1878 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Regierungs-Rath Weymann, aus, der Vorredner habe seine Kritik Porz gereise gegen die Gewerbestatistik und die Forst- statistik gerichtet. Die Grundlagen der ersteren seien im Jahre 1870 von der durch den Bundesrath eingeseßzten Kommission aufgestellt worden. Diese Vorschläge wären jedoch von einer solhen Ausdehnung, daß eine Bearbeitung der Statistik nah diesem Zuschnitt Geldmittel, Arbeitskraft und Zeit weit über das gegebene Maß hinaus in Anfspruch genommen haben würde. Jn Folge dessen sei jene Grundiage 1874 einer Umarbeitung unterzogen worden, die der Natur der Sache nah vielfach rück{sihtslos in jene Vorlage habe eingreifen müssen, Aus diesem Verhältniß möchten sich manche Mängel erklären, die aber ohne Zweifel bei den weiteren Erhebungen verschwinden würden. Gerade E verhalte es sich mit der Forststatistik. Die von jener crsten Kommission gemach- ten Vorschläge hätten sih auf einigè Fragen über die An- bauverhältnisse und die Forsterträge beschränkt. Die später zu einer detaillirteren Ausarbeitung zusammenberufene Kommission von Forsttehnikern habe febod so unpraktishe und ins Ein- elne gehende Vorschläge gemacht, daß die dadurh an die eamten gestellten Anforderungen unmöglih zu erfüllen ge- wesen wären. Er erwähne als Beispiel nur, daß 28 Erhebungs- formulare aufgestellt worden wären zur Feststellung der Besiß- verhältnisse der Forstgrundstücke nah verschiedenen Kategorien, und daß man 40 Unterscheidungen der Beschaffenheit des Forstbodens gemacht habe. Da diese Vorschläge zu einer praktischen Durchführung durchaus ungeeignet gewesen seien, jo habe es einer gründlichen Umsormung der Vorlage be- durft, die aber, da zunächst dringlihere Aufgaben zu erfüllen ge- wesen wären, vorläufig habe zurückgestellt werden müssen. Der Antrag wurde hierauf angenommen,

Zu dem Etat der Normal-Eichungskommission bemerkte der Abg. S{hwarz (Würitemberg), daß durch eine Verfügung dieser Kommission in seiner Heimath cine Ver- wirrung herbeigeführt sei, da es durch dieselbe gestattet worden, während eines gewissen Uebergangsstadiums neben den metrishen Maßen und Gewichten noch die alten Maße und Gewichte beizubehalten.

Derselbe Kommissarius erwiderle, daß gegen die gescßliche Zulässigkeit dieser Verfügung der Normal-Eichungskommission viele Zweifel laut geworden seien. Namentlih habe man in Preußen diese Zulässigkeit bestritten und, um die Frage zur Entscheidung zu bringen, einen speziellen Fall vor das Ober- Tribunal gebracht, welches denn auch die Verfügung für un- geseßlih erklärt habe. Jn Folge dessen sei dieselbe bereits durch die amtlichen Publikationsorgane zurückgezogen worden.

Der Etat der - Normal -Eichungskommission wurde ge- nehmigt.

Den Etat des Kaiserlihen Gesundheitsamtes beantragte der Abg. Dr. Zinn in die Budgetkommission zu vrewei- sen. Da der Abg. Richter es jedoch für nothwendig erklärte, vor der Abstimmung über diesen Antrag in eine materielle Diskussion über das Gesundheitsamt einzutreten, beschloß das Haus mit Nücksicht auf die vorgerückte Stunde die Verhandlung bis ‘7 A 11 Uhr zu vertagen. Schluß der gestrigen Sißung

L;

Das Königliche Ober-Tribunal, Senat für Strafsachen, hat sih in den Gründen eines Erkenntnisses vom 3, November 1877 über die rechtlihe Stellung des Königlichen Kommissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung den katholischen Kirchen- gemeinden gegenüber auf Grund des Geseßes vom 20. Juni 1875 (G. S. S. 241) dahin ausgesprochen :

Aus der Bestimmung des §. 9 des Geseßes vom 20. Mai 1874, wonach in einem erledigten und niht gescßmäßig wiederbeseßten katholishen Bisthum die Verwaltungsbefug- nisse des Bischofs auf den von dem Minister der geist- lihen Angelegenheiten bestellten Kommissarius übergehen, und dieser Kommissarius den bischöflichen Stuhl oder den Bischof als solchen in aüen vermögensrechtlihen Beziehungen nah Außen vertritt, folgt, daß der Kommissarius auch den derzeitigen Organen der katholischen Kirchengemeinden gegen- über alle diejenigen Befugnisse auszuüben hatte, welche diesen egenüber in vermögensrechtlihen Angelegenheiten dem Bi- hofe zustanden , und dazu gehörte vermöge des bischöflichen Aufsichtsrehts zweifelsohne auch die Befugniß, von denselben in diesen Angelegenheiten s{riftlihe Auskunst und schriftlichen Bericht zu verlangen, Jn diesem Verhältnisse ist nun au dadur nihts Wesentliches geändert worden, daß nah dem Geseße vom 20. Juni 1875 für die Vertretung der Rechte der katholi- schen Kirchengemeinden neue Organe in den Kirchenvorständen mit erweiterten Befugnissen getreten sind. Denn zunächst hält der §. 47 Abs. 2 dieses Geseßes die den vorgeseßten Kirchenbehörden mithin insbesondere auch den Bischöfen geseßlich zustehenden Rechte der Aufsicht und der Einwilligung zu bestimmten Handlungen der Verwaltung mit den in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Einschränkungen auf- recht, und da die hiernach auch ferner der bishöflihen Auf- siht unterliegenden Vermögensangelegenheiten selbstverständ- lich mehr oder weniger Anlaß zu Kommunikationen mit den Kirchenvorständen geben werden, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß leßtere in diesen Angelegenheiten eine srift- lihe Korrespondenz mit den Bischöfen oder sonstigen vorgeset- ten Kirchenbehörden nicht ablehnen dürfen.

An die Stelle dieser Behörden aber tritt, wie auch die Motive zu den 88. 44 und 45 des Entwurfs des Gesetzes über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemein- den vorausseßen, für diejenigen Fälle, in welchen eine staat- lihe Verwaltung des erledigten Bisthums nah Maßgabe des Geseßes vom 20. Mai 1874 angeordnet worden ist, in Ge- me des 8. 9 des lebßtgedahten Geseßes der staatliche Kom- missarius.

Dem steht insbesondere auch der Absaß 3 des §. 58 des Geseßzes vom 20.. Juni 1875, auf welchen sich der Jmplorant zur Begründung seiner gegentheiligen Ansicht beruft, nicht entgegen. Denn der ganze 8. 58 a. a. D. bezieht sich über- haupt nit auf Fälle, in welchen ein erledigtes Bisthum in Gemäßheit der §8. 6—9 des Geseßes vom 20. Mai 1874 dur einen staatlihen Kommissarius verwaltet wird, da er nach Absaß 1, auf welchen der os 3 lediglich Bezug nimmt, zu seiner Anwendbarkeit entweder vorausseßt, daß die kirhlihe Behörde dém Geseße Folgé zu leisten verweigere, was auf den staatlichen Es iet nicht zutrifst, oder daß das betreffende Amt nicht in ge)ezmäßiger Weise beseßt oder verwaltet is, was gleichfalls im Falle der Ernennung eines staatlichen Kommissarius nit eintrifft, weil in diesem Falle E i de Amt stets in gesezmäßiger Weise ver- waltet ist.

den Fall Anwendung finde, würde dennoch das s{hließliche Ergebniß ein gleiches sein. Denn alsdann würde unter der le Staatsbehörde“- im Absay 3, wie der Ausdruck „betreffende“ im Zusammenhange mit der Vorschrift des §8. 9 des Geseßes vom 20. Mai 1874 ergiebt, und außerdem der Regierungs-Kommissar bei Berathung des 8.58 im Abgeordneten- hause, unter Bestätigung des Berichterstatters der Kommission und ohne irgend Widerspru zu finden, ausdrüdcklih erklärt hat (Stenogr. Ber. des Abgeordnetenhauses 12. Legisl.-Per. IL. Sefs. 1875 Bd. 2 S. 1520), niht die Staatsaufsichts- behörde, sondern diejenige Staatsbehörde, auf welche im Falle der Renitenz der bischöflichen Behörde deren Befugnisse über- gehen, verstanden werden müssen, mithin für den Fall der nicht geseßmäßigen Beseßung oder Verwaltung eines Bis- thums durch bischöflihe Behörden der nah den §8. 6—9 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 ernannte Kommissarius.

Zwar macht der Fmplorant zur Unterstüßung seiner Be- hauptung, baß unter der „betreffenden Staatsbehörde“ die staatliche Aufsichtsbehörde (8. 55 a. a. O. und Art. 1 der Königlichen Verordnung vom 27. September 1855, G. S. S. 571) gemeint sei, geltend, daß auch in den 88. 48 und 53 für den Fall, daß die vorgeseßte Kirhenbehörde, von den ihr geseßlich zustehenden Rechten der Aufsicht oder der Einwilli- gung zu bestimmten Handlungen der Verwaltung keinen Ge- brauch mache, beziehungsweise daß der Kirchenvorstand oder die Gemeindevertretung gewisse Leistungen auf den Etat zu bringen u. f. w. sich weigere, der Uebergang auf die staatliche Aufsichtsbehörde vorgeschrieben sei. Allein abgefehen davon, daß dem Geseßgeber eine völlig inkorrekte Aus- drucksweise zur Last fallen würde, wenn er in §. 58 dieselbe Behörde, wie in den §88. 48, 53 und 55 gemeint, gleihwohl aber einer verschiedenen Bezeichnung si bedient hätte, ist die Saqlage in den Fällen der §8. 48 und 53 eine ganz andere und läßt daher einen Rüdckschluß auf die Fälle des §8. 58 Absatz 3 nicht zu. Die Analogie aus §8. 53 ist hon aus dem Grunde niht zutreffend, weil derselbe gar nit von einer Renitenz der kirhlihen Behörden, sondern des Kirchenvorstan- des oder der Gemeindevertrctung handelt. Der §8. 48 aber seßt Fälle voraus, in denen bei geseßmäßig beseßtem Bischofs- stuhle eine Renitenz des Bischofs gegenüber dem Geseße vor- fommt, während in dem hier in Rede stehenden Falle der Bischofsstuhl nicht gehörig beseßt ist, in dem staatlih ernann- ten Kommissarius indessen ein geeignetes Organ besteht, die in dem Geseße vom 20. Juli 1875 aufrecht erhaltenen bischöf- lichen Aufsichtsgeseße auszuüben.

Diesem allen nach steht die Verfügung des Ministers der geistlihen Angelegenheiten vom 29. Januar 1876, wenn sie den Kirchenvorständen in den katholishen Kirchengemcinden gegenüber die staatlihen Kommissarien für die bijhöflihe Ver- mögensverwallung als diejenigen bezeichnet, welche an Stelle der bischöflichen Behörde die der lehteren in dem Geseße vom 20. Juli 1875 eingeräumten Befugnisse wahrzunehmen haben, und demgemäß den Kirchenvorständen gebietet, den Anweisungen und Anordnungen der Kommissarien Folge zu leisten, mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juni 1875 nicht in Widerspruch, und der Appellationsrichter konnte ohne Rechts- irrthum in dem Cirkular des vormaligen Bischofs zu Pader- born, welches, wie von ihm festgestellt wird, den Kirchenvor- ständen jede Korrespondenz mit dem gedachten Kommissarius verbietet oder doch erst bei Anwendung von Gewalt zuläßt, eine Aufforderung zum Uge xsam gegen das (Seseß vom 20. Mai 1874 beziehungsw&äse" gegen eine auf Grund dieses Gesetzes von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit ge- troffenen Anordnung erblicken.

Nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals- Strafsenats, vom 6.* Februar d. J., müssen die gewerbs- mäßigen Vermiether vonmöblirten Zimmern gleich- zeitig mit dem Beginn des Gewerbes oder vorher der Steuer- behörde davon Anzeige machen, wenn sie sih vor Bestrafung schüßen ollen.

Der durch den Gerichtsexekutor aus seiner Wohnung exmittirte Miether macht sich, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 7. Februar d. Z., des Haus- friedensbruches schuldig, wenn er in die Wohnung gewalt- sam wieder eindringt.

Vayern. München, 27. Februar. . Der König hat an den Präsidenten der Kammer der Reichsräthe, Grafen Schenk von Stauffenberg, unter dem 23. Fe- bruar ein Handschreiben gerichtet, in welchem demselben die besondere Allerhöchste Anerkennung sür die opferwillige Führung des Präsidiums ausgesprochen wird. Das Finan z- Ministerium hat im Einverständnisse mit dem Justiz- Ministerium zum Vollzuge des Gesehes vom 17. Februar d. F., die Abändech-ung der Taxgeseße in den Landestheilen rets des Rheins betreffend, mehrfache Anleitungen heute be- kannt gegeben.

Sachseu-TWeimar-Eisenah. Weimar, 27. Februar. (Th. C.) Der Landtag beschästigte sih gestern mit der Re- gelung der Domänenrente. Der Antrag der Regierung geht darauf hin, daß nah Abzug einer Präzipualrente sür das Großherzoglihe Haus und für die Staatskasse der verbleibende Uebershuß zwischen beiden zu gleichen Theilen getheilt werden soll. Dieser Vorschlag wurde besonders damit motivirt, daß, während | die Domänenrente des Großherzoglichen Hauses früher 85 Proz. des Ertrags ausmahte und nur 65 Proz. an die Staatskasse fielen, in der Finanzperiode 1872—74, zufolge stetig steigen- der Erträge, sich ein Prozentsaß von 55 zu 45 herausstellte und in den letzten bden Jahren der Antheil der Staatskasse bereits 50 Prozent überstieg. Jm Landtage äußerte sich wenig Geneigtheit, auf die Vorlage einzugehen; zu einer Entschei- dung fam es jedo in der gestrigen Sißung nicht, der Gegen- stand wurde vielmehr mit dem aus der Mitte des Landtages eingebrachten, bereits vorher signalisirten Antrage auf Erhö- hung der Domänenrente um 30 000 46 jährlih an den Aus- schuß zurüdckgewiesen. Die Regierung hat dem Landtage eine Vorlage wegen Erbauung einer {hmal- spurigen Sekundärbahn im Eisenacher PDOber- lande, im Anshluß an die Werrabahn, gemacht. Die Lokomotivfabrik von Krauß & Co. in München hat \sich zur Herstellung derselben (ausschließlich des Grunderwerbs und der Betriebsmittel) für eine Million Mark bereit erklärt. Os ist auch bereit, den Betrieb ohne Garantie der Be- triebskosten und unter Stellung der Betriebsmittel bis zum Jahre 1891 für eine kleine Pachtsumme zu übernehmen. Der Grunderwerb soll den Adjazenten zur Last gelegt werden und

Aber auch wenn der §. 58 auf den hier in Rede stehen-

- 60 000 M à fonds perdu beigesteuert werden.

Oldenburg. Ueber den Einzug Fhrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs und der Erbgroß- herzogin wird der „Wes. Ztg." geschrieben: Delmenhorst hatte die Gunst, zuerst seine Huldigung darbringen zu dürfen. Am 28. v. M. um 1 Uhr 54 Minuten langte der E von hier dort an. Der Perron war mit Grün und Fahnen festlih geziert, der Wartesaal in einen Empfangssalon um- gewandelt, Die Staatsbeamten, die Geistlichkeit aus Stadt und Umgegend, der Stadtrath, Vereine und Schulen harrten der Ankunft des Zuges, der mit herzlihem Jubel be- grüßt wurde. Geleitet von den Kommissaren des Großherzogs, Geh. Rath Erdmann und Kammerherrn von Freitag, die in den Waggon Jhrer Königlichen Hoheiten traten, begaben Sich Höchstdieselben, nahdem die Vorstellungen stattgefunden hatten, in den Empfangssalon und nahmen hier Blumen und Verse entgegen, welche junge Mädchen überreihten. Die Höchsten Herrschaften erschienen sodann an den nah der Stadt gerich- teten enten! des Saales und wurden ‘von den außerhalb des Bahnhofes Versammelten mit donnerndem Hoch bewillklommnet. Flaggenbäume, dur Guirlanden verbunden, und Schilder mit „Fnschriften gaben au nah dieser Seite einen festlichen An- blick. Der Aufenthalt dauerte etwa zwanzig Minuten, und der Zug seßte sih dann unter wiederholten Hochrufen in Be- wegung, um in Hude zu kalten.

Abends zog das Erbgroßherzoglihe Paar unter Glocken- geläute und Kanonendonner in die Residenzstadt Oldenburg ein. Nachdem die Herrschaften den Salonwagen verlassen und sich der General-Major von Loos, sowie der Vize- Ober-Stallmeister Graf Wedel zum Dienste gemeldet hatten, geleitete der Ober-Bürgermeister Freiherr von Schrenck das Hohe Paar in den zum Empfange erbauten Pavillon, wo Magistrat und Stadtrath versammelt waren. Se. Kön:g- lihe Hoheit der Erbgroßherzog trug die Uniform eines Majors des Oldenburgischen Dragoner-Regiments. Der Ober-Bürgermeister von Schrenck bewillkommnete in warmer Rede die Neuvermählten Namens der Stadt Oldenburg. JFhre Königlichen Hoheiten sprachen in herzlichen Worten Jhren Dank aus. Höchstdieselben bestiegen sodann nebst Gefolge die béreit stehenden Galawagen und fuhren im Schritt durch die rei geschmüdckten Straßen. Eröffnet und geschlossen wurde der Galazug durch ein Kommando des Oldenburgischen Drago- ner-Regiments. Vor dem Wagen des Erbgroßherzoglihen Paares fuhren der Geheime Nath Erdmann und der Kammerherr von Freitag. Zur Rechten des Erbgroßherzoglichen Paares ritt der General von Loos, zur Linken der Graf Wedel. Auf beiden Seiten der Straße bildeten Vereine, Schulen und Korporationen Spalier, die beim Passiren des Zuges in brau- sende Hohs ausbrahen. An den beiden errichteten Ehren- pforten wurden von jungen Mädchen Ansprachen gehalten. Heute Abend wird den Hohen Neuvermählten von der Stadt ein Fackelzug dargebracht.

Braunschweig. Braunschweig, 28. Februar. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag hat gestern, dem Antrage der Regie- rung gemäß, den Landtagsausshuß ermächtigt, mit derselben ein Fishhereigeseß zu vereinbaren, welches sich wesentlich dem gleichen in Preußen bestehenden Gesehe von 1874 an- schließen soll. Heute wurde der außerordentlihe Landtag dur Höchstes Reskript geschl ossen. Derselbe war unterm 21. November v. J. auf den 4, Dezember berufen worden und hat inzwischen mehrere Male (am längsten vom 19. Ja- nuar bis 20. Februar) pausirt. Es fanden im Ganzen 15 Plenarsißzungen statt. Die wichtigsten Geseße, die der Landesversammlung zur Mitwirkung vorgelegt waren, sind die über die Justizorganisation, über den Eigehnthumserwerb an Grundstücken, über die Verpfändung bewegliher Sachen und über die Grundbücher, Den leßten Gegenstand der Be- rathung bildete der vorgeschlagene Ankauf der Thiele’schen Sammlungen. Der Landtag gab den Ankauf anheim, unter der Ag: daß die Sammlung der Stadt überwiesen werde.

Anhalt. Dessau, 28. Februar. (Mgdb. Ztg.) Der Geseßentwurf, die Organisation der Gerihtsbehör- den betreffend, hat gestern der ersten Kommissionsberathung im Landtage unterlegen. Um fo ausführlicher sind die Mo- tive, welhe fünf enggedruckte Bogen umfassen. Was das Oberlandesgericht betrifft, so findet ein Anschluß an das preußische Obergericht der Provinz Sachsen statt. Unter Hin- weisung auf die geringe Einwohnerzahl des Herzogthums wird die Errichtung eines eigenen Obergerichts als unzulässig E Jun den Motiven heißt es wörtlih : „Es würde unverkennbar gegen den Geist der R.ihhsgeseßgebung verstoßen, es würde in Ansehung der Rechtspflege ein ge- wagtes, im Hinblick auf die Finanzen des Landes ein unver- antwortlihes Unternehmen sein, für eine solhe Einwohnerzahl ein Gericht einzuseßen, zu dessen Sprengel in Preußen fast durchgängig eine Provinz bestimmt ist.“ Ferner werdén für das ganze Land ein Landgericht und 11 Amtsgerichte, sowie eine Strafkammer in Aussicht genommen. Am ausführ- lichsten sind die Motive in Darlegung der Gründe für die Errichtung des Landgerihts in Dessau und einer Strafkammer in Bernburg für den entlegenen Bernburger und Harz-Kreis; ebenso wird eingehend dar- gelegt, weshalb man den Wünschen der Ortschasten Quellen- dorf, Gröbzig, Nienburg, Güsten, Leopoldshall, Hoym und Gernrode auf Zuweisung eines Amtsgerichts niht habe ent- sprechen können. Jn der gestrigen Kommissionssißung it bereits mit 5 gegen 2 Stimmen beschlossen worden, deni Landtage, der Regierungsvorlage entsprehend, vorzuschlagen, Dessau zum Siß des Landgerichts zu bestimmen.

Oesterreich-Ungarn, Wien, 28. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser hat angeordnet, daß die Vornahme der Neu- Den für die Landtage bis zum Herbst verschoben werde.

Veit, 28, Feoruar G D) Q tere hause richtete heute Simonyi eine: Fnterpellation an die Regierung wegen der angeblih durch die Russen erfölgten Hinrichtung österreichisch - unga- risher Unterthanen in der Türkei, Der Ministerpräsi- dent erklärte, ex werde die Jnterpellation später beantworten, das Ministerium des Auswärtigen werde vorerst Erhebungen veranlassen, um die Richtigkeit der Thatsache zu ermitteln.

1. März. (W. T. B.) Eine Anzahl Mitglieder der österreichischen Delegation berieth in geheimer Sihung über die eventuelle Kreditforderung der Regierung,

von den vier größeren städtishen Gemeinden ein Beitrag von

ohne jedoch einen Beschluß zu fassen. Die Meldungen der Blätter über die Anschauungen der Delegirten lauten wider-

rechend, soviel scheint jedo aus denselben hervorzugehen, e die Kreditforderung zwar Widerstand finden, aber {ließ- lich doch angenommen werden würde.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Fe- bruar. (E. C.) Der außerordentlihe Gesandte des Kö- nigs von Ftalien, General Graf della Rocca, _Üüber- reih‘e gestern Der Königin Victoria im Schlosse zu Windsor die Jnsignien Des von dem König Vict or Emanuel ge- tragenen HosenbanD-Drdens. Die amtlihe „London Gazette“ veröffentlicht eine Reihe von Depeschen, die der Commandeur Der süDasrikanischen Truppen , General Sir A. Cunnyngham an das Kriegs-Ministerium gesandt hat. Die Berichte über den Kampf mit den Kaffern reichen bis zum 20. Januar. Der Vertreter von Mid-Somerset,

èr. Ralph MNeville Grenville, hat si entschloss:n, auf seinen Siß zu verzichten. Mr. Grenville, Enkel eines Lord Dartmouth, war im Jahre 1846 Lord des Schates und {hon damals kfonservatives Unterhausmitglied.

Frankreïcb. Paris, 7. Februar. (Fr. C.) Der König Humbert von Ftalien hat dem Marschall Mac Mahon zur Erinnerung an die Dienste, die er talien im Jahre 1859 geleistet, das Großkreuz des militä- rischen OrDens von Savoyen verlichen. Man meldct den gestern Abend erfolgten Tod des Erzbischofs von Rennes, Kardinals Brossais Saint-Marc. Der Minister-SiegelbewahHrer Du faure wohnte heute einer Sigzung des Senats ausschusses sür das Gese über den Be- lagerungSzustanD bei. Er stand für jeden einzelnen Artikel der n€euen Vorlage add ein und betonte die Noth- wendigkeit, fie unverändert anzunehmen.

N Tattres. 28. Februar. (W. T. B.) Der Senat seßte heute die Berathung des Generalstab sgeseßes fort und nahm ein AmendDement Billots (von der Linken) an, nah welchem Offiziere aller Waffengattungen zum Generalstab zu- gelassen werDen.

Spanien. Kongre§ß Derieth des Königs zu

Ma drid, W. Februar. (W. T. B.) Der

heute die auf die Thronrede erlassende Adresse. Der Deputirte Castelar ging dabei auch auf die politische Stellung Spaniens zu dem Auslande ein und äußerte, Spanien leide an zwei WundDen, Die cine sei Gibraltar, die andere sei am Tajo zu suchen. Jn den Bewohnern Gibraltars fließe spani- sches Blut, Gibraltar müsse si in den Händen Spaniens be- finden. Castelar behauptete ferner, die Regierung habe bei der Papstw ahl eine Pression auf die Kardinäle ausgeübt. Der Minister-Präsident Canovas del Castillo stellte leßtere Behauptung bestimmt in A b rede und erklärte in Bezug auf die Orientfra ge, es sei unnüß, sich damit zu beschäf- tigen, Spanien sei dabei in keiner Weise interessirt. Die Adresse rourde Darauf mit 187 gegen 62 Stimmen ange- nommen.

Amerika. Washington, 28. Februar. (W. T. B.) Der PräsiDent Hayes hat gegen die vom Senate und vom Repräfentantenhause beschlossene Bill über die Silber- ausprägung das ihm zustehende Veto ausgesprochen. Jn der bezüglichen Botschaft an den Kongreß wird aus- geführt, daß Der Präsident der Bill seine Approbation versage, nur weil er überzeugt sei, daß dieselbe den öffentlichen Kredit shädige. Mit RücÆsicht darauf, daß ein Unterschied zwischen dem Werthe Der Golddollars und demjenigen der Silberdollars bestehe, unDd Darauf, daß man, zur Zeit als die Bonds ver- fauft worden seien, in dem Glauben gewesen sei, daß dieselben in Gold wieder eingelöf}t würden, sei man berechtigt, den Vor- chlag, die Bonds in Silber zu bezahlen, als einen argen Vertrauensbruch zu betrahten. Der Hauptfehler dcr_ gegen- wärtigen Vorlage bestehe darin, daß sie aus früherer Zeit her bestehende Schulden nit gegen ihre Wirkung s{hüße für den Fall, daß der Münzfuß, den sie kreirt, von geringerem Werthe sei als derjenige, welher zur Zeit der Kontrahirung der Schulden als alleiniges geseßliches Zahlungsmittel gegolten habe. Die Silberdollars dürften nur zum Marktwerthe gescblihes Zahlungsmittel werden. Der Münzfuß für die Shulden könne niht ohne Zustimmung der beiden Kontrahenten geändert werden. Er fkönne eine Bill niht unterzeichnen , welche nach seinem Erachten zur Verlezung heiliger Verpflichtungen autóristre. Vie mit diesem Veto Des Präsidenten an das Repräsentanten- haus zurücgelangte Silberbill ist von dem leßteren heute nochmals erwogen und in namentlicher Abstimmung mit 196 gegen 73 Stimmen genehmigt worden. Darauf wurde dieselbe dem Sena te zugestellt, der sie mit 46 gegen 19 Stimmen an nahm. Die Bill wird somit Gefeß.

Der russisch-türkishe Krieg.

London, 28. Fehruar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sibung des Oberhauses führte Lord Dorchester zunächst über die Art und Weise Klage, wie Lord Derby die an die Regierung gerichteten Jnterpellationen beantworte, und wünschte darauf zu wissen, ob der Regierung von der Stellung der türki} chen Panzerflotte etwas bekannt sei. Lord Derby wies die Beshwerden Dorcesters als unbegründet zurück und erklärte si bereit, die Anfrage desselben in ge- wissem GraDe zu beantworten. Die Regierung besiße bezüg- liche Jnfornrtationen und glaube über den größeren Theil der türkfishen Flotte fogar genau informirt zu sein, halte ‘aber eine Mittheilung Darüber nit für wünschenswerth, eines- theils, weil es nicht Sache der Regierung sei, Fragen über die Bewegungen Fremder Flotten zu beantworten, anderen- theils, weil Die Regierung von nu! dens noch nicht unterrihtet sei. Das gegenwärlig bestehende Verhäl:niß fei dasjenige der suspendirten Pee een, es sei ein Waffenstillstand, kein Friede. Alle Welt hoffe, der Krieg sei beendet, immerhin bestehe do aber noch die Mög- lichkeit seiner Erneuerung und der Sache der Türken, die Lord Dorchester vertrete, könne es nicht dienlich sein, dem gesammten Europa unD damit auch den Feinden der Türkei die genauen Positionen Der türkishen Flotte mitzutheilen. Die Sißung wurde hierauf vertagî. : i G. T. B.) Jm Unterhause zeigte der Deputirte Wolff an, er werde morgen die Anfrage an die Negierung richten, ob im Hinblick auf die am 17. Januar 1871 von den auf der Londoner Konferenz vertretenen Mächten unter- zcihnete Erklärung, daß keine Macht si .von dem Pariser Vertrage ohne Zutimmung der anderen Kontrahenten emanzipirerr könne, Rußland und die Türkei benachrichtigt

der Unterzeihnung des Frie-

trage von 1856 und den Abmachungen der Londoner Konferenz von 1871 zuwiderlaufe, als gültig werde an- erkannt werden. Schatkanzler Northcote erklärte auf eine Anfrage Har ingtons, die Generale Napier und Wolseley seien nit bereits zu Chefs einer Expedition ernannt, sondern nur für den äußersten Fall, wenn eine Expedition nothwendig werden sollte, dazu ausersehen. Die bezügliche Wahl der beiden Generale habe vor 10 oder 12 Tagen stattgefunden. General Napier sei aus Gibraltar nach London berufen worden, um mit den Militärbehörden zu- fonferiren und sich, wenn es erforderlich sci, zum Handeln bereit zu halten. Auf die am Dienstag für heute angemeldete Fnterpellation des Deputir- ten Pim antwortete Northcote: Was die erste auf die russischen Friedensbedingungen bezügliche Frage Pims anbetreffe, so vermuthe er, das Haus sei ebenso ermüdet zu hören, wie er ermüdet sei, zu sagen, daß er über die Frie- densbedingungen noch nicht unterrichtet sei, bis zu deren Kennt- niß schienen ihm derartige Fragen rein hypothetisher Natur. Wenn jedoch in der That jene Friedensbedingungen die briti- {hen Jnteressen nachtheilig berühren sollten, werde die Regie- rung geeignete Schritte thun, üm die britischen Jnteressen zu vindiziren und zu shüßen. Was die zweite Frage Pims be- züglih Gallipolis angehe, so wisse er außer demjenigen, was durch die m:tgetheilte diplomatische Korrespondenz bereits bekannt sei, Weiteres nicht anzuführen.

1. März. (W. T. B.) Der „Daily Telegraph“ läßt sich melden, die englishe Regierung habe dem Fürsten Gortschakoff mittheilen lassen, daß sie ihren Botschafter in St. Petersburg abberufen werde, falls rusfische Truppen mit oder ohne Genehmigung der Pforte in Kon stantinopel einrücken sollten. Eine anderweitige Bestätigung dieser Nach- richt liegt bis jeßt nicht vor. L

Wien, 2. Februar. (W. T. B.) Der „Pol. Korr. wird aus Athen von gestern gemeldet, bei Canea fänden seit zwei Tagen anhaltende erbitterte Kämpfe statt, in Canea selbst seien die Christen durh die Mohamedaner ernstlich be- droht. Jn Chimarra (Griechisch-Albanien) sei gleichfalls ein Aufstand ausgebrochen, Delvigno stehe in Gefahr, in die Hände der Aufständischen zu fallen. Gegenüber einer Bukarester Mittheilung, wonach Oesterreich und England sih einer Retrocession Bessarabiens widerseßten, Frank- reih und Jtalien aber Rußlands Forderung unterstüßten, be- merkt die „Pol. Korr.“, diese Meldung entspreche nicht den thatsächlichen Verhältnissen, mindestens sei nichts davon be- kannt, daß eine oder mehrere Mächte gerade in dieser Frage Rußland opponirten.

Europäischer Kriegsschauplaß.

St. Petersburg, W. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des „Golos“ aus Jassy von heute hat sih unter den Verwundeten, die im Laufe des Januar und Februar über Ja #\ y- transportirt wurden, die Zahl der am Typhus Erkrankten ganz außerordentli) vermehrt und ist auf 19 Proz. gestiegen, während sie früher nur 5 Proz. betrug. Sämmtliche Waggons auf der Bahnstrecke Fratesty- Jassy seien infizirt, Desinfektion werde in nur geringem Grade angewendet und könne auch keine vollständige Abhülfe schaffen. Auf der ganzen Strecke von Simnißa bis Fratesty lägen massenhaft unbeerdigt: und verwesende Leichen. Es er- scheine daher unbedingt nothwendig, daß die aus Bulgarien und Rumelien zurückehrenden russischen Truppen niht über Simnißa-Fratesty-Jassy, sondern über das Schwarze

teer transportirt würden. Die in Jassy befindliche Sanitäts- fommission verhalte sih unthätig.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistishen Bureaus der Stadt Berlin find bei L hiesigen Standesämtern in der Woche vom 17. bis incl. 23. Februar cr. zur Anmeldung gekommen: 162 Ghe- \{ließungen, 877 Lebendgeborene, 39 Todtgeborene, 520 Sterbefälle.

Vom Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rech.1ungs-Bureau ist die provisorische Abrechnung zwischen dem De utsche a Reiche, Oesterreih (wegen der dem deutschen Zollgebiete an- ge\{chlossenen Gemeinde Jungholz) und Luremburg über die ge- meinschaftlichen Einnahmen an Zöllen, Rübenzucker- steuer, Salzsteuer und Tabakssteuer für die drei ersten Quartale des Etatsjahres 1877/78 aufgestellt worden. Nach derselb-n ergab die gemeinschaftliche Zolleinnahme aus den vor- genannten Abgabenzweigen einschließli der Freischreibungen für pri- vative Rechnung der norddeutschen Staaten einen Gesammtbetrag von 143 999 844 M. Hiervon gehen an Erhebungs- und Verwaltungskosten 2c., sowie an unmittelbaren Ausgaben der Reichs-Hauptkasse 10 340 830 M. ab, so daß sich der zur gemeinschaftlichen Theilung zu stellende Be- trag auf 133 658 964 f. beläuf‘, von welchen im deutschen Zollgebiete 132 487 732 A und in Luxemburg 1171232 A. zur Grhebung ge- fommen sind. Der Antheil nah dem Verhältniß der Bevölkerung (42 337 798 Einwohner nach der Zählung vom 1. Dezember 1875) berechnet sich für das deutsche Zollgebiet (42 132 434 Einwohner) auf 133 010 637 M, für die österreihishe Gemeinde Jungholz (206 Ein- wohner) auf 650 4 und für Luxemburg (205 158 Einwohner) auf 647 677 M, so daß leßteres von seinen Einnahmen 522 905 # an das de: tse Zollgebiet und 650 M. an Oesterreich herauszuzahlen hat. Bezüglich der einzelnen Abgabenzweige ist zu bemerken, das; die Zölle eire Bruttoeinnahme von 81 641922 M4 geliefert haben ; diervon sind 8 467 293 /( Erhebungs- und Verwaltungskoften 2c._in Abzug. gebracht, so daß 73 174 627 A. zur gemeinschaftlichen Thei- lung kommen. Die Zolleinnahme bei dex Rübenzucker steuer be- läuft fih auf 34 542 163 f; da an Kosten für Beaufsichtigung der Rübenzuerfabriken 1570 369 4 verausgabt worden sind, so kom- men noch 32 971 794 A zur Vertheilung. Der Brutto-Ertrag der Salzsteuer wird mit 27 268 804 M. nachgewiesen; hiervon find 196 977 M Verwaltung8ausgaben in Abzug gebracht und im Gan- zen 27 071 827 M zur Lheilung gestellt worden. Die Steuer vom inländischen Tabaksbau endlih ergab 546 955 #6; werden hiervon die Erhebungs- 2c. Kosten mit 106 241 A in Abzug gebracht, so verbleibt der zur gemeinschaftlichen Theilung gestellte Betrag von

440 714 Æ.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Wissenschaftlihen Verein. wird am Sonnabend Nadiiitag A 5 lbe B der Sing-Akademie der Universitäts- Professor Dr. Gierke aus Breslau einen Vortrag über- „Jugend

und Alter des Rechts“ halten.

Land- und Forstwirthschaft.

er unter dem Protektorate Sr. KaiserlihenundKönig- Lien Hoheit des Kronprinzen stehende Verein der deut. \chen Landwirthschaftsbeamten hielt am 28. v. Mts. im Lokale des Klubs der Landwirthe hierselbst seine SFahresversammlung ab. Dein von dem Vereinsvorsißenden, Hrn. Landtags-Abgeordneten Jungckd,

Ghrenmitgliedern 1040 Æ, von wirklihen Mitgliedern 7E77 Æ 75 § Verausgabt wurden innerhalb der an-ezebenen Zeit an Unterstüßungen fr Mitglieder 9482 Æ 50 S, an Verwaltungs- unkosten 3176 4 Das Vereinsvermögen beziffert sich gegenwärtig auf 78 986 M 65 s, das der Krippestiftung auf 12124 45 F. Die Zahl der Ehrenmitglieder beträgt 136, die der wirk- lihen Mitglieder 756. 169 Mitgliedern wurden im Laufe des verflossenen Geschäftsjahres vom Vereine Stellungen verschafft. Der Vorsitzende Jungk \{chloß die Versammlung mit einem Hoh auf den hohen Vereinsprotektor, in das die Anwesenden dreimal lebhaft einstimmten. S 5 Aus Stade wird dem „Hamb. Corr." geschrieben: Die Winterfelder in den hiesigen Marschen haben sih troß der außer- ordentlihen Nässe wider Erwarten im Allgemeinen recht gut gehalten und geben höchstens in einigen, besonders niedrig gelegenen Feldmarken zu ernsten Befürhtungen Veranlassung. Der Weizen ist vurchweg gesund und wird sein Stand, sowie auch der des Rapses und der Rübsen als ein besonders guter bezeihnet; nur befürchtet man, daf die Oelfrüchte bei der milden Witterung zu stark entwickeln und dann später dur die unvermeidlichen Nachtfröste leicht _gesckädigt werden fönnten. Daneben zeichnet sich der Roggen dur seinen fast durhwex ges{lossenen Stand und dur das für die jeßige Jahreszeit überaus fräitige Grün seiner Blätter aus, während der Geestroggen einen wo möglich noch s\{chözeren Anblick gewährt und bereits neue Blätter zu treiben beginnt. Auch sagt. der bisherige Verlauf des Winters den Kleeäckern auf der Geest sehr zu; sie haben sich gut gehalten und beginnen si bereits zu rühren. Die Frühlingsbestellung ist auf der Geest shon seit einiger Zeit ‘m vollen Gange und sind hier die Felder zur Aufnahme der ersten Auésaat {on ziemli vor- bereitet. Fa einzeln-n Feldmarken hat man sogar {on den Anfang mit dem Legen der Kartoffeln gemacht. Mit der Bestelluna in den Marschen hat es in diesem Jahre große Schwierigkeiten, da der völlig durchnäßte und zähe Boden die Arbeiten sehr erschwert. Trobdenx hat man doch schon auf den höher gelegenen Aeckern mit dem Pflügen begonnen.

Gewerbe und Sandel.

Nach amtlichen Nachrichten ist die Zollfreiheit von Mehk bei der Einfuhr nachß Konstantinopel zum Zwede des dortigen örtlihen Verbrauchs von der Pforte bis zum 1./13. Mai an8gedehnt worden. Außerdem is von der Pforte für das nach Konstantinopel eingeführte Mehl eine Prämie von 5 °/9 des Werths für die genannte Zeit bewilligt worden.

Die ordentliche Generalversammlung der Norddeutschen Gummi- und Guttaperchawaaren-Fabrik (vorm. Fons robert&Reiman n genehmigte die Bilanz nebst Rehnung8abf{luß, sowie die auf 4 % festgeseßte Dividende und ertheilte hiernah De- arge. i :

Der Aufsichtsrath der Berliner Immobilien-Ge- sell\chaft hat beshlossen, der bevorstehenden Generalversammlung die. Vertheilung einer Dividende von 5°/% für das Jahr 1877 in Vorschlag zu bringo°n. : :

ÎIn der gestrigen Generalversammlung der hiesigen Spei cher- Aktiengesellschaft wurde der Rechnungsabs{chluß pro 1877 ge- nehmigt und Decharge ertheilt. Der im vergangenen Jahre erzielte Uebershuß beziffert \sich auf 106 110 Æ Hiervon werden 5% mit 5305 6 und außerdem noch weitere 3605 F dem Reservefond zuge- wiesen, der sih dadur auf 78 107 M. erhöht, und 97200 4 zur Vertheilung einer Dividende von 8 °/o verwendet.

—- Der Aufsichtsrath der Stettiner Chamottewäaren- fabrik (Didier) hat beschlossen, der bevorstehenden General- versammlung die Vertheilung einer Dividende von 10% für 1877 vorzuschlagen. ' i / E Die Verwaltung der „Union“, Aktiengesellschaft für See- und Flußversicherungen zu Stettin, hat die Divis dende pro 1877 auf 18% vom Einschuß festgeseßt.

Wien, 28. Februar. (W. T. B.) Die Bilanz der Angko- Bank weist einen Reingewinn von 1 560 000 Fl. auf, wovon für Spesen, Gehalte, Steuern und Abschreibungen zusammen 737 000 FI. in Abzug gelangen. Von dem dann noh verbleibenden Reste von 823 00 F1. werden 5 Fl. als Dividende vertheilt und 73 000 FL. auf das nächste Jahr übertragen.

Verkehrs-Anstalten.

Southampton, 28. Februar. Das Postdampf\chiff t A C E Lloyd in Bremen, welches anx 16. d. Mts. von New-York abgegangen war, ist gestern wohls- behalten hier angekommen und hat, na Landung der für Sonth- hampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung, die Reise nach Bremen fortgeseßt. Die „Donau“ überbringt 76 Passagiere und volle.

dung. E New-York, 28. a Gee T. AOF Der Hamburger ostdampfer „Cimbria“ ist hier eingetroffen. i: , Eee , 28. Februar. Das Postdampf\chiff „Gr af Bismarck“ vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 6. d. M. von Bremen abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.

Berlin, 1. März 1878.

Der Deutsche Anwaltverein hält seine diesjährige Ge- neralversammlung am _ 8. und 9. März d. I. in Frankfurt a./M. Die Verhandlungen finden im Saalbau statt. Die Tagesordnung lautet: I. Berathung des dem Reichstage vorgelegten Entwurfes einer Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reih. Berichterstatter : 1) Rechtzanwalt Fürst zu Mannheim, 2) Rechtsanwalt Justiz-Rath Dr. Bohlmann zu Berlin. 11. Antrag des Hofgerichts-Advokaten Weller zu Darmstadt, betreffend die Errichtung etner Ruhegehalts- fasse für dienstunfähige deutsche Rechtsanwälte. Berichterstatter : Rechtsanwalt Fenner zu Berlin. II. Rechnungslegung. IV. Neu- wahl des Vorstandes.

Das \eit einigen Jahren bei dem Berliner Aquarium ein- geführte boa aemeAt erfreut sih der lebhaftesten Anerkennu des Publikums. Durch dasselbe wird gegen Zahlung von 1 4 jährli jedem Abonnenten möglih gemacht, das Aquarium mit seinen Ange- hörigen (inklusive Dienstboten) jederzeit für 25 pro Person be- suchen zu können. Der Besiß einer Aktie gewährt dem Inhaber und dessen Familienmitgliedern freien Eintritt.

im Krollschem

welche am A d. Cf S T ARIE r t nter Leitung des Imprejario Cejare Lrevi L A von italtentfGen DPernvo a Ten eröffnen wird;

Die Gesells{aft ,

us folgenden Künstlern: Sgra. Matilde Ricci, Sgra. Alma L oie Brieg donne a Sgra. Etena Erinani, Primadonna mezzo-s0prano, Sgra. Tilde Fiorio, contra alto, Sgr. Melwiore Vidal, Sgr. Gustavo Caldani, Sgr. Giovanni Perugini, Sgr. Dur- vando Leli, Primi tenori, Sgr. Filippo Giannini, Sgr. Giorgio Sweet, Primi baritoni, Sgr. Filippo Graziosi, Prim» bass0o comico, Sgr. Giovanni Vittani, Sgr. Giovanni Cutelli, Primi bassì, Sgr. Melchiore Vela, Sgr. Rafaele Bracale, Maëstri concertatori e Diret- tori d'’orchestra.

ie Vorstellungen des Zauberkünstlers E. Bas in dem ehe» M Sor lia-Vbater in der Dorotheenstraße finden für diese Saison am Sonntag, den 3. März, ihren Abschluß, da son in der nächsten Woche der Abbruch des Gebäudes bevorsteht. Dem Künstler sind während seiner diesmaligen Anwesenheit wieder zahlreiche weise der lebhaften Theilnahme des Publikums geworden. näcsten Saison wird Hr. Basch seine Vorstellungen in eiuem eigenen:

erstatteten Geschäftsbericht is Folgendes entnommen: Im Laufe des ver-

worden seien, daß kein Vertrag, der dem Pariser Ver-

flossenen Geschäftsjahres wurden vereinnahmt an Beiträgen von

Theater wieder aufnehmen, wozu bereits die Pläne gezeichnet find.