1842 / 219 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Großbritanien und Irland.

- , Oberhaus. Sißung: Parlaments-Verhandlungen 2 s. S vom 2. August. (B. H.) Jn dieser Sizung Sund nômlic / i ite Verlesung einer von (hm beantragte Graf Aberdeen die ae S ung Sugpewdirang eschlossenen PEGmGA E B BCiesis@de i ‘iti àchtigt werden, ‘Portug welche die Britischen Kreuzer ermächtig Britischen Vice-Admira: ¡eáts-Gerichten fondemniren zu lassen, eine Afte, welche Lord Pa:- I gebracht hat, um die bekanntlich lange Zeit dem Abschlusse eines Traktats zur Unterdrückung des Ganendan: dels widerstrebende Portugiesische Regierung zu zwingen, dem E langen der Britischen in Bezug auf den Abschluß eines so

ndete Lord Aberdeen auf den Unterdrückung des Sklaven-

venhandel das Haupt - Thema der Diskussion.

am Tage vorher eingebrachten einer vor zwei Jahren b

Sélavenschiffe aufzubringen und von den

Traktats nachzukommen. L

Die Suspendirung eter Akte degró bekannten Abschluß des Vertrages weg rdru des S j handels, Mde Sai stattgefunden hat; daß er nur die Suspendt

rung und nicht die Anfhebnng Zennerane, erklärte ec dadurch, daß die

ine, als bis die Auswechselung der Ra-

leßtere nicht cher stattfinden t sey , welche in Lissabon vorgenom-

tilcationen des Vortrages erge icherweise bis nah dem Schlusse der gens bezeichnete Lord Aberdeen das i den solle, als ein solches, das den feeund-= England und Portugal wenig an=

men werden solle und sih môòg ¡ Session verzögern könne. Ucbri Gese, welches suspendirt wer

frlichen Beziehungen zwischen Po ambg S Vas gegen cine Macht von grdßecer Bedeutung zu

ng gebracht, möglicherweise zu cinem endlosen Kriege hâtl AL S dena Die zweite Veclesung der Bill wurde darauf oh Weiter nehmigt. L S L On tun n ch Lord Brougham, um in ciner ausführlichen Rede darzuthun, daß, wenngleich Englische Unterthanen direkt beim Sklavenhandel nicht mehr betheiligt seyen , doch ihre indirekte Be- theiligung bei demselben durch Darlcihung von Vertriebs- Kapitalien

so umfassend und verderblich sey, daß die Anwendung legislativer

Maßnahmen dagegen unumgänglich nothwendig erscheine. Er rich- ets Augenmerk dabei hauptsächlich auf den Zusiand der Dinge auf Cuba und in Brafilien. ¿Die Zucker- Ausfuhr von Cuba‘‘,/ sagte der Redner, hat sich im Verlaufe der Jahre 1829 bis 1836

auf mchr als das Doppelte erhèht, nämlich von 164,000,000 auf

370,000,000 Pfd. ; die Zunahme der Production, welche sich daraus ergiebt, kann ohne cine Zunahme der Sklaven - Einfuhr nicht stattgefunden haben, und nah den amtlichen Angaben aus Havana ergiebt sh auch, daß während der Jahre 1827 bis 1831 mindestens 50,000 Sklaven jährlich eingeführt worden sind, was, den Neger zu 60 bis 85 Pfd. St. berechnet, cin jährlich auf den Ankauf von Sklaven verwendetes Kapital von etwa 4 Mil- lionen Pfd. St. ergiebt. Dieses Kapital kann natürlich nicht in Cuba antgchpaMe werden, und es leidet keinen Zweifel, daß Britische Kapitalisten die Darleiher desselben sind. Even so in Brastlien, wo nach mäßiger Berechnung jährlich 70,000 Sklaven cingeführt wer- den, deren Einkaufspreis sich auf 5 bis 6 Millionen Pfd. berechnen läßt, Freilich mögen die Britischen Kapitalisten ihr Geld nicht di- rekt zum Sklavenhandel herschießen, sondern nur als Hypotheken in die Plantagen Brasiliens und Cubas einschreiben lassen , aber sie wisscn , daß nur durch den Sklavenhandel ihr Geld verzinslich ge- macht werden kann , und können daher für nicht weniger sicafvar elten, als es der Fall wäre, wenn sie geradezu zum Sklaveu- andel Geld hergegeben hätten. Wie bedeutend aber die auf diese Weise verwendeten Britischen Kapitalien sind, geht aus einer Erklärung des Britischen Commissairs in Rio Janeiro vom 14, Juli 1838 hervor, welcher an Lord Palmersion berichtet, daß die meisten Unternehmungen in Brasilien mit Britischem Gelde betrieben wer- den. Aber Britische Kaufleute betheiligen sich uicht selten auf eine

noch viel direktere Weise am Sklavenhandel. So wurde vor ein paar Fahren ein unter Russischer Flagge in Sierra Leone aufgebrachtes,

von dem dortigen Gerichtshofe aber auf den Grund sciner Fukom-

petenz wieder freigegebenes Sklavenschiff von cinem naturalisicten, in

der City von London ansässigen Spanier angekauft und, von neuem als Sklavenschif ansgerústet, nach der Küste von Afcika abgeschickt, wo es den Britischen Kreuzern in die Häude fiel und kondem- nirt wurde, Eben so ein anderes Schiff, welches, in Li- verpool ausgerüstet, zuerst nah Bahia und von dort nah dcr Afrikanischen Küste zum Sklavenhandel abgesandt worden war. End- lich weiß man , daß mchrere Britische Häuser in Rio Fanciro von dort aus den Sklavenhandel betreiben, und daß drei derselben vor kurzem 12,000 Pfd. St. durch die Wegnahme ihrer Schiffe verloren haben.// Nachdem Lord Brougham sich noch Pru gegen diejeni- gen erklärt hatte, welche, weil sie solche Geschäfte nicht sclbst, son- dern durch Agenten betreiben, sih für tadellos halten, als auch ge- gen diejenigen, welche unter den gegenwärtigen bedrängten Verhält- nissen allzugroße Strenge gegen dergleichen gesehwidrige Handcls- zweige depreziren, {loß er mit einigen kräftigen Worten der Auf- forderung, den Handels - Verkehr Englands auch unter den jeßigen trüben Umständen nur nach den Prinzipien des Rechts und der Recht- e zu leiten und seincn besten Schuß in Frieden und Freiheit pen,

Der Herzog von Wellington erklärte sich mit den Ansichten und Absichten Lord Brougham's einverstanden, wünschte aber, daß derselbe cine speziellere Motion über den Gegenstand vorlege.

Lord Brougham meinte nun zwar, daß dies durch cine ge- nauere Futerpretation der auf den Sklavenhandel bezüglichen soge- nannten Consolidations-Akte aus der Regiecungszeit Georg’s LV. ge- {ehen könne; da indeß Graf Ripon eine solche Fnterpretation für E, zureichend und Überhaupt die Sache für sehr ichwierig erklärte, D L La Bro 3200 u mit der Zusicherung der auwesenden

L C orschläge  i nahm seine Motion uis läge In Erwägung zichen wollten, und u Anfang der Sißung wurde die Bill in Betreff der zah: lungsunfähigen Schuldner zum dritten Male verlesen T 8 rougham benußte diese G i j

20 29 nußte diese Gelegenheit, um Namens der zahl- reichen Schuldner , welche das Land aufzuzählen habe, der Regie- Sebliktr Tee Wes L r Le Geseh der Personal - Arrest der ; Sg eien nach aufgehoben sey und eine bessere Ver-

theilung der Schuldmasse als bisher angeordnet S Y

Unterhaus. Sißbung vom 2 ; tiecung aud (e ber Wos erfte Sir M Pre, dab vie R ¿ „er nächsten Se i i f Emer bezügliche Bill Ac abs cui Haffung der nister beantwortete eine Frage des ge. Derselbe

auf die Ausrüstung bewaffnet Herrn Cobden in Bezug daß allerdings zwei solche Damp panpfcise für Mexiko dahin,

as eine

das andere in Liverpool, gebaut worden seyen, daß dieseidea Ble

der Mexikanischen Regierung _wúrden, daß die na pesa Ce ddum

den sey, und daß die Britische Regierung auch g Eis

nicht eher als bis nach ihrer Ankunft in Veracru niß, dieselben in Britischen Häfen zu armiren,

Offiziere erlauben werde, das Kommando über die Schiffe

übernehmen, da sie entschlossen sey, sich in dem unglücklichen Steele O°Connell benußte diese Gelegenheit, um über abgeschlossenen N erag Un werde u ahmen Texas ( Î 2 e farbigen Unterthan - tischen Regierung , den Texianischen Geseßen gms y ne tin B A : exas nehmen dürften, Die Texianischen Geseße erkennen bekanntlich noch die Sklaverei an. Lord Palmerston, der Urheber des Traktats, vertheidigte den- selben aus dem Grunde, weil er den mit den súdlihen Staaten der

zwischen Texas und Mexiko streng neutral zu verhalten.

selbe nihts dagegen stipulire, daß Tage lang ungehindert ihren Aufenthalt in

Nord- Amerikanischen Union abgeschlossenen analog scy.

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»Connell wandte dagegen ein , daß nur mit Súd-Carolina cin E Vertrag existire, da aber Texas sich, den Umständen nach, jedem Verlangen Englands auf unbedingte Anerkennung der Frei- heit aller Britischen Unterthanen ohne Ausnahme hätte fügen müssen.

Dies stellte indeß Lord Palmerston in Abrede und wies dar- “auf hin, daß Belgien, die Vereinigten Staaten und Frankreich schon vor England Beträge mit Texas adge chlossen hätten, und daß Eng- «land, wenn es noch länger gezdgert hätte, von allen Vortheilen des rkchrs mit der neuen Republik ausgeschlossen geblieben scyn würde. Nachdem hierauf die von Lord John Russell eingebrachte Bill, gegen die Bestechungen bei den Wahlen gerichtet, zum drittenmale verlesen worden war, entspann sih eine Debatte über die Bill wegen Sicherung des Eigenthumsrechts der Erfinder von Mustern, die beim Kattundruck, der Spißen: und Seidenweberei zur An- wendung kommen. Nachdem diese Debatte fast bis zu Ende der Sigung gedauert hatte uud. die dritte Verlesung der Bill zum nächsten Abend angeseßt worden war, zeigte Sir Robert Peel noch schließlich an, daß er am 5ten eine Adresse wegen Errichtun von Denkmälern zu Ehren der Sechilden Lord Exmouth, Lor

de Saumarez und Sir Sydney Smith beantragen werde,

. London, 3. Aug. Die Königin hat von Java ein merk- Urdig kleines Pferd, vielleicht das kleinste auf der Welt, denn es ist nur 275 Zoll hoch, zum Geschenk erhalten. Dies Thier wird, obgleich es schon vier Jahre zählt, von den Neufundländischen Hunden an Größe übertroffen , übrigens aber is es vollkommen wohl ausgebildet.

Jn der gestern ausgegebenen Hof - Zeitung findet sich die Ernennung des durch seine gegen die Kanadischen ZJnsurgenten entwickelte Tüchtigkeit bekannten Obersten Wetherall zum Adju- tanten der Königin an die Stelle des wegen seiner Schmähungen auf die Königin verabschiedeten Obersten Dundas, und des Ober- s”kten Standish Viscount Guillamore, ebenfalls zum Adjutanten der Königin, an die Stelle des bei Dschellalabad gefallenen tapfe- ren Obersten Dennie.

Lord Palwerston ertheilte neulih im Unterhause den Rath, es sollten Lehrstühle für die orientalischen Sprachen an den Englischen Universitäten errichtet werden, damit Engländer eine Gelegenheit fänden, sich für Dolmetscherposkten im Orient aus- zubilden, und die Dienste der Levantinischen Miethlinge entbehrlich würden, Dieser Vorschlag veranlaßte den Standard zu folgen- den Bemerkungen: „Lord Palmerston?s Anrathen einer Univer- sitätsbildung in orientalischen Sprachen würde etwas núße seyn, wenn der Staatsdienst in England irgend Jemanden den geringsten Beweggrund darböte, ein bestimmtes Studium oder auch nur irgend eine Thätigkeit zu wählen. Eine Lesekenntniß der Arabischen und der Türkischen Sprache würde jungen Leuten von mittleren Anlagen und mittlerem Fleiß in England zum allerwenigsten zwei bis drei der werthvollsten Jahre des Lebens kosten. Dann ist noch ein Jahr hinzuzufügen, um die Fertigkeit des Sprechens dieser Sprachen zu erlangen. Ein solcher Aufwand von Zeit, als Zugabe zu den gewöhnlichen Kosten der Schul- und Universitätsbildung, würde sich mindestens auf den Betrag von 3— 4000 Pf. St. belaufen. Aber welches Jndivi- duum, das nur einen kl’‘inen Theil gesunden Menschenverstandes besáße, würde wohl Z—4000 Pf. St. in die unsichere Lotterie seßen, bei einer orientalischen Gesandtschaft eine Anstellung zu er- halten, die vielleicht 2 300 Pf. St. werth wäre, wobei er fich noch darauf gefaßt zu machen hâtte, daß ein Jtalienischer oder Griechischer Abenteurer, der vielleicht mit (einer lingua franca einige Fertigfeit im Türkischen oder Arabischen Pagtois verbände, ihn unterbdte. Nein!

elehrte Kenntnisse aller Art, bieten in England nicht die geringste Bersuchung dar, und fein Vater wird auf den Gedanken kommen, seinem Sohn eine gelehrte Erziehung geben zu lassen, wenn er es möglich zu machen weiß, ihn in einer Fabrik oder in einem Com- toir unterzubringen. Gelehrsamkeit ist ein Aushülfemittel, zu dem diejenigen greifen, welche ihren Kindern nichts Sicheres zu bieten haben, Das Publikum wird deshalb schlecht bedient, wie jede Herrschast schlecht bedient wird, die schlecht bezahlt, Bildung, be- sonders wissenschaftliche Bildung ist das Allerleßte, woran man bei der Auswahl der Beamten denkt, und wenn nicht die Hoch- kirche der Gelehrsamkeit noch einige Aufmunterung darbôte, so würde England jeßt das unwissendste Land in Europa seyn.“

Belgien.

Brüssel, 3. Aug. Jn der geskern bereits kurz erwähnten Sißung der Repräsentanten-Kammer wurde eine Bittschrift von Lüttich und der Umgegend eingereicht, welche Bemerkungen gegen die mit Franfreich abgeschlossene Convention enthielt, Herr Del: fosse nahm in dieser Beziehung das Wort und sagte: „Die Uebereinkunft mit Franfreih wird den Weinbauern der Provinz Lüttich einen schrecklihen Schlag verseßen; sie werden den 300,000 Arbeitern von Flandern geopfert. Jch schlage die Ueber- sendung der Bittschrift an den Finanz-Minister vor, damit er sehe, ob nichts zu thun sey. Jch verlange ferner die Niederlegung der Bittschrift auf das Büreau, während der Diskussion des Gese6ß- Entwurfs Úber die Uebereinkunst. Der M inister des Jn- nern: Seit 1830 tragen die einheimischen Weine keine Accise. Der Vorschlag des Herrn Delfosse wurde angenommen, und die Kammer schritt zur Diskussion des Geseß-Entwurfs.

Herr Cogels: Jch werde nicht auf das Verdrießliche zurücfommen, welches in der Uebereinkunst liegt, die man uns zu genehmigen vorschlägt. Jch.“werde nichts von den unglüklichen Folgen sagen, welche diese Uebereinkunft für die Judustrie selbst, von deren Unterstüßung es sich handelt, nach sich ziehen wird; über diesen Punft ist bereits Alles gesagt worden. Aber die mei- sten Redner haben angekündigt, daß sie, obgleich sie die Ueberein: funft mißbilligen, für ihre Annahme stimmen würden. Jch war entschlossen, wie meine Herren Kollegen zu handeln, aber Bemer- fungen wurden vorgebracht, und es isk nicht darauf geantwortet worden. So opfern wir eine Million unserer Einkünfte. Man hat gefragt, durch welches Mittel dieses Defizit gedeckt werden würde, und ber diesen Punkt ist keine Erklärung gegeben worden; bei cinem solchen Zustande der Dinge glaube ih nicht, dem Ent- wurf meine Genehmigung geben zu können, Herr David: ZJch werde für die Annahme des Entwurfs stimmen, aber ich glaube, die Regierung fragen zu müssen, ob die Unterhandlungen mit Frankreich, um Konzessionen zu Gunsten der metallurgischen

Andustrie, die Aufhebung des Verbots, welches auf den Belgischen *

Tuchen lastet und endlich günstigere Maßregeln für die Gerbereien zu erlangen, fortgeseßt werden. Frankreich kauft um einen Pr H alle unsere frischen Hâute und sendet sie gegerbt zurück, e Belgien eine einzige gegerbte Haut, wegen der Probi d fe nach Frankreich senden kann. Herr Delfosse: einkunft F ns der Abstimmung enthalten, weil ich die Ueber- Entwurf ü edrigend für Belgien halte. Wenn iy de gegen den kein Mitleiden mie Len Leier S die n wit E L G ' nen: Jundustrie zu fühlen.

E E Fulelus wird nur für die Uebereinkunft Bad weil Auténdäes Nothwendigkeit p zwungen is, Ex kündigte ein ment an, um den Schle handel zu unterdrücken, Dex

M inister des Jnnern suchte zu beweisen, daß die Ueberein: funft nôthig war, und daß sie für Belgien vortheilhaft ist, Der Vortheil, sagte er, rührt davon her, daß die Französische Regie- rung Belgier einen Differential-Zoll von 3 zu 5 bewilligt und es auf dem Französischen Markte in eine günstigere Lage als Eng- land und Deutschland stellt. Die Kammer hörte noch einige Redner, worauf die Schließung der Debatte stattfand. Verschie- dene Amendements wurden zu Gunsten der Weinhändler vorge- schlagen und sämmtlich an die Central-Section verwiesen, Der Geseß - Entwurf wurde (wie bereits erwähnt) mit 66 gegen 11 Stimmen angenommen; 9 Mitglieder enthielten sih der Ab- stimmung.

Das Journal de Bruxelles enthält folgende Bemerkun-

gen über die mit Frankreich abgeschlossene Convention: _ /,Dex Vertrag vom 16. Fuli hat das M welches von jcßt an alle Handels-Verträge erwartet : er wird in Frankreich kri- tisirt und in Belgien scheint man ihn nur gezwungen anzunehmen ; einerseits findet man, daß die zu Guusten der Französischen Fndustrie darin stipulirten Vortheile entweder unbedeutend oder zu theuer er- kauft sind; andererseits bchauptet man, daß der Traktat den Bel- pes Fabriken nichts bewillige und Belgien zwinge, das mit ver- erblichen Konzessionen zu bezahlen, was man billigerwcise niemals hâtte cinbüßen sollen. Auf welcher Seite ift bei diesen Klagen und Gegenbeschuldigungen die Wahrheit? Wer hat Recht? Wer hat Unrecht? Wir wollen diese doppelte Frage unpartelish und ohne Rückgedanken untersuchen.

¿Um nur von den Haupt- Artikeln zu sprechen, auf welche sich dic Convention vom 16. Fuli bezicht, nämlich Leinen, Seidenzeuge und Wein, bemerken wir, daß wir im Jahre 1841 für 20,576,500 Fr. des ersten dieser Artikel in Fcankreich etugeführt, als wir daselbst noch mit der Englischen Fnduftrie konkurriren mußten, die zu jener Zeit fast ihre größte Hdhe eecrcicht hatte. Fett, wo wir auf den Märk- ten Frankreichs gegen die S SN lands ges{chüßt sind, dürfen wir mit Recht hoffen, unsere Leinen- Ausfuhr auf den Standpunkt, den sie noch vor kurzem einnahm , zurüctkommen und den Betrag von 1838, nämlich 34— 35 Millionen Franken , ecrcichen zu schen; es crgäbe sich also auf diescr Seite für unser Land cin Gewinn von 14— 15 Millionen Franken an Arbeitslohn. Es is dies die genaue Bilanz des Zustandes, worin die Convention vom 16. Juli unsere Leinen-JFndustrie verscht hat. Man kann in der That nicht erwar ten, daß unsere Leinen - Ausfuhr nah Frankreich eine übermäßige Ausdehnung gewinne; sie is durch unsere Production selbjt beschränkt und diese gestattet uns wahrlich nicht, ju hoffen, daß es uns femals

clingen werde, die Englishe Jndustrie auf den Märkten unserer sádli zen Nachbarn ganz zu ersetzen. E

¿Was die Weine und Seidenzeuge betrifft, so is es bekannt, daß Frankreih_ im Jahre 1841 für 6,610,544 Fr. Weine und für 5,059,691 Fr. Seidenzeuge, zusammen also für 11,670,235 Fr. dieser Artikel in Belgien cingeführt hat. Wenn diese Einfuhr in direktem Verhältnisse mît der Bermiuderang der Gränz-Zdlle und Kommunal- Accise zunimmt , so wird Frankreich auf dieser Seite cinen Gewinn von 3—4 Millionen an Arbeitslohn erlangen; rechnet man hterzu noch , was jeues Land außerdem durch das Salz, den Schiefer und die Schifffahrt gewinnen wird, so kann man sagen, daß der Nußen, den cs aus der Convention vom 16. Juli zichen wird, mindestens 5—6 Millionen Franken betragen muß. ep ;

¿Man sicht, daß, wenn man die Frage aus diesem ctwas mate- riellen Gesichtspunkte untersucht, die Lösung schr leicht isi: wir müs sen nämlich die Frage im Sinne der Convention lòscn, diese annch- men und uns bemühen, alle nur mögliche Vortheile aus den Kon essionen zu zichen, die unserem Lande gemacht worden sind. Es indeß von Wichtigkeit, nicht aus den Augen zu verlieren, daß cs sich hierbei um ctwas Anderes als um rein materielle Dinge han- delt, und daß die Geld-Frage bei weitem nicht so wichtig is, wie die moralische Frage. E

¡Frankreich hat nicht so gegen uns gehandelt, wie es nach den feierlichen Versprechungen, die wir von ihm erhalten haben „, hätte handeln müssen; es hat nicht diejenige Loyalität gegen uus bewiesen, die wir mit Recht erwarten durften, nachdem wir unseren Tarif so großmüthig herabgeseßt hatten ; es ist uns auf diesem Wege nicht ge- folgt, obwohl es sich 2 verpflichtet hatte; und in Folge dieses Be- nehmens, das vielleicht klug, aber gewiß weder recht noch loyal war, dürfen wir wohl sagen, daß die Convention vom 16. Juli nicht blos keine Begünstigung für uns ist, sondern, daß darin kaum irgend cine Gerechtigkeit wahrzunehmen. i

¡¡„Erwägt man die Lage beider Länder aus diesem höheren Ge- sichtspunkte, so haben wir das Recht, uns zu beklagen; die Fran- zosen haben dies Recht nicht und dennoch beklagen sle sich, ja, sie thun noch mehr, sîe machen sich über unsere Gegenbeschuldigungen lustig und sagen uns gauz troßig, daß es für uns unmöglich wäre, ohne sie fertig zu werden und ihren Markt aufzugeben. Noch ganz neucrè ings hat ein Bewohner des ndrdlichen Frankreichs, Herr Leroy aus Bethune, in Douai eine Broschüre herausgegeben, dic den Titel führt: „Quelques réflexions sur le Traité avec la Belgique” und worin er jenen mindestens sonderbaren Saß zu beweisen sucht. Es ijt wahr, wie der Verfasser sagt, daß wir nichr nach Frankreich aus-= führen, als dieses bei uns einführt: allein der Betrag dieser doppel- ten Bewegung nähert sich mehr und mehr dem Gleichgewicht, und der Ausschlag zu unseren Gunsten, der im Jahre 1835 mehr als 38 Millionen Franken betrug, ist gegenwärtig auf min- destens 21 Millionen Franken reduzirt. Es ift gleichfalls wahr, daß unter den nah Frankreih ausgeführten Gegenständen, die Manufaktur-Erzeugnisse die erste Stelle cinnchmen und mehr als ein Drittel derselben bilden; untersucht man jedoch die Einfuhr Frank- reis in Belgien, so überzeugt man sich, daß die Fabrikate einen weit beträchtlicheren Theil derselden ausmachen. Es heißt daher, fich schlechter (Hründe' bedienen, wenn man, wie der Verfasser der erwähn- ten Broschüre thut , solche Dokumente benußt , um daraus zu schlic- ßen , daß es uns unmdglich sey, uns von dem Französischen Markte urúckzuzichen, und uns enger an andere Länder anzuschließen ; wir fönnen Frankreich eben so wenig entbehren, wie Frankreich uns; nur auf dem Felde einer billigen Gegenseitigkeit muß man die Juteressen beider Völker zu vereinigen suchen. Dies is bisher nicht geschehen ; wir haben Alles bewilligt, während wir noch die ersten Zugeständnisse von Frankreich erwarten; das is keine Gegenseitigkeit, das is nicht einmal Gerechtigkeit. //

Deutsche Bundesstaaten. j

X Dresden, 5. Aug. Die immer noch anhaltende Dürre roht nach und nach immer mehr zur allgemeinen Kala- nitt zu werden, Ein neulich eingetretener leider nur einen ag andauernder Regen hatte die Erde, welche mehrere Ellen tief änzlich ausgedörrt ist, nur wenige Zoll hinein angefeuchtet, Der uttermangel ist in einigen Gegenden, z., B. im Voigtlande, be: eits so groß, daß schon seit längerer Zeit das Vieh nur das halbe utter erhält, viele Vieh-Eigenthúmer, namentlich die unbemittel- en, ihr Vieh schlachten und um jeden Preis verkaufen (was pä: ter nothwendig cine Vertheuerung des Fleisches zur Folge haben muß) und selbsk die bemitteltsten und tüchtigsten Landwirthe dem

künftigen Winter rathlos und mit Sorgen entgegensehen.

Nachdem die hohen Gâste, deren sich unser Königliches Haus

in der lebten Zeit zu erfreuen hatte, dieses wieder verlassen haben, at auch Se. Majestät der König eine vierwöchentliche Reise nach yrol und Salzburg angetreten, nachdem er noch ees unser

Vogelschießen, welches diesmal mit ungewöhnlichem Glanze begangen wird, mit Seiner Gegenwart und thätigen Theilnahme

beehrt hatte.

ildesheim, 4. Aug. (Hild. Ztg.) Gestern Nach- imt ist e: und prâkonisirte Bischof von Hildesheim

in Begleitung zweier Kapitularen nah Hannover gereiset, um heute daselbst in die Hände des von Sr. Majestät dem Könige dazu designirten Ministers den Homa dürfte die feierliche Consecration und nahe bevorstehend zu betrachten seyn.

Karlsruhe, 3. Aug. Oberd, Z.) Jn der Abgeordneten- Kammer führte heute die Tagesordnung zu der Diskussion über das Budget des Miniskeriums des Jnnern. Bei dem Absaß lische Kirchen-Section““ wird von den Ab ander die Stellung dieser Behörde gegenú gewalt und das Verhältniß der protestantischen Kirche Überhaupt zur Sprache gebracht, indem die Redner die Ansicht begründen, daß die Regierung, während sie in der neueren Zeit die Rechte der katholischen Kirche mehr als früher achte, und sih aller Ein- griffe in deren innere Angelegenheiten enthalte, in Beziehung entgegengeseßte Die Veranlassung dazu gab die Anstellung zweier Mitglieder der obersten evangelischen Kirchen-:Behörde mit dem Charakter als Regierungs: Räthe. auf die Revision der

ial- Eid abzulegen. nthronuisation desselben als

ordneten Zittel er der Staats-

otestanti schlagen R ia “Ee

Mehrere Vorschläge in echnungen der kirchlichen und mil: tiftungen werden besprochen, und zum Theil der Re zur Erwägung empfohlen ; eine von der Kommission bean Forderung für zwei Super- Revisoren dieser Rechnungen wird von der Kammer bewilligt, Bei dem Titel „Sanitäts-Kommission“ wird die Bitte gestellt, daß von der Regierung durch angemessene Maßregeln dem überhandnehmenden Branntweintrinken Schran- ken gesczt werde, Bei dem Titel „General : Landes - Archiv“ be- klagt sich Herr Sander, daß Gemeinden und Privaten die Ein- siche in die dortigen Akten versagt werde.

Schweiz.

Die katholishe Staats-Zeitung beginnt einen Artikel mit dem Motto: Aide-toi et Dieu t’aidera und schließt ihn mit den Worten: „Die Tagsaßung wird niemals Kraft haben, Aargau zur Herstellung der Klöster zu zwingen, allein wenn die Katholiken bei günstiger Gelegenheit früher oder später die Klöster durch gerechte Selbsthülfe wieder herstellen, so würde Aargau und die Tagsakung auch die Kraft nicht haben, die so her- gestellten Klöster aufzuheben.“

Schweizer Blätter bringen auch den Widerruf des Herrn Aloys Fuchs, Derselbe lautet wörtlich: „Jch Aloys Fuchs erkläre frei und offen vor dem hochwürdigsten Herrn Hieronymus , Erz- bischof von Metite, apostolischem Nuntius in der Schweiz, daß ich verwerfe und verdamme alle die Christus fein Heil“, welche unser heiligster in dem apostolischen Breve vom 417. Herbstmonat 1833 verworfen "wes Ga hat, verwirft und verdammt, getreu dem Prie-

er - Eide,“

Zürich, 27. Juli.

meines Buches : „Ohne ater, Papst Gregor XVIL.,

Spanien.

_O Madrid, 27. Juli, Schon dfter habe ih JZhnen als meine Ansicht ausgesprochen, daß es ein Jrrthum is, wenn man glaubt, der hier herrschenden National-Stimmung, für den hoffent- lich entfernten Fall, daß eine Französische Propaganda sich aber- mals gegen den Rhein und die Alpen lenken sollte, eine Richtun geben zu können, durch welche dieser von hier aus ein Hemmschu angelegt würde, Der so laut ausgesprochene Nationalhaß ist er- künstelt; er gilt der Französischen Regierung, insofern diese eine fonservative Stellung annimmt; zwischen der revolutionairen Partei, die hier die herrschende ist, und jener, die in Frankreich die Ge- u erringen und Europa zu neuem Kampfe herauszufordern t isf, findet, bei Gleichheit der Prinzipien, die innigste Ver- Die Art und Weise, in welcher die hier herr- schende Partei sich Über die möglichen Folgen des Ablebens des Herzogs von Orleans ausdrúckt, liefert einen neuen Beweis zu mei- ner Behauptung, Die Möglichkeit, daß in Folge dieses nie genug zu beflagenden Ereignisses man sich jenseits des Rheins auf alle denkbare Wechselfälle gefaßt halten könnte, giebt dem revolutionairen Spa- nien sogleich die Veranlassung, den Französischen Patrioten ein inniges Bündniß anzutragen. „Wir müssen“, sagt das Eco del Comercio, „als im höchsten Grade bei dem Wohl oder Wehe Frankreichs betheiligt, die gegenwärtige Gele wenn es mit Anstand geschehen kann, die anzuknüpfen, die größtentheils durch die Schuld unseres lebten Ministeriums unterbrochen wurden. nicht beide Regierungen, doch beide Nationen, und dies ist unter mehr als einem Gesichtspunkte für die Unabhängigkeit der unsri- So lange die beiden, kraft politischer Prinzi-

pien verbrúderten Völker in Eintracht wandeln, kann das freie

Volk an der Seine, falls die Ereigaisse, die sich in Frankreich be-

reiten, den Parteigängern des alten Systems Muth und Unter-

nehmungsgeist einflößten, darauf rechnen , bei uns eine fefte, dem

Absolutismus entgegenzuseßende Schranke zu finden.

Krisis dazu dienen sollte, der Verbreitung der Herrschaft volks-

thümlicher Prinzipien einen neuen Schwung zu geben, so würde

Spanien alsdann in Betracht zieh.n, bis wie weit es diesen Er-

oberungen der demokratischen Partei zur Stübe dienen fann

und muß.“

Das neue Ministerium scheint in der That nichts sehnlicher zu wünschen, als daß die unterbrochenen diplomatischen Verhälc- nisse mit Franfreich auf den früheren Fuß wiederhergestellt wer- den möchten. Der Graf Almodovar erklârte dem Brasilianischen

Geschäftsträger, der sein Beglaubigungs - Schreiben als Minister: Resident zu überreichen wünschte, er bedaure gar sehr, daß sein _ Vorgänger im Amte, Herr Gonzalez, den Etikettenskreit mit Herrn © von Salvandy nicht durch verständige Nachgiebigkeit zu vermitteln gewußt, und dadurch ein Präzedent herbeigeführt hâtte, kraft dessen es nunmehr dem Brasilianischen Minister.Residenten gestattet wer: den könnte, seine Kredenzialien der Königin selbst zu überreichen, Graf Almodovar fúgte hinzu, er werde versuchen, einen Ausweg ausfindig zu machen, um dem Brasilianischen Residenten diese Ehre dennoch zu verschasfen, und da Lebterer noch immer keine weitere Aus- kunft erhalten hat, so vermuthet man, daß Graf Almodovar sich mitt- lerweile mit der Franzbsischen Regierung über die Art und Weise, wie von nun die diplomatischen Agenten fremder Mächte hier empfangen werden sollen, zu verständigen sucht. Grafen von Salvandy abgeschlagen hat, seine Kredenzialien als otschafter an die Königin selbst zu überreichen, kann die hiesige Regierung dem Brasilianischen Kesidenten shwerlih eine solche ‘ohne sich mit der Französischen darüber

brúderung statt.

nheit benußen, un, erbindungen wieder

Dies wünschen, wenn auch gen von Vortheil.

gendes Aktenstúck mitgetheilt :

breitender General, und seine Kollegen Tischun und Wan machen bierdurch eine klare Proclamation. Es zeigt sih, daß unter den schwarzen Barbaren viele Landes-Eingeborene sind, die, von den Eng- lischen Rebellen gefangen genommen, durch Veränderung der Kleidung dergestalt im Aussehen umgestaltet sind, daß man sie nicht erkennen kann. Von den Rebellen geznoungen, die niedrigften Arbeiten zu ver- richten , werden sie grausam bedrückt. Auch haben sfe die Aussicht, am Tage der Schlacht vorangestellt zu werden, um die ganze Gewalt des Kampfes auszuhalten oder, wenn ste sh zurückzichen wollen, von ihren Bedrükern getödtet zu werden. Unfähig, sich zu erklären, und weder vorwärts noh rückwärts könnend, sind sie wahrhaft zu bekla- gen. Unter den rothen Barbaren befinden sich ebenfalls mehrere, die wider ihren Willen von diesen Rebellen aus anderen Ländern gebracht worden sind, ohne Lust, ihnen zu folgen, und ohne Theil an ihrer Beute. Warum sollten diese in ihrem Dienste bleiben? Deshalb is. diese klare Proclamation erlassen. Wenn am Tage der Schlacht rothe oder schwarze Barbaren, im Fall sie auf dem Lande sind, ihre Waffen wegwerfen und knicend Unterwerfung anbieten oder, im Fall fic sich auf dem Wasser befinden, zu schiffen verweigern , so soll ihr Lehen jederzeit verschont werden. Wer ein großes barbarisches Auge (eiten Anführer) ergreift und überliefert, soll mit einer hohen Würde belohnt werden. Wer gemeine Teufel zu Gefangenen macht, soll reiche Geldbelohnungen erhalten, und wer ein ausländisches Schif P e alle han eNiDen aen behalten. Ein be- onderes Edift. Jm 21flen Jahr Taoufwangs, im 12ten

am 12ten Tage. (30, Januar 1842).// M M

Wenn die

Denn nachdem man dem genommen, daß die Mandarinen die skrengsken Maßregeln ergrei: fen mußten. Es finden demgemäß viele Hinrichtungen statt, so

daß an einem einzigen Tage in Canton 44 Seeräuber geköpft wurden.

———————————————— A

Auszeichnung zugestehe verglichen G, gugel hen, le Schritt des

Infanten Don Francisco haben keinen Erfolg gehabt. i

Der Schreiblehrer der jungen Kd- versucht, ihr ein Portrait des ältesten s auf dem doppelten Boden einer kostbaren Dose an- Vor in die Hânde zu spielen ; allein das Abbild des frei:

atur nicht allzu sehr begünstigten Prinzen nahm in in lautes Gelächter ausbrach hrer Gouvernantin, der Grâfin

nigin hatte nfanten, da

nere Verwaltung publizirt nachstehende Verfügung an die Königl. Regierung zu Arnsberg, die Verhältnisse der un wohnenden Zigeuner betreffend.

urch die Aufmerksamkeit

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Mina, erregte, die sich der Dose bemächtigte. Auch die bisherige Ober - Hofmeisterin der Königin, Marquisin von Belgida, wird nunmehr beschuldigt, die Jneriguen des Jnfanten unterstüßt zu haben, und ist bereits aus dem Palast e:tfernt wor- den, Der Vormund der Königin wünscht, daß nun die Wittwe seines vertrauten Freundes, des Generals Mina, als Ober- Hof: meisterin an die Spiße des Hofstaates gestellt werden möge. Da dieses Amt aber nur von einer Person bekleidet werden darf, die ur Spanischen Grandezza gehört, so steht zu vermuthen, daß der egent jener Dame diese hohe Würde ertheilen werde. Die Gräfin Mina hat úbrigens seit dem Tode ihres Gemahls ihre Trauer nicht abgelegt und erscheint, troß der Etikette des Palastes, nie anders, als in schwarzen wollenen Gewändern, Herr Arguëlles hat einen eifrizen Anhänger des Ministeriums Gonzalez, Don Francisco Lujan, der zu gleicher Zeit Artillerie-Capitain, Beamter im auswärtigen und im Kriegs - Miniskerium und Deputirter ist, als Zedten der Geschichte und Haturwissenschaften bei der Königin angestellt. E br

Gestern ließ der Vormund der Königin durch ein Mitglied der Englischen Gesandtschaft vier der schönsten Pferde aus den Königlichen Ställen auswählen, die zum Geschenk für Zhre Ma- jestät die Königin von Großbritanien bestimmt sind, Der Regent hat Befehl gegeben, auf seine Kosten einen Andalusischen Hengst - SeNRene für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albert an- zukaufen.

Der Jnfant Don Francisco hat dem diplomatischen Corps anzeigen lassen, daß er wünsche, es vor seiner Abreise noch einmal zu empfangen. Es scheint jedoch, daß man diesem Wunsche nicht nachkommen werde, indem der Englische Gesandte einen solchen Besuch für völlig unstatthaft erklärt.

Der berühmte Washington Jrving, außerordentlicher Ge- sandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten Nord-:Amerika’'s am hiesigen Hofe, ist vorgestern hier eingetroffen.

Nachschrift. Die Regierung hat dem Jnfanten Don Francisco den schriftlihen Befehl zur Abreise, und zugleich 12,000 Ee in baarem Gelde und 40,000 in Wechseln auf die Havana zugestellt.

Es heißt, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Almodovar, sey gesonnen, seine Entlassung zu nehmen.

China.

Macao, 12. April. Nach einem früheren Versuch, die Englische Garnison zu Ningpo zu vernichten, lagerten sich die Chinesen, etwa 6000 Mann stark, ungefähr 11 Englische Meilen westlich, in der Absicht, den Engländern die Zufuhr abzuschneiden. Es wurden darauf 1100 Mann Britischer Truppen eingeschifft und, von den Dampfböôten ins Schlepptau genommen, den Fluß hinauf gebracht, bis sie dem Feinde gegenüber anlangten. Nun machten sie einen Angriff, und die Chinesen flohen, mit Hinter- lassung von 5—700 Todten, nach allen Richtungen hin; indeß hatten sie vorher muthiger gekämpft, als bei irgend einer früheren Gelegenheit, daher ihr bedeutender Verlust, Auf Seiten der Engländer wurden 3 Mann getödtet und 40 verwundet. Am nächsten Tage kehrten die Truppen in ihr Lager zurúck. Dem Vernehmen nach sammelt sich ein neues Corps von nicht weniger als 30,000 Chinesen, um Ningpo noch einmal anzugreifen. Auch wird versichert, daß Sir Hugh Gough ‘im Begriff stehe, eine Bewegung gegen die Hauptstade der Provinz Ischikiang auszu- führen, und daß er vermuthlich die ganze Britische Truppenmacht mitnehmen werde, Nach dem ersten: Gefecht zu Ningpo fiel die Kasse des Feindes in die Hände der Engländer, sie enthielt aber nicht mehr als 2000 Dollars.

Sobald die leßten Verstärkungen, die jeßt nach China uneter- weges sind, hier eingetroffen seyn werden, wird sich die Britische Streitmacht in den Chinesischen Gewässern auf 56 Kriegsschiffe,

worunter 17 Danpfschiffe, nebst 40 bis 50 Transport- und Pro- viantschiffen, und auf 15,000 Mann Soldaten, außer den auch im Landdiensk zu verwendenden Seeleuten, belaufen. Bereits sind in den verschiedenen Gefechten den Chinesen 8000 Mann getdd- tet und 1819 Stuck Geschúßs abgenommen oder zerstórt worden.

Wie verlautet, sind die Chinesen jeßt damit beschäftigt, die

Bocca -Forts wieder aufzubauen, Auch lassen sie sich die Nach- gang, der Europäischen Einrichtungen immer angelegener seyn. cicht

nach Englischem Muster eingerichtet , sondern die Chinesen haben auch schon Schisse gebaut, die durch Schaufelräder fortbewegt werden , wie sie es bei den Dampfschiffen gesehen. Da sie jedoch die Benußung des Dampfs noch nicht kennen, werden diese Räder einstweilen durch Menschenkräfte mittelst Drehwerke in Bewegung gesekt.

Geschúbke, Pulver und Festungswerke werden bereits

Als eine neue Probe der Chinesischen Kriegslisken wird fol:

¡Der Kaiserliche Ober-Kommissar Yihking, ein Schrecken ver-

Auf dem Canton-Fluß haben die Seeräubereien so überhand-

Jnland. Berlin, 8. Aug. Das Ministerialblatt für die in-

Lande

erm 25fen v. M. eingereichte X1lllte Kapitel

¿Das Ministerium kann das von der Kbuiglichen Regierung un-

er Wittgensteinschen olizci-Ordnung vom 1. Mai 1573, in so weit darin Heiden, Zigeu- er und Fuden für vogelfrei erklärt werden, als noch anwendbar nicht

anschen, und die Befugniß der Königlichen Regierung, dem zur christ lichen Religion sich bekennenden N. die Verehelichung mit der gleih- falls zur christlichen Religion sih bekennenden E verbieten, dar- aus nicht herleiten. Der im Julande angesessene B

seiner nicht widerlegten Vugone nach, seiner Militairpflicht im Preu- Fischen Heere geuügt hat, if

ittsteller, welcher,

Preußischer Unterthan, und genießt als solcher alle mit dieser Eigenschaft verbundenen bürgerlichen Rechte,

wozu die Befugniß gehört, sich nach freier Wahl zu verehelichen,

hne durch ein aus seiner nationalen Abstammung hergeleite=

“tes obrigkeitlihes Verbot darin beschränkt zu seyn. So we-

nig nun im Allgemeinen die Vermehrung der Zigeuner im Julande zu wünschen ist, und so sehr das Ministerium die Vorschläge der Königlichen Regierung zur Civilisirung der im Kreise Wittgenstein lebenden Zigeuner gewürdigt hat, so kann dasselbe doch einer Auf- fassung ihrer bürgerlichen Stellung nicht beitreten, welche zu der in den Gesetzen nicht begründeten Annahme ciner vdlligen Rechtlosig- kcit der Zigeuner führen würde. Jm vorliegenden Falle reden über dies die Verhältnisse der Betheiligten der beabsichtigten Verecheli-

chung das Wort, da die Fortseßung des Konkubinats derselben weder «zu verhindern, noch zu wünschen seyn würde. Die Königliche Re- gierung hat hiernach den N. auf die mit ihren Anlagen beiliegende Beschwerde vom 30, Oktober v. F. zu bescheiden und dafür zu sor-

en, daß seiner Verchelichung von der Polizei-Behörde nichts in den eg gelegt werde. Berlin, den 23. Mat 1842. Ministerium des Jnnern. Erste Abtheilung. von Bernuth.//

Das heute ausgegebene Ministerialblatt enthält auch die Cirkular-Verfügung, betreffend die Censur und den Verkauf der durch Kupferstich, Lithographie oder auf anderem Wege verviel- fältigten Bilder, welche also lautet:

¿Es is bisher angenommen worden, daß Bilder, welche durch

Kupferstich , Lithographie oder auf anderem Wege vervielfältigt und zum Verkaufe bestimmt werden, der Censur unterworfen seyen, und es ist diese Censur nah Analogie der im Artikel 1V. des Censur- Edikts vom 18. Oktober 1819 über die Censur von Gelegenheits-Ge- dichten, Schul -Programmen und anderen einzelnen Blättern dieser Art enthaltenen Bestimmungen, den Polizei - Behdrden übertragen worden. Eine nähere Prüfung des gedachten Grundsaßes hat mich indeß überzeugt, daß die Bilder- Censur der geschlichen Grundlage entbehrt. as allegirte Censur-Edikt und der demselben zum Grunde liegende Bundes - Beschluß bezicht sich nur auf Druckschriften , und erfordert nur für diese eine vorgängige Censur, und auch das Censur- Edift vom 19. Dezember 1788 enthält keine direkte Vorschrift , wor- aus sich eine solche präventive Beschränkung des Verkehrs mit Bil- dern herleiten ließe. Die Censur unterliegt aber, hon ihres singu- lairen Charafters halber, Überall der striftesten Auslegung, und muß CuE as ihr durch positive Gesche angewiesene Gebiet sreng begränzt werden.

Es darf mithin künftig nicht mehr gefordert werden, daß Bil-

der, welche zur Vervielfältigung und zum Verkaufe bestimmt sind, vorher der Polizei - Behdrde zur Censur vorgelegt werden, rwoobei es

sich jedoch nach den geseßlichen Besiimmungen von selbs versteht, daß jede auf cinem Bilde angebrachte Schrift der vorgängigen Druck = Erlaubniß des ordentlichen Censors unterliegt. Die Polizei hat sich hiernach darauf zu beschränken , gegen die Schaustellung und Ver- breitung unsittlicher , schlüpfriger oder sonst ansidßiger Bildcr, so wie gegen solche, welche unter die Straf- Bestimmung des §. 155 und 572. Tit. 20. Th. U, *) des Allgemcinen Landrechts fallen, die geseßlichen Repressiv-Maßregeln zu ergreifen.

Indem ich deshalb das úber die Bilder-Censur erlassene Reskript vom 21. Fanuar 1823 (Annal. S. 104) hierdurch aufhebe , ersuche ich das &dnigl. Ober - Präsidium, die betreffenden Polizci-Behörden hiernah mit Anweisung zu versehen und zur Ausführung dieses Er- lasses, wodurch sich auch die Cirfulac-Reskripte vom 7. Februar 1832 (Annal. S. 160) und s. Mai 1837 (Annal. S. 138) modifiziren, das sons Erforderliche zu verfügen.

Berlin, den 28. Mai 1842.

Der Minister des Innern und der Polizei. von Rochow.//

Nachstehende Verfugung ist an die Königl. Regierung zu

Franffurt a. d. O, über die Haltung auf feuersichere Bedachun- gen in der Nähe vorüberführender Eisenbahnen ergangen :

Es liegen zwar, wie der Königlichen Regierung auf den Be-

richt vom 27. Mârz c. erdffnet wird, keine Erfahrungen darüber vor, bis auf welche Entfernung hin die Zündkraft der aus dem Schorn- stein der Lokomotiven ausgeworfenen Kohlen noch wirksam ist; hierin kann aber nur ein Grund gefunden werden, eher mehr als weniger Vorsicht anzuwenden und von den Eisenbahn-Gesellschaften die mdg- lichste Beseitigung wahrscheinlicher Gefahren zu verlangen.

Die Königliche Regierung hat deshalb auf den Grund des der

Berlin-Frankfurter Eisenbahn-Gesellschaft gestellten Vorbehalts darauf zu halten, daß die innerhalb eines Rayons von 10 Ruthen zu beiden Seiten der Bahn belegenen Strohdächer auf Kosten der Gesellschaft in feuersichere Bedachungen verwandelt werden. Dabei is es auch nicht zu gestatten , daß die Besiber der fraglichen Gebäude sih etwa von der Eisenbahn-Gesellschaft für die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen in Gelde abfinden lassen, und die feuergefährlichen Bedachungen nichtsdestoweniger bleiben.

Berlin, den 16. Funi 1842, i Der Minister des Funern u, der Polizei. Der Finanz-Minister. von Rochow. von Bodelschwingh.

Se, Excellenz der Herr Finanz-Minister hat folgende Verfü-

gung an sämmtliche Königl. Regierungen, betreffend die möglichste

eibehaltung der alten Wege bei Anlegung neuer Chausseen er-

lassen :

¿Des Königs Maiesiät haben neuerdings auf Veranlassung eines

Spéezialfalls zu erkennen gegeben, daß Allerhöchstdieselben es nicht an- gemessen finden können, wenn bei Chaussee-Neubauten, um cine un- wesentliche Abweichung von der geraden Richtung zu vermeiden, der alte Weg verlassen wird und dadurch unndthige Ausgaben veranlaßt und Reclamationen herbeigeführt werden, die, wenn auch nicht im- mer das strenge Recht, doch namentli bei Durchschneidung der Grundstücke,- oft die Billigkeit für sich haben.

Der Königl. Regierung wird daher die früher schon gegebene

Bestimmung in Erinnerung gebracht , daß bei den Chausseebauten

der alte Weg mdglichs| beibehalten und f . nicht verlassen werden soll. ohne überwiegende Gründe

Berlin, den 19. Mai 1842. Der Finanz-Minisier. von Bodelschwingh.//

Trier, 1. Aug. (Tr. Z) Das Domékapitel hier hat in

Hinsicht der am 241. Juni Statt gehabten Bischofswahl nach- E huldvolle Kabinetsschreiben Sr. Majestät des Königs en:

*) §. 155 l. c. Was von Schriften (aufrührerischen Fnhalts)

verordnet is , gilt auch von Gemälden , Kupferslichen und anderen innliehen Darstellungen, welche in ciner solchen unerlaubten Absicht erfunden und bekannt gemacht worden.

chri ungen geäußert werden, sind Pasquille, wenn sie der Urbeber selbsi

oder durch andere dffentlih aufgestellt oder verbreitet hat.

§. 572. Junijurien , die durch schriftlihe Aufsäße, durch Drudck- ften, dur Gemälde, Kupferstiche oder andere finnliche Darstel-