1878 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

iri Ï i ihtli i 4 ärt di i Rußland auf der Mairie von Avignon eine strafgerichtliche | Die „Agence Russe“ erklärt die Nachricht , daß Kommission die Bücher der städtischen Verwaltung durch- | gegen die Vertretung Griechenlands a7 von VAN ges e gesehen und verschiedene Schriftstücke, von denen sich einige iderspruh erhoben habe, für unrihtig und bestä i : daß, A auf die leßten Wahlen* beziehen, mit Beschlag belegt habe, | der Kongreß nur aus Vertretern der g E n niht geringes Aufsehen. Der Maire von Avignon is der | könne, die Staaten zweiten Ranges und die Pes Fn C ' a wegen des außerordentlichen Eifers, iee u in der ceheo ur E O. dee, e angehenden Fragen durch Delegirte ahlbewegung gegen die republifanishe Sache entwickelte, | vertreten werden j ck S

ai ar gade, rg M Urte. dessen eigene Wahl von der Konstantinopel, 16. März. (W. T. B.) E Kammer umgestoßen worden ist, Hr. Joret-Desclosières, | verlautet, sollen si die ruj sischen Garden am 21. d. M. fonservativer Abgeordneter des Calvados- Departements, | zur Rüdckehr einschiffen. E E der noch am legten Dienstag der Sißung beiwohnte, | (W. T. B.) Die russischen Truppen r en s ist plöglih gestorben. Die bonapartistishe Partei verliert | Fluß zwishen Makrikoi und San Stefano übers R und in ihm eines ihrer eifrigsten Mitglieder. Wie man | 3 Ortschasten bei Makrikoi beseßt. Andere russische E aus dem Aveyron meldet, hat sich der Arbeiter- | theile find in Domansdere in der Nähe von Bujukdere strike von Decazeville auf Firmy und Ruelhe | angekommen, wo die Yacht „Czar“, der „Eryklik eur m ausgedehnt. Die Zahl der Strikenden, die sich über eine | Torpedofahrzeuge ankern. Einer Beseßung Bujukderes dure Herabseßung ihres Lohnes um 10 Pee E E E 1 oe soll die türkishe Regierung bis jeßt nicht ih auf ungefähr 2000. Aus Rodez, Albi und Montpellier | zugestimmt haben. j L A Oels en zur Aufrechterhaltung der Ordnung herbei- Wien, 16. März. (W. T. B.) Die „Montagsrevue gezogen, doch glaubt der republifanishe Maire von Decazeville, bezeichnet die Nachrichten über eine Mission des Prinzen Hr. Cayrade, für dieselbe einstehen zu können, nachdem er für | Alexander von Hessen und des Prinzen Peter von

fein in den Ruhestand mit Grund fordern könnten. Es ist ganz stverständlih, daß die Justizverwaltung in dieser Richtung lar verfahren wird und dem Wunsche der älteren Herren Ober-Tri- bunalsräthe Rechnung tragen wird. G E L REe irbestens 52 datms ige Es Weig,

eren Belieben die Kommission seten will, ob fie weiter dienen S Y M y oder in den Ruhestand gehen mit volle Besoldung nebft Wohnungs- | mission ohne Debatte erledigt. Für den §. 98 hatte die Kom- œidzuschuß. Meine E wer sind denn nun diese Männer? mon LRIe Fassung in Vorschlag gebracht :

e

lichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Bentheim- E bezüglih der Herrschaft Rheda und der Graf- schaft Hohen-Limburg.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Königlich bayerische Staats-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, von Pfrehschner ist nah München abgereist.

S. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geshüße, Komdt. Korv. Kapt. Valois, ist, telegraphisher Naqricht zufolge, am 16. März cr. in Port Saïd eingetroffen.

Bayern. München, 16. März. Das gestern ausgege- bene Geseß- und Verordnungsblatt Nr. 16 veröffentlicht das unterm 10. d. M. sanktionirte Finanzgeseß für die X1V. Fi- nanzperiode. Das Budget ist mit 221,633,348 bilanzirt. Was die formelle Behandlung der dem Landtage zu

tten, wurde zunächst der Antrag Dernburg-Bernuth und odann der Kommissionsantrag abgelehnt, und Ed der Paragraph in der Fassung des Abgeordnetenhauses ange- nommen. Die §8. 96 und 97 wurden nach den Anträgen der Kom-

s{lüs}se der einzelnen Kreissynoden so weit auseinander ge- angen seien, daß das L ment nicht hätte vorwärts ommen können. Man sei deshalb auf die Gemeinden zurück gegangen und habe sich Deputirte bezeihnen lassen, welche die Mitglieder der Bezirkssynode gewählt hätten. Die Regierung sei also vollkommen legal verfahren.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte, daß er und seine Partei gegen die Vorlage stimmen würden.

Ohne Debatte genehmigte das Haus die einzelnen Artikel des Gesetzes, sowie das Geseß im Ganzen.

Es folgte cine Petition des Vorstandes und des NReprä- sentationskollegiums der Synagogengemeinde zu Merzig, welche ausführen, daß die Mitglieder der israelitishen Gemeinde da- selbst früher eine besondere Elementarschule aus eigenen Mitteln unterhalten hätten; diese habe nicht die Rechte einer öffentlichen Schule genossen, sei vielmehr als eine Privatshule behandelt. machenden Regierungsvorlagen zur Einführung Da es der Synagogengemeinde in leßterer Zeit hwer geworden, der Reichs justizgeseße betrifft, so is, wie die „Allg. qualifizirte Lehrer zu gewinnen und dauernd zu erhalten, au das Ztg.“ vernimmt, beabsichtigt, dur ein hierzu zu erlassendes israelitishe Schullokal, wélhes Privateigenthum der jüdishen transit orisches Geseß zu bestimmen, daß die Kammer- Geméeéinde sei, den jeßigen Anforderungen nicht mehr ent- ausschüsse, welhen die in Rede stehenden Vorlagen zur \sprochen und aus Sanitätsrücksichten Vorberathung überwiesen werden, auch nah dem Schlusse oder

ftehen der größten Zahl nah im besten Lebensalter, fie sind „Präsidenten der Appellationsgerichte, der General-Prokurator vollständig diensttüchtig, es sind hervorragende Juristen, es ist die und der Kron-Ober-Anwalt werden, sofern sie nit anderweit an- Blüthe der Jurisprudenz es Das liegt ja in der Natur der | gestellt werden, in den Ruhestand verseßt. y Sache. Daß sie nicht in sehr hohem Lebensalter sein können, geht son _ Die übrigen Richter und Staatsanwälte bleiben, sofern sie daraus hervor, daß sie während meiner Dienstführung als Minister nit anderweit angestellt oder in den Ruhestand verseßt werden, fimuetlith bis auf 17 angestellt worden sind. I frage nun, liegt es | während eines. Zeitraums von drei Jahren zur Verfügung des n im Interesse der Rehtspflege, daß man 52 der ausgezeichnetsten | Yustiz-Ministers, und werden auf einem besonderen Etat geführt. Männer Freubens in der Justizpartie feiern läßt, daß man ihnen auch Diejenigen, welche während des dreijährigen Zeitraums eine nur die Möglichkeit gewährt, das zu thun. Haben wir denn fo viele etatsmäßige Anstellung nicht erhalten, treten nah Ablauf desselben tüchtige Kräfte übrig, um so etwas unternehmen zu können? Meine in den Nußbestand. : ; ; Herren, das \{chmerzliche Gefühl, welches die Kommission gehabt hat, Eine Pensionirung innerhalb jenes Zeitraums nach Maßgabe darüber, daß der Siß des Reichbsgerihts nach Leipzig gelegt ist, dann, des Pensionsgesetes vom 27. März 1872 (Gesez-Sammlung S. 268) daß das Ober-Tribunal au nit bruchstückweise hat erhalten werden wird hierdurch nit ausgeschlossen.“ / können, dieses s{hmerzlibe Gefühl theilt die- Königliche Regierung Nach kurzer, zwischen dem Referenten und dem Regie- vollständig. Die Königliche Regierung sieht darin große {chmerzlihe | rungskommissar Geheimen Ober-Justiz-Rath Rindfleish ge-

Opfer, welche Preußen dem Deutschen Reiche hat bringen müssen. O ER Le Ban Delten nun, des O E R

Aber ift es denn nun nöthig, meine ager: zu diesen {weren Opfern uno neue hinzuzufügen und in Preußen eine große Menge der tüch- tigsten Kräfte brach zu legen? Meine Herren, dem Ober-Tribunal

genüber gilt der P daß seine Mitglieder verlangen können, É einer möglihst entsprehenden Stellung angestellt zu werden.

Wenn man weiter gehen und sagen will, es kommt nicht auf eine „möglist entsprechende“ Stellung an, sondern auf eine „ent- sprechende“, so folgt noch nichts für den Vorschlag Ihrer Kommission. Cs giebt nämlich nicht allein im Reiche, sondern au im preußischen Staate Stellungen, die den Ls der Ober-Tribunals-Räthe durchaus entsprehen. Jedenfalls wird Niemand, welcher die preußischen Iustizeinrihtungen kennt, annehmen, taß die organisatorishe Stellung der ersten Präsidenten der Ober-Appellationsgerichte, der späteren Ober- Landesgerichte, nicht höher sei, als die der Ober-Tribunals-Räthe ; denn jene Herren haben nit allein cine höhere Besoldung, \ondern Fie haben einen großen Einfluß nach allen Richtungen hin. Es ist mir noch nie vorgekommen, daß ein Ober-Tribunalé-Rath, dem eine Stelle als Chefpräsident angeboten worden ist, nein gesagt hätte. Warum soll denn nun, wenn man au davon ausgeht, es müssen völlig entsprechende Stellungen sein die Stellung ist ja eine höhere eine Verpflichtung des Ober-Tribunals-Raths nicht festgestellt werden, die Stellung eines ersten Präsidenten anzunehmen; ferner entsprechend der Stellung eines Ober-Tribunals-Raths is die Stellung eines Senatspräsidenten und eines Vizepräsidenten des Appellationsgerichts. Das liegt in der Organisation und wird dadur bestätigt, daß ich allein 7 Vize-Präsidentenstellen der Appellationsgerichte beseßt habe aus Mitgliedern des Ober-Tribunals und daß ih bei keinem Ober- Tribunals-Rath, dem ih eine folhe Stelle angeboten habe, au nur im allermindesten einen Widerspruch, vielmehr Dank gefunden habe. Wenn das aber so ist, wie kann man sagen, die Herren sind auch nicht einmal genöthigt, sih anstellen zu lassen als Vize-Präsidenten der Ober-Landesgerichte.

Meine Herren, und nun greife ich noch einmal zurück guf den Saß: Gleiches Recht für Alle. Diesen Sat werden Sie doc anerkennen müssen und es gewiß gern thun. Zuvörderst legen Sie, oder vielmehr die Kommission legt den Appellations- gerihts-Räthen die Verpflihtung auf, \ich anstellen zu lassen als Landrichter. Der Appellationsgerihts -Rath muß si ge- fallen lassen, daß er aus einem Geriht zweiter Ordnung zu- O wird an ein Gericht erster Ordnung. Das ist auch deine entsprechende Stellung. Aber wenn Sie den Appellations- gerihts-Räthen, den Kreisgerihts-Direktoren 2c. derartige Ver-

ihtungen auferlegen, was sollte dagegen sprechen, den

ber-Tribunals-Räthen die entsprechznde Verpflichtung aufzu- erlegen, fich nöthigen S verseßen zu lassen aus einem Ge- rite dritter an ein Geriht zweiter Ordnung. Das kann den Verhältnissen durhaus nicht entsprehen! Aber ih gehe weiter Pinauf zu den Vize-Präsidenten der Appellationsgerichte. Meine Herren, der Geseßentwurf der Königlichen Regierung, und in Ueber- einstimmung mit ihm die Kommission des Herrenhauses legt den Vize-Präsidenten der Appellationsgerichte die Verpflichtung auf, si aus ihrer Stellung verdrängen zu lassen und einfa Mitglieder der Ober-Landesgerichte zu werden, d. h. Ober-Landesgerihts-Räthe. Ist das Recht? Ist das billig? Kann man hier davon reden, gleiches Recht für Alle? :

Warum sollen die Herren Vize-Präsidenten vom Appellations- gerichte s{chlechter gestellt werden, als die Ober-Tribunals-Räthe, da do ihre Stellung der der Ober-Tribunals-Räthe mindestens gleich ist. Und nun die ersten Präsidenten der Appellationsgerichte ?

iese müssen si gefallen laffen, zu Senats- Präsidenten der Ober- Landesgerichte ernannt zu werden. Ihre Stellung ist doch in der Organisation eine viel bedeutendere, wie die der Ober-Tribunals- Mäthe. Wie will man es rechtfertigen, diesen Herren eine folche Verpflichtung aufzuerlegen, und den Ober-Tribunals-Räthen es ins Belieben zu legen, ob sie weiter dienen wollen oder niht? Meine Herren! Jett beachten Sie noch Folgendes: Unter diesen Präsiden- ten, welhen Sie die Verpflichtung auferlegen wollen, zu Vize-Präsi- denten ernannt zu werden, befinden sich nicht weniger als sechs frühere Mitglieder des Ober - Tribunals und unter der Zahl der Vize- Präsidenten, welhen Sie die Verpflichtun auferlegen wollen, ih ernennen zu lassen zu Ober-Landesgerichts- äthen, vier frühere Mit- glieder des Ober-Tribunals, Warum nun sollen diese Herren, welche och auch ihrerseits g den haben zu der Größe des Ober- Tribunals und dem Ansehen, welchcs dasselbe genießt, nicht gleiches Recht haben mit denjenigen Personen, welche jeßt im Ober-Tribunal fißen? Ist das Recht? Oder ist „nicht vielmehr anzunehmen, daß diefe Herren im höchsten Grade mifßmüthig werden, wenn sie aus rein zufälligen Umständen soviel s{lechter gestellt werden, wie die jeßigen Mitglieder des Ober-Tribunals?

Das Recht, was die Kommission den Ober-Txibunals-Räthen ea hat, wird ihnen nit gewährt wegen längerer Dienstzeit am Dber-LTribunal, nein! Auch die Ober-Tribunals-Räthe, welche vor einigen Monaten, felbst Wochen angestellt sind, haben dasselbe Re bt, und die Herren, die vielleiht viele Jahre im Ober-Tribunal Siß und Stimme gehabt, dann geglaubt haben, eine Beförderung zu er- langen, indem sie zu Präsidenten der Appellationsgerichte ernannt wurden, soll das Vorrecht niht gewährt werden? Jh glaube, meine Herren, wenn man das erwägt, so muß man sagen: was man den Ober-Tribunals-Nätben gewährt, muß auc jenen höheren Beamten

ewährt werden. Thut man das Eine und das Andere nicht, o ift das reine Willkür. Deshalb glaube ich Ihnen empfehlen zu können, ja empfehlen zu müssen, in Betreff der Mitglieder des Ober-Tribunals, welche nicht Vorstandsbeamte sind, die Bestim- mungen des Antrages abzulehnen. Meiner Ansicht würde der Antrag des Vize-Präsidenten reen Meyer entsprochen haben; da cr aber keine genügende Unterstüßung gefunden hat, so kann ich mich natür- lih nit darauf einlassen. Es bleibt mir nur übrig, an Sie das Ersuchen zu richten, unter Ablehnung des Antrages Ihrer Kom- mission bei demjenigen zu bleiben, was die Vorlage der Königlichen Regierung in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause vor- geschlagen hat. \

__Auh Herr Hasselbach bekämpfte die Kommissionsanträge, während Dr. Dernburg den von ihm gemeinschaftlich mit Herrn von Bernuth gestellten Abänderungsantrag empfahl.

Gegen leßteren erklärte - sich auch der Justiz - Minister Dr. Leonhardt, da dur denselben eine Art indirekten Zwan-

ges zum Eintritt in das Reichsgericht ausgeübt werde.

pflogener Diskussion wurde diese Fassung, und weiter die

§8. 99 bis 102 ohne Debatte nah den Beschlüssen - der Kom-

mission angenommen. x

Si 8. 103, für welchen die Kommission folgende Fassung empfahl:

„Die niht im höheren Justizdienst angestellten Beamten, welche eine anderweite Anstellung nicht erhalten, werden einst- weilen in den Ruheftand verseßt. Denselben ift vorbehaltlich weitergehender wohlerworbener Rechte ein nach dem 8. 26 des Geseßes vom 31. März 1873, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, zu bemessendes Wartegeld zu gewähren. Die Berech- nung des dem Wartegelv zu Grunde zu legenden Diensteinkommens er- folgt nach den für den Fall der Pensionirung maßgebenden Grundsätzen.

Der Wohnungsgeldzushuß is mit dem für die Pensionirung geeen Dur{hschnittssaße dem übrigen Diensteinkommen hinzu- zurechnen.

Sie haben sich nach Anordnung des Justiz-Ministers der zeit- weiligen Wahrnehmung folher Aemter zu unterziehen, welche ihren Fähigkeiten und ihren bisherigen Verhältnissen entsprechen.

Während der Dauer dieser Beschäftigung erhalten sie ihr früheres Diensteinkommen unverkürzt und sofern die Beschäftigung außerhalb des Ortes ihrer leßten Anstellung erfolgt, die gesetz- mäßigen Reisckosten und eine von der Justizverwaltung nah dem erforderlichen Mehraufwande festzuscßende Entschädigung ;“

hatte der Graf von der Schulenburg-Beezendorf folgenden

Antrag gestellt :

H dem ® 103 folgende Faffung zu geben:

Abs. 1. Die nicht im höheren Justizdienst angestellten Beam- ten, welche eine anderweite Anstellung nicht erhalten, werden einst- weilen mit vollem Gehalt in den Ruhestand verseßt,

Abs. 2. zu streichen. :

Abs. 3. Der Wohnungsgeldzuschuß ist dem übrigen Dienst- einkommen hinzuzurechnen.

Abf. 4. Unverändert.

Abf. 5. Sofern die Beschäftigung außerhalb des Ortes ihrer leßten Anstellung erfolgt, erhalten sie die gesezmäßigen Reisekosten und eine von der Justizverwaltung nah dem erforderlichen Mehr- aufwande festzuseßende Entschädigung.

2) den §. 104 zu streichen.“ ; A

Nachdem der Antragsteller diesen Antrag befürwortet hatte, erklärte sih der genannte Regierungs-Kommifsar gegen denselben. Er glaube nicht, daß die Subalternbeamten ‘in Gemäßheit des Antrags völlig gleih mit den rihterlihen Be- amten M werden könnten, im Allgemeinen werde die Zurdispositionsstellung der Subalternbeamten mit # ihres Ge- haltes erfolgen, was schon, im Gegensaß zu den bestehenden Bestimmungen, eine Vergünstigung sei.

Hierauf wurde der Kommissionsantrag unter Ablehnung des Antrages des Grafen von der Schulenburg genehmigt. Auch die §8. 104 bis 110, sowie Titel und Ueberschrift des Ge- seßes, wurden sodann ohne Debatte nah den Beschlüssen der Kommission erledigt, und durch ¡Namensaufruf endlih das Geseß mit allen gegen 5 Stimmen angenommen. (Schluß der Sißung 35 Uhr.)

Jn der heutigen (22.) Sißung des Herren hauses, welcher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs - Kommissarien beiwohnten, und welche der Präsident um 12} Uhr eröffnete, trat das Haus zunächst in die Berathung des Gesetzes, betreffend den Forstdiebstahl, welhes vom Abgeordneten- hause in etwas veränderter Fassung an das Herrenhaus E gelangt war. Bei der Generaldiskussion empfahl der Herr Wever, den von dem Abgeordnetenhause hbe- schlossenen Abänderungen zuzustimmen. An der General- diskussion betheiligten sich weiter die Herren Graf Kospoth- Burau, Graf zur Lippe, von Knebel -Döberiß und Graf Brühl, welche si gegen die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, beziehungsweise für Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission aus)prachen, während die Herren Freiherr von Mir- bac, von Winterseld und Graf von der Schulenburg-Beetendorf die unveränderte Annahme der von dem Abgeordgetenhause be- shlossenen Aenderungen empfahlen. Bei Schluß des Blattes resumirte der Referent Herr Wever die Debatte und empfahl nochmals die Annahme der Beschlüsse des anderen Hauses, worauf der Geseßentwurf in der von dem Abgeordnetenhause beshlossenen Fassung en bloc angenommen wurde.

Im mweiteren Verlaufe der vorgestrigen s ißung des Hauses der Abgeordneten versuchte bei der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betr. den Forstdiebstahl, in der Spezialdiskussion der Abg. Windthorst (Bielefeld) eine Streichung der §8. 34 und 35 Oen, welche die auf Grund dieses Geseßes ausgesprochene Geldstrafe dem Beschä-

digten zusprehen. Das Haus lehnte aber diejen S ab en

und genehmigtedas Gese mit einigen unwesentlichen de- rungen.

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die evangelische Kirhenverfassung in der Pro- vinz Schleswig-Holstein und in dem Amtsbezirke des Konsistoriums zu Wiesbaden.

Der Abg. Dr. Brüel machte gegen diese Vorlage geltend, daß man si um die Beschlüsse der Synode in der ersteren Provinz gar nicht bekümmert, in der anderen die Synode ad hoc zusammengeseßt habe.

Der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor Dr. För- ster entgegnete hierauf, die Legalität des von der Regierung betretenen Weges könne nicht in Zweifel gezogen werden ; der consensus ecclesíae sei eingeholt und ertheilt worden. Die dur Kabinetsordre von 1871 geschaffenen Kreissynoden hät-

Nachdem noch die Herren von Knebel-Döberiß und Hobrecht die Annahme der Kommissionsbeschlüsse empfohlen

awer ami aerm mene Na E Um ONTEnTnT É Et,

ten den Entwurf einer Bezirks-Shnodalordnung begutachtet.

Fe e geschlossen werden müssen, so sei die jüdishe Schule dur Verfügung der Regie- rung zu Trier aufgelöst, und seien die Kinder in die städti- schen Schulen vertheilt. Die Synagogengemeinde habe sih an den als Lokalschulinspektor fungirenden Bürgermeister der Stadt Merzig mit dem Ersuchen gewendet, ihr in dem neu erbauten Kommunalschulhause für die Zeit, wo Unter- riht nicht ertheilt werde, ein Lokal für den jüdischen Religionsunterriht zur Disposition zu stellen. Die Stadtverordnetenvecrsammlung habe das Gesuch abgelehnt. Beschwerden bei dex Regierung und dem Ministerium seien erfolglos geblieben. Das Ministerium habe entschieden, es sei nicht zulässig, die Gemeindebehörden zur Einräumung des Schul- lokals behufs Ertheilung des jüdishen Religionsunterrihts wider ihren Willen anzuhalten. Die Petenten beantragen :

das Haus der Abgeordneten wolle das Staats-Ministerium ver- anlassen, unter Aufhebung der Ministerialverfügung die israelitischen Ginwohner von Merzig für berechtigt zu erklären, daß der jüdische Religionsunterriht in dem der Civilgemeinde gehörigen öffentlichen EGlementarschulgebäude erth-ilt werde.

Die Kommission beantragte den Uebergang zur Tages- ordnung, während der Abg. Götting die Petition der Staats- regierung zur Abhülfe überwiesen wissen wollte, indem er ausführte, daß bei aller Achtung vor der Selbstverwaltung das Haus es doch nit dulden könne, daß die Gemeinde- vertretungen folche Beschlüsse faßten. Nach der rheinischen Städteordnung hätten die jüdishen Einwohner von Merzig unzweifelhaft ein Recht an der Mitbenußung der öffentlichen Anstalten. Der Abg. Delius bemerkte dagegen, daß die jüdishen Synagogengemeinden niht nur für einen Lehrer, sondern auch für die nöthigen Lokalitäten zu sorgen hätten ; das Aufsichtsreht des Ministers dürfe jedenfalls niht dahin ausgedehnt werden, daß er berehtigt sei, den Gemeinden auf- zuerlegen, ihre öffentlichen Anstalten über die berechtigten An- sprüche hinaus zur Benußung zu überlassen.

Der Regierungskommissar Geheime- Ober - Regierungs- Rath Dr. Schneider trat den Ausführungen des Vorredners bei und bat um Annahme des Kommissionsantrages. Nach dem Geseß seien die jüdishen Synagogengemeinden verpflichtet, für alle Einrihtungen zu sorgen, die nothwendig seien, um jüdischen Kindern, die eine ristlihe Schule besuchen, den er- forderlichen - Religionsunterriht zu gewähren ; dazu gehören auch die Lokalitäten. Jedenfalls sei das Ministerium nicht in der Lage gewesen, den Beschluß der Gemeindvertretung von Merzig aufzuheben.

Der Abg. Hirsch äußerte sih dahin, die Frage habe keine untergeordnete Bedeutung, sie sei prinzipiell wihtig. Es han- dele sich um die Frage der Gleichberechtigung der «Juden. Die Staatsregierung habe anerkannt, daß die Juden ein Recht hätten, das Schullokak zu benußen, nur nicht für ihren Reli- gionsunterriht, für den sie felbst zu sorgen hätten. Mit der obligatorischen Form desselben sei aber zugestanden, daß er zu den nothwendigen Aufgaben des gesammten Elementarunterrihts gehöre; dann müsse ihm aber auch das Squllokal geöffnet werden. Er halte es für eine absolute Pflicht der Gemeinde, die Benußung zu gestatten, und für ein Recht der Aufsichtsbehörde, die Gemeinde zu dieser Pflicht anzuhalten. Ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinde geschehe damit nicht. Er bitte das Haus, den An- trag des Abg. Götting anzunehmen. Jn gleihem Sinne äußerte sih auch der Abg. Dr. Virchow. Der Abg. Rüppell sprach sein Bedauern aus, daß die Gemeinde Merzig si nit habe bereit finden lassen, das Lokal herzugeben, aber die jüdischen Mitglieder derselben hätten kein Recht, dies zu ver- langen. Ein Recht der Regierung, die Aufhebung des Be- {lusses zu fordern, bestehe ebenfalls niht. Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er stimme dem Antrage Götting nur in der Ansicht bei, daß er ausdrücke, die Regierung solle Abhülfe schaffen, so weit sie die geseplihe Befugniß habe, eventuell diese geseßliche Befugniß sich verschaffen. Die politische Ge- meinde habe nicht das Recht, ristlihe Volkss{hulen zu er- bauen und diesen Charakter beizubehalten, sobald nah Staatsgeseßen auch jüdische Kinder derselben überwiesen würden.

Der Re E Geheimer Regierungs-Rath

Haase, bemerkte hierauf, er habe keine Neigung, den Beschluß der Merziger Stadtverordnetenversammlung zu vertheidigen ; wenn das Haus ein Staatsgebäude wäre, wäre eine solche Entscheidung nicht getroffen worden. Nach den geseßlichen Bestimmungen sei die Synagogengemeinde verpflichtet, für den Religionsunterriht allein zu sorgen. Ein Anlaß, geseh- liche Bestimmungen für diesen Fall zu treffen, um der Re- gierung die Abhülfe zu ermöglichen, liege nicht vor. Der Abg. Cremer bedauerte ebenfalls den Beschluß der Gemeinde Merzig, erklärte aber, daß den Juden kein Forde- rungsreht zustehe, nur die Billigkeit sprehe für sie. Nachdem noch der Referent Abg. Lauenstein ausdrücklich hervorgehoben, daß in der Kommission Niemand das Vorgehen der Gemeinde gebilligt habe, wurde der Antrag Götting mit großer Majo- rität angenommen. (Schluß 44 Ühr.)

Jn der heutigen (68.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Negierungs-Kommissarien bei- wohnten, erhielt zunächst vor dem Eintritt in die Tagesord- nung der Abg. Dr. Lasker das Wort, um eine übec Hrn. von Diest-Daber gemachte frühere Auslassung zu berichtigten. Ohne Debatte erledigte das Haus in erstér und zweiter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nahtrages zumStaatshaushalt-Etat für das Jahr 1878/79.

Bei Schluß des Blattes begann die zweite Berathung

Das Resultat aber sei gewesen, daß die Wünsche und Be-

des Geseßentwurfs, betreffend die Regulirung des standes -

Vertagung der Kammern in Thätigkeit bleiben können, pes dies “aud hon bei früheren Geseßgebungswerken in Bayern der Fall war; erst wenn die Ausschüsse ihre Aufgabe erledigt haben, werden dann die Kammern wieder berufen

werden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 16. März. (W. T. B.)

Der Reli er Rattete gestern dem Prinzen Peter von Ol- denburg einen längeren Besuch ab. Für morgen sind Prinz Peter von Ss und der Prinz Alexander von Hess ux Hostafel geladen. di d (W. T. V.) 5 Bezüglih der Handelsvertrags- verhandlungen mit Deutschland erklärt die „Montags- revue“ neuerdings, es könne davon, bevor der autonome Zolltarif in Kraft getreten, keine Rede sein.

Schweiz. Bern, 16. März. (N. Zürch. 9g.) Der Berner Regierungsrath hat heute folgenden, gestern ge- aßten Beschluß öffentlih anschlagen lassen: „l. Jede all- fillige öffentlihe Demonstration Sonntag, den 17. und Montag, den 18. d. M., Seitens der sogen. Anarchisten und etwaiger weitere? Verbindungen und Personen, welche sih denselben bei diesem Anlasse anschließen sollten, ist von Po- lizei wegen unbedingt zu verhindern. II. Ueberdies wer- den auch Umzüge anderer Gesellschaften und Kreise für jene Tage untersagt. II. Die Militär-Direktion UL ér- mähtigt, zur Unterstüßung der verfügbaren staatlichen und städtischen Polizeigewalt das E Militär aufs Piket zu stellen und erforderlihen Falls aufzubieten. IV. Die Direk- tionen der Justiz und Polizei und des Militärs sind mit der weitern Vollziehung dieser Schlußnahme beauftragt und ins- besondere ermächtigt, die Ausführung der betreffenden Sichherheitsmaßregeln einem von ihnen zu ernennenden besondern Kommissär und Plaßkommandanten zu übertragen.

Niederlande. Amsterdam, 13. März. (Leipz. Ztg.) Die Zweite Kammer der Generalstaaten hat vor- gestern ihre Sißungen wieder aufgenommen. Die Vorberathung in den Sektionen über die Geseßentwürfe, S E den Primarunterrichht und das Anlehen, werden sofort statt- finden, nachdem die sehs neuen Abgeordneten, um welche die Mitgliederzahl der Kammer vermehrt wird, ihre Siße ein- genommen haben werden. Gestern haben die Stihwahlen, welche in den betreffenden Wahlkreisen nothwendig geworden waren, stattgehabt. Fn den Wahlkreisen Amsterdam, Rotter- dam und Winschoten sind entschiedene Anhänger des Mi- nisteriums Kappeyne gewählt worden, in Hilversum Baron Schimmelpenninck van der Dye, ein Führer der antirevolu- tionären (strengprotestantischen) Partei, welchem ein katho- lisher Kandidat gegenüber stand, und in Zevenbergen ein Katholik (mit 754 Stimmen gegen 745, die auf den Gegen- Kandidaten der Liberalen fielen).

Belgien. Gent, 17. März. (W. T. B.) Dem pt Bürgermeister und dem hiesigen Gemeinderath, welche egen einen Hirtenbrief des Bischofs protestirt atten, in welhem der Unterricht in den hiesigen Genieinde- qulen angegriffen worden war, wurde heute der Dank der Einwohnerschaft öffentlih dargebraht. Die Kundgebung, an welcher sich eine sehr zahlreiche Menge betheiligte, verlief in der größten Ordnung und Ruhe.

Großbritannien und Jrland. London, 16. März. (E.

C.) Die Königin wird mit dem gesammten Königlichen Hofstaat am Dienstag in London eintreffen und bis zum Schluß der künf- tigen Woche im Buckinghampalace residiren. Fm Ober- hause theilte gestern Earl Beauchamp mit, daß, dem Wunsche des Hauses entsprechend, die Königin eine Kommis sion zur Untersuchung des Verkaufes geistlicher O eA ein- seßen werde. Jn der heutigen Unterhaus /sißung erklärte der Kriegs-Minister auf Anfrage des Mr. M'Laren, daß unverzüglih zu Vertheidigungsarbeiten am Firth of Forth geschritten werden solle. Bei der Neuwahl eines Ünterhausmitgliedes für Hereford siegte der konser- vative Bewerber Oberst Arbuthnot. Gladstone erklärt in einem gestern veröffentlihten Schreiben ausdrücklih, daß er fest entschlossen sei, zur Zeit keine Beziehun- gen zu einem neuen Wahlbezirke anzuknüpfen. Von der Regierung wurde eine neue Nachtragsforde- rung im Betrage von 150 000 Pfd. Sterl. für das zu Ende gehende Finanzjahr an das Parlament gestellt, und zwar, um die Preissteigerung in den Lebensmitteln für das Heer auszugleichen. Bei der zu Uebungszwecken demnächst bei Salisbury stattfindenden Mobilisirung des 1. Armee- Corps wird General Sir Thomas Steele den Oberbefehl ühren. Die Admiralität hat von dex brasilianischen Srain die kürzlih vollendete Panzerfregatte „Jnde- endencia“ käuflih erworben. Brasilien gedenkt an Stelle dieses Schiffs kleinere, für seine Zwecke besser geeignete Fahr- zeuge bauen zu lassen. Das hp der vor Kurzem von der englishen Regierung um ungefähr 240 000 Pfd. Sterl., d. i. beträhtlih unter dem Herstellungspreise, angekauften beiden türkischen Panzerschiffe wird gegenwärtig, gleich dem ersten, mit aller thunlihen Beschleunigung der Vollendung _ entgegengeführt.

die nothleidenden Arbeiter zur Deckung ihrer dringendsten Bedürfnisse die Summe von 25 000 Frcs. angewiesen hat. 18. März. (W. T. B.) Bei den gestrigen engeren Wahlen in Marseille, Alais und Fougères wurden 3 repu- blikanische Abgeordnete zur Deputirtenkammer gewählt. Versailles, 16. Mäüts (W. T. B,) Die DepuU- tirtenkammer hat heute mit 331 gegen 67 Stimmen den Geseßentwurf, betreffend die Bewilligung von Mitteln zum Rückkauf von Sekundärbahnen, angenommen. Durch diesen Gesegentwurf wird die Regierung zur Aufnahme einer 3prozentigen amortisirbaren Anleihe bis zur Höhe von 500 Millionen Francs ermächtigt. Die Emission hat je nah dem Bedürfnisse nah und nah zu erfolgen.

¿ E Nr C N Ga R A s: Jtalien. Rom, 16. März. (W. T: B.) Der öster-

reihishe Botschafter beim Vatikan, Graf Paar, hat L Pose sein neues Beglaubigungsschreiben Überreicht.

Griechenland, Athen, 16. März. _(W. p 28 B.) Der frühere Präsident der Vereinigten Staaten, General Grant, hat sih von hier nach Neapel begeben. Dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Delyannis, gegenüber bemerkte der General, er werde stets eine hohe Achtung für das griechische Volk und seinen König bewahren. Er sei mehr als jemals davon überzeugt, daß Griechenland eine hervorragende Stellung unter deu Nationen einnehmen könne. i

18. März. (W. T. B) Nach hier vorliegenden Nachrichten sollen die Türken gestern bei Volo 1500 Mann Truppen ans Land geseßt haben.

Türkei. Konstantinopel, 17. März. (W. T. B.) Die bei Jenidsche in Thessalien und bei Katerina in der Nähe von Salonichi befindlihen Fnsurgenten sind. zurül- n worden. gelan bas „W. M d, d. Berlin, 16. d, M. meldet, ist die osmanische Gesandtschaft in Berlin au Grund authentisher Jnformationen in der Lage, die von deutschen Zeitungen gebrachien Telegramme über neuer- dings in Syrien, namentlich in den Städten Konia und Smyrna vorgekommene Unruhen als volllommen un- begründet zu erklären.

Numäánien. Bukarest, 16. März. (W. T. B.) Fn den Kammern ist ein Geseßentwurf über die Creirung eines neuen Ministeriums eingebracht, dessen Ressort die Verwaltung der Staatsdomänen und der Land- wirthschaft sein soll. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten soll in ein Ministerium für Straßen und Kommu- nikationen umgewandelt werden und die Leitung des Eisen- bahn-, Post- und Telegraphenwesens übernehmen. Die De- putirten und Senatoren haben gestern eine außer- parlamentarische Sißung abgehalten, in welcher die Regierung die Schwierigkeiten der Lage Rumäniens im Falle eines europäischen Krieges auseinanderseßte.

Dänemark, Kopenhagen, 14. März. (H. C.) Das Folkething erledigte gestern in dritter Lesung die Etats des Marine- und Kriegs-Ministeriums und trat heute in die Berathung des Budgets in sciner Gesammtheit ein. Die von der Majorität des Budgetausshusses beantragten Bewilligungen für ein neues Torpedoschiss, Verstärkung der Kopenhagener Seeforts, Torpedos u. s. w. wurden mit großer Majorität an-

enommen. Berg, der Führer der Radikalen, wurde wegen einer Angriffe auf die Moderaten mehrfah vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.

Afrika. Nach in Hamburg eingegangenen Nachrichten sind am ?. Januar d. J. Herr A. W. Gardener zu Mon- rovia als Präsident und Herr D. B. Warner als Vize - Präsident der Republik Liberia feierlih eingeseßt, sowie Herr W. A. Johnson zum Staats}ekretär ernannt worden.

Der rufssish-türkische Krieg.

St. Petersburg, 16. März. (W. T. B.) Der Kaiser hat heute Mittag 1 Ühr Reo uf Pascha empfangen. Der eihsfanzler, Fürst Gortschakoff, hat den Besuh RNeouf Paschas bereits gestern erwiedert. Der Austausch der Rati- fikationen des Friedensvertrages findet wahrscheinli orgen statt. /

. h E März. (W. T. B.) Der gestrige Empfang des türkischen Abgesandten Reouf Pascha dur den Kaiser wird von dem „Regierungsboten“ (meldet mit dem Hinzufügen, daß der Kaiser gegen Ende der Audienz sich den Sohn Reouf Paschas, Schachir Bey und den Sekretär desselben, Risa Bey, vorstellen ließ. Der „Golo s“ erfährt, daß der St. Peters- burger Magistrat auf Befehl des Ministers des Jnnern zur Ausstellung von Listen solcher BOSE geschritten sei, welche für geeignet erachtet werden, Stellungen als D ffiziere in der Miliz, falls dieselbe aufgeboten wird, zu bekleiden. (W. T. B.) Die Ratifikationsurkunden des russish-türkischen Friedensvertrags sind heute ausgewechselt worden, die Publikation des Vertrags wird CIHN, sobald derselbe den Großmächten mitgetheilt worden ist. Reouf Pascha tritt sofort die Rückreise nah Konstantinopel an. Für die allmählihe Rückkehr der russishen Armee in der Türkei find bereits die erforderlihen Vorbereitungen ge- troffen. Die Garde seßt sih zuerst in Bewegung und wird

tion und weist ferner darauf hin, daß die von England er- A eliea formalen Schwierigkeiten durch die bevorstehende

ublikation des Friedensvertrages als beseitigt zu betrahten

seien.

(W. T. B.) Wie der „Pol. Korr.“ aus Athen gemeldet

wird, haben si in Folge der Ausschreitungen der irre-

gulären türkishen Truppen 32 christlihe Familien aus Trustena auf griechisches Gebiet geflüchtet. Aus Bukare st

wird der genannten Korrespondenz berichtet, daß die rumänische

Regierungdie Auslieferung dertürkishenGefangenen vorbereite. Die rumänische Regierung stehe in Unterhand- lung mit den russishen Behörden wegen der für Benußung der Post-, Telegraphen- und Eisenbahneinrihtungen schuldigen Summen und wegen der Entschädigung der rumänischen Grundbesißer.

r 17. März. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Konstantinopel telegraphirt, es seien in Folge der neuerdings dort herrschenden Gäh- rung und in Folge der stattgehabten Verbreitung auf- rührerisher Plakate militärishe Vorkehrungen, ins- besondere Patrouillengänge bei Tag und bei Nacht, ange- ordnet. Man erwartet die Ankunft der Truppen, die in Schumla und Varna standen, sowie von 16 000 Egyptern. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Konstantinopel von gestern: Der englische Konsul in Adrianopel, Blunt, ist heute hier angekommen, da die Russen in Anbetracht der dermaligen Verhältnisse es ablehnen, das Konsular-Corps in Adrianopel und Philippopel anzu- erkennen,

Nr. 5 des „Marine-Verordnungs-Blattes" hat fol- genden Inhalt: Gestellung dienstfreier Burschen für die im aktiven Dienst befindlichen Admirale, welche einen höher:n Rang als den der Contre-Admirale bekleiden. Modifizirung des §. 14 der Bes stimmungen über das Scheibenschießen der Marinetheile vom 21. März 1876. Einberufung der Offiziere des Beurlaudtenstandes zu den Uebungen. Zusaßbestimmung zum §. 5 des Reglements über die Geldverpflegung der Marine im Frieden, Depönirung der Beiträge für die Marine-Dffizier-Dispositionskassen. Leplißer Badeangelegenh:it. Besaßzungsetat für S. M. Dampfkanonenboop „Otter“. Gleihmäßige Benußung der Dampfkessel an Bord S. M. Schiffe und Fahrzeuge. Abänderung des Rechnungswesens über den Krankenproviant an_ Bord. Zusammenstellung über die im Laufe des Jahres von den Marinetheilen vorgenommenen Schießübungen. Einlösung von aufgerufenen preußischen Kassenanweisungen. Ab- \{luß von Proviant-Lieferungskontrakten durch die Stations-Inten- danturen für die Zeit vom 1. April 1878 bis zum 31. März 1879, Abführung der Beiträge für Errichtung eines Denkmals des E Prinzen Adalbert von Preußen, Königliche Hoheit. erwendung von Lachs in der Schiffsverpflegung. Die bei Neu- anfertigung von Salutkartuschen für 12 em Ringkanonen zu nehmende Ladung. Verzeichniß derjenigen Erlasse und Verfügungen, dur welhc die in den Schiffsbücherkisten enthaltenen Reglements 2c. bezw. die in den Marine-Verordnungsblättern abgevruckten JIn- struktionen abgeändert bezw. erläutert worden sind, für das 11. Halb- jahr 1877, Personalveränderungen. Beaachrichtigungen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesund- Let CEnte find in der zehnten Jahreswoche von je 1000 Be- wohnern, auf den Jahresdurhschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 25,8, in Breslau 30,0, in Königsberg 29,7, in Cöln 22,5, in Frankfurt a. M. 25,0, in Hannover 20,7, in Cassel 20,6, in Magdeburg 32,9, in Stettin 28,2, in Altona 27,4, in Straß- burg 36,3, in München 45,4, in Nürnberg 38,0, E f ain 43,1, in Dresden 25,3, in Leipzig 22,2, in Stuttgart 30,0, in Braunschweig 27,3, in Karlsruhe 17,3, in Hamburg 28,3, in Wien 32,5, in Budag-

est 44,1, in Prag 40,2, in Triest 40,7, in Basel 35,6, in Brüssel 22,8, n Paris 28,1, in Amsterdam 26,1, in Kopenhagen 23,1, in Stockholm 26 3, in Christiania 22,8, in St. Petersburg 59,6, „in Warschau 36,4, in Odessa 30,4, in Bukarest 37,3, in Rom 42,4, in Turin 36,9, in Athen —, in Lissabon 32,6, in London 23,1, in Glasgow 26,0, in Liverpool 24,7, in Dublin 32,0, in Edinburgh 30,6, in Alexandria (Egypten) 36,1. Ferner aus früheren Wochen in New- York 22,6, in Philadelphia 19,6, in Boston 18,1, in Chicago 13,8, in San Franzisko 18,6, in Calcutta 35,2, in Bombay 45,7, in

dras 83,7. /

A Die beim Wodthenbeginn in Nord- und Süddeutf chland vorherrs{chen- den nordwestlichen Luftströmungen gingen um die Mitte der Woche all- gemein in südwestlihe und in der zweiten Wochenhälfte wieder meist in nordwestlihe Windrichtungen über. Der Windwechsel war von Schneestürmen und häufigen Niederschlägen begleitet; die Tem- peratur der Luft sank an den meisten Stationen unter —0 Grad R. (in Conitß bis —3,6 Grad R.). Das Anfangs hohe Barometer sank rasch und tief und stieg nur erst am Schluß der Woche wieder ein wenig. Die Gesammtsterblichkeit ist in den deutschen Städten im Verhältniß zur vorangegangenen Woche etwas - geringer geworden. Die Sterblichkeitsverhältnißzahl sank von 29,0 der Vorwoche auf 28,1 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berehnet) und zeigt in den meisten Städtegruppen, wie auch im Allgemeinen, eine geringe Ab- nahme der Sterblichkeit des Säuglingsalters, fowie derjenigen der höheren Altersklassen, nur in den östlihen Städtegruppen, sowie in München, ist die Säuglingssterblichkeit gestiegen. : j

Unter den Todesursahen zeigen von den Infektionskrankheiten Masern (in Königsberg, Berlin, Pest, Paris) und Darmkatarrhe der Kinder (in Berlin, Wien, München) ein häufigeres Vorkommen. Ty- phöôse Fieber verliefen im Allgemeinen in Deutschlaud milder. In Bromberg und Stettin tritt der Unterleibstyphus, in Breslau der Slecktyphus epidemish auf. Aus ‘leßterer Stadt sind in der Be- richtswoche 31 Erkrankungen und 2 Todesfälle, aus Danzig 1 Todes- fall am Flecktyphus gemeldet. Auch in St. Petersburg und Bukarest

rankreich. Paris, 15. März. (Fr. C.) Jn den Abgeord- uta erregte heute die Meldung dcs „Petit Méridional“,

einige Zeit in der Nähe von Kiew Ruhequattiere beziehen.

herrschen diese Epidemien-noch heftig. Scharlachfieber und Diphterie