1909 / 78 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Saaten

E.

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Abg. Gothein (fr. Bag.) : Die Avssührungen des Abg. Grafen Kani nôtigen mih, das Wort zu ergreifen. ir haben schon bei den Zolltarifberatungen von 1902 prophezeit, daß das Verhältnis Deutschlands zu allen seinen Abnehmerstaaten wesentli verschlechtert werden würde. Hier sind wir leider gute Propheten gewesen. Durch die Spezifikationen in unferem neuen Zolltarif, die die verfeinerten Waren mit wesentlich höheren Zöllen trafen, haben wir bei den Nachbarn, die solche verfeinerten Waren ausführen, eine starke Ver- mmung hervorgerufen. Die Meistbegünstigungsklausel hat immer- in auch einen BVorteil für uns, und fie ist keine absolute, fondern nur eine relative; wir find nur gebunden, keine höheren ôlle im gegenseitigen Verkehr zu erheben, als England, Oesterreich, elgien , Holland und die Schweiz erheben. Da fehlt z. B. Italien, es fehlen die Vereinigten Staaten. Mit vollem Recht hat der Abg. Graf Kaniß bemerkt, daß das Provisorium alle sechs Monate ekündigt werden kann, und dann könnten wir, nah seiner Meinung, Frankreich jede Reprefsalie zufügen. Aber auch der Abg. Graf aniß ift niht der Meinung, daß durh einen Zollkrieg oder dur die Nichtgewährung der Meistbeaünstigung auch nur das geringste er- reiht werden kann. Die starke Nüstung, die uns unser Zolltarif- ver- schaffen sollte, erweist sich jeßt als eine durchaus verfehlte Maßnahme. Der Abg. Graf Kanit sprach früher von der Ueberschwemmung mit Schuh- waren von Amerika. Von unserer ganzen Schuhwareneinfuhr ftammen aus Amerika nur etwa 20 %; im wesentlichen führen wir fie aus Oesterreich - Ungarn ein, circa 50 9/0. Diese Tatsahe müßte doch auch für Sie (zum Grafen Kaniß) sprehen, aber niht eine Erkundigung bei diesem oter jenem Schusterinterefsenien; diese Methode is es ja, die uns so heruntergebraht hat. Es kommt nit immer darauf an, wie ho die Zölle des fremden Landes sind, sondern daß man bei uns billig produziert; das kann man aber nicht, wenn alle NRoh- materialien dur die Zölle verteuert werden. Wenn Sie jeßt über die Behandlung des Auslandes, die uns zuteil wird, mit Recht klagen, fo follten Sie an Jhre Brust schlagen: mea culpa, mea maxima culpa! Damit schließt die Diskussion. Persönlich bemerkt der Abg. Dr. Frank- Mannheim (Soz.): Das Verständnis für den angelsädhsishen Spruh: „Right or wrong, my country“ ist mir dur die sächselnde Aussprache des Abg. Lehmann - Jena nicht erleichtert worden, aber so viel habe ich doch verstanden, daß er damit meint, au das Schlechteste sei gut, wenn es nur durch die nationale Flacge gedeckt werde. Gegenüber dieser Anschauung stelle ih fest, daß mir allerdings das Verständnis für diese A:t der Auffaffung internationaler Beziehungen fehlt, und daß ich nicht begreife, wie man mit der Kanone nationaler Entrüstung gegen Profefsorengezänk schießen kann. Abg. Stresemann (nl.): Ich hatte vor einigen Tagen einem Herrn des Auswärtigen Amts von meiner Absicht, den Fall Loewe zu erwähnen, ausdrücklich Mitteilung gemacht. Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt. Die Resolution Graf Hompesch wird zurückgezogen, die Resolution a Müäüller- Reimer „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, der Frage näherzutreten, in welher Weise durch internationale Abmachungen dem Handel (Ein- und Ausfuhr) mit unzüchhtigen Schriften, Abbildungen oder E 184 R.-Str.-G..B.) wirksam begegnet werden nn“, S einstimmig zur Annahme. us der Resolution Albrecht werden die Worte: „unter

Verlegung der vom Reiche geschlossenen Staatsverträge“, über die auf Anregung der Antragsteller besonders abgestimmt wird, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Schrader (fr. Vgg.) beseitigt; die so abgeänderte Resolution wird mit den Stimmen des Zentrums, der Polen, der Frei- finnigen und Sozialdemokraten angenommen.

_ Gegen 6 Uhr wird die Etatsberatung abgebrochen; ihre Wiederaufnahme wird in einer um 8 Uhr beginnenden Abend- sigung erfolgen.

Abendsißung. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Burcau.)

Das Haus set die Beratung des Etats für das Aus- wärtige Amt fort.

Die Besoldungen des „Unterstaatssekretärs“ und der „Übrigen Beamten“ des Auswärtigen Amts sowie die säch- lichen Ausgaben werden ohne Debatte. bewilligt.

Bei den Ausgaben für die „Gesandtschaften und Kon- Fulate“, und zwar bei der Besoldung des „Ministerresidenten in Caracas“ bringt der

Abg. Dr. Gördcke (nl.) die Unsicherheit der Rechtsansp1üche der Deutschen in Venezuela auf dem Gebiete des Immobiliarrechts zur Sprache. Der Redner legt die Grfahrungen, die ein Deutscher, mamens Haß, in dieser Beziehung seit 1904 dort çcescmmelt hat, ausführlich dar. Das Auswärtige Amt follte etroas eifriger, als es bisher geschehen ist, zur Unterftüßung des Benachteiligten einschreiten.

Bei der Position „Ministerresident in Cettinje“ be- fürwortet der

Abg. Frank- Ratibor (Zentr.) die Errichtung eines weiteren Vizekonsulats in Dalmatien event. in Spalato.

G Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von oen:

Meine Herren, ich bin dem Herrn Vorredner dankbar für die Worte freundlicher Anerkennung, welche er unserer Vertretung in Montenegro gezollt hat.

Was die Frage des Konsulats in Spalato betrifft, so ist dasselbe im Jahte 1886 errichtet worden, und zwar deshalb, weil Spalato der bedeutendste Handeleplag an der dalmatinischen Küste ist, namentli für den Weinhandel. Es ist ja gewiß sehr erwünscht für den Verkehr der Touristen, daß sie auch an anderen Plägen der Provinz Konsulate finden und Unterstüßung finden für ihre Bestrebungen, mögen diese au nicht immer nur wissenschaftlicher Art seia, sondern auch der Unter- haltung, der Belehrung dienen. Aber ausschlaggebend muß doch an erster Stelle sein die Handelsbedeuturg eines Playes. Von diesem Gesichtspunkt aus ist seinerzeit Spalato gewählt worden. Spalato ijt au heute noch der bedeutendste Play in bezug auf den Handel an der ganzen dalmatinishen Küste, der nah Triest gravitiert. Es ist aber nit aus8geshlosser, daß wir wit der Zeit tahin gelangen, auch an anderen Plägen Konsulate zu errichten, z. B. in Zara oder Sebenico. Aber ein dringendes Bedürfnis if dafür bis jet noch nicht hervorgetreten.

Bei den Ausgaben für die „Botschaft in Paris“ Ä eine Anfrage des Abg. Dr. Gra h tb au

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von

oen:

Meine Herren! Ich habe diese Sache, welhe der Herr Abg. i örde im vorigen Jahre zur Sprache gebracht hat, niht aus Ler uge verloren und bin noch einmal an die französische Regierung

m E Es haben sih aber hierbei dieselben Schwierigkeiten wie vorher, Schwierigkeiten, welhe in der Gesehgebung, im

Formalismus und in dem Wesen der Justizor

keiten, welhe in den interagtionalen Srantilgee R Cs in nicht mögli gewesen, die Sache in fo befriedigender Weise ue ledigen, wie ih gewünscht haben würde; denn nah nohmaliger Prüfung der ganzen Angelegenheit hat sich nur beslätigen lassen, daß es fis haupt\ächlich um indirekten Schaden handelt. Indirekter Schade ift aber nah internationalem Brauche nicht vertretbar. Das ift ein Grundfag, an dem wir selbst niht rütteln sollten, weil wir urs sonst der Gefahr eines unendlihen Schwalles von Reklamationen ausseßen würden. L

Aber dieandere Seite der Frage, die mehr moralis e Seite, ha gewisse befriedigende Lösung gefunden. Es ist, wie rey Herren É van erinnern werden, niht möglich gewesen, damals diejenigen Personen, welche diesen Deutschen beschimpft hatten, zur Rechenschaft zu ziehen; aber ih habe wenigstens das erreiht, daß mir vom französisGen Botschafter im Namen der fran¡ösishen Regierung der Ausdruck des Bedauerns darüber ausgesprochen ist, daß diese Vorgänge sich ereignet haben, und daß das Gesey keire Handhabe bot, um die Sache in der Weise zu erledigen, wie es gewünscht war.

Im übrigen if, was die materielle Entschädigung betrifft, die Frage inzwishen in durchaus befriedigender Weise gelöst, Der kbe- treffende Deutsche, dessen Namen wir ja heute nicht mehr zu ver- schweigen brauen aker es is auch niht mehr nötig, ihn zu nennea —, ein patriotischer Mann, hat inzwischen auf Anregung der Großherzoglih Badischen Regierung er is Badenser eine sehr reihlich bemcfsene Entschädigung aus dem Allerhöchsten Dispositions- fonds erhalten, und er hat dana seine dankbare Befriedigung aus- gedrückt und ausdrüdlich gesagt, daß er tamit die Angelegenheit als erledigt betrachte.

Abg. Dr. Görcke (nl.): Es erfüllt uns mit y der GesHädigte E vatecict für die Unbil B E Spion in Frarkreich behandelt worden zu sein, entschädigt worden ist. Hoffentlich wird sih die französishe Regierung den Fall zur Lehre dienen lassen, obenso wird heffentlich das Auswärtige mt aus Anlaß dieses Falles die nahgeordneten Behörden anweisen, den An oben im Auslande jede Unterstüßung zuteil werden zu lassen.

Bei den Ausgaben für das „Konsulat in Saloniki“

kommt der

Abg. Dr. Everling (nl.) auf die vorgestrigen Ausführungen des Abg. Liebermann von Sonnenberg wegen des Verhaltens des Dragomans dieses Konsulats Hoffmann zurück. Der Abg, Lieber- mann von Sornenbers habe sich auf einen den Fall des deutschen Ero Langhoff betreffenden Artikel in den „Alldeutshen Blättern“ ezogen; dieser enthalte unberechtigte Angriffe gegen den evangelischen Oberkirchenrat. Dieser unterstehe niht der Kritik des Reichstags. Der Artikel enthalte eine ganz einseitige Darstellung, gegen die er (Redner) protestieren müsse.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Ih habe vorgestern aus demselben Grunde mich hier lediglih mit dem unerhörten Verhalten des Dragomans Hoffmann beschäftigt. Ich halte nunmehr alles, was in dem Artikel auch über das Verhalten des Oberkirchenrats gesagt is, aufrecht. Die Sache wird gerihtlich entshieden werden. Der Pfarrer Langhoff klagt gegen den Oberkirchenrat um seine Pension; der Termin ist bereits aygesezt. Die Treiber dieser Angelegenheit sigen im Klub von Saloniki. Der Pfarrer Langhoff hat alles getan, um für die deutshe evangelishe Schule, sein Unternehmen, einzutreten. Unwürdig ist das Verhalten des ¡weiten Konsulatöbeamten gewesen, der Briefe an die Angebörigen des Pfarrers gerichtet hat, um ihm die Unterstüßung für sein Unter- nehmen zu entziehen. Der Dragoman hat sich seines Amtes un- würdig gemaht, und es müßte gegen ihn disziplinarish eingeschritten werden.

Abg. Lic. Everling (nl): Ich bleibe dabei, daß der Oberkirchen- rat diesem Pfarrer gegenüber eine große Langmut bewiesen hat.

bg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vag.): Dem farrer ift bitteres Unrecht geschehen; er hat eine das Deutschtum Fuderühe Unternehmung betrieben und deutshe Beamte sind ihm dabei

in den Arm gefallen.

Staatssetretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Ich bin zu meinem Bedauern genötigt, auf diesen Fall noch näher einzugehen und Ihre Geduld für einige Zeit in Anspru zu nehmen. (Rufe: Oh!) Ih werde das in ruhiger fachliher Weise ‘tun. IJch werde mich durch die sehr scharfen Worte des Hetrn Abg. Liebermann von Sonnenberg nicht von meinem Tone abbringen lassen, Der Fall, um den es sich handelt, und von dem der Herr Abg. Liebermann von Sonnenberg sagt, daß ein Beamter des Konsulats in Saloniki sich in unwürdiger Weise benommen, sich einer s{chweren Pflichtverleßung \{chuldig ge- mat habe, einem um das Deutshtum hochverdienten Manu nit allein Shwierigkeiten in den Weg gelegt, sondern ihm au Krän- fungen zu teil habe werden lassen er hat auf einen Artikel in den „Alldeutshen Blättern“ hingewiesen, der die Ueberschrift trägt: „Der Kampf deutscher Behörden gegen das Deutschtum in Saloniki“ —, dieser Fall betrifft einerseits den Konsulatsdragoman Hoffmann, andererseits den hier vielgenannten Pfarrer oder ehemaligen Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Saloniki. J habe selbst den Herrn Pfarrer gesprochen. Ich habe den Gindruck von ihm gehabt- daß es ein Mann is, der von hohen Jdealen, von warinén Patriotismus erfüllt ist, aber dem es nit gegeben war, den realen Wert der Verhältnisse, in -denen er stand, zu ermessen und ter fine Kräfte an Aufgaben - geseßt hat, denen er {ließli niht gewachsen war. Er ist gescheitert mit seinen Bestrebungen; er ist gescheitert als Pfarrer und als Lehrer, er ist in Unfrieden geshieden von seiner vor- geseßten kirhlihen Behörde, in Unfrieden von seiner Shulbehörde in Unfrieden von dem Deutshen Klub und in Unfrieden 28 der deutshen Kolonie in Saloniki. (Hört! hörit) Er ist da will niht sagen, der Urheber, aber der Mittelpunkt i Bewegung gewesen, die seit Monaten besteht aus Fehden, áus Stei und Zank, einer Bewegung, die einen tiefen und bedauerlichen 3 a spalt in der deutshen Kolonie in Saloniki erzeugt hat und t es hat zu einem unerträglihen Zustand für die Beteiligten h rt erster Linie für den Pfarrer und seine Familie. - Diese Zuständ s, in nun den Beamten des Konsulats, den Dragoman Hoffmann e haben gewiß nicht glücklidjen Gedanken gebraht, zu versuchen ob auf den Verhältnisse nicht in irgend einer Weise zur Lösung brin man diese und er hat sich ich weiß nit, dur welche U a verleiten lafsen, Briefe zu rihten an die Familie E zck des Pfarrers, Briefe, die geshriebea sind nit in Lern “ft einen Streit zu stiften, sondern einen Streit E schliGten. Die Briefe sind dem Auswärtigen Amt vorgelegt A nicht von dem Pfarrer selbst, sondern ‘voa feinem Bevollmächti ten dem Rechtsanwalt L gten,

Die Briefe enthalten im wesentlichen Mitteilungen darüber, daß die Familienverhältnisse des Pastors Langhoff infolge seiner hochs

gradigen Nervosität und infolge von Geldverlegeaheit sehr ungs s seien. Weiter wird in den Briefen mitgeteilt, daß tas u nehmen des Pastors Langhoff nah Angabe des Briefschreibers 0 verfehltes sei, und daß Langhoff dem Konsulat gegenüber cine wi J zu rechtfertigende Haltung einnähme. Hoffmann bemerkt, daß A für seine menschliche Pflicht halte, die Familienangehörigen L

diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und regt an, 0b S jemand von der Familie nach Saloniki kommen und nah dem sehen wolle. 18s ob V Meine Herren, das klingt nicht so, 4 h Shmähbri-efe, Verleumdungsöbriefe seien, wie der E 4 Liebermann von Sonnenberg uns darlegt. (Zuruf hie! Abg. Liebermann von Sonnenberg: Ih Is e gd Die Durthsilt der beanfstandeten Briefe ergibt zunä oi 4 aweifelsfreier Weise, daß sie aus keinen unlauteren Motiven, 0 | in wohlmeinender Absicht geschrieben sind. Ste ade rei dur das Gefühl des Mitleids, und thr Zweck war, zu bellen F diesem Sinne find die Briefe übrigens au von der Adressa der Shwiegermutter des Pastors, aufgenommen Br Î Antwort klar hervorgeht. , dies Brief“ Nun, meine Herren, habe ih son gesagt, daß Jh geht schreiberei für einen sehr unglücksichen Gedanken hate i weiter, ih sage: es war sehr unklug, sehr unvoisi{lio; itt hat ver- daure, daß der Dragoman #ich zu diesem unbedahten Ehr fann ih / [eiten lassen. Aber eine unwürdige, eine strafbare gute stellen; F nit darin erbliken. Jch kann auch deshalb nicht den Anitef ¿warf das Disziplinarverfahren gegen den Beamten einzuletten | aus folgenden Erwägungen : di 0 Erstens, weil die Briefe in durchaus wohlmeinender T {rieben sind, und bet ihnen eine beleidigende Absicht nit ih V geseßt werden kann, um so weniger, als sle sih als yertraul int i zeihnen und zu ihrer Beförderung noch dle Vermittlung "F j Freundes des Pastors gewählt worden if; zweitens, weil «d treffenden Briefe von dem Briefschreiber nit in feiner Cen d als Konsulatébeamter, sondern in seiner Eigenschaft als Mitglie d Gemeindekirchenrats geschrieben worden sind; und dritten®, weil F ersihtlih ist, daß die in den Briefen enthaltene Mitteilung Verleßung der Amtsvershwiegenheit darstellt. q Wenn riht noch neue Momente aus der Prüfung Lei 1 gelegenheit, die nech nicht abgeschlossen ist, hervortreten, 1 ‘t ih heute noch nicht die geseßlichen Voraussezungen 1! ab Disziplinarverfahren entnehmen. Aber damit ift die Sache nit E geschlossen. H Der Herr Abg. Liebermann von Sonnenkerg hat vorgestern “4 noch gesprohen von einem unerhörten Verfahren desselben Drag 7

Hoffmann, der widerrechtlich in die Wohnung dcs Langhoff 4E gedrungen sein und ihm Papiere fortgencmmen haben solle. E sih damit verhält, mag Ihnen nachstehende Schilderung zeigen F bitte von vornherein um Nachsicht, wenn ich auf Einzelheitet F gehe; es ift unerläßlich. H

Es handelt sich hier, meine Herren, um gerichtliche Beschl" L nahme von Schriftstücken. Auf Antrag eines Bevollmächtigten deutshen evangelischen Gemeinde wurde eine vorläufige Verfügt" vom Kaiserlichen Konsulargeriht in Salonik auf Grund der §8 ia und 944 der Zivilprozeßordnung am 11. September 1908 erlas worin Herrn Pfarrer Langhoff aufgegeben wurde, das Gemeint® arhiv, das er bei seinem Auszuge aus dem Pfarrhause der Geme im Juli 1908 mit si genommen und troy schriftlicher Aufforden nicht herausgegeben hatte, dem Antragsteller auszuhändigen. G foldhe einstweilige Regelung wurde deshalb für dringlich angesch weil zu befürhten stand, daß Langhoff das Archiv, ebenso wle er mit dem Protokollbuh getan hatte, an eine der deutschen Konsul gerihtsbarkeit nit unterstehende Person weitergeben und dadur eno sehr erschweren könnte. Pfarr /

Die Verfügung wurde noch an demselben Tage dem Plat S Langhoff ordnungégemäß zugestellt, Der Dre Langhoff lieb je00 T die Verfügung sowte die zuglei übergebene Abschrift der Zuste urkunde in den Konsulatsgarten werfen. it e auf

Mit der Vollstreckung der einstroeiligen Verfügun Färkeit der Grund des § 16° deg Geseßes über die Konsulargt erungen des * Dragoman des Konsulats beauftragt. Da S solchen Falle F Herrn Langhoff bekannt geworden waren, daß er ins der Gerittsyolls * mit Gewalt Widerstand leisten wolle, fo ließ H Konsulatskawassen zteher auf Anordnung des Konsuls von den Herr Abg. Liebermann und einew, nit wie Herr Langhoff und Polizisten begleiten. Zur von Sonnenberg fagen, von vier türkis{" erihtsvollzieher nad

r der G d b h Heraniiehung der polizeilichen Hilfe E / 8 A der Zivilprozeßordnung dura demselben Tage, am 11, Sep“ * er Gerihtsyollzieher begab Eng des Pfarrers. Er traf diesen

tember, W "Y selbst E G L de unter Hinweis auf die einstweilige Vet*

A fügung auf, ¿rauszugeben. Der Pfarrer erwiderte, “F habe s a fie A t mebr Deutscher und werde gegen das i J gehen des Konsulats beim jungtürkischen Komitee und beim 7 n j Schuß suhen. Der Gerichtsvollzieher holte darauf die Instru E des Konsuls ein, ber, da ihm von dem Ausscheiden des Pfarrers La F: hoff aus der deutschen Staat3angehörigkeit nichis bekannt vas 5 Ausführung der Zwangtvollstreckang anordnete. a a hei der Gerichtsvollzieher die Tür der Wohnung verschlossen. e ntl er vergeblih um Einlaß geklopft hatte, ließ er eine 7 i gewaltsam öffnen. In der Wohnung traf er den P M und erklärte ihm, er werde nah dem Archiv suchen. Der i 2 erwiderte, er werde sich dem mit Gewalt widerseßen, und ver i F daß der türkische Polizist hniausgewiesen werde, was der Geri i: vollzieher selbstverständlich ablehnte. Dieser durhsuchte dan N Arbeitszimmer des Pfarrers und nahm 4 Aktendeckel mit Pap vi an si, die anscheinend das Gemeindearchiy darstellten. Auf t Konsulat stellte sich dann heraus, daß das nur teilweise das A! 4 war, daß auch Privatpapiere dazwischen lagen; diese wurden s herausgenommen und dem Pfarrer zurückgesändt. Gleichzeitig wos der Gerichtsvollzieher mit der Fortseßung der Zwangsvollstre

beauftragt. Der Rest des Gemeindearhivs wurde jedoch in ul Wohnung nicht gefunden, und der Pfarrer Langhoff wurde daraufb M zur Leistung des Offenbarungseides geladen. Ladung und v2 der Zustellungsurkunde ließ der Herr Pfarrer wieder in den Konsul" garten hineinwerfen. Im Termin erschien er nicht.

(S(luß in der Dritten Beilage.)

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