1842 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Jasiz: Minisier über einige andere Punkte meine Bemerkungen mit- n.

auten Vertheilung der Justiz is in unserem Lande unabhängigen Richtern anvertraut. J /

Se. Majestät der Kdnig hat es sich seit seiner Thronbesteigung

ur Regel gemacht, Alles aus dem Wege zu räumen, was auch nur den Schein haben könnte, als beschränke es jene E g R wird mir cine angenehme Pflicht seyn, dasselbe ahren u befolgen. G Unsere Väter hatten den wohlverdienten Ruf der erprobten Red- lichkeit, Unparteilichkeit und Genauigkeit in der Rechts: Praxis, .und diese Eigenschaften bilden das festeste Bollwerk für die Ruhe des Staats und die Sicherheit der Personen und des Eigenthums.

Es is auch der lebhafte Wunsch Sr. Majestät, daß diese Unab- dangigeit den richterlichen Behdrden gesichert bleibe und daß sie auf den Genuß derselben zählen können. I LAEE

Der Kdnig weiß diejenigen zu würdigen, die in seinem Namen berufen sind, seinen Unterthanen Gerechtigkeit zu verschaffen, und denen die hohe Mission übertragen worden is, neben ihren Ansprü- fen die Ordnung und Sicherheit der Gesellschaft aufrecht zu er-

alten.

Sie kennen zu sehr ihre Pflichten, um jemals die Gränzen ihrer Autorität zu überschreiten; um sich jemals eine Einmischung in die administrativen Angelegenheiten zu erlauben; um den Gang der Verwaltung, deren Leitung ihnen fremd is und fremd bleiben muß, u hemmen ; um jemals ihre Meinung Über Gegenstände auszudrük- en, die außerhalb ihrer Kompetenz liegen.

Es if die Pflicht des dfentlichen Ministeriums , streng darüber zu wachen, daß die richterlihe Gewalt stets in den ihr angewiese- nen Gränzen bleibe, und ich muß Sie auffordern, Sorge dafür 4 tragen, dak, sobald bei cinem JFustiz-Kollegium ein Versuch gemacht werden sollte, die durch das Fundamental - Geseß der richterlichen Gewalt vorgeschriebenen Gränzen zu überschreiten, mir unverzüglich davon Anzeige gemacht werde, damit geseßliche Maßregeln ergriffen werden können, um den Richter auf den Mißbrauch aufmerksam zu machen, den man ¿ihn von seiner Autorität machen lassen möchte. Es war nöthig, Sie an diesen L zu erinnern, weil den Gou- verneurs der Provinz der Befeh zugegangen ist, keine Befugniß- Konflikte zu erheben, bevor sie nicht die Angelegenheit zur Kenntniß der Regierung gebracht und Befehle über das, was in dieser Bezie- hung zu thun sey, erbeten haben.

Die National - Gesehgebung bildet noch einen sehr wichtigen Theil der Gegenstände, welche zu meinem Departement gehdren. Es wird ein mir angenehmes Bemühen seyn, für ihre Vereinfachung und fortwährende Verbesserung mein Möglichstes zu thun. Fch ver- lasse mich in dieser Bezichung auf Jhre Hülfe und Mitwirkung, so wie auf die der Fhnen untergebenen Justiz-Beamten.

Zuerst nimmt in dieser Hinsicht die Menge der Gesehe und Or- donnanzen, welche zur Zeit der Einführung des Grundgesehßes be- standen und welche kraft des zweiten Artikels der Zusah - Artikel zu diesem Grundgesche aufrecht erhalten worden sind, unsere Aufmerk- samkeit in Anspruch.

Das hdhere Fnteresse, nicht allein für das Moralgefühl der Nation, sondern auch für die Sicherheit jedes Bürgers, welcher ge- \sezmäßig als mit den Geseten bekannt angenommen werden muß, verlangt, daß in Bezug hierauf alle Ungewißheit verschwinde.

A wünsche daher folgende vier Fragen zu einer Entscheidung

u bringen :

s t elche von diesen Ordonnanzen sind seit jener Zeit gusdrüdck- lich oder stillschweigend durch weitere Ordonnanzen abgeschafft worden ?

2) Welche von jenen Ordonnanzen dürften als mit unserem Grund:Geseß \o weit in Widerspruch stehend betrachtet werden, daß mee Existenz nur durch den zweiten Artikel der Zusay-Artikel gesichert wäre ?

3) Jn Bezug auf welche Gegenstände die in den auf diese Weise außer Kraft ao Ordonnanzen behandelt sind, wird es ndthig seyn, zu gleicher Zeit mit ihrer Abschaffung neue Maßregeln zu er-

reifen? L G 9 Welches wird das beîte Verfahren in Being guf die Ordon- nanzen seyn, welche, da sie nicht ausdrücklich oder stillshweigend durch ein bereits feststehendes Geseß abgeschafft worden sind, noch fortbe- stehen, um fîe von den übrigen getrennt zu erhalten und die Kennt- niß derselben allgemeiner zu machen, bis daß man im Statide sey, sie durch rein nationelle Bestimmungen zu erseßen ?

Es würde mir angenehm seyn, wenn Sie meine Absichten auch zur Kenntniß der Herren Fustiz-Beamten Jhres Ressorts bréngen woll- ten, und ih würde mich freuen, wenn Sie oder einer jener Beamten Zeit und Gelegenheit hätten, mir Jhre Ansichten in Bejug auf jene Gegenstände innerhalb vier Monaten mitzutheilen, obg as ich bei ibren überhäuften Geschäften Jhnen diese Last nicht positiv aufzu- egen wage.

5 Zweitens verlangt die National - Gesehgebung unsere ernstesie und beharrlichste Aufmerksamkeit. Welches auch die Meinung der verschiedenen Rechtsgelehrten Über die Abfassung der Geseßbücher, Über die PIGEMNES eit oder Nüßlichkeit jenes Systems seyn mbge, so fdnnen doch gewiß seine eifrigsten Anhänger nicht verkennen, daß in einem neu errichteten System nothwendig Lücken vorhanden sind, und daß dic Erfahrung nach und nah Fehler entdecken läßt, welche die Jurisprudenz allein nicht wieder gut machen kann. Fch wünsche, daß diese Erfahrung nicht für uns verloren seyn mdge, um so mehr, da die große Meinungs - Verschiedenheit , welche früher zwischen den Bewohnern der südlichen Provinzen des R Tere der Niederlande und denen der nördlichen existirte, eine Meinungs-Verschiedenheit, die auch in Bezug auf unser künftiges Geseßbuch stattfand, nur zu oft einen verderblichen Einfluß auf die Entwerfung der Gesehe geäu- gert hat. Die Kenntnisse und die Erfahrung aller Beamten des df- fentlichen Ministeriums sind mir daher unumgänglich nothwendig und werden dringend erbeten. Jch ersuche Sie daher, mir zum 4. Juli d. F. und dann regelmäßig jede 6 Monate cine Uebersicht zukommen zu lassen, welche enthält :

1) die Bemerkungen , zu denen entweder durch persdnliche Erfah- rung oder durch das Studium in jenem Zeitraume die ver- schiedenen Geseßbücher des Civil - Rechts, des Civil-Prozesses, des Handels und Straf-Verfahrens und hauptsächlich das Ge- seh Über die Gerichts- Organisation entweder an sh, oder in ihrer Beziehun ju einander Anlaß gegeben haben ;

2) die in den Geseßbüchern enthaltenen Reglements, welche nicht mit den Sitten, den Gebräuchen oder den Jntercssen der Ein- wohner im Einklang zu stehen seinen;

3) die Veränderungen, welche, um jene Einwendungen zu beseiti- gen, in das Geseh einzuführen seyn mbhten,

Jch ersuche Sie, sich von den Herren Justiz - Beamten bei den Bezirks - Tribunalen Jhres R e LaeciciAea b eriodische Berichte erstatten zu lassen und N mir im Original gleichzeitig mit den Fh- rigen einzusenden. Die Sorgfalt für die regelmäßige Aufrechtdal- tung der Justiz und für die Buisübung der Polizei wird Jhnen drin- x empfohlen. Sie werden meine eberzeugung theilen , und die

eamten Jhres Ressorts wissen, daß die gengue Aufrechthaltung des Gesetzes, in welchem kein Verbot als unnüy aufgenommen betrachtet werden kann, für die Aufrechthaltung der Ordnung in der Gesellschaft und der Achtuns Hegen die Regierung nothwendig ist. r Bürger muß wissen, daß es kein Prohibitiv-Gesey giebt, dessen Verletzung gedul- det werden kann/ und daß man das Geseß achten muß, so lange es existirt. Mehr, als jeder Andere, müssen hiervon die Beamten des dent Ee steriums und alle oberen und unteren Beamten, welche mit der allgemei- nen oder Lokal-Polizei beauftragt sind, überzeugt seyn. Fch bitte Sie dáher, zur Aufrechthaltung dieses Prinzips ernstlich beizutragen, wäh- rend es Jhrer Klugheit cou spples wird, dafür j sorgen, daß man da, wo allgemeine oder Lokal-Verordnungen während einer gewissen Zeit mit weniger Strenge angewendet worden sind, die Bürger daran erinnert, daß jene Verordnungen noch immer existiren und ortwährend in Kraft sind, indem dadur verhindert wird, daß sh gend Jemand unfreiwillig eines Vergehens und der dgrauf geseh-

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ten Strafe schuldige macht. Wo dergleichen Fälle eingetreten sind bitte ich mat, ate betresenden Verordnungen m ju- theilen, damit untersucht werden kann, ob die geringe Strenge mit der man sîe aufrecht erhalten hat, einer ftrafbaren Nachl ssigkeit oder aber der Unzweckmäßigkcit der Verordnungen jugescdaieten wer- den muß, und dâmit im leßten Falle den Unterthanen des Königs für die Zukunft eine unnütze Last erspart werde.

Die Freiheit der Presse , dieses bcilsame Mittel zur Verbreitun der Aufk rung de der Regierung und bei den Unterthanen, ist dur den 225. Artikel -des-Gru seßes auf eine sehr- ck - sichert worden, und wird von der Regiernng des Kdnigs ein sehr d her Werth auf dieselbe gelegt. . Es sieht. dermann frei , seine Ge- dankèen und D ohne vorherige Erlaubniß zu publiz ren, aber Jeder ist auch der Gesellschaft oder den einzelnen Personen für das verantwortlich, was er verleyendes für ihre Rechte schreibt, druckt, publizirt oder vertheilt, Es wird für Sie eine angenehme Aufgabe seyn, zur Aufrechthaltung der Preßfreiheit, die auf diese Weise dauer- haft gesichert ist, beizutragen; überall, wo jene Freiheit angegriffen werden sollte, wird sich das dfentli e Ministerium seiner Verleßung ju widerseßen wissen. “Die bürgerliche oder politische Freiheit im

l[lgemeinen und die dauerhafte Freiheit der Presse insbesondere, kdn- nen ohne ichtung für die Rechte der Gesellschaft und der Einzelnen nicht existiren. Es wird Jhnen empfohlen , die bestehenden Gesehe auh in Bezug auf die Preßfreiheit mit der Energie, Unparteilich-- keit und Beharrlichkeit aufrecht zu erhalten, die zur Bewachung und jur Vertheidigung „eines so kostbaren Juwels nothwendig sind, und o die Pflicht eines eifrigen und muthvollen Beamten zu erfüllen und durch alle Beamten Fhres Ressorts erfüllen zu lassen.

Endlich is noch ein wichtiger Punkt, für welchen ih Jhre be- harrliche und aufmerksame Mitwirkung in Anspruh zu nehmen ge- zwungen bin. Se. Majestät ist innig durchdrungen von der Wichtig- keit, die die Wahl der Mitglieder der richterlichen Gewalt und aller Justiz-Beamten ohne Ausuahme, für das Land, für scine Regierung und für die Justiz hat. Zu diesem Zweck is ebenfalls Jhre Einsicht nothwendig. Jch mes, daß ich darauf rechnen kann , daß Sie bei JFhren Empfehlungen în jener Hinsicht nur auf die Unbescholtenheit des Charakters, auf die Kenntnisse, auf den Eifer und auf die Fähig- keit, und keinesweges auf andere, untergeordnete Beweggründe Rück- sicht nehmen werden. Jede Rücksicht auf die Religion , der die in Rede stehende Person angaddrt auf die Familien- oder Freundschafts- Verhältnisse , müssen dabei fern gehalten werden. Der Kdnig hat mich in dieser Hinsicht ausdrücklih beauftragt, Jhnen mitzutheilen, daß fortan Niemand ndthig haben wird, sich gesuchsweije an Sr. Majestät zu wenden, um einen Posten in der Justiz-Verwaltung zu erhalten. Das System des Bittstellers ist mit der Würde eines richterlichen Amtes unverträglich. Die Regierung des Königs wird sich bemühen, fähige Beamte O ohne daf sie sich selbst empfehlen; und es wird, wie ich hoffe, den Männern. von wirklichem Verdienst sehr angenehm seyn, sich in der Folge von der für seine Würde so verleßenden Verpflichtung,- sich selbs zu empfehlen, befreit zu schen. Jch bitte Sie, diese Meinung und diesen Wunsch des Königs den verschiedenen Gerichts -Behdrden , den Beamten des dfentlichen Ministeriums ihres Ressorts und, \o viel als mdglich, Allen, die es betrifft, auf offizielle Weise mitzutheilen, damit ferner- hin Niemand glaube, daß es Gesuche oder persdnlichher Empsehlun-

en bedürfe, um bei irgend einer Anstellung im Justizfache berück- den. 4 E esucht, Jhuen meine Ema úber einige der Haupt- Gegenstände, die zu meiner Verwaltung gehbren, mitzutheilen. Es Sih mir angenehm seyn, zu erfahren, daß Sic sich derselben an- schließen und unterördnen kdnneu. Sollten Sie Aufschlüsse Über an- dere Punkte, als die in diesem Rundschreiben verhandelten wün- cen, #9 werde ich mich. becilen, Jhnen dieselben zugehen zu lassen.

Der -Fustiz-Minister. É i ? (gez) van Hall.

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Deuútscbe Buüdesstaaten. Leipzig, 5. Mai. Am 2ten d. M. gab Ernst hier

' unter Mitwirkung ‘von Felix- Mendelssohn ein Konzert, welches

in jeder Hinsicht glänzend ausfiel. Der Saal war überfüllt und er Beifall rauschend. Ernsk’s Elegie wurde da capo verlangt, spielte jedoch statt derselben eine von seinen Romanzen, die er Berlin in seiner ersten Quartett-Soiree vortrug, Vor dem donzert wurde der Virtuos aufs angenehmste überrascht, indem e. Majestät der König von Preußen ihm eine prachtvolle gol: ne Dose als Zeichen der Anerkennung zukommen ließ. Ernst tte furz vor seiner Abreise von Berlin die Ehre gehabt, vor n Preußischen Majestäten in einem Hofzirkel zu Potsdam meh- re Musikstücke, theils allein, theils mit Dr, Mendelssehn und m Violoncellisten M. Ganz, vorzutragen. Die weitere Reise esselben geht úber Weimar und Franffure a. M. nah Düússel- orf, wo er dem großen Musikfesk, welches in diesem Monat dort nter Direction des Kapellmeister Mendelssohn stattfindet, bei- ohnen und wahrscheinlich auch dabei mitwirken wird; von da ehrt er nah Paris zurü.

XX Frankfurt a. M., 3. Mai. Der Bundes - Prâäsi- ial- Gesandte, Herr Graf von Münch - Bellinghausen, wird rst in einigen Wochen von Wien zurückerwartet; der Kbniglich

ayerische Bundestags-Gesandte, Herr Graf von Lerchenfeld, is

ch noch abwesend. Der ute Großbritanische Gesandte am Deutschen Bunde, The honorable W. Thomas Hornar Fox- Strangways, verläßt, wohl nur in Urlaub, unsere Stadt, und es wird während seiner Abwesenheit der Attaché, Herr Kuper, die Functionen eines Königlich Großbritanischen Geschäfsträgers ver- sehen, da der Legations - Secretair, seitheriger Geschäftsträ er, Herr Molyneux, immer noch in: Privat-Angelegenheiten auswärts

verweilt. : Schweiz.

Genf, 21. April. (A. Z.) Die Arbeiten der Genfer Con- stituante sind bis zur Hälfte gediehen. Der Radikalismus hat darin wieder ein bedeutendes Uebergewicht gewonnen. Jn den Hauptsachen bleiben die Artikel des Kommissions - Projekts; es behâlt seine radifale Farbe; nur in einigen Nebensachen wurde bisher in fonservativem Sinne daran geändert, Immer ist die religióse Frage am schwierigsten' und aufregendsten; es scheint den alten Genfern unerträglich, daß die seit lange nothwendig gewor- dene neue Ordnung ihres protestantischen Kirchenthums und ihrer Geistlichkeit von einer Versammlung ausgehen soll, in welcher Kraft des Arrondissements-Wahl-Systems die Katholiken eine L bedeu- tende und gewichtige Stimme haben. Die radikalen Journale, welche vor kurzem nur von Ausgleichung und Versöhnung spra- chen, ändern jeßt diese Sprache, denn, muthig gemacht durch die Erfolge ihrer Partei in der Conslituante durch die Lauheit der Konservativen und durch deren unmännliches Nachgeben, sagen sie rund heraus, um künftig Frieden und Fortschritt zu haben, müß- ten aus der Regierung Alle entfernt werden, die mit dem 22. November nicht ganz zufrieden wären, d. h. mit anderen al O in dem neuen Staats-Rath dürfen künftig nur Radi-

en.

Beru, 1. Mai. Eine Truppe von Heimatlosen wurde bei

si Huttwyl an der Bern-Luzerner Gränze von den Landjägern. bei:

der Kantone hin- und zurückgewiesen, betrat jedoch wieder das Berner Gebiet und lagerte sich im Amt Aarwangen. Mit Land- jágern in Händel verwickelt, die zu ernsten Thätlichkeiten führten, soll Einer der Heimatlosen “von einem Landjäger, wie es heißt, erschossen Und'dieser sofort von dem erzürnten Haufen durch Stein: würfe Feet worden seyn. - Die D en wurden ergriffen

befinden sich in L l im Verhaft. ur zu bâufig sind Verbrechen die Erzeugnisse von Staatsgebrechen.

eco Ftalien.

Palermo, 20, April. (A. Z.) Der von Bayern macht oft mit kleiner Begleitung Exkursionen zu: Fuß in die ‘Um- pegend. Se. Majestät te leßten Sonntag das Gasimahl ‘des Königlichen Statthalters, Herzogs von S. Pietro. und die Abendgesellschaft bei dem Fürsten Parsanna mit seiner Gegenwart. Unsere Honoratioren, an solche Peroblagun nicht gewohnt, rüh- men sehr die bekannte Leutseligkéit des Kdnigs, j

Die Streitigkeiten mit Holland (wegen der ‘den Niéderlän- dischen Kapitalisten vorenthaltenen Gelder der Apulischen Bank) werden hier sehr ern aufgenommen, \o daß man selbst Krieg prophezeit, Die Sicilianische Flotte ist durch den jeßigen Kdnig auf einen ganz respektablen Fuß gestellt worden und die muthigen hiesigen Seeleute stehen wahrlich den besten nicht nah. Man sagt, unser König werde nah Aufhebung des Lagers von Capua am 28sten d. hier eintreffen. Die LngenEe von der Einberufung der auf provisorischen Urlaub entlassenen Seeleute bestätigt sich.

TF7 Nom, 22. April. Den gestrigen Gründungstag Roms, den die Päpstliche Akademie durch e ittagsmahl, die Akademie der Sabiner durch Poesieen zu feiern pflegt, beging das Jnstitut für acchäologische Korrespondenz nach Úblicher Sitte durch eine literarische E in welcher der Kdnigl. Hannoversche Minister, Legations-Rath Kestner, den Borsiß führte. Einleitungs- weise ward des bereits vierzehnjährigen segensreichen Vans des Jnstituts gedacht, welches an gleichem Tage fein eigenes Stif- tungsfest feiert, und mit dem gefühltesten anfe die huldreiche Großmuth erwähnt, mit welcher des regierenden Königs von Preußen Majestät die von-Allerhöchstdemselben gestiftete und be- \húßte Anstalt durch Besoldung ihres Römischen Geschäftsführers neuerdings unterstüßt hat. Hierauf sprah der Secretair des Sitians Dr. Braun, úber ein neu entdecktes Relief, dessen

egenstand, die Geburt des Jacchus darstellend, von besonderer

Wichtigkeit für die Kenntniß des Griechischen Mysterienwesens ist. Derselbe unermüdlich thätige Gelehrte legte Proben eines von ihm veranstalteten Werkes vor, welches in farbiger Ausführung Grie- chische Gefäß- Malereien als Musterstücke stylistischer Verschieden- heit enthalten soll. Nächstdem hielt Dr. Abeken einen anziehen- den Vortrag, in welchem er die Altgriehischen Thesauren mit ähnlichen Bautrümmern Zetaliens und des Orients verglich; zu- gleich als Probestück eines umfassenden Werkes über die Religione: und Kunst-Alterthümer Mittel-Ztaliens, welches derselbe Gelehrte so eben dem Druck úbergiebt.

Aller bekannten E des Ortes. und Plsenais ungachtet, ar die gedachte Römische Anstalt niit bestem Erfolge fort, einen Mittelpunkt archäologischer Forschungen in der dazu vorzüglich geeigneten Hauptstadt zu bilden. Während in mehr denn zwölf Jahrgängen ihrer Annalen ein Reichthum historischen und artistischen Stoffes. enthalten ist, der in den Fortgang der Wissenschaft lebendig eingreift, können die wissenschaftlichen Besu» cher Roms den Beistand nicht genug rühmen, der aus den Siz- zungen und Sammlungen des Znstituts ihrer Forschung erwuchs. Der fernere-Schuß seines erhabenen Protektors, das Präsidium Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten von Metternich, und die literarisch bewährten Namen der hlreien Directions - Mitglieder dieser Anstalt lassen mit Zuversicht hoffen, daß eine dem vaterländischen Namen so ehrenvolle und ersprießliche Wirksamkeit sich auch fol: gende Jahre hindurch in gleicher Weise bethätigen werde,

Berlin, 6. Mai. Ueber das neulih von uns bereits kurz erwähnte Festmahl der Universität (Staats-Ztg. Nr. 123.) bringt R gleichfalls zugekommener ausführlicherer Bericht folgendes

ere:

_ Das Lehr-Personal der e Königlichen Universität ver- einigte sih gestern (2, Mai) bei Wiedereröffnung der Vorlesungen zu einem Feskmahle im Odeum, welche Feier dur die Gegenwart der Herren Geheimen Staats - Minister Eichhorn und von Sa- vigny und des Wirklichen Geheimen Raths Herr von Humboldt, so wie des jeßt hier anwesenden Kurhessischen Staats - Ministers Herrn von Hanstein Excellenz, erhöht ward. Nachdem der Rek- tor, Geheimer Ober-Regierungsrath Droteoe Dr. Dieterici, die mit lautem Enthusiasmus aufgenommene Gesundheit Sr. Majestät des Königs, des erhabenen Befdrderers der Wissenschaft, und der

rodefan der theologischen Fakultät, Ober : Konsistorialrath Pro- essor Dre. Twesken, die Jhrer Majestät der Königin und des Kd- niglichen Hauses unter gleichem Beifall ausgebracht hatten, be- grüßte der Dekan der Slofer ischen Fakultät, Professor Ranke, den Herrn Geheimen inister Eichhorn in einer längeren Rede, welche Se. A unter Anerkennung der Leistun- gen der Universität seit ihrem Bestehen und mit lebhaf- ter Duft der wohlwollenden Gesinnungen für dieselbe durch einen Trinkspruch auf das Wohl der Universität be- antwortete. Der Dekan der juristischen Fakultät, Professor

Dr. Rudorff, sprach hierauf gegen den Herrn Geheimen Staats- und Justiz-Minister von Savigny Excellenz, der #0 lange der Uni- versität angehört und in so Ep Umfange ) der herilicjen und

taats-

Ruhmwürdiges für sie gewirkt hat, in Worten der herzlichen Ver: ehrung und Liebe die Empfindungen der innigsken Anhänglichkeit und Theilnahme aller seiner bisherigen Kollegen bei der Beförde- rung aus, welche seine Kraft jeßt einem mit seinen früheren Be- skrebungen zwar verwandten, doch ihn der Universität entrückenden höheren Lebensberufe zugewandt habe. Zum bleibenden Andenken des Festes überreichte der Professor Rudorff ein dem Herrn Ge- heimen Staats- und Justiz-Minister von Savigny gewidmetes ge- drucktes Lateinisches Programm und brachte hierauf den Toask aus auf das Wohl Sr. Excellenz, in welchen die ganze Versamm- lung laut einstimmte.

Der Herr Geheime Staats- und Zustiz- Minister von Sovgno e dankte hierauf herzlih für die

ibm in dem Kreise bewiesene Theilnahme, welchem \o lange Zeit angebbrt zu haben die Freude seines Lebens ati fv E rodefkan der medizinischen Fakultät, Professor Dr. Hecker, te sodann, die reihen Entdeckungen und Fo itte der N Ner ida stn hervorhebend, unter allgemeinem Bei- fall B undheit aus auf das x des großen Meisters

auf , Sr. Excellenz des Wirkli Geheimen Raths Herrn von Humboldt, welcher diese Ansprache ie Worten Ge

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gléicherid, und ‘dabei der geistigen Bewegung unserer

licher Theilnáhme für die Universität und deren Lehrer erwiederte. Der F Prófessor Dr. Jakob ‘Grimm begrüßte hierauf in dem vor kurzem aus Hannover hierher berufenen Ober-Bibliöthe- kar, Géheime Regierungs-Rath e: Per , der als Gast anwesend war, den Gelehrten, der durch die Ausführung des von dem ver: ewigten Minister von Stein angeregten Unternehmens der Samm- lung der Deutschen Geschichtsquellèn für die Belebung Deutscher Gesinnung ein vaterländisches Verdienst sich erwirbt, worau der Geheime Regierungs: Rath Professor Dr. Steffens die Waffen- thaten und die Zustände der Zeit mit den je er es Schelling's erwähnend, das Andenken ‘an den 2, Mai, den Tas der Schlacht von Groß - Görschen in be- eisterter Rede hervorhob. Eintracht belebte das zahlreich besuchte est, das durch gewählten Gesang erheitert ward und Viele bis zu später Stunde versammelt hielt.“

Berlín, 6. Mai. Die beste Widerlegung der vielfach, aber ohne allen Grund verbreiteten Gerüchte darüber, daß Herr Ge- heime Rath von Schelling uns diesen Sommer verlassen werde, ist die bereits am 2. Maî vor einem zahlreichen und glänzenden Auditorium erfolgte Erdffnung seiner Vorlesungen über die Phi- losophie der Mythologie.

Magdeburg, 5. Mai. Das Direktorium des Búr- ger-Rettungs-Jnstituts zu Magdeburg hat gegenwärtig seinen Ver- waltungs -: Bericht für das Jahr 1841 herausgegeben. Es sind darnah in dem gedachten Jahre bei demselben 57 Gesuche um Unterstüßungen eingegangen, davon aber nur 7 der Berücksichti- gung würdig befunden worden. Diese 7 haben eine Uer Biuoa von zusammen 670 Rthlr. erhalten, und überhaupt hat der Ver- ein seit seinem 17jährigen Bestehen an 220 Personen die bedeu- tende Summe von 19,197 Réhlr, bewillige, Durch diese Bewil- (gungen ist nach Versicherung des Direktoriums manche wackere

ürger - Familie dem sicheren Verderben entrissen worden, wenn: gleih nicht jeder Unterstüßte von dem Untergange hat errettet werden können, Von den Unterstüßten leben gegenwärtig noch 139 in Magdeburg (die Uebrigen haben entweder die Stadt ver- lassen oder find gestorben), und von denselben können nur 42 als ganz heruntergekommen, d. h. der öffentlichen Unterstüßung anheim- gefallen, betrachtet werden, während 40 sich mit Anstrengung, aber doch nothdürftig ernähren, 57 aber theils in sehr guten, theils in leidlichen Verhältnissen sih befinden. Muß man nun mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß jene 40 Familien nicht minder als diese 57 ohne den Beistand des Vereins größ- tentheils ganz zu Grunde gegangen seyn würden, so erscheint die Wirksamkeit des Vereins immer segensreich, und es is demselben die fortdauernde Theilnahme des Publikums zu wünschen, worum das Direktorium am Schlusse seines Berichts angelegentlich bittet.

Marienwerder, 3. Mai. Am 21sten v. M. feierte die Westpreußische General-Landschafts-:Direction und die zum dies- jährigen landschaftlichen engeren Aus\{usse hier versammelten Landschafts - Beamten und ständischen Deputirten, aus den zum Weskpreußischen Kredit - Verbande gehörenden vier Departements, Danzig, Marienwerder, Bromberg und Schneidemühl, denen sich mehrere Gutsbesißer der Umgegend angeschlossen hatten, mit einem Feskmahl das Dienst-Jubiläum ihres ältesten Landschafts-Beamten, des Provinzial-Landschafts-Direktors von Benkendorf-Hindenburg

‘Uheren

der Einrwirkun

‘auf Neudek,

Düsseldorf, 3. Mai. Jn der gestern hier abgehaltenen General-BVersammilung der Rhein-Preußischen Le ca Gesellschaft (auf Gegenseitigkeit gegründet) waren 51 Theilnehmer persdnlich gegenwärtig, welche im Ganzen 716 Srimmen zu ver- treten hatten. Der von der Direction vorgelegte erste Rechnungs- Abschluß umfaßt den Zeitraum seit Gründung der Gesellschaft, vom 12. April 1840 bis 31, Dezember 1841, und liefert mithin die Resultate des ersten Rechnungs - Jahres. Bei der Ein- nahme ergab sich gegen die Ausgabe ein reiner Ueberschuß, welher als Dividende mit 16; pCt. an die für das volle Masannte Qave 1841 versicherten Theilnehmer wver- theilt werden konnte. Ein Resultat, welches bei einem so jun- gen Znstitut eben so befriedigend erscheinen muß, wie das gedeih- liche und vorsichtige Fortschreiten in Betreff des Versicherungs- Kapitals, welches mit 3 Millionen begonnen, jeßt schon über 9 Millionen Rthlr. beträgt, Nachdem die vom Verwaltungs-Rathe genommene Wahl des bisherigen Direktors, Herrn Jnspektor Wind- scheid, zum General-Agenten durch die General:Versammlung be- skatigt worden, schritt man zur Ergänzung der Verwaltung, wobei die Din von Keller in Solingen und M. Kapff von hier zu Direktoren und der hiesige Herr de Haan zum stellvertretenden Direktor gewählt wurden.

Elberfeld, 1. Mai. Der verehrte Landrath unseres Kreises, Herr Geheime Regierungs - Rath Graf von Seyssel d’Aix, hat heute sein 50jähriges Dienst-Jubiläum gefeiert. Se. Majestät der König haben dem Herrn Grafen die ZJnsignien des Sternes zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub È verleihen geruht, auch hat der Herr General-Major von der Gröben dem Herrn Grafen ein Schreiben des fommandirenden Generals Herrn von tue! Überreicht, worin derselbe benachrichtigt wird, des Kö- nigs Majestät habe ihn seiner treuen, früheren militairischen Dienste wegen zum Obersk- Lieutenant zu ernennen geruht,

Der Kaiserl. Nufsische Ukas vom L. (14.) April 1848.

Jn Nr. 122 der Staats-Zeitung ist der Text eines vor kur- zem in Rußland erschienenen, ungemein wichtigen Geseßes abge- druckt, welches ofara den Zweck hat, die Umwandlung der land- wirthschaftlichen 2 erhâltnisse, insbesondere aber die persdnlichen un) emen Verhältnisse der Bauern allmälig vorzubereiten und einzuleiten.

Ehe wir Einiges über dies merkwürdige Geseg selbst bemer- ken, sey es uns erlaubt, eine furze Andeutung der landwirthschaft- lichen und bäuerlichen Verhältnisse Rußlands zu geben.

Wir fassen hierbei vorzugsweise den Kern der Fadaane, das alte Moskovitische Czaarthum oder Groß-Rußland, îns Auge, Die ehemals Schwedischen Provinzen, die Deutschen Ostsee- Provinzen, die Polnischen Provinzen, Klein-Rußland, das alte Sky- thien, die Asiatischen Landstriche Fnd theils diesem Geseßze gar nicht dalgnorfen wie Finnland und die Oftsee-Provinzen , theils wird daselbst die Wirk R nur gering oder wenigstens viel ge- ringer als in Groß-Rußland seyn, a der Anbau des Landes und die ganze landwirthschaftliche E ganz anders gestaltet ist,

Groß - Rußland is von einem t tigen, ndustridsen, zu allen technischen Arbeiten höchst geschickten, dabei kraftvollen und s{hdnen

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Volksstamme bewohnt. Der sämnitlihe Grund und Boden ae- Prt etwa zur Hälfte der Krone, zur Hälfte dem Adel, das Volk st mit geringen Ausnahmen leibeigen.

Dennoch möchte es ‘aber, mit diesem Recht s:Verhält- nisse im seltsamen Widerspruche, wohl wenige Länder (auch die, wo es nur freie Grundeigenthümer giebt, wie Nord-Amerika und Frankreich, nicht ausgenommen) geben, wo, fakt i sch genommen, der Bauer sih im Allgemeinen noch in einer freieren, selbststän- digeren, durch (eine geregelte Gemeinde - Verfassung gesicherteren Lage befände, als in diesem Theile Rußlands. Dies war bisher ge R Folge ‘des vorhandenen Anbaues des

ndes.

Diese Landstriche waren nämlich nicht, wie die meisten ande- ren von Slavischen Stämmen bewohnten, namentlih alle ehe- mals Polnische Landstriche, dürch große den Grundherren (Krone oder Adel) gehörige Oekonomiehöfe angebaut, zu deren Kultivi- rung die wirthschaftlichen Arbeiten der dem Herrn angehdrigen, auf dem Dominium wohnenden Leibeigenen nothwendig waren, sondern das Territorium der Grundherren bestand aus großen Waldungen und fkulturfähigen Flächen, welche einer Anzahl in einem Dorfe vereinigter Leibeigenen zur wirthschaftlichen Benuz- zung überwiesen wurden. Der Adel wöhnt hier im Allgemeinen nicht auf dem Lande, wo er feine eingerichteten Güter und daher Schlösser hat, sondern fast Überall in ‘den Städten. Er hat keine Frohndienste nôthig, er erhält daher von seinen ‘Leibeigenen nur Natural - Abgaben oder Geld; erstere sind wenig gebräuchlich, da der Herr meist fern wohnt, der Verkehr nicht lébhaft und der Verkauf der Naturalien daher mit Schwierigkeiten und Verlusten zu fämpfen haben würde. Es hat sich daher seit langer Zeit eine Geld- Abgabe der Leibeigenen an ihre Herren festgestellt. Sie ist bei den großen Grundbesigzern (und dies gilt naturlich im erhdh- ten Maße von der Krone bei ihren Domainen) meist seit Ur- alters für jedes Dorf nah der Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens, oder der sonstigen Erwerbsquellen, und der Zahl der ur- sprünglich ansässig gemachten Bauer-Familien abgemessen. Allein wenn die Ertragsfähigkeit des Bodens oder die Erwerbsquellen zur Feststellung der Abgabe auch die Grundlage gegeben haben möchten, so ist sie doch keinesweges eine Art Grundpacht oder Erwerbs-Abgabe, sondern stets eine Kopf- (oder Familien:) Abgabe. Jeder männliche Kopf (Familienhaupt) der Gemeinde muß sie geben. Da der Herr fern wohnt, so würde es ihm be- shwerlich werden, es würde Schwankungen und Unsicherheit in seinen Revenúen veranlassen, wollte er sch an jeden Einzel- nen halten und die Abgabe (Obrock) von dem Einzelnen einfordern. Die Herren haben es daher ihren Jnteressen ange- messen gefunden, den Obrock der Einzelnen von der ganzen Dorf- Gemeinde einzufordern und diese \olidarisch dafür zu verpflichten. Dieses hat dann die Grundlage einer sehr solid konstituirten Gemeinde - Verfassung gegeben. Da der Herr, wie gesagt, fern wohnt, so kann er \ch um die inneren Verhältnisse der Dorf-Ge- meinden wenig bekümmern, der solidarischen Verpflichtung halber muß er ihnen eine große Séelbstständigkeit gewähren. Den Obrock in solchen Dorf-Gemeinden erhöhen, streitet gegen die Sitte, welche in Rußland mächtiger is, als Geseße. Das Abgaben-Verhältniß der Bauern ist daher größtentheils (auf den Kron-Domainen all: gemein) ein feststehendes und, weil es vor langer Zeit regulirt worden, ein sehr erträgliches und wenig drúckendes geworden, Da Einer für Alle und Alle für Einen stehèn müssen, so is es den Verhältnissen angemessen, O die Gepin e. ihre Vertreter und Gemeinde-Obrigkeit selbst wählt (das Wahl: System is ja ohne- dies in Rußland in allen Lokal- und Prosinzial-Verwaltungs- und Regierungs - Verhältnissen vorherrschend!). ‘An diese Gemeinde- Obrigkeit hält sih nun der Grundherr in: Bezug auf den Obro, ihr muß daher auch das Recht zustehe, alle Anordnungen zu treffen, um die Einzahlungen der Einzelnen stets flússig und mög- lih zu erhalten. Sie mud daher Gerichtsbarkeit und Polizei aus- üben dürfen, von ihr gehen die Saßungen über Vererbung der Bauergüter, Untheilbarkeit, Kindéstheile 1c. aus, sie schlichtet alle Streitigkeiten, Unter ihrer Aufsicht und Anordnung stehen die Einrichtungen des Gemeinde - Magazins für Nothjahre, des Ge- meinde - Hospitals u. st. w., furz, eine solche Russische Dorf - Ge- meinde ist eine vollständig und höchst zweckmäßig organisirte kleine Republik, und dem Reisenden, der aus ‘den Polnischen Provinzen nach Groß-Rußland kommt, muß es auffallen, welch ein au ge- weckter, frdhlicher, thäâtiger, tüchtiger Menschenschlag ihm hier auf dem Lande Überall entgegentritt, wie nett, reinlih und selbs opu- lent das Aeußere eines Russischen Dorfes erscheint !

Diesem Zustande der Dinge droht nun aber unstreitig die neuere Zeit mit einer Umwandlung, ja vielleicht allmälig mit dem völligen Untergange.

Die Bevölkerung nimmt nämlich im raschen Gange zu; da nun der Obrock eine Kopf - Abgabe is, die jeder der väterlichen Gewalt entwachsene verheirathete Mann erlegen muß, da die Bauergüter in Folge des Gemeinde - Jnteresses und der daraus hervorgegangenen Gemeinde - Saßungen nicht weiter getheilt wer- den dürfen, als dies ihr Größen-Verhältniß zu dem aufzubringen-

den Obrock zuläßt, so müssen nothwendig allmälig eine große |

Menge unangesessener Familien und einzelner Männer sich an- sammeln, Da die Gemeinde auch fúr sie in Bezug des dieselben treffenden Obrocks haften muß, so hâlt die -Gemeinde-Obrigfkeit sie in skrenger Zucht und Ordnung, sie drängt sie im Frühjahr zur Aufsuchung ‘besanderen Verdienstes; úberall begegnet man in den

Städten Rußlands ganzen Schwärmen dieser jungen verdienstsu--

chenden Mannschaft, die dort alle Arbeiten, meist in Akkord und zu streng organisirten Gesellschaften unter gewählten Oberhäuptern (Hasain, Wirthe, genannt) vereint, Übernehmen. Auch das Fracht- fuhrwesen giebt einer großen Anzahl derselben Unterhalt und Ver- dienst, Jm Winter kehren sie ins Heimatdorf zurück, bezahlen den Obrock und leben vom Ersparten. Die großen politischen

Verhältnisse haben dann Rußland in der neuesten Zeit darauf hin- | | getrieben, die innere Jndustrie möglichst zu heben und ein ausge-

dehntes umfassendes Fabrik: System rasch zu organisiren und zu verbreiten, Dies fand seinen natürlichen Mi un

hickte Volksstamm vortreffliche Arbeiter gewährte.

größtentheils vom Lande hereinziehend ; aber ein sehr großer Theil der Fabriken is auf dem Lande selbsk von den Gutsherren etablirt. Dies Fabrik - Syskem bedroht aber die persónlichen Verhältnisse der Leibeigenen auf eine bedenkliche Weise. Wie, wenn das Jn-

Fabrifen anzulegen und den größeren Theil der Angesessenen zu deren Arbeit zu verwenden, würde die grauenvolle Sklaverei der Fabrik - Arbeiter hier, verbunden mit der vorhandenen Leib- eigenschaft, nicht den Zustand großen Elends herbeiführen und die Tüchtigkeit des Volks in ihrer Wurzel zerstdren ? Wirk. lich sind hin und nader schon Leibeigene als gèezwungene Fabrik- Arbeiter verwendet worden, bis jeßt aber haben die Fabrif-Unter- nehmer feinen Vortheil dabei geha f, und man is zu freien Ar- beitern (ébenfalls Leibeigene, die aber, um sich den Öbreck zu ver-

|_ ist schon lange dur

| stituirt wird, durch den

2 | ttelpunkt in Groß: | Rußland, wo der rúhrige, zu allen technischen Arbeiten höchst ge- |. Man rechnete |

vor einigen Jahren über 80,000 Fabrik-Arbeiter blos in Moskau, | je da! | wollen, der Einwilligung dieser Anstalten. Die von vertragspflichti-

dienen, sich freiwillig stellen) zuräück{gekehrt. Ob dies aber stets der Fall Lon wird? Z ir haben angeführt, daß das Land nicht durch Oekonomie- Höfe, sondern fast lediglih durch Dörfer angebaut is, Jm sád- lichen Rußland sind in neueren Zeiten große Oekonomieen ange- legt, sie haben besonders durch die Einführung edler Schaafe große Vortheile gewährt. Jn Groß - Rußland beginnt man jeßt ebenfalls in dieser Beziehung nachzufolgen, und es könnte vielleicht bald im Interesse der Grundherren liegen, die Dörfer aufzuldsen, (nach dem technischen Ausdrucke: „zu legen“) und Guts -Öekono- mieen anzulegen, wo die bisherigen Obrock-Bauern dann in Frohn- Pongs varandelt Sitten

, So droht von allen Seiten dieser ländlichen Verfassung eine vdllige Umwälzung, denn so trefflich sie fafti\ch ist, P sle doch nicht auf einem geseßlichen Zustande, sondern lediglich auf dem bisherigen Jnteresse der Grundherren und einigermaßen auf vorhandener Sitte, Auf den Kron-Domainen hat dies wohl feine Gefahr, auch wohl wenig bei den ganz großen Grundbesigern, desto mehr aber bei den mittleren und fleinen.

__ Es ist daher natürlih, daß Rußlands Kaiser Schritte thut, die, ohne vorhandenen Eigenthumsrechten des Adels zu nahe zu treten, doch dazu beitragen, die Túchtigkeit des Landvolks zu erhal: ten und allmälig einen mehr geseßlichen Zustand an die Stelle des willfürlichen zu seßen. Das uns vorliegende Geseß is der erste Schritt nach dieser Richtung hin, ein höchst vorsichtiger! er be- fiehlé und erzwingt eigentlih nichts, er giebt gewissermaßen nur Belehrung und Anleitung, er erlaubt und empfiehlt, neue Verhält- nisse anzuknüpfen, und gewährt diesen eine geseßliche Basis, aber wir müßten uns séhr irren, oder diese Richtung zur Organisation ländlicher Verhaltung wird eine große Wirkung haben, und das gegenwärtige Geseß wird keinesweges isolirt bleiben, sondern all: malig eine ganze Geseßgebung hervorrufen!

Der Geist und Sinn des Ukas vom 2. April scheint uns folgender zu seyn: Bis jeßt konnte es úder eine Benußungsart und Veralienirung des Bodens Verträge nur zwischen Grund-

| herren (Adel) und freien Leuten geben, künftig sollen solche Ver-

träge nun aber auch möglih seyn zwischen dem Grun dherrn und seinen Leibeignen, Die Persdnlichkeit der Leibeignen

S die Geseßgebung des 18ten und 19ten Jahr- hunderts, so viel es möglih war, geschÚbt; diese verbietet jede Mißhandlung und Grausamkeit gegen einen Leibeignen, Allein reale Rechte besaß der Leibeigne seinem Herrn gegenüber eigentlich gar niht. Alles, was er erworben oder besaß, gehörte dem Herrn, der es ihm, ohne dur ein Geseß verhindert zu seyn, nehmen fonnte. Es geschah dies freilich nie, Sitte und Gebrauch verboten es, allein wer fann berechnen, wie lange diese auch in Rußland noch ihre Herrschaft zu üben vermögen, der modernen

Kultur gegenüber, welche überall nur geseßlicch Zustände aner- fennen will 2 __ Durch den Ufas wird eine neue Art von Leibeignen konsti: tuirt, die ein eigenthümliches durch ein Beses deschüßtes Vermdòd- gen besißen können. Denn da ihnen das Recht gegeben wird, mit dem Herrn zweiseitige Verträge abzuschließen, so ließt dies schon das M an dem durch einen solchen Vertrag erworbenen Vermögen in sih, Es ist ihnen ferner ein Klagrecht beigelegt gegen ihre Herren, was bis jeßt in Bezug auf reale und Vermögens-Verhältnisse gar nicht existiren konnte, denn da nach F. 2. der Herr sih gegen sie feine Selbsthülfe erlauben darf, son- dern sle im Falle der Nichterfüllung des Vertrags verklagen muß, so is ihnen dadur der Weg der Vertheidigung und Wie- derklage offen gegeben. Diese neue Art von Leibeignen gleicht vollskändig den sogenannten Eigenbehörigen Weskphalens, von denen ein Engländer wißig sagte, es seyen „Leibeigne, aber völlig Freie“, dagegen die Polen- „Freie, aber vdllig Sklaven.“ Ueber die Art der abzuschließenden Verträge läßt der Ukas den Kontrahenten ganz freies Feld. „Bei der bisherigen Verfassung waren shon Pachtverhältnisse Uber Grundeigenthum eine Seltenheit, sie konnten ja bisher natúr- lih nur mit freien Leuten abgeschlossen werden, und deren gab es auf dem Lande wenige; erst seit der neuesten Militair-Geseßgebung, wonach der Soldat bereits nach 15jähriger Dienstzeit als freier Mann in die Heimat entlassen wird, vermehren ste sih allmälig. Das Erbpachts-Verhältniß kennt, so viel wir wissen, das Russische Recht gar nicht. Durch den gegenwärtigen Ukas is es aber offen- bar nicht ausgeschlossen, ja vielleicht, wie uns scheint, der eigent- liche Wunsch des Geseßgebers, in welchem Falle man vielleicht später ein eigenes normirendes Gesetz úber dies Verhältniß zu er- warten hat. Doggen sind Verleihungen nach Lehnrecht , Erb- zingrecht u. s. w., berhaupt Verträge, wodurch ein getheiltes Eigenthum: L dee Iohann und nubßbares Eigenthum, kon- Ilngang des Geseßes völlig ausgeschlossen, wonach der Herr alleiniger Eigenthümer bleiben, der Bauer nur einen Nießbrauch (jeweiligen, lebenslänglichen, erblichen ?) am Grund und Boden erhalten soll. Wir müßten uns sehr irren, oder in 9. 7 und 8°) des Geseßes is ein großer Reiz und An- trieb gelegt, um die Grundherren zu vermögen, dergleichen Ver- trage mit ihren Bauern abzuschlieben. Jn Rußland gewähren fast nur die öffentlichen Kredit - Anstalten den Grundherren den ndthigen Kredit; er wird nach der Zahl der Leibeignen, und dann pro Seele eine bestimmte Summe, diese aber in den verschiedenen Gouvernements sehr verschieden , berechnet und gewährt. Daß nicht der volle Werth der Leistungen der Leibeignen hierbei zum Ansaß fommen kann, da diese doch mehr oder weniger schwankend sind, ist flar, daß die Abgaben und Leistungen von vertragopflich- tigen Bauern, besonders wenn Erbpachten beliebt werden, einen höheren Werth hoben und einen größeren Kredit gewähren, möchte nicht zu bezweifeln seyn. Die Regierung hat sich hierbei die Hânde freigehalten, um wahrscheinlich durch Erleichterungen und Bewil- ligungen in dieser Richtung die Verbreitnng der neuen Jnstitucion möglichst zu befördern. Das Wünschenswertheste scheint uns, daß die Grundherren

._") 7) Zur Abschließung von Verträgen mit Bauern sol - Úter, die in den Serie Welten, verpfändet sind, P er Dand- erren, wenn se das Pfandrecht an diesen Gütern fortbestehen lassen

en Bauern bewohnten Landgüter kdnnen auch von neuem in den redit - Anstalten nah Verhältniß der stehenden Einkünfte, welche

S ges Gusonge und der Beschaffenheit des Bodens und nach den teresse der Gutsherren sih dahin wendete, auf den Dörfern überall | itteln zur

| earbeitung desselben in Gemäßheit besonderer, hier- über in der Folge zu erlassenden Vorschriften zu bestimmen sind, ver- pfändet werden.

8) Die Gutsherren und die vertragspflichtigen Bauern bleiben den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen für immer unvérbrúch- lih treu, wobei sie jedoh das Recht haben, dur besoudere Privat- Bestimmungen in Betreff der Zutheilung von Grundstücken und der bäuerlichen Leistungen für bestimmte Zeitfristen unter gegenseitiger Uebereinstimmung, Fnd aber die Güter verseßt, auch mit Zustimmung

redit-Anstalten, Abänderungen zu tref in allen

ir der betreffenden tigung der

Fallen aber niht anders, als unter vorgängiger Be gierung.