1909 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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M 34,

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 9. Februar

Berichte von deutshen Fruchtmärkten.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1909.

Qualität Am vorigen Außerdem wurden 190 Durchschnitts- am Marktt 9 gering mittel | gut Verkauste Verkaufs- pre | Markttage „Spalte D Februar Marktorte Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge vet 1 Doppel: (Pnitivo F Shägung verfaust Tag niedrigster | höchster | niedrigster | höchster niedrigster | höchster [Doppelzentner] - preis (Preis u L 2A S M d“ t M d d t d“ d Weizen. = 18,70 18,80 19,70 19.80 20,50 o S Gh E T 18/50 | 19,45 1945 20,40 2040 300 5 820 19,40 19,40 5,2 3 P , 5 : Oreer Es 1940 19:40 19.60 19,60 19,80 19 80 16 314 19,60 19,40 1,2. ° e E E / j 20; 20,50 ; / : ° N E 19.10 1910 S 2110 | 21,10 460 9 246 20,10 19,90 6,2. 20 Kernueu (enthülster Spelz, Dinkel, Feseu). Sl Babenhausen E 2e 21,20 | 21,20 | 2130 | 2130 | 2148 2140 24 | 4664 21,33 21,20 ; ¿ Aulaeifen E E A A B S 21/50 21/50 5 S 7 151 21,50 21,20 L 2. : 5 Geislingen 2080 20,40 20,80 90,80 21,00 21,60 177 3729 21,13 20,73 | 25. 1. ; Roggen.s j : 8, Posen S 15,69 15,60 15,70 15,80 50 786 15,70 15,62 5, 2. i - E S 15,20 15,30 15,70 5, : : ; Z . Strehlen Le E 1600 16/00 16,35 16,35 16,70 16,70 320 5 216 16730 16,30 5.2, - Grünberg Sl. a e s z j ¿ Ï s ,80 15,80 16,00 16,00 : Dage L S Ee 16160 1660 1200 17,00 17,20 17,20 37 629 17,00 17,00 1.2, : s Meida A Hs 12/50 15,560 | , 16,50 16,50 380 6 080 16,00 16,00 6.2. 15 : L Es 15,50 16,50 ° Aalen S N 1580 15.80 16.00 16,14 16,40 16,40 36 576 16,24 16,09 | 25.1. : Gerste. : N 8. osen ae E 16,80 17,00 p = 10 169 16,90 1670| 2 s v A T ACoO a0 O O 80 116,00 4 i / : 9 A ¿7+ Braugerste 17,00 | 1740 | 17,50 | 18,00 ? ; ; o lStreblen Sl ae l 05,00 15,50 16,60 16,60 17,75 17,75 330 5 478 16,60 16,60 5,2, : o wenbera. i Sl R s N 147/00 17,00 1750 17,50 18:00 18:00 / t ; - | Oppeln n R L c A16:40 16,40 16.60 16/60 16,80 16.80 96 432 16,60 16,60 1.2. ; A ESulbas E Sl 21600 16,00 17,00 17,00 18,00 18,00 : : j / / Z E Safer. S real El: 1400 14,80 14,90 15,40 15,50. | 16,00 a É f ; E s Stel S E e 15,00 15,00 15,35 15,35 15,50 15/50 100 1530 15,30 15,30 5.2, 7 a Grünberg i. Sl. « « » « «+ « «6» 16,40 16,50 2 E ? j j : « | Löwenberg i. C u 15,00 15,10 15,20 15,20 S : : : Oa e s s s Cl 15,00 15,00 15,40 15,40 15,60 15/60 61 919 15,07 15,40 12. ; U E s 15,00 15,00 16,00 16,00 17;00 17,00 S ; e E is 1250 12,50 14,00 14,00 15,50 15,50 70 1020 14,57 14,00 6 2, 5 S s 418/00 16,00. | 16/20 16/20 1640 16:40 f ; ll E 1560 15,60 16,00 16,22 16,60 16/60 16 256 16,03 O L s s Meblis tete T eze e E 16,20 16,20 _ 26 418 16,20 16,50 1. 2, ; E emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Se auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur@hschnittspreis wird aus den unabgerundeten

Berlin, den 9, Februar 1909.

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Deutscher Reichstag. L. Sigung vom 8. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tageé ordnung steht die Fortseßung der zweiten Berat, des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Fest- stellung des Neihshaushaltsetats für das Nech-

nungsjahr 1909, und zwar: „Etat für das Reichsamt des Innern“.

Ueber den Anfang der Sißung ist , in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

f Abg. Irl (Zentr.) fortfahrend: Der Staatssekretär sollte die ntwicklung, die alle ftaatserhaltenden Kreise dem Handwerk wünschen, dadur fördern, daß die Handwerkëkammern als solche bei er Regierung mehr Entgegenkommen finden, damit au die Hand- werker mehr Vertrauen zu den Kammern fassen. Bisher mangelt es ret sehr an diefem Entgegenkommen, obglei ih nicht zögere anzu- erkennen, daß einige Regierungen, fo namentli die bayerische, si urhaus in dieser Richtung verdient gemacht haben. Namentlich wird ihre Tätigkeit in der Richtung der Erstaitung von- Gut- ahten über allgemeine Fragen fast gar nit in Anspruch genommen. (Der Staatssekretär des Innern Dr. von Beth- zann Hollweg erscheint am Tische des Bundesrats.) Wenn er Polizeipräsident von Berlin sich bei der Ernennung -von E verständigen die Vorschläge der Handwerkskammern nur zu nem kleinen Teile zu eigen macht, so ist das nit geeignet, das all- Femeine Vertrauen zu den Handwerkskammern zu erhöhen. Tarifyerträge nnen mit Nußen für beide Teile nur abgeschlossen werden, wenn beide de organisiert find; daher auch das Bestreben der Innungen, abe, Arbeitgeberverbänden kTorporativ beizutreten. Dagegen is nun eich u. a. eine Verfügung des preußishen Handelsministers ein- sege ritten, wona ein folches Vorgehen der Innungen mit dem Ge- diesem Widerspruch stehen foll. Während einige andere Regierungen die y Vorgehen nihts in den Weg gelegt haben, {chlägt also gerade ftebe peußische Regierung hier ein Verfahren ein, das den be- „*enden wirtshaftlihen Verhältnissen direkt widerspriht. Auch der Lege eis, daß den Innungen noch zahlreihe andere Aufgaben ob- Thu kann nit verfangen ; denn | diefe anderweitigen Aufgaben aaa durch die Innungen und die Innungsverbände keineswegs vers- preuß 0t- Leider haben sich aus diesem Anlaß bereits einige a [he Innungen aufgelöst. Ih bitte den Staatssekretär, f al hinzuwirken, daß dieser preußische Erlaß außer Wirk- grofß eseßt wird. Es Taufen in diesem Jahre eine die é enge von Tarifverträgen ab; der Abschluß und fas rneuerung folcher würde wesentliG gefördert werden, Viel ggEA Berufsvereinen die Rechtsfähigkeit gegeben - würde. | GE Feunruhigung im gewerblichen Leben, eine Mafse von Streiks zune us\perrungen könnten dadur vermieden werden. Bei der [enden Ausdehnung von Tarifverträgen, die für das ganze tarif gebiet Geltung haben, mat fich der Mangel eines Reichs- sei ntes, einer obersten s{chiedsgerichtliGen Behörde zur Ent- N atürlis von Streitigkeiten aus Tarifverträgen, immer mehr fühlbar.

EaE ch müßten in dieser Behörde tüchtige sachverständige die Zer aus allen Teilen des Reiches sigen. Die Beshwerden über

liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betre

leiweißverwendung sind ja zum großen Teil berehtigt, aber von

Kaiserlihes Statistishes Amt. i; van dex Borght.

dem Abg. Zubeil doch übertrieben worden. Das Lithopon ist kein ausreihender Ersaß dafür; auch das Diamantweiß is nur eine Art Lithopon. Die Forderung des Abg. Zubeil, daß die Arbeit- geber Arbeitskittel liefern sollen, geht zu weit; diese Lieferung würde ein ordentliher Gehilfe gar nicht annehmen. der Resolution Lattmann bezüglich des § 34 des Gewerbeunfall- Versicherungsgesetes sind wir nit einverstanden, denn er geht uns zu weit; wir beantragen unsererseits, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei der bevorstehenden Aenderung des - Unfallversicherungs- gesetzes eine Bestimmung dahin vorzusehen, daß bei Ansammlung des Reservefonds in den Berufsgenossenschaften in besonderen Fällen der Bundesrat Erleichterung gewähren kann.

Säwhsisher Wirklicher Geheimer Rat Dr. Fischer: Der Abg. Zubeil hat am Sonnabend eine lange Rede gehalten. Ich bin seiner Rede eine Stunde lang gefolgt; ih habe meine Aufmerksamkeit, um ein biblishes Wort zu gebrauchen, zwishen Gerehten und Ungerechten gleihmäßig verteilt. Nach einer Stunde war ih des trockenen Tones jatt, der trockene Ton soll nicht auf den Abg. Zubeil gemünzt sein. Aus dem Parlamentsheriht des „Vorwärts“ er- sehe ih nun, daß der Abg. Zubeil sich direkt an mih gewandt und sein Bedauern ausgesprochen hat, ‘daß ih "niht da sei. Er griff meine Regierung wegen einer Verleßung des Reichsvereins- gesezes an. In Leipzig besteht ein soziäldemokratischer Wahl- verein, der mehr als 23 000 Mitglieder hat und sich über 60 Ort- schaften erstreckt. Selbstverständlih wechselt ein folher Riesenverein immerfort seine Mitgliedschaft, und von einem abgegrenzten ge- \chlossenen Kreis von Personen, wie das Reicsgericht ihn für Vereinsversammlungen verlangt, die nicht als öffentliche angesehen werden sollen, kann da keine Rede sein. Es sind da Tanz- vergnügungen veranstaltet worden, wobei jedem Tanzlustigen, der sich in cine Liste eintrug und den hohen Betrag von 10 - erlegte, der Zutritt gestattet war. Das war keine ges{lossene Vereins- versammlung mehr. Meine Regierung übernimmt die volle Ver- antwortlihkeit für die Entscheidung, die sie getroffen hat, und mit welher der Staatssekretär in keinem Zusammenhang steht. Ueber den Vorwurf E Ang des Vereinsgeseßes brauche ih danach kein Wort mehr zu vertteren.

Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Wir habeù troß der “Aus- führungen des Staatssekretärs über die Auswüchse des Koalitions- rechtes immer noch Ursache genug, für das Koalitionsrecht derjenigen einzutreten, die es noch nit haben oder denen es wieder genommen wird. Wir haben anderseits nicht in Abrede stellen wollen, daß ih gewisse Erscheinungen gezeigt haben, die ihm für seine Darlegungen eine geeignete Unterlage zu bieten schienen. Der Staatssekretär hat auf Cöln hingewiesen, um zu zeigen, daß auch dort, wo rein geseßli juristisch ein Eingriff nicht möglich ist, dennoch die Autorität des Staats sich als ein Bestandteil der öffentlichen Meinung zur Verurteilung derartiger Uebergriffe erweist. Die Frage - des Koalitionsrechts läßt ih heute vielfah so aus- sprehen: Wo ist der Schuß der \chwächeren Verbände gegenüber den stärkeren? Wir befinden uns dabei in gewissem Sinne auf der zweiten Stufe des Kampfes um den Arbeitershuß. Auf der ersten handelte es sich um den Schuß des einzelnen Arbeiters als Individuums gegen übermäßige Ausnußung, auf der zweiten Stufe wird es sich darum handeln, diejenigen Verbände, die au als Ver- bände von fo und so viel Schwachen wieder zu {wah sind, so gut wie vorher der einzelne dem einzelnen Unternehmer gegenüber, dur

L ende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in ben leßten sechs Spalten, daß entsprechender T T It.

den Staat in ihrer Existenz zu \{chüßen. Ebenso wie es früber bi der Schuß der arbeitenden Einzelpersönlichkeit durch E Ge gebung sei unmögli, die Industrie werde ruiniert, er“ gehe über die Staatsaufgaben hinaus, so wird man auch hier wieder fagen, der Schuß der schwächeren Verbände habe dieselben Gefahren. Wie dringend diese Fälle find, wird uns nahe gelegt durch die Vorgänge in Augs- burg und in Oberschlesien hinsihtlih der technischen Angestellten. Der Generaldirektor der Gieshe-Grube, Geh. Oberbergrat ÜUtemann, erwiderte in einer Unterredung dem dienstältesten Beamten auf dessen Erklärung, daß er seine ganze Kraft der Firma widme, sih aber sein Koalitionsrèht und feine persönliche Freiheit niht nehmen lassen würde: „Ah was, Koalitionsrecht und persönlihe Freiheit {ind Phrasen; was bietet Ihnen der Bund? Das Vermögen des Bundes beträgt höchstens 1 9% des Vermögens von Giesches Erben. Was liegt Ihnen näher : die Interessen der Gewerkschaft, in denen Giesche steht, oder die Interessen des Bundes, der ih gegen diese Gewerkschaft rihtet?“ Als der Angestellte seine Ansicht wiederholte, erwiderte “ihm der Generaldirektor :. „Dann sind Sie entlassen; verlassen Sie Ion, die Grube.“ Dann bemühte er si, den Angestellten noch einmal seine ersten Ausführungen kflarzulegen, und als verschiedene Ingenieure “thm nacheinander erklärten, daß sie auf dem Standpunkt des zuerst befragten ständen, sagte er nacheinander zu jedem: „Raus, Sie sind entlassen,“ So ging es eine ganze Weile weiter. Die Form, in der ih dieser Vorgang abgespielt hat, geht über das Landesübliche hinaus. Aber der Sachverhalt kommt troßdem nicht nur ‘einmal vor und verdient eine mindestens ebenso sharfe Zurückweisung, wte sie der Staatssekretär dem Cölner Vorgang hat zuteil werden lassen. Auf der Versamm- lung des Bundes der technischen Angestellten am Sonntag yor aht Tagen äußerte der Vertreter des Staatssekretärs, dieser“ würde, wenn er {ih informiert hätte, auf die Dinge näher eingehen. Wir erwarten nunmehr ein bestimmteres Urteil zu hören, als feine all- gemeinen Ausführungen über das Koalitionsreht. Rein juristish be- trachtet wird sich nichts machen lassen. Auf Grund des heutigen Rechts kann der Generaldirektor mit seinen Beamten so umspringen; aber es fragt si, ob es hier nit ebenso gut am Playe wär daß der Vertreter des Staats, in diesem Falle der Staatssekretär des Innern, an den preußishen Handelsminister heranträte mit der Anfrage, ob niht den unter jolhen Formen von der Privat- industrie Gemaßregelten eine Staatsstellung eröffnet werden könne. Das heutige Koalitionsreht ist unfertig. Was nüßt ein Recht, wenn man niemäanden belangen kann, der es einem nimmt? ‘Es ist sozusagen ein vogelfreies Net. Die freisinnigen Parteien haben {hon wieder- bolt Anträge gestellt, daß Bestimmungen getroffen werden, es mache ih derjenige strafbar, der jemanden durch Zwang, Drohung oder äußere Einflüsse hindert, in einen Berufsverein einzutreten, in Tom iu verbleiben, oder ihn zwingt, aus ihm auszutreten. Es \ch{eint, daß damit noch nit die ganze Angelegenheit getroffen ist. Das Wesent- liste ist die Feststellung, daß es sih um ein Privatreht handelt, welches im Arbeitsvertrag niht berührt werden darf. Es muß ver- boten setn, bei Abschließung eines Arbeitsvertrages die Frage zu stellen: Gehören Sie einem Berufsverein an und welhem? Es muß ver- boten sein, während der Dauer des Arbeitsvertrages einen Revers vorzulegen, daß die Angestellten oder Arbeiter unterschreiben sollen, sie gehören diesem oder jenem Verbande niht an. Es muß verboten

sein, daß die Verbands¡ugehörigkeit als Entlassungsgrund ; Insofern teile ih die Ansicht des Staatssekretärs, Ie Iris