1842 / 320 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die Erlaubniß, die bewegende Kraft des Wassers, worauf er als Uferbesißer ein Recht habe, in einer bestimmten Weise zu benugen ; so weit das Wasser hierzu nicht erforderlih sey, trete in An- sehung desselben das natürliche Recht aller Üferbesizer wie- der ein; und der Müller könne in dieser Hinsicht keine größeren Ansprüche, als jeder andere rbesißer, machen und Leßteren durch auderizeilige Einrichtungen der Müh- len und durch Berufung auf m baliche Verbesserungen nicht ver- hindern, das Wasser zu seinem Vortheile gleichfalls zu benußten. Das Recht, welches dem oberhalb liegenden Uferbesißer auf Benußung des Wassers zustehe, dürfe ihm der Müller nicht durch fehlerhafte oder unzweckmäßige Einrichtungen verkümmern ; diesem kônne, wenn er darüber flage, daß ihm durch eine Bewässerungs- Anlage das bisher gebrauchte Wasser geschmälert werde, nach der Strenge des Prinzips mit Grund der Einwand entgegengeseßt wer- den, daß wegen schlechter Beschaffenheit der Stauwerke 2c., folg- lih durch eigene Schuld des Müllers, ein Theil des Wassers un- núÚ6 verfließe; es sey daher feine Hârte gegen den Müller, viel mehr eine Milderung des Prinzips, wenn dem Uferbesiger, wel: cher eine Ableitung beabsichtige, durch welche das bisher von einer fehlerhaft eingerichteten Möhle gebrauchte Wasser geschmälert werde, solches nur- unter der Bedingung gestattet würde, die bes sere Einrichtung der Stauwerke 2c. auf seine Kosten auszuführen, Das in Frage stehende Prinzip sey Übrigens schon in der Geseßgebung solher Länder, in denen das edúrf- niß, wegen der Benußung des Wassers zu Bewässerungen nâhere Bestimmung zu treffen, hervorgetreten sey, formell aner- fannt worden; namentlich sey dieses in dem in der Abeln-Provinz geltenden Französischen Civil-Geseßbuche geschehen , dessen Bestim: mungen in den Art. 641 u. f. den Hauptprinzipien des gegen- wärti en Geseß-Entwurfs entsprechen.

Aons Bestimmungen seyen auch kein neues Recht, sondern nur eine Wiederholung eines alten, längst bestandenen Rechts, wie es, unter Anwen ns einer a Theorie, aus der Natur der Sache und dem praktischen Bedürfnisse sih entwickelt habe.

Nach Anhörung dieses Partrags ußerten sih mehrere Stim- men fúr Bejahung der Frage. Möge das Rechtsprinzip in Zwei- fel gestellt werden oder nicht, so dürfe doch der Triebwerks - Be- sier niemals mehr Wassermasse in Anspruch nehmen, als zum Betriebe in seinem bisherigen Umfange erforderlih sey, weil sonsk das Gese dahin führen werde, die ungeschickten, eigensinnigen, ihr Werk vernachlässigenden Stau-Berechtigten, auf Unkosten der ge- schickten und ordentlichen sowohl, als auf Unkosten der Landes- Kultur, zu benachtheiligen. Man möge den achtungswerthen Ei- fer, Jeden in seinem wohlerworbenen Rechte zu shüßen, nicht zu weit treiben Es sey schon jeßt häufig der Fall, daß durch den Rüstau oberhalb liegende Wiesen ganz versumpftenz; wolle man den Triebwerks - Besißern mehr als die zum Betriebe ihres Gewerbes in seinem bisherigen Um- fange nöthige Wasserkraft, wolle man ihnen die ganze Wassermasss, also auch die unnúß vergeudete, einräumen, so werde häufig die jeder Wiesen -Bewässerung vorangehende Entwässerung unmöglich gemacht werden. Es sey überdies nur von zweckmäßi-

er Aenderung der Stauwerke, des Gerinnes und Was- errades, nicht aber von Verbesserungen im Jnnern des Werkes die Rede, und es verbleibe deshalb dem Müller immer noch ein weites Feld, von -den Fortschritten der Mechanik und nuéelligenz Nus6en zu ziehen. Könne er aber hoffen, die äußeren

erbesserungen auf Kosten eines Ueberrieselungslustigen zu erhal: ten, so werde er sih hüten, sle auf eigene Kosten auszuführen.

Schließlich wurde noch bemerkt, daß in der Rhein-Provinz die Konzession der Triebwerksbesizer niht auf eine bestimmte Masse Wasser, sondern auf die Höhe der Aufstauung und des Wehrs , vermittelst dessen das Wasser aus dem Flusse abgeleitet wird, ertheilt würden, daß sie mithin auf alles Wasser ein Recht

gewährten, was durch die Stauung gesammelt werde. Die Be- rathung wurde hierauf vertagt.

Sibung vom 5. November.

Jn heutiger Sißung ward über die drei lebten in der Denk: chrift, betreffend den Geseß-Entwurf wegen Benußung der Privatflússe, enthaltenen Fragen berathen.

Sie fanden in folgender Art ihre Er ledigung,

Der §. 35 des Geseß-Entwurfs enthält die Bestimmung, daß, obwohl nach §. 16, b. feiner Mühle oder anderem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen werden soll, sih deren Besißer doch eine zweckmäßigere Einrichtung der Stauwerke, des Gerinnes und des Wasserrades, auf Kosten des Unternehmers einer Bewässerungs-Anlage, gefal: len lassen mÜsse, um dieselbe Druckraft mit einer geringeren Was- sermenge erzeugen und so den Ueberschuß zu Kulturzwecken ver- wendbar machen zu fönnen,

Die Billigung dieser Disposition ist der Gegenstand der sie- benten Frage.

Es fehlte niht an Bedenken gegen obiges Prinzip Überhaupt.

Man war von einer Seite der Meinung, daß den Triebwerks-

Besißern von der ihnen seither zugeflossenen Wassermasse nichts ohne Entschädigung entzogen werden könne, daß ihnen freistehe, dasselbe nach Gefallen, also auch durch Erweiterung ihrer Werke, zu nußen, und daß dies in allen Fällen um so weniger zu bestrei- ten sey, wo die Mühlen und andere auf die Drufkraft des Was- sers berechnete Anlagen nicht auf den Grund ausdrücklicher Kon- zessionen unter Bestimmung einer Anzahl von Gängen, sondern aus unvordenklicher Zeit#und in dem Rechte der Verjährung exi- stirten. Das Fundament ‘des Mühlenrechts, so ward hinzugefügt, beruhe auf der Lage des*{Fachbaums, welche mit Zuziehung der Nachbarn dur gerichtlichje Verhandlung regulirt worden, So- fern in dieser Lage desFähbaums und überhaupt in den Stauungs- Verhältnissen nichts verändert werde, sey dem Triebwerks-Besiber die Erweiterung seines Werkes und die beliebige Nußung, auch des bisher noch unbenußt gebliebenen Wassers, unbenommen, und es fönne daher auf dessen Betrieb im bisherigen Umfange nicht ankommen, wenn davon die Rede sey, einen Theil des zu- fließenden Wassers zu anderen Zwecken zu verwenden. Anderer- seits glaubte man zwar, nicht die ganze Wassermasse, wohl aber diejenige, welche seither durch die Triebgerinne gegangen, also zum Betriebe wirklich verbraucht worden, für das unantastbare Eigen- thum des Berechtigten ansehen zu müssen, gleichviel, ob diese Masse sich durch éine verbesserte Construction der Triebräder ver- ringern lasse oder nicht? Man wollte daher nux auf das enige Wässer, welches nebenbei ablaufe, oder durch den mange aften Zustand der Stauwerke verloren gehe, die Vindications-De ugniß zu anderen Zwecken eingeräumt wissen.

Hierauf ward entgegnet, daß in vorliegender gFrage von der Feststellung des Rechtspunktes Überhaupt nicht die Rede, zu dessen Wahrung der 6. 22 des Geseß-Entwurfs erforderlichen Falles den Weg der richterlihen Entscheidung vorbehalte,. Es handle sich

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{âdigung in solchen Fällen, wo bereits feskstehe, daß das Recht sich auf Joe gewisse Triebkraft beschränke. Diese Triebkraft, bemerkte der vorsißzende Minister solle dem Berechtigten ungeschmälert bleiben, jedoh auf zweckmäßige Weise geregelt wer- e um auch die Landeskultur in die ihr zuständigen Rechte ein- eßen. p Auf die Fälle, wo dem Triebwerks-Besiger die ganze Wasser- masse oder ein bestimmter Theil derselben, zustehe, ‘seyen in dem f. 16 des Geseß-Entwurfs sub Lit. a vorgedacht, und geschehe ier nur deshalb noch davon Erwähnung, weil man sich oben auf die Erwerbung durch Verjährung bezogen habe. Diese aber habe das Gese mit gutem Grunde hier ausgeschlossen und den Nach: weis eines ausdrucklich verliehenen Rechts zur Bedingung gemacht, weil eben die mißbräuchliche Anmaßung einer Sache, die zum eige- nen Gebrauche nicht genußt werden, jedoch Anderen von großem Nußten seyn könne, durch das vorliegende Geseß aufgehoben wer- den solle; Die hier zu erórternde Frage beziehe sih aber auf Lit, b §, 16 des Gese6- Entwurfs, wo lediglich von dem noth- wendigen Wasser zum Betriebe in einem gewissen Umfange die Rede. - Dieser Bedarf werde keinesweges von- der Lage des Fach- baums bestimmt; leßterer regulire nur die Höhe des Gefälles und das Maß des Staurechtes, nicht aber die Menge des erforder- lichen oder rechtlich zustehenden Wassers, und wie schon jebt die Zulässigkeit einer neuen Mühlen: Anlage lediglich nach der bleiben: den Betriebsfähigkeit der (hon bestehenden Mühlen beurtheilt werde, so sey es unter Umständen auch sehr wohl angänglich, einen Theil des zufließenden Wassers zu anderen Zwecken abzuleiten, so- fern die den Triebwerken erforderliche Drukraft gesichert bleibe.

Näher auf den Sinn der vorliegenden Frage eingehend, ward wiederum eingewendet, daß eine Veränderung des ursprünglichen Zuftandes durch den Umbau der äußeren Werke auf Kosten des Provokanten einem dem Provokaten aufgedrungenen Benefiz gleich zu achten und schon aus dem Grunde bedenklich sey, weil dadurch auch eine Veränderung des inneren Getriebes nothwendig gemacht und der Besiger dadurch in Nachtheil und nicht zu berechnende Kosten verwickelt werden könnte. Ueberdies sey im sketen Fort- schreiten der Mechanik zu erwarten, daß die Grundsäße, nach wel- chen ein Triebwerk zum Zwecke der Wasser - Ersparniß jegt umge- baut werde, bald durch andere Theorieen verdrängt werden dürf- ten, und daß es dann s{hwieriger und kostspieliger seyn würde, die dadurch bedingten neuen Prin erogen vorzunehmen, als wenn der Umbau gar nicht stattgefunden hâtte. Auch ward der Man- gel an zuverlässigen Technikern , die Unsicherheit bei Berechnung der Unterhaltungs - Kosten, der drohende Verlust der Kundschaft während des Umbaues, eingeworfen, um die Unzulässigkeit des in Rede stehenden Verfahrens zu begründen, und hielt man úber- haupt den dadur zu sanctionirenden Eingrisf in fremdes Eigen- thum fúr eine Verleßung des Rechts-Prinzips.

Zur Widerlegung der vorstehenden Ansichten wurde jedoch von dem vorsizenden Minister angeführt, daß die äußeren Werke einer Múhle nur bestimmt seyen, die bewegende Kraft zu erzeu- gen, daß es für die Leistungen des Werkes gleichgültig, ob eben dieselbe Kraft durch eine größere oder geringere Wassermenge her- vorgebracht werde, daß durch eine Veränderung der äußeren Werke keinesweges ein Umbau des inneren Getriebes bedingt werde, so- fern der Mittelpunkt der LeBehenden Kraft, wie diese selbst, un- verändert bleibe, und daß überdies der Provokat jeder Ein- welche eine Abänderung der inneren Triebwerke nah sich ziehen sollte, nach Junhalt des F. 35 des Ge- seßes, würde gänzlich widersprehen können, Unmöglich könne man damit einverstanden séÿy; daß. eine mangelhafte Construction

richtung,

der Wasserrädet; eine offenbäre Vernachlassigung der Stauwerke und Gerinne und eine dadurch“ bewirkte nußlose Verschwendung einer werthvollen Wassermässe die Rechte Anderer verkümmern und das unúbersteigliche Hinderniß gegen eine zweckmäßige Benußung des Ueberflusses abgeben solle. as Geseß genüge jeder billigen Anforderung, wenn es den mangelhaften Zustand der Wasserwerke niht zum Schaden des Schuldigen gereichen lasse, vielmehr die wassersparende Umänderung derselben dem Provokanten allein auferlege, daher den Triebwerksbesißer in seinem Besißstande nicht nur völlig \{Üße, sondern ihm sogar noch Vortheile zuwende. Auf künftige Erfindungen im Gebiete der Mechanik könne nicht Rúck- sicht genommen werden; Übrigens bleibe deren Benußung auf eigene Kosten dem Provokaten nah wie vor un- verschränkt, Der behauptete Mangel an Technikern ward nicht anerkannt und darauf hingewiesen, daß der Staat auf deren stete Heranbildung bedacht sey. Die in Form einer jährlichen Rente zu tragenden größeren Unterhaltungskosten des veränderten Werks ließen sih mit großer Zuverlässigkeit ermitteln, und die Rente selbst würde auf Verlangen des Provokaten der erforderlichen Sicherstellung nicht entbehren. Sollte der Stillstand während des Umbaues den Verlust der Kundschaft befürchten las- sen, so würde gleiche Gefahr bei jeder zufälligen. Reparatur ein- treten. Die Kundschaft der Mühlen beruhe aber wesentlich auf dem Bedúrfniß und der Nähe der Mahlgâste und sey daher nicht so leicht einzubÜßen. Endlich ward aufmerksam gemacht, daß ein ganz âhnliher Grundsaß als der vorliegende, bereits vielfach in der vaterländischen Geseßgebung angewendet worden und z. B. bei Fixation oder Ablösung einer ungemessenen Brennholz-Servi: tut der Bedarf nicht nach dem Zustande verschwenderischer Oefen und verwahrloster Wände, sondern mit Vorausseßung einer zweck- mäßigen Einrichtung der Feuerungs-Anlagen und heizbaren Räume zu bemessen sey.

Nach dieser gegenseitigen Beleuchtung normirte der vorsißende Minisker die zu beantwortende Frage dahin:

Soll bei der Beurtheilung: ob, durh die Bewässerungs-Anlage

einem Triebwerke das Wasser entzogen werde, dessen der Be-

siger bedarf, um sein Gewerbe in dem Umfange seiner

Berechtigung zu betreiben, derjenige Zustand der Möhle,

wie er nach zweckmäßiger Aenderung der Stauwerke, des Ge-

rinnes und des Wasserrades sich herausstellt, zum Grunde ge- legt werden ? Die Abstimmung ergab:

Provinz Preußen 8Stimmen mit Ja, 2 Stimmen mit Nein Brandenburg 7 Pommern... 9 Schlesien .…. 8

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Zusammen... 56 Stimmenmict Ja, Jo SeimmenmitNein.

Der §. 43 des Geseß-Entwurfs handelt von Ermittelung der Entschädigung für die zu Gunsten einer Bewässerungs - Anlage Bir Umenden und zu beschränkenden Rechte Und enthält die

estimmung, daß dem durch Taxatoren ermittelten Betrage ein

Ob es bei dieser leßteren Bestimmu

Daß demjenigen, welcher in seinem Rechte und Eigenthum durch die Provocation eines Bewässerungs-Unternehmers geschmä- lert wird, eine reichlihe Entschädigung gebühre, ward fast allge- mein anerfannt. Man wollte jedoch von einer Seite den Pro- ent: Zuschlag überhaupt für illusorish ansehen, da die Taxatoren arauf unwillkürlich Rücksiht nehmen und den Werth des Ge- genstandes um fe viel geringer anschlagen würden, wie die Erfah- rung bei der Abshäßung von Mündel-Gütern zeige, wo ebenfalls ein solcher Zuschlag stattfinde. Andererseits stimmte man für Er- höhung dieses Zuschlages, insbesondere rücksichtlich der fleinen Grundstücks-Besiter, da diese im Wege der freiwilligen Ueberein- kunft oft nicht zu bewegen wären, eine Acker- oder Wiesen-Par- zelle sel f für den 3 bis 4 fachen Werth abzutreten, weil sie sel- ten im Stande, sich anderweitig wieder in den ihnen unentbehr- lichen Landbesiß zu seen. Man {lug daher vor, in den Fällen, wo es sich um die Abtretung von Grundstücken handle, dem Pro- vofkfaten die Wahl zwischen Land- und Geld - Entschädigung freizu- stellen. Auch ward die Meinung ausgesprochen, daß der Zweck einer reichlichen Abfindung sicherer, als dürch einen Pröozent- Zu- schlag zu erreichen stehe, wenn die ermittelte Entschädigungs-Rente zu 3, oder auch nur zu 25 pCt. kapitalisirt würde, Endlich wollte man die von der Regierung zu ernennenden Taxatoren unter die Aufsicht und Mitwirkung einer besonders niedergeseßten Kreis- Kommission gestellt wissen.

Ein anderer Vorschlag: daß man, anstatt des Zuschlages, die Wêrdigung der besonderen Vorliebe für das abzutretende Besik- thum auf Antrag des Provokaten eintreten lassen möge, fand in der Entgegnung feine Erledigung, daß die besondere Vorliebe einer Werthschäßung nicht fähig sey.

Ganz gegen die Bewilligung eines Zuschlagèés erhoben sich nur wenige Stimmen, und war aus dem Grunde, weil durch eine richtige Taxe die Entschädigung ohnehin vollständig ermittelt werden müsse, und ein Mehreres bei Expropriationen nicht gefor: dert und gewährt werden könne. Es ward hinzugefügt, daß ohne- hin jede Unternehmung im Sinne des Gesetzes durch die dabei vielfach gestellten lästigen Bedingungen aufs äußerste erschwert und vertheuert werde, und daß man daher um so weniger noch Entschädigungen stipuliren müsse, welche den vollen Werth des eingeräumten Rechts noch weit überstiegen,

Der vorsißende Minisker reservirte die gemachten Anträgè wegen Erhöhung des Zuschlages und wegen sonstiger Modifica- tionen bei der Entschäâdigungsgewähr zum besonderen Amendement und stellte die Frage:

Soll dem von den Taxatoren festgestellten Entschädigungs - Be- trage ein Zuschlag von 25 pCt, hinzugeseßt werden? welche mit 87 Stimmen gegen 5 mit Ja beanttvortet wurde.

Der F. 25 des Geseß - Entwurfs benennt unter den Gegen- ständen der zulässigen Provocation nur die zu den Wasserleitun- en erforderlichen Grundstücke, und es kann daher buchstäblich nach d 43 der eben besprohene Prozent-Zuschlag auh nur rücksichtlich dieser verstanden werden. Es is aber durch die affirmative Be- antwortung der 5ten Frage nicht nur den Provokaten die Befug- niß eingeräumt worden, au dasjenige Terrain, welches nach An- lage der Wasserleitungen nicht mehr zweckmäßig benußt werden fann, dem Provokfanten als Eigenthum zu Übertwveisen, sondern die Versammlung hat noch amendirt, daß diese Befugniß auch auf Grundstücke ausgedehnt werde, welche durch verursachten Rúsktau in ihrer Ertra sfäbigfeit verlieren sollten, Es blieb daher noch zu erôrtern, ob rúcksihtlich dieser niht auf Antrag des Provokan: ten, sondern nach. der Konvenienz des Provokaten abzutretenden Ländereien der Zuschlag von 25 pCt, über die Taxe ebenfalls skatt- finden solle?

Mehrere Stimmen erhoben sich dagegen, weil es bei solchen Grundstücken in der Wahl des Besigers stehe, sle gegen die Taxe abzutreten, oder zu behalten, wenn diese ihm zu niedrig scheine, oder anderweitig zu verkaufen, wenn er sich mehr dafür zu erhal: fen getraue. Doch erlangte die Meinung das Uebergewicht, daß hier dieselben Rücksichten Plaß greifen müßten, welche bei gezwun- enen Ueberlassungen geltend geworden, da der der vorliegende all immer nur dur die Nothwendigkeit herbeigeführt werde, sich eine Disposition über wohlerworbenes Eigenthum gefallen lassen zu müssen, welche in dessen zweckmäßiger Benußung hindere, Es wurde daher die supplementarische Frage : soll der Zuschlag von 25 pCt. zum Entschädi: ungs-Betrage auch dann erfolgen, wenn der Provokat auf Grund des von der Versammlung gewünschten Amendements zum £§. 25 ein Grund- stück an den Provokanten abtritt ? ebenfalls mit 78 Stimmen gegen 14 bejaht.

Der §, 44 des Geseß-Entwurfs endlih enthält die Bestim- mung, daß, sofern der Provokat sich durch die von der Regierung festgeseßte Entschädigungs-Summe, mit Hinzurechnung von 25 pCt. nicht für befriedigt halte, und von dem nur ihm allein zustke- henden Rechtsmittel des Rekurses Gebrauch mache, dann der gedachte Zuschlag außer Berücksichtigung bleiben solle.

Hierüber stand die Erklärung der vereinigten Aus\chüsse sub Nr. 9 der Denkschrift in Frage:

Als Motiv obiger Disposition ward die Absicht Hotens ge- macht, die Provokaten von muthwilligen Rekursen zurückzuhalcen, sie daher, wenn strenges Recht durch alle Jnstanzen gesucht wird, von dem Benefiz auszuschließen, welches der kurze Weg den Pro- vokaten gewähren soll, :

Man wendete jedoch ein, daß nicht jeder Rekurrent ein Que: rulant sey, daß oft die Nothwendigkeit zur Ergreifung des Rekur- ses dráânge, daß son die Kosten des weiteren Verfahrens genÜ- gen würden, um vor unbegründeter Ergreifung des Rechtsmittels zu warnen, daß der Wegfall dés Prozent - Zuschlages einer Suk- fumbénzstrafe gleich zu achten seyn würde, deren Verhaßtheit be- fannt wäre, und man zeigte durch Beispiele, daß selbst ein obsieg- liches Erkenntniß in 2ter Jnstanz, also die volle Rechtfertigung des eingelegten Rekurses, dennoch einen Verlust des Beschwerdeführers nach sich ziehen würde, wenn nicht der ay Richter die Entschà- digung gerade um mehr als 25 pCt. höher festseße, als durch die Taxatoren érskter Jnstanz ausgemittelt roorden. :

Jn dieser Erwägung ward die leßte Frage: soll der Provofat den Anspruch auf diesen Zuschlag durch Ein- legung des Rekurses (f. 44) verlieren ? mit 79 Stimmen gegen 5 verneint, wobei zu bemerken, daß 8 Mit- glieder sich vor der Abstimmung entfernt hatten, daher im Gan- zen nur 84 Stimmen zu zählen gewesen sind.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland. Frankreich.

vielmehr nur um das zulässige Verfahren und das Maß der Ent-

Zuschlag von 25 pCt. beizurechnen sey. unter Nr, 8 der Denkschri in Frage geste FBilben solle? is

Lord Brougham ward geskern in St, ren Majestäten empfangen, N

Paris, 12. Nov. Cloud von Ÿ

5 Meinung vertheidigte; ist die Nicht-Ratification eine Niederlage,

S tung nicht Æ# und gestern kúndete der Präsident des Assisenhofes bereits an, E daß auch gegen das Búreau des Rechnungswesens eine Jnstruc- "F tion und Untersuchung eingeleitet sey. L S is, die nicht direft in den Prozeß verwickelten, sondern nur als # Zeugen in demselben figurirenden anderen Beamten der Präfektur, | F erscheinen fast durchaus in einem mehr oder minder zweifelhaften S Lichte, s0 daß man am Ende gar nicht mehr recht zu erkennen im © W Stande ist, wo die Reihe der Schuldigen und Unschuldigen ihre S Gränze findet. "S Alle allgemein geworden, und die Urtheile, welche man ungescheut # und öffentlich Überall Úber diese ganze Geschichte aussprechen hört, Æ find von der schärfsten und einschneidendsken Art, M was jeßt vor den Assisen täglich mehr ans Tageslicht kommt, © fassen auch andere Eigenthümer,

n Bezug auf dea gestrigen Artikel in der Presse sagt heute der è L R gy s: „Wir geben ohne S ergreit zu, daß die Schließung des Protokolls, und also: die Zuröcknahme der Unterschrift der Französischen Regierung ein Triumph fúr die Kammern isk, die sich dem Traktat vom 20, Dezember widerseßt hatten. Aber úber wen anders triumphiren die Kammern, als êber das Ministerium, welches leichtsinnig Verpflichtungen Üüber- nommen, und nun in aller Demuth wieder auflóft, was es abge- schlossen hatte? Nicht für die Mächte, welche den Traktat vor- geschlagen hätten, sondern für das Miniskeriuum, welches die Grund- lagen annahm, und sie vor den Kammern und der dbffentlichen

i e eint - noch - eine Anstrengung von Seiten E R Gie zu erwarten. Sie fordert den |Mini- sker der auswärtigen Angelegenheiten dringend auf, wegen der Auflósung der Verträge von 1831 und 1833 zu unterhan:- deln. Herr Guizot befindet sich nicht in der Stellung, ein so wichtiges Unternehmen durchführen zu fönnen. Niemals werden die Mächte die Auflösung der Durchsuchungs - Verträge einem Manne bewilligen, der als Botschafter, wie als Minister, sich allen Versuchen zugesellt hatte, um dieselben zu befestigen und zu er- weitern. Wir glauben mit der Presse, daß Frankreich mit der Geduld am Rande ‘ist, die ihm während so vieler Jahre die Verträge von. 1831 und 1833 prtaagen ließ. Die zahllosen Exzesse der Englischen Kreuzer häben bei uns alle die Mánner empdrt, denen noch an der Unabhängigkeit und an der Ehre des Landes gelegen ist. Wenn man die Mandate erneuerte, {0 wür- den wir nicht dafur stehen, daß das gereizte National: Gefühl un: serer See-Offiziere, beim Anblick der Mißbräuche, deren Schau- plas die Afrifkanische Küste is, nicht zu irgend einem blutigen Konflikt führte. Die Verträge von 1831 und 1833 werden einen Krieg zwischen zwei verbündeten Nationen veranlassen , und des- halb wúnschen alle gesheuten Männer die Auflösun derselben. Ein anderer, nicht minder gebieterischer Umskänd verseßt uns in die Nothwendigkeit, die Abschaffung jener Verträge auf älle Weise zu betreiben. Als dieselben unterzeichnet wurden, erklärte Eng- land, daß es fein anderes Mittel gäbe, den Sklavenhandel zu un- terdrúcken, als das Durchsuchungs- Recht, welches sich nah und nach auf alle Flaggen ausdehnen músse. Jeßt is es freiwillig von diesein Grundsaße abgewichen und hat mit den Vereinigten Staa- ten zur Abschaffung des Sklavenhandels einen Traktat abgeschlossen, der das Durchsuchungs: Recht ausschließt, und an die Stelle dieses gefährlichen Ausfkunftsmittels die gemeinschaftliche Wirksamkeit zweier abgesonderter Flotten seßt. Es ist nunmehr unsere Pflicht, darauf zu dringen, daß Frankreich nicht unvortheilhafter gestellt werde, als die Vereinigten Staaten, Alles vereinigt sich daher, um die Französische Regierung zu verpflichten, auf die Abschaffung der früheren Verträge zu dringen. Aber, wenn das Ministerium durch die Ereignisse gedrängt wird, so wird cs durch die Personen zurÜckgehalten. Herr Guizot ist das Hinderniß, auf das der Na- tional-Wunsch stößt. Wird die Presse dem Herrn Guizot rathen, sich zurückzuziehen 2“

Börse vom 12. November. Die Course der Renten hal: ten sih in Folge der außerordentlichen Festigkeit der Englischen Consols. Es findet indeß feine merkliche Steigerung skatt, und der Umsaß ist fortwährend höchst unbedeutend.

= Paris, 12. Nov. Das Skandal, welches der Prozeß erregt, der jeßt vor den Assisen der Seine gegen eine Anzahl von Beamten der Präfektur verhandelt wird, wächst mit jeder Sißung, mit jeder Zeugen-Aussage. Die Munizipal-Verwaltung von Pa- ris war so oft und so lange als ein wahres Muster ihrer Art ge- priesen worden, man rühmte allgemein die außerordentliche Thätig- feit und Ordnung der Beamten, die Redlichkeit und Artigkeit der Chefs der verschiedenen Büreaus gegen Jedermann, die Schnellig- feit, mit der alle Geschäfte behandelt, die Gerechtigkeit, mit welcher alle Entscheidungen gegeben wurden : und jeßt zeigt sich, daß überall die größte Unordnung, die offenbarste Unredlichkeit, die strafbarste Nachlässigkeit, bis zur Erpressung gehende Ueberschreitung der Be- fugnisse der Beamten herrschte. Man hatte anfangs und nach der Jnskruction und Anklage-Akte des Prozesses geglaubt, die ent- deckten Unterschleife beschränkten sich nur auf zwei Büreaus, näm: lih auf das der Plâne und jenes des Straßenwesens, und das zu Tage gekommene System der Bestechung und Verschleuderung,

E welches während voller sieben Jahre ungestraft fortgeseßt werden

fonnte, habe nur in diesen beiden seine Mifschuldigen. Nun hat aber das Zeugen - Verhör bereits die Thatsache konstatirt, es in den anderen Büreaus der Munizipal - Verwal- besser aussieht, als in den zwei genannten,

Und was das Schlimnste

Das Mißtrauen is dadurhch natürlich gegen

Durch das,

die bisher zu den Benach- theiligungen, denen sle ausgeseßt waren, geschwiegen hatten, Muth, und treten mit neuen Anklagen gegen die Munizipal-Ver- waltung und einzelne Beamte derselben wegen unerhödrter Verzdge- rung ihrer Angelegenheiten, Verweigerung der ihnen geseßlich ge- bührenden Entschädigungen, in den Journalen auf, glücklih ge- nug, daß sie nicht wie Einer, der in dem Prozesse genannt wurde, ganz an den Bettelstab gebracht wurden,

Aber wer sind die eigentlichen Hauptschuldigen, wird man naturlich fragen, und das is gerade der Punkt, der durch die bis- herige Verhandlung vor den Assisen, durch die vorgenommenen Zeugen-Verhöre noch wenig weiter aufgehellt worden is, als dies hon die Jnstkruction gethan hat. Was diese an Thatsachen auf: stellte, erweist sih täglich mehr in seiner vollen Wahrheit; aber die Fâden des verwickelten Gewebes so zu fassen, daß man es endlich ganz entfalten und den mysteriösen Schleier ganz lüften könnte, welcher noch Úber die eigentliche leitende Kraft des förm- lih organisirten allgemeinen Plúnderungs-Systems gezogen ist, is bis jeßt noch nicht gelungen, Aber Dank weiß man allgemein dem Manne, der mit rücksichtslosem Rechtsgefühl endlich es durch: seßte, daß die Sache doch wenigstens der Gerechtigkeit Übergeben wurde. Herr Galis, auch Mitglied der Deputirten-Kammer, hat sich. dadurch nicht nur um die Stadt Paris, sondern ‘um das Ver- waltungswesèn ‘von ganz Frankreih überhaupt ein wahres Ver- dienst erworben, Als Hauptperson in dem Prozesse steht noh im- mer der ehemalige Büreau-Chef Hourdequin da, ehemals Offizier des Generalstabes der National-Garde.

Die neuesten Berichte aus Tunis vom 12, Oktober zeigen,

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daß das scändliche Gewerbe des Handels mit Menschen dort noch R sobald abgéschafft werden wird, wie man zu glauben pflegte. Ein kürzlich erschienenes Dekret’ des Bey verbietet seinen Unter- thanen zwar den öffentlichen Verkauf von schwarzen Sklaven, er- laubt aber denselben, wenn er insgeheim geschieht. Durch einen Vertrag vom 8. August 1830, welchen Herr von Rosamel mit deni damaligen Bey abgeschlossen hatte, hatte dieser sich zu Ab- schaffung des Sklavenhandels anheischig gemacht und dagegen das Versprechen der Respektirung seines Gebiete erhalten. Aber 1832 Seile ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen, wodur ihm eine an Frankreich schuldige Summe von 400,000 Fr. nachgelassen, die Räumung der Französischen Niederlassung von Tabarca, so wie die Bezahlung eines jährlichen Tributs für die Gestattung der Korallen-Fischerei an der Küste von Tunis gewährt wurde. Seit jenem Vertrage is der Sflavenhandel wieder mehr oder minder stark dort im Gange. Zu Tripoli wär seit der Ankunft des neuen Páscha Alles ruhig. Er hatte seine Truppen im Jnnern der Re-

entshaft Posto fassen lassen. Mourzouk Soufra, Benolid und

arian sind jeßt von den Türken beseßt.

Großbritanien und Jrland.

London, 12. Nov. Der Geburtstag des Prinzen von Wales wurde vorgestern durch Geschüßessalven, Glockengeläut und Abends durch Zllumination der dffentlichen Gebäude gefeiert.

Der neue Lord- Mayor, Herr Humphery, wurde vorgestern mit den üblichen Feierlichkeiten in sein Amt eingeführt, Die Ein- leitung bildete die bekannte mittelalterlihe Prozession, die sich von Guildhall nah der London - Brücke zu Lande und von dort zu Wasser nah Westminsker begab, wo sich der neue Lord - Mayor, dem Brauche gemäß, den Oberrichtern vorskellte und sie zu dem nach- folgenden Bankett einlud; als eine Neuerung in der Anordnung der diesjährigen Prozession wird bemerklich gemacht, daß die S taats- barfen, welche bisher immer gerudert worden waren, von Dampf- \chiffen ins Schlepptau genommen wurden. Wie sie gekommen, kehrte die Prozession, theils zu Wasser, theils zu Lande, nach Guild- hall zurúck. Abends um 5# Uhr begann das Bankett, zu dem außer vielen anderen Personen von Bedeutung auch, wie gewöhn- lih, die Minister eingeladen waren, die in ziemlicher Anzahl er- schienen; von den Gesandten waren nur der Amerikanische, Spa- nishe, Dänische und Mexikanische zugegen, Nachdem das Essen, in gewöhnlichem Uebermaße vorhanden (250 Terrinen echter Schildkröten - Suppe bildeten den Eingang) beendigt war, begannen die Toasts und Tischreden, zuerst auf das Wohl der Königin, der Königlichen Familie, des Heeres und der Flotte und des abtretenden Lord-Mayors Sir J. Pirie. Dann brachte der neue Lord-Mayor das Wohl der Ministèr aus und bevorwortete diesen Toosk dahin, daß er zwar Über manche Dinge mit ihnen nicht gleicher Meinung sey (er gehört der Whig-Partei an), indeß doch nicht umhinkönne, ihrem Charakter und ihrem pflichtgetreuen Streben seine Anerkennung zu ertheilen. Als das frühere Mini- sterium abgetreten sey, habe die Königin Niemanden mit größerem Rechte die Regierung anvertrauen können, als Sir Robert Peel, und bis auf den gegenwärtigen Augenblick könne Niemand be- haupten , daß derselbe nicht seine Pflicht gethan habe. Allerdings finde das gegenwärtige Ministerium eine kräftige Stüße in der Partei, welcher es angehöre, aber eine. noch frâftigere doch in sei- nem eigenen festen Entschlusse, auf dem geraden Wege zu bleiben und nur dem Jneteresse des FAndeE, ARASndgebandeln, ohne Rück- sicht auf Freund oder Feind. Für diefes Lob aus dem Munde eines Gegners dankte Sir Robert Peel im Namen der Minister. Er erklärte, sich aller auf politishe Parteiung

dere Annuitäten, die in mit Ausnahme der lebenslänglichen Annuitäten, dazu gerechnet, {äßt man den ganzen Betrag der Belastung des Staatsschaßes, der nah 25 Jahren vernichtet seyn wird, auf fask, vielleicht 5 Millionen Pfd. St. Dazu kommt auch noch die Annuität der „todten Last“, welhe der Bank von England bis zum Zahre 1867 mit 585,740 Pfd. St. gezahlt wird, so daß innerhalb eines Zeit- raums von faum mehr als einem Vierteljahrhundert, und das ist in der Geschichte eines Landes nur ein Augenblick, die Finanzen von einer jährlichen Ausgabe im Betrage von 5 bis 6 Millionen

nuitâten auf bestimmte. Zabre, welche die Commissaire zur Abtra- f

ung der Nationalschul r Geld oder Forderungen ertheilt ha- en, belaufen sich jeßt D auf 1,800,000 Pfd. Se. An- estimmten Zeitpunkten zu Ende gehen,

ber

Pfd. St. befreit werden. Fügt man dazu die sichere Vermind.s rung der Zinsen der Staatsschuld durch Verwandlung der 34 pCte, in 3 pCts., so ergiebt sich in der bezeichneten Zeit eine Verminde- rung der Staatsschuld von jährlich 7 Millionen Pfd. St.“ Dec Globe bemerkt in seinem Börsen: Bericht über denselben Gegen- stand: „Das umlaufende Gerücht, nah welchem der Verfuch einer Zinsherabseßung der 3{proc. Annuitäten beabsichtigt wird, hat unter den Jnhabern Besorgniß erregt, und viele derselben \chei- nen sih durch Verkauf der 3§proc. Papiere und durch Anlegung ihrer Kapitalien in 3proc. Konsols und in Bankstoks sichern zu wollen. Wenn diese Operationen in irgend bedeutendem Um- fange geschehen sollten, so werden sie die Maßregel, welche jeßt noch zweifelhaft ist, beschleunigen und gewiß machen, indem sie die Preise der beiden Gattungen von zinsentragenden Papieren einander näher bringen. Bei dem jeßigen Stande der 34 pCts. zu 101 und der 3 pCts. zu 94 würde die Umwandelung dem Lande wenig oder gar feinen Vortheil bringen, weil die piudeber der ersteren in die Umwandelung nur gegen eine Vergütung einwilligen würden, welche die beabsichtigte Ersparniß aufheben müßte. Wenn also der Kanzler der Schaßkammer wirklich die Zins-Herabseßung der 32 pCts. beabsichtigt, so fann er dies Vorhaben nur dadurch aus- zuführea hoffen, daß er die 3 pCts, auf 98 oder 99 hinauftreibt; dazu aber fehlen ihm die Mittel, wenn nicht die Fonds - Jnhaber selbst so thöóricbt sind, ihm dadurch in die Hand zu arbeiten , daß sie ihre 35 pCes, verkaufen und ihr Geld in 3 pCes, zu jedem Preise, den die Mäkler fordern, wieder anlegen.“

Das Birmingham Journal meldet, daß nachdem sich seit längerer Zeit das Bedürfniß geäußert, sowohl dem sehr zahlreichen Dienst: Personale der London-Birminghamer Eisenbahn, als den Familien desselben eine bequemere Gelegenheit zur Verrichtung der chrisklihen Andacht und zum religiósen Unterricht zu bieten, die Direction obiger Gesellschaft im Einvernehmen mit der Re- gierung beschlossen habe, auf einem hart an der Centralstation be- nannter Eisenbahn, nämlih zu Wolverton, liegenden Punkte eine neue Kirche, die erste dieser Art, zu erbauen. Zwei an jedem Sonn- und Felertage zu verschiedenen Zeiten dazu bestimmte Trains werden jedesmal die Hälfte des entbehrlichen Dienst- Personals aus allen jenen entfernteren Bahn-Stationen, welchen die Gelegenheit des Kirchenbesuchs sonst mangelt, nah dem Got- teshause bringen, und eben o soll ihren Familien, wenn sie den Wunsch hiernach äußern, die Fahrt dahin unentgeltlich bewilligt werden. Die Leitung des neu zu erbauenden Gotteshauses ist dem dermaligen Pastor von Saint-Germain, Herrn Georg Wright, bereits zugedacht worden.

Es sind in diesem Jahre hier 29 Millionen Pfund Thee an- gekommen, wovon ungefähr 4 Millionen wieder ausgeführt wur-

bezuglihen Aeußerungen enthalten zu wollen, da es bei dieser Gelegenheit hauptsächlih darauf anfomme, fkundzuge- ben, mit welchem Stolze ein jeder Sohn Englands auf den Ruf und altehrwürdigen Namen der Hauptstadt hinblicke, und wie sehr es im Jnteresse des Landes liege, daß zwischen der Negie- rung und den obersten Behörden der Hauptstadt diejenige Ueber- einstimmung patriotischen Strebens stattfinde, welche noch im Ver- laufe dieses Jahres London vor den Auftritten bewahrt habe, welche in den Fabrik: Distrikten stattgefunden. Ueber sein Mini- sterium und dessen Politik äußerte er am Schlusse seiner Rede Folgendes:

Viele mdgen anders denken über die Art und Weise, in welcher unser Ziel zu erreichen ist, Wenige über die Zwecke selbst, in denen dieses Ziel besteht. Unser ernsiliher Wunsch is, den Frieden zu er- halten und die unschäßbaren Wohlthaten des Friedens in jeder Weise zu verbreiten, welche mit der Ehre und den dauernden und umfassen- den Fnteressen dieses Landes vereinbar ist. Der Zweck unserer Poli- tif id; den Glanz der Britischen Waffen bei jeder Gelegenheit, wo die Berufung an die Waffen unvermeidlih wird, unbefleckt zu be- wahren. Der Zweck unserer Politik ist, den Begchr nach Arbeit zu mehren und die kommerzielle Wohlfahrt des Landes auszudehnen. Dec Zweck unserer Politik i, den Staats-Kredit aufrecht zu erhalten und den Ruf der Ehrenhaftigkeit, den kein Land verlieren kann, ohne zu- gleich einen großen Theil seiner moralischen Kraft einzubüßen. Und da dies die Zwecke Unserer Politik sind, so werden wir es als eines der günstigsten Anzeichen von dem Erfolg dieser Politik anschen, wenn wir finden, daß der Handel Londons, der mit den Fnteressen der Fabriken und des Gewerbfleißes im ganzen Lande so eng verknüpft ist, sich im blühenden Zustande befindet.//

Unter den nachfolgenden Rednern waren der Amerikanische Gesandte, Herr Everett, der sich über den glücklih gesicherten Frieden zwischen England und den Vereinigten Staaten äußerte, Lord Stanley, dem die Danksagung für den dem Unterhause aus- gebrachten Toask zufiel, und welcher die Gelegenheit benußte, die Fortdauer seiner Privatfreundschaft mit dem Führer der Opposi- tion, Lord John Russell, troß aller politischen Meinungs-Verschie- denheit, zu bekunden, zum Beweise des hohen Standpunktes, auf welchem das Unterhaus sich zu halten wisse, endlich Lord John Russell selbst, als Parlaments - Mitglied für London, der die Er- flâárung Lord Stanley?s bestätigte und insbesondere der Friedens- Politik das Wort redete.

Eine sehr wichtige Finanzfrage is unter einigen Geldleuten der City angeregt worden. „Sie besteht darin“, sagt der Obser- ver, „ob praktish wirklich- etwas im Wege stehe, die Annuitäten, welche im Jahre 1860 zu Ende gehen werden, auf eine längere Zeitdauer auszudehnen, und es so den Späterlebenden möglich zu machen, zu den Kosken der Kriege, dur welche Großbritanien auf dem Felde von Waterloo den Frieden Europa?s begründet, mit bei- zutragen, da ja die nächste Generation alle Vortheile des danals erreichten Zieles ärndten werde, während die Bezahlung dafür in Be- zug auf sle vermindert seyn wird. Es is nicht ohne Wichtig- feit für den Staatsmann, so weit die Finanzen des Landes dabei betheiligt sind, wohl im Auge zu behalten, welch? eine bedeutende Verminderung nach einem Vierteljahrhundert die

“jeßt zu bezahlenden Zinsen der Staatsschuld erfahren wer-

den, besonders wenn das Gerücht begründet ist, rung ernstlih beabsichtige, die 3{proc. Staatsschulden in Zproc. umzuwandeln. Daß dies eine wichtize Frage ist, wird folgende Thatsache zeigen. Die langen Annuitäten, welhe am 5. Januar

daß die Regie-

1860 zu Ende gehen werden, bilden eine jährliche Belastung der Hülfs- quellen des Landes von ungefähr 1,290,000 Pfd, St. Die An-

Pfd. gestiegen. Jm vorigen Jahre waren um dieselbe Zeit nur 14 Millionen Pfd. eingeführt.

Seit der Einführung des neuen Peelschen Zoll-Tarifs sind an Schlachtvieh aus dem Auslande in England eingeführt worden: 1) Aus Deutschland nah London und Hull 825 Ochsen, 296 Kühe, 284 Schafe und 52 Schweine ; 2) aus Holland nach Lon- don und Hull 473 Ochsen, 165 Kühe, 3 Schafe und 622 Schweine; 3) aus Spanien nach London, Southampton und Devonport 561 Ochsen, 85 Kühe, 230 Schafe, keine Schweine ; 4) aus Frankreich _nacy London und Southampton 233 Ochsen, keine Kühe, 140 Schafe, keine Schweine.

Die Sache von Portendic, weshalb schon so lange Differens zen zwischen England und Frankreich stattfinden, wird, wie es heißt, nächstens mittelst einer Schaden - Vergütung von 10: bis 12,000 Pfd., welche das Französische Kabinet an die Englischen Refkla- manten zahlen soll, entschieden werden.

Die Zeitungen melden wieder von einer ganzen Reihe von Brandstiftungen, die auf dem flachen Lande, besonders im südlichen England, stattgefunden haben.

Man hat jet die 52 zur Deportation verurtheilten Theilneh- mer an den leßten Unruhen nah Gosport gebracht, wo sie nah den Kolonieen eingeschifft werden sollen, Bis jeßt wurde keinem von ihnen Strafermäßigung zu Theil; viele hinterlassen ihre Fa- milien in größtem Elende,

Der Sun fklagt, daß der Gesammtwerth der Britischen Handelsschiffe, den man vor acht Monaten noch zu 28,600,000 Pfd. St. anschlug, jeßt nur auf 11,440,000 Pfd. geschäßt werde, da, in Folge des gesunkenen Handels, der gesteigerten Schnellig- feit der Fahrten und der zahlreichen Dampfschiffe, in allen Häfen der Erde Britische Schiffe lägen, ohne Fracht finden zu fönnen,

Da der Durchschnittspreis des Weizens in leßter Woche auf 48 Sh. 7 Pce. und in den leßten sechs Wochen auf 50 Sh, 9 Pce. für das Quarter gefallen is, so hat der Einfuhr-Zoll jeßt sein Maximum von 20 Sh. erreicht, auf welhem Stande er, wie man glaubt, einige Wochen verbleiben dürfte.

Das Dawmpfschif} „Caledonia“, welches vorigen Montag von Lena zurückfehrte, brachte ein Handels\chiff „Louise“, aus

t. Petersburg, das durch Zusammentreffen mit einem anderen Schiffe beschädigt und von der Mannschaft verlassen worden war, im Schlepptau nah Gravesend,

Belgien.

Brüssel, 12. Nov. Der neue Handels-Vertrag mit Spa- nien ist zu Brüssel am 25. Oktober untorzéichntt worben und vagiit fünf Jahre. Er gestattet den Spanischen Weinen dieselben Be- günstigungen, die in dem Vertrage vom 16. Juli den Französischen und späterhin auch den Deutschen Weinen zugestanden wurden. Der Eingangszoll auf Olivenól Spanischen Ursprungs ist um zwei Drittheile reduzirt; eben so der Eingangszoll auf grüne und trof- fene Früchte Spanischer Abkunft, die direkt zur See und mit Belgischen Schiffen eingeführt werden. Spanischerseits if der Eingangszoll auf Belgische Leinen herabgeseßt.

Unsere Zeitungen enthalten die Adresse der Repräsentanten: Kammer als Antwort auf die Thron-Rede. Sie is eben so wie p F des Senates, eine bloße Paraphrase der Worte des

nigs.

Der Sohn des Generals Vandersmissen, der seinem Vater bei dessen Flucht behúlflih gewesen, ist aus der Haft, in die er

gebracht worden war, wieder entlassen.

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den. Die Zufuhr aus Assam in Ostindien is auf reichlich 10,000 È