S a:Mia d aria Lau s der „Leipz. Ztg.“ unter dem . Dezen d nin rieben; In Mi ungen aus Batavia war einer rt in Umlauf gekommenen Beeia Eeaähnang ethan worden,
eralgouvernement von Nieverländisb-Iadien A dem Gou-
ir der Westküste Sumatras durch ein Telegramm den Wunsch
der Regi ju erkennen gegeben, daß die Fortseßung des Zuges der von der niederländischen geographischen Gesellschaft enfsenbeten wissenschaftlichen Eruevitión zur Érfors{ung
Mittel-Sumatras bis qut eiteres eingestellt werde; Ver-
anlassung zu dieser Eröffnung hätten Berichte des Gouverneurs von
Sumatras Westküste gegeben, na welchen auf die Kunde von dem Vor-
EREs diesec ition die Bevölkerung im Djambi-Reiche eine
fo feindlie Gesinnung zeige, daß Konflikte ju besorgen seien, welche
eine friegerishe Verwick:lung für die Niederlande würden zur Folge haben fönnen. Durch die neuesten Meldungen, welche der geogra- phischen Gesellshaft aus Batavia zugekommen, wird jene Version als irrig bezeichnet. Es handelt fih_ niht um eine Unterbrechung oder qar um ein Aufgeben der Unternehmung, fondern- nur um eine in Folge des Todes des Hrn. Schouw Saändvoort, des Leiters der
Expedition, als nothwendig erkannte Abänderung des Planes für
die weitere Verfolgung des wichtigen Erforschungszuges. Die
Sumatra-Expedition wird auch jeßt mit aller Energie fortgeseßt
werden, zunächst in den an die Padangschen Oberlande angrenzendckn
unabhängigen Gebieten, in welche die mit der Erforschung dieser bisher noch von keinem Europäer betretenen Regionen beauftragte
Abtheilung der Expedition unter Fe des Orn. van Hafselt
bereits vorgedrungen ist. Die Befahrung des Djambiflusscs mit
der von der niederländiswhen Regierung zur Verfügung gestellten
Dampfbarkasse (diesen Theil der Expedition in Angriff zu
nehmen, stand Hr. Schouw Sandvoort im Begriffe, als ihn
der Tod ereilte,) soll e ausgeseßt bleil2n, bis sich wiederum
«n ents{lossener und erfahrener Anführer zur Uebernahme der
Leitung dieser \{chwierigen und wagnißvollen Fahrt bereit erklärt
baben wird. Die leßten Privatberichte, die man von Hrn. Schouw Sandvoort erhalten, datiren vom 23. Oktober; er theilte darin mit, daß ihm von Seite des Sultans und der Bevölkerung von Djambi die größte Bereitwilligkeit zu Unterstüßung und Hülfe zuge}ichert worden, daß ihn aber der niedrige Stand der Gewässer noch ver- hindert habe, die Fahrt in das Binnenland zu beginnen. — Nach einem an das Kolonien-Ministerium gelangten Telegramme aus Batavia is Hr. Schouw Sandvoort nicht, wie frühere Berichte an- gegeben hatten, dem Klima Sumatras erlegen , sondern von einer Herzkrankheit hingeräfft worden.
Rotterdam, 24. Dezember. {Allg. Zkg.) Ein entseßliches Unglück, das in viele Familien des Landes unsäglihen Jaminer bringt, nimmt im Augenblick die öffentliche Aufmerksamkeit voll- ständig in Anspru. Wie gemeldet wird, ist das Dampf}chiff „Friesland“, von Batavia kommend, mit einer kostbaren, für 3 Millionen Gulden versicherten Ladung mit 50 Mann indischer Truppen, ‘die nach vollbracter Dienstzeit nach Europa zurüdfkehren, und etwa 200 Pafsagi.ren, lauter Familien indisher Offiziere und Beamten, - worunter etwa 70 Frauen und 35 Kinder, spurlos ver- \{chwunden! (Nach neueren Meldungen hätte das Schiff jedoch nur
80 Passagiere gehabt.) Am 4. Dezember segelte das Schiff von Gibrautar ab und L ubt spätestens am 10. oder 11. Dezember in Med ankommen. In der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember wü- hete im Meerbusen von Biscaya, diesem Grabe so unzählig vieler Swiffe, ein fürterliher Orkan, dem vié „Friesland“ wohl zum Opfer gefallen sein wird. Gestery gelangte aus London ‘ein Tele- ramm hierher, na welchem das. englise E „Thefsalia“ im turm ein Wrack und eine Masse Kaffeeballen treiben sah. Da die Beschreibung der Verpackung der :2ÿteren vollkommen zutrifft, so ift an dem vollständigen Untergange des Schiffes mit Mann und Maus nicht“ mehr zu zweifeln. vorigen Jahre ereignete sich in der E mit dem Schiffe „General Krusen“ ein ähnlicher Un- glüdsfall.
Im Königlichen Schauspielhause brachte der leßte Abend des verflossenen Jahres, vor voll beseßtem Hause, die her- Ffömmliben Sylvesternovitäten. Mit Recht sind dieselben an diesem dem Frohsinn geweihten Abende stets der heitern Muse gewidmet. So waren es denn auc am Moatage zwei luftige Stückchen, die zur Aufführung kamen. prets ein einaktiges Lustspiel von G. v. Moser, „Reflexe“ betitelt. Die dramatische Kleinigkeit, der ihr der Physik entlehnter Titel ziemlih unmotivirt angeheftet ist, ist ihrem Snhalte nah etwas dürstig und auch vom Standpunkte der Dezenz nicht unbcdenklich, doc kam derselben die leichte, frische Darstellurg durch S Meyer und die Herren Dehnicke und Link sehr zu Statten, o daß sie von dem freundlich gelaunten Publikum beifällig aufgenommen wurde. Eine niht gleich “günstige Aufnahme fand der darauf folgende dreiakit2e Scbwänk: „Die Namens- vettern“ von Eugen Stägemann. Daë- Motiv,“ auf dem die Handlung hier beruht, eine Namentverwechselung zweier Perfonen, welche einen gleihen Namen führen, ist nicht gerade neu, Und die Situationen und Scenen, welche der Verfässer aus dem Irrthuim, der daiaus entsteht, daß ein Brief, der für den Einen be- stimmt ist, an den Andern gelcmgt, fich entwickeln läßt, sind mit zu groben-Strichen gezeichnet, um ni{cht Anstoß zu erregen. So erscheint beispielshalber in der einen Scene ein Kinderwagen mit einer ein Kind darstellenden Puppe auf der Bühne; . später folgt dann durch eine e aus der Coulisse hervorgetracht, das Schreien und Weinen des Kindes. An dieser Scene wurde nur der neckishe Zufall belacht, daß der kleine Wagen auf der geneigten Bühne andauernd das Bestreben zeigte, den Lampen zuzu- rollen; sonst hat dieselbe wohl auf Niemanden einen an- genehmen Eindruck gemacht, Gespielt wurde auch der nichtige Swhwank von den Damen Frieb-Blumaucr, Keßler, Abih und den Herren Krause, Liedtke, Vollmer und Goriß recht gut; sie machte. daraus, was irg:nd daraus zu machen war. “ Beeinträchtigt wurde die Wirkung er guten Darstellung durch die längen Zwischenpausen. Dercrtige Stücke ohne erheblicheren positiven dramatischen Werth müssen jo rasch und unaufhaltsam linter einander“ abgespielt werden, daß der Zuhörer gar nicht zur Ueberlegung kommt.
— Das Residenz-Theater brachte zum Jahress{luß als heitere Sylvestergabe einen dreiaktigen Schwank von R. Elcho: „Die Spiritisten“. Der Verf. hat mit seinem in einer viel- gelesenen Wochenschrift erschienenen Yrtikel gegen den Spiritismus und speziell gegen das amerikanische „Medium“, das vor einigen Wochen
J leiht \{lägt die {Absicht ‘gerade in ihr Gegentheil * um,
zu spät und kaun deshalb niht mehr dasjenige Intere? ruhen Ties es ein Wochen früher vab haben würde. Denn der Schwank trägt die deutlichen Spuren der s{nellen Fazjeption und der flüchtigen Ausführung, Que Gelegenheitsstücks an si, wie u. A. au die seitdem sehr er etahlten, fanguinishen Erwar- tungen von der neuen Erfindung des Telephons bézeugen. Aber — der löblihen Absiht des , den Spiritismus läherlich zu maden, alle Anerkennung! — es bleibt doch sehr fraglich, ob er dem Amerikaner dadur sein Publikum abwendig zu machen im Stande sein wird, ‘wotern dieser es wagen sollte, -wiederzukommen. Dee enn
für den Spiri-
das Stück {eint viel eher dazu angethan, Man geh
tismus als Taschenspielerei Reklame zu machen. _ geh doch entschieden zu weit, wenn man méint,/ daß die Majorität aus irgend einem anderen Grunde sich zu den Sißungen Mr. Slade's drängte, als aus Neugierde, - aus dem bérechtigten Verlangen, ihn über einen Kunststücken zu ertappen. Derselbe Beweggrund hat ia den Verfasser des Stücks selbst, troy seiner in Amerika bereits früher esammelten Erfahrungen, vermowt, sich einer solchen lächerlichen ißung zn uaterziehen, ohne daß er auch mit später ausgesandten Hülfstruppen im Stande gewesen wäre, das „Wie“ der ungemein geshickt ausgeführten und durch den Schild der Gastfreundschaft, Höflichkeit und Gentlemaüßlikeness des Mediums vor Indiskretion {lau geschüßten Manöver so zu ergründen, daß feine Ansicht nick von „fahmännisher“ Seite eine Beri.tigung erfahren hätte. Fn Summa verdient der ganze Humbug nicht die Ehre, noch von der Bühne herab erst als solcher gekennzeichnet zu werden, zumal wenn dem Publikum ein so ganz falsches Bild von der Sache g - geben wird. Denn, fürwahr, wenn der Schwindel so plump wäre, e ein Stiefelputer ihn zu extemporiren vermöchte, dann hätte das „Medium“ hiec und in Leipzig sih niht so lange zu halten vermocht. Das Stück bildet eigentlich nur das Beiwerk für diese im zweiten Akte sich abspielende Parodie einer spiritistishen Sitzung. Die Veiwidtelung ist schr oberflählich und unvermittelt eingeleitc: und der ganze Verlauf der Handlung ziemli \{chablonenhaft urd sSwanbaitiit unwahr|sceinlich. Warum übrigens gerade ein Major a. D. den gläubigen Spiritisten abgeben muß, ist niht recht erfindlih und entspricht do au der landläufizen Anschauung von den geistigen Fähigkeiten eines Offiziers gewiß nicht. roß aller diefer Mängel wird dem Schwank der Beifall, der {on am ersten Abend ein sehr lauter“ war, auch weiter- hin nicht fehlen, zumal er ausgezeihnet gespielt wird. Namentlich find Hr. Haack, Hr. Beckmann, Hr. Prosky, Hr. l’Allemand, sowie die Damen Fr: Ernst und Frl, Frauenthal lobend zu erwähnen, — Die zweite Novität des Abends, cin einaktiger Schwank nah dem Französischen, betitelt: „Die Stotterin“, fand wegen seines zwei- deutigen Vorwurfs die gebührende Ablehnung. Die Aufnahme eines derartigen Stücks war durch nichts ct s am allerwenigsten aber durch den Zweck, einer wenig begabten Schauspielerin, welche N Hossküngen nit erfüllt hat, eine äußerlich dankbare Partie arzubieten.
5% : S Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handel8register und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reis-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :
1, Steckbriefe und Untereuchungs-Sachen, 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl, 3. Verkänfs, Verpachtungen, Submissionen etc, |
Deffentlicder Anzeiger.
| 5, Tnânustrieïle Etablissemouts, Febriken und
Grosahandel.
Literarische À nzeigen,
6, Verschiedene Bekanntmachangen,
äFnferate nehmen an: das Ceutral-Aunoncem- Bureau der deutschGen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L, Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen zrößereu
Berlin, 8. Wi. Wilhelm-Straße Nr. 32.
! | L
4. Verloosung, Amortisation, Zinszalilang |
u, s. w. von öfentlithen Papieren,
In der Börsen-
f 8. Theater-Anzeigen, 9; beilage, Me
Familien-Nachrichten,
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Arbeiter Christian Diesing ist die gerichtliche Hast wegen einfachen und {weren Diebstahls aus £8. 242 und 243 Nr. 2 des S be- i\chlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht aus-
eführt werden können, weiler niht aufzufinden ift.
in Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Die- fing Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militär- behörden des În- und Auslandes dienstergebenst er- sucht auf den 2c. Diesing zu achten, ihn im Be- ‘tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm fih vorfindenden Gegenständen und Geldera mittelst Transports an unsere Gefängnißinspektion abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfäh- rigkeit versichert. Eberswalde, den 14. Dezember 1877, Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Untersuchungsrichter. Signalement: Der Arbeiter Christian Diesing ist etwa 35 Jahr alt, hat dunkel- blonde Haare, {wachen dunkelblonden Schnurrbart, ist unterseßzter Gestalt. Bekleidung: braun íFaquet, graue Hosen, graue Weste, s{chwarze Stoff- müßte mit weißen Punkten.
[24 / Der Barbiergehülfe Rudolph Aschof} aus Prenzlau in Pommern, welcher noch in Oktober d. F. hier wohnhaft gewesen ist, L gegenwär- tiger Aufenthaltsort aber unbekannt ist, ist in einer hier anhängigen Untersuchung als Zeuge abzuhören. Derselbe wird daher hiermit aufgefordert: bis Donnerstag, den 31. Januar 1878 seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort anher anzu- zeigen, und werden alle Behörden, denen derselbe T elannt sein sollte, um Mittheilung darüber ersucht. Freiberg, den 29. Dezember 1877. Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht. btheilung S Strafsachen. eser.
Offene Requisition um Strafvollstreäung. Der Commis Adolph Hein, früher in Hamburg, jeßt zu Carlsbad in Böhmen, 23 Jahre alt, ijt urch unser rechtskräftiges Erkenntniß vcm 8. Ok- tober cr. wegen Vermittelung verboiener Lotterie ju 100 A Geldstrafe, welcher im ao g ide e eine 14 tägige De ete substituirt ift, und in die Kosten verurtheilt. Da die Strafe von dem- selben bisher nit beizutreiben gewesen ist, so er- suhen wir sämmtliche Behörden des Inlandes ergebenft, von dem 2c. Ben fobald er sich im preußischen Staate betreffen läßt, die Geldstrafe von 100 M nebst den Kosten von 41 A zwangs8- ¡eise eat, im Unvermögensfalle aber an demselben die substituirte vierzehntägige Gefängniß- e zu. vollstrecken und uns von dem Geschehenen
theilung.
MrReIMT CEPRE TO-RTES E Ln In mt M
j brit zu geben. Greifenberg i, Pomm, den Tei er 1877. Königliches Kreisgeriht. T. Ab-
Der unterm 8. d. Mts. gegen den Wilhelm | Anacker von Wattenbach erlassene Stecibrief wird als erledigt zurücckgezogen. Cassel, den 17. De- zember 1877. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.
(10988) Vefkauntmachung.
Am Freitag, den 18. Januar 1878, Vor- mittags 104 Uhr, soll das hierselbft deponirte Testament des verstorbenen Klostervogts Nicolai Heinrich Henningsen zu Schönberg i. H, vom 31. August 1874 vor un!erzeihnetem Geri{t publi- zirt werden.
Schönberg i. H., den 23. Dezember 1877.
Königliches Amtsgericht.
Froclanmna.
Das Verfahren, betreffend die nothwendige Sub- hastation des dem Landwehr-Lieutenant Friedrich Wilhelm Berthold Stoepel gehörigen Landgutes Zbechy Nr. 1 ift eingestellt.
Kosten, den 24. Dezember 1877. |
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. = Der Subhastations -Richter.
[21]
J Proclama.
Dem Oekonom Lilbert Brandt, angeblich in Amerika, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Rentier Andreas Gottlieb Hennig in seinem am 14, März 1877 publizirten Testamente Nr. 41,589 die i t Kinder seiner verstorbenen Tochter Emilie Hennig, verehliht gewesenen Ritter- gutsbesißer Brandt, zu Miterben ernannt hat.
Dies wird demselben hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 21. Dezember 1877.
Königliches Stadtgericht. TIL Abtheilung für Civilsachen.
[44
An Sachen der Ghefrau des Seefahrers Adolph Schuly, Johanna, geb. Rohrberg, hierselbft, Klägerin, wider ihren genannten Chemann, Be- klagten, betreffend Ehescheidung wegen böslicher Nerktassung, is — nöheren Inhalts des den Mecklen- burgischen Anzeigen und der “hiesigen Zeitung inserirten. Proclams — Termin zur Vernehmlafssung des Beklagten auf
Dienstag, den 21, Mai k. J., 1878, Bormittags 10 Uhr,
unter dem ein- für allemal angedroheten Nach- theile anberaumt, daß der Beklagte als der bôs- lichen Arons \chuldig angenommen und seine Ehe mit der Klägerin dem Bande nah aufgehoben werdén wird. (H. 04649.) Vom erren: Rostock, 14. Dezember 1877.
. . . a r
Protonotar.
Edictal-Citation, Die Chefrau des Schmiede- meisters Câxl Christoph Martin Bruhn, Louise,
eb. Kelchj, zu Sundishe Wiese, angeblich seit dem
Derselbe soll na Amerika ausgewandert fein und fich in Hoboken, Provinz Hudson, Staat New-Jersey, mit Rose Anna Vneil aus Dun-kone, Staat Erie, anderweitig verheirathet haben. Am 6. Juli cr. soll er nah Storkow gekommen sein, seine Chefrau aber {on am 9. Juli cer. wieder verlassen haben, angeblich um seine in Rostock zurückgelassenen Sachen zu holen. Seitdem soll sein Aufenthaltsort ‘unbe- fannt sein. Die Frau Bruhn will wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs von ihrem Chemanne ge- schieden werden. Der Schmiedemeister Carl Christoph Martin Bruhn wird hiermit geladen, am 27. Sep- tember 1878, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 zur Beantwortung «der Klage und mündlihen Verhandlung der Sache zu erschei- nen, widrigenfalls nah Ableistung des Diligenzeides von Seiten der Klägerin gegen ihn erkannt werden wird, was Rechtens. Alle fernerhin in dieser Sache an den Beklagten zu erlassende Bescheide werden nur an hiesiger Gerichtsstelle angeheftet werden. Stral- sund, den 1. Dezember 1877, Königliches Kreis- gericht. T. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen- Submissionen 2e
[40] Holz-Verkauf.
Am Mittwoch, den 16. Januar, von Vormit- tags 10 Uhr ab, werde ich im Gasthofe des Herrn Plümeke in Feldberg öffentlich meistbietend Z23cça Baarzahlung verkaufen: ;
Begang Lüttenhagen. 90 buchen Vlôde, 23 Rmtr. buchen Nutholz, 1300 R es Sie IT Q, egang Feldberg. 100 buchen Blo 800 Rmtr. buchen Kloben 1. u. II. Kl. 3) Begang Laeven. 676 Rmtr. kiefern Kloben I1. Kl, 270 Nmtr. kiefern Knüppel.
4) Begang Gnewit. 291 fiefern Ebe,
1114 Nmtr. kiefern Kloben L. u. IL, Kl,, 389 Rmtr. kiefern Knüppel.
5) Begang Mechow. 200 Stü kiefern Bau- und Schneidehölzer, 500 Rmtr. kiefern Kloben I. u. IL Kl, 450 Rmtr. kiefern Knüppel. j n
: 6) Beg=zng Grünow.
300 kiefern Schneidehölzer, ie 1000 Nmtc. kiefern Kloben L. u. 11. KL,/ 270 Rmtr. kiefern Knüppel. i
r
langen das Holz im Walde nach:
2; Santar 1
rapow. (à Cto, 12
Ä
(1 BVekautmachung.
mann fie im Frühjahr 1870 böslich verlassen habe. | LizitatBnstermine vom 14. November d. Is. abge-
Die Schußbeamten weisen Kauflustigen auf Ver- t Lüttenhagen b. Feldberg in Melenb. , den N Der Großherzogliche Oberförster. P E :
Annoncen-Bureaus.
s
gebcnen Gebote der Zuschlag nit ertheilt worden, auf die 18 Jahre von Johannis 1878 bis dahin 1896 anderweit verpachtet werden.
Es enthält 190 Hektar Ader, 9 Hektar Wiesen, 50 Hektar Weiden, - nach der Grundsteuerveranlagung in Summa 343,578 Hektar mit 9426 # Grundsteuerreinertrag, wobei zu bemerken, daß von obigen Wiesen und Weideflähen noch etwa 25 Hektar als Bruchaker genußt werden.
Zur Pachtung gehört ferncr eine Ziegelei mit einem Betriebe von. etwa 450 000 Stück Steinen jährli, auch is mit derselben bei geeigneter Per- jönlichkteit des Pächters die Verwaltung des König- lihen Domänenam!s Wollin nebst Amtskasse, sowie die Verwaltung der Kasse des Königlichen Forst- reviers Warnow verbunden, für welche Funktionen Pächter in den leßten 3 Jahren durchschnittlich jährlich 3500 Æ an Remuneration bezogen hat.
Zur Uebernahme der Pachtung is ein disponibles
Vermögen von 70 000 4 erforderlih, und haben Pachtliebhaber sih über den Besiß desselben, sowie über ihre landwirthshaftlihe Befähigung auszu- weisen. Das Pachtgelderminimum beträgt 12 500 M
Der Verpachtungstermin findet Mittwoch, den 30. Zannar k. Js.,
; Vormittags 10 Uhr, ín unserem Sißungszimmer statt, und laden wir dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken ein, daß die jeßt veränderten besonderen und die allgemeinen Verpachtungsbedingungen in unserer Domänen- registratur, sowie beim Ober-Amtmann- Brandt in Codram zur Einsicht offen liegen, welcher leßtere auch die Besichtigung des Vorwerks auf zuvorige U gestattet. :
Stettin, den 19, Dezember 1877. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domäucn und Forsten. “Triest.
E Bekauntmachung.
Bei der 7 v Strafanstalt is eine größere Anzahl weibliher Gefangenen theils für feinere Arbeitcn, 4. B. Tapisseriearbeiten , Arbeiten auf Nähmaschixen, als Korset3 und dergl., theils für gröbere Axbeiten, z. B. aua ‘von Envelopps, Cartons Vüten u. dgl. disponibel, Vor dem Ab-
von Kontrakten sind Versuchsarbeiten ge-
mündliche Anfragen und An- mmt die unterzeichnete S e e A r Strafanstalt zu älischeu Bahn.
Das Königliche Domänen-Vorwerk- odra il
rühlinge 1864 verheirathet, behauptet, daß ihr Ehe-
auf der Infel Wollin soll, nahdem auf die
M f
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Mittwoh, den 2. Januar 1878.
Das Postblatt erscheint vierteljährlih, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reihs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung
von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Uummer bezogen werden.
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie auf Grund Von General-Verfügungen der obersten Post- und Telegraphenbehörde.
Versuchsvweise Zulassung von Katalogen und Preis- listen mit Stoff- oder Zeugmustern,
Den wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften dürfen bei der Versendung unter Band kleine Stoff- oder Zeugmuster beigefügt werden, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben zur Erläuterung des Textes dienen. Diese Ein- richtung ist — jedoch lediglich versuchsweise 'und mit Vorbehalt des Widerrufs — dahin ausgedehnt worden, dass auch Kataloge und Preislisten, denen Muster der gedachten Art beigefügt sind, zur Beförde- rung gegen das Porto für Drucksachen im inländischen Verkehre zugelassen werden. Bedingung ist, dass die den Katalogen und Preislisten beigefügten Muster aus kleinen dünnen Stoff- odér Zeugabschnitten besteben und die Stärke des zur betreffenden Drucksache verwendeten Papiers nicht erheblich überschreiten, ferner, dass dieselben nicht die Eigenschaft einer eigentlichen Waarenprobe haben, und dass die Sendungen ihrer sonstigen Be- schaffenheit nach zur Beförderung mit der Briefpost überhaupt geeignet sind. Ueber die endgültige Bei- behaltung dieser Einrichtung wird indess erst der nächste allgemeine Post - Kongress entscheiden, welcher im Mai 1878 eröffnet wird. Je nach dem Ausfall dieser Entscheidung wird dann die obige Einrichtung entweder Li G oder geändert, oder wieder abgeschafft werden.
Postsendungen mit Flüssigkeiten,
“Es kommt häufig vor, dass Blechgefässe mit flüssigem Inhalte bei der Beförderung mit der Post undicht werden und die Flüssigkeit durchlassen. Insbesondere ist dies der Fall bei solchen Blechgefässen, welche blossgehend oder in einer nur wenig widerstands- fähigen Umhüllung zur Post gelangen, indem bei denselben oft schon ein leichter Druck oder Stoss ge- nügt, um eine der Löthstellen unmerklich zu lösen. Werden beim Auslaufen der Flüssigkeit, wie dies meist geschieht, durch dieselbe andere Posteendungen be- schüdigt, s0 hat der Absendèr, abgesehen von dem durch den YVerlust der Flüssigkeit sich ergebenden Nachtheil, unter Umständen auch für den an den an- deren Sendungen entstandenen Schaden einzutreten.
Die Postanstalten sind veranlasst worden, bei der Annahme von Blechgefässen mit flüssigem Inhalte die grösste Vorsgicht zu beobachten und Sendungen dieser Art, welche nicht die nöthige Sicherheit gegen das Aus- laufen der Flüssigkeit gewähren, unter entsprechender Belehrung der Absender zurückzuweisen.
Werthangabe bei Postsendungen nach dem Auslande,
Hinsichtlich gewisser Sendungen nach fremden Ländern besteht für den Absender die Verpflichtung, den vollen Werth des Inhalts anzugeben. Ks wird in dieser Beziehung zur Vermeidung von Nachtheilen Folgendes zur Beachtung empfohlen.
1) Nach Belgien.
In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 10 000 (4 versandt werden.
Der Gesammtwerth des Inhalts muss auf der Adressseite des Briefes -in der Reichswährung an- gegeben sein.
Auf Packetsendungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silbæ (in Barren oder ge- münzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Fdelsteinen bestebht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbeträg das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgèsehen von der etwaigen Verfolgung des Falles nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.
2) Nach Grossbritannien.
Briefe mit Werthangabe sind nicht zalässig.
AufPacketsendungennachGrossbritäunien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder
] gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijoutéêtien
oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt. Bei untichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet.
Bei Sendungen mit gemünztem oder ungemünztem Gold oder Silber ist in den Deklarationen das Gewicht und der Werth jeder einzelnen Gattung genau und von einander getrennt anzugeben.
3) Nach Frankreich.
Briefe mit Werthangabe sind bis zum Werthe von 8100 Æ zulässig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muss auf der Adressseite angegeben sein.
Auf Packetsendungen nach Frankreich muss, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt.
Bei unrichtiger Werthangabe steht den beireffen- den sranzösischen Beförderungsgesellschaften das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Bestrafung zu überweisen.
4) Nach Russland.
Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold- und Silbersachen muss der Werthbetrag und die Gattung bz. der Feingehalt genau angegeben werden, mag die Versendung in Briefen oder in Packe ten geschehen. Nach den in Russland bestehenden Landesgesetzen steht der russischen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren Inhalt in den zugleich für die Berechnung der russischen Ver- sicherungsgebühr massgebenden Zolldeklarationen nicht richtig und nicht vollständig angegeben ist, zu confisciren.
5) Nach Italien.
In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 3000 Francs oder Lire (2400 (6) nach den grösseren Orten Italiens versandt werden. Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muss auf der Adressseite des Umschlages angegeben werden.
Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nach Italien muss der Werth der betreffenden Gegen- stände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe- tritt Taxnachforde- rung bz. Geldstrafe ein.
Inhaltsangaben bei zollpflichtigen Sendungen nach der Schweiz.
Zollpflichtige Postsendungen nach der Schweiz, welchen eine Inhaltsangabe gar nicht oder in unvollständiger Ausfertigung beigefügt ist, werden in der Schweiz mit dem höchsten Zollsatz belegt. Den Absendern derartiger Sendungen ist daher die Bei- fügung vollständiger Zolldeklarationen zu empfehlen.
Diese Deklarationen müssen enthalten :
1) den Namen und Wohnort des Empfängers,
2) das Zeichen (Signatur) der Sendung,
3) die Angabe der Verpackungzsart,
4) das Gewicht der Waare,
5) die Angabe der Gattung und Qualität der Waare, ;
6) die Angabe, ob die Sendung zur Einfuhr, oder zur Durchfuhr, oder nach einem Nieder- lage-Hause zollamtlich abzufertigen ist,
7) den Namen und Wohnort des Ahbsenders,
8) das Datum der Ausstellung.
Telegraphen-Uebereinkommen mit Frankreich,
Zwischen Deutschland und Frankreich ist ein h
neues Telegraphen-Uebereinkommen abgeschlossen worden, welches am 1. Januar 1878 in Kraft tritt. Es werden danach im unmittelbaren telegraphischen Verkehr mit Frankreich erhobene a. für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen eine Taxe von 0,16 Æ für jedes Wort;
b. für das vorauszubezahlende Antwort- Telegramm die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten. Soll für eine höhere Wortzahl vorausbezahlt werden, s0 ist diese im Text des Ursprungs-Telegramms anzugeben. Die Vorausbezahlung für mehr als 30 Worte ist nicht zulässig;
c. für die Empfangsanzeige die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten;
d. bei der Auswechselung von Telegrammen zwischen Schiffen in See und See-Tele- graphenämtern eine Zuschlagstaxe von 0,08. für jedes Wort;
. für jede Vervielfältigung eines Tele- gramm s bei Telegrammen bis zu 100 Worten 0,40 M, bei längeren Telegrammen für jede weitere Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben fernere 0,40 M;
f: für die Aushändigung einer Unbestell- barkeits-Meldung 0,40 M
Für die Telegramme nach Algier (oder Tunis) kommt eine Zuschlagsgebühr von 0,12 Æ für jedes
Wort zur Erhebung.
Telegraphen-Uebereinkommen mit Niederland,
Zwischen- Deutschland und Niederland ist ein neues Telegraphen-Uebereinkommen abgeschlossen worden, welches am 1. Januar 1878 in Kraft tritt.
Es wird danach im unmittelbaren telegraphischen Verkehr mit Niederland. erhoben :
a. für das gewöhnliche Telegramm auf alle
Entfernungen 1) ohne Rücksicht auf die Wortzahl eine Grundtaxe von 0,40 M,
2) eine Worttaxe von 0,10 M;
b. für das dringende Telegramm auf alle
Entfernungen 1) eine Grundtaxe von 1,20 M, 2) eine Worttaxe von 0,30 M;
. für das vorauszubezahlende Antwort- Telegramm die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramms von 10 Worten. Soll für eine ‘höhere Wortzabl vorausbezablt werden, s0 ist diese im Text des Ursprungs-Telegramms anzu- geben. Die Vorausbezahlung für mehr als 30 Worte ist nicht zulässig;
. für die Empfangsanzeige die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten;
. für die Aus wechselung von Telegrammen zwischen Schiffen in See und See-Tele- graphenämtern eine Zuséhlagstaxe von 0,10 M für jedes Wort.
Einführung des Worttarifs im Verkehr mit Helgoland.
Im telegraphischen Verkehr zwischen Deutsch- land und Helgoland kommt vom 1. Januar 1878 ab: der Worttarif nach Massgabe der folgenden Bedingungen zur Anwendung.
Es werden erboben auf alle Entfernungen :
1) für das gewöhnliche Telegramm ohne Rücksicht auf die Wortzahl eine Grundtaxe von 0,40 und eine Worttaxe von 0,16 H;
2) bei der Auswechselung von Telegrammen zwischen Schiffen in See und See-Tele- graphenämtern für jedes Wort éine Zuschlags- gebünr von 0,16 M;
3) für die Vervielfältigung eines Tele-- gramms bis zu 100 Worten 0,40 J, bei längeren Telegrammen für jede weitere Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben fernere 0,40 M.
Eine Rückzablung der für ein Ántwort-Telegramm vorausbezahlten Gebühr findet in keinem Falle statt.
Im Uebrigen kommen für den deutsch-helgolander Verkebr die für den inneren deutschen Verkehr mass- gebenden Bestimmungen zur Anwendung.