1909 / 33 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Qu, n E A S as, D L A Cen. P an T os E t A

n D

1. UntersuGungsjsachen.

2. Aufgebote, B

.3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

erlust- und Fundsachen, Zustellungen

Vierte Veilage zum Deutschen Reichsanzeiger und. Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

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Berlin, Montag, den: 8. Februar

. Kommanditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesellsch.

1909.

9. Bankausweise.

s S - q „s | Öffentlicher Anzeiger. | {ha tbm

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 +

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Aufgebote, Verlusi- u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.

[92724] Oeffentliche Zustellung:

Der Kaufmann Max Cappel in Efsen-Ruhr, Beoiebeyollutamtigzer: Rechtsanwalt Löwenstein,

berhaujen, klagi gegen die - Handelsfrau Anna Burghardt, früher in Oberhausen, unter der Be- hauptung, daß die Beklagte ihm für käuflich geliefert erhaltene Waren den Betrag von 100 vershulde, mit dem Antrage, die Beklagte durch vor- läufig vollstreckbares Urteil Tkoftenpflihiig iur Zahlung von 100 # nebst 59/0 Zinsen seit 1. Dk- tober 1908 zu verurteilen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhändlung des Rechts- streits yor das Königlihe Amtsgeriht- in Ober- hausen auf den 17. April 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oberhausen R), den 3. Februar 1909.

chulte, - Gerißtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. S Z

3) Unfall- und Jubaliditäts-2. Versicherung,

Keine. E

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen A.

[92394] Vekauntmachuug. e

Der Bedarf an Beköstigungsgegenständen für die

beiden Militäc-Waisenhaus-Anstalten zu Potsdam und

Sgkoß Prebsh auf die Zeit vom 1. [pril d. Js. bis Ende März 1910, bestehend in ungefähr: - r Ür

ü Potsdam. Pretsch.

Gemishtem Backobst . . . 2000kg 200 kg fz: li as 300 Buchwetzengrüße « « « - 4100-15007. DaTeTatileA s t D000 A 1200 7 D A e e E E R 270 7 Nil a ee ars BODRS 100 , Ringe 900, D Ea 205 RULTOHI | als Dörrgemüse E 20A

_— 40 foll im Wege d 3 “bes {aft E er öoffentlihen Ausschreibung be

Versiegelte Angebote, welche mit der Aufschrift : Angebot auf Lieferung von S E versehen sein müfsen, werden bis zum Freitag, den 19. Februar d. Js., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der hiesigen Anstalt entgegen- genommen und in Gegenwart der erschienenen Ünter- nehmer geöffnet.

Die in betden Anstalten ausliegenten Bedingungen find von den Unternehmern ju unterschreiben oder in den Angeboten ausdrücklich als maßgebend“ anzu- erkennen. _

Potsdam, den 8. Februar 1909.

Königliches Militär-Waisenhaus. [92764]

Zur Herstellung eines gewölbten Talüberganges mit 3700 cbm Mauerwerk und 490 cbm Gewölbe im Teilpunkt 49 4 55 der Nebenbahn Grenzau— Hillscheid in- Stampfbeton oder Mauerwerk Aut- wahl nah dem Angebotsergebnis ist Submissions- termin hièr auf den 27. Februar, Vorm. 11 Uhr, anberaumt, Herstellungéfrist vier Monate, Zuschlags- frist vier Wochen, Unterlagen versendet für drei Mark rur Postanweisung —.

Königl. Eisenbahnbauabteilung Montabaur (Westerwald).

Pi D E E R E N E E E A R

5) Verlosung x. von Werl- papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wert papieren befinden sich auss{ließlich in Unterabieilung2

[92463] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Grmächtigung erteilen wir hier- durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßz- bus: und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuhs vom 16. November 1899 der Stadt Duisburg die Ge- nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 12 000 000 4, in Buchstaben: „Zwölf Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zu: Neu- und Grweiterungs- bauten bei den städtishen Gas-, Wasser- und Elek- trizitätswerken sowie bei ‘den ftädtischen Schla§ht- und Viehböfen, zur Herstellung einer direkten Straßen- verbindung zwischen den Stadtteilen Alt-Duisburg und Duisburg-Ruhrort, zur Höherlegung der Bahn- ftrecken öfilich von Duisburg bis BlockX Düfsern, zu Sghul- und Badeanstaltsneubauten, zur Bestreitung der Mehrkoften der Nheinbrücke iwischen Duisburg- Ruhrort und Homberg, zur Deckung der Mehrkosten und zur Erweiterung der ftädtischen Industriebahn Duis urg—Wanheim, zur Beteiligung an den Kosten eines Börsengebäudes in Duisburg und zu Grund- stückserwerbungen.

Die Suldverschreibungen find nach dem an-

liegenden Muster auszufertigen und mit 49/6 jährlich zu verzinsen. Entweder ist das aufgenommene Kapital nah dem festgestellten Tilgungsplane dur Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der- Anleihe oder der einzelnen Anleibeteile folgenden 1. Juli ab jährli wenigstens mit 2,5 Prozent des Kapitals, - unter Zuwachs der Zinsen von den ge- tilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen, oder die geshuldeten Beträge sind nah Ablauf von 25 Iabren, von der Ausgabe ab gerechnet, auf einmal zurückzu- zahlen, in welhem Falle dur jährlihe Rücklage vón 2,5 Prozent der: Schuldsumme ein nah näherer Bestimmung “der Aufsichtsbehörde verzinslih anzu- legender Tilgungsfonds anzusammeln ist.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Sha der Shuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 9. Januar 1909.

Der Der Finanzminister. Minister des Junern. S ertretung: In A:

ombois. olß. F.-M. I. 875, I1. 380. M. d: J. 1b 27 Regierungsbezirk Düsseldorf.

Swhuldverschreibung

der Stadt Duisburg. Anleihe vom Jahre . . ., Nr ber 46 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller Ee Ermätigung erteilten. Genehmigung der nister der Finanzen und des Innern vom . . . ten Januar 1909 (Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . .ten .….... 190),

Sn Gemäßheit der von dem Bezirksaus\{huß* des Regierungsbezicks Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu Duisburg vom 14. Juli und 25. August 1908 wegen Aufnahme einer Anleiße von 12000000 4 bekennt ih die Stadt - Duisburg dur diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des

Rheinprovinz.

Gläubigers unkündbaren Darlehens\chuld von S zu ar G MOOLITI ps vanene vyo: die e Marl, welche mit .. .…. Prozent jährli zu verzinsen ist.

Die Gesamikündigung und die Verstärkung der Tilgung seitens der Stadt is für die erstea fünf Jabre nah Aufnahme der Anleihe autgeslofsen.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Gun, auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf solcher von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleibeteile folgenden 1. Juli ab, längstens in 25 SJabren getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlih wenigstens 2,5 Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen find.

Wird jedoch nach Wahl der Stadt von der Tilgung | bi

dur@ Auslosung oder Anïauf abgesehen, fo erfolgt die Zurückzahlung der geshüldeten Beträge auf einmal nach Ablauf vorstehend angegebener Frist aus einem nach den Vorschriften der Aufsihtebehörde gebildeten Tilgungsfonds.

Die Auslosung geschieht im Monai Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht

vorbehalten, nach ‘Ablauf von 5 Jahren nach der

Ausgabe eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch \sämtlihe noch im Umlauf befindliche Squldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung threr Nummern sowie des Termins, an welchem die Rützahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt 3 Monate vor dem

ahlungêtermin in dem Deutschen Reichs- und

Dgs Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung ¿u Düsseldorf und im amilien Kreisblatte des Stadikreises Duisburg. Wird tte as der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Sghuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in

leider Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor-

Peiücién Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversammlung mit Ge- nehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Ka- pital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Ter- minen, am 30. Juni und 31. Dezember, von heute ab gerechnet, mit . . . - Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- folgt gegen Rükgabe der fällig gewordenen ins\{eine ezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Duisburg und den bekannt zu machenden sonstigen Zahlstellen und zwar auch in der nah dem Ein- ritte des Fälligkeitstermins folgenden eit.

Mit der zur Empfangnahme des - apitals ein- gereihten Schuldverschreibung sind au die dazu- gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspru aus dieser Schuldverschreibung er- list mit dem Ablauf von Dau Jahren nah dem Rücktzahlungstermin, wenn nicht die Schuldver- schreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadt- verwaltung zur Einlösung e wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Borlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem

S@lusse des Jahres, in welhem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Shiibuerirebligen

erfolgt nah Vorschrift der §S 1004 ff. der Zivil- |

prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Snhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrift anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Bo eie egen Quittung ausgezahlt werden.

er Ansprud is ausges{lofsen, wenn der abhanden-

ekommene Schein der Stadtverwaltung zur Ein- ösung borgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine erihtlich geltend gemacht worden ist, es set denn, baß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend- machung nah dem Ablauf der Frist erfolgt ist.

Der Ansyruch verjährt in vier Jahren. ;

Mit dieser Schuldverschreibung find halbjährlidhe Zinsscheine bis zum... ......- ausgegeben ; die ferneren Zinsscheine werden für toe Zeit- räume: ausgegeben“ werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Duisburg gegen Ablieferung des der älteren Zins- scheinreihe beigedruckten Erneuerungs\heins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider]prochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Grneuerungs-

seines werden die Zinsscheine dem Inhaber der 1884

Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver-

\ 3055 3070 3168 3257 3262 3449 3454 3506 3529 { 3598 urd 3835 über je 500 M; j c. Nr. 4015 4019 4100 4383 4419 4432 4536

4595 4742 5143 5152 5167 5220 5303 urrd 95313 über je 1000 M.

Die Kapitalbe:räge können vom L. August 1909 ab gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Erneuerungs seinen und nit fälligen Zins- seinen bei der Stadtkasse in Mainz jowie bet den Niederlafsungeu der Vank für Haudel und Jnud« strie in Darmstadt, Berlin und Fraukfurt a. M. in Emþpfang genommen werden. Fehlende Zinsscheine werden an dem au?zuzahlenten Kapital- betrage gekürzt. Die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen hört mit Ende Juli 1909 auf.

Rückstände aus früheren Verlosungen: aus 1906: Nr. 190 über 200 6; aus 1908+ Nr. 281 über 209 A; Nr. 1722 2096 2449 und 2679 über je 500 4; Nr. 4406 4450 und 5126 über je 100 A. Maivoz, den 1. Februar 1909. ; Großh. Bürgermeisterei Mainz. J. V.: Haffner.

[92765]

¡ Bei der diesjährigen Auslosung von den auf Grund des Allerhöch\sten Privilegs vom R 1880 i ausgegebenen, seit Januar 1899 zu 83è v. H.

verzinslihen Kreisaulecihescheinen sind folgende Nummera gezogen worden: I Buchstabe 4 Nr. 46 211 213 220 und 227 zu

vfühtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen | je 1000 ,

und wit ihrer Steuerkraft.

Buchstabe W Nr. 1.10 31 38 39 42 50 73 77

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung 82 88 97 107 117 118 und 145 zu je 500 4

unter unserer Unterschrift erteilt. Duisburg, den . . ten... .... 190 Die {städtische Finanz-, Der Oberbürgermeister: Anlcihe- und Schulden- tilgungtkommission. (Stadtsiegel.) Ausgefertigt : (Eigenhändige Unter|chrift des damit von der Stadtverwaltung beauftragten Kontrollbeamten.)

Buchstabe © Nr. 22 26 44 72 90 96 und ‘102 zu je 200 M.

Dieselben werden den Besißern mit der Auf- forderung hierdurch gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu - gebörigen Zins- und Erneuerungss{heine bei der biesigen Kreiskommunalkasse oder beim Schle- sischen Bankverein in Breslau vom L. Juli 1909 ab zu erheben. Die Verzinsung hört mit dem gedachten Fälligkeitstermine auf.

Der Betrag eiwa fehlenter Zin#s{eine wird vom

Rheinprovinz. E Düsseldorf. } Kapital gekürzt werden.

Binslo le Es Bon Drn ine Eulösunó per 1. Iult 1908 ga zu der Schuldv reibung der Stadt Duisburg der Nr 62 er 00 T E E e A Ja T E E über .. E Lublinit, den 29. ZFanuar 19:9. E O eris: Lea Mark s IFNGERE DeLRN A BNREEE p ao D 0e n § ppa amma cia

[90846] Bekauntmachung. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen | Die Eiulösung vou Schuldver schrelkulgen dessen Nückgabe in der Zeit vom . . . ten... ..., der Stadt Manuheim betr. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung a ende städtishe S@uldversreibungen wurden für das Halbjahr vom... ten. ....…. 19... . {auf die beigeseßten Termine zur Heimzahlung ge- e i E I 19 . bei der | zogen:

0 S ÍC L Stadtkasse in Duisburg oder bei den bekannt ge- machten sonstigen Zahlstellen.

Duitburg, den ten s 190

Die städtische Finanz-, Der Oberbürgermeister: Anleihe- und Schulden- tilgungskommission. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Arspruch aus diesem Zinsscheine erlischt: mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge- woxden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- lat dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver- jährt der Anspru innerhalb zweter Jahre nah Ablauf der C Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmahung des Anspruchs aus

der Urkunde glei.

Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf. z Erneuerungsscein

für die Zinsseinreihe Nr. . . - - - zur Schuldver-

reibung der Stadt pa der Anleihe vom Jahre

D E el v E De ator Sie E 6

Der Inhaber tteses Sheines ee gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung de S te Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom el S 192 010 Se IeN L A 19 . . . nebst Erneuerungsschein bet der Stadtkasse in Duisburg, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadt- verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungss{ein dem Inhaber der Schuldvershreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Duisburg, den . „ten... « «ae» 190 S

5 Die E inanz-,

Der Oberbürgermeister: Anleihe- und Schulden- tilgungskommission.

È: 0/0/0005 0 ete

{92766] Auslosung von Schuldverschreibuugen der Stadt Mainz.

Bei der heute vorgenommenen Auslosung von Schuldverschreibungen des S#4°/o igen Anlehens Lit. K aus dem Jahre 1886 wurden folgende Stücke zur Rückzahlung zum Nennwerte am 1. August 1999 berufen:

a. Nr. 51 111 195 242 243 294 345 635 704 1091 1096 1103 1110 1230 1239 1317 und 1500 über je 200 M;

b. Nr. 1529 1559 1779 1886 1965 2233 2367

2443 2596 2659 2666 2704 2833 2864 2879 3035

x. Von d-st-m 1 9/0 Aulrhen des Jahres 1881,

e E

H zu L, 1 s Hg 442 465 488 489. s e M . W zu 1000,— Nr. 53 113 144 A 335 361 E R S 560 637. E é zu M „— Nr. 134 149 1 Lag S 382 T A S URE 5 u M Nr. 9 8 E ¿ / 6 152 166

Lit. E zu 46 100,— Nr. 4 75 80.

Ux, Von dem 33 °/6 Auleheu des Jahres 1888, rüdzahlbar-auf L, Juli 19093:

Lit. A ¡u 4 2000,— Nr. 19 54 71 172 174 312 383 388 459 679 686 694 755 826 853 869 874 945 998 1013 1036 1040 1041 1081 1129 1198 1255 1323 1334 1368 1397.

Lit. 8 zu (6 1000,— Nr. 104 210 293 311 323 449 535 591 609 635 669 684 693 702 711 760 761 790 856 917 931 949 1136 1202 1210 1281 1305 1339 1393 1446 1460 1498 1519 1601 1739 1811 1846 1886 1984 1992 2000 2009 2016 2024 2031 2194 2196 2213 2337.

Lit. © zu 4 500,— Nr. 14 36 42 76 174 995 381 382 451 479 510 519 542 545 571 576 583 720 750 811 969 994 1006 1058 1139 1163 1170 1268 1300 1304 1364 1380 1479 1529 1546.

Lit. D zu 6 200,— Nr. 45 46 118 181 220 962 302 348 377 452 463 515 548 576 584 656 674 704 718 779 795 837 886 987.

Lit. E zu (4 L007— Nr. 5 33 43 54 78 197 972 281 412 413 540 651 740 745 762 833 885 In B U de 34/0 Anleheu des J

L. Von dem oAnleheu des Jahres 1895,

rückzahlbar auf L. Augusft 20a)

E A zu «6 5000,— Nr. 14 67 202 301 350

Lit. E zu „#& 2000,— Nr. 120 121 145 184 266 269 279 657 692 801 825 859 862 983 987,

Lit. © zu (6 1000,— Nr. 42 104 229 267 308 341 397 402 412 493 527 571 685 735 738 904 971 976 1074 1098 1109 1271 1341 1365 1366 1457 1466 1581 1€00 1672 1931.

Lit. D zu (6 100,— Nr. 168.

LV. Vou dem 33°/o Aulehen des Jahres 1897 __ rüdckzablbar auf L. Mai 1909:

Lit. A zu 4&6 #000,— Nr. 58 93 117 207 314 386 395.

Lit. W zu 4 2000,— Nr. 5 50 52 65 85 124 135 165 313 489.

Lit. © zu G 1000,— Nr. 14 20 58 90 100 130 133 229 230 355 397 466 521 706 795 817 900 906 1044 1074 1096 1141 1222 1279 1328 A e Os En 1633 1669.

: iu Nr. 44 110 132 291 438 443 453. S Lit. E zu 4 L000, Nr. 51 88 160,

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