1878 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und

Postblatt nimmt an: die Königliche Expeditiou des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. . Wilhelm-Straße Nr. 32. K

das

u, dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Zinszahlung

4, Verloosung, AÁmortisation,

u, s, w, von öffentlichen Papieren,

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Deffentlicher Auzeiger. [zu woa a; va eann]

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

Bureau der deutschen ZoUmagon zu Berlin, nten ide Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., DOYEL, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren | In der Börsen- Annoncen-Bureaus.

beilage., K

Verloosung, Amortísation, h Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[1086] Magdeburg-Halber- städter Eisenbahn-

Gesellschaft.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom

22. Dezember v. Is. bringen wir zur öffentlichen

Kenntniß, daß bei der am 30. Januar a, er. er-

folgten Ausloosung von 328 Stü 43 °/9 Mag-

deburg-Wittenbergischen Prioritäts-Obligatio- nen folgende Nummern gezogen sind: 23 93 104 125 260 403 430 446 461 601 611

617 697 736 769 822 856 911 976 980 1017 1154

1174 1220 1251 1287 1375 1379 1535 1568 1595

1697 1807 1961 2037 2175 2207 2244 2264 2325

2344 2553 2571 2621 2634 2645 2914 2977 3039

3074 3105 3108 3135 3137 3149 3181 3191 3389

3518 3553 3571 3612 3708 3855 3858 3868 3878

4066 4103 4169 4282 4318 4367 4434 4490 4538

4614 4680 4719 4726 4852 4909 4929 4992 5012

5140 5141 5254 5268 5284 5349 5357 5378 5450

5566 5642 5667 5670 5686 5780 5960 6048 6059

6144 6429 6431 6464 6501 6536 6556 6596 6611

6624 6629 6754 6794 6940 7006 7019 7076 7100

7157 7314 7328 7352 7405 7410 7419 7532 7547

7566 7652 7812 7867 7871 7961 7964 8154 8193

8194 8205 8385 8401 8413 8440 8463 8527 8554

8564 8597 8604 8639 8643 8650 8686 8699 8747

9061 9080 9122 9262 9334 9364 9390 9453 9478

9485 9510 9539 9576 9665 9722 9724 9735. 9758

9764 9864 9876 10069 10096 10204 10420 10454

10521 10789 10816 10851 10861 10871 10900

10955 11008 11010 11167 11192 11213 11253

11361 11434 11515 11560 11590 11640 11716

11729 11768 11775 11863 11872 11917 11925

12000 12129 12237 12261 12376 12416 12692 12697 12779 12827 12927 13045 13174 13213

13235 13272 13284 13483 13509 13561 13636

13657 13659 13705 13855 13976 14054 14067

14069 14073 14126 14271 14490 14551 14787 14817 14863 14868 15099 15157 15170 15195 15246 15258 15290 15362 15510 15595 15665 15712 15746 15819 15925 16071 16145 16151 16202 16277 16335 16348 16405 16558 16598 16647 16812 16823 16837 16876 17007 17013 17100 17140 17160 17481 17538 17566 17577 17634 17653 17684 17727 17738 17826 17899 17937 18234 18366 18405 18488 18614 18622 18746 18759 18887 18938 18999 19037 19038 19097 19102 19115 19117 19120 19199 19238 19402 19554 19607 19730 19732 19788 19795 19900 19933 19935 19936 19985.

Mit _ dem 1. Juli a. e. hört die Verzinsung dieser Obligationen auf und is der Betrag der- selben vom genannten Tage ab bei unserer Haupt- Tasse hier und unserer Filial-Hauptkasse in Berlin in den Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr zu er- heben. Für bei der Einlösung der Obligationen etwa fehlenden Coupons werden 6,75 pro Stü vom Kapitale in Abzug gebracht.

Aus früheren Verloosungsterminen sind die nach- bezeihneten Stücke bislang niht zur Einlösung präsentirt:

aus der Verloosung pro 1. Juli 1874: Nr. 176 3436 10802 11851 12117 16709.

aus der Verloosung pro 1. Juli 18753: Nr. 473 1228 2283 5013 8173 11499 13420 13971 S 14099 14933 14934 17466 17493 18698

aus der Verloosung pro 1. Juli 1876: Nr. 1143 2665 2924 3012 3405 3652 5246 5923 6154 6422 8719 10253 10282 10296 10468 11318 13185 14727 15155 15341 15501 15946 16646 17666 18586 18790 19183 19898.

aus der Verloosung pro 1. Juli 1877: Nr. 3647 3840 3927 4214 5749 6950 6968 7914 8038 8212 9436 9660 10216 10289 10321 10958 11653 11719 11955 12108 12172 12635 12890 13178 13377 13706 13873 14470 15026 15048 15292 16033 16095 16437 16489 16649 16675 17482 17683 17918 18025 18240 18497 18906 19764 19924.

Die bis jeßt eingelieferten Stücke aus früheren Verloosungen find in dem am 30. Januar ange- standenen Termine in Gegenwart eines Notars verbrannt.

Magdeburg, den 1. Februar 1878.

Direktorium.

Lemt.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2017]

Die Stelle des ersten Mathematikers an dem biefigen Gymnasium, mit welcher ein Gehalt von 3150 M verbunden ist, soll spätestens zu Michaelis dieses Jahres anderweitig beseßt werden. Meldungen find bis zum 25, März cr. einzureichen.

Freienwalde a. O,., den 2. März 1878.

Der Magistrat. Cto, 272/3.)

Central-Viehversicherungs-Verein

e in Berlin,

„Friedrichstraße 232.

Am 9, März d. Js., Vormittags 11 Uhr, wird die zwölfte ordentlihe General-Versamm- lung im Geschäftslokal des Vereins, Friedrich- straße 232, abgehalten. Gegenstand derselben ist: 1) Bericht des Verwaltungsrathes, 2) Bericht der Direktion, 3) Decharge-Ertheilung auf Grund der durch den Verwaltungsrat vollzogenen Prüfung der Jahresrechnung, 4) Abänderung der Statuten nach Arordnung des Landwirthschaftlichen Ministeriums, 2 Neuwahl für die ausscheidenden Mitglieder des

erwaltungsrathes.

soll interimistisch beseßt werden. aue Gans i L é h ebenslaufes un er nöthigen Atteste, bin

8 Wochen bei uns e i g

[1997] Activa.

Bilanz der Aügemeinen Berliner Omnibus-Actien-Gesellschaft am 31. Dezember 1877.

Panssiva.

An Wagen-Conto: i: Für vorhandenen Wagenpark Pferde-Conto: ür vorhandene Pferde Pferde-Geschirr-Conto: ; Für vorhandene Pferde-Geschirre . Garderoben-Conto: Für vorhandene Garderoben-Gegenstände « Bureau-Utenfilien-Conto: : Für vorhandene Bureau-Utensilien Betriebs-Utensilien-Conto : Für vorhaudene Betriebs-Utensilien . Werkstätten-Conto : Für vorhandene Werkzeuge und Material . -„ Grundstück-Conto, Gartenstraße 18: Für uns gehöriges Grundstück mit Gebäuden Grundstück-Conto, Landsberger Thor 1: Für uns gehöriges Grundstück mit Gebäuden e Grundstück-Couto, Planufer 94: Für uns gehöriges Grundstück mit Gebäuden Grundstück-Conto, Kurfürstenstraße 143: Für uns gehöriges Grundstück mit Gebäuden Grundstück-Conto, Gneisenaustraße 12/14: Für uns gehöriges Grundstü mit Gebäuden

Hafer-Conto: Für vorhandenen Hafer «„ Maisschrot-Conto: Für vorhandenes Mais\chrot « Heu-Conto: Für vorhandenes Heu . I, Stroh-Conto: Für vorhandenes Stroh Cafssa-Conto: Für Cafsen-Bestand in Baar . &ür baares Guthaben beim Banquier

Effecten-Conto: Fur Bestand 4 75,000. 470/6 Berliner Stadt- Obligation.à101.30. ZuZinsen 43%, v.1./10. S 31/10 A «„ 98300. Preuß. 33% Staats- Schuld - Scheine à B Zu Zinsen 34% v. 1/1, P68 01/12, - Hypotheken-Conto separato: Für erworbene Hypotheken

Feuer-Versicherungs-Conto: , Für bezahlte Prämie per 1878

Siümma Berlin, den 29, Januar 1878.

Ahlemann. Franz Reschke.

[2015]

Theilnahme ergebenst eingeladen. 1) Allgemeiner Rechenschaftsbericht,

Die er

Homburg v. Höhe, den 4. März 1878.

348/551

der Allgemei

im Lokale der Landesbank zu Homburg v. H

# S

409,445: 479,878 405,449 583,424

711,601

19,829

75,975

843 7 5

279/75 10/50

Der Verwaltung

neu Berliner Omnibus - Actien - Gesellschaft.

v. Bentivegni.

G. Knoblauch.

Landgfl. Hess. cone. Landesbauk.

Die 23. ordentliche Generalversammluug wird am 4. April 1878, Vormittags ?/11 Uhr,

« stattfinden, und werden die Herren Aktionäre zur Gegenstände der Verhandlung:

2) Beschlußfassung wegen Vertheilung des Reingewinnes, Theilweise Erneuerung des Verwaltungsrathes.

/ orderlichen Eintrittskarten können nach

1878 bei der Landgfl. Hess. conc. Landesbank, oder bei gegen Hinterlegung der Aktien in Empfang genommen werden.

Der Verwaltungsrath.

(737]

D, Donan D. Neokar D. Leipzig D, Hermann

10. März nach New-York 17. März nach New-York 20. März nah Baltimore 24. März nach New-York

Von

D. Nürnberg 20. März. Europa und Amerika sind bevollmächtigt

via Antwe

Zur Ertheilung von Passagefcheinen für obi

D. Habsburg 25. März. Die Direction des Norddeutschen Lloyd îim Bremen.

Norddeutscher LIoyd. Postdampfschifffahrt

von Bremen na New-York ua Baltimore.

| D, Mosel D), Gen. Werder D. Oder D. Berlin

Bremen n%æ New-Orleans

via Wâvre und Havana D. Hannover 17. April. ge Dampfer, sowie für jede andere Linie zwischen

Johanning & Behmer in Verlin;- Louisenplat T von Bremen nach Bahia, Rio, Montevideo uma

Buenos Ayres

rpen und Lissabon D. Salier 25. April.

„Die Kreisthierarztstelle des Kreises Brilon, mit welcher ein Gehalt von 600 X verbunden ist, Bewerber um unter Einreichung eines

zu melden. Arnsberg, den

A. Kiepert, Marienfelde, 14. Februar 1878. Königliche theilung des Junern. Ret

Lorsißbender des Verwaltungsrathes.

Regierung, Ab- ler.

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Hamm Mit derselben ist ein Gehalt von ch 6 #4 verbunden. Stelle haben si, unter Einreichung eines Lebens- laufes und der nöthigen Atteste, binnen 6 Wochen

ist zu besetzen. jährli

bei uns zu melden.

18738. Königliche Regierung. Keßler.

Innern,

2,589,798 27,667 4,138 26,341 3,494

368,381

—/ 71,109 85,950|—

1,060/80 4,222,769!64

Maßgabe des §. 16 der Statuten bis zum 1. April Herren von Erlanger u. Söhne in Frankfurt a. M.

0 M g

Per Capital-Conto : MUE aUSaeaeee E Ab: Zurückgekaufte und vernichtete Actien

Hypotheken-Conto: Für Hypothekenschulden Kranken-Casse-Conto: Für Bestand derselben . . Extra-RNeservefonds-Conto: ür Uebertrag des Gewinnes beim Ankauf von 90,000 Æ unserer Aktien x RNeservefonds-Conto:

Der E aE L0G E C E ür statutenmäßig 10% vom Reingewinn Pee ISCE Von G 2841 Bs

Tantième-Conto:

Für 5/9 Tantième von M. 256,150. 30. für den Verwaltungs-Rath E

Für die Direction . E

Dividenden-Conto:

Für noch einzulösende Dividendenscheine per 1875 S E E s 147 D 2 483|—

Für Dividende pro 1877 auf M4 2 910,000. | D E E 233,430/—

Gewinu- und Verlusi-Conto:

SUL Uebri auf 1B S 1,942/54

—| 2,910,000 s |

760,500

328 35

90,000

18,471 05 247,829

28,461 276,290

12,807

° 9,000 21,807

4,222,769|64

Summa

Srath

E. Lau. Traugott Busse.

[1961] Bekanntmachung.

Die mit 3600 4 Gehalt und 480 M Wohnungs- geldzushuß dotirte Stelle des Landschafts-Syn- difus hierselbst foll möglihst zum 1. April d. S anderweitig beseßt werden. Qualifizirte Berwverber, welhe das Cxamen zum Gerichtsas\essor bestanden haben müssen, wollen ihre Bewerbungsgesuche \ch{leunigst hierher einsenden.

Treptow a. Rega, den 2. März 1878. Königliche Landschafts-Departements-Direktion.

6. v. Cisenhart-Rothe.

E. v. Bornstedt.

[1763] Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin, W. 16, Schillstrasse. Amtliche Sehrisften über die Arbeiterfrage.

Die Sicherung v. Leben u. Gesund=- heit im Fabrik- u, Gewerbe-Betriebe a, d. Brüs- seler Ausstellung v. Sommer 1876. Bericht, er- stattet im Auftrage des Ministsrs für Handel etc. v. F, Reichel, Fabr.-Insp. f. d. Reg.-Bez, Coblenz, g u. Trier, Mit 30 Holzschn. Gr. Lex, 89, Geh.

M.

Berichte der Fabriken-Inspekto- ren f. d. Jahr 1876. Veröffentlicht im Auf- trage des Ministers für Handel, Gewerbe etc, mit vielen statist, Tabellen u, Holzschn, Gr. Lex. 89, Geh. 7,20 M.

Nichtamtliche Sehristen.

Die Fabrik-Gesetzgebung des eu=- ropäischen Kontinents. Herausgeg von Thb, Lohmann, Geh, Ob.-Reg.- u. Rath im Ministe- rium für Handel u, s. w. Gr. Lex. 8%, Geh. 4A

Das Arbeiter - Quartier in NYliihl- hausen i. E. Ein Gang durch dessen Entstehung, Einrichtung u. Geschichte, unter Berücksichtigung der vorzüglichsten damit verbundencn Anstalten zum Wohle der Arbeiter. Ein Beitrag zur Lösun der sozialen Frage v. M. Schall, Div.-Pf, d. Kgl. 31. Div, 2. Aufl. Gr. 89, Mit 4 Plänen. Geh. 1,60 A.

E Amtlich empfohlen v, Königl. Preuss. Handels-YMinister:

Die englische Fabriken- u. WerLk=- Stätten-Cesetzgebung in ibren wesentlichen Bestimmungen, unter Vergleichung m, d. deatschen Gewerbeordnung. Von Dr. F. Dronke, Kgl, Fabr,- Insp, Gr. Lex, 8%, Geh. 150 M

Zu beziehen direkt u, durch jede Buchhandlung,

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Eg rel s /

Drei Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

,

31, März nach New-York 3. April nach Baltimore 7. April nach New-York 12, April nah Baltimore

Bewerber um diese | Berlin:

Arnsberg, den 22. Februar

Abtheilung des

5 ia Ma

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 56.

März

157,

Berlin, Mittwoch, den 6.

Nichkamlliches.

Berlin, 6. März. Der Gegenstand der Tagesordnung der gestrigen (14.) Sißung des Neichstags war die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend dieStel [- vertretung des Reichskanzlers. Die Vorlage lautet:

„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah crfolgter Zustimmung des

Bundesraths und des Neichétags, was folgt:

S. 1, Die zur Gültigkeit der Anordnungen und Verfügungen des Kaise:s erforderliche Gegenzeibnung des Reichskanzlers, sowie die sonstigen demselben durch die Verfassung urd die Gesetze des Reichs übertragenen Obliegenheiten können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Stellvertreter wahrgenommen werden, welche der Kaiser auf Antrag des Reichskanzlers in Fällen der Behinderung desselben ernennt.

S. 2, Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesammten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden. Auch können für diejenigen einzelnen Amtszweige, welche sih in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung des Reichs be- finden, die Vorstände der dem Reichskanzler untergeordneten obersten Reichsbehörden mit der Stellvertretung desselben im ganzen Umfang oder in einzelnen Theilen ihres Geschäftskreises beauftragt werden.

S. 3. Dem Reichskanzler ist vorbehalten, jede Amtshandlung auch während der Dauer einer Stellvertretung selbst vorzunehmen.

8. 4, Die Bestimmung des Artikel 15 der Reichsverfassung wird durch dieses Geseß nicht berührt.“

Der Abg. Dr. Hänel leitete die Berathung mit einer längeren Rede ein. Die Vorlage habe den Zweck, die vor- handene Uebelstände dadurh zu beseitigen, daß man Der tonstitutionellen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers eine festere Basis gebe; zu wirklich verfassungsmäßigen Zuständen könne man jedoch auf keinem anderen Wege gelangen, als dadur, daß der Majorität auch die Theilnahme an der Regierung gewährt werde. Es sei Pflicht einex jeden Partei, die sich nicht selbst aufgeben wolle, dahin zu streben, daß sic ihre Grundsäße auch in Vraxis zur Änwen- dung bringen könne und deshalb die Pläße der verant- wortlichen Regierung einnehme. Der vorliegende Geseßent- wurf verfolge den doppelten Zweck, einem thatsächlichen Noth: stand abzuhelfen und einem verfassungswidrigen Zustande ein Ende zu machen. Die erste Aufgabe sei durch das Verhält- niß gegeben, daß der Reichskanzler nah der Verfassung allein verantwortlih sei und die Gegenzeichnung aller Regierungs- akte übernehmen müsse. Eine Vertretung des Reichskanzlers sei in der Verfassung nicht vorgesehen, es sei also eine durch den Druck der Thatsachen gegebene Nothwendigkeit, für den Fall einer Verhinderung des Reichskanzlers eine Bizekanzlerschast einzurihten. Gegen diese Absicht werde niemand Einspruch erheben können. Die zweite Aufgabe sei die, einem verfas- fungswidrigen Zustande ein Ende zu machen. Einen Vorwurf wegen des Vorhandenseins dieses Zustandes könne er gegen niemand erheben ; die Natur der Sache habe dazu geführt. Daß der Zustand aber wirklih vorhanden sei, werde niemand leugnen können. Es bestehe ein offenbarer Widerspruch zwischen der Forderung der Verfassung, daß der Reichskanzler für Alles verantwortlih sein solle, und der thatsählihen Un- möglichkeit, diese Verantwortung zu tragen. Der Reichskanzler selbst habe wiederholt ausgesprochen, daß er für die Details der Verwaltung niht einstehen könne, sondern nur für die oberste Leitung und für die geeignete Auswahl der einzel- nen Ressorthefs. Um der Forderung der Verfassung zu ent- sprechen, bedürfe es verantwortlicher Ressort-Minister, und diesem Bedürfniß solle die Vorlage abhelfen. Die Art, wie dies geschehe, könne jedoch seine Billigung nicht finden. Es sei nothwendig, daß man die einzelnen Aemter, an deren Spigze eigene verantwortliche Minister treten sollten, bestimmt be- zeichne. Bedenklich fei auch die Bestimmung des §8. 3, welche dem Reichskanzler das Recht vorbehalte, jede Amtshandlung auch während der Dauer der Stellvertretung selbst vorzunehmen. Der Paragraph sei in der vorliegenden Fassung unannehm- bar. Der Redner erklärte {ließlich, er werde für den ersten Theil der Vorlage unbedingt, für den zweiten Theil in modi- fizirter Form stimmen.

Hierauf führte der Bevollmächtigte zum Bundesrathe Staats-Minister von Pfreßschner aus:

Meine Herren! Jch habe mir sofort nah der Rede, welche wir aus dem Munde des Hrn. Abg. Hänel vernommen haben, das Wort erbeten, keineswegs zu dem Zwecke, um in eine ausführliche Erörte- rung aller der Fragen einzutreten, welche der Herr Vorredner in den Bereich seiner Darlegung gezogen hat; umgekehrt, mir ift es daran gelegen, sofort eine Frage aus dem Bereiche der Berathung heraus- ¿ushälen, auf deren Bedeutsamkeit ih ein besonderes Gewicht aus meinem Standpunkt legen zu müssen glaube.

. Der Herr Vorredner hat niht ohne Betonung davon gesprochen, daß das bestehende Verordnungsrecht des Bundesraths als einer un- verantwortlichen Körperschaft für die Dauer nicht haltbar, ja sogar bis zu einem gewissen Grade etwas Unerträgliches sei. Dieser Saß enthält nun in nuce, und das ist, was i, wie ich erwähnte, heraus- s{älen will, nihts Anderes als ein Plaidoyer für verantwortliche Reichs- Ministerien. Ich glaube mi zu dieser Annahmenicht nur aus dem ganzen Gange der Nede des Hrn. Abg. Hänel berechtigt haltea zu dürfen, sondern ih glaube auch diese Muthmaßung ganz besonders aus den S{lußworten des Herrn Vorredners deduziren zu können. Nun ift die &rage der Reihs-Ministerien in diesem Hause, in den wissen- schaftlichen Kreisen, im großen politischen Publikum fo viel besprochen und bereits so \charf betont worden, daß i es als eine wil!kommene Gelegenheit erachte, durch den Mund des Vertreters eines Mittel- staats einmal den Standpunkt bezeichnen zu können, welchen seine

egierung in dieser Frage einnimmt.

Der Herr Reichskanzler hat in seinen früheren Reden niemals eine Sympathie für das Institut der Reichs-Ministerien erkennen lassen, daß aber wir, die wir freudig in das Reich eingetreten sind, unsere Abneigung egen das Institut einmal bekennen müssen, das halte ich für eine Nothwendigkeit, und ih halte mich für verpflichtet, die Stellung der bayerischen Da lercitia zu dieser Frage hier zu prä- zifiren, einerseits, damit jeder Zweifel in g Beziehung von vorn gerein abgeschnitten sei, dann aber au, weil ih die Uektèrzeugung hege, daß gerade dadurch die Haltung der bayerischen Regierung gegen- über dem vorliegenden Vrfebentivurse ihre nothwendige Klarstellung aen witd.

j ie Verfassung, meine Herren, hat die vershieden-n Gewalten im Reiche und e vat dic L Y | aaten fest und unzweifelhaft bestimmt. Die Verfassung kennt aber reine Regierungsgewalt, welche in Reihs-Ministerien beruhen M die Verfassung hat die ministeriellen Befugnisse im “Reiche dem

Stellung und die Rechte der Bundes-

Bundesrath mit seinen Auëschüssen und dem Reichskanzler übertragen, Da nun eine Fürsorge für die ununter- brochene Geschäftsführung des Reichskanzlers in Verhinderungs- fällen und ebenso die Fürsorge für cine ertsprechende Entlastung desselben cin unzweifelhaftes Gebot der Nothwendigkeit und eine un- bestreitbare Thatsache ist, so kgnn meines Erachtens diese Fürsorge nur auf dem Wege der Stellvertretung gefunden werden, welche der vorliegende Siegen ner ins Auge gefaßt hat. Der Grundgedanke dieses Gesetzes ist aber der, daß die Leitung der Reichsangelegenheiten und insbesondere die Wahrnehmung der Aufsicht des Reiches gegen- über den Einzelstaaten dem Reichskanzler vorbehalten- sein soll. Dagegen, meine Herren, müssen wir uns ganz entschieden gegen eine Theilung der Gewalten in dem Sinne auésprechen, wie diese Theilung bei der Einführung von Reichs - Ministerien ins Auge zu fassen wäre und in Frage käme. Die Königlich bayerische Regierung würde in der Einführung des Institutes der Reichs-Ministerien eine Institution erblicken, welche nur geeignet wäre, die Nete und die Stellung des Bundesraths, wie solche in der Verfassung verbürgt sind, abzuschpächen und allmählich immer mehr in den Hintergrund zu drücken; sie würde, meine Herren, in dem Institute verantwortlicher Reichs- Ministerien eine Schöpfung- sehen, welche die gewährleisteten Rechte der Einzelstaaten, deren Auédruck allein im Bundesrathe und in dessen Gewalten möglich ist, nahezu verkümmern müßte; sie würde datin eine Institution sehen, welhe mit den Befugnissen der Einzelregierungen und des Bundesraths nicht in Einklang zu bringen wäre, die ja gerade dem Bundeêrathe in Art. 7 der Verfassung in ausdrückliher Weise zugestanden sind. Kurz geïagt, das Vorwärtsshreiten mit den Reichs - Ministerien würde identish sein mit dem Zurückdrängen des Bundesraths. Daß aber diejenigen Regierungen, welche die Reichsverfassung auf Grund der Verträge angenommen haben, festhalten wollen und festhalten müssen an denjenigen Institutionen, welche gerade ihnen ihre Rechte und ihre Stellung gewährleisten, das ist niht nur ein Recht, son- dern das ift cine Pflicht.

Ich muß mi daher, meine Herren, veranlaßt schen, schon jeßt zu erflären, daß wir die nöthige Hülfe egenüber den damaligen Geschäftsverhältnissen in dem vorliegenden Geseßentwurf finden, daß wir unsererseits aber nit in der Laze sein würden, dem Verlangen Na Insftitution der Reics-Ministerien unsere Zustimmung zu ertheilen.

Ich will darauf nit eingehen, was der Herr Vorredner von Föderalismus gesprochen hat. Allein, meine Herren, daß durch eine Bersplitterung der Gewalten, wie sie auf jener Seite wohl im Auge gehabt wird, dem föderativen Systeme niht genüut würde, meine Herren, darüber wollen wir uns gar niht aus2einanderseten ; das liegt auf der platten Hand. :

Der Abg. von Helldorff erklärte die Vertretung des Reichskanzlers in Bezug auf den Gesammtumfang seiner Ge- schäfte für unbedenklich und keiner geseßlichen Regelung be- dürftig, wenn es sih um vorübergehende Verhinderung handle. Die Bedenken gegen eine dauernde theilweise Vertretung, einen Vize-Kanzler, mußten zurücktreten gegenüber der beson- deren Nücksicht, die man der Person des Fürsten Bismarck schulde, ohne dessen Funktion man das Reich jeßt kaum denken fönne. Die S ertreiien in ‘einzelnen Amtszweigen sei do wohl als dauernd aufzufassen und enthalte scines Erachtens eine Verfassungsänderung; thre Zulassung sei praktis geboten, aber er verwahre \ich, in dieser Form ein verantwortlihés Reichs - Ministerium nach fkonstitutioneller Doktrin schaffen zu wollen. Das passe niht in den Rahmen der Reichsverfassung, die aus realen Verhältnissen erwachsen sei, in der bei Umgestaltung im Sinne jener Doktrin das monarchishe Element, das im Bundesrath feine Vertretung finde, geschädigt werde. Ein Reichs-Ministerium neben dem Bundesrath sei faktisch unmöglich, und die Einheit der Ver- waltung durh einen verantwortlichen Kanzler im In- teresse des Reiches geboten. Das praktishe Bedürfniß fordere für die dazu geeigneten Verwaltungszweige des Reiches Verwaltungschefs mit einer gewissen Selbstständigkeit, mit einer Verantwortung für ihr Ressort. Aber die moralische _und politishe Verantwortung für die Gesam 1tverwaltung “müsse in einer Hand ruhen, und dem Reichskanzler die Stellung des Premier im eminenten Sinne gewahrt bleiben. Seinen Vertretern dürfe nur die Macht, die er selbst ver- fassungsmäßig habe, übertragen, dem Kanzler selbst aber müsse das Recht zu selbstständigem Eingreifen gewahrt werden. Der 8§. 3 sei deshalb aus diesem Grunde unerläflich. Dagegen, daß möglicher Weise der preußishe Finanz-Minister pletcdeilig als Chef eines Reichs - Finanzamtes fungire, eständen ernste verfassungsmäßige Bedenken nicht, so wenig, wie gegen die gleichzeitige und geradezu nothwendige Funktion des Reichskanzlers als preußisher Minister-Präsident. Die wünschenswerthe Einheit in der Finanzpolitik des Reiches spreche für die Verbindung. Die persönlichen und technischen Schwierigkeiten könnte niht die Geseßgebung, sondern nur die umsihtig organisirte Verwaltung überwinden.

Der nächste Redner war der Abg. von Bennigsen. Der- selbe bemerkte, die Ausführungen des Ministers von Pfrebschner hätten klar dargelegt, mit welhen Schwierigkeiten die weitere Entwicklúng der inneren Organisation zu kämpfen habe. Der Auffassung allerdings, als ruhe der Schwerpunkt der Macht- befugnisse jeßt Vérfafsunatntkia im Bundesrathe, müsse er widersprechen. Allerdings besiße der Bundesrath sehr werthvolle Rechte; der Schwerpunkt aber und die Exekutive liege beim Kaijer. Nach Darlegung des Standpunktes der Einzelstaaten werde zzedermann einsehen, daß es ein ganz zweckloses und unfrucht- bares Unternehmen sein würde, jeßt mit Anträgen auf Er- rihtung eines verantwortlihen Reichs - Ministeriums vorzu- gehen. Aber auch in den verfassungsmäßigen Verhältnissen des Reiches selbst liege eine s{hwer zu überwindende Schwie- rigkeit. Man würde die Stellung des Bundesrathes wesent- lich ändern müssen, und zu erwägen haben, ob man dem- selben etwa nur die legislativen Befugnisse eines Staaten- hauses E solle. Unter fsolhen Umständen und angesichts fólGer chwierigkeiten sei an eine systematishe Organisation eines cinheitlihen Reihs-Ministeriums jezt niht zu denken. Der Abg. Hänel habe eine Reihe von Bedenken gegen die Vorlage erhoben und namentlich darauf hingewiesen, daß man es nicht dem Belieben des Kanzlers überlassen könne, Stellvertreter zu berufen und wieder zu entlassen. That- sählih geschehe die Berufung nicht durch den Kanzler, son- dern auf den Antrag des Kanzlers durh Verfügung des Kaisers und ohne Zweifel werde auch die Enthebung des Stellvertreters von seiner Stellung nur auf diesem Wege erfolgen können. Hoffentlich werde die Regierung hier-

über eine bestimmte Erklärung abgeben. Ebenso wünsche

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er eine Bestätigung seiner Vorausseßung, daß die Stell- vertretung niht an die Bedingung einer Abwesenheit des Reichskanzlers von Berlin gebunden sei, sondern auch er- folgen könne, so lange der Kanzler an dem Orte der Regie- rung anwesend sei und eine theilweise Entlastung für noth- wéndig halte. Die Vorlage sei allerdings unvollkommen, und man könne sich die Frage vorlegen, ob die Annahme derselben den thatsächlichen Bedürfnissen entspreche. Niemand werde heute noch einen Zweifel daran haben, daß die Organisation der Reichsverwaltung einer Weiterentwickelung und voll- ständigeren Gliederung bedürfe; da jedo vorausgeseßt wer- den könne, daß die Vorlage troß ihrer bescheidenen Form es ermöglichen werde, den einzelnen Verwaltungszweigen un- beschadet der einheitlihen Leitung eine größere Selbständigkeit zu geben und namentlih eine selbständige verantwortliche Finanzverwaltung des Reiches herbeizuführen, die von allen Seiten als ein dringendes Bedürfniß anerkannt werde, so glaube er dem Geseßentwurf zustimmen zu können. Die Er- rihtung eines folchen in Verbindung mit der Finanzverwal- tung des größten Staates stehenden Finanz-Amts könne allein die Möglichkeit gewähren, die nothwendige Steuer- reform durch eine Entlastung der Einzelstaaten auf dem Wege einer höheren indirekten Besteuerung für das Reich ourch- zuführen. Der Redner {loß mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß es gelingen werde, fsich über die Vorlage zu verständigen, im Reichstage und auch mit den verbündeten Regierungen, die Fortschritte, die auf dem Gebiete der Reichsverwaltung gemacht würden, seien doch nichts, was den Einzelstaaten fremd oder gar feindlich wäre. Die einzelnen Staaten und die ein- zelnen Regierungen bildeten ja zusammen das Reih. Wenn si jeßt das Bedürfniß nah einer Verbesserung und Kräftigung der Neichsverwaltung herausgestellt habe, fo komme das, was hier gewonnen werde, direkt und indirekt allen einzelnen Ländern zu Gute. Das, was hier geschaffen werden solle an verbesserter Verwaltung, bewege sich auf dem Boden der Verwaltung, welche das Reich schon habe, es werde nicht beabsichtigt, diese Verwaltungsbefugnisse durch die Vorlage zu erweitern. Er hoffe, daß die Art und Weise, wie die Verwaltung bislang dur den Reichskanzler geleitet worden sei, die einzelnen Re- gierungen siher stelle, daß sie niht ernstlihe Besorgnisse zu hegen brauchten, daß ein solcher Fortschritt, wie er in einer verbesserten Verwaltung liege, ihnen gefährlih werden könne.

Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Mittnacht das Wort:

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner, dem wir für seinen maßvollen Vertrag zu wirklihem Danke verpflichtet sind, hat die Vermuthung ausgesprochen, daß noch andere deutsche Regierungen, als die Königlich bayerische, der Einrichtung selbständiger unverant- wortlicher Rei . 8-Ministerien widerstreben. Ich habe diese Vermuthung als zutreffend zu bezeichnen und \sprecbe aus, daß auch die wür!tembergische Stimme gegen die Vorlage abgegeben worden wäre und hätte abge- geben werdcn müssen, wenn diese Vorlage felbständige verantwort- liche Neihs- Minister in der gewöhnlihen üblihen Bedeutung des Wortes enthielte. Darüber, daß das nicht der Fall is, war man im Bundesrathe einverstanden, und es kann die Thatsache konstatirt werden, daß keine Regierung den Versuch gemacht hat, eine Amen- dirung der Vorlage in dieser Richtung in Anregung zua bringen.

Erlauben Sie mir, meine Herren, das württembergische Votum nur ganz kurz zu begründ.-n. Jch glaube mich dabei enthalten zu dürfen, auf die Frage dér selbständigen verantroortlichen Reichs- Ministerien materiell in eingehender Weise mi einzulassen. Nur ein paar gelegentliche Worte möchte ih darüber sagen. Für eine Panacee gegen alles Uebel, was man der Reichsregierung zur Zeit nachsagt, vermöchte ih doch wirklich die Einrichtung verantwortlicher Reichs-Ministerien nicht zu halten. Wir haben ja doch überall in den Einzelstaaten selbständige verantwortlihe Ministerien, und wie viele deutshe Regierungen sind es, mit deren Leistungen Jedermann zufrieden ist, welchen nicht, und zwar gerade auf dem Geßhiete der Steuerreform und auf dem wirthschaftlichen Gebiete, ob mit Recht oder Unreht, Mangel an Initiative und Leistungsfähigkeit vorgeworfen wurde? Man sagt, man bedürfe der selbständigen Reich3-Ministerien für die Geseßgebungsinitiative. Ja, meine Her- ren, den Vorwurf der Sterilität in der Geseßgebung kann may, meine ich, dem Reihe mit Recht nicht machen, und wenn es so sehr ersprießlih“ erachtet wird s und ih gebe das gern biz zu einem gewissen Grade zu —, daß hier eine nähere Verbindung stattfindet zwische.: der Reichsregierung und der preußischen Regierung; ja, wie stehen denn die Verhältnisse in dieser Beziehung? wie werden denn die Reichsgeseße gemacht ? wie kommen sie denn zu Stande? Sie werden entworfen in den preußi- \hen Ministerien, oder in den Reichsämtern und von diesen nur im Benehmen mit der preußischen Regierung und nach oft langen Ver- handlungen mit den preußischen Ministerien, deren Auëgang wir An- dere ruhig abwarten. Und, meine Herren, wie werden denn diese Vorlagen im Bundesrath behandelt? pflegt dern der Bundesrath große prinzipielle Schwierigkeiten zu machen ? Im Gegentheil, der Bundesrath giebt in der Regel und zwar oft in unglaublih kurzer Zeit seine Zustimmung zu den Vorlagen, ohne daß er wesentliche prinzipielle Aenderungen an denselben vorzunehmen für angemessen hält. Und wie werden dann diese Vorlagen hier vertreten? Sie werden ver- treten von den preußischen Herren Ministern, von dem Herrn Justiz- Minister, von dem Herrn Finanz-Minister, und von preußischen Kommissarien, oder sie werden vertreten von den Vorständen der Reichsämter, die zugleih preußische Bundesbevollmächtigte find, und ihren Kommissarien. Und mit der Verantwortlichkeit, meine Herren, steht es doch auch nicht so, daß Jemand, der in Reichs- angelegenheiten thätig ist, glauben würde, ihn treffe keine Verantwortlichkeit; es trifft ihn eine solche, und wir Alle find uns dieser Verantwortlichkeit bewußt, wenn sie auch keine juriftische oder formale Verantwortlichkeit ift.

Daß in allen diesen Dingen eine plöylihe Wendung zu unge- ahntem Befssern eintreten würde, wenn man selbständige verantwort- liche Reichs-Ministerien einführen würde, kann ih kaum glauben. Ich halte diese Reichs-Minifterien nit für ein Zaubermittel, wel- ches, wenn man sich nur entschließen könnte, es anzuwenden, alles Andere von felbst mit sih brächte, Initiative, höpferishe Gedanken, große Reformen, Harmonie mit der Volksvertretung, einc kompakte, zuverlässige, parlamentarishe Majorität und alles das, was man fonst von E Einrichtung erwartet.

Nun erlauben Sie mir, meine Herren, zur Begründung des württembergischen Votums zurückzuk. hren. Dieselbe besteht einfa darin, daß nah Ansicht der württembergischen Regierung der Bundes- rath niemals einer Vorlage wird zustimmen können, die sich auf die Organisation von selbständigen verantwortlichen Reichs-Ministerien bejdränkt, ohne zuglei die Rechte der im* Bundesrath vertretenen Regierungen in ausreichender Weise zu verbriefen. Es ist in diesem Hause von jeher und heute von dem geehrten Herrn Vorredner in der einleuchtendsten Weise dargelegt worden, wie die Organisation

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