1842 / 312 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Nafiz, der von eben dlesem Conseil vor nicht langer Zeit unter- sucht, verurtheilt und abgeseßt worden war.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-York, 15. Okr. Am 2ten d. M. ist zu Boston einer der ausgezeichnetsten Kanzel- Redner und Schriftsteller der Ver- einigten Staaten, Dr. Channing, in seinem 63sten Jahre gestorben. Er gehörte der Sekte der Unicarier an und war im Jahre 1803 in Doston ordinirt worden, Jn neuerer Zeit eichnete er sich be- sonders dur sein eifriges schriftstellerisches Wirken zu Gunsten der Sklaven-Emancipation aus.

Die Phónix-Bank zu Boston hat fallirt, was bei der bisher behaupteten Solidität der Banken von Boston bedeutendes Auf- sehen erregt. Jndeß scheint die Bank schon im Keime verdorrt gewesen zu seyn. Der Ex-Direktor, Ex: Kassirer der Bank und ein Herr W. H, Skinner sind verhaftet worden, weil man sie beschuldigt, Gelder der Bank zum Belaufe von 300,000 Dollars unterschlagen zu haben; alle drei sind indeß, nachdem sie jeder für sich FOREEE Dollars Bürgschaft gestellt hatten, wieder freigelassen worden.

Der Schaß-Amts-Secretair ist niht im Stande gewesen, die Anleihe von 12 Millionen Dollars unterzubringen, und hat nun die Handels-:Bank ermächtigt, 6 proc. Stocks der Vereinigten Staaten, in zwanzig Jahren fällig, selbst für Summen, die nicht größer als 1000 Dollars sind, auszugeben.

__ Der Prásident von Texas hat die Blokäâde der Mexikanischen Hâfen aufgehoben, um der Vermittelung Englands und der Ver- einigten Staaten zwischen Mexiko und Texas mehr Raum zu

eben, Die von Mexiko gegen Texas bestimmte Flottille lag übrigens am 15, September noch vor Veracruz. Die Gegen- rústungen der Texianer beschränken fich vorläufig auf eine Pro- clamation des Prásidenten, General Houstoun, mit der Ueberschrift : „Der Feind is wieder da.“ Diese Proclamation ruft die Miliz der Grafschaften Brazoria, Austin, Fort Blad, Victoria, Gonzalez, Jason und Matagorda auf und befiehlt derselben, unverzüglich egen San Antonio aufzubrechen, während die der Grafschaften des oberen Brazos und Colorado die Stadt Austin beseßen und der Rest der Vi- liz sich zum augenblicklichen Aufbruche fertig machen soll. Bestimmt wird zugleich, daß, falls die Mexikaner sch von San Anconio wieder zurückziehen, sie bis Über den Rio Grande verfolgt werden sollen, daß aber, wenn eine förmliche Jnvasion stattfindet, die west: lichen Grafschaften das Mexikanische Heer aufhalten sollen, bis der übrige Theil der Republik ihnen zu Hülfe kommen kann. Den Texianern mangelt es nicht sowohl an Érâftigen Armen, dem Feinde Widerstand zu leisten, als an Geld; dies ist der Grund, weshalb die Armee nach dem Allarm im Frühjahr aufgelöst wurde, und weshalb die Flottille unter dem Commodore Moore sich mit den Mexikanern nicht wird messen können, da sie größtentheils abge- takelt in dem Hafen von New-Orleans liege, Jndessen zweifelt man nicht, daß jeßt, wo die Existenz des jungen Freistaates auf dem Spiele zu stehen scheint, die früher in ähnlichen Fällen gelei- stete Unterstüßung aus den Vereinigten Staaten wohl abermals

nicht ausbleiben werde.

Die Unterwerfung von Yucatan bestätigt sich, ungeachtet ei- nige Blätter der Vereinigten Staaten diese Nachricht bezweifeln wollten, so daß Santana nun um so ungehinderter gegen Texas agiren fann. Ueberdies sind die Verhältnisse Mexiko?s zu den Vereinigten Staaten wieder auf friedlichen Fuß gebracht, jedoch nur in Folge des sehr entschiedenen Auftretens des Gesandten der Vereinigten Staaten, General Thompson, in Mexiko, der, wie es scheint, die Möglichkeit des Besuchs einer Flotte der Vereinigten Staaten vor Vera Cruz hat durchblicken lassen. Santana hat nun, wie schon erwähnt, den General Almonte als Gesandten nach den Vereinigten Staaten abgeordnet ; ihn begleitet ein Sohn des Kaisers Zturbide.

Am 18. September hat ein furchtbarer Sturm im Merxika- nischen Meerbusen gewüthet und an mehreren Stellen die See hoch auf die Küste hinaufgetrieben. Besonders hat Galveston ge- litten, welches auf 300 Schritte weit von der Küste in allen Straßen zwei bis vier Fuß hoh überschwemmt war. Mehrere Häuser, so wie die eben vollendete Episfopal- und die noch in Bau begriffene katholische Kirche, sind durch den Orkan einge- stürzt und eine Anzahl von Schiffen aufs Ufer geworfen worden, Menschenleben scheinen nicht verloren gegangen zu seyn. Der Schaden an Geld wird auf 50,000 Dollars geschäßt.

2 Paris, 3. Nov. Eine eben so merkwürdige, als für die Erklärung der Nord-Amerikanischen Zustände der Gegenwart be- deutsame Thatsache, von der frühere Zahre noch kein Beispiel ge- liefert haben, is die beträchtliche Anzahl von Auswanderern, die den Weg aus Amerika nach der alten Welt zurúck einschlagen, so daß man hier buchstäblich sagen fann, der Strom fängt an gegen seine Quelle zurÜckzukehren. Die Englischen Paketböte führen jeßt aus Amerika fast eben so viel Leute aus als sie einführen. Jn den ersten Tagen des Oktober segelte der „Thomas Cope“ von Philadelphia mit 120 Zwischendeck-Passagieren ab, und der „South America“, der gleichfalls von New-York nach Europa abfuhr, nahm deren 200 mit. Alle diese Leute waren erst seit kurzem an- gekommen; aber die Schiffe, auf welchen sie hergebracht wor- den waren, wurden ais en, sie auf ihre eigenen Kosten wieder Uber den Ocean zurückzuführen. Die Sache verhält si \o:

Jm Staate New-York besteht ein Geseß, wodurch die Schiffs- eigenthümer der Stadt gegenüber verantwortlih gemacht sind, für die Unterstügungen, welche die Stadt etwa den an Bord der be- sagten Schiffe aufgenommenen und mitgebrachten Passagieren,

Uber deren Existenzmittel die Capitaine vorher sih zu unterrichten unterlassen hatten, zu ewähren genöthigt war. Zu diesem Ende Unterzeichnen die Schiffseigenthümer Bons oder Verbindlichkeits- seine, die in den Händen der Munizipalität hinterlegt bleiben. Früher waren diese Bons bloße Formalität gewesen und niemals Gebrauch von denselben gemacht worden; ersk in der neuesten Zeit hat sich dieses Verhältniß geändert, Die Stadt was durch die Unzahl unglücklicher Auswanderer, die aller Hülfsmittel entblößt ankamen und auszgeschit wurden, o sehr in Anspruch genommen worden, daß sie endlich von dem ihr gegen die Capitaine zu Ge- bot stehenden Rekursmittel Gebrauch zu machen sich gezwungen sah. Brod und Obdach mußte den in den Straßen Hungers oder in den Spitälern an Krankheiten sterbenden Unglücklichen gewährt werden, und die Capitaine, welche sie herbeigeführt hat- ten, sollten nun die Kosten davon tra en. Um dieser Last sich zu entledigen, zogen sie es vor, einen Theil derselben wenigstens welche sie unbedachtsamer Weise ‘auf den Boden der neuen Welt verseßt hatten, wieder nah der alten zurückzuführen. Kann es einen sprechenderen Beweis des Elendes geben, das nun auch die O Staaten heimgesucht hat, denen es an den nôthigen Húlfsmitteln gebricht, um alle die ankommenden heißhungrigen Auswanderer zufrieden zu stellen.

Folgende dem Zoll-Regisker von New-York entnommene, also

2230 neuen Welt dur die alte mit Auswanderern geben. Jm Jahre 1842 allein famen zu New-York an

mânnl, Fndiv. weibl. Fndiv. Gesammt ahl Vom 1. Jan. bis 31. März 2005 910 3,005 Vom31, Márz bis 30. Juni 24,102 15,094 39,196 Vom390, Juni bis 30. Sept. 13,719 10,166 23,885 39,916 26,170 66,086

Unter diesen 66,086 Personen befanden sich 1478 Handels- leute, 482 Gentlemen, 156 Matrosen, 8646 Arbeiter, 38 Priester, 68 Künstler, 7141 Ackerbauer, 27 Advokaten, 29 Musiker, 10,994 Handwerker, 125 Doktoren, 58 Professoren. 10,603 Jndividuen fonnten durchaus feinen bestimmten Stand, feine Beschäftigung an- geben, nicht einmal der Klasse der Gentlemen beigezählt werden. Das Verhältniß stellt sich noch schlimmer bei den Gbtea heraus; denn unter der Gesammtzahl von 26,170 zählt man 12 Künst: lerinnen, 3 Lehrerinnen, 5 Musikbeflissene, 168 Nâäherinnen, und 25,991 ohne alle bestimmte Beschäftigung.

Der männliche Theil dieser ungeheuren Auswanderung ver- theilt sich in folgender Weise auf die verschiedenen Länder der bei: den Kontinente: Großbritanien .…...... 30898 Deutschland Preußen

Vereinigte Staaten

Norwegen Schweden Dânemark Antillen

1072 63

L O) Kanada und Neuschottland 49 Frankreich Bei den Frauen stellt sich fast dasselbe Verhältniß heraus.

Dstindien.

Lahore, vom 11. Juli, (Aus einem Schreiben des Deut- schen Reisenden Martin Honigberger's, Leibarztes des verstorbenen Maharadscha Rundschit ingh.) Was nach so manchen vorher- gegangenen erbitterten Anfeindungen der sich immer noch gegen- Uberstehenden Parteien, die jet schon jahrelang das unglückliche Land allen Grâueln einer wilden Anarchie preisgeben, zu befürchten

stand, is eingetroffen; die Ex-Regentin Bibi Zendkaur (Karksings Frau und Haunral:Sings Mutter) is ermordet worden, Die Unglüliche wurde bekanntlich seit längerer Zeit in dem Schlosse, das ihr Gegner, der König, bewohnte, im nordwestlichen Theile der Stadt in engem Gewahrsam gehalten, konnte aber doch so streng nicht beaufsichtigt werden, daß sie nicht fortwährend mit ihren noch immer zahlreichen und mächtigen Anhängern verkehrt hätte, welche es nicht unterließen, Factionen zu werben und Alles anzuwenden, um die entthronte Herrscherin wieder auf den Thron zu bringen, So brach im Mai, wie es heißt, auf Anstiften der Agenten der Kb- nigin, unter den in Peschauer konzentrirten 50,000 Mann Trup- pen eine Empórung aus, die jedoch glúcklich erstickt wurde, Als Motive der Unzufriedenheit gaben die Truppen an: den Mangel an Lebensmitteln, die Theuerung des Mehls, die unregelmäßige Bezahlung des Soldes und dergleichen, Ein Theil jener Trup- pen wurde darauf nah Lahore verlegt, und der König selbst zog bis nah Vegirabad, um die Unzufriedenen zu beschwichtigen. Während dieser Abwesenheit des Königs geschah es , daß der Königin von den ihr allein zur Bedienung gestatteten Sklavin-

offizielle Uebersicht mag einen Begriff von der Ueberfluthung der

nen der Kopf mit Ziegelsteinen eingeschlagen wurde, so daß die- selbe in Folge dieser Verlesungen am zweiten enge darauf starb, Bei einiger Erwägung der hiesigen Zustände und der Aufregung der Parteten gegen einander, gehört wohl kein son- derliher Scharfsinn dazu, um es beinahe als Gewißheit anzuneh- men, daß die Dienerinnen nur als Werkzeuge einer Partei die blutige That vollbrachten. Die Sélavinnen, în ihren Erwartun- gen einer großen Belohnung und der versprochenen Freiheit bitter getäuscht, sollen ausdrücklih den König und den Schloßhalter Serdai Mia: Sing als diejenigen bezeichnet haben, von welchen sie zu der shwarzen That durch große Versprechungen veranlaßt worden seyen. Also nichts als Wiederholung der Indischen Sitte, sich auf eine leichte Art der Verhaßten zu entledigen, Die Aufregung Uber diese That war allgemein, und es fehlte nicht viel, daß der König selbst hier am ârgsten gebüßt hätte, Daher ließ er alsbald nach seiner RÜckehr die Mörderinnen festnehmen und, um den Verdacht an dem Verbrechen betheiligt zu seyn, von sich zu wenden, strenges Gericht halten, Es war am 11, Juni (Har, heißer Monat), als ih auf dem Wege nach der neuen, erst errichteten Pulverfabrik Zeuge ei- ner der scheußlichsten und gräßlihsten Erxecutionen seyn mußte. Es wurden die Bajadere und die drei Sklavinnen gerichtet. Der ersteren, als der am meisten beim Morde betheiligten, wurden, in Gegenwart der übrigen, von den acht Scharfrichtern (Bengi) zuerst beide Hände abgehauen, darauf Nase und Ohren abgeschnit- fen; den zwei minder betheiligten Sklavinnen wurde nur eine Hand abgehauen, aber gleichfalls Nasen und Ohren abgeschnitten ; an der vierten wurde nur dle leßte Operation vorgenommen. Ein grauenhafter Anblick, desgleichen ih nimmer wieder sehen mag! Die ganze scheußliche Scene fand auf einem freien Plakeunter einer blauen Fahne statt; die Unglüklichen waren an Pfähle gebunden und wurden von beiden Seiten von den Bengi gehalten und während der ganzen Execution die Trommeln gerührt, so daß man vom Jammerge- schrei der Unglücklichen feinen Laut vernehmen konnte, Um die Verblutung zu hindern, wurde nichts gethan, die elenden Opfer den Bengi auf den Rüen gebunden, von diesen durch alle Stra- ßen Lahore’s zur Schau getragen und die Gerechtigkeitsliebe Schir- Sing?s laut verkündet. Acht Tage darauf war das Jah- resfest von Rengit-Karks und Haunral:Sings Verbrennung. Da- bei bekamen die Braminen einen Lack theils in Baarem, theils in Effekten, welche öffentlich zur Schau ausgestellt wurden. Der Luxus war erstaunlih, Die köstlichsten Palankins, mit Gold, Silber und Seidenstoffen geziert, die massiven Gold- und Silber- Gefäße, Vasen, Windfächer, Shawls und Seidenskoffe, Schmuck und Edelsteine blendeten fask das Auge der Beschauenden.

——————————ck

Inland.

8. Nov, Se. Majestät der Kdnig haben Aller- die Annahme: dem General-Major a. D. von Decker, des Commandeur- Kreuzes des Königl, Belgischen Mili: Me Ordens; so wie dem Major von Viet s, Adjutanten Sr. L nigl. Hoheit des Prinzen Friedrich von Preußen, des Herzogl, E S Georg:-Ordens für Militair-:Verdienst, 2ter Klasse,

Berlin, gnädigst geruht,

Berlin - Potsdamer Eisenbahn.

In der VVoche yom 41. bis incl. den 7. Novemberc. Berlin- Potsdamer Eisenbahn gefahren 6897 Personen.

Im Monat October c. sind auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn gean SIEE Personen, und betrug die Einnahme 14,163 Rihlr. 11 Sgr. .

sind auf der

Berlin - Frankfurter Eisenbahn.

In der VVoche vom 30, Oktober bis sind auf der Berlin-Frankfurter Eisenbahn

worden,

incl, den 5, November c, 5305 Personen befördert

Meteorologische Beobachtungen.

1842, Morgens 7. Nov. 6 Uhr.

Luftdruck .…. .| 338,87" Par. Luftwärme ...| 3/,6° R. Thaupunkt .….|— 6,6° R. Dunstsättigung| 76 pt.

Abends 10 Ubr.

339,36" Par. Quellwärme 7,4® R. | Flusswärme 2,0° R. - | Bodenwärme 7/4° R. 78 pCct. Ausdünstung 0/021 Rb. beiter. Niederschlag 0.

O0. L Wüärmewechsel —2,9® Wolkenzug... —_ o. 9,5° R.

Tagesmittel: 339,18" Par... —4,2° R... 6,8° R... 79 pCi. O.

Nacbmittags 2 Ubr.

339,30" Par. 3,0? R. 5/,8° R.

Nach einmaliger Beobachtung.

Bonner Br Den §8, November 1842.

Pr. Cour. Brief. | Geld.

Pr. Cour.

Fonds. Brief. | Geld.

Actien. |x

1242 1025 1212 1025 103%

1034: 1025"

905 102 102%,

48 1023 105% 1027 1033 1044 1022

Berl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. M&d. Lpz. Eusenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Düss Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb.

do. do. Prior. Obl. Berl.-Frankf. Eis. do. do. Prior. Obl.

Friedrichsd’or And.Gldw. à 5Th. Disconto.

St. Schuld-Sch.*) Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. der Seehandlung. Kur- u. Neumärk, Schuldverschr. Berl.Stadt-Obl.*) Dane. do. in Th. Westp. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. C Ostper. Pfandbr. Pomm. do. Kuer- u. Neum. do. Schlesische do,

t

104% 103 635 8L 96% 100% 1013 134 13 ¡02 | 9% a 4

*) Der Käufer vergütet auf den am 2, Januar 1843 fälligen Coupon 4 pCt. ; Pr. Cour.

Thlr. zu 30 Sgr. Brief. | Geld.'

1395 1395

94 96% 1014

a D Ua G | a | aen

Wechsel-Cours.

Kurz 2 Mi. Kurz 2 Mi. 3 Me. 2 Mit. 2 Mét.

1394 1505 150

6 237

6 244 Ti 791!

_— 1

. 2 Me.

2 Mi.

8 Tago 2 Mi.

3 Woch.

99 100

l 14

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. . 100 Thir. Frankfurt a. M. WZ Petersburg

Auswärtige Börsen.

do. 101 f

Amsterdam, 4. Nov. Niederl. wirkl, Sch. 525. 57 Zinsl. 4.

Kanz-Bill. —. 52 Span. 185. 35 do. —. BPass. 4j. Ausg. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 108.

Antwerpen, 3. Nov. Zinsl. —. Neue Anl. 185.

Wien, 3. Nov. 6% Met. 109. 4°, 1004. 32, 771.

252 s I% —. Baok-Actien 1619, Anl. de 1824 1413. de 1839 1104, 0

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 9. Nov. Jm Opernhause: Das Stetelldichein, fomische Oper in 1 Akt. Musik von N. A, Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth. , von Ph. Taglioni. (Dlle, Fanny Elhler; Sylphide.)

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum dritten Range à 15 Sgr., dem Parterre à 20 Sgr. und dem Amphitheater à 10 Sgr. zu haben. Donnerstag, 10, Nov. Jm Schauspielhause: Der Ehestif- ter. Hierauf: Búrgerlich und romantisch. (Herr Rohde: Baron Ringelstern, als Gastrolle.)

Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 9. Nov. (JZtalienische Opern-Vorstellung.) I Capu- leti ed i Montecchi. Opera in 4 Atti. Musíca: i primi 3 ÄÁtti del Maestro Bellini, l’ultimo Atto del Maestro Vaccai. Donnerstag, 10, Nov. Muttersegen, oder: Die neue Fanchon.

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 7. November 1842. Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 15 S gr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. ; Roggen 1 Rthir. 23 Sgr., au thlr. 17 Sgr. 6 Pf; große Gerste 1 Rthlr. 10 Sgr., au E De v pf. ; Mtblr. s S9 2 g 10 Sgt, ns 1 Rtblr. r. . 5 . . / au thlr. 3 l s Erbsen 2 Nthlr. s S e. auth 2 sr. : blr, 3 Sgr u Wasser: Weizen (weißer thlr. 20 Sgr. und 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 8“ Sgr. 9 Pf.; Ro en 4 R P ean 6 Pf./ auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. ; kleine erste 1 Rétblr.

Sonnabend, den 5. November 1842. Das Schock Stroh 10 Rthlr., auch 9 Rtblr, Centner Heu 1 Rthlr. 10 Sgr., auh 41 Rthlr.

r, und 2 Rthlr.

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Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deer schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

_ Zur Statistik dev

5 Sgr. Der

die

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Donnerstag den 10e«@ November

nhalt. Amtliche Nachrichten. Ï h Ständische Ausschüsse. Sihung vom 31. Oktober. Geseh- Entwurf wegen Benutzung der Privat- Flüsse. ; Xußlaud und Polen. S t. Petersburg. Admiral von Kru- senstern, Der Ungarische Reisende Anton Reguly. Fraukreich. Paris. Der Constitutionnel über das aufgege- bene Projekt eines Zoll-Vereins mit Belgien. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die extraparlamentarischen Manifestationen in der Belgischen Zoli-Vereinigun b-Frage das Projekt ist vor- rungs aufgegeben, t s GORY läne in Bezug auf die Regie- on Algier; Carnerero. E fi5t Großbritanien und Irland. London. Königliche Einwilli- ung în dic Vermählung der Prinzessin Auguste von Cambridge. Meise des Erzherzogs Friedrich. Weitere Prorogation des Par- laments. D'Connell's wahrscheinlicher Nachfolger als Lord- Mayor von Dublin. Vermischtes. ; Velgien, Brüssel. Bevorstehende Erôffnung der Eisenbahnen nach e Französischen Gränze. Antwerpen. Ankunft der „British

Dänemark, Kopenhagen. Thorwaldsen.

Desterreich. Agram. ?nstallation des Banus von Croatien.

Spanien. Madrid. Schreiben aus Paris. (Zur Charakteristik der Stimmung gegen Frankreich ; die Gesellschaft der Weber in Barcelona ; Zurbano.)

Inland. Berlin. Fubllcations- Patent des die Werke Herder?s betreffenden Beschlusses der Deutschen Bundes - Versammlung. Kb ln. Beitrag des Fürsten von Arenberg für den Dombau. Busso von Hagen *, Koblenz. Königl. Unterstüßung der durch Eiesdlag Beschädigten, —Magdebur g. Magdcburg- Leipziger

ahn,

Die Schottische Kirche und ihre Zerwürfnisse.

Vereinigten Staaten von Nord-Amcrika. (Vier- ter Artikel.)

Beilage. Zur Theorie der Bevölkerung und ihrer Subsistenz- mittel. Wissenschaft, Kunst und Literatur. Ueber die Reste der antiken Basilika zu Trier.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Ober-Ceremonienmeister, Grafen von Pour- talès, den Rothen Adler-Orden 2ter Klasse mit Eichenlaub; des-

| gleichen dem Küster Koeppel zu Roßleben, Ephorie Artern, und

dem Zeugdiener Röhrich zu Glogau das Allgemeine Ehren- zeichen; dem Wirthschafts - Jnspektor Günther zu Erben im Kreise Ortelsburg, dem Zimmermeister Elias Helm in Halle, dem Zimmergesellen Ludwig Mann in Greifenberg und dem Ferdinand Schmidt zu Wielowies im Kreise Adelnau die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Hoheit der Prinz Eduard von Sachsen-Weimar ist von Weimar hier eingetroffen.

Der Ober - Landesgerichts : Assessor Hiepe ist zum Advokaten bei dem fürstlich Solms - Braunfels schen Obergerichte zu Braun- fels und den Untergerichten des Kreises Weblar, mit Anweisung seines Wohnsißes in Weslar, bestellt worden.

Bekanntmachung.

Unter Genehmigung des Königlichen Hohen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten is die bisherige Bestimmung des Reglements der Königlichen Bibliothek, daß das Abholen und Wiederbringen der entliehenen Bücher auf zwei Vormittage wöchentlich beschränkt und nur diejenigen Zettel, welche bis Tags vorher bis 11 Uhr Vormittags in den dazu be- stimmten Kasten gelegt waren, Berüksichtigung finden sollten, da- hin abgeändert worden, daß vom heutigen Tage an sowohl das Entleihen als die Rúckgabe von Büchern den dazu berechtigten Personen an jedem Vormittage gestattet is, und wird demnach der §. VI, 1 des Reglements abgeändert, wie folgt : :

„Zum Abholen und Wiederbringen der entlichenen Bücher und zur Zurücknahme der ausgestellten Einpfangscheine ist „jedes Tages, an welchem die Königliche Bibliothek Überhaupt gedffnet wird, die Vormittagsstunde von 11 bis 12 Uhr bestimmt, und werden die in dem dazu ausgestellten Kasten bis 9 Uhr Vormittags vorgefundenen Zettel noch an demselben Vor- mittage besorgt, die später eingelegten Zettel aber erst am Vor- mittage des folgenden Tages berüsichtigt werden.“

Berlin, den 7. November 1842, e Der Königliche Geheime R Dirk und Ober-Bibliothekar,

r. Pers6.

Ständishe Ausschüsse.

S ißung vom 31. Oktober. Geseß-Entwurf wegen Benußung der Privat-Flüsse. An der Tagesordnung war heute der Vortrag über den

Geseß-Entwurf wegen Benußung der Privatflüsse; es n B rafen

ißung unter Leitung des Ministers des Jnnern,

von Arnim, eröffnet. | Nachdem der ernannte Referent, Geheime Regierungs - Rath

von Raumer, auf Grund der über den Gegenstand verfaßten

Denkschrift die Motive näher erörtert, welche bei der Bearbeitune

des Entwurfs in seiner gegenwärtigen Form maßgebend gewesen,

insbesondere aber die Fragen beleuchtet hatte, worüber die Ver-

sammlung zunächst zu berathen haben werde, so wies der vor-

sißende Departements:-Chef darauf hin, daß die Stimme der dar-

ber gehörten Provinzial- Landtage bereits die Nothwendigkeit, ja

die Unentbehrlichkeit eines Geseßes anerkannt habe, wodurch die

in der Befruchtungs- Fähigkeit des Wassers ruhenden Reichthümer der Natur einer allgemeineren Benutzung zugänglich gemacht und

das entgegenstehende Hinderniß mit möglichster Schonung des pri-

vatrechtlichen Eigenthums behoben werden solle. Durch das Vor-

fluth- Edikt vom 15. November 1811 sey gegen die Benachtheili-

gung fulturfähiger Grundstúcke durch ermangelnden Wasser-:Abzug genügend vorgesorgt; doch habe es seither an Bestimmun- gen gefehlt, um die im Entwicfelungsgange der landwirth- schaftlichen FJntelligenz ‘als so werthvoll erkannte Zuleitung fließenden Wassers zur Befeuchtung und Befruchtung der Lânde- reien zu regeln. Diesem Mangel abzuhelfen, sey das vorliegende Geseh bestimmt. Wenn es seither nur dem großen Besiker, unter besonders günstigen Lokal-:Verhältnissen und mit mächtigen Mitteln und nicht gewöhnlichen Anstrengungen, möglich geworden, einzelne Bewässerungs - Anlagen von weiterem Umfange hervorzurufen, so solle unter dem Schuß dieses Geseßes jeder Grundbesiger, es sollten ganze Kommunen und Genossenschaften, befähigt werden, sich die Frucht jener nachahmenswerthen Beispiele anzueignen. Ueberraschend seyen die Erfolge solcher Geseßgebung in Ftalien, Frankreich und den Niederlanden; auch das ehemalige Fürstenthum Siegen, wo die frühere Geseßgebung dergleichen Anlagen begun- stigt, fönne als Gewähr angeführt werden. Wo für so hochwich- tigen Zweck der Gesammt-Wohlfahrt ein Opfer von dem Einzelnen gefordert werden müsse, da sey dies viel geringerer Art, als der- gleichen bereits im Gestaltungsgange der Agrars-Geseßgebung viel: fach dargebracht worden. Voller und reichlicher Ersaß fúr jede Einräumung zu sichern, sey das durchgehende Prinzip. Die Wie- derherstellung mißbräuchlih entzogener oder geshmälerter Rechte liege zunächst in der Tendenz dieses Geseßes. Der Entwurf des: selben habe bereits der sorgfältigsten Erwägung unterlegen z es seyen nicht nur die Bemerkungen der Provinzial-Stände Über die frühere Bearbeitung dieser Materie beachtet, sondern noch beson- dere Gutachten von Sachverständigen und von denjenigen Behör- den und Privaten eingefordert worden, bei welchen eine genaue Vertrautheit mit dem Gegenstände vorauszuseßen gewesen, und die von des Königs Majestät eigens hierzu ernannte Kommission des

bürger an einer fruchtbringenden Benußung des Wassers in Ab- rede stelle. Man würde mit demselben Grunde die Angelegenheit der Eisenbahnen für eine Privat - Angelegenheit erklären und die dabei stattfindende Expropriation deshalb anfechten fönnen, weil sie das Privat-Jnteresse der einzelnen Actionaire begünstige. Den- noch habe man mit Recht die Sache der Eisenbahnen für eine Nationalsache erklärt, und nicht minder liege in der Benußung der Gewässer zu Befruchtungszwecken ein Zuwachs des National: Reichthums und daher ein úberwiegend allgemeiner Bortheil. Einige Abgeordnete wÜnschten die Ausdehnung des zu erlassen- den Geseßes auch auf die öffentlichen Ströme und bemerkten, daß die Schiffbarkeit, welche das Kriterion der öffentlichen Flüsse sey, in den aus dem Grundbesiß der Anwohner folgenden Rechten nichts ändern fönne und, da die Benußung der Wassermasse zu Kulturzwecken als ein Annexum des Uferrehts angesehen werde, so scheine kein Grund vorhanden, die Adjazenten der öffentlichen Flüsse davon auszuschließen.

er prâsidirende Minister erórtete hierauf, daß eben, weil bei dsfentlichen Flüssen das Schifffahrts: Jnteresse vor allen ande- ren zu wahren sey, das Eigenthum an der Wassermasse nicht un- bedingt den Ufer-Besizern habe zugesprochen werden fönnen, und daß daher mit gutem Grunde die Dispositionen des vorliegenden Geseßes auf die Privat-FlÜsse beschränkt worden, um so mehr, als rúcksichtlih der bffentlihen Strôme der Erlaß einer besonderen Strom: und Ufer-Ordnung bevorstehe.

Von mehreren Abgeordneten der Rhein-Provinz ward aufge- stellt, daß, wenn das vorliegende Geses, als eine Ergänzung des Allgemeinen Landrechts nur in denjenigen Landestheilen in Wir- fung treten solle, wo das Allgemeine Landrecht gelte, diejenigen Kreise der Rhein-Provinz, welche den Bezirk des Appellations- gerichts zu Köln bilden, davon ausgeschlossen bleiben würden. Es sey aber auch dort die Einführung des gegenwärtigen Gesetzes wünschenswerth, und möge daher dasselbe dem Rheinischen Pro- vinzial:Landtage noch zur Erklärung vorgelegt werden. |

Der vorsißzende Minister bemerkte, wie es der weiteren Be- stimmung Sr. Majestät vorbehalten bleiben müsse, ob dies Geseß nach dessen Erlaß auch dem nächsten Rheinischen Landtage zur Berathung darúber vorzulegen sey: ob dessen Ausdehnung auf den Bezirk des Appellationsgerichts zu Köln wünschenswerth er: scheine. Er, der Minister, würde dies unbedenklich befürworten.

Staats-Raths habe bei ihren Berathungen noch Grundbesißer von praftischer Erfahrung im Gebiete der Bewässerungs-Anlagen hin- zugezogen. Die schwierige Aufgabe solle nunmehr durch den leb- ten Beirath der Stände ihrer gründlichen Lösung zugeführt werden.

Im Laufe der hiernächst erósfneten Berathung úber die Ge- sammtheit der nah Jnhalt der Denkschrift vorliegenden Fragen wurde das Bedürfniß des Gesebes fast einstimmig anerkannt und sein baldiges Erscheinen wünschenswerth erachtet. Dagegen wur- den auch erhebliche Bedenken gegen die Richtung des Geseßes, insbesondere in Beziehung auf das darin waltende Prinzip der Expropriation, aufgeskelt, Man bemerkte, daß das Úberwiegende Kultur-Junteresse, welches den Antrag auf unfreiwillige Ueberlassung von Rechten und Grundstúcken wirksam machen solle, doch immer nur das Interesse des Einzelnen oder einer Gesellschaft von Ein- zelnen seyn könne, welche sich die Vortheile der Wasserbenußung anzueignen und Andere darin zu beschränken oder davon auszu- schließen beabsichtigten. Jn diesem Prinzipe liege aber zugleich die Unsicherheit, nicht nur der gegenwärtig begünstigten Unterneh- mungen, sondern aller Nußungen überhaupt. Was heute als Úberwiegendes Kultur-Jnteresse angesehen werde, könne im Laufe der Zeit und im Fortschritte der Jndustrie wieder hintangestellt werden gegen neue noch wichtigere Jnteressen, und die Bewässê: rungs : Anlagen würden dann wiederum den Zwecken weichen müssen, die sh dereinst als die Úberwiegenden geltend machen sollten. Man war der Meinung, daß zu Gunsten von Privat- Unternehmungen sich eine Expropriation Úberhaupt nicht recht- fertigen lasse, daß auch volle Entschädigung des nubbaren Werths úber die Störung eines freien Besißes nicht beruhigen könne, und daß die Liebe zum Eigenthume, in welchem die Liebe zum Staate wurzele, nicht zu schäßen sey. Man wollte daher die Provocations- Befugniß auf Vermittelung durch die administrative Behörde, le- diglich auf Regulirung mit den Stauberechtigten und auf Thei: lung des Wasser - Eigenthums unter die Ufer- Besiger beschränkt, alle Einräumung von Rechten und Ueberlassung von Grundstücken aber der freiwilligen Einigung unter den Parteien überlassen wis: sen. Man erachtete endlich die im Geseg - Entwurf vorbereiteten Eingriffe in das Privat - Eigenthum für unverträglich mit dem Geiste der seitherigen Geseßgebung und unterschied rüc{sichtlich der Bestimmungen des Vorfluths-Edikts vom Jahre 1811, welche al- lerdings Anrechte úber fremdes Eigenthum einräume, zwischen der dadurch beabsichtigten Abwendung eines Schadens und der Zu- wendung eines besonderen Nußens, welche leßtere im Sinne des vorliegenden Geseß-Entwurfes liege.

Es ward hierauf von dem vorsißenden Minister entgegnet, daß nicht nur in den Fß. 11 bis 15 des Vorfluth-Edikts, sondern Úberhaupt in allen zur Förderung der Landes- Kultur gegebenen Geseßen ganz dasselbe Prinzip als im vorliegenden Entwurfe gel- tend geworden sey. Die Umwandlung eines Sumpfes in eine Wiese und die Ableitung stehender Gewässer zur Nußbarmachung des Grund und Bodens, welche Zwecke nach der allegirten Ge- seßesstelle durch Gräbenschlagung über fremdes Gebiet nicht nur wider Willen des Besibers, sondern sogar mit dessen erzroungener Beihülfe zu bewerkstelligen seyen, gehörten eben so gut in das Ge- biet der Melioration, als die Bewäasserung eines zu trocken liegen- den Wiesenplanes, und es liege daher die gegenwärtige Ergänzung der D gelte keinesweges außer den Prinzipien der seitherigen in ihren Wirkungen als höchst wohlthätig anerkannten Geseßge- bung, sondern sey vielmehr nur eine bisher {merzlich vrrmistè Konsequenz derselben.

Von anderer Seite ward darauf aufmerksam gemacht, daß

Zeitungs-UÜachrichten. Ausland.

Nufßland und Polen.

St. Petersburg, 2. Nov. Der Admiral von Krusen- stern is seiner bisherigen Functionen als Direktor des Marine- Kadetten-Corps entbunden worden und hat bei dieser Gelegenheit cin sehr gnâdiges Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers erhalten. Der Großfürst Michael ist von seiner nach Warschau unter- nommenen Reise am 29sen v. M. hier wieder ein etroffen.

Die S t. Petersburgische Zeitung enthält einen durch mehrere Blâtter gehenden, von dem Akademiker, Professor von Baer, geschriebenen interessanten Bericht über einen hier sih auf- haltenden gelehrten Ungarn, Herrn Anton Reguly, der eben so, wie sein kürzlih verstorbener Landsmann Czoma de Körds, eine wissenschaftliche Reise unternommen, um die Ursiße der Ma- gyaren aufzufinden, Seiner Ansicht nach, wäre es nicht Túbet, sondern das Volk der Osifinnen, wo zunächst Aufschlüsse über jene Frage zu suchen seyen,

Fraukreich.

Paris, 4. Nov. Der Constitutionnel, der durch die Anwe- senheit des Herrn Thiers in Paris wieder an Interesse gewinnt, ent- hâlt heute folgenden Artikel: „Der Zoll-Vereins-Entwurf ist feierlich aufgegeben worden. Jn der Versammlung, die vorgestern bei Herrn Fulchiron stattfand, ward im Namen der Minister die Erklärung abgae- geben, daß kein Vorschlag der Art in der nächsten Session vorgelegt werden würde. Der König Leopold is seit einigen Tagen benact- richtigt, daß die Französische Regierung darauf verzichte, die ein- geleitete Unterhandlung fortzuseßen. Es is dies seit 1834 das vierte oder fünfte Mal, daß der Plan zu einer Handels : Union zwischen Frankreich und Belgien aufgenommen und wieder bei Seite gelegt wird. Das Journal des Débats seufzt über die Ohnmacht, in die man die Regierung verseße, und hält nachträg- lich eine Rede zu Gunsten des Zoll-Vereins der Charakter unserer Opposition gegen das Ministerium besteht, wie man weiß, nicht darin, ihm in allen Fällen Unrecht zu geben. Wir sagen unsere Meinung auf die Gefahr hin, daß wir uns zuweilen in Ueberein- stimmung mit dem Kabinette befinden; das linke Centrun ist eine Regierungs: Partei, die, in der Opposition sowohl, wie im Kabi- nette, immer den Zweck hat, bei der praktischen Politik mitzuwir- fen und die Angelegenheiten des Landes zum Guten zu leiten. Aber das Bedauern, welches das ministerielle Journal ausspricht, regt in allen Gemüthern eine Betrachtung an, die wir nicht ver- schweigen können. Das Ministerium hat sich in dieser Sache sicherlich entweder sehr unvorsichtig oder sehr schroach gezeigt. Wenn es den Widerstand voraussah, auf den es bis in seinem eigenen Schooß von Seiten der Repräsentanten der Französischen Zndustrie stoßen würde, warum hat es nicht versucht, denselben im voraus zu beshwdren? Warum hat es sich demselben ausgesett, ohne sich stark genug zu fühlen, ihn zu besiegen? Warum end- lich, da es sich auf die Sache eingelassen hat, weicht es frei- willig und ohne Kampf zurück? Wenn es aber den Widerstand nicht vorausgesehen har, welche Unkenntniß und welcher Leichtsinn ! Diese ganze Angelegenheit gleicht, was das Benehmen des Kabi- netts betrifft, der Durchsuchungs- Frage. Das Ministerium is weit vorgegangen, um dann noch weiter zurückzuweichen, und hat sein politisches Ansehen wesentlich geschwächt. Was uns betrifft,

man mit Unrecht das vorwaltende Gesammt-Jnteresse aller Staats-

so haben wir in Betreff jener Union kein Bedauern auszudrücken.