1909 / 147 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 269. Sikung vom 24. Juni 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs TelegraphisGem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Ent- wurfs wegen Aenderung des Erbschaftssteuergeseß es.

Den Verhandlungen wohnen der Reichskanzler Fürst von Bülow, der Staatssekretär des Jnnern Dr. von Beth- mann Hollweg, der Finanzminister Freiherr von Rhein- baben, der Staatssekretär des Reichsshaßamts Sydow und der Staatssekretär des Reichskolonialamis Dernburg bei.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird zunächst über § 9a verhandelt. Ueber die Anregung des Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.), zugleih den Antrag des Freiherrn von Gamp, betreffend die verfassungsmäßige Bindung der Erbschaftssteuer, zu diskutieren, entspinnt sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte; es wird dem Antrage des Abg. Müller-Meiningen gemäß beschlossen.

Der Referent Abg. Graef (wirtsch. Vgg.) geht auf die Kom- missionsverhandlung ein. :

Nach der Vorlage soll die Erbschaftssteuer 1 Prozent be- aegen für Ehegatten, sofern gemeinschaftlihe Abkömmlinge nit vorhanden sind, für ehelihe Kinder, für uneheliche Kinder, für Akkömmlinge der Kinder; der Steuersaß sollte sich auf 1,5 Prozent erhöhen, wenn der Wert des steuer- pflichtigen Erwerbes 30 000 6 übersteigt, auf 1,50 bei einem Werte über 650 000, auf 1,75 bei einem Werte über 75 000 usw. bis zu 4 Prozent bei einem 750 000 #6 übersteigenden Werte des steuerpslihtigen Erwerbes. Ein Antrag Raab will die Skala bis zu 5 Prozent, ein Antrag Albrecht von 11/5 bis zu 20- Prozent erweitern.

Der Referent seßt auseinander, daß in der Kommission wie die Vorlage, so au alle Abänderungsanträge abgelehnt worden sind.

Abg. Freiherr von Richthofen (dkonf.): Ih glaube mir den Dank des Hauses zu verdienen, wenn ih mich mögli kurz fasse. Ich beziehe mih auf das, was der Abg Graf Westarp in der ersten Lesung gesagt hat, namens der überwiegenden Mehrheit der Partei. Heute erve das Verhalten der meisten Parteien den Eindruck, als ei das Schicksal der ganzen Finanzreform, .die das ganze Volk wünscht, von der Abstimmung über diese etne Steuerfrage abhängig, während früher ausgeführt wurde, es handele sich um die Besteuerung des Besiges, auf welhem Wege, sei eine sekundäre Frage. An dem jeßigen Sachverhalt trägt die Reichsregierung zu meinem Be- dauern mit einen Teil der Shuld. Sie hat einen neuen Entwurf vorgelegt, nachdem sie sich überzeugt hatte, daß ein fehr großer Teil des Hauses der Sache durchaus ablehnend gegenüberstand. Die bequemste Besißsteuer ist deshalb noch lange nicht die beste. Reichs- einkommen» und-Reichsvermögenssteuer will kein Bundesstaat, denn jeder feht darin eine halbe Mediatisierung. Wirtschaftlih ist aber. die Erbschaftsfteuer_nichts anderes als. eine Abart der Ver- möôgens- oder der Einkommenssteuer. Meine Partei hat von jeher auf dem Standpunkt géstanden, daß wir selbst zahlen wollen, nicht* äber dás unseren Kindern überlassen wollen. Es ist aber nicht bloß einé Prinzipien, sondern eine Gewissensfrage für jeten einzélnen, wie er si heute hier zu verhalten und abzustimmen hat. Ich gebë gern zu, daß die Reichsregierung die Steuern, die fie für rihtig hält, niht ohne weiteres fallen lässen kann; abex auch wir haben das Recht, unsere entgegenstehende Meinung bei der Abstimmung zur Geltung zu! bringen, und von diesem Rechte werden wir Gebrauch machen. Die politishe Situation hat |ch ge- ändert; damit sind wir genötigt worden, in eine neue gründliche Er- Drterung der Frage einzutreten. Wir sind bei unserer Auffassung ge- blieben. Man hat in der Presse so getan, als ob wir darauf aus- gingen, den Reichskanzler zu stürzen. Aber solches ist nie Absicht und Ziel einer konservativen Partei, es widerspriht unseren Grundsäßen und aller Erfahrung. Der Kanzler hat selbst aufs entschiedenste dagegen protestiert, daß von unserer Seite jemals eine Parlaments- Herrschaft angestrebt worden ‘sei; er hat über setne persön- lihe Stellung mit der größten Deutlichkeit geäußert und den alten, „rechten, bewährten Standpunkt hinsichtlich des Verbleibens auf seinem Posten eingenommen. Wer eine Besißsteuer will, muß zugeben, daß keine Steuer den Besitz in seiner Totalität \o erfaßt, wie die Erbschafts-, Vermögens- oder Ginkommensteuer. Ist feiner dieser drei, Wege gangbar, so bleibt nichts übrig, als alle Selbauenn einzeln zu erfassen, und das ist die Absiht der Anträge der Kommission. Gewiß find alle unsere 0 verbesserungsfähig, wie denn die Ausarbeitung von Geseßentwürfen im wesentlichen eine Aufgabe der Regierung ist. Wir haben unter dem Druck der Ver- hältnisse unsere Vorschläge machen müssen ; [wir haben nihts Voll- kommenes geleistet. Von allen bürgerlichen Parteien des Hauses muß der ernste Wille betätigt werden, diese unsere Vorschläge zu verbessern. Geschieht das, dann ijt Ausficht vorhanden, daß die Relichsfinanz- reform, was wir alle wollen, zum Segen bes Baterlandes gereichen wird. Die Prüfung, ob die Erbanfalisteuer anzunehmen ist oder nicht, hat uns zu Gewissenskonflikten geführt, \{laflose Nächte gemächt. Einen Fraktionszwang üben wir aber niht aus, jeder kann bei uns stimmen, wie er will. Wir erfüllen mit dieser Bestimmung au eine Pflicht gegen das Vaterland. Wir wollen die Reform gewiß nicht verhintern, wir wollen, daß sie in dieser Session zustande kommt. Wir wollen das Reich stärken, aber au nicht die Einzelstaaten benach- teiligen. Wir müssen uns in unserer großen Mehrheit ablehnend gegen das Geseß verhalten.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Sydow:

Meine Herren! Mir liegt es fern, in diesem Stadium der Ver- Handlung nohmals eingehend auf die Grunblagen der Regierungs- vorlage hier zurückommen zu wollen, zumal ih bereits in der vorigen Woge bei der Einbringung des Geseßes die Ehre haite, die Gesichts- punkte darzulegen, von denen die vérbündeten Regierungen aus- gegangen sind. Nachdem aber der Herr Vorredner den prinzipiell ablehnenden Standpunkt begründet hat, kann ich nit umhin, noch mit wenigen Worten auf die Grundlagen des Gesches zurück- zukommen.

Wenn man ih, wie dies der Fall ist, darüber einig ist, daß neben der erheblichen Heranziehung der breiten Massen der Be- pôlkerung dur indirekte Steuern es nötig ist, die Besigenden be- sonders zu treffen, so muß man doch die Art der Heranziehung des Besiges suchen, die die vollkommensle ist, und dieser Vollkommenheit am nächsten kommt die Art, welhe alle Arten des Besizes glcichs

. mäßig trifft und der Leistungsfähigkeit angepaßt i. Von dieser Art

gibt es nur drei Steuern: die Einkommensteuer, die Vermögenésteuer und die Erbschaftssteuer. Darüber ist ja in diesem hohen Hausé kein Zweifel, daß die Cinkommensteuer von den Bundesftaaten bereits in einem Maße in Anspruch genommen ist, daß es für das Reih nicht mehr möglih ist, aus ihr zu \{chöpfen. Die Vermögens\teuer wollen das wissen Sie die Bündesstaaten niht abgeben, weil fie sie für ihre eigenen Kulturaufgabén gebrauchen. Bleibt also nur die Erbschaftesteuer! Und dazu kommt, daß diese Erbschafts\steuer bereits dur Geseß von den Bundesstaaten dem Reiche überwiesen und belassen ist. Das ist der Gesichtspunkt, den der Herr Vorredner meines Erachtens übersehen hat, als er gegen den Ausbau der Erkb- \caftsstzuer durch das Reih polemisierte. Die verbündeten Re- gierungen haben st{ch vor zwei Jahren dahin geeinigt, diesen Teil ihrer Steuern dem Reihe zu überlassen, und barum bewegen wir

uns vollkommen auf geseßlichem, vollkommen auf verfassungsmäßigem Boden, wenn wir nun auf dieser Grundlage weiterbauen. Der Ersaß einer solhen allgemeinen Steuer durch Spezialsteuern auf einzelne Vermögensgegenstände ist nicht möglich. Wohl kann man einzelne Vermögen®gegenstände belasten; man wird sie aber nie alle treffen. Auch die zahlreihen Vorlagen, die in dieser Beziehung in der Kommission zutage gefördert sind, haben das nicht vermocht; Sie haben immer Darlehnsforderungen, Sparkafsenguthaben und ähnliches freilassen müssen, Wenn Sie aber auch alle einzelnen Vermögensgegenstände erfassen könnten, so bliebe do immer noch ein Einwand: Sie können die Leistungsfähigkeit darum nicht vollkommen berücksichtigen, weil Sie die Schulden, die auf dem Vermögen lasten, nicht in Abzug bringen können. Auch das is nur durch die Erbschaftssteuer mögli, wenn die Vermögenssteuer und die Einkommensteuer eben nicht zu Gebote stehen.

Man kann gewiß darüber streiten, ob es zweckmäßiger wäre, dur Ausbau der Vermögenssteuer oder durch Ausbau der Erbschaftssteuer diesen Weg zu beschreiten. Aber wie nun einmal die verfassungs- mäßigen Verhältnisse im Deutschen Reiche liegen, wie die Trennung der bundesstaatlichen Finanzen von denen des Reichs es erheisht, muß eben das Reich, wenn es eine allgemeine Besißsteuer auferlegen will, sich auf die Ercbschaftssteuer beshränken, weil ihm die Vermögens- steuer nicht zu Gebote steht. Damit, glaube ih, erledigt fich die Streitfrage, ob die Vermögenssteuer oder die Erbschafts\teuer die vors züglichere ist.

Wenn gegen die Erbschaftssteuer gesagt ist: wir wollen eben unsere Steuern bei Lebzeiten zahlen, wir wollen -sie nit unseren Erben auferlegen, so ist darauf zu antworten, daß, wenn Sie die Erbschaftssteuer ablehnen, eben diejenigen, die sonst die Erbschafts- steuer zu tragen hätten, nicht bei Lebzeiten zahlen, sondern daß dann die Steuern von ganz anderen Schultern, und zwar von \{chwäheren- getragen werden müssen.

Der wichtige Gesichi8punkt, den Familienbesiß intakt zu erhalten, wird meines Dafürhaltens und nach dem Erahhten der ver- bitndeten“ Regierungen“ in keiner Weise durh- die Erbfschasts- steuer verleßt; denn die Säge, die sie vor|chlägt, {ind so mäßige, daß eine Erschütterung des ‘Besizes dadurch nicht stattfinden kann, insbesondere auch nicht des Grundbesizes. Die ver- bündeten Regterungen haben nie verkannt, daß es der Eigenart des Grundbesißes enispriht, hier besondere Bestimmungen zu treffen, und wenn Sie an die Säße denken, die der Herr Finanzminister Ihnen hier vorgetragen hat, wonach bet einem Gut im Werte von 200 000 4, das mit 100 000 46 Schulden belastet ist, also einen reinen Wert von 100,000 4 hat, bei drei Kindern die Erben jährli eine Rente von noch nicht 15 #4 ju zahlen haben, wenn Sie bei 600 000 46 Gutswert und 300 000 & Swhulden zu jährlichen Renten- säßen von 66 bis 67 #4 unter Vorausseßung dreier Erben kommen, so ift das wahrhaftig keine Erschütterung des Familienbesibstandes. (Sehr wahr! links.)

Weiter wird gesagt und is von dem Herrn Vorredner au an- geführt worden, die Steuer träfe den Pflihtigen im ungeeignetsten Moment, in welchem er wirtshaftlich am {wächsten ist. Das wäre richtig, wenn wir jeden Anfall, jede Erbschaft damit belasteten. Wenn Sie aber dazu übergehen, alle Grbfälle unter 10 000 46 frei zu laffen, und wenn“ Sie weiter solhe Erbfälle nur mit 19/0, d. h. mit 100 46 gleih einer Rente von 4 H belasten, so sage ih: der Mann, der die Erbschaft macht, kann diesen Verlust tragen, er steht unendlich viel besser da als eine Menge seiner Volksgenossen, die von ihren Eltern nit mit hinterlassenem Vermögen bedacht worden sind. (Sehr richtig! links.)

Es ist früher auÿh von dem konfiékatorischen Charakter der Steuer geredet worden, niht von dem Herrn Vorredner. Die Erbschasts- steuer hat diesen Charakter in keinem Maße mehr als als irgend eine andere Steuer, in keinem Maße mehr als die Einkommensteuer und insbesondere in keinem Maße mehr als die Vermögenssteuer ; sie ver- teilt ihre Last nur nicht wie die Vermögenssteuer auf 30 Jahre im Dur@hschnitt, sondern bringt in einem gegebenen Moment den Steuer- fall zum Ausdruck, und für diesen gezebenen Moment kann der Erbs laser sehr wohl durch Lebensversicherung oder sonst in geeigneter Weise Vorsorge treffen, insbesondere wenn er Grundbesißer ist, da ex nach den Bestimmungen des Gesetzes, durch die Einschaltung der [andschaftliGen Taxe für die Bestimmung des Gutswertes, genau darüber unterrichtet ist, was seine Erben im Falle seines Todes zu zahlen haben.

Ich benuye diese Gelegenheit, um mi: zugleih über die Anträge zu äußern, die zu §9 a gestellt worden sind, die Anträge Albrecht und Genossen und Raab und Graef (Weimar). Beide bewegen sich in der Rich- tung, die Steuersäße zu erhöhen. Ih empfehle Ihnen deren Ablehnung, Jede Skala hat ihre Grenzen, wenn sie niht einen anderen Effekt haben soll, als beabsichtigt war. Ganz besonders gilt dieser Ein;vand gegenüber dem Antrage Albrecht und Genossen; er limitiert das An- wachsen der Steuer nach oben gar niht und kommt zu Sägen, die den englishen glei sind und die dann allerdings an den Grund- besißer Zahlungkanforderungen stellen, die die Erhaltung des Grund- besites. ershüttern. Ih empfehle Ihnen aber auch die Ablehnung des Antrages Raab - Graef (Weimar). Die Skala, die dort vor- geshlagen wird, weit zwar nur dadur von der Regierungêvorlage ab, daß oben noch eine Stufe von 5/6 hinzugefügt wird. Aber au das geht weit | über das Jahreseinkommen des Grundbesiges hinaus und kann zu großen Schwierigkeiten führen. Vor allem aber lege ih da:auf Wert, zu erklären, daß der Bundesrat, nahdem er nun ein- mal eine Skala von 1 bis 40% vorgeshlagen hat, an ihr festhält und dadurch zum Ausdruck bringt, daß er nit etwa daran denkt diese Skala, weun seine Vorlage jeyt zur Annahme gelangt erhöhen zu wollen. ;

Aus diesem Grunde kann ih mi au vom Standpunkte der

verbündeten Regierungen mit dem Anirage des Freiherrn vo

E n auf Nr. 1472 tinverstanden erklären; er bringt nur das zum Ens was an si {hon die Meinung des Bundezrats ist. i;

Meine Herren, ih fasse mi dahin zusammen, daß i dem Hause auf das dringendste empfehle, diese Steuer, die i i See es nit, zu sagen für die beste in dem Steuerbukett der Regierungen halte (bravo! links), diese Steuer, die wirklich den Besi in allen

seinen Teilen und nah Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit trifft, nit

zu verwerfen. Es würde doch {wer verstanden werden, wenn der

Reichêtag, der auf der Suche nah indirekten Steuern so ziemli bei keiner, die irgend mögli war, vorbeigegangen ift, ohne eine Blüte zu pflücken, einer sih darbietenden breiten Menge des Besitzes keine

Rücksicht zuteil werden lassen wollte. Ih habe in der legten Zeit oft Gelegenheit gehabt, mit Ausländern, die in Deutschland waren, über die gegenwärtige Vorlage zu sprechen- Ich denke da besonders an Männer, die ganz ähnli denken und fühlen wie wir, an Deutsch-Oesterreiher. Von allen Seiten ist mir. gesagt worden: wir verstehen niht den Widerstand, den die Erbschasts- steuer für Deszendenten und Ehegatten in Deutschland findet, zumal in der gemäßigten Form, in der Ste sie vorgeshlagen haben; wir haben sie seit langer Zeit, bei uns findet kein Mensh etwas darin, sie wird als selbfiverständlih erachtet. (Zuruf rechts: Dbechaus!) Ein Oberhaus hat man in Oesterrei au, und troßdem besteht dort eine Erbschasts\steuer. Im übrigen hat bei uns die Stellung des Bundesrats in dieser Beziehung cine ähnliche Wirkung wie anderswo die des Oberhauses. Aber ih bin fest überzeugt: wenn es dem hohen Hause gefallen wird, die Erbschaftssteuer anzunehmen, wenn sie zur Einführung gelangt, wird in wenigen Jahren in Deutschland dasselbe gesagt werden wie außerhalb Deutschlands: wir haben uns an die Steuer gewöhnt und haben uns überzeugt, daß sie niemanden i

hart trifft; sie ist eine gute und eine vernünftige Steuer. (Bravo! links.)

Abg. Sieg (nl.): Ich bin beauftragt, im Namen meiner A den Standpunkt unserer Partei zum Ausdruck zu bringen. Meine persönlihen Anschauungen decken si genau mit den Wünschen meiner Partei. Keiner wird bezweifeln, daß ih ein warmer Freund der Landwirtschaft bin und sie vertrete, daß ich cine Liebe zur Sholle habe. Ich habe unter {weren Opfern ein Gut wiedergekauft und bewirishafte es seit 30 Iähren. Ih habe ein glücklihes Familien- verhältnis. Noch niemals ist es meinen Kindern eingefallen, mir vorzuwerfen, daß ich den Familiensinn zerstöre, wenn ih für eine Erbschaftssteuer {timme. Schon sett vielen Jahren habe ih für einé derartige Steuer gesprohen und gestritten; also neu “ist meine Meinung nicht. Die Forderungen der Bundeëregterungen sind be- rechligt. ènn schwere Lasten auf die Verbrauchsgegenstände gelegt werden, fo ist es niht mehr als gere daß auch die Bes R einen Teil der Lasten tragen. Gegen die Erb\chaftssteuer ist

o viel gesprochen und geschrieben worden, als ob sie den Grundbesiß ruiniere. Man hat den Leuten draußen niht die volle Wahrheit gesagrk. Réden, wié die des preußischen Finanzminiflers verdienten wie in Frankrei in allen Dörfern angeschlagen zu werden. Einen Angriff allerdings, wie der des Professors Delbrück gegen die Landwirte, gegen einen ganzen Stand, wie den der Großgrundbesizer, perhorreszieren wir; das ist nicht fair und nicht ribtig, Den Abg. Mommsen überlasse ih Ihnen. Ich stehe seit einem Menschenalter in der Selbsive1waltung. Die Steuerkommission ist so zusammen- geseßt, daß eine Liebedienerei ausgeschlossen ist. Jn meiner Kommission sigen 2 Barone, 2 Großgrundbesizer und 2 Städter. Was die Rechte uns als Ersaß für die Crbanfallsteuer bietet, die Kotierungssteuer, ist für uns gerade unfaßbar; die Steuer würde nämentlich die landschaftlichen Paptere belasten, Papiere, denen der frühere Reichsbankpräsident gegen den- Widerspruh der Rechten nicht denselben Wert beilegen wollte wie den Staatspapieren. Der kleine Grundbesißer is der Hauptnehmer der landshaftlihen Papiere. Die- Kotierungssteuer würde gerade in den Kreisen der. kleinen Grund- - besißer böses Blut machen. Ih kann den Reichskanzler und die verbündeten Regierungen nur bitten, diese Steuer niht an- zunehmen, „lieber alles andere als diese Steuer. (Der Reichs- kanzler nidt zustimmend.) Es ist über den Hansabund hier gelaht worden. Genau so hat man seiner¡eit über den Bund der Landwirte elaht. Mit den Geldmitteln, die er’ hat, kciegt der Hansabund die este Agitation, die größten Shwäßer, die das Blaue vom Himmel reden. Ih bin betrübt, daß es so gekommen ist, leider werden wir tes wohl alle die Zehe bezahlen müssen. Der Abg. Graf Westarp agte, seine Freunde hätten auf dem Wege das Zentrum gefunden. - Jawohl, aber in rabenshwarzer Nacht, als nur der Tastsinn und das Gehör wirksam waren. Als dann die Sonne sien, mußte fie ein Grauen erfassen vor den neuen Genossen, vor der polnischen Gefolgshaft. Der Abg. Graf Westarp sollte niht vergessen, daß er gerade von Deutschen gewählt worden ist. Jeder andere Konser- vative hätte das machen können, nur nit der Aba. Graf Westary. Der Abg. von Richthofen sagte, die ganze Frage sei für seine Freunde eine Gewissensfrage. Gewiß, das glaube ich, aber für uns auch. (Zwischenrufe bei den Soz.: Portemonnaiefrage.) Ach, kommen Sie nicht damit! Für uns ist es eine Gewissensfrage, ob wir das Volk mit 400. Millionen Verbrauchs\teuern belasten sollen und den Besiß mit 100 Millionen. Diese Vorlage ist ja \o verwässert worden, und der Finanzminister von Rheinbaben hätte besser getan, diese Verwäfsse1ung nicht so an die Oeffentlichkeit zu bringen. Ist es nit ein nobils officium der Landwirte, diese kleine Abgabe anzuaehmen ? Je mehr Ste diese Abgabe ablehnen, um so größer wird sie später verlangt werden. Wer denkt wohl daran, hat der Freiherr voa Richl- hofen gesagt, den Fürsten Bülow zu stürzen. Wer würde in öffent“ licher Sißung, wer als Führer sagen, wir wollen den Minister türze"- Sie (rechts) haben ja wiederholt gesagt, daß Sie \i{ch dem Willen kes Königs fügen. Aber was wird es werden, wenn Sie dauer! einem Ministerpräsidenten das Leben unmögli magen. Sit sagen, der Nei éfanzler möge gehen, das mag Ihnén lieb fein un Ee E Ie hat sich fo außerordentliche Verdlenl; aft un Ï / nur wünschen können, daß le Politik erworben, daß Sr

setne Erklärungen mit seinem G f seinem Posten verbleibt: nid

das zu beurteilen ist nicht Mien vereinbaren kann ode!

Sahe. (at sten, Lande mehren ih lawinenartig für den ReihManile d em au in gut konservativen Kreisen; natürli mit Nuanictl thas Kaiser und dem Reichskanzler sind gerade wir im Osten sehr Ie pie für die Ruhe und den Frieden, den wir jeßt genießen; gerad en Grenzbewohner von Memel bis na SaSfen müssen da zusa

stehen und ihren D j sisteuet zum Ausdruck Minder as die Bewilligung der Grbansa

Abg. Fürst von Haßfeldt (Rp.): abe na ciner Pte folgende Erklärung abzugeben : (Np,) vao ats E S6 in e großen Mehheit entschlofsen, der Erbschaftssteuer ut ienen, Ab- dus Zustardekommen der Finanzreform zu fördern. Durch die ehnurg ihres Antrags auf verfassungbrech{tlichèn Schutz gegen uf Grhöhung der Steuersäße und die Ausdehnung der Steutr a kleinere Vermögen is freilih thr Festhalten an diesem Stan? punkt erschwert: Gleihwohl werden wir bis auf wenige Al s nahmen in der zweiten Lesung für die Erbschaftösteuex timmt ; um einen legztèn Versuch zu machen, die Finanzreform zur h abshiedung zu bringen. Dieses Ziel kann nicht {on dadur erreicht werden, daß die Parteien, die kine indirekten Steuern ohne Crbschaftssteuer bewilligen wollen, lediglich ihre Vt/ reitwilligkeit zur Bewilligung von 400 Millionen indir:kter: Steue" aussprehen, sondern nur dadur, daß tatsählich hierüber i kürzester Frist eine Verständigun auf einer Grundlage erfolg! welche die Zustimmung ver Majorität dieses Hauses und der ver“ bündeten Regierungen findet. Mißlingt dieser leßte Versuch, wird Me Erbschaftssteuer abgelehnt, so können wir die Verantwortung für d3 Sheitern der für unser Vaterland nach innen wie nach außen unumgänglih notwendigen Finanzreform nit auf unsere Schultern nehmen. In diesem Falle sind wir entschlossen, die Konsequet zen daraus zu ziehen, und werden unsere ganze Macht für das Zustande- kommen der Finanzreform auch ohne Erbschaftésteuer enl .

Abg, Freiherr von Hertling (Zentc.): Es ist in weilen E fie verbreitet, als ob der heutige A 7pas

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ukunft ft es aber der Fall

P c Seen, denjenigen Med en E neiren, a E us i m eine einzelne S , sondern um

Dinge handelt. Jn der Presse ede scbétiswerter eutlickeit