1878 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

an gan unbefangen beurtheilt worden als das, wofür sie sich eben giebt.

nun, meine Herren, um einen Entwurf verschiedene prin-

zipielle Richtungen kämpfen, oder der Ausdruck mog nicht ganz Jeseßentwurfs Auffassungen und Richtungen für fi MEE viel Bo- eses gar nicht

te dieser §. 3 allerdings fein, aber er wollte nicht, wie das neulih ihm vorgeworfen wurde, über- Daß der Paragraph nit überflüssig ist, das beweist übrigens, glaube ich, gerade die materielleAnfechtung, die er {hon er- litten hat. Diese materielle Anfechtung halte ich nun nicht für begründet. Der ganze Paragraph findet felbfstverständlich nur dann Anwendung, wenn der Reichskanzler über- haupt in der Lage ift, wenigstens theilweise zu funktioniren. Dann ragraph Anwendung gegenüber dem allge- owohl, wie gegenüber den partiellen Stell- | auch

adäquat sein wenn auf dem Terrain eines solhen Ge verschiedene Y

den zu behaupten suchen, dann fann, Bande i, das deutlich genug sein, und deutlich wo

mäßig \{rof fein.

während der Dauer einer Stellvertretung allerdings findet der meinen Stellvertreter vertretern.

Was die Verantwortlichkeit betrifft, das bemerke ih dem Hrn. Abg. Windthorst, so wird die Verantwortlichkeit der par- tiellen Stellvertreter wie des Gesammtstellvertreters für ihre Ge- \{äftsführung und Geschäftsleitung dur diesen 8. 3 nit berührt, diese Verantwortlichkeit besteht so, wie bei der ersten Lesung der De Reichskanzler sih darüber ausgesprochen und dieselbe anerkannt at. Das ist natürlich, daß, wenn während der Dauer einer Stell- vertretung in ihrem Bereih der Reichskanzler selbst eine Amtshand- vg vorzunehmen für angemessen hält, daß dann die Verantwort- lihkeit des Stellvertreters für diese Handlung zurücktritt.

Ich wüßte nun nicht, meine Herren, warum es unzulässig oder sogar bedenklich sein sollte, dem Reichskanzler die Befugniß aus- drüclich zu wahren, auch innerhalb des Bereichs einer Stellvertre- tung einzelne Amtshandlungen während der Dauer der Stellvertre- tung selbst vorzunehmen. Der Rei&skanzler ist ja doch der eigent- lie, wenigstens in erster Linie berufene Träger des Amts, und wenn man nun aus diesen Stellvertretern nihts anderes macht, als was sie eben sind, so hâtte ih geglaubt, es sollte der §. 3 einen be- sonderen Anstoß gar nicht erregen können.

Man hat Einwendungen hergeleitet aus Befürchtungen für die Selbständigkeit der berufenen Stellvertreter; aber, meine Herren, \{on neulich hat der Hr. Abg. v. Bennigjen bemerkt, daß wir {hon jeßt einzelne ganz vorzüglihe Verwaltungen im Reich haben, und das bänge sehr wesentlich davon ab, daß an der Spitze dieser Ver- waltungézweige sehr selbstbewußte, unternehmende Leute stehen, die mit starkem Refsortpatriotisomus ihre Verwaltungszweige behandeln,

die mit Hochdruck zu arbeiten vermögen. Da fährt der sagte der Herr Abgeordnete mit der Verwaltung Betraute sehr gut, und auch die Verwaltung leistet Bedeutendes. Wir haben {on jeßt solche Verwaltungszweige. Während mit erhehb- [iben Erfolgen jolche Verwaltungszweige floriren, v:rkommen daneben andere, wo der Chef das Gefühl eines Geheimraths oder eines Ministerial-Direktors niht überwinden kann 2c.

Nun, meine, Herren, ter Hr. Abg. von Bennigsen hat damit und zwar ganz mit Recht gesagt, daß es in diesen Dingen ankommt auf die Person, auf die Befähigung, auf den Charakter des Stellvertreters, und ganz gewiß wird durch diesen §. 3 hieran nihts geändert. Es ist ja doch wahrhaftig nicht anzunehmea, daß der Herr Reichskanzler in einer rüdsichtslosen Weise, ohne Noth, täglich, stündlih in dem Bereich eincr folhen Stellvertretung interveniren würde. Ja, wem muß mehr daran liegen, als dem Herrn Reichskanzler selbst, daß solche Männer seines Vertrauens, die er Sr. Majestät dem Kaiser zu Stell- vertretern vorgeschlagen hat, die er vorgeschlagen hat zu scinen Ver- tretern in hohen und verantwortungsvollen Funktionen, wem muß mehr daran gelegen sein als ihm, daß diese Männer dem Dienst und dem Reichskanzler erhalten werden! Äber dazu kann man, glaube ich, den Reichskanzler, wenn er überhaupt noch in Amtsthätigkeit ift, nit verurtheilen, daß er unthätig zusieht, wenn solche Stellvertreter nah feiner Meinung unrihtige und gefahrdrohende Bahnen durch die unrichtige Behandlung eines Amtsge\shäfts einshlagen; dann, meine Herren, muß der Reichskanzler interveniren können.

Insofern glaube ih, enthält der d 3 am Ende nichts anderes, als was auch ohne diese béfondere Bestimmung aus der ganzen Stellung des Kanzlers hätte abgeleitet werden können und hätte ab- geleitet werden müssen. Man kann doch den Reichskanzler dem nit ausseßen, wenn er etwas derartiges wahrnimmt und nun seie Meinung dem Stellvertreter ausspricht, daß dann dieser ihm \{ließ- lich sagt: übrigens bitte ih zu entschuldigen, so lançe diese Stellverlr. - tung dauert, halte ih mich für den allein kompetenten Mann ! in wel- chem t dann dem Reichskanzler nichts anderes übrig bliebe, als bei Sr. ajestät dem Kaiser sofort den Antrag zu stellen, daß dieser

Stellvertretung ein Ende gemacht wird.

Solchen Krisen sollte, glaube ih, womöglich vorgebeugt werden, und ih meine sogar, dem Stellvertreter selbst müßte es am erwüns{- testen sein, wenn er im Voraus bei Uebernahme des Amts weiß, daß der Reichskanzler kraft Gesetzes, nit fraft seines persönlichen Beliebens befugt ist, in Fällen eines besonderen Bedürfnisses in die Amtsverwaltung des Stellvertreters einzugreifen.

Man ftann nicht sagen, es ließe sih dem Bedürfniß genügen durch eine vorherige geschäftlich abge renzte Einrichtung der Stellvertretur;g, denn, meine Herren, daf läßt sich ja im Voraus auf längere Zeit mit Sicherheit überhaupt nicht überblicken, wie die Verhältnisse i gestalten und welche Wendung sie nehmen werden; es können ja doch ganz uner- wartete und unvorhergesehene Konjunkturen eintreten.

Zu diesen Gründen, meine Herren, kam nun allerdings noch ein besonderer, über den der Herr Reichskanzler felbst neulich \schon sich ausgesprohen hat. Wir in den Einzelstaaten haben die Erfahrung gemacht, daß wir uns am besten befinden, wenn wir in unmittelbarem Benehmen mit dem Herrn Reichskanzler stehen, wobei wir uns natürlich gehütet haben, den Herrn Reichskanzler mit allen Kleinigkeiten zu befassen. Bei diesem Verhältniß möchten wir es belassen; wir wünschen nicht, jemals den Bescheid erhalten zu müssen,

. daß der Herr Reichskanzler, weil seine Kompetenz, während der Dauer einer Stellvertretung selbst einzugreifen, nicht ganz klar ge- stellt sei, uns verweiscn müsse an seinen Herrn Stellvertreter, an den Verwaltungschef so und so. Wir wünschen nicht, daß der Herr Reichskanzler für uns vershwindet oder zurücktritt hinter cine ganze He von folhen Verwaltungschefs, und deswegen haben wir den

usaß gemacht, den anzunehmen wir Sie bitten.

Sodann führte der Reichskanzler Fürst von Bis- mardck aus:

._ Jh halte die Befugniß, die der A t. 3 dem Reichskanzler giebt, für eine ganz unentbehrliche, und wenn sie nicht ausgesprochen wäre, so würde ich sie als selbstverständlih ansehen, man würde eben dann nur auf Umwegen bei entstehenden Streitigkeiten das erreichen müssen, was dieser Artikel direkt und kurz ausspriht. Jch glaube, daß man ohne die Berechti ung, die der Art. 3 giebt, einen Kanzler, der dauernd das Geschäft verschen will, {chwerlich finden wird, und ih möchte wohl wünschen, daß der Hr. Abg. Lasker einmal eine kurze Zeit au nur zur Probe als Kanzler f.ngirte, um si selbst davon zu überzeugen, daß die Gedanken, die er sih darüber mat, doch außerhalb der praktischen Möglichkeit liegen, mehr der Sphäre des Ideals angehören. Dem Herrn Abgeordneten scheint das Ideal vorzushweben einer gewissen Zerfahrenheit der Erekutive, einer ge- wissen Anarwie, bei der Jeder im einzelnen Ressort thun und [afen kann, was er will. Jch habe denselben Gedanken in einem Blatt, in dem ih sonst die Ansichten des Herrn Ab- geordneten oft wiedergefunden habe, einmal ausgesprochen gefunden mit den Worten: „der Ressort-Minister muß in der Lage sein, dem Minister-Präsidenten nur in der Attribution will ih hier den Kanzler auffafsen sagen zu können, Herr, das verstehen Sie nit, mit anderen Worten, reden Sie mir nit darein.“ Ja, wenn das auch nur in Preußen, wo das Jdeal des Hrn. Abg. Lasker

Ideal des Krieges Aller gegen Alle in den Ressorts am nächsten, wenn in Preußen nun Rechtens wäre, wäre dann nit gars sicher der Graf zur Lipp? heute noch Justiz-Minister, denn er lebt noch, wären nit, wenn sie lebten, Mühler und Bodelschwingh noch heute im Amt? Wer hätte das Recht gehabt, ihnen dreinzureden ? Sie würden ihr Amt, so wie sie es ehrlich und gewissenhaft ver- standen, ganz ruhig bis auf den heutigen Tag weiter geführt haben, das ist die Konsequenz, zu der die ministerielle Anarchie, die dem Hen: Abg. Lasker, so lange er noch nicht die von mir angedeutete robe gemacht hat, vorshwebt. Er ift ein zu praktischer Kopf, um, wenn er dem Geschäft auch nur aht Tage als Minister-Präsident vor- stände, dabei zu bleiben; der Gedanke, daß in Abwesenheit des Kanz- lers oder des Minister-Präsidenten Faltände eintreten und Maß- regeln zu treffen sind, die mit der politischen Veberzeugung, mit der ganzen Politik, die er verfolgt, mit der ganzen Richtung in s{nei- dendem Widerspruch stehen, der ist ganz absolut unmögli ; er würde die Verantwortlichkeit des Premier-Ministers, dessen Name do, wenn irgend etwas im Ministerium \{chlecht geht, sehr leiht in den Vordergrund gedrängt wird, er wird dafür verantwortlih gemacht. Solche Verhältnisse können ja dur den Wilen des Monarchen, der die Minister zu ernennen hat, eine Zeit lang dauernd werden. Jeder Monarch hat das Recht, seine Minister eine gewisse Zeit lang sehr lange hält das keiner aus zum Zusammenbleiben zu verurtheilen, auch wenn sie sich nit untereinander vertragen können und nicht einig sind. Aber das kann in persönlicher Vorliebe, in Abneigung gegen Aenderung und Personalwechsel liegen, ist aber auf die Dauer nicht durchführbar, es hat \{ließlich, wenn nichts anderes hilft, den Rücktritt des leiten- den Ministers nothwendig zur Folge, sowie er das Gefühl hat, daß er mit seinen Kollegen-niht nah denjelben Zielen hinstrebt. Jch würde des Art, 3 nicht bedurft haben, ih glaube au, daß

er in der exften Vorlage nit war, und als er hineingebracht war, hat es mi überrascht, daß man das Bedürfniß hatte, dies ausdrück- li auszusprehen. Nachdem aber fo viele Gründe gegen das Bei- behalten angeführt sind, kann ich doch nur dankbar sein, daß diese Vorsicht geübt ist und daß darüber kein Zweifel gelassen wird, denn die Krisen, zu denen das sehr bald führte, wenn nah anderen Grund- säßen verfahren werden follte, sind weder für mich noch für die Kollegen, die ih haben würde, wünschenswerth. Deshalb möchte b D: die Klarheit , die Art. 3 der Vorlage giebt, jeßt beizu- ehalten.

Nachdem sich hierauf noch der Abg. Windthorst gegen den §8. 3 ausgesprochen hatte, bemerkte der Abg. Dr. Lasker, daß er den Jnhalt des 8. 3 durchaus billige, daß er ihn höch- stens für überflüssig halte und bei der ersten Lesung nur be- dauert habe, daß man eine so shroffe Form gewählt habe. Er wisse nicht, E der Reichskanzler seinen Angriff hier eingeflohten und welche Absicht er damit verbunden habe. Er habe selbst seit vielen Fahren den Gedanken, daß die leitende Macht des Reichskanzlers bei der etwaigen Bildung eines Reichs:Ministeriums die allein maßgebende und durchshlagende bleiben müsse, mit der größten Entschiedenheit vertreten. Er müsse sich auch dem Reichskanzler gegenüber die Freiheit seiner Meinung wahren.

__ Hierauf entgegnete der Reichskanzler Fürst von Bismarck: Auch i werde mir meinerseits das Recht der Kritik und der freien Rede dur den Herrn Abgeordneten ebensowenig verkümmern lassen, wie ich je die Absicht gehabt, ihm das seir.ige zu verkümmern. Auch ih darf sagen, was macht der Herr Abgeordnete für einen Ein- druck im Lande, wenn durch seine leßte gehobene Apostrophe die Mei- nung akkreditirt würde, als ginge ih darauf aus, einem der ausge- zeihnetsten Nedner hier die freie Meinungsäußerung zu verkümmecn. Es liegt das nicht sehr fern. Auch ich bitte nur nah meinen Handlungen beurtheilt zu werden und in meine Worte nichts hineinzulegen, was nicht darin gelegen hat. «Insofern kann ih auf diese Andeutung des Herrn Vorredners gerade; das erwidern, was er mir fagte, nur nit mit denselben gewandten Worten, wie er: denn ih stelle mi mit ihm als Redner nicht auf gleiche Linie.

Ih bin weit entfernt gewesen in meinen ersten Aeußerungen, die meinem Gefühl nah eher von persönlihem Wohlwollen, als von persönlicher Feindschaft getragen werden, (oho! links) meine Herren, Ihr Oho ist feine Widerlegung; aber wer mei Tonart jemals beobachtet hat, wird finden, daß ich mich gegen politishe Gegner anders ausdrüce! Als solchen habe ich den Herrn Vorredner nie betrachtet, obwohl ih nicht leugnen kann, daß gerade seine Thätigkeit, seine vollberechtigte, und ih bin weit entfernt, sie ihm zu verkümmern, mir meine Aufgaben in höherem Maße ershwert, als die Thätigkeit irgend eines anderen Mitglieds in diesem Hause. Aber es ift sein Ret, und er thut es, bin ich überzeugt, mit wohlwollenden patriotishen Absichten.

Der Herr Vorredner fragt, woher ih die Berechtigung genom- men habe, das zu äußern, was ih sagte, ich weiß natürlih nit mehr, was der Herr Redner bei dem Twesten-Münstershen Antrag damals gesagt. J halte mich an das, was jeßt in dieser Diskussion, gestern, wenn ih nit irre, oder vorgestern oder bei der leßten Dis- tussion, von dem Herrn Redner gesagt und was mir sehr wohl im Gedächtniß geblieben ist, und ih glaube, der Herr Nedner, wenn ih ihn auf Details aufmerksam mache, wird niht mehr mit derselben Sicherheit mir die Berechtigung dzzu absprechen. Der Herr Redner wird sich erinnern, daß er sagte, im Auswärtigen Amte da gebe er zu, da dürfe nihts geshehen, wo- mit der Minister-Präsident nicht vollständig einverstanden wäre, oder der Reichskanzler, niht etwa aus sachlihen und politischen Gründen, sondern wegen meiner besonders von ihm anerkannten Aptitüde für diese Art Geschäfte. Dann aber folgte, daß ih im Uebrigen dafselbe Maß von r e ged für die anderen Ressorts niht in Anspruch nehmen darf, das habe ih mit einer Nedewendung, von der ih nit geglaubt habe, daß sie der Herr Redner persönlich nehmen würde, als „das Ideal einer gewissen Zerfahrenheit der Grxekutivbehörden bezeichnet. J habe nit die Zeit, meine Herren, meine Reden vorzubereiten. Dazu habe ih niht die Arbeits- kraft, und ich bin, wenn ich vor Ihnen sprehe, und selbst in Tagen Reden, in einer gewissen Sorge, daß das Workt, was mir über die Lippen fällt, vielleiht nicht das rihtig Gewählte sein werde, In diesem Fall kann ih es aber als cin unrichtiges nit betrahten. Insofern es den Herrn Vorredner persönli ver- leßt hat, bedauerc ich diesen Erfolg, es war das Wort, welches mei- ner Meinung nach den Gedanken, den ih aussprechen wollte, am kÉlarsten macht. Aber wenn irgend etwas das Zusammengehen in \{wierigen Sachen verkümmern kann, meine Herren, so ist das sitt- liche, belehrende und \trafende Pathos an der unrichtigen Stelle.

_Der Abg. Dr. Lasker bemerkte noch einmal, daß dem Reichskanzler, wenn er nicht andere Gründe für seinen per- sönlichen Angriff gehabt habe, in der vorliegenden Frage fein Anhalt dazu gegeben gewesen sei. Der Abg. Dr. Bamberger empfahl die Annahme des §. 3. Derselbe sei um so mehr berechtigt, als die Eigenschaften eines tüchtigen Departements- chefs sih keineswegs mit denen eines Ministers in allen Punkten deckten, und nicht alle Ressorts sih zu selbständigen Ministerien eigneten. Für diese Verwaltungszweige müsse der Wille des leitenden Ministers unter allen Umständen maßgebend bleiben. S. 3 wurde hierauf mit großer Majorität angenommen. 8. 4 lautet: Die Bestimmung des Artikel 15 der Reichsverfassung wird dur dieses Geseß nicht berührt.

dem 8. 4 folgende

Fassung zu geben:

i id will nidt en vollkömmlih erreicht

ja am nähsten, ist, aber die preußishen Ministerialzustände kommen diesem

Vertretung des Reichskanzlers im Bundesrathe wird durch dieses Gese nit berührt. :

Der Abg. Windthorst fragte, ob es sich nur um die Be- stimmung über die Vertretung des Reichskanzlers im Bundes- rath handle, oder ob die sämmtlichen Bestimmungen des Ar- tikel 15 davon betroffen wären.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Pfreßschner, bemerkte, daß die Bestimmung des Versailler Sélußprotokolls, Ls ern das Recht haben solle, im Fall der Verhinderung Preußens den Vorsiß im Bundesrath zu führen, ebenfalls unter diesen Paragraphen falle; daß es nit denkbar sei, denselben dahin zu interpretiren, als wenn dieje zum Artikel 15 gehörige Bestimmung von der Wirkung diejes Paragraphen ausgeschlossen sei.

«Hierauf erklärte der Reichskanzler Fürst von Bismarck: Zhm sei ein Zweifel an der Richtigkeit der Auffassung des bayerishen Ministers niemals beigefallen.

S. 4 wurde unter Ablehnung des Windthorstshen An- trages angènommen. Damit war die zweite Berathung des Geseges erledigt. (Schluß der Sißung 4 Uhr.)

Jn der heutigen (18.) Sißung des Reichs- tages, welher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, stand zur ersten Berathung der Geseßentwurf, betreffend die Ersparnisse an den von Frankreich für die deutshen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Kriegs-Minister von Kameke leitete die Berathung mit einem Hinweis auf die Motive der Vorlage ein. Die Ersparnisse seien nur der Um- sicht des Oberkommandos der Okkupationstruppen zu verdanken, welches dieselbe durch eine rationelle Selbstwirthschaft ermög- liht habe. Die eigenthümliche Entstehungsart dieser Fonds sowie die Dringlichkeit der in Ausficht genommenen Zwecke rechtfertigten die Vorlage.

Der Abg. Nichter (Hagen) bestritt, daß zu diesen Erspar- nissen ein großes Finanz- oder Verwaltungstalent des Ober- Kommandos erforderlih gewesen sei, bemängelte verschiedene aus diesen Fonds bereits gemahte Verwendungen, namentli den Bau einer Konservenfabrik in Mainz und fkritisirte sodann die in Aussicht genommenen Verwendungen als nicht so absolut nothwendig, um auch die aufgelaufenen Zinsen der Ersparnisse bei unserer bedrängten finanziellen Lage dazu zu verwenden.

__ Der Abg. Graf von Moltke betonte zunächst, daß die hier in Rede stehenden Ersparnisse der Umsicht des Generals von Manteuffel und seines Militärintendanten Engelhardt zu ver- danken seien. Die Truppen hätten im feindlichen Lande aus- fömmlih und gut verpflegt werden müssen, und zu diesem Zwedlke sei die Konservenfabrik in Mainz etablirt worden. Dieselbe sei später erweitert worden, weil die Konserven wegen ihrer für Nahrungszwecke rationellen chemischen Zusam- menseßung, wegen ihrer Transportfähigkeit und der Möglich- keit ihrer shnellen Bereitung sich für die Kriegsverpflegung der Truppen besonders eigneten. Keine Verpflegung sei im Kriege zu theuer, außer der s{hlechten. Es sei all- gemein anerkannt, daß General von Manteuffel keine Vortheile aus diesen Ersparnissen gezogen habe, derselbe sei nicht rcicher aus Frankreih zurückgekehrt als die anderen deutschen Generale. Der General habe das unbestreitbare Recht gehabt, die gesammten Summen für die Truppen zu verwenden, indem er die Ueberschüsse etwa summarisch unter dieselben vertheilte. Man habe das im Jnteresse der Disziplin nicht für rathsam gehalten, man habe aus dem Aufenthalt kein Capua für die Truppen machen wollen. Heute habe der Reichstag das unzweifelhafte Recht, über die Verwendung dieser Fonds zu bestimmen. Die Milliarden hätte die Armee erobert; diese Millionen habe sie erspart. Er appellire an die Gerechtig- keit und Billigkeit des Hauses, daß es diese Summen ganz und ungeshmälert der Armee überlasse für Zwecke, die noth- wcndig und wünschenswerth seien und für welche sonst dis- ponible Mittel nicht vorhanden seien. Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. von Benda das Wort.

Nach der vom Reichs - Eisenbahn - Amt auf- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über im Monat Januar d. Js. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen- bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- sammtlänge von 26 089,03 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 11 935 Courier- und Schnellzüge, 77 953 Personen- züge, 37 440 gemischte und 69680 Güterzüge; an außer- fahrplanmäßigen Zügen : 557 Courier-, Personen- und ge- mischte, und 21 915 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm Ganzen wurden 557 820 962 Achskilometer bewegt, von denen 162 598 988 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit U ibt entfallen. Es verspäteten von den 127 328 fahrplanmäßigen Courier-, Schnell-, Per- sonen- und gemischten Zügen im Ganzen 683 oder 0,54 pCt., (gegen 0,50 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,41 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wur- den jedoch 255 durh das Abwarten verspäteter Anshlußzüge hervorgerufen, so daß aus im eigenen Betriebe der betreffenden ahn liegenden Ursachen 428 Verspätungen oder 0,34 pCt. (gegen 0,73 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 55 Eisenbahnen 449 Züge, oder 0,36 pCt. der beförderten Züge, sonah 0,02 pCt. mehr. Jn Folge der Verspätungen wurden 142 Anschlüsse versäumt (gegen 92 in demselben Monat des Vorjahres und 308 im Vormonat).

Jn den deutschen Münzstätten sind bis z::m 2, März 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1175 335480 /6 Doppelkronen, 365 229 960 4 Kronen, 27 643 330 6 halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 249 150 820 6; an Silbermünzen: 71 652 415 M 5-Markstücte, 97 810 530 /6« 2-Markstücke, 147 903 857 M 1-Markstücke, 71 486 388 M. 50-Pfennigstückde, 835717718 # 20

20-Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen P 1 568 208 770 A6, an Silbermünzen: 424 570 908 466

_— Bis Ende Januar 1878 sind für Rechnung des Reichs an Landes - Silber- und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes- Silbermünzen: Thalerwährung 7425303588 # 98 „S, süddeutsche Guldenwährung 195688406 # 56 „g, L LEE 7 974 020 6 11 4, Konventionsmünzen des Zwanziggulden- fuges 1910327 H, Silbermünzen Kurfürstlich und König- ih sächsishen Gepräges 608 567 M 42 Z, Silbermünzen

s{leswig-holsteinishen Gepräges 1 617 855 6 49 4, Aeltere

Der Abg. Windthorst beantragte, Die Bestimmung des Artikel 15 der Reichsverfassung über die

ilbermünzen hannoverischen Gepräges 1613 4 45 „F, medcklen-

| yon Donnerstag zu Freitag stattgehabten starken Stürme haben

ishe Währung 204 517 Á# 63 -Z Fama os Courant- burgifne 1766967 M 25 3, Lübische Währung 754996 M 05.5, E oeeth A. 953 057 629 A 94 3; B. Landesfupfer- münzen: Thalerwährung 2582 798 H 69 -, süddeutsche Währung 647 208 M 44 3, mecklenburgishe Währung 51 503 4 53 S, GesammtwerthB. 3 281 510 A 66 -S; hierzu Gesammt- werth A. 953 057 629 Á 94 S, Summe 956 339 140 46 60 S.

Die in den leßten Tagen, namentlich in der Nacht

in den oberirdishen Telegraphenlinien wiederum Tes Verheerungen angerichtet. Die telegraphische Verbindung Berlins mit Frankfurt a. M. und Mainz ist am Freitag auf die vorhandenen unterirdischen Linien beschränkt gewesen. Auch die Verbindung zwischen Hamburg und Frankfurt a. M., sowie zwischen Leipzig und Frankfurt a. M. hat nur auf der unterirdischen Linie aufrecht erhalten werden können.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Großherzoglich olden- burgishe Staatsrath Selkmann is hier angekommen.

Der General - Lieutenant von Rau ch, Commandeur der 9. Division, ist mit Urlaub von Glogau hier eingetroffen.

Sachsen - Weimar - Eisenah. Weimar, 8. März. Der „Mgdb. Ztg.“ wird geschrieben : Die Regierung hat in ihrem fortgeseßten Streben, das bekannte Rhöndorf Fran- kenheim zu heben, bereits viel gethan und keine Opfer ge- scheut; neuestens hat fie auch, nach Einholung mehrfacher Gutachten, die Bewaldung des Flursaumes und der kahlen Höhen um Frankenheim behufs Verbesserung des Klimas und Bodens in Aussicht genommen und dem Landtage eine des- fallsige Vorlage gemacht, damit dieser die auf 3825 Á6 ver- anschlagten Kosten bewillige.

Anhalt. Dessau, 7. März. (Mgd. Ztg.) Dem Landtage ist ein Geseßentwurf, betreffend die Auslösung des Lehnsverhältnisses, zugegangen. ' Derselbe schließt sich in seinen Grundzügen an das preußische Geseß vom 98. März 1877, über die Auflösung des Lehnsverbandes in der Provinz Sachsen an. Nur da, wo die besonderen lehns- rechtlihen Verhältnisse und staatlichen Einrichtungen Anhalts dies erforderlih machen, sind abweihende Bestimmungen ge- troffen worden. Das Obereigenthum des Lehnsherrn und des Afterlehnsherrn sollen ohne Entschädigung aufgehoben werden. Die Rechte der Mitbelehnten werden gewahrt, die Lehne verlieren jedoch die Lehnseigenschaft auch dann, wenn der Lehnsbesißer am Tage der Geseßzeskraft des Geseßes lehnsfähige Descendenz hat oder innerhalb 10 Monaten von diesem Zeitpunkte ab erlangt. Der Lehnsbesiter, in dessen Händen die Lehnseigenschaft er- lischt, hat die Wahl , ob er das Lehn gegen bestimmte Ab-

ndung der Mitbelehnten als freies Eigenthum behalten oder in ein beständiges Fideikommiß verwandeln will. Die Ver- wandlung des Lehns in ein beständiges Familien-Fideikommiß fann nur dann erfolgen, wenn dasselbe einen jährlihen Rein- ertrag von mindestens 7500 6 gewährt. Jm ganzen Herzog- thume sind zur E S 64 vg ivi und zwar 1 Rittergüter und geringere Lehne. Grimmen ris noch in den Kreisen Bernburg, Cöthen und Zerbst vor, während im Kreise E weder Lehnbauergüter noch inz ¿ehnsädcker vorhanden ind. : : E X Vin, (Madb, Ztg.) Bei der heutigen zweiten Berathung des Geseßes, die Organisation der Gerichts - behörden betreffend, im Landtage ist der Antrag des Ab- acordneten Lezius, welcher als Siß des Landgerichts Köthen bezeichnete, sowie der Antrag der Abgeordneten Bolze und Lezius, das Landgericht nah Köthen oder Bernburg zu verlegen, unter Namensaufruf mit 23 gegen 11 Stimmen ab- gelehnt, das Alinea 2 des §. 4 der Regierungsvorlage dagegen, welhes als Siß des Landgerichts Dessau bestimmt, mit 24 gegen 10 Stimmen angenommen worden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 9. März. (W. T. B.) Die Präsidenten beider Delegationen gedachten in den heute stattgehabten Sißungen mit warmen Worten des ver- storbenen Vaters des Kaisers, des Erzherzogs Franz Karl; die Delegationsmitglieder erhoben sih zum Zeichen ihres Beileids von ihren Sißen. Von dem Ministcr des Auswärtigen, Grafen An drassy, wurden den Delega- tionen vier Vorlagen unterbreitet: 1) betreffs der Fn- demnität über die gemeinsamen Auslagen im 2. Quartal; 2) wegen Bewilligung eines Nachtragskredites für das Ministerium des Auswärtigen und für das Kriegs-Ministe- rium; 3) wegen Bewilligung eines außerordentlichen Kredites von 60 Millionen; 4) wegen der Subventionirung der Flücht- linge aus Bosnien und der Herzegowina. Die österreichische Delegation wies alle Vorlagen der Budgetkommission zu, die ungarische verwies die erste Vorlage an die vereinigten vier Subkommissionen, die vierte Vorlage an die Subkommission für die auswärtigen Angelegenheiten. Bezüglich des 60-Mil- lionen-Kredites bat das Delegationsmitglied Zsedenyi den Grafen Andrassy um eine Erklärung über den Zweck des Kredites in öffentlicher Sißung. Graf Andrassy ersuchte, die Angelegenheit, da es sih niht um eigene, sondern auch um europäische Jnteressen handle und da man jeßt am Vorabend des Kongresses stehe, in den Subkommissionen zu verhandeln. Die Delegatiof beschloß demgemäß. Das Delegationsmitglied Banhidy richtete wegen der A na eine Anfrage an den Grafen Andrassy. Leßterer erklärte, er werde au hierüber sih in den Subkommissionen ausführlich äußern, be- merke aber zum Voraus, daß er offiziell keine Kenntniß von den Friedensbedingungen habe. Eine Sißung des Sub- comités wurde für heute Nachmittag anberaumt. :

(W. T. B.) Nach der Darlegung des Exposés des Grafen ÄAndrassy in den Delegationen beshloß der Budget- aus\chuß der österreihishen Delegation, die nächste Sigzung zu dem Zwecke anzuberaumen, um an den Minister des Aeußeren eine Fnterpellation behufs Fnformation und Aufklärung zu rihten. Der Abg. Schaup verzichtete auf die weitere Erörte- rung der Frage, ob Stenographen zugezogen werden sollen, nahdem Graf Andrassy bemerkt hatte, daß er in diesem Falle in seinen Auseinandersezungen eine größere Zurückhaltung beobachten müßte. Der Antrag, daß in der _ nächsten Sizung des Ausschusses auch diejenigen Mitglieder der Delegation hinzugezogen werden jollen, welche nicht dem Budgetausshuß angehören, wurde abgelehnt. So- dann wurden Referate vertheilt. Die nächste Sißung des Aus\chusses findet am B Vormittag statt.

Triest, 9, März. (W. Der Lloyddampfer

Lehnsrittergüter |

strandet. Es sind dabei 500 Personen ums Leben gekom- men, die übrigen wurden gercttet. u

Schweiz. Bern, 9. März. (N. Zürch. Ztg.) Der an Sielle des zum Gesandten in Athen beförderten Edwiii Corbett neuernannte britishe Minister-Resident bei der Eidgenossenschaft, Hr. Horace Rumbold, überreichte heute dem Bundes-Präsidenten sein Beglaubigungsschreiben. Der Aargauische Große Rath hat den _Enfkscheid über die Gotthardsubvention nah dreistündiger Berathung vershoben und den Regierungs-Rath eingeladen, bei den Bundesbehörden Schritte zum Fortbetrieb der National-

bahn zu thun.

Niederlande. Amsterdam, 6. März. (Leipz. Ztg.) Die Organe der liberalen Partei äußern sich in anerkennend- ster Weise über dên von dem Minister des Fnnern, Hrn. Kappeyne, aufgestellten, vor einigen Tagen an die Zweite Kamu:er der Generalstaaten gelangten Geseßentwurf über den Primärunterriht. Dieser Entwurf entspriht im Allgemeinen den Desiderien, welche bei den Sektionsberathun- gen der Zweiten Kammer im März 1877 von der Majorität kundgegeben worden sind, und deren Zusammenstellung und Gel- tendmachung in dem über diese Berathungen erstatteten Aus- \{hußberichte hauptsählih das Werk des Hrn. Kappeyne, des damaligen Führers der Opposition, der liberalen Ma- jorität, war.

Großbritannien und Frland. London, 8. März. (E. C.) Einer Abordnung der Handelskammer zu Manchester trug Lord Derby das Ansuchen vor, bei verschiedenen Han dels- verträgen, über deren Erneuerung Verhandlungen {hweben, Zollermäßigungen zu vereinbaren. Besonders wurde eine Ermäßigung des Einfuhrzolls gewisser spanischen und einer Reihe von billigen französischen Artikeln gewünscht. Lord Derby gab der Abordnung die Versicherung, daß die Regierung an der Politik der Tarifermäßigung festhalte und stets erfreut sei, die Ansichten kaufmännischer Kreise über ein- \hlägige Fragen kennen zu lernen. Für den Civil-BVex- waltungsdienst wurde dem Parlamente ein Nach- tragzanschlag für das am 31. März ablaufende Finanzjahr im Gesammtbetrage von 338 533 Pfd. St. vorgelegt. Diese Summe vertheilt sich wie folgt: 1) Königliche Paläste und öffentlihze Gebäude 50697 Pfd. St.; 2) Schazamt 61 263 Pfd. St.; 3) Gerichtskosten 68 889 Pfd. St.; 4) Un- terrihtswesen 60 702 Pfd. St.; 5) Diplomatie und Kolonial- dienst 28 849 Pfd. St.; 6) Verschiedenes 27 000 Pfd. St.; 7) Vorübergehende Aufträge 38 897 Pfd. St.; 8) Ausfall im Post- und Telegraphendienst 2287 Pfo. St. Die Negie- rung hat Anstalten getroffen, um eine direkte telegraphische Verbindung mit der Besica-Bai über Alexandrien her-

llen. e gr 10. März. (W. T. B.) Gladstone hat in einer an den Präsidenten des liberalen Comités in Greenwich, Jolly, gerichteten Zuschrift erklärt, daß er, sobald neue Par- lamentswahlen ausgeshrieben werden sollten, nicht mehr als Parlamentskandidat auftreten werde.

Malta, 10. März. (W. T. B.) Die Transport- \chiffe „Serapis“ und „Euphrates“, welche hier zurück- gehalten worden waren, sind jeßt von hier wieder in See gegangen, um ihre Reisen fortzuseßen. Ersteres geht nach Indien, leßteres nah England. Zwei der hier stationirten Regimenter haben Befehl erhalten, sih bereit zu halten, um erforderlichen Falls eingeschifft zu werden.

rankreich. Versailles, 9. März. (W. T. B.) Die De- epu dige berieth heute den Ee betreffend den Ankauf verschiedener kleiner Eisenbahnen. Meh- rere Redner, darunter Rouher, erklärten si für die Vollendung des Eisenbahnnezes , äußerten aber Befürchtungen hinsichtlich der öfkfonomishen Folgen des Ankaufes der Bahnen und glauben, daß die Frage niht hinreihend geprüft sei. Der Minister de Freycinet wird am Montag antworten. Der Senat wird am Donnerstag den Geseßentwurf über

den Belagerungszustand berathen. S. B) D

Spanien. Madrid, 9. März. : Árica d Minister legte dem Kongresse einen Geseß- entwurf vor, nah welhem 100 000 Mann zum Kontin- gent für 1878 einberufen w2rden sollen. Die Re- gierung legte das Budget vor, das eine Einnahme von 752 Millionen Pesetas und eine Ausgabe von 760 Mil- lionen ergiebt. Auf Petroleum und andere Mineralöle wer- den außerordentliche Steuern gelegt werden ; dagegen sollen die Steuern auf E, die von den meistbegünstigten Na-

i fommen, fortfallen. e

Ga 10. kri n T. B.) Der Minister der Ko- lonien erklärte im Senate, alle im Auslande befind- lihen Spanier könnten nah Spanien zurückehren. Wenn sie im Auslande blicben, so thäten sie dies aus freien Stücen, denn die Amnestie sei eine allgemeine.

Jtalien. Rom, 9. März. - (W. T. B.) Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt, hat das Ministerium in Folge der gestrigen Abstimmung der Deputirtenkammer bei - der Wahl ihres Präsidenten heute den König um seine Ent- lassung gebeten. Prinz Amadeus ist heute Abend 101/, Uhr über Florenz nach Wien abgereist, um dem Leichenbegängnisse des Erzherzogs Franz Carl beizuwohnen. Auf dem Bahnhofe waren bei der Abreise des Prinzen der Prinz von Carignan, die Minister, der öster- reichishe Botschafter und der militärische Hofstaat des Königs anwesend. Der König berief e U den Präsidenten der Ee N zu sich und hatte eine längere

ung mit demselben. ; D (W. T. B.) Die Deputirtenkammer at Desanctis, Maurogonato, Farini und Villa zu Vize- Mai ibenten und außerdem 6 Sekretäre gewählt. Der König hatte heute mit mehreren Personen aus politischen Kreisen, darunter auch mit Tecchio, Besprehungen. Der Prä- sident der Deputirtenkammer, Cairoli, welcher mit der Bildung des neuen Kabinets beaufstrat wurde, hat diese Mission angenommen. (Vgl. die leßten Telegramme.)

Türkei. Ta it be B H 8, M Rin Suleiman Pascha trifft heute hier ein, U! - Jeridt a 8 werden. Der bisher verbannt gewesene Mahmud Nedin Pascha hat die Erlaubniß erhalten, nah Konstantinopel zurüctzukehren. e

Numänien. Bukarest, 9. März. (W. T. B.) Wie die

„Pol. Korr.“ von hier meldet, hat sich Oberst Holban, im iitéage des T sten Karl nah Rom begeben, um dem

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. März. Auf Antrag des Abg. Lind beschloß heute die Zweite Kammer des Reichstags mit 98 gegea 63 Stimmen die Abschaffung der Uniformen für Civilbeamte, wogegen der Antrag, betreffend die Abschaffung des bischöflichen Ornats, mit 77 gegen 46 Stimmen abgelehnt wurde.

7. März. Gestern sind in Paris die Ratifika- tionen des zwischen Shweden und rankrei abgeschlofse- nen Vertrages, betreffend die iederabtretung der Fnsel St. Barthelemy, ausgewechselt worden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. März. Es bestätigt sih, daß zwischen der Majorität des Folkethings und der des Landsthings eine Verständigung wegen des Budgets pro 1878—79 erzielt worden ist. Dem „H. C.“ wird über die bezüglihen Verhandlungen Folgendes berichtei : Nachdem die zweite Lesung des Budgets am 20. Februar beendel worden war, fanden im Reichstage Verhandlungen mehr privater Natur zwischen den verschiedenen Gruppen ftatt, in welche die beiden Abtheilungen (Things) des Reichstages, jede für sich, getheilt sind. Diese Verhandlungen begannen damit, daß die Minorität des Folkethings ihre Parteigenossen im Budget- aus\husse beauftragte, sowohl mit Vertretern der Rechten des Landsthings, wie mit denjenigen Theilen der Linken, welche sich dazu bereit zeigen würden, Verhand- lungen anzuknüpfen. Auf Veranlassung dieser Ausschußmit- glieder seßte das Landsthing einen aus 11 Mitgliedern besteher- den Verhandlungsauss{huß nieder. Fn den Versammlungen, welche leßtere gemeinschaftlich mit den 6 Mitgliedern des Folkethings abhielten, wurden die Mitglieder des Landsthings über die Stellung aufgeklärt, welhe das Folkething sowohl zur gegenwärtigen Situation im Allgemeinen wie zu den ein- zelnen Streitfragen einnehme. Später theilte der Landsthings- aus\huß den genannten Fotkethingsmitgliedern die bezügliche Stellung des Landsthings mit. Aus dieser Mittheilung ging hervor, daß, während der Ausschuß des Landsthing&in den meisten Punkten den von der Minorität des Folkethings im Budgetaus- schusse eingenommenen Standpunkt theilte, derselbe doch in nichi unwesentlihen Punkten weitergehende Forderungen stellte. Auf Grund dieser Mittheilungen traten dann die 6 Folke- thingsmitglieder mit 6 Vertretern der gemäßigten Linken in Verhandlungen. Das Resultat \oll, nach „Morgenbladet L darin bestehen, daß vom Folkething ca. 1 Million Kronen mehr zu militärishen Zwecken als in zweiter Lesung bewilligt, daß die Anmerkungen zu dem Titel „Stiftsmittel“ gestrichen und 25 000 Kronen aus diesen Mitteln zur Erhöhung der niedrigen Predigergagen bewilligt und daß die Bestimmungen für die Vertheilung ‘der Lehrergehaltszulagen geändert werden. Die dritte Lesung des Budgets wird nunmehr binnen wenzze Tagen ihren Anfang nehmen.

Der rufssisch-türkische Krieg.

St. Petersburg, 9. März. (W. T. B.) Nah den leßten hs aus Konstantinopel vorliegenden Nachrichten soll General Jgnatieff ers morgen von dort mit Reouf Pascha zum Austausche der Ratifikationen nachSt. Petersburg abreisen. Mit der Wahl Reouf Paschas zum außerordent- lihen Abgesandten, die auf speziellen Wunsh des Sultans erfolgte, hat man si diesseits einverstanden erklärt. A

10. März. (W. T. B.) Der „Russische Jnvalide veröffentliht ein Kaiserlihes Handschreiben an den Großfürsten-Thronfolger, mit welhem demselben ein goldener mit Diamanten ges{chmüdter Degen mit der Snschrifst „Für ausgezeichnete Befehligung des Rustschuker Detachements“ verliehen wird. Der „Agence Russe zufolge bestätigt es sih, daß nunmehr auch die Regierungen Frankreichs, Jtaliens und Englands dem Zusammentritte des Kongresses in Berlin zugestimmt haben.

Konstantinopel, 10. März. (W. T. B.) Reouf Pascha und General Fgnatieff sind nah Skt. etersburg abgereist. Hobart Pascha wird am Dienstag nah Kreta abgehen. Der gd U N Me O wle Nikolaus beim Sultan ist bis auf Weiteres ver)choben. ;

uts 10. März. (W. T. B.) Heute fand im Hyde- park abermals ein großes, von 30 000 bis 40 000 Personen besuhtes Meeting statt, in welchem sehr lebhafte Demon- strationen für und gegen den Krieg gemacht wurden.

11. März. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Times“ aus San Stefano von gestern wäre dem von dem Sultan ratifizirten Friedensvertrage als leßte KlaufteÏï hinzugefügt, daß beide Kontrahenten si für den Vertrag als in solidum verbunden betrachten. Wie die „Times ferner wissen will, würde Reouf Pascha in St. Petersburg um eine Ermäßigung der Kriegsentschädigung im Betrage von 300 Millionen Rubel nahsuhen.

Wien, 9. März. (W. T. B.) Das politische Ex- posé des Grafen Andrassy an die Delegationen verweist zunächst auf die cingebrachte ee E betreffs des außerordentlihen Kredits. Weiter heißt es als- dann in demselben: Die Beurtheilung der politishen Si- tuation sei heute durh zwei Ereignisse beherrsht, dur die Friedenspräliminarien und durch die Aussicht auf den Kongreß, der berufen sei, die Resultate des Krieges end- gültig zu regeln. Der Minister will nicht in eine detaillirte Analyse der noch nicht authentisch bekannten Friedensprälimi- narien eingehen. Dies wäre au vor dem Zusammentritt des Kongresses unzeitgemäß und nicht thunlih, hon um den Zusammentriit des Kongresses nicht zu ershweren. Es sei ganz natürlih, daß bei Abmachungen, die während eines Feldzuges getroffen wären, die politischen Interessen von den militärishen in den Hintergrund gedrängt würden, wobei die europäischen Jnteressen und die Jnteressen einzelner Staaten unmögli gewahrt werden könnten, zumal wenn die Abmachungen nicht als definitive gelten. Der Ministe weist darauf hin, wie die öffentliche Meinung si von einem Exirem in das andere bewegt habe. Die gesammte Situation dürste fich auf dem Kongresse in einem weniger beunruhigenden Lichte zeigen. Rußland habe wiederholt erklärt, daß es das Schwert nicht zu selbstsüchtigen Zwecken, sondern zur Ver- besserung des Looses der Christen im Orient ziehe. Die Regierung müsse eine solhe Begrenzung der Kriegsresultate verlangen, daß dadurh weder ihre noch die europäischen Interessen geshädigt würden, und. daß der Friede eine möglichst befriedigende Lösung, nicht aber eine Ber- \chiebung der Machtverhältnisse herbeiführe. Die faktischen Ergebnisse der Kriegführung mit diesem Standpunkt in Ein- flang zu bringen, sei die Aufgabe des Kongresses. Dies fei

Könige Humbert das Großkreuz des Rumänischen

De D. „Sphinx“, welcher mit 2500 (?) T Ferkessen an Bord von Cavata Han, gerieth in Brand und in bei dem Kap Elia ge:

Sterns zu überbringen.

ebenso ein rujssishes wie ein europäisches Mus Rußland habe eine s{hwierige Aufgabe unternommen. enn die im