1909 / 33 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

den Arbeiterinnen verkaufte und die zerkleinerten dann wieder von ihnen zurüdckaufte; das Gericht ist auf Beschwerde der organisierten Arbeiter dagegen eingeschritten, aber Schröder scheint jegt neue Tricks zur Umgehung des Gesetzes in Anwendung zu bringen. Jn der Granit- und Marmorschleiferei find allein etwa 20 000 Arbeiter be-

schäftigt; da sollte es doch wohl verlohnen, andere Be- stimmungen zu erlassen, als sie bis jeßt zu ihrem Schuß bestehen. No immer is ferner in Deutschland die Ver-

wendung von Bleiweiß niht verboten, während andere Staaten und Kommunen hierin immerhin einen Schritt vorangegangen sind. Die Statthalterei in Niederösterreißh und der Stadtrat von Wien Haben den Gebrau von Bleiweiß auf staatlichen bezw. kommunalen Bauten verboten. Die Profitwut der Aktiengesellshaften seßt fich namentli in Berlin über die an sich {on sehr unzulänglihe Bunbdesratsperordnung hinweg, und zwar nit allein auf Privat- bauten, sondern auch auf Staatsbauten. Der Direktor Caspar erklärte im vortgen Jahre, die Bundesratsverordnung habe sich vollkommen be- währt. Woher hat er denn seine Information bezogen? Es müßte eine unausgeseßte, sharfe Kontrolle der Bauten zum Schuße der Arbeiter durchgeführt werden. Die Akkordarbeit mit ihren niedrigen Sägen zwingt die Arbeiter geradezu dazu, alle Rücksicht außer acht zu lassen, um nur das Notwendigste für ihre Familie zu erwerben. Wie gefährlich die Ver- wendung von Bleiweiß ist, zeigt der Fall, daß drei Mitglieder einer Familie an Bleivergistung erkrankten. E stellte fich heraus, daß die Stube, in der sie wohnten, mit einer bleiweiß- haltigen Tapete bekleidet ist. Leider konnte auf Grund des bestehenden Geseßes gegen den Tapetenfabrikanten nit vorgegangen werden. Nachdem in dem Diamantweiß ein vollkommener Grjaß des Blel- weißes gefunden ist, sollte die Gesezgebung nit länger zögern, den Gebrauch von Bleiweiß zu verbieten. Mindestens müßte die Er- Xrankung an Bleiweißvergiftungen unter das Unfallversicherung8geseß pas werden. Stirbt heute ein Arbeiter an Bleiweißvergistung, fo st seine Familie auf die Mildtätigkeit der Kommunen angewiesen. Die Verhältnisse in den Ziegeleien find ebenfalls verbesserungsbedürftig. Die Arbeiter müssen heute noch 14 bis 16 Stunden den Tag arbeiten. Auch steht in den Ziegeleien noch das Trucksystem in voller Blüte, In den Thomas -Schlackenmühlen is die Erkrankungsziffer be- sonders hoh; die Arbeit ist in ihnen geradezu mörderisch; kein Arbeiter bleibt länger als fünf Jahre in diesen Betrieben. Hier in Schöneberg in der Nähe von Berlin herrshen auf einem Werk ganz unglaubliche gesundheitgefährende Zustände. Für mehrere hundert Arbeiter gibt es dort nur zwei Klosetts. In einer Zeit der | zunehmenden Arbeitslosigkeit sollte man meinen, daß der Staat das Seinige tun würde, um die Arbeiter zu {üßen und sie nicht selbst auf die Straße zu werfen. Die preußische Eisenbahnverwaltung tut das Gegenteil, sie eniläßt Arbeiter. Der Eisenbahnminister hat ja zu leben, er erhält sein Gehalt von den Steuerzahlern. Im staatlichen Tiefbau verwendet man ausländische Arbeiter, während die einheimischen Arbeiter beshäftigungslos zuschen müssen. Noch ein Wort über die Handhabung des Vereinsgeseßes. Der Geheimrat Fischer verteidigte die \ähsische Handhabung. des Vereinsgesezes und meinte, daß es ohne Schifane, loyal arsge/ührt werde. Vor mir liegt ein Aktenstück des sä&sishen Ministeriums des Innern, welches beweist, daß die sächsische Regierung jede loyale Gesinnung in der Ausführung des Vereinsgeseßes vermissen läßt. Der Vorstand der soziald. mokratischen Partei des 13. sächsischen Wahlkreises hatte eine Versammlung ein- berufen, die niht eine öffentliche sein follte und deshalb auch der Polizei nit angezeigt wurde. Die Polizei hielt diese Versammlung ür eine öffentliche und entsandte zwei Beamte dorthin. Sie wollten das Lokal nicht verlassen, und eine Beschwerde an die vorçeseßzte Behörde war erfolglos. Das Ministerium {tellte ch auf den ‘Standpunkt, daß das Geseh selbst keine Bestimmung enthalte, wann eine Versammlung eines Vereins: eine geschlossene oder öffentliche sei. Deshalb kônne das Verhalten der Leipziger Polizei richt miß- billigt werden. Cine solhe Auslegung wäre unmögli, wenn unser Antrag angenommen worden wäre, daß eine Versammlung eines Ver- ‘eins, der nur Mitglieder beiwohnen, au dann nicht als öffentliche zu bezeihnen ist, wenn sie in einem öffentlichen Lokal s\tatifindet. Die unklare Bestimmung des Geseßes und die ebenso unklare Aus» legung, die der Staatssekreiär dem Paragraphen gegeben, hat in Sachsen dazu geführt, daß die Arbeiter um ihr gutes Net gekommen Find. Wir wollen abwarten, wie sich Preußen zu der säck&sishen Auf- assung stellt. Der Redner seßt fih dann mit den Ausführungen des Abg. Carstens auseinander, die dieser am 3. November v. J. im Reichstag gemacht hat. Er bespricht dabei die Zustände in dem Be- triebe des Abg. Carstens und seines Bruders. (Der Redner wird dabei von dem Vizepräsidenten Dr. Pa a} che darauf hingewtesen, daß es bisher nit Sitte im Reichstage gewesen sei, die Privatverhältnisse eines Abgeordneten zur Sprache zu bringen.) Der Redner erwidert darauf, daß er nur die „Firma“ Carstens einer Kritik unterziehen wolle. Im Betriebe dieser Firma gingen die Arkeiter wie in einem Taubenschlage aus und ein, und eine normale Arbeitszeit gebe es dort überhaupt nicht. (Der Nedner wird von neuem durch den Vizepräsidenten Pag che mit der Bemerkung unterbrochen, daß er einen Zusammen- Hang zwischen den Verhältnissen der Firma Carstens und dem Gehalt des Staatssekretärs nicht erkennen könne.) Der Redner ihließt mit der Versicherung, daß er die Abrehnung der Firma Carstens niht schenken werde (Vizepräsident Paasche ruft den Redner zur Sache), darauf bei Gelegenheit zurückkommen und nur noch miiteilèn wolle, daß der Arbeiter, der in der sozialdemokratischen „Norddeutschen Zeitung“ die unwahren Angaben des Abg. Carstens im “Relchétage richligzustellen gewagt habe, von diesem und seinem Bruder ‘drei Tage vor dem Fest der Liebe auf die Straße geworfen sei. Abg. Carstens (fr. Volksp.): Ih werde Sie meinerscits mit Sachen verichonen, die nicht vor das Forum des Hauses gehören. Der Abg. Zubeil mag in meinen Wahlkreis kommen und dort öffentlich mit mir abrechnen. In unseren Betrieben herrschte eine absolute Ruhe. Seitdem ich mich politish betätige, und die Verheßung der Sozialdemokratie eingeseßt hat, ist ein geregelter Betrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten. Diesen Zusammenhang kann ih überall nahweisen. Die Behauptung, daß Reich und Kommunen geflissentlich die Arbeitslosigkeit vermehrten, ist vollkommen haltlos. Gerade die Sozialdemokratie ist es, die das tut. Dur fie is es uns ‘in der Kommunalverwaltung {wer ge- worden, das durchzuführen, was wir im Jrteresse der Arbeitslosen für notwendig gehalten haben. Als wir Volksküchen einrihten wollten, um den Arbeitslosen eine gesunde und kräftige Nahrung zu bieten, haben die Sozialdemokraten uns geantwortet, sie verbäten si der- artige Betteisuppen. Dafür, wie dur die Heße der Sozialdemokratie Arbeitslosigkeit entsteht, nur ein Beispiel. Jch konnte in einem meiner Betriebe keine Maler bekommen, weil die Malerei vom fozial- demokratishen Verband gesperrt war. Erst als ih drohen mußte, daß ih Hunderte von Arbeitern entlassen würde, da ih sie_ nicht mehr beshäflüigen könne, weil die Maler fehlten, wurde die Sperre telegrapbish aufachoben. Was die Einbeziehung der Gifterkrankungen in die Unfalivetsicherung anbetrifft, so hat gerade mein Kollege Mugdan im Namen der liberalen Frak'tionsgemeinschaft wiederholt auf die Notwendigkeit der Schaffung eines Geseßes nach englishem Moster hingewiesen, da ja die Gisterkrankungen nit eicentlih ein Unfall sind. Wenn es wahr wäre, daß die Sozialdemokratie auch beute noch unter einem Au?naßhmerecht stünde, so verstände ih nicht ihre Erregung über die mö,lihe Einführung vox Ausnahme- hestimmungen. Sollten Sie im Ernst behäupten, daß Sie noch heute amter einem Ausnahmerecht si b- finden, dann muß ih Ihren guten «Slauben bezweifeln. Was die Resolutionen betrifft, so lehnen wir die Konzessionépfli&t für Flaschenbierhandel ab, weil da- durch der mitilere und kleinere Gewerbetreibende geshädigt und eine "überflü)sige Stärkung der Großbrauereten eintreten würde. Man foll nit um einzelner Mißstände halber den ganzen Stand trafen, sondern ih an die bestehende Gesehgebung halten. Die fozialdemokratishe Resolution‘, betreffend die Arbeitsverhältnisse in den Glashütten, scheint aus bestimmten Giünden nicht \sachlicher O E ¿u B Di die E E Sozialdemokratie berechtigt wären, so müßten L die Unfall- und Krankenverhältnisse erweisen. Der Geschäfts-

bericht der Glasberufsgenossenshaft g!ktt aber ein ganz anderes Bild

davon. Auch die Whne haben in den leßten zehn Jahren eine Steigerung von 835 9/9 exfahren. Gegen die erste Forderung der

Resolution, Shußvorschriften gegen Augenerkrankungen, haben wir an : Die Glashütten sorgen aber {hon von * Die weitere Forderung von ausreichender |

fi niGts einzuwenden. selbst für solche Anlagen. Ventilation müssen wir als überflüssig ablehnen, ebensowenig. können wir der Forderung des Achtstundentages zustimmen. Bei der \{lechten Geschäftslage und dem daniederliegenden Exportges{äft kann nan nit die Produktion um 259/0 verteuern; denn die Löhne follen doch auch bei verkürzter Arbeitszeit dieselben bleiben. noch kaum konkurrenzfähig. In Nordämerika hat man Glasbläser- maschinen erfunden, die viel billiger arbeiten. Die Glashüttenwerke haben beschlossen, im Interesse der Arbeiter, die zum Teil entbehrlich werden würden, mit der Einführung \solher Maschinen in Deutschland sehr langsam torzugehen. Da wäre es außerordentlich bedenklich, den Fabrikanten einen actstündigen Arbeitsíag aufzudrängeon, da dies das Tempo der Ein- führung von folhen Maschinen nur beschleunigen würde. Die Sonn- tagsruhe ist fast vollsiäadig durchgeführt, sie i1t dür die Verordnung vom Mai 1906 nur noch in beschränktem Umfange für eine begrenzte Zahl von Glashüttenbetrieben zugelassen. Wir bitten die Sozial- demokraten, von der Stellung solher Anträge abzusehen, die nur einen agitatorischen Wert haben. :

Gegen 6 Uhr wird hierauf die Fortsezung der Beratung auf Montag 2 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 24. Sigzung vom 6. Februar 1909, Nachmiitags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Haus seßt die Beratung des Etats der Justiz- verwaltung und zwar die allgemeine Besprehung bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ fort.

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Die Justizverwaltung bedarf keines besonderen Ansporns zur Sparsamkeit; fie ist in den lezten Jahren eher sttefmütterlih bedaHt worden, von Opulenz kann schon gar keine Rede sein. Besonders wäre es nötig, um die Amtsrichter in den kleinen Städten seßhaster zu machen, diesen ein ordentliches Heim zu geben. Das wäre eine notwendige Cntschädigung für das, was sie an kleinen Orten vermissen; sie würden fih au weniger genötigt sehen, wegen der Er- ziehung ihrer Kinder fi in größere Städte verseßen zu lassen. Ich glaube, daß auch nach den geplanten Veränderungen beim Instanzens zuge und nah der Uebertragung vieler Schreibarbeit der Richter auf die Bureaubeamten die Vermehrung der Richterstellen noch nötig sein wird. Besonders der Krebsshaden des Hilfsrihtertums muß vermieden werden. Der Minister könnte sich ein - dauerndes Verdienst erwerben, wenn er im Sinne mancher Vorgänger in der Vermehrung der Richterstellen niht nachlassen würde. Bezüglich der Ernennung der Richter sollen die Rechte der Krone gewahrt bleiben, aber ebenso muß die verfassungsmäßige Gleichberehtigung der zu Ernennenden anerkannt werden. Wir wollen niht hoffen, daß der Affsessorenparagraph in irgend einer Form wieder zur Geltung kommt. Wir werden daher fol@em Vorschlage niemals zustimmen. Die Be- vorzugung der Prädikatsassessoren ist bemängelt worden. Es kann

in der Praxis allerdings jemand niht bewähren, au wenn er ein gutes Cxamen gemacht hat, aber man kann es do der Justiz- verwaltung nicht verdenken, wenn sie solhe Kandidaten bevorzugt, welche ein gutes Cxamen gemacht haben. Natürlich darf nicht eng- berzig verfahren werden, sondern wer {ih in der Praxis bewährt, darf nicht deshalb O A werden rxamen nicht jo gut

uw

weil er im gewesen ist. Was die so meine ih, daß

enburg-Prozess e betrifft,

- die Kritik auch vor Gerichtsurteilen nit Halt zu machen hat, aber es

muß auf jeden Fall die nötige Reserve dabei beobachtet werden. Ich mißbillige au die deplacierte Verteidigungsrede eines Staatsanwalts für einen Zeugen. Der Minister hat dies in der Kommission auch mit Recht gemißbilligt. Damit ist aber niht gesagt, daß nicht ein Staats- anwalt das Recht haben soll, für einen in seiner Chre zu Unrecht an- egriffenen Zeugen in der öffentlihen Verhandlung einzutreten. Der Richter selbjt kann dies unter Umständen nicht tun, um nicht in den Verdacht der Parteilihkeit zu kommen; dann ist es niht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staatsanwalts, seinerseits mit einer Chrenerklärung einzugreifen. Selbstverständlichß dürfte das niht bloß einseitig für Zeugen geschehen, welhe die Staats- anwaltshaft geladen hat, fondern ebenso auch für solche Zeugen, die von der Verteidigung benannt sind. In der Behandlung der Angtklagten ferner muß volle Gleihmäßigkeit herrshen. In der Gulenburg-Sache bat das Gericht richtig gehandelt, wenn es den Prozeß f weit führte, wie es der Gesundheitszustand des Angeklagten nur irgend erlaubte, zumal dieser selbs| die Fortseßung wünschte. Auf der anderen Seite muß aber eine Prozeßverhandiung abgebroen werden, wenn der Arzt den Angeklagten für nicht mehr verhandlungsfähig erklärt. Das is manhmal nicht geschehen. Ob die Begründung von Urteilen zu lang oder zu kurz ausgefallen ist, darüber können wir uns hier nicht unterhalten. Die Unabhängig- keit der Richter muß nicht nur von der Justizverwaltung, sondern auch ‘von uns in dem Sinne anerkannt werden, daß wir nur die gröbsten Mißbräuche zur Sprache bringen, aber niht jeden Fall, wo eine Urteilsbegründung etwa zu lang gewesen ist. Mit dem Auss{luß der Oeffentlichkeit muß vorsichtig verfahren werden. Verhandlungen, die das Staatswohl oder die Sittlichkeit gefährden, dürfen nit öffent- lih sein. Ich gehöre auch zu denen, die meinen, daß es nicht gut ist, wenn die Kinder in den Zeitungen Prozefse lesen, die die Sittlichkeit gefährden. Aber der Aus|schluß der O-cffentlichkeit ‘darf nur insoweit gehandhabt werden, als die Sache selbs es wirklich rechtfertigt, damit nicht an der Errungenschaft der Oeffentlichkeit unseres Verfahrens gerüttelt wird. Der Abg. Viereck bemängelte die vielen Veaztagungen; ih weiß nit, ob er den Rechtsanwälten die Schuld daran zushob. Gewiß kann auch einmal cin Anwalt daran \{uld sein, aber sonst liegt die Möglichkeit der Vertagung auch an der Geseßgebung, ‘die es gestattet, immer wieder neue Tatsachen vor- zubringen. Der Rechtsanwalt muß alle neuen Tätsachen natürlich be- L und dann ist eine Vertagung nicht zu vermiden. Das wird nit ohne weiteres geschehen können, aber es is gut und es geschieht auch {on vielfach —, wenn der Richter vorher von der Notwendigkeit einer Vertagung in Kenntnis geseßt wird. Viele Ver- tagungen werden dadur hervorgerufen, daß der Anwalt wegen der weit auseinanderliegenden Gerichtsgebäude nit selbst er]cheinen kann, fondern einen Vertreter entsenden muß, der natürli den Stoff nicht so beberrshen kann. Einzelne Reibungen zwischen Richtern und Anwälten find vorgekommen, sie werden aber durch uten Willen auf beiden Seiten immer ausgeglichen werden können. Fedenfalls sind I Dinge in der leßten Zeit {on besser geworden. Heir Kollege Dr. Böhmer hat neulich von der sentimentalen Schön- rednerei einzelner Rechtsanwälte in ihren Plaidoyers gesprochen. Aber es gibt auch Staatsanwälte, die sehr wohl oratorish zu wirken wissen; ta darf man sih nit wundern , wenn auch auf der anderen Seite alle Apparate angewandt werden. Ich erinnere nur an den Fall, wo neulich die Richter ein Geshworznenurteil kassierten, weil sih die Geshworenen zum Nachteil des Angeklagten geirrt hätten. Herr Kollege Dr. Bell hat davon gesprochen, daß die Inter- essen des Anwalts\standes hier im Hause niht genügend gewahrt würden. Mit solchen Reden wird nicht viel erreiht. Die speziellen Interessen der Anwälte werden im Reichstage vertreten; wir haben hier überhaupt niht Interessen eines Standes ¿zu vertreten, fondern die der Allgemeinheit. Ich fürchte auch nicht, daß die Interessen der Amtsgerichtéanwälte durch die Justizreform becinträhtigt werdey, eher die der Landgerichts- und Ober- landeêgerihtéanwälte. Der Andrang zum juristischen Studium ist ja jeßt allerdings seyr groß, und die Zahlen der Durchgefallenen geben zu manhen Bedenken Anlaß. Jh

will aber dabei den Umstand niht unerwähnt lassen, daß manche

Wir find {on |

Gxaminatoren bloß deshalb unzufrieden mit einem Pee E find, weil er in Rechtsfragen viellei&t die Anschauungen elf? Kollegen vertritt, der gerade an derselben Universität N : Bezüglich des Zivilprozesses bin ih der Meinung, daß er im ih i versitärsstudium überhaupt nit zu erlernen ist, sondern pen durhgemaht werden muß. Gegen die Klausurarbeiten sind viele denken erhoben worden; ih will ein abschließendes Urteil t noch vorbehalten, jcdenfalls is aber nit zu leugnen, daß i eine sehr erheblihe Ershwerung des Examens bedeuten. Der Co nand bekommt nur den Geseßzestext ohne jeden Kommentar vorge und soll nun daraus die gestellte Frage beantworten. Das wür selbft alten Praklikern unter Umständen sehr s{chwer fallen. : meine au, daß es nicht rihtig war, daß man die Klaufurarbe e von einem Termin ab plöglid eingeführt hat; hält man ste E haupt für nüglic, dann hätte man sie erst in einer späteren it eintreten lassen sollen, damit der Examinand sich auf diese Arbeiten vorbereiten konnte. Daß in der Ausbildung der Studenten etwas nicht kongruent ist mit den Anforderungen, die an fie n Examen gestellt werden, beweisen auch die Repetitorien. Man ha behauptet, nur faule Studenten gingen da hinein, um dort zun Examén einige Kenntnisse zu sammeln. Das mag früher bisweilen vorgekommen sein, jeßt gehen die meisten Studenten, und zwar mi unter {hon vom zweiten und dritten Semester an ins Repetitoriun und es kommt kaum noch vor, daß ein Student ins Examen i steigen wagt, ohne vorher ein Repetitorium besucht zu haben. Unter den Repetitoren finden Sie zahlreiche Träger von Namtl die einen hohen Klang haben, Söhne von gelehrten Professor die niht etwa vom Stamme gefallen sind, sondern die glänzend f Gxamina gemacht haben. Wo foll das nun hinführen? Es m do dafür gesorgt werden, daß dem einzelnen die Möglichkeit 2 schaffen wird, wenn er fleißig und normal begabt ist, den m forderungen des Examens zu genügen. Sie wollen doch niht al dem Studenten von vornherein einen Duckmäuser machen, der den ganzen Tag hinter seinen Büchern ißt; Sie wollen do nit, E das frishe, fröhlihe Studentenleben ganz und gar vershwin s Meiner Ueberzeugung nach kann man sich das juristische Verständns nit aneignen nur durch Na@schreiben und Ausarbeiten der Kolle es bedarf unbedingt auch einer Dur(sprechung des Stoffes. Die lan aufsichtigung der Repetitorien und ihre Einführung in den Lehrp mit ist daher dringend zu raten. Die Beschäftigung der Referendar cen der Protokollführung möze eingeschränkt werden ; es fehlen an vi N Gerichten die Bureaubeamten, und die Richter sind daher gew ihren Referendaren solhe Bureauarbeiten zu übertragen ; des e müßte vor allen Dingen eine größere Zahl von Protokollanten f t gestellt werden. I möhte dem Justizminister zum Schluß m Ausführungen den Vorshlag mochen, eine Kommission aus P fessoren, Cxaminatoren und Praktikern aller Art zu bilden, die U eignete Vorschläge über die Ausgestaltung der Vorbildung e Juristen und ihre Zeitdauer machen möge, damit nicht unsere une Juristen erst in einem Alter ins Amt kommen, in dem es in Eng {on Unterstaats\ekretäre gibt. der Abg. Peltasohn (fr. Vgg.): Der Minister würde si in Tat ein Verdienst erwerben, wenn er eine Vorlage über den St1 gang der Juristen zustande brähte. Die Stellenvermehruns A Richter erscheint bei einem Etat mit einem Defizit von 156 Millid Taum angängig, aber die geforderten 120 neuen Stellen für E verursachen nux 166 000 46 Kosten, und das kommt bei den S kosflen unseres Justizetats ni@t in Betracht. Zu viel Richter werden nicht gefordert, in der Kommission ist das Bedürfnis it 6 zelnen nachgewtesen. Auf ten Maßstab der Zunahme der Bevöl sit kommt es dabei niht an, sondern auf die Zunabme der Gel dit 65 neue NRichterstellen entfallen allein auf Berlin, 40 auf cen Industriebezirke Cöln, Düsseldorf und Hamm, und die übr Be. verteilen ih auf die arderen 10 Oberlandesgeri18be tet Etnen Maßstab für die Vermehrung der Richterstellen b be- auch das Hilfirictertum. Es sird etwa 500 Hilfsrichter 1 schäftigt gewesen, 50 allein beim Landgeriht Berlin L und das Kammergeriht braucht mindestens die doppelte Zahl: Erfreulich ift der Zustand allerdings nit, daß wir mit 5790 Nichierl und 460 Staatsanwèlten arbeiten müssen. Die Reform der Prozeß“ ordnung wird nicht so bald ihre Einwirkung in einer Erleichterun9“ der Geschäfte auëüben. Bei dem Vorschlag, durch Aenderungen vol“ Amtsgerichtsbezirken Richter zu ersparen, ist wohl an den Osten gedach! * worden ; für den Westen kann davon gar keine Nede sein. Jn det ndustriebezirken des Westens kommt man bei einzelnen Amtsgerichtel mit einer Nichtervermehrung überhaupt niht mehr aus, sondern ma! wird vielmehr an eine andere Einteilung der Bezirke und Vermehruns der Amtsgerichte denken müssen. Von den Assessoren geht ein Tel 2 die Anwaltschaft, in die Spezialverwaltungen und in Privatdiensle Ee und das sind meist tüchtige Kräfte; die in der Justiz vel“ Ene Assessoren beziehen nur 200 4 Diäten, und der Anrel! nee Verdienst zu suchen, ist groß. Immerhin wird aber die Just) As M verbleibenden Assefsoren noch Ersaß genug haben. D hd

a elloren mit gutem Examen bevorzugt werden, kann man der Zustil- verwaltung ni t verd : 1 weniger bewähren, P Q wenn auch manche si in der Praxis wie

Brauchbarkeit. Aber es och das Examen immer einen Maßstab füt

r diese S werden do Zweifel laut, ob immer on Pro- tektion eine Rolle spielen.

wird, oder niht auch die Ko n un Sem ektion Bet ver Zentralstelle a von die L R Gul uodeaangen werden, aber der Minister on die

i u8ge | al

nôtige Objektivität vorhanden sen. Je necien mag nicht eet

ts ich weiß nit, ob überall ist etnen N ß nos

Amtsrihters üh i Hilfsrichters zu übergeben ist. Datias \chädigt werden, denn der Assessor kann aus Sorge, daß das

ungünstig ausfallen könnte, es unter; enden opponieren, w : erlassen, dem Vorsißen E idé felbst kaun f e ter Ansicht ist als dieser, und der Borsib he

l issen und Könre i eine fl Ansicht bilden, wenn dieser ihm öfter E Eine p [hematishe Ar ordnung kann also mehr {aden als nes ei einigem Geschick wird der Landgerichtspräsident au ohne sol ent Zeugnis seine Assessoren kennen lernen; sagt man do von cin Landgerihtspräsidenten in Berlin, doß er alle seine Richter Er essoren genau gekannt hätte. Jh frage weiter an, wel{e li fabrungen man mit der Einrichtung gemaht hat, lebensländ he ae anzustellen, die niht daneben Rehtzanwälte sind; id be G daß deren Einnahmen nit folhe sein follen, die eine ieb Eulenbu Reiz zu solher Anstellung bieten. Bezüglich der am P! be

ch8 endurg geübten Kritik, der Angeklagte sei anders als andert Hanbelt worden, weise ih darauf hin, daß der VorsiPend? per E auf den sfi allein die Kritik beziehen kann, etner un üg igsten und gewicgtesten Richter mit großer Objektivität ist. t, w9

sollte mit folhen Vorwürfen etwas vorsichtiger sein, zumal je“ das Sthlagwort der Klassenjustiz gilt. Von der Resten ist n de Quide mrihtung der Iugendgerichtehöfe \keptish behandelt Wen eider ist diese Einrichtung \. Z. nit in dem von uns gewüns aße deu worden; solange wir uns noch dabei in * flen- Uebergangs tadium befinden, bitte ih, jede Kritik darüber zurückzus eit Abg. Dr. Mtzerski (Pole) führt aus, daß seine Freunde R lebhafte Klagen Über das verhängnisvolle Eindring® ijen Politik in die Justiz zu führen bätten. Der Redner \{childert on

Hall, in dem wegen Aufreizung zu Gewalttäti„keiten eine Stras rm-

200 #4 verhängt worden sei: es bandele um ein loses Würkfelspiel, wozu al Bild Ee ride da rstellf Mann mit einem Schwerte und dem weißen A

er Redner zeigt ein größeres, weißes - Blatt ter 6 eihnungen vor.) Bei der Verhandlung habe ein Rich Boden ußert : Wenn der Pole N. N. auch sagt, er stehe auf dem “h fe der Verfassung, fo hat er gelogen! —, Wann habe man pen sei? gehört, daß ein polnisher Re(tsanwalt zum Notar ernannt wor

(S@&luß in der Zweitea Beilage.)