1909 / 78 p. 53 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

BVorbemerkungen.

(Neuerungen sind in Sckrägschrift gedrudt.)

1) Die Gebührenermäßigung im Verkelr mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezieht sìch nur auf Briefe, die auf dem direkten Wege (über Bremen oder Hamburg) befördert werden, alle anderen Briefsendungen nach den Vereinigten Staaten, also auch die Postkarten, unterliegen nach wie vor den Gebülren-

sätzen des Weltpostvereins. 2) Bei P. ostpaketen nach den Vereinigten Staaten von Amerika

Versendungsbedingungen für den Verkehr dez Weltpofstvereins :

1) Verboten, mit Post zu versenden : Gegenstände, die für die Postbeamten

F Gefahren mit fich bringen oder welche die Bee eung beschmuyen oder vers

derben können, lebende oder tote Yiere und Jn ekten. Ueber bedingte Zu- lafsung von Warenproben mit Glazsachen, Flüssigkeiten, Oelen, fetten Stoffen, trocktenen

abfärbenden und niht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten

Auskunft. E

Ferner ifi verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefposisenbdungen in- zulegen: a. Münzen (im Verk, m. Desterreih-Ungarn nebst Liechtenftein u. osnien- Herzeg. sowie unter gewissen Voraussezungen auch im Verk, mit den deutshen Schußgeb. können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b, zollpflihtige Gegenstände; 6, Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Golbds oder Silbersacen, Edelsteine, S{hmuccktsachen und andere kostbare Gegen- Kände, wenn das Einlegen oder die Beförderung derselben dburch Gesctgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwortlichkeit zu U D ob bie zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost” in die betr, Länder eingefüh: werden dürfen, 4 i

2) B btrarten: Einfache Postkarten u. Postkarten mit Antwort zuläsfig, Höchstmaß 14 : 9 cm, Mindestmaß 10 : 7 em.

3) Drucksachen, Geschäfts. apieren und Warenproben darf weder ein Brie: noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigenschaft eigentliher und persbnliher Korrespondenz hat. Verpacung muß so beschafsen sein, daß der Jnhalt leiht geprüft werden kann. Waarenproben dürfen keinen Handel3wert haben u. keine anderen handscriftl. Vermerke tragen, als Namen od. Firma des Absender3, Avresse des Empfängers, Fabrik- od. Handelszeichen, Nummern, Preise u. Angaben bzgl. des Ges wicht3, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft u. der Natur der Ware. Drucksachen u, Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung

Berlin, Donnerstag, den 1. April

darf der Wert des Inhalts laut Zollinhaltserklärumgen bis zu 80 Dollar (336 4) betragen.

3) Formulare zu Zahlkarten im Postscheckverkelhr werden bei den Postanstalten zum Preise von 5 A für je 10 Stück an das Publikum abgegeben.

4) Verzeichnisse der Kontoinhaber bei den Postscheckämtern des Reichs-Postgebiets sind bei den Postanstalten zum Preise von 1 M 40 F für das gebundene Exemplar käuflich.

5) ‘Am 1. April ist eine neue Post - Zollorânung in Kraft getreten.

A. Briefsendungen.

von mehr als 45 em haben, werden nicht befördert; diese Beshränkung ilt nit für den Verkehr mit den deutshen Schußgebieten und den deutschen Postanst. in É ina u. Marocco, Dructsahen in Rollenform, deren Mee 10 cm u. deren Länge 75 cm nit über- eigt, find zuläsfig. Warenproben dürfen cm Länge, 20 cm Breite u. 10 cm Hbhe, Rollenform 80 cm Länge u. 15 em Durchmesser nit überschreiten. Jm Verkehr mit den deutschen Schußgebieten und den deutschen Postanst. in China u, Marocco müssen Geschäfts papiere die Bezeichnung „Geschäft3papiere“, Warenproben die Bezeihnung „Warenproben“ oder „Proben“ oder „Muster“ tragen. Jm Verkehr mit Oesterreich-Ungarn nebst Liecten- stein u. Bosnien-Herzegowina sind S Mi als Brief od. Paket zu versenden.

4) Einschreibsendungen, Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck- E Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Einschreibung abgesandt werden.

ei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger Rückschein verlangen. Im Vereinsverkehr (eins{l. Luxemburg) besteht für Einschreibsendungen allg. Frankierung3zwang. Iminneren Verkehr Deutschlands u. im Verkehr Deutshlands mit den deutshen Shußgebieten, den veutshen Postanst. in China u. Marocco und mit Oesterreich-Ungarn nebft Lie tenstein u. Bosnien-Herzegowina sind auch unfrank. Einschreibbriefe u. -postkarten zulässig, doch müfsen Einschreibsendungen gegen Rücktschein stets frankiert werden.

5) Leitung der Briefsendungen. Für die Wahl des Beförderung3weges ifl bei Sendungen nach überseeishen Ländern im allg. die Bestimmung des Absenders maß- gebend. Is in der Aufschrift der Sendungen Beförderung3weg vom Absender nicht ans gegeben, so erfolgt Leitung nach den für d. Postanst. dieserhalb raa Vorschriften.

6) Schiffsbriefe. Sollen Briefe usw. auf Wuns des A! senders mit if, gelegenheiten, die zur regelmäßigen Postbeförderung nicht dienen, befördert werden, so hat der Absender auf der Aufshrift den Vermerk: „Schiffsbrief“ (bei Versendung über britishe Häsen „Private Ship“) niederzuschreiben, sowie den Abgangshafen u. er- forderlichenfals das Schiff zu bezeihnen. Für Leitung der Schiffsbriefe bleiben die

Nagzrichten von allgemeinerem Futeresse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebsi Porto- und Telegrammgebührentarif.

1909.

E E E R E E E N N S S E E E R E E E N E E E E E E E E S E Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Reichspostanstalten gegen Vorausbezahlung : von 40 Pf. jährlich, sowie zum Preise von 10 Pf. für die ‘einzelne Uummex bezogen werden.

6) Im Verkehr mit überseeishen Ländern wird empfohlen, die ares Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Poftpakete befördert werden können (vgl. Seite 3, E. TL.). Pakete, die den Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post- verwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder

amburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben ; die Be- örderung solcher O (Postfrachtstücke) verursacht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und mständlichkeiten. Die Verpyackung der überseeishen Ländern muß besonders haltbar scin._

akete na

Angaben dez Absenders allein maßgebend. Schifs3briefe missen frankiert sein. (Taxe wie bei e mit regelmäßigen Postdbampfern.) j

Die über Bremen od. Hamburg mittels Reich3postdampfer zu befördernven Schiffs briefe können unter Einschreibung versandt werden (Einschreibgebühr 20 Pf.).

7) Marinebriefe. ur Beförderung durch das Marinepostbuveau in Berlin an Personen der Schiff3besazungen der deutschen Kriegsschiffe im Ausland einschl. der E im deutschen Marinelazarett in A find folgende gewöhnliche Briefsendungen zugeläfsen: Briefe bis 250 g, Postkarten (einfach und mit Antwort), Drucssahen bis 2 kg, Geschäft3papiere bis 2 kg, zusammen- gepackte Drucktsahen und Geschäftspapiere bis zum Gesamtgewicht von 2 kg. Smatew proben und Einschreibsendungen sind ausges{chlo}en.) Sämtliche Sendungen Des vollständig frankiert werden; sie unterliegen dem internen deutschen Porto mit der Maßgabe, daß für Drucsachen, Sas ft3papiere und zusammengepackte Drucksachen und Geschäftzpapiere von mehr als 1 bis 2 kg 60 Pf. erhoben werden und für Briefe von mehr al3 20 bis einschl. 60 g an Personen der Schifs3besayungen und im Dienste der Marine stehende Militärpersonen bis zum Feldwebel, Wachtmeister oder Dberdeckoffizier eins{chl. aufwärts ein ermäßigter Portosay von 10 Pf. gilt. Die Aufschrist muß enthalten: 1) den Grab und die dienstliche Zyan aft des Empfängers oder das Amt, welches er bekleidet, 2) den Namen des Schifses, auf dem er fih befindet (Sr. Majestät Schiff... .; S. M.S... ._.).

Die obigen Portosäye und sonstigen Versenbung?bedingungen gelten auch im Verkehr mit den Beja ungs8truppen im Shuÿygebiet Kiautschou und mit den Truppen des Dstasiatishen Detahement3, doch ist in der Aufschrift der Briefsendungen an diese Truppen. außer dem Namen, Dienfigrad und Truppenteil auch der Garnisonort anzugeben. Ferner find im Verkehr mit diesen Truppen auch Warenproben und eins geschriebene Briefsendungen gegen die internen deutshen Portosähe zugelafsen,

Darif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen. E E R T E E E A Deutsche Shußhgebiete**) Luxemburg Ausland ***) : F E h: i S ? Verkehrs, des Verkehrs mit den deutshen Schußgebieten, den deutschen Gegenstand Lan Le S A E Et E e, Vie G s L in ohiga U. E ee V n Seecuo : s Porto Porto Porto Porto | ein\schl. Bosnien-Herzegowina und Liechtenstein wird ein Portozuschla Gewicht3sufe. Pf. GeiviGtdsuufe: F Gewichtöftufe, Pf. Gewigtosufe: Pf. von 10 Pf. oder der entsprehende Betrag in der Landeswährun ohne bis 20 2 10 5 bis 20 g 20 nes ed des L S S e Bu 00 en E a dp c x untkertiegen - unfrankierte efe dem doppelten Betrage des Portos. lee i Sb A E BOE O g 20 | über 20-250 g E Sia 10 Für unfeaukierte Póftkarten wird stets der doppelte Betrag des : ortsverkebr®) bis 2602 5 (ohne Meisigewichh) ortos erhoben. Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapiere ifaSe S cifade S cifade 5 Gifade T0 und Wareuproben werden nicht abgesandt.

Postkarten . «- « « | mit Antwort 10 mit Antwort 10 E 10 mit Antwort 20 Einschreibgebähr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all- | | | : bis 50 g B i: gemein 20 Pf. (Rückscheine n. d. Vereinsausland, ausgen. China und

s bs 00 g 3 fiber 50100 5 16 E E s Brit. Besizungen, nicht zulässig). Eilbeftellung zugelassen: Ta En S es E O0 O E O EE E S0 für je 50 g 5 1) nah dem Orts- und Landbestellbezirk des Aufgabe-Po torts bei e S E O O E 2} 7 250—500g | 20 " 250500 - 50 | Meistgewicht 2 ks) gewöhn. engen [Gebühr nah dem Ortsbe/ L 25 Pf, über 500 g bis 1 kg |- 30 über 500 g bis 1kg| 30 | ober 500 g bis 1kg| 30 nah dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 il, über 1—2 kg 60 2) nach anderen Orten in Gebt ne bei gewöhnlichen bis 250 10 S Luxemburg und eingeschriebenen Briefsendungen [Gebühr nah Postorten 25 Pf.,

bis 250 g 10 | aber E000 2 90 __ bis 250 g 10 für je 50 nah Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.],

4 Geschäftspapiere ...] über 250—500 g | 20 | über 500 g bis 1kg| 30 über 250-——500 g | 20 (Meistgewicht Sr ) | mindest. 3)nachLuxemburgu.Desterreih-Ungarn m.Liehtenstein i i über 500 g bis 1kg| 830 e 2 Ee ¿9 [über 500 g bis 1kg| 30 g eue ebühr 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für Send. nah d. : n. Oest.-Úng. nicht zulässig ; E E wird auge E Morgan na ch Bo aue us bis 250 z 10 bis 250 2 10 bis 250 10 für je 50 g 5 erzegowina nur n. Postort. [Gebühr 25 Pf. ste s vorauszuzahlen], Warenproben »«««| 5 N S 5 5 L g mindest. 4) na: Belgien, Dänemark mit Grönland, Faröer; Island (nux über 260—850 & | 20 | über 2500—308 | 20 | über 2500—850 g | 20 |(Metstgewicht 8508) | "10" | nah Postorten), Frankreich mit Algerien und Monaco, Großbritannien

*) Die ermäßigten Taxen erstreen si nur auf Briefe. Die Na@hbar- F orte, auf welche der Geltungsbereih der Ortstaxe ausgedehnt worden ift, find aus dem Postberiht im Schalterraum d. Postanst. zu ersehen. : **) Ots).- Neuguinea, Disch. - Ostafrika, Disch. -Südwestafrika, | aen Narben Marianen, Palâu-Inseln, Kiautschou, Marshal- p 090. \

Smet n erein ten Staaten von Amerika (aussch!. Hawaiî) ermäßigte Taxe für Briefe, 10 ür je 20 g, jedoch nur bei Beförderung auf dem direkten Wege (über Bremen oder Hamburg). Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, 10 Pf. für je 20 g, mit Dänemark ferner Mindesttaxe für Geschäftspapiere 10 Pf.

Allgemeines. Der Betrag der Nahnahme is auf der Aufschriftseite der Sendung in 1 und Adresse des Absenders in lateinisher Schrift auf der Vorder oder Nücseite deutlih nievergeshrieben sei:

Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Waren- roben zulässig: a. im inneren deutshen Verkehr und im Verkehr mit uxemburg bis 1 S Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr

mit den deutschen L u. den deutshen Postanst. in China u. Marocco bis 2 kg: Laxe wie für Geschäftspapiere; c. im Verkehr mit Oesterreih-Ungarn e Drucksachen und Warenproben) bis 350 g: Taxe wie für Warenproben; d. im Verkehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für e 50 @, jedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sle Geschäftspapiere enthält.

Unsfrankierte Briefe des Orts- und Nachbarortsverkehrs kosten 10 Pf. Porto; für unfrankierte Briefe des übrigen inneren deutschen

Jtalien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweden (nur nad Gotenburg, Malmös, Stockholm), Schweiz, Serbien e Postorten) und einer Anzahl außereuropäisher Länder. [Gebühr 25 Pf. stets R T E R nach Orten vine ostanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]

Antwortscheiue. Im Verkehr mit einer Anzahl von Vereins- ländern kann der Absender eines Bricfes das Porto für die Antwort dur Uebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger tm voraus bezahlen. Zu blelem Zwecke werden internationale An wortscheine zum Preije von 25 Pf. f. das Stü bei bestimmten Postanst. zum Verkaufe

ereit gehalten.

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)

der bei dem Bestimmungzland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Bugstaben (lateinische Sgjrift) unb Zahlen anzugeben. Ferner müssen Name

durch Postanweisung übermittelt.

n, Im Vereindverkehr wird der eingezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Posianweisungsgeblhr und der Einziehungögebühr von 10 Pf, dem Absender

Meisl- Meist- Tarif. alia Tarif. F cirag : Tungen. , Vetrag ; : ungsland. ; 4 Bestimmungsland. | ¿iner Nah- {ine Bemertungen Bestimmungsland. REN Eins Bemerkungen Bestimmung i einerNath- | gorto, | 5 Fel Bemerkungen. Porto, | \{ Porto. | {reib nahme E nahme. gebühr, nahme. gebühr. . gebühr. Deutschland (Reichs- : 20 Pf. | Zu Deutséland: Dänemark mit Farber Niederl. Indien qur 180 G Potgebiet Bayern u. L. »=| Briefe u, Postkarten und Island (nicht best. D 790 Sud, (Mattemberg) e ISCOE Ma #E ÉS B unv} _auch Grönland) . ._. |_720 Kron. Zu Italien: S b- Unga (20 Kron. ZuTripolis(Afr.): ewöhnl Bief. 8 5Ts| neus 10 pp | Dänische Antillen . | 1000 Fr. (n Zenn bie Einehuns | elt Liechtenstein . | 1000 Kron. || 2 ut E ——ndungen zul) 2 HESS| Sorzeigegeblige erhob. || Frankreich mitAlgerien, S langt wirb, #0 ifi in ber | Portugal mit Madeïra S 2A Dtsch. Schutgebiete: 2E eingezogenen Betrags | Na oon 1000 Fr. 2 ch Bufaß zu mah u.Azoren (nur best.Orte) | 800 Mark ||SS e Post- euts cNinebiete S E D ohaunan Ftalien mit S. Marino S Bu Kreta: in Rumänien (nurbest. Orte) | 1000 Lei || Q # || anst. f. unter 0. 11 p . e C D ; Ta -Südwestafr., 800 Mark BZ sung3gebiihr, N Ervthréa A 1000 Fr. EZ S N Bein Schweden... 720 Kron. SE S pon E n S | S5 Zu Deutsche Schuh- Japan mit S, S5 È | nor difoer | Sw 1000 Fr. 9 É B Nr. 57e. 0 as L gebiete: z 0 La C 4 2 t es s Deutsh-Ostafcika 600 Ruy. | f || -S | ur 566 best orten. | (sp, Su 1Rarafuto 00 Yen.. [2s (S u p Seen o. f 1000 VE E 2 Jom der E ZE E E, Gay. So =Z 2 oco: || Eripoli&(fr. ital PL]|_1000 Fr. ||S f || 8 |Vermerk „Oester- 4 C 1000 Fr. S S} & | a. Amoy, Canton, Korea E L 400 Yen. Se e S mes S0) gas Tunis (nur beil, Drfe) (1000er Q reichishes Posi- Bosnien -Herzegow. | 1 B'S S | Futs9au, Hantau, | Freta (¿sterr.Postanst.i. SE rage, Marrake\@, Mo- |} Tiivkeit Ar 2E amt“ od. „burea T a S D Peting e L Gn ethymo)} 1000 Fr. S aaa ffs fe a. Constantinopel, g do poste autri- Chile (nur best. Orte) | 530 Pesos S L Sni Sxeiiburg «.-«-- 800 Mark || ian Smyrna (dts{. Pa.) | 800 Mark ||& chien“ hinzuzu- China: Tschifu, : o GES Pa). | 800 Mark b. Beirut, Jaffa, Fe- fügen. a. deutsche Pa. . . . | 800 Mark Din j Warocco C rufalem (dtsch: Pa) | 1000 r. b. japan. Pa... . . 400 Yen. d; Nur best: Ore, 1 Nieverlaude. . . . « - 1480 Guld. c. ôsterc, Postanst. ] 1000 Fr. j