Spanien.
Der diesseitige bevollmächtigte Mi- enossenschaft, Don ier eingetroffen, um, eatferat ßlich der Wiederherstellung sei- widmen zu fönnen. Dieser Diplomat über den Zweck seines Auf- ch óffentliche Blätter verbreitet waren, n seinen Eintritt ins Ministerium ist
e, hat Herr Olozaga sich der ihm icht und Gewandtheit entledigt. elangt, daß der Mâchte geneigt wären, die , eingetreten \ey, trübten Quel- ichen bemüht
© Madrád, 5. Nov. : der Schweizerischen Eid Carnerero, is vorgestern von von allen Geschäften, sich zerrútteten Gesun erflárt alle Gerúchte, welche enthaltes in Deucschland du fúr völlig unbegründet. A nicht zu denken.
Berichten aus Brüssel zufol übertragenen Mission mit Um Zwar war er in Brüssel mi Zeitpunkt, in welchem die nordischen in Spanien bestehende Regierung anzuerkennen allein die Gewissenhaftigkeit, mit welcher er aus unge len genauere Erkundigungen ú war, führte ihn bald auf eina hendes Ergebniß.
t der Vorausseßung an
ber diesen Punkt einzuz seinen Vorausseßungen entgegen ste- olitische Frage dort von allen Seiten Demnach hat er als ierher berichtet, daß für Spanien , nämlich die fernere Unter- zu den nordischen Jene und zu erreichende ser Gelegenheit mit solcher Vorsicht zeugt hält, allen Jnterpellationen, dürften, Rede stehen zu können. cines Handels - Traktates el nicht weit vorgerúckt zu Mission nur zum Deckman-
Herr Olozaga scheint jene p mit Zuziehung einiger erfahrener Diplomate beleuchtet und gründlich studirt seine nunmehrige Ueberzeugung h e Beibehaltung des statu quo brechung der diplomatischen Beziehungen für jeßt das einzige angeme/ wäre. Herr Olozaga ist bei die aufgetreten, daß er sich für Úber welche die Cortes an ihn richten Seine úbrigen auf die Unterhandlun fträge scheinen in Brf indem sie wohl seiner eigentlichen Denn da nicht Spanien von Belgien, sondern dieses Land wisse Begünstigungen in seinen Handelsbeziehu hl schwerlich annchmen, funden haben würde, bloß um hochstehenden Diplomaten, wie Daß dieser bei seinem Paris eine endliche Verständigung in heit erreichen werde, glaubt
Die bisherige Weigerung , dem von Zurbano gemißhandelten febvre eine angemessene Entschädigung hat vielmehr dazu beigetragen, die Verstimmung noch zu erhöhen.
gerichteten Au
tel dienten. von jenem ge erlangen wünscht, so darf man wo die diesseitige Regierung bewogen ge dieses Gegenstandes willen einen o Herr Olozaga, nach egenwärtigen Aufenthalt in
etres auf die Credential- Angelegen Niemand mehr.
Brüssel abzusenden.
ier wenigstens, der Spanischen Regierung Französischen Fabrikanten Le und Genugthuung zu ertheilen, n beiden Kabinetten eingetretene er Französische Geschäftsträger, Herzog von Glüksberg, bend wieder hier eingetroffen. — Es is hier das gründete Gerücht im Umlauf, der Herzog von sich von Lissabon im strengsten Jncognito hierher
ist vorgestern A wohl sehr unbe Aumale werde
Der Jnfant Don Francisco is fortwähr der Gegenstand der Huldi den, welche die dortigen seines Sohnes mit der Königin J
. der schlagendste, daß der Jnfant si Fuß ins Theater begebe, „ohne von \pekt zu verlang igi
Eine große
ter is der Coalition der periodisch Heute erhebt die am hr zufolge wäre die Co immsten Art, indem sie nicht eine be- ndern das Verschwinden jeder Regie- Bürgerkrieges, Verwirrung und Unheil sagt geradezu: „jene unmoralische Coali- hat eine gegen die Regierung, gegen berhaupt des Staates und welche ihn zur ersten Be- Staates erhob, gerichtete Feindseligkeit.“ Nach dieser Erklärung is man um so mehr gespannt, die Mit- die Regierung einer solchen Feindseligkeit
end in Saragossa gungen des Volkes, Unter den Grün- Blâtter zu Gunsten einer Vermählung \sabella anführen, is derjenige ch in bürgerlicher Tracht zu den Leuten den geringsten Re- (sin exigir niel mas minimo respeto).“
Anzahl der in den Provinzen erscheinenden Blât- en Presse der Hauptstadt bereits tlihe Gaceta zum erstenmale alition der Presse
beigetreten. gegen leßtere ihre Stimme, 5 „eine Verschwörung der schl stimmte Regierungsform, rung, die Erneuerung des Die Gaceta tion der Presse is in der die óffentliche Staatsgewalt, gegen das d) selbst gegen die National - Vertretung, hörde des sehr deutlichen tel zu erfahren, welche entgegenzuseßen denkt.
Die Banden des Groc und Serrador nehmen in der G von Morella auf eine beunruhigende Weise Úberhand, entwa die Truppen und rufen in gedruckten Proclamationen Don Car- los und die Religion aufs neue aus.
Der General Ribero, der im vorigen Jahre O'Donnell's in Pampelona befehligte, und beschuldigt mit diesem in Einverständniß gestanden zu haben, ist nunmehr durch ein Kriegsgericht volllommen freigesprochen worden.
zur Zeit des Auf-
worden war,
Bekanntmachungen.
Auf den Antrag der verordneten Vormünder Kohrt- Saaler Minorennen werden alle und jede, welche an die Verlassenschaft des unläng| mit Tode abge- ngenen Pächters Karl Fohann Heinrich Kohrt zu aal rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche haven, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der dazu auf den 15. und 29. November oder den 15. De-
* rit Muigl Hofgerich or dem Königl. Hofgericht an- sichenden Termine, bei Vermeidung der am 31.De- zember cr. zu erkennenden Präklusion, hiermit auf- N dia dischen Delta a Ladungen sind den
x i N cherhalb hierdurch Vermleces rar Af auf welche sol
Datum Greifswald, den 13. Oftober 18142.
E: rens. Hofgericht vo
Morgens 10 Uhr
n Pommern und Rügen. dller, Praeses,
neten brauberechtigten Wohn
Unter Hinweisung auf die den Stral
Zeitungen vollständig inserirten Protlamet ta Cen.
age , werden alle und jede, welche an da; isherigen Gutsbesißer H. A. Geerds an den Gutsbesißer C. Cammeratt verkaufte und diesem ts tradirte, im Greifswalder Kreise belegenc iálgut Ziethen, nebst Saaten , Aker - Arbeiten, und Wirthschafts-Fnventarium, aus der es des genannten Verkäufers, Forde- zu haben vermeinen, zu deren ng in einem der fo und 29, November, .- Morgens 10 Uhr, ermeidung der
laut Hypothekenschcins vom 31. August 1837 = 400 Thlr. Cour. zu 5 pCt. verzinsbar Rubr. | Nachdem der hiesige Arbeitsmann Johann Schell Il. Nr. 2 hypothekarisch eingetragen. am 31. Ful d. F. ) Die Schulden selbs sind noch vorhanden, die aus-| Gastwirt gefertigten Dokumente aber verloren on en, und|zum Curatori hereditatis jacentis desfunc Ér en des Gldu-|worden if / e ps wir, auf Antrag e
von dem b
Vieh-, eld-
it des Besih e und Ansprüche Anmeldun
Gas va gier aur s Ra) it é
ejenigen, welche a enthümer 0-|— zum Zwe narien , Pfand - i sonstige Bri Sibabee Leisio 5
gedachten Posten von resp. e r. ‘und 100 Thlr. |die gegenwärtigen Proklamata e
rumente Ans 1) alle dicienigen, wege an den Na
, sich in land Arbeitsman Johann
selbsi Ecrbrechte zu haben vermeinen,
und Beglaub
den Termine, als am {1 i Dezember d. F
Königl. Hofgericht, bei
oder die darüber ausgestellten Jn u haben vermeinen, hierdurch aufgefordert em zur Anmeldung der Ansprüche
2268
Moldau und Wallachei.
Buchar 34. Okt. (Oest. Beob.) Der Pforten: Dol: metsh Sawfet Efendi is, nach überstandener viertägiger Quaran- taine in Giurgewo, am 28sten d. M. hier eingetroffen. Er wurde vor der Stadt durch den Staats: Secretair abgeholt und nebst seinem Gefolge feierlih in die Hauptstadt eingeführte. Die ganze Bojarie machte gleich am folgenden Tage dem Türkischen Com- missair ihre Aufwartung. Die dffencliche Verlesung des L scherif in Betresf der Abseßung des bisherigen Fe hifa sollte binnen ein Paar Tagen erfolgen, sobald nämlich dessen Jn- halt in die Wallachische Sprache Übertragen seyn wird.
Türkei.
Von der Türkischen Gränze, 3. Nov. Nachrichten
us Belgrad zufolge, war Emin Efendi mit dem Berat, wodurch
die Wahl des Alexander Georgewitsh zum Fürsten von Serbien
von der Pforte bestätigt-wird, bereits in genannter Stadt einge-
troffen und mit großem Pomp empfangen worden. Dadurch sind
die Gerüchte, als habe die Türkische Regierung die Zurücknahme jenes Berats beabsichtigt, widerlegt.
Aus Siebenbürgen wird geschrieben, daß der abgeseßte Hos- podar der Wallachei, Alexander Ghika, nah Wien und von da nach Jtalien sih zu begeben gedenkt. Yn Bucharest waren zur Wahl eines neuen Hospodars noch keine Anstalten getroffen.
A
Juland.
Berlin, 16. Nov. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, die Annahme Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, dem Grafen Brühl, des Commandeur - Kreuzes vom Kaiserlich Oesterreichischen Leopold- Orden; dem Baurat Langhans zu Berlin, des Ritter - Kreuzes vom Großherzoglich Sachsen - Wei- marschen Weißen Falken- Orden, zu gestatten; desgleichen dem Schuhmacher Gottlieb Krause in Sagan, zur Anlegung der für seine Theilnahme an den Feldzügen des Braunschweigschen Corps im Jahre 1809 und in der Pyrenâischen Halbinsel von des Herzogs von Braunschweig Durchlaucht ihm verliehenen Ehren: zeichen, die Erlaubniß zu ertheilen.
Köln, 13. Nov. Die in den Pfarr:Bezirken von Köln und Deuß vom 1. Mârz bis zum 10, November E Kollekten für den Kölner Dombau haben die ansehnliche Summe von 18,463 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf. ergeben.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Königliche Oper. Auber's Herzog von Olonna.
Die Kdnigliche Bühne brachte am vorigen Sonntag Aube"*s neueste Oper: „Der Herzog von Olonna// zum ersienmale jur Auf- führung. — Das Libretto ist aus der A ape ariser Werkstätte und führt die Firma: Scribe et Saintine. ekanntlich beschäftigt sh der Erfere bei dem großartigen Betriebe ciner Fabrik nur mit dem Zuschnciden : das Detail der untergeordneten Arbeit überläßt cer seis nen Gesellen, denen dann für ihre Mitarbeit die Ehre der Come pagnie zu Theil wird. Des Meisters geschickte Hand in _An- fertigung fkomischer Opern - Süjets hat auch dieser Oper, den. leidigen Anforderungen der Gegenwart gemäß, cin zwar bizarres, aber doch wiederum neues Gewand eschaffen. us- gehend von freilich etwas unwahrscheinlichen Hypothescn, wird eine Reihe hôchst frarpanter Ver - und Entwickelungen mit ge- wandter Bühnengeschicklichkeit vorgeführt , die das Jnteresse des Zu- schauers bis zu der nicht minder berraschenden Entidsung rege hal- ten. Die angewendeten Mittel gehdren freilich nicht immer zu den edelsten , indem namentlich die zarte Weiblichkeit in der männlichen Verkleidung gar harten Proben unterworfen wird; doch hat uns die Lw der Franzdsischen Text - Skribenten an der lcichen Ueber- chreitungen son so schr ewdhnt , daß es fast altmodisch erscheint, falls sie nicht das Aeußerste berühren, sie überall noch rügen zu wollen. — Den Hergang des Stückes vorweg auszuplaudern - hicße Verrath an der Sache ausüben , denn es ist nicht zu agr daß die Fntrigue des Stücks mindestens in ‘eben so hohem Grade das Fnteresse in Anspruch nimmt, als die Musik.
Auber hat es diesmal allzu leicht genommen ; seine Routine be- wahrt ihn zwar vor Versidßen , aber die flüchtige Arbeit bietet nur wenig Hervorragendes und eigentliche musikalische Schdnheiten wohl nirgends dar. Selb| solche Situationen, in denen der Text ein trefliches Motiv zu selbsiständiger, musikalischer Bearbeitung ge- währt, hat der Komponist theilweise unbenußt vorübergehen lassen. So fkdnnte die dramatisch vortrefflich geordnete Scene, in welcher der
All 0 0 ” di 0 A gemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten. am 31. Dezember cr. zu erkennenden Präklusion,\a m 21. Februar 1843, Vormittags 10 Uhr, hiermit aufgefordert. auf dem hiesigen Land- und Stadtgericht anstehenden Datum Greifswald, den 13, Oktober 1812. Ee An _w Bone t an Be L g ; gedachten Kapitalien der r. un Thlr. Kal P reuß. Hofgericht von A C O REAAN And die verloren gegangenen Dokumente geltend zu
erdem die letzteren amortisirt und T7 T für den Gläubiger von neuem werden ausgefertigt Avertissement. werden.
Für den Hüfner Johann Gottfried Richter auf Wahnigs Gute in Schdnborn stehen
1) auf dem zu Schönborn s3ub Nr. 2 belegenen,
im Hopatdetettbnhe uon A cht
verzeichneten a ufengute de anîe er
: Land- und Stadtgericht zu Nord
erichtlichen Obligation des Ebesea und S R M Meere
zu machen, weil au
rau Die zur A
rioritäts-Einräumung seiner Ehe Christiane geb. Leineweber d i Dobrilugk [in der Keanichira e Ne. 595 und 59 zu
den 11. Juni 1840 laut Hypothekenscheins von belegenen, in ein Gebäude zusammen demselben Tage = 200 Thlr. Cour. zu 5 pCt. ser nebs Zubebdr, gerichtlich zu 7593 verzinsbar Rubr. Ul. Nr. 3; zu ° PS- 6 f. geschäßt, solle
, b| am2. Funi k. J./, Vormittags 1 Dobellugt auf Ste O Ge vor dem Deputirten, Herrn Gerichtsra
"im Gerichts - Lokale im Rathhause daselb dfentlich Dobosingt Vol, Al, E Go dau n pes meisibietend verkauft und können i
Verhandlungen und die neuesten E ins ' Dee adichellchen Phligation ‘pes in der Gerichts-Registratne eingesehen werden. Besitzers d. d. Dobrilugk den 11, Mär
se nebsi
1836
erzog seiner Gemahlin, ohne sîic zu kennen, und eltebter, ihre Serenaden bringen drittes Fustrumental - Ständchen binationen verschiedenartiger Melodieen , cin sehr re aber leichter abgefunden. Da aßt, und Is a Ä e erzogs z gegen ihn gerichteten Gebete
n, so wie überhaupt das gange Finale als
eser Over vor ihren gleichzeitigen Genos- sh Überall von n gla o! der t
eee chzeitig deren ult, durch kontra
rn; der Kompo andere Momente
ner Gattin se as C e Due
n Hauptvorzu sinnen besieht dai,
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
t fern hâlt; es wird weder den Singenden noch den Hd und wenn die Musik nas nicht binzurcißea E
erungen an das Werk geht, dem wird es, zumal bei erster Bekanntschaft, Lide angenehme Unterhaltung
usführung in jeder Beziehung, \0-
- #0 beld hg, 10 dern inen hdheren
ewähren, um so mehr, da die l rüûcksihtlich der dußeren Ausstattung als der Darsie auszeichnet.
“ Dauer der Fahrten auf der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn vom 5. bis incl. 11. November 1842,
1) Zwischen Berlin und Cöthen. Personenzug. kürzeste Dauer .…. 5 Stunden —
TeeIs sich Ten Inhalt.
mtliche Nachrichten. ische Ausschüsse. ber, Geseh-Entwurf we
ifications-Protokolls, — Schrei n die Beamten der Präfektur ; Großbritanien und Jrl
Mayors und politische Red
sichtigte Zinsherabsezun
senbahn-Beamten. — elgien. Brüssel. eutsche Bundesstaaten. r werbsschulen in der Pfalz. — K ner Dombau. — Luxemburg. blication der Landtags-Verhandlungen betre Verlängerung der S
. Schreiben aus Paris. (Die Deputation und das
Sihungen vom 4. und 5. Novem- en Benußung der Privatflsse.
e Oppositions-Presse Über die Schließung aris. (Der Pro- Sklavenhandel zu Tunis.) nstallation des Lord- l. — Ueber eine beab- Gottesdienst für Ei-
5 Stunden 27 Minuten. en bei dem Festma
der Annuitäten. — ee-Einfuhr. — Vermischtes. ertrag mit Spanien. Landwirthschafts- und Ge- ur den Kdl- Kdnigliche Verfügung, die Pu-
traßburg - Baseler Ei-
afen-Arbeiten zu Barce= yuntamiento; die Voll-
Gesandtschaften in Deutschland. — h. — Von der Türkischen Gränze. Aus
}sy. ldorf. Geburtstag Jhrer Majestät der Kdnigin. — Beraubung der Post.
f 2) Zwischen Cöthen und Berlin:
kürzeste Dauer .. unden 35 Minuten. 5 Stunden 30 Minuten. 8
arlsruhe.
Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Beobachtunxg.
ona; die Provinzial- jâhrigkcit der
Neues Pest-Lazaret
lad Düs and.
Ierlin. Fubiläu
.1334,7 4" Par. [335,35 Par. | 335,53" Par. ….|+ 13° R.|+ 3,8° R. |+ 1,0° n. Thaupunkt .….|— 0,9 R. |+ Dunstsätüigung| 83 pCi.
Quellwärme 7,4° R. Flusswärme 2,6° R. Bodenwärme 5/8 R, Ausdünstung 0/016 Bk. Niederschlag O.
Würmeweehsel 4,0"
ntinopel.
m. — Breslau.
Wolkenzug - - - Tagesmittel: 335 21” Par. + 2,0% m. — 0/6" R. 78 pC Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 625. 3% do. 224. Pass. —. Zinsl. 44. Neue Aul. 184. 4, Nov. Bank - Actien 1640, Bngl. Russ. 108k. Belg. 102. Neve Anl. 17%, Pas- « 1005. 5? Port.
Amsterdam, 12. Nov. 6° do. 1014. Kanz-Bill. —. §54 Spao. 184. Antwerpen, Hamburg, 1 London, 11. Nov. Cona, 3% 944. sive Z5. Ausg. Seb. 9k. 24% Iloll. 525. 5 Engl. Russ. 112%. Bras. 635. Paris, Ul. okt. 5% Rente fin cour. Anl. de 1841 —. 5°, Neapl. au compt. 108. 80. Wien, 11. Nov. 5% Me: 1085. Bank-Actien 1620.
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der Kdnig haben Allergnädigsk geru n Dr. Brefeld zu Seiler zu Höxter und Dr, Schmidt Ruer, Direktor der Jrren : Anstalt ftischen Arzt und Operateur Dr. Nie- eldorf den Charafter als Sanitäts-Rath; so wie nz - Medailleur Christoph Karl Pfeuffer das Prädikat Hof- Medailleur zu verleihen.
Land - und Stadtgerichts-Assessor Bublaßk i Justiz: Kommissarius des Rybnicker Kreises, seines Wohnsißes in Rybnick, beslellt worden.
Ziehung der Aten Klasse 86ster n von 10,000 Rthlr. 1 Gewinn von 2000 Rthlr. 32 Gewinne zu 1000 Rthlr. 9195. 12,029. 15,482. 16,123. 16,374. 35. 30,867. 32,140. 32,632. 867. 70,638. 71,951. 1,306 und 82,850 in Berlin bei Aron jun,, 2mal bei Mestag und 3mal bei Seeger, olschau und bei Schreiber, Düsseldorf mer, Frankfurt bei Salzmann, Jser- erg a. d. W. bei Borchardt, Liegniß
rauns und bei Roch, Marienwer- 2mal bei Bielefeld, Schwerin a, d. W. Wesel bei
384. 3% 321. Mex. 32%. Peru 17.
119. 20. 3? Rente fin cour. §0.35. 5% Span. Reute 23. Paas. —., 4° 1001. 3% 77%. 24% —. Anl. de 1834 1413. de 1839 ll
Königliche Schauspicle.
m Opernha lonna, fomi
rels-Physiker Dr. Dredcker
zu Recklinghausen , Dr.
, Und dem pra land zu D
Zum erstenmale
Donnerstag, 17. Nov. e Oper in 3 Akten.
wiederholt: Der Herzog von Musik von Auber.
Im Schauspielhause: Une ch prose, du théâtre française, pa Freitag, 18. Nov. Die kluge Kdnigin.
Der bisherige zu Lauban is z mit Anweisung
4 r . - aîne, comédie en 5 actes, et
Mulier taceat in eccle- Hierauf: Das schlechtbewachte Máâädchen. (Dlle. Fanny Elßler: Lisette.) Am Schlusse: vienne, ausgeführt von derselben.
Preise der Plätze. Ein Billet zu den Logen des ersten
Donnerstag Abend
Jm Opernhause: Bei der heute fortgeseßten Königl. Klassen - Lotterie fiel auf Nr. 59,799 in Berlin bei Seeger; auf Nr. 7290 nach Brie fielen auf Nr. 6070. 6792. 17,435, 19,926. 20,648. 21,388. . 41,565. 46,958. 48,628, 49,158. 76,082. 78,240. 80,668. 8 bei Grack, bei Mabdorff, nah Breslau 2mal bei H bei Spaß, Elberfeld bei He lohn bei Hellmann, Lands bei Leitgebel, Magdeburg bei der Mal bei Schrdder, Posen bei Hessel, Stettin Westermann und au 64,493. 81,759 und 86,348; 26 Ge
34,468. 43,670. 55,201. 65,735. 68,003. 80,411. 80,697. 85,227. bei Mestag, bei Moser olschau und 2mal old, Dan
1 Haupt - Gewin bei Böhm;
Ranges: 1 Rthlr. 10 Es wird ersucht, die bestellten Billets bis
6 Uhr im Billet-Verkaufs-:Büreau abholen zu lassen. Sonnabend, 19. Nov. Jm Schauspielhause: Clavigo.
Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 17. Nov. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abth. Freitag, 18. Nov. Sonnabend 19. Nov. Höchsten Befehl: Belisario.
Verantwortlicher Redacteur Dr. F, W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
gei Jux e F sich E bit talienische Opern: Vorstellung.) Au ( s E s 9) 9mal bei Rolin und bei Wilsnach, f die vier nicht abgeseßten Loose Nr. 2 zu 500 Rthlr. auf
26,136, 31,985. 33,60. 69,144. 70,562. 71,031. 75,707, 76,016. 85,794 und 86,103 in Berlin bei Alevin, und Mal bei Seeger, nah Breslau bei bei Schreiber, Cöln bei K bei Roboll, Düsseldorf bei berg i. P. bei Borchardt und bei Magdeburg 3mal bei Brauns, dam bei Hiller, Stralsund bei Claussen, Zeiß bei Zürn und auf das nicht abgescßte 30 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1093, 1 5653. 7713. 14,628. 18,569. 824, 31,992, 32,439. 59,203, 61,962. 62,766. 82,986 und 83,504, Berlin, den 17. November 1842. Königl, Preußische General-Lotterie-Direction.
rauß und bei Rein Elberfeld bei Brüning, Heygster, Liegni Merseburg bei
2) alle diejenigen, welche aus irgend einem sonsti-
n Rechtsgrunde an den i rbeitsmann Fohann Schell derungen und Ansprüche zu hiermit peremtorisch dfentlich geladen, in dem auf den 17. (siebenzehnten) Februar k. J anberaumten Liquidations-Termine, Mor vor uns, auf hiesiger Raths son oder dur tigte zu er
bei Leitgebel, ieselbach, Pots- Weißenfels bei Hommel, Loos Nr. 77,924. 992, 5074. 5509, . 21,694. 24,032. 39,344. 44,720. 45,430. 55,916. 63,243, 64,045. 64,816. 66,990. 68,515
enannten weiland chen Nachlaß For- aben vermcinen,
ens 11 Uhr, 18,870. 19,012
ube, entweder in Per- ch legitimirte Bevollmäch - solche ihre Erbrechte nicht ben und darzulegen, sondern auch ihre orderungen und An enau anzugeben und rechtsgen ns aber, bei dem hiermit ein- eten Nachtheile, b
Dobrilugk, den 28. Oktober 1842.
Königliches Land- und Stadtgericht. cheinen un
prüche einzeln und ich zu verifiziren-
17 Nothwendiger Verkauf. e r allemal angedro-
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms-Li und Hohen-Solms, nach Lich. Ms 9 Se. Excellenz der Ober - Burggraf des Königreichs Preußen, von Brünneck, nah Magdeburg. m Er Vei: E Graf von der Asseburg, nach eisdorf. Der Königl. Dänische Kammerherr, außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minisker am Kaiserl. Russischen Hofe, Graf von Rantau, nah St. Petersburg,
eldenden und Legitimirenden für die rehten Erben werden angen nen als solchen der bezeichnete Na
sen] und denselben das Erbenze werden soll - die sih na denden, näheren oder gleich nahen Erben aber ispositionen derjenigen,/ etreten, anzuerkennen dig seyn sollen; falls
laß úberlas- niß ausgestellt räklusion mel-
E a É
the Willin / b Î Handlungen und welche in die Erbsch und zu Übernehmen aber zu dem mehrgenannten Nachlasse sich keine Erben melden und legitimiren sollten,
Hypothekenscheine
e lasses und der Erforschung der
olchen Nachlaß den Rechten gemäß weiter ver-
ügt werden soll, — und
ad 2, daß síc sons mit ihren An derungen, unter Auferlegung eines ewigen Sti
r stets werden präkludirt und ab-
thum Meklenburg-Schwe-
ierselbst verstorben , der hiesige prüchen und For-
Rose von uns ti dicti bestellt des Lehteren, rung solches Nach rdfte desselben , — annt, kraft deren
chlaß des wei- hell des. hier-
Ständishe AussSchüsse. Sigzung vom 4, November. Geseh-Entwurf wegen Benutzung der Privatflüsse.
der Berathung über etreffenden Ges
und Äusschußbärgec Carl
gewiesen wer
Grabow im Großhe rin, den 7. November
Bürgermeisier und Rath.
weiteren Reguli
E" C AENAO D - E E M D A L: eb A B L A A G T E L “A BE M et L 0
Die heutige Sißu den die Benußung bie
rivatfl sse begann mit Erörterung der siebenten in der Denkschri
Berlin, Freitag den 180% November
1342.
Soll bei Entscheidung der Frage: ob durch die Bewässerungs- Anlage einem Triebwerke das zum Betriebe in seinem bisherigen Umfange ndthige Wasser entzogen werde, derjenige Zustand der Mòúhle, wie er nach \weckmähiger Aenderung der Stauwerke,
des Gerinnes und des Wasserrades sich herausstellt (F. 35), | 9
zum Grunde gelegt werden?
Mit Hinweisung auf die Denkschrift wiederholte der vor- sizende Minister die Gründe, weshalb die Beskimmung in den | F. 16 und §, 35 gerechtfertigt erscheine, welche also lauten:
F. 16. Gegen Anlagen, welche- der Uferbesißer zur Benukung des Wassers in Gemäßheit des ihm nah F. 1 und 13 zustehenden Rechts unternimmt, kommt den Besibern der bei Publication des gegenwärtigen Gesehes rechtmäßig bestehenden Mühlen und ande- ren Triebwerke ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch
a. ein ausdrúcklich verliehenes Recht zur ausschließlichen Be- nußung des ganzen Wassers oder eines bestimmten Theils desselben (*, 5; 2c.) beeinträchtigt, oder
b. das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige
Wasser entzogen wird.
Wer künftig ein Triebwerk anlegt oder erweitert, ohne ein ausdrúcklich verliehenes Recht (litt. a.) zu haben, soll deshalb zu einem solchen Widerspruche nicht berechtigt seyn.
F. 35. Js úber die Frage zu entscheiden:
ob durch die Bewoässerungs-Anlage einem Triebwerke das zum
Betriebe in dem bisherigen Umfange nöthige Wasser werde ent-
zogen werden (F. 16 litt. b.),
so is von dem Grundsaß auszugehen, daß der Besiker des Trieb: werks nicht genöthigt werden kann, sich eine Abänderung des in- neren Triebwerks gefallen zu lassen, daß er aber eine zweckmäßige Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes und des Wasserrades auf Kosten des Provokanten sich gefallen lassen muß. Bei Prüû- fung der gedachten Frage ist jederzeit eine solche zweckmäßige Ein- richtung zu unterstellen und danach die Entscheidung zu treffen.
Der Provokant is verbunden, die erwähnte Einrichtung auf seine Kosten zu bewirken und die dadurch gegen den früheren Zu- stand mehr entstehenden Unterhaltungskosten als eine jährliche Rente an den Besißer des Triedwerks zu zahlen.
Sehr häufig finde man, daß zur Bewegung eines zweckrwoi- drig fonstruirten Mühlenwerks eine bedeutende Wasserkraft un- ndthig verschwendet werde, und daß mithin durch zweckmäßige Aenderung des Stauwerkes, Gerinnes und Wasserrades ein gro- ßer Theil der Wasserkraft für die Zwccke der Boden- Kultur ver- fügbar gemacht werden fann, ohne dem Besißer des Triebwerkes zu schaden. Werde nun eine solche Aenderung auf Kosten des Provokanten bewirkt, so sey kein Grund vorhanden, dem Provo- faten ein Widerspruchsrecht oder, einen Entschädigungs-Anspruch einzuräumen, da derselbe feinen Schaden leide,
Jn der hierauf begonnenen freien Diskussion sprach sich viel- fach die Besorgniß aus, daß in der Frage ein zu tiefer Eingriff in die bestehenden Rechte der Triebwerks:-% esiker liege. Auch der verschwendete Wasserschaß gebühre dem Müller und könne dem- selben blos deshalb, weil er ihn ungenußt gelassen habe, mit Recht um so weniger entzogen werden, als bei den großen Fortschritten, | welche Mechanik und Jndustrie fast täglich machen, ihm die Mög- lichkeit, sich einen vielleicht sehr reichen Gewinn zu verschaffen, entzogen werde. Daß dieser Vortheil dem Uferbesißer (Ueberrie- seler) zugewendet werde, dafúr spreche kein Rechtsgrund. Habe der Müller bisher den Wasserschaß geringer genukßt, als möglich | gewesen, so sey dies mit dem ei derselbe Fall, und wenn | ein Grund, das Landesfultur-Jnteresse dem Fabrik- nteresse vor: | zuziehen, nicht anerkannt werden fónne, so gebühre den Trieb: | werks-Besißern insofern der Vorzug, als sie im Besiße der Was: sernußung sich befänden.
Andererseits wurde dagegen bevorwortet, daß die Ausführung der besseren Construction des Triebwerkes dem Besißer selbst, und nicht dem Provokanten oder der vermittelnden Behörde überlassen werden müsse, und daß deshalb zwischen Ausführung und Publi: cation des vorliegenden Geseßes eine angemessene Frist zu bedin- gen sey, binnen welcher jeder Triebwerks-Besißer die Verbesserun- gen der Construction selbst vornehmen fönne.
Wiederholt wurde die Bemerkung, daß die Entschädigung des
| Triebwerks-Besibers sich nicht blos auf die durch die verbesserte
Einrichtung hervorgerufene und nach derselben bestehende Beschaf- fenheit beschränke, sondern fich auch auf die während des Um-: baues entgangene Nußung, ja selbst auch auf die etwa vermin- derte Kundschaft erstrecken müsse.
Ferner wurde im Interesse des Triebwerks - Besißers bevor: wortet, daß die nach F. 35 demselben uständige Rente nicht blos sicher gestellt, sondern auch für ablösbar durch Kapital erklärt werden möge.
Von mehreren Seiten wurde noch hervorgehoben, welche Schwierigkeiten es habe, bei der Veränderlichkeit des Wasserstan- des, Wasser- Gefälles !c., bei dem selbst unter Technikern |herr- schenden Zweifeln Über den Werth der einen oder anderen Vor- richtung in Zahlen festzustellen, welche Wirkung durch bessere Con- struction des Werkes hervorgerufen worden sey. Wäre die vom Provokanten vorgeschlagene Veränderung anerkannt und zweifels- ohne eine Verbesserung, so bedúrfe es eines geseßlichen Zwanges dazu nicht, weil jeder Müller, sobald sîe ohne seine Kosten aus- geführt werde, sie freiwillig zulassen werde; während in dem je- denfalls möglichen Falle, daß das Betriebswerk von der Verände- rung feinen Vortheil, sondern Nachtheil habe, eine Zurückführun auf deñ frúheren Zustand schwierig seyn und unangenehme Regreß; Ansprüche zur Foige haben würde.
Dagegen wurde noch die Ansicht vertheidigt, daß das vorlie- gende Geses, seiner Tendenz nach, fein Expropriations-, sondern cin Auseinandersezungs-Geseß sey, durch welches die kollidirenden
und ihrem Umfange nach zweifelhaften Ansprüche der Uferbesißer und
Mühlenberechtigten geschiedèn werden sollten, und daß eben deshalb die Vorschriften des §. 35 dem dem Geseße zum Grunde liegenden Rechts-Prinzipe vollständig entsprächen; während andererseits eben dies Rechts-Prinzip vielfach angegriffen und (n rage gestellt rourde. Auch der verschwendete Wasserschaß gehdre zum Eigenthume des Müllers und dürfe demselben blos deshalb, weil er ihn bisher unge-
e, mit Recht um so weniger entzogen werden, lichkeit entgehe, von den großen Fortschritten, die und Mechanik fast täglich machen , ber dieser Vortheil dem Uferbesißer, Ueberrieseler zu- ewendet werde, dafür spreche ein Rechtsgrund nicht ; Uferbesißer und der Müller, âtte geschehen fönnen, der L verdiene deshalb den Vorzug,
nüßt gelassen hab als ihm die Mög die Jndustrie Bortheil zu zie- Beide, der hâtten die Wassermasse nicht so gc- eßtere aber sey im Besiße während ein Grund, Fabrik - Jnteresse vorzuziehen,
nüßt, als h der Nußung und das Landes - Kultur - Jnteresse dem fannt werden fönne.
erholte der vorsißende Minisker, daß die vorlie: berall nit auf den Fall erstrecke, in welchem ausschließliche Recht zur Benußung des ganzen allerdings an sich [chwer zu bemes- ieser Fall sey im §. 16 a vorgesehen. s ausdrúdcklich verliehenes Recht roie weit er befugt Wassermasse zu Zwecken der er mehr verlangen könne, en Umfange nothwendige on der höchsten Wichtig- e mehrfah nachgewiesen und in Geseßgebung darüber
nicht aner
Hierauf wied gende Frage sich Ú einem Müller das Wassers oder eines aliquoten, senden Theiles verliehen sey; d Besiße der Müller aber ein solche fomme es darauf an, festzustellen, sey, der anderweiten Benußung der Landes- Kultur zu widersprechen, und ob als daß ihm das zum Betrieb im bisheri Wasser ungeschmälert b feit sey gerade diese Frage, da, wi der Denkschrift erörtert sey, die bestehende unzulänglich sey.
Zur näheren Darlegung zipes des Geseß-E und 35 äußerte von Düesberg:
Die Wassermasse in einem Flusse genstand eines Privat - E Augenblick wechsele; in Ansehung derselb
Wasser für sch zu benußen befugt
elassen werde.
des hierbei vorwaltenden Rechtsprin- berhaupt und inebesondere der §F. 16 hierauf der Wirkliche Geheime Ober- Justizrath
ntwurfes U
fönne als solche fein Ge- igenthums seyn, da sie von Augenblick zu en könne nur die Frage wer das vorüberfließende sey, und in welchem Maße?
Das Allgemeine Landrecht sung dieser Frage bei Privatflússen. verhältnisse der leßteren
1) in Beziehung au
2) in Beziehung au dem Grundsabe aus, daß den Eigenth ein Anrecht und zwar nah Maßgab Jnsonderheit sey in den FF. lih der Mühlen bestimmt, Verfassungen eine Ausnahme solche auf seinem Grund und dadurch die Nechte eines Dritten geschmälert werden. hútung solcher Beeinträchtigungen sey die Einholung der landes- polizeilichen Genehmigung vorgeschrieben G6: 236 u. f);
Diese habe mithin nur zum Zweck, Ueberschreitungen des na- túrlichen Rechts des Uferbesißers vorzubeugen, das Recht selbsk zu der Múhlen- Anlage werde durch In diesen Bestimmungen, welche d 58. Oktober 1810 §ÇF. 5 u. f. nur in cinigen Punkten modifizirt worden, sey implicite der Grundsaß anerkannt, daß der Uferbe- siger die bewegende Kraft des vor | fälle, zu seinem besonderen Vortheil
Bestimmung sey hinsichtlich der g der befruchtenden Kraft des W Bewässerungen, im A. L. R. nicht ausdrücklih getroffen ; der Grund hiervon liege lediglich darin, daction des A. L. R. das Wasser zu dem leßteren Zweke fast gar d das Geseßbuch, welches nur mit dem áftigen gchabt, feinen Anlaß gehabt habe, chts besonders ins Auge zu fassen. — Die tur hâtten seitdem den großen Nuben Kraft des Wassers durch e. — Es sey deshalb das hr auch in dieser Beziehung nà- und die in der Geseßgebung Bedürfnisse solle durch den Derselbe gehe esiker innerhalb der Gränzen asser auch zu Bewässe- dieser Grundsaß schließe sich denjenigen lche in Beziehung auf die übrigen Verhältnisse der Privatflüsse bereits geseßlich sanctionirt seyen, und entspreche der Natur der Sache; es werde dadurch dem Uferbesißer hinficht- lich der befruchtenden Kraft des Wassers nur ein gleiches Recht, wie hinsichtlich der bewegenden Kraft, beigelegt. — Erscheine der Grundsaß hiernach als eine konsequente Ausbildung des bestehen- den Rechtssyslems an sich völlig gerechtfertigt, so dürfe doch nicht übersehen werden, daß derselbe erst jeßt bestimmt ins Leben, daher mit Mühlen - Anlagen, welche zu einer Zeit, wo die Verwendung des Wassers zu Bewässerungen gar nicht in Betracht gekommen sey, gemacht worden, vielfach in Kollision treten werde. — So- weit dergleichen Anlagen rechtlich bestehen, müsse das Geseß sie auch ferner schüßen; dieser Schuß dürfe aber nicht weiter gehen, Jnhabern der Anlage zustehe. — Jenes Recht sondere Geseße und Verfassungen oder spezielle Rechtstitel eine Ausnahme begründen, sih nicht unbedin e, welche durch das Mühlenwerk flie schränke sich auf diejenige Wassermasse, welche zum Mühle in ihrem bisherigen Umfange erforderlich se ch nicht nach der Quantität des Mahlguts, ch der fonzessionirten oder hergebrachten Größe und Beschaffenheit des Mühlenwerks, der Zahl Vorausseßung einer zweckmäßigen Einrichtun nirten oder hergebrachten hiernah an Wajser bedürfe, r nicht verla indem die K s Wasser an sich, Konzession ertheile dem
enthalte feine vollständige Aufld- Dasselbe bestimme die Rechts-
f Alluvionen, Jnseln und Flußbett, und
f Mühlen, und gehe hierbei überall von ümern der Ufer-Grundstúcke e ihres Uferbesißes zustehe. 233 und 234 Tit. 15 Th. Ul. hinsicht- daß, wo nicht besondere Geseße und begründen, ein jeder Uferbesißker Boden anlegen könne, sofern nicht Zur Ver-
dieselben nicht erst begründet. urch das Möhlen- Edikt vom
überfließenden Wassers, das Ge- e benußen fönne. — Eine gleiche Befugniß des Uferbesißers zur assers, dessen Berwen-
daß zur Zeit der Re-
nicht benußt worden un | Praftischen sich zu besch | jene Seite des Wasserrc Fortschritte der Boden - Kul herausgestellt, welchen die befruchtende Verwendung zu Bewässerungen gewähr Bedürfniß eingetreten, nunme Beskimmungen zu handene Lúcke auszufüllen. Diesem gegenwärtigen Geseß- Entwurf abge von dem Grundsaße aus, daß der Uferb seines Uferbesißes d rungen benußen könne; Grundsäßen an, we
holfen werden.
as vorúberfließende W
t auf die ganze Wasser- e, erslrecken, sondern be- Betriebe der y, — Dieser Umfang bestimme si sondern einerseits na der Gânge, unter und andererseits eit zum Mahlen.
nach der konzessio i a ller músse ihm gelassen
Was der Müller werden, ein Mehreres könne er abe he nur auf ersteres, nicht sowohl Mühlenwerk beziehe. — Die
onzession oder der ch, als auf das Müller nur
lles Recht esibstand si