1909 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen. Königlich Sächfische Armee.

___ Offiziere, Fähnriche usw. erungen, Verseßungen. nuar. Befördert:

Ernennungen, Befördes Im Beurlaubtenstande. 23. Jas enge (I Dresden), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum S Lodde (1 Leipzig), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum Oberlt.; zu Lts. der Res. : die Vizjefeldwebel . bezw. Vizewachtmeister: Uhlig, Eichler (1 Dresden), des 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100, O ster (1 Dresden), des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Richter (Großenhain), des 4. Inf. Regts. Nr. 103, Pflugbeil (Pirna), des 5. Inf. Regts. Kronprinz Nr. 104, Berger (l Leipzig), Kiebiy (l Dresden), des +8, Infanterieregiments Prinz Johann Georg Nr. 107, Nagel, Oesterhelt (I Dresden), des Shüyßen- (Füsilier-) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Härtling (I Dresden), des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Steglih (Borna), Kirsten (Döbeln), des 11. Inf. Regts. Nr. 139, Venus N Dresden), des 12. Jrf.

nf. Regts. Nr. 177, Bernhard, Weber (l Leipzig), des 14. Inf. Regts. Nr. 179, Birckner (I

Dresden), des 15. Inf. Regts. Nr. 181, Geor gi (I1 Leipzig), Flaccus (Freiberg), des 1. Jäger.Bats. Nr. 12, Rommel (I1 Dresden), des 2. Jäger - Bats. Nr. 13, Rsöhringer (Borna), des Karab. Regts., Gadegast (Döbeln), des E gu, Regts. König Albert Nr. 18, Freiherr v. Milkau I OVresden), des 1. Ulanenregiments8 Nr. 17 Kaiser Franz oseph von Oesterreih, König von Ungarn, Poege (Glaucau), des 3. Ulanenregiments “Nr. 21 Kaiser Wilhelm IL1., König von Preußen, Loewenhberz (IT Dresden), Gerbing (Pirna), des 1. Feldari. Regts. Nr. 12, Bierling (Rudolf), Wägner IT Dresden), des 2. Feldart. Regts. Nr. 28, Becker, Simon IT Dresden), des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, Seidel (Pirna), ierling (Iohannes) (I1 Dresden), des 5. Feldart. Regts. Nr. 64, Becker (Döbeln), des 6. Feldart. Regts. Nr. 68, Schroeder, Alt- vater (IL Leipzig), des 7. Feldart. Regts. Nr. 77, Kothe (II Dresden), des Fußart. Regts. Nr. 12, Stelzer (Il Dreéden), des 1. Trainbats. Nr. 12, Blau, Stübinger (Il Leipzig), des 2. Trainbats. Nr. 19; Schulze, Schenk (Chemniß), Hanisch 1E eint zu Lts. der Landw. Inf. 1. Uo, Pfotenhauer IT Leipzig), zum Lt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 11. Ja- nuar. Güttler, Major beim Stabe des Fußart. Regts. Nr. 12, mit Pension der Abschied bewilligt.

23, Januar. Die Majore: Frhr. v. Fuchs-Nordh off beim Stabe des 3. Ulan. Regts. Nr. 21 Kaiser Wilhelm 11.,, König von Preußen, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Crlaubnis zum Tragen der Unisorm des 1. Hus. Negts. König Albert Nr. 18, Graf y. Shimmelmann beim Stabe des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disp. E v. Reese, Li. im Schüßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg

r. 108, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Armee- uniform der Abschied bewilligt. m Beurlaubtstande. 23. Januar. Wangemann, Hauptm. der Ref. des 7. Inf. Regts. König Georg Nr. 106, behufs ag zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Nöller, Hauptm. der Res. des 1. Jägerbats. Nr. 12, Hulb\ch, Hauptm. der Res. des 2. Feldart. Regts, Nr. 28, mit der Erlaubnis zum Tragen ibrer bisherigen Uniform, Grille, Müller (Artur), Oberlts. der Res. des Schüten- (Füs.) Negts. Prinz Georg Nr. 108, wegen überkommener Feld- und Garnisondienstunfähigkeit, der Abschied bewilligt. Ruo ff (L Dresden), Oberlt. der Landw. Inf. 1. AELo, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Siegel (Zittau), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, wegen überkommener Feld- und Garnisondienstunsähigkeit, Kilian (Plauen), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Inhülsen (1 Leipzig), Li. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. Seidel (11 Dresden), Niedner, Schuster (Plauen), Oberlts. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Moras (Zittau), Oberlt. des Landw. Trains 2. Auf- et bewil Peberführung zum Landsturm 2, Aufgebots der Ab- ed bewilligt.

Im Sanitätskorps. 23. Januar. Dr. Clausnizer Cenis), Unterarzt der Res, unter Anstellung im aktiven Sanitäts- orps, und zwar bei dem 15. Inf. Regt. Nr. 181, zum Assist. Arzt befördert. Dr. Schmidt (Bauten), Stabsarzt der Res., mit der Erlaubnis ¡zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Ibener IT Dresden), Dr. Schütt (Leipzig), behufs Ueberführung zum Land-

urm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, dec Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchsten Beshluß. 10. Januar. „Buchner, Regierungébaumeister, technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des XTU-(1, K: Armeekorÿs, gleichzeitig beaufiragt mit Wahr- nehmung der Geschäfte des Militärbaukreises Freiberg, Ziller, Regierungsbaumeister, zugeteilt dem Militärbauamt O Trunkel, Regierungöbaumeister, tehnisher Hilfsarbeiter bei der Intend. des XIX. (2. K. S.) Armeekorps, mit Wirkung vom 1. Januar 1909 zu Militärbauinspektoren ernannt.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 12. Januar. Nehse, Shmidt (Il Dresden), Friedländer, Hartmann

11 Leip1g), Unterapotheker der Res, zu Oberapothekern des

‘eurlaubtenstandes besördert. 5 # 15, Januar. Dr. Fischer, Oberyeterinär vom 2, Ulan. Regt. Nr, 18, vom 1. Februar d. I. ab auf ein Jahr zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin kommandiert. Scholz, Oberveterinär vom L: Ss e s 77, zum 2. Ulan. Regt. Nr. 18 unterm 1. Fe- ruar d. I. verseht. -

21. s Baumgaertner, Intend. Sekretär bei der Intend. der 3. Div. Nr. 32, ter Titel Obermilitärintend. Sekretär

ehen.

E Januar. Schumann (Pirna), Oberveterinär der Landw. 2. Aufgebots, wegen überkommener Feld- und Garnisondienstunfähig- Teit der Abschied bewilligt. /

Durch Verfügung des Generalkommandos. Polster, Zahlmstr. vom IIL1. Hat. 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Negent Luit- pold von Bayern, unterm 1. Januar 1909 zur Unteroff. Schule verseht.

X. (Königlich Württembergisches) E Ï

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde- en ub e E R: Im aktiven Heere. Stuttgart, 27. Januar. y. Steinhardt, Oberstlt. und Abteil. Chef im Kriegss ministerium, v. Gagstetter, Obersilt., beaustragt mit der Führung des Füs. Negts. Kaiser Frarz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122, unter Grnennung zum Kommanteur dieses Megts., u Obersten befördert. v. Ferling, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124, behufs Vertretung des eifrankten Kommandeurs des Inf. Negts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 nach Stuttgart kommandiert. v. Schroeder, Major und Flügeladjutant, kommandiert nach Preußen behufs Dienstleistung beim Militärkabinett Seiner Majestät des Deutschen Kaise:s und Königs von Pteußen, zum Oberstlt. befördert. Kölle, Paschke, Oberlts. im Inf. Negt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu überzähl. Haupts leuten, Reinhardt, Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, zum Oberlt., vorläufig ohne Patent, befördert. Hegelmater, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nx. 180, Aich holz, Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, vom 10. Februar "bis 15, August 1909 zur Dienstleistung beim Kriegsministerium kommandiert. Bopp, Major und Kommandeur des Westfäl. Drag Regts. Nr. 7, zum Oberstlt. befördert. Baun, Nittm. und Adjutant der 26. Kay. Brig. 1. K. W.), als Ezkadr. Chef in das Drag. Regt. Königin Olga r. 25 verseßt. v. Graeveniß, Oberlt. im Drag. Regt, Königin

Dlga Nr. 25, zum Adjutanten der 26. Kav. Brig. (1. K. W.) ernannt. Swchnizler, Frhr. vom Holtz, Hauptleute und Battr. Chefs im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, Höne, Oberlt. im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, v. Stockmayer, Hauptm. und Komp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, ein Patent ihres Dienstgrades erhalten. Lude, Zeugobéerlt. beim Art. epot in Königsberg i. Pr., behufs Ver- belaffen beim Art. Depot in Erfurt in dem Kommando nah Preußen elafsen.

Befördert: zu Lis. mit Patent vom 28, Januar 1907. Goßrau, Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrih, König von it Nr. 125, dieser unter Verseßung in das 8. Inf. Negt.

r. 126 Großherzog Friedri von Baden, Heldbek, Fähnrih im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, v. Marval, Fähnrih im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20; zu Lts. mit Patent vom 14. Juni 1907: Hartmann, Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Holßmann, Fähnr. im 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden; Morneburg, Fähnr. im 9. Inf. Regt. Nr. 127, zum Lt.; zu Fähnrichen: Frhr. v. Lupin, Unteroff. im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn Nr. 122, Rudolf Graf v. Schaesberg, Unteroff. im Drag.

Regt. König Nr. 26.

Im Beurlaubtenstande. Stuttgart, 27. Januar. Be- fördert: Hailer, Laemmert (Stuttgart), Oberlts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zu Hauptleuten; zu Oberlts.: Frhr. v. Neurath (Stuttgart), Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Feurer (Hall), Lt. der Ref. des Pion. Bats. Nr. 13, Stein- müller (Stuttgart), Lt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res. : die Vizefeldwebel bezw. Vizewahtmeister: Bender, Wilhelm (Stuiteari! des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Bläser Stuttgart), Fah, Nägele (Hall), des Inf. Regts. Kaiser

ilhelm, König von Preußen Nr. 120, Wörner (Stutt- gart), Kreeb (Ravenéburg),“ des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Gdôz (Stuttgart), des Jaf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124, Bulling, Kett (Stuttgart), Vogel (Heilbronn), des Inf. Regts. Kaiser Friedrih, König von Preußen Nr. 125, Steines ron des 8, Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrih von

aden, Cranz (Stuttgart), Kap ff (Reutlingen), des 9. Inf. Negts. Nr. 127, Pelzer (Ludwigsburg), des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25, Plieninger, Kunath (Stuttgart), des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Simon (Stuttgart), Köpf (Horb), Lang (Ulm), des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Unger (Stuttgart), Ackermann (Heilbronn), Hoehl (Ludwigsburg), des 4. Feldart. Negts. Nr. 65; Widman (Stuttgart), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Stuttgart, 27. Januar. Schwarzkopf (Stuttgart), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zu den Res. Offizieren des 9. Inf. Negts. Nr. 127 versezt. Schneider (Stuttgart), Lt. der Res. a. D., zuleßt in der Res. d. Inf. Negts. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, als Lt. mit Patent vom 16. Januar 1907 bei den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots wiederangestéllt. ImSanitätskorps. Stuttgart, 22. Januar. Dr. Zeller (Heilbronn), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung:

Stuttgart, 16. Januar. Glo ck, Garn. Verwalt. Direktor in Ludwigsburg, Deininger, Lazarettinsy. bei dem Garn. Lazarett aus i ihren Antrag mit der geseßlihen Pension in den Nuhe-

and verseßt. Stuttgart, 22. Januar. Fuß, Proviantamtsrendant in Ulm,

seinem Anträge entsprehend mit der geseßlihen Pension in den Rühe- stand verseßt.

__ Deutscher Reichstag. 196. Sißung vom 29. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Juterpellation des kfürzlih verstorbenen Abgeordneten Grafen von Hompesch, be- treffend Sicherung der Freiheit des Arbeitsvertrags und des Koalitionsrechts.

Ueber den Anfang dex Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Giesberts (Zentr.) fortfahrend: Auf Grund des Statuts des Arbeitgeberverbandes Duisburg-Ruhrort {sind den Arbeitern dieses Bezirkes vielfache Schwierigkeiten niht nur bezüglich des Wechsels der Arbeits\täiten, sondern auch hinsichtlih ihrer Orgänisation gemaht worden. Die Werke werden zu strengster Innehaltung dieser Vorschriften gezwungen, wie fch urkundlih beweisen läßt. (Der Redner verliest einen hierauf bezüglichen, an eine Werks- direktion gerichteten Brief.) Hauptsächlich in der Bergbau-- und der gesamten {weren Industrie ist die Einrichtung allgemein. Was wird nun mit diesem neuen Sperrsystem bezweckt ? Nach der Angabe der Arbeitgeber will man einem häufigen Arbeite: wechsel vor- beugen. Die organisierten Arbeiter bedauern ihrerseits ebenfalls einen starken Wechsel în dem Arbeiterpersonal durhaus; käme es nur auf die Erhaltung eines tüchtigen Arbeiterstandes an, \o wären die organisierten Arbeiter durhaus bereit, daran mitzuhelfen und mitzuarbeiten, insbesondere im Bergbau, wo sich auch Elemente be- finden, die es mitder Pflicht der treuen Arbeit, der Einhaltung der Kündigungsfristen usw. nicht sehr genau nehmen. Ob die Zahl dieser Leute aber sehr groß ist, möchte ih sehr bezweifeln. Der Beleg- \{chaftswechsel ist keineswegs Schuld der Arbeiter; die wechseln nit aus Uebermut ihre Arbeitsstellen. Die Statistik zeigt uns, daß ganz andere Gründe für den häufigen Belegshaftswehsel maßgebend sind. - 1908 betrug der Wechsel im Durchschnitt 122 auf 100 Mann Beleaschaft. Ueber diesem Durchschnitt stehen 12, unter ihm 7 Reviere; die einzelnen Reviere aber zeigen eine außerordentlihe Differenz, auch bei derselben Gewerkschaft. Die Zeche Hugo im Bezirk Oberhausen hatte 149 9/4 Belegschafts- wechsel, andere nur 106, 100, 85 9/0, also bei einer und derselben Gewerkschaft Differenzen von über 50 9%. Beim Kölner Bergwerk- verein variieren die Prozentzahlen von 69 bis 233! Der Belegscafts- wedsel liegt also nit an den Arbeitern, sondern an dem Einreißen einer Betriebsmethode, die alle Arbeiter aleihmäßig unzufrieden mat. Von den hier ausgelegten \{chwarzen Listen behaupten nun die Arbeit- geber, es handle sich durchweg um kontraktbrüchige Arbeiter. Diese Behauptung ist {wer nachzuprüfen; es läßt ih doch kaum an- nehmen, daß eine Liste, die über 5000 Namen aufzählt, lauter Kontraktbrückchige enthalten sollte. Aber die Hauptsache ist: was verstehen denn die Arbeitgeber unter Konttaktbru ? Es liegt \{chon in der Bestimmung eine Pression, daß der Arbeiter bis zum 10. Tage über das Gedinge einig werden muß; so lange wird er mit ?/; entlohnt. Kommt eine Einigung nit zu. stande, so kann man doch noch [ange nit von bewußtem Kontrakt- bru reden, Es fehlt auch ein Minimallohn, und dieser Umstand führt ebenfalls zu Differenzen zwischen dem Steiger und dem Arbeiter. Auh die Kündigungsfrage führt zu immer häufiger werdenden Zwiespältigkeiten. Nicht zuleßt tragen zur Häufigkeit des Kontiaktbruhs auch die maßlosen Versprehungen bei, die man neu zuzieheaden Arbeitern macht, womit man die Leute aus dem Osten nah dem Westen herüberlockt. Findet der Angekommene, daß das alles Vorspiegelungen waren, so it es kein Wunder, wenn er sich in seinem Gewissen nicht verpflichtet fühlt, de

l n Vertrag ein- zuhalten. Das Schlimmste aber ist die ganze Method| 8 heutigen Betriebes, wie sie jeyt ganz allaemein Énerles i

Gerade im Ruhrgebiet is in abgefeimter Weise di s gebend : Kohle fördern und wieder Kohle D De Ab bältnis zwishen Beamten und Arbeitern ist längst v-rschwunden. Die Steiger behaupten, daß das Prämienwesen hierbei eine große

Nolle spiele, um auf die Arbeit zu drücken. Die Arbeit i bau ist so gefährli, daß man alles vermeiden sollte, in die Arbeit ‘iber

: Arbeiters in

mäßig zu fteigern. In einer Sihung des Verbandes des Vereins deutsher Grubenbeamten in Dortmund sagte ein Steiger nah dem Protokoll, daß es Prämien gäbe, die zu rechtfertigen, andere aber, die absolut verwerflih seten. Im allgemeinen hatten in jener Versammlung die Steiger nicht gerade einen großen Mut, ihre Beshwerden vorzu- bringen, um ‘so bemerkenswerter ist die eben angeführte Aeußerung eines Steigers. Die erste Frage ist nun: was is zu tun, um diesen Mißständen entgegenzuarbeiten? Arbeits\perren in dem Umfange und in dem System, wie es gezeigt worden ist, sind jeden- falls gegen den Sinn der Koalitionsfreiheit und der Freizügigkeit: Die Kohlen sind doch \{ließlich Nationalshäße, und bei einem so kostbaren Gut müssen wir verlangen, daß diejenigen, die die Kohle fördern, auch dafür sorgen, daß gute Arbeitsverhältnifse bestehen. Zunächst ist für Schaffung eines tüchtigen Beamtenstandes zu sorgen, der mit sozialen Anschauungen zu erfüllen ist. Nicht bloß eine gute technische Vorbildung muß man von diesen verlangen, sondern auch, da! e verstehen, wie man Leute behandelt. Gbenso wichtig ist, daß zum Bergbau usw. tüchtige Kräfte heran- gezogen werden. Die erste Vorausseßung ist, daß die Arbeiter als gleihberechtigte Faktoren betrahtet werden, daß sle in der Lage find, in ihren Organisationen mit ihren Vertretern die Arbeitsbedingungen und - die Hôhe der Löhne beraten zu können. Vielleiht findet dieser Gedanke Unterstüßung durch die Errichtung von Arbeits- kammern. Dann erhebt sich die Frage: kann die Gesetzgebung dulden“, daß eine solche Üebermaht, eine Ueberspannung des Autoritätsprinzips der Arbeitgeber bestehen bleiben kann 2 Das Sperr- system widerspricht, wie hon gesagt, dem § 113 G.O. Wie weit die Geseugebung einschreiten kann, überlasse ich der Beurteilung des Staatssekretärs. Die Arbeiter haben zweifellos einen zivilrechtlihen Anspru darauf, -die Zechen haftbar zu machen, da diese gegen die guten Sitten verstoßen. Aber die armen Leute können si nur {wer dazu entschließen, diesen Schritt zu tun. So viel steht fest, daß die von den Zechen verhängte Strafe der Sperre niht im Verhältnis steht zu den Strafen im Strafgeseßbuh. Die bisherigen geseßlihen Bestimmungen reichen nit aus, es muß den Arbeitgebern geseßlich untersagt werden, die Leute jo ohne weiteres ohne ihr Vorwissen, ohne gerihtli®es Urteil, ohne Untersuchung zu boykottieren und ihnen den Arbeitsmarkt unmöglich zu machen. Es wäre zu erwägen, ob niht auch im Bergbau Tarifverträge zu ver- einbaren wären. Die Freiheit des Arbeitsvertrages muß garantiert werden; das is der Wunsh auch ver christlihen organisierten Atbeiter, namentli der Bergarbeiter. Solche Stimmen sollten hier nicht unerhört verhallen. 1905 sagte der Graf Posadowsky hter, er mißbillige den Verruf in jeder Form, von welher Seite er komme. Die Regierung und die Gesetzgebung kann auf diesem Gebiete nicht vorbei, daß die Arbeitsfreiheit voll und ganz garantiert wird, um so mehr, als die Beschränkung der Freiheit sich auch geg-n Beamte richtet. Der Kampf gegen die Organisationen wurde bisher nur gegen die Gewerkschaften geführt, und die Beamten nahmen leider an diesem Kampfe teil. Heute sind wir so weit, daß au die Organi- fationen der Beamten in derselben Weise bekämpft werden. Der Unternehmer bringt also jeßt auch die Beamten gegen ih al A macht nicht nur die Arbeiter unzufrieden, sondern das Kapital bringt au die Beamten unter die Knute der Wilikür. Am frappantesten ist der Erlaß des Verbandes der bayerisGen Metallindustriellen, der eine Reihe von Beamtenorganisationen namentli auf- männischer Angestellten boykottiert. Die Begründung dieses Gr- lasses ist eine so jammervolle, B man an dem gesunden Menshen- verstande der Leute zweifelt. ie angegriffenen Verbände \tellen Forderungen auf, die ganz barmlos {ind und zu einem solchen Gin- schreiten gar keinen Anlaß bieten. Der Erlaß der bayerischen In- dustriellen is nun inzwishen doch aufgehoben worden, weil man ihnen nahegelegt hatte, daß man auf Grund so vager Beschuldigungen die Verbände niht maßregeln könne. Die Mitglieder eines Verbandes wurden niht nur gemaßregelt, sondern auch in paaulger Weise durch das Angebot einer Gehaltszulage zur Preisgabe eines Rechts veranlaßt. In ähnlicher Weise hat die Torpedowerft die Mitglieder des Technikerbundes zu maßregeln versucht. Ina Oberschlesien ver- folgt man die Mitglieder des Bundes der technishen Angestellt-n ebenfalls. von Gieshe’'s Erben haben Beamte entlassen und 15 gekündigt, weil sie den vorgelegten Nevers nicht unter- schreiben wollten. Dasselbe gilt von den Steigern im Ruhrgebiet. (Der Redner verliest den Wortlaut mehrerer derartiger Reverje von der Stinne8-Zeche, der Zehe König Ludwig usw.) Wie wollen denn unsere heutigen Werkbesißer eine _pflichttreue Arbeit verlangen, wenn sie so' selbst jede persönlihe Selbständigkeit ihrer technishen An- gestellten unterdrücken helfen? Wenn die leßteren erst alle organisiert ein werden, wird sih der Kampf noch viel ernster und erbitterter ge- stalten. Wir haben ein Interesse daran, die Unternehmer draußen zu warnen, die Sache niht auf die Spiye zu treiben. Von der Gesetzgebung aber. müssen wir Schuß der Freizügigkeit, des Koalitions- rechts und Schuß gegen die Beschränkung des Arbeitsmarktes ver- langen. Die Unternehmer umgehen die gesamte Geseßgebung durch diese schwarzen Listen und maßen sih ein Strafreht an, das ihnen nicht zusteht und im höchsten Grade unmoralisch ist.

Staatssekretär des Jnnern Dr. vonBethmann Hollweg:

Meine Herren! Bevor ih auf das Tatsachenmaterial, das der Herr Vorredner soeben behandelt hat, und auf das Material eingehe, das mir verschiedene der Herren Abgeordneten in dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt haben, streife ih kurz die rechtlihe Seite der Sathe.

Meine Herren, die Vorschriften der Gewerbeordnung, welhe das Koalitionsrecht regeln, enthalten keine Bestimmungen dahin, daß si die Koalitionen in dem Lohnkampfe bestimmter Mitt-[ gegenüber der Gegenpartei nit bedienen dürfen. Die Verbotsbe stimmungen der §S 152 und 153 betreffen nur die Maßregeln, welche gegen die Mit- glieder der eigenen Partei angewendet werden, Man wird dies na bem Gange der neueren ReMtsprehung sagen dürfen, Juwtieweit Maßregeln, welche von einer Koalition gegen die andere Koalition angewendet werden, unzulässig find, bestimmt {h nah den allge- meinen Bestimmungen, set es des Zivil-, sei es deg Strafrechts.

Zu diesen Maßregeln gehören au die Aus | sind generell nach unserem Zivil- oder Strafret E 2 p biesem: Standpunkt Rebe die Heutige Iudikatur, wenngleich es eine Zeit gegeben hat, wo man den durch Arbeiter aegen bestimmte Ge- werbetreibende aus8geübten Boykott als groben Unfug bestraft hat.

Die Ansicht des Herrn Vorredners, daß das Sperrsystem, von Arbeitgebern angewendet einen Verstoß gegen den 8 118 bér Geiverbe A O E B richtig iht anerkennen. Wenn

or S gelþrohen wird, w bem Zeugnis nicht hinzugefügt werden dürfen, fo S e . L O wissenschaft und in der Iudikatur noch streitig sein, ob man nur positive oder au negative zu verstehen L E tei sogenannten \chwarzen S handélt es fich un- ive E A Séhriftstücte, welche neben den Zeugnissen hergehen,

Verschieden Ss Verbote des § 113 nicht getroffen werden.

ist die Frage, on der generellen Erlaubtheit tes Sperrsystems

ob seine Anwendung nah den Besonderheitèn des einzelnen Falles den Tatbestand etnes A E der Be- sie als Verstoß gegen die guten Sitten Bürgerlichen Geseßbuhz einen Schadens- Beides ist vielfah mögli. So wird man sprechen können, wenn der Aufnahme eines eine s{chwarze Liste eine besonders abträgliche

[eidigung darstellt oder

, j b auf Grund des § 826 i ersaßanfpruh gewährt. von einer Beleidigung