1909 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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\ Jena Er Oberamt Sigmaringen, dem Kirchendiener

eis beträgt vierteljährlih 5 A 40 „s. De L D Bestellung an; für Berlin anßer und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer ition SW., Wilhelmstrafie Nr. 32. Unmmern kosten 25 „S

Alle pee den Postanstalten s E Exped Einzelue

M 76.

Znhalt des amtlichen Teiles:

Ordengverleihungen 2c. Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

B imahung, betreffend den Schuß von Erfindungen, Mustern And laareiiten auf der Internationalen Lust-

sgi ahrt-Ausstellung in Frankfurt a. M. i

DESEEEE Ing, betreffend Abrechnungsstellen im Scheck- verkteyr.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 16 des Reichs- geschblatts. :

Erste Beilage:

eg Ung, betreffend die Fassung des Doppelbesteuerungs-

eJeyes.

Königreich Preuszten.

Charafkterverleihungen, Standeserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen.

Hofansage. Bekanntmachung,

konzession. / j Bekanntmachungen, betreffend das nächste Studienhalbjahr und

die Jmmatrikulation an der Universität in Bonn.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

betreffend die Erteilung einer Markscheider-

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem Marinegeneralarzt a. D. Dr. Nunkwiß zu Kiel, bisherigem T lecrebs der Ho Ee die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Generaldirektor der Deutschen Waffen- und Munitions- fabriken Max Kosegarten zu Charlottenburg, dem Kreisarzt a. D, Geheimen Medizinalrat Dr. Limper zu ( elsenkirchen, dem früheren Ersten Anstaltsarzt bei dem Strafgefängnis in Plößen- see, Gerichtsarzt für den Kreis Niederbarnim, Medizinalrat , C Berlin, dem Eee er ibadiseen go y urmb em Kirchenältesten, niederländischen Konjul a. D. Vena, een ebendaselbst, dem Pfarrer Richard Lehmann zu Birkenwerder im Kreise Niederbarnim, dem Pfarrer Reinhold Schmöcker zu Ober-Schöneweide im genannten Kreise und dem Oberlehrer am städtischen Real- nasium in Merse, N Dr. Castendyck den dten Adlerorden vierter Rasse, i : dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Halle a. S., Geheimen Regierungsrat . Hermann Grenacher, ee KieWenprorii uns, Haup i i lensburg und dem Regie z baun mi r edert Bibnit zu Berlin den Königlichen

Krameister a. D blie nenorden dritter /

nischen Betriebshef Karl

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dem Kirchenältesten, ten Be männischen ( : A Léibe, qu au Schöneweide im Kreise Nieder- arnim, dém Gemeindevertreter, Privatier Peter Jepsen zu Flensbur und dem Handlungsgehil en Friedrich Stor U Elberfeld den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, j dem städtishen Lehrer Max Reinicke zu Berlin E dem Lehrer Heinrich Paul zu Niederroßbach im S weise den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausorde ae, Schöneweide im dem Küster Daniel Seiffert zu Ober-Shon L einde- h¿ Niederbarnim, dem Kirchenältesten e S ielids

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v , Landwirt Gustav Hornemann, y cpleher und Kirchenältesten Gustav Wildberg, Cürslh &o en:Neuendorf im Kreise Niederbarnim, dem Für]tll

evzollernshen Obergärtner Julius Keebah zu Sig- beim en as dem Gärtnergehilfen Jeremias gahlmann Kre! Botanischen Garten der Universität in Marburg da ‘uz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Fürstlich Hohenzollernschen Gärtner Erhard Hiller

L s Stamp zu Flensburg, dem Maurerpolier August ¡rommelt zu Berlin, dem Handpolierer Johann Otlen cDüsbach im Landkreise Aachen, dem Eisendreher Peter arh ter zu Eschweiler im genannten Kreise, dem Wald- cveiter Karl Müller zu Kirchohsen im Kreise Hameln, sieb) Tire tlihen Arbeitcr Karl Günther zu Holden- r eNeel T gerne dtreise A Aue Ba Wilhelm § zu Stolberg im Landkreise Aachen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen, 9

Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 „, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ». Inserate nimmt an: die königlihe Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats-

anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 30. März, Abends.

Deutsches Reich.

Seine e at der Kaiser haben im Namen des Reichs don bisherigen alu in Narvik (Norwegen) Waldemar

Thilo zum Konsul dajelbst und f den Kaufmann H. W. Solomon zum Konsul in

St. Helena zu ernennen geruht.

Der Kaiserliche Konsul in Guatemala hat den Kaufmann August Wehncke zum Konsularagenten in Livingston bestellt.

Bekanntmachung, betreffend den Schuß von Erfindungen, Mustern und arenzeihen auf der Jnternationalen Luft- \chiffahrt-Aus stellung in Frankfurt am Main 1909.

Vom 19. März 1909.

Der durch das Set vom 18. März 1904 (Reichsgeseßbl. S. 141) vorgesehene von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Frankfurt am Main stattfindende Internationale Luftschiffahrt-Ausstellung. Berlin, den 19. März 1909. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Bethmann Hollweg.

Bekanntmachung, betreffend Abrehnungsstellen im Scheckverkehr. Vom 24. März 1909.

Auf Grund des § 12 Abs. 2_ des Scheckgesezes vom gs a 1908 (Reichsgesezbl. S. 71) hat der Bundesrat beschlossen :

Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Düssel- dorf ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgeseßes.

Berlin, den 24. März 1909.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Wermuth.

Die von per ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des Neichsgeseßblatts enthält unter

Nr. 3587 das Geseß zur Abänderung des Reichsgeseßes wegen Beseitiguvg der Woppelbesteuerung vom 13. Mai 1870, vom 22. März 1909, unter

Nr. 3588 die Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Doppelsteuergesezes, vom 24. März 1909, unter

Nr. 3589 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Ab- kommens über die Lazarettschiffe durch Persien und den Bei- tritt Schwedens zu diesem Abkommen, vom 11. März 1909, unter

Nr. 3590 die Bekanntmachung, betreffend den de A von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Znter- nationalen Luftschiffahrt-Ausstelung in Frankfurt am Main 1909, vom 19. März 1909, unter ;

Nr. 3591 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXI113 der MeLE B zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 23. März 1909, und unter

Nr. 3592 die Bekanntmachung, betreffend Abrehnungs- stellen im Scheck…verkehr, vom 24. März 1909.

Berlin W., den 29. März 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preufsen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Senatspräsidenten des Oberverwaltungsgerihts Dr.

stein und Genzmer den Charakter als Wirklicher S N de "Dberregierungsrat mit dem Range der Räte erster

leihen und : S Cat Dr. von Rose in Schroda zum Ober-

regierungsrat zu ernennen.

Î oni ädigst geruht:

ne Majestät der König haben Allergnä

Ti Oberlehrer am Gymnasium in Bromberg, Professor

Dr. Bernhard Hoffmann zum Gymnasialdirektor zu

ernennen sowie Ea A {udiendirektor, Professor Dr. Re

“abon Dienel 0d hen atm Be R

i ule zu Dr. on

an Dee Tee den Mer als Geheimer Regierungsrat zu ver-

leihen.

1909.

Der Königliche Hof legt heute für Seine Durch- laucht den Fürsten von Scwarzburg-Sondershausen die Trauer auf 8 Tage bis einschließlich den 5. April

J. an. Berlin, den 29. März 1909. Der I E Graf A. Eulenburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

__ Der Regierungsrat von Braunbehrens in Stralsund ist zum stellvertreienden Vorsißenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Stralsund ernannt worden.

Ministerium des JFnnern.

__Dem Oberregierungsrat Dr. von Rose ist die Stelle als E der Kirchen- und Schulabteilung bei der Regierung in Bromberg übertragen worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten.

__ Dem Gymnasialdirektor, Pons Dr. Hoffmann ist die Direktion des Gymnasiums in Rawitsch übertragen worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinden Lageado, Säo Gabriel da Estrella und Säo Caetano im Staate Rio Grande do Sul (Brasilien) ist der Pfarrer Reinecke in Teutonia-Süd (Brasilien) berufen worden.

Bekanntmachung.

_. Unter Bezugnahme auf I f der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlihen Kenntnis, daß dem Mark- N era Luß die Konzession zum Betriebe es Gewerbes der Mark Geer von uns erteilt worden ist.

Luß wird seinen Wohnsiß in Frankfurt a. M. nehmen.

Bonn, den 27. März 1909.

Königliches Oberbergamt. Baur.

Bekanntmachungen.

L Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität n mit dem 15. April d. I. feinen geseßlichen Ae Sa ie De hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir diejenigen welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darau aufmerksam, daß sie sich pünktlih mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu be- wahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor- lesungen erwahsen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschristsmäßiger Dürftigkeitszeugnisse die Wohltat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspru zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademishes Stipendium fich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den geseßlihen Vorschriften derartige See bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung innerhalb der ersten vierzehn Tage nah dem geseylihen Anfange des Semesters eingereiht werden müssen. Bonn, den 27. März 1909. Rektor und Senat der Rheinischen Friedrih Wilhelms-Universität. Schulze.

II.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien- halbjahr findet vom 15. April d. J. an bis zum 6. Mai eins{l. statt. Später können nah den bestehenden Vorschriften - nur die- jenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Ver- zögerung ihrer Anmeldung mit gültigen Verhinderungsgründen zu ent- \huldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die- enigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, infofern e Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugnis und, falls sie

usländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations» papiere sowie ‘einen Ausweis über die erforderlihe Schulbildung, 2) diejenigen, welhe von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeihneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuhten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine g bestanden, beim Bejude der Universität au nur die Absicht haben, ih eine a E ildung für die böberen Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfah zu geben, ohne daß sie si für den eigentlihen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 immatrikuliert werden. Für Frauen gelten die glelhen Bestimmungen, do bedürfen diese, wenn sie nit im Besi e E Nelfezeugreses P Ar Ie Reiche nicht angehören, für die Zulaffung zur Immatrikulation des Bs Unterrichisministers. der Genehmigun

onn, den ae ed ; e Immatrikulationskommission. Schulze. isi