1878 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1878 18:00:01 GMT) scan diff

stellten, die nunmehr auf den gedachten Betrag er-

worden sei, in den Entwurf des Geseßes, betreffend

die Feststellung des Staatshaushalts-Etats , aufgenommen worden. Wenn aber in diesen Geseßzentwurf, wie gesche- ,„_noch andere Bestimmungen aufgenommen würden,

o sei es selbstverständlich, daß das vid dieser immungen und die Vorschriften , wie dieselben Ge- Jeßeskraft erlangen,

Lide festelien, d , mit Ausnahme derjenigen, welche die

dadurch nit geändert würden; mit andern Worten: daß das Zustimmungsrecht der drei O nggavallen vor wie nach dasselbe bleibe. abe also das Herrenhaus auch troß der S olcher Ringen in den Etats-Gesezentwu das eht, sie im Einzelnen zu prüfen und Abänderungen zu be- Jéhließen. Die Folgen einer folchen Abänderung würden aber, wenn das andere Haus nit darauf eingehe, einer Ablehnung des Etats gleih sein. Das Herrenhaus würde also, der Wir- kung nach, vor der Frage der Ablehnung oder Annahme des Etats stehen. Jedenfalls würde die Feststellung des Etats, deren Eintritt vor Beginn des neuen États verfassungsmäßig nothwendig sei, durch die Verhandlungen zwischen beiden See des Landtags über streitige Bestimmungen des ats - Geseßentwurfes hinausgeshoben werden. Außer- dem würde das Herrenhaus sih bei diesen Verhandlungen Îets in der peinlichsten Lage befinden, indem die Besorgniß einer Etatsablehnung im Hintergrunde stände. Das Gebiet, auf dem sih hier die beiden Körperschaften begegneten, sei derart, daß Meinungsverschiedenheiten nur zu leicht eintreten Tönnten, und daß das andere Haus in dem Gefühl der Wich- tigkeit seines Vorrechtes bei Feststellung des Etats si leicht verleßt fühlen könne. Da aber in materieller Beziehung die Kommission ag gegen die Beschlüsse des anderen Hauses einzuwenden habe, jo beantrage sie unter Beiseitelassung dieser formellen Bedenken die Genehmigung des Etats. : Der Cas von Kleist-Rezow vertheidigte die von ihm und dem Grafen zur Lippe beantragte Resolution, indem er nochmals die formalen Bedenken hervorhob, welche bereits als in der Kommission erörtert vom Referenten hervorgehoben worden seien. Dem Herrenhaus müsse unbedingt das Recht ewahrt bleiben, bei der Aufnahme von Anleihen chli pezialgeseße mitzuwirken. Der Redner empfahl {ließli die Annahme der von ihm eingebrachten Resolution. Hierauf ergriff der Vize - Präsident des Staats - Mini- Feriums, Finanz-Minister Camphausen das Wort:

Ich bin auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß es für den regelmäßigen Gang der politischen Verwaltung von hoher Bedeutung ist, niht mit Einem Hause allein zu thun zu haben, sondern auch ein zweites Haus mit seinen Befugnissen, wie unsere Verfassung sie vorgesehen hat, daneben zu haben. Ich bin weit davon entfernt, die Rechte des Herrenhauses ceinengen und beschränken zu wollen und ich glaube, daß der große Anstand, der sich über das in diesem Jahre eingeshlagene Verfahren erhoben hat, sehr bald verschwinden wird, wenn man den Hergang der Dinge näher ins Auge faßt. Lassen Sie mich zuerst vorweg daran er- innern, daß der jeßt fo lebhaft gerügte Vorgang, daß wir von den Kriegskontributions-Ueberschüssen eine Summe in den Etat eina estelt haben, nicht zum ersten Male vorgekommen ist. Im

ahre 1874 hat die Regierung aus den Kriegskontributions- Üebershüssen einen Betrag von 24 Millionen Mark in Ein- nahme gestellt, Jn keinem \ der beiden Häuser“ ist das geßingste Bedenken über dies Verfahren erhoben worden. Es kann au heute nicht der geringste Zweifel darüber aufkommen, daß alle drei Faktoren der gesegebenden Gewalt darin vollkommen mitein- ander übereinstimmten, daß es angemessen wäre, aus den vorhandenen Beständen den angegebenen Betrag zur Deckung der Ausgaben für Eisenbahnbauten zu verwenden. Wie hätte die Regierung Bedenken tragen sollca nah einem folchen, von keiner Seite beanstandeten oe bei der Vorlage des Etats pro 1878—1879, wo doch die ittel etwas fnapp zu werden anfingen, den ähnlichen Weg einzuschlagen, das würde do in der That nicht verständlich sein. Auch hat, \o- viel ih sehe, Ihre Kommission an diesem Punkte der Vorlage durch- aus keinen Anstoß genommen. i ch möchte ferner einen zweiten Irrthum berichtigen. Die Schaßscheine, zu deren Ausgabe die preußische Regierung ermächtigt ift, figuriren in unserem Etat als Gegenleistung für eine {hon vor Jahren gemahte Ausgabe. Von Diskontiren ist nicht viel die Rede, sondern es kann nur davon die Rede scin, ob die vorhandenen sonstigen Geldmittel uns ge- statten, von dieser Anleihebefugniß für ein gewisses Jahr oder für eine gewisse Zeit keinen Gebrau ¿zu machen. Mir ist es nit gelungen, während der ganzen Dauer meiner Verwaltung zur Ausgabe von Schaßanweisungen s{reiten zu sollen. Auch in diesem Augenblicke ist von preußishen Schaßanweisungen nur ein geringer Betrag in Verkehr. Wegen der Schaßanweisungen liegt auch ein Prä- zedenzfall vor. Herr von Kleist wird mir {hon glauben, wenn ih eine so positive Behauptung hinstelle, daß ih einigen Grund dazu habe. Die Art und Weise der Ausgabe der Schaßanwei- \ungen, ein oe wesentlicher Theil von der Befugniß, die überhaupt dem Staate beigelegt ist, ist dur das Etatsgesez während meiner Ver- waltung geändert worden. Niemand hat daran Anstoß genommen. Wie stand die Regierung gegenüber der Anleihefrage in diesem Jahre? Wir haben gewünscht, die Form der besonderen An- Teihegeseße aufrecht zu erhalten, wir haben das gewünscht, niht allein, weil das der herkömmlihe und unseres Er- ahtens der fkorrekte We war, fondern auch deshalb, weil die Aufnahme der Anleihebeträge in das B..dget leiht irrige Ansichten hervorruft. Wir haben schon verhin von Herrn von Kleist hören müssen, es handle sich um ein Defizit. Ja, meine Herren, wenn ein Staatswesen sich ents{hließt und stark genug fühlt, cine Reihe von großen Ausgaben, die für das Land wesent- lien Vortheil bringen, übér die ihm gestellten laufenden Einnahmen hinaus zu machen, kann man das einen Zustand nen- nen, wo ein Defizit eingetreten wäre?

Meine Herren, während meiner Verwaltung sind nunmehr 8C0 Millionen Mark zu Eisenbahnzwecken verwendet. Ist das ein Defizit? Ich denke, die jeßige und die künftige Generation wird sagen: möge ein ähnliches Defizit denn noch öfter eintreten. Wir waren in der Lage, große Geldmittel zur Erreichung großer Zwecke zu verwenden, und ih glaube, daß die Entwickelung des preußischen Staates einen rasheren Fortgang genommen hätte, wenn man vielleicht {on in früheren Perioden den Muth gehabt hätte, in folcher Art vorzu- gehen. Dem sei aber wie ihm wolle, die Frage der UVebersichtlichkeit ift zuleßt eine untergeordnete.

Nun, meine Herren, die Regierung hat also den bisher üblichen Weg ihrerseits a dle A Sie werden auch in den Verhand- Tungen des andern Hauses kein Wort zu verzeichnen finden, wona die Regierung irgeud das Geringste den Rechten des Herren- hauses im Allgemeinen vergeben hätte, wonach die Ne- gierung in irgend einer Weise ausgesprohen hätte: wir erkennen in Zukunft als Prinzip an, daß wir die dur Anleihen aufzunehmenden und in einem bestimmten Jahr zu verwen- enden Beträge ia den Etat aufzunehmen haben. Sie finden in dieser Beziehung nihts als wie den thatsächlichen Vorgang für das bevorstehende Etatsjahr.

Meine Herren! Als im Abgeordnetenhause die bekannte Stellung zu den Anleihegeseßen ein;enommen wurde, da dürfen Sie nicht an- nehmen, daß etwa nur der Finanz-Minister allein und ein- Jeitig vorgegangen wäre. Jch bitte, sih einmal zu ver-

eiwa nur von untergeordneten Ansichten leiten ließ, es sogar sein Angenehmes haben konnte, wenn die Landesvertretung beschloß, A:8gaben noch zu vertagen, also die Verzinsung der ent- sprechenden Geldsumme unnöthig zu macher, weil die Landesvertretung dann dafür einzutreten hatte, daß ihre Beschlüsse dem Lande gcgen- über nicht ädlih sein würden. Selbstredend habe ih mi auf einen solchen Standpunkt nicht geen, Ich habe vielmehr sofort meine Herren Kollegen, die bei dem Anleihegeset hauptsächlich betheiligt waren, gefragt, was fie vorziehen würden: die Geldmittel zu erlangen, oder aber um eine jeglihe Schwierigkeit mit dem Herrenhause zu vermeiden, auf die Beschaffung der Geldmittel für dieses Jahr zu verzichten. Natürlich fiel die Antwort, wie ih nicht anders erwar- tete, dahin aus, daß man das Geld für die bekannten Zwee zu haben wünsche, und ich persönlich habe mi dieser Ansicht angeschlossen. Nun, meine Herren, -wir haben aber auch dann noch nicht erklärt, wir sind mit dem jeßt zum ersten Male vorgeshlagenen Wege ein- verstanden, nein, wir haben erst die Berathungen in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses stattfinden lassen. Wir haben aus dem Gang der Berathungen die Ueberzeu- gung oder vielmehr die Gewißheit erlangt, daß allen jenen Ausgaben, die wir für das Jahr 1878/79 für nothwendig eracbteten, die bereit- willige Zustimmung der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses ertheilt wurde, und haben uns vergewissert, daß auch nit der geringste Zweifel darüber bestehen konnte, daß das Abgeordnetenhaus selbst diesem Vorschlage beitreten würde. Erst dann, meine Herren, als wir darüber völlig einig waren, zu welchem Zwecke die Ausgaben gemacht werden sollten und über die Höhe dieser Ausgaben, erst dann, als wir auf allen Seiten auc darüber einverstanden waren, daß es ja gar nicht anders möglih wäre, die Mittel zu jenen Ausgaben zu beschaffen, als im Wege der Anleihe, nachdem dies Alles gesichert war, hat die Staatsregierung mit Allerhöchster Ermächtigung die Anleihegeseße zurückgezogen. Ih will noch bke- merken, daß, was die Frage des Anleihegesetes betrifft, & 2 Wert für Wort die Bestimmungen wiedergiebt, die schon in sehr vielen &âllen von beid:n Häusern des Landtages und von der Staatsregie- rung gutgeheißen worden find, und daß es weder in dem anderen Pause noch hier irgend Jemanden gegeben hat, der die Zweckmäßig- eit dieser Bestimmungen irgendwie anfechten möchte.

Nun, meine Herren, werfe ih die Frage auf, wie steht denn

heut das Herrenhaus zu dieser Sache? Da würden Sie meines Er- achtens ganz unbedingt berechtigt sein, wenn Sie die Ausgaben dem Lande \chädlich erachteten und wenn Sie diese Ausgaben für so wichtig und so umfassend hielten, um deshalb von dem verfassungs- mäßigen Reht Gebrauh zu machen, den Ausspruch zu thun, daß Sie den Etat im Ganzen verwerfen. Ja, unbedingt berechtigt dazu! Ja, meine Herren, das Verwerfen des Budgets ist ja ein Recht , was früher das Herrenhaus auch geübt hat. Wir haben aber die Freude, daß sowohl Ihre Kommission, als wie ih vom Herrn Vorredner vernommen habe, auch Sie felbst gegen die Ausgaben selbst irgend ein Bedenken nicht erheben, daß von Ihrer Kommission ebenso wie von dem Herrn Vorredner dagegen, daß die Mittel nur im Wege der Anleihe beschafft werden dürften, ein Ein- wand nicht gemacht wird und daß in Bezug auf die Ermächtigung der Staatsregierung zur Aufnahme der Anleihe nicht der leiseste Einwand gegen die gemachten Vorschläge gemaht wird. Unter den Umständen bin ih der Ansicht, daß es der Resolution, die uns in Vorschlag gebracht wird, in keiner Weise bedarf. Insoweit ein Verfahren angefochten wird, was das Haus früher selbst gutgeheißen hat, seßen Sie fich in einen gelinden Widerspru mit sich selbst, wenn Sie die Resolution so annehmen, und in Bezug auf das Verfahren, welches etwa in der Zukunft einges{chlagen werden möhte ja, meine Herren, dieses Verfahren wird von dcr in Zukunft stattfindenden Si- tuation und von den Männern, die dieser Situation gegenüberstehen, abhängig sein. Versprechungen für die Zukunft Namens der Regie- rung zu machen, würde ich ja völlig außer Stande sein, \{chon des- halb außer Stade sein, wil ih ja gar nicht weiß, ob ih dann dazu gehören werde. _ E An der Diskussion betheiligten sih weiter noch die Herren von Knebel-Döberiß, Graf zur Lippe, Hasselbach, Dr. Beseler und Baron von Senfft-Pilsah, welche die Resolution ver- theidigten, und von Dechend und Becker (Düsseldorf), welche die Aolehnung derselben empfahlen. Nachdem die Diskussion geschlossen , wurde nach einem Schlußwort des Referenten der Kommissionsantrag mit großer Majorität angenommen, ebenso die von den Herren Graf zur Lippe und von Kleist-Rezow beantragte Resolution. Ueber die Petition des Magistrats und der Stadtverord- neten zu Wormditt wegen Baues einer Staatsbahn von Kod- delbude über Wormditt nach Mlawka, ging das Haus auf Antrag der Kommission für Eisenbahn-Angelegenheiten, in deren Namen Herr Theune referirte, zur Tagesordnung über. Um 4 Uhr wurde die Sißzung geschlossen.

Die heutige (9.) Sizung des Herrenhauses eröffnete der Präsident Herzog von Ratibor mjt geschäftlichen Mittheilungen. Am Ministértish befanden sich mehrere Re- „gierungskommissare, darunter die Ministerial-Direktoren Dr. Förster und Weishaupt.

Auf der Tagesordnung stand zunächst der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, be- treffend die Uebersicht über den Fortgang des Baues und über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen im Fahre 1876.

Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Herrn von Thaden: Das Herrenhaus wolle beschließen, ih durch die von der Staatsregierung gegebene Uebersicht für be- friedigt zu erklären. Das Haus stimmte dem bei.

__ Es folgte der mündlihe Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, betreffend die Uebersicht über den Stand und Fortgang derjenigen Staatseisenbahnbauten in der Zeit vom 1. Januar bis Ende September 1877, für wclche besondere Kredite bewilligt worden sind.

Der Berichterstatter Herr Theune beantragte Namens der Komniission , das Herrenhaus wolle beschließen, dur die vor- genannte Uebersicht sih für befriedigt zu erklären. Der An- trag der Kommission ward angenommen.

Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegen- heiten über die Petition der Deutschen Baugesellschast in Berlin wegen Rückgabe dex verfallenen Kaution von 150 000 Thlrn. Das Haus ging auf Vorschlag der Kom- mission zur Tagesordnung über.

Hierauf folgté die einmalige Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend Veränderungen der Grenzen der Provinzen Preußen und Pommern, sowie einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Pommern und Sachsen. Die Vorlage wurde ohne Diskussion angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war die ein- malige Schlußberathung über die von der Königlichen Staats- regierung vorgelegte Uebersicht über die Verwaltung der fisfalishen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1876 und in der Etatsperiode vom 1. Januar bis 31. März 1877. Die Kommission beantragte: zu erklären, daß zwar die Ergeb- nisse des Bergbau-, Hütten- und Salinenbetriebes in den fünf Vierteljahren vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 erheblich ungünstiger seien, als in den nächst vorher- gegangenen drei Jahren, daß dies aber in dem

den para zlagenden Sinken der Preise der Erzeugnisse seine Ursuhe habe und Seitens der Verwaltung nicht ver- schuldet sei, diese vielmehr alle Anerkennung verdiene, ins- besondere auch hinsichtlih der dem Arbeiterstande gewidmeten Fürsorge. Nach längerer Motivirung Seitens des Re- ferenten, Herrn Dr. Baumstark, wurde diese Resolution an- genommen.

Den lebten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Petitionskommission über Petitionen. ee von ‘Knebel-Döberißz referirte über sechs Petitionen des jemeindekirhenraths zu Mallnow, bezw. Alt-Mahlisch, Libbe- nichen, Podelzig, Letschin und Seelow, den kur- und neumär- kishen Kirchenämterfonds betreffend, und beantragte: die Pe- titionen der Königlichen Staatsregierung mit dem Antrage zu überweisen, den Erlaß der im Artikel 11. der Allerhöchsten Verordnung vom 3. September 1877 gedahten anderwei- ten Bestimmungen (über die Verwaltung der Fonds) möglichst zu beschleunigen. Nachdem derx Referent Herr von Knebel- Dóöberiß diesen Antrag begründet, führte Herr von Winter- feld aus, daß die Kabinetsordre vom vorigen Fahre, welche bestimme, daß die Verwaltung des Fonds in der bisherigen Weise fortgeführt werden solle, bis vie Auflösung desselben im Wege des Gesebes erfolge, die Verhältnisse nit genügend regle. Man müsse deshalb möglichst bald im Wege des Ge- Le die Aufrechterhaltung versuchen oder die Auflösung voll- ziehen.

Der Regierungs - Kommissar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Delacroix bemerkte hierauf, die Staatsregierun- sei mit der Vorberathung eines Gesetzes, betreffend die Auflösung des Fonds beschäftigt und werde thunlichst bald dem Hause eine diesbezügliche Vorlage machen. Die Annahine des Antrages sei daher niht zu empfehlen.

Der Antrag der Kommission ward sodann angenommen. (Schluß des Blattes.)

Jm weiteren Verlaufe ier gestrigen (52.) Sißung des Hauses der Abgeordneten führte bei Erörterung der Frage der Exekutivstrafgewalt der Königlichen Kommissarien für die bischöflihe Vermögens- verwaltung der Ministerial-Direktor Dr. Förster aus, die Staatsregierung gehe von der rehtlihen Ansicht aus, daß die bestehende Geseßgebung den Staatskommissarien das Recht beilege, Exekutivstrafen zu verhängen, daß auf sie die Ver- ordnungen vom 26, Dezember 1808 und vom 23. Oktober 1817 Anwendung fänden, denn diese Verordnungen bezögen \ih auf alle diejenigen Behörden, die selbständige Staatsverwal- tungsgeschäste übernähmen. Die Befugnis, welche der §8. 6 dem Ober-Präsidenten zuschreibe, fielen in ein Stadium, welches vor der Einleitung der kommissarishen Verwaltung liege, in welhem dem Kommissarius also keine Befugnisse zufallen könnten. Der Art. 8 der Verfassung („Strafen können nur in Gemäßheit des Geseßes angedroht oder verhängt werden“) könne hier niht angewendet werden, denn seines Erachtens gelte dieser nur von Kriminalstrafen, hier aber handele es \sih um ein Erzwingungs-, nicht um ein Strafreht. Der Kom- missarius übe zwar das Verwaltungsrecht des Bischofs, sei aber der Aufsicht der Staatshehörden unterworfen. Wenn die Ver- mögensverwaltung einer Korporation des öffentlichen Rechtes gefährdet sei, so sei der Staat berechtigt, und verpflichtet, im önteresse der Erhaltung des Vermögens die Verwaltung zu beaufsichtigen, eventuell selbst in die Hand zu nehmen, um das Vermögen für die zukünftigen geordneten Zustände aufzube- wahren. Darum sei der Kommissarius ein Staatsbeamter; er jei den Regierungen koordinirt und falle also unter die Verordnung von 1808. Das Kirchenvermögensgeseß sei cin Geseß des Friedens genannt worden. Nichts desto we- niger seien die Kirchenvorstände kirchlicherseits aufgefor- dert worden, mit dem Staatskommissarius in fkeciner- lei Verkehr zu treten, ehe sie nicht durch Strafen dazu gezwungen würden. Wo die Gemeindevorstände mit den Kommissarien in* persönlichen Verkehr getreten seien, hätten fie sih als zugänglihe Leute erwiesen ; fehrten sie aber in die Heimath zurück, so steckte sich der Geistliche dahinter, und die Renitenz ginge von Neuem an. Mehrmals sei auch an den Kommissarius das Gesuch gestellt worden, mit Exekutivstrafen zu drohen, denn nur so könnten sie den Widerstand des Geistlichen besiegen. Es liege dem Ministerium eineErÉlärung vor, in welcher ein Kirchenvorsteher dem Kommis- sarius mitgetheilt habe, daß er zwar die Verfügung desselben in Bezug auf die Rehnungslegung also do ein Gegenstand, der jedenfalls nicht zum Dogma gehöre dem Kirchenvor- stande vorgelegt habe; allein er sei zweifelhaft, ob er von Gottes- und Nechtswegen das thun dürfe, erx fühle sih in seinem Gewissen shwer beängstigt und daher veranlaßt, dem Kommissarius das mitzutheilen. Die Unterschrift habe gezeigt, daß die Mittheilung niht von ihm selbst geschrieben sei; man habe die Vermuthung ausgesprochen, daß die Hand- schrift des Geistlihen zu erkennen sei. Unter solchen Ver- hältnissen könne man dem Kommissarius die in Rede s\tehen- den Befugnisse niht absprechen, wenn er überhaupt das Geseß mit Nachdruck ausführen solle. Da, wo er Vertreter des Bischofs sei, im privatrechtlichen Verkehre, stünden ihm Zwangs- rehte nicht zu, jondern nur, wo er das Aufsichtsreht ausübe. Man sage nun, die Kirchenvorstände könnte man ja eine Zeit lang wirthschaften lassen. Es wäre aber zu vermuthen, daß die Geistlichen die Verwaltung gar nicht an die Vorstände übergeben. und daß die Vorstände sich; dabei beruhigen würden ; es könnten auch durch die Ungewandtheit und Ungeübtheit der Kirchen- vorstände sih Mißbräuche einshleihen. Wer würde dann künftig dem Staate die Verantwortung abnehmen, daß er die ihm zustehenden Ausfsichtsrehte niht ausgeübt habe? Der Kom= missarius sei nah der Ueberzeugung der Staatsregierung nicht. befugt, den Ober-Präsidenten oder die Regierungen anzurufen und ihre Exekutivbefugniß zu requiriren, weil er eine der Regie- rung koordinirte Verwaltungsbehörde sei und weil die Regie- rungen ihre Strafgewalt nit ohne vorhergehende Nachprüfung, anwenden könnten, ihnen also auch nöthigenfalls die Befugni zustehe, die RNequisitionen abzulehnen. Es sei jedenfalls. zweifelhaft, ob die Regierungen ihre Exekutive anderen Be- hörden gewissermaßen leihen könnten. Das Mittel der Auf- ösung sei niht hinreihend; es könne nur im Falle einer be- ‘echt Weigerung angewendet werden, die doch erst nah ängerer Zeit in einer Reihe von Fällen konstatirt werden könne. Dann sei die Auflösung ein extremes Mittel, welches die ohnehin {hon bedeutende Agitation nur noch mehr ver- tiefen könnte, die Staatsregierung habe aber an einer größeren“ Agitation kein FJnteresse. Die Strafbefugniß der Kommissarien sei sehr mäßig geübt worden, in vielen Fällen seien die Strafen nur angedroht, niht eingezogen. Es habe sich herausgestellt, daß es weniger darauf ankomme, die

gegenwärtigen, daß es für den Finanz - Minister, der \ich

mit den allgemeinhin gedrückten volkswirthschaftlihen Zustän-

Strafen einzuziehen, als vielmehr sie anzudrohen. Bisher

in allen Diözesen, mit Ausnahme der von O ein leidlihes Verhältniß zwishen den Ge- meinden und den Kommissarien herausgestellt; nur in Münster, der von der Agitation unterwühltesten Diözese, dauere die Renitenz noch fort. Er könne im Namen der Staatsregierung nur bitten, alle anderen Anträge abzulehnen und übec die Pcti- tionen zur Tagesordnung überzugehen. Wenn der Antrag Hänel-Löwenstein zugestehe, daß den Kommissarien eine ange- messene Exekutivgewalt zustehen müsse, so sei das der Regie- rung erwünscht; wenn aber in den ferneren Säßen von Ord- nungsstrafen die Rede sei, so müsse er bemerken, daß ein solches Recht niemals in Anspruch genommen worden, weil den Kommissarien eine Disziplinarbefugniß niht über- orden sei. Ey E

E Ratiben O die Abgg. Wahler (Schweidniß) und Biesenbah das Wort ergriffen hatten, begründete der Abg. von Zedliß-Neukirh den von ihm gestellten Antrag. POLA

Hierauf erklärte der Regierungskommissar, Ministerial- Direktor Dr. Förster, daß der Antrag von Zedliß, wenn der- selbe dahin zu verstehen sei, daß die bestehenden Exekutiv- befugnisse in beschränkender Weise geregelt werden sollen, den Wünschen der Regierung nicht zuwider sei. Dieselbe müsse sih nur dagegen A E man jene Befugniß als noch

iht vorhanden betrachte. L : E E L Ae Dr. Lasfer äußerte sich dahin, daß die Ent- scheidung des vorliegenden Falles eine juristishe Frage sei, in die man nicht politishe Motive hineinziehen dürfe. Vom juristischen Standpunkte aus bleibe aber Nichts übrig, als an- zuerkennen, daß das Gese über die Vermögensverwaltung eine Lüde enthalte, daß es nothwendig sei, den Staatskom- missarien das Exekutivrecht, daß sie bis jeßt nicht besißen, zu ertheilen und als ckControle das Verwaltungsgerichtsver- fahren einzuführen. Die Zurüczahlung der bereits eingezoge- nen Strafgelder habe das Haus nicht zu verfügen, fondern nux zu erklären, daß nicht den Geseßen entsprechend verfahren sei. Die Regierung werde dann auf Grund dieses Beschlusses selbst das Erforderliche anzuordnen haben. Aus diesem Grunde halte er den Antrag Hänel-Löwenstein für korrekter als den der Kommission. Der Uebergang zur Tagesordnung und die dadurh ausgesprochene Anerkennung, „daß €o ips0 jeder Staatsbeamte s L nt esive , widerspreche dem 1gsmäßigen Recht des Landes. i; :

verfa Nu I LDirektor Dr. Förster erklärte, daß die Motivirung, die der Abg. Lasker dem Antrag Lörvenstein ge- geben den Ansichten der Regierung erheblih näher gekommen sei als die Darlegung des Referenten. Meri dieser Antrag angenommen werden, so werde die Regierung unverzüglich darauf Bedacht I s L, der Kommissarien i eblicen Regelung entgegenzufÜü ;ren. : M D ibatte eibe hierauf geschlossen, und nach Ableh- nung aller Amendements (das änel-Löwensteinsche fiel mit 173 gegen 167 Stimmen) der Antrag der Kommission unter Streichung der Worte, welche eine Rückerstattung der Exeku- i elder verlangen, angenommen. i j E us beschäftigte sich demnächst mit Wahlprü- fungen und erklärte die Wahlen der Abgg. Denicke, Günther (Fraustadt), Tschuschke, Schopis, Worzewski, Wagner (Star- gard), Noat, Boyd, Hole t E N gültig, die der 6 . Hausmann und Jansen für ungültig. N N 4 Uhr wurde die Sißung aeihlosen und die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr anberaumt.

Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt nah mehrtägigen Pausen, welche der vorbereitenden Thätig- keit der Ausschüsse gewidmet waren, seine zweite und dritte Plenarsißung am 18. und 23. d. M. ab. ]

In der ersteren gelangten die inzwischen noch eingegange- nen Vorlagen zur Vertheilung an die Ausschüsse, und wurde sodann mit der Berathung der von leßteren bis dahin abge- gebenen Gutachten begonnen, und in der zweiten damit fort- gefahren. Aus denselben ist hervorzuheben, daß die Verwal- tung der Landfeuer - Sozietät der Kurmark und der Nieder- lau im Jahre 1876 ein durhaus befriedigendes Resultat erzielt und die ‘aßregel der Prämii- rung der Umwandlung nicht feuersicherer Bedachungen in feuersihere sich anscheinend auch in dem genannten Jahre bewährt hat. Ehe indeß der Landtag zu einer Er- höhung der dafür ausgesebten 30 000 schritt, wünschte der- selbe noch einige Auskunft über die Vertheilung der Prämien auf die einzelnen E und über das Verbleiben der

ämii in der Sozietät. ' A der Generaldirektion befürwortete Unterstüßungs- esuche fanden A a mußte ein unbegründetes Rekurs urückgewiesen werden. . i, i: Es E Angelegenheiten der kurmärkishen Hülfskasse fanden die Rechnung und der günstig abschließcknde Bericht für das Jahr 1876, erstere durch Ertheilung der Decharge, leßterer durch Kenntnißnahme des Landtags, ihre Erledigung.

Dié bisherigen Direktionsmitglieder und deren Stell- vertreter, deren Wahlperiode am 1. Juli d. J. abläuft, wurden auf fernere 6 Jahre durch Aklamation wieder ge- wählt. L : lus dem Dispositionsfonds der kurmärkischen Hülfskasse wurden auf das Fürwort der Landarmendirektion den Ret- tungshäusern zu Gramzow, Reitwein, Wilmersdorf, Nüders- dorf, Falkenberg und Heilbrunn Unterstüßungen von je 300 bis zu 1500 6 gewährt. i :

Aus den Berichten über das Kriegsshuldenwesen ist zu erwähnen, daß die Kurmark sih im sechsten Jahre der sehsten Amortisationsperiode befindet und Ende 1877 von der Kriegs- schuld noch nahezu 4 Millionen Mark zu tilgen blieben, auf welche jährlih rund 350 000 A abgetragen werden.

Se. Dur@(laucht der Prinz Friedrih Wilhelm zu Hohenlohe- Fngelfingen, General - Lieutenant à la

suite dex - Armee und General-Adjutant Sr. Majestät des

Kaisers und Königs, ist hier eingetroffen. Dex General - Lieutenant von

Meldüngen hier angekommen.

Der Contre-Admiral Werner, Chef der Marinestation

er Ostsee, ist nah beendigtem Urlaub wiedex abgereist. Bayern. München, 24. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kam

er der Abgeordneten erledigte in ihrer heutigen Sißung

le BRU A U Ba Anfanden Ee fioa 708.4 die italienische Nation dur die Entsendung des Earl

lle Postulate nah den Ausschußanträgen. Der

Abg. Landmann: den Gesammtmaterialbedarf für den Bat

Diringshofen, Commandeur derx 18. Division, ist zur Abstattung persönlicher

roßer Mehrheit abgelehnt. An Stelle des ausgetretenen Abg. s G tiebee beck ward der Abg. Ament zum Schriftführer ge- wählt. Die Kammer verweigerte die Ermächtigung zur Strafver- folgung des Redacteurs des „Fränkischen Volksblattes wegen zweier, Beleidigungen der Kammer enthaltender Artikel. Der Beshwerde-Aus\{chuß der Kammer der Ab- geordneten erledigte gestern Abend in nahezu vierstündiger Sizung die Beschwerde gegen die konfessionell gemisc- ten Shulen in München. Der Referent, Abg. Dr. Ludwigs (Priester), begründete in eingehender Rede seinen, die Be- schwerde als gerechtfertigt erahtenden Antrag; der Korreferent Abg. Fleischmann trat den Ausführungen des Referenten ent- gegen und beantragte, die Beschwerde als unbegründet zu er- klären. Wegen der vorgerückten Zeit und da die rehtlihen Verhältnisse zum größten Theil dieselben sind, wie die bei der fürzlih von der Kammer erledigten Petitionaus Großkarlbach, ver- zichtete der Abg. Kräßer auf das Wort, während der Staats- Minister von Luß und die Abgg. Dürrschmidt und Gunzen- häuser sich auf Darlegung einiger im Vortrage des Korrefe- renten nicht erwähnten rechtlihen Punkte beschränkten. Bei der Abstimmung wurde mit 5 gegen 4 (liberale) Stimmen die Beschwerde als formell zulässig und materiell begründet erklärt und in einer vom Vorsißenden, Abg. Hauck, modifizirten Fassung der Antrag des Referenten angenommen, daß die ammer die Beschwerde Sr. Majestät dem Könige zur Abhülfe vorlegen möge. : ; 25. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer berieth heute den Etat des Ministers des Fnnern. Bei der Generaldiskussion kam der Abg. Jörg auf die j. Z. er- folgte Beantwortung der Fnterpellation Schels über die Wahlgeseßreformen zurück, erinnerte daran, daß die im Landtagsabschiede von 1870 gemachte Zusage von der Re- gierung nit erfüllt worden sei, und behauptete, daß die Re- gierung ein Jnteresse daran habe, den jeßigen willkürlichen Zustand fortdauern zu lassen. Der Minister von Pfeuff er wies diese Behauptung unt-xr Hervorhebung der Umstände zurück, an denen ohne Schuld der Regierung die Wahlgeseb- reform gescheitert sei. Zu längeren Debatten führten dann noch die Klagen der Abgg. Seit, Schels und Rittler über den Schuß, der dem Freimaurerwesen gewährt werde, denen der Minister ebenfalls entgegentrat. Bei der Spezialdiskussion wurde der Dispositionsfonds des Ministers des Fnnern mit 78 gegen 71 Stimmen abgelehnt; 6 Mitglieder der liberalen Partei fehlten bei der Abstimmung.

Baden. Karlsruhe, 25. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den von den Klerikalen gestellten Antrag auf Nachzahlung resp. Wiederauszahlung der im Jahre 1875 gestrihenen erzbishöflihen Dotation und ebenso auch den Antrag der Klerikalen auf Abänderung des Gesetzes über Vorbildung der Geistlichen abgelehnt. Seitens der Regierung wurde bezüglich dieses Gescbes erklärt, dasselbe werde niht eher abgeändert werden, als bis die Kurie das Verbot der Staatsprüfung oder die Dispensnachsuhung zurücknehme. Der Abg. Hans- jacob, welcher katholischer Priester ist und der kleri- falen Fraktion angehört, äußerte fih dahin, daß die Kurie im Juteresse des kirchlihen Friedens, im Fnteresse des Klerus und im Fnteresse des katholischen Vol- kes nachgeben müsse. Dicse Erklärung des Abg. Hans- jacob erregte große Sensation. Präsident Kiefer kündigte-an, daß er die Ausschließung der katholischen Priester von der badischen Volksvertretung beantragen werde, falls dem Abg. Hansjacob wegen seines heutizen Auftretens auch nur ein Haar gekrümmt werden sollte.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Januar. (W. T. B.) Jm Ta aru netendan le machte der Minister-Präsi- dent bei Eröffnung der Sipung die Mittheilung, daß der Kaiser das Demissionsgesuch des Ministeriums Auersperg angenommen, dasselbe indessen mit der Fortführung der Geschäste bis zur Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt M s Sißung wurde hierauf

lossen. Nächste Sißung Dienstag. S geld 2 Sandae, (W. T. B.) Jn der gestrigen Sigzung der liberalen Partei wurden die Ausglei ch s- vorlagen berathen. Der Minister-Präsident Tisza trat warm für den Ausgleich ein, protestirte gegen die Auffassung, daß von Seiten Oesterreichs Alles verworfen werde, was für Ungarn vortheilhaft erscheine und sprah* in Bezug auf den Abschluß eines Vertrages mit Deutschland die besten Erwar- tungen aus.

Großbritannien und Jrland. (E. C.) London, 24. Ja: nuar. Diealte Gesellschaft der Schiffsbauer veranstaltete gestern ein Festmahl, um dem Marine-Minister, Mr. W. H. Smith, und dem Präsidenten des Handelsamts, Sir Charles Adderley, die Mitgliedschaft zu verleihen. Außer diesen war auch der General-Postmeister, Lord Fohn Man- ners, gegenwärtig. Derselbe beantwortete das Hoch auf das Ministerium mit einigen Worten, in denen, w'e späterhin von den beiden anderen Rednern , die Tagesfrage berührt wurde. Er sagte, die Minister seien bei einem Moment großer Be- sorgniß und Verantwortlichkeit e Er O daß, wenn irgendwie für das Nationalgefühl die eranlassung gegeben werden sollte, sich praktish zu bethätigen, alle politi- schen Parteiungen ausgelösht werden würden und das Mini- sterium auf die ungetheilte Unterstüßung des englischen Volkes rechnen könne. Der Marine-Minister sprah die Ueber- eugung aus, daß Englands Marine, wenn die Nothwendigkeit, ihre Stärke zu bethätigen, nahen sollte, sih ihrer ufgabe ge- wachsen zeigen würde. „Und wenn es unglücklicherweise der Fall sein sollte, daß wir in einen Krieg verwickelt würden und kein größeres Unglück könnte England zustoßen, es sei denn der Verlust seiner Ehre so halte ih, sagte e die Handelsmarine für fähig, niht nur in höchst wichtiger Weise zur Vertheidigung des Landes beizutragen, sondern auch zum Schuße seines Handels, dur Reinigung der See von den Piraten, die zur Schädigung unseres Hande:s auf uns losgelassen werden würden.“ Dex Kronprinz Ru- dolph von Oesterreich ist, nah Besichtigung Glasgows, von dort zu Schiffe nah Belfast in Frland übergefahren, wo Se. Kaiserliche Hoheit gestern Morgen anlangte. K

26, Januar. (W. D. D) Jm Oberhause ga heute Lord Dorchester seinem Bedauern darüber Ausdrudck,

den zur Bestattungsfeier des Königs Victor S auci e nofndlich berührt worden sei. Lord Beacons-

Kommif

König Humbert den Hosenband-Orden verliehen, und daß der König diese Auszeihnung hoch aufgenommen habe Die freundschaftlihen Gesinnungen, welhe die Souveräne verbänden, vereinigten auch die

ationen.

Frankreich. Versailles, 24. Januar. (Fr. C.) Die Abtheilungen des Senats wählten gestern die Finanz- Ten für das Jahr 1878, die sich mit dem von der Deputirtenkammer festgestellten Budget und überhaupt mit allen Finanzvorlagen zu beschäftigen haben wird. Zum ersten Male trug in diesem Falle die Linke den Sieg davon: von den Gewählten gehören 10 der republikanishen und 8 den verschiedenen monarchishen Gruppen an. Unter den leßteren befinden sih die früheren Minister Herzog von Broglie und Caillaux, die Herren Pouyer-Quertiecr und Chesnelong. Der Ausshuß wählte heute Pouyer-Quertier zu seinem Präsi- denten, die Herren Cunin-Gridaine und Cordier von der Linken zu Vizepräsidenten und die Herren Dauphin und Cazot, ebenfalls von der Linken, zu Sekretären. Jn der Deputirtenkammer verlas gestern der Präsident Grévy fol- gende itm aus Rom, d. d. 22. Januar, zugegangene De- peshe: „Als Dolmetsch der Gefühle der Deputirtenkammer des Königreichs Ftalien danke ih der geseßgebenden Ver- sammlung herzlih, daß sie sich unserer Trauer durch den Beschluß beigese!lt hat, ihre Sizungen an dem Tage einzu- stellen, da das Leichenbegängniß des Königs Victor Emanuel in Nom stattfand. Der erste Vizepräsident der Deputirtenkammer, Franz de Sanctis.“ : %, Januar. (W. T. B.) Jn der Deputirten - fammer rihtete heute Laisant von der Linken eine Anfrage an die Regierung wegen des Vorgangs im Theater von Nantes, wo den Soldaten von der Militärbehörde untersagt worden is, Theatervorstellungen beizuwohnen oder als Figuranten an denselben Theil zu nehmen, weil das- Absingen der Marseillaise Anlaß zu poli- tishen Kundgebungen gegeben hatte. Der Minister stellte die von den Journalen gebrachten Darstellungei rihtig und erklärte, er müsse die von der Militärbehörde getroffenen Maßregeln sahlich durchaus billigen, habe aber allerdings die Form zu tadeln. Laisant erklärte si hierdurch zufrieden gestellt. Beaudry d'Hasson zeigte an, daß er die Regie- rung über den nämlichen Gegenstand zu interpelliren wünsche. Die Kammer beschloß, die Jnterpellation auf einen Monat zu

vertagen. L Griechenland. Athen, 25. Januar. (W. T. B.)

Der „Polit. Korresp.“ ist von hier ein Telegramm zugegangen, nach welchem dem Kabinet ein indirektes Vertrauens- votum ertheilt sei, indem eine Fnterpellation wegen der An- gabe von Gründen für die Demission des früheren Kabinets mit 80 gegen 32 Stimmen verworfen wurde.

(W. T. B.)

Amerika. Washington, 25. ZFanuar. ( Der Senat hat in seiner heutigen Sißung mit 43 gegen 22 Stimmen die von Matthews beantragte Resol ution angenommen, in welcher erklärt wird, daß die Regierung befugt sei, die Bonds in Silberdollars einzulösen.

Der russisch-türkische Krieg.

St. Petersburg, 25. Januar. (W. T. B.) Das “eta de St D eterdbourgs erhebt Anklage gegen die türkishe Regierung, welhe die musel- männische Bevölkerung in den Provinzialstädten zu unn üßen Brandstiftungen und Plünderungen veranlaßt habe, wodur gegenseitige Grausamkeiten zwischen Muselmännern und Christen heraufbeshworen seien. Diese Grausamkeiten seien wesentlih dadur veranlaßt worden, daß man die flüch- tende Bevölkerung nicht den sih zurücßziehenden Truppen avi voraufgehen lassen, sondern sie denselben habe folgen lassen. Das Journal wirft die Frage auf, ob dies das Verhalten einer Re- gierung sei, welche dur Art. 7 des Pariser Vertrages an den Vor- theilen des öffentlichen Rechtes und des europäischen E partizipire. Das Journal unterwirft alsdann die Artikel 7, 8 und 9 des Pariser Vertrages einer Prüfung und weist nah, daß dieser Vertrag in keiner Weise das Verbot eines direkten Friedens\{hlusses zwischen der Türkei und einer der Signatarmächte enthalte, besonders nahdem die Mächte be- reits seither in Gemäßheit des Artikels 8 Alles aufgeboten hätten, um die nunmehr eingetretene Eventualität zu verhin- dern. Das Journal wiederholt am Schlusse des Artikels im Sinne der „Berliner Provinzial-Korrespondenz"”, daß die Mitwirkung und das Einverständniß der Mächte für die Lösung der Fragen, welche die europäischen Juteressen beträfen, erforderli sei. A

Die „Agence Russe“ bringt einen Artikel, in welchem \ie erklärt, daß die russishe Regierung in demselben Maße wie England den Wunsch hege, Mißverständnisse zu vermeiden. Die „Agence“ kennzeihnet besonders das Spiel, das die Pforte treibe, die Dinge behufs Heranziehung der Intervention Englands und Europas zum Aeußersten zu bringen. Rußland habe immer offiziell erklärt, daß die An- nahme der Friedenspräliminarien der Einstellung der Feind- seligkeiten vorausgehen müsse. _Die Pforte habe bis- her die Verhandlungen in die Länge gezogen, damit die russishen Truppen inzwishen auf Ron: stantinopel marschirten, indem sie so hoffe, England in Aktion zu bringen. Die „Agence“ weist auf den Widerspruch hin, der darin liege, daß nach vorliegenden Nach- rihten die Bevollmächtigten der Pforte die russishen Bedin- gungen ad referendum nehmen, während die Pforte Europa angekündigt habe, daß ihre Delegirten mit den umfassendsten Vollmachten zum sofortigen Friedensabschlusse ausgerüstet seien. Bei dem Hinziehen der Verhandlungen rechne die Pforte darauf, daß auch Griechenland inzwischen in Epirus und Thessalien einfalle und daß so ein Friedens\{luß auf gemäßigter Bedingungen erschwert werde. Ueber solchen Ma- nóôvers der Pforte müsse doch das Jnteresse stehen, die guten Beziehungen zwishen Rußland und England zu erhalten. ;

426. Januar. (W. T. B.) Dem griechishen Ka- binet is bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge, um nicht neue Verwickelungen herbeizuführen, von hier aus die möglichste Moderation anempfohlen worden.

(W. T. B.) Die von der „Times* 1n einem Ber- liner Telegramm gebrahte Nachricht, daß in Rußland eine neue Einberufung von Mannschaften von auss\{ließ- lih über 40 Jahren stattfinden würde, wird von authentischer Seite als durchaus unbegründet bezeichnet. i

(W. T. B.) Der Befremden erregenden Kredit- forderung des englischen Kabinets muß dur die in-

und Betrieb der Staatsbahnen auf dem Wege öffentlicher | Submission an den Mindestbietenden zu vergeben, wurde mit

field erwiderte, er könne nur sagen, daß die Königin dem

zwishen in London erfolgte Mittheilung der Bedingungen,

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