Großbritanien und Jrland.
London, 21. T Der Erbgroßherzog von Mecklenburg- Streliß, welcher a2 imntlih mit der Prinzessin Auguste von Cambridge verlobt hat, s in diesen Tages nach Deutschland zurúck, Man glaubt, daß ie Vermählung im nächsten Frühjahr stattfinden werde.
Die Uebereinkunft zwischen der Britischen Regierung und der Kanadischen Gesellschaft hinsichtlich des Anlehens lautet dahin, daß leßtere 5 pCt. bezahlt, wovon die Regierung dem Gläubiger 4 pCt. verbúrgt, während sie das Übrige 1 pCt. und die Gesammtprä- mie bei Seite — T will, um einen Tilgungsfonds zu bilden, der sofort mit 25,000 Pfd. St. beginnen kann.
Die Hof-Zeitung enthält eine Anzeige der Central-:Armen-
Kommission, daß Herr Vaughan als Hülfs-Kommissarius für 30 -
Tage ernannt sey, um úber die Verwendung der Frauen und Kinder bei dem Ackerbau besondere Untersuchungen Talestelen.
n Devonport, bei Plymouth, ist das Dampfschiff „Locust“ am 17, Dezember nah dem Mittelmeere in See gegangen, ohne jedo, wie man früher geglaubt hatte, Major Malcolm, den Se- cretair der Britischen Gesandtschaft in China, mit der Ratification des Chinesischen Vertrags schon an Bord zu nehmen.
Das Kriegs-Dampfschiff der Ostindischen Compagnie „Neme- sis“, unter dem Befehl des Lieutenants Hall, hat den Befehl er- halten, sih nah der Jnsel Formosa in den Gewässern vor China zu begeben und den Capitain und die Mannschaft des kleinen Schiffes „Anna““, so wie 200 Mann Truppen des Transportschif- fes „Nubudda“, welche beide Schiffe gescheitert sind und deren Mannschaften dort in Gefangenschaft leben, zu befreien.
Die Naval and Military-Gazette meldet, daß die Admiralität sih noch nicht Über den ganzen Umfang der aus An- laß des glúcklich beendigten Chinesischen Krieges vorzunehmenden Beförderungen in der Flotte verständigt habe, daß man aber die desfallsige Bekanntmachung binnen acht Tagen erwarten dürfe. Die Beförderung in der Flotte, wie in der Landarmee, werde Úbrigens sehr bedeutend und umfassend seyn.
Die Nachrichten aus den Wollmanufaktur- Distrikten in der Grafschaft York lauten noch günstiger, als die neueren Nachrichten aus den Baumwoll - Manufaktur : Distrikten in Lancashire. Auch dort is durch die Nachrichten aus Ostindien und China und durch das Wiedererwachen größeren Vertrauens überhaupt neue Thâätig- Feit entstanden.
Jn den Kohlen-Bezirken von Ayrshire sind die Arbeiter seit 14 Tagen zur Arbeit zurÜckgekehrt, und die berittene Miliz sollte da s entlassen werden, Jn der ganzen Gegend herrscht jebt die
rößte Ruhe.
G Da durch den Tod des Generals Lord Hill sein Erbe, Sir R. Hill, in das Oberhaus tritt, so wird dadurch ein Siß im Unterhause die Vertretung der nördlichen Abtheilung der Graf- ett Shropshire, welche Sir Rowland Hill bisher innehatte, eróffnet.
Am Freitag Mittag ereignete sih ein schrecklihes Unglúck bei einem neuen Hause, das man fúr die Gräfin Denbigh baute. Ein Karnieß löste sih von der Façade ab und riß drei Arbeiter herab, welche \chrecklih verstümmelt wourden. Die Gräfin, welche eben vorbeiging, entseßte sich so darüber, daß sie auf der Stelle starb. Sie hinterläßt elf Kinder und war eben ihrer zwölften Niederkunft nahe.
DánemarPk.
Sóbleswig, 22. Dez, Stände - Verhandlungen. (Schluß des gestrigen Berichts Úber die 34ste Sibung.) Nach der von dem Prâfidenten gestellten Frage nahm zuerst Dr. Gülich das Wort, um, bevor er sh entschließen konnte, seine Stimme darúber abzugeben, es zur völligen Klarheit zu bringen, aus wel: chem Gesichtspunkt der Abg. des dritten ländlichen Wahl-Distrikts (Lorenzen von Lillholt) diese Frage betrachte, da er es für wesent- lih verschieden hielt, ob es auf sein Ersuchen demselben gestattet würde, sich der Dänischen Sprache zu bedienen, oder ob er es als einRecht in Anspruch nähme. Derselbe habe sich nicht darúber erklärt, ob er dem gestern von dem Prälaten gemachten Antrage beitrete, wo- nach ihm mit Rúksicht auf die Schwierigkeit, sich in der Deutschen Sprache gehörig auszudrücken, zu gestatten sey, Dänisch zu reden; der Abg. des ersten ländl. Wahldistrikts (Posselt) habe es dagegen geradezu als ein Recht für die Abg. des nördlichen Schleswigs in Anspruch genommen. So wünschenswerth ihm (dem Redner) nun auch die Wiederkehr von Ruhe und Ordnung im Geschäftsgange sey, so halte er es doch fúr seine heilige Pflicht, in diesem Augenblick entschie- den zu erflâren, daß er es nie einem Abgeordneten als ein Recht einrâumen könne, hier Dänisch zu reden. Dagegen wolle er sehr gerne, so viel an ihm liege, beflissen seyn, einem etwanigen Nothskande abzuhelfen, und in dieser Hinsicht den Vertretern der nördlichen Distrikte jede Gefälligkeit einzuräumen, welche die Um- stände erheischen dürften. Hinsichtlich der von dem Präsidenten erwähnten Beschwerde und einer darauf zu erwartenden neuen Königlichen Resolution, glaubte der Redner nicht, daß eine solche gegeben werden würde oder rechtlich gegeben wer- den fônne, und berief sich zu dem Ende auf das allgemeine Geseß vom 28. Mai 1831 und das vom 15. Mai 1834, wonach keine Aenderungen in den die Stände- Jnsftitution betreffenden Anordnungen ohne Berathung mit den Ständen vorgenommen werden sollen; eine Vorschrift, die der Redner auch auf solche, den Geschäftsgang betreffende Einrichtungen, welche außerhalb des Geseßes liegen, nach der von der Regierung selbst gewissenhaft in dieser Beziehung befolgten Ansicht, beziehen zu können glaubte. Schließlich machte er auf die Nothwendigkeit aufmerksam, bei den vielen noch vorliegenden Arbeiten, dem täglichen Gezänk über die Sprach: Angelegenheit und den dadurch veranlaßten Stdrungen durch einen bestimmten Ausspruch ein Ende zu machen.
Der Präsident bemerkte dagegen, es komme hier nicht auf elnen Beschluß von allgemeiner Natur, sondern auf die Erledigung des vorliegenden Falls an; der Rechtspunkt bleibe vorbehalten, und wenn die Versammlung nichts gegen den von dem Abageord- neten des dritten Wahl- Distrikts erklärten Wunsch, Däni ch zu sprechen, zu erinnern finde, so werde dadurch die Sache für heute erledigt seyn. — Mit dieser leßten Aeußerung wollte sih indessen auch der Advokat Storm nicht zufrieden geben, indem er auf die vom Práâsidenten vorgeschlagene Weise die Sache für immer er- ledigt wissen wollte, weil sonst künftige Störungen nicht vermieden werden würden. Er fand diese Entscheidung passend und mit dem von der Versammlung ausgesprochenen Prinzip übereinstimmend, indem er zugleih darauf hinwies, daß es in der ersten Diât auf ähnliche Weise verhalten sey; damals, als noch das bekannte Reskript niht erlassen und keine Partei: Ansichten sich v aeg hâtten, habe derselbe Abgeordnete, zum Beweise, daß er der Dänischen Sprache mächtiger sey, als der Deutschen, Dänisch gesprochen, und der damalige K6 nigliche Kommissar habe es Übernommen, ‘der Versammlung dessen Vorträge möglichst zu verdeutlichen, — Dr, Gülich beharrte da- bei, es fomme auf das Ersuchen des gedachten Abgeordneten an,
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wogegen der Präsident bemerkte, selbiger habe ja bereits die Frage, ob es sein Wunsch sey, sich der Dänischen Sprache zu be- dienen, bejaht. Der Klosterprobst Graf Revent low meinte, es wäre der Würde und dem Jnteresse der Versammlung angemes- sen, ohne Rücksicht auf die Art, wie der gedachte Abgeordnete sei: nen Wunsch ausdrückte, demselben zu gestatten, Dänisch du reden, und fein Gewicht auf pointilleuse Erklärungen zu legen. Der Abg. Posselt reservirte seinerseits das Recht für die Hälfte der Be- wohner des Herzogthums, welche Dänisch rede, daß diese Sprache im Ständesaal gebraucht werden könne und erklärte, sich nicht úber- winden zu können, etwas als Gnade anzunehmen, worauf er ein Recht zu jam laube. Der Prâsident machte wieder be- merflih, daß der Rechtspunkt jedem Theile vorbehalten bleibe, und der Klosterprobst Graf Reventlow meinte, es dürfe hier nicht von Aufstellung eines allgemeinen Grundsaßes die Rede seyn, und trat in dieser Beziehung sowohl dem Abgeordneten des ersten ländlichen Wahldistrikts (Posselt) als dem Abgeordneten für Apenrade (Gülich) entgegen, die beide das Rechtsprinzip ein- fúr allemal entschieden wissen wollten. Er glaube, daß es um so richtiger sey, nur den einzelnen Fall ins Auge zu fassen, als die Fälle durchaus verschieden seyn könnten; auch sey kein Grund, die Sache auf die Spige zu stellen; die Versammlung habe es ausgesprochen, wenn es nöthig sey, könne hier Dänisch gesprochen werden, und dabei dürfe es füglich sein Bewenden haben und der vorliegende Fall demnach entschieden werden.
achdem der Präsident gleihfalls wieder darauf hingewie- sen, daß hier es sich nicht um die Feststellung eines allgemeinen Prinzips handle, sondern ein einzelner Fall zur Entscheidung vor- liege, und damit auf feine Weise der Rechtsfrage präjudizirt werde, machte der Königlihe Kommissar bemerklich, daß die Versamm- lung das Prinzip anerkannt habe, daß die Dänische Sprache bei den Verhandlungen nicht ganz auszuschließen sey; er meine, durch sein Verfahren gezeigt zu haben, daß er sich nicht in die Beur- theilung einzelner Fälle eingemischt habe, aber er wolle sich doch die Be- merkung erlauben, daß ein allgemeines Prinzip von der verehrlichen Ver- sammlung nicht aufzustellen seyn dürfte, Dr. Güli ch erklärte si voll- fommen mit dem Kommissar einverstanden , daß hier nicht eine Entscheidung für alle Zukunft zu treffen sey, kam aber auf die Nothwendigkeit zurúck, über den Stand der Frage ins Klare zu fommen, da der eine Abgeordnete (Lorenzen v. L) nach der Mit- theilung des Präsidiums es als Wu n\ch ausgesprochen, künftig Dânisch reden zu dürfen, der andere (Posselt) von einem wohlbe- gründeten Rechte spreche; ein Recht könne aber eben so wenig den Vertretern der nördlichen Distrikte eingeräumt werden, als es den Bewohnern des Elsasses frei stehe, in der Französischen De- putirten-Kammer Deutsch zu reden.
Etatsrath Lüders suchte nun nachzuweisen, daß man um feinen Schritt weiter komme, wenn man beim Rechte stehen blei- ben wolle. Es ständen sich zwei Rechts - Ansprüche entgegen, und es sey von der einen Seite Beschwerde geführt, daß ihrem An- spruche von der anderen Seite nicht Genüge geleistet sey; ob und wann eine Königliche Resolution in Folge dieser Beschwerde zu erwarten, lasse fich nicht bestimmen. Es komme hier auch gar nit darauf an, ob der Abg. des dritten ländlichen Wahl: Distrikts Dânisch zu reden wünsche, und ob der des ersten dieses als ein Recht in Anspruch nehme, denn diese Reservation gelte nicht mehr als die (entgegengeseßte) diesseitige, Wenn Jemand in der Ver- sammlung siße, der blos Dänisch könne, \o gebe die Nothwen- digkeit {hon an sich ein Recht, und es brauche dies
gar nicht erst ausgespro{hen zu werden; daher sey es in diesem Falle anzuérkennen, denn die Nothwendigkeit liege vor. Es sey aber auch nicht von einem einzelnen Fall die Rede, fondern es sey cine allgemeine, in jedem Geschäfts-Verkehr sih von selbst ver- stehende Regel, daß wenn Jemand eine Sprache rede, die nicht verstanden werde, er verständigt werden müsse. Diese Regel sey allgemein, und werde nur in jedem einzelnen Fall angewandt, habe aber mit dem Rechte nichts zu thun, sondern sey ein faktisches Auskunftsmittel. Da nun das Präsidium (dessen Vorschlag der Redner durchaus angemessen fand) es übernommen habe, die nd-
‘thige Verständigung zu bewirken, so scheine damit die Sache sich
zu erledigen. — Als darauf der Präsident die Frage stellte, ob die Versammlung den von ihm gestellten Vorschlag genehmigen wolle, wurde diese Frage mit 26 gegen 9 Stimmen bejaht, und somit dem Abg. Lorenzen v. L. gestattet, sich der Dänischen Sprache in der Versammlung zu bedienen.
Deutsche Bundesstaaten.
München, 22. Dez. Jhre Königl. Hoheiten der Kron- prinz und die Kronprinzessin sind gestern von Hohenschwangau zuráck hier eingetroffen.
Müúüncben, 20. Dez. (Nürnb. K.) [Siebente öffentliche Sißung der Kammer der Abgeordneten. ] Erster Berathungs- Gegenstand war der Antrag des Abg. Dekan Meinel, „die Er- richtung eines zweiten protestantischen Schullehrer-Seminars“ be- treffend. Es geht dieser dahin, die Kammer wolle auf verfassungs- mäßigem Wege die Bitte um baldige Errichtung eines zweiten protestantishen Schullehrer-Seminars in Ober-Franken stellen, und es wolle für diesen Zweck eine entsprechende Summe in das Finanz: Budget der kommenden Finanz-Periode aufgenommen werden. Be- gründet wird der Antrag 1) durch Hinweisung aufdas große und schâd- liche Mißverhältniß, in welchem die Menge an Schullehrern pro- testantisher Konfession zu dem einzigen, beschränkten und über- füllten Schullehrer-Seminar in Altdorf stehez 2) durch Hindeutung auf die von Seiten der Königlichen Regierung bereits getroffenen Einleitungen, so wie auf die vom Ministertische aus in der Kammer- Sibung vom 27, Mâärz 1840 gegebenen Zusicherungen. Ausschuß und Referent erachten den auf eine Budget - Position abzielenden Antrag nach Titel VII, FF. 4 und 20 der Verfassungs - Urkunde für geeignet zur Vorlage an die Kammer, und diese selbsk be- \chließt, nahdem der Herr Antragsteller sich zuvor noch einmal Uber den Gegenstand verbreitet, auch Bayreuth als den zwei- felsohne geeignetsten Siß des künftigen Seminars bezeichnet hatte, daß derselbe zulässig und an den betreffenden Ausschuß zu ver- weisen sey.
Zweiter Berathungs-Gegenstand war die Bitte der Abgeord- neten von Unter - Franken und Aschaffenburg, „die Abgabe von Waldstreu“ betreffend. Dieselbe geht dahin, die Kammer wolle auf verfassungsmäßigem Wege erwirken, daß den armen Landwir- then das Streusammeln in den àralialischen Waldungen auch für das Jahr 1843 unentgeltlich gestattet werde. Die Antragsteller berufen sich theils auf den dur die Mißärndte entstandenen großen Strohmangel, theils auf die nicht genügende Durchführung des sonst danfbar anerkannten wohlthät gen Befehls der Holzstreu-Abgabe von Seiten der Königlichen Forskämter, indem der Preis fúr die Holzstreu immer noch den Bedöürftigen zu hoch, und bei der partieenweisen Versteigerung der Streu die Lage der Unbemittelten eine zurÜckgeseßte sey, eferent und Aushuß begutachten, daß dieser Gegenstand, als lediglich zur Verwaltung
gehörig, nicht in den Wirkungskreis der Kammer falle, jedoch dem Lini lichen Finanz: MiGemm zu empfehlen sey. d
er dritte athungs- Gegenstand war die Bitte einiger Gemeinden des Landgerichts Ludwigsskadt, „den Straßenzug von Kronach úber Ludwigsstadt an die Sächsische Landesgränze“ be- grefsend, die sih der Abg. Schaller als Antrag angeeignet hatte. Referent und Ausschuß erklären die Bitte nah & 4 Tit. VIT. der Verfassungs- Urkunde als zur Vorlage an die Kammer geeignet, A use selbst beschließt die Verweisung an den betreffenden
uss{Quh.
Vierter Berathungs-Gegenstand war der Antrag der Abg. Eben- höch und Fischer, „die DEENEERg, der Vollzugs-Jnstruction über das Gewerbswesen“ betreffend. Es wird bezweckt „Abänderung der Bestimmungen der Jnstructions- Normen zum Vollzuge des Gewerbgeseßes, so daß unter mehreren Kompetenten für dieselbe Gewerbs: Konzession bei gleicher Befähigung die heimathsberechtig- ten Bewerber den Vorzug vor den Nichtheimaths-Berechtigten ha- ben sollen.“ Dafür wird entwickelt 1) die Unbilligkeit uud Härte einer Zurüstellung der Heimaths-Berechtigten und 2) die Recht- lichkeit und R feit besonderen Anspruchs nach der Ana- logie anderer Prârogative der Gemeindeglieder und Heimaths-Be- E Referent war der Ansicht, daß der Jnhalt der genann- ten Vollzugs - Verordnung mit dem Wesen des Geseßes selbst so fonnex sey, daß der Antrag auf Abänderung dieser Voll- zugs - Verordnung dem Antrag auf Abänderung oder authen- tische Jnterpretation des Geseßes selbst gleichkomme, und sich des- halb nach Tit. VIl. F. 2 der Verfassungs-Urkunde und §. 36 des X, Edikts zur Vorlage an die hohe Kammer eigne. Entgegenge- seßter Meinung war ein anderer Votant , indem eine Volzugs- Verordnung nicht integrirender Theil des Gesehes selbst sey, und für den Fall der Zulässigkeit eine authentische Jnterpretation des Geseßes hätte bestimmt verlangt werden müssen. Diesem Votum schlossen sh die übrigen Mitglieder des Ausschusses insoweit an, daß sle in der Form des Antrags ein Hinderniß der Vorlage er- fannfen, und sohin wurde der Antrag als in seiner Form zur Boesags an die Kammer nicht für geeignet per vota majora erflärt.
Fünfter Berathungs - Gegenstand endlich war der An- trag des Abg. Freiherrn Kreß von Kressenstein, „die Auf- hebung der Dispensations - Taxen bei Verheirathungen der protestantischen Einwohner in nahen Verwandtschaftsgraden““ be- treffend. Jnhalt desselben ist: „Die Kammer solle an den König auf verfassungsmäßigem Wege die Bitte richten, Se. Majestät möge geruhen, die in der allgemeinen Verordnung vom 31, De- zember 1810 normirten und durch das Negierungs-Blatt von 1811 [e Publication gebrachten Dispensations-Taxen bei Ehen in ver-
otenen Graden ausdrúcklich aufzuheben, dadurch einen Theil der protestantischen Unterthanen von einer Last zu befreien, welche einem anderen nicht auferlegt ist, und hierdurch eine bestehende Rechtsungleichheit Allerhuldvollst zu beseitigen.“ VBegründet wird der Antrag darauf, daß die Taxen - Verordnung eine anomale Rechtsungleichheit der protestantishen Einwohner herbeiführe, indem ihr nur Diejenigen unterlägen, in deren Wohn- ort oder Provinz das Preußische Landreht nicht gelte, dagegen die unter der Autorität des Preußischen Landrechts stehenden Protestanten von allen Dispensations - Taxen be- freit seyen. Referent und Ausschuß halten den Antrag für geeig- net zur Vorlage, weil die Frage wegen der Aufhebung einer Taxen- Verordnung, welche der einzige legislative Grund einer das Eigen- thum der protestantischen Staatsangehörigen berührenden Rechts- Ungleichheit sey, nah Tit. VIl. F. 2 und Tit. VUI. §. 7 der Ver- fassungs-Urkunde in den Kreis ständischer Wirksamkeit falle. Der Antragsteller verbreitet sich über den Gegenstand noch mündlich, und beleuchtet ihn insbesondere durch ein Beispiel aus dem praf’- tischen Leben, Vor Nürnbergs Mauern und Thoren, äußert der- selbe, gelte das Preußische Landreht. Wolle nun ein Bürger aus der Stadt selne vor der Stadt wohnende Cousine heirathen, so müsse er für die erst nachzusuchende Erlaubniß die betreffenden Taxen zahlen, während jene nicht nur kostenfrei bleibe, sondern nicht einmal der Erlaubniß bedürfe, und so natürlich auch umge- kehrt. Wenn dies keine Rechts- Ungleichheit sey, dann gâbe es gar feine. Die Kammer beschließt die Zulässigkeit des Antrags, und seine Verweisung an den Ausschuß,
Múnchen, 22. Dez. (A. Z.) Hâaupt-Berathungs:Gegen- stand für die gestrige Sißung der Kammer der Abgeordneten war der Geseß - Entwurf bezüglich der Zwischenwahlen der Ab- geordneten, Dieser Entwurf ist von der Kammer selbsk durch einen Beschluß provozirt worden, nah welchem für die Klasse der katholischen Geistlichkeit in dem Regierungs - Bezirke Regensburg eine neue Wahl-angeordnet werden soll, weil der einzige vorhan- dene Ersaßmann für den durch Mqu ausgetretenen Abgeord- neten wegen Formfehlers bei seiner Wahl nicht hatte einberufen werden Fönnen. Einen solchen Fall, daß es bei erledigten Stellen je an einem Ersaßmann fehlen werde, hat aber die erfassungs-
Wahlen für die Dauer von sechs Jahren weiß, so bedurfte es noth: wendig für eine bloße Zwischenwahl auf die noch Úbrige Dauer der schon eröffneten Session, oder überhaupt der von dem Augenbli der Stelle - Erledigung noch Übrigen Zeit, eines neuen die Verfas: sungs-Urkunde ergänzenden Geseßes. Daher der fraglihe Enc- wurf, dessen Nothwendigkeit allseitig anerkannt, und gegen dessen Wortlaut und Fassung ebenfalls Erhebliches nicht eingewendet wurde, Nur wurden während der allgemeinen Diskussion, und bei der speziellen gelegentlich verschiedener vorgeschlagenen Modifi- cationen von mehreren Seiten her Wünsche bezüglich der Revision unseres ganzen Wahlgeseßes und besonders für die Ergreifung solcher Maßregeln laut, durch die dem Eintritt von nur mit einer einzigen Stimme gewählten Abgeordneten in die Kammer für die Zukunft vorgebeugt werden könnte, Bevor zur Berathung des Entwurfs, der zuleßt mit 81 Stimmen gegen eine angenommen wurde, geschritten ward, mußte die Präsenz der Mitglieder herge- stellt werden, um die nöthige Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Kammer noch in geseßmäßiger Zahl versammelt sey. Es ergab sich, daß bei dem Anfang der Sißung noch 86 Abgeordnete gegen- wärtig waren.
Darmstadt, 24. Dez. Das heute erschienene R eg ierung 6- B latt enthält eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Mi- niskeriums der auswärtigen Angelegenheiten, vom 12, Dezember, welche eine zwischen dem Großherzogthum Hessen und den übrigen Staaten des Süddeutschen Münz - Vereins, nämlih den König- reichen Bayern und Württemberg, dem Großherzogthum Baden, den 2 thüúmern Sachsen-Meiningen und Nassau, dem Fürsten- thume warzburg- Rudolskadt und der freien Stadt Frankfurt unterm 4. Juli d. J. zu München abgeschlossene und seitdem von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge, so wie den anderen hohen Kontrahenten ratifiziree Uebereinkunft über ein neues Aus- münzunas- Quantum für die Jahre 1842, 1843 und 1844, welcher
auch die landgräflich Hessische und die beiden flürstlich Hohenzol:
Urkunde nirgends vorgesehen. Da diese im Gegentheil nur von“
lernschen Regierungen beigetreten sind, zur Wissenschaft und Nach- r in Laa Großherzogehume bringt. iese Uebereinkunft bestimmt: Art. 1. Die kontrahirenden Staaten machen sich ver- bindlih, in jedem der Jahre-1842, 1843 und 1844 eine Basse von wenigstens vier Millionen Gulden nach dem in der M nche- ner Múnz - Convention vom 25. August 1837 Artikel 7 ia ten Vertheilungs - Maßstabe ausprägen zu lassen. Di ° Die Ausprägung geschieht in ganzen und anae S e d n- stúcken, das Verbaltniß zwischen beiden Münzsorten bleibt — Ermessen eines jeden Staates überlassen. Art. 3. Jnnerhal
der leßten 6 Monate des Jahres 1844 werden die fontrahirenden Staaten sich darüber vereinigen, welhe Masse von Hauptmünzen, vom 1. Januar 1845 an, weiter ausgeprägt werden soll. Für den Fall, daß eine solche Vereinbarung nicht stattfinden würde, hat es bei der im Art. 2 der Nea Es vom 30, März 1839
[t estimmung sein Verbleiben.
e A Mee Reg. Blatt eine Bekanntmachung des Ministeriums des Junern und der Justiz vom 6. Dezember, die religióse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen betreffend. Bei Anwendung des Art. 1 der Verordnung vom 27. Februar 1826 ist bisher jede vor Eingehung der Ehe von Ehegatten ver- schiedener Konfession über die religiöse Erziehung ihrer Kinder ab- geschlossene Uebereinkunft für gültig erachtet worden, wenn auch diese Uebereinkunft nicht in gültige Ehe- Verträge aufgenommen war. Diese den Worten der Verordnungen vom 7, April 1825 und vom 27, Februar 1826 nicht entsprechende Aus- legung hat manche Unzuträglichkeiten gur Folge gehabt, ins- besondere nah möündlich getroffener Verabredung eine oft bedenkliche Beweisführung durch Zeugen oder durch eidliche Bekräftigung der Ehegatten veranlaßt. Da nun, nachdem die Verordnung vom 27. Februar 1826 über sechzehn Jahre bestan- den, der im Artikel 1. derselben ausgesprochene Grundsaß: „daß, wenn nicht in gültigen, vor Eingehung der Ehe geschlossenen Ehe- verträgen etwas anderes Über die religidse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen festgeseßt worden, die Kinder, ohne Unter- schied des Geschlechts, der Konfession des Vaters folgen sollen“, genügend zu Jedermanns Kenntniß gelangt is, so wird in Bezie- hung auf alle, vom 1, Januar k. J. an zu schließenden Ehen jene die Ausnahme von der geseßlichen Regel bezweckende Uebereinkunft nur dann berücksihtigt werden, wenn sie in einem nach den bür- gerlichen Geseßen gültigen Ehevertrag enthalten ist,
Kassel, 20. Dez. Der der Stände-Versammlung vorgelegte
4 Entwurf eines Gesebes, „die religióse Erziehung der Kinder aus
emischten Ehen betreffend“, ist folgenden Znhalts : : ¿Von Gottes Gnaden ‘Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und
j Mitregent von Hessen 2c. 2c. erlassen, nah Anhdrung Unseres Ge-
F sammt-Staats-Ministeriums und mit Zustimmung der getreuen Land-
F stände folgendes Geseb: §, 1. Die Kinder aus gemishten Ehen zwi-
F schen Evangelischen und Katholiken folgen ohne Unterschied der Kon-« [4 »
fe|sion des Vaters. Vertragsmäßige Verabredungen vor oder nach eingegangener Ehe Über die religidse Erzichung der Kinder sind un- zud und ungültig. Uneheliche Kinder folgen der Konfession der unchelichen Mutter. §. 2. Nach erhaltener Confirmation oder Fir- melung und zurückgelegtem achtzehnten Lebensjahre ilt es den Kin- dern unbenommen , mit Vorwissen ihrer Aeltern oder Vor- münder und nah vorgängiger Anzcige des Austritts bei dem bisherigen Pfarrer, eine andere Konfession zu wählen, als welcher sie nah der geseßlichen Regel des §. 1 angehören. Der Uebertritt zu einer anderen Konfession vor erhaltener Confirmation oder Firmelung und zurücckgelegtem achtzehnten Lebensjahre ist un- zulässig und nichtig, aufer weun er die Folge eines Konfessions-Ue- bertrittes des Vaters is oder mit landesherrlicher Dispensation stattgefunden hat. Derjenige Geistliche, welcher einen solchen nich- tigen Uebertritt, namentlih durch Spendung des Sakcamentes des Abendmahls, zuläßt, is durch die Gerichts-Behdrden mit einer Strafe von mindestens 50 Rthlr. zu belegen. §. 3, Dieses Geseß is auf die aus gemischten Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken schon geborenen Kinder insoweit anzuwenden, als dieselben zur Zeit seiner Verkündigung das sechste Lebensjahr noch niht vollendet haben. — Alle, welche es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten.
Urkundlich 2c.//
XX Frankfurt a. M., 24. Dez, Aus der vorgestern stattgehabten und sehr zahlreich besucht gewesenen General - Ver- fammlung der-Gesellschaft zur Beförderung nüsblicher Künste und deren Hülfswissenschaften — deren segensreiches Wirken anerkannt ist — is zu ersehen, daß das e wies Einlage- Kapital der Spar- fasse jet an 80,000 Fl, beträgt und der Reserve - Fonds auf 410,000 Fl, angewachsen ist, Es handelte sich in dieser Versamm- lung namentlih um die Feststellung des Reserve - Fonds, und es wurde unter Anderem beschlossen, daß in Zukunft der Reserve- Fonds 12 pCt. des Einlage- Kapitals betragen soll. Ueber die Ver- wendung der Mehr- Einnahme der Zinsen wurden auch Bestim- mungen getroffen. | |
In dieser Woche zeigte sich im Esfektenhandel große Lebhaf- tigkeit und die Fonds verfolgten, namentlih durch cinen sehr gu- ten Geldstand unterstüßt, eine steigende Tendenz. Nur gestern trat, auf die besorglichen Nachrichten aus Paris und die niedri- gere Rente vom 20sten eine sichtbare Reaction einz alle Fonds gingen dur ängstliche Verkäufe zurück, Da aber die Nachrich- ten vom 21sten von Paris wieder beruhigter lauten, die Rente wieder angezogen hat, nahm unsere Börse heute wieder eine feste Haltung an, und besonders begehrt waren die Polnischen Loose auf ihre Besserung zu Berlin, Während die Oesterreichischen und anderen soliden Fonds in der nächsten Zeit eine weitere Besserung
“ erfahren werden, wenn nicht der von der Fama prophezeiete
Bruch zwischen Frankreich und Spanien zur Wahrheit wird, ge: hen - die Holländischen Fonds wahrscheinlich im Cours zu- rúck. Alle Briefe aus Amsterdam lauten heute übereinstim- mend dahin, daß die von dem Finanz-Minisker, Herrn Rochussen, der zweiten Kammer der Generalstaaten gemachtc Vorlage der Budgets von 1844 und- 1845 keine günstige Wirkung dort ge- macht habe. Dem geschicktesten Finanzkünstler wäre es aber gewiß unmöglich, den Holländischen Finanz - Haushalt auf einmal radikal zu heilen, d. h. die Wucht der Schulden und Abgaben stark zu vermindern. Nur die Zeit kann bei redlihem Willen hier lindernd wirken. — Jn unserem Wechselhandel is es fort- M ziemlich lebhaft. Der Diskonto steht kaum höher als
pCte. Unser Theater studirt jeßt eine neue Deutsche Oper von Heinrich Neeb ein, „der Cid“, Text von Gollmick. Da der Kom- ponist hier lebt, nimmt man um so mehr Jnteresse an diesem Werk,
Destterreich.
Linz, 14, Dez. Die bereits dffentlih bekannt gemachte Bewilligung des Kaisers für die Ausführung der sogenannten Böhmischen Kohlenbahn von Pilsen bis Budweis, zum Anschlusse an die von leßter Stadt bis hierher seit Jahren in Betrieb ste- hende Eisenbahn, hat in unserer Stadt eine freudige Theilnahme erregt, da jenes Unternehmen, wie für die ganze Donaustrecke von Regensburg bis nach Ungarn, so insbesondere für unsere Stadt
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von großer vielverheißender Bedeutung isl. Den nächstliegenden Vort i erla gee fürs _ in den bedeutend ermäßigten Brennmaterial-Preisen; unsere Stadt muß ihr Brennholz bisher aus ziemlich weiter Entfernung beziehen, und der Preis desselben ist in den leßten Jahren wie allenthalben um wenigstens 25 pCt. gestiegen; durch den in Aussicht gestellten bil: ligen Bezug der besten Böhmischen Steinkohlen vermittelst der projektirten Bahn, werden jene Quantität Kohlen, welche dem Wärmestoff von 1. Klafter Holz entsprechen, um ohngefähr 2 wohl: feiler fommen als diese. Mèit dieser bedeutenden Ersparniß für die Gegenwart, ist auch fúr die Zukunft dadurch einem zu großen Steigen der Brennmaterialpreise vorgebeugt, Da übrigens Re- gensburg, und ein großer Theil Bayerns von da nördlich, jeßt schon, ungeachtet der bedeutenden Landfracht, große Quantitäten Böhmischer Kohlen beziehen, so is die große Ausdehnung, welche dieser Bezug erlangen wird, vorauszusehen, wenn jenes Brenn- material durch die Eisenbahn schnell und billig hierher, und auf der Donau bis Regensburg, dann durh den Donau - Mainkanal nach dem nördlichen Bayern geschafft werden kann. Eben so ist auch skromabwärts bis Preßburg der Böhmischen Steinkohle, na- mentlih für den so großen Heizbedarf Wiens, ein sehr umfang- reicher Absaß gesichert, der in eben dem Maße steigen wird, als dadurch in unserem Donauthale mehrere Jndustrieen sich erwei- tern oder auch ganz neu entstehen werden, deren Ausbreitung durch die bisherigen hohen Brennmaterialpreise behindert war. Zu den Vortheilen, welche unserer Stadt als Stapelplaß die- ses umfangreichen Kohlenhandels erlangen wird, gesellt sicy noch der fernere Umstand, daß ein großer Theil der Güter, welche von Ztalien nach dem östlichen Theil von Mitteldeutschland oder in umgekehrter Richtung geschafft werden sollen, nah Vollendung dieser Eisenbahn von hier bis Pilsen, und besonders bei der in Aussicht stehenden Verlängerung derselben bis Prag, die Richtung durh unsere Stadt einschlagen wird; dasselbe ist der Fall mit einem Theile des Donauhandels von und nah dem nördlichen Deutschland. Uebrigens wird dieses Unternehmen auf die Donau- Dampfschifffahrt einen sehr großen Einfluß üben, da dieser aus dem Mittelpunkte von Bayern bis nah Ungarn, kein anderes entsprechendes Heizmaterial als die Böhmische Kohle zur Verfü- gung steht, die bevorstehende, bedeutend wohlfeilere Erlangung der- selben der Dampfschifffahrt eine wesentliche Erleichterung gewäh- ren und eine vermehrte Thätigkeit sichern wird. Hierdurch st0- wohl wie durch, die Remorqueurs, welche man auf der ganzen Stromlinie für den Waaren: Transport zu errichten beabsichtigt, wird überhaupt die Donau ihrer wichtigen Bestimmung als be- deutende Handelsstraße um vieles näher gebracht.
Jtalien.
Neapel, 13. Dez. (A. Z.) Die neuesten Nachrichten aus Sicilien melden, daß der Ausbruch des Aetna noch immer fort- dauere und die Lava bereits eine Strecke Wegs von 8 bis 10 Miglien zurÜckgelegt habe. Am 5ten d. Morgens 6 Uhr wurden in Aquila mehrere Erdstöße verspúrt, Der Vesuv is ganz ruhig und hat auch zu rauchen aufgehört.
Vorgestern verließ der Großherzog von Toskana auf einem Königl. Dampfschiffe die Stadt, um nach Livorno zu fahren, wird aber von seiner hier anwesenden Familie innerhalb 8 Tagen wie- der hier zurück erwartet.
Nach der neuesten Zählung beträgt die Bevölkerung Neapels (ohne Sicilien) 6,145,492 Seelen gegen 6,142,273 im vorigen Jahr; geboren wurden 228,415 Kinder, worunter 10,440 Findelkinder ;
esse. Der politische Chef hat dur die Veröffentlichung seines ee das Geseß vom 17. April 1821 erfüllte. Jett nun isk es an den Civil: und Militairgerichten, diec4z Geseß auch ihrerseits Genüge zu leisten, Das summarische 7 ohren, welches das frag- liche Geset vorschreibt, und die Kom. nz der militairischen Tri- bunale, welche es anerkennt, bürgen daf- -, daß schnelle Justiz gehand- habt werden, und daß die Strafe der Unruhstifter den Uebelge- sinnten zum heilsamen Beispiel dienen und dem Volke zum Heile gereichen wird,
„Die National-Garde von Barcelona hat die Verfassung und die dffentlichen Gewalten mit Füßen getreten, sie hat selbsk die Geseße zerstört, auf welchen ihr eigenes Bestehen beruhte, sie hat die Gewalt an die Stelle der Autorität geseßt, sle hat alle Be- dingungen ihrer Einseßung verleßt. Jm Oktober des vorigen Jah- res verfügte Ew. Hoheit die Auflösung und Entwaffnung der National - Garde von Vitoria und Bilbao. Diese Maßregel war gerecht, und sie wurde von der ganzen Nation gebilligt, obgleich die dadurch bestraften Aufrührer in ihrer Verblendung nicht so weit gegangen waren, ihre Waffen gegen die Vertheidiger des Va- terlandes zu fehren. Doppelt rechtmäßig und doppelt nothwendig ist daher gegenwärtig die Entwaffnung der National- Garde von Barcelona, vorbehaltlich der Reorganisation derselben, wenn die Umstände dieselbe erlauben.
„Eine Folge dieser Maßregel ist Ablieferung der Waffen durch alle diejenigen, denen das Geseß den Gebrauch derselben nicht er- laubt. Diese Vorkehrung, welche inmitten bürgerlicher Zerwürf- nisse oft zweckmäßig ist, wird manchen Unschuldigen dem Dolche und manches Súhnopfer dem Schaffotte entreißen.
„Ein \{chweres Verbrechen, das in Barcelona begangen wor- den, is noch immer unbestraft, Jm vorigen Jahre wurde auf Befehl einer revolutionairen Junta die innere Mauer einer Festung der Nation niedergerissen. Wenn die Politik davon abrâth, die Bestrafung der Urheber jenes skandalósen Attentats noch jeßt zu betreiben, so verlangt die Gerechtigkeit, daß der niedergerissene Theil der Citadelle auf ihre Kosten wiederhergestellt werde.
„Es ist skandalds, daß eine Stadt, welche ihrer Einwohner- zahi und ihrem Reichthume nah für die zweite Stadt Spaniens gelten kann, daß diese sich so saumselig zeigt, ihre Kontingente für das Heer zu stellen und ihre Steuerquoten an den Schaß zu zah- len, Die von dem geseßgebenden Körper votirten und von der Krone bestätigten Geseße müssen ihrem ganzen Umfange nach voll- zogen werden, Die Regierung würde eine shwere Verantwort- lichfeit auf sih laden, wenn sie unter solchen Umständen die erske ihrer Pflichten vergäße. Das reiche Barcelona kann sich nicht weigern, zu zahlen, was die elendesten Dörfer gezahlt haben. Der Barceloneser ist nicht von besserer Natur als der Einwohner jedes anderen Ortes, daß er ein Recht hâtte, sich vom Waffendienst zu befreien, Man muß überdies hierbei im Auge haben, daß das Rekrutirungs - Geseß eines der Motive oder einer der Vorwände des Aufruhrs gewesen is.
„Die von Ero. Hoheit in Rúcksicht auf den allgemeinen Vor- theil der Nation und des Schaßes beschlossene Aufhebung der Cigarren-Fabrif muß durchaus vollzogen werden. Es ist in Bar- celona noch eine andere Fabrik vorhanden, die nicht unter der un- mittelbaren Aussicht der Regierung steht, die Münze nämlich, welche constkitutionellerrocise nicht so fortbestehen kann, denn das Müúnzrecht is eine der Kron- Prärogativen, Gründe der guten Verwaltung und der Sparsamkeit erlauben die Fortdauer der Münze in Barcelona nicht, und diese muß daher aufgehoben werden.
„Die Gerechtigkeit, die Politik und die Moral verlangen, daß
das Land zählt 32,3600 Geistliche; 12,751 Mönche, 10,056 Nonnen,
Como, 19. Dez. Gestern starb hier der berühmte medi- zinische Schriftsteller, Professor Dr. Joseph Frank aus Wien. Am 23sten d. M. würde er das 72ste Lebensjahr vollendet haben.
Spanien.
Madrid, 15, Dez. Der Regent wird am sten hier er- wartet, “und man trifft im Palast Godoy bereits die nöthigen Vor- fehrungen zu seinem Empfange. Die Truppen, welche ihn nach Barcelona begleiteten, werden wieder mit ihm hierher zurÜckeh- ren, und die hiesige Garnison soll noh verstärkt werden.
Varcelona, 16. Dez. Der Consfkitucional beklagt in strengen Worten die Dekrete über die erzwungene Contribution von 12 Millionen Realen und das Wiederaufbauen der Citadelle, und erwähnt eines Gerüchts, daß das Ayuntamiento dem General: Capitain einen Protest gegen die Contribution eingereicht, da sie der Constitution zuwider liefe. Van Halen soll geantwortet haben, Barcelona wäre im Belagerungsstande und der Befehl könne durch eine Vorstellung dieser Art nicht zurückgenommen werden.
Es heißt, der hiesige politische Chef, Herr Gutierrez, werde durch Herrn Gamacho, politischen Chef von Valencia, erseßt werden.
69 Paris, 22, Dez, Der Spanische Minister-Rath hat an den Regenten eine Adresse gerichtet, in welcher die verschiedenen gegen Barcelona verfügten Maßregeln in folgender Weise moti- virt werden:
„Nachdem der Aufruhr sein Ende erreicht hat, der in Barce- lona seine Fahne aufpflanzte, um den Bürgerkrieg zu beginnen und jede Regierung unmöglich zu machen, ist es die Pflicht der Minister, welche Ew. Hoheit mit Jhrem Vertrauen beehrt hat, die Maßregeln vorzuschlagen, welche, ihrer Ansicht nach, genommen werden müssen, damit der ewigen Aufregung auf einmal und für immer ein Ende gemacht werde, in der die Feinde der Verfassung das Volk zu halten trachten.
„Die Minister, welche die Ehre haben, die gegenwärtige Vor- stellung zu unterzeichnen, halten es nicht für zweckmäßig, sich bei der Prúfung der Unredlichkeit der Aufrührer und der Größe der Nachtheile aufzuhalten, welche durch diese ewigen Wirren erzeugt werden, und sie sprechen eben so wenig von der Entrústung, mit welcher die Nation, im Einverständnisse mit Ew. Hoheit, jene ver- brecherischen Pläne zurückgewiesen hat. — Aber sîe können nicht von der Zukunft des Vaterlandes absehen, das ehrgeizigen Men: schen ohne Gesinnung, ohne Glauben und ohne Tugend zur Beute werden oder als Opfer des leider unter uns noch so tief wur- zelnden Provinzialgeistes fallen wird, wenn man nicht mit starker Hand wirksame Vorkehrungen trifft, um die Parteien innerhalb des geseßlichen Kreises der Verfassung zu halten, welche die Nation mit so viel Blut und so großen Opfern erkauft hat.
„Die Regierung is Überzeugt, daß die Anwendung starker Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung nöthig ist, aber gesegzli- cher Mittel, denn bei der hohen Achtung, welche Ew. Hoheit vor dem Geseße hegt, werden die Minister keinen Vorschlag machen, der nicht mit den Eiden, die sie geleistet haben, im Einklange stände. Strenge Gerechtigkeit ohne Grausamkeit und ohne Schwäche, das ist der Ruf des Volks und der Wahlspruch der Minisker, Möge die unbeugsame Strenge des Gesetes die Urheber, Beförderer und Haupt-Theilnehmer des Aufruhrs in Barcelona treffen, Das Ge-
seß erlaubt die ausnahmsweise summarische Einleitung ihrer Pro-
die dffentlichen Gelder durch diejenigen zurückerstattet werden, welche sich ihrer unter dem Schuße des Aufruhrs bemächtigt, und sie entweder zur Schürung des Aufruhrs oder zu ihrem Privat - Vortheil verwendet haben. Die unterzeichneten Minister stehen keinen Augenblick an, Ew. Hoheit eine Maßregel in diesem Sinne vorzuschlagen, Der Ersaß des Schadens, welcher theils Privatleuten, theils Beamten, theils den Militairpersonen verur- sacht ist, welche sich, ihrer Pflicht getreu, als Opfer auf dem Altare des Vaterlandes darboten, und der Ersaß der durch die Truppenbewegungen verursachten Kosten muß gleichfalls die Auf- merksamkeit Ew. Hoheit auf sich ziehen. Die Umstände, welche die Wiederherstellung des Friedens begleiten, müssen auf die mehr oder weniger große Strenge und auf die Ausdehnung der kraft dieser Grund- säße zu nehmenden Maßregeln ihren Einfluß haben, und namentlich auf die Wiedereinsezung der Behörden in ihre volle Machtübung, unbeschadet der Abseßung der Beamten, welche sich shwach ge- zeigt, und der Bestrafung derjenigen, welche ihrer Ametspflicht ungetreu geworden sind. Auf diese Weise, glauben die unterzeich- neten Minister, wird Barcelona gebessert werden und wird das Verlangen der Nation nach Gerechtigkeit, Energie und regelmäßiger Regierung in Erfüllung gehen,“ (Folgen die Unterschriften.)
Der Kriegs- Minister, welcher diese Adresse dem General- Capitain von Barcelona mittheilt, damit dieser das Ayuntamiento der Stadt davon in Kenntniß seße, fügt zu derselben folgende Worte hinzu: „Es würde sich schlecht für mich ziemen, die Zweck- mäßigkeit des Schrittes meiner würdigen Kollegen zu verkennen, ich habe vielmehr ihre Darlegung in allen ihren Theilen gebilligt und sie Se. Hoheit dem Regenten eingehändigt.
„Der Regent des Königreichs, welcher die verderblichen Wir- fungen der Volksunruhen besser kennt als irgend Jemand, und der überzeugt is, daß man sie mit starker Hand strafen muß, da- mit sie sich nicht wiederholen, wenn einmal die Grundreformen angefangen werden, welche die Entwickelung des Handels und der Jndustrie, dieser mächtigen Hebel des Völkerwohls und des Völ- kerreichthums, „mit sich bringt, hat die Vorschläge seiner Räthe mit seiner gewöhnlichen Leutseligkeit aufgenommen, dieselben mit Muße geprüft und erkannt, daß sie beinahe die einzigen sind, deren Annahme die öffentliche Ordnung und die Herrschaft des Geseßes für immer sichern fann, und er hat daher dem Antrage des Mi- nister-Raths seine Bestätigung gegeben,
» Demgemäß hat Se. Hoheit befohlen, daß E. E. die be- sagten Vorschläge in allen ihren Theilen vollziehe, und zu glei- cher Zeit die Maßregeln bestätigt, welche Sie kraft der Jhnen rie dae Geseß gegebenen Vollmachten in Jhrem Bando verkün-
gt haben.
„Zur Entschädigung derer, die durch die Jnsurrection zu Ver- lusten gekommen sind, namentlih zur Entschädigung der Wittwen und Familien der getddteten und verstÜmmelten Miilitairpersonen, zum Ersaße der durch die Truppenbewegungen und den Verbrauch von Kriegs - Material veranlaßten Kosten und zum Wiederaufbau der im vorigen Jahre zerstörten Mauer der Citadelle hat Barce- lona, laut Befehls Sr. Hoheit des Regenten, in der von E. E, zu bestimmenden Form und Weise zwölf Millionen zu bezah- len. Es thut Se. Hoheit leid, so strenge Vorschriften machen zu müssen, aber die Sicherheit des Staats und die öffentliche Ge- rechtigkeit verlangen es, Auf Befehl Sr. Hoheit theile ih E, E. dies mit, damit Sie sich danach richten, und ih lasse
Sie zugleich wissen, daß Se. Hoheit will, daß die gegenwärtige Verflgüng in den Tagesbefehl der Armee geseßt werde.“