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werden kann, so. is er befugt, das ganze Grundstück oder den betreffenden Theil desselben dessen Umfang die Regie- rung zu bestimmen hat, dem Provokanten ‘ebenfalls als
__ Eigenthum abzutreten. Der Grund-Eigenchümer, welcher von diesen Rechten (a, und b.) Gebrauch machen will, muß si darüber binnen einer prâklusi- vischen Frist von 3 Monaten, nach Mittheilung des Antrages des Unternehmers, erklären. Es wurde gewünscht, nah denselben Bestimmungen den §. 26
des Geseßes entsprechend zu ändern, und auf die Mißverhältnisse aufmersam gemacht, welche bei der jebigen Fassung des §. 26 her- vortreten würden, Auch wurde der Wunsch ausgesprochen, daß ein Me das Benußungsrecht am Wasser durch die Prä- clusion nicht für ewige Zeiten verlieren, ihm und seinen Nachfol- gern im Besiße vielmehr vorbehalten bleiben mbge, das Mitbe- nubungsrecht unter gewissen Modalitäten wieder zu erlangen, weil der dauernde Verlust eine zu große Härte involviren würde.
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a en so wenig förderlih gewesen wären, daß es gebakim: Berefuntg a n ein flares Bild derselben wieder zu geben. — Müsse man auch die gs ichste Berúsichtigung anerfennen, die die vorsigenden Herren Minister den einzelnen Meinungen und Wünschen hätten dngeipon lassen, wodurch die- sen ihre Stellen in den Protofollen g s wären, so könnten doch die erfolgten Abstimmungen mit den Motiven der Majorität sowohl, als der Minorität nicht so úbersichtlich hervortreten, als dies bei einer besonderen Bearbeitung der Fall Fevesen seyn würde. Jn strengster Befolgung der geseblih bestehenden Vorschriften eine ernste Pflicht erkennend, finde man eine nicht geringere darin, auf Nachtheile aufmerksam zu machen, wenn, wie hier, der Beruf dazu besondere Veranlassung gebe, und werde der Wunsch aus- gesprochen, daß die erlassene eschäfts -: Ordnung nach den in der diesjährigen Versammlung gemachten Erfahrungen ihrer Unzuläng- lichfeit in Erwägung gezogen und vervollständigt werden möge.
sters des Jnnern zusammengestellt, gedruckt und an die Mitglieder der Versammlung vertheilt worden. - Der vorsißende Minister seßte auseinander, wie bei Auf- stellung der Amendements verfahren worden sey, daß nur die- jenigen Amendements zur Erörterung geeignet erschienen, wel in der Versammlung besonderen Anklang gefunden, besonders wich- tig wären und der Haupt - Tendenz des Gesehes, mit welcher die Versammlung sich überwiegend einverstanden erklärt, nicht wider- sprächen. Eine Berathung derselben solle hauptsächlich zu dem Zwecke stattfinden, um zu erfahren, ob sie den Wünschen der Ma- jorität der Versammlung entsprächen. , Dem Verlangen mehrerer Mitglieder, auch die von ihnen an- gekündigten, in die vorgelegte Zusammenstellung aber nicht aufge- nommenen Amendements zur Diskussion zu stellen, begegnete der Minister mit der Bemerkung, daß es sich aus der weiteren De- batte ergeben werde, ob außer den gedruckten noch andere Amen- dements als zur Erdrterung geeignet, sih darstellen würden. Die
geringer Trafktus zur Entwässerung vorliege, wurde sofort dur die Bemerkung beseitigt, daß die vorangehende Ermittelung desg Uberwiegenden Kultur: Juteresses sich sowohl auf die Be- als Ent- * wässerung erstrecken müsse, und nur wenn si dasselbe für beide e Saratonen gleich stelle; die der Entwässerung den Vorzug ver: enen solle. : Die überwiegende E der Versammlung stellte sh dahin, F
daß über die voraufgestellte rage abgestimmt werden müsse, indem die sonst gs Zusäße später idre Erörterung finden würden,
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überdies die Person des Belgischen Diplomaten, durch welche sie geführt werden. Beweisen nun diese Worte, daß das Journal des Débats und die úbrigen mit der Französischen Regierung in Verbindung stehenden Biâtter im Jrrthum waren, “wenn sie behaupteten, daß die Zoll - Vereins- Unterhandlungen mit Belgien, in Folge förmlichen Kabinets-Beschlusses, bis auf Weite- res ausgeseßt seyen? Oder ist die Erklärung des Herrn de Briey vielleicht nur von den anerfanntermaßen fortdauernden Negociatio- nen úber einen bloßen Handels-Vertrag zu verstehen ? ie dem auch sey, diese parlamentarische Aeußerungin Brüssel rechtfertigt voll- fommen die Besorgnisse und das Mißtrauen, welche der hier zu- sammengetretene antiunionistische industrielle Kongreß keinen Augen- blick- aufgehört hat, zu hegen und zu zeigen.
Während dieser Kongreß eine neue und große Demon- stration gegen das Projekt des Zoll-Vereins vorbereitet, fängt auch der Pariser Buchhandel an, sih zu regen, und sich zu fragen, was
. wurde zunächst von einigen Mitgliedern angeführt, daß ein Unteesidied zwi I ffentlichen oder Privatflüssen in der Natur nicht begründet sey, da jeder Fluß einen Anfang habe, von dem er zu einem Bache, demnächst zu einem schiffbaren Strome übergehe, und sey es denkbar, daß neben dem allgemei: nen Staats-Znteresse bei schiffbaren Strömen auch ohne Benach- theiligung desselben das Privat: Jnteresse annoch berüsichtigt wer: l den fônne, und müsse man die Hoffnung aussprechen, daß eine P legislative Festseßung eintrete, die die Benußung der öffentlichen Strôme behufs der Berieselung möglich mache. Es wurde fer- ner bemerkt, daß es wünschenswerth sey, den Anwohnern an \{iffbaren Flüssen auch in sonstigen Beziehungen Vortheile, wie den Anwohnern an Privatflüssen, zuzugestehen, auch durch Anfer- tigung eines Regulativs besonders festzustellen, welche Flüsse zu den öffentlichen und welche zu den Privatflüssen zu rechnen seyen, und wurde in leßterer Beziehung von dem Herrn Minister er-
stimmung ergab bei einer Anwesenheit von 96 Mit- gliedern 82 bejahende und 14 verneinende Stimmen und zwar
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aus der Provinz Preußen 11 bejahende — verneinende Brandenburg 12 —
Pommern... 10 Schlesien .…. 12 Posen... 6
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aufgeworfene Frage:
D as eine Diskussion Úber das Prinzip des Geseßes zuläs-
1g sey, beantwortete der Minister dahin, daß, da dem Geseke mehrere Prinzipien zum Grunde lägen, ein Unterschied zu machen sey, ob sie nothwendig bestehen bleiben müßten, wenn das Geses nicht annullirt werden solle, oder ob dies nicht der Fall sey. Jene Prinzipien könnten nicht mehr in Frage gestellt werden, weil das Geseß schon in allen Stadien der Gesesgebung berathen und na- mentlich aus. den Anträgen der Landtage hervorgegangen, auch von der gegenwärtigen Versammlung an sich als ein Bedürfniß er- kannt sey, weshalb es eine Jnkonsequenz in sih schließen würde, das Geseß im Ganzen noch in Frage zu stellen.
Es wurde hierauf zur Berathung der einzelnen Amendements úbergegangen.
I, Amendement. Hinter F. 17 des Geseß-Entwurfs wäre einzuschalten:
9. 18. Wenn durch die Bewässerungs-Anlagen ein öffentliches Interesse gefährdet oder den unterhalb liegenden Einwohnern der nothwendige Bedarf an Wasser auf eine Weise entzogen würde, daß daraus ein Nothstand für ihre Wirthschaft zu besor- gen wäre, so ist die Regierung nach vollständiger, unter Zuzie- hung der Betheiligten, erfolgter Erörterung befugt, die Ablei- tung des Wassers (F. 1 und §. 13, Nr. 2) in geeigneter Weise zu beschränken.
Mehrere Vorschläge, die Bestimmungen des Amendements weiter auszudehnen, um namentlich die Schifffahrt, die Flößerei und andere Jnteressen zu sichern, ferner den Ausdruck „Nothstand“ in „Bedürfniß“ oder „wesentlicher Nachtheile“ und überhaupt die Bestimmungen des Gesebes nur unter dem Vorbehalte zur An- wendung kommen zu lassen, daß durch eine Bewässerungs-Anlage den unterhalb liegenden Uferbesizern nie die Benußung des vor- úberfließenden Wassers zu gleichen Zwecken entzogen werden könne, wurden nicht weiter diskutirt, nachdem der vorsißende Minister erklärt hatte, daß die verlautbarten Wünsche bei der ferneren Bearbeitung des Geseß-Entwourfs erwogen werden würden.
Bei dieser Gelegenheit wurde Veranlassung genommen, einige andere, das Amendement selbst nicht betreffende Fragen zur Sprache zu bringen. Zuvörderst wurde in Abrede gestellt, daß der Geseß- Entwurf alle Stadien des Geseß-Entrourfs durchlaufen habe, denn es habe derselbe vom Preußischen Provinzial-Landtage nicht be- rathen werden können, teil derselbe bei den vielfachen übrigen le- gislatorischen Arbeiten niht mehr zur Fe Berathung
Nachdem der präsidirende Minister darauf aufmerksam gemacht hatte, daß diese Anträge berücksichtigt werden würden, die Bera: thung des F. 26 aber nicht zum vorliegenden Amendement gehöre, wurde leßteres ohne Widerspruch enehmigt.
V, Amendement. Hinter §. 26 würde eingeschaltet werden:
. . Wenn in dem Falle des §. 25 Nr. 3 durch die Bewässerungs - Anlage die Versumpfung eines fremden Grund- stúcks veranlaßt wird, so is der Eigenthümer befugt, statt seines Anspruches auf vollständige Entschädigung (f. 43) das Eigen- thum des ganzen Grundstücks oder desjenigen Theils, der durch die Versumpfung betroffen wird, dem Pater me der Anlage abzutreten, welcher dasselbe zu Übernehmen verbunden ist,
Gegen dies Amendement wurde auszuführen gesucht, daß es zweckmäßiger erscheine, die Bestimmung f. 25 Nr. 3 ganz weg- zulassen, weil es in den meisten Fällen genügen werde, wenn ein Uferbesißer nur in den elgien seines Grundstücks einen Aufstau bewirke, weil der Aufstau über diese Gränzen hinauf einen oft nicht zu ermittelnden Schaden herbeiführen werde und auf diese Gefahren die Bewässerungen nicht begünstigt werden könnten, andererseits wurde die. Bestimmung des F. 25 Nr. 3 in Schuß genommen, weil, wenn sie wegfiele, selbs ein Nüstau, welcher keinem schâdlih und durch die Kultur fördernd wäre, selbst im unbedeutendsten Maße nicht möglih seyn würde. Der präsidi- rende Minister schlug vor, die Bestimmung des §. 25 Nr. 3 zwar beizubehalten, durch dieselbe aber nur „den unschädlichen Aufstau““ fúr zulässig zu erklären. :
Die weitere Diskussion mußte bis zur nächsten Sißung ver- schoben werden. i
Sißung vom 8. November.
Die heutige Sißung begann wit Fortseßung der Diskussion des 5ten Amendements zum §. 25 ad 3 und bemerkte zunächst der prâsidirende Herr Minister, daß, wenn gleich die Zweckmäßig- keit des Amendements anerkannt sey, in leßterer Sißung sich doch mehrere Stimmen erhoben hätten, denen das Jnteresse der ober- halb liegenden Grundeigenthümer noch nicht genügend gesichert erscheine, da diese durch einen Rückstau leiden könnten, ohne daß gerade eine Versumpfung eintrete. ;
Der Antrag auf völligen Fortfall des Saßes ad 3 im §. 25 habe nicht hinlänglichen Anklang gefunden, auch sey bei der Be- arbeitung des Geseßes viel Gewicht darauf gelegt, es müsse jedoch als entsprechend erachtet werden, die Bedenken für die oberhalb
dieses erst gegen das Ende vorgelegten Entwurfs habe gelangen fönnen. Es wurde ferner erinnert, daß nah ZJnhale der Einlei- tung zum Geseße, dasselbe nicht vom gesammten Staats - Rath, sondern nur von einer Kommission desselben berathen worden sey. Endlich wurde bemerkt, daß nicht alle M sondern nur Schlesien und Pommern die Emanirung des Gesezes gewünscht atten.
' Der Minister erklärte hierauf, daß es bedenklich sey, blos deshalb, weil ein Landtag nicht Zeit gehabt habe, das Geseß zu berathen, es nochmals den Landtagen vorzulegen. Dies würde dem Gange der Geseßgebung widersprechen, und darin eine Ver- änderung vorzunehmen, könne nur dem König vorbehalten bleiben. Darüber, ob es genúge, daß das Geseß nur von einer Kommission des Staats - Raths, statt in pleno desselben, begutachtet worden, stehe der Versammlung keine Beurtheilung zu, denn der Staats- Rath sey eine Behörde des Kdnigs, und in welcher Art Derselbe von Seinen Behörden Rath einholen wolle, hänge lediglih von Jhm ab. Der große Umfang der legislatorischen Arbeiten sey der Grund, weshalb Geseße, welche der Beschleunigung bedürfen, nicht vom gesammten Staats-Rathe, sondern von einzelnen Kommissio- nen desselben berathen würden.
Das vorgeschlagene Amendement wurde hierauf einstimmig angenommen.
Il, Amendement. Am Schlusse des F. 21 des Geseß- Entwurfs wäre hinzuzufügen :
Von der Präklusion werden nur solche Entschädigungs-Ansprüche und Widerspruchs - Rechte betroffen, welche bei der Bekannt- machung der Prâfklusionsfrist (F. 20) bereits bestanden.
Es wurde der Wunsch ausgesprochen, auch die 10tägige Re- stitutionsfrist vorzubehalten und ein weiteres Amendement an den Tag gebracht, im F. 23 statt des Ausdrucks „in dem bisherigen Umfange“ zu seßen „im rechtmäßigen Umfange“, Dies weitere Amendement blieb ohne Berüksichtigung, das Haupt:Amendement Nr, U. aber wurde von der Versammlung genehmigt.
I. Amendement. Jm §. 25 würde hinter Nr, 4 hinzu- zuseßèn seyn: i
Unter gleichen Bedingungen (F. 24) kann der Uferbesißer ver- langen, daß ihm 5tens gestattet werde, sein Recht auf Benußung des Wassers in der §. 1 und §, 13 bezeichneten Ausdehnung
desselben einem unmittelbar an das Grunde d angränzenden Grundbesißer abzutreten st es Uferbesigers
Dagegen würden die Bestim Die Versammlung erkläët 2 Mitgliedern für die Annahme des Amendements, IV. Amendement. Der.Schluß des F. 25 würde zu ei: vate besonderen Paragraphen umgeändert und dieser dahin gefaßt werden :
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gen des §. 15 fortfallen, „sih mit Ausnahme von nur
«Jn dem Falle des §. 25 zu 1 sehe Ü des Grundst frei: : j steht dem Eigenthümer a) si der Anlage und Benußung der Wasßerleit gegen verhältnißmäßige Uebernahme der Koster j _ ei: ligen, in welchem Falle dann bei Feststellung des Bew: serungs-Planes (f. 40) auch auf sein nteresse zum Zrwoecke der Bewässerung Rúsicht zu nehmen ist, oder b) anstatt Einräumung einer Servitut das Eigenthum des zu den Wasserleitungen erforderlihen Bodens dem Unter- nehmer der Anlage abzutreten, welcher dasselbe zu Über- nehmen verpflichtet ist. Wenn das ganze Grundstück des Provokanten oder ein Theil desselben nach Anlage der Wasserleitungen von ihm pyicht mehr zweckmäßig benutzt
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liegenden Grundbesißer zu berücksihtigen, inzwischen Bewässe- rungs - Anlagen nicht schlechter zu stellen, als andere gleichartige und diesen verwandte Anlagen, Yamentlih sey nah den beste- ée geseblihen Vorschriften bei Anlegung neuer Möhlen ein údstau zulässig; ein Nachtheil habe sh aus deren Anwendung nicht ergeben, weshalb denn gewiß zu erwarten stehe, daß bei umsichtiger Ausführung des §. 25 ad 3 für die Grundbesiger feine Beschwerde entstehen werde. Nach den Bestimmungen des Möúhlen-Edikts sey eine Aufforderung an alle betreffende Grund- besißer zur Erklärung in Bezug auf etwanigen Widerspruch vor- geschrieben, und die Polizei- Behörde könne die Erlaubniß zur Anlage versagen, wenn ein der Landes- Kultur nachtheiliger Wasser- stau eintrete. Sie prüfe, ob der Rúckstau shâdlich oder unschäd- lih sey, und genehmige die Anlage im leßteren Falle, So werde bei allen Anlagen neuer Triebwerke verfahren, und unterliege es feinem Bedenken, daß Fälle vorkämen, in denen der Rúckstau einen nachtheiligen Einfluß nicht ausübe. Müússe sonach das Be- stehen des §. 25 ad 3 auch im Jnteresse der Bewässerungs - An- lagen als wünschenswerth und zulässig erachtet werden, so könne jedoch zur Berúksichtigung der, auf eine größere Sicherheit hin- zielenden Vorschläge, jenem §, noch folgender Zusaß einverleibt werden: Wenn ein vom Bewässerungs-Unternehmer beabsichtigter Rück- stau (F. 25, 3) von der Art ist, daß dadurch die Entwässerungs- Fähigkeit der oberhalb liegenden Ländereien eines Dritten beein- trâchtigt wird, so soll bei Beantwortung der Frage, ob ein _überwie- gendes Kultur-Jnteresse bei der Anlage vorhanden, das Jnteresse der Entwässerung stets Über das der Bewässerung gestellt werden, Es werde demnach sich folgende Frage herausstellen : Erscheint durch den Zusaß der beiden Amendements zum §6, 25 ad 3 das Jnéeresse der oberhalb der Bewässerungs - Anlage be- legenen Grundbesißer gegen einen nachtheiligen Nústau genú- gend gesichert ?
Hierauf gaben sich mannigfache Ansichten kund; — es wurde bemerft, daß das Jnteresse der Entwässerung auch die gegenüber liegenden Besiger berühren könne und demnach auch diese zu be- rúcksichtigen seyen, daß man bei neuen Anlagen von Stauwerken Behufs Fabrik - oder Möhlen- Anlagen dieselbe Sicherung gegen die Nachtheile des Rúckstaues auf die Landes- Kultur herbeiführen müsse, daß jedoh, um die Ansicht zu vermeiden, als würde die Benußung der Wasserkraft zu Fabrik-Anlagen den Bewässerungen nachstehen müssen, im F. 25 hinter den Worten:
„Unternehmer einer Bewässerungs:Anlage“ die Worte:
„oder eines neuen Triebwerks“ einzuschalten seyen.
Diesem Vorschlage wurde andererseits widersprochen , da das vorliegende Geseß sih nur auf Bewässerungen beziehe und dem- nach feine Bestimmungen für dergleichen Anlagen enthalten könne, wurde zwar darauf entgegnet, daß eine Fabrik eben so nüsblich seyn fónne als eine Ent- oder Bewässerungs- Anlage, und daß deshalb Bestimmungen in das Geseß aufgenommen werden müßten, so Úberzeugte man sich auf den Vortrag des Herrn Ministers jedoch, daß über beide Amendements im Jnteresse der Boden: Kultur zu- nächst abgestimmt werden müsse, Und daß man auf Anträ e wegen Ausdehnung des Geseges nur später zurückommen könne. Eine Anre- e wie es doch zweifelhaft erscheine und als gef rlich erachtet werden müsse, in allen Fällen die Entwässerung der Bewässerung vorzu- ziehen, da Fälle vorkommen könnten, daß mebrere Tausend Mor-
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Sachsen... 11 Westphalen. 10 Rhein-Provinz
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82 bejahende, TT verneinende Stimm.
Hierauf wurde zu dem 6ten Amendement übergegangen, wel: ches eine Fassung der §FF. 29, 30 und 31 dahin aufstellt: Der §. 29 wäre zu fassen : (FF. 27 und 28 fallen fort.) Anträge zu den im §. 25 bezeichneten Zwecken sind an die
seßt wird, und unter Vorsiß des Landraths, aus drei Grundbesißern, je einem aus dem Stande der Ritterschaft, der Städte und Land- gemeinen, so wie aus je einem verpflichteten Wasserbau- und Oeko: nomie-Verskändigen bestehen soll. Die Mitglieder werden von der KreieWersammlung erwählt und von der Regierung bestätigt, Die Antrâge müssen mit einem Situations-Plane 2c. (wie der Schluß des §. 29 des Entwurss.)
F. 30, Die Kreis-Vermittelungs-Kommission prüft den An- trag an Ort und Stelle unter Zuziehung der Betheiligten und stellt demnach die Vorfrage (f. 24) fest :
„0b wirklich ein Úberwiegendes Kultur- nteresse vorwalte 2“ Gegen die Entscheidung der Kommission steht dem Provokanten so wie dem Provofkaten der Rekurs an die Regierung und, wenn die Entscheidung derselben von der der Vermittelungs-Kommission abweicht, der Rekurs an das Ministerium des Jnnern offen.
F. 31. J auf diese Weise das Vorwalten eines überwie- genden Kultur - Jnteresses festgestellt, so ernennt die Regierung Kommissarien, welche unter Mitwirkung des Landraths die ein- zelnen Gegenstände des Antrags, so wie die dagegen erhobenen
Widersprüche prúfen F. 32 des Entwurfs 2c.
Der vorsißende Herr Minister gab anheim, sogleich zu der Berathung des Vorschlags über die Kreis -Vermittelungs - Kom- mission úberzugehen und sodann nach dessen A die son- stigen, die Erweiterung des Geseßes bezweckenden Vorschläge fol- en zu lassen. q Die Dn váßigpele solcher Kommissionen fand keine Bedenken ; über deren Zusammenseßung sprachen sich jedoch verschiedene An- sichten aus. Man wünschte einerseits den Kreis-Versammlungen bei der Wähl keine zu enge Gränzen zu seßen, da es nur auf Männer, mit den erforderlichen Fähigkeiten ausgerüstet, nicht aber darauf anfomme, welchem Stande dieselben angehörten und ob sie Grund- besißer seyen oder niht; man wünschte ferner die Zusammenstel- lung der Kommissionen in einem gleichen Geiste zu sichern, und hatte das Bedenken, daß durch die Wahl Seitens der Kreis-Ver- sammlungen, wo bald dieser, bald jener Stand den Stimmen nach ein Uebergewicht habe, dies niht immer zu erreichen seyn werde. Man hielt ferner für nothwendig, daß jenen Kommissionen, auf Anrufung der Betheiligten, Sachverständige jeder Art beige- sellt würden, und wollte, daß jeder der drei vertretenen Stände ein Mitglied, oder aber die Gesammtheit der Kreis-Versammlung alle drei Mitglieder, je einen aus jedem Stande, wählen solle, Ueberwiegend legte sih die Ansicht dar, daß in den Kommis: sionen das ständische Element aufrecht erhalten werden müsse, da darin das Wohlthätige und Vertrauenbringende liege, daß die Ge- wählten zu den verschiedenen Ständen gehören müßten, und daß es den Kommissionen an einem vollkommenen sachverständigen Elemente nicht fehlen dürfe. Der Herr Minisker erklärte, wie er vollklommen damit ein: verstanden sey, daß man weder das ständische Prinzip ausschließe, noch das sachverständige beschränke, und' wie demnach die Kom- mission aus drei ständischen und einer im Ee nicht zu beschrân- fenden Zahl sachverständiger Mitglieder werde bestehen müssen und sich in Bezug auf den Wahl-Modus schon eine Bestimmung werde treffen ‘lassen, durch welche keinem Stande zu nahe getreten wee Es wurde nach geschlossener Diskussion nun die Frage gestellt : „Wird die Anordnung von Kreis-Vermittelungs-Kommissionen in der in dem Amendement vorgeschlagenen Weise mit der Maß- gabe, daß dieselben aus drei von der Kreis-:Versammlung zu wählenden Grundbesißern und einer von derselben zu ermessen- den Anzahl Sachverständiger gebildet seyn sollen, für angemes:- sen erachtet 2“ und diese Frage durch namentlichen Aufruf der Miktglieder mit 84 gegen 12 Stimmen bejaht. Das Stimmen: Verhältniß stellte sich dahin: aus der Provinz Preußen 11 bejahende — verneinende.
S - Brandenburg . 3 - Pommern Schlesien Sachs
achsen Westphalen... - Rhein-Provinz. 14
i 84 bejahende, 12 verneinende
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Stimmen,
Der Herr Minisker nahm nun das Wort und erklärte, daß, nachdem die Amendements erledigt seyen, die sih früher in einem die Modification des Geseßes abzweckenden Sinne als erheblich fundgegeben hätten, wäre nunmehr den Mitgliedern der Versamm- lung, welche sih für Ausdehnung des Geseßes in mannigfachen Richtungen ausgesprochen hätten, Gelegenheit gegeben, ihre Ansich- ten vollständig zu entwickeln. Zum Theil wären diese zwar bereits erórtert und angedeutet und beskänden in Ausdehnung des Ge-
eßes
sebr auf öffentliche Flüsse;
2) auf Wahrnehmung des Jnteresses der Bade-Anstalten ;
3) e ewerbliche und andere Anlagen zur Benußung des assersz
und sey es von Wichtigkeit, außer den bereits gemachten Aeuße-
rungen annoch die besonderen Ansichten der Versammlung über
diese Punkte ausführlich kennen zu lernen und solche mit den etwa
gen deshalb nicht zur Bewässerung gelangen rften, weil ein ganz
E
darauf bezüglichen Entgegnungen zusammenzufassen,
Vermittelunge-Kommission zu richten, welche in jedem Kreise einge: *
i 0 u deswillen nicht genúge, weil es sich nicht auf andere
flárt, wie bei näherer Feststellung des Geseßes úber die Strom- und Ufer-Polizei den O Wänschen werde entsprochen wer- den, wie aber auch werde zur Erwägung kommen, ob die es theile des gegenwärtigen Geseßes auch auf die öffentlichen Fi sse und inwieweit ne Sena P os E und etwa- i iger Rücksichten auszudehnen {sey.
niger Len f Ls ire sich in- Bezug auf den Antrag ad 1 durch die Darlegung ihrer Aeußerungen und Wünsche und deren Aufnahme in das Protokoll für beruhigt.
Ad 2. wurden die vielfachen Hindernisse bemerkbar gemacht, die sih der Anlage der Bade- und namentlih der Schwimm- Anstalten entgegenstellten, und wurde es für erforderlich gehalten, Bestimmungen zu treffen, daß diese nothwendigen Anlagen Sei- tens des Besigers des entgegenstehenden Ufers nicht behindert
rden könnten. : i, Die von dem Herrn Minister gestellte Frage:
„ob sih das Verlangen kundgebe, daß die Vorschriften des §. 25
auch auf Anlagen zu Bade-Anstalten in Privatflüssen Anwen:
dung finden sollen ?“ j A o Tes in überwiegender Mehrheit bejaht.
Ad 3. wurde von einem Mitgliede ausgesprochen, daß das
owohl landwirthschaftliche als rein technische Gewerbe erstrecke. Deeliirea en N eine Jndustrie wie jede andere, und sey es ganz gleichgültig, ob man durch solche die Boden- Kultur erhöhe oder Fabrikate beschasfe, da die Absicht des Geseßes nur dahin gehen könne, die nußenden Kräfte des Wassers besser als bisher auszubeuten und erscheine es billig, dem Geseße eine Ausdehnung zu geben, durch welche jeder Jndustrie, sie sey landwirthschaftlich oder technisch, gleiche Prärogative gewährt würden, Es wurde
ie Versammlung schloß sich in Úberwiegender Zahl den aus- S ben ag und erklärte der prâsidirende Herr Mi- nister, daß seinerseits diesem Antrage um so weniger entgegenge- treten werde, als es ohne Zweifel von selbst geschehen seyn würde: die Erfahrungen der diesmaligen Berathung in Bezug auf die Ge- schäâftsführung zu benußen. Bei der vollständigsten Bereitwillig- feit, jenen Wunsch zur Allerhöchsten Kenntniß zu bringen, könne sich derselbe jedoch mit dem vollsten Vertrauen der Ueberzeugung hingeben, daß die Erfolge der Versammlung dur die gegenwär- tige Geschäfts - Ordnung in keiner Rüsicht benachtheiligt seyen, indem aus den Protokollen sih die Ansichten derselben genügend erkennen ließen und die Absicht Sr. Majestät des Königs durch solche sicher werde erreiht werden. Die nächste Versammlung wurde nunmehr auf morgen an- beraumt.
Zeitungs -Uachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, 13. Nov. Die ursprünglich festgeseßte Trauerzeit für den Herzog von Orleans läuft mit dem heutigen Tage ab; aber der Moniteur parisien zeigt an, daß der König und die Königliche Familie die Trauer bis zum 5. Dezember ausgedehnt hâtten, an welchem Tage der Hof St. Cloud verlassen und die Tuilerieen beziehen werde.
demnach das Amendement beantragt:
„daß dieselben aae Ans Prârogative, G M E j s ganze Verfahren, durch welches das gegenwärtige Geseß die Fi i
i i  „ auch anderen Wals man bisher zu glauben wohl Ursache hatte. Zur Uebernahme en MS I a „Hens U L ELO Feder Erdarbeiten melden sich auf allen Punkten mächtige Gesell-
landwirthschaftlichen und technischen Gewerben, jedoch immer Z
nur zu Gunsten des A S E auch e in e i btre des Wassers, und nicht in Bezug auf F ff antfiaiet ae it, M M N Ln Æ den Konzessions - Vertr
Boden-Expropriation, zu statten komme.“
Wurde es gleich von einer anderen Seite für bedenklich ge- F halten, die Bestimmungen des Geseß- Entwurfes, welche rücksichtŸ
lich der Bewässerungs - Anlagen aufgestellt sind, auch auf anderes
F ndustrle-Zweige auszudehnen, nicht etwa, weil man solchen nihEÆ Tagen schon so große Wunder gewirkt hat, soll nämlich auf eine dieselben Begünstigungen zugestehen wollte, sondern weil die ganze
fich nur auf Benußung des Wassers zu Bewässerun-F E L 1 l gen erstreckt habe und das Geseß selbst vom §. 17 ab ausschließ: die Prüfung Arago?s und anderer Männer vom Fach glúck- lich von dieser Benußung handle, so stellte sich doch die Ansicht F lih bestanden haben.
Berathung
der Mehrheit der Versammlung dahin: „daß das Geseß Bestimmungen enthalten möge, die die und Jndustrie:Jnteressen gleichfalls berüsichtigen.“ Die darauf von dem Herrn Minister gestellte Frage: „ob sih ein überwiegender Wunsch für die des Vorschlags und den baldigen Erlaß einer geseßlichen Be- stimmung zur Erreichung der Zwecke desselben ausspreche 2“ wurde von der Mehrzahl - der Versammlung bejahend: beantwortet.
Hiernächst wurden noch einzelne Wünsche in Bezug auf den vorliegenden Geseß-Entwurf laut. Man hielt es für nothwendig, daß auch die Nachtheile, die derselbe für die Fabrik:Anlagen im F. 16 ergebe, daraus entfernt werden möchten, — daß in diesem §. : nicht blos von Triebwerken, sondern von Benußung des Wassers # berhaupt die Rede sey, — daß dem §. 7 der Zusaß einverleibt È werden möge: E
„wo nicht ein anderes hergebracht sey“, damit die Räumung der Flüsse niht von den Uferbesizern ver- langt werden fönne, wenn ein anderes Herkommen bestehe.“
In leßterer Rücksicht wurde ausgeführt, daß der Geseß-Ent- wurf eine ganz neue in feinem bisherigen Geseße ausgesprochene unbedingte und sehr lästige Verpflichtung für sämmtliche Uferbe- siker enthalte, die vielfach, ohne irgend einen Nußen vom Wasser ÿ zu haben, eintreten fönne. Das Allgemeine Landrecht wende eine solche Festseßung nur auf Gräben und Kanäle als künstliche Was- serleitungen, den Flüssen als natürlichen Wasserleitungen gegenüber an, und sey es nothwendig, den F. 7 des Geseß- Entwurfs dahin abzuändern:
„daß die Verpflichtung zur Räumung eines Flusses verweg dem- jenigen, der das Erforderniß dazu durch Anlagen zur Benußung des Wassers oder sonst veranlaßt habe, außerdem aber demjeni- gen auferlegt werde, dessen ZJnteresse die Räumung nothwendig mache oder der von der Beseitigung eines solchen Hindernisses Vortheil habe.“
Der Herr Minister erklärte hierauf, daß der gedachte §. in einzelnen Fällen allerdings Härte mit sih führen fönne, daß das Prinzip jedoch durch das Landrecht herbeigeführt sey und die Praxis die Bestimmungen fúr Kanäle auch auf andere Wasser- lâufe ausgedehnt habe. Selbst auf größere Flússe fände diese zum Theil Anwendung und wäre eine Beseitigung um so mehr wün- schenswerth, da jede Unsicherheit, wer der zur Räumung Verpflich- tete sey, nachtheilig einwirke, Das vorliegende Gese habe alle Fâlle auf sih beruhen lassen, wodurch spezielle Rechtstitel-Festsez- zungen getroffen seyen; es werde diesem noch das Herkommen hinzutreten müssen.
Demnach handele es sich nur von solchen Fällen, die durch Rechtstitel und Herkommen nicht entschieden seyen, Diese werde dies Geseßz als Regel entscheiden. Da indessen bei einzelnen Pri- vatflüssen ausnahmsweise die Räumung so bedeutend sich stellen fönne, daß sie außer Recht und Billigkeit liege, so werde es Auf- gane der Verwaltung seyn, die Fassung des §. 7 dahin zu be- wirken: ;
„daß für derartige Fälle die Ausführung ohne Ueberschreitung der Kräfte der Adjazenten möglich gemacht werde.“
Nachdem nunmehr die Zeit der heutigen Sißung abgelaufen war, wurde bei dem nahenden Schlusse der sämmtlichen Verhand- lungen von einem Mitgliede noch darauf aufmerksam gemacht, wie es sehr zu bedauern sey, daß die Be immungen und Formen der für die Ausschüsse erlassenen Geschäfts - Ordnung den statt:
f ringerem die Rede, als von einer Verminderung von 25 pCt, abrif- H 9 4 einer Vereinfachung, somit Miiger fostspieligen AALP g der 4 Lokomotiven, erúsichtigung F j 48 der außerordentlichen Spannung, in welcher sih die hiesigen Jn- F dustriellen in Beziehung darauf befinden, für angemessen erachtet,
(F. O. P. A. Z.) Der kolosfale Plan, Frankreich mit einem Eisenbahnnes zu Überziehen, scheint, troß aller prophezeiten Schwierigkeiten und Hemmungen, schneller realisirt zu werden,
è schaften, an deren Spiße meist wohlerfahrene Englische Unterneh- i mer stehen, die durch genügende Cautionen die Einhaltung der in
a stipulirten Verbindlichkeiten zu garan- tiren bereit sind. Dem Staate selbst kommt, bei der Ausführung S des grandiosen Projekts, wie man hôrt, eine unerwartete Erleich- E terung zu Hülfe. Der rastlose Erfindungsgeistk, der in unseren
Entdeckung im Gebiete der Mechanik gekommen seyn, deren F Grundzúge auch schon der Regierung witgetheilé worden und
Man will wissen, es sey von nichts Ge-
er bei der Ausführung dieses Planes zu gewinnen oder zu ver- lieren habe, Zur gemeinschaftlihen Erörterung dieser Frage is auf morgen eine allgemeine Versammlung der hiesigen Buchhänd- ler ausgeschrieben. Das Ergebniß dieser Berathung is leicht vor- auszusehen. Dex, Pariser Buchhandel wird sich mit der Jdee des 2 Zoll-Vereins für einverstanden erklären, aber nur unter der BDe- # dingung, daß der Belgische Nachdruck mit der Wurzel ausge- F rottet werde. Dieses Verlangen liegt in der Natur der Sache, Ä und is in jedem Betrachte voilflommen rehtmäßig. Wird F es aber leiht seyn, ihm zu genúgen? Dies steht zu bezwei- F feln, wiewohl auf der anderen Seite seine Befriedigung die Ÿ unerläßliche Vorausseßung des Zoll-:Anschlusses Belgiens an Frank- reich ist. Was würde in der That aus dem Französischen Buch- F handel und aus der Französischen Literatur werden, wenn die Belgier durch die Aufhebung der Zoll - Linien in Stand gesezt S würden, ganze Dampfwagen - Ladungen ihrer Nachdrucke nah Frankrei einzuführen. Ein solcher Zustand der Dinge is nicht denkbar. Aber die Belgischen Nachdrucker, an deren Jnteresse & man in Belgien einen so warmen Antheil nimmt, werden ohne Zweifel eine lebhafte Widerstands-Kraft gegen den drohenden Ruin F ihrer einträglichen Jndustrie entwickeln, und es ist kaum wahr: * scheinlih, daß sie die ihnen unlängst mit großer Autorität gege- bene Verweisung auf den Nachdruck Deutscher und Englischer Bücher als eine genügende Entschädigung für ihren jeßigen Besiß- stand im Französischen Nachdrucke annehmen werden.
= Paris, 13, Nov. Jeder Tag bestätigt mehr, was úber die Reaction zu Gunsten des Zoll - Vereins mit Belgien bereits gemeldet worden is, Nun hat auch die Handels - Kammer von Arras, wohlgemerkt einer Stadt des Nordens, denselben als im Interesse Frankreichs liegend erklärt. Die Munizipalität von Bordeaux hat in einer am 10ten gehaltenen Versammlung eine Petition an den Handels-Minister in gleichem Sinne unterzeich- net, fúr welche alle anwesenden Mitglieder mit Ausnahme eines ein- zigen stimmten, das aber nur deshalb sich dagegen erklärte, weil es von einer derartigen Petition feinen fördernden Einfluß auf die von der Regierung angeknúpften wichtigen Unterhandlungen \ih verspricht, Die Munizipalität tritt in ihrer Petition, die kurz und búndig, aber respektvoll abgefaßt is, ganz den Ansichten bei, welche schon die Handels-Kammer jener Stadt früher dem Minister in ihrer Petition ausgesprochen hatte. Daß aber die Regierung selbst, troß der dissentirenden Stimmen im Ministerium, die aber in großer Minorität sind, die Hoffnung auf Realisirung der Union mit Bel: gien nicht aufgegeben hat, zeigt unwiderleglih das Zugeständniß des Belgischen Ministers des Aeußeren in der Repräsentanten- Kammer zu Bróssel, daß die Unterhandlungen noch im Gange
in den Betriebskosten, durch Ersparniß an Brennmaterial, und
Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Teste, scheint die Wichtigkeit dieser Entdeckung zu würdigen; er hat, bei
A die Verwaltung der Versailler Eisenbahn am linken Seine - Ufer, Fiwelhe am 14. November zur Verpachtung schreiten sollte, zu Faderen Hinausseßkung auf den 17. Dezember zu ermächtigen. Sollte Pfi die neue
rfindung bewähren — wie man nach dem Urtheil sachverständiger Personen hoffen darf — so steht dem ganzen FEisenbahn - Betrieb eine folgenreihe Umwälzung bevor, und es wird auch in den Staaten, wo man bisher, wegen der unsicheren [Mentabilität der Schienenwege bei den schweren Betriebskosten mit den Eisenbahn-Anlagen zurückzuhalten sich bewogen sah, mög- ch werden, die Wohlthat der neuen Communicationsmittel allge- ?mein zu verbreiten.
Durch eine Verordnung des Marschall Soult wird in der ‘ganzen Armee eine Subscription eröffnet, deren Ertrag dazu die- ‘nen soll, dem Herzog von Orleans auf einem der óffentlichen Pläße in Algier eine Statue zu errichten.
Man erwartet den neuen Belgischen Botschafter, Fürsten von Ligne, zu Ende dieser Woche in Paris. Er wird, wie es hcißt, mit bestimmten Justructionen für den Fall versehen seyn, daß das Französische Kabinet geneigt wäre, die kommerziellen Un- terhandlungen wieder anzuknüpfen.
Der Prozeß wegen der Unterschleife in der Präfektur des Seine-Departements wird von den hiesigen Blättern in seiner vol- len Ausdehnung mitgetheilt und nimmt fast alle Spalten dersel- ben in Anspruch. Jede Sißbung deckt neue Mißbräuche auf, und verwickelt neue Personen in dieses Gewebe von Durchstechereien, welches sich fast Über die ganze Verwaltung erskreckt zu haben scheint, und einen merkwürdigen Beitrag zu der Sittengeschichte Frankreichs liefert. (Vergl. unten Briefe aus Paris.)
Die hiesigen Blätter melden, daß Dlle. Fanny Elßler einen neuen Kontrakt mit der Verwaltung der großen Oper abgeschlossen habe, und daß sie baldigst in Paris erwartet werde.
T4 Paris, 13. Nov. Zu den diesseitigen Zeichen, daß die Îdee des Französisch-Belgischen Zoll-Vereins noch nicht \chließlich aufgegeben worden, fommt nnn auch noch eine. im Belgischen Senate vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten abgegebene Erklà- rung, welche, im Gegensaße zu den Versicherungen der hiesigen ministeriellen Blätter, dahin zu lauten scheint, daß die Verhand- lungen über jenen Gegenstand auch nicht einmal proviso- risch abgebrochen seyen. Herr de Briey entgegnete nâm- lich auf die an ihn gerichtete Siege nah dem Stande dieser Verhandlungen: „Die Aufschlüsse, welhe man von mir verlangt, lassen sich nicht füglih geben, und ih hoffe, daß der Senat in Bezug „auf eine noch schwebende Angele- genheit nicht zu große Ansprüche machen werde, Jch darf nicht
verschweigen, daß der Gang der Unterhandlungen noch neue Ver- zdgerungen erleiden wird, aber es steht zu erwarten, daß dieselben, Dank dem guten Willen der Französischen Regierung, ein endliches Resultat haben werden.“ , Der Belgische Minister wiederholte später noch einmal ausdrücklih die Versicherung: „Die Unter- handlungen sind nicht unterbrochen worden“, und er bezeichnet
sind, und noch immer die Hoffnung auf Erfolg nicht aufgegeben ist. Auch von hier aus wird nun eine Manifestation zu Gunsten der Union vorbereitet, Morgen Nachmittag werden die hiesigen Buchhändler, die bisher durch den Belgischen Nachdruck sehr zu leiden hatten, mehr als die einer anderen benachbarten Nation, und die nun bei dem Zustandekommen eines beide Länder umfas- senden Zoll-Vereins von den Nachtheilen des jeßigen Zustandes der Dinge befreit zu werden hoffen, gleichfalls eine Zusammen- funft zur Besprechung dieser Angelegenheit auf der Mairie des 11ten Arrondissements haben. Auch von anderen Jndustriezweigen sollen ähnliche Schritte vorbereitet werden. — Aus dem ZJnhalte der jeßt den Belgischen Kammern vorgelegten Convention zwischen Belgien und Spanien, besonders aus dem Paragraphen, wodurch Spanien sich den freien Transit seiner Weine, Oele, frischen und getrockneten Frúchte durch Belgien nah Deutschland vorbehalten hat, will man den Wunsch Spaniens erkenney, mit Deutschland selbs in eine lebhaftere, direfte Handels-:Verbindung zu treten. Die gestrige Sißung des Assisenhofes war wichtig durch die Zeugen-Aussagen des Herrn de Zussieu, früheren Deputirten des 10ten Arrondissements von Paris und General - Secretair der Seine-Präfektur, und des Herrn Galis, welchem die ganze Ent- hüllung dieser Unterschleife eigentlich zu danken is. Was soll man denken, wenn einer der höchsten Präfektur-Beamten, wie Herr de Jussieu es is, einem Manne, der mit Klagen über das Verfahren der Beamten der Präfektur, und namentlih gegen Hourdequin, und mit dem Gesuche um Abhülfe durch seine Ver- mittelung sich an ihn wendet, schwach genug ist, dem Bittsleller zu rathen, mit demselben Hourdequin sich in gutes Vernehmen zu seßen, weil dessen Einfluß mächtiger sey, als der seinige. Und doch zeigt die Art, wie er seine Meinung úber Hourdequin, als ehrlichen Mann ausspricht, deutlich, daß er darüber doch einige Zweifel hatte. Besonders gravirend für die Präfektur - Beamten sind die Aussage des Herrn Galis, dann die von einem Herrn Blanchet und einem anderen Zeugen vorgebrachten Thatsachen ; der Leßtere er- zählte mit bewegter Stimme, die auf alle Anwesenden den tiefsten Eindruck machte, wie er durch die gegen ihn und sein Eigenthum verübten Vexationen ruinirt worden sey. Alle diese Unterschleife hâtten wohl vermieden werden können, wenn die Stadt- Verwal: tung nicht bei der ganzen Operation des Alignement, wie sie glaubte im Interesse der Stadtkasse, mit so großer Geheimthuerei zu Werke gegangen wäre. Die Eigenthümer der Häuser, welche ur Niederreißung bestimmt wurden, blieben so in Unkenntniß Uber ihre Lage und ihre Rechte auf Entschädigung, die sie für Ab- tretung ihres Eigenthums in Anspruch nehmen konnten, und die Speculation ungetreuer Beamten konnte so dieselben nach Gefal: len ausbeuten. Eine zeitige Veröffentlichung der neuen Baupläne hâtte allen diesen Unterschleifen vorgebeugt, wodurch so viele Pri- vaten zu so enormen Verlusten gekommen sind.
x" » Paris, 13, Nov. Der Prozeß Hourdequin, welcher seit acht Tagen vor den Assisen shwebt, wird ernste Folgen ha- ben; er wird eine vollständige Umgestaltung der Munizipal - Ver- waltung von Paris herbeiführen. Man wußte seit langer Zeit, daß in den Búreaus des Stadthauses die größte Unordnung herrschte. Das Uebel war so groß, daß man nicht wußte, von X welcher Seite man die Reform beginnen sollte; man verhielt sich F ruhig aus Furcht, unberechenbaren Skandal zu erregen. Der F
Prâfekt, die Prâfektur-Räâthe und die Mitglieder des Munizipal: ;