1909 / 36 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

An Steuer bringen die einzelnen Vermözensgruppen der Zensiten auf, und zwar bei einem Vermögen von mehr als S0 dog bis 20000 6 3 845 783,00 (3 550 620,60) 46 oder 8,54 (8,82) v.

« 32000 , 2779941,40 (2556 118,00) , , 6,18 (6,35) S °

32000 92000 4142 428,40 (3818 507,60) , , 9/20 (948) , , 7 592000 , 100009 , 5 634626,00 (5 151 401,60) , , 12,52 (1279) , ,; S 100000 „, 200000 , 5 604160,40 (5 076 116,20) , y 12,45 (1291) Eo z 200000 , 500000 , 6673 234,00 (6 003 957,60) , , 1483 (149) , , z 900000 1000000 , 4501 466,40 (3 988 509,80) , „y 10,00 (990) ,„, , z 1000000 2000000 , 83788 398,80 (3 399 920,00) , „, 8,42 (844) , E s SUO0.000 E a A 8 037 505,00 (6 723 571,80) , y 17,86 (1670) „, , D

Hiernach bleiben gégen das Vorjahr die sämtlihen Gruppen der Zensiten mit einem Vermögen bis zu 500 000 4 und von mehr als 1 Million bis 2 Millionen Mark mit ihren Anteilsziffern an dem Gesamitsoll zurück, während die E von mehr als 500 000 bis 1000 090 6 und von mehr als 2 Millionen Mark stärker daran be- teiligt sind. Die Vermögen über 500 000 4 bringen 36,28 (35,04) v. H., die kleinen von nicht mehr als 32000 46 14,72 (15,16) und die mittleren 49,00 (49,79) v. H. des Steuersolls, das is etwa die

Hälfte, auf.

s. Ermäßigungen und Freistellungen nach §8 17 und 19

des Gesetzes.

Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergeseßes werden diejenigen Personen, deren steuerbares Vermögen den Gefamtwert von 6000 46 nicht übersteigt, nicht zur Steuer herangezogen. Infolgedefsen sind von den einkommensteuerpflihtigen Zensiten 4669 534 (3291 775) in den Städten 3 181 957 (2297 698) und auf dem Lande 1 487 577 (994 07?) zur Ergänzungsstener nit veranlagt.

Ferner sind nah Nr. 2: a: a, O.- diejenigen Personen freizulassen, deren nah Maßgabe des Einkommensteuergeseßes zu berechnendes Einkommen den Betrag von 900 46 nicht- übersteigt, insofern der. Gefamtwert ihres steuerbaren Vermögens niht mehx als 20 090 4 beträgt. Diese Bestimmung hat in den Städten auf 77 154 (73 570), auf dem Lande auf 226 534 (232 787) und überhaupt auf 303 688 (306 357) Personen Anwendung gefunden.

F Die vorstehende Verclinitigung ist durch Nr. 3 a. a. O. auf

wird, bet der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höstens zwei Stufen gewährt werden, f

mögen nicht mehr als 52 000 46 beträgt. J Bestimmung sind zu den Ergänzungssteuersäßen von 3, 4, 7, 10 und 14 6 veranlagt:

aus sind auf Grund des § 19 Abs. 2 noch 163 (242) Zenfiten frei- gestellt.

3) Vergleichende Uebersicht einige D aARPTI Er für die

weibliche Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unter- Es betrug 1895 1896 a. die Gesamtzahl der Zensiten (ohne An- gehörige): in-den Städten... . «- {in Mill. 0,52 0,53 AUEDeU Le E E 0,63 0,64 N 2 1,15 17 vom Hundert der Bevölkerung: n den Siadt. 4,18 4,14 Qu Den CaRDE E O io 3,44 3,43 berhaupt A G MEA 3,74 3,72 b. deren Veranlagungsfoll : in den Städten . . , in Mill. Mark 19,21 19,23 U Den Lande S L 11,84 11,83 Überhaupt 55 (ale Sch As È 31,05 31,06 c. das veranlagte Vermögen zu a: in den Städten . . . in Mill. Mark 38 280,91 38 350,42 Gusadem Lade « 25 576,26 25 673,76 überhaupt... v e O63 S0 64 02418 d. die Zahl der mit mehr als 3000 #6 Ein- Pee zur Grgänzungssteuer veranlagten ersonen: fit den Städten. s Zensiten“ 199 991 204 440 Rut dem Q L 2 68 892 69 664 à überhand ena 268 883 274 104 om DundDe er . In: den Sten e E A 1,61 1,60 Us Dem Lande e Gs 0,38 0,38 UDELDAUNE S e e ce e Ls S 0,87 0,88 s, das Gesamt- (Brutto-) Vermögen zu d: in den Städten. . . in Mill. Mark 37123,14 837 833,42 U Det Lan S 446 1514552 Uber au e Ed «e 952267,90 52978,94 und zwar das N: in ‘den Städten . n Mill. Mark 1722406 17 501,13 auf dem Lande . ey 4 4D 4 264,43 TDeTDAUPE, a are E 2140161 21765,56 s einschl. des Betriebs- apitals: H in den Städten . . . in Mill. Mark 12551,37 12793,12 auf dem Lande 9758.38 9 693,86 Aberhaut S e 22 309,75 22 486,98 Ie E U L DNADE A n Handel, Gewerbe und Bergbau: R Städten. . . in Mill. Maik 7 291,96 7 479,78 au dent Lande. a g E 1 133,92 1132,90 Er S R S S 8 425,88 8 612,68 e Dl E selbständigen Rechte und erechtigkeiten : in den Städten. . . in Mill. Mark 55,75 59,38 gur Dem Lande s S s Ls 75,01 54,33

Dea E v f. der in Abzug zu bringende Kapitalwert der Swulden:

d tädten . . . {in Mill. Mark 6314,42 6 876,07 auf Lur Lende, Pom E e 3413,37 3 441,87 Überhaupt 0 e S e O ¿ DNe(A. , 10317/94

C, Schlußbemerkung. Das gesamte Veranlagungsfoll der Einkommer- und Grgänzungs-

t de d le R E 4 va vid den Kopf der Bevölkerung 8, 4 as gesamte Eeretunesell 315 615 895,40 (287 371 178,20) 6 eder auf den Kopf der Bevölkerung 8,30 (7,67) #.

Nechtsmittelverfahren. ;

Gegen die für 1908 (1907) veranlagten Steuersäße sind Rechts miitel in nachstehender Zahl eingelegt worden:

a. Einsprüche

bei der Cinkommensteuer von 764386 (606 828) Steuerpflichtigen, das sind von 14,5 (12,6) v. H., bet der Ergänzungssteuer von 81 195, das sind von 7,6 v. H, der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Der dur die Ginspruchs8entsheidungen herbeigeführte Steuerabgang hat betragen bei der Einkommensteuer 4 660 120,29 (3 552 241,11) 46, das sind 5,6 (48) v. H, bei der Ergänzunçsfteuer 305 993,35 4, das find 2,8 v. H. des Veranlagungsfolls.

b, Berufungen von Steuerpflihtigen mit Einkommen über 3000

sind eingelegt worden bet der Ginkommensteuer von 42721 (36 783) Steuerpflichtigen oder 7,1 (6,5) v. H,, bei der Ergänzungssteuer von 24184 oder N v. H. der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Der Steuerabgang hat \ich gestellt bei der Einkommensteuer auf 1603 532,31 (925 210,53) 6 oder 0,5 (0,5) v. H,, bei der Er- gärzungssteuer auf 396 081,38 - 6 {oder 1,2 v. H. des Ver- anlagungsfolls. c. Berufungen von Steuerpflichtigen mit Einkommen | Voi mehr als 900 bis 3000

sind eingelegt bei der Einkommensteuer von 20 043 (17 174) Steuer- Lilitigen ret 0,4 (0,4) v. H., bei der Ergänzungssteuer von 1620

130,77 113,72

Im fenden sind noch. die witigsten Ziffern der Ergänzungs- steuerstatistik für die leßten Veranlagungsjahre nebtnetnander gestellt. 1897/98 1899/1901 1902/04 1905/07 1908/10 0,54 0,57 0,62 0,67 0,73 0,64 0,66 0,68 0,71 0,77 1,18 1,23 1,30 1,38 1,50 4,11 4,08 4,10 4,10 4,13 3,42 3,46 3,49 3,56 3,80 3,70 3,72 3,76 3,80 3,95 19,88 21,84 23,87 26,16 29,42 11,95 12,35 13,04 14,11 15,59 31,83 34,18 36,92 40,27 45,01 39 790,24 43 361,44 47 581,43 52 121,71 98 446 43 25 886,68 26 680,76 28 076,04 30 288,58 33 206,87 65 676,92 70 042,20 75 657,48 82 410,29 91 653,30 213 129 236 186 264 683 289 136 327 855 71615 77735 86 128 94710 7107 114 284 744 313 921 350 811 383 846 434 969 1,63 1,69 1,76 1,78 1,86 0,38 041 0,44 0,47 0,53 0,89 0,95 1,02 1,06 1,14 3958069 4414257 4964987 5526920 62749,14 15 488,94 16 446,43 17 990,61 20 272,74 22 749,58 55 069,63 60 589,00 67 640,48 75 541,94 85 498,72 18 546,51 20 820,21 23 235,80 26 161,17 30 444,25 4 427,65 4770,20 5 552,46 6 510,58 7 608,76 22 974,16 25 590 41 28 788,26 32 671,75 38 053,01 13 302,13 14 890,12 17 312,22 19 596,32 21 887,15 9 846,36 10 288 64 10 936,15 12 050,97 13 330,37 23 148,50 25 178,76 28 248,37 31 647,29 39 217,52 7 667,14 8 371,57 9 034,15 9 458,12 10 355,20 1 168,85 1 331,67 1 435,23 1 625,12 174051 8 835,99 9 703,24 10 469,38 11 083,24 12 095,71 64,91 - 60,68 67,69 53,59 62,54 46 08 55,91 66,78 86,07 69,94 110,99 116,59 134,47 139,66 132/48 7219,32 8 432,65 10 207,24 11 944,68 13 796,95 3 559,43 3 796,89 4 211,17 4811,25 9 295,94 10 778,75 12 229,55 14 418,41 16 755,93 19 092,89.

Steigeiwg der Nechtsmittel gegen die

H. des Gesamtsolls,

halten haben, fowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs- unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 46 ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1147 (1381) Zensiten, und zwar in den Städten 423 (538) und auf dem Lande 724 (843), freigelassen.

Endlich bestimmt der § 19 a. a. O., daß Persoven, deren Ver- mögen 32 000 nit übersteigt, wenn fie nit zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens 3 # jährli, wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem um 2 # unter der von thnen zu zahlenden Einkommensteuer ver- bleibenden Betrage zur Eraänzungösteuer herangezogen werden; auch kann nach Abs. 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommen- steuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt

ofern das fteuerpflihtige Ver- n Rücksicht auf die erstere

Ut dene Städten auf dem Lande . - überhaupt .

68 347 ( 66 435) Zensiten, E E L 228 268 (222 484 . 296 615 (288 919

r Jahre 1895 bis 190

oder 0,19 b, H. der betreffenden Steuerpflichtigen. Der Steuer- abgang stellt sih bei der Einkommensteuer auf 34 366,25 (32 879,20) 46 oder 0,04 (0,04) v. H,, bei der Ergänzungssteuer auf 3209,60 4 oder 0,03 v. H. dè8s Veranlagungsfolls.

„Durch den Ende des Jahres 1907 einsezenden wirts{haftlichen Rückgang einzelner Erwerb3zweige is offenbar verursacht worden, daß bei der Veranlagung der Cinkommersteuer für das Steuerjabr 1908 Uebershäßungen von Steuerpflichtigen în weiterem Umfange wie in anderen _ Jahren vorgekommen find Hierdurch erklärt sich die 3 è Cinkommensteuervéêranlagung, der Cinsprüche nämlich von 12,6 auf 14,5 und der Berufungen von 6,5 auf 7,1 v. H. der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Daß hon im Einspruchsverfahren dur die Deranlagungsfomimissionen diese Uebershäßungen weder beseitigt worden sind, ist daraus deutlich erkennbar, daß die Anzahl der gegen die Einspruchsents{heidungen ein- gelegten Berufungen von 1907 auf 1908 nit auch gestiegen, fondern unverändert auf 0,4 v. H. der Steuerpflichtigen stehen geblieben ist.

Am 31. Oktober 1908 sind von den 845 581 eingelegten Einsprüchen 826 6899 entschieden gewesen, das Einspruhtverfahren war an dem ge- nannten Tage mithin in der Hauptsache zu Ende geführt.

Prüfung der Steuererklärun gen.

Bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1908 sind im ganzen Staat 738 363 Steuererklärungen (gegen 705 263 im oriabre) “s gegeben worden, Von diesen haben zu Erörterungen mit den Steuers pflichtigen Anlaß gegeben 236063 (im Vorjahre 220 687), das sind 32,0 (im Vorjahre 31,3) v. H. der abgegebenen Steoererklärungen.

Die Grörterungen führten zur Berichtigung der Steuererklärungen in 175 255 Fällen, das sind 74,2 v. H. der erörterten und 23,7 ‘v.

der überhaupt abgegebenen Steuererklärungen (im Vo 6 As a H n i teuer gen ( rjahre 160 159 Fäl

in 444 Fällen Nachsteuern im Gesamtbetrage von 226 612

Beratung des

Gegenüber den Angaben der betreffenden Steuererkläru mehr veranlagt worden an steuerpflihtizem E O /

Finko 330 Millionen Mark oder 30,5 v. H. (im Vorjahre 303 Milliongs |

Mark oder 30,4 y. H) und an Einkommensteuer rund 11 Mi oder 34,9 v. H. (im Vorjahre 10 Millionen Mark oterx 35,2 v BI |

würden also die beteiltgten Steuerpflichtigen im Durchschnitt ay als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. Es erg F damit zuglei, daß in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der S es stich nit nur um unbedeutende Erhöhungen der deklarierten * trägé gehandelt haben kann. ¡rungen

Die Steuerbeträge der Steuerpflichtigen, deren Steuererklürun E berihtigt wurden (rund 42 Millionen Mark), ergeben 3 v. H- S der Berichtigung entsprechend veranlagten Einkommens (rund

Bei unveränderter Zugrundelegung der Angaben der E

Millionen Mark). Dieser Prozentsaß entspricht demjenigen, wel an Einkommensteuer von den Éitrorinen über 3000 4 im Durs nitt aufkommt. die Erörterungen si n

Das läßt erkennen, da o nur auf die Steuererklärungen der Pflichtigen mit geringerem

mittlerem Einkommen, sondern auf die Steuerecklärungen aus a Stufen erstreckt haben. ;

Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer- und daf Ergänzungs steuergeseß. S a. In dem Jahre vom 1. Oktober 1907 bis Ende Ca 1908 sind im garzen 1495 Fälle anhängig gewesen (gegen 1E n Vorjahre). In 1048 von diesen 1495 Fällen handelte es A set Zuwiderhandlungen gegen § 72 des Einkommensteuergeseßes; 4 i älle enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Erg : teuergescß. Lediglich auf Grund des § 44 des letzteren Gese munen in 6 Fällen Untersuchungen anhängig gewesen. 441 Fälle f chel. auf § 74 des Einkommensteuer- bezw. § 47 des GrgänzungösteuerWe b. Was die Höhe der Strafen betrifft, so betrvg in den h Wege der vorläufigen Straffestseßzungen durch die Regierungen, chie hängig gewordenen Unterfuhungen (1241) die insgesamt fellgs i Strassumme 258 472 46 (im Vorjahre 1225 Fälle mit 295 4 2 der Durschnittsbetrag für den einzelnen Fall also rund 208 1 und Bei den soglei zur gerihtlihen Eatsh-eidung abgegebene in dem Berichttjahre zur rechtskräftigen Entscheidung 07720 4 S C A Ale e E erkannten Set 6 , also run 6 für den einzelnen Fall. c. Was die Höhe der im Aushluß an das Straf,

verfahren festgeseßten Nachsteuern betrifft, so sind an N

steuer zur Einkommensteuer . . , 232047 4 08 S idi jur Grgänzungösteuer v tor 20010307 O0 ) estgeseßt worden. en Die Gefamtsumme der festgeseßten (bezw. rechtskräftig erfanies Strafen und der im Anshluß an das Strafverfahren {182094 aaeuern beläuft sich auf 559 102 6 33 4 (im Vorjahre

f iger d. Grgibt ih, daß ein verstorbener Steuerpfl id e T ¡Hallen hatte, fo find bie Er n Steuer wisjer Zeil, au e thres Grbteils, achzahlu 2

verpflichtet. Auf Grund dieser Bestitnmung sind im Berihtti f

orden (im Vorjahre 500 Fälle mit 271 481 4 12 4) festgeseßt VErpuern Die oben genannte Gesamtsumme der S), fen und Nel erhöht sich unter P Tg Ung i

der gegen Erben festge). steuern auf 785 716 4 72 S Hte d 9

m Vorjahre 816 790

Deutscher Reichstag. 203. Sigung vom 10. Februar-1909, Nachmittags (Bericht von Wolffs Telegraphi]hem Bureau.)

Auf der Tageé ordnung steht die Forisezung der - Eitantss eines Besebee etreffend die ee stellung des Reichsha ushalts3etats für das des Ran 1909, und zwar: „Etat für das Reichsamt nnern“.

Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der gesttis® Nummer d. Bl. berihtet worden. g ide Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) fortfahrend: Der deu Grzbergbau hat sich ebenfalls mit einer Denkschrift an E Reichstag gewendet, in der er seine {limme Lage darstellt. S den Erzindustriellen ist eine Bewegung im Gange auf Einfüh eines Schußzolles auf Eisenerze; sie weisen auf den großen Rel fuhr Deutschlands an Eisenerzen hin, wollen aber nicht etwa die Gin ausländischer Eisenerze gänzlih verbieten. Jedenfalls beweist f, dieser Umstand, wie hart die Notlage des ‘Erzbergbaues zur ite insbesondere der reinen Erzbergwerke, ‘die nicht mit Hütten verót sind. Nicht allein die Blei-, sondern au die Zinkhütten su! ruben zu unterdrücken; die Zinkhütten haben gegen n einen vollständigen Ring gebildet und belfen den deutschen Grzb durch die ausländische! onkurrenz vergewaltigen und in Abghanigt zu erbalten. Man wünscht in den Kreisen der Betroffenen w Tarifvergünstigungen, „wie sie die Ruhrhütten erlangt die [Wleunige Dur{führung der Moselkanalisation. D des Erzberg aues deckt sich örtlih mit demjenigen der k ut werke; hauptsählich betroffen ist das Siegerland und Nassau net diesem Sinne bitte ih das Haus, unserer Resolution zuzustim e die den Reichskan¡ler ersuchen will, möglichst noch Be fernt Session eine Denbdrist A die Lage des Erzbergbaues jede eint oglihtke aatlicher um gedeihlideren Gntwicklung D E egen. Der Abg. yon Di

9 Uhr.

zwei

rj E notleidenden Grzbergbaubelr o E ] rksen ha age Listen zu verteidigen gesubt und si dabei aut des orresponden rufen. Mit diesem Artikel haben die Gewerkschaften E 1 des Bergbaues nichts zu tun. Er hat auch beweisen w9 Arbeite die s{warzen Listen erzieherisch - wirken; wenn aber 5000 schaltet auf ein halbes Jahr dur diese Listen von der Arbeit aus Ssten werden, so ist es doch ganz natürli, daß in_ der gdgebt: darauf folgenden Zeit vie Zahl der „Kontraktbrüche Listen des Œs werden bei der Erörterung dieser Frage die s{chwarzen Zehen Zechenverbandes in den Vordergrund gestellt, weil bet diesel diesel die meisten Kontraktbrüche vorgekommen sind, und man wt G Umstande für die s{chwarzen Listen Stimmung machen V bandelt sich aber auch um andere Zechen, leider ist nd nied sekretär hierauf nicht eingegangen. Jch erinnere an Dees der rheinishen Zechen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, „ie wil Arbeiter verhindern wollen, wo anders Arbeit zu suchen. {wani der Staattsekretär die Werke zur Veröffentliung der ¿esprode! en zwingen? Dieser Zwang müßte gefeglid aus pn ; werden. Wir bedauern außerordentli, daß die be- shaftskafsen ron der Reichsversicherungtordnung rührt werden sollen, denn wir halten die sictuaß des Knappschaftswesens für dringend erf i r \caftskafsen sind keine Pensionskassen, sie müßten der 0 uns derungsreform angegliedert werden. Béedenkl n ebe j 7; paß die Kafsenvorstände halbiert werden sollen. I L j ‘abet dafür sehr viel Stichhaltiges angeführt werden kann. spiter u befürhten, daß dur eine solche Maßregel die ät befinde assivität verurteilt werden, sh stets in der werden. Wir werden versuchen, wenn das Geseb wird, diesen Uebelstand zu beseitigen. Von elung des “gie efolutionen interessiert uns diejenige über die Regel eseyed. : wesens. Wir {find für den Erlaß eines NetchsberggelePt erunsf Regelung der Kna pshasten gehört aber in die R ih ordnung, und das Arbeiterrecht gehört in die Gewerbeor [edigt werdeie L Gewerbeordnungsnovelle könnte die Sache viel schneller ichts Immerhin: doppelt genäht, n gut. Es schadet 1 tun. ; Regterung aufgefordert wird, ihrerseits das Nötige zu

(S&luß in der Zweiten Beilage.)

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