1842 / 185 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wandter, gegen Familien - Aristokratie gesichert. Abgesehen von dem ihm fompetirenden halben Anen an der Souverainetät, hat der Senat, „als ordentliche Obrigkeit“’, die obere Leitung und Re- ierung des Ganzen, wie die Direction des Einzelnen, die Reprä- L ctatian der Staatshoheit nah außen, die Rangvorzüge der Amts- würde und in der Regel die wichtige Jnitiative in allen Gegen- ständen der mit der Bürgerschaft gemeinsamen höchsten Gewalt. Die Bürgerschaft hat ihrerseits, abgesehen von ihrem An- theil an der Staats-Hoheit, eine gar mannigfach gegliederte Mit- wirkung bei der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten durch die sowohl den Rath fkontrollirende, als in legislatorischer Hinsicht vorbereitende Bestimmung ihrer allgemeinen Ausschuß : Kollegien, durch die einzig in ihren Händen befindliche, den aus ihrer Mitte und von ihnen auf 10 Jahre gewählten Kämmerei - Bürgern an- vertraute Verwaltung des gesammten Finanzwesens, so wie eine direkte Mitroirkung in fast allen einzelnen Regierungsziwveigen durch Deputirung aus e Mitte Fe Verwaltung der betreffenden De- partements, denen wiederum Raths-Mitglieder vorzustehen pflegen. Zur ersterwähnten, an der Staatshoheit partizipirenden sogenann-

ten erbgesessenen Bürgerschaft gehdrt jeder mit einem nicht überschul- deten *) Erbe (d. h. Grund-Eigenthum) angesessene D Argar Aus dem leitenden Gedanken persönlicher Unabhängigkeit erklärt sich, weshalb die in städtischen, kirchlichen oder gar auswärtigen Diensten stehenden Bürger, so wie gewesene Falliten, vom Besuch der Bürger-Konvente ausgeschlossen sind, wenngleich sie mit qua- lifizirtem Grund - Eigenthum angesessen sind. Auch sogenannte Pfuscher (außer der Zunft lebende Handwerker) und solche Grund- Eigenthümer, die nicht zugleih in Stadt oder Vorskadt mit „eigenem Feuer und Heerd“ wohnhaft sind, gehören nicht zur Erb- gesessenen Bürgerschaft. Vor 1814 waren auch alle nicht zur lutherischen Konfession sich bekennenden, wenn auch sonsk qualifi-

zirten Bürger, ausgeschlossen, welche Bestimmung jebt ungültig ist. | Jsraeliten bleiben ausgeschlossen, weil sle kein Bürgerreht und |

bis jeßt auch fein Grund-Eigenthum auf eigenem Namen erwer- ben fönnen, sondern in einem Fremden-Verhältnisse stehen. Da- egen sind, wenn auch keinesweges mit Grund- Eigenthum ange- fei en, die Mitglieder der bürgerschaftlichen Kollegien und gewisser anderer bürgerlichen Behörden, kraft ihrer Ehren-Aemter und als Vertreter der Haupt- Jnteressen des Staats, so wie die Richter, die Offiziere des Búrger-Militairs vom Hauptmann aufwärts und, nach uraltem Rechte , die Aelterleute der anerkannten Zünfte, ih- rer agene Befähigung, Jntelligenz und Erfahrung wegen, zum Besuch der Versammlungen - Erbgesessener Bürgerschaft be- rechtigt, Erstgenannte sogar verpflichtet. a dem Senate die Junitiative, welche zu ergreifen er Übri- g veranlaßt „werden fann, zusteht, so bringt er seine vor die rbgesessene Bürgerschaft gehörenden Anträge zur Vorberathung und Diskussion successive an die präparatorischen bürgerschaftlichen Ausschuß - Kollegien der Oberalten, der Sechziger und der Hun- dertachtziger. Der hier geläuterte und gereifte Antrag gelangt sodann an die vom Senate konvozirte Erbgesessene Bürgerschaft, welche in 5 Kircbspielen, dahin die genannten Kollegien sich eben- falls theilen, die Proposition des Senats nah Mehrheit der Kirch- spielsschlüsse mit Ja oder Dein entscheidet. Konsentirt sie, so wird - der nunmehr erzielte Rath- und Bürger-Schluß sofort zum Geses, und es bedarf nur noch einer mit den Oberalten zu konzertirenden Publication desselben abseiten des Senats, Tritt ein Dissens ein, {o fann der Senat das nächste Mal seine Antráge unverändert oder modifizirt wiederholen, bis endlich der beharrliche Dissens der Bür- ger mit dem Rathe durch eine von diesem provozirte, aus einer gleichen Anzahl besonders zu erwählender Mitglieder von beiden Seiten ‘zusammengeseßte sogenannte Entscheidungs-Depu- tation erledigt werden muß, ein Mittel, welches, bei- läufig gesagt, erst ein einziges Mal, im Jahre 1829, angewendet worden ist, und welches die Nichtanwendbarkeit des Bundes- Schiedsgerichts auf Hamburgische Verhältnisse in den meisten Fällen außer Zweifel sebr.

Die mehrerwähnten. bürgerschaftlichen Kollegien sind zu wich- tig, um nicht eine besondere Darstellung ihres Wirkungskreises zu erlauben. Ursprünglich sind es die zur Reformationszeit für Ver- waltung der Kirchen und Kirchensachen, der milden Stiftungen und des Armenwesens berufenen Gemeindeglieder der Kirchspiele, die dann als solche zur Vertretung ihrer Mitbürger auch in Staats- Angelegenheiten besonders geeignet schienen, bis diese Bedeutung ihres Ehren - Amtes die vornehmste und wichtigste wurde. Aus ihrem Ursprunge aber erklärt sich, weshalb bei ihnen kein Grund- eigenthum erforderlich ist, so wie die Modalität ihrer Wahl und die Eintheilung der ganzen Bürgerschaft nah Kirchspielen. Es giebt 15 Oberalten; diese und 45 andere Bürger bilden das Kol- legium der Sechziger; diese wieder und 120 fernere Bürger das der Hundertachtziger, welchen noch einige Suppleanten (Adjunkten) beigegeben sind. Jedes der 5 Kirchspiele hat also 3 Oberalten, mit diesen 12 Sechziger und mit diesen 36 Hundertachtziger und 6 Adjunkten. Sie sämmtlich sind, als mit den Vorkomm- nissen hon vertraut, zum Besuch der Konvente der Bügerschaft verpflichtet.

Die unter Zuziehung zweier Senatoren sih aus dem Sech- ziger-Kollegium selbst ergänzenden Oberalten bilden, unter Mit- wirkung eines juristischen Konsulenten, als Referenten und Se- cretairs, ein permanentes Kollegium von eben so mannigfacher als wichtiger und einflußreicher Bedeutung, daher das Grundgeseß es treffend „das Auge der Stadt“ nennt. Es is eine Behörde,

*) Die gesehlihe Norm ist: daß der Bürger cin Grundstück (Erbe) von mindestens 1000 Rthlr. Spezies grdßerem Werth, als s o ypoibezirt, und innerhalb der städtischen Ringmauer belegen, S o E außerhalb derselben ein Grundstück mit mindellens 2000 Rthlr.

e uud en Geldes nebs end fig der Stadt bei „eigenem K 1 eigenthümlich besißen j 1] - Leisen bürgerschastsfähig zu s “Sit luevt ert d

er Anzeiger für zumelden und zu beglaubigen, die darauf bezüglichen Een abzurcichen und zugleich de prioritate j zu deduziren, widrigenfalls sie damit niht weiter werden gehört, vielmehr durch die zu erlassende Prd- klusiv-Erkenntniß, zu deren Publication der 15. Sep- ro termino anberaumt is / präkludirt und von dem Gierowschen Konkurse gänzlich werden ewiesen werden. Greifswald, Preuß. Hofgericht von Pommern u. Rügen.

M E L R, a —.

Oberschlesische Eisenbahn.

In der heutigen naîre der Oberschlesischen Eisenbahn is beschlossen

Bekanntmachungen.

Gerichtliche Vorladuug.

Ueber das Vermdgen des Kanzellariats-Secretairs Gierow zu Putbus is concursus sormalis erdffnet von dem bestellten interimistischen Gem. Anwalt: der Gldubiger das behufiïge Proklam beantragt und erkannt worden. 4B

Diesemnach werden Alle und Jede, welche aus irx- Muh

end einem Rechtsgrunde an den Gemeinschuldner, \ Kdnigl. anzellariats-Secretair Gierow zu Putbus, und des- sen Vermögen Forderungen und Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hierdurch Mare, solche in einem der folgenden Liquidations-Termine, den 12, und 30, Juli, den 25, August cr., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht an-'werden :

tember cr.

796

welche im Allgemeinen die einzelnen Regterungs ie des Raths u überwachen hat, damit nichts gegen Recht und Statuten vor- omme; eine Behbrde, an deren Konsens der Senat in vielen particulairen Verwaltungs-Gegenständen, welche niht zur Kompe- tenz der Bürgerschaft gehdren, und welche z. B. die Ausführung efaßter Rath: und Bürgerschlüsse betreffen, gebunden ist; eine

ehörde, welche die Wünsche der Bürgerschaft, sofern der Rath sle nicht fennen oder ignoriren sollte, demselben mittheilt und, auf seinseitige Beantragung dringend, sie ihm zur Jnitiative vor- stellt; eine Behörde, an welche prinzipaliter die Beschwerden einzelner Bürger in nicht zur Kompetenz der Gerichte gehörenden Administrativsachen Be sogenannten Rekurs-Fälle) gebracht wer: | den; eine hauptsächlich präparatorische Behörde endlich für alle | spáter an die Bürgerschaft zu bringenden gatonitiden oder son- stigen ihrer Kompetenz unterliegenden Senats-Anträge, welche hier die ausfúhrlichste Diskussion und Erwägung zu iren haben.

Die Thâtigkeit der von den Oberalten aus den Hundertacht- zigern gewählten Sechziger is, obwohl sie eine ähnliche Kom- petenz haben, schon eingeschränkter, wie sle denn auch keine regel- mäßige Sibungen haben, sondern sih nur, wenn genugsames Ma- terial für ihre Verhandlungen erwachsen ist, auf Convocation des Raths oder der Oberalten versammeln, Auch sie bilden die fernere | prâparatorische Behörde für des Senats Anträge an die Bürger- schaft und eine zweite usa für das Rekurswesenz; in allen Kirchensachen aber sind sie mit ebergehung der Oberalten gemein- sam mit dem Senat, die beständigen Bevollmächtigten der Bür- gerschaft, und ihrer Genehmigung (,„Vollbort“) bedarf der Senat, wenn er gegen Bürger oder bürgerliche Freiheit genießende Ein- wohner den peinlichen Prozeß wegen ra öffentlicher Schmähschriften und dahin gehöriger Vergehen erheben will. Die Thâtigkeit der von den Sechzigern aus den Adjunkten

gewählten und nur kurz vor einem bürgerschaftlichen Konvente be- rufenen Hundertachtziger beschränkt sich hauptsächlich auf die Kenntnißnahme der dort anzubringenden Senats - Propositionen. | Zum Adjunkten endlich wird vom betreffenden Kirchen : Kolle- gium (den fomp. Oberalten, Sechzigern und Hundertachtzigern | des Kirchspiels) ein qualifizirter Bürger des Kirchspiels ohne Rück- sicht auf Erbgesessenheit gewählt.

Um noch in wenigen Worten die Grundzúge der Organisation | der Staats-Verwaltung anzudeuten, verdient das Prinzip: daß alle Administrativzweige nicht durch honorirte Regierungs- | Beamte, sondern durch die hierzu wie zu Ehren-Aemtern auf be- | stimmte Zeit berufenen Bürger unentgeltlich verwaltet werden, wo- bei zuweilen remunerirte Juristen als Protokoll-Führer oder Kon- sulenten, und Techniker zur Begutachtung einschlagender Gegen- stände, so wie fúr die Subalterndienste bejoldete Offizianten, on- furriren. Ein ferneres eben so wichtiges republifanisches Prinzip ist: daß der Bürger, wenn der Staat seiner Dienste bedarf und mittelst des öffentlichen Vertrauens ihm ein solches Ehren-Amt Úbertrâgt, dasselbe anzunehmen unweigerlich verpflichtet isk, in einigen Fällen, z. B. beim Raths-Amte, bei den búrgerschaftlichen Kollegien 2c., unter ausdrúlicher Androhung des Exils und des Verlustes des Bürgerrechts, ein Präjudiz, welches wohl auf alle Ehren-Aemter anzuwenden wäre, wenn solche Fälle der Weigerung je vorkommen sollten.

Scbon gesagt is es, daß dem Senate die Regierung im Allgemeinen und Ganzen, die Nepräsentirung des Staats nach | außen hin ausschließlih und die Leitung der S pezial-Verwaltun- gen, unter Mitwirkung bürgerlicher Deputirten, zusteht.

Daß die Hoheit in Kirchensachen dem Rathe und e | |

Bürgerschaft gemeinsam zusteht, geht aus dem vorangeskellten ober- sten Grundsaß hervor; daß diese Hoheit vom Rathe und dem Kollegium der Sechziger in beständiger Vollmacht verwaltet werde, ist erwähnt. Die städtischen und vorstädtischen Prediger bilden unter einem Senior das geistliche Ministerium. Als verwaltende Behörden fungiren die Kirchen-Kollegien, Die Kirchen-Angelegen- heiten der sogenannten fremden Neligions-Verwandten sehen un- ter einer besonderen Deputation des Raths und der Sechziger.

Zu der in jeder Hinsicht rüÜhmend zu erwähnenden Justiz- Verwaltung, welche ehemals dem Senate allein kompetirte, kon- | furrirt derselbe nur noch durch eine das Obergericht (2te Jnstanz) | bildende Section, so wie durch einige seiner Mitglieder, welche als „Prâtoren“ in Bagatellsachen erkennen oder als , Landherren“ und „Patrone“ im Landgebiete und in den Vorstädten die untere Ju- risdiction Üben. Die anderen Untergerichte (worunter das auch im Auslande rúhmlichst bekannte Handelsgericht) sind theils mit lebenslänglih angestellten und honorirten Juristen, theils mit wechselnden nicht rechtsgelehrten Bürgern beseßt. Höchste Jnstanz ist das Ober-Appellationsgericht zu Lübe.

Ganz nach den angedeuteten Prinzipien sind die einzelnen Departements der eigentlichen Sladis Polizei und Verwal

tung organisirt, Die den Verhältnissen einer freien Stadt ge- mäß gehandhabte, in specie sogenannte Polizei ist natürlich ausschließlih in den Händen des Senats. Dem Bau: und Feuerldsch-Wesen, so anerkannt trefflich leßteres früher auch war, stehen jeßt bedeutende Veränderungen bevor. Das Ar-

schließlich von Bürgern administrirt, wobei dem Senate nur eine obervormundschaftliche Aufsicht gebührt. Das kommerzielle JFnteresse steht unter Leitung von Deputirten der Kaufmann- schaft (des „Ehrbaren Kaufmanns“), von welchen wieder einige zu der auch aus Racths- Mitgliedern, Ober - Alten und Kammer-

menwesen und die milden Stiftungen werden fast aus-

während, in hdherer Jnstanz, das sogenannte „Aemtergericht“ au bürgerschaftliche Miktglieder besidt, En s Der ausschließlich den Händen der Bürgerschaft anvertrau- ten Finanz-Verwaltung (Kämmerei) is schon oben gedacht. Die Spezialzweige des Abgaben- und Steuerwesens bilden wieder eigene Departements, in welchen Rathsmitglieder präsidiren, Kam- mer: Deputirte zugezogen sind und Bürger das Wesentliche der

Geschäfte besorgen. betrifft die Verhältnisse des Li-

Die Kriegs: Verfassun nien- Militairs, welches sich auf das matrikularmäßige Bundes-

Kontingent beschränkt, und das Bürger- Militair, welches hier nicht nur zu Wasfenübungen, sondern auh zu permanentem Dienste verpflichtet ist.

Hinsichtlih der auswärtigen Verhältnisse ist zu bemer- fen, daß Hamburg, abgesehen von einer großen Anzahl voa4 Kon- suly in meist Des Hâfen, auch in Wien, Berlin, London, Paris und Kopenhagen durch Ministker-Residenten und diploma: tische Agenten und beim Bundesta e durch einen bevollmächtigten Gesandten vertreten ist, Die Führung der Kurial- Stimme der freien Städte wechselt jährlich unter ihren dortigen Bevollmächtigten.

Seit der Katastrophe von 1813 zeichnet sich Hamburgs Ge- seß8gebung, ungeachtet der verhältnißmäßig geringen Anzahl der senatorischen Arbeiter und der Schwerfälligkeit des Geschäftsgan- ges, durch große Thätigkeit aus. Viel Veraltetes is beseitigt, viel zeitgemäß Neues ohne Verleßung der geschichtlichen Grundlage geschaffen; und bis zu der Epoche des Brandes stellte Hamburg

in seltenem Maße das Beispiel eines mit der Zeit besonnen fort- | schreitenden Staates dar. Der Charakter der ausführenden Ge-

walt ist durchaus mitbürgerlih und milde, vielleicht zu milde; die

Fs pflege rühmlich; aber in mehreren Verwaltungszweigen zeigt l

ch das Mangelhafte einer Einrichtung, welche dem technischen

| Elemente einen zu geringen und der igte der sogenannten | bürgerlichen Ehren-Aemter einen zu E Ein

einräumt. Die Verwaltung der Finanzen is musterhaft; die auswärtige Politik

| den Verhältnissen einerseits eines Deutschen Bundesstaates, ande-

rerseits einer Welthandelsstadt angemessen, und die neueste Erfah- rung zeugt von der Achtung, welcher sich Les in Deutsch- land wie im Auslande erfreut. Zu wünschen wäre, daß dies

| Alles auch von der Mehrheit der D erkannt werde und in

ertrauen Raum gewinne,

den Herzen derselben mehr und mehr wert i D die Ultras un-

welches hier, wie in anderen Staaten, zu schmälern serer Zeit unablässig beflissen sind. Mehr Oeffentlichkeit der Ver- handlungen des Senats mit den bürgerschaftlichen Kolo in welchen der Kern und die Quintessenz des ganzen Staatsöledens

j E liegt, wâre vielleicht das sicherste Mittel gegen dieses Uebel. Es ke dann mant Ba eine seiner Quellen und zwar die er- 1 was wirklich geschieht oder vorberei-

iebigste Unkunde dessen, Y tet E oder der Gründe, warum etwas Erwartetes nicht ge-

schieht, versiechen. Berliner Börse. Den 4. Juli 18412.

Pr. Cour. Brief. | Geld. 104%; 1047

Fonds. Actien.

ch| S)

St. Schuld - Seb. | 4 do. do. z. 33 pCi. abgestewpelt |*) Pre, Engl. Obl. 30. | 4 Präm. Sch. der Seehandlung. |— Kurm. Schuldv. 34 102 Berl. Stadt - Obl. 4} 103 do. z. 3: 2% abgest. ) 1025 & Danz. do. in Th. |— 48 Westp. Pfandbr. 3; 103% Grossb. Pos. do. | 4 1063 Ostpr. Pfandbr. 3; —— Pomm. do. 1034 Kur- u. Neum. do, 33 1033 Sehlesische do. 37 _——

Berl. Pots. Eiseub, | À do. do. Prior. Obl. Md. Lps. Eiseub, | do. do. Prior. Obl, { [Berl Anb. Eisenb, do. do. Prior. Obl. Düss Elb. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eiseub. do, do. Prior. Obl.

1023; 1022

103% 102%

954 100 Gold al marco Friedrichsd’or Andere Goldmüu-

zen à 5 Th. - 105 3

*) Der Küufer vergület die abgelaufenen Zinsen à 4 pCt. und ausserdem § pCt,

p: anno bis 31. Dezember 1842.

1033 103 103 102%

133

Disconto

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 30, Juni. Niederl, wirkl, Schuld 5117. 4 do. 1004. Kanz-Bill, —, 5e Span. 185. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Präm. Sch. —, Pol. —. Oesterr. 107.

Antwerpen, 29. Juni. Zins). —, Neue Anl. 1817.

Hamburg, 2. Juli, Bavk- Actien 1680 Br. Engl. Russ, 1094.

Paris, 29. Juni. Reute fiu cour. 118. 80. Rente fin cour. 79. 5. Anl. de 1841 fin cour. 79, 15. 52 Neapl. au compt. 105. 70, 6% Span. Rente 23%. Passive 47.

Wien, 29. Joni. Bauk-Aectien 1651. Aul. de 1839 1075.

Königliche Schauspiele. i

Dienstag, 5. Juli. Jm Opernhause: Die Hugenotten, Oper

in 5 Abth. Musik vom Königl. General - Musik - Direktor und

Hof-Kapellmeister Meyerbeer, Ballets vom Königl. Balletmeister

Hoguet, (Mad. Gentiluomo, vom Königl. Hof - Theater zu Dresden: Valentine, als erste Gastrolle.)

Preise der Plâbe: Ein Plaß in den Logen des ersken

Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 1c.

Mittwoch, 6. Juli. Jm Schauspielhause: Zum erskenmale

Bürgern zusammengeseßkten Schifffahrts- und Hafen-De-

die Signale, das Marine-, Quarantaine- und Lootsen - Wesen zu

putation gehören, welche die vielfachen Wasserbauten der Elbe | und Kanäle, die Hafen- Anlagen, die Arsenale, die Deichbauten, |

wiederholt : Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von Benedix.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

ihrem Ressort zählt. Die Zünfte finden ihren „Patron““, der

auch ihre Differenzen in unterer ZJnustanz schlichtet, im Senate,

den 11. Juni 1842. welche mit ausgeschriebenen

nen 14 Tagen abzuführen.

eneral-Versammlung der Actio-|den. Breslau, den 27.

Ge

o o die Preußischen Staaten. je ohne alle Konsequenz für die Folge- Ls D iitve verwirkte Conventional-Stra- en erlassen werden sollen, und zwar sowohl für verzdgerte Einzahlungen, als auch für solche rüd'- ständige Dana, welche nebst 5 Prozent Ver- ugszinsen binnen 14 Tagen nach dem Erscheinen ieser Bekanntmachung geleistet werden. Es werden sonach diejenigen Herren Actionaire, Einzahlungen im Rück-

stande sind, aufgefordert, dieselben spätestens bin-

Die bereits erlegten Conventional-Strafen können bei der Central-Kasse gegen nung erhoben wer- un h

Das Direktorium der Ca esichen Eisenbahn-

Gedruckt in der Dedcker schen Geheimen Ober - Hofbuchdrukerei.

Jn der reizendsten Gegend Dresdens CUntonsia dl 15 Minuten von der Stadt, ist ein großer und {d- ner Garten, mit der herrlichsten Aussicht auf dic Elbe (welche nur 300 Schritt entfernt vorbeiströmt),- auf das Elbthal, die Sächsishe Schweiz, den gro- sen rf age / die Terrasse u. \. w. von dato an zu verkaufen.

Er enthält ein fast neues nettes Wohnhaus, Oran- gelte und Ananas-Haus, eine Menge der \s{chdönsten nländishen und exotischen Pflanzen , Sträucher- Bâume u. \. w., und dürfte seiner Lage und Grdße wegen auch für den Aufbau grdßerer Gebäude vor- üglich geeignet seyn, Näheres Dresden Altenmarkt

r. 8 beim Portier,

Preußische Staats-Zeitung.

Allgemeine

Trnutre E Aarie, öricnin ‘as ie F

aukreîich. ris. Cormenin über die Finanzen. Gün

Aussichten für die Konservativen für die Wahlen, Tuftát de Bank. Vermischtes. Schreiben aus Pa ris, (Weiteres zur Charakteristik des Wahlkampfes: Odilon Barrot und Berryer ; Herr Billault und Thiers; Herr Chambolle; Emil von Girardin,

Sinken der Fonds. Großbritanien und JFrland. Parlaments-Verhandlun- en. Unterhaus. Schluß der Debatten úber Afghanistan. ondon. O und Beschlüsse des Vereins gegen die Korngeseße. Aufenthalt des Belgischen Kdnigspaars. Ent- scheidung über Francis. Ratification der Verträge mit Texas. s E über Preußens Handelspolitik. Annahme einer Motion

etreff Polens.

Belgien. Brüssel. Vermischtes. Schreiben aus Brüssel. (Die Franzdsishe Ordonnanz über Leinen - Produkte; das Gesetz Uber den Elementar- Unterricht.)

Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. (Elbstand; Rentabilität der CENR Dresdener Eisenbahn ; Gewerbe- Verein ; zur kirchlichen Statistik.) —Stuttgart. Abgeordneten-Kammer. Hannover, Reise des Königs nah Ems. Schreiben aus

Frankfurt. (Bürgermeister Smidt ; Gas- Beleuchtung ; Börse.) Desterreih. Gräâähß. Der Herzog von Bordeaux. Peû h. Die

Sea n Ehen.

etz. enf. Die neuen Wahlen. Sismondi +.

GHaRten. Madrid. Maßregeln gegen die N: in Cata-

auen, Muthmaßlicher Schluß der Session.

rkei. Konstantinopel. Diplomatische Konferenz über die

Syrische Frage. Bankerott des Hauses Black. Smyrna. Hebrdische Wochenschrift.

Inland. Berlin. Frequenz der Universität. Trier. Ober- Geb rern Schaper. 2 En E E. SrBMes,

k - ngs- Ra E

Ober-Bürgermesser Franke. E S E

Die Sonnen - Finusterniß vom 8. Juli.

Amütliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigsk geruht : Dem Stadt-Wundarzt Lampert zu Neisse das Allgemeine os zu verleihen ; en Land- und Stadtgerichts- Direktor Graes zu Filehne zum Direktor des Land- und Stadegerichts zu Lobsens zu er- nennen; Dem Justiz - Kommissarius und Notarius Schroeter in Zoerbig den Charakter als Justizrath; Dem Land- und Stadtgerichts - Assessor Franke zu Langen- salza den Charafter als Land- und Stadtgerichts - Rath ; Dem Kriminal - Richter Hu cke zu Erfurt den Charakter als Kriminalrath; und Dem Land: und Stadtgerichts - Salarien : Kassen - Rendanten Me cke zu Erfurt den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen,

Se. Königl, Hoheit der Prinz August ist nah Seettin abgereist,

e M Ad AGE Ma a B

it Allerhöchster Genehmigung sind zu anderweiter Erleich- s us dae Me bei Versendung a Kassen Anweisungen und courshabenden Papieren, i

R p nachstehende Bestimmungen getroffen

A. Kassen-Anweisungen und courshabende Papiere dúrfen mic allen Gattungen von Posten in Le Po am D e A Briefen gegen die fúr leßtere ermäßigte Taxe, deklarirt oder undeklarirt, jedoch ohne Gewährleistung, versendet werden.

k A ge Seri RA vaó 18, Dezember 1824 6, 20 s orgeschriedene Erhebung des einfachen Porto für den zurückfolgenden Schein über die ri

i refommandirter Briefe, ingleichen E R

C. die im §. 68 sub 1 des Porto - Regulativs fúr Vorschuß- Briefe außer dem Brief-Porto und dem Pro Cura an-

eordnete Tien des Geld - Porto fúr den Betrag des

9 uen o Ce tededen worden. b n Folge dessen treten vom 1. August d. J, ab bi -

teres nachstehende Bestimmungen in p M I ate al .

L Kassen-Anweisungen und courshabende Papiere können, vor obigen Termine ab, innerhalb des Perotibtes Staates nit sâmmtlichen Gattungen von Posten, unter folgenden Mo- dificationen in refommandirten Briefen, entweder deklarirt, d, h. mit spezieller Angabe des Werth - Jnhaltes auf der Adresse, oder undeklarirt , jedoch mit Bezeichnung des Inhaltes im Allgemeinen auf der Adresse, als :

„Mit Kassen - Anweisungen“,

„mit Papiergeld“ oder

. mit courshabenden Papieren“ v 1 dieser J 6 enn dieser Fnhalt auf der Adresse ganz verschwiege

auch der Brief nicht reflommandirt toria s triee das geseßliche Verfahren wegen Versendung undeklarirter Kassen: Anweisungen 2c, ein.

. Bei der Beförderung von Kassen-Anwelsungen und cours- habenden Papieren mit den Briefposten, nämlich mit den Courier-, Reit: und Schnellposken, muß die Versendung in refommandirten Briefen erfolgen. Bei der Befdrderung mit den übrigen Gattungen von Posten kann auch eine andere Art der Versendung stattfinden.

- Erfolgt die Versendung in rekommandirten Briesen, so is dafür, ohne Unterschied des Gewichtes, vom Absender zu entrichten:

Berlin, Mittwoch den 6e Juli

1) das Porto fár den Brief, nach Maßgabe des Ge- wichts und der Postengattung, mit welcher die Befdr- derung erfolgt, und zwar:

bei den Courier-, Reit- und Schnellposten, nach §F. 7 und 8 des Porto-Regulativs vom 18. De- zember 1824,

bei den Fahr-, Personen-, Kariol- und Boten- posten, nah §. 11 desselben;

Vas e Ea mit 2 Sgr.

: vom ender die Gattung der Posk, mit welcher die Beförderung geschehen soll, auf dem A S nicht be- merkt, so erfolgt die Beförderung

bei Briefen bis 27 Loth incl, schwer durch die Courier-, Reit: oder Schnellposten,

bei Briefen úber 25 Loth schwer durch die Fahr-, Personen-, Kariol- oder Botenposten. Für die in refommandirten Briefen versendeten Kassen- Anweisungen und courshabenden Papiere wird, ohne Un- terschied der Posten-Gattung, mit welcher die Beförderung erfolgt, keine Garantie geleistet,

- Diese Sendungen dürfen nur in Briefform zur Posk geliefert werden. Pakete mit besonderen Adressen unter Recommandation sind von der Beförderung ganz ausge- schlossen.

. Deklarirte Sendungen von Kassen - Anweisungen und courshabenden Papieren in anderer Form, als in re- fommandirten Briefen, werden nur mit den Fahr-, Personen-, Kariol- und Boten-Posten, gegen das gewöhn- liche Porto (F. 37 des Porto-Regulativs) und gegen Ga- s versendet.

al .

Fúr rekommandirte Briefe hat der Absender aleich bei

Aufgabe nur noch zu G eee l e a) das Porto für den Brief nah Maßgabe des Gewichts und der Posten- Gattung, mit welcher die Beförderung erfolgt

(confr. A. 3,);

b) das Echetagels mit 2 Sgr.

d 4.

Für Briefe mit Post - Vorschuß sind von dem Empfänger, auser Grbkbreto fr ce bc nur noch die s E Pra ¿ura-Gebühren, na aßgabe des F. 68 des P : R i vom 18. Dezember 1824, 20 entrichten. S MOR Ms

Berlin, den 4. Juli 1842,

Der Geheime Staats - Minister und General - Postmeister

von Nagler.

Die Ziehung der 1sten Klasse 86ster Königlicher Klassen:Lot- terie wird nah planmäßiger Bestimmung den ia d, Be 7 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 90,000 Ziehungsnummern aber nebst den 4000 Gewinnen gedach- ter 1ster Klasse schon den 13ten d. M. Nachmittags 3 Uhr durch die Königlichen Ziehungs - Kommissarien öffentlih und im Beiseyn der dazu besonders aufgeforderten beiden hiesigen Lotte- rie-Einnehmer Seeger und Mestag im Ziehungssaal des Lotterie- hauses stattfinden.

Berlin, den 6, Juli 1842,

Königlich Preußische General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Der Kaiserl. Russische Staatsrath und Kammerherr, Fürst Odo jews fi, von Ste, Petersburg.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats- und Kriegs-Minister, General der Jnfanterie, von Boyen, nach der Provinz Preußen.

Zeitungs -Uachrichten. Ausland.

Fraukreich.

Paris, 30, Juni. Der furchtbare und fruchtbare Timon hat eine zweite Broschüre erscheinen lassen, in welcher er die gegen ihn aufgebrachten Argumente des Finanz-Ministers in seiner frap- panten und gedrängten Weise zu widerlegen sucht. Den Vorwurf, den man ihm von ministerieller Seite gemacht hat, daß er seine Ansichten Úber das Budget Frankreichs nicht auf der Rednerbühne vorgebracht habe, lehnt er in folgender Weise ab: „Jch bewundere, daß Sie es bedauern, daß ih nicht, wie ein Anderer, von der Red- nerbühne herab einen kleinen Vortrag Über den gedeihlichen Zu- stand unserer Finanzen gehalten habe. Sie sind auch, Sie und die Leute hinter Jhnen, fo geneigt, mir Gehör zu schenken! Sie sind so aufmerésam, so wohlwollend, wenn ich die Rednerbühne beskeige! Sie und die Jhrigen erheben niemals einen Tumult durch Pochen und Schreien! Sie sind so sanft wie die Lämmer. Aha! Sie

mödchten eine wohlgeglättete zarte Rede, die ich vor 50 aufmerkfsamen ministeriellen Deputirten Halten sollte, damit Sie dieselben Abends in Jhren Spalten verstúmmeln, und die dann Niemand lesen würde, ih zuerst nicht, und Sie auch niht2“ Am Schlusse seiner Broschüre sagt von Cormenin: „Jch will, m. H., Zhre Raisonnements resúmiren, und um Jhnen jede Mühe zu erspa- ren, werde ih die Fragen und Antworten neben einander stellen. Hat man uns nicht eine wohlfeile Regierung versprochen? Ja. Leben wir nicht seit 12 Jahren im tiefen Frieden? Ja. Haben wir nicht ein Defizit-Budget? Ja, Sind unsere Finanzen nicht bis zum Jahre 1855, und sogar darüber Tos verpfändet? Ja, 2 es nicht wahr, daß wir mit den großen und mit den kleinen

ächten Europas, Aslen?s, Afrika’s und Amerikas nicht in den besten Verhältnissen stehen? Ja. J} es nicht wahr, daß sie bei

allen Bauten, welche sie unternommen , die ursprúu , 4 , pruünglichen An- schläge um das Vier-, Fünf- und Sechsfache âberkb rien haben ?

1842.

Ja, Jf es nicht wahr, daß sie keine roduftive 2 Ja. Keine große Eisenbahnlinien ? 9a. Keine i R tene Festungen ? Ja. Jf es nicht möglich, daß binnen 13 Fah- ren die dffentlichen Fonds unter pari fallen? Daß wir Krieg haben? a, Daß die Sparkassen - Gelder zurückverlangt werden? Ja. Daß man Entschädigungen für die Abschaffung des Sklavenhandels, für die Unterdrückung des inländischen Zuk- fers, für die Kolonisirung von Algier, und für hundert andere Dinge verlange? Ja, Was ist nun aus allen jenen Bejahungen zu schließen, und was folgt daraus? Daß Sie die Versprechungen der Vergangenheit nicht gehalten haben, daß das Defizit der Gegenwart auf Zhnen lastet, und daß Sie in Jhren Hypothesen mit frampfhafter Angst die Zukunft umarmen. Räumen Sie daher mit all Jhrem Geist und mit der Redlichkeit Zhres Charafters ein, daß Sie sich ge- täuscht haben, und ich meinerseits werde einräumen, daß Sie hre Register sehr gut führen, daß ihre Komptabilicät musterhaft ein- gerichtet ist, und daß Sie mit Gottes und der Steuerpflichtigen Hülfe die geometrische Macht der Zahlen mit unglaublicher Ener- gie bis zu einem Defizit von 950 Millionen ausgedehnt haben. Es if dies eine hübsche Zahl, eine Zahl, die, ich muß Jhnen diese Gerechtigkeit widerfahren lassen, jede vorher angestellte Berechnung, jedes Ersparniß: Versprechen und unsere glänzendsten Hoffnungen auf eine wohlfeile Regierung bei weiten übersteigt.“ __ Der Messager enthält heute Folgendes: „Die Nachrichten, die uns von allen Punkten des Landes zugehen, bestätigen voll- fonimen unsere schon früher gehegte Vibe uan . Der Erfolg der Konservativen ist nicht zweifelhaft. Er wird ihrer Thätigkeit und der Eintracht, mit der sie handeln, zu verdanken seyn. Die Konservativen haben eingesehen, wie viel Eifer und Anstrengung der ungestôrte Besiß neuer fünf Jahre des Einflusses verdiene. Sie haben nichts vernachlässigt und werden bis zum leßten Au- genblicke nichts vernachlässigen. Vergebens hat die Opposition die Wahlfrage mit Täuschungen und Finfterniß umgeben wollen ; der gesunde Verstand des Publikums hat dieselbe von allen jenen S pibfindigfkeiten, jenen Sophismen und beschimpfenden Personali- täten, unter die man sie so sorgfältig zu verbergen suchte, zu be- freien gewußt, Man täuscht nicht leicht ein Land wie Frankreich. Die Zuversicht der Konservativen ist weniger lârmend, als die ihrer Gegner, aber sie hat den Vortheil, gerechter und begründeter Q e E S S, als die Oppositions : Jour- z aver der große Tag rúckt heran, u i * felbst für sie s g h nd die Thatsachen werden Die Bank von Frankreich hat eine Uebersicht ihrer Lage

während des zweiten Trimesters d. J. publizire i befindlichen Bankf-Billets belaufen F aa auf Se ¿2% Nd An baarem Gelde hatte die Bank in Kasse 223,084,095 Fr. Die Ce Lee A S Wechsel, der Vorschússe und Darle- elle ih auf 143,567,000 Fr. - (ofurrenten auf 16.926.000 Fu. Fr. und das Guthaben der Kon- luf die in dem gestrigen Blatte des S Notiz, daß mehrere Actionaire der Paris - Bersaille Eisenb gne linkes Ufer, die Adminiskratoren und namentlich die Herren Fould wegen falscher Vorspiegelungen gerichtlich belangen wollten erwie- dert heute Herr Louis Fould in einem an den Redacteur des SièScle gerichteten Schreiben Folgendes: „Sie haben in ZJhrem gestrigen Blatte einen Artikel aufgenommen, der für meine Brüû- der, die beide zu der Administration der Paris -- Versailler Eisen- bahn gehören, beleidigend is, Jn Abwesenheit derselben, und ohne die Jntentionen durchdringen zu wollen, die Sie dicht vor den allgemeinen Wahlen veranlaßt haben, den Artikel aufzunehmen erklâre ich die in demselben enthaitenen Anschuldigungen für falsch und verleumderisch und protestire dagegen. Meine Brúder werden a acer a der a EETIAeO, deren Mitglieder le find, zu entscheiden haben, welche Reche (i jene Se QUOE zu verlangen (f VRIVANE POAANEA 0 er Gazette des Tribunaux wird aus Bou - meldet: „Man hat vor einigen Tagen im hiesigen Zoll:Mtee et umfangreiche Korrespondenz in Beschlag genommen, die von Lon- don aus eingeführt werden sollte, Man versichert, daß diese Kor- respondenz aus ungefähr 2000 Briefen besteht, die dem Prinzen Ludwig Bonaparte gehören und bei Gelegenheit der beiden von ihm versuchten Empörungen an ihn gerichtet sind, Es scheint, daß alle diese Briefe, von denen einige die Personen, welche sie ge- schrieben haben, fompromittiren fönnen, von dem Prinzen Ludwig in England deponirt wurden, als er sich von dort nach Boulo je E D. die Person, der man die Korrespondenz ian ertraut hatte, gestorben war, hielten die Erbe U ; Meseide e Frankreich zu G N L O n Börse vom 30, Juni. Jn den Französischen R fand heute fein bedeutender umi statt; o C aa E um einige Centimes, Die Nachricht, daß der General Zurbano mit einem Armee-Corps nach Catalonien geschickt worden sey, um daselbst die Ruhe wiederherzustellen, hat einen merfklichen Rü- gang der Spanischen Fonds zur Folge gehabt. i

« “»« Paris, 30, Juni. Herr Odilon Barro i

nicht mie einer Kandidatur ; er hat die Anträge der Unctgi s en Wähler von Beziers angenommen und ist der Kandidat der Linken und der äußersten Rechten geworden. Herr Barrot will in dem genannten Wahl-Kollegium den ausscheidenden ministerie(- len Deputirten Herrn Debès verdrängen. Herr Berryer hat sich die Mühe genommen, ihn allen legitimistischen Wahl-Kollegien sehr lebhaft zu empfehlen. Ungeachtet dieser rührenden Brüder- schaft, die man zwischen der Rechten und Linken zu begründen sucht, wird Herr Debès wiedererwählt werden, und Herr Barrot wird, so wie Herr Berryer, um die Kosken des Cirkulars kom- men. Diese beiden Partei-Häupter haben fúr den Kandidaten der Opposition in Saint-Quentin das Nämliche gethan; Jeder hat Herrn Cambacérès, der dort als Gegner des Herrn Four auftritt, Empfehlungs-Schreiben mitgegeben, Herr Cambacérès, der Neffe des Erz-Kanzlers und Bruder des Pairs, wird Mühe haben, Herrn Fould zu verdrängen, der einer unserer reichsten Banquiers is und einen ziemlich geschickten Gebrauch von seinem Vermögen zu machen weiß.