1878 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Zweifel, daß auc die vórliegenden Ersparnisse ihr gehörten, was schon aus den bona fide g ten Ausgaben für die Konservenfabrik in Mary 2c. hervor deren ‘nachträgliche Bewilligung die Kommission empfehle. Die Finanzverwa n g au der Meinung gewesen, daß diese Gelder jeßt forme

ì Reiche gehörten, sie habe aber geglaubt, daß in Nülsicht auf die Entstehung dieses Fonds die Billigfeit fordere, diese

ände der Armee on ihre Bedürfnisse zugehen zu lassen. So sei

die Regierungsvorlage entstanden mit dem Grundgedanken unabhängig von der jeweiligen Finanzlage des Reiches au in s{wierigen Verhältnissen die Mittel für die angegebenen Zwecke zu gewähren. Er bitte, die Regierungsvorlage anzu- nehmen. Der Abg. Richter (Ha en) motivirte hierauf seinen An- Bag dem Hinweis, ab die Offiziere ihr Leben au bei soliden Privatgesellschaften versichern könnten, daß man mit demselben Rechte eine gleiche Jnstitution für die Reichs-Civil- beamten enen müßte und daß der Reichssäckel nach dieser einmaligen Bewilligung auch | ferner für diesen Zweck werde in Anspruch genommen werden.

Hierauf entgegnete der Bevollmächtigte zum Bundesrath, General-Major von Voigts-Rheßtz:

Die Lebensversicherungsanstalt, von der die Rede ist und zu deren Garantirung ein Fonds von 3000 050 # niedergelegt werden soll, ist nicht eine Idee neuesten Datums, insofern sie {hon in der preußischen Armee N, aber in deren engem Rahmen nicht ausführbar warz; eine Erscheinung, die bei solchen Instituten, welche auf Gegenseitigkeit gegründet sind, natürlich ist. Erst später konnte der Ge- danke ausgeführt werden, als die Armee ihre jeßige Ausdehnung gewon- nen hatte. Das Datum der Schöpfung: „der 1. Juli 1872“ weist deutli darauf hin, daß die Nothstände des leßten Krieges dazu führten, sie so _schneli als möglich ins Leben zu rufen. Sie werden Sich, wenn Sie die Verhältnisse etwas näher ins Auge fassen, davon über- zeugen, daß es sich wirklich um Beseitigung einer Kalamität handelt.

Es wird Niemand behaupten, day die Gehälter der Offiziere und Beamten derart zugeschnitten sind, daß erhebliche Ersparnisse von denselben gemacht werden könnten; ebenso ift ein Nebenerwerb ausgeschlossen, von dem die Familie eines verstorbenen Offiziers oder Beamten sich erhalten könnte. Es ift ferner bekannt, daß wir cine Staatswittwenkasse, wie sie in anderen Ländern besteht, nicht haben. Mit Zahlung des Gehalts für den Gnadenmonat is jede Verpflichtung des Reichs gegen seine Offiziere und Beamten erloshen. Die Militärwittwenkasse ift sehr theuer, und relativ wenig ausfömmlih; unbemittelte Offi- ziere pflegen sich wegen der hohen Prämien mit dem höchsten Saße, den sie überhaupt wählen können 500 Thlr. niht gleich ein-

ukaufen, sondern dies meistentheils hinauszuschieben, um bei einer Wbäteren Gehaltserhöhung das Versäumte nahzuh. len, mas nur zu oft unterbleibt. Wenn nun eine Wittwe auch bereÞtigt ist zum Empfange einer De nah dem Tode ihres Mannes, so muß sie noch das sogenannte

arenzjahr warten, che sie thatsächlich in den Genuß der Pension tritt, weil der Mann das Antrittsgeld zu zahlen außer Stande war, und deshalb nur einen Wechsel eingelegt hat, der im ersten Jahre nah seinem Tode eingelöst werden muß. Unter solchen Umständen fann es nicht Wunder nehmen, daß aus den voraufgeführten Mitteln irgend eine sofortige oder eine ersprießlihe Hülfe für die Hinter- bliebenen dauernd zu schaffen nicht möglich ist. Nun hätte man auf die Lebensversicherung zurückgreifen sollen, wie jcder andere Un- bemittelte dies thut; aber dem trat der Uebelstand entgegen , daß die Lebensversicherungsgesellshaften Offiziere für die Kriegêgefahr über- haupt nicht versicherten oder ganz exorbitante Prämien Tbiciea Ein

Beispiel, welhes mir unter Anderm bekannt geworden und es iebt deren mehrere möge mir gestattet sein hier speziell anzu- hren: Ein Offizier hatte sich in jungen Jahren verheirathet und

seine Familie mit 10 i

eingektauft j er blieb vor dem

ei

000 Thlrn. in eine Lebensversicherungsgesellschaft einde als General; die Lebensversiche- rung, obglei er bis zuleßt alle Prämien richtig bezahlt, verfiel, die Wittwe hat nicht einen Pfennig bekommen, und solche Fälle sind, wie gesagt, öfters* vorgekommen. : Nun behauptet Hr. Richter zwar, die Lebensversiherungen wären ja auch geneigt, darauf einzugehen, Offiziere für Kriegs- “gefahr mit“ zu versihern. Das is aber erst eine Folge L Errichtung unserer Militär - Lebensversicherungs8gesellsd aft. Wir haben, bevor wir zu dem endlichen Entschluß gekommen sind, ije zu gründen, mit den verschiedensten Lebensversicherungsgesell- haften uns direkt in Verbindung geseßt, haben aber sehr wenig Entgegenkommen bei unsern Verhandlungen gefunden. Wenn Hr. Richter sagt, daß man nur eine Versicherungsprämie von 6 0/9 ge- fordert, so bemerke ih, daß dies 69% Naa auf die seitherige Prämie ist; also immerhin s{chon keine unerheblihe Ausgabe. Es Liegt nun dieser Militär-Lebensversicherungsgesellsbaft nicht die Idee zum Grunde, Kapitalien von solcher Höhe zu versichern, daß daraus eine auskömmliche Rente für die Hinterbliebenen dauernd beschafft werde; vielmehr foll im Allgemeinen nur eine Summe zur Diépo- sition gestellt werden aus der, um es mal so zu nennen, der erste Anprall der dringendsten Bedürfnisse befriedigt werden kann. Es kann sfich Jemand von 100 # bis höchstens auf 20000 M4, ganz ausnahmsweise auf 30000 M versihern; die Rente felbst von 30 000 6 würde nur eine uagenügende sein zur Erhaltung einer e! die Prämie dagegen wäre sehr hoh. Der eigentliche Zweck leibt, diejenigen Ausgaben, die erforderlich sind beim Eintritt eines Todesfalls, also Bearäbniß, eventuell Verlegung des Wohn- Cher aus einem theueren Ort in einen billigeren, die Etablirung eines kleinen Geschäfts, die Bezahlung der Rü- stände, die die Krankheit verursahte und drängende Rechnungen zu bezahlen, um wenigstens das Andenken des Verstorbenen in Ehren zu halten und felbst aus der ersten und größten Noth herauszukommen. Hr. Richter meint nun, die Anstalt würde, wenn Sie 3 Mill. Mark aus dem Ersparnißfonds zu ihrer Sicherstellung bewilligten, das Reich in Mitleidenschaft ziehen derart, daß, wenn es dermaleinst mit Einnahme und Ausgabe nicht recht stimmte, das Reich moralisch verpflichtet wäre, mit Reichsmitteln beizuspringen. Meine Herren! Ihre Kommission hat diese Eventualität genau erwogen und den Regie- rung8entwurf zur Beseitigung jeden Zweifels dahin modifizirt, daß dieser Garantiefond nicht in die Verwaltung des Reihs8-Invalidenfonds treten solle; sie hat ihn der Versicherungsgesellshaft gänzlich über- wiesen und es damit ausgesproch:n, daß das Reich fernerhin keine Verpflichtung übernehme. Meine Herren! Die Lebensversicherungsgesellshaft is eine Schöpfung einer Privatgenossenshaft; die Armee hat sie für \ih ge- ündet und will ihr eine Avsdehnung geben so weit, wie sie inner- lb ihres Rahmens es irgend kann ; je weiter sie die Grenze stecken darf, desto vortheilhafter ist es ja natürlih. Hr. Richter meint ferner, es sei durhaus nit gerechtfertigt, daß diese Versicherungs- Gesellschaft für die Armee begründet werde, da ja bei den Civil- beamten analoge Einrichtungen nicht existirten; die Offiziere sogar relativ besser gestellt seien als die Beamten vom Civil. Meine rren! Das ist wahr, aber es ift auch nicht ganz wahr. Wenn m Civil und ih weiß, daß dies schon vielfah geschehen is größere Gruppen zu einem genossenschaftlichhen Zwecke zusammentreten, 3. B. in Fürsorge auch für thre Hinterbliebenen, so würde dem a nichts entgegenstehen, wie z. B. Krankenkassen, Altersversorgungs- nstalten u. dergl. Was nun aber die bessere finanzielle Lage der Offiziere gegenüber dem Civil betrifft, so ist mir thatsächlich kein Unterschied bekannt; beide haben keinen Anspruch auf besondere Staatshülfe ; der Civilbeamte hat gleihfalls Ansprüche auf das Kadettencorps wie die Offiziere; wenn mehr Offiziere im Kriege ga die Kinder hinterlassen, so ist es natürli, daß sie zuerst ] ücfsichti t werden, das {ließt aber nicht aus, daß Kinder ver- ftorbenec Civilbeamten ebenfalls berücksihtigt werden. Nun hat fernerhin der Hr. Abg. Richter einen Unterschied ge- macht zwischen der Lage von Öffizieren und Unteroffizieren, die im

“blieben sind; und selbst da ‘ist die Fassung des An

Kriege geblieben sind, zu Ungunsten derer, die in Friedenszeiten ge- storben find. Wenn i einen Unterschied machen darf, so stellt er si wesentlich anders, nämli so, daß für die im Frieden Verst-rbenen mehr geschehen mußte. Ds dem Invalidengesez ist nämlich für die Unteroffiziere und dic Offiziere in gewisser Weise FIOTlorgs greunsen.: Da beißt es in dem §8. 41 für die Offiziere, daß für die im Kriege (Sebliebenen, an erlittenen Verwundungen während des Krieges oder später Gestorbenen, ferner für die im Laufe des Krieges Erkrankten oder Beschädigten und vor Ablauf eines Jahres Gestorbenen den hinterbliebenen Wittwen eine Unterstüßun werden soll derartig, das diè Wittwe von Generalen 500, von Stabsoffizieren 400, von Haupt- leuten und Subalternoffizieren 300 Thaler gezahlt werden. In ana- loger Weise sind, wenn au geringere Säße für die Hinterbliebenen der Unteroffiziere ausgeworfen. Auch für die Kinder solcher Eger uvd Unteroffiziere find Gelder bis zu 60 resp. 75 Thlr. ausgeseßt. Anders liegt die Sache für die, welhe nicht in Folge des Krieges, sondern im Frieden gestorben sind und eine Familie hinterlassen haben. Weil dieser Familie keinerlei Hülfe wird, so ift es gewiß gerechtfertigt, daß hier kein Unterschied rg Friedensverhältniß und Kriegsverhältniß gemacht werde; es bleibe Jcdem überlassen, ob und wie ho er sih in die Lebensversicherung einkaufen will.

Scließlih hat der Hr. Abg. Richter einen Vergleih zwischen dieser Lebensversicherungsanstalt und der Wittwenkasse gezogen ; namentlich wie si feit ihrem Entstehen bis jeßt die Staatsbeiträge erhöht haben und wie ursprünglich au mit dieser ganz andere Pläne beabsichtigt gewesen, als späterhin sich daraus entwidelt haben. Dieser Vergleich und die Anführungen erscheinen auch nichi ganz zu- treffend. s ist nämlich in dem Geseß von 1792 ausdrülich ausgesprochen, daß die Staatsbeiträge nicht fixirte, sondern fakultative scien, da heißt es: :

Den Plan, welchen Se. Königlihe Majestät hierzu ausarbeiten lassen, gründet sih auf die Vorausfehung, daß die Kasse sih durch die Beiträge der dab-i interessirten BDffiziere in Friedenszeiten zum Theil selbst erhalten kann und Se. Königliche Majestät nur eine g ewilte, durch die Berechnung ausgemittelte, Summe jährlich zuzuschießen brauhen, wogegen Se. Königliche Majestät die Pensionirung der durch Krieg entstehenden Wittwen ledigli6 allein übernehmen und dazu ein besonderes ansehnliches Kapital bestimmt haben 2c. 2c. T

Also, meine Herren, wenn bei der Wittwenkasse zu Anfäng ge- ringe Beiträge: gezahlt worden sind, so lag dies natürlich darin, daß bei ihrer Gründung nur wenige Wittwen empfangsbcrehtigt waren, als im Laufe der späteren Zeit. Die Höhe der Staatsbeihülfe hat übrigens sehr ges{chwankt; zeitweise fiel fie ganz aus, dann steigerte sie ich und fiel wieder. So hat zuerst der Beitrag bis zum Jahre 1840 15 000 Æ, später im Jahre 1841 39 000 4, 1843 77000 M betragen. Dann steigerte er fi bis zum Jahre 1873 auf 837 000 4, dazwischen liegen die Kriege von 1866 und 1870/71 und ift jeßt {hon wieder zurückgegangen auf 660 000 4 und wird voraussichtlich noch weiter fallen. Wollte man nun eine Analogie finden, so würde sie nicht so bedeaklich sein, wie sie Hr. Richter ansieht. Jch betone aber nochmals, die verbündeten Regierungen sehen die Dotation der Kasse mit 3 Millionen so an, als ob sie ein für alle Mal geschehen sei und als ob weitere Verpflichtungen damit Seitens des Reichs nicht übernommen werden.

Was nuaäa den Antrag des Hrn. Richter anbetrifft, so ist er ja ganz außerordentlich dankenswerth und würde unter anderen Umständen auch äußerst acceptabel sein; nämlich wenn es sich darum handelte, daß noch 3 Millionen disponibel gestellt werden sollten; in diesem Falle würde die Heeresverwaltung gewiß mit beiden Händen zugreifen. Wie es aber jeßt liegt, meine Herren, habe ih, glaube ich, zur Evidenz erwiesen, daß es sh um Beseiti- gung eines großen Nothstandes handelt, und dieser Nothstand trifft die Hinterbliebenen der im Frieden Verstorbenen und der im Kriege Gebliebenen gleichmäßig; die Hinterbliebenen der im Kriege Geblie- benen sogar noch weniger, als die anderen. Wenn ih nun auf den Antrag selbst näher eingehen darf, so sehen Sie, daß Hr. Richter nux für die HinterbliebetCz derjenigez gesorgt hat, F im Kriege ge-

rages doch auch derartix, daß, wenn man ihn genau ansieht, er nur pro praeterito, aber nicht pro futuro wirkt. Die unmittelbare Folge würde sein, daß diese 3 Millionen über kurz oder lang wieder zurückfielen, wenn nämli keine Pensionen für die aus früheren Kriegen zu Unterstütßenden mehr zu zahlen wären; ja, es liegt hier noch eine andere Gefahr vor; es könnte füglich in einem der nächsten Budgets eine Herabsetzung um so viel eintreten, als nachweislich Pensionäre oder Hinterbliebene verstorben sind. Also wie der Antrag einmal gefaßt ist, und als Ersaß für den Kommissionvorshlag is er für die verbündeten Re- gierungen nicht acceptabel; wir können nur dringend bitten, daß Sie dem von Ihrer Budgetkommission formulirten Arlt. I. Ihre Zustimmung ertheilen wollen. i

Der württembergishe Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheimer Kriegsrath von Mand, bemerkte, nah dem Antrage Richter. würde sih die Vorlage von dem Grundgedanken ent- fernen, daß die einzelnen Kontingente verhältnißmäßig an dieser Wohlthat partizipirten und den auf sie entfallenden aliquoten Theil selbständig verwalten sollten. Das württem- bergishe Kontingent würde dadur benachtheiligt werden. Er bitte also, den Antrag Richter abzulehnen.

Der bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath, General- Major von Fries, trat der Ausführung des Vorredners mit dem Hinweis bei, daß nah dem Richtershen Antrage das bayerische Kontingent viel \{chlechter wegkommen werde, als nach den Komitiionabors@lügeit Bayern besiye eine ziem- lih reich dotirte Wittwenkasse, wodurch die Hinterbliebenen bayerischer Offiziere in Rüchsiht auf ihre Unterstügungs- bedürstigkeit besser gestellt seien, als die der Offiziere anderer Kontingente, und daß die ersteren deshalb nah dem Antrage Richter weniger Unterstüßungen erhalten würden, als wenn die Kommissionsanträge zur Annahme gelangten. A

Der Abg. Dr. Lucius erklärte, daß seine Partei wie in der Kommission aus den in der ersten Berathung hervor- gehobenen Gründen, namentlich in Rüdsicht auf die Ent- stehung dieses Fonds prinzipaliter für die Regierungsvorlage, eventuell für die Kommissionsbeschlüsse stimmen werde. Jm leßteren Falle hoffe er, daß diese Positionen im Ordinarium stets anstandslos bewilligt würden. Abänderungsanträge Li er aus Rücksicht für die Geschäfte des Hauses nicht gestellt und er hätte gewünscht, daß andere Parteien dieselbe Resigna- tion geübt hätten. Der Antrag Richter sei zwar acceptabel ; da die Regierung die Kommissionsvorschläge aber vorziehe, werde er für die leßteren stimmen. ;

Sodann crgriff das Wort der Bevollmächtigie zum Bun- desrath, Dircktor im Reichskanzler-Amt, Dr. Michaelis: Er wolle diesen Gn noch von finanziellem Standpunkt aus beleuc.ten. Neben verschiedenen einmaligen Bedürfnissen solle hier ein Stiftungsfonds geschaffen werden, welcher dur zinsbar angelegte Kapitalien die Erfüllung der geforderten Mee sichern solle, ohne in Zukunft den Etat zu belasten.

ieser Grundgedanke, ifi der LLHELE dieses Fonds und den angegebenen humanistishen und militärishen Zwecken entsprähe, habe in der Budgetkommission eine durch- shlagende Kritik nicht erfahren. Das Streben der Kommission sei nur dahin gegangen, die Ausgaben in den Etat einzustellen und die Kapitalien einzu- ziehen, um die Matrikularbeiträge des laufenden Etatsjahres zu vermindern. Sie sollten den Uebergang erleichtern, fie be- lasteten aber die Zukunft. Zu welhem Abschluß habe denn nun die Budgetkommission den Etat pro 1878/79 gebracht ?

Das Defizit sei en A mehr nominell, sondern in Wirklichkeit da. Zum erstén Male in diesem Jahre seien die regel- mäßigen “i A4 eringe als die regelmäßigen Aus- gaben. Es fjeien 4155 Millionen ordentlihe und 120 400 000 & einmalige Ausgaben. Dem - gegenüber ständen formell 116462000 F außerordentliche Zu- schüsse, so daß also scheinbar vier Millionen der ein- maligen Ausgaben durch die ordentlihen Einnahmen gedeckt würden. Jn Wirklichkeit verhalte sich die Sache an- ders. Unter den ordentlichen Einnahmen figurirten 2 200 000 4 für Erlös von Grundstücken der Militärverwaltung. Dieselbe Summe sei für Ersaßbauten in Ausgabe gestellt. Diese Po- sition trage mehr den Charakter eines Zasereriedtliben ZU- \husses. Die Kommission habe die Zölle und Verbrauchs- steuern um 4068 000 M gegen den Regierungsentwurf erhöht. Dieses Ergebniß sei namentli im Hinblick auf das Resultat der Tabaksteuer im Be 1877/78 sehr ee und es würde si empfehlen, diese Position bis zur dritten Lesung nohmals zu revi- diren. Es figurirten ferner in den regelmäßigen Einnahmen 7 324 000 M aus zinsbar belegten Reichsgeldern. Diese seien aber nur vorübergehend aus der französischen Kriegs- kostenentshädigung disponibel, die Einnahme sei also keine regelmäßige. Es bleibe demnach eine ordentlihe Einnahme von 405 Millionen im Gegensaß zu einer ordentlihen Aus- gabe von 4154 Millionen. Die Differenz betrage also 104 Mil- lionen. Bei dieser Sachlage dürste sih eine nohmalige ein- gehende Erwägung darüber empfehlen, ob nicht der Einziehung von Kapitalien zur Deckung MULOE NGEE ürfnisse die Be- willigung, wenn nicht der Tabaksteuer, so doch einer geeigne- ten und einträglichen Stempelsteuer zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen den regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben des Reichs vorzuziehen sei.

Der Abg. Nichter (Hagen) beantragte, seinem Antrage folgenden Zusaß zu geben: Württemberg foll 165 900 f, Bayern einen seiner Bevölkerungszahl entsprehenden Betrag erhalten, Der Abg. Dr. Zimmermann sprach \ich für den modifizirten Antrag Richter aus und erklärte sich namentli gegen die Zwangsversiherung der Offiziere.

In Bezug hierauf erklärte der Bevollmächtigte zum Bun- desrath General von Voigts-Rheßt:

Meine Herren! Jch{ kann zunächst Akt davon nehmen, daß so- wohl, was die Organisation als was die Verwaltung und die Sicher- heit des Fonds anbetrifft, keine Einwendungen, auch nicht vom Herrn Vorredner, erhoben sind, Anstand dagegen hat in den Motiven die Stelle erregt, wona gesagt worden ist:

Soll dies Institut aber den Erwartungen entsprechen, so muß auf der cinen Seite der Eintritt in dieselbe wesentlich erleichtert, auf der anderen Seite maßte denselben durch Beitrittszwang, Nor- mirung einer obligatorishen Minimalversiherung und Erhöhung der Marimal-Versicherungssumme eine möglihste Ausdehnung und intensive Wirksamkeit gegeben werden.

Meine Herren ! Der Zwang ist so gedacht: wenn nunmehr eine Summe von 120000 Æ Zinsen dem Fonds zufließt, die seither durch die in §. 2 gewährte Garantie nicht zugeflossen ist, dann ist man in der Lage, die Minimalbeträge noch herunterzuseßen in den Prämien und darf füglih verlangen, daß die Offiziere bei ihrer Ernennung zum Beitritt zu dieser Anstalt sich bereit erklären. Und, meine Herren, liegt denn darin etwas so Hartes, wenn man von Jemand verlangt, daß er eine Summe sagen wir von 300 # bei seinem Tode mit 47 # für das Jahr versichern kann und damit weiß, daß er diejenigen Anforderungen, die an ihn un-

mittelbar nah seinem Hinscheiden gestellt werden müssen, befriedigt.

sicht ?

Nun haben die beiden Herren Vorredner bereits berechnet, daß auf jeden Kopf der 13 000 Offiziere so stark ist das preußische Kontinent bei 120 000 K Zinsen 8 4 kommen; es wird also möglich sein, eine Minimalprämie für die erften niedrigsten Beiträge zu fordern und dadurch also der Gesellschaft die erforderliche größere Ausdehnung zu versichern. Dagegen hat Niemand daran gedacht, jedem Dffizier, der in der Armee steht, von vornherein jeßt einen Zwang aufzulegen, er solle beitreten; nur der junge Zuwachs soll sich zu der Minimalsumme verstehen. Es is nmcht daran zu zweifeln, daß jeder bereit sein wird, im allgemeinen Interesse diese Verpflichtung zu Übernehmen, ohne dagegen zu opponiren, unbeschadet seiner Rechte, wenn er glaubt, sih nicht fügen zu sollen und zu wollen.

Ferner, meine Herren, ist gesagt, es wäre die Ueberlassung dieses Fonds von drei Millionen an die Gesellschaft als Unterstüßung im Prinzip fals{ch urd abermals falsch; man jolle ihr keine Kapitalien geben, sondern die Gesellschaft solle, wie es hier in dem Statut vor- liege, aus ih selbs diese Kapitalien beschaffen. Freilih, meine Herren, das würde und könnte geshehn, namentlich wenn wir einen längeren Frieden haben; aber daraus, meine Herren, bekommen wir noch keinen Zuschuß. Den Zuschuß von 120000 4 wollen wir ge- brauchen, um eine Erleichterung des Beitritts herbeizuführen und dadurch auch eine Erweiterung der Anstalt. Diese Erweiterung ift {con eine recht erfreuliche gewesen, Denn von dem nominellen Stand von 13 000 Offizieren (die älteren Offiziere sind seither fast gar nicht beigetreten, weil die Beträge für sie doch sehr erhebliche sind) waren \{chon bei Aufstellung des Etats 5000 als Mitglieder an- gegeben. Augenblicklich find es ohne irgend welchen Zwang schon 5900, und wir können mit großer Bestimmtheit annehmen, wenu das Institut sich erst mehr eingelebt hat es ist ja ganz neuen Ur- sprungs dann wird Jeder von selbst auf den Gedanken kommen, eine kleine Summe zu versichern, und wenn es nur 300 bis 500 4 wären. Das übersteigt die Mittel niht und man weiß doch, daß wenn man die Augen zumabt, die Kosten für das Begräbniß vor- handen, ohne daß andere Leute zutreten; daß die kleinen Rückstände bezahlt werden können, und zwar aus eigenen Mitteln, die man aus seinem Gehalte erspart oder gewonnen hat, Sie werden zugeben, daß für cinen derartigen Zweck es doch nicht zu viel zugemuthet heißt, jährlih einige Mark zu opfern.

Nachdem noh der Abg. von Hölder für den Antrag des Abg. Richter und der Referent Abg. Benda dagegen gésprochen hatten, wurden die ersten drei Artikel nah den Kommissions- beshlüssen genehmigt. A

Für den Fall der Annahme dieser ersten drei Artikel be- antragte die Budgetkommission, für die anderen Zwecke, zu denen die Regierung Bewilligungen aus diesen Ersparnissen verlangt, nachträglich, circa 2 000 000 6 in den Etat aufzu- nehmen. Darunter befinden sih 53 000 4 zur Begründung von Freistellen im Kadettencorps. 0

‘Der Referent, Abg. von Benda, motivirte den Kom- missionsantrag damit, daß in den leßten Jahren der Mangel an Offizieren immer mehr zugenommen, und, daß die Kom- mission die desfallsigen Argumente der Regierung als richtig habe anerkennen müssen. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es handle sich hier um eine prinzipielle Frage. Die Schaf- Fug von 131 Freipläßen in Kadettenanstalten trage die Ge-

ahr in sih, eine einseitige Abschließung des Offiziercorps als Folge der besonderen Kadettenerziehung zu verschärfen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath General von Voigts-Rhet, entgegnete hierauf: /

Meine Herren! Gestatten Sie mir den eingehenden Ausführungen Ihres Herrn Referenten und den Bemerkungen des Hrn. Richter gegen- über nur wenige Worte. Hr. Richter findet, daß das Kadetteninstituk in seiner Abgeschlossenheit noch wesentlich verstärkt werden wlirde,

wenn diese 136 Freiftellen fkreirt werden sollten. Meine Herren! Das ist nicht der Fall; alle diejenigen Stellen, für die nur Erzichung8beiträge gezahlt werden, jene vorhergenannten 1030 Stellen find immer beseßt; desgleihen die billigeren Pensionärstellen von 450 4; nur in den theuren Pensionärstellen von 780 A an befinden fi die Manquements, “die angenblilif Lis an 200 binaufreichen. Won diesen Stellen, meine Herren, wollen wir 136 umwandeln in Freiftellen und werden sie dann leiht zumathen. Bei dem Mangel an Dffizierersaß haben wir das größte Interesse, sie recht bald zu füllea ; Anträge auf Freistellen und auf solche, für welche die kleineren Beiträge gezahlt werden, liegen reichlich vor. Ich darf nun konstatiren, daß im Gegeasaß zu dem, was Hr. Richter ausgeführt hat, Söhnen von Civilisten der Eintritt in das Kadettenhaus nicht ver\{blossen ist. Aber die Anmeldungen haben von 1872 ab, wo noch 680 Konkurrenten vorhanden, bis zum Jahre 1876 bei gleichmäßiger Abnahme na unten sich bis auf 341 Kon- kFurrenten vermindert, obwroohl thatsählih jungen Leuten aus anderen als Beamtenständen der Eintritt in das Kadettencorps ofen ge- lassen war; vorausgefe8t allerdings, daß sie Pensionen bezahlen wollten. Dergleichen Anträge sind es nicht, die vorliegen, sondern solche auf Steilen, welcbe nur für Söhne von Offizieren und Beamten bestimmt find, oder woHl gar auf seither nit existirende Freistellen. Solchen Anträgen konnte natürlich niht entsprochen werden.

Sodann vermeint Hr. Richter, daß durch diese Freistellen des Kadettencorp8 die Exklusivität in den Offizierscorps geschaffen wer- den würde. Meine Herren, diese Ansicht hat {on früher gespukt ; man hat dem Kadettencorps immer einseitige Richtung oder exklusiven Geist imputiren wollen Dem gegenüber darf ich wohl bemerken, daß das MischungsverHäCtniß in den Offiziercorps sih augenblicklich folgendermaßen gestaltet: es sind ca. zwei Fünftel Abiturienten, ein Fünftel Kadetten und zwei Fünftel solcher jungen Leute, welche die Reife für Prima erhalten haben müssen, bevor sie zum Porteveefähnrichs-Eramen zugelassen werden. Sie werden zugeben, daß das Verhältniß von ein Fünfiel Kadetten zu vier Fünftel solcher jungen Leute, die zum Theil in reiferen Jahren sind, wenn sie cintreten, kann nicht Dazu beitragen, Erklusir ität berbeizuführen, wenn überhaupt das KadDettencorps ein Institut wäre, welches exklu- siven Geist fordert; das thut es aber niht; im Kadettencorps wird der Unterricht seit der Reorganisation, wie bekannt, nah demselben Lehrplan einer Realschule I, Klasse ertheilt; der Unterricht ift also nicht exklusiv; die ErzieHung, wenn auch militärish, ist doch nicht exflusiv und abscchließenD gegen andere Stände; die jungen Leute stehen in ununterbrohenem Verkehr mit der Außenwelt.

Sodann, meine Herren, möchte ih noch Folgendes anführen. Wir bitten allerdi-g8 auch îim Interesse der Wohlthätigkeit, Freistellen wieder herzustellen und zwar zu einem geringen Theile; während früher 360 folcher Freistellen bestanden, die lediglich aus finanziellen Gründen abgeschafft find und für welche andere Stellen begründet wurden, in welchen ErzieHungsébeiträge gezahlt werden fordern wir jeßt nur 136 Freistellen, einen doch nur geringen Theil der früheren wieder herzusteilen. Es tft notorisch ein großer Theil von Offizieren und Beamten nicht in der Lage, einen auch nur niedrigen Er- ziehungsbeitrag zu zahlen; wenn Sie dasjenige, was ich bei Besprebung der LebensSversiherung über die Verhältnisse der Hinterbliebenen von Offizieren und Beamten gesagt, berücksichtigen wollen und ferner erwägen, daß eine Anzahl von Offizieren gezwungen ist, den Abschied zu nehmen, zu einer Zeit, wo sie nur eine sehr unbedeutende Pension erwoorben, häufig wegen ihres kränklichen Zu- standes nicht dur sonstigen Erwerb ihr Einkommen erhöhen können, so ertlärt es sich wohl von selbft, daß sie ihre Söhne niht einem Berufe widmen, zu welcbem sie troß der Neigung der Söhne im ersten Anfange nicht die Mittel haben, selbst die. niedrigeren Eiziehungsbeiträge zu zahlen. Erhalten diese Freistellen, so ijt für fie gesorgt, und deshalb Halte ih es für einen Akt der Wohlthätig- Feit. Es geschieht aber auch im Interesse der Armee selbst. Wir leiden, wie der Herr Referent durch Zahlen bewiesen hat, an einem zunehmenden Manquement im Offiziercorps. Es ist dem gegen- über thatsählich aus Der großen Zchl von Anmeldungen bekannt, daß sehr viele Unbemittelte vom Kadettencorps abgewiesen werden mußten, weil fie selbft die kleineren Beiträge von 90 # nicht zu zahlen vermögen. Wie viel Andere fallen aber ganz aus, weil sie überhaupt nicht im Stande sind, trgend welche Ecziehungs8beiträge zu zahlen! Ein weiterer Grund ift eine Konsequenz der Reorganisation des Kadettencorps. Es _ liegt, wie Ihnen bekannt, in der Absicht, das KadettencorÞs von Ober-Sekunda herab in zwei Kanäle zu theilen; der cine führt durch die Selekta direkt in die Armee, der andere durch die Unter- und Ober-Prima zum Abiturienteneramen. Es liegt nun im Interesse gerade Der Unbemittelten: sobald als möglich ihre Söhne in eine Stellung zu bringen, in der sie existiren können. Um ihnen den ferneren Verktleib im Kadettencorps zu erleichtern, und so eine größere Zahl junger, vielleicht sehr talentirter Leute für die wissenschaftlicbe Richtung zu gewinnen, ist ihnen in Aussicht ge- e worden, daß ihnen besondere Erleichterungen gewährt werden ollen. Es ist also so gedacht worden, daß sie in Unter- und Ober- Prima Freistellen erhalten, ferner, daß ihnen aus dem Unterstüßzungs- Fonds, den Sie vorher bewilligt haben, die Equipirung zu- gegeben werde, daß fie, so lange sie Portepee - Fähnriche find und von ihrem Gehalte niht existiren können, namentlich auf der Kriegsschule eine BeiHülfe erhalten, bis sie mit den Epaul:ttes ein höheres Gehalt bekommen. Meine Herren! Sie werden \ich überzeugt haben, daß alle =önteressen dafür sprechen, einen Theil dieser Freistellen wieder herzustellen, und daß dadurch der Geift einer schäd- lichen Exklusivität niht Hervorgerufen werden kann, fondern, daß es nur das Interesse der Armee und Gründe der Wohlthätigkeit find, die uns veranlassen, Sie Darum zu bitten, und so bittet die Heeres- AOUDS daß Sie Die Anträge Ihrer Kommission genehmigen wollen.

Das Haus trat hierauf den Beschlüssen der Budgetkom- mission bei. l

Tit. 45 wirft an Zuschüssen zur Erweiterung des Knab en- Erziehungs instituts zu Annaburg 60000 # aus.

Der Abg. Richter (Hagen) sprah die Ansicht aus, daß eine Erweiterung dieses zur Heranbildung von Unteroffizieren bestimmten Jnstituts unzwelmäßig sei. Durch die Aufbesse- rung der Unteroffizierstellen habe der Mangel an Unter- offizieren bereits so erheblih abgenommen, daß es nicht mehr nothwendig sei, besondere Aufwendungen für diesen Zweck zu

machen. E

Der genannte Bevollmächtigte zum Bundesrath führte hierauf aus: __ /

Gestatten Sie mir einige wenige Worte dem entgegen zu stellen was der Hr. Abg. Richter foeben ausgeführt hat.

Der Herr Vorredner geht davon aus, daß das Unteroffiziers- manquement wesentlich abgenommen hat. Das ift nit ganz richtig. Es hat abgenommen, aber das ift ein Tropfen auf einen heißen Stein. Troß der niederliegenden wirthshaftlihen Verhältnisse, welche Hr. Richter felb\#t als in dieser Frage ganz besonders mitsprechend im Plenum bei Einbringung dieses Geseßes b.tonte, sind auf 37 000 Unteroffiziere nur 1700 Kapitulationen iehr zu verzeichnen, also immerhin doch nur ein geringer Bruchtheil.

Es ift ferner von ihm als besonders {hädlich darauf hingewiesen, daß die Kinder im 10. Lebensjahre den Eltern genommen, der Fa- milie daturch entfremdet, nach Annaburg gebracht würden, um dort bis zum 17. Lebensjahre zu bleiben. Er bezeihnet das pädagogisch und sonst als verderblich. Meeine Herren! Das würde vielleicht richtig sein, wenn man die Kinder dadur, daß man sie niht aufnähme, in der Familie fo gut untergebracht wüßte, daß sie wirklich nüßliche Glieder der mens{lihen Gesfellshaft würden. Daß dies aber niht der Fall, darf man (La Deshalb annehmen, weil die er rere in ausgedehnter Weise darum bitten und es liegen viel mehr An- träge vor, als befriedigt werden können die Kinder ihnen abzu- nehmen, weil sie finanziell nit in der Lage seien, sie zu erhalten und zu erziehen, noch auch namentli in der Zeit vom 15. bis 17. Jahre,

beständen, welche das Privileg hätten, daß

wo sie ja do, weil sie Unteroffiziere werden wollten, außerhalb des Hauses ohne ernstlichen Beruf untergebracht werden müßten, sie alio e ihrer Erziehung zurückgingen, möglicherweise Taugenichtse würden.

Nun, meine Herren, liegt das mit Annaburg ganz absonderlich. Die Umbildung von Annaburg und die von Ihnen im vorigen Jahre bewilligt- Weilburger Anstalt find, sollte ich meinen, ganz außer- ordentlich glücklihe Griffe. Ein dringendes Bedürfniß ift jedenfalls befriedigt; das geht aus der außerordentlichß großen Anzahl von An- meidungen sowohl für Weilburg als Annaburg hervor; wir dürfen annehmen, n der grie Theil derjenigen jungen Leute, die entweder als Kinder resp. nah ihrer Konfirmation mit 15 Jahren in den An- stalten aufgenommen und weiter erzogen werden, tüchtige Menschen werden. Die in Annaburg sich anschließende Unteroffizier-Vorschule ist nit ledigli eingerihtet, um die Knaben militärisch zum Unteroffiziersstand einzudrillen, sondern es werden die Knaben nach den Grundsäßen einer Mittelshule in fünf etablirten Klassen unterrichtet, denen zwei fernere Klassen in der Vorschule an- gefügt find, in denen die jungen Leute weiter ausgebildet werden, so daß wir ein sehr werthvolles Material gewinnen für jene Klassen von Unteroffizieren, aus denen wir das Offiziers-Corps des Zeug- und Feuerwerkpersonals heranbilden. Andere gehen daraus hervor, welche Oberfeuerwerker, Wachtmeister, ebel u. dergl., also obere Chargen der Subalternen werden. Es liegen bereits die Berichte vor und kann ich konsta’iren, daß nit ein einziges Beispiel bis jeßt vorgekommen, daß die aus der Annaburger Anstalt in die Armee ge- treten-n jungen Leute niht gute Hoffnungen erwecken, oder bereits zum Theil erfüllen, so daß, wie ih glaube, wir durch das Annaburger Institut in seiner Erweiterung der Armee sehr wesentlich nüßen. Aber auch der Grad der Bildung im Unteroffiziers-Corps wird be- deutend gefördert und namentli die Aspiranten für gewisse Stände, die schon eine höhere Bildung erfordern, gewonnen. Aus den vor- angeführten Gründen darf die Heeresverwaltung Sie bitten, daß Sie, wie bei den anderen Positionen im Interesse der Armee Ihre Be- willigung zu dem Antrag Ihrer Budgetkommission aussprechen wollen.

Das Haus bewilligte die 60 000 4 ebenso wie die übri- gen Positionen ohne weitere Debatte.

Jn der Diskussion über Art. IV. erklärte der Abg. Frhr. von Malgßahn-Gülß, daß er gegen den Vorschlag stimmen werde, Kapitalbestände in den Etat zur Deckung laufender Ausgaben einzustellen. Ueber die anderweitige Finanzirung des Etats behalte er sich für die dritte Lesung weitere An- träge vor. Sollten die bisherigen Beschlüsse der zweiten Be- rathung unverändert definitiv angenommen werden, so würde der Etat des nächsten Jahres ein noch viel ungünstigeres Re- sultat zeigen, als der gegenwärtige.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Richter (Hagen) wurde Art. [V. angenommen. (Schluß 5 Ühr.)

Die Rede, mit welcher der Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister Hofmann, in der gestrigen Sißung des Reichstages die Jnterpellation des Abg. Dr. Buhl beantwortete, hat folgenden Worilaut:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen können es d-m Herrn Vorredner nur Dank wissen, daß er dur seine Interpellatio a den Gegenstand, um den es sich handelt, hier zur Sprache gebra ht hat. Denn einmal wird dadurch Gelegenheit gegeben, das von den verbündeten Regierungen eingehaltene Verfahren gegenüber den An- griffen in Schuß zu nehmen und zu rechtfertigen, die da- gegen sowohl in diesem hohen Hause als auch außerhalb bereits gemacht worden sind. Sodann aber müssen die verbündeten Regierungen [elbstverständlih hohen Werth darauf legen, zu wissen, welhe Anschauungen im Reichstage über diese Frage herrshen. Jh könnte nur bitten, daß das hohe Haus seine

nsihten und Wünsche in einer für die Regierungen bestimmt erkenn- baren Form an den Tag legte, damit bei den weiteren Beschlüssen des Bundesrathes, die noch in Auésicht stehen, darauf die geeignete Rücksicht genommen werden kann.

Die Sache liegt jeßt formell so, daß der Bundesrath der Hauptsache nach bereits Stellung in der Lene genommen hat, daß aber über einige wesentlihe Punkte noch ein weiterer Bericht der Ausschüsse erwartet wird, und also eine weitere Beschlußfassung des Bundesrathes noch stattfinden muß, um die gefaßte Entschließung zur Ausführung zu bringen.

__ Meine Herren! Es handelt sich in der vorliegenden Angelegen- heit keineswegs um eine politische oder wirthschaftliche Prinzipien- frage, es handelt sih lediglih darum, wie den wohlbegründeten Be- shwerden der en im Gebiete der Branntweinsteuer- gemeinschaft abgeholfen werden kann, Beschwerden, die sich darauf gründen, daß in Folge der Verschiedenheit der Branntweinbesteue- rung im Gebiete der Branntweinsteuergemeinshaft einerseits und in dem Gebiet der süddeutshen Staaten andererseits die Fabrikation von Essig im Branntweinsteuergebiete nur unter wesentlih {wereren Bedingungen geschehen fann, als in den süddeutshen Staaten, d. h. Bayern, Württemberg und Baden, Daß ein Zustand, wie der jeßt vorhandene, mit dem Geiste der Reichsverfassung, mit dem Sinne der Zollvereinsverträge und au mit dem finanziellen Inte1esse des Reiches unvereinbar ist, das, meine Herren, kann Niemand leugnen, der die Sache einigermaßen genau und mit unbefangenem Blicke betrachtet. Die Verschiedenheit der Branntweinbesteuerung in Deutschland hat zur Folge, daß in Bayern, Württemberg und Baden der zur Essigbereitung verwendete Branntwein ganz steuerfrei oder nur mit einer geringen Steuer be- lastet ist, während in Norddeutschland der aus Branntwein bereitete Essig die volle norddeutshe Branntweinsteuer trägt und zwar auch dann trägt, wenn er nah Süddeutschland Hinübergeht. Dadurch ist den norddeutschen Essigfabrikanten wenn ich hier von Nord- deutshland spreche, so meine ih immer das Gebiet der Branntwein- steuergemeinshaft die Konkurrenz mit den süddeutschen Essig- fabrikanten auf dem süddeutschen Markte vollständig abgeschnitten.

Aber auch auf dem eigenen Gebiete der Branntweinsteuergemein- E kann der norddeutsche Essigfabrikant mit dem süddeutschen

itbewerber nicht mehr konkurriren. Denn es kommt auch auf dem Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft der süddeutshe Essig viel wohlfeiler zu stehen, weil der süddeutshe Essigfabrikant entweder süddeutschen Branntwein verwendet, der mit keiner oder nur mit einer ganz geringen inneren Steuer belastet ist, oder norddeutschen Spiritus, der unter Vergütung der norddeutschen Branntweinsteuer nah Süddeutschland ausgeführt wird und dort entweder ganz frei oder gegen dié geringe süddeutsche UÜebergangsabgabe eingeht. In der Ausfuhrvergütung, die von dem norddeutshen Spi- ritus bei dem Uebergang nach Süddeutschland bezahlt wird, liegt für den füddeutshen Essigfabrikanten eine Prämie, die der norddeutsche Essigfabrikant nicht hat. Daß dieser Zustand, der eine vollständige Ungleichheit in dem Betriebe desselben Gewerbes nach si zieht, mit dem Geiste der Reichsverfas- sung nit übereinstimmt, wonach Deutschland ein einheitliches Han- dels- und Gewerbegebiet fein soll, O keiner Ausführung. Jener Zustand stimmt aber auch niht mit dem Sinne des Zollvereins- vertrags überein und zwar denke ih hierbei an diejenige Bestimmung, welche der Herr Vorredner angeführt hat, wonach die innere Steuer von dem zur Essigbereitung verwendeten Branntwein nicht vergütet werden soll. Meine Herren, man braucht den Branntwein nur über die Grenze des Branntweinsteuergebietes hinüber zu führen und dort zur Oere uag zu verwenden, so hat man die Vergütung entweder vollständig, oder doch zum großen Theile. Es ist das gerade so, als ob innerhalb der Branntweinsteuergemeinshaft einige Essigfabriken ihnen allein die Brannt- weinsteuer zurück vergütet würde. Es wäre dies dasselbe Verhältniß, in welchem die süddeutschen Essigfabriken zu den norddeutschen stehen. Dadurch entgeht selbstverständlich der norddeutshen Branntwein- steuergemeinschaft auch die Branntweinsteuer, die sie von dem zur Essig-

bereitung verwendeten Branntwein zu beziehen hätte. Meine Herren! Es ist sogar die Möglichkeit gegeben, daß norddeutsher Spiritus, welcher, unter Steuerrücckvergütung nah Süddeutshland transportirt und dort zu Esfig verwandelt, steuerfrei nah Norddeutschland zu- rückehrt, von hier aus nach dem Ausland geführt wird und dabei noch einmal die Branntweinsteuerrückvergütung genießt, also eine doppelte Vergütung derselben Steuer. Denn man vergütet ja in Norddeutshland von dem ins Ausland gehenden Essig die darauf liegende Branntweinsteuer und es wird dabei, wenigstens in dêër Regel, nicht Tontrollirt, ob der Spiritus, aus dem der Essig bereitet wird, im Gebiete der Branntweinsteuergemeinshaft erzeugt ift. Es ift mithin die Möglichkeit einer solchen doppelten Vergütung der

. Branntweinsteuer gegeben, und daß von dieser Möglichkeit, wenn ‘as

vorhanden ift, nicht Gebrauchß gemacht werden sollte, ift sehr unwahr- sheinlich. Wenn nun die thatsähliche Lage der Sache die ist, daß der Zustand der Essigfabrikation im Branntweinsteuergebiete durch- aus niht den Grundsäßen der Gerechtigkeit und Billigkeit entspricht, welche auch durh die Reichsverfassung und den Zollvereins- vertrag als Grundlage unserer wirthsaftlichen Gesetzgebung anerkannt find, dann handelt es sich darum, Abhülfe zu finden, und zwar mögli{st rasch. Die verschiedenen Möglichkeiten, die sich zur Abhülfe darbieten, sind in diesem hohen Hause bereits in den ver- gangenen Tagen erörtert worden. Jh kann mich deshalb fturz fassen. Die gründlichstz und wünschenswertheste Lösung hat der Hr. Abg. Braun neulich angedeutet, indem er sagte, wir sollten auch auf dem Gebiet der Branntwein- und Biersteuergemeinshaft „ein einig Volk von Brüdern“ sein.

Das ist ganz entschieden wahr, 1-nd wenn wir bald dazu ge- langen könnten, so würde gewiß Niemand mehr daran denken, eine neue Uebergangs8abgabe zu erheb:-n; wir würden ja dann alle Ueber- gangsabgaben mit einem Male lo:; wir würden die überbaupt noch bestehenden Zollschranken im Innern Deutschlands, die ein wahrer Anacronismus sind, mit einem Schlage beseitigen. und das ist das Ziel, wonach wir Alle streben müssen, aber die Erreichung dieses Zieles is nicht ganz so leicht, wie es leiht gesagt ist: der Süden soll die norddeutshe Brannt- weinsteuer, der Norden die süddeutsche Biersteuer annehmen. Fch ebe zu, daß mit diesen Worten der Hr. Abg. Braun den rihtigen

eg bezeihnet hat. Auch i} die Frage, ob der Norden die süd- deutsche Biersteuer, das heißt das bayerische System der Bestenerung des Bieres annehmen foll, neuerdings wieder in Erörterung begriffen. Auf Anordnung des Herrn Reichskanzlers hat eine genaue Untersuchung dieser Frage stattgefunden , die Erörterungen find aber noch nicht ab- ges{chlossen. Ob wir dazu gelangen werden, etwa dem nächsten Reichs- tage eine Vorlage über die Bierbesteuerung in dem Sinne zu machen, daß wir das süddeutshe System annehmen, kann man jeßt noch nicht wissen; aber wenn es auch der Fall sein jollte, und wenn der Reichstag eine folche Biersteuer: eform anneh- men sollte, so würden immer noch die süddeutschen Staaten mit ihrer Branntw-insteuer zurückbleiben, und ob dort sehr viel Neigung besteht, das no1ddeutshe Branntweinsteuersystem einzuführen, ist mir nit bekannt. Jch vermuthe, meine Herren, bei dem jeßigen Zustande, unter dem in Süddeutschland eine ausge- breitete Industrie sich en!wickelt hat, die einen Vortheil zieht von der Verschiedenheit der Branntweinsteuer, wird die Neigung dazu nicht groß sein und je länger der jeßige Zustand dauert, um so mehr Hinder- nisse wird er der demnächstigen eibe der Einigung bereiten. Je mehr die süddeutshe Essigfabrikation sih in den jeßigen Zustand hineinlebt und in Folge des Privilegiums, welches ihr die ver- schiedene Besteuerung gewährt, weiter entwickelt, um so \{wieriger wird es demnächst sein, den Uebergang der süddeutschen Staaten zur norddeutschen Branntweinster herbeizuführen. Diesen Umstand bitie ih gerade Diejenigen besonders beherzigen zu wollen, welche die Steuervereinigung zwischen Nord und Süd als das zu erstrebende Ziel ins Auge fassen. Meine Herren, ein anderer Weg, der auch denkbar ist, um den Beschwerden wenigstens einigermaßen abzuhelfen, wäre der, daß man die Steuer von dem aus dem Norden, nachdem Süden ausgeführten Spiritus niht mehr zurückvergütete. Alsdann würden die süddeutschen Essigfabrikanten wenigstens den norddeut- hen Spiritus niht mehr wohlfeiler bekommen, als ihre Kollegen im Branntweinsteuergebiet. Aber, meine Herren, daran denkt Nie- mand, denn man kann den norddeutschen Spiritusfabrikanten nicht wohl zumuthen, auf die Steuervergütung bei dem Export nah dem Süden zu verzihten. Es bleiben demnach nur zwei Wege vraktisch möglich, d. i. die Vergütung der Branntweinsteuer bei der Essig- bereitung oder eine Uebergangs8abgabe. Was nun den ersten Weg betrifft, für den sich das hohe Haus in der vorgestrigen Sißung durch Annahme des Antrags des Hrn. Abg. Kiepert ausgesprochen hat, so muß ich thatsählich Folgendes mittheilen.

Die Frage, ob die Steuer von dem zu industriellen Zwecken verwen- detea Spiritus allgemein erlassen, bezw. erstattet werden sol, ist, wie dem hohen Hause bekannt, {hon seit längerer Zeit in Erörterung. Dabei ijt aberan denzur Essigbereitung verwendeten Spiritus nicht gedaht. Bei der Anfrage, die im Jahre 1876 an die Regierungen gerichtet worden ist, bei den weiteren Ermittelungen, die stattgefunden haben, hatte man immer nur solche Verwendungen vom Spiritus im Auge, bei denen der Spiritus entweder in einer Weise verwandelt wird, of er niht mehr als Konsumtionsgegenstand erscheint, oder wo er vo L verschwindet, also lediglich als ein Fabrikationsmittel dient, welches zum Zwecke der Herstellung anderer Gegenstände ver- wendet wird. Daß auch Essig, der aus Branntwein bereitet wird, von der Spiritusfteuer befreit werden solle, das hat man bisher {on deswegen nicht beabsihtigt, weil der Zollvereinsvertrag diese Ver- ung verbietet, also da s schon ein Hinderniß für die Regierung war, diese

rage ohne Weiteres ins Auge zu fassen, dann aber auch aus dem Grunde, weil ja der Essig als Konsumtionsgegenstand zur Besteue- rung ein ganz geeignetes Objekt ist und bei der jeßigen Finanzlage des Reiches wir keine Ursache haben, einen Konsumtionsgegenstand, der eine Steuer vertragen kann, von der Steuer freizulafsen.

Endlich aber sind auch bei dem Essig gerade die Fragen, die

“überhaupt bei der Denaturirung des Spiritus ins Gewicht fallen

und Schwierigkeiten kereiten, besonders \{chwierig. Das ift einmal die Denaturirungsmethode, die so geschehen müßte, daß Essig zur Konsumtion tauglih bleibt, und dana die finanzielle Frage, Auch wenn der Antrag des Hrn. Abg. Kiepert in der Richtung an- enommen sein sollte, daß damit der Reichstag hon die Bereitwil- igkeit ausgedrückt hätte, für den finanziellen Ausfall einen GSrsaß zu schaffen durch die Bewilligung ciner Konzessionsabzabe für Brannt- weinschänken, auch für diesen Fall, meine Herren, wird es immer noch bedenklih sein, das finanzielle Opfer zu bringen, welches in der Befreiung des Essigs von der Spiritussteuer liegt.

Der Gedanke, eine Konzessionsabgabe für den Branntwein- ausschank einzuführen, begegnet in den Kreisen der Reichsregierung, namentlich auch bei dem Herrn Reichskanzler, einer ent- | ahiade Sympathie. Aber ih kann deshalb doch noch eineswegs in Aussiht stellen, daß demnächst die verbündeten Regierungen auch zur Vergütung der Spiritusfteuer von der Essig- bereitung ihre Zustimmung geben werden. I{h kann natürlich der Entschließung der verbündeten Regierungen in dieser Hinjicht nicht vorgreifen wollen, und es versteht sich von selbfi, daß der Antrag Kiepert, den das hohe Haus angenommen hat, der reiflihsten Erwägung unterliegen wird. Ich erlaube mir nur auf die Bedenken aufmerksam zu machen, welche meiner Ansicht nah der Befreiung des Essigs von der Spiritussteuer entgezenstehen, um darzulegen, daß auch hier auf eine -rashe Abhülfe für die beste- henden Beschwerden, wie sie wirklich noththut, fich mit Sigerheit nicht rechnen läßt. i

Es bleibt hiernach nur die Uebergangs8äbgabe. Wie be- kannt, ift von Seiten der preußischen Regierung beim Bundesrath \{on vor einigen Monaten der Antrag auf Erhebung einer Ucher- gangsabgabe von Essig gestellt worden. Der Bundesraiß hat mit großer ehrheit diejem Antrage zugestimmt. Er hat sih dabei nicht verhehlt, daß es sehr peinlich und mißlich sei, die in Deutschland leider noch bestehenden Verkehrs\chranken dur die Einführung einer folhen Uebergangsabgabe noch zu verschärfen. Indessen bat der