‘Die schwarzen Listen des
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(Sluß aus der Ersten Beilage.)
es ihnen nicht nahe gelegt würde zu gehen, und sie nicht ihre Wenn etn aufgeben müßten, so würden sie gern bleiben. Wir haben heute noch Zechenverwaltungen, die die in den Zechenhäufern wohnenden Arbeiterfamilien zwingen, mindestens drei Kostgänger aufzunehmen. Man kann es den Familien nicht verdenken, wenn sie von diesen aus der Fremde herbeigesleppten Leuten, die sie nicht einmal ordentli verstehen, nihts wissen wollen. Unter solchen Umständen muß man den Arbeitern vorhalten, daß sie Wohlfahrts- \klaven find. Wie kann der Staatssekretär nah der Norbesprechung, die er selbst erwähnte, immer noh daran festhalten, die Arbeiter wüßten, daß sie auf den \{chwarzen Listen stehen? Die Listen werden o geheim gehalten, daß wir nur dur Vertrauensbruch ole erhalten haben. Die Bughbinder, die Drucker und Maschinenmeister wurden entlassen, oder es wurde ihnen mit Gua gedroht, weil man glaubte, fle hätten uns Listen zugesteckt. Nicht nur in Westfalen wurden sie vollständig gebeim gehalten, fondern auch im Kaligebiet, in Oberschlesien, in Niederschlesien, in Sachsen. Dort hat man uns nur noch keine zugesteckt. Die Zechenverwaltungen
ves , dem Arbeiter solle der Grund mitgeteilt werden,
T "e auf der sstarzen, a E Na erband en au n
Versprechen aehaltea E Es traktbrüchige Arbeiter auf die
daß nit nur kon E etnen P werden. Der Staatssekretär meinte, nteressenvertretungen haben, die sich untereinander
wir müßten I
2 oßdem wir Kampfesorganisationen find, stehen wir ver Standpunkt, daß wir mit den Arbeitgebern Tarife ab- schließen, uns mit thnen aussprechen und so Differenzen aus- glei en. Es liegt nicht an uns, wenn keine Verständigung erreiht wird, sondern ledialich an der Hartherzigkeit der Ar eitgeber. Vor 10 oder 12 Fahren hat der Kaiser das Wort ausgesprochen : Schwere Zuchthausstrafe dem, der Arbeitswillige von der Arbeit ab- lt. Damals hatte man nur die Arbeiter im Auge; seitdem aber
h L die Arheitgeberverbände das Aussperrungssystem eingeführt haben t das O Listensystem allgemein handhaben, nicht allein in der Bergwerks-, sondern auch in der Holz- und Textilindustrie, hôren wir in den gut bürgerlihen, gut monarchisch gesinnten
ngen von dem Kaiserwort nihts mebr. Die Kampfesorganisation B ei den Arbeitgebern viel rüdsichtsloser ausgznußt als bei beitern. Neuerdings richtet sie sich auch gegen die Beamten. Troßdem die Beamtenverbände reine SInteressenvertretungen sind, wie sie der Staatssekretär do wünscht, sehen wir, daß die Arbeit- geber nicht dulden, wenn ein Beamter sich organisiert, und daß fie auf das ri oroseste gegen ihn vorgehen. In dem Augsburger Erlaß ist ausdrüdtlih erwähnt, daß au der Deutschnationale Handlungs- gehilfenverband in Hamburg, der Nerein deutscher Kaufleute in Berlin und der Verband deutsher Handlungsge len A mgen 5 mann in rlangen Hat ein utadzten uver €
i rofe fien ab d si nit nur die Arbeiter,
isten abgegeben, über das : E Liéienigen wundern müssen, die auf dem Arbeitgeber- standpunkt stehen. Das Gutachten, in dem er das s{chwatze Listen-
system beschönigt hat, wird auch von dem Organ der Hirsch-Duncker- iter mit den Worten verutrteilt: „Man hat si im schen Berga eh vieles gewöhnt, aber das ist ein starkes
eit {on an 2 Zeh ien das Recht des Starken über den Schwachèn zum Grundsaß erhoben.“ Selbst die „Kölnische Zeitung“ sagt, daß der
rofessor Oertmann den Arbeit ebern in eigenartiger Weise beispringt, E fe man die Dinge fo icht ansehen kann. Das Arbeitgeber- organ, die "Bergwerkszeitung*, gibt aber ganz ofen zu, wte der rofessor zu setnem Gutachten gekommen ist; er ist nämli zu einem Gee tachien aufgefordert, als das System der schwarzen Listen als ein Verstoß gegen die guten Sitten bezeichnet worden war. follen nach der Meinung des Zechenverbandes
wie nah der Dr. Wagner weder gegen die guten Sitten noch gegen § 152 der Gewerbeordnung verstoßen. Aber jeder Un- befangene muß do zugeben, daß ein solMes heimtüdishes System uns bedingt gegen die guten Sitten verstoßen muß. Es liegen Tatsachen vor, wona Mitglieder des Bergarbeiterverbandes troß regelrehter : ibrüchig auf die schwarze Liste kommen, bloß weil
rak 2 fe für ibn iert haben, Der Staatssekretär hat gemeint, auf den \{chwarzen Listen: ständen ineist junge Leute. Auch das stimmt nicht. Non der s{warzen Liste mit den 5187 Namen sind über 2000 von 91 bis 30 Jahren und 1500 über 30 Jahre alt ; unter 18 Jahre alt sind nur 600 Weiter ist die lanbfristige Kündigung an dem fog.
huld; namentlich in dem Falle, wo das Gedinge R Abs{luß kommt, ohne Verschulden des Arbeiters, d er dann ¿u erbärmlihem Lohn no 6 Wochen weiter arbeiten foll! ‘Fin Arbeiter mußte wege Krankheit mehrere Monate zu Hause bleiben ; er wurde zu 6 Strafschichten verurteilt und kam auf die chwarze Liste, obne etwas davon ju ahren. Als wir ihn naher darauf lanen, eranlaßten wit In Gier torerte selbi die an: die Der - Vlagie Poctel Ao Cs qu vergleichen, da sie sonst verurteilt werden müßte! Es lag einfa cin Racheakt eines Beamten vor, der den Mann runieren wollte, indem er ihn einfah auf die s{warzen sten brate. Solcher und ähnlicher Fälle könnte noŸ eine ganze Rethe angeführt werden. Jetzt wird |0gar der Arbeiter, der den R A Rd wegen Kontrafibrudhe, Ua ge e geseßt! Auch wenn die Leute Au Gesundheit abkchren, wozu e 6 Gese berechtigt, kommen sie auf die \chwarze Lisie. Die Behauptung, daß die Leute auf der alten Zehe, von der sie fortgegangen sind, jederzeit wieder eingestellt würden, trifft auch keineswegs immer iu. telfah gibt man den Arbeitern, die gekündigt haben, um am 1. des Monats auf ihrer alten Arkeitsstelle ¿u sein, keinen Urlaub zum Umzug und macht ihnen so die Rückkehr unmögli. Daß feine Maßregelung wegen Agitation für eine Organisation erfolat set, hak der Staatssekretär ¡war behauptet, aber das Gegenteil trifft zu; nit wegen politischer Organisationen, sondern wegen Agitation für die Organisation, die die Bergherren für viel gefährlicher halten, werden die Leute auf Die s{warzen Listen gesetzt; als „Hauptagitator“, „wegen ungebührlichen Betragens“ usw. kommen sie auf die schwarze Liste. Aus einer Liste stand zu E y „Die E paßte an idt] ; da Pa O 3 Gedinge, wofür er absolut nicht arbeiten / wobet t hätte ¡u Grunde gehen müssen. „Va en Beleidigung Und Bedrohung“ können die Leute nah dem Geseb sofort entlajlen werden ; das ist do Strafe genug, weéhalb tenn noch mit ihnen au die s{warzen sten? Und sieht man {ih an, was das im einzelnen für Beleidigungen waren, so muß man geradezu den Kopf scütteln. Zahlreich sind die Arbeiter tro regelrechter Kündigung auf die s{warze Liste gekommen, eben weil sie abgekehrt sind. Ein Arbeiter wurde entlassen, weil er zu einer Versammlungs, in der ih spra, die Handzettel verteilt hatte ; das hatte genügt, ihn auf die s{chwarze Liste zu bringen. Die Organisationen sind an dem Belegschaft2- wee Lat (huld, denn e A ues A A io u ge gt; will man tem Wechfel steuern, 10, muß 207 acm afür desorat eran Hs 08 Cie ousrommen P i a er Arbeiter damik 0 nn. uf dem Abkehrshein werden auch ncch gebeime Zeichen gemacht, um den Arbeitern, die regelrecht abgekehrt sind, das Forikommen zu er- \{weren. Im Königreich Sachsen bestehen ähnliche Verein-
Zweite Beilage | zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staalsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 30. Januar
1909.
id, den 39, do ——
regelungen zu klagen. (Der Redner führt eine große Anzahl von solchen Fällen an.) Dieselben Klagen kommen aus Oberschlesien. Bis jetzt hat sich noch kein Staatsanwalt gefunden, der gegen dieses System der |chwarjen Listen eingeshritten wäre, auch niht in den Fällen, wo die Gesetzesverlezung sonnenklar liegt. Ja, wenn es Arbeitgeber wären, dann wäre längst eingeschritten, dann hätte der Verrufsparagraph scine Wirkung getan. Ja, sogar nach dem Aus- lande, nah Böhmen, hat man von Sa(hsen gemeldet, der betreffende Arbeiter habe an der Maifeier teilgenommen, er kommt auf. die \{chwarzen Listen und darf in ganz Sachsen und Böhmen nicht in Arbeit genommen werden. Und selbst die Staatsbehörden machen sich dieses Unfugs \huldig, führen anscheinend schwarze Listen und suchen Arbeitgeber zu zwingen, Arbeiter, die ih den Behörden mißliebig gemaht haben, zu entlassen. Am 25. Des zember, ein {ônes Weihnahtsge\chenk, wurde auf Drängen der Königlichen Eisenbahndirektion ein Kutscher entlassen. Wenn sogar fiskalische Unternehmungen sch solher Geseyes- übershreitung \{chuldig machén, dann ist es kein Wunder, wenn die privaten Unternehmer dasselbe tun. Die Grubenverwaltung in Kattowiy hat die Elektrizitätswerke gezwungen, einen Mann zu entlassen, weil er einem Beamtenverein angehörte. Das Schwarze-Listen-System wächst ih geradezu zu einer Epidemie aus. Auf das Streikreht können wir nit verzichten, ohne dieses wäre das Koalitionsrecht ein Messer ohne Hest und Klinge. Aber das System der s{warzen Listen is ein Mißbrauch, der eseßlich verboten werden muß. Das Boykottsystem der Arbeiter ist lende nit so \chlimm, auch wenn es in Friedenszeiten angewendet wird. Die shwarzen Listen verstoßen zweifellos gegen die guten Sitten. Wenn einmal der Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitern besteht, und er kann ja nit aus der Welt geschafft werden, dann muß er wenigstens mit denjelben Waffen gerin werden,
Abg. von Dir ksen (Np.): Das Thema der schwarzen Listen ist zum ersten Male von dem Abg. Behrens in diesem Jahre in die Debatte gei worden. Er hat in einem Artikel uns den Beweis für Miß-
rauch bei Aussperrungen angeboten, aber diesen Beweis gerichtlich nit erbringen können. Es ist ihm nachgewiesen worden, daß seine Angaben über die s{chwarzen Liften im Ruhrrevier niht auf Wahrheit beruhten. Man sollte do au einzelne Fälle nicht generalisfieren. Nicht billigen kann ih allerdings und empfinde es vom mens{lihen Standpunkte nicht sympathisch, als Härte, wenn noch drei Monate nach Beendigung des Ausstandes die Zechenverwaltung gegen die Arbeiter mit Maßregelungen vorgeht. Ich glaube, die Frist könnte verkürzt werden. Im Kriegszustande liegen aller- dings die Verhältnisse anders. Die \{chwarzen Listen haben nur den Zweck, dem Kontraktbruch entgegenzutreten. Der Zechen- verband hat in zwei Rundschreiben Maßnahmen getroffen, die ein fehr -wesentlihes Entgegenkommen zeigen. Von schikanösen Maß- regeln gegen die Arbeiter kann hier auf keinen Fall die Rede sein. Aus politischen ‘und persönlihen Gründen werden Arbeiter niht auf die Liste gesezt. Der Gegenbeweis ist nit geführt worden. Daß der Ton der niht immer hoWgebildeten Unterbeamten auf den Gruben nicht immer’ zu billigen ist, ifft selbstverständlih. Aber daraus kann man nicht s{ließen, daß diese Beamten die Arbeiter auf die schwarze Liste seßen. Der Abg. Hue hat gemeint, man könne dem Arbeiter unmögli zumuten, daß er in dasselbe Werk nach 6 Monaten zurückfehre; das ist eine jurislisch_ sonderbare
daß ein Angestellter ohne Kündigung den Dienst verläßt, wenn es ihm so gefällt. Man hat nun über diese Frage NRechtëgutachten extrahiert; dem Gutachten, das der christlihe Bergarbeiterverband extrahierte, ift das Gutachten des Professors Oertmaun gegen- über gestellt worden, der den Standpunkt der strafen Disziplin vertritt. Die Grubenverwaltungen haben in dex Tat das größte Snteresse daran, sich einen Stamm alter erfahrener . Arbeiter zu erhalten und gegen den KontraktbruÞh Vorsorge zu treffen. Eine Schikanierung der Arbeiter findet nicht statt, sondern es handelt sich um eine rechtlih motivierte Bestrafung von Kontraktbruch. Wenn es sich aber nur um die Niedershlagung und Verhinderung der Kontrakibrüche handelt, so möge man das Vebel an der Wurzel fassen. In geradezu unverantwortliher Weise werden Leute von geringen moralischen Qualitäten unter Versprehungen nach dem Westen gelockt und auf diese Weise die Landwirtschaft im Osten von Arbeitern entblößt. Wir hören von den Grubenbesißern, daß sie selbst lieber nit mit diesem Arbeitermaterial arbeiten würden. Da können wir anknüpfen an die Debatte, die wir kürzlich im Abgeordnetenhause über die Arbeitslosigkeit gebabt haben. Eine weitere Ausgestaltung der Arbeitsnahweise könnte sehr wohl dazu beitragen, um die Fluktuation der Arbeiter zu verringern. Es würde zu prüfen sein, ob das Neichzamt des Innern diese Frage zu lösen hätte ; fie ist so wichtig, daß sie richt mehr von den einzelnen Bundesstaaten behandelt werden kann, sondern früher oder später vom Reich in die Hand genommen werden muß. Wir würden damit im Osten zu etwas besseren Arbeiter- verhältnissen gelangen. Die Maßregeln des Zechenverbändes charak- terisieren sich nit als Angriffe, sondern als Abwehrmaßregeln, zu denen die Erubenbesißer gegriffen habén, nahdem sie in jahre- langem {weren Kampf mit den Arbeitern gestanden haben. Man wird anerkennen, daß durch die großen Streiks und die ausgiebige Benußung, die die Arbeiter von ihren Rechten machten, ihre Ge‘ duld aufs höchste gespannt war, so daß sie s{ließlich auch von den thnen zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machten. Von der linken Seite wird immer auf die Solidarität ter Arbeiter hin- gewiesen. Sie können nit verlangen, daß bie Arbeitgeber nicht Solidarität üben sollen, die Koalitionsfreiheit der Arbeiter muß man {ließli auß den Arbeitgebern zubilligen. Der sozialdemokratishe Redner hat sich im Abgeordnetenhause noch damit gebrüstet, in wie rüdsihtsloser Weise von seiner Partei der Boykott gegen alle Beteiligten, vor allem den kleinen Handwerker, ausgeübt sei, wodurch ja die Sojzialdemokcatie einen Teil threr Abgeordneten in den legten Wahlen erreicht hat. Da kann es den Inhabern von Werken und Betrieben, die vollkommen únter Boykott gestellt waren, nicht zugemutet werden, solchem sozia- listischen Terrorismus gegenüber fich nit zu wehren. Der „Vor- wärs" hat am 14. Januar einen Fall veröffentliht, wo ein Arbeiter dadur, daß er auf die s{warze Liste kam, \{ließlich zum Selbstmord getrieben wurde; er sei von dem Leiter des Werkes \{chmählich abgewiesen worden, als er ihn sprechen wollte, Da ist alierdings die Forderung aufzustellen, daß die Gruben jeden Arbeiter, der wieder zu ihnen zurükehrt, wenn nicht ein entscheidender Grund dagegen spricht, wieder annehmen. Ferner muß dem Arbeiter, der auf die \chwarzen Listen kommen soll, vorher unter Angabe des Grundes Mitteilung davon gemacht werden, damit er nit, troßdem er s{heinbar gute Ausweispapiere hat, überall abgewiesen wird, sondern sich \chüßen und. gegebenenfalls den gegen ihn geltend gemachten Grund entfräften kann. Auh follie, wie derx Staalssekretär hon hervorhob, eine solche Maßnahme nicht von untergeordneten Beamten vorgenommen werden, sondern nur von der Direktion, bei der. auf eine unpartetishe Behandlung zu rechnen ist. Ich gebe dem Zechenverband anheim, aus eigener Juitiative auf die Erfüllung dieser Forderungen hinzuwirken. Vielleicht könnte auch die preußische Bergbehörde etwas dazu tun. Ein redlicher Teil der Schuld liegt aber au sicher in der systematischen Ver-
barungen; auch dort baben wir über willkürliche und unmotivierte Maß- * hehung der Arbeiter, dur die eine kolossale Unzufriedenheit
in {bre Krelse hineingetragen und eine Stimmung erzeugt wird, die niht der Förderung des wirtschastlihen Friedens dient, Wenn der Abg. Giesberts hier im Reichstage von der Kaute der Arbeitgeber spricht, so kann man sih niht wundern, daß dadurch eine Spannung herbeigejührt wird, gegen die auch das größte Wohlwollen der Arbeitgeber nichts mehr ausrichtet. Hier handelt es sich um gleiches Recht für alle. Sie werden zugeben, daß auch die Arbeit- eber ein unendlih wichtiger Faktor für das, Wirtschaftsleben nd, und daß sie auf das, was ihnen verständig unterbreitet wird, einzugehen verstehen. Meine politishen Freunde sind mit dem Staatssekretär darin einig, daß zum Erlaß eines besonderen Geseßes eine Veranlassung nit vorliegt. :
Hierauf wird gegen 6 Uhr die Fortsezung der Be- sprehung nach Erledigung von Rechnungssachen auf Sont- abend 11 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 90. Sißung vom 29. Januar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Das Haus seyt die zweite Lesung des Entwurfs einer Besoldungsordnung Lir die unmittelbaren Staats- beamten fort und geht zur Beratung der zweiten Gruppe, den Gehaltsklassen 12—22 mit den Gehaltssäßen von 1650—3300 6 bis zu 3000—4500 6 über. Hierbei werden die Frage der Diätare im unteren und mittleren Dienst und die Frage der Lehrer (mit Ausnahme der akademisch gebildeten) mitberaten.
Die Kommission beantragt, die hierzu vorliegenden Petitionen der Lotsenkommandeure und An 0E der Regierung zur Berücksichtigung, zahlreiche Petitionen von Hilfs- bremsern und Hilfsschaffnern als Material zu überweisen. Ferner beantragt die Kommission die Resolution, die Regierung zu ersuchen, baldigst einen Geseßentwurf vorzulegen, in welchem das Mittelshulwesen geregelt wird.
Die Kompromißparteien (Abag, von Hennigs-Techlin und Genossen) haben zu den ehaltsflassen 12—22 folgende Abänderungen der Kommissionsbeschlüsse beantragt:
Aus der Klasse 12a (1650—3300 46) sollen die Lehrer bei den Forstlehrlingsshulen in Klasse 15a (1800—3609 46) verseht werden.
Aus der Klasse 17 (2000—4000 4) sollen die Oberlehrerinnen bei der Elisabethschule in Berlin, bei dem Lehrerinnenseminar und der Augustashule in Berlin sow!e bei den übrigen Lehrerinnenseminaren in Klasse 19 (2000 — 4200 4) versezt werden.
Fn Klasse 21 b (2100— 4500 4) soll bei der Position der Rech- nungörevisoren, Buchhalter und Sekretäre bei der Ansiedlungskoms mission folgender Vermerk hinzugefügt werden : „Außerdem 300 H nitpensionsfähige Stellenzulage für die Hälfte der Rehnungsrevisoren*.
In Klasse 12a (1650—3300 4) hat die Kommission beshlofsen, das Höchstgehalt in 18 Jahren, steigend dreimal um 300 und dreimal um 250 1, erreichen zu lassen. Na dem Kompromißanträ foll die Regierungsvorlage dahin wiederhergestellt werden, da das Höchstgehalt in 21 Jahren, steigend siebenmal um 250 H, er- reiht wird. — Bei der Position der Gerichtsshreibergehilfen und Assistenten bei den Landgerichten und Amtsgerichten bezw. Staats- anwaltshaften soll der von der Kommission eingesügte Vermerk, nah dem die vor dem 1. April 1903 dauernd in den Justtzdienst über- nommenen Assistenten je 300 4 persönliche pensionsfähige Zulage er- halten follen, wieder gestrihen werden.
In Klasse 20 jollen bei der Position für Vorsteher beim Ein- ziehungsamt, Oberbuchhalter und Gerichtsvollzieherinspektor beinr Amtsgeriht Berlin-Mitte, Rechnungsre vijoren, Rendanten, Zwangs-- verwaltungsinspektor, Gerichtsschreiber und Sekretäre bei den Land-- getihten und Amtégerihten bezw. Staatsanwaltschaften die in etnem Ver- merk vorgesehenen pensionsfähigen Gehaltszulagen von je 600 4 für* 99 Rechnungsrevisoren, 109 Rendanten im Ba und den Zwangs- verwaltungstnspektor entsprehend der Reg erungsvorlage wieder auf“ 300 1 festgesetzt werden; dagegen soll der von der Kommission gestrichene- Vermerk der Regierungsvor age wiederhergestellt werden, nah dem die vor dem Tage der Verkündung des Gesehes verliehenen pensions- fähigen &ehaltszulagen für die eben erwähnten Beamten, die sh auf 600 4 beliefen, böchstens um diejenigen Beträge herab ties werden follen, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bio erigen Ge- haltsfäße mehr zu zahlen sind.
Aus Klasse 21b (2100—4590 4) follen die Kanzletiinspektorew beim Herrenhause und beim Abgeordnetenhause entsprehend der Re- gierungsvorlage wieder in die Klasse 16b (1800—4000 46) zurüdck- verseßt werden, jedoch jollen sie außerdem je 500 4 nichtpensions- fähige Stellenzulage erhalien.
ENaG dem Abg. Schmedding (Zentr.), über dessen Aus- führungen bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, erhält das Wort
Freiherr von Malhzahn (kons.): Au wir haben bei den Kom- promißverhandlungen unsere Absicht, einzelne Beamtenkategorien noch besser zu stelle, im Interesse der Sache aufgeben müssen. Ich kann diese Anerkennung aber auch allen anderen Parteien niht versagen, die mit uns zusammengearbeitet - haben. Der eingehende Kommissionsbericht legt die Gründe dar, welche für die s{ließlihe Festseßung maßgebend sind. Der Finanzminister hat der Kommission gestern seine Anerkennung für das Wohlwollen ausgesprochen, das sie den Beamten entgegengebraht hat; aber auch die Regierung hat sür die Beamten ein weitgehendes Wohlwollen an den Tag gelegt. Jeßt noch einzelne Wünsche zu äußern, ohne Anträge zu stellen, ersheint mir nit als ratsam ; ih sürhte, es werden dann diese Wünsche ins Land hinausgetragen und ledigli wieder Beunruhigung in der Be- amtenschaft hervorrufen. Darum sollte die Verhandlung heute in möglichster Kürze geführt werden. Die Besoldungsordnung, wie sie jevt vorliegt, bildet ein unteilbares Ganzes, wir können unmögli jet noch eine oder die andere Kategorie herausgreifen ; es würde der Absicht und der Würde meiner Partei nicht entspre{en, wollte man jeßt noch, um dem Lande den Eindruck der Beamtenfreundlichkeit zu machen, Anträge stellen, die von vornherein unannehmkar sind, Jn der. Gruppe 2 treten die Kategorien der Assistenten, Lehrer und Sekretäre ganz besonders hervor; es handelt sich bei ihnen um rund 58 000 Menschen. W318 die Assistenten bei den Betrietsverwaltungen und im Außendienste betrifft, so sehen wir ja täglich, welhe Arbeits- last und welhe Verantwortung auf den Schultern diéser Leute lastet. Man ist daher in der Kommi!sion stets bestrebt gewesen, soweit irgend möglih den Wêénschen dieser Beamten gerecht zu werden. Der Abg. Hirs hat gestern behauptet, das Kompromiß sei auf Kosten der unteren Beamten zustande gekommen. Ih kann diese Ansicht nicht teilen; nach mei: er Meinung haden gerade die mittleren Beamten unter dem Kompromiß zu leiden. Die große Arbeitsla\t, Anstrengung und Verantwortung dieser Beamten ist von * allen bürger- lien Parteien durhaus gewürdigt worden, und es ist für sie erreicht
. worden, was zu erxeichen war. Wenn nichi mehr erreiht werden