson zu be- streiten oder seine eigenen zu versiärken, so würde er vont 1 N Ungeduld empfunden haben; allein da es sein Verlangen isi Zweifel aufzuhellen und Mißverständnisse zu entfernen , so fühlt er,- daß er nicht fruh genug die Anwesenheit des Herrn Everett auf \ci- nem Posten benußen kann, um die wahre Lage der schwebenden Frage zu dessen Kenntniß zu bringen. Der Unterzeichnete darin mit Herrn Stevenson einverstanden, daß es von hoher Daten ist, zu cinem klaren Verständniß Über die streitige Angclegenheîit zu kommen. Dies sollte Úberall , bei Differenzen zwischen taaten , wie zwischen Fndividuen, das zuerst zu Beachtende seyn; zum Glück is es auch oft der erste Schritt zur Wicdervereinbarung unter den Parteien, In dem vorliegenden Falle i| es doppelt wesentlich daß man sich

| verständige, weil fortdauernde Mißverständnisse und Jrrungen die

ernstesten Folgen nach sich zieheu könnten. err Stevenson bleibt dabei , die Britische Regierung behaupte ein Recht , welches gleich- ch, Amerikanische Schisse in Frie- dengzeit durchsuchen zu dürfen. Um diesen Say zu beweisen , dbe- icht sich Herr Stevenson auf cine Stelle in ciner früheren von

scount Palmersion an ihn gerichteten Note, gegen welche Stelle,

| so wie gegen die nach seiner Ansicht darinliegende Doktrin, er aufs

Bestimmteste protestirt. Es is nicht die Absicht des Unterzeichneten, den Sinn und die Bedeutung der von Viscount Palmersion gebrauch:- ten Ausdrücke genau zu untersuchen ; eine Erdrterung derselben hdâtte Herr Stevenson zu der Zeit , als sie niedergeschrieben wurden , leicht von ihrem Autor erhalten kdnnen; allein der Unterzeichnete muß bit- ten , daß seine Ansicht über diese Sache und die der Me Reenng- de- ren Organ er is, ausschließlich nach seinen cigenen Erklärungen be urtheilt werde. Der Unterzeichnete verziétet, wie er bereits gethan, ausdrücklich#| auf ledes Recht Scitens der Britischen Regierung, Amc- rifanishe Schiffe in Friedenszeit zu durchsuchen. as Durchsu- chungsrecht, ausgenommen wenn es vertragsmäßig zugestanden, if ein reines Kriegsrecht und kaun auf dec boben ce während des Friedens nicht bestehen. Der Unterzeichnete glaubt jedoch, daß das Durchsuchungsreht uicht auf die Ermittelung der Nationalität eines Schiffes beschränkt iû, sondern sich auf den Zweck Die einzige Auf-

dem sie begegnen, wirklich cin Amerika- nisches sey oder nicht. Dieses von uns behauptete Recht hat în der That keine Achnlichkeit mit dem Durchsuchungsrecht, weder im Prin- zip, noch in der Ausúbung, Es ist einfach das Recht, das eine recht- mäßig bei der Sache betheiligte Partei in Anspruch nimmt , ich zu überzeugen, daf das Schiff wirklich das ist, was scine Flagge ankün- digt. Dieses Recht gestehen wir so freimüthig zu, wie wir cs aus- uben. Die Britischen Kreuzer sind nicht angewtesen, Amerikanische Schiffe unter was immer für Umständen anzuhalten ; im Gegentheil, sie sind beordert, sich jeder Behelligung derselben, seyen es Sklaven- schiffe oder nicht, ju enthalten. Allein wo billiger Verdacht obwal- tet, daß die Amerikanische Flagge zur Deckung des Schiffs einer an- deren Nation mißbraucht worden, da sollie man es doch kaum glaub- lich finden, lägen nicht die wiederholten Protestationen ibrer Reprà- sentanten vor, daß die Regierung der Vereinigten Staaten , welche den Sklavenhandel selbs gebrandmarkt und abgeschafft hat, gegen die Annahme solcher Mittel, welche zur Erhebung der Wahrheit uner- läßlich_ nothwendig sind, Einwendungen machen kdunte.//

¡Der Unterzeichnete hat in seiner früheren Note bemerkt, daß die Argumente des Herrn Stevenson in natürlicher Per tgten auch den Sceraub sanctioniren würden, wenn nämlich Seeräuber zu: ih- rem Schutze die Flagge der Vereinigten Staaten aufzdgen. 7 Herr Stevenson entgegnet, dies sey cine Mißdeutung von Geiten des

| Unterzeichneten, und er erklärt, indem ex das Recht , Schiffe unter | Amerikanischer Flagge zu behelligen , bestritten , | die wirklih (bona fide) Amerifa

| nicht aber Schiffe anderer Nationen , welche betrügerischerweise die

Fe er dabei blos nischen Schiffe im Sinne gehabt, Flagge der Vereinigten Staaten angenommen haben mdchten. Dem Unterzeichneten scheint jedoch cin frü d ldrun des Herrn Stevenson Aa S das wirklich Amerikanisch// bewiesen werden? Muß nicht Herr Stevenson entweder darauf gefaßt seyn, zu behaupten , die gge E ns 8 meneTs ei ge und Peruden N D GM S ub ewähren würde? Der Unterzeichnete hat au gt, er glaube daß es allgemeiner Gebrauch fey, den Charakter Fedes ‘Schi auf hoher See, gegen welches vernünftige Verdachtsgründe obwalten, durch Besuch des Schiffs zu erforschen. Herr Stevenson bestreitet dies und fragt, welche andere Nation als die Britische jemals ein solches Recht behauptet oder auszuüben versucht habe. Als Antwort auf diese Frage beruft sich der Unterzeichnete auf den osenkundigen und besiändigen Gebancd dan. Vaoeierigtes Néagón lbr, deren emze, i ee notorisch i verdächtige S@ise, mbg H fa Englis f einer Flagge u untersu egen. weffen Au en find diese Citi vérdächti ? Shne Zweifel 1 E N e A ahrheit - es Necht auch ganz so w e - nigten Staaten wie für Großbritan as und es ist nicht wohl T de: greifen, wie der See -Verkehr der Vblker ohne cine solche Kontrolle mit Sicherheit besichen kdunnte. J werde kaum nöthig haben, Herru Everett daran zu erinnern, daß das auf solche teile von Großbrita- nien in Anspruch geuommene Recht zu keinerlei selbstsüchtigem Zweck guEgeibt wird. y Wie nehmen es im Interefe dex Humaniese uid jue ernng der Lc unse ruch. er Ge- genstand hat die Beistimmung der Hen en civilisirten elt erlan b A Bua ming ri Tine e Sd O n, und er sollte allgemeine erung und Unterstühzu ;

Da Unterzeichnete fann bier nicht umhin, an das Benehmen cines echrenhaften und eifrigen Befehlshabers der Seemacht der Ver- egpigten Egaaten 00 de, FEe De Me de Me, Belere du

auen zu dem egie en Sklas R P Ne 7 dem Befehlshaber der Kreuzer Jhrer Maiestät auf derselben Station cine Ve ung einging, dur e sich gegenseitig verban- den, alle unter nischer del verwen-

t n uzer auf der Station überliefert z gehdrte dieselbe

agde jum Sflavenhan A A

aber einex anderen Nation, so sollte mit und Ladung in Ge- a eibeit der zwischen Jhrer Majestät Ven betreffenden Staa- ten bestehenden Verträge verfahren werden. Leider kann der Un-

das Benehmen dieses wackeren Offiziers, so natüclich und lobens- d in nen Zwecke es auch war, von seiner Regierung desavouirt worden ist. Der Unterzeichnete hat nicht die Absicht, jeyt die Ge- rechtigkeit uud Ap emessenheit des wechselseitigen DurchsuGungé- Rechts, wie es iesleits vertragsmäßig cingeräumt und geregelt ist,

u erdctern oder die Gründe abzuwägcn, warum der betreffende Vor- {cla von dec Regierung der Vereinigten Staaten verworfen wor- den ift. Er hat in einer früheren Note Gelegenheit gehabt, zu be- merken, daß Zugeständnisse, von Großbritanien und Frankreich sanc- tionirt, mit der Würde und Unabhängigkeit irgend eines gnderen Staats, dec ihrem Beispiel zu folgen geneigt seyn mdchte, wohl nicht unverträglich seyn dürften. Aber der Ünterzeichneje erlaubt sich jeyr/ Herrn Everett zu benachrichtigen, daß er unterm heutigen Datum einen gemeinsamen Vertrag mit Frankrcich, Oesterreich, Rußland und Preußen abgeschlossen hat, E dessen das wechselseitige Durchsuchungs-Recht innerhalb gem fers eures vollsiäudig und wirksam für immer festgestellt iff. Dies ist in * f Allianz, in welcher der Unterzeichnete mit Freuden die Vereinigten Staaten den ihuen chren n Play hâtte cinnehmen schen unter den an Macht und Reichthum voranstehenden Großmächten der Chri- stenheit, die sich hier für die Sache des Erbarmens und der Ge- rechtigkeit verbunden haben.“

¡Es is ohne Zweifel wahr, das Durchsuchungsrecht könnte ge- Es werden, wie jedes andere Recht , welches vielen und vec- schiedenen Händen übertragen ist. Es könnte mdglicherweise auf cine muthwillige und belästi : der Fall, so würde nicht nux für Vorstellungen , sondern selbs für Ahndungen ein gerechter Grund gegeben seyn. Daß es aber dazu kommen sollte, i im hdchsten Grade unwahrscheinlich, und sollte, un- geasiet der größten Vorsicht, cin Fehler vorkommen , und irgend cin

merikfanishezs Schif Verlu oder Unvill erleiden , so würde schnelle |

und hinreichende Genugthuung erfolgen. Der Unterzeichnete erlaubt

sich, zu wiederholen , daß Britische Kreuzer sh nicht anmaßen wec- |

! des Kapitel des Bu | die Fonds des einen

terzeichnéte nach Herrn Stevenson's Erklärungen nicht bezweifeln, | sle nicht gänzlich verausgabt, so dürfen

ahrheit eine heilige |

nde Weise gusgedbt werden, und wäre dies | darin besteht, daß man die neuen Bedürfnisse des Dienstes den | Kammern so spât vorlegt und die Kredite erst nach Vollendung |

den, Amexikanische Schisse, was auch thre Bestimmung seyn mag, |

irgendwie zu behelligen. Solchen Schiffen muß das Monopol jencs

einmal treiben wollen; aber die Britische Regiecun mermehr ; daß betrüglicher Mißbrauch der

Fla

sind, ‘/

zugeben j gge dic Schändlich eit dieses Handels auch auf andere Nationen | ausdehne , von denen er verabscheut wird und welche zu dessen gänz- |

¿Um Herrn Everett zu beweisen, wie schr Jhrer Majestät Regic- | rung alle billige Beshwerdegründe wegzuräumen wünscht, glaubt der | Unterzeichnete nichts Besseres thun zu können , als daß er ihm das |

Wesentliche der Fnstructionen mittheilt , welche Britische Kreuzer ge-

zu befolgen haben. “/

¡Hat der Befehlshaber cines Kreuzers gbrer Majestät nach er- | c

haltener Kunde, oder nach den Bewegungen wegen anderer zureichender Umsidnde, Grund zu glauben, daß das Schif, wiewohl die Amerikanische Flagge führend, nicht den Ve--

es erlauben, dem fremden Schiffe vorzusegeln, ihm durch Zu-

s fremden Schiffs, oder |

, beides erst zwei ah nach Vo

gen Amerikanische Schiffe, die des Sklavenhandels verdächtig sind, 2A sarte, machte hiervon Ane Ausnahme.

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ets hat seine besondere Bestimmung; bieten apitels einen Uebe ee P d, P berden e nicht auf ein anderes

Kapitel, welches ein Defizit darbietet, Übertragen werden. Man

| muß fúr das leßtere einen Supplementar: Kredit fordern und für

das erstere eine Kredit-Annullirung bewirken. Allein diese Annul- lirungèn werden ersk nah der Festskellung und dem Abschlusse der Rechnungen eines jeden Reynuogtagres bekannt gemacht, welches

endung des Budgets stattfindet, so daß úber die 25 llionen, welche der Finanz : Minister von den Supplementar- Krediten für 1841 in Abzug bringt, die grbßte

f

l

nimmt gegenwärtig in Frankreich auf eine wunderbare Weise zu, und dies Monopol, welches unter der Restauration nur etwa 60 Millionen einbrachte, bringt heutzutage mehr als 100 Millionen ein, Es is dies eine der einträglihsfen und am wenigsten drúf-

| fenden Steuern. Die 500,000 Fr. für die im Jahre 1841 statt-

Ungewißheit herrsht. Diese Weise, die verschiedenen Forderungen |

an Supplementar- und außerordentlichen Krediten zugleich mit den Annullirungen vorzulegen, die gewisse Summen erleiden kön- nen, bietet wegen der unvorhergesehenen Umstände, welche die Oekonomie der Vorausbestimmungen ändern, feine ernstliche Aus- gleichung dar; auch hat die mit der Prüfung des Geseß-Entwur- fes beauftragte Kommission die Hypothesen des Ministeriums nicht annehmen wollen. „Dieses Ausgleichungs-System“, sagt der Be-

richterstatter, „scheint uns sehr gefährlich; wir machen die Herren

Minister auf das Nachtheilige desselben aufmerksam; es würde die

alten im Jnteresse unserer Finan- Bei den Forderungen der Supplementar- und außerordent- lichen Kredite findet noch eine andere Unregelmäßigkeit statt, die

der Thatsachen D Die geseßgebende Versammlung behält dann nicht mehr ihre Freiheit zu handeln und ihre Unabhängig-

, schlagungen blos fúr dies Kapital auf 18!

| Spezialität der Kapitel kompromittiren, die dur die Fortschritte | Und die Vervollkommnung lee Rechnungswesens so mühsam

| erlangt wurde, und die zu e

| zen liegt.“

feit; eine Verwäigerühg, eines Theils oder des ganzen Kredits | e

wáre illusorisch, da die Verantwortlichkeit des Ministers nicht die Interessen des Schakes garantiren kann.

elbe gemacht worden ist, können zu einer núßlichen Untersuchung nlaß geben; die Kontrolle der Kammern kann dann vollständig

ren.

Gelder unregelmäßig und kompromittirend. Unter der Restaura-

j

der V sicht ine A s Die Kredite, welche in | - | der Borausficht auf eine Ausga d ie:

heillosen Handels ungehindert verbleiben, wenu sie denselen nug | cht auf e gabe gefordert werden, noch ehe die: wird nim-

merikanischen | ausgeibt und ihr Rath die Regierung über ihren Gang aufkläs |

Wird dagegen der Kredit verlangt, nachdem die Ausgabe |

licher Unterdrückung feierliche Verträge mit England eingegangen | bereits gemacht worden isk, so wird die Verwaltung der Staats- |

tion stiegen die außerordentlichen und Supplementar-: Kredite niemals über 10—12 Millionen jährlich, und nur das Jahr 1823, in welchem der Spanische Krieg die gewöhnlichen Veranschlagungen des Bud-

an vermied es |

dro so viel wie möglich, zu Königlichen Ordonnanzen seine | uflucht zu nehmen und man wandte sich vielmehr, um Supple- | mentar- Kredite zu erhalten, direkt an die Kammern, bevor die j

Ausgaben gemacht worden waren. Leider sind diese guten Trat

| ditionen seit langer Zeit vergessen worden, und der entgegengeseßte |

einigten Staaten gehdre, so is er beordert , gfgel Wind und Wetter | u

ruf seine Absicht mitzutheilen und ein an Bord des Schiffs nachschen zu lassen, sche Nationalität nachgewiesen werden kann, ohne aber Schif anzuhalten, wenn es sih wirklich als ein Amerifkanijches erweist. Hei t sich eine solche Art des Besuchs als unthunlich, so hat der cfehlshaber des Kreuzers zu verlangen, daß das Schiff anbalte, um visîtirt zu werden. Der an Bord gehende Englische Offizier hat sich blos aus den l des Schiffs uber dessen Nationalität zu unterrichten. Weist es sich aus, daß es wirklih cin Amerikanishes Schiff ist, sp verläßt der Offizier es auf der Stelle wieder, erbietet sich aber zuvor, unter Zustimmung des Befehlshabers des Schiffs, in dessen Papiere die Ursache der Beargwdbhnung seiner Nationalität zu bemerken, so wie auch, wie viele Minuten dasselbe angehalten worden , falls es über- haupt angehalten wurde. Alle Einzelheiten des Vorgangs sind un- verweilt auch „in das -Logbuch des Kreuzers einzutragen und eine volle Darlegung derselben mit erster Gelegenheit nah England ab-

ufertigen.// / : us Dies sind die von Jhrer Majesiät Regierung ge Vor- kehrungen gegen Mißbrauch in der Verrichtung dieses Diensies, und sie ist bereit , iede weitere Maßregel anzunehmen, welche etwa für wirk- samer zur Erlangung des angedeuteten Zwecks erachtet werden mdchte, wenn fie ihr passend und mit der Erceichung des Hauptzweckes, den sie im Auge hat , verträglich erscheint. Herr Stevenson hat gesagt, er wünsche keinesweges den betrügerischen Mißbrauch der Amerikani- schen Flagge der Entdeckung zu entzichen; da dies der Fall , so will der Unterzeichnete nicht glauben , daß eine Regierung, wie die dec Vereinigten Staaten, die ch zu demselben Zweckec bekennt und von denselben Motiven bescelt is, wie Großbritanien, sich ernfilich jeder Os Auskunft widerseßen werde, durch die ihr eigener Wunsch in dieser Sache verwirklicht werden könnte.

Auswärtiges Amt, 20. Dezember 1841,

ob die

Aberdeen.

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Die Supplemeutar- und außerordentlichen Kredite in Fraukreichs Budget für die Jahre 1841 und 1842.

* Paris, 10. April. Die so eben beendigten Verhandlun- gen über die Supplementar- und außerordentlichen Kredite für die Finanz-Perioden von 1841 und 1842 geben uns nachträglich zu einigen Bemerkungen Anlaß: Seit etwa zehn Jahren sind die von den Kammern votirten Budgets stets überschritten worden und die Veranschlagungen der Regierung bleiben immer hinter der Wirklichkeit zurück, Entweder bieten die verschiedenen Kapi- tel des Budgets der Ausgaben unzureichende Hülfsmittel dar, oder es treten im Laufe des ziahres vdllig neue Ausgaben ein. Jm ersten Falle werden die Kredite, welche das Ministerium fordert, um die Unzulänglichkeit der Kapitel des Budgets zu decken, S u p- plementar- Kredite, im zweiten Falle außerordentliche Kredite genannt. Beide werden in Abwesenheit der Kammern durch Königliche Ordonnanzen bewilligt und diese Ausgaben müs: sen in der nächsten Session durch die Kammern genehmigt wer- den, Bedarf das Ministerium, während die Kammern versam- melt sind, eines außerordentlichen oder eines Supplementar: Kredi- tes, so kann derselbe niht durch eine Königliche Ordonnanz bewil: ligt werden, sondern das Ministerium muy direkt einen Geseß- Entwurf vorlegen, um die verlangten Summen zu erhalten. Es Lebe noch eine dritte Art von Krediten, die man außerordentliche

pezial : Kredite nennt und die zu den während der vergangenen Finanz- Periode aufgelaufenen Ausgaben verwendet werden, die nicht L gebbrigen Zeit liquidirt werden fonnten.

eseß-Entwurf, dessen Erdrterung in vergangener Woche

in der Deputirten-Kammer stattfand, verlangt die ungeheure Summe von 84 Millionen r, nämlich etwa 70 Millionen für 1841 und 14 Nillionen für 1842, Der Finanz-Minister sucht in seiner Dar- legung der Motive allerdings darzuthun, daß die für 1841 ver- Angten Kredite durch die für dasselbe Rechnun sjahr bewirkten it:Annullirungen um etwa 25 Millionen würden vermindert trden, Diese Annullirungen bestehen nun in Folgendem: Je-

Papieren oder anderen Bewecismitteln |

merikani- | das

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Gang, den man befolgt, is eine Quelle von Stdrungen für unser

egeln,

gehabte Zählung geben der Opposition Gelegenheit zu einigen mendements, die, wie sih erwarten ließ, verworfen wurden. Diese Frage wurde bekanntlich bei den Adreß-Debatten reservirt, und namentlich beabsichtigte Herr Dupin bei der Erörterung des Budgets oder der Supplementar - Kredite, die Maßregel anzu- eifen. Die Kredite für das Marine - Ministerium betra » Millionen, die fast aussließlich zur Besoldung von Ar- beitern und zum Anfauf von Materialien bestimmt sind. Ein hon früher durch das Geseß vom 11. Juni 1841 bewillig- ter Supplementar: Kredit von etwa §8 Millionen hatte die Veran- ag s Millionen erhöht; der Minister hat sih daher für die ursprünglih auf 18% oe: fr abgeshäâßten Posten (Besoldung der Arbeiter und Ankauf von

Materialien) um etwa 13 Millionen geirrt. Der Berichterstatter über das Geses vom 11. Juni 1841 sagte bei Gelegenheit des erwähnten Kredits, daß derselbe die Folge der vermehrten Rüstungen (9 und auch durch die Ausbesserung und Unterhaltung von 95

chiffen mehr, als das Budget bestimme, veranlaßt werde. Der- selbe Berichterstatter machte auf die schnelle Abnahme der Vorräthe an Eichenholz in unseren Arsenalen, so wie auf die Nothwendigkeit, einen Kredit zur Ergänzung der für unsere Flotte nöthigen Bor- râthe zu bewilligen, aufmerksam. Der Berichterstatter Über das

Budget für 1841 machte ähnliche Bemerkungen über die Noth- wendigkeit, unsere Bauholz- Vorräthe in den durch unsere Geseße vorgeschriebenen Verhältnissen zu erhalten. Der Marine-Minister hat daher, indem er den neuen Kredit zur Besoldung von Arbei- tern und zum Ankauf von Materialien verlangt, den verschiedenen Vorstellungen, die ihm gemacht worden sind, nachgegeben. Dessen- ungeachtet ist cs unmöglich zu verkennen, daß die ersten Veran- schlagungen mit größerer Genauigkeit gemacht seyn fönnten, und daß es leiht gewesen wäre, die Größe der Supplementar- und außerordentlichen Kredite zu vermindern. Dieselben Bemerkungen lassen sich auch auf andere Dienskzweige anwenden.

, Die vier erwähnten Ministerien nehmen, wie man sieht, den größten Theil der Supplementar- und außerordentlichen Kredite in Anspruch, und es bleiben fúr die fünf anderen Departements nur cinige Millionen, die auf eine ziemlich große Anzahl von Ka- piteln vertheilt werden,

Wir haben weiter oben gesagt, daß die Opposition bei Gele- genheit der von dem Finanz-Minister für die Zählung verlangten 9 Millionen das Ministerium angegriffen habe. Sie hat bereits in der Kommission eine Minorität gehabt, die in dem Geseß-Entwurf die Verfahrungswcise bei der Zählung für die Zukunft feststellen wollte; die Majorität wies jedoch diesen Vorschlag zurúck, indem sie ohne Weiteres den verlangten Kredit vollständig bewilligte. Die

| Majorität hat ihre Entscheidung in dem Bericht über die außerordent:

Rechnungswesen und eine sehr ernste Verleßung der finanziellen |

oot abzufertigen, um | R ' Artikel, sagt sie,

Die mit der Prúfung des Geseß-Entwurfes beauftragte Kom- | mission hat runs ihre Kritiken und ihren Tadel nicht ge- |

\spart; mehrere Summen twourden erst nach gegen Bemerkun- gen bcwilligt; eine einzige Summe von 300,0

die Militair - Liste is verwdrfen wödrden. Reduction, welche die Kommission bei einer Summe von §4 Mil:

Franken für | Dies is die einzige |

lionen fúr die Finanzjahre 1841 und 1842 vornehmen zu dürfen |

geglaubt hat. leßtere Zahr, d. h. für das

Es is zu bemerfen, daß die 14 Millionen fúr das | enwärtige Finanzjahr, nur der An- |

, ge fang der weit beträchtlicheren Suppleübater: ynd außerordentlichen

Kredite sind, und wir sînd überzeugt, - daß man zu dem von der

fentliche Arbeiten, theils für die Bedürfnisse des Kriegs: und des Marine-Ministeriums wird diniufkaen Wed Tr

j Wir f t verlangten Kredite etwa 70 Millionen betragen. Jn dieser & figuriren die außerordentlichen dentlichen Ma mie 10 Veil: nen, die fast gänzlich durch die Eisenbahnen und die Verbe/ erung der Seehäfen absorbirt worden sind; für die gewöhnlichen d fent- lichen Arbeiten 1,500,000 Franfen; für das Kriegs - Ministe- rium nahe an 30 Millionen, wovon ein ansehnlicher Theil für den Dienst in Algier. Die Kommission hat in Bezug auf un- sere Kolonieen von dem Kriegs-Minister Aufschlüsse verlangt, der es indeß nicht für gut befunden hat, das Kolonisirungs - Syskem der Regierung bekannt zu machen; es muß, sagte der Herzog von Dalmatien, den Arbeiten einer Kommission untergeordnet werden,

| die er ernannt hat, um alle, die Kolonisirung betresfende Fragen

zu prúfen. Die Mitglieder der Kommission sind der Meinung, daß die Arbeiten ohne

jeßt an das zwischen Blidah und Algier befindliche Gebiet foloni- |

siren könne. Die Untersuchungen müssen Europäern übertragen

wirken; sie können sich Überdies nicht mit uns identifiziren, da die Kolonisirung eines unserer Vertheidigungsmittel bilden bil, Solche

Bundesgenossen würden uns nicht hinreichende Garantieen darbie- | | reften Steuern festgeseßt.

ten. Zu Bona, zu Mostaganem, in dem der Küsten benachbarten Theile werden die Arbeiten später beginnen können. Der Kriegs- Minister hat der Kolonisirungs-Kommission einen Entrourf zu ei- nem Reglement vorgelegt, der alle zur Konsolidirung und defi- nitiven Bestimmung des Eigenthums nöthige Bestimmungen enthäâllÇ, Denn befkanntlih is die Ungewißheit über die wahre Appropriation des Bodens eine der Hauptursachen unserer Differenzen mit den Arabern und die Quelle der ersten

| blutigen Kollisionen gewesen. Es wäre dringend nöthig, endlich

einmal in jenem Lande den Zustand des Eigenthums festzuseßen und alle Ländereien, welche den Muselmännern in ihrer Eigen- schaft als Eroberer des Landes gehörten, zur Domaine zu machen, Dann erst wird man die Kolonisirung mir Erfolg unternehmen und den Emigranten, die sih in Afrika niederlassen wollen , posi- tive Garantieen bieten fönnen. Leider haben wir hier die Manie der Kommissionen, der offiziellen Nachforschungen und Untersu- hungen, welche Verzögerung verursachen und doch zulekt niemals ein großes Licht auf die zu lösenden Probleme werfen. Jm vori- gen pohre atte man der Regierung mehrere ernstliche Vorschläge zur Kolonisirung eines Theils von Algier gemacht und sie schien dieselben auch mit Eifer annehmen zu wollen; plößlich aber besann sie fich anders und brach alle Unterhandlungen unter dem Vor- wande ab, daß die Frage noch nicht hinlänglich untersucht sey. Indeß hat man bereits seit zehn Jahren den Norden Afrika's beseßt und man würde wohl ziemlich genaue Kenntniß von dem Lande haben erlangen können, wenn man die Kolonisirung wirk- lih hâtte beginnen wollen. Kehren wir indeß zu den S uned mentar: und außerordentlichen Krediten für 1841 zurück.

Die Finanzen verlangen 13 Millionen, von denen 32 zu neuen Renten, 35 Millionen zu Prämien für die Ausfuhr von Waaren 2 Millionen für den Anfauf von Taback u, s. w. bestimmt sind. Der Verbrauch des Tabacks, und namentlich des Rauch-Tabaks,

erzug beginnen müssen, und daß man von |

| und die erste fúr fehlerhaft flâren. Kammer votirten Budget noch 60—80 Millionen, theils für df- | bag Vie e Raben Ee

lichen Kredite motivirt. Das neue Geseß oder vielmehr der neue den man in das Neses vam 14. Juli 1838 gauf- nehmen wolle, sey unnÚß, und welcher Vortheil auch aus früheren Beispielen zu ziehen seyn möchte, man könne versichern, daß jener Artifel nicht an seiner Stelle wäre, in einem Geseße über die Supplementar : Kredite, welches vollendete Thatsachen ohne die Herrschaft einer Geseßgebung regulire, die man wohl unvollständig finden, die man aber nur für fünftige Fälle reformiren fönne ; die Erörterung hierüber fönne daher erst bei Gelegenheit des Budgets für 1843 stattfinden. Eine Folge dieser neuen Bestimmung wäre die Nothwendigkeit, eine zweite Zählung Behufs der Ver- theilung der Perfonen- und Mrouar s Stener zu veranstalten

richts berechtigt aber zu sagen, daß die erste Zählung Stre n v schlecht gewe-

| fen sey, denn man hat unmöglich das Verdienst derselben würdi-

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nzu | gen fönnen, da nur die Regierung allein im S i gesagt, daß die in dem Geseß-Entwurf für 1841 d Is T Un GNEUTe geaen i

die Resultate zu prúfen und kennen zu lernen, Man zählt_nur 38 Gemeinden im Königreiche, wo die Zählung nicht ausgeführt werden konnte. Die bei der Zählung beobachteten Formen sind die regelmäßigen gewesen, die der Munizipalität den Theil der Thätigkeit gelassen haben, den ihnen das Geseß anweist. Kein Gese Úberträgt den Maires die Untersuchung der Elemente, welche zur Vertheilung der direften Steuern dienen; sie erscheinen dabei nur als Vorsteher der Vertheilungs - Kommissionen, indem sie bei der Vertheilung der Gemeinden - Kontingente unter die Steuer- pflichllgen mitwirken, da die persönlichen Verhältnisse derselben ihnen bekannt sind. Sie bestimmen den Antheil der Steuerpflich- tigen und prâsidiren bei Anfertigung der Mustkerrollen. Die Verwaltung bestimmt die Steuer - Fähigkeit der Arrondissements und Departements und diese Vertheilung wuß ohne den Einfluß der Munizipalität geschehen. Die Elemente, worauf sie beruht, müssen durch die Verwaltung gesammelt werden. Diese Vercheilung der

) , | Gewalten is durch die fkonstitui L werden. Die Araber können nicht auf nüßkliche Weise dabei mit- | t 4 nstituirenden Gesebe vom Jahre 1789

eingeführt und durch die späteren Geseke, namentlich dur Geseß vom 22. Brumaire des Jahres ŸT. sorgfältig, belbebaie worden. Alle über diesen Gegenstand erlassenen Geseße haben den Antheil der Thätigkeit der Munizipalität und der Agenten der di- : í i Zhre gleichzeitige Mitwirkung wlirde die Ausführung der Zählung unendlich verlängern und zu Disfkuf- sionen Uber jeden einzelnen Artifel Anlaß geben. Wir wollen hier nicht von den Krèditen derselben Art für 1842 sprechenz sie be- treffen fast die nämlichen Dienstzweige, und da sie in demselben Zahre gefordert werden, wo sie verwendet werden sollen, so fann man das Ministerium nicht beschuldigen, daß es zu lange mit der Forderung gezégert habe. |

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Zur Geschichte der Jdee eines allgemeinen Deut- schen Handels - Vereius.

Unsere Leser werden sich erinnern, daß in Nr. 37 und 38 der St. Ztg. ein Aufsaß gegeben wurde, welcher Überschrieben ivar : „Zur Geschichte des Handels und der Jndusfstrie des Königreichs Sachsen, in den lebten 50 Mee Am Schlusse desselben wurde als eine bemerkenswerthe Thatsache er- wähnt, daß die Idee eines allgemeinen Deutschen Han- dels - Vereins schon im ersten Jahre unseres Jahrhunderts in einer p Gera erschienenen Schrift: „Memorial an Se. Kur- fürstl. Durchlaucht von Sachsen in Betreff des dem Verderben nahen Manufaktur- und Handelswesens“ angeregt und weiter entwickelt wurde. Der Verf. dieser Schrift war ein Sächsischer Geistlicher, M. Pastor S dr gel, der sich da- mals seiner etwas fühnen Jdee wegen allerhand mitunter ziemlich derbe Entgegnungen zuzog. Bald aber verfiel unter dem ae \chwerer Zeiten die ganze Sache und mit ihr der eor B E Med, den a Jes kaum ss e den Le ; abe L

te, in unverdiente Bergess ; Ta: ith und auf das e emein sle fberrascbt, als nas Mm 6