1909 / 26 p. 35 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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“Aufkündigung Schlesisher Pfandbriefe,

e Nr. T aufgeführten Schlesishen Pfandbriefe werden ihren Fnhabern für den

Die in dem nachstehenden Verzeichnis ekündigt, und die Zuhaber dieser Pfandbriefe zur Einlieferung im

Fälligkeitstermin Fohannis 1909, d. i. 24. Zuni 1909 g

Fälligkeitstermine aufgefordert. / Die zum Umtausch gekündigten, dur Eiutaush gegen gleichhaltige Pfandbriefe einzulösenden altlandschaftlihen Pfand-

briefe (T A des Verzeichnisses) werden shou vou jeyt ab gegen Ausfolgung der Ersaßstücke ‘bei der Generallandschastsfkasse

zu Breslau, Taschenstraße Nr. 18, eingelöst. Die Portokosten für Umtauschsendungen trägt die Landschaft.

Die zur Barzahlung gekündigten Pfandbriefe (T B des Verzeichnisses) sind im Fälligkeitstermine (24. Juni 1909) bei uns oder bei einer der Fürstentumslandschaften zu Zauer, Glogau, Natibor, Liegniß, Frankenstein, Neiße, Öls und Görliß portofréi einzuliefern, worauf Barzahlung des Nennwertes erfolgt. Über etwaige vorherige Einlieferung wird von der Landschaft Kassenquittung erteilt und gegen deren Nückgabe im Fälligkeitstermine Barzahlung geleistet werden.

Mit den Pfandbriefen sind alle diejenigen Zinsscheine zurü;zuliefern, die auf einen späteren als den vorbezeichneten fandbriefen auch die Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen, Talons).

Diejenigen Fnhaber gekündigter Pfandbriefe, die deren Einlieferung niht im Fälligkeitstermine bewirfen, haben zu erwarten, daß sie nah deu betreffenden Vorschriften mit dem Pfandbriefsrechte oder mit dem Nechte der Sonderhypothek ausgeschlojjen und mit ihren Ansprüchen auf den bei der Landschaft zu verwahrenden Gegenwert verwiesen werden.

Die in dem Verzeichnisse Nr. Il aufgeführten Pfandbriefe sind schon für frühere Fälligkeitstermine bis einschließlich Weihnachten 1908 aufgekündigt und bisher nicht eingeliefert worden. Sie sind mit den vorhandenen Zinsscheinen, die Serienpfandbriese auch mit Erneuerungsscheinen (Zinsscheinanweisungen, Talons) zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes von den Juhabern unverzüglich

einzureichen. Gleichzeitig wird folgendes bekannt gemacht: Die Ausreichung neuer Zinsscheine zu Shlesishen landschaftlichen Pfaudbriefen Lit, D für die Zeit von Weihnachten 1908

bis dahin 1918 exfolgt bei den Fürstentumslandschaften zu Jauer, Glogau, Ratibor, Breslau, Liegniß, Frankenstein, Neiße, Öls und Görliß in der Zeit vom 8. bis 20. Februar d. J. und bei der unterzeichneten Generallandschaftsdirektion zu Breslau, Taschen- straße 18, in der Zeit vom 25. Februar bis 13. März d: F-, vormittags von 9 bis 1 Uhr. Zur Bequemlichkeit des Publikums werden ferner für eine noch näher bekannt zu machende Frist auch in Berlin, und zwar bei der Königl. Seehandlungs-Hauptkasse Markgrafenstraße 46a —, der Kur- und Neumärkischen Nitterschaftlichen Darlehnskasse, Wilhelmplaÿ 6 und bei der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse, Am Zeughause 2 Ausreichungsstellen eingerichtet werden.

Vehufs Erhebung der neuen Zinsscheine haben die Juhaber-der vorausgereichten Zinsscheinanweisungen (Erneuerungss\cheine) Nr. 2, mit diesen leßteren zugleich auch Verzeichnisse davon einzureichen, zu welchen Formulare von den Ausreichungsstellen unentgeltlich bezogen werden können. Die Zinsscheinanweisungen zu 3, 31/, und 4prozentigen Pfandbriefen sind je in einem

besonderen Verzeichuisse und zwar nah Scrien und Nummern geordnet aufzuführen. Über die von den Juhabern persönlich eingelieferten Zinsscheinanweisungen werden Empfangsbescheinigungen erteilt, in

n bezeichnet ist, von dem an die neuen Zinsscheine in Empfang genommen werden können. ungen und Verzeichnisse mit der Post einsendenden Juhaber haben gleichzeitig unter obige

Fälligkeitstermin lauten, bei Serienp

welchen der Termi

Die ihre HZinsscheinanweis Verzeichnisse folgende Quittung zu seßen:

Gegen Ablieferung der vorstehend verzeichneten .…..- Stück Zinsscheinanweisungen (Erneuerungsscheine) Nr. 2 zu

en Lit. D habe ih die entsprechenden neuen Zinsscheine

Mark Schlesischen .… « - prozentigen Pfandbrief n 1908 bis dahin 1918 und Erneuerungsscheine erhalten,

(Ort, Datum und Namensunterschrift.) Nach dem 20. Februar d. J. werden Zinsscheinanweisungen von den Fürstentumslandschasten niht mehr entgegen- bei der Schlesischen Generallaudschastsdirektion in Breslau anzubringen. An sie

genommen, derartige Gesuche sind alsdann ‘nur sind auch alle Gesuche um Ausreichung neuer Zinsscheine auf den Kapitalbrief, von welchem die vorausgereichte Zinsscheinanweisung

uicht vorgelegt werden fann, unter Einreichung des Pfandbriefes zu richten. E Bresla, ben 16, Januar 1908, Swlesishe Geuerallandschaftsdirektion,

I. Verzeichnis gekündigter, au Johanuis 1909 cinmulöseuder Sclesisher Pfandbriefe.

“A: Durch Eintausch gegen gleihhaltige Pfandbriefe einzulösende R 3"/, prozentige altlandscafstliche Pfandbriefe.

für die Zeit von Weihnachie

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