1909 / 78 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutshen Reichsanzei

M 8B

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage )

I alte es nit gerade für opportun, wern der Professor Herzen An E in französisher Spra&e halten will. Wie steht es mit der Verweigerung der Testate, wovon man den Verlust eines Semesters befürhtet? Merkwürdig ist es, daß die Broschüre Ehr- manns, soweit sie im Buchhandel erschienen ist, textlih erheblich ab- weit von -den vertraulihen Mitteilungen, Im Interesse des Deutshtums und des Schußes der Deutschen in Lausanne möchte ih bitten, daß unsere Vertretung dort energischer zugreift als bisher.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Der Herr Abo. Eickhoff bat einige Fragen gestellt Fe;üglich der Sqiedsgerichisverträge und mit Recht betont, daß die Reichsregierung durchaus nit abgeneigt ift, Schiedsgerichtsverträge mit einzelnen Staaten zu \{hließen, und wiederholt solche geschlossen hat. Wir haben einen allgemeinen Schiedëgerichtsvertrag mit Groß- britannien. Wir hatten einen solhen auch mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossen es is niht unsere Schuld, wenn derselbe nicht in Kraft getreten ist; wir geben aber die Hoffnung nit auf, daß die Schwierigkeiten, welche sich in den Weg gestellt haben, überwunden werden können.

Der Herr Abg. Eickhoff hat au gefragt, ob Verhandlungen mit der Schweiz im Gange seten über den Abschluß eines Schiedsgerichts- vertrags. Mir ist von derartigen Verhandlungen nichts bekannt; ich müßte es wohl wissen, wenn das der Fall wäre. Ich möchte glauben, daß die betreffenden Zeitungsnotizen insofern irrtümlih gewesen find, als sie verwehselt haben, daß in unserem Handelsvertrag mit der Schweiz eine Schiedsklausel enthalten ist, über welche verschiedene Erörterungen mit der Schweiz geshwebt haben. Vielleicht hat au zu dem Irrtum der Umstand Anlaß gegeben, daß in der Meinungs- verschiedenheit bezügli des Mehlzolls wiederholt mit der Schweiz Erörterungen über die sung dieser Schwierigkeit durch ein Schieds- geriht stattgefunden haben Erörterungen, welche noch nicht zum Abschluß gelangt find.

Wir sind übrigens der Meinung, daß es zur Schlichtung von Streitigkeiten, welche den Keim von Konflikten in sih tragen, durchaus nicht immer eines allgemeinen Schiedsgerichisvertrags bedarf. Wir, das Auswärtige Amt, haben {hon seit langen Jahren die Praxis verfolgt, wenn Streitfälle zwishen uns und anderen Staaten auf- tauhten, den Gedanken des Sqiedsgerlhis vorzubringen, und wir haben wiederholt auf diesem Wege unangenehme Streitfälle im Keime exstickt; noch kürzli is, wie Ihnen bekanni, der Zwischen- fall von Casablanca auf den Weg der friedlihen und freundschaft- Tien Wsung durh Schiedsgeriht verwiesen worden. Wir werden auch weiterhin gern auf diesem Wege fortfahren.

Ich komme nun zu dem Falle Kuhlenbeck und möchte auch meinerseits von vornherein die akademishe Seite der Sache und auch die rein persönlihe Seite gänzlich ausscheiden; die gehören nah meiner Ansicht nit vor dieses Forum. Ih möchte mi beschränken auf Beleuchtung derjenigen Punkte, welche \sih beziehen auf die Frage, ob in diesem Falle den in der Schweiz lebenden Deutshen und ins- besondere den deutshen Professoren genügender Schuß zuteil ge- worden ist, und ob unter diesem Gesichtspunkt unsere deutschen Ver- treter in der Schweiz irgend ein Vorwurf trifft.

Die Vorfälle, um die es sich bandelt, find folgende: 1) ein {hon dret Jahre zurückliegender nähtliher Zusammenstoß einiger deutscker Studenten mit der Polizei in Lausanne, 2) eine Straßenkundgebung \hweizerisher nit: deutsher Studenten gegen Professor Kuhlenbeck Ende April 1908, 3) die Abseßung des Professors Kuhlenbeck.

Was zunächst den ersten Fall betrifft, den Zusammensioß deutsGer Studenten mit der Polijel, fo find in der Presse, wie au {hon im sähsishen Landtage betont ist, sehr übertriebene Darstellungen zutage getreten. Es ift davon gesprohen worden, es wären diese Studenten gefesselt, eingesperrt und gröblihh beshimpft worden. Nach einer amtlichen Feststellung liegt der angeblichen Ein- sperrung ledigli die Tatsache zugrunde, daß einer von den zur Polizeiwache sistierten Studenten wegen seines besonders renitenten Verhaltens bis zum anderen Morgen zurückbehalten worden ist. Die behauptete Beschimpfung hat sich nicht mit Sicherheit nachweisen lassen. Für die angebliche Fessclung fehlt es nah ben angestellten Ermittlungen an jeder tatsächlichen Grundlage. (Hört, hört ! links.) Mit Rücksicht auf diesen an und für \ich wirkli bedeutungslosen Sachverhalt hat der damalige zuständige Kaiserlihe Konsul in Genf von einem amtlihen Einschreiten zugunsten der beteiligten Studenten abgesehen. Eine daraufhin von den Professoren Kuhlen- beck und - van Vleuten gemeinschaftlich unternommene ver- mittelnde Rücksprache bei dem Bürgermeister und Polizeidirektor von Lausanne führte zu beiderfeitig erregten Auseinander- seßungen. Der tatsählihe Verlauf dieses Besuches ist wegen des ‘Widerspruchs zwischen den darüber beiderseits gegebenen Darstellungen unaufgeklärt geblieben. Der Kaiserlihe Gesandte in Bern hatte da- mals in Uebereinstimmung mit dem Kaiserlichen Konsul in Genf nah Lage der Sache irgend welche diplomatischen Schritte in der An- ‘gelegenheit nit für angezeigt gehalten; sie ist auch in der Tat seit- dem nit mehr erörtert worden. Ih muß dem nahträgli hinzus fügen ih sage nachträglich, weil dieser Vorfall sich nit in meiner Amtszeit ereignet hat —: ih würde in einem ähnlichen Falle ebenso gehandelt, ih würde einen solen Zwischenfall nit zum Gegenstand diplomatischer Verhandlungen gemacht haben. (Sehr richtig! links.) Wenn hier z. B. {chwetzerishe Studenten mit der Polizei in eine yielleiht niht immer angenehme Berührung kommen würden, und am nächsten Tage würde der schweizerishe Gesandte bei mir vorstellig werden, fo würde ich au in höflicher, aber bestimmter Weise ab- lehnen, die Sathe als diplomatischen Zwischenfall zu behandeln.

Der zweite Fall, meine Herren! Professor Kuhlenbeck hatte zu An- fang des Wintersemesters 1907/08, um Aufklärung über die Anrehnung seiner Vorlesungen in Deutschland gefragt, diese Anfrage mit dem

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 1. April

Aus\{luß des fragenden Studenten von seinen Vorlesungen beant- wortet (Hört, höri! links), wozu er nach den bestehenden Bestimmungen nicht berehtigt war. (Erneute Rufe: Hört, hört! links.) Einer Auf- forderung der Universitätsbehörden, den Studierenden wieder zu- zulassen, kam Prof. Kuhlenbeck nit nah, er stellte vielmehr noch vor Schluß des Wintersemesters 1907/08 seine Vorlesungen ein und ver- ließ Lausanne, um sich nach Berlin zu begeben und in Deutschland einen thm mehr zusagenden akademischen Lehrstuhl zu suchen. (Zuruf links: Er hat aber nick@t abtesliert!)) Soviel mir bekannt ist, sind bezüglich der Testate Schwierigkeiten entstanden. Die Testate follen aber nachträglich gegeben worden sein. Ich kann das niht amitlih bezeugen, es ist mir nur privatim mitgeteilt worden. Gleichzeitig mit dieser Reise des Professor Kuhlenbeck nah Deutschland seßte die Preßfehde gegen die Universität Lausanne ein. Bei Wiederbeginn der Vorlesungen dcs Professor Kuhlenbeck in Lausanne Ende April 1908 kam es zu Ruhestörungen nicht durch deutsche, sondern durch s{chweizerische Studenten, und {ließli zu Straßendemonstrationen gegen Kuhlen- beck. Es kam zu so etwas, was wir hier gemeiniglich „Kaßen- musik“ nennen. Prof. Kuhlenbeck wandte sih telegraphisch an die Kaiserlihe Gesandtschaft in Bern mit der Beschwerde, daß ihm von der Lausanner Polizei kein Schuß gewährt werde. Auf Inter- vention der Gesandtschaft verhinderte die Polizei eine für denselben Abend geplante Kundgebung. Man wird also nit sagen können, daß der Kaiserlihe Gesandte seiner Pfliht niht nachgekommen wäre (sehr richtig! links), und ebenso ist kein Vorwurf gegen die Polizei in Lausanne zu erheben. Außerdem wurde auf eine diplomatische Vorstellung wegen des Verhaltens der Polizei bei der ersten Kund- gebung eine amtlihe Untersuhung eingeleitet; dabei kamen die \chweizerishen Behörden zu der Auffassung, daß der Lausanner Polizei in der Angelegenheit kein Vorwurf gemaht werden könne. Der Gesandte hat demgegenüber, davon ausgehend, daß die Haltung der Polizei hätte energischer sein können, der Erwartung Ausdruck gegeben, daß derartige Fälle sh nicht wiederholen würden. Sie find au in der Tat nicht wieder vorgekommen.

Man fkann also wiederum nicht sagen, meine Herren, daß etwas versäumt worden wäre. (Sehr richtig! links.)

Nun der dritte Fall: die Abseßung des Prof. a Diese ist seinerzeit auf Antrag des akademischen Senats der Universität vom Staatsrate des Kantons Waadt auf dem geseßlich vorgeshriebenen Wege, und zwar, wie der Prof. Eickhoff hier rihtig hon dargelegt hat, wegen Insubordination auf Grund des Art. 27 des Gesetzes dieses Kantons vom 10. Mai 1890 „sur Pinstruction publique supérieure“ —, verfügt worden. Maßgebend für diese Entscheidung war die Erwägung, daß die beiden Professoren, abgesehen davon, daß sie ihre Vorlesungen vor Schluß des“ Semesters eingestellt hätten (bört, bört ! links), die Erwägung, daß fie für die gegen die Universität gerichtete Preßfehde verantwortlich zu machen seien. Während Prof. van Vleuten {ih bei diesem Spruche beruhigte, ersuchte Prof. Kuhlenbeck das Auswärtige Amt, den Kanton Waadt auf diplomatishem Wege zur Zahlung einer Entshädigungssumme wegen seiner Entlafsung zu veranlassen. Der Kaiserlihe Gesandte in Bern trat daraufhin in der Angelegenheit an den s{chweizerischen Bundesrat heran. Dieser er- Tlärie, daß ihm ein Einfluß auf die Regierung des Kantons Waadt in dieser inneren Angelegenheit nit zustehe, und daß es dem Prof. Kuhlenbeck überlassen bleiben müsse, seine Ansprüche gerihtlih geltend zu machen, wie dies jeder Schweizer in gleicher Lage tun müßte. (Sehr ri{tig! links.) Ob Prof. Kuhlenbeck dies getan hat, ist nicht bekannt geworden.

Meine Herren, Sie sehen, in diesem dritten Falle ist alles gesehen, was nah Lage der Sache geshchen konnte. Jh glaube nicht, daß es angezeigt gewesen wäre, daß der Gesandte in anderer Weise vorgegangen wäre (sehr rihtig! links); ih glaube nicht, daß er dann dasjenige erreiht hätte, was die Herren, welche hier in so leidenshaftliher Weise für Prof. Kuhlenbeck Partei nehmen, wünschen. (Sehr richtig! links.)

Ich bedauere, das hohe Haus noch mit einzelnen Ausführungen belästigen zu müssen.

Der Prof. Kuhlenbeck hat ferner sowohl der Presse als auch vorher den Herren Vorrednern in ihren Darlegungen Anlaß gegeben, die Reichsregierung auf das Ueberhandnehmen des russischen revolutio- nären und anarchistischen Studentenproletariats an den \{weizerishen Universitäten, insbesondere in Lausanne, hinzuweisen. hältnisse an dieser Universität wurden als eine Gefahr für die jenem Einflusse ausgesetten, in Lausanne \tudierenden Deutschen dargestellt, um so mehr, als angebli Lausanner Professoren die russishen Stus denten begünstigten und zugleich die deutschgesinnten Professoren Kuhlenbeck und van Vleuten zu verdrängen suchten. Die Reichs- regierung wurde aufgefordert, ihren Einfluß gegen diese Zustände ein- zusetzen, zumal die in Frage kommenden Lehrstühle auf Grund eines vertragsmäßigen Abkommens mit deutshen amtlichen Stellen beseßt worden seien. Nötigenfalls müsse ein Druck auf die Universität aus- geübt werden, indem gedrcht würde, daß in Zukunft von der An- rechnung der Lausanner jurislishen Vorlesungen auf das bei den Prüfungen nachzuweisende juristishe Studium abgesehen werden würde. Hierzu ist zu bemerken, meine Herren, daß weder von der Neichsregierung noch von irgend einer anderen Bundesregierung mit dem \{weizerishen Bundesrat oder mit der waadtländishen Regierung oder der Universität Lausanne irgend welche Abmachungen über die Beseßung der Lehrstühle getroffen worden sind. Die beiden in Frage kommenden Professuren sind seinerzeit von der Universität Lausanne ausgeschrieben und im freien Wettbewerbe Kuhlenbeck und van Vleuten übertragen worden, ohne jede Vermittlung deutscher amtlicher Stellen. Eine Einwirkung unserer Regierung auf die Lausanner Universität im Sinne der in der Presse erhobenen Forderung konnte somit ebensowenig in Frage kommen, wie etwa eine derartige Einmishung einer fremden Regierung in die inneren An- gelegenheiten einer deutschen Universität geduldet werden könnte. Die für die Pcofessoren Kuhlenbeck und ‘van Vleuten in der Presse wieder-

Die Ver-_

ger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

1909.

holt gebrauhte Bezeichnung „Vertragsprofessoren“ if durchaus irrtümlih, irreführend und unzutreffend.

Im übrigen kann ih sagen, daß die Zahl der russischen Studenten bei der Universität Lausanne doch bedeutend abgenommen hat. Die \hweizerishen Behörden haben denn doch \{ließlich selbst s{chlimme Erfahrungen gemacht, und sie haven entsprechende Maßnahmen ge- troffen, um diese Zahl zu vermindern. Ich mache au darauf auf- merksam, daß es unrichtig ist, zu glauben, daß auf unsere deutschen Studenten durch dieses Zusammenwohnen in derselben Stadt mit Russen ein sehr unheilvoller Einfluß ausgeübt wird. Die deutschen Studenten in Lausanne haben mit den russishen so gut wie keinen Umgang. Auch besteht eine Trennung insofern, als die russischen Studenten und Studentinnen denn es find nicht allein männliche si hauptsählich dem Studium der Medizin widmen, die deutschen aber hauptsählich dem Studium der Rechte.

Es is auch von einem Professor Herzen gesproen worden, welcher die Russen in Lausanne ganz besonders bevorzugen und an der Spitze eines Wohltätigkeitskomitees für hilfsbedürftige russische Studierende stehen soll. Die Sale hat ja für uns wenig Interesse. Ich kann nur sagen, daß das niht mehr der Fall it, daß dieser Prof. Herzen niht mehr an der Spitze dieses Komitees steht; ih weiß nit, ob dieses Komitee überhaupt noch existiert.

Es ist noch eine Frage gestellt worden von dem Herrn Abg. Eickhoff, ob mir etwas bekannt fei darüber, daß der Vorwurf, der von einem Kollegen des Prof. Kuhlenbeck gegen ihn erhoben worden ist, der Vorwurf der Kollegabtreibung, zutreffend sei. Ich habe davon gehört, ih habe davon gelesen; ich kann aber nicht amilich bestätigen, ob der Vorwurf rihtig ist oder nicht.

Swließlih, meine Herren, ist au die Frage der Wiederanstellung des Prof. Kuhlenbeck an einer inländischen Universität erörtert worden. Ich kann dazu nur sagen, daß das Auswärtige Amt mit dieser Sache absolut nihts zu tun hat. (Sehr richtig! links.) Diese Frage gehört ledigli zur Zuständigkeit der einzelnen Bundesregierungen, ihrer Unterrichtsabteilungen und der einzelnen Landesuniversitäten.

Schließlih muß ih mit dem Bedauern, daß ic: so lang sein muß, noh auf eine Sache zurückkommen, welhe der Herr Abg. Lehmann zur Sprache gebracht hat ; das ist eine Notiz in der „Münsterschen Universitäts-Zeitung“, welche besagt :

Die Hauptshuld an diesen unerfreulichen Vorgängen tragen übrigens, wie die deutschen amtlihen Ermittlungen ergeben haben, die beiden Opfer selbst.

Ich kann hierzu nur sagen, daß diese „Münstersche Unive1sitäts-Zeitung“ vom Auswärtigen Amt keine wie immer gearteten Mitteilungen über diesen Fall erhalten hat, und es ist nit ersihtlih, wie sie zu jener Mitteilung gekommen ist.

In diesem Zusammenhange sei folgendes bemerkt : Prof. Kuhlen- beck hatte \sich in der irrigen Annahme, es hinge vom Auswärtigen Amt ab, ob er an der Universität Greifswald eine Anstellung finde, an den Kaiserlihen Gesandten in Bern mit der Bitte gewandt, er möge auf das Auswärtige Amt einwirken, damit es zu seinen Gunsten eine Vermittlung bet dem Königlich preußischen Herrn Unterrichtsminister eintreten ließe. Daraufhin ist unterm 8. August vom Auswärtigen Amt an den Herrn Minister ges{hrieben worden, was nah Lage der Sache geschrieben werden konnte, nämli daß vom Standpunkt des Auswärtigen Amts gegen die Vebernahme Kuhlenbecks in den Lehrkörper der gedahten oder einer anderen Universität irgend welche Bedenken niht geltend zu machen sind. Wenn Kuhlenbeck gleihwohl einen akademischen Posten bisher nicht erhalten hat, so ift das niht auf eine ungünstige Aeußerung des Aus- wärtigen Amts zurückzuführen, sondern vermutlih darauf, daß die in dieser Hinsicht selbständigen Fakultäten sich für ihn nicht haben ent- \chließen können.

Was nun die Frage betrifft, ob es empfehlenswert ist, unsere deutshen Studenten nah wie vor die Universität von Lausanne be- suden zu lassen, so fleht die Entsheitung darüber auch nit mir zu oder nur in sehr beschränktem Maße. Jch kann meinerseits nur wünschen, daß deutsche Studenten nah wie vor ausländishe Uni- versitäten besuhen (sehr rihtig! links), um sich dort Sprachkennt- nisse zu erwerben, welche sie für ihren künftigen Beruf sehr notwendig brauchen. Ob Lausanne in dieser Beziehung der richtige Play ift, vermag ih nicht zu beurteilen. Ich fürchte, daß unsere deutschen Studenten dort wentger Französisch lernen als vielleiht an anderen Pläßen, aber nur darum, weil sie fast ausnahmélos unter #ich ver- kehren, auch vielfach nit französishe Vorlesungen hören, sondern deutsche. Aber ich möchte mich in dieser Beziehung eines endgültigen Urteils enthalten, i kann nur sagen: ih habe an sich kein Be- denken dagegen, daß unsere deutschen Studenten nah wie vor aus- ländische Universitäten, darunter Lausanne, besuhen. (Bravo! links.)

Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Gehei

Dr. von Koerner: Der Abg. Cickhoff bai den Bunt tp gesprochen, daß die Schiedsklausel in unserem Handelsvertrag mit Desterreih-Ungarn mögli bald in Kraft treten möge. Die Verhandlungen über die Ausführung dieser Klausel haben ja leider schr lange gedauert ; sie sind aber jetzt so weit ge- Mever, vas ein sahliches Éinverständnis zwishen beiden Re- E esteht, und es darf erwartet werden, daß au der formelle

{luß in e Zeit eintritt. Dann wird der Anrufung des SQabgeri@tte n Streitfragen nihts mehr im Wege stehen. Ich n g rigens hinzufügen, daß in Aussiht genommen ist, zunächst zur Sn gung einer Reihe streitiger Zollfragen zwishen uns und e e H-Ungarn eine Konferenz zusammentreten zu lassen, LUOO u e n vorigen Jahre mit gutem Erfolg mit der Schweiz ge- 18 ehen ist. Auch von dieser Konferenz darf erwartet werden, daß sie ne ganze Reihe von Fragen erledigen wird, die der Lösung harren. s g. Scheidemann (Soz.): Es ist sehr charakteristisch, wie C sich hier die Herren eines deutschen i angenommen ja en, der angeblich im Auslande ungerecht behandelt worden ist - ih an nur wünschen, daß ‘dieselbe Energie von denselben Herren ent- wickelt werden wird, wenn wir über unseren Antrag wegen der Be handlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter beraten und be en Mit der gestrigen Ablehnung unseres Antrages über i t i Le onale Abmachungen in betreff der Abrüstung zur See b i E eihstag dem Ausland die ganz falsche Meinung beigebradt,