1842 / 202 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

it a.

richt vorlegte, wurde derselbe von der ganzen Geistlichkeit getadelt ; runde feine andere ernstliche Abänderung ebung, als daß die Zöglinge d erpflichtung überhoben we

ung des Baccalauréat-ès-lettres den Kursus der s besuchen zu müssen, Der e edem, der eine Schule erdffnen w drde ausgestelltes Zeug ber die von ihm erlangten Grade d. h. die Vorsteher der Jnstitute als Bachelier-ès-lettres und ces, oder auch nur ein Di Vorsteher (maîtres) von chelier- ès -lettres aufwe Fähigkeits - Zeugnisse Kandidaten ihre Prúfungen den autorisirten Anstalten so oder irgend ein Theil des Unterri föónnen, der nicht ein Zeu Civil- Behörde oder, je deren Zweige des wissen Diplom als Bachelier- ces physiques diesem neuen

ugelassen werden. Die Zöglinge der geist- sich zur Erlangung des Grades erhalten vor ihrem Eintritt in

Baccalaureus-Examen lichen Secundair-Schulen, welche als Bachelier-ès-leltres melden, einen geistlichen Orden ein Spezial - Diplom , welches sie nur in den Stand seßt, die theologischen Grade zu erlangen.

ihrem Eintritt in einen geistlihen Orden fann es jedoch i m des Bachelier-ès-lettres umgewandelt wer- , welche ihren Unterricht im väterlichen Hause sich auh zum Baccalaureus-Examen mel: r Lehrers oder von Beiden sh meldenden Kandidaten die Französische, Griechische

Denn mit jedem Tage e lich Úber die sogenannten kleinen eigentlichen Bestimmung zu- dan sich zu ziehen gewußt

t in die ersten Zeiten der Restauration, 14 erschien eine Königliche Ordonnanz, ck und Organisation dieser geistlicher bestimmt aussprach.

„in welche sich die

chen Unterricht, zu besch Klagen, nament l lche nah und nach, ihrer wider, einen großen Theil der Zugen

Zhr Ursprung g m 5. Oktober 18 welche sich über Zwe dair-Schulen im Allgemeinen sehr tracht der Nothwendigke chdfe und Bischdfe Verhältnissen der Kirche er welche später mit Nußen in die großen Sem ten, von Kindheit auf unterrichten zu lassen, beseelt, ihnen die Mittel z frommen Absicht zu gewa Wille ist, daß ih diese Schulen nich vermehren, befehlen wir u. st.w. des Gesekes, deren wesentliche In jedem Departement darf eine \o Bischöfen abhängige Schule errichtet werden. A auf dem Lande oder an solchen Ort liches, noch ein Kommunal:Collége i errichtet, wo sich eines der leß jährigem Unterricht Um diesen Schulen möglichsk r von der Abgabe frei seyn, we ensionate und Jnstitute zu entrichten ha ler, welche ihren Studien-Kursus vollend Universität zum Examen 1 ès-Lettres zu erhalten, we Art. 6. Eine z partement darf nur mit aus errichtet werden, nachdem sich der betreffenden Bischof und dem Groß1 benommen hat. und Schenkungen annehm bestehenden Geseben zu ri dieser Ordonnanz, welche von dem Abbé maligem Minister des Jnnern,

Der Ausdruck „kleine Seminarien“ t und ist erst später, im Gegensaß der großen oder chen Seminarien, in Anwendung gekommen. Dem Buchstaben jener Königlichen Verordnung zuwi- inen Seminarien, Diesem geseßwidrigen der Zweck der darüber artignac erlassenen Ordonnanz. fleinen Seminarien und seßte freih niemals mehr als 20,000 Zôg- l in den Seminarien hängt von den Erzbischdfen und Bischöfen in ihren respektiven Didzesen ab z sie ernennen und entlassen die Direktoren und Pro- fessoren, die zu keiner nicht autorisirten religidsen Congregation gehdren dürfen, weshalb sie vor dem Antritt ihres Amtes rift: lich versichern müssen, daß sie keiner religidsen Congregation an- die in Frankreich nicht geseßlich erlaubt ist. Diese Maß- erschienene Ordonnanz zur Reor- fleinen Seminarien oder geistlihen Secundair- weil man unter dem Ministerium ieser Anstalten von Personen 6lich erlaubten große Anzahl

er enthielt allerdings im der bestehenden Gese und Pensionen der

narien, we er Jnstitute

nte Entwurf verlangte ein von der Civil-Be-

über seine Fâ- ten ein Diplom achelier-ès-scien- plom als Licencié- ès-lettres, und die ensions:Anstalten ein Diplom als Ba- isen; endlich mußten alle von der Examinations - Jury, vor der alle estehen haben, iemanden die Aufsicht chts übertragen werden guten Sitten von der chdem er sich dem einen oder dem an- schaftlichen Unterrichts widmen wollte, das der als Bachelier- ès - scien- Oberaussicht der Universität seyn, wie früher. der Universität rourden ihre gegründete Klagen vom nde Verbot des fünf Jahre dauern dürfen, es sich um schlechtes Betragen ( in- conduite) oder Unmoralität handelte, sollten vor das Corrections- | Tribunal gebracht werden. (Schluß folgt.)

Berliner Börse. Den 22. Juli

gewöhnliches Diplo Die Zöglinge genossen haben, können den, indem sie ein Zeugniß des Vaters ode en. Die zu diesem Examen losophie und ihre Geschichte, und Lateinische Sprache nebst der Literatur derselben, schichte, alte und neue Geographie, mentar-Geometrie studirt haben un Physik und Chemie besißen. elehrten Beschäftigung ge yn, d. h. man fann noch Richter u. \. w. Reihe anderer offizieller, sen Titel folgen die des Licentiaten und de Jn der Fakultät der Natur-Wissensch entsprechenden Grade der Bacheliers, Sciences; in der Rechts-Fakultät toren der Rechte und in der medizin verschiedene Grade. der nur bei den P nämlich die Aggrégatio Examen in einem speziellen G ter zu unterrichten denkt, wi Alle Titular-Professoren der K

Die von Privat - Personen ange Lateinisch und Franzbsisch, die Anfangsgr Geschichte und der Mathematik le Sie dúrfen, wie

niß über seine gute Auffüh und Zeugnisse

it“, heißt es darin, , unseres Königreichs, bei den schwierigen Frankreichs , verseßt sehen, jun inarien eintre und von dem Wunsche rreihung dieser ihrer hren, da es zugleich aber auch unser t ohne hinlänglichen Grund ommen die einzelnen Artikel Bestimmungen folgende sind: Ar t. 1. [che von den Erzbischdfen und rt. 2. Sie kann sich wo weder ein König- stff. Art, 3. Wird sie in Städten befindet, so mússen die Schüler die geistliche Kleidung annehmen. Kosten zu ersparen, sollen lche die Zöglinge der Lyceen, ben. Art. 5. SchÚ- fönnen sich bei der den Grad eines Bachelier- lcher ihnen unentgeltlich ertheilt werden chule in demselben De- drúcklicher Erlaubniß der Regierung Minister des Jnnern mit dem neister der Universität deshalb ichen Schulen dúrfen Legate sich übrigens nach den darüber chten haben. So weit der Haupt-Znhalt de Montesquiou, als da- fontrasignirt ist.

wurde damals offiziell

leich vorzei ein anderes als

müssen die

Arithmetik, Algebra und Ele- noch mit einem d allgemeine Kenntnisse in der Man fann in Franfreihch zu feiner ès-lettres zu

noch Advokat,

u einer leichten E

versehen seyn. langen, ohne Bachelier - ohne diesen Grad weder Arzt, ; Es ist dies die erste Stufe zu einer literarischer und gelehrter Titel. s Docteur-ès-leltres, iebt es die

gniß Über seine

aften (sciences) g ès-sciences 0

Licenciés und Docteurs-ès- icentiaten und Dok- ischen Fakultät ebenfalls zwei Außer diesen Graden giebt es noch einen, rofessoren der Universität Anwendung findet, n; man erlangt diesen en Gegenstand, worin

en befinden,

besaß. Die Geseß-Entwurf dieselbe ren der Akademie und die Jn Functionen beibehalten, Minister des dffentlich öffentlichen Unterrichts und die schweren

a wei Art. L nur sollte das auf en Unterrichts auszuspreche

nicht länger als

die Schüle

Colléges, P Grund durch

der Kandidat spâ- e Philosophie, Geschichte u. st, w. dniglichen Colléges find aggregirt.

legten Schulen, worin man ünde der Geographie, der den als Secundair-Schu- ereits erwähnt, nur mit Geneh- ierung angelegt werden, stehen unter der Aussicht den von den Rektoren und Jnspektoren der Auf den Bericht dieser Leßteren und nach n afademischen Rath kann der nd Pensionen, zipien herrschen, stehen, schließen oder einer Pension sind außerdem müssen sie ein ihrer Moralität von den Civil- usnahme derjenigen, die vollstän- ichtet, ihre Zôg-

nelden, um

weite derartige S

len betrachtet. migung der Reg râfeften und wer Universität inspizirt. eingezogener Minister des dfent in denen grobe M

en, wobei sie Brief. | Geld. Brief. | Geld.

Erkundigung durch de lichen Unterrichts die Jnstitute u ißbräuche bestehen oder Prin die mit denen der Universität im Widerspruche Die Vorsteher eines Jnstituts entweder Baccalaureen oder Licentiaten ; Brevet der Universität, ein Zeu Behörden haben und sind, mit richt ertheilen (plein exercice), verp oder in die Kommunal-Colléges zu senden. g eine jährliche Abgabe von etwa Dies sind die Hauptpunkte der Uni- fennen muß. Diese Verwoaltung wie unter dem Kaiserreich und der Restau- anisirung des óffentlichen Unterrichts in ebliche Modificationen erlitten.

ein Geses über die Frei- n Geist dieses Verspre- muß man si in die Zeit zurück ver- Jene Freiheit wurde von der Par- gestürzt und sich unter der Restauration en die Geistlichkeit gezeigt hatte. Die estimmung in die Charte geschah indeß ch;” um sih der Geistlichkeit gefällig zu inen Theil des ffentlichen Unterrichts zu feindselige Manifestation ein Gedanke der Freiheit, der ihr zum Vor- Das durch die Charte versprochene Geseß Herr Guizot hat zwar im Jahre ammer einen Geseß-Entwurf über den Secun- allein derselbe ist nicht zur Erörterung legte im vorigen Jahre der Deputirten- der kein besseres

Br]. Pots. Eiseub. do, do. Prior. Obl. Mgd. Lps. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Brl. Aub. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Düss Elb. Eisenub. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eiseub.

do. do. Prior. Obl. Berl.-Fraukf. Eis.

do. z. 3%? abgest. Pr. Eugl. Obl. 30. |- Präm. Seb. der Seehandluug. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt - Obl. do. z. 35 % abgest. Dauz. do. in Th. Westp. Pfandbr. Grossb. Pos. do. Ostpr. Pfaudbr.

nicht gebrauch eigentlichen geistli Geiste und dem der, mehrte sich indessen die Zahl sowohl der kle als auch der in sle eintretenden Schüler. Wachsthum ein Ziel zu { unter dem Ministerium

digen Unter linge in die Königlichen Sie zahlen für jeden Zöglin 45 Fr. an die Universität. versitäts - Verwaltung, ist noch fast dieselbe, ration, und seit der Reor Frankreich hat sie keine er Die Charte von 1830 hatte jedoch heit des Unterrichts verspro chens richtig zu verstehen, seßen, wo es gegeben wurde. tei verlangt, die Karl X. fortwährend feindselig ge Aufnahme einer solchen gewiß nicht in der Absi der um ihr e ar dies vielmehr eine

eßen, war eben

|

Friedrichsd’or Audere Goldmün-

daß sie in ganz Fran

enthalten sollten. Der Unterricht

Kur- u. Neum, do, Sechlesische do.

R | Ce | m in S A | r

*) Der Käufer vergütet auf den am 2, Jauuar 1843 fälligen Coupon L vCt, E Ke pon 4 P

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, Niederl. wirkl. Schuld 6113. 6% do. 1005.

Kanz-Bill. —, Präm. Sch. —. Hamburg, 29. Juli. London, 16. Juli. Cous. 3% 905. Neue Anl. 207. 5% 101. 5% Port. 33. 32 197. Bras. 63. Columb. 2 Petersburg, 15. Juli. Lond. 3 Met. 38 #7. Uamb. 347. Paris 404. Aul. de 1839 107%.

5% Spau, 18%. . Vesterer, 107. Bank - Actien 1630 Br.

regel is durch die im Juni 1828 ganisirung der Schulen hervorgerufen worden, Martignac erfahren hatte, daß acht d geleitet würden, die einer in Frankreich nicht gese religiósen Congregation angehört von Schülern aufnähmen stimmt seyen. der Universität un

Engl. Russ. 108%. 24% Holl. 514.

erzeigen O W ien, 17. Juli. Bank-Actien 1617. übertragen; es w gegen die Kirche, als theil gereichen sollte. ist beständig vert 4837 der Pairs - dair - Unterricht vorgelegt, Herr Villemain Kammer einen zwei Schifsal hatte. gesehen, welchen Nußen hen fónne, wenn man ihr dasje langt, und sle is es, die seit und der größten Lebendigke von 1830 gegebenen Ve steht die Regierung unte wie die Geistlichkeit ; des Unterrichts vo allein sie glaubt, da kurrenz nicht genügt; Staatsschulen ihrer Ansicht noch z schulen gestattet werd den alten Sprachen, ler Grade zu unterrichten, die Staats-Anstalten besuchen zu lassen,

en, und daß sie eine ht für den geistlichen Stand be- dies daher ein Uebergriff in das Gebiet d ein Eingriff in die Rechte und Functionen Die kleinen Seminarien werden noch heut nach der Ordonnanz vom 16. Juni 1828 verwaltet.

Um den Konflikt zwischen der Universität und der Geistlich- feit Frankreichs besser zu verskehen, und um sich eine Jdee zu machen von der Natur und den Ansprüchen der Leßteren, sind wir genöthigt, in einige organische Details einzugehen. Bekannt- lich besteht für den Primair-Unterricht die Freiheit des Unterrichts, und die Debatten beziehen sich nur auf den Secundair-Unterricht. Der öbffentliche Unterricht im ganzen Königreiche ist ausschließlich der Universität Úbertragen. Keine Schule, keine Unterrichts-Anstalt irgend einer Art darf ohne Zuziehung der Königlichen Universität und ohne Genehmigung ihres Chefs gegründet werden. ften giebt es in Frankreich Königliche Colléges, die ausschließlih auf Staatskosten, Kommunal:Colléges, die auf Kosten der Kommunen erhalten werden, Jnstitute und Pensio- nate. Sâmmtliche 44 Königliche Colléges, mit Ausnahme der in Pa- ris befindlichen, nehmen interne und externe Zöglinge auf. Die Jnter- nen theilen sich in Königliche Stipendiaten, Kommunal-Stipendiaten und freie Pensionaire. Außer den eigentlich so genannten Externen giebt es Zöglinge der Jnskitute und Pensionen, nen die Klassen der Königlichen Colléges besuchen. Colléges giebt es 311; davon ertheilen 160 einen vollständigen Unterricht, dagegen führen die Studien auf den übrigen nicht direft zum Baccalauréat-ès-lettres. lief sich in dem Jahre 1840 auf 103 und die der Pensionate auf 916. Die Jnftitute unterscheiden sich nur dadurch von den Pen- sions-Anstalten, daß die Direktoren der ersteren einen höheren Grad bei der Universität erlangt haben müssen, als die der leßte- Zwanzig Jnskitute, darunter die Privat-Jnstitute von Rollin und Stanislas in Paris, haben das Recht, in der Philosophie zu arl dtes und Studien-Zeugnisse auszustellen, die für das Bac- calauréat-ès-leitres gültig sind. Die úbrigen Jnstitute und Pen- Ktn sind verpflichtet, ihre Zöglinge den Kursus auf den Colléges durchmachen zu lassen, indem dieselben sonst nicht zum

Allge

Literarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem is erschienen und in B bei E. S. Mittler (Stechbahn 3), zu haben Fagemann, L. H. F. von, Großh. Bad. Amt- chts-Rath und Staats- Handbuch der ge-

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 23, Juli, Jm Schauspielhause: Der Sohn der Wildniß, romantisches Drama in 5 Abth., von F. Halm. (Dlle. Anschúß: Parthenia, als leßte Gastrolle.)

Sonntag, 24. Zuli, Portici, (Herr Härtinger: Masaniello, als leßte Gastrolle.)

Preise der Pläße: Ein Plab in den Logen des ersten Ran- ges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Jm Schauspielhause: Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth, von N. Benedix.

Montag, 25, Juli, Jm Schauspielhause, Zum erstenmale: Bruder Kain, Schauspiel in 4 Aufzügen, nach einer alten Chro- nif, von Heinrich Smidt.

Jm Opernhause, Die Stumme von

met Aiiti a

ten Geseß - Entwurf vor, it dem Jahre 1830 hat die Geistlichkeit ein- sie aus der Freiheit des Unterrichts zie- e bewilligen wollte, was sie ver- Jahren mit dem größten Eifer it die Ausführung des in der Charte Unglücklicherweise ver- Freiheit des Unterrichts nicht gerade dasselbe, e erkennt allerdings, daß der höhere Grad ändiger seyn und besser geordnet werden muß, ß zur Erreichung dieses Zweckes die freie Kon- sie glaubt, daß man vor allen Dingen die en müsse. Zweierlei ist nach rstlih, daß es den Privat- e, flassischen Unterricht zu ertheilen, d. h. in den shônen und den Naturwissenschaften al- ohne verpflichtet zu seyn, die Zöglinge und zweitens, daß dieser cher Hinsicht modifizirt werde oder vielmehr auf eini- daß er eine fürzere und direftere Vorberei- eschâftigungen werde, die Gesellschaft eine so wichtige Stelle einnehmen. Aber wenn der Staat die Freiheit des Unterrichts bewilligt, ver- langt er Garantieen und will den Unterricht nicht als eine ge- die keine Vorsichtsmaßregeln er- de das Gegentheil; sie will, bhängig von der Universität sse und den Vorschriften derselben ganz óffentlihen Unterrichts im seinen Geseß-Entwurf úber den Secundair- Unter-

rsprechens fordert.

dem Schuße dieser Vorschri L Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 21. Juli 1842. Roggen 1 Rthlr. 23 Sgr., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. ; Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr., auh 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 25 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasser: 6 Pf.; Rog Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. ; 4 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf.- auch 1 Rihlr.

Mittwoch , den 20. Juli 1842, Das Schock Stroh 10 Rthlr. 5 Sgr. , auch 9 Rthle, Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. Branntwein-Preise. . - Spiritus in der Zeit vom 15. bis waren: 15—16 Rthlr. pro 200 Quart à Korn - Spiritus ohne Geschäft.

Zu Lande:

frâftigen und begünsti

ut Úbrig : hun ubrig Weizen 3 Rthlr. 5 Sgr., auch 3 Rthlr. 2 Sgr.

en 1 Rthlr. 25 Sgr. , auch 1 Rthlr. 20 Sgr. ; große leine Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. ; Hafer

welche als Exter- Eingegangen sind 316 Wispel

Kumnmunal: 9 Scheffel. Unterricht in man ff

gen Anstalten sich so theile, tung zu industrielle in der modernen

Die Zahl der Jnstitute be- n und fommerziellen

Die Preise von Kartoffel 21. Juli d. J. oder: 10,800 pCt. nach Tralles.

Berlin , den 21. Juli 1842. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdrukerei.

wöhnliche Jndustrie betrachten, Die Geistlichkeit verlangt gera air-Unterrihht ganz una

daß der Secund gemacht und de entzogen werde. vorigen Jahre

Als der Minister des

o I s ,” meiner Anzeiger für Auszeichnung widerfuhr, daß es bei den Königlich Sächsischen (Herichten durch Beschluß des hohen Ju- erlin |siz-Ministeriums, als Leitfaden für Kriminal-Prak- tiker, förmlich eingeführt und in den (Berliner) Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik d. J. Nr. 23 als ein Werk bezeichnet wurde, „das für die erwähnte Lehre das einzige in der neueren Literatur, die Frucht Quas fortgeseßten Studiums der Wissenschaft in Ver-

indung mit der Thätigkeit des Geschäftsmannes le Darlegung einer dem Rechte und Anne e E Gerechtigkeit zugewandten Frankfurt a. M., im Mai 4842.

G. F. Kettembeil,

eine halbe Million Artikel kurz, genügend und entsprechend enthalten. Weré vollständig zufrieden.

So eben is in meinem Verlage erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei Alexander Duncker, Königl, Hofbuchhändler, Franz. Str. 21:

Pierer’s Universal - Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit, 2te Auflage, Neunter Band, 2e Abthei- lung (Dok bis Entenzunge).

Die 1e Abthcilung des Xten Bandes erscheint binnen wenigen Wochen - die 2te Ende Juli, noch XIllte Band, der bis gegen reihen wird. Das Universal - Lexikon is vollständigste, wohlfeilsie Encyklopädie, es behan 170,000 Gegenstände, und wird bei Vollendung ü

Feder Besitzer i Zeit der Vollendung Bändezahl 25; Preis des Bandes 225 Sgr. ; vollendeten 6 Thlr. 225 Sgr. , aller 25

Juni 1842. H. A. Pierer.

n der Schw ersschen Buchhandlung in Kiel ist tenen und durch alle Buchhandlungen zu bezie- hen (Berlin bei Wm. Besser, Behrenstr. 44): Jahn, O./ Über F. Mendelssohn - Bar- tholdy’sOratoriumPaulus. geh. 3% Sgr.

der bis jeht Bände 18 Tblr. 22

mann (nunmehr Ho Altenburg, Ende

Anwalt in Freiburg

rihtlihen Untersuchungs-Kunde. 4x Band: Theoretischer Theil à 3 Thlr. oder 5 Fl.

L: 9x Band: Pragmatischer Theil à 3 Thlr. 20 Sgr.

r.

das am Kriminalfache Antheil neh- Werk wiederholt auf-

weil demselben kurz nach

en und leßten Bandes die

A 5 h glaube ( mde Publikum auf dieses merksam machen zu dür dem Erscheinen des zwe

vor Fahresschluß der

beste und

reichhaltigfsie L En delt bis jeßt

Beilage

Bekanntmachungen.

E 0E S

P a ma. Da über den Nachlaß des am 15. Oktober 1840

zu Graehß verstorbenen auptmanns a. D., Friedrich Wilhelm von Hake aus dem Hause Flatow, welcher, so weit er jeyt ermittelt in 3800 Thalern besicht, wegen Unzulänglichkeit desselben zur Befriedigung sämmtlicher Gläubiger, der Konkurs erdffnet worden, so werden alle diejenigen - welche Ansprüche daran

machen wollen , hierdurch aufgefordert - sich in dem

auf dem Kammergericht angeseßten Liquidations- Termine am 30. August 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kammergerichts - Assessor Pielchen zu gestel len, ihre Forderungen nebst Bewcismitteln anzugeben und die darüber sprechenden Dokumente vorzulegen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Masse werden ausgeschlossen und ihnen deshalb wider dic übrigen Gl ns ein ewiges Stillschweigen aufer legt werden soll. : werden die Justiz-Kommissarien Becher, Naudé und Justizrath Hülsen als Mandatarien in Vorschlag gebracht. /

Berlin, am 21. April 1842. :

Kdnigl. Preuß. Kammergericht.

Rothwendiger Verkauf. Königliches Kammergericht zu Berlin.

Die Erbpachts - Gerechtigkeit an dem im Teltow- Storkowschen Kreise belegenen Königlichen Amts-

Vorwerke zu Reichenwalde soll

am 27, August 1842, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der Reinertrag des Grundstücks von 725 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. gewährt zu 5 pCt. einen Taxwerth

E C cha Ca edtiés 14,513 Thlr. und zu 4 pCt. einen Tax-

werth von .... U 18,141 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Darauf haftet ein Erbpachts - Kanon von 348 Thlr. 7 gGr. 7 Pf. inclusive 874 Thlr. Gold, welcher, zu 4 pCt. in Courant gerechnet, ein Kapital von 8999 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. darstellt, so daß der Werth

der Erbpachts- Gerechtigkeit

zu 5 pCt. veranschlagt 5513 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf.

zu 4 pCt. veranschlagt 9141 Thlr, 20 Sgr.

beträgt. Taxe, Hypothekenschein und Kaufbedin- gungen sind in der Kammergerichts - Registratur

einzusehen,

Resubhastation.

Die im Coniter Kreise gelegenen freien Allodial-

Rittergüter Ziethen Nr. 201. Lissau Nr. 102.

zwei Antheile von dem Gute Zawade Nr. 196.

A. und B,

zufolge der nebsi dem neuesten Hypothekenschein in | (g

hiesiger Registratur einzusehenden Taxe, landschaft

lich auf 63,065 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. cch ol- len in dem am 28. Desemlet ns A TiC aas 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Ter- mine dffentlich wegen unterbliebener Zahlung der Kauf- gelder anderweitig zur Subhastation gestellt werden.

Marienwerder, den 21. Mai 1842, Der Civil-Senat des Kdnigl, Ober-Landesgerichts.

Subhastations-Patent.

Das Allodialgut Lottin D. im Neustettinschen Kreise, welches landschaftlich auf 14,479 Thlr. 26 Sgr.

9 Pf. abgeschäßt ist, soll

am 1. März 1843, Vormittags um 11 Uhr,

in unserem Kollegienhause verkauft werden,

Die bis dahin unbekannt gebliebenen Erben der verstorbenen Gutsbesizerin v. Manteuffel , Friederike Charlotte Wilhelmine geborenen v. Herßberg au El-|T

senau, für welche eine Forderung von 4000 Thlr. auf Lottin D. eingetragen ist, werden zu diesem Ter- min mit vorgeladen.

Coeslin, den 27. Juni 1842,

Königliches Ober-Landesgericht. Civil-Senat.

Bekanntmachung.

Der Gutsbesißer Carl August Wilhelm von Lettow auf Hohenborn und der Lieutenant Gustav Friedrich von Lettow im ersten Leib-Husaren-Regiment , beide mit dem am 29. September 1840 zu Stolp ohne lehnsfähige Descendenz verstorbenen Hauptmann a. D. und Gutsbesißer Ewald George Alexander Friedrich von Lettow -Pomeiske angeblich im 13ten Grade der Seitenlinie verwandt, haben auf dffentliche Vorladung der unbekannten näheren oder gleich nahen auf das Lehngut KARs und den von Lettow - Pomeiskeschen Lehns - Nachlaß berechtigten Agnaten angetragen. Demzufolge werden die etwa vorbandenen unbekann- ten Agnaten der von Lettowschen Familie, welche an den Lehns - Nachlaß des vorgenannten verstorbenen Hauptmanns und Gutsbesizers v. Lettow - Pomeiske und insbesondere an das im Stolpschen Kreise bele- gn v, Lettowsche Lehngut Klenzin näher als die -xtrahenten oder gleich nahe mit denselben berech- tigt zu seyn glauben , aufgefordert, innerhalb drei Monaten und längstens in dem peremtorischen Ter- mine den 15. Oktober 1842, Vormittags um 9 Uhr, vor dem Deputirten, dem Ober-Landesgericht s- Assessor Möllhausen, allhier im Ober-Landesgericht s- Kollegienhause persdnlih oder durch geseßlich zuläs- sige, mit gehöriger Fnformation und Vollmacht ver- schene Bevollmächtigte, wozu ihnen die Fustizräthe Hentsh, Naumann, Tessmar, Leopold und Bauk und der Ja Komn marine Valentin vorgeschlagen werden, zu erscheinen und die ihnen an den gedachten Lehn - Nachlaß und das Lehngut Klenzin nebst Per- tinenzien etwa zustehenden näheren oder gleich nahen Lehnfolgerechte nach uweisen und geltend zu machen. Sollten sie in dem Termine aber nicht erscheinen, so werden die Altrabenten und resp. Provokanten und deren lehnsfähige Descendenz als nächste Lehnserben und Lehnsfolger in dem Lehngute Klenzin angenom- men, e s ihnen als solchen der Lehnsnachlaß und meges N das Lehngut Klenzin verabfolgt, und sie wer a für befugt erachtet werden, darüber und über den Lehnsnachlaß den Lehnsgeseßen gemäß zu ver-

ßishen Staats-Zeitung „F 202.

Allgemeiner | Anzeig

ie nach erfolgter Präklu- nden näheren oder gleich dlungen und Dispositio- emäß vorgenom-

Nothwendiger Verkauf wegen Aufhebung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Mai 1842. jetristraße Nr. 37 belegene Grund- stúck der verchelichten Unterwalder un rauf chelichten Linde, gerichtlich abgeschäßt zu 6048 Thlr. | werden, daß die Taxe nicht vertreten und das Kauf- 26 Sgr. 9 Pf./ soll : am 17, Fanuar 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden.

fügen. Dagegen müssen d fion sich etwa noch melde nahen Lehnserben alle Han nen, welche jene den Lehnsgeseßen men Ee ARETeRE und an men - sie können ehnungslegung no rsa Nußungen fordern, sondern sie mit demjenigen begnú Lehns-Erbschaft vorhanden ist. Coeslin, den 10. Mai 1842. Königl. Ober - Landesgericht. Civil - Senat.

Das in der de nver- |unt j

der gehobenen r unver- unter der Bedingung an n sich lediglich

gen, was alsdann noch von der Taxe und Eintragung zur ersten Stelle gu

Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. | digung gestundet wird. Eine beglaubigte Abschrift

z Bekanntmachung. Die nachbenannten Kaufleute :

der Apotheker und Kaufmann Albert Carl Weiß,

der Kaufmann Heinrich Fulius Keibel,

die Kaufmanns =- Wittwe Battre, Maria Char-

lotte, geborene Glanh, j i :

haben am 12. April cr. vor dem hiesigen Königlichen | Nr. 187 der Preußischen Staats - FGUNg- licher Stadtgericht ebenfalls zu Protokoll erklärt, daß sie ung fünfstlicher nicht nur nicht Schleichhandel treiben, im Gegen- theil zu dessen vollklommenem Aufhödren beitragen wol- len, auch sih gegenseitig verpflichtet, daß derjenige von ihnen, welcher sich ein solches Vergehen zu Schulden kommen läßt, eine außerordentliche Strafe Thalern an die hiesige Armenkasse zu zahlen verpflichtet seyn soll. Wir bringen dies auf den Antrag der oben ge- dfentlichen Kenntniß. en 3. Juni 1842. agifstrat.

Bekanntmachung d M rüber cs ( elegenen Güter Swier- czint und Szymkowo , dessen Leben und Aufenthalt ahre 1806, in welchem derselbe sich nach S egeben haben soll, unbekannt ist, wird, so i [wie dessen dem Leben und Aufenthalte nach gleichfalls Den auswäctigen Jnteressenten | Unbekannte Brüder Constantin, Joseph, Casimir und) ki und etwanige Übrige unbekannte i mer, aufgefordert, si [terzeichneten Ober-Landesgerichte innerhalb 9 Mona- [8 und spätestens in dem auf den 10. Dezember c. [vor dem Ober - Landesgerichts - Auskultator Baron |v. Schrôtter anstehenden Termine persdnlich oder fehriftlich zu melden und weitere Anweisung zu ge- wêrtigen, widrigenfalls der Valentin v. Brodzki für todt erklärt und sein aus ungefähr 500 Thlr. beste- hender Nachlaß den sich als seine Erben legitimîren- den Personen ausgeantwortet werden wird. Martenwerder, den 4. Fanuar 1842. Civil -Senat des Kdnîgl. Ober - Landesgerichts.

Der Valentin v. Bro Mitbesiter

der im Strasburger K

Fohann v. Brod Erben und Erbne

bei dem un-

von Funfzi

nannten Kaufleute Strasburg i. D

_ Ober-Schlesische Eisenbahn. Die Herren Actionaire der Ober - Schlesischen Ei- senbahn werden hierdurch aufgefordert, die siebente Einzahlung auf den Betrag ihrer Quittungsbogen mit : funfzehn Prozent vom 1. bis zum 15. September c./ von 8 Uhr Mor- ens bis 1 Uhr Mittags, in unserem Büreau , Oh- uer Straße Nr. 43, zu leisten. Diese Einzahlung von 15 Prozent wird auf den

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Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des unlängst verstorbenen Gutsbesißers S ridtan Nico, ; Theodor Dâähn auf Helle, in specie an das dazu gehdrende, auf Rügen im Rappiner Kirchspiel bele- gene Gut Helle c. p. rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben , werden auf den Antrag der Vormünder der minorennen Re liften des genannten desuncti zu deren Anmeldung und| Quittungsbogen durch unseren Haupt - Rendanten Herrn Simon bescheinigt werden, weshalb die Herren

Actionaire die nah den Nummern geordneten Quit- lungsbogen mit einem beizulegenden Verzeichniß der- selben und die Zahlung kostenfrei einzureichen haben. Auf jedem Quittungsbogen werden an Zinsen vom

Verification in einem der auf den 30, Juni, den 21. Juli, den 11. Au-

\./

lhr, dnigl. Hofgericht anbe raumten Liquidations - Termine, bei Strafe der am j 25, Augusi d. F. zu erkennenden Präflusion, hier-|1. Juni bis 1, September 3 Monate zu vier Prozent

21 Silbergroschen

den Herrn Actionairen dur ern und Rügen.| Wir verweisen im Uebrigen die Herren Actionaire en der Nicht - Einzahlung auf genehmigten Gesellschafts-Sta-

g ; Morgens 10 Uhr, vor dem K

mit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 28. Mai 1842,

G Preuß. Hofgericht von Pomm 4 e) v.

dller, Praeses,

Anrechnung vergütigt.

rücksichtlich der Fo S. 17. des Allerhöch tuts, welcher bestimmt : i [

Wird ein solcher Einschuß nicht spätestens bis zum auf einer Anhdhe sehr schön an egten Gartenhause, eleistet, so wird unter ein- mehreren Lauben und sonstigen A

szug. e an die Verlassenschaft des ; der Fnhaber | schen i|/ 77 Morgen Feld, bester Raps- und Wei

im 34sten Fnfanterie - Regimente gestandenen , Un-/ st zu Fülich verstorbenen Premier - Lieutenant®| Friedrich von Usedom rechtsbegründete Forderunge") und Ansprüche zu haben vermeinen , werden , unte Verweisung auf die den Stralsundischen Zeitungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen Tag zu deren Anmeldung und Beglaubigung in c der folgenden Termine, den 21. F 25. August d. F.- Morgens 10 Uhr; vor dem Hofgericht, bei Vermeidung der am 15. Septbr. cr-| zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert. inie Nai, den 18. F . Preuß. Hof (S E

9 Alle und Fede, welch leßten Zahlun

maliger dffent ekanntmachung unter Angabe der Nummer des Qutttungsbogens, q welchem der Verzug eingetreten i, aufgefor- ert, die schuldige Rate nebst einer Conventtional- für Be Tun! des vollen Nominalbetrages, ines er Quittungsbogen ausgefertigt ist,

rfolgt auch dann innerhalb vier Wochen nach machung nicht die Zahlung der e und der Strafe,

ergangener Bekannt rückständigen Quot die auf den betreffenden ten Einschússe der Gese

i so verfallen

ai sogen gemach-

t er

E ee erklärt, und ‘die hierdurch Be en-Nummer wir ntli |

emacht. An der Stelle des eten Quit,

ern u. Rügen. ller, Praeses,

-Cétation. Ó und die Handlung des Kauf- Ludwig Kühl zu Eggesin ist dfnet und der Liquidations-

Vorm. 10 Uhr, e in unserem hiest-| Wir laden dazu alle Anweisung vor, im Termine per- einen mit Vollmacht und Jufor- Justiz -Kommissarius, wozu wir oelpin und Lüderiß in Pase- bringen , zu erscheinen , ihre An- d deren Richtigkeit nachzuwet- usbleibenden werden mit allen ihren For- derungen an die Masse präkludirt und wird ihnen deshalb gegen die Übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Ueckermünde, den 28. Funi 1842. Königl. Land - und Gt gett, 7

Ediktal Ueber das Vermögen manns Carl Christian von uns der Konkurs er

E E, Ÿ en der Gesellschaft dfent- ih oder an der Breslguer Börse dur - cideten Mäkler verkauft. E Breslau, den 8. Juli 1842. Der Verwaltungsrath der Ober - Schlesischen Eisen- bahn-Gesellschaft.

den 9. November d. vor dem Herr n Gerichts - läubiger mit der sönlich oder durch mation verschenen -Kommissarien K

le angeseßt.

bte Einzahlung auf Berlin - Stettiner Eisenbahn - Actien.

Wir bringen ergebensi unsere in den dafür be-

stimmten öffentlichen Blättern ergangene Bitannt:

machung vom 28, April d. F. in Erinnerung, wonach: die 6te Einzahlung auf unsere Actien mit voll 20 Thlr. für iede vom 24. Juli bis 1. August d. J. hiex bei unserer Kasse oder in Berlin bei Herrn Mendelssohn & Co. zu leisten ist,

[mit dem Wunsche, daß zur Vermeidung von Nach-

theil die geehrten Actionaire diese Fristen nicht ver- |

i. Stettin, den 28. Juni 1842.

Das Direktorium der Berlin - Stettiner Eisenbahn-

Gesellschaft. Masche, Wartenberg. Witte.

s Dampfschiffahrt zwischen Stettin, Wollin, Cammin. Das Dampfschiff „„Wollin-/ fährt regelmäßig

sprüche anzumelden un

|sâumen mögen.

L Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. Mai 1842, Die beiden vor dem Kottbusser Thore belegenen Grundstücke des Kalkbrennerei-Pächters Heydmann,) zusammen gerichtlich abgeschäßt Pf./ sollen Schulden halber am 17. Januar 1843, Vormittags 11 Uhr/|

zu 6054 Thlr. 4 Sgr.

auf 9624 Thlr. 20 Sgr. fesigesiell! und die seitdem wesentlich verbessert worden ist, soll von dem Unter- zeichneten im Auftrage der Wittwe und Erben am 26. September c./ Vormittags um 10 Uhr, den Meistbietenden verkauft

ps ur Hälfte sofort bei Errichtung des Kontrakts ezahlt und zur zweiten Hälfte gegen 5pCt. Zinsen und f halbjährliche Kün

der Tare liegt bei dem Unterzeichneten zur Einficht

bereit. Marienwerder, den 16. Juni 1842. Der Justiz-Commissarius Dechend.

Ein Königl. hohes Finanz-Ministerium hat mit unter dem L Zuli 1842, laut amtlicher Anzeige in

ein Patent auf die Darste Ul : ; Marmorplatten, so weit diese? der eingerei ten Beschreibung gemäß für neu und «„aenthümlich erkannt worden is, auf 6 Jahre und fúe den Um- fang der Monarchie ertheilt. ; B Da diesem neuen Fabrikat auch bereits der Ba, all hochstehender Sachkenner zu Theil geworden ist, so habe ih hier cine „Patent-Marmor- und M0- saik-Fabriï-// errichtet und empfehle diesen Arti- kel angelegentlih|, indem er sih durch vielfältigc Anwendbarkeit, brillantes Farbensptiel, schöne Politur, große Leichtigkeit bei billigen Preisen auszeichnet. Zur Deforirung ganzer Zimmer 2c./ der Wände, Dek- ken, Fußbdden und Möbel in sehr dünnen und sidr- feren Platten, auch als Tisch-, Kommoden-/, Konsol- platten 1c. liefert dies Fabrikat, so wie auch als runde und erhabene Gegenstände, wie Vasen :c./ bearbeitet, bei großer Dauerhaftigkeit gewiß den schönsten Schmuck. Proben liegen zur geneigten Ansicht in der Kunsthandlung der Herren Sachse & Comp.- Fägerstr. Nr. 30, und werden dort, #0 wie in der Fabrik selbs, Potsdamerstr. Nr. 38, Bestellungen an genommen und auf das promptesie ausgeführt. A. Sundeltin.

Grundstücks - Verkauf.

Eine sehx schöne, in einer sehr fruchtbaren ange- nehmen aer des Herzogthum Sachsens und dicht an einer Chaussee ganz reizend gelegene ländliche Besißung, % Stunde von einer großen Stadt der Eisenbahn und einem schifbaren Fluß entfernt, mit einem sehr R gut eingerichteten Herrenhause, mehreren sich im besten baulichen Stande beftndlichen Wirthschafts-Gebäuden, 3 großen Obst- und GemÜse- Gârten, wovon der eine, 5 Morgen haltend, das Her- renhaus umgiebt und mit hübschen Anlagen, einem

nnehmlichkeiten ver-

zenboden, 97 Morgen (ees Wiesen, in Allem circa 27 Thlr. Abgaben, einer bedeuten den Kalkbrennerei , welche jährlih gegen 1300 Thlr. reinen Ertrag gewährt, und einem ganz kompletten Jnventarium an vier Pferden, 10 Stü Milchkühen (sind aber jedoch immer 20 Stü ge-

[halten worden, weil die Milch in die Stadt ver-

kauft wird) und allem, hinreichend verbandenen, voll- ständigen Schiff und Geschirr bestehend , soll einge- tretener Familien-Verhältnisse wegen für den äußer soliden Preis von 15,000 Thlr. mit der Hälfte An- zahlung verkauft werden. Diese Besißung würde einer Familie gewiß höchst angenehmen Aufenthalt

Î annullirten Quittungs. | bieten und durch die bedeutende Rentabilität eine ogens wird ein anderer, welcher die nämlichen | angenehme Existenz sichern.

Rechte und Pflichten be Er femgt und zum Be

Hierauf Reflektirende wollen sich gefälligst an den Oekonom Fr. Herrmann, Große Ullrihs-Straße

\Nr. 57 in Halle a. d. S., wenden.

In Oppenheim, einer der reizendsten Gegenden des Rheins, ist ein Weingut, circa 10 Morgen ent- haltend, in den besten Lagen , der dasigen Gemar- kung nebs einem schôn angelegten Garten und dar- unter befindlichen Keller zu 40 Stü, aus der Hand zu verkaufen. Nähere Auskunft auf MUACE Briefe bei den Herren Anhalt & Wagener tin Berlin.

Ein Allodial-Rittergut von 2c. 61 Hufen, oder úber 1800 Morgen Flächeninhalt, worunter 1500 Morgen nur guter Ackter, ohne Sand-Land, soll mit Fnven- tarium baldigst aus freter Hand billig veräußert wer- den , weil Besißer die Gegend verlasien will. Näs here Nachricht ertheilt gefälligst vei frankirte Briefe der Herr Brede, Oekonomie-Rath a. D., zu Pd- liß (in Pommern).

Nothwendiger Verkau Die in der Stadt Lodz (Lòdz), M chen Gouvernement, Königreich P efindlihe Baumwollen =- Spinnerei, ge- ihtlih zu 33,963 Silber-Rubeln 46 Kop. bgeshäßt, wird von Seiten der Kommis-

f. asow= olen,

B

\ h r a \

an der Gerichtsstelle gemeinschaftlich subhastirt wer-/| dem, Taxe und Hypothekenschein sind i stratur einzuschen.

von Stettin nah Wollin und Cammin jeden Mon-

tag, Mittwoch und Freitag, Vormittags 11 Uhr, | „Sp

von Cammin nach Wollin und Stettin jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Vormittags 11 Uhr,

und a fen Städten Personen und

e der e

zwijchen Stettin , Wollin 20 Sgr.

Stettin, Cammin 1 Thlr.

ahren zahlen die Hälfte.

e Ostseebäder Misdroi, Dive-

e L IAUen wird R Gelegenheit

/. equem befördert zu werden.

Stettin, 16. Juli 1842. E

n der Regi- |

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht 4e Be! K hen 1. Juli 1842. er Friedrichsstraße Wohlandsche Grundstück, gericht 15/262 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf./- \ am 17, Februar 1843, Vor an der Gerichtsstelle subhasti Hypothekenschein sind in der

Nr. 182 belegene lih abgeschäßt zu

L tin c mittags 11 Uhr, Kinder unter 12

Reisenden, welche d Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. Friedrich Poll,

Stadtgericht zu Berlin, Das in der Probsiga sche Grundstück, gerich 27 Sgr. 6 Pf, soll

den 25. Juni 1842. r. 19 belegene Kleeberg- tlih abgeschäßt zu 5083 Thlr.

am 17. Februar 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Regisiratur einzusehen.

Bekanntmachun en Dil Oos L +4 l er Hofbuchdrucker Kanterschen Wittwe und Erben , deren Werth durch die am 20. August 1838 zum Zweckc der damals eingeleitet ge- [wesenen Subhastation, in der sie der Hofbuchdrucker [Kanter erstanden, gerichtlich aufgenommenen Taxe'rungs-Komm

Die bei der hie Papierfabrik

und Mahlmähle

z i ß m ion des Jnnern und der Geistlichen Ange- legenheiten am Meistbietenden verkauft. ezielleUebersicht desEtablissements, als auch der Kauf=-Vortheile, stnd aus nachstehender Bekanntmachung zu ersehen:

; Bekanntmachung.

Die Kommission desFnnern und derGeist- lihen Angelegenheiten.

Der ohne Nachkommen verstorbene Christian Friedrih Wendisch hinterließ im Gouvernement Mazovien, Lentschizer Bezirks, Zgierschen Kreises, 15 Meilen von Warschau, in der zwischen diejem Orte und der Gouvernemenis-Stadt Kalisch an der Chaussee belegenen Stadt Lodz eine Baumwollen- Spinnerei, welche dem Königlichen Polnischen Staate gerichtlih als Eigenthum zuerkannt worden ist- und durch die Regierungs-Kommission des Jnnern und der Geistlichen Aygelegenheten verkauft wird.

Obgleich diese Fabrik von einem jeden Kaufluftigen, der sich beim Präsidenten der Stadt Lodz me den wird, an Ort und Stelle d werden kann, da- mit jedoh Feder von dem ;

rsicht haben kann, #0 benachrichtigt die Regte- E Fem ission des Fnnern und dex geistlichen