1909 / 34 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Albrecht (Soz.) erklärt dem Abg. Ri-sebera gegenüber, daß er niht von nationalen, sondern von gelben Eewerkschasten ge- fpro#en habe.

Es es weitere persönlihe Bemerkungen der Abgg. Kulerski (Pole) und Rieseberg (wirish. Vgg.).

Sthluß 6!/, Uhr. Nächste Sißung Dienstag 2 Uhr. (Forisezung der Beratung.) L : i

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sißung vom 8. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Geseßentwurfs zur Abänderung des Geseßes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen, vom 83. März 1897 auf Grund des Berichts der XI. Kommission.

Die Kommission beantragt außer der Annahme des Gesehentwurfs in der Kommissionsfassung eine große Reihe von Resolutionen und zwar betreffs a. Maßnahmen, um N Lehrer zunächst in mehrklassige Schulsysteme zu bringen, b. Besezuhng der Stellen der alleinstehenden und ersten Lehrer an zweiklassigen Schulen nur mit Lehrern, die im Schuldienst bereits sich bewährt haben, c. Gewährung des erhöhten Grundgehalls auh an die Lehrer, die ein mit der Schulstelle dauernd verbundenes Amt ver- walten, d. allmöähliher Abtrennung der niederen Küsterdienste, e. Vermeidung einer ungünstigen Berehnung des Dienstalters dur verspätete Beeidigung oder verspäteten Eintritt der Lehrer und Lehrerinnen in den öffentlihen Schuldienst, f. höherer Amtszulage für Leiter größerer Schulen mit weniger als sechs aufsteigenden, aber einer größeren Zahl von Parallel- Tassen, œ. Erleichterung der Nahzahlungen zur Alterszulage- fasse für Lehrer, die von Privatshulen in den öffentlichen Schuldienst . eintreten, durh Gewährung von Etatsmitteln,

Gewährung einer Familienwohnung für verheiratete Lehrer auf dem Lande oder entsprehender Mietsentschädigung, i. Vorschriften über die Beschaffenheit der Dienstwohnungen Und die Rechte und Pflichten der Wohnungsinhaber, K. eincs anderen Maßstabes als der Anzahl der Schulstellen für die Verteilung der Leistungen der Schulverbände an die Alterszulagekassen, sowie anderweiter Abgrenzung der Kassen- bezirke, 1, Verstärkung des Fonds für die Errichtung neuer Squlstellen im Etat, m. Erhöhung der Staatsmittel für die

ehrerruhegehälter und Reliktenbezüge und für emeritierte Lehrer, n. Erhöhung des Dispositionsfonds für die früher pensionierten

chrer, ‘0. Vorlegung einer Novelle zum Lehrerpensions- und

Reliktengeseß behufs Erhöhung der Staatsbeiträge, p. geseß- liher Regelung des mittleren Schulwesens, q. Gewährung von Neisekoslten und Zeugengebühren für Lehrer durch die Gerichte, r. Beilegung der Ämtsbezeichnung „Rektor“ bezw. „Hauptlehrer“ für Schulleiter. L

…_Die Abgg. Schiffer - Magdeburg (nl.) und Für- bringer (nl.) beantragen ferner:

die Regierung zu ersuchen, durch einen Nachtragsetat Mittel zur Unterstüßung leistungsschwacher Gemeinden und Shul- verbände tereitzustellen, welhe durch die den Besoldungsgesetzen beigelegate rückwirkende Kraft in eine unverschuldete Notlage ge- raten find.

. Nach 1 der Kommissionsfassung seßt sich das Dienst- einkommen der an einer öffentlihen Volksshule endgültig an- gestellten Lehrer und Lehrerinnen zusammen aus Grundgehalt, Alterszulagen und freier Dienstwohnung oder Mietsentshädigung, wozu _nochch Orts- und Amtszulagen treten können.

Kommisionsreferent Abg. von Ditfurth (konf.) bebt einleitend kurz hervor, daß es der Kommission aks nüßlih und \{ließlich als unumgänglich erschienen sei, aus der Vorlage, die fic als eine Novelle zum Lehrerbesoldungêgesetz von 1897 prâsentiere, ein gänzli neues Lehrerbesoldungsge]eß mit anderer Verteilung des Stoffes t gestalten. Die Kommission habe zuerst die generelle Frage der Ginrihtung von Besoldungskafsen erörtert; für diese Idee habe sich eine Mehrheit nit ergeben, Es seien dann die Fraçen der Organisation der Alterszulagen und der Gehaltssäße für die Rektoren und für die Lehrer behandelt worden. Die Vorlage, wie sie jeßt an das Haus gelangt sei, stelle den {ließliGen einstimmigen Beschluß der Kommission dar. 2

Abg. Freiberr von Richthofen (kons.): Der Präsident gestattet gewiß, bet § 1 des Kommissionkentwurfs au generelle Gesihtspunkte zu erôrtern. Ih will nicht auf alle Einzelheiten des umfangreichen, äußerst sorgfältig zusammengestellten Berichts eingehen, aber meine Fraktion hält es für notwendig, einzelne Gesichtépunkte hinsihtlih der Stellungnabme zu_ den Grundlagen des ganzen Gesetzes zu betonen, um Mißverständnisse zu beseitigen, die sowohl im éyrersiauve als au in den mittleren und kleineren Städten entstanden sind. Die Kommission hat fowobl quantitativ. als auch qualitativ eine kulturell bedeutsame Aufgabe zu erledigen gehabt, und daß diese Aufgabe erledigt worden, ift dem Entgegerkommen aller Parteien wie der Regierung zu ver- danken. Diese Anerkennung darf ih auch für meine Fraktionsfreunde beanspruGen. 8 is, wie ih meine, nit ritig, für eine einzelne Partei oder für einen Parteiführer das Verdienst um das Zustandekommen des Gesetzes in erfter Linie in Anspru zu nehmen.

on allen Seiten, au von den Freisinnigen, if ein erhebliches Ent- gegenkommen bekundet worden; leider hat die freisinnige Presse das

erständnis dafür niht überall in demselben Maße gezeigt. So stellt die „Vossishe Zeitung“ eine Reihe von Beschlüssen zusammen, welWhe die Konservativen veranlaßt oder verhindert bâtten, und fügt inzu: „So sehen die Konservativen aus, und so ihre Taten zu Gunsten der Lehrer!" Es is bedauerlih, wenn derart herausgerissene oder mißveistandene Dinge aus den Kommissionsverhandlungen in die Oeffent- felt kommen und zur Agitation im Partetiinteresse benußt werden. Unsersei!s- ist das „niht ges{ hen, wir haben bei diesen chwierigen Verhandlungen ein großes Entgegenkommen bewiesen. Jh mögßte ogar für unsere Kompromißfreudigkeit die Priorität in Anspru Be men. _ Wenn auch die Besoldungso:dnung für die unmittel- aren Staatsbeamten son erledigt ist, so ist es doch nit Unbesheiden, wenn ih hier namens der Lebrerbesoldungs- kommission erkläre, daß wir zuerst auf diesem Wege gegangen find und unser Vorgeben wohltätig, ansteckend auf die verstärkte Budgetkommission gewirkt hat. Hätte unser Berit früber fertiggestellt werden können, so wären wobl jene Mißverständnisse at mögli gewesen. Es handelt sich hier au um ein Geseßz 20s für die. ganze preußishe Veonarcie gelten soll; da wird es auer einzelne Fälle und Verhältnisse, besonders Grenzfälle geben, in genen ein folches allgemeines Gese zu Härten führt; da wird es Sathe zer Ausführung des Gesetzes sein, mögli mildernd einzuwirken. enn ich von Mißverständnissen unter der Lehrerschaft bezügli der Sehaltsfestsebungen und anderer Besüimmungen spra, so erkenne i oh an, daß in leßter Zeit auh ia diesen Kreisen eine wesentli rubigere Auffaffung Plaß gegriffen hat. Dke Artikel, diz zuerst in er Lehrerpresse gegen die Vorlage publiziert wurden, waren zum Sell nahezu feindlicer Natur; jexzt ist eine objektivere Würdigung Ek, Kommissionsbeschlüse wie auch der Vorlage wahrzunehmen. S Zuschrift des Vorsißenden des Preußischen Lehrervereins spricht E tete „Wünsche aus, die bei der zweiten oder dritten 9 Verüdsichtigt werden möhten, aber es heißt tann: Wir

haben Feine8wegs bie Absicht, irgendwie. gegen das Zustandekommen dieses wichtigen Gesetzes, welhes Tausenden von Kollegen erhebliche Verbesserungen bringen wird, anzukämpfen. In der ersten Lesung haben namens unserex Fraktion Herr von Ditfurth und ih dasjenige ausgeführt, was wir grundsäßlich zu der Frage zu betonen hatten: ein aus- fömmliches Gehalt für den Lehrer, um seine Berufsfreudigkeit feinem {weren Amt gegenüber tunlihst zu erhöhen, Prüfung der Frage, ob vielleiht bei der Regelung der Alterszulagen für die Lehrer noch günstigere Bestimmungen getroffen werden können, dann den Wunsch: möglichst gleihes Gehalt für den Lehrer in Stadt und Land. Aut bezüglich unseres Vorschlages der Schaffung von Besoldungskafsen, die hauptsächlich der Entlastung leistunas\chwacher Schulverbände dienen sollten, haben wir unsere Wünsche zurückgestellt zu Gunsten des Kom- promisses. Die Notwendigkeit, die Lehrergehälter zu erhöhen, baben wir ebenso anerkannt, wie wir die Notwendigkeit einer Erhöhung der unteren Beamtengehälter betont haben. Die Kommission is weiter gegangen als die Regierungsvorlage, fie hat als Grundgehalt 1409 stait 1350 4 für Lehrer festgeseßt, für Lehrerirnen 1200 statt 1050 46. Jeder Lehrer wird neben freier Dienstwohnung durch die Aiterszulagen mindestens 3300 1 erreichen, jede Lehrerin 2250 4. Meine Freunde haben es nun keineswegs verhindert, wie es behauptet wurde, die Zulagen günstiger zu regeln. Es ergab si aber eine Grenze in der Leistungs- fähigkeit namentlih der kleinen und mittleren Kommunen, die mit einem wahren Petitionssturm sch wehrten. Wir wollten keine un- erfüllbaren Versprehungen machen, haben aber in einer-Resolution unsere Wünsche dahin ausgesprochen, die Regierung möge Ermitt- lungen anstellen wegen Einführung eines anderen Verteilungsmaßstabes (der Schulverbände), um die Leistungen der Alterszulagekassen neu zu regeln. Wenn wir anderscits den Kommunen hohe Be- laftungen troßdem auferlegen mußten, so geschah es mit vollem Bewußtsein im Interesse der Lehrershaft. Wir bielten ein Normalgehalt für Stadt und Land für notwendig und wollen Ortszulagen nur in Ausnahmefällen zugelassen sehen. Die Regierung erklärte die Besoldungskassen für unannehmbar, wir find von ihren Gründen nit vollständig überzeugt worden, geben aber zu, daß vor allem der Landflucht der Lehrer in die großen Städte vorgebeugt werden muß. Die Ortszulagen sollten ganz \chematish eingeführt werden. Es muß aber auch bedaht werden, daß in Städten mit 25000 Einwohnern ganz andere Teuerungs- verhältnisse herrschen können als in größeren Städten. Wir haben uns bereit gefunden, an die historishen Verhältnisse anknüpfen zu lassen, so daß jeder Lehrer mindestens 500 ( mehr gegen den früheren Zustand zu erwarten hat. Im ganzen hat über die Orts- zulagen die Selbstverwaltung zu entscheiden und foll die Auf- sihtsbehörde ihren regulierenden Einfluß nur dahin geltend machen, daß nit unter gleichartigen Verhältnissen ungleiWartige Bezüge eintreten. Besonders den ersten und alleinstehenden Lehrern glaubten meine Freunte eine Amtszulage geben zu müssen. Die Lehrerschaft muß seßhaft gemaHt werden, und gerade den alleinstehenden Lehrern liegen wihiigere Aufgaben ob als im allgemeinen den Stadtlehrern. Wir würden es au sehr bedauern, wenn das Herrenhaus an- den Bestimmungen bezü.lih der Beitragsleislungen des Staates zu den S@ullasten etwas abändern würde. Meine Partei wird den Ver- einbarungen der Kommission folgen und keine Abänderungsanträge stellen. Wir hoffen, daß die vorgeshlagenen Verbesserungen dazu bei- tragen werden, die O der Lehrer an ihrem witigen Beruf zu vermehren, und der Lehrershaft neuen Zuwachs zuführen werden, \o- daß der Lehrermangel s{windet; wir sehen in dem Kompromiß ein Werk im Interesse der Lehrerschaft, der Schule und des ganzen Vater- landes,

Abg. Kesternich (Zenir.): Dur diese Vorlage verbessert sich die Lehrerstellung im allgemeinen. Bei dem Vergleih der Lehrer mit den Verwaltungsbeamten handelt es {ih nicht darum, daß die Lehrer sich mit den Beamten vergleichen, sondern darum, daß ein nah ihrer Ansicht berechtigter Maßstab fixiert wird. Unser Antrag, das Grundgehalt auf mindestens 1500 46 zu bemessen, ist leider gesheitert,- aber id bezeuge gern, daß die Kommissionsfassung schon einen großen Fortschritt für meine Standesgenossen darstellt. Für den Osten erhöht fich das Endgehalt, das allerdings exst nah 31 Jahren erreicht wird, um 800 kis 1300 4, für den Westen um 600 bis 1200 4. Wir begrüßen au, daß das Einkommen der Lehrerinnen ihrer Bedeutung entsprechend erhöht ist. Das bisherige Grundgebalt der Lehrerinnen auf dem flzchen Lande betrug bei uns im Westen vielfah nur 800 4 und das Endgehalt nicht über 1700 Æ. Nach der Kommissionsvo1lage beträgt das Grundgehalt der Lehrerinnen 1200 und das Eodgehalt 2250 46. Mit Dank erkennt ferner die Lehrerschaft an, daß die Regierung die Alterszulagen nicht unter 200 #4 normiert hat; auch der Wunsch der Lehrer, die Zulogen in der Zeit, wo die Bedürfnisse der Lehrerfamilien am größten sind, zu verstärken, ist erfüllt, insofern die Zulagen für die „dritte und vierte Stufe 250 6 betragen. Leider konnte nit an den Alterszulagesäßen der Regierungsvorlage für die. Lehrerinnen feft- gehalten werden; ebenso scheiterte die Herabseßung der Frist für das Auf- steigen bis zum Höchstgehalt von 31 auf 28 Jahre an dem Widerspruch der

egierung. Wir bedauern das um so mehr, als nur ein kleiner Bru®teil der Lehrer und Lehrerinnen das Höchstgehalt erreiht. Das Einkommen aus Kirchenämtern wird nur zum Teil auf das Grund- gehalt angerehnet; auf den alten Wuns der sogenannten Küster-

lehrer nach voller Aurechnung ist keine Rücksicht genommen worden; *

aber auf Grund der Resolution der Kommission, die einstimmig gefaßt ist, wird hoffentlih für die Zukunft eine größere Anrehnung erreiht werden. Von ganz besonderer Bedeutung für die Landlehrer ist die Bestimmung, daß bei Bemessung des Ruhegehalts ein Dzr&schnittssaz der Mietsentschädigung innerhalb der Provinz angerechnet wird, wodur das hartempsundene Mißverhältnis der Nuhegehaltsbezüge zwishen Stadt- und Landlehrern ausgeglichen wird. Im allgemeinen ist sehr viel für die Landlehrer und Lehrerinnen durch das Wohlwollen der Regierung und aller Parteien erreiht worden, die Landlehrer werden aus ihrer bisherigen traurigen Aus» nahmestellung berausgenommen. Die Verabschiedung des Gesehes wird Rube und Zufricdenheit in die Kreise der Landlehrer bringen, es wird sich auch als wirksames Mittel gegen die Landflucht der Lehrer erweisen; dann werden wir wieder einen seßhaften Lehrerstand auf dem Lande haben. Für diejenigen Lehrer, die {on bisher ein höheres Einkommen beziehen, als die neue Gehaltsordnung vorsieht, wäre eine festnormierte Gehaltserhöhung erwünscht gewesen, aber die Kommission hat wenigstens die Bewegungéfreiheit der Schulverbände in dieser Hinsicht besser gewahrt als . die Regierungsvorlage. SIch bin Anhänger der Gleichstellung des Gchalis, und der Orts- zulagenparagraph wird in Lehrerkreisen mit fehr gemishten Ges fühlen beurteilt. Er wird Nörglern und Heßern ein willkowmmenes Mittel sein, die Landlehrer zu - beunruhigen, man ist bereits fleißig bei der Arbeit. Die Lehrer werden ih aber hoffentlich nit stören lossen und den Heßern und Heßbläitern die Tür weisen. Ih kann als Mitglied der Kommission sagen, daß wir den Finanzminister nicht haben ¿ur Rube kommen lassen, bis wir die Höchstgrenze des Erreichbaren erreiht hatten. Man weiß nicht, wann ie Ortszulagen ihren Anfang nehmen, wie bo sie bemessen und wie fie gstaffelt sind. Nur die Höchstgrenze kennt, man. as ist nicht geeignet, Zufriedenheit in die Lchrerkreise zu bringen. Der Orts- zulagenparagraph wird neue erheblíhe Anforderungen. an die Ge- meinden stellen, dagegen will man ihnen das Recht auf die Staats- beiträge zu den persönlihen Schullasten entziehen. Ih kann mich der Sorge nicht ektschlagen, doß die Städte sich_durh niedrige Orts- zulagen \{chadlos zu halten suhen werden. Die Ortszulagenfrage wird zu erbeblihen Konflikten zwisden den- städtishen Verwaltungen und der Staatsregierung führen. Ich habe jedoch das Vertrauen, daß die Regierung die ihr im § 20 gewährte Befugnis so benußen wi:d, daß der Ortszulagenparagraph bei der Ausführung weder Härten noch Ungerechtigkeiten gegen die Lehrer hervorbringen wird. Ein Mehraufwand von 150 bis 200 #6 bedeutet für viele kleine [eistungs\chwache Landgemeinden, deren Einwohner s{wer um das täglihe Brot zu ringen haben, {hon eine erbeblihe Steigerung des Prozentsaßes der Gemeindeumlagen. Hoffentlich wird die Regierung

folchen Gemeinden angemessene Zuwendungen aus dem bereitgestellie1 Ergänzungsfonds machen. Nah welchem Maßstab soll die Leistungs- fähigkeit der Gemeinden überhaupt bestimmt werden? Wird man eine Gemeinde als leistungsfähig betraten können, wenn sie keinè oder nur geringe Umlagen zu erheben braucht? Das würde ih nicht für richtig halten. In meinem Wahlkreis gibt es mehrere Ge- meinden, die wegen ihres Waldbesißes die Erhebung von Umlagen überbaupt entbehren können. Während eine Gemeinde zu den persönlihen Schullasten auf Grund des neuen Ae etnen Staatszuschuß von 1172 4 erhalten würde, würde sie, falls man sie für leistungsfähig erklärte, nahezu 400 9% Kommunal- gemeindesteuer erheben müssen. Ih wäre dem Minister dankbar, wenn er erklärte, daß der § 40 die von mir angezogenen Fälle nicht trifft. In ten Ortszulagen liegt eine große Gefahr für die kommunale Be- lastung der in Betraht kommenden Schulyerbände. Es liegen uns nach dieser Richtung verschiedene Petitionen vor. Der Rheinländer ist nun einmal ein geborener Skeptiker, wenn es sich um die Ver- teilung von Staatsmitteln handelt. Es war“ der Wunsh meiner Partei, daß den Städten und größeren ländlihen Schulverbänden die bisherigen Zuschüsse weitergezablt werden, weil wir keine Beunruhigung dieser Schulverbände veranlassen wollten ünd anderseits große Be- denken tragen, der Staatsregierung einen so erheblichen Dispositionsfonds zur Verfügung zu stellen. Da wir dies nicht erreihen konnten, ist es meiner Partei sehr {wer gefallen, dem Kompromiß beizustimmen; wenn sie es troßdem tut, so geschieht es unter der bestimmten Vorau?sezung, daß bei der Ausführung des Gesetzes alle Härten und erheblihe Belastungen der Schulyerbände vermieden werden. “Sollte das mit den bereitgestellten Mitteln nicht möglich sein, so würden. wir fie gern angemessen erhöhen. Wir stehen auch der Frage nihti aleihgültig gegenüber, von welchen Ständen die neu erforderlichen Mittel aufgebracht werden. Den Lehrern würde die Freude an ihrer Aufbesserung wesentlich getrübt werden, wenn die Gemeinden für die Beschaffung der zu gewinnenden Mittel zu große Opfer zu bringen hätten. Das würde auch die be- klagenswerte Folge zeitigen, e das: Verhältnis zwishen Gemeinden und Lehrerschaft immer mehr litte. Wir wünschen, daß das Gésetz, das in so erfreulicher Uebereinstimmung von Regierung und Parteien zustande gekommen ist, dem Lehrerstande und dem ganzen Lande zum Segen gereicht. 4

Abg. Dr. von Campe (nl.): Wer die Shwterigkeiten kennt, die bei diesen wie bei allen früheren ähnlihen Geseßen zu überwinden waren, und die Fülle der Probleme, die dabei zu 1ösen find, der wird es nur als erfreulich bezeihnen können, daß wir zu einer Einigung gelangt sind und die Vorlage jeßt in einer Form beraten, die getragen ist von dem einstimmigen Votum aller Parteien. Es liegt hier gewiß ein parlamentarishes Unikum vor auf - einem bisher so heiß um- strittenen Gebiete. Nicht allein dem Lehrer, auch der Sache selbst und den Parteien ift ein großer Dienst damit geleijtet. Das Gese muß sich notwendig auf ter mittleren Linie bewegen. Eine Aufwendung von 50 Millionen macht 500 4 pro Kopf aus. Alle früheren Re- formen auf diesem Gebiete haben nit entfernt die Summe ver- 1chlungen, die jeßt auf einmal mehr geopfert wird. Das jetzige Geseß verlangt also vom Staat allein 34 Millionen. Wenn der

Finanzminister \ich die entsprechenden Zahlen aus dem früheren Reform- -

geseß von 1852 an vergegenwärtigt, wird sih seinem Herzen vielleicht der Stoßseufzer entringen: O, wäre ih doch 50 Jahre früher Minister geworden; o {chöne Zeit, o sel’ge Zeit, wo man mit einigen Hundert- tausenden eine Lehrerbesoldungsverbesserung durWführen konnte. Wenn übrigens der Abg. von Richthofen für seine Fraktion und Partei in Anspruch nimmt, daß von dieser Seite unerfüllbare Forderungen nicht erhoben seien, so dünfte ih doch daran erinnern, daß in einer Versammlung in Hannover ein Konservativer es war, der ein Höchst- gehalt von 3900 H für den Lehrer verlangte, und zwar nit in 31, sondern in 28 Dienstjahren zu erreichen; und nach Zeitungs- nachrihten soll ihm auch ein Freikonservativer zugestimmt haben. Solchen Forderungen hätte niemand in der Kommission praktisch Nacbdruck gében können. Die Forderung der Gleichstellung der Lehrer in Stadt und Land is andzrseits aus unserer Partei heraus schon vor Jahrzehnten erhoben worden. Wir haben ja au sonst manches nicht erreiht, was wir erreihen wollten, wir stehen gleichsam mit einem lahenden und einem tränenden Auge dem Gesetze gegen- über, aber ih glaube, „wenn wir drei Auzen hätten, würden zwet Augen davon lachende sein. Vor allem DIrn Pen wir, baß das Gesetz endlich einmal den Versu einer systematishen Regelung der Materie macht, und in tem Sinne halte auch ih es für ein Werk von hoher fultureller Bedeutung, mit dem wir hoffentlich ret bald in den Hafen der Sélebgebumz einlaufen werden. Bei der ersten Lesung wurde dem A eine agrarishe Tendenz vorgeworfen ; es gebe nut dem Osten, dem esten werde genommen. Jch akzeptiere den Ausdruck in dem Sinne au für meine Freunde, daß es die höchste Zeit war, die zurückgebliebene Landlehrershast zu heben und ihr Niveau dem- jenigen ihrer Kollegen in den Städten zu nähern. Es it doch die Aufgabe einer vernünftigen Politik, sozial ausgleihend zu wirken, und ih habe s{lechterdings kein Verständnis dafür, wenn hier immer Stadt und Land gegeneinander ausgespielt werden. Selbstverständlich mußte ein allgemeines Besoldungsgeseß den Stadtlehrern vielleicht eine Gnttäushung mancher ihrer Hoffnungen bringen; immerhin bringt es für fie au manches Erfreuliche. Die Bedenken, die wir gegen die Vorlage haben, liegen auf einem etwas anderen Gebiete. Erstens ift es nit gelungen, einen objektiven Maßstab für die Verteilung der Staatszuschüsse u finden; dann spielt die Aufhebung der festen Beiiräge und die Erhöhung der Dispositionsfonds a einen ver- hältnismäßig recht hohen Betrag eine Rolle, und drittens kommt die Belastung der Kommunen, insbesondere der kleinen, in Betracht. Was den objekliven Maßstab betrifft, so müssen wir doch für uns in Anspru nehmen, daß unser Freund Schiffer als der einzige einen ausgearbeiteten Antrag in dieser Richtung vorgelegt hat, der an das Cinkommensteueraufklommen und das Einkommensteuersoll anknüpfte. Dieser .Maßstab hätte noch am ehesten eine Lösung ermöglicht ; aber au dieser Gedanke hat si in kein bestimmtes Schema fassen lassen, und wir mußten davon leider wieder abgehen. Seit 1885 hat #ich sowohl das Haus wie die Regierung vergeblich in dieser Richtung bemüht, und wie unsere parlamentarischen Vorfahren sind auch die amtlihen Ahnen der Herren auf der Ministerbank nicht klüger gêworden als wir ; fast s{cheint es, als ob die Quadratur des Zirkels [eihter wäre als diese Aufgabe. Jedenfalls aber war es eine der vornehmsten Aufgaben für jede Partei wie für die Kommission, die Verfassung wahr zu machen, dafür zu sorgen, daß die Gelder dahin kommen, wo die S vorliegt. Wir wollten den reihen Kommunen nehmen, was ihnen nit zukam, und. den armen geben, was ihnen versaflungamaRg zusteht. Es hat feinen Zweck, daß Orte wie Lindau und Lehrte mit rein industrieller Bevölkerung nur dasselbe bekommen wie etwa Charlottenburg und Grunewald. Was die Beseitigung der festen Staatsbeiträge anlangt, so werden die Orte, die bisher darauf angewiesen waren, hart betroffen; es ift natürli immer besser, eln Recht zu haben, als auf Zuschüsse angewiesen zu sein, welche gegeben werden können. Es ist aber eine Ucber- treibung, wenn die jeßt an uns gekommenen Petitionen der kleinen Städte sagen, sie scien jeßt einfah auf die Gnade der Staatsregierung angewiesen. Davon kann gar - keine Rede sein. Wäre das richtig, dann wäre wiiklih eiwas faul im Staate Dänemark. (Zuruf des

- Abg. Borgmann [Soz.].)— Warten wir es ab, Herr Borgmann,

ih habe das Vertrauen zur Regierung, daß die Regelung überall be- friedigend erfolgen wird. Die kleinen Städte klagen darüber, daß sie jeßt unter den Landrat kommen. Das ist für viele ein bedrütendes Gefühl. Jch“ meine aber, daß etwa unter der „Fuhhtel“ meines Freundes Eder sehr gut zu leben ist. “Sehr bedenklih aber erscheint es uns, daß der Regierung so hohe Dispositionsfonds in die Hznd gegeben werden sollen. Draußen herrscht avch vielfah die falide Auffassung, daß die Fonds gar nicht verteilt zu werden brauchien; aber für ein Parlament ist es von hoher Bedeutung solhe Fonds der Verwaltung zur Diéposition zu tellen. Die Gelder müssen nach ganz bestimmten Grundsägen dahin geleitet werden, wohin sie | bestimmungs- und verfassungsmäßig gehören Allerdings verleilen die Selbstverwaltungsbehörten und nit der