1842 / 307 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Oftentätion auffielen, so sind wir doh Alle von den aufrichtigsten Wünschen für das Wohl eines Fürstenpaares beseelt, das seit sei- ner langjährigen Anwesenheit in hiesiger Stadt tausendfältige Be- weise eines liberalen Wirkens und wohlthätigen Herzens gab. Möge es Jhren Königl. Hoheiten vergönnt seyn, noch recht lange in ähnlichem Sinne zu wirken! *

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Die Schottische Kirche und ihre Zerwürfnisse.

H Edinburg, 26. Oft. Jch fühle sehr wohl die eigen- thúmlichen Schwierigkeiten, die mit einem Versuche verknüpft sind, ZJhnen eine angemessene und unparteiishe Schilderung von den Zwistigkeiten zu geben, welche die Schottische Kirche gegenwärtig zerrütten; und indem ich, als bloßer Zuschauer des Streites, es unternehme, verlasse ih mich mehr auf meine eigene leidenschafts- lose Ansicht der Ereignisse und Schriften, die täglich zu meiner Kenntniß kommen, als auf die Erfahrung, die ih von diesen Dis- fussionen erlangt habe, die nur in dem einzigen Punkte Überein- zukommen cheinen, daß sie eben so unlösbar sind, als sie wahr- \cheinlih Unheil stiften werden. Der Gegenstand verdient jedoch alle Aufmerksamkeit. Die Schottische Kirche is die einzige Jnsti- tution dieses Landes, welche als das Bollwerk der Nationalität des Volkes übrig bleibt, Der Tempel des Konvents isk noch das Depositorium jener rauhen Frömmigkeit, die durch einen Enthu- siasmus genährt wird, der die Disziplin eines mehr formellen Ris tus und die Erfindungen einer ceremonidseren Andacht verachtet. Der schlihte, unbeugsame Sinn des Schottischen Volkes ver- langt eine solche Form des Gottesdienstes, die sie, fraft des Unions- Traktats und der Erklärung, die jeder Souverain des Vereinig- ten Königreichs bei seiner Thronbesteigung ablegen muß, beibehiel- ten, als sle dem Schwester-Königreich die ganze exekutive Gewalt und selbst die Appellations - Gerichtsbarkeit Über die Verwaltung ihrer Civil-Geseße úbertrugen.

Der Streit, welcher jeßt in der Schottischen Kirche wüthet, ist auch nicht von neuerem Datum. Seine unmittelbare Entste- hung schreibt sich allerdings von einer neueren Akte der General- Versammlung der Kirche her; aber der wahre Grund ift jener nie endende Streit zwischen dem vom Staate verwalteten Civil- Geseße und der von den Dienern der Kirche im Namen ihres göttlichen Stifters verlangten geistigen Unabhängigkeit. Welche Kirche wäre nicht Zeuge eines solchen Kampfes gewesen? Jn welcher Kirche sind nicht Prinzipien vertheidigt worden, die mit einer vollständigen und redlichen Verwaltung der Civil- Justiz un- vereinbar waren ?

Es möchte gut seyn, hier zu bemerken, daß die Verfassung der Schottischen Kirche die ganze geistliche Gewalt einer Reihe von Repräsentativ-Körperschaften Überträgt, die der Mehrzahl nach aus Geistlichen und dem kleineren Theile R aus den âltesten Laien (lay-elders) zusammengeseßt sind. Die Kirchen-Session in jedem Kirchspiele besteht aus dem Geistlichen und den Aeltesten des Kirchspiels; das Presbyterium is eine größere Körperschaft, die aus den Geistlichen und einigen Aeltesten mehrerer Kirchspiele, und die Synode ist eine Provinzial: Körperschaft, welche aus den Repräsentanten mehrerer Presbyterien besteht; die General-Ver- sammlung is das Parlament der ganzen Kirche, dem ein Kom- missarius im Namen der Krone prâsidirt, Die Zahl der Laien- Mitglieder in der General-Versammlung ist dur die Verfassung der Kirche bestimmt.

Die unmittelbare Entstehung des gegenwärtigen Streites ist folgende: Jm Jahre 1834 erklärte die General : Versammlung durch eine förmliche Akte, „daß es ein E A d, der Schottischen Kirche sey, daß keiner Congregation gegen den Willen des Volks ein Paskor aufgedrungen werden dürfe“, und es wurde ferner beschlossen, „daß, wenn bei Beseßung einer vakanten Pfarrstelle die Mehrzahl der männlichen Familien-Häupter, welche Mitglieder der vakanten Congregation und in voller Gemeinschaft mit der Kirche sind, die Person mißbilligt, die der Patron der genannten Pfarre für dieselbe bestimmt, eine solche Mißbilligung fúr das Presbyterium als ein hinreihender Grund gelten soll, eine solche Person zu verwerfen, und daß dieselbe demgemäß ver- worfen wird.“

Die Geseßblichkeit, so wie die Schicklichkeit dieser Akte oder Resolution (seitdem die Veto:Akte genannt), wurde sowohl in der General - Versammlung als anderswo sorgfältig erwogen und er- örtert, Viele ausgezeichnete Rechtsgelehrte nahmen Theil an der Diskussion, und eine große Majorität derselben war der Meinung, daß die Akte außer der Kompetenz der General-Versammlung liege, indem sie ein direkter und offenbarer Eingriff in die Rechte der Patrone und der Kandidaten (presentees) sey. Sie werden be- merken, daß die auf solche Weise den Congregationen beigelegte Macht, die Geistlichen zu verwerfen, nicht auf einer angenomme- nen Keberei oder Uncüchtigkeit der verworfenen Person, sondern ganz einfach darauf beruht, daß sie der Majorität der Congrega- tion mißfällig is, Der Vorfall ia Auchterarder ereignete sich bald nah der Annahme der Veto - Akte. Herr Robert Young war jenem Kirchspiel durch den Patron, den Gra- fen Kinnoul,, vorgeschlagen worden; aber das Presbyterium, worin jenes Kirchspiel liegt, weigerte sich, ihn einzuführen oder auch nur seine Fähigkeiten zu prüfen, weil nah den Bestimmun- gen der Veto-Akte eine Majorität der Congregation ihre Mißbil- ligung des Kandidaten erklärte, obgleich sie keine Gründe gegen die Person oder die Lehre des Herrn Young angab. Unter diesen Umständen erhoben der Patron und der Kandidat eine Klage ge- gen das Presbyterium, um ihre wahre gegenseitige Stellung durch das Urtheil des Sessionsgerichts zu bestimmen und sodann von dem Presbyterium Schaden - Ersaß dafür zu verlangen, daß es Übereingekommen sey, den vorgeschlagenen Geistlichen von dem ge-

seblichen Genusse des Gehalts, wozu er berechtigt war, auszuschlie- hen. Jm Laufe dieses Verfahrens entschieden alle Gerichtshbfe Schottlands und zuleßt das Oberhaus als hôchstes Appellations: Le Wersmimtur e V S indem es der Veto-Akte der Gene- - orchte, pflichtwi : R deé da nde G gehandel e Babe: pflichtwidrig und gegen die Geseße e CElvil: und die geistlihen Bebdr feindselig gegenüber. Die Gerichtabdfe ddiug tete L s Dtedo byterium durch Befolgung der Akte der General-Versammlung das Geseß verleßt und daß folglich die General - Versammlun nicht berechtigt sey, zu erklären und zu beschließen, was sie in V Akte vom Jahre 1834 bekannt gemacht habe. Die General-Ver sammlung behauptete dagegen, daß den Civil- Gerichts dfen feine Zurisdiction über die Prüfung, die Berufung, die rdinirung und Zulassung von Geistlichen zustehe, sondern daß sie nur nach dem Civil- Recht úber die Emolumente der Pfarre zu ent- scheiden, durchaus aber nicht das Recht hätten, bei einer Wiiteie: Frage mit einem Presbyteriuum über einen jener Punkte ein Urtheil ‘abzugeben. Es war somit ein Versuch gemacht, einen Un- terschied festzustellen zwischen dem Gehalt der Pfarre, welches, als weltliches Eigenthum der Kirche, unleugbar innerhalb der Juris- diction der Civilgerichte liegt, und dem Rechte der Einführung in

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die Pfrúnde, welches ausschließlih von dem Presbyterium in An- spruch genommen wird. Diese Unterscheidung is jedoch eine trü- gerische, denn es ist klar, daß ein Geistlicher, der nicht eingeführt worden is, weder dem Geseße noch seinem Gewissen nah die Be- soldung erheben fann, und es is weder vernunftgemäß, noch über- haupt möglich, daß ein Geistlicher in die Pflichten seines Amtes eingeführt werde, ohne die Vortheile desselben zu genießen.

Die Gesetze, welche die Verhältnisse der Kirche und der Civil- gerichte in Schottland reguliren, sind alt, ja, sie sind in der That gleichzeitig mit den verschiedenen Veränderungen, die im 16ten und 17ten Jahrhundert in der kirchlichen Verfassung dieses Kdô- nigreichs stattfanden; aber sie sind in der vorliegenden Frage so wesentlih, daß ich sie hier kurz anführen unl Durch eine von dem ersten Parlamente unter König Jakob VI, (1567) ange- nommene Akte wurde erklärt, daß die Prüfung und Zulassun von Geistlichen allein der Kirche zustehe; aber die Ernennung burt das Laien-Patronatsrecht blieb ausschließlich „den gerehten und alten Patronen vorbehalten“, mit der Bedingung jedoch, daß im Falle der von einem Patron Ernannte von den unteren geistlichen Behörden verworfen würde, eine Berufung „an die General-Ver- sammlung stattfinden sollte. Dies Geses würde daher die höchste Entscheidung dieser Frage der leßtgenannten Körperschaft zu Über- tragen scheinen. Jm Jahre 1592 wurde jedoch diese Akte durch eine andere verdrängt, welche festseßte, „daß die Presbyterien, gemäß der Disziplin der Kirche, volle Gewalt haben sollten, zu ernennen und in allen geistlichen Angelegenheiten innerhalb ihres Bezirks zu entscheiden, unter der Bedingung, daß die oben- genannten Presbyterien verpflihtec und gehalten (astricted) seyen, jeden von Sr. Majestät oder von Laien-Patronen ernannten qualifizirten Geistlichen anzunehmen und zuzulassen.“ Die Gegner der gegenwär- tigen Forderungen der General - Versammlung stüßen idre Argu- mente hauptsächlich auf diese Worte; denn die Akte Jakob?s VI., obgleich unter Karl I. aufgehoben, wurde nah der Wiederher- stellung der presbyterianischen Kirche unter Wilhelm und Maria im Jahre 1690 erneuert, und durch den Unions - Vertrag vom Jahre 1706 und die Statuten der Regierung der Königin Anna in Betreff der Schottischen Kirche bestätigt, Es wird in der That zugegeben, daß die Statuten von 1690 den Theil des Gesebßes Königs Jakobs VI., welcher das Recht der Laien-Patrone schÜbte, nicht wiederherstellte, sondern erklärte, daß derselbe später in Er- wägung gezogen werden solle. Die Rechte der Laien - Patrone blieben von jenem Jahre bis zum zehnten Regierungs - Jahre der Königin Anna gänzlich unberücksichtigt; in diesem leßtgenannten Jahre nahm das Parlament des damals vereinigten Königreichs von Großbritanien eine Bill an, welche den Patronen das Recht der Ernennung wiedergab. Die Schottische Kirche protestirte da- mals gegen diese Akte, als eine Verleßung der in dem Unions- Vertrage gegebenen Verheißungen des Schußes; denn die Akte stellte ein Verfahren wieder her, das zur Zeit der Abschließung des Unions-Traktats keinen Theil des Geseßes oder der Gebräuche der Kirche bildete. Dieser Protest is jeßt erneuert worden, und in einer feierlichen Erklärung der General : Versammlung vom Mai 1842 findet sich folgende Stelle, die eine Jdee von dem Ton geben fann, den man angenommen hat: „Die General:Versamm- lung verlangt im Namen und zum Besten der Kirche, der Na- tion und des Volkes von Schottland als ein Recht, daß sie lhre Freiheiten , Verwaltung, Disziplin, Rechte und Pri- vilegien, gemäß dem besonders. für die Vertheidigung der Freiheiten ihres Volkes erlassenen Geseße, frei besißen und ausúben darf, und daß sie hierin gegen die verfassungswidrigen und ungeseblichen Eingriffe des Sessionshofes geschÚßt und dem Volk seine christlichen und constitutionellen Rechte und Freiheiten gesichert werden; und sie erklärt, daß sie in Uebereinstimmung mit dem Worte Gottes, der genehmigten und anerkannten Richt- schnur dieser Kirche und mit den Vorschriften ihres Gewissens feine Geistlichen in die reflamirenden Gemeinden einführen oder die Verwaltung der christlichen Kirche, welche dem von dem Ses- sionshofe versuchten Zwange unterworfen ist, leiten kann, und daß sie, auf die Gefahr hin, die vom Staate verliehenen zeitlichen Güter und Vortheile zu verlieren, sich weigern muß, dies zu thun und unter Gottes Beistand diese Weigerung auch durchführen wird; und sie versichert hiermit, daß alle Entscheidungen von Gerichtshöfen und alle Parlaments-Akten, welche der Verwaltung, der Disziplin, den Rechten und Privilegien dieser Kirche zuwider Gle: null und nichtig und ohne alle geseßliche Gültigkeit seyn ollen.“

Dieser etwas deklamatorischen Sprache, die gegenwärtig in Schottland nur zu gewöhnlich is, stellt das Geseß den bestimm- ten Jnhalt eines Statuts und die zur Aufrechthaltung des Ge- seßes erforderliche Kraft entgegen. Jch habe hier versucht, die Enkskehung des Streites darzustellen, in meinem nächsten Schrei: ben werde ih einige Ereignisse mittheilen, die den Fortgang des- selben bezeichnet haben.

Vom 24. Mai 1840 bis 22. Mai 1841 sind durch das Londone,

Post: Amt versandt worden : 33,405,915 ungestempelte

und 24,299,949 gestempelte Briefe. s Die Erwartungen von dem Finanz-Ertrage der Row:

land Hillschen Post-Reform sind, wie durch technische Gutachten

bereits im voraus nachgewiesen war, gänzlich verfehlt worden. Pro 1839 betrug die gesammte Brutto - Einnahme der Eng:

lischen Posk... A R Ie e 2,346,278 Pfd.St, die gesammte Ausgabe Zee 686,768 - der Netto-Ertrag .….................... T,659,509 Pid.Sc. Pro 1840 Brutto-Einnabine 2,390,763 Pfd.St. Ausgabe. 756,999 - NettceSErivas:, i) poaiepcaCedirescece 1,633,764 - Pro 1841 Netto-Einnahme 41,369,604 Pfd.St. Ausgabe. 903,677 - NMétto:Ertrag ci i a eve 465,927 -

Der Ausfall gegen die beiden früheren Jahre beträgt mithin circa 1,200,000 Pfd. St., oder 87 Millionen Thaler. |

Die jeßigen gesammten Finanz: Verhältnisse der Englischen Post-Verwaltung gehen aus folgender Zusammenstellung hervor:

unter dem obigen Metto-Ertrage von... 465,927 Pfd.St, Ai E, 2A S O ZOREIN Bt Citi 128,600 - mit begriffen, welche nah Aufhebung aller Porto- Freiheiten für Dienst-Korrespondenz aus ande- ren Staats - Kassen in die Post- Kasse gezahle werden. Der wirkliche Netto - Ertrag beläuft sich idaher nur Uf le Ce C4 7,327 Pfd.Sc, ierunter is zugleich der ganze Netto-Ertrag der ausländischen und überseeischen Korrespondenz mit begriffen, auf den die Hillsche Reform sich nicht erskreckt, Da dieser Zweig der Posk - Verwal: tung einen jährlichen Ertrag von 330 bis 350,000 Pfd. Skt. lie: fert, so fommt der Ertrag der inländischen Posten nach der Hill: schen Reform auf Null zu stehen.

Bei der überseeischen Korrespondenz is Übrigens noch in Be- tracht zu ziehen, daß die ganze Ausgabe für Postkschiffe (Paketböte) von der Admiralität bestritten und nicht aus der Po -Revenue entnommen wird, Diese Ausgabe beläuft sich für Dampfböte (die Segelschiffe ungerechnet) auf mindestens 400,000 Pfd. Ste, jährli. Der gesammte Kosken-Aufwand für Post-Beförderungen wird daher in England durch die Post - Einnahme nicht gede* vielmehr bedarf das Englische Poskwesen, statt Ueberschüsse zu : währen, eines jährlichen Zuschusses von 40 bis 50,000 Pfd, b aus den Staats-EinkÜnften, wie dies denn auch bereits Sir 2 bert Peel im Allgemeinen, und ohne auf die obigen Details ein- zugehen, in seiner Rede vom 11. März d. J. anerkannt hat.

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B er Lan o O L S E Den 3. November 1842.

L Pr. Cour. ch| Pr. Cour. N AG V): nta | Geld. Actien. R] gier, | 6c. St. Schuld-Scb.*) |34| 104 1037 Brl. Pots. Kisenb. | 5 —_ 1234 Pr. Engl. Obl. co 7 1025 102 } do. do. Prior. Obl. | 4 | 103 1025 Prüm. Seb. der Mgd. Lpz. Eusenb. |—| 1215 Seehaudlung. |—| 905 | |do. do. Prior. Obl. 4| 102% Kur- u. Neumärk, Brl. Anb. Eisenb. |—/ 104% 1035 Schuldrverschr. 35 1015 1015 } do. do. Prior. Obl. 4| 103 T Berl.Stadi-Obl.*) 35 1024| |Düss Elb. Eisenb. | 6 | 565 551 Danz. do. in Th. |—| 48 |do. do. Prior. Obl. | 4 N Westp. Pfandbr. 34| 102% Rhein. Kisenb. | 5 80 79 Grossb. Pos. do. | 4 | 105% do. do. Prior. Obl. 4| 96% do. do. |35| 1027 102% Berl.-Frankf. Eis. | 5 | 101 100 Ostpr. Pfandbr, | Au B viedrichsd’or —| 13; 13 Poi: (4G 2 103% 1035 olen Goldmün- B Kur- u. Neum, do. |3 1044 i s Tk L ¡0% 9% Schlesische do. |35| 1025 dn: ¿its 3 4

*) Der Küufer vergütet auf den am 2. Januar 1843 fälligen Coupon % pCt.

Pr. Cour.

Wechsel-Cours. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. | Geld,

Amaterdam - «oco ore. 250 F1 Kurz 139% an

d f e TMdIS «Pat O d e M U T 250 F 2 Me, 139% Hamburg «eco oco oco oor es 300 k Kurz 150% 1507 Adr i090 e up ot ea tp dis ris si 300 Mk. | 2 Mé, 1495 London « 49,00 oo00oe 09090 1 LSt. | 3 Mt. 6 2454/6 235 Paris ««coo oco orer oooooo 300 Fr. 2 Mit. mm 792 Wien in 20 XKr.….... 150 Fl 2 Mit, 1035 1037 C O L L E 150 y1. | 2 Mt. 1025 A s N U Seen ub en 00e eds 100 Thlr. | 2 Mi. 99% 994 Leipzig in Courant im 14 Tbl. Fuss. . 100 Thlr. | 8 Tage 99%

Frankfurt a. M. WZ.....oo. o) 150 F. 2 Mi. 102 Petersburg . ««cccc oco eco 1 SRblL| 3 Woch. |L 1&1 8

Ueber den Erfolg der Nowland Hillschen Post Mefvria in England.

olgende, aus zuverlässigen Quellen geschöpfte*), Zahlen- Verhältnisse geben einen nicht uninteressanten Aufschluß über den

Erfolg der Rowland - Hillschen Posk- Reform in England.

Rowland - Hill nahm bei Einführung des Penny - Porto an, daß die Zahl der mit der Post ju versendenden Briefe siebenfach sich vermehren müsse, um die bis dahin aufgebrachte Netto - Re-: venue der Post zu erhalten, Diese Rechnung war unrichtig. Es hâtte mindestens einer zehnfachen und nach Lord Lichfield sogar einer zwölffachen Vermehrung bedurft. Die Vermehrung hat bis jeßt nur das 24fache der früheren Briefzahl erreicht. Frü: her wurden 824 Millionen Briefe jährlich in England mit der Post versendet, jest sind jährlich 204 bis höchstens 205 Millionen befördert worden. Aus der Zunahme der mit der Post ver- sandten Briefe is indeß eine gleichmäßige Vermehrung des ge- sammten Englishen Brief:Verkehrs nicht hervorgegan- gen. Nur eine große Zahl früher auf geseßlich erlaubte, oder unerlaubte Weise beförderte Briefe ist durch das Penny-Porto den Privat - Gelegenheiten entzogen worden und der Post zugeflossen. Besonders hat aber die Post eine außerordentlich bedeutende Zahl von Briefen auch dadurch gewonnen, daß Preis-Courante, ge: druckte Cirkularien, Subscriptions - Listen 1c. nicht mehr wie frü- her durch Privat: Gelegenheiten befördert, sondern auf die Post gegeben werden.

Die Anwendung gestempelter Couverts hat den Beifall nicht gefunden, den man sich davon versprach, indem solche kaum bei der Hälfte der Korrespondenz gebraucht worden sind. Die gestempelten Couverts wurden vom 6. Mai 1840 an eingeführt.

*) Remarks on a paper by Rowland Hille Esq. on the Results of the new postage arrangements, read besore the Statistical Society of London. May 17, 1841,

Aus wärtige Börsen.

Amsterdam, 30. Okt. Niederl. wirkl, Sch. 525. 5% Span, 155.

Antwerpen, 29. Okt. Zinsl. —. Neue Anl. 155.

Hamburg, 1. Nov. Bank- Actien 1635. Engl. Russ. 108%.

Paris, 29. Okt, 52 Rente fin cour. L118. 55. 3% Rente fin cour. 79. 90. Anl. de 1841 —. 5% Neapl. au compt. 108. 50. 5% Span. Rente 22%. Pass.

Wien, 29. ok. 5% Met. 109. 4% 1004. 32 77. 21% I5 —. Bank-Actien 1622. Anl. de 1834 142. de 1839 1107. :

Königliche Schauspiele.

Freitag, 4. Nov. Jm Opernhause: Das Stelldichein, fomische Oper in 1 Aft, von Nicolo Jsouard. Hierauf: T schlechtbewachte Mädchen, pantomimisches Ballet in 2 en, Jur das hiesige Königl. Theater eingerichtet von Hoguet: (Dlle. Fanny Elßler wird die Partie der Lifette und zum Schluß die „Craco-

ienne“ ausführen. 9 Bu Mt e Borstellung sind nur noch Billets zum dritten Range

à 15 Sgr., zum Parterre à 20 Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. ju haben.

Sonnabend, 5. Nov, Jm Opernhause: Faust.

Jm Schauspielhause: La première représentation de: Les mémoires du diable, vaudeville nouveau en 3 actes, imitée du roman de M, Frédéric Soulié, par MM. Arago et Vermond. (Mlle. Destrée continuera ses debuts par le rôle de la Com-

tesse de Cecny.)

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 4. Nov. Muttersegen, oder: Dle neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abth., nah dem Französischen des G, Lemoine. Musik von Proch,

Sonnabend, 5, Nov, (Jtalienishe Opern - Vorstellung.) I Puritani.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Dek erschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckeret.

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Direktor der Neisse-Grottkauer

15 Eisenbahnen von gleichem Werthe für den Wohlstand der Nation,

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Me 307.

Berlin, Sonnabend den 56% November 1842,

Inhalt.

ichten.

Sridilhe Aae. Sizung vom 26, Oktober. Die Eisen- bahnen. Garantie der Zinsen des Anlage - Kapitals.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Fürstin Golizyn +.

Brandstiftungen. Das Fournal des Débats und der

Frankreich. Paris. neats über das Ministerium vom 29. Oktober. Baecti 06/2" EN Noch ein Wort über die

Vermischtes. Schreiben aus Paris. Parteistellung in der Belgischen Zoll-Vereinigungs-Frage.)

Großbritanien und Jrland. London. Veränderung in der Constitution von Neufundland. Gegengeschenke an den Fmam von Muskat. Der Herzog von Richmond und seine Pächter. Der Getraidehande! nach. dem neuen Korngescß. Anme g dat des jeßigen Schußes der Dampfkessel auf Kr egs-Dampfsch ffen. Dane auf den Themse-Tunnel. Vermischtes.

Niederlande. Aus dem S gf:

Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Verlauf und Resultate der jüngsten Gemeinde-Wahlen.) |:

Deutsche Bundesstaaten. München. Aus Sa Karlsruhe. Aargau's Repressalien. Vaterländische Hefte. Hebel-s Werke. Darmstadt. Meiningen. Jüdische Schüler in christlichen Schulen.

Desterreich. Triest. Die hiesige Börse sucht Verbindungen mit Ostindien anzuknüpfen.

Serbien. Von der Serbischen Gränze. Greuelthaten der neuen Regierung. Das Berat der Pforte noch nit angelangt. La Plata-Staaten. Rükehr des Admiral Massieu de Clerval.

Nachrichten aus Buenos-Ayres. Enland. Berlin. Berichtigende Erläuterung zu dem gestern „„Segebenen Artikel aus der Posener Zeitung.

Die Eisenbahn von der Oder nach Preußen.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Don Juau. Hohenschwangau.

Königliche Oper.

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : __ Dem Kommerzien-Rath Joel Wolf Meyer zu Berlin den Titel eines Geheimen Kommerzien-Raths zu verleihen ; und

Die Wahl des bisherigen Landes-Aeltesten, Kammerherrn und

[]

Érftenthums : Landschaft f Zeitraum von Weihnachten 1841 bis dahin 1844 zu b

Staaten in dieser Hinsicht aufgestellt. “dier is Eisenb e

Heute wird das 23ske Stück der Geseßz-Sammlung ausgege- ben, welches in der Zeitungs - Ausgabe - Expedition, Spandauer-

Straße Nr. 20, zu 6 Sgr. das ‘Exemplar Druckpapier, auch einzeln abzulassen ist, und enthält: die Allerhöchsten Kabinets- Ordres unter Nr. 2304. betreffend den Zoll: Tarif für die Jahre 1843, 1844 und 1845, nebst dem Zoll-Tarife selbsk; und » 2305, die für einige Waaren- Artikel eintretende Erhöhung der Eingangs-Zollsäße betreffend. Sämmektlich vom 18, Oftober d. J. Berlin, den 5. November 1842. Debits-Comtoir der Geses-Sammlung,

Ständische Ausschüsse.

Sißung vom 26, Oktober *). Die Eisenbahnen. Garantie der Zinsen des Anlage- Kapitals.

Die heute fortgeseßte Berathung über die Frage:

ob es fúr nothwendig und zweckmäßig zu erachten, daß der

Staat die Ausführung eines umfassenden Eisenbahn - Systems

durch Uebernahme einer Garantie für die Zinsen des Anlage-

Kapitals herbeizuführen suche? gab dem vorsißenden Finanz- Minister Veranlassung, zu erläutern, daß die Zinsen- Garantie nicht das einzige Mittel sey, um die Eisenbahn - Unternehmungen zu fördern und zu unterstúßen, Es werde vielmehr durch Aufsuchung der vortheilhaftesten Linien und durch Uebernahme der ersten geometrischen Vorarbeiten auf Staats- kosten, durch unentgeltliche Ueberlassung des erforderlichen Staats-Eigenthums durch Betheilung an der Actlen-Zeichnung aus den Geld-Jnstituten des Staats, und úberhaupt auf mehr- fache Weise den Unternehmungen, welche der Aushülfe bedürften, Vorschub gethan werden können. Die Staats-Einnahmen wären in einem siebenjährigen Zeitraume um mehr als 5&8 Millionen jährlich gestiegen, und es lasse sich nicht nur auf die Stabilitäe dieses Zuwachses, sondern auch auf eine weitere Steigerung der Ein- nahmen rechnen, so lange unter den Segnungen des Friedens der innere Verkehr an Lebendigkeit gewinne, Von dem wesentlichsten Einflusse hierauf sey aber die Vermehrung und Verbesserung der Communications-Mittel, daher jede Verwendung zu Gunsten der

als fúr die damit Hand in Hand gehenden Finanz - Verhältnisse des Staats, Daß aber dadurch irgend eine Veclezenbeie berblie geführt werden sollte, stehe um so weniger zu befürchten, als selbsk das für diesen Zweck zu bestimmende Limitum von jährlich 2 Mil- lionen Rehlr., anfänglih nur zum kleinsten Theile in Anspruch genommen, höchst wahrscheinlich aber niemals ganz erforderlich seyn dürfte, um die Anlage der für nothwendig erkannten Eisenbah- nen nah Bedürfniß zu befördern. ;

Im Laufe der hiernächst eröffneten Diskussion über die obige Frage erhob sih nur eine Stimme egen jede Verwendung aus Staatsmitteln zu dem vorliegenden Zwecke überhaupt, mehrere

*)- Vergl. die zu dem in der gestrigen Nummer der Staats-

Zeitung gegebenen f # Pörende Anmerkung, Berichte über die Sihung vom 25, Oktober ge-

jedoch gegen die unbedingte Bejahung der gestellten Frage, theils wegen ihres nothwendigen Zusammenhanges mit dem für den äußersten Fall als erforderlich angefündigten Vorbehalte eines Rückgriffs auf den in Aussicht gestellten Salzsteuer - Erlaß, theils wegen des großen Umfanges, welcher dem Eisenbahn - System bei der Beantwortung der vorangegangenen Frage gegeben worden. Entgegnet wurde hierauf, daß jede der gestellten Propositionen für sich allein zu erledigen sey, und die jeßt vorliegende unbedenklich angenommen werden könne, wenn es auch in der Absicht liegen sollte: die darauf folgende OnieT s dann aber, daß die Nothwendigkeit der Eisenbahn-Verbindungen nicht nur rüsichtlich der den Mittelpunkt der Monarchie berührenden Haupt - Diago- nalen, sondern auch rücksichtlih der wichtigsten Linien von einer Provinz zur anderen, und zum Anschlusse an die Bahnen der Nachbarstaaten bereits von der Versammlung anerkannt worden sey.

Von anderer Seite war man zwar mit dem Zuctritt aus Staatsmitteln einverstanden, erachtete jedoch die Uebernahme der Zins: Garantie für die Anlage- Kapitalien nicht für das geeignete Mittel zum Zweck, weil zu bezweifeln wäre, daß die Kapitalisten dadurch vermocht werden würden: ihre Gelder bereitwilliger auf Eisenbahn-Actien als auf Staats-Papiere oder Hypotheken anzu- legen, Wenigstens würde dies nur für solche Bahnstrecken gesche: hen, welche eine Dividende úber den garantirten Zinssaß abzuwer- fen versprächen; minder günstige Linien würden dagegen ungedeckt bleiben und also ein vollständiges Neß auf diesem Wege nicht zu Stande kommen. Dieser Ansicht wurde jedoch gegenübergestellt, daß, da bereits zahlreiche Eisenbahn-Unternehmungen ohne alle Ga- rantie ins Leben getreten, sich der willige Zufluß der Gelder zur Vollendung des Neßes mit Zuversicht erwarten lasse, sobald eine Garantie nach Verhältniß des landüblichen Zinsfußes gegeben werde. Jn dieser Beziehung wurde für die östlichen Provinzen der Saß von 4 pCet, beantragt, während man andererseits die Garantie von 3 pCte. für hinreichend erachtete.

Nicht ohne zahlreiche Vertreter blieb die Meinung, daß es am vortheilhaftesten und sichersten seyn werde, wenn der Staat das Eisenbahnwesen ganz in die Hand nähme und die Bahnen fúr eigene Rechnung erbaue, Man wies auf die Hülfsmittel hin, die dem Staate durch sein wohlorganisirtes Beamten - Corps zu Gebote ständen, auf die Einheit und Zuverlässigkeit der Ver- waltung, welche nur auf diesem Wege zu erreichen, auf die Ausgleichung zwischen Gewinn und Verlust bei mehr und minder frequenten Bahnen, auf die Beispiele, welche benachbarte Doch ward auch gegen

s ahnen GSeitens..-des Staats angeführt, daß man ‘in dem sih immer mehr regenden Unternehmungsgeiste der Privaten einen Allürten finden werde, den man niche zurúck- weisen dürfe, daß der Staat überhaupt mehr anregen und unter- stüßen als sich in Selbst - Entreprisen einlassen müsse, daß Staatsbauten nur durch umfassende Staats-Anleihen zu bewerk- stelligen seyn würden, daß die schon bestehenden Actien-Gesell- schaften jedenfalls ein Hinderniß gegen die nachträgliche Ergreifung einer allgemeinen Maßregel darstellen, und daß der Zweck der Leitung, Aufsicht und Ueberwachung der ganzen Angelegenheit sich sehr wohl erreichen lassen werde, wenn auch der Staat nicht als Selbst-Unternehmer auftrete.

Nachdem noch mehrere Redner sih für die unbedingte An- nahme der vorliegenden Proposition erklärt, und unter Anderem bemerkflih gemacht hatten, welche großen Nachtheile dem Vater- lande erwachsen würden, wenn die beabsichtigte Verbesserung der Communications-Mittel nur verzögert werde, daß also die Wich- tigkeit des Zweckes ein unbedenkliches Einverständniß mit den lan- desvaterlichen Absichten Sr. Majestät selbst in dem Falle erheischen würde, daß die dazu erforderlichen Mittel vom Lande besonders aufgebracht werden müßten, vertagte der vorsißende Minister die definitive Abstimmung Über die vorliegende Frage bis zur morgen- den Sißung.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 29. Okt, (St. P. Z) Vor einigen Tagen starb hier die Aelteste des berühmten Geschlechts der Go- lizyn, Fürstin Anna Alexandrowna Golizyn, geborene Fürstin von Grusien, Sie war vermählt mit dem verstorbenen General-Lieu- tenant Fürsten Boriß Andrejewitsh Golizyn, Enkel des General- Feldmarschalls Golizyn, des Helden von Leßnoi und Poltawa. Zhr Urgroßvater väterliher Seite in gerader Linie war Czaar Wachtang V. von Grusien und von mütterlicher Seite der Lieb- ling und Freund Peter's des Großen, Fúrst Alexander Menschikoff.

_Die großen Brände von Kasan und Perm haben einen Kaiserlihen Befehl veranlaßt, wonach die Ursachen jeder Feuers- brunst auf das genaueste ermittelt und alle Brandstifter den Kriegsgerichten übergeben werden sollen.

Frankreich.

Paris, 30, Okt, Das Journal des Débats sagt: „Gestern waren es zwei Jahre, daß das Ministerium vom 29, Ök- tober die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten übernahm ; man weiß, unter wie ernsten Umständen! eit 1830 hat fein Mini: sterium sich einer so langen Existenz ohne- Krisis und ohne innere Zwistigkeiten erfreut. An Schwierigkeiten hat es sicherlich dem Kabinette nicht gefehlt. Es hatte Alles gewissermaßen neu zu ge- stalten: Jn der Kammer, eine Majorität; in dem Lande, eine Partei der Ordnung, welche Vertrauen zu sich selbst faßte; nach außen hin eine Politik, wenn: auch nicht der Allianzen, doch min- destens des Friedens und des gegenseitigen Wohlwollens. Außer- dem hatte fein Kabinet es jemals mit einer zahlreiche-

ren, erbitterteren und talentvolleren Opposition zu thun. Bei seiner Bildung ward es von den finstersten Prophezeiungen begrüßt. Dieses unpopulaire Kabinet, sagte man, würde fich nach einigen Monaten von selbst auflbsen, oder unter dem Hasse der Kammern und des Landes fallen. Die Opposition wird hoffent- lich jeßt freiwillig eingestehen, daß sie nicht glücklich in Prophe- zeiungen is, Das Ministerium, welches sie nicht für lebensfäbig hielt, is gerade dasjenige, welhes am längsten gelebt hat. Es Uberstand zwei große Krisen: die der allgemeinen Wahlen, und die des Todes des Kronprinzen. Es hat seinen Namen an zwei große Geseße geknüpft: an das Geseß über die Fortificationen von Paris, und an das úÚber die Regentschaft; es hat von den Kam- mern das so lange verschobene Votum in Betreff der Eisenbah- nen erlangt, und nachdem es unsere Verbindungen mit Europa auf einen freundschaftlichen Fuß wieder hergestellt hat, läßt es Franfreih im Jnnern eine Ruhe und eine Sicherheit genießen, die wir seit 12 Jahren nicht gekannt haben. Unter den Ursachen, die dem Kabinette troß so vieler Feinde eine so lange Dauer ge- sichert haben, stellen wir die vollkommene Eintracht unter seinen Mitgliedern oben an. Die ministeriellen Krisen brechen in den Kammern aus, aber sie bilden sich fast immer im Schooße der Ministerien selbst, Die Opposition weiß dies sehr wohl. Die Er- fahrung hat ihr gelehrt, daß man selten ein Kabinet stürzt, wel- ches nicht durch innere Zwistigkeiten hon halb und halb aufgelöst isl, Deshalb richten auch erfahrene Taktiker ihre Angriffe auf diesen Punkt. Man reizt den Stolz, der sich niemals hoch genug gestellt glaubt ; man s{ürt Eifersucht an; die Rednerbühne vollendet, was die Jntrigue ¿begonnen hat; und es is mehr als einmal geschehen, daß. die Kammer ganz erstaunt darüber war, daß sie, ohne es zu wollen, ein Ministerium gestürzt hatte. Das Kabinet von 29, Oktober hat in dieser Beziehung keine Blbße gegeben. Es is das einzige Ministerium, welches zwei Jahre gedauert hat, ohne die kleinste Verlegenheit in seinem Jnnern und die mindeste Veränderung in seiner Zusammenseßung erfahren zu haben. Die Anstrengungen der Opposition, um diese glückliche Uebereinstim- mung zu unterbrechen, sind auf eine jämmerliche Weise gescheitert. Die Gegner des Kabinets mußten daher auf der Rednerbühne vor dem Publikum ihre Angriffe ausführen; und in diesem offenen Kampfe hat das Ministerium an Ansehen gewonnen, Es giebt Leute, welche das Ministerium vom 29. Oktober verabscheuen, die alberne und blinde Vorurtheile gegen dasselbe hegen; aber Niemand wird ia Abrede stellen, daß es in dem Kampfe einen großen Charakter und ein großes Talent entwickelt hat, Wir haben Ministerien gesehen, die sih eben durch die Dauer ihrer Existenz abnußten: das Miniskerium vom 29. Oktober ist selbst in den Augen seiner Gegner jebt stärker, als es vor zwei Jahren war. Wir sind in- deß weit davon entfernt, zu behaupten, daß alle Schwierigkeiten überwunden wären; wir überlassen uns feinen findischen Täu- schungen. Das Ministerium hat viele Feinde, offene sowohl als geheime. Die öffentlichen Angelegenheiten und der bloße Lauf der

Ereignisse führen beständig neue Verlegenheiten herbei. Große Fragen sind schwcbend; sie müssen gelöst werden, Endlich ist die

Ruhe selbs eine Klippe. Die öffentlichen Gefahren sammeln alle guten Bürger unter eine Fahne, Wenn Sicherheit herrscht, is man nur zu sehr geneigt, seinen Launen freies Spiel zu lassen. In der nächsten Session wird sich ein lebhafter Kampf entwickeln, wir sind darauf gefaßt. Der Himmel verhüte, daß wir mit neu gierigen Blicken die Zukunft durchforschen! Den Prophezeiungen geht es schlecht in unserer Zeit, und wir wollen die Opposition nicht nachahmen, die einem Ministerium, welches seit zwei Jahren dauert, eine Existenz von einigen Monaten prophezeite. Wir hegen gute Hoff- nung, weil unsere Sache gut ist, und weil das Ministerium bewiesen hat, daß es sich zu vertheidigen weiß. Was aber auch geschehen möge, das Kabinet vom 29. Oktober wird durch seine glänzenden Kämpfe, durch die Schwierigkeiten, welche es glücklich Úberwunden hat, durch seine Dauer und durch die Eintracht seiner Mitglieder einen besonderen Plaß in der Geschichte der Juli - Revolution einnehmen.“

Der Courrier français läßt sich über dasselbe Thema in seiner haltungslosen Weise, wie folgt, vernehmen: „Das Ministerium war bei seinem Entstehen unpopulair. Der Widerwille und die Verachtung, welche die öffentliche Mei- nung für jene Eunuchen - Regierung hegt, hat sicherlich. seit zwei Jahren nicht abgenommen. Das Ministerium hatte ursprúng- lich nur eine zufällige Majorität, die Majorität der Furcht. Wir ha- ben nicht entdeckt, daß es seitdem von Seiten der Kammer eine freundlichere oder entschiedenere Zustimmung erhalten hâtte. Nie- mals hat eine Verwaltung vom Parlamente so bedeutsame Be- weise des Mißtrauens erhalten. Die Annahme des Lefebvreschen Amendements über das Durchsuchungs- Recht und des Lacrosse- schen Amendements úber die Beibehaltung unserer See: Streit- krâfte sind die größte Demüthigung, die einer Verwaltung von einer Majorität widerfahren kann. Das Ministerium ward un- ter dem Schußbe und gleichsam unter der Drohung des Auslandes

eingeseßt. Es hat diesen Ursprung nicht verleugnet, Es zeigte sich in allen seinen Handlungen, Europa gegenüber, chwach. vid friehend. Man hatte ihm in der orientalischen Frage Zu-

geständnisse versprochen, die nicht bewilligt wörden sind; Alles, was es verlangte, haben die Mächte verweigert. Dadurch hat es sich aber nicht abhalten lassen, die Convention vom 13. Zuli zu n und dann, von Gefälligkeit zu Gefälligkeit , bis zu dem Traktate vom 20, Dezember 1841 hinabzusteigen, Das Mi- nisterium hat die Absicht, den Kammern die Lösung aller staats- wirthschaftlichen und kommerziellen Probleme vor ulegen. Ein Zucker-Geseß, Handels-Verträge, und viele andere Wunder, úber die man noch ein bescheidenes Schweigen beobachtet, werden aufs Tapet gebracht werden, wenn die Versammlung Fulchiron es erlaubt. Wir wissen nicht, was aus den 5 oder 6 Handels-Vertrà gen werden wird, die das Ministerium in der Tasche zu haben sich rühmt; aber alle Welt kann sehen, was aus dem Zoll -Verelne geworden is, seit die vornehmen Jndustriellen, die unser Ministe- rium beherrschen, Miene machen, böse zu werden. Und man freut sich noh einer Dauer, die um diesen Preis erkauft wird? Wir beneiden in Wahrheit dem Ministerium eine solche Freude nicht. Es i wahrlich fein großes Verdiensk, wenn man, um den Preis