1842 / 241 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

darf an Zwieback für die Britische Flotte im Mittel:

ial: A Pünfig a States zubereitet werden. Der Albion Liverpool nennt dies einen neuen Schlag für die Korngeseße „Diese Maßregel ano Lf ns A ergl p i ußen seyn, da bis jeßt der Brodbeda uf je G Ba bezogen und dabei vor Verlauf dieser rodtes ganz unbrauchbar wurde, wird diese Anordnung die Nachfrage nah Getraide zur Ausfuhr Nimmt man dazu, daß den Handels- schiffen erlaubt is, ihren Mehlbedarf zollfrei von dem unter Kd- niglichem Schloß vermahlenen Getraide zu nehmen, so wird alles im Jnland erzeugte Getraide für den einheimishen Verbrauch

Man erfährt jeßt, daß von der Mannschaft der zwei Dampf- schiffe, welche für die legte Niger-Expedition verwendet wurden, nur noch sechs Personen am Leben sind.

Der Globe zeigt an, daß während der leßten drei Wochen

an der Cholera, Diarrhde und Dyssenterie in sonen und zwar 69 mehr gestorben seyen, als während der drei enen Wochen. e Lord der Admiralität, Graf von Haddin sich gestern in Begleitung des Vice-Adwmirals Sir W. des Tapitain Gordon auf dem eingeschifft, um eine amtliche vorzunehmen.

Aus Schottland erfährt man, daß die zum Theil schon ein- gebrachte Aerndte an Menge und Güte is. An Viehfutter dagegen is großer toffeln und Rüben war man

und bemerft:

drei Zahre aus E Zeit eine Menge

aus England vermindern.

ondon 109 Per-

vorhergegan

Dampfboote „der schwarze Adler“ Besichtigung der Häfen und Arsenale

sehr erfreulich ausgefallen Mangel, und für die Kar: , ohne baldigen starken Regen, sehr

Niederlande.

C Mastricht, 25. Aug. Jm Mai dieses Jahres erschienen die Lithographen Gustav Risse und Friedrich Wilke vor dem Pro- vinzial: Gerichtshof von Limburg, der Dokumenten und der Nachmachung P Der Erstere wurde zu zehnj und Ausstellurg an den Pranger verurtheilt, der L gesprochen, Der Verurtheilte hat appellirt geber nur gegen die Verfälschung von nicht aber von auseländischem wendet wissen wollen. noch in Limbur thun bemüht i ein Verbre tion handle, so ist doch se hof das Urtheil des L es würden bald ernstli Straf: Geseßbuch nicht auf die N Papier }Belde

Die mit Liguidirun benden Finanz-Angelegen thätig, um diese Unterha man úber die von Seit dieser Angelegenheit be duréhaus falsch ; derselbe hat vie gesucht, was die kommerziellen J und sih mehrmals öffentlich ga er einen ausgedehnten und loy

Verfälschung von Privat- cher Kassen-:Anweisun- hriger Zuchthausstrafe eßtere aber frei: , indem er sagt, daß Metall : Gelde, Papier - Gelde habe Strenge ange- Wie sehr man auch diese Lücke in dem g gúltigen Geseße geltend zu machen und darzu- st, daß es sih in dem vorliegenden Falle weder um chen, noch um ein Vergehen oder um eine Contraven: hr zu bezweifeln, daß der höchste Gerichts- imburger Gerichts modifiziren wird; denn daraus entstehen, wenn das achmachung von ausländischem in Holland Anwendung fände. der zwischen Holland und Belgien sch{chwe- eiten beauftragten Kommissarien sind sehr ndlungen zu Ende zu bringen. Alles, was en des Holländischen Finanz-Ministers in Säumigkeit geschrieben hat, ist lmehr Alles sorgfältig zu vermeiden nteressen Belgiens verlegen könnte, nz frei darúber ausgesprochen, daß alen Vergleich wünsche. t nihts zu der Besorgniß, daß diese Unterhandlu iedenstellende Weise endigen werden.

Man erzählt, daß die Ho der Jdee zurückgekommen sey

gen angeklagt.

che Mißbräuche

ngen nicht

(ländische Regierung noch nicht von , die Steinkohlengruben von Kerk- rade in Limburg, in der Nähe von Aachen, abzutreten. Die Un- ternehmer würden die Ausbeutung der Gru ihre Kosten die von den Repräsentanten d von Mastricht bis an die Preußische Gränze bauen.

t die Feuersbrünste auf eine be: rinfwasser fängt bereits an meh- Jn Harlem is man wegen der Folgen der anhaltenden Trockenheit ernstlich besorgt; die ffentli- fen nur zwei Stunden täglich benußt werden ner sind aufgefordert worden, sparsam mit dem

ben fortseßen und auf er Nation verweigerte Eisenbahn Auch in Holland nehmen j flagenswerthe Weise zu und das Orten zu mangeln an.

chen Brunnen dür und die Einwo Wasser umzuge Die Regierung hat einer besonderen Kommission zwei Vor- e in Bezug auf den Zustand der Holländischen Kolonieen und mancipation der Sklaven daselbs vorgelegt. zusammengeseßte Kommission ist mit ihren Arbeiten schon vorgerückt und wird bald dem Köni Úber die beiden Vorschläge abstatten.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Aug. Graf Woronzoff, welcher im Deutschen dem Befehl des damaligen Kronprinzen vo Karl Johann, sich (wie berei täglich zu der von Rosendal, bald

ge einen detaillirten Bericht

Der Kaiserl. Russische General, Befreiungs- Kriege unter n Schweden, eine Russische Truppen : Division anfüh s erwähnt) seit Anfang dieses Monats Tafel des Königs eingeladen, bald im L Drottningholm, bald im hiesigen Königl. ronzoff wurde vom Kaiser. Nikolaus für die neuliche Sendung des Gra Woronzosf wird von rtseßen, wie verlautet, daß er mit großem Pompe dort hiesigen Zeitungen angeführt, daß er als 600,000 Silberrubeln mit-

jet Königs rte, befindet hier und ist

ndet als Erwiederung

rahe nah St. Petersb hier seine Reise nah Lissabon, auftreten werd er ein Kreditiv

Der Graf nach dem súdlichen Europa fo und als Beweis, e, wird von den von nicht wenig

Deutsche Bundesstaaten.

Die Geburts: und Namensfeier rde heute in hiesi che, als fro erte auch di durch eine dfe ndes Hofrath

en, 25. Aug. des Königs wu so würdige und festli Wie alljährlich fei enschaften diesen in Abwesenheit des Vo die Feier des Tages bezúgl der Secretair der historischen Klasse, eine Rede „über die Subsidien von 1762“ und nach ihm Professor Dr. achen, welche im Laufe des 1 den Verfall des Deutschen Handels würden die Namen der von der en in diesem Jahre neuerwähl -Mitglieder, ordentlichen, außerordentli itglieder und Korrespondenten, so ernannten ordentlichen Mitglieder der Akademie bekan

Ftalien.

Nom, 11. Aug. (A. Z.) Das stabile Römische wie das wehselnde der Winterfremden verfolgte mit

Sr. Majestät

ger Residenzstadt he und herzliche e Königl. Akademie der ntlithe Sibung,

y N E N B E R E m N E A SR E E po: Vis - N C S A Ari S S R E R m S G G t R Oi r N a D R E t E E M

Hierauf tru on Sine om Jahre 1740 bis eine Rede vor: ten Fah eaderts eßli er Wissen:

taatsrath v

bten und 17

Königl. Akademie d vom König bestätigten

entlichen und auswärt wie die von S

nt gemacht.

gleicher ge:

1030

spannter Aufmerksamkeit den Verlauf eines seit sechs Jahren hier anhängigen Prozesses, dessen Gegenskand Ww den seltenen Rechts: vorfkommenheiten gehört. Der Fürst von Sirmium nämlich hatte befohlen, mehrere unscheinbare Kuns?:Artikel aus dem ihm ugehörigen Palast Odescalchi privatim zu veräußern. Der Kunsthändler Val- lati acquirirte bei der Gelegenheit für 15 Scudi ein Gemälde, aus dem der Verkäufer nichts zu machen wußte, und das Vallati für eine starf restaurirte Kopie von Cagteg io's in Dresden be- findlicher Magdalene ausgab, welches berühmte Kunstwerk be- kanntlich vor circa hundert Jahren für 13,000 Zechinen für die dortige Pinakothek angekauft wurde. Unterdessen reinigte eine geschickte Hand die dunkle Leinwand und deterte sehr bald zum weitenmal ein Kunsiwunder auf seine Oberfläche, das wenige Fiaea Gleichen hat und auch in der reichsten Gemäldesammlung als ein vorzüglicher Schmuck prangen würde. Vallati nahm An- stand, es fúr 7000 Louisd'or hinzugeben, welche Summe ihm ein Engländer dafür angeboten. Der Furst von Sirmium ließ das Bild ohne weiteres sequestriren. Eine Kommission Sachverstän: diger erklärte es einstimmig fár ein Werk von unverglcichlichem Wert e, mehrere derselben nicht für eine Kopie, sondern für eine Wiederholung der Dresdener Magdalene mit geringen Ver- änderungen von demselben großen Meister Correggio. Ein richter- liches Erkenntniß befahl nun die Zurückgabe des Kunsiwerks an seinen früheren Eigenthümer. Auf der Basis jedes Verkaufs, dem Einverständniß und ge enseitigen Uebereinkommen, appellirte aber Vallati gegen diese Sentenz an den nach der Segnatura vornehmsten Römischen Revisions - Gerichtshof, die Rota, die in Jtalien vor anderen Roten in dem Rufe eines Athenischen Areopagus feht. Sie hat entschieden, daß ein werthvolles Unter einem von geringem Belang aufgefundenes Gemälde Eigenthum des Käufers ist, um so mehr, wenn seine Aufdeckung einen bedeutenden Grad von technischem Geschick erfordert. Nicht so, wenn das Ueberbild dem Kennerblick verständliche Zeichen von einem verborgenen Schaß darbietet. Jn diesem Fall, welcher nach Vallati?s eidlichen Aussagen hier stattfand, ist dem Entdeer des ursprúnglichen Kunstwerkes eine seiner Industrie angemessene und sie ehrende Belohnung zuzuerkennen. Demnach ist das Bild dem Fürsten von Sirmium verblieben und dem Vallati, dem durch den Druck veröffentlichten Prozeß zufolge, die Summe von 2000 Louisd’or von demselben Überwiesen worden.

Türkei.

ENNant Ds, 10, Aug. (A. Z.) Nach den mit dem leßten Trapezunter Dampfboot erhaltenen Nachrichten sollen die Perser alle Feindseligkeiten an der Türkischen Gränze eingestellt haben. Englands und Rußlands energische Vorstellungen hätten den Schach dazu bewogen , und es sey alle Hoffnung vorhanden, daß unter beider Mächte Vermittelung die ganze Sache auf eine friedliche Weise beigelegt werde. Auch hat die Pforte dem auf dem Wege nah Bagdad sich befindenden Truppen: Corps, nämlich dem, das von Konstantinopel abgegangen is , Eilboten mit der Ordre nachgeschickt, durch häufige Halte seinen Marsch zu ver: zögern, denn es wäre leicht möglich, daß man es zurückrufe. Im Widerspruch mit diesen halboffizielen Nachrichten stehen einige hier zirkulirende d rg V aus Erzerum, welche wissen wollen, daß die Perser in die benachbarze Provinz Wan eingefal- len seyen. Mit dem leßten Dampfschiff kamen wieder vicle Per- sische Kaufleute mit Geld zu Ankäufen hier an, was ein Beweis ist, daß der Glaube an eine friedliche Ausgleichung sich immer mehr befestigt. Nach den leßten Berechnungen schulden die Per-

sischen Kaufleute auf dem hiesigen Plaß für gemachte Ankäufe 80“

Millionen Piasker, Man spricht hier fortwährend von der Sen-- dung Zzzet Mehmed's zur Armee nach Bagdad. Die seit langer Zeit erwarteten Ministerial - Veränderungen Tollen nah der Nie: derkunft einer Sultanin, die in einigen Tagen erfolgen wird, bei dem Rigiab (Rigiab ist die Fußkuß-Ceremonie) publizirt werden,

Inland.

Minden, 24. Aug. Vom schönsten Wetter begünstigt, kam Se. Majestät der König gestern Abend gegen 10 Ühr hier an. Fast aus dem ganzen Regierungs-Bezirke hatten sich unaufgefor- dert cine Menge Landleute hier eingefunden in ihrer cinfachen ländlichen Tracht, die Hüte mit Bändern, die National : Farben (Schwarz und Weiß) tragend, und der Kokarde, wie mit Eichen- laub, geschmüdckt, Jede Bauerschaft trug eine Fahne. Jn jedem Hause, auch dem entferntesten, war illuminirt, und sie alle waren dekorirt. Vicle herrliche Ehrenpforten schmückten die Straßen, welche der König passirte. Leider ging die schönste Ehrenpforte an der ersten Weserbrücke in Feuer auf, ehe das Königliche Paar eintraf. So auch wurde, durch ein falsches Signal veranlaßt, die Zllumination in der Porta Westphalica zu früh an ezúndet. Lebhaft begrüßte das Volk den König. Kaum in den Zimmern angelangt, erschienen der König und die Königin auch schon om Fenster und zeigten sich dem Volke, das für diese Aufmerksamkeit seinen Dank durch ein nicht endigendes Vivat ausdrüdte. Kurz darauf erschienen die Lehrer des Kreises Minden und brachten dem geliebten HLerrscher ein Ständchen. Am heutigen Morgen

-! ganz frúh lebte bereits wieder Alles auf den Straßen. Die

Landleute aus den Kreisen Minden und Lübbecke fanden sich ein, mit den Erzeugnissen des Landes geschmúckt, und defilirten, die Landräthe an der Spitze, vor Zhren Majestäten vorbei. Freund: lih danfte der König und als die leßten vorbei waren, trank er aus einem silbernen Becher Aller Gesundheit. Außerdem hatte man aus jedem Kirchspiele eins der \{chdnsten Mädchen gewählt, die dem Herrscherpaar in ihrer ländlichen Tracht die wichtigsten Landes : Produkte überreichten. Die Königin unterhielt sich sehr freundlich mit denselben und äußerte úber das Gesehene lebhaft ihre Freude. Darauf machte die Geistlichkeit der Kreise Minden und Lúbbecke dem König ihre Aufwartung, und nachdem Se. Majestät nebst der Königin den Dom besehen, fuhren dieselben nach dem e E, 1 gp um daselbst ein von der Stadt ange- ordnetes Frühstück zu genießen.

Vielefeld, 24. Aug. (Elberf. Z.) Gestern trafen Jhre Königl. Majestäten auf Triumphzuge durch Jhre Staaten nach dem R eine in unserer festlih geshmückten Stadt ein. Stunden lang vorher hatte schon eine unübersehbare Menge sehn: suchtsvoll der Ankunft des hochverehrten Herrscherpaares geharret. Gegen 7 Uhr erhob sich ein allgemeines. Hurrah! Staubwol- fen fündigten die ersehnte Ankunft an. ; Der Magistrat und das Schüßen-Corps zogen Jhren Maje- stäten entgegen. Der Commandeur der Schüben, Oberst R. De- lius, nahte sich dem Wagen, um an Allerhöchstdieselben eine An- rede zu halten, als durch den Andrang und die Acclamationen des begeisterten Volkes das Pferd, welches er ritt, beunruhigt, sich an das vordere enrad drängte, hineintrat und umgeworfen warde, so, daß dessen Reiter heftig gegen den Boden geschleudert, beinahe

unter den Wagen gerathen wäre, gen sofort aus dem Wagen, naht enden, und erkundigten sih aufs Leutseli nden, und fuhren erst weiter, als Sie hatten, daß die Gefa

jestät der Kdnig stie: en Sich dem am Bodez, Lie- ste nah seinem Be: ich davon ùû u estât durchfu traßen, durch und weiß- blauen Fahnen rrn Gustav Delius, dessen Einladung st angenommen hatten. Daselbst wur- ellt und mehrere der distinguirten Ein: lichen Tafel gezogen. Am Mittwo eine treffliche Morgen-:Musik, welche ur Verherrlichung der Festklich: liche Hof : Kapelle ausführte, gnädigst angenommen, ein auf eschmackvoll einge- llerhöchstdenselben Nesae noch das au eßten Allerhöchsidi Bevölkerung Bielefelds

absoluter Stimmen-Mehrheit. vertreter als er Ausshuß-Mit wählt, daß ieder

úr jeden Stand werden so viel Stell- glieder zu ernennen hat in der Art zelne Wahl-Akt ausdrückli ersien, zweiten u. \. w. Stellvertreters des betr, se Weise die Reihefolge bestimmt wird, in wel allenden Verhinderungen von Ausschuß-Mit-

auf die Wahl den Standes ge- richtet und auf die dic Erwählten be gliedern eintreten sollen. Für den Fall der einen Stellvertret aft angehdri

r nicht groß sey. Se. M die höchst geschmackvoll verzierten

er von schwarz: weißen 1 Hause des He estât Allergnädi chôrden vorge wohner zur Kön | den Jhre Maje die von dem keiten nah Bielefeld

Behinderung des Landtags-Marschalls werden er desselben aus den dem Stande der Ritter- n Mitgliedern des Ausschusses ernennen. us\{chuß-Mitglied wird

Einberufung desjenigen Stellvertrete

ie Wahlen eines jeden Standes werden dur als Wahl-Dirigenten,

n . d Dauer der Wirksa ten Ausschusses beschränkt sich a véinzial-Landtage zum anderen. Ein in den lied bis zur Erdffnun ahl-Periode, für welche ‘nz een ablaufen sollte. , 9, Den bleibt überlassen , Tomménden Geschäfte sondere Ausschüsse d Bestimmungen einem innerhalb dess auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertra die Stände von dieser Be n ihre desfallsigen Beschlüsse Unse halten Wir Uns vor, mentritts des Ausschu artiger Geschäfte, 10. Die Kosten der die allgemeinen Landtagsko\i Urkundlich unter Ünserer Hd edrucktem Königlichen Fnsiegel. Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

. Mühler. von Rochow.

Eichhorn.

w. v, Bodelschwingh. Graf z Graf von Arnim.

näch dem

nn der Landtags- rs seines Standes, an dem

ch den Landtags- geleitet. Dieselben bedürfen Un-

mkeit der Mitglieder eines gewähl- uf die Zwischenzeit von einem Pro-

ewählter Abgeordneter bleibt dessen Mit- es nächsten Landtages, auh wenn die er als Landtags-Abgeordneter gewählt if,

rovinzial - Landtage versammelten Ständen ahrnehmung der außer dem Landta ndischer Verwaltung , insofern sie n azu bestimmen sollten, denden Ausschusse, auch, lben zu bestellenden en

früh wur-

ürsten zur L gesandte F estaten hatten es dem festlich geschmückten Johannisbe richtetes Frúhstúck einzunehmen. eine zahllose Menge. Nachde stellte SchÜßen-Bataillon inspizirt hatten, ben, von den Segenswünschen der treuen begleitet, Jhre Reise fort.

ster, 26. Aug. (Westph. M.) Zhre Majestäten und die Königin haben heute Morgen gegen 10 Uhr, unter dem enthusiastischen Vivatrufen der und begleitet von den heiß verlassen, um Höchstihre Re ben in diesen Blättern bere sich in allen Klassen und Stän laß des freudenreichen Ereignisses der stäten in Westphalens Hauptstadt die tiefw und Treue für unser erlauchtes Köni an den Tag zu legen. ung hervorgegang ultate, und ein Jeder, welch scinem Feskschmucke sah, wird Nicht nur von den Thürmen u Preußischen und Bayerischen, Westphälischen und ßen hatten Bewohner ihre Häuser mit die- mit Guirlanden, Blumen 1. aufs sinnigste viele Búrger in den leßten Wochen besorgt ren, dur einen neuen Anstrich der Fa Stadt im Allgemeinen ein freundlicheres Ansehen zu ge: ben, Als eines bleibenden Resultates des hohen und erfreulichen Besuches haben wir besonders die Verwirklichung einer schon lange vergeblich genährten Jdee, die Errichtung eines Corps, zu erwähnen. Wer dieses stattliche, geschmackvoll und ein: fach equipirte Corps, aus 3 Compagnieen und 12 Spielleuten be: stehend, in diesen fesllichen Tagen, wo es wesentliche Dienske lei: stete, sah, der wird sich gestehen müssen, daß es höhere Motive als die gewöhnlichen waren, welche in einer so furzen Zeit Aehn: liches zu Stande kommen ließen. e dieses Corps und den um dessen Errichtung so verdienten Máän- nern nicht nur der Beifall ihrer Mitbürger, sondern die neue Jn- stitution hatte sich auch wiederholt der huldvollsten Aeußerungen des Allerhöchsten Beifalls zu erfreuen,

Dússeldorf, 27. Aug.

Dahîín folgte m Se. Ma;

der König dem nach den vorstehenden nach dem Bedürfnisse,

geren Ausschusse, oder

ugniß Gebrauch machen, rer Bestätigun alsdann auf ihren Antrag, sses zu diesem Zweck und de weitere Bestimmungen zu treffen.

Ausschüsse werden in derselben Art, wie

nschen, unsere Stadt ise nach Hamm fortzuseßen. Wir ha: des regen Eifers erwähnt, welcher geben hat, um aus An- hrer Majc: häânglichkeit

esten Segensw

esenheit J urzelnde A shaus aufs unzweideuti

Dieses allgemeine, aus völlig freier Ue ene Bestreben blieb nicht ohne die er Münster in diesen Tagen in uns hierin beistimmen müssen. nd öffentlichen Gebäuden

ndlung der-

eigenhändigen Unterschrift und

nen, in allen Stra sen theueren Farben, geshmückt, während gewesen wa Häuser der

von Nagler. Rother. v. Savigny. u Stolberg.

aden ihrer v. Thile,

Verordnung über die

Bildung eines Ausschusses der Stände der Kur- i

und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausis.

ch Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von

/ einen ständischen Ausshuß aus Mitgliedern des welche dessen besonderes Vertrauen becsiyen, olchen in der Zwischenzeit von cinem

ürger:Schüßen-

Wir Friedri

haben beschlossen Provinzial - Land wählen zu lassen, um fage zum anderen in geeigneten Fällen zu beru enheiten scines Raths zu bedienen.

eingeholtem Gutachten Unserer ge- umark Brandenburg und des Mark= was folgt : i und Neumark Brandenburg und; so wie in allen Übrigen Provinzen schuß aus den auf dem

Auch lohnt den Mitgliedern

en und Uns in woich- tigen Landes-Angele

Wir verordnen treuen Stände der Kur- und Ne grafthums Niederlausitß,

5. 1, Es soll in der Kur- dem Markgrafthum Nicderlausit, Unserer Monarchie, ein Aus tag versammelten Ständen gebildet werden , der Befehl zu versammeln hat, u der Zeit, wo die Provi ische Organe mit ihren (

aher, nach

Gestern Abend sind der d Nassau uud der Fürst Esterhazy mit dem Düsseldorfer D „Elberfeld“ hier angekommen. oder morgen Se. Majesiát der König Königl. Hoheit der Prinz Karl von

derzog von

rovinzial-Land=- ch auf Unsere um Uns die Gelegenheit zu geben, au ial-Landtage nicht versammelt sind, stän- Butachten zu hdren. Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der durch den Art. 111. des allgemeinen G 1823 vorgeschrieben ist, erleidet durch den Ausschuß

e Wirksamkeit des Ausschusses wenn die Ansichten der Landta von ihnen berathenen Gesch -

Vernehmen nach werden heute von Württemberg und Se. Bayern hier ankommen,

Berlin, 309. Aug. Das seß:Sammlun die Bildung der st

Provinzial-Stände,

eute ausgegebene Blatt der G e: h Jeg G esches vom 5. Juni

chfolgenden Verordnungen über Üsse für die einzelnen Provinzen :

eines Ausschusses der chs Preußen.

Gottes Gnaden, Kdnig von

shuß aus Mitgliedern des esonderes Vertrauen besitzen, Zwischenzeit von einem Landtage - und Uns in wichtigen

enthält die dischen Aussch

Verordnung über die Bildung Stände des Königrei

Wir Friedrich Wilhelm, von Preufen :c. zc. 2 haben beschlossen, einen ständischen Au Provinzial - Landtages, welche dessen b wählen zu lassen, um solchen zum anderen în geeigneten Fällen z Landes-Angelegenheciten scines Raths zu bedie

Wir verordnen daher, nah cin treuen Stände des Kdni Es soll im

Beeinträchtigu

8. 3, Di soll vielmehr eintreten, 1 e verschiedener Provinzen über einen ntwurf bedeutend von einander ab=- weichen oder , wenn iun der weiteren Berathung der Geseße in den en der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden, durch ständische Org der verschiedenen Ansichten herbeizu Insbesondere aber noch huß ein sändisches Organ gensiänden , welche bisher in der Regel an die nicht gelangt sind, sofern Wir aus den Eingesessenen der Provin den, die anzunehmenden Haup unterwerfen lassen. j i

Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbercitungen zu allgemeinen wichtigen Geseßen zur Aeußerung aufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwen Gesehe im Allgemeinen, als l fassung derselben zu befolgen seyn möchte, insofern sächlich auf Kenntniß drtlicher Verhältnisse und prak

bdheren Fnstan x: ane eine Ausgleichung

h soll Uns der einzuberufende Aus- darbieten, mit dem Wir auch bei Ge- ( Provinzial-Stände êr dabei den Rath erfahrener Männer ¿ einzuholen für gut tgrundsähße einer Besprechung wollen

choltem Gutachten Unserer ge- en, was folgt :

, so wie in allen übrigen aus den auf dem Pro- ( der sich auf um Uns die Gelegenheit zu geben, nicht versammelt sind,

eichs Preu finden wer-

önigreih Preußen Provinzen Unserer Monarchie, ein Ausschuß versammelten Ständen gebildet werden, zu versammeln hat, auch zu der Zeit, wo die Provinz che Organe mit ihrem Gutachten zu h : gsmäßige Wirksamkeit der Provinzial-Stände, emeinen Gejeßes vom 5. F en Ausschuß (§. 1) keine Be-

S. 3. Die Wirksamkeit des Aus\{chu}es soll vielmehr eintreten, sichten der Landtage verschiedener Provinzen ú j von ihnen berathenen Geseß-Entwurf bedeutend von einander abwei:- iteren Berathung der Gesetze in den hdhe- en der Legislation neue Momente hervortreten und Wir e Organe eine Ausgleichung der

ial-Landta

eren Befeh utachtlichen

igkeit dieser welche bei Auf= es dabei haupt- tische Erfahrung

Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses seßen Wir hier- fest, Seine Zusammensezung geschieht in der Art,

6 aus dem ersten Stande, und davon: 1 aus der Altmark, j A l E i Priegniß, Mittelmark nebs inkorporirten Kreisen,

Hinsichts der Richtung,

. 2. Die verfassun wie solche durch den Ar 1823 vorgeschrieben ist, erleidet durch einträchtigung.

t. 11. des all

G, A durch auf Zwdlf wenn die An r denjelben

chen, oder wenn in der we ren Fnftan es angemessen finden, durch ständisch verschtedenen Ansichten herbeizuführen.

8 sondere aber noch soll Uns der cinzuberufende Aus- ieten, mit dem Wir auch bei Gegen- rovizialstände nicht ge- rener Männer aus den

Nieder-Lausit, sämmtlichen auf dem Landta der dieses Standes zu wählen sind; Il, 4 aus dem Stande der Städte, ohne nen Landestheile durch sämmtliche

ordnete, und

ge anwesenden Mitglie-

Rücksicht auf die einzel- städtische Landtags - Abge-

HI. 2 aus dem Stande der Landgemeinden, und zwar 1 von und aus den Ab nit, Mittelmark neb 1 gemeinschaftlich von und aus denen der Alt

und Nieder-Lausiß,

gewählt werden.

. Der Landtags-Marschall , dessen Amt Provinzial-Landtages fortdauern soll, is ender des Ausschusses. ) Usshuß-Mitglieder des ersten Standes des Landestheils, hôrt, in der Art mit eingereh= mtes für jenen cin Mitglied we-

S. 4. s{chuß cin f ches Organ darb ständen, welche bisher in der R langt sind, sofern Wir dabei den Rath erf Gingesessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an-

Haupt-Grundsäße einer Besprechung wollen unterwer-

Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vor- bereitungen zu allgemeinen wichtigen Geschen zur gutachtlichen A rung; aufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwendi seße im Allgemeinen, als Hinsi u befolgen seyn möchte, i ß örtlicher Verhältnisse

egel an die

unehmenden

cordneten dieses

| Standes der Prieg- tnkorporirten Krei

und Ukermark, mark, Neumark ts der Richtung, welche bei Ab nsofern es dabei haupts. und praktische Erfahrung

glieder dieses Ausschusses seßen Wir hier-

Art, daß für denselben : % Mitglieder

sung derselben lich auf Kenntn

§. 5. Die Zahl der Mit durch auf Zwdlf fest. Seine Pusamentedul idi er N E : s R eni i - Land-Gemeinden .…. 2

F. 6. Der Landtags-Marschall, dessen Amt ur Erdffnung des näch oll, ift jederzeit Mitgl Derselbe wird in die Zahl der Ritterschaft in der Art mit eing nas Nautos ‘von jenem ein Mitglied weniger zum Aus

Die zu diesem meltem Provinzi

È zu diesem Zweck bis zur Erdf\nung des nächsten | ied und Vorsiß Derselbe wird in em er als Lantags-Mitglied an me daß i e Daver seines niger zum Ausschusse gewählt wird. , 7 Die zu diésem Ausschusse erforderlichen Wahlen er al-Landtage von jedem Stande in si Für jedes Mitglied des Ausschusses all der Behinderung des tellvertreter desselben aus tande angehörigen Mitgliedern des Ausschusses erc

alb für den Landtags-Marschall, er, ein Stellvertreter all in seiner Eigenschaft als Mi ie Wahlen eines jeden Stande

geschieht in der

auf versammeltem Provinzi absoluter Stimmen - Mehrheit.

wird ein Stellvertreter gewählt. Landtags-Marschalls werden den dem ersten

u wählen sind. G , u diesem Zwcck künf- nzial-Landtages fort - ender des Ausschusses. lieder vom Stande der d der Dauer sei- {usse gewählt

u rforderlihen Wahlen erfolgen E. 0 Tbe Stande in Mt nach

Wir einen

erechnet, daß wäh eben so wie für alle

zu wdhlen, durch den er für die- ied des Ausschusses e werden durch den

auf Fvfidi

1031 Marschall, als Wahl-Dirigenten geleitet, Dieselben bedürfen Unserer Bestät

ung. §. L Sie Wirksamkeit der Mitglieder des Ausschusses beschränkt sh auf die Zwischenzeit von einem vinzial-Landtage zum anderen.

Ein in den Ausschuß gewählter Abgeordneter bletbt dessen Mit-

lied bis zur Erdffnung des nächsten Landtages, auch wenn die Wahl- Periode fr welche er als Landtags-Abgeordneter gewählt ist, inzwi- chen ablaufen sollte.

Î: 9, Den zum Provinzial-Landtage versammelten Ständen bleibt Überlassen, die Bahrnehmun der außer dem Landtage vorkommenden Geschäfte siändischer Verwaltung, insofern se nicht besondere Aus- schüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehenden Bestimmuns-

en zu bildenden Ausschusse, auch nach dem Bedürfnisse einem inner- balb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse, oder auch nur ecin- zelnen Mitgliedern zu Übertragen. i

Jm Fall die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, be- dürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behalten Wir Uns vor, alsdann auf ihren Antrag, wegen des Zusammentritts det Ausschusses ju Ztefem weck as Fer Behandlung derartiger Ge-

te, weitere mmung zu treffen. : 2 x 10. Die Kofien der Ausschüse werden in derselben Art wie die allgemeinen Landtagskosten aufgebracht.

E Urkundlich ter Unserer Hdchüeigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

von Boyen. Mühler. v. Rochow. v. Nagler. Rother.

Graf v. Alvensleben. Eichhorn. v. Thile. v. Savigny.

Freiherr v. Bülow. v. Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.

Det anaa über die Bildung eines Ausschusses der tánde der Provinz Pommern.

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden , König von Preußen 2c. :c. z ; haben beschlossen , cinen ständischen Ausschuß aus Mitglicdern des Provinzial - Landtages, welche dessen besonderes Vertrauen besißen, wählen zu lassen, um solchen in der Zwischenzeit von cinem Landtage um anderen în geeigneten Fällen zu berufen und Uns in wichtigen andes-Angelegenheiten seines Raths zu bedienen.

Wir verordnen daher, nah eingcholtem Gutachten Unserer ges Gs Stände des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen, was folgt :

S. 1. Es soll im Herzogthum Pommern und dem Fürstenthum Rügen, so wie in allen übrigen Provinzen Unserer Monarchie , ein Ausschuß aus den auf dem Provinzial - Landtag versammelten Stän- den gebildet werden, der sch auf Unseren Befehl zu versammeln hat, um Uns die Gelegenheit zu geben, auch zu der Zeit, wo die Provin- zial-Landtage nicht versammelt sind, ständische Organe mit ihren Gut- achten zu hören. L

S. 2. Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinzial-Stände, wie solche durch den Art. lU. des gemeinen Gesehes vom 5. Juni R I STieeN ist, erleidet durch den Ausschuß (§. 1) keine Beein- trächtigung.

§23, ® ie Wirksamkeit des S uses soll vielmehr eintreten, wenn die Ansichten der Landtage verschiedener Provinzen über cinen von ihnen berathenen Gesez-Entwourf bedeutend von einander abwei- chen / oder, wenn in der weiteren Berathung der Gesche, in den hd- heren Jnstanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden , durch ständische Organe eine Ausgleichung der verschiedenen Ansichten hecbeizuführen. l

S. 4. Jnsbesondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus- ein ständisches Organ darbieten, mit dem Wir auch bei Gegen- fänden, welche bisher in der Regel an die Provinzial-Stände nicht

elangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Männer aus den Ein ejessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden , die on- Ie menden Haupt-Grundsäße einer Besprechung wollen unterwerfen afen.

Desgleichen bchalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbereitungen zu allgemeinen wichtigen Dane zur gutachtlichen Acußerung aufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwendigkeit dieser Geseße im Allgemeinen , als He der Richtung, welche bei Ah- fassung derselben zu g falgen eyn möchte, insofern cs dabei haupt- sächlich auf Kenntniß örtlicher Verhältnisse und praktische Erfahrung ankommt.

F. 5. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses seßen Wir hier- durch auf Zwdlf fest. s

Die Zusammensezung desselben geschieht in der Art, daß

I, von der Ritterschaft: N 1) aus Hinterpommern 4 Mitglieder 2) -= Alt-Vorpommern 1 s 3) - Neu-Vorpommern - 6 Mitglieder ll, von den Städten: 1) aus Hinterpommern 2 Mitglieder 2) - Alt-Vorpommern 1 s 3) - Neu-Vorpommern ……….. 4 - 4 Mitglieder I. von den Landgemeinden: 1) aus Hinterpommern : 1 Mitglied 2) - Vorpommern, alternirend wischen Alt - und Neus- orpommern -

2 Mitglieder zu wählen sind. :

§. 6. Der Landtags-Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck künf- tig bis zur Eröffnun des nächstfolgenden Provinzial - Landtags fort- dauern (50, ist Mitglied und enber des Ausschusses.

Derselbe wird în die Zahl der Ausshuß-Mitglieder vom Stande der Ritterschaft des Landestheils, welchem er als Landta s - Mitglicd angehört, in der Art mit eingerechnet, daß während der Daue seines Amtes für jenen ein Mitglied weniger zum Ausschusse gewählt wird.

S. 7. Die zu diesem Ausschusse erforderlichen Wahlen erfolgen auf versammeltem Provinzial-Landtage von jedem Stande in s{ch nach absoluter Stimmen - Mehrheit. Für jedes Mitglied des Ausschusses wird ein Stellvertreter gewählt.

Für den Fall der Behindcrung des Landtags - Marschalls werden Wir einen Stellvertreter desselben aus den dem Stande der Ritter- schaft angehdrigen Mitgliedern des Ausschusses ernennen. Es ist des- halb für den Landtags - Marschall , eben so wie für alle Übrige Mit-

lieder, ein Stellvertreter zu wählen, durch den er für diesen Fall in feiner Eigenschaft als Aus\huß-Mitglied erseßt wird.

Die Wahlen eines jeden Standes werden durch den Landtags- Marschall / als Wahl - Dirigenten , geleitet. Dieselben bedürfen ü 2 serer Fang. i

S. 8. Die Dauer der Wirksamkeit der Mitglieder eines gewähl= ten Ausschusses beschränkt sih auf die Zwischenzeit von einem Pro- VRRT Dan drage Aud cu Ibicer United

n in den Ausschuß gewählter eordneter bleibt dessen Mit- lied bis zur Erdffnung des nächsten Lan tages auch wenn de R eriode, für welche er als Landtags-Abgeor neter gewählt ist, inzwi- chen ablaufen sollte. O

þ 9. Den jun Provinzial-Landtage versammelten Ständen bleibt überlassen, die i pru der außer dem Landtage vorkommenden Geschäfte ständischer Verwaltung , insofern sie nicht besondere Aus- schüse dazu bestimmen sollten, ch den vorstehenden Bestim- mungen zu bildenden Ausschusse, auch, nah dem Bedürfnisse, einem innerhalb desselben zu bestellenden engeren Aus\{chu}e oder auch nur einzelnen Mitgliedern zu Übertragen.

Jm Fall die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, be- A (i (üsse une Bestätigun

n thre desfallsigen Bes ren Antrag, wegen des

Wir Uns vor, alsdann auf i des Ausschusses zu diesem Z schäfte, weitere Bestimmungen zu treffen. : Die Kosten der Ausschüsse werden in derselben Art, wie emeinen Landtagskosten aufgebracht. Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Königlichen Fnsieg Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

Friedrich Wilhelm.

Prinz von Preußen.

Mühler. von Ro sleben. Eichho . von Bodelschwin

Graf von Arnim

und behalten sammentritts

weck und der Behandlung derartiger Ge-

7fieigenhändigen Unterschrift und

von Boyen. GrafvonAlve Freiherr v on B

chow. von Nagler. Rother“ rn. vonThile. vonSavigny. gh. Graf zuStolberg

Verordnun ände des Her Glas6 und des

g über die Bildung

eines Aus\chusses der

ogthums Schle

r EL Ma ß

sien, der Grafschaft rfgrafthums Ober-

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Preußen z:c, :c. haben beschlossen, einen Provénzial - Landtages , wählen zu lassen, um solchen in zum anderen in geeigneten Fällen Landes-Angelegenheiten seines Raths zu bedienen. Wir verordnen daher, nach ein treuen Stände des Herzo des Preußischen Markgra

König von

ständischen Ausschuß aus Mitgliedern des welche dessen besonderes Vertrauen befizen, der Zwischenzeit von cinem Landtage zu berufen , und Uns in wichtigen choltem Gutachten Unserer ge- Grafschaft Glaß und was folgt: der Grafschaft Glaß Í sib, so wie in allen rie, ein Ausshuß aus den auf ten Ständen gebildet werden , der eren Befehl zu versammeln hat, um Uns di- der Zeit, wo die Provi ständische Organe mit ihren S. 2. Die verfassungsmäßige wie solche durch den Art. 11. 1823 vorgeschrieben is, erleidet durch den Auss einträchtigung. i F. 3. Die Wirksamkeit des

wenn die Ansichten der Landta von ihnen berathenen Geseß-E chen, oder,

thums Schlesten, der thums Ober-Lausib,

Es soll im Herzogthum Schlefien , | Preußischen Markgrafthum Ober - Lau brigen Provinzen Unserer Mona dem Provinzial-Landtag versammel sih auf Un u geben , auch zu der ammelt sind,

l Gelegenheit ial- Landtage nicht ver- l Jutachten zu hören.

Wirksamkeit der Provinzial-Stände, Gesehes vom 5. Juni chuß (S. 1) feine Be-

Ausschusses soll vielmehr eintreten, ge verschiedener Provinzen über einen ntwurf bedeutend von einander abwei- en Berathung der Gesetze, in den hd- n, neue Momente hervortreten, und Wir rgane eine Ausgleichung der

des allgemeinen

wenn in der weiter heren Fnstanzen der Legislatio emessen finden, durch denen Ansichten herbeizuführen. . Insbesondere aber no in sändisches Organ darb ständen, welche bisher în der

ständische O

cch soll Uns der einzuberufende Aus- ieten, mit dem Wir auch bei Gegen- Regel an die Provinzial-Stände nicht elangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Männer aus den Eingesessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an- unehmenden Haupt-Grundsäße einer Besprechuna wollen unterwerfen

Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bct den ersten Vorbereitungen zu allgemeinen wichti Acußerung aufzufordern, sowohl Hinsi Geseße im Allgemeinen, fassung derselben zu befo sächlich auf Kenntniß ört

Die Zahl der fest

Seine Zusammense von den Fürsten un tershaft ........

von den Städten von den Landgemeinden

gen Gesetzen zur gutachtlichen chts der Nothwendigkeit dieser als Hinsichts der Richtung, welche bei Ab- yn möchte, insofern es dabei haupt- cher Verhältnisse und praktische Erfahrung

Mitglieder dieses Ausschusses seßen Wir

ßung geschicbt in der Art, Standeshecren und der R

S. 5, hierdurch a daß fúr denselben

. 4 Vétgleder,

S 12 Me tedec / zu wählen sind. A Die Fürsten und Standes schaft in der Art alterniren, Ersteren zwei und von der L deren aber von den Fürsten von der Ritterschaft fünf Mitgl Die von den Fürsten und len fônnen nur aus ihrer Mit ten mit Vorbehalt der Vert gewählten Stellvertreter ihre

herren sollen hierbei mit der Ritter- daß auf dem einen eßteren vier Mitglie und Standes teder zum Aus\chus} Standesherren vorzunehmenden Wahs- te getroffen werden, und die Gewähl- retung, durch die auf dem Landta s Standes, nur in Person im Ausschu

/ dessen Amt zu diesem Zweck folgenden Provinzial-Landtages Vorsißender des Aus- s\huß - Mitglicder der 1 aft in der Art mit ein- auer scines Amtes von denselben ein e gewählt wird.

se erforderlichen Wahlen erfolgen jedem Stande in sich jeden Stand werden so viel er zu ernennen hat, in der Wabhl-Aft ausdrücklich auf die Wahl Uvertreters des betreffenden Standes ie Reihefolge bestimmt wird, in wel- nden Verhinderungen von Aus\chuß-

g des Landtags-Marschalls werden s den den Ständen der Fürsten gehbrigen Mitgliedern des Aus-= enshaft als Aus durh Einberu an dem die

Landtage von den der; auf dem an-

§. 6. Der Landtags - Marschall Éunftig bis zur Eröffnung des nächst soll, iff jederzcit Mitgli Derselbe wird in die Zahl der Au Fürsten und Standesherren un

| gerechnet, daß während der D itglied weniger zum Ausschu 5, 7. Die zu diesem Ausschu auf versammeltem Provinzial - La nach absoluter Stimmenmehrheit. | Stellvertreter als er | Art gewählt,

fortdauern

d der Rittersch

ndtage von

er Ausschuß - Mitglied daß ‘jeder einzelne des ersten, zweiten u. \. w. Ste gerichtet und auf diese Weise d cher die Erwählten bei vorfalle Mitgliedern eintreten sollen. Für den Fall der Behinderun Wir einen Stellvertreter desselben und Herren und der schusses ernennen. wird dann der Land Stellvertreters seines Standes, hlen eines ieden Standes werd Wahl - Dirigenten, geleitet.

R der Wirksamkeit der es beschränkt sich auf die Zw tage zum anderen.

Ein in den Ausschuß glied bis zur Erdffnun Wahlperiode, für inzwischen ablaufe

§. 9, - Den zum Provin bleibt überlassen, kommenden Geschäfte ständi sonderc Ausschüsse dazu bestimmen sollten, Bestimmungen zu bi einem innerhalb de au nur einzelnen Mitglie Fall die Stände bedürfen ihre desfallsigen halten Wir Uns vor,

Ritterschaft an Fn seiner Eig

s ted tags - Marschal {uß - Mitglie

fung desjenigen

en durch den Lan Dieselben bedürfe

Mitglieder eines gewähl- ischenzeit von cinem Pro-

Marschall, serer Bestätigu

ten Ausschu vinzial: Land ewählter Ab

welche er als Landtags

geordneter bleibt dessen Mit- attdtages, auh wenn die - Abgeordneter gewählt if,

zial - Landtage versammelten Ständen nehmung der außer dem Landt scher Verwaltung, insofern sie n dem nach den vorstehenden auch, nah dem Bedürfnisse, zu bestellenden engeren Ausschusse, oder dern zu übertragen.

von dieser Befugniß Gebrauch machen, Beschlüsse Unsercr Bestätigun alsdann auf ihren Antra mentritts des Ausschusses zu diesem Zweck und artiger Geschäfte, weitere Bestimmung zu treffe ie Kosten der Aussch die allgemeinen Landtags-Kosten aufgebracht.

denden Ausschusse,

andlung der-

âsse werden én derselben Art wie