1842 / 177 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die Verwaltung dieser sische Herrschaft in Algier auf die vorhandenen nationalen Grund- 5 ilag y zu E, A [ lge m einen P l ey

765

verschiedener Wichtigkeit und Größe. die Abtheilungen und Unter-Abtheilungen wurde endlich den vorzúglich- sten Offizieren und Soldaten der muselmännischen Armee über- tragen, die sich bei ihren Corps oder auf ihren Gütern befanden und für den Betrag der Steuern und fúr die Aufrechthaltung der Ordnung in ihren Distrikten verantwortlich waren.

der Verantwortlichkeit ihres Amtes und wegen ihrer

über den Orden zu Ehren Friedrich’s #1.

In Nr. 174 der Staats-Ztg. wird eine Notiz úber einen zu Ehren Friedrih?)s des Großen gestifteten Orden Schlusse derselben wurde der Name der erlauchten selben in Zweifel gelassen. Wir erhalten nun hierüber nachträg-

Naecbtráglicbhe Noti gen zu basiren, dies will

lung ausführen. Man fann indeß vorhersagen, Unternehmen, wie richtig auch die vorhandenen Territoria aufgefaßt seyn mdgen, im vorliegenden Fall auf große feiten stoßen muß. Die gesamnite politische Territorial:H orausseßung gegründet, daß das orausseßung fann n

Herr Worms in einer

Allgemein

Bekanntmachungen.

späteren Abhand:

tifterin des-

¿lam is] auf die Nummer Nummer

aupt dem Jslam angehdre: diese

d

lich aus bester Quelle folgende zuverlässige Notiz:

„Die Stifterin des erwähnten Ordens war die Prinzessin Charlotte von Hessen - Kassel, geboren den 11, Februar 1725, Schwester der Gemahlin des Prinzen Heinrich von Preußen, des

pflichtung, jährlich eine bestimmte Summe in den Schab zu lie- fern, erhielten diese Beamten den Namen Multezim ( \âchter).

Da Alles, was úÚber diesen festgeseßten Betrag der Einkünfte einging, zu ihrem Vortheil (Faidh)

nuntmachun achstehenden Verzei d Neumärkischen Pfandbriefe, Seli- der darin genannten Güter, ge-

à

ohne das ganze Gebäude um

hinweggenommen werden, der eingebornen Bevödlk

Wie große Freiheit man au lassen geneigt seyn mag, unmöglih wird man ihnen

F î Da die in dem nisse A. auf-

geführten K

Thlr.

Pfandbriefe. ZS|SS[Pfandbriefe.

Gold

ereichte, so lag es in ihrem den General

Bugeaud statt des Dey und den Köni tens der B

und sonach deren Einziehun ers des Propheten mit Glück sonach ziehung

im Hypothekenbuche er- eselben ihren Fnhabern hme der, ihnen darin ver- ch Ablauf der unten näher reglementsmäßigen Kündigungsfrist, förm- kündigt , mit der Aufforderun ß die Inhaber dieser Pfandbriefe d ächsten Zinszahlungs-Termine vom 1sten bis 14sten k. M. bei fandbriefe und resp. r. 8. bemerkten Provinzial - Ritte oder in dem darauf folgenden Zinszah- lungs-Termine vom 1. bis 14. August cr. bei der Haupz1- Ritterschafts - Kasse hierselb|, gegen Em- pfangnahme des vorgeschriebenen Depositenscheins ad depositum geben und demnächst nah der, Ende F. abgelaufenen Kündigungsfrist, in em 2. Fanuar 1843 eintreten den Zinszahlungs-Termine dasPfandbriefs-Kapital,/ gleichzeitig mit den davon auf den bei Einrei- chung der Pfandbriefe von der, für die Fahre 1843—46 ausgefertigten neuen Coupon-Serie aus- gehändigten Coupon Nr. 1 fällig sen, gegen Rückgabe des erhaltenen bei derjenigen Kasse, welche denselben ertheilt hat, baar in Empfang nehmen, widrigenfalls die Pfand- briefs-Fnhaber zu gewärtigen haben, daß wegen der nicht abgelieferten Pfandbricfe nah Vorschrift des Nachtrages vom 2. April 1784 zu §. 281. des Kre- dit-Reglements vom 14. Funi 1

Gleichzeitig werden hierdurch die Fnhaber der in dem ebenfalls nachstehenden Verzeichnisse B. aufge- ührten Pfandbriefe, welche bereits früher Behufs er Löschung im Hypothekenbuche zur Einlieferung ekündigt worden sind, erinnert, riefe nebst den dabei bemerkten züglich bei unserer Hauptkasse gegen Empfang- nahme des Kapital - Betrages abzuliefern , indem eseßten Falls deren Mortisication auf Ko- en der Fuhaber, den bestehenden reglementarischen, oben allegirten Bestimmungen gemäß, verfügt wer-

_ Berlin, den 22. Juni 1841,

Kur- u, Neumärkisde Haupt-Ritterschafts- Dirertion.

(gez.) Graf v. d. Schulenburg. C. von Voß Frbr. von Monteton.

ß ur Löschun

g_ Ludwig Philipp statt des substituiren und ihnen ein:

lles beim Alten geblieben, wenn auch schaft im Lande habe, Die ein gutes Mittel dar, die im Zaum zu hal:

/ f, sich der Hâäupt- ein eingeborener Heer- chter jener Territorial- * ast bemächtigen kdnnen, heiligen Krieg gegen die“ Französischer: lichen Ter è' nstelei, als

2644 bis 42658 l 747 bis 42758

berühmten Bruders Friedrich's des Großen, Tochter des Prinzen y Maximilian von Hessen- Kassel und dessen Gemahlin, einer Prin- 40108 bis 40110 zessin von Hessen - Darmstadt ; sie war die Nichte des Landgrafen

Wilhelm des VIII, und starb unverheirathet im Jahre 1782,“

Interesse, kein Mittel zu vernachlässigen, um den Wohlstand und die Bevölkerung ihres Distrikts zu vermehren. ihnen eine sehr ausgedehnte Autorität Uber die Fellahs und die Handwerker ihrer Kreise eingeräumt, damit sie dieselben zur Ar- beit und zum Ackerbau zwingen konnten. nerseits das Recht, das Feld, welches er anbaute, zu behalten und es seinen Kindern zu hinterlassen. hat sich nicht Überall auf dieselbe Weise erhalten. her den Betrag des Cheradsh aus den Händen der Multezims zu empfangen und in den Schaß niederzulegen, um ihn sodann zur Besoldung der Armee zu verwenden, hielt man es in den meisten muselmännischen Ländern für einfacher, dem Chef eines jeden Distrikts einen mehr oder weniger großen Theil oder auch den ganzen Betrag des lokalen Cheradsch zu lassen, um damit eine Anzahl Soldaten zu unterhalten. deren Einkünfte wurden zu Apanagen für gewisse hohe Staats- Dies bezog sich jedoch nur auf die Grundsteuer und zuweilen auch auf die Personensteuer, dagegen konnte über den Zekkaet niemals zu ähnlichen Zwecken disponirt werden.

Diese Uebertragungen der Rechte des Staats und der sou- verainen Autorität, worin âltere und neuere Historiker Lehen zu erkennen glaubten, gehören nur in die allgemeine Klasse der Kon- zessionen oder Jctaas, werden in Persien Tyul, in Jndien Dshaghir und in der Türkei Timar genannt. Die, welche dergleichen Konzessionen erhielten, wurden Omra, Dshaghirs oder Zemindars und Timarioten genannt; aber die ihnen in allen muselmännischen Ländern gemeinsame Benennung ist S ipahi oder Ritter.

Die Sipahis müssen in den Distrikten wohnen, deren Ver- waltung und Einkünfte ihnen Übergeben worden sind. Sie übten in dem Gebiete die Polizei aus, und in Bezug auf den Militair- Dienst bildeten sle eine zahlreiche Kavallerie, welche die Ausdehnung des muselmännischen Gebietes deckte. Die Öber- ehrere dieser Divisionen war einem Vorsteher ubaschi oder Cotual genannt wurde und eine Art Sergeant d’armes war, der sie zum Alai-Bey, dem u der sie gehörten, fúhrte. Die Alai- Beys begaben sich mit ihren Untergebenen nah dem Sandschack (Standarte, Hauptort einer Abtheilung des Gebiets) zu dem Chef dieser Division, der in der Türkei Sandschack-Bey, in Persien Emir, in Judien Subhadar genannt wird. Jedes Gouverne- ment enthielt eine veränderliche Anzahl von Sandschaks, die aus ung einer gewissen Zahl jener Territorial: Distrikte der ildet wurden; und die großen Gouvernements, Wa- liet oder Ejalet genannt, waren die Apanage der höchsten Mi- litair-Chefs, die in der Türkei Beylerbey, in Persien S epah i- S illar, in Indien Nuab und Emir el Omra genannt wer- den, Jedem Grade dieser Hierarchie war eine Art von Rechnungs- Kammer (Diwan) beigegeben, der die periodische Regulirung des Tributs oblag, den sie im Verhältniß der in den Einkünften ein- tretenden Vermehrung oder Verminderung regulirte.

ZJndem die muselmännischen Regierungen auf diese Weise aus den eroberten Ländern gleichzeitig für ihre Finanzen und für ihre rößten Vortheil zogen, gelang es ihnen, da- durch, daß sie ihre Soldaten zum Erheben der Steuern ten, die ganze Ausdehnung ihres Gebiets mit einem u bedecken, die o organisirt war, daß sie sich, im xpedition, unverzüglich zu einem regelmäßigen Corps bilden fonnte. Mit Hülfe dieses so mächtigen und sinnreichen Mechanismus konnten die Muselmänner, obwohl überall nume- risch geringer als die Überwundenen Völker, diese unter dem Joche

Auch hatte man nnen, es sey 40166 u. 4016 Geseß des Jslam nicht mehr die Oberherr ers Territorial- Hierarchie bietet ohne Zweifel unteren Klassen der eingeborenen Bevödlk ten, allein nur so lange, als man Mittel linge zu versichern. Fehlen diese, so wird führer wie Abd el Kader sich um so lei Gliederung als eines Mittels der Herrsch da zugleich die Neligion des Zslam den Ungläubigen als eines ihrer Hauptgebote seits fann ein allzu gro ritorial- Verfassung eben

x Empfangna n Summen , na

Der Fellah hatte sei-

Territorial - Verfassung der mubhammedanischen Diese Art der Verwaltung 0: : Statt wie frú- eselben, in er Kasse der auf dem einzelnen

Auszug aus einer von Herrn Dr. Worms in der Akademie der m90- dazu gehör

ralischen und politischen Wissenschaften gehaltenen Vorlesung. Zweiter Artikel. (Vergl, St. Ztg. Nr. 174.)

tahdem Herr Worms einen Blick auf den Zustand derjeni-

gen Personen geworfen hat, welche die Bevölkerung der durch die

muselmännischen Waffen eroberten und bewahrten Länder bilden,

giebt er die Namen an, womit zu verschiedenen Zeiten die beiden

Fractionen der Gesellschaft bezeichnet worden sind, von denen die

eine die muselmännischen Sieger, die andere die alten besiegten

Einwohner repräsentirt, so wie die Modificationen, welche die Ele-

mente, aus denen die Gesellschaft besteht, im Laufe der Zeit erlit- ten haben.

Anfangs bildete und unterhielt die Religion allein zwischen den Eindringlingen und den Besiegten einen hinreichenden Un- terschied, so daß man sich begnúgte, die Ersteren durch den Titel und die Leßteren durch Kitaeby olf, dessen Religion sich auf ein für gôttlich gehaltenes Buch gründet) oder Dimm y (Klient) zu un- terscheiden; wegen ihrer Unterjohung und der Nothwendigkeit, sie nach Köpfen zu zählen, geben die Sieger ihren neuen Untertha- nen auch den allgemeinen Namen Rayet (Heerde).

Die Muselmänner sind, wie bereits erwähnt, im ausschließli- chen Besiß der Regierung und leben von dem Ertrage der Der Rayet zahlt den Tribut und is auf den den er bebaut, so wie auf die auch tributair gewordenen Jndu- strie-Zweige beschränkt. Wenn man, vom Augenblicke der Erobe- rung an, die Modificationen verfolgt, welche die Zeit in der Zu- {ammenseßung dieser beiden neben einander

streng geschiedenen Massen, die die Bevölkerung der muselmänni- schen Reiche seit ihrer Entstehung bilden, bewirkt hat, so wird man sehen, daß sie seit mehr als zehn Jahrhunderten mit einander in Berührung geblieben sind, ohne daß die mit einigen ihrer Ele- mente vorgegangenen Veränderungen irgend eine wahrhafte Ver- _\shmelzung derselben hervorgebracht hätten. dem anfangs nur diejenigen gehörten, welche der Kopfsteuer un- terworfen wurden, weil sie sich nicht zum Jslam bekannten, sieht man nach und nach einige Apostasieen vorkommen, und bald bie- tet er ein Gemisch von christlichen und muselmännischen Unter- Diese Bekehrungen zum Jslam haben für die, welche sich dazu entschließen, hauptsächlih nur die Befreiung von Allein die Annahme des Glaubens der herrschenden Kaste giebt den Uebergetretenen durchaus keine An- \prúche darauf, irgend einen Rang in derselben einzunehmen, und sle bleiben, als Nachkommen der Besiegten, an den Boden und die Jndustrie gefesselt, wie zuvor; die Religions:Veränderung hat für sie feine andere Wirkung, als sie von der Demüthigung, die mit den individuellen Ländereien oder der Dschezzia verbun- Nur von Zeit zu Zeit läßt man auf ein be- sonderes Dekret des Souverains für den Militairdienst Einige un- ter ihnen gewissermaßen bis an die Schwelle der Vereinigung mit den Siegern gelangen. Wenn daher früher oder später nah der Eroberung und in

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en Coupon chafts - Di-

FEEEEHI FITEL 19 EETLEI

es Festhalten an der ursprú ? so leicht zur unpraktischen K das Nivelliren derselben zu rechtloser Konfusion ausa des halb liberalen, halb barbarischen Regierens eine strenge und rechte Verwaltung und vor Allem Reinigung des korrumpirte, dministrations-Personals : dies is die ungeheure Aufgabe in w- nig Worte gefaßt. Hiermit wird man weiter reichen als mit allen Systemen, sey es der ausgedehnten oder der beschränkten Besa;- zung, der Fortificationen oder der Razzias: wo man damit nicht aug: reicht, bleibt freilich nur die ultima ratio übrig,

Einige dieser Dislrikte und

Dezember d. 235 bis 43252

dem alsdann mit

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Aemter gemacht.

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ewordenen Zin- epositenscheins,

D Berichtigun . Jm gestr, Bl. d. St, Ztg., S. 760, Sp. 1, Z. 42 is siatt: „Rehlr,“ zu lesen: Ctr.

I E El E4

Muselmänner (Moelemin (Volk des Buchs, d. h. das

Berliner Börse.

Den 27. Juni 1842. verfahren wer-

| ||

Actien. |a 43660 bis 43676

Brief. | Geld. Brief. | Geld,

679 bis 43683 edachte Pfand-

Bri, Pots. Eiseub. oupons unver-

do. do. Prior. Obl. Mgd. Lps. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Bel. Avoh. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Düss Elb. Eisevb, do. do. Prior. Obl. Rhein. Eiseub,

do. do. Prior. Obl.

Sehbuld - Sch. do. do. z. 35 pCt. abægestempelt Pr. Engl. Obl. 30.

Aufsicht über m Úbertragen, der

13704 bis 43723

Zeit Anführer der Kohorte, befindlichen, aber Seebandlung. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt - Obl. | 4 Danr. do. in Th. Westp. Pfandbr. |: Grossh. Pos. do. | Ostpr. Pfandbr.

‘bis 42518 ‘bis 42545

e=AAAck| ck|

Gold al marco Friedrichsd’or Andere Goldwüon-

der Vereini Sipahis ge

Jn dem Rayet, zu 14029 bis 44047

44162 bis 44189

von den am 22. Juni ¡1842 digten Kur- und Neumärkschen Pfandbriefen.

Nummer

Kur- u. Neum. do. |- Schlesische do.

) bis 42590 g 2595 bis 42602

.) Der Küufer vergütet die abgelaufenen Zinsen à 4 pCt. uud ausserdem § pet, L Nummer

p. anno bis 31. Dezember 1842,

thanen dar. : 900144199 bis 44221 s bis 42614 44517 bis 44542

Auswärtige Börsen. Pfandbriefe.

andbriefe. Niederl. wirkl. Schuld 521. Pr f

1088 11, 1089

der Kopfsteuer zur Folge.

Amsterdam, 23. Juni. 52 Span. 195.

|

Kanz-Bill. —. bis 42631

Präm. Sch. —. l, Hamburg, 25. Juni. Paris, 22. Juni. 57 Rente fin cour. 119. 15. 3% Beute fa cour. 79. 25.

4 Neapl. fia cour. 106. 52 Span. Reute 23; Pas-

Eugl. Russ. 109;

Vertheidigung den Bank - Actien 1680.

„(grzceichniß Über zur Löschung gekündigten, ngereichten Kur- und Neumärfki-

schen Pfandbriefen.

B. von den bereits

Kavallerie Am Me TRGE T7 8881 u. 8882 aber noch nicht ei Falle einer 52, Met. 1087. 8884 bis 8888

Wien, 22. Juui. Bank-Actien 1663. Aul. de 1834 137%,

den is, zu befreien. 8896 u. 8897

briefe.

D der Kündigung und Nummer der Coupons, mit welchen die Pfand- briefe einzureichen sind.

fand

Königliche Schauspiele. / m Opernhause: Die Dame auf Schloß

Dienstag, 28.

P

ßischen Sta

de

leins Elisabeth Ottilie Charloite v. Hake, etwas an Gelde, Sachen, Effeften odec Briefschaften hinter

Datum (s Ó 2 l der Kündigung und Nummer der| fich haben, hierdurch aufgefordert, dem Gerichte da-

| von fördersams treulich Änzeige zu machen, und die

| Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer dar an habenden Rechte, in das gerichtliche Depositorium den 23, Funi 1841 mit Coup, Nr, 8. abzuliefern, widrigenfalls das, was etwa einem an- M dern bezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, zum

Coupons, mit welchen die Pfand briefe einzureichen sind.

Pfandbriefe. ck (Bold

D F =

50/404111

| Besten der Masse anderweit beigetrieben, und wenn der Jnhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben | verschwoeigen und zurückhalten sollte, ec noch außer- dem alles seines daran habenden Unterpfands- und andern Rechts für verlustig erklärt roerden würde. Berlin, den 9. Juni 1842, Königl. Preußisches Kammergericht.

40156 42499 42564 42632 42659 42744 43174) 43222 43539

43540

E FEI

fen 20, Dezember 1841 mit Coup.

1

den 20. Dezember 1839 mit Coup. Nr. 5—8 incl. i )den 20. Dezember 1841 mit Coup.)

Da über den Nachlaß des am 15. Oktober 1840 [zu Graeb verstorbenen Hauptmanns a. D., Friedrich 20. Dezember 1841 mit Coup. | Wilhelm von Hacke aus dem Hause Flatow, welcher, so weit er jeßt ermittelt, in 3800 Thalern besteht, wegen Unzulänglichkeit desselben zur Befriedigung sämintlicher Gläubiger, der Konkurs eröffnet worden, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche daran

| 200\den 20. Dezember 1840 mit Coup.| Nr. 7 und 8.

43678 den 20. Juni 1840 mit Coup. Nr.

43868

200 100

100

den 20, Dezember 1841 mit Coup. j ) | N [machen wollen , hiecdurch aufgefordert, sh in dem 400 den 23, Juni 1841 mit Coup. Nr, 8. \auf dem Kammergericht angeschten Liquidations

45078

| am 30, August 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kammergerichts - Assessor Ptelchen zu gestel len, ihre Forderungen nebst Beweismitteln anzugeben und die darúber sprechenden Dokumente vorzulegen, | widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Masse [werden ausgeschlossen und ihnen deshalb wider die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen aufer- Den auswärtigen Fnteressenten werden die Fustiz-Kommissarien Becher, Naudé und

L E E r ## fi

Der frühere Handlungs-Commis, nachherige Gast- wirth und Besitzer des hiesigen Gasthofes zum Hotel de Berlin, Foseph Günther, dessen Persons 00 schreibung hierunter befindlich, soll wegen Betruges 50 [zur Untersuchung und Haft gezogen werden. j j Er hat sich jedoch von hier entfernt und sein jebi- | ger Aufenthaltsort i nicht zu ermitteln gewesen,

[legt werden

50 weshalb alle Civil- und Militair - Behörden ersucht |

300 200

90 800 400 2200 100

200 100

50

400 7 200

50

300 300 50)

100] 90|

__ Nummer der

Die merkwürdige Organisation, wodurch kein Punkt des Bo- dens sich der Autorität und Ober- Aufsiht der Sieger entziehen fonnte, ist allen muhammedanischen Staaten gemeinschaftlich ; allein sie blieb zuweilen selbs denen unbekannt, die das größte Jnteresse dabei hâtten, sie zu kennen. „Unter den zahlreichen Fehlern“, sagt Herr Worms, „die wir aus Unwissenheit in Algier begangen ha- ben, ist unstreitig der Jrrthum, in den wir in dieser Beziehung verfallen sind, der größte. Bis zu unserer Ankunft in Algier war die Jnfkitution der Sipahis in voller Kraft; das Gebiet der Re- gentschaft war in drei Gouvernements getheilt, und diese zerfielen wieder in Sandschacks, die aus einer gewissen Anzahl von Hausch oder Duars, welche im Besiß der Sipahis waren, gebildet wur- den. Die Ebenen von Bona und Metidscha bildeten, jede für sich, ein Sandschack.

Mit der einfachen Kenntniß dieser Thatsachen wäre unser gesichert; unsere Autorität würde sich gleichzeitig auf allen en der Regentschaft befestigen, und der größte Schritt zur enthums wäre geschehen. eit, und wir tauften mit dem Namen Sipahi die Arabische Húlfs-Kavallerie, welche den Türken unter den Na- men Duárs und Zemelas bekannt war, und indem wir auf diese Weise durch falsche Benennungen in einen Jrrthum gerie- then, verhinderte man uns, die Existenz dieser Territorial - Aristo- fratie zu ahnen, die sich aus den hôchsten Würdenträgern der Man begreift nun, wie jene von uns ignorirten und folglich aufgegebenen Distrikte, die bis zur Erobe- rung einen Theil der Staats-Domaine gebildet hatten, allmälig in Privat- Eigenthum umgewandelt wurden. Unruhen der Metidscha und die demüthigenden Beraubungen der

¿usik von Boleldieu. (Dlle, Kathinka Evers, Königl. Württembergische Kammersängerin vom Hoftheate! zu Stuttgart: Anna, als Gastrolle.)

Jm Schauspielhause: Pour la clôture du thé

2) La seconde représentation de: Oscar, on: Le Mari qui trompe sa femme, comédie nouyet®e en 3 actes, par Scribe. Mittwoch, 29. Juni, Jm Schauspielhause : Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von Benedix. Donnerstag, 30. J

Folge der Bekehrung einiger Besiegten oder ihrer Nachkommen zur muhammedanischen Religion die durch Verschiedenheit des Kul: tus begründete Unterscheidung zwischen den Eroberern und den Unter- jochten illusorisch gemacht worden wäre, so müßte man in den Ver- ordnungen und den administrativen Dokumenten das Wort Rayet an die Stelle des Wortes Dimmy seßen; die Mitglieder des Rayet oder Rayas nennt man auch bald Guerama, weil sie re Kosten den Schaß zu füllen, bald Fellaha sanea (Handwerker), weil sie sich mit be- Im Gegensaß zu diesen beiden Benennungen erhielten diejenigen, welche anfangs Muselmänner ge- nannt wurden, die Bezeichnung Mechazeni (vom Schaß Unter- altene) oder Sipahi (Krieger). Auf den Verhältnissen dieser eiden Elemente, die unter sich und mit dem Cheradsch, diesen als Fonds zur Unterhaltung der Armee betrachtet, so unvereinbar sind, beruht fast gänzlih das Finanz- System, so wie die soziale und politische Verfassung des Jslam. muhammedanischen Jnvasions: Armee bestanden einzig und allein in dem fünften Theil der Beute und dem Ertrage des Zekkaet, der von besonderen Agenten (Aamila) dem Propheten überbracht wurde. den ersten Eroberungen eine bedeu und wurde erst dur rte auch zuerst di eine genaue Zähl wohner, #0 wie eine men. Die auf diese die Komptabilität des zur Unterhaltung d

Avenel, Oper in 3

_- d 7. l

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[den 20, Funi 1840 mic Coupons Nr.

6—8 incl,

âtre frangais: 11286 bis 11288

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DSS L D S S

20, Dezember 1841 mit Couy. Nr. 8.

FTS 1TH #HS |

1) Un mari charmant.

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12627 bis 12642

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\den 23, Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.

; le: Zum erstenma lden 20, Dezbr. 1840 mit Coup. Nr.

Der Sohn

verpflichtet sind, auf i (Aerbauer) und Ehe

12643 bis 12646 sonderen Arbeiten beschäftigen. incl

Jm Schauspielhause: der Wildniß. (Lebte Darstellung dieses Stücks vor dem Antritt des Frl.

12647 u, 12648 12649 u. 12650 12651 bis 12654

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h, von Hagn.)

Königstädtishes Theat Einen Jux will er

den 20. Dezbr, 1841 mit Coup. Nr, 8.

10s bis 12911

Dienstag, 28. Juni, sich machen. Posse

mit Gesang in 4 Aften, von J. Nestroy. Mittwoch, 29. Juni, Donnerstag, 30, Juni. Einen Vorstellung vor der zweimonatlichen

Au die Lefer-

Die viertel jährli ch Staats-Zeitung ] für das Inland. Bestellungen werden in der Erpedition selbst ( Friedrichs : Nr. 72) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauer“

Die ersten Hülfsmittel der ll er sich machen. ux will er sich machen.

Schließung des Theaters.)

S —AA R ———

39110 bis 39113 39132 bis 39139

Kenntniß des Ei Allein wir waren in

völliger Unwissen

eingesammelt Der Cheradsch bildete erst nach tende Quelle des Einkommens ch den Kalifen Omar regulirt. Dieser Kalif Diwans oder Rechnungs- Räthe ein und ung der muselmännischen Armee und Ein- allgemeine Vermessung des L gefertigten Register dienten dazu, { festzuseßen, dessen Betrag aus- Armee verwendet werden sollte,

T1

e Práänumeratio- der t 2 Rthlr. Preuß. Cour- ür Berlin chs- Straße

T1 H L441 11 EIS

39697 bis 39699 | ; is 396 Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.

Janitscharen rekrutirte.

S

andes vorneh-

3 S

den 20. Dezember 1841 mit Coup. /8 o begannen die Nr. 8, d

EERFEH]

Joseph Günther im Betretungs-| Justizrath Hülsen als Mandatarien in Vorschlag

falle verhaften und ihn hierher in das Kriminal-Ge- | geb fängniß abliefern zu lassen. Danzig, den 17. Funi 1842,

Königl. Preuß. Land- u. Stadtgericht.

werden, den

Berlin, am 21. April 1842. y Königl. Preuß. Kammergericht.

Oeffentliche Vorladung. Alle unbekannten Erben des am 23. Februar 1820 März 1840 zu Elbing ver- 1 - Gesellen Heinrich Rudolph Krause, Sohn des vecstorbenen Polizei - Kommissarii Peier Krause und dessen gleichfalls verstorbenen Ehe [frau geborenen Zipp, so wie alle diejenigen, welche an die eiwa 150 Thlr. betragende, im hiesi |Landesgerichts-Depositorio befindliche Na Erbrechte zu haben vermeinen, werden hierdu Ludwig | geladen, sich in termino den 10. September 1842, Vorm. 10 Uhr, vor dem ernannten Deputirten, Heren Ober-Landes 1) das im Ost-Havelländischen Kreise bei Spandow [gerichts Referendarius Simson, im hiesigen Gerichts belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Lerminszimmer, entweder in Person oder durch einen Kammergerichts Vol. VII. pag. 197 verzeichnete, mit gehdriger auf 31/363 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. abgeschäßte Vor-| tigten, wozu werk, Rittergut Plan ;

Geburtsort : Sangershausen, Regierungs - Bezirk : Merseburg, Religion: evangelisch, Alter: 27 Gewerbe: Gastwirth, Größe: 5 Fuß 9 blond, Stirn : frei, Augenbraunen : blau, Nase: etwas groß, Mund: ausgeworfen, Bart: | shwach, Kinn: spiß , Gesicht : voll , Gesichtsfarbe : | gesund, Statur: stark, besondere Kennzeichen : kei

E _Jahr/| geborenen und am 20. 9 Zoll , Haare: |sorbenen Schuhmacher blond, Augen :|

: Rothwendiger Verkau Die zu der Konkursmasse des Gutsbe riedrich Wilhelm Grüßmacher gehbrigen Grund-

cke, nämlich :

nformation versehenen Bevollmäch / nten die Justiz-Kommissarien Köhler, | f Schmidt und Raabe in Vorschlag gebracht werden, die im Nieder-Barnimschen Kreise der Kurmark/zu melden und ihre Erbrechte, so wie den Grad ih belegene, von dec vormaligen Charlottenburger| rer Verwandtschaft mit dem verstorbenen Heinrich Königlichen Forst, „die Fungfernheide// genannt,| Rudolph Krause, nachzuweisen. Der Ausbleibende abgetrennte, im Hypothekenbuche des Königlichen | hat zu gewärtigen, daß den sih meldenden Erben © ag. 57 verzeichnete, auf| nah vorgängiger Legitimation _ 21 Sgr. 3 Pf. abgeschäßte Forst-| Disposition verabfolgt, wenn si land-Parzelle, welche zusammen auf 49,931 Thlr. | det, alsdann dem Fiskus zugeschlagen werden wird. Marienwerder, den 14. Oktober 1841, Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts,

erihts Vol. IV. p der Nachlaß zur freien

ch aher Niemand mel- 7 Sgr. 9 Pf. gerichtlich ab sollen an den Meistbietenden in den den 17. August 1842, Vormittags 10 Uhr „,| vor dem Kammergerichts - Rath Meier im Kammer-| Termine dffentlih verkauft |

| Königl. Pr Der der Ehefrau d | Wilhelm Wäldner, [gehörende Gasthof zum Fürsten Frienstadt nebst Zubehdr, auf [taxirt, zufolge der nebst Hypoth [gistratur einzusehenden Taxe, ; jam 5, Oktober 1842, Vormitta

Am 415. Oktober 1839 verstarb hierselb der pen-|an Ort und Stelle subhastirt werden. sionirte Accise - Controlleur Christian Friedrich Grell, | dessen Erben oder etwanige Verwandte bisher nicht | [zu ermitteln gewesen sind, und dessen Nachlaß grdß-| tentheils in der Hälfte cines in der Bergstraße be- legenen Grundstücks besteht.

eschäßt worden Pn

Bekanntmachung.

Nothwendiger Verkauf,

- und Stadtgericht zu Erfur es Gastwirths ofnde Bure Wilhelmine geb. Fest, hofe, A No. 85a. bei Ur. gerichtlich ekenschein in der Re-

gs 11 Uhr,

gerichte anberauniten

werden.

Die Tare, der neueste Hypothekenschein und die

Kaufbedingungen können in der Registratur eingese-|

hen werden.

Berlin, den 23. Dezember 1841. Königl. Preuß. Kammergericht.

Bekanntmachung

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19 Das in der Grettadier - Straße Justiz - Kommissarius Ebell als bestellten Nachlaßg-| Goldbergsche Grundstück, gerichtlich ab Kurator werden daher alle unbekannte Erben und / 13-709 Thir. 11 Sgr. 3 Pf., soll Verwandten des vorbezeichneten Grell oder deren (1 0Vv em Erben hierdurch dfentlih vorgeladen, fich spätestens an der Gerichtsstelle subh gerichts - Referendarius von Hypothekenschein sind

. Mâtz 1842, 3 belegene geschäßt zu

Auf den Antrag des

am 1, November 1842, Vormitt. 11 Uhr, astirt werden. Taxe und

in dem vor dem Kammer in der Registratur einzusehen.

Kröcher auf den 17. August 1842, Vorm. hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu geftellen und ihre Legitimation zu führen, wi-| drigenfalls der etwanige Nachlaß den sich legitimi-| renden nächsten Erben und, insofern Niemand er- scheinen sollte, dem Fiskus als ein herrenloses Gut| ur freien Disposition

um11Uhr/ Nothwendi

zur Auflösung d Stadtgericht zu Berlin, Das in der Blumenstraße Krautsgasse belegene Grund Wilhelin Moewesschen Erber

ger Verkauf

- GBemeinschaft.

den 17. März 1842. Nr. 34 an der Eke der stü der Gärtner Carl 1/ taxirt zu 6065 Thlr.

zugesprochen und demselben verabfolgt werden wird, und flusion sich etwa meldende Erbe alle Handlungen

9 Sgr. 6 Pf. , soll der Ause

am 4, November 1842, an der Gerichts\telle subhasti Hypothekenschein sind in der

inandersetzung halber .: Vormitt. 11 Uhr, rt werden. | Registratur einzusehen.

er nach erfolgter Prä-|

und Dispositionen desselben anzuerkennen und zu

übernchmen schuldig, von ihm weder Rechnungsle-

Die unbekannten Real

h - Prätendenten ' gleich unter der Verwar FODen zu

ent zu for-| en zu f nung der Präklusion vor-

ung noch Ersaß der gehobenen Nugzun ern berechtigt, sondern sich lediglich m

|gen, was alsdann noch vorhanden seyn wird, zu be

gnügen verbunden seyn soll,

den 20, Dezember 1839 mit Coup.

der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den gebenen Datum, frei ins Ha wärtige, des In- stellungen rechtzeitig b wer dies versäumt, kaun ni mern erwarten, die v dung erschienen sin Für einzelue N

21 Sgr. s Verantwortlicher Redacteur Dr. F, W, Zinkeisen. | Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerel-

während die durch den Ze ten Fonds für die Kultus und für die Koran der Mildthätig bestimmt bleiben. wadhef fast überall vorherrs, Úber den Ausfall der Aerndte der Abgaben für jedes Jahr la derselben, auf sehr annähernde Weise feststellen. eitraums erhoben die o Als aber, in Folge einer größere

ülfe von hâufig wiederholten Zählungen und

inanz-Kammern dahin gelangt waren, das jährlich Grundsteuer mit ziemlicher Genauigkeit im voraus und da andererseits die immer mehr zunehmende Au

Die Bevöblkerung der Distrikte, andshack Metidscha bildeten, zerstreute sich nach der Abreise ihrer Herren, der Türken, um vom Raube zu leben, bis Abd el Kader alle zerstreuten Ueberreske organisirte.

Somit herrscht überall in dem Reiche des Jslam dieselbe Politik, úberall ist das Volk in zwei unterschiedene von denen die eine aus den Nachkommen der Sieger oder der lesten Eroberer bestand, die andere aber alle Nachkommen der Besiegten enthielt, die zuweilen größtentheils zum muhammedani- \chen Glauben übergetreten waren; die eine Klasse ist die aristo- fratische, deren Mitglieder sämmtlich Soldaten sind, selbst wenn eim Tempel oder bei der Regierung die andere is die dienstbare Kaste, die Heerde Handwerker, die durch ihre Arbeit ihre Her-

Sieger durch die Be

d die geseßli-he Quinte gebilde- welche zusammen das

Diener des Geseßes und des Ulichen, die durch den empfohlen wer- heradsch oder Mo- onnte man, zu beunruhi en, nge vor der

Nr. 5—8 incl.

300s\den 20, Funi 1840 mit Coup. Nr. 6—8 incl.

Ds 20. Dezember 1841 mit Coup. Nr. 8.

uni 1841 mit Coup. Nr. 8.

Abend vor dem ange- us gesandt. Aus- bewirken ihre Be- ei den resp. Post - Aemtern; cht mit Gewißheit die Num-\ or der hier eingegangenen Anmel-

B esoldung der 29680 bis 29684

oder Auslandes,

assen getheilt, 92 L ssen geth 30946 bis 30948 1000den 23, J

30950 u. 30954 30953 bis 30957 incl

1, den Betrag eit der Er ährend eines cteure den eroohnheit und mit rirungen, die e Budget der zu berechnen, sdehnung des

I LFETIT H

9 1000) A, Dezember 1841 mit Coup. r. 8,

ziemlich langen ffizellen Colle

ummern des Blattes is der Preis |

(44

e den 23, Juni 1841 mit Coup. Nr. 8. E (den 20. Dezbr. 1841 mit Coup. Nr. 8. 800\den 15, Mai 1836 mit Coup. Nr. 6

pro term. Juli 1837, Januar und Fuli 1838;

sie bei den Gerichtshöfen, ein Amt bekleiden ; der Ackerbauer und ren ernähren,

n welcher W inrichtungen

I RZIIILIES

bis 8 incl.

elmännischen Gebiets die Aufrechthaltung der Ordnung und die aus E Samen weniger leiht gemacht hatte, so theilte

man das L

31868 y, 31869

von diesen nmußammedanischen Grundsäßen brauch gemacht werden kann, um die Fran-

and und die Provinzen in Distrikte und Kreise von

Den Auswärtigen werden der Justiz - Kommissa- rius Wilke, Ober - Landesgerichts - Rath Martins ing als Mandatarien in Vorschlag

Nothwendiger Stadtgericht zu Berlin, Das in der kleinen |gene Grundstück des S [richtlich abgeschäßt zu 1 am 3. Fanuar 1843 an der Gerichtsstelle sub Hypothekenschein sind in der Registratur

Verkauf. er den 7. Mai 1842. Granffurterstraße Nr. 4 bele- chlossermeisters Ohlenbostel, ge 120 Thlr. 18 Sgr. 72 Pf., soll Vormittags 11 Uhr, hastirt werden.

und Justizrath Ju gebracht. Berlin, den 11. Oktober 1841. Königl. Preuß. Kammergericht.

Bekanntmachung.

Nachdem über den Nachlaß des am 15. Oktober 1840 zu Graß in der Steuermark ver Hauptmanns a. D. Friedrich Wilhe dem Hause Flatow, vor ihm am 30. Schwester, des Fräulei v. Hake geworden, unterm 24, März \o werden alle und

L L Eo m v, Hake aus welcher Testaments-Erbe seiner 1840 zu Potsdam verstorbenen ns Elisabeth Ottilie Charlotte von dem unterzeichneten Gerichte er. der Konkurs erdffnet worden, |an der Gertchtsstelle welche von dem verstorbenen | Hypothekenschein sind

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4. Februar 1842. Das in der Múbhlenfstraße Nr. 34 belegene Gast- [wirth Schmiéidtsche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt [zu 82099 Thlr. 24 Sgr. 7 am 27. September c.,

.; fol D eietade 11 Ubr,

in der Reg! ur cinzufeber:

eparirte Frau Berg

|Erblasser, oder seiner ge

dachten Erblasserin, des Fräu-|