1842 / 304 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Nov 1842 18:00:01 GMT) scan diff

aer entge ap

28%

t a O ee 2 m Q E ARENÜER a i mag Om Eme

L Es

—— ft, » 4

raa E

A E A P ERD A A G ami UETTL, A D D n “_…

A pm d

“-.-

VPVC un d. D m aud a D

d U P p

r r K A

5 ends r O e

ed P N

Q Es D P Ls m) z e L ad B P Dke Sib E E A) S t E A pu tE R eib. R N P R) E E M P

maschinen erzeugt wird. Aber es ist nicht genug, einen luftleeren Raum zu haben, man muß auch dafür sorgen, daß die Bewegung, wenn sie eine weite Ausdehnung nehmen soll, fortwährend unter- halten werde. Eine zweite mechanische Vorrichtung dient zu die- sem Ende. Es sind in der großen horizontalen Röhre, wie bei den gewöhnlichen Wasserpumpen, hermetische Klappen angebracht. Diese Klappen öffnen sich, um den Pumpenstock einzulassen, und zu gleicher Zeit strömt diuter dem Pumpenstock die äußere Luft her- ein, die ihn fortbewege. Die Klappe schließt sich dann schnell zu, um den Pumpenstock des nächsten Wagenzuges aufzunehmen. Mittelst dieser Klappen wird dem Conduc- teur des Eisenbahnzuges es leiht möglih, so oft und wenn er will den Zug aufzuhalten, er braucht nur, anstatt die her- metischen Klappen dinter dem Pumpenstocke, dieselben vor dem Pumpenstocke aufzumachen. Dadurch bewirkt er, daß die in die horizontale Röhre hineinsktrömende Luft, anstatt den Pumpenstock fort zu bewegen, sich demselben in den Weg legt und ihn auf- hâlt, wodurch der Wagenzug sogleih zum Stillstehen gebracht wird. Die Leichtigkeit, mit welcher der Conducteur dies bewirken fann, dient als besondere Bürgschaft der öffentlichen Sicherheit, welche das athmosphärische Eisenbahn-System darbietet.

Dieses System wird gegenwärtig auf der Eisenbahn von Kingstown nah Dalkey in der Nähe von Wormwood - Scrubs L Der erske praktische Versuch davon wurde im Jahre 1840 den 8. August gemacht. Die Schnelligkeit, welche man da- bei erzielte, war von 19 bis 20 Englischen Meilen pro Stunde. Jm Januar dieses Jahres wurden, und zwar den 12ten und 14ten, zwei neue Versuche gemacht, und bei dem ersten Versuche erhielt man eine Schnelligkeit von 26 und bei dem zweiten von 40 Eng- lischen Meilen pro Stunde. Der leere Luftraum betrug bei die- ser Gelegenheit 2640 Englische Fuß, der Durchmesser der horizon- talen Röhre war 9 Zoll. Die Luftpumpe, mit welcher mittelst der Dampfkraft der leere Luftraum erzeugt wurde, hatte einen Cylin- der von 374 Zoll Durchmesser. Es wurden mit der Luftpumpe jede Minute 40 Züge gemacht, und jeder dieser Züge maß 3,75

Englische Fuß. Die Kraft der Luftpumpe war von 16 Pferden. GOYEE abelle möge eine Zdee des Resultates dieser Operation geben. 22 Züge der Luftpumpe pro Minute geben 19% Z. leeren Raum. 30 - - : - - - 217 - - - O4 E ch - - é Q eits - 40s - - - - 20 e! «é :

Bei einem anderen Experimente, welches mit einem horizon- talen luftleeren Tylinder von 18 Zoll inneren Durchmessers ge- macht wurde, war die fortbewegende treibende Kraft so starf, daß sie 45 Tonnen, oder das Gewicht von 9 beladenen Reise-Usagen, 30 Meilen weit in einer Stunde fortschaffte.

Das atmosphärische Eisenbahn-System kann auf die längsten Strecken eben so leicht als auf die fürzesten angewendet werden. Die Anlegung einer Eisenbahn nach diesem System würde 6951 Pfd. St, fúr jede Englische Meile kosten, die Kosten der Unter- lind werden auf jährlich 2000 Pfd. St. pro Meile ange-

agen.

Wenn auf den ersten Blick die Anlegung einer Eisenbahn nach dem atmosphärischen System kostspieliger zu seyn scheint, so muß man nicht vergessen, daß die Unterhaltungs - Kosten, wie ich gleich zeigen werde, die nämlichen sind, wenn man auf der atmo- sphärischen Eisenbahn jede halbe Stunde oder nur einmal des Tages einen Wagenzug abgehen läßt. Man braucht nach dem Syskem des Herrn Samuda nur höchstens einmal alle 24 Stun- den den luftleeren Raum in dem horizontalen Cylinder zu erzeugen, und dazu brauchen die verschiedenen fixen Luftpumpen nur eine Viertelstunde tâglih, mithin wird dazu wenig Brennmaterial er- fordere, Die Dampfkraft, welche diese fixen Luftpumpen in Bewegung sebt, kann in der úbrigen Zwischenzeit zum Holzsägen und anderen mechanischen Arbeiten benußt werden. Namentlich fann die Jndustrie von dergleichen in einer nämlichen Linie aufge- stellten Dampf-Maschinen einen großen Gewinn ziehen, Dadurch wird die Einwendung zurückgewiesen, daß man anstatt einer oder zwei Lokomotiven, wie sonsk bei gewöhnlichen Railways, bei der atmo- spharischen Eisenbahn eine ganze Menge Dampfmaschinen brauche, deren Heizung sehr theuer seyn würde. Jm Gegentheil braucht man den ganzen Tag hindurch bei der atmosphärischen Eisenbahn nur während einer Viertelstunde- die Dampfkraft; bei den heutigen Eisenbahnen dingegen wird die Dampfkraft so oft gebraucht, als man Wagenzúge abgehen läßt, Abgesehen von der daraus entste- henden Ersparniß an Brenn-Macterialien, entsteht eine noch grô- ßere Oekonomie in der Art der Heizung der Dampfmaschinen bei dem atmosphärischen Eisenbahn -: System. Da bei leßterem die Dampfmaschinen unbeweglich bleiben, so verbrauchen sie weit we- niger Holz und Kohlen. Bei der Lokomotive aber, je größer die Schnelligkeit des Îuges ist, desto größer ist der Verbrauch an Brennmaterialien. Nach der Berechnung des Herrn Wood ver- liert die Lokomotive bei einer Vermehrung der Schnelligkeit von 25—30 Minuten pro Stunde, wenigstens die Hälfte ihrer treibenden Kraft, Um diesen Verlust zu erseßen, muß man die Lokomotive um das Doppelte stärker heizen, und dadurch kommt die Heizung einer Lokomotive auf einer Eisenbahnstrecke von 100 Meilen beinahe so theuer zu stehen, als sämmtliche fixe Pump-Ma- schinen der atmosphärischen Eisenbahn, auf welcher úberdies drei- mal schneller gefahren wird. Außer der Schnelligkeit bietet das atmosphärische Eisenbahn - System die wichtigsten Vortheile, Die

2198

Anlegung einer großen Eisenbahnlinie nah diesem System kostet ungleich weniger als wie bisher. Oekonomie halber zögert man dort, Eisenbahnen anzulegen, wo dieselben nicht einen sicheren Ge- winn abzuwerfen versprechen. Die Anlegung der doppelten Rails

1% —. Bank-Actien 1625. Anl. de 18

Antwerpen, 27. Okt. Zinsl. —. Neue Anl. 15%.

Paris, Ai pt . 3% Rente m 79.90 Anl. de 1841 —. Neapl. au compt. 108. 30. Span. Rente 225. Pass.

Wien, 27: ok. 5% Met. 109. 1004. 3% 76k. 212

vergrößern zu stark die Kosten der heutigen Eisenbahnen, ein- fache Rails sind aber gefährlich, weil darauf zwei entgegenstrebende Wagenzúge sich begegnen und an einander anprallen ednnen, Das B atmospbârische Eisenbahn - System erlaubt mit voller Sicherheit,

einfache Rails anzulegen, denn es ist physisch ems m auf dem

erliner Börse. Den Ll, November 1842.

nämlichen Railway von den zwei entgegengeseßten Punkten Wa- dige: genzüúge abgehen zu lassen, da der Druck der Luft nur in einer Fonds. |«| Pr. Cour. Actien. |z¿| Pr. Cour. und der nämlichen Richtung fortbewegend wirken kann. Also bei N | Brief. | Geld. N | Brief. | Gel. solchen Eisenbahnen, die nicht eine starke Frequenz versprechen, kann N man ohne die mindeste Desahe einfache Rails nah dem atmosphà- | 81. schuld-Sch.*) |/35| 1034 1034| Berl. Pots. Bisenb. |0| 123 rischen Eisenbahn-System erbauen, Die greßen Krüúmmungen der | F?r. Bagl. 061.30. |4| 1025 | 102 |4o.do. Prior. Obl. | 4 | 103 102; Eisenbahnen mit Lokomotiven können bei atmosphärischen Eisen- | Prüm. Sek. der iy Mgd. Lpz. Euenb. |—| 121 bahnen von einem weit geringeren Radius seyn, und die Rails Seehandlung. |—| 905 90 } do. do. Prior. Obl. 4) 1027 um ein Drittel weniger breit als die heutigen, Die Brücken, | Kar“ n-Noumäek. n | 1011 [29 Anb. Eizenb. (—| 103% | 1024 Viadukte und sonstigen architektonischen Bauten brauchen nicht | y, Saar 0k.) 3j I E é B 7 so fest und stark zu seyn, da sie nicht mehr die Schwere und die | pauz. do. in m. 8 | [ao do. Prior Obl |4| 94 Z treibende Kraft der Lokomotiven zu tragen haben. Die Tunnels | wes. Ptandbr. |34| 102% Rhein. Bisenb. |5| 792 782 und Kanäle erfordern nah dem atmosphärischen Eisenbahn- | 6rossb. Pos. do. | 4 | 105% ao. do. Prior. Obl. | 4 | 962 R Sonn Nftens Ee e 8 Sub. Gie 1k S do. do. |33| 102% i Berl.-Frankf. Eis. | 5 | 100% 99; n Bezug auf die öffentliche Sicherheit läßt das neue Sy: | Ostpr. Pfaodbr, |3¿| iei 04D : stem nichts zu wünschen übrig. Der Wagenzug kann auf der Pomm. do. sl 1035 | 1035 por aare L as Stelle angehalten werden, es giebt keine Gefahr, daß zwei | Kur- u. Neum. do, zt 1045 | 10351 „on à 6 Th. |—| 104 95 Wagenzüge sich begegnen können, oder daß eine Explosion oder | Seblesiscbe do. |35| 1025 [Dusconvo. B 4

Feuersbrunst entstehe. Die Bewegung des Wagenzuges is weit ebenmäßiger und gelinder, da das Hin- und Herschaukeln der

*) Der Käufer vergütet auf den am 2, Januar 1843 fälligeu Coupou 4 pCt.

Wagen dabei vermieden wird. Die Mittelzahl der Schnelligkeit, mit welcher man auf der

Wechsel-Cours.

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sge.

atmosphärischen Eisenbahn fahren könnte, wird von den Herren Brief. | Geld, Samuda und Clegg auf 40 Englische Meilen pro Stunde ange: Amaterdam » ec oco. 000 00 250 FIl Kurz 1393 nommen. Sie hoffen jedoch, mittelst neuer Verbesserungen und d ae atiF oie ver terte i O Pr 179 139: Z ohne die öffentliche Sicherheit zu vermindern, die Schnelligkeit auf | Uamburg... e... 300 Mk. | Kurz 1504 1501 60 Meilen pro Stunde zu bringen. Sie wollen, daß jeder Wa- do! G. G0 E H. 300 mx. | 2 Mit. 1497 gen an dem fortlaufenden Pumpenskock durch besondere Vorrich- | London „eee -oceceooerreee e I Ls. | 3 Mi. 6 2415/6 2373 tungen so befestigt werde, daß er unmöglih aus dem Geleise | Paris-..-.....--eeecoeereeeer e 300 Fre. | 2 Mt, 79% | 79; gleite, wodurch ihnen gestattet wird, die Schnelligkeit aufs Höchste Wien in 20 Xe... 150 Fl 2 Mi. 1035 1037 zu treiben, ohne Unglüksfälle solcher Art zu befürchten. Lags A T 7 8 10 A D 2 Ps 99: 1025 Daß die Schnelligkeit heutigen Tages bei dem lebhaften | pen e Ti r E 100 uur Sms | 0% Wechsel : Verkehr der Nationen ein großer Vortheil ist, braucht | pxankfurt a. M. WzZ............... 150m | 206 | | 102 nicht weiter entwickelt zu werden. Petersburg over eee rerer 1 SRbl.| 3 Woch. | |1 L;

Endlich, da die Unterhaltungskosten der atmosphärischen Eisen-

bahn die nämlichen bleiben, mögen noch so viele Wagenzúge an

einem Tage darauf fahren, so wird es der Administration möglich, die Preise des Transportes höchst mäßig zu stellen und besonders die Waaren sehr wohlfeil und mit der größten Schnelligkeit von einem Orte zum anderen zu Übertragen. Bel den gegenwärtigen Eisenbahnen betragen die einfachen Unterhaltungskosten 50 pCt. der Einnahmen. Bei einer weit höheren Frequenz der atmosphä- rischen Eisenbahn würden diese Kosten dennoch immer niedriger ausfallen als auf den heutigen Railways. Nach dem Berichte, woelchen der Oberst Wild vom Britischen Jngenieur-Corps dem Parlamente vor kurzem úber das System der Herren Samuda und Arad ubgane, würden die atmosphärischen Eisenbahnen #o- wohl in Betreff der Kosten der Anlegung, als deren Unterhaltes, wenigstens um ein Drittel billiger zu stehen kommen, als die übri- gen Eisenbahnen, ungeachtet sie weit höhere und wichtigere Vor- theile als dieselben ‘darbieten.

Berlin - Potsdamer Eisenbahn. In der VVoche vom 29. bis incl, den 31, October c. sind aus der Berlin- Potsdamer Eisenbahn gesahren

1) zwischen Berlin und Potsdam 9039 Personen 2) - - - Steglitz 47 -

I Zusammen 9086 Personen.

Berlin - Frankfurter Eisenbahn.

In der VVoche vom 23. bis incl, den 29, Oktober c. sind auf der Berlin-Frankfurter Eisenbahn 3160 Personen befördert worden,

Meteorologische Beobachtungen.

1842, Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 31, Okt. 6 Ubr. 2 Ubr. 10 Ubr. Beobachtung.

Lustdruck .….. 336,33" Par. 336,23" Par. |336, 68" Par. Quellwärme 7,7? R. Luftwärme .…..|—+ 5/,4° R.\4- 8,09 R. 4+ 7,0° R.|Flusswärme 4,7° R. Thaupunkt ... + 3/,7° R. -+ 6/,2° R. + 4,4° R. | Bodenwärme 9,0° „R, Dunstsätligung| 87 pCt. 86 pCt. 80 pCt. Ausdünstung 0/019 Rh. Wetter .….... regnig. regnig. trübe. Niederschlag 0/137 Rh. Wind... W. W. W. Wärmewechsel 48,5" Wolkenzug . ps W S + 1,5° R,

Tagesmittel: 336,41" Par... +6,8° R.…. +4 4,8° R... 84 yci. W.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 28. Oki. Niederl. wirkl. Sch. 525.

Kauz-Bill. —, 5% Span, 15S-, 37 do. —. Pass. —. Ausg. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. 1464. Oesterr. —.

5% do. 1045.

Zinsl. —.,

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 2. Nov. Jm Schauspielhause: Die Geschwister, Schauspiel in 5 Akten, von E. Leutner, (Herr Rohde, vom Hof- Theater zu Sondershausen: Gerichts-Referendar von Wildenberg, als Gastrolle.)

Donnerstag, 3. Nov. Jm Opernhause: Auf Begehren: Marie, oder: Die Regimentstochter.

In Potsdam: Une chaine, comédie 08 Roe Es,

Freitag, 4. Nov. Jm Opernhause: Das Sbeelldichein, Hierauf: Das schlechtbewachte Mädchen. (Dlle. Fanny Elßler : Lisette, als Gastrolle.)

Preise der Plâ6e., Ein Billect in den Logen des ersten Ranges: 1 Rthlr. 10 Sgr. 1c.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 2. Nov. (Jtalienische Opern- Vorstellung.) Auf Begehren: Norma, Opera in 2 Atti. Poesía del Sgr. Romani. Musica del Maestro Bellini. ;

Preise der Plâke. Ein Plab in den Logen und im Bal- fon des ersten Ranges 1 Rthlr. 1c.

Textbücher, in Jtalienischer und Deutscher Sprache, sind im Ee NreEe und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu

aben.

Donnerstag, 3. Nov. Einen Jux will er sich machen.

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 2, November, Abends 5 Uhr, in der Garnison- Kirche, bei Erleuchtung derselben: David, Oratorium von Bern- hard Klein, aufgeführt von dem Gesangs- Jnstitut des Königl. Musik - Direktors J. Schneider, unter Mitwirkung der Dlles. Burchardt, Auguste Löwe und Gaspari, der Herren Mantius und Bötticher, und der Königl. Kapelle. Die Einnahme i zum Besten der Wadzeck- Anstalt bestimmt. Billets à 10 Sgr. und Texte à 2x Sgr. sind bei dem Kastellan des Königl. Opernhauses, beim Herrn Stadtrath Conrad, Schloßplaß Nr. 10, und beim Garnison-Küster, neue Friedrichs-Straße Nr. 46, zu haben.

Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

C Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

Literarische Anzeigen.

Auf die neunte vevbe ert großen Conversations-Leritons bei Ver aus nimmt Bestellungen, auf 12 Exem- t E E el au die Stuhrsche Buch- / 0 j La Uig, Be U . ßplaß 2, Potsdam, am Ka-

6, Sicilien. 8, Die S

Literarische Anzeige von Wil d m Verlag von A br ai u em Besser S Im: edr t ¿

nahgelassene Schriften

nichtphilol ogis G n Fnhalts. A qur A guerre entre l’Angleterre et la i 5. Ueber Englands Dlle. Fanny ElslIer's - s i / glands Zukunft. 41823. L R E Vai Brus Serteios 6. Trennung der Union von Nordamerika. 1815. |Cracovienne, Cachucha, Kigäliilie f. Pste, arr. von

IT, Aufsdbe aus dem Preuß. Korrespondenten. 1813| 7, Vorrede zu „Darstellung der inneren Verwal- is Großbritaniens v, C. Freih. v. Vincke.//

8. Apologie elner Aeußerung in der vorstehenden

und 1814. 1. Einleitung. 2. Di Lies und das Preußische Heer (verschie- Uh e e bela: (verschiedene Artikel) 3. Ueber Frankre ( edene Artikel). 4. Kirchliche U n England.

Vorre

a, Die katholische Frage in Jrland. b. Rechte der Katholiken. c. Die Englische Reformation.

5. Die Donischen Kosaken.

1s D San, oder das Niederland? weiz.

[L Vermischte meist ungedruckte Aufsäße. 1805—30.

1. Einige Nachrichten Über Wilhelm Leyel und |Ferner :

änisch - Ostindischen Handel unter seiner 5

Verwaltung.

2. Ueber die Perioden des Genies in der Literatur. 1810 12,

L Ucber Jrland. 1804—1806.

lution. 41821.

lifen.

1805.

matique 15 Sgr

10. Ueber die Spanische Staatsschuld und die Fi- nanz-Maßregeln der S aduns seit der eo strasse No. 42, erschienen aus dem beliebten Ballet:

12. Bn städtische Den Ee bévfébür 13. Vorwort zum neuen Abdruck der Uebersebung| „n 9s. Gung'l £ Plie à 5 See, 71 Sar, und von Demosthenis erster Philippischer Rede. 1830.16 Sgr. Tanz -Album pro 1843. "72 u

B. G. Niebuhr's Griechische Heroen - Geschichten

an seinen Sohn erzählt.

J, Herz, Subscr.-Pr, 75 Sgr., einzeln à 25—59 Sgr. Mozart’s Gigue 5 Sgr. Bach's Fantaisle chro- zirkel. Dasselbe wird, wie die „Memoiren cines

Im Verlage von Ed. Bote & G. Bock, Jäger- Der hinkende Teufel

11. Schreiben eines Protestanten an einen Katho- Polonaise 72 Sgr. Florinda- Galopp 5 Sgr.

Cachucha 5 Sgr. Studenten-VValzer 74 Sgr. Ferner erschienen bei uns : Die s0 beliebtenTänze

Subscr.-Pr, 15 g enth. Polonaise, VValzer, Con- tretanz, Galopp, Masurek, Schottisch und Cottillon.

IJInteressante Neuigkeit. Taae Heymann in Berlin ist so eben er- enten; Memoiren eines Edelmannes. Von L. Sch ubar, Verfasser der „„Memoiren eines Ver- urtheilten.// 2 Bände. 8. eleg. brosch. 2% Thlr. Ein Buch nicht blos für Leihbibliotheken und Lese-

Verurtheilten“/, hinlänglih beweisen, daß der

Beide wurden vom Virtuosen Rubinstein und frü- talentvolle Verfasser die ih Gebote stehenden : er von Liszt in Konzerten mit außerordentlichem C

9 Ueber das Franzdsische Wahlgesch von 1816. Beifall via ge y Quellen: geschickt qu: benußen weiß

\ / Linden. Schlesingersche Buch- u. Musikhdlg, |

E Beilage

Silb D E Ai Fi Mt N uw Er d

den, is vom Staate volle Entschädigung zu leisken.

Ständische AusSchüsseL.

Geset-Entwurf über die Benußung der Privatflúù sse.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.’

aben Uns bewogen gefunden, die geseßlichen Vorschriften über die Benußung de Privatflüsse, mit besonderer Rüsicht auf die Erfahrungen, welche in neuerer Zeit über die Verwendung des fließenden Wassers zur Verbesserung der Bodenkultur gemacht worden sind, einer Revision zu unterwerfen, und verordnen dem: nach auf den Antrag Unseres Staats - Ministeriums, nach Anhd- rung Unserer getreuen Stände und nach erfordertem Gutachten einer aus Mitgliedern des Staats-Raths ernannten Kommission, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der Lan- destheile, welche zum Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln

gehören, was folgt:

Erster Abschnitt. Benußung der Privatflüsse Überhaupt.

F. 1. Jeder Uferbesißer an Privatflússen (Quellen, Bäche oder Flicße, so wie Seen, welche cinen Abfluß haben) is, sofern nicht Jemand ein ausschließliches Eigenthum an dem Flusse hat oder Provinzial - Gesetze, Lokal- Statuten oder spezielle Rechtstitel cine Ausnahme begründen, berechtigt, das an seinem Grundstücke vorúüberfließende Wasser unter den in den §FF. 13 u. f. enthalte- nen näheren Bestimmungen zu seinem besonderen Vortheile zu be- nußen. Jedoch verbleibt es in Ansehung der Benußung des Wassers zu Mühlen und anderen Triebwerken, so wie auch in Ansehung der Fischerei. Berechtigung und der Vorfluth, bei den be- stehenden geseßlichen Vorschriften, so weit diese durch gegenwärtiges Geseß nicht ausdrücklich abgeändert sind.

F. 2, Wo öffentliche Pläße oder Wege das Ufer eines Pri- vatflusses bilden, is der Gebrauch des Wassers zum Trinken und Schöpfen, so wie zum Tränken des Viehes, einem Jeden gestattet.

F. 3, Das zum Betriebe von Färbereien, Gerbereien, Wal: fen und ähnlichen Anlagen benußte Wasser darf keinem Flusse zu- geleitet werden, wenn dadurch der Bedarf der Umgegend an rei- nem Wasser beeinträchtigt oder eine erhebliche Belästigung des Publikums verursacht wird.

Die Entscheidung hierüber steht der Polizei-Behörde zu.

F. 4. Des Einwerfens. 'und Einwälzens von losen Steinen, Erde und anderen Materialien in Flússe muß ein Jeder sich ent- halten. Eine Ausnahme hiervon findet skatt, wenn solches zum Behuf einer Anlage am Ufer nothwendig ist und daraus nach dem Urtheile der Polizei -: Behörde kein Hinderniß für den freien Abfluß des Wassers und keiner der im §. 3 bezeichneten Uebel: stände entsteht.

F. 5. Das Einkarren und Einschwemmen von Sand und Erde zur Anlage von Wiesen (das sogenannte Wiesenbrechen) ist nur in den Fällen gestattet, wo solches fúr die Vorfluch, für die Schiffbarkeit öffentlicher Flüsse und für die unterhalb liegenden Ufer: Besißer unschädlich ist.

F. 6. Die Anlegung von Flachs: und Hanf - Röthen fann von der Polizei-Behörde untersagt werden, wenn solche die Heil: samkeit der Luft beeinträchtigt oder zu den im F. 4 erwähnten Nachtheilen Anlaß giebt.

F. 7, Die Ufer- Besißer sind, wo nicht Provinzial : Geseße- Lokal-Statuten oder spezielle Rechts-Titel ein Anderes bestimmen, zur Räumung des Flusses insoweit verpflichtet, als es zur Be- \chaffung der Vorfluth nothwendig ist,

Die Polizei - Behörde ist ermächtigt, diejenigen, welchen die Räumung obliegt, hierzu anzuhalten. Entsteht über diese Ver- pflichtung Streit unter den Betheiligten, so ist die Räumung einsilweilen, unter Vorbehalt richterlicher Entscheidung, nach Maß- gabe des Besißstandes und, wenn auch dieser nicht feststeht, von den Ufer-:Besißern zu bewirken.

F. 8, Die Eigenthümer eines Privatflusses, so wie die Ufer- Besizer, Stauungs- oder Leitungs-Berechtigten, können nur durch landesherrliche Entscheidung verpflichtet werden, den Gebrauch des Flusses zum Holzflößen einem Jeden zu gestatten.

F. 9. Js eine solche Entscheidung (F. 8) ergangen, so müssen

a, die Eigenthümer des Flusses, so wie die Uferbesißer, den zum

Einwerfen und Ausziehen der Hölzer unentbehrlichen Ge-

brauch der Ufer an den polizeilich bestimmten Stellen, so wie

den Zutritt zu den Ufern, so weit dieser zur Beaufsichtigung

und Fortschaffung der treibenden Hölzer erforderlich is, ge- statten, und : L

b. die Besißer von Stauwerken den zum Treiben der Hölzer

erforderlichen Wasserzug gewähren.

Für den hieraus, so wie für den aus Verunreinigung des

Flußbettes und aus Beschädigungen der Ufer, Uferdeckwoerke und

sonstigen Anlagen durch die treibenden Hölzer entstehenden Scha-

F. 40. Die näheren Anordnungen darüber: | 1) in welchem Umfange der Mitgebrauch der Ufer zum Behuf der Flößerei zu gestatten ist, und welche Einrichtungen zur Erhaltung des Wasserzuges zu treffen sind; 2) welches Verfahren bei der Flößerei, namentlich auch mit Rück- sicht auf die stattfindenden Ueberrieselungen, zu beobachten, und 3) welche Abgabe von dem Flößenden zu entrichten is, sind von dem Ministerium durch besondere Reglements festzuseßen.

F. 11, Die Flößerei- Abgabe (F. 10 Nr. 3) soll nah der Menge des geflößten Holzes “abgemessen und auf keinen höheren Betrag festgestellt werden, als zur Entschädigung der Eigenthümer und Nubungs- Berechtigten (F. 9) und zur Deckung der Ausfsichts- und Hebekosten erforderlich ist, -

F, 12, Wo nach Provinzial - Geseßen, Lokal - Statuten oder besonderem Herkommen das Flößen auf einem Privatflusse einem Jeden freisteht, ist dasselbe polizeilicher Aufsicht unterworfen, und es fann darüber durch besondere Reglements nach Vorschrift des F. 10 nâhere Anordnung getroffen werden. Wenn diese Anord-

nungen den Eigenthümern oder Nußungs-Berechtigten neue Ver-

des F. 9 Entschädigung. hohung bestehender Flößerei-Abgaben, darf nur mit Genehmigung | die des Ministeriums erfolgen, und sind dabei die Bestimmungen des | we : F. 11 zu beachten. ter der Verpflichtung zu vollständiger Entschädigung.

Benußung des vorüberfließenden Wassers unterliegt der Beschr fung, daß

Sind mehrere an einander gränzende Uferbesißer über eine An- lage einverstanden, so werden die Grundstücke derselben, bei An-: wendung der vorstehenden Beschränkungen, als ein einziges Grund-

stúck angesehen.

des Wassers einem Anderen zu Lasa: Erf was in den H ten folgenden Bestimmungen in Betreff des Srsleren verordnet ist, G ck findet auch auf Leßteren Anwendung. Bn Mitbenubung des aufgestauten Wassers zur Hälfte, l liert er das Recht auf Mitbenußun des Wassers in Gemäßheit des ihm nach §F. 1 und 13 zustehen: | t 8 den Rechts unternimmt, kommt den Besigern der bei Publication des gegenwärtigen Gesetzes rechtmäßig bestehenden Mühlen und anderen Triebwerke ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch

Wer künftig ein Triebwerk anlegt oder erweitert, ohne ein aus- drúcklih verliehenes Recht (litt. a.) zu haben, soll deshalb zu einem solchen Widerspruche nicht berechtigt seyn.

2199 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung. F 304.

Die Einführung neuer, \o wie die Er-

Zweiter Abschnitt. Nähere Bestimmung der Rechte der Uferbesiter.

F. 13, Das dem Uferbesißer nah F. 1 zustehende Recht gur n:

1) fein Rúekstau úber die Gränzen des eigenen Grundstückes hinaus und feine Ueberschwemmung oder Versumpfung frem- der Grundstúcke verursacht werden darf und

2) das abgeleitete Wasser in das ursprüngliche Bett des Flusses zurückgeleitet werden muß, bevor dieser das Ufer eines frem:

den Grundstückes berührt.

d F. 14. Gehören die gegenüber liegenden Ufer verschiedenen

F. 15. Der Uferbesißer ist befugt, sein Recht zur Benußung

F. 16. Gegen Anlagen, welche der Uferbesißer zur Benußung

a. ein ausdrúcklih verliehenes Recht zur ausschließlichen Be- nußung des ganzen Wassers oder eines bestimmten Theils desselben (7, % 1c.) beeinträchtigt oder z

b, das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen wird.

F. 17. Fischerei : Berechtigte sollen zu einem Widerspruche

gegen Maar Bat Anlagsa fortan nicht weiter berechtigt seyn,

sondern nur auf Ersaß des ihnen daraus entstehenden Schadens

Anspruch haben.

F. 18. Einer polizeilichen Erlaubniß bedarf der Ufer-Besißer

zu solchen en nicht; er ist dagegen befugt, die Vermittelung

der Polizei-Behörde in Anspruch zu nehmen, Í

1) wenn er sich daruber Sicherheit verschaffen will, welche Wi- derspruchsrechte oder Entschädigungs:Ansprüche in Beziehung auf die von ihm beabsichtigten oder schon getroffenen Ver- fügungen

a, Uber das zu Bewässerungen zu verwendende Wasser,

b, úber das zu bewässernde oder zu den Wasserleitungen

zu benußende Terrain stattfinden ;

2) wenn er zur Ausführung neuer oder zur Erhaltung bereits ausgeführter Bewässerungen verlangt, daß ein Anderer ihm ein Recht einrâume oder sich die Einschränkung eines Rech- tes gefallen lasse, welches einen Widerspruch gegen die An-

e

lage begrúnden würde.

F. 19, Wer die Vermittelung der Polizei- Behörde zu dem im §. 18 Nr. 1 bezeichneten Zwecke in Anspruch nimmt, muß eine dffentliche Bekanntmachung Über die Bewässerungs-Anlage, unter Einreichung eines vollständigen Situationsplanes und der etwa erforderlichen Nivellements, bei dem Landrath, in dessen Kreise das zu berieselnde Grundstück belegen ist, in Antrag bringen. Js das Grundstück in mehreren Kreisen gelegen, so bestimmt die co gesebte Behörde den Landrath, welcher das Verfahren zu leiten hat.

F, 20, Die Bekanntmachung erfolgt durch die Amtsblätter der Regierungen, durch deren Bezirk der Fluß seinen Lauf nimmt und die Bewässerungs - Anlage sich erstreckt , zu drei verschiedenen Malen und enthält, mit Hinweisung auf den im Geschäfts-Lokale des Landraths zur Einsicht ausgelegten Plan, die Aufforderung: etwanige Widerspruchsrechte und Entschädigungs-Ansprüche bin- nen 3 Monaten, vom Tage des Erscheinens des ersten Amts- blattes an gerechnet, bei dem Landrath anzumelden. Die Aufforderung geschieht mit der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich binnen der bestimmten Frist nicht gemeldet haben, in Beziehung auf das zur Ueberrieselung zu verwendende Was- ser sowohl ihres Widerspruchsrechts, als des Anspruches auf Entschädigung verlustig gehen, und

in Beziehung auf das zu bewässernde oder zu den Wasserleitun- gen zu benußende Terrain, ihr Widerspruchsrecht gegen die An: gge verlieren und nur einen Anspruch auf Entschädigung be-

alten.

F. 21, Nach Ablauf der Anmeldungsfrist (F. 20) sind der Regierung die Verhandlungen einzureichen. Diese faßt, wenn sie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet findet, einen Bescheid ab, in welchem sie denjenigen, die sich gemeldet haben, ihre Rechte namentlih vorbehâlt, alle Andere aber präkludirt. Gegen diese Práäklusion findet eine Restitution nicht statt.

Eine Ausfertigung des Präklusians- Bescheides is dem Pro- nee zuzustellen, welcher sämmtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

F. 22, Entstehen Streitigkeiten: ob ein Recht, für welches Entschädigung in Anspruch genommen wird, oder ob ein von dem Widersprechenden behauptetes Recht auf ausschließliche Benußung des ganzen Wassers oder eines bestimmten Theils desselben (F. 16 litt. a.) gegründet sey, so ist darúber im Rechtswege zu entscheiden.

F. 23, Jn anderen, als den im §, 22 bezeichneten Fällen, und namentlich dann, wenn Streit entsteht: ob durch die Bewâsserungs - Anlage einem zur Zeit der Publi- cation dieses Geseßes bestehenden Triebwerke das zum Betriebe 6 N N Umfange erforderliche Wasser entzogen werde F, 16 litt. b.), steht die eng mit Ausschluß des Rechtsweges, der Regie- rung zu, unter Vorbehalt des Rekurses an das Ministerium des

F. 24. Zu den im §. 18 Nr. 2 bezeichneten Zwecken kann Vermittelung der Polizei-Behörde nur in Anspruch genommen rden in Fällen cines überwiegenden Kultur-Jnteresses und un-

Unter diesen Bedingungen (F. 24) kann der Unter-

F. 25.

nehmer einer Bewässerungs-Anlage verlangen, daß ihm

1) zu den erforderlichen Wasserleitungen, insofern er solche auf seinem eigenen Grundstúcke nicht herstellen fann, auf frem-

den Grundstücken eine Servitut eingeräumt,

2) die Benußung des jenseitigen Ufers zum Anschlusse eines

Stauwerkes, so wie

3) eine Ausnahme von der im §. 13 Nr. 1 vorgeschriebenen

Beschränkung gestattet werde, und daß

4) der Besißer eines Triebwerkes sich eine Beschränkung des

ihm zustehenden Rechts auf Benußung des Wassers (F. 16)

gefallen lasse.

In dem Falle zu 1 steht jedoch dem Eigenthümer des Grundstückes frei, anstatt der Einrâumung einer Servitut, das Eigenthum des zu den Wasserleitungen erforderlichen Bodens dem Unternehmer

er Anlage abzutreten, welcher dasselbe zu Übernehmen verbunden

ist, Der Grund-Eigenthúmer, welcher von diesem Rechte Gebrauch

Besibern, so hat ein jeder von beiden ein Recht auf Benußung M will, muß sich darüber binnen einer präflusivischen Frist

der Hälfte des Wassers (F. 26). 4

on drei Monaten nach Mittheilung des Antrages des Unterneh- lers erflâren.

F. 26. Jn dem Falle des F. 25 Nr. 2 hat der Besiber des

jenseitigen Ufers die Wahl zwischen vollständiger Entschädigung

Wählt r Ersteres, oder erklärt er sih binnen drei Monaten nicht, so ver- des Wassers; wählt er Leb-

eres, so muß er die Hâlfte der Kosten des Stauwerkes über-

nehmen.

F. 27, Die Entscheidung darüber: ob und unter welchen

Modalitäten die Einräumung oder Beschränkung eines Rechts nach Vorschrift der FF. 24 und 25 stattfinde, steht der Regierung

u unter den im §. 23 enthaltenen näheren Bestimmungen. F. 28, Die Einräumung oder Beschränkung von Rechten zu

Gunsten einer Bewässerungs-Anlage in einem größeren Umfange, als der F. 25 feskseßt, kann nur durch landesherrliche Entscheidung angeordnet werden.

F. 29. Anträge zu den im §. 18 Nr. 2 bezeichneten Zwecken sind an die Regierung zu richten. Dieselben müssen mit einem Situationsplane, den erforderlichen Nivellements und einem sach: verständigen Gutachten begleitet seyn und zugleich die Erklärung enthalten, daß der Provokant bereit sey, die Kosten der von den Behörden für nothwendig erachteten Ermittelungen zu tragen und auf Verlangen borzmtedl en, ingleichen die Provofaten vollständig zu entschädigen.

F. 30, Die Regierung hat auf einen solchen Antrag (F. 29), wenn sich gegen dessen Zulässigkeit nichts zu erinnern findet, Kom- missarien mit der örtlichen Prúfung unter Mitwirkung des Land- rathes zu beauftragen.

F. 31. Die Kommissarien haben unter Zuziehung aller Be- theiligten zunächst die Frage :

ob wirklich ein Überwiegendes Kultur-Jnteresse vorwalte ?

zu erörtern und nach Bejahung dieser Frage die einzelnen Gegen- T, Antrages, so wie die dagegen erhobenen Widersprüche, zu prófen.

F. 32, Wird zu Wasserleitungen die Benußung von fremdem

Grund und Boden verlangt (F. 25 Nr. 1), so haben die Kom-

missarien ihre Prüfung besonders darauf zu richten :

ob und in welcher Ausdehnung die Führung der Wasserleitung über den fremden Grund und Boden zu der Anlage noth- wendig sey ?

welche Brücken, Ueberfahrten, Einfriedigungen 2c, eingerichtet und unterhalten werden müssen, um den Eigenthümer gegen Nachtheile in Benußung des ihm verbleibenden Grundstückes zu sichern?

F. 33. Wird die Benußung des jenseitigen Ufers zum An-

{luß eines Stauwerkes verlangt (F. 25 Nr. 2), so isk der Ort

zu ermitteln, welcher dem Provokaten am wenigsten nachtheilig

und doch zwoeckentsprechend ist.

F. 34, Wird eine Beschränkung des Rechts verlangt, welches Besißern von Triebwerken auf Benußung des Wassers zusteht (F. 25 Nr. 4), so ist zu prüfen: in welchem Maße die Beschrän: N müsse, um die Erreichung des beabsichtigten Zweckes zu sichern.

F. 35. Js úber die Frage zu entscheiden : ob durch die Bewässerungs-Anlage cinem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nöthige Wasser werde entzogen werden (F. 16 litt. b.), so ist von dem Grundsaß auszugehen, daß der Besigzer des Trieb- werks nicht genöthigt werden kann, sich eine Abänderung des in- neren Triebwerkes gefallen zu lassen, daß er aber eine zweckmäßige Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes und des Wasserrades auf Kosten des Provokanten sich gefallen lassen muß. Bei Prüú- fung der gedachten Frage ist jederzeit eine solche zweckmäßige Ein- richtung zu unterstellen und danach die Entscheidung zu treffen. Der Provokant is verbunden, die erwähnte Einrichtung auf seine Kosten zu bewirken und die dadurch gegen den früheren Zu- stand mehr entstehenden Unterhaltungs - Kosten als eine jährliche Rente an den Besißer des Triebwerks zu zahlen.

F. 36. Die Kommissarien sind befugt, die zur Ausführung ihres Auftrages nöthigen Ermittelungen, Vermessungen, Nivelle- ments u. st. w. zu veranlassen. Können diese Vorarbeiten nicht bewirkt werden, ohne fremde Grundstücke zu betreten, so müssen deren Eigenthümer sich solches gegen Vergütung des ihnen dadurch entstehenden Schadens gefallen lassen.

F. 37. Die Kommissarien haben sich die gütliche Beilegun der Streitpunkte möglichst angelegen seyn zu oln M

F. 38. Sie entwerfen demnächst mit Rüúksicht auf das Er- gebniß der Prüfung über die erhobenen Widersprüche und das von ihnen wahrzunehmende öffentliche Jnteresse den Plan zur Ausführung und Benußung der Anlage, legen solchen den Par- teien zur Erklärung vor und überreichen ihn der Regierung wmit- telst gutachtlihen Berichts, in welchem alle Streitpunkte einzeln vorzutragen sind.

F. 39, Der Plan muß in Hinsicht auf die Art der Ausfüh: rung der Anlagen und deren Benußung, so wie in Hinsicht auf

pflichtungen auferlegen, aso gebührt denselben dafür nach Vorschrift

nach Bekanntmachung des Bescheides einzulegen ist,

Innern, welcher binnen einer präklusivischen Frist von sechs Wochen

die zur Ueberwachung derselben nöthigen Maßregeln, alles dasjenige