1909 / 48 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

(SPÿYluß aus der Ersten Beilage.)

Die Landarbeiter find dadur unter ein Ausnahmegeseß gestellt, daß fie die Koalitioasfreibeeit nit haben. Erst muß dieser Zustand ict werden, ehe man Erfolge in der inneren Kolonisation haben wird. habe das Gefühl, als ob man mit der Ausstoßung der Landbank als Gesellschafter der Ostpreußischen Landgesellshaft so ziemlich den einzigen sahverständigen Kolontsator herausgedrängt hat. an wirft der Landbank das Dividendenverteilen vor ; aber ein Kolont- sator, der seine Sache gut macht und noch einen Norteil heraus- wirt\haftet, i doch besser als ein Kolonisator, der nichts heraus, bringt und dabei seine Sade s{chlecht macht. Es würde äußerst wertvoll sein, wenn uns die Regierung Aufklärung geben würde über die Gifolge oder Mißerfolge der inneren Kolonisation, soweit sie dur die Privattätigkeit durhgesührt worden ist. Mir is es höchst weifelhaft, ob man die Privattätigkeit wird vollständig ausschalten ônnen. Bezüglih der Stellung der Landschaft möchte ih wünschen, daß noch nit das letzte Wort gesprochen ist. Der Abg. Gyßling hat [hon im vorigen Jahre in der Budgetkommission einen ähnlichen Antrag wte heute der Abg. Graf von der Groeben gestellt, nah welchem auch die Landschaft aufgefordert werden sollte, Er- mittlungen in dieser Frage anzustellen. Wäre dieser Antrag damals angenommen, so wären wir in den Vorarbeiten heute hon ein gut Stück weiter. Die Regierung hat anscheinend nicht immer die not- wendige Rücksicht auf vie ostpreußische Landschaft genommen. Wenn die oftpreußi]he Landschaft sich an der inneren Kolonisation niht beteiligt, so wird meiner Meinung na überhaupt nichts ret Ver- nünstiges dabei herauskommen. Cs ist eigentümlih und kennzeihnet ie ganze Situation in Ostprevßen, daß die ostpreußische Landschaft fowohl in der inneren Kolonisation wte bezüglich der Cntshuldungs- frage auf Schwierigkeiten seitens der Regierung \tökt. Der Güter- zertrümmerung treten wir natürlich alle entgegen. Neuorganisationen der Gemeinden, Schulfragen, Sanitätsfragen Aerztefragen, alles das muß bei der inneren Kolonisation in Betracht gezogen werden. Wir nehmen den Antrag Groeben prinzipiell an, stellen uns aber damit noch nicht auf den Boden der Beschlüsse des Landesökonomiekollegiums. as Land gibt uns in erster Linie die Soldaten, aber zur Kriegs» bereitshaft brauhen wir au finanzielle Mittel, und diese gibt uns“ in erster Linie die Industrie. Selbstverständlih hat die Landwirtschaft eine aroße volfköwirtshaftlihe Bedeutung und ist auch ein Eckstein des Staates. Aus diesem Gesichtspunkte begrüßen wir die innere Kolonisation;; E Werk gelingen im Intercsse der Gesundung er deutshen Landwirtschaft.

Ron B Cle (konf.): Heute wird das Denkmal unseres verstorbenen Freundes Ring enthüllt, der mit dem Vorredner hier manchmal die Klinge gekreuzt und diesem manhe Abfuhr erteilt hat. Diese Ausführungen des Abg. Crüger werden uns gerade an dem heutigen Tage unvergessen bleiben. Der Vorredner konstruiert mit Ünreht einen Gegensaß zwishen dem Großgrundbesiß und der Arbeiterschaft. Der Abg. Ciüger sollte nur heute das Land besuchen, er würde finden, daß in den lehten zehn Jahren die Ver- hältnisse der Arbeiter auf dem Lande bedeutend besser geworden sind. Üeber das Koalitionsreht der ländlichen Arbeiter kann man nur fo \prehen, wenn man für die ländlichen Verhältnisse niht das rihtige Verständnis hat. Es is niht richtig, daß die Arbeiter ein Mißtrauen gegen die r ibe haben. Die Sntwicklung unserer inneren Kolonisation hat jeßt zu dem Fazit ge- führt, daß wir auch ein Eintreten won Staats wegen wünschen müssen. Wenn der Minister v. Miquel das Geld für innere Kolonisationen nicht geben. wollte, so tat er es nit, weil er ein Gegner derselben war, sondern weil er die Millionen y geben wollte. Die Linke hat sich gemausert, früher verkeidigte sie die Gütershlähterei. (Abg. Dr. Crüger: Die Güter- \chlähterei nicht)) Die Mauserung ist auf Ihrer Seite (nah links) und ich freue mich darüber —, nicht auf unserer. In den Zielen find wir ja einig, aber Ihre Wege haben wir nicht bestimmen können. Die Frage in S ist zu einer Prinzipienfrage geworden, die offentlihe Meinung ist irregeführt worden über die Bedeutung einer öffentlih-rechtlihen Institution. Wir haben auch Eisenbahngesell- schaften, die nicht öffentlih-rechtlicche pee P Ge sind; aber die Korporationsrechte sind natürli erforderli. Eine öffentlich« rechtliche Organisation steht nicht so \rei da, wie eine privatrechtliche. Der Staat kann auf eine wetitgehende Aufsicht über die öffentlich- rechtlihen Institute niht verzichten, und der Staat wird dafür mitverantwortlih. Wir haben dann auch die Mängel unserer staatlihen Behördenorganisation, namentlich auh die s{chwierige Auswahl der geeigneten Personen. Auh wenn wir eine neue Selbstverwaltungebehörde schaffen, so haften ihr dieselben Mängel an, und dann würden si die verschiedenen Behörden aneinander reiben, und das würde in dem P O nur verwirrend wirken,

ir wollen deshalb eine privatrechtlihe Organisation; ih sehe nicht ein, warum diese niht auch sozialpolitishe Aufgaben übernehmen ann, Neben der rechtlihen Frage kommt die Zweckmäßtgkeitsfrage in Betracht; cs würde noch nit angebracht sein, einheitlihe Normen ür die innere Kolonisation aufzustellen. Die in dem Antrage bon der Groeben verlangte Zentralstelle erblike ich bereits in dem Minister für Landwirtschaft. Es hat allerdings [lange gedauert, che

r mit der inneren Kolonisation von der Theorie zur Praxis Ü ergingen, wir wollen aber“ nun den Staat dabei nah Kräften

Unterstüßen. : Minister für Landwirishaft, Domänen und Forsten von Arnim: / Meine Herren! Im vorigen Jahre habe ich im Namen der Wniglichen Staatsregierung die Erklärung abgegeben, daß die bsiht bestände, die bestehende ostpreußische Landgesellshaft auszubauen. at Eiklärung hat sich die Budgetkommission gegen eine Stimme, : vas etnstimmig angeschlossen, tndem sie den Beschluß gefaßt hat, Königliche Staatsregierung aufzufordern, die ostpreußische Land- VseUfaft in der Richtung auszugestalten, daß öffentlihe Verbände i e Provinz, Kreise, Landwirischaftskammer und Landschaft sowte G Genossenschaften in angemessener Weise beteiligt werden. was d tine Herren, diesem Leitsay sind wir gefolgt; wir haben das, bom le Königliche Staatsregierung im Einverständnis mit der Budget- diese fion und, ih darf wohl annehmen, au im Eirversländnis mit : esel hohen Hause erllärt hat, zur Ausführung gebraht. Die Land- Reat ist in der Ausgestaltung begriffen. Es ist dem Wunsche Probin getragen worden, daß die Landbank ausgeschieden werde. Die e Bes ist zur Beteiligung aufgefordert worden; der Provinzialausschuß men (entsGluß des Provinziallandtags, der erst im März zu- Million t! seht noch aus hat si bereit erklärt, si mit einer n zu beteiligen; ferner haben ih die meisten Kreise der Pro- ie 30000 46 beteiligt, die Landwirtschaftékammer mit dite: die Provinzialgenossenschaftskasse mit 150000 4, die eit ertlà Genossenschaft mit 150000 4 und der Staat hat sih Vehmer zus rl, ih mit der gleichen Summe wie die übrigen Teil- i Ammen bis zur Höhe von 34 Millionen zu beteiligen.

Berlin, Donnerstag, den 25. Februar

Die neue Organisation wird folgendermaßen gestaltet werden:

Zunächst wird die bestehende Gesellshaft als Zentralgesellshaft ausgebaut werden. Ihre Aufgabe wird dieselbe bleiben, wie die, die sie bisher in Arbeit gehabt hat, d. h. der Hauplsahe nach Bauern- ansiedlungen, natürliÞ mit Arbeiteransiedlungen in den neu zu gründenden Kolonien. Der Staat hat von seinen Rethten, die er in der alten Gesellshaft hatte, ganz wesentlißes aufgegeben. Der Auf- sichtsrat besteht aus 11 Personen, der Staat hat sich darin nur 2 Stimmen vorbehalten. In der Generalversammlung hat er ih, obglei er die Hälfte des Kapitals zahlt, nur ein Drittel der Stimmen vorbehalten. Sie sehen also, auch den Klagen, daß der Staat zu allmähhtig wäre, daß das ganze überhaupt nur eine Bildung des Staates wäre, und daß die Korporationen, die an der alten Ge- nossenschaft teilgenommen haben, nur Verzierungen seten, ist dadur Rechnung getragen, daß der Staat seinen Einfluß auf das aller- notwendigste beschränkt hat.

Meine Herren, es besteht weiter die Absicht, für die Arbeiter- ansiedlung in den angeschlossenen Kreisen Kreisgesellshaften zu bilden rejp. den Kreisverbänden diese Aufgabe zu übertragen. Das soll gesehen, weil die bisherige Erfahrung gezeigt hat, daß alle größeren Gesellschaften, seien es staatliche, seien es private, mit der Arbeiteransiedlung un- genügend vorwärts gekommen sind. Jch werde später darauf zurückommen. Zunächst will ih jedo erklären, wie die Tätigkeit dieser Kreisverbände gedacht ist.

Die Kreisberbände sollen möglichst selbständig gestellt werden. Sie sollen ih der Hilfe der Zentralgenofsenschaften, ihres Rats, ihrer Erfahrung bedienen können, aber fie sollen bezüglih der Tätigkeit der Ansiedlung vollständige Selbständigkeit haben. Es steht ihnen also frei, entweder die garzen Arbeiten Vermefsungsarbeiten usw. durch die Zentralgesellschaft ausführen zu lassen oder sich auch der General- kommission dazu zu bedienen. Der Staat hat für jede Arbetterstelle eine Beihilfe von 800 46 und außerdem pro Hektar 10 46 zur Ver- fügung gestellt. Diese Summen follen den Kreisverbänden überwiesen werden, fie haben darüber zu disponieren und können daraus die nötigen Zuschüsse decken, die sie zu Folgeeinrihtungen, eventuell auch zur Ausgleihung von Kursdifferenzen usw. zu leisten haben. (Sehr gut! rets.)

Meine Herren, das is ungefähr die Organisation der neuen Gès sellschaft mit ihren Unterverbänden.

Während nun diese neue Gesellshaft im Werden war, im Laufe des Sommers, trat die Landschaft mit dem neuen Plan hervor, eine Gesellsha\t auf öffentli rechtliher Grundlage zu bilden. Es wurde eine sehr lebhafte Agitation entfaltet und dabei behauptet, daß der S{hwerpunkt der ganzen Kolonisation darin läge, eine richtige Form für die Kolonisationsgesellshaften zu finden. Ih stehe auf einem ent- gegengeseßten Standpunkt, ih halte die Form im Grunde genommen für etne Nebensahe ; die Hauptsache ist, daß die Menschen, die in dieser Form vereinigt werden, Interesse für die Sache haben.

Meine Herren, kolonisiert kann werden und ist worden unter den allervershiedensten Formen. Der Staat hat kolonisiert, und zwar mit Erfolg kolonisiert; er kolonisiert auh heute noch mit Erfolg in der Ansiedlungskommission. Die Gesellshaften auf privatrehtlicher Grundlage ich nenne hier nur die pommersche, die alte oft preußische, dann die große Anzahl von kleinen Gesellschaften, die wir in den Provinzen Posen und Westpreußen haben kolonisieren mit Grfolg, es liegt also gar kein Gcund vor, diese Form zu verlässen. Meine Herren, ein Vorteil dieser Form ist die große Beweglichkeit, die Unabhängigkeit von fest vorgeschriebenen Formen und die Mög- lidfeit, alle Kräfte, die sich für die Sahe interessieren, in sich zu vereinigen. Darin sehe ih einen der Hauptvorteile. Behörden allein, die kein Interesse für die Sache haben, werden nie Erfolge erreihen. Wenn - wir aber all die Leute, die ein so lebhaftes Interesse, ein so warmes Herz für die Sache haben und ih weise da ganz besonders auf die pommershe Gesell- haft hin, die ganz allein und ganz selbständig gearbeitet und gute Erfolge erzielt hat —, für die Sache inter-\sieren, dann werden wir auch Erfolge haben, und um solche Leute au beshließend mit- wirken zu lassen, dazu bietet die Gesellschaft auf privatre{tliher Grundlage die beste Form, und deshalb haben wir sie gewählt.

Es ist ja au von Privaten kolonisiert und auch mit Erfolg kolonisiert worden; auch von privaten Grwerbsgesellschaften ist mit Erfolg kolonisiert worden. Es ‘ist uns ‘hier die Landbank genannt worden. Meine Herren, ich mae kein Hehl daraus: ih sehe es niht gern, daß folhe Gesellschaften, die den Güterhandel als Erwerbszweck betreiben, existieren; aber andererseits muß ih doch rechtfertigen, wes- halb nit nur Privatleuten, sondern auch diesen Privaterwerbsgesell- schaften einerseits der Rentenbankkredit zur Verfügung gestellt worden ist und andererseits aus dem Zweimillionenfonds Beihilfen gewährt worden find.

Meine Herren, was zunächst den Rentenbankkredit angeht, so lauten die geseßlihen Bestimmungen darüber folgendermaßen :

Die Generalkommissionen können ihre Mitwirkung bei Renten- gutsbildungen ablehnen, wenn tatsählihe oder rechtlihe Bedenken entgegenstehen.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat bisher stets auf dem Standpunkt gestanden, daß allen Privaten, die so kolonisieren, wie die Generalkommission es fordert, die also eine in den Augen der Generalkommission nüßlihe Kolonisation treiben, der Rentenbank- kredit zugänelih gemaht werden ‘soll. Ich wüßte keinen rechtlichen Grund, weöhalb man einer Erwerbsgesellshaft, wenn sie diese Be- dingungen erfüllt, Bedingungen, die außerordentli streng sind, dann den Rentenbanlkredit entziehen sollte.

Die zweite Frage ift die, weshalb die Königliche Staatsregierung den Zweimillionenfonds der Landbank zur Verfügung gestellt hat; au das ift getadelt worden. Meine Herren, ih glaube, es bestehen Jrr- 4ümer über die Folgen, die diese Zushüsse aus dem Zweimillionen- fonts für die Landbank gehabt haben. Man hat davon gesprochen,

sie hätten nur dazu gedient, ihre Dividende zu erhöhen. Das

1909.

Die Generalkommission stellt dea Privat- [Teuten, also auch der Landbank, folgende Bedingungen. Sie stellt den Ankaufspreis des Gutes fest; fie stellt fes, was die betreffende Gesellschaft für Meliorationen und dergleichen aufgewendet hat, und sagt: bis zu diesem Preise kannst du gehen, wenn du das ganze Objekt an Einzelbefißer verkaufst; darüber hinaus darfst du niht gehen. Damit is aber niht gesagt, daß dieser Preis immer er- reiht werden muß. Es kann vorkommen und is wiederholt vor- gekommen, daß der Preis, den die Landbank bei ihren Verkäufen erzielt hat, geringer gewesen ist als der Preis, den sie gegeben hat, einshließlich der Kosten, die sie für Meliorationen usw. aufgewendet hat. Also die Generalkommission [limitiert den Verkaufspreis nach oben hin, und wenn aus diesem Preis dann ein Uebershuß herautkommt, kann die Landbank daraus eine sogenannte Besiedlungsgebühr für sich entnehmen von zirka 59% —; ommen diese 59/6 nicht heraus, nun, dann muß die Landbank darauf verzichten.

Die Gelder, die nun aus dem Zweimillionenfonds flir die An- siedlungsunternehmungen der Landbank gegeben worden sind, find thr in keiner Weise zugute gekommen, sondern auss{ließlich den An- fiedlern zur Bildung von Anlagen für die Gemeinden usw. Also, ich glaube, es if ein Irrtum, daß die Landbank direkte Vorteile von den Beihilfen aus dem Zweimillionenfonds gehabt hat. Man kann ja darüber verschiedener Meinung sein, ob es praktisch ift, den Kolonisten der Landbank Beihilfen ‘zu geben. Ich glaube, wenn man es nicht tut, werden die Kolonisten darunter leiden.

Meine Herren, die lebte, vierte Form, unter der kolonifiert werden kann, ist die öffentlih-rechtlihe Gesellshaft. Von der Oftpreußischen Landschaft ist diese als die einzig brauhbare Form hingestellt worden, obgleih das hat der Herr Abg. von Bockelberg hon betont Erfahrungen mit dieser Form gar niht vorliegen. Der Herr Abg. von Bockelberg hat ferner mit Net auf die Schwierigkeiten formaler Natur hingewiesen, die gerade mit der öffentlich-rechtlichen Form ver- knüpft find. Ganz besonders aber halte ih diese Form deshalb nit für geeignet, weil gerade die privaten Kräfte, die ih so gern im Dienste der Kolonisation sehen möchte, durch diese Form so gut wie ausgeshlossen find; fie können ja mit beratender Stimme herangezogen werden; aber, meine Herren, wer mitarbeiten will, der will au mit- stimmen; bloß beratende Stimme zu haben, wird den Leuten, die ta mitarbeiten, wahrscheinli die Lust zur Sache nehmen.

Meine Herren, es ist mir auch sehr zweifelhaft, ob in einer solhen Korporation, die nur aus Behörden zusammengesezt ist, nun auch wirklich das nôtige Interesse vorhanden sein wird. Mir sind Landesteile bekannt, in denen ich bisher bei den Be« hörden das nöt!ge Interesse niht gefunden habe, wohl aber bei den privaten Gesellschaften.

Es ist nun als besonderer Vorzug der öffentli - rechtlihen Ge- sellschaft hingestellt worden, daß sie mehr Vertrauen genießt. Meiner Ansicht nah das is {hon mit Ret von dem Herrn Vorredner gesagt worden hängt das Verträuen niht von der Form, sondern von den Menschen und von den Behörden ab, die in der betreffenden Gesellschaft sißen und darin vereinigt sind. Ih möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es eine ganze Mafse Gesellschaften privatreht- liher Form gibt, die sich gemeinnützige Aufgaben gestellt haben und das allgemeine Vertrauen genteßen; ih nenne die Gesellschaft vom Roten Kreuz, den Vaterländischen Frauenverein, ih nenne die Genossenschaften, die Deutsche Landwirtschaft8gesellschaft usw. Es gibt eine Masse solcher gemeinnüßiger Gesellschaften, die außerordentlich günstig wirken und die sih allgemeinen Vertrauens erfreuen.

Ein Hauptfehler in der Vorlage der Ostpreußischen Landgesell- schaft ist es nun, daß sie die öffentlih-re@tlihe Form durchaus allen Provinzen aufzwingen will. Die Verhältnisse in den verschiedenen Landesteilen sind aber durchaus verschieden, auh die Ansichten sind verschieden. Sie haben soeben gehört, daß zum Beispiel in Hannover und Schleswig-Holstein die Form der Genossenschast mit beschränkter Haftung gewählt worden ist. Jch halte sie für eine weniger brauth- bare Form als die Form der Gesellshaften mit beshränkler Haftung; aber da die Provinzen es so wollen, und Stimmung für die Genossen- schaften war, habe ih nit dagegen gewirkt, es läßt sich au mit dieser Form etwas nüßliches {afen.

Dann möchte ich noch auf eins aufmerksam machen, was gerate in Ostpreußen hervorgetreten is, Die Provinzen, die Kreise usw. sind durchaus nicht immer gewillt, auf eine Verzinsung threr Einlage- kapitalien zu verzihten. Gerade in Ostpreußen sind wir auf den ent- \htedensten Widerstand sowohl bei der Provinz wie bei den Kreisen gestoßen. Sie haben sämtlih gefordert: wir wollen eine angemessene Verzinsung haben, damit wir die Zinsen decken können, die wir für das Geld zahlen müssen. Schon an dieser Forderung würde die öffentlih-rechtliche Form in vielen Fällen \cheitern.

Nun wurde von der Ostpreußischen Landgesellshaft besonder ge- fordert, daß auch die Genossenschaften und die Landwirtschaftskammer ausseiden sollen. Die Genossenschaften find bither ein sehr nüy- liches Glied in der Gesellschaft gewesen, und ih hoffe, daß sie es au in Zukunßt sein werden. Jn der Budgeikommission it von dem Abg. Crüger getadelt worden, daß die Genossenschaften über- haupt Geld in solGen Sahen festlegen. Es handelt sich hier do nicht um bedeutende Summen. Die Provinzialgenossen- haft soll 150000 4 fesilegen. Jede größere Genossenschaft [egt immer eine gewisse Summe in ¿instragenden Papieren und Hypo- theken fest. J weiß von der Leitung der Preußenkafse, daß das fast überall geschieht, Also warum sollte es hier nit gesehen? Ein Verlust des Geldes ist in keiner Weise zu befürchten, und es ist eine so sichere Anlage, wie es nur eine geben kann. Weitere Geldopfer werden von den Genossenschaften nicht _ gefordert. Alle Opfer bringt

überhaupt der Staat, er ist der einzige, der a Gelder à fonds perdu gibt. uf Zinsen verzichtet und

Ich will nun nicht sagen, daß Landschaft nicht nüßlih gewirkt hat.

ist ein Irrtum.

das Eingreifen der ostpreußischen Das erste Eingreisen der oft,