1842 / 241 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

drucktem Königlichen Fnsiegel. i Berlin den A Juni 1842.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

vonBoyen. Mühler. von Rochow. vonNagler. Rother.

Grafvon Alvensleben. Eichhorn. von Thile. vonSavigny.

Freiherrvon Bülow. vonBodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.

(Fortseßung in der Beilage.)

—————————————————————_——_—_— Zur Literatur der Statistik Frankreichs.

De la création de la richesse ou des intérêts ma- tériels en Françe; par J. M. Sehnltzler. 2 Vol. in 8vo. Paris 1842.

Zweiter Artikel. (Vergl. Staats-Zeitung Nr. 231.)

Wir haben in dem ersten Artikel eine Uebersicht von einigen unserer Haupt-Jndustriezweige gegeben und wollen nunmehr, nach dem Werke des Herrn Schnisbler, die Darstellung der durch die eigentlich sogenannte Jndustrie erzeugten Bruttowerthe mittheilen,

Fr. Eisen-Jndustrie, mit Einschluß der Gewinnung und Zugutemachung der Erze und des Werthes der dabei verbrauchten Brennmaterialien Verarbeitung des Kupfers, Zinks und Bleies Glas- und Krystall-Waaren und Spiegelglas Fabrication des Porzellans, der Fayence und Töpfer: Waaren im Allgemeinen Dachziegeln, Mauersteine, Bereitung von Kalk und E Ei i bd Gi e E 66,500,000 Fabricätion chemischer Produkte 22,000,000 Hanf: und Leinen-Fabrication 360,000,000 Baumwollen- Fabrication 500,000,000 Weollen- Fabrication 400,000,000 Seiden-Fabrication.…..…..... 230,000,000 Leder- und Hâäute-Fabrication 300,000,000 Zucker-Fabrication 45,000,000 Papier-Fabrication 25,000,000 Buchhandel, Buchdruerei 25,000,000 Maschinenbau 10,000,000 Uhrmacherei 30,000,000 25,000,000 6,000,000 50,000,000 206,000,000 135,000,000 250,000,000 : Summa.…..2,911,000,000 Da in diesen Summen die Rohstoffe mit einbegriffen sind, 0 folgt daraus, daß gewisse Produkte des Ackerbaues und Berg: aues in den durch die eigentlich sogenannte Jndustrie geschaffenen Werthen figuriren.

Die Direction der National: Jndustrie gehört zum Ministerium des Ackerbaues und des Handels, von dem auch das fonsultative Comité der Künste und Manufakturen und das General : Conseil der Manufakturen abhängen, Die Gewerbschulen Frankreichs sind: die polytechnische Schule, das Konservatorium für Künste und Handwerke, die Kunsk- und Handwerksschulen in Chálons, Angers und Toulouse, die Centralschule fúr Künste und Hand- werke in Paris, die Ecole de la Martinière u. s. w.

“Der zweite Band von Herrn Schnibler’'s Werk enthält, wie son gesagt, Angaben über die Circulation oder úber den Handel. Die auf den inneren Handel sich beziehenden Zahlen-Angaben schei- nen uns nicht immer auf genügender Authentizität zu beruhen, noch hinreichende Garantie darzubieten für eine Arbeit von solcher Wichtigkeit, Wir wollen indeß einige dieser Zahlen - Angaben mittheilen, blos der Nachweisung wegen.

Jm Handel angelegte Kapitalien und ihr Ertrag:

Feste und zir- Brulto-

da- Rein- “lee ® Ertrag. Ertrag.

251,739,776 377,620,640 242,865,122 IJnnerer Handel 319,083,618 319,083,618 187,246,050 Detail: Handel 181,276,678 725,106,832 87,042,963

Summen in Franken 752,100,072 1,412,811,000 517,151,133 Zahl der dabei betheiligten Personen: Zahl Vom Handel le-

Zahl der Han- dex bende Bevdlke- deltreibenden. Arbeiter. rUng (Männer

und Frauen). 8,095 126,968 405,186 9,362 248,250 715,908 17,743 614,612 1,843,836 35,200 989,830 2,964,930 Bei der Aufzählung dessen, was der Verfasser die Handels- Mittel (Moyens de Commerce) nennt, hat er sich in verschiede- nen Fällen auf offizielle Angaben stüßen können. Er fand Alles, was sich auf die Banken bezieht, in den Berichten dieser Anstal: ten, und dieser Theil seines Werkes bietet eine große Ge- nauigfkeit dar, Die Angaben in Bezug auf den Geldwerth sind vielleicht weniger genau, obgleich sie im Allgemeinen eben- falls aus offiziellen Dokumenten geschöpft sind. Es scheint aus allen bisher angestellten Untersuchungen hervorzugehen, daß die Masse des zirfulirenden Mediums in Frankreich etwa 3 Milliar- den beträgt; allein man begreift, daß eine solche Schägung stets etwas Ungewisses haben muß, da die Mittel zur Verifizirung und Kontrollirung wenig zahlreich sind. So würde z. B, aus den von Herrn Schnitler benußten offiziellen Mi en hervor- geben, daß in einer Zeit von funfzig Jahren 2 Mi iarden 500 illionen baares Geld mehr eingeführt als ausgeführt worden sey, d. h. die Einfuhr von Barren und baarem Gelde vom Jahre 1787 bis zum Jahre 1840 würde fast 5 Milliarden, die Ausfuhr nur 2 Milliarden 500 Millionen betragen. Man sieht auf den ersten Blick, daß ein solches Verhältniß unzuläßlih is, und man wird ohne Mühe begreifen, daß es fast unmd lih ist, auch nur auf annähernde Weise die Einfuhr und Ausfuhr des baaren Gel- des anzugeben. i Der innere Handel erskreckt sich auf alle diejenigen Erzeugnisse unseres Bodens und unserer Jndustrie, die im Lande verbraucht werden oder zu Geschäften Anlaß E ras ehe sie das Land verlassen; ferner auf alle Artifel, welche durch den speziellen Handel und durch unsere Schiffe eingeführt werden, die von dem Seefischfange zurück- fommen, Man hat den Werth des inneren Handels im Jahre 1829

oldarbeiten und Bijouterie Branntwein - Brennereien, Brauereien u. s. w. Verschiedene Jndustrie-Zweige Künste und Handwerke

Auswärtiger Handel...

Auswärtiger Handel

eer Handel Detail- Handel

1032

auf 6,476,160,000 Fr. eschäßt, und man giebt zu, daß der gesammte Hovdel zu 7,703,016 Fr. angenommen werden föônne. Diese

umme scheint übertrieben zu ui Chaptal nahm für das ahr 1819 etwa 6 Milliarden an. r Schnitler giebe der erferen von beiden Ziffern den Vorzug; denn er gelangt in seiner Ueber- sicht der Haupt-Artikel des inneren Handels zu der Summe von etwa 5 Milliarden, indem er bemerkt, daß er den anf, den

lachs, den Taback, die Färberrdthe u. s, w. weggelassen habe.

e ist die vollständige Uebersicht :

etraide E ano vanés atte . + 1,800,000,000 Fr,

Schlachtfleish. sie a 666 Ca RE A 558,000,000 -

E tas ouis aba Le «vao Tho cbiliia 490,000,000

Branntwein 000,

Bergbau und seine verarbeiteten Produkte 360,000,000

Fabrifen und Manufakturen

Kolonialwaaren |

Fischfang 35,000,000

T,93T,000,000 Fr. Paris is der Hauptsi6 des inneren Handels; keine Stadt

macht so viel Geschäfte, wie der Pariser Handelsstand. Man ver- braucht daselbs jährlih 2 Millionen Hectolitres (3,600,000 Schef- fel) Getraide, 50 Millionen Kilogr. (100 Millionen Pfd.) Schlacht- fleisch. Der Stadt-Zoll beträgt gegenwärtig mehr als 30 Millio- nen Fr. Den Werth der jährlih in den Hallen und auf den Märkten verkauften Lebensmittel shâßt man auf 84 Millionen Fr. Die folgenden Zahlen-Angaben zeigen, wie sehr der Handel im Zunehmen is: Paris, welches im Jahre 1810 mittelst der Messagerieen täglich 220 Reisende und 21,000 Kilogr. Waaren in die Provinzen sandte, sieht heutzutage 900 Reisende und 45,000 Kilogr, Waaren täglich dahin abgehen. Statt der 44,726 Paten: tirten, die man im Jahre 1831 in Paris zählte, gab es im Jahre 1837 deren 75,844, Lyon is die zweite Stadt des Königreichs, sowohl wegen der Wichtigkeit des Handels als wegen der Zahl der Einwohner; sie hatte ehemals vier berühmte V. essen, welche durch die Vermehrung der Beziehungen abgekommen sind. Dies ist mit einer großen Anzahl Messen der Fa gewesen ; doch giebt es noch drei, die von Wichtigkeit sind: die V. esse von Beaucaire ist sehr bedeutend. Beaucaîre, Hauptort eines Kantons im De: partement du Gard, hat noch nicht 10,000 Einwohner, aber e Zeit der Messe steigt die Bevölkerung zuweilen bis auf 100, Seelen. Die Lage an der Rhone, welche ein Kanal noch direkter mit dem Meere verbindet, erleichtert den Verkehr, und diese Stadt bildet gewissermaßen ein Band zwischen dieser Stadt und allen zu dem Bassin des Mittelländischen Meeres gehörenden Städten. Die Messe währt vom 22.—28, Juli. Es werden etwa für 10 Millio- nen Fr. Waaren dorthin gebracht, und die baaren Geldgeschäfte kdn- nen noch auf mehr als 6 Millionen Fr. geshä6t werden. Die Wich- tigkeit der Messe von Beaucaire nimmt indeß mit jedem Jahre ab. Sodann kommt die Messe von Guibray. Guibray ist nichts weiter als eine Vorstadt von Falaise, Arrondissements-Hauptort im Departement du Calvados mit 10,000 Einwohnern. Die Messe währt vom 15,—24, August. Der Umsaß beträgt daselbs etwa 12 Millionen Fr. Sie beginnt mit einem großen Pferde- und Rindvieh-Markt; aber die Hauptsache sind die Manufaktur-Gegen: stände, die von Elbeuf, Sédan, Rouen, Lille, Rheims, Paris, St. Quentin und anderen Orten hierher geschickt werden. Die im Jahre 1549 gegründete Messe von Caen beginnt am zweiten Sonn: tage nach Ostern und währt vierzehn Tage. Man bringt dort hauptsächlich Strumpfwaaren, Kanten und Blonden zum Verkauf. Nächst dem Gelde, den Banken und Märkten if der Trans: port eines der nothwendigsten Beförderungsnmittel für den Handel. Die Herren Dutens und Navier haben die Gesammtmasse der jährlich zu Lande transportirten Waaren auf 31 Millionen Tonnen eschâßt. Beträgt die mittlere Entfernung des Transports 15 Bons und der mittlere Preis 1 Fr. für die Lieue, so m ßte man den Ertrag dieser Jndustrie auf 465 Millionen Fr. jährlich chäben. Die P ist zweierlei Art: gewöhnliche oder Eil: fracht; die erstere legt 8—10 Lieues, die leßtere etwa 18 Lieues täglich zurück. Um eine noch grdßere Befhiydigkeit zu erlangen, muß man sich an die Messagerieen wenden, dle durchschnittlich 2 Lieues in der Stunde, mithin 48 Lieues täglich, zurüdcklegen, Die Messagerieen sind zwar eigentlih für den Personen - Trans- port eingerichtet, allein ihr fester und rge Dienst erhält sich nur durch den Waaren: Transport, den sie ebenfalls úberneh- men. Man zahlt dann viermal so viel, als fúr die gewöhn: lichen Frachten und 2} mal so viel, als für die Eilfrachten, d. h. 8 Fr. für die Tonne und die Lieue. Jm Jahre 1838 gab es 4652 Unternehmer von öffentlichen Ft, die 20,143 viere rádrige und 9584 zweirädrige Wagen beschäftigten. Die vollstän- dige Ladung einer großen Diligence beträgt 5000 Kilogr. (etwa 90 Tir) und kann dieses Gewicht nicht Übersteigen, Die Steuer auf öffentliche Wagen, die sich im Jahre 1819 noch nicht auf 3 Millionen belief, beträgt gegenwärtig 6 Millionen Fr., wovon 4 vom Personen- und 5 vom Waaren: Transport entrichtet wer- den, Da diese Abgabe -2- der Brutto : Einnahme bildet, so folge daraus, daß die óffentlihen Wagen 60 Millionen Fr. jährlich ein: nehmen. Die beiden Haupt-Messagerie-Gesell schaften (die König- lichen Messagerieen und die Messagerieen Laffitte und Caillard) haben nicht mehr als 400— 500 Wagen, und dennoch {äßt man, daß sie allein fast ’; der gesammten Circulation des Königreichs besorgen. Diese Circulation ist allerdings für Personen noch wenig bedeutend, da man annimmt, daß im Dur schnitt jeder Bewohner jährlih 3 Lieues auf dentlichen Wagen fährt. Die Wagen der Königlichen Messagerieen legen gegenwärtig 9685 Lieues, die der allgemeinen Messagerieen 3516 Lieues täglich zurúck,

Ueber die Wichtigkeit der Transporte auf den Kanälen und Flússen hat man sehr wenig Angaben, oder vielmehr, sie sind vor: handen, aber in den Archiven der verschiedenen Verwaltungen zer- skreut und niemals zusammengestellt und geordnet, Herr Schniß- ler fonnte daher nichts darúber sagen.

Der Küstenhandel zwischen den maritimen Provinzen Frank- reichs is sehr lebhafe. Die Provinzen am Ocean und am Kanal senden denen am Mittelländischen Meere Getraide und Mehl, Saamen - Oele, Brennholz, Fichten: und Tannen - Harz und erhalten dafür von den leßteren Wein, Seife, Branntwein, Sol u. s w. Die Häfen des Oceans tauschen unter si vermictel des Küstenhandels Brennholz, Bau - Materialien, Getraide und Mehl, Salz, Weine, Eisen, Steinkohlen, Branntwein u. s. w. aus, Die Fahrzeuge, welche zu dieser Schiffahrt dienen, haben

ewöhnlich einen Gehalt von 50 Tonnen, d. h. von 500 metrischen T einern, Nimmt man nur auf den Tonnen-Gehalt Rücksichr, so scheint die Wichtigkeit der Küsten-Schiffahrt nicht geringer zu seyn, als die des auswärtigen Handels ; allein die Lueg, esteht gewöhnlich aus Gegenständen von geringerem Werthe, Wir wol: en die von Herrn Schnißler mitgetheilten P S über den Küstenhandel nicht wiederholen ; sie beziehen eds auf das Jahr 1837, und es wäre zu M AntEiA, daß der fer sich der erie des Küstenhandels für 1840 bedient hâtte, die schon Se rin onaten durch die Zoll - Verwaltung bekannt gemachte

Das dritte und lebte K des zweite von dem ancwártigen 1 del B diee M e nbgrorbene Uederigt tes Hande dde ert eruns

d 4 u -

d ind dem Bande, der sîch auf das abr 840 beziehe,

aben si f, ri ir, i s m d mera Bet Dr grade Wten De taats-Zeitung 1841 Nr. , 332)

menten, die interessant Ren Ee IRBehale C R So b a te Kapitel des zweiten ndes von Herrn nißler's Werk enthält daher, mit Ausn me einiger Details, nichts p niche s in den erwähnten Artikeln enthalten wäre, Wir be- in zwei oder drei Monaten, wenn die Regierung es Handels für 1841 bekannt gemacht haben wird, N ad zurüd foamen, L g é: d Herrn nißler wird allen denen sehr nüß: lih seyn, die nicht im Stande nd, si die von der Äcalirdas publizirten volumindsen Sammlungen anzuschaffen. Es resumirt mit vieler Genauigkeit unsere offiziellen statistisi Dokumente und fann sie _ in den meisten Fällen erseßen. ie wir bören, wird der Verfasser die zwei noch fehlenden Bände bald na en lassen. Wir sind Überzeugt, daß auch sie die ebührende Theil: nahme finden werden, da es ein um so grdôßeres erdienst is, einen Gegenstand systematisch ju bearbeiten, der sich bei der Masse des Details am schwersten einer solchen Bearbeitung fügt und schon seiner Natur nach selbsk den fleißigsten und aufmerfkfsamsten Samm: ler außer Stand seßt, den Ansprüchen auf Vollständigkeit in jeder Hinsicht zu genügen.

Berlin - Potsdamer Eisenbahn.

In der VVoche vom 23, bis incl. den 29. August c. sind auf der Berlin- Potsdamer Eisenbahn gefahren 1) zwischen Berlin und Potsdam 9,745 Personen 2) - - Steglitz 1,466 -

Zusammen 11,211 Personen. Meteorologische Beobachtungen.

Morgeus Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Ube. 2 Ube. 10 Ube. Beobachtung.

|338/25 " Par. |338,92" Par | 337,58" Par.| Quellwärme 92° n, Luftwärme .…. | + 12,6° R.| + 2L,s°R | + 14,2° R.| Fluswärme 18,5* R, Thaupunkt... | 4+ T4 R.| + 4,1°BR | 4+ 6,1° R.| Bodenwürme Dunstaättigung | 65 pei. 27 pci. 56 pCct. | Ausdüäustung

Welter beiter, bezogen. bewölkt. | Niederschlag O. k 80. 080, §0. Würmewechsel-+22,7 E S0. dame 11/,1°,

Tagesmittel: 338,25” Par... 4+ 16,2° R... +6,3° R... 49 E

Berliner Börse. Den 30. August 1842.

Pr. Cour. Aclien. Beief. | Geld.

1842. 29, August.

Lußfidruck ..,,

Pr. Cour. Brief. | Geld.

Zt.

Fonds. z

M l 103 | 1 O | 102 1044 | 103 1022 79, | 787

Berl. Pots. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Med. Lps. Biseub, do. do. Prior. Obl, Bel. Aub. Kisenb. do. do. Prior. Obl. | Düss Bb. Biseub, |

Vit. Sebuld - Sch. / 4 do. n.342 abgest. |*) 104 Pr. Bugl. Obl. 30. | 4 | 1034 Präm. Sch. der 85% Seehandlung. |— Kur- u. Nm. Schv. |[34| 1023 1013

103%

Berl. Stadt - Obl. | 4 nt do.x.34 7 abge. |*)| T Dave. do. in Thb. |— 49 Westp. Pfandbr. /34| 103 do. do, Prior, Obl. 98k Grossh, Pos. do.|/4| 1 Berl.-Fraukf. Eis.

101 lein T : tos | 108} |ragtdekad 3

do, do. Prive. Obl. Rhein. Eiseob,

99 904 | 894

Fah ApRLA| a | R

134 | 13 Audere Goldwün- Scbleviecke 4s (3 108è zen à 6 Tb. |--| 10% | 93

Disconto. _— 3 4 *) Der Käufer vergütet auf den am 2, Januar 1843 fálligen Coupon # pCt.

Pr. Cour. Thle. zu 30 Sgr. Brief. | Geld.

Wecheel-Coures.

Kurz 2 Mi. 139 Kurrx 2 Mi. 14

3 Met. 6 235 2 Mit. S0

2 Mi. 1034

2 i. 102

2 1. 99/7 8 Tage 2 Mi. 102 3 Woeb. L 1K

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. rankfurt a. M. WZ Petersburg . «

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. Aug. Niederl. wirkl, Schuld 52%. Kanz-Bill, —, 52 Span. 17. Pas. —. Ausg. —, Zinel, —. Peäm. Seh. —. Pol. —. Oesterr. 1071):

London, 26. Aug. Cons. 3% 925. Belg. —. Neue Aul. 205. sive —. Ausg. Sch. —, 245% Holl. 524. 52 102. ¿ Paris, 25. Aug. 6% Rente 8s cour. LIŸ. 70. 32 Rente fn cour. 78.85. Aul. de 1841 —. 5% Neapl. au cowpt. 106. 50. 5% Span. Reute 217. Pass. 4.

W ien, 25. Aus. 55 Mei. 1094. 42, 1005. 35 764. 237 —. Bank-Actien 1632. Aul. de 1834 139. de 1839 1095.

52 do. 101K.

Preuss.

Pas.

Ih les

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 31. Aug. Jm Schauspielhause: Der Zeitgeist, Possenspiel in 4 Aufz., von’ E. Raupach. Hierauf: Drei Genre- Bilder, in Jealienischer, Englischer und Deutscher Sprache, von L. Schneider. Ausgeführt in Dialog, Gesang und Tanz von Dlle. Grünbaum, Dlle. Polin und Herrn Schneider, Die Musik sämmtlicher Bilder ist von dem Hof: Komponisten Herrn H. Schmide. 2 Eine Nacht in Venedig, (Jn 2 Abtheilungen.) 2) Ein

chottisher Clans - Häuptling und sein Sohn. 1715, 3) Der Kurmärker und die Pikarde. 18415, Donnerstag, 1. Sept. Jm Schauspielhause: Preciosa.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Sept. Zur Wiedereröffnung der Bühne: Prolog, gedichtet von Friedrich Adami, gesprochen von Mad. Urbaneck. Hierauf: Einen Jux will er sich machen, Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy,

reitag, 2, Sept, Steffen Langer aus Glogau, oder: Der Holländische Kamin.

T aci penaeniine Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der De cker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruderei. Beilage

Inland.

BVerlín, 30. Aug. Fortsegung der Verordnunge über die Bildung ber irai dea Aus\chüsse : Sti

V d über die Bildung eines Ausschusses der “En n Scánde der Provinz Posen, Ae M

Wir erufen Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kdnig von ußen 2c. 2c. aben beschlossen, einen ständischen Ausschuß aus Mitgliedern des rovinzial-Landtages, welche dessen besonderes e besien, wdh- len zu lassen, um solchen in der Zwischenzeit von einem Lan tage zum anderen in geeigneten Fällen zu berufen und Uns in wichtigen Lan- des-Angelegenheiten seines Raths zu bedienen.

Wir verordnen daher, nach eingeholtem Gutachten Unserer ge- treuen Stände der Provinz Posen, was folgt :

S. 1. Es soll in der rovinz Posen, so wie in allen übrigen Pro- vinzen Unserer Monarchie, ein Aus aus den auf dem Provinzial- Landtag versammelten Ständen gebildet werden, der sich auf Unseren Befehl zu versammeln hat, um Uns die Gelegenheit zu geben, auch

u der Zeit, wo die Provinzial-Landtage nicht versammelt sind, stän- | Vorbereitungen zu allgemeinen wichtigen Geseven zur gutachtlichen

§. 2. Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinzial-Stände, Aeußerung aufzufordern , sowobl Hinsichts der a S dieser

ische Organe mit ihren Gutachten zu hdren. wie solche durh den Art. 3 des allgemeinen Geseßes vom 5. Junt u porgeschrieden ist, erleidet durch den Ausschuß (§. 1) keine Beein- trächtigung.

C3, Pie Wirksamkeit des Ausschusses soll vielmehr eintreten,

von ihnen berathenen Geseß-Entwurf bedeutend von einander abwei- chen, oder wenn in der weiteren Berathung der Geseße in den hdhe- ren Fustanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden, durch ständische Organe eine Ausgleichung der verschiedenen Ansichten herbeizuführen.

È 4. Jnsbesondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus- (a ein fiändisches Organ darbieten, mit dem Wir auch bei Gegen-

nden, welche bisber in der Regel an die Provinzial-Stände nicht |

gelangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Männer aus den

ingesessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an- E menden Haupt-Grundsäße einer Besprechung wollen unterwerfen assen.

Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbereitungen X allgemeinen wichtigen Geseßen zur gutachtlichen Aeußerung aufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwendigkeit dieser Geseße im Allgemeinen, als Hinsichts der Richtung, welche bei Ab- fassung derselben zu befolgen seyn mdchte, insofern cs dabei haupt \äch- S au Kenntniß drtlicher Verhältnisse und praktische Erfahrung ankommt.

5. 5. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses schen Wir bier- durch auf Zwölf fest. B ses Ausschusses seh

Seine Zusammenseßung geschieht in der Art, daß für denselben

vom ersien Stande 6 Mitglieder, vom Stande der Städte. 4 - vom Stande der Landgemeinden 2 zu wählen sind. O

5. 6, Der Landtags Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck fünf- tig bis zur Erdffnung des DaMN folgenden Provinzial-Landtages fort- dauern soll , ij jederzeit Mitglied und Vorsihender des Ausschusses. Derselbe wird in die Zahl der Ausschuß- Mitglieder des ersten Stan- des in der Art mit eingerechnet, daß während der Dauer seines Amtes für jenen ein Mitglied weniger zum Ausschusse ewählt wird.

S. 7, Die zu diesem Ausshusse erforderlichen Wahlen erfolgen auf versammeltem Provinzial-Landtage von jedem Stande in sich nach absoluter Stimmen-Mehrheit, Für jeden Stand werden so viel Stell- vertreter, als er Ausschuß-Mitglieder zu ernennen hat, in der Art ge- wählt, daß jeder einzelne Wahl-Akt ausdrucklich auf die Wahl des er- fien, zweiten u. \. w. Stellvertreters des betreffenden Standes gerich- tet und auf diese Weise die Reihefolge bestimmt wird, in welcher die rw tes Tes Uner E L RRELeN Verhinderungen von Aus-

-Mitgliedern eintreten sollen. uen den Fall der Behinderung des Landtags-Marschalls werden Wir einen Stellvertreter desselben aus den dem ersten Stande ange- hdrigen Mitgliedern des Ausschusses ernennen. Jn seiner Eigenschaft als Ausschuß-Mitglied wird dann der Landtags-Marschall durch Ein- berufung desjenigen Stellvertreters seines Standes, an dem die Reihe is, erseßt.

G Die Wahlen eines jeden Standes werden durch den Landtags- Marschall, als Wahl-Dirigenten, geleitet. Dieselben bedürfen Unse- estätigung. : j :

D L « Die Dauer der Wirksamkeit der Mitglieder eines gewähl- ten Ausschusses M TrENe sich auf die Zwischenzeit von einem Pro- inzial-Landtage zum anderen. / i v Ein in den Ausschuß gewdhlter Abgeordneter bleibt dessen Mit- glied bis zur Erdffnung des nächsten Landtages, auch wenn die Wahl- Periode, für wee er als Landtags- Abgeordneter gewählt if, inzwi-

ablaufen sollte. at 9, Den um Provinzial - Landtage versammelten Ständen bleibt Überlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkom- menden Geschäfte ständisher Verwaltung, insofern sie nicht besondere Ausschüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehenden Bestim- mungen zu bildenden Ausschusse, auch, nah dem Bedürfnisse, einem innerhalb deseiben zu e nalen veR engeren Ausschusse, oder auch nur inzelnen Mitgliedern zu übertragen. i E zal ie Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, be- dürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behalten Wir Uns vor, alsdann auf ihren Antrag, wegen des Zusammentritts des Ausschusses zu R wecke et Behandlung derartiger Ge-

weitere Bestimmungen zu treffen. : an 10, Die Kosten der Ausschüsse werden von jedem Stande nah dem im §. 4 des Geseßes vom 27. März 1824 und §. 5 dieser Verordnung festgeseßten Stimmen- Verhältnisse desselben au gebracht.

Urkundlich unter Unserer Hdchsieigenhändigen Unterschrift und deigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

(L, S.) Friedrich Wilhelm.

Prinz von Preußen.

vonBoyen, Mühler. von Rochow. von Nagler. Rother.

Grafvon Alvensleben. Eichhorn. vonThile. vonSavigny.

Freiherr von Bülow. vonBodelshwingh. Grafzu Stolberg. Graf von Arnim.

Verordnung über die Bildüng eines Ausschusses der Stände der Provinz Sachsen,

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, Kdnig von

reußen 2c. ¿c. : eschlossen einen ständischen Ausshuß aus Mitgliedern des Provitizial - Landtages, welche dessen besonderes Vertrauen besißen, wählen zu lassen, um solchen in der Zwischenzeit von einem Landtage gum anderen in geeigneten Fällen de berufen und Uns in wichtigen

haben

andes-Angelegenheiten seines Raths zu bedienen.

Wir verordnen daher, nah eingeholtem Gutachten Unserer ge- treuen Stände der Provinz Sachsen, was D

s 1. Es soll in der Provinz Sachsen , so wie in allen Übrigen Provinzen Unserer Monarchie, ein Ausschuß aus den auf dem Pro-

1033 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung. F 241.

vinzial-Landtage versammelten Ständen gebildet werden, der sich au Unseren Befehl zu versammeln hat, um Uns die Gele i S d ben, auch zu der Zeit, wo die inztal - Landtage nitt versammelt find, ständische Organe mit thren Utachten zu Ms

. 2. Die verfaungsmäßîge rksamkcit (Gesegovinzial-Stände, wie solche dur den Art. 11, des allgemeinen Gesehes vom 5. Juni 1823 vorgeschrieben is, erleidet durch den Ausschuß (§. 1) Feine

Beeinträchtigung.

S. 3, Bie Wirksamkeit des Ausschusses soll vielmehr eintreten, wenn die Ansichten der Landtage verschiedener From ugen Über einen von ihnen berathenen Beses Entwurf bedeutend von cinander abwei- chen, oder wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den hdhe- ren Fnstanzen der Legislation neue Momente hervortceten und Wir es angeme en finden , durch ständische Organe cine Ausgleichung der verschtedenen Ansichten herbeizuführen. |

. 4. Fnsbesondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus- {uß ein ständisches Organ darbieten, mit dem Wiv auch bei Gegen- ständen , welche bisher in der Regel an die Provinzial - Stände nicht elangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Männer aus den Einges enen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an- u meiden Haupt-Grundsäze einer esprechung wollen unterwerfen assen.

Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben au bei den ersten Gesehe im Allgemeinen, als Hinsichts der Richtung, welche bei Ab-

fassung derselben zu befolgen seyn mdchte, insofern es dabei haupt- sächlich auf Kenntniß drilicher Verhältnisse und praktische Erfahrung

| ankommt. wenn die Ansichten der Landtage verschiedener Provinzen über einen |

S. 5. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses seßen Wir bier- durch auf Zwölf fest.

Seine Zusammenseßung geschieht in der Art, daß für denselben

1 Mitglied aus dem Stande der Prälaten, Grafen und Herren, 9 Mitglieder aus dem Stande der Ritterschaft, 4 Mitglieder aus dem Stande der Städte und 2 Mitglieder aus dem Stande der Landgemeinden zu wählen sind.

F. 6. Der Landtags - Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck fünftig bis zur Erdffnung des nächstfolgenden Provinzial-Landtages fortdauern soll, is jederzeit Mitglied und Vorsißender des Ausschus- ses. Derselbe wird in die Zahl der Ausschuß-Mitglieder des Stan- des der Prälaten, Grafen und Herren , beziehungsweise der Ritter- schaft, in der Art nit cingerechner, daß während der Dauer scines Tres von demselben cin Mitglied weniger zum Ausschusse gewählt wird.

S. 7, Die zu, diesem Ausschuß erforderlichen Wahlen erfolgen auf versammeltem Provinzial - Landtage von jedem Stande in sich nach absoluter Stimmen-Mehrheit. ¿

Vom Stande der Prälaten, Grafen und Herren wird cin Stell- vertreter, vom Stande der Ritterschaft, der Städte und der Land- genen aber eine der Zahl der Ausschuß-Mitglieder jeden Stan-

es (beim Stande der Ritterschaft einschließlich des etwa aus ihm ernannten Landtags-Marschalls) gleiche Zahl von Stellvertretern in

| der Art gewählt , daß jeder einzelne Wahl - Aft ausdrücklich auf die | Wahl des ersten , zweiten u. \. w. Stellvertreters des betreffenden

Standes gerichtet und auf diese Weise die Reihefolge bestimmt wird, in welcher die Erwählten bei vorfallenden Verhinderungen von Aus- chuß - Mitgliedern eintreten sollen. Für den Fall der Behinderung des Landtags - Marschalls werden Wir einen Stellvertreter desselben aus den dem Stande der Prälaten, Grafen und Herren und dem Stande der Ritterschaft angehdrenden Mitgliedern des Ausschusses ernennen. Jn seiner Eigenschaft als Ausschuß-Mitglied wird dann der Landtags - Marschall durch Einberufung desjenigen Stellvertre- ters seines Standes, an dem die Reihe is, erseßt.

Die Wahlen eines jeden Standes werden durch den Landtags- Marschall, als Wahl - Dirigeuten , geleitet, Dieselben bedürfen Unserer Besidtigung. L

S. 8. Die Dauer der Wirksamkeit der Mitglieder eines gewählten Ausschusses beschränkt sich auf die Zwischenzeit von einem Provinzial- Landtage zum anderen,

_ Ein in den Ausschuß gewdählter Abgeordneter bleibt dessen Mit- glied bis zur Erdffnung des nächsten Landtages, auh wenn die Wahl-Periode, für welche er als Landtags-Abgeordneter gewählt is, inzwischen ablaufen sollte. /

S. 9. Den zum Provinzial - Landtage versammelten Ständen bleibt überlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vor-

kommenden Geschäfte ständischer Verwaltung, insofern sie nicht | besondere Ausschüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehen- |

den Bestimmungen zu bildenden Ausschusse, auch nah dem Sie nisse einem innerhalb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse oder auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertragen.

Im Fall die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, bedürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behalten Wir Uns vor, alsdann auf ihren Antrag, wegen des Zusammentritts des Ausschusses zu diesem Zweck und der Behandlung derartiger Geschäfte, weitere Bestimmungen zu treffen.

§. 10. Die Kosten der Ausschüsse werden in derselben Art, wie die allgemeinen Landtagskosten, aufgebracht.

Urkundlich unter Unserer Höch cigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

(Li S) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

von Boyen, Mühler. von Rochow. von Nagler. Rother,

Graf von Alvensleben, Eichhorn. von Thile. vonSavigny.

Freiherr vonBülow, von Bodelschwingh. Grafzu Stolberg. Graf von Arnim.

Verordnung über die Bildung eines Ausschusses der Stände der Provinz Westphalen.

Mr N Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen 2c. 2c.

haben beschlossen, einen ständischen Ausschuß aus Mitgliedern des Provinzial-Landtages, welche dessen besonderes Vertrauen besißen, wäh- len zu lassen, um solchen in der Zwischenzeit von einem Landtage zum anderen in geeigneten Fällen zu berufen und Uns in wichtigen Lan- des-Angelegenheiten seines Raths zu bedienen.

Wir verordnen daher, ge eingeholtem Gutachten Unserer ge- treuen Stände der Provinz Westphalen, was folgt :

S. 1. Es soll in der Provinz Westphalen, (0 wie in allen übri-

en fovizen Unserer Monarchie, ein Zee aus den auf dem Prov nzial- aptage versammelten Ständen gebildet werden, der sich auf Unseren Befehl zu versammeln hat, um Uns die Gelegenheit zu eben, auch zu der Zeit, wo die N Gui odtage nicht versammelt ind, sländische Organe mit thren Gutachten zu hdren.

S. 2, Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinzial-Stände, wie solche durch den Art. 111. des allgemeinen Gesehes vom 5. Juni Qu en ist, erleidet durch den Ausschuß (§. 1) Teine

eeinträhtigung.

F, 3, Die Wirksamkeit des Ausschusses soll vielmehr eintreten, wenn die Ansichten der Landtage verschiedener Provinzen über einen von ihnen berathenen Geseß- Entwurf bedeutend von einander ahb- weichen, oder wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den M LEO der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden, durch ständische Organe eine Ausgleichung der verschiedenen Ansichten herbeizuführen,

. 4. aeatefondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus- shuß ein ftändishes Organ darbieten, mit dem Wir auch bei Ge- gensiänden , welche bisher in der Regel an die Provinzial- Stände nicht gelangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Männer aus den Eingesessenen der Provinz einzuholen für gut finden, die A TECIESS Haupt - Grundsätze einer Besprechung wollen unter- werfen lassen.

Desgleichen behalten Wir uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbereitungen zu allgemeinen wichtigen Gesepen zur gutachtlichen Aeußerung aufzufordern, sowohl Hinsichts der othwendigkeit dieser Gesetze im Allgemeinen, als Hinsfichts der Richtung, welche bei Abfas- sung derselben zu befolgen seyn mdchte, insofern es dabei hauptsäch- p auf Neuttuiß rtliher Verhältnisse und praktische Erfahrung ankommt.

S. 5. Die Zahl der Mitglieder dieses Aus\chu}es sehen Wir hier- durch auf Zrodlf fest. L

Seine Zusammenseßung geschieht in der Art, daß für denselben zu wählen sind:

l, vom Stande der Ritterschaft, einschließlich der zu den vormals reihsunmittelbaren Fürsten nicht gehdrigen im Stande der Fürsten und Herren Stimmberechtigten :

1) aus dem Minden - Ravensbergschen und dem E Paderbornschen Wabl-Bezirk............. 1 Mitglied

2) aus dem Westphälischen und dem Märkischen

3) aus dem döftlihen und dem westlichen Münster- schen Wahl-Bezirk 1

4) aus den auf dem Landtage versammelten, oben begethnieten Stimmberechtigten im Stande der Fi rísten und Herren und aus dem Stande der Ritterschaft, ohne Rúcksicht auf die genannten kombinirten Wahl-Bezirke

11. vom Stande der Städte:

1) aus dem Minden - Ravensbergschen und dem Paderbornschen Wahl-Bezirk

2) aus dem Westphälischen und dem Märkischen Wabl-Bezirk 069644 R e L

3) aus dem ôsilichen und dem westlichen Münfster- schen Wahl- Bezirk

4) aus den auf dem Landtage versammelten städti- schen Abgeordneten , ohne Rücksicht auf die ge- nannten kombinirten Wahl = Bezirke...

. vom Stande der Landgemeinden : 1) aus dem Minden-Ravenébergschen und dem Pa- derbornschen Wahl-Bezirk................... 2) aus dem Westiphälischen und dem Märkischen Wahlbezirke. A M A, 3) aus dem östlichen und dem westlichen Münster- schen Wahl-Bezirk 1

4) aus den auf dem Landtage versammelten fige ordneten des Standes der Landgemeinden, ohne Rücksicht auf die gedachten kombinirten Wahl=- Bezirke... i j

1

1 1

41 ; 12 Mitglieder.

Diese Wahlen erfolgen durch die Abgeordneten der betreffenden Wahl-Beczirke und Stände, bezichungsweise die sämmtlichen Abgeord- neten des betreffenden Standes aus deren Mitte. Sofern es von den vormals reichsunmittelbaren Fürsten gewünscht wird, wollen

| Wir dem Ausschuß noch zwei von und aus denselben zu wählende

Mitglieder hinzufügen , die jedoch an den Verhandlungen des Aus- schusses nur in Person theilnehmen können.

Jhre Tbeilnahme findet indeß nur dann statt, wenn der Aus- shuß für sich allein zusammentritt, wohingegen Wir , sobald Wir die Ausshüsse mehrerer oder aller Provinzen zu einer gemeinsamen Berathung berufen, wegen der Konkurrenz der vormals reichsunmit- telbaren Fürsten besondere Anordnungen treffen werden.

S. 6. Der Landtags- Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck fünftig bis zur Eröffnung des nächsten Provénzial-Landtages fort- dauern soll, iff Mitglied und Vorstßender des Ausschusses, Wenn Wir denselben aus den vormals reihsunmittelbaren Fürsten ernen- nen und diese von der ihnen s. 5 gegebenen Befugniß keinen Ge-

| brauch machen, tritt der Landtags - Marschall dem Ausschusse als

dreizehntes Mitglied hinzu. ; Wenn Wir dagegen für gut finden , ihn aus der Ritterschaft zu entnehmen, wird er in die Zahl der Ausschuß-Mitglieder dieses Stan-

des, beziehungsweise desjenigen Landestheils, welchem er als Land-

| tags-Mitglied angehört, in der Art mit etngerechnet, daß während der

Dauer seines Amtes für jenen ein Mitglied weniger zum Ausschusse gewählt wird. S : j

S. 7, Die zu diesem Ausschusse erfordeclichen Wahlen er olgen a versammeltem Provinzial-Landtage von jedem Stande in sich nach absoluter Stimmen- Mehrheit. L

Für jedes Mitglied des Ausschusses wird ein Stellvertreter ge- wählt. Für den Fall der Behinderung des Landtags-Marschalls wer- den Wir einen Stellvertreter desselben aus den dem Stande der Für- fien und Herren oder dem Stande der Ritterschaft angehdrigen Mit- gliedern des Ausschusses ernennen. Es if deshalb, wenn der andtags- Marschall der Ritterschaft angehört, für ibn, eben so wie für alle

| Übrigen Mitglieder, ein Stellvertreter zu wählen , durch den er in diesem Falle in sciner Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses er-

seßt wird.

Die Wahlen eines jeden Standes werden durch den Landtags- Marschall als Wabl-Dirigenten geleitet. Dieselben bedürfen Unse- rer Bestätigung.

S. 8. Die Dauer der Wirksamkeit der Mitglieder eines gewähl(- ten Ausschusses beschränkt sich auf die Zwischenzeit von einem Pro- vinzial - Landtage zum anderen. Ein in den Ausschuß gewählter Abgeordneter bleibt dessen Mitglied bis zur Erdffnung des nächsten Landtages, auch wenn die Wahl - Periode, für welche er als Land- tags-Abgeordneter gewählt ist, inzwischen ablaufen sollte.

§ Den zum Provinzial - Landtage versammelten Ständen

| c 9, | bleibt überlassen , die Wahrnehmung der außer dem Landtage vor-

kommenden Geschäfte ständischer Verwaltung, insofern sie nicht be- sondere Ausschüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorsichenden Bestimmungen zu bildenden Ansschusse, auch, nah dem Bedürfnisse, einem innerhalb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse oder auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertragen.

Jm Fall die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, bedürfen ihre desfallsigen Beschlüsse Unserer Bestätigung, und behal- ten wir Uns vor, alsdann auf ihren Antrag, wegen des Zusammen- tritts des Ausschusses zu diesem Zweck und der Behandlung derarti- ger Geschäfte, weitere Bestimmungen zu treffen.

È 10, Die Kosten der Ausschüsse werden in derselben Art wie die Landtagskosten aufgebracht. : |

Urkundlich unter Unserer Hdchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel,

Gegeben Berlin, den 21. Funi 1842.

(L. §,) Friedri Wilhelm. Prinz von Preußen,

en. Mühler. von Rochow. von Nagler. Rother.

leben, Eichhorn. v. Thile. v. Savigny.

v. Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arném.

von Boy Graf von Alvens Freiherr v. Bülow.