V. Sonstige Bestimmungen. 22
8 22.
Sonstige Geschäfte der Stadtschaft. | (1) Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent- lihen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.
(2) Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nah den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund-
säßen vorübergehend nugbar anzulegen. (3) Grundstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen. …_ (4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer saßungs- mäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers.
& 23, Haushaltsplan und Jahres abschluß.
(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.
(2) Spätestens sechs Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver- waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellungnahme des Verwal- tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.
(3) Spätestens sechs Monate nah Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustim- mung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Abschluß des Geschästsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den geseßlichen Vorschriften entsprechen- den Jahre3abschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
___ (4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts3- berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Ge- shäftsbericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(5) Der Jahresabschluß ist nah Genehmigung durh den Verwaltungsrat entsprechend den An- ordnungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. Jn alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
8 24,
Verwendung des Reingewinns, Sicherheitsrülage.
(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrüklage gebildet. Der am Jahres-
{luß sih ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rüd- lager. verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. (2) Wenn die freien Rüklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. deen, dürfen aus dern Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus § 5 Abs. 2 erstattet werden.
§ 25.
Bestimmungen über die Haftung. __ (1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Fnhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß § 21 und § 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Sachsen als Gesamtschuldner. (2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Hastung nah den Bestimmungen der Sazung der Preußischen Zentralstadtschaft*). (3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in § 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft is jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes verpflichtet, zur Erstattung der vom Prorinzialverband geleisteten Zahlungen die
Ersaÿansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen. ;
VI. Verwaltung.
8 26.
Organe der Stadtscha
Organe der Stadtschaft sind: N Is
1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. 8 27, Vorstand und Gefolgschaft.
(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich „und außergerichtlich.
- (2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordent- lihen oder stellvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsißer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nah § 148 des Deutschen Beamten- geseßes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschristen. Der ‘Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte auf Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte - auf Lebenszeit, sonst auf Privatdienstvertrag, angestellt. Vor der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflihen Beamtenverhältnis verlangt werden.
(4) Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch den Reich3- und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand verseßt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder verseßt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Ein- willigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers. Sonstige Beamte der Stadtschaft werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand versest; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesetn bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entiassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich.
(5) Die Besoldung der Beamten richtet sih nah einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.
j (s) Die nach dem Deutschen Beamtengeseß dem Dienstvorgeseßten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgeseßter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter is der Leiter der Stadtschaft.
8 28. Zeihnungsbefugnis.
(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Stadtschaft der Provinz Sachsen“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitglieds und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung ges Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordentlichen Vorstandsmitglieder gleih. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine ab- weichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unterschrifts- verzeichnisse bekanntgemacht.
(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeihnungsberectigten Beamten oder Angestellten tragen (Absaß 1 Saz 1 und 2) und mit dem Siegel oder Stempel der Stadt- schaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger sazungsmäßiger Vorschriften rechtsverbindlih; sie sind öffentlihe Urkunden.
8 29.
j Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
; (1) Vorsißer des Verwaltungsrats ist der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung dur eiten von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsiger bestellt nach Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.
(2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein.
__(3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bis- herigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort.
(4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (§ 6) sowie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver- mögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreihenden Grund ihre Mitarbeit versagen, oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Jnteresse der Stadtschaft geboten erscheint.
(5) Scheidet ein Mitglied vorzoitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszzeit unter Beachtung der Absäße 1 und. 2 ein neues Mitglied bestellt werden.
(6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwand3- ents{chädigung gewährt werden, Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
' 8 30. Sibungen des Verwaltungsrats.
(1) Der Vorsiger beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des i oder der Vorftand Vie Beschluß fassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen.
*) § 16 Abs. 1 der Saßung der Preußischen Zentralstadtschaft lautet:
Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den im Deckungsregister ein- getragenen Deckungsmitteln und ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungsmittel und das Eigen- vermögen der „Zentralstadtschaft nicht ausreichen, haften die Einzelstadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzialverbänden der Preußischen Zentralstadtschaft für die im mlauf befindlihen Pfandbriefe nah
Erste Beilage zum RNef{h3. nd St@aksanzelfex Nr. 283 vom D, Dezember 1939. S. 4
| (2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sißzung zugegangen is. Wenn der Vorsißer weiß, daß ein Mitglied verhindert is, oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen.
i (3) ‘Der Verwaltungsrat is beschlußfähig, wenn der Vorsißer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue* Sizung einberufen werden, die ohne Rüsicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig is. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sihung ausdrüdcklih hinzuweisen.
(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsizer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver- antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.
(5) Der Vorsiber des Verivaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs- rats auch im Wege der schriftlichen Umsrage herbeiführen. Hierzu is notwendig, daß alle Mitglieder oder — im Falle einer Verhinderung — ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrüdcklich zustimmen.
s 2s den Sißungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender i eil.
(7) Der Vorsißer leitet die Sißungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftliher Rundfragen is eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsizer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ist,
8 31, Zuständigkeit des Verwaltungsrats.
Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 And eb Abs. 4 und 5, § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwal- S v0: :
L, Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglih der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind;
2, die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarishe Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von Ver- lusten an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden sollenz
3, die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;
4. die Beschlußfassung über eine Aenderung der Saßung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Verbande .der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaft3ministers;
6, die Zustimmung “zu Saßungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.
8 32, Ausschuß. Der Verwaltungsrat is befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben: aus seiner Mitte elnen Ausschuß oder ein einzelnes Mitglied zu bestellen. Der Aus\chuß oder das Mitglied arbeitet nach einer
vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.
VIIL. Schlußbestimmungen.
8 33. Veröffentlichungen. Alle Veröffentlihungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußischen
Provinz Sachsen“, sowie die Amtsblätter der Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt. 8 34, Staats3aufsicht. :
(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reih3- und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Magdeburg A Y i s M
(2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Geseßen, der Saßung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:
a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige nte Schriftstücke Einsicht zu nehmen, sowie die Kasjen- bestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,
b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen,
e) jederzeit zu prüfen, ob die geseßlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfand- briefe gewahrt sind, !
d) Ile Dorleguns von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu
erlangen,
e) an allen Sißungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sißungen zu entsenden, auch solche Sißungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen.
f) Beschlüsse der Stadtschaft3organe, die gegen Reichs- oder Landesgeseße, gegen die Saßung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen. j
(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft,
§ 35. i Auflösung. Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Provinz Sachsen, der es mit Zustimmung des Reich3- und Preußischen Wirtschaftsministers zu gémein- nüßigen oder öffentlihen Zwedcken, die mit dem Zwedck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf,
§ 36, Nebergangs®2bestimmungen.
(1) Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Saßung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten- beitrages weiter zu erheben. (2) Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von 3 Monaten nach Jnkrafttreten dieser Saßung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Jnkrafttretens dieser Saßung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern
und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft i i i erste Vorstandsmitglied. f E I
8 37. JFnkrafttreten der Saßung. Die vorstehende Saßunzg tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1939 an die Stelle der bisherigen Saßung,
_ Jch stelle hiermit die Saßung der Stadtschaft der Provinz Sachsen gemäß § 36 der jeßigen Saßun der Stadtschaft, in Verbindung mit § 1 des Gesehes über die Uebertra A L Jutändigteiten der Uno vinziallandtage auf die Provinzialausshüsse vom 24. Mai 1933, dem Beshlusse es Provinziallandtages
vom 30. Mai 1933 und Artikel 11 Ziffer 1 des Gesegzes über die Erweit i si beileK om 10, Semi 100 L seß i eiterung der Befugnisse der Oberpräsi-
Merseburg, den 1. Juli 1939.
Der Oberpräsident der Provinz Sachsen (Verwaltung des Provinzialverbandes). In Vertretung:
Otto, Landeshauptmann.
(Siegel)
Die vom Oberpräsidenten der Provinz Sachsen (Verwaltung des Provinzialverbandes) gemäß £ 36
H C j Le ta in Lr Sas 0 Stadiseft AUAE bom 18, Sa 1933 (ES S. L e igte neue Fassung der Saßung der Stadtschaft der Provinz Sachsen wird hiermit mit der Maßgab
genehmigt, daß der § 36 Abs. 3 die Fassung der Stadtschafiömustersahune erbält S
(Siegel) Berlin, den 9. September 1939, e Das Preußis he Staatsministerium zugleih für den Finanzminister und den Minister des Jnnern. Der Wirtschaftsminister. Jm Austrag: Dr. iJosten.
Genehmigung Beglaubigt: IV Kred. 17334/39 Wi.Min. Sbnaued Wi 3839/28. 8. Fin.Min. (Siegel) Büroangestellter.
V b IV 6, Nr. 1 (En.) Min.d.J.
Die vorstehende Saßung der Stadtschaft der Provinz Sachsen sowie die Genehmiguna3urku ive d Preußischen Staatsministeriums vom 9. September. 1939 wird hiermit öffentlich R "Die in der Genehmigungsurkunde-vom 9, September 1939 erwähnte Maßgabe ist hierbei berücksichtigt.
Halle (Saale), den 31. Oktober 1939, Stadtschaft der Provinz Sachsen. Der Vorstand.
Maßgabe und in Höhe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner.,
Fiedler, Schuster.
Staatsanzeiger und das Amtsblatt des Oberpräsidenten — Verwaltung des Provinzialverbandes — „Die .
Ir. 283
SZentralhandel8registerbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
Berlin, Sonnabend, den 2. Dezember
Erscheint an jedem
Wochentag abends. Bezugs, preis monatlih 1,15 ÆA eins{ließlich 0,30 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 ÆK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzetgenstelle 3W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 A. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben.
1. Handelsregisler.
Lar die Angaben in ( ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der
Registergerihte niht übernommen. Aachen, [42945] Handelsregister
Amtsgericht, 5, Aachen. Aachen, den 23. November 1939. Veränderungen:
B 11380 „Gut Wäldchen Grund- ftücksgesellschaft mit beschränkter Haftung“, Aachen (Beselerstraße 15). Bankier Carl Deichmann, Berlin, ist als Geschäftsführer abberufen. Dr. Bernd von Mumm, Kaufmann, Berlin, ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt.
27. November 19839.
A 3543 „Hüffer «&« Gastrich““, Aachen (Maschinenfabrik, Goebbel- gasse 15). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Diplomingenieur Hermann Schiff- ler, Aachen, ist Alleininhaber.
A 3777 „Fecten — Kirfel“/, Aachen (Maschinenfabrik, Goebbelgasse 15). Die Gesellschaft is aufgelöst. Der Diplomingenieur Hermann Schiffler, Aachen, ist Alleininhaber. Ansbach, [42946]
Amtsgericht Ansbach.
-R. A Il 201 Serren- u. Knaben- befleidung Elisabeth Dethlefs, Siß Ansbach (Unterer Markt 20). Firmen- inhalberin Elisabeth Dethlefs, geb. Clau- sen, Kaufmannsehefrau in Ansbach. Karl Dethlefs, Kausmann in Ansbach, ist Prokura erteilt. Arnstadt. {42947]
Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 17. November 1939.
j Erloschen:
A 591 offene Handelsgesellschaft Heinrich Strobel in Gräfenroda.
Arnstadt, den 24. November 1939.
A 1061 Hugo Gering „Tempo“‘- Verpackungsmaschinen- und Werk- zeugfabrik in Arnstadt. Arolsen. [42948]
Amtsgericht Arolsen.
Jn unser Handelsregister A Nr. 18 Firma Gebrüder WMosheim in Wrexen ist am 22. November 1939 fol- gendes eingetragen: ; E
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liqui- dator ist der bisherige Gesellschafter David Fsrael Mosheim in Wrexen.
Die Prokura von a) Ella Sarah Mos- heim, b) Else Sarah Mosheim ist er- loschen.
Auerbach, Vget1,- Handelsregister Amtsgericht Auerbach (Vogtl.), den 27. November 1939. Veränderung:
H.-R. A 2 Albrecht Glöckner, Rau- tenfranz. Der bisherige Jnhaber ist ufolge Todes ausgeschieden. Als per- nlid haftende Gesellschafter sind in die Fivma eingetreten: 5 a) Johanna Hildegard verw. Glöckner
geb. Adler in Rautenkranz i. V.,
b) Karl-Heinz Glöckner, geb. am
11. März 1921, Rautenkranz î. V.
Der minderjährige Se Karl- Heinz Glöckner ist bis zum Eintritt der Volljährigkeit — d. i. dex 11, März 1942 — von derx Geschäftsführung und Vertretung der ‘ Gesellshaft ausge- s{hlossen. A
Dem Ernst Tauscher, kaufmännischer Angestellter in Carlsfeld, i. Erzgeb., ist Prokuva erteilt. y ,
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Fanuar 1939 begonnen.
{42949]
Bad Wildungen. [42950] Amtsgericht Bad Wildungen, 23. November 1939,
Jn das Handelsregister B ist unter Nr. 28 — Staatliche Wildunger Mineralquellen A. G., Vad Wil- dungen — heute eingetragen worden: Die Bestellung des Oberregierungsrats Beermann, Arolsen, zum Vertreter des Vorstandes ist erloshen; zum Vorstand ist der Kurdirektoxr Dr. Heinrich de
Haan in Bad Wildungen bestellt worden, Berlin. [42961]
Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 24, November 1939, Neueintragungen: A 108 520 Agil Chemie Dr. Vaas « Co., Berlin (Herstellung von hemisch - metallurgischen rprodukten
für die Erzeugung von umhüllten Schweißdrähten, Berlin - Oberschöne- weide, Tabbertstr. 13), -
Kommanditgesellschaft seit dem 14.-Sep- tember 1939. Persönlich haftende Ge- sellschafter sind: Chemiker-Kaufmann Dr. Wilhelm Vaas, Berlin, und Me- tallurge Diplomingenieux Wilhelm Schiefelbein, Berlin. Dr, Wilhelm Vaas vertritt die Gesellschaft allein, Wilhelm Schiefelbein aber nux gemetin- sam mit ihm oder einem Prokuristen. Prokurist: Frau - Frmgard Vaas, ge- borene Dittmann, Berlin. Sie vertritt gemeinsam mit einem persönlich haf- tenden - Gesellschafter oder einem Pro- kuristen. Es 1st eine Kommanditistin beteiligt.
A 108 521 Drogerie Oskar Anders, Berlin (Berlin - Weißensee, Berliner Allee 94).
Jnhaber: Drogist Oskar Anders, Berlin. :
A 108 522 Vuchhandlung am Pra- ger Plaß Helene Flohr, Berlin (Berlin-Wilmersdorf, Prager Play 4).
JFnhaber: Unverehelichte Helene Flohr,
Berlin. Erlofchen: A 103 109 S. «& L. Cendrowicz. Die Firma ist erloschen. A 88386 Wilhelm Cohn.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Berlin. {42952]
Amtsgericht Berlin. Abt, 552. Berlin, 24, November 1939. Neueintragungen:
A 108 519 Hans W. Pötsch Verlag Junhaber Alexander Boß, Berlin (Lichterfelde, Ringstraße 47 a).
Jnhaber: Verleger Alexander Boss, Bexlin-Lichterfelde. Der Verleger Wal- ter Pötsch, Alleininhaber der nicht ein- getragenen Firma Hans W. Pötsch Ver- lag in Wien 1, Stubenring 16, früher in Breslau, hat durch Kaufvertrag vom 4. Mai 1939 seinen Verlag an Alexander Boss, Alleintinhaber der Firma Widu- kind Verlag Alexander Boss in Berlin- Lichterfelde, Ringstr. 47 a, verkauft, der üb Potsh Verlag in Berlin weiter- ührt,
A 108518 Alwin Weyer, Berlin (Herstellung und Vértrieb von Damen- bekleidung, C 2, Ferusalemer Str, 21).
JFnhaber: Kaufmann Alwin Weyer, Berlin.
Veränderungen:
A 106706 Velkel «& Heilmann Eier-Jmport und Großhandel (C 2, Linienstraße 35).
Die Gesellschaft is aufgelöst, Kauf- mann Friß Heilmann, Berlin, ist nun- mehr Alleininhaber.
Erloschen:
A 8821 Siegfried Littauer,
A 89409 Marimilian Meyer,
A 90506 E. Nothe:
Die Firma ist erloschen.
Berlin. [42953] Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berlin, 24. November 1939. Veränderung:
B 50966 Deutscher * Lloyd Ver- sicherungs-Actien-Gesellschaft (W 9, Linkstr. 17). ,
Prokurist: Walter Rex in Berlin, Er vertritt in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem Prokuristen.
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei den Amts- gerihten Hamburg und Wien er- folgen, und zwar unter der Firma der Zweigniederlässung in Hamburg: Altonaer ‘Feuer-Versicherungs-Ge- sellschaft von 1830 (Zweigdirektion des Deutschen Lloyd, Versicherungs- Aktien-Gesellschaft).
Berlin. [42954] Amtsgericht Verlin. Abt. 563. Berlin, 25, November 1939. Veränderungen:
B 53 003 Gaßmann «& Co., Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (Brennmaterialien, N 65, Fenn- straße 22—26).
Die Prokura für Curt Strobel ist erloschen.
B 58 273 Deutsche Spedition, Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (W 35, Admiral-von-Schröder-Str. 29).
a) Dr. Ulrih Scharlibbe in Ham- burg ist unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Hamburg Einzel- prokura erteilt. b) Dr. Heinrih Flügel in Bremen ist unter Beshränkung auf die Zweigniederlassung Bremen Einzel-
„Nobert Welz“‘;
O0— Anzeigenpreis für den Raum einer
fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 @AÆ. Anzeigen nimmt die An- zeigenstele an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Eirtrücungs- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen
sein.
prokura erteilt, c) Dr. Walter Zimmer- mann in Lübeck ist unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Lübeck Ein- zelprokura erteilt. d) Dr. rer. pol. Kurt Hoffmann in Stettin ist unter Be- schrankung auf die Zweigniederlassung Stettin Einzelprokura erteilt. Die Ein- tragung wird für die Zweignieder- lassungen bei den Amtsgerichten Ham- burg, Bremen, Lübeck und Stettin er- folgen. Die FZwweigniederlassungen führen als Firmenzusaß die Bezetch- nung Ziveigniederlassung und dén Ort der Niederlassung. Berlin. [42955] Amtsgericht Berlin. Abt. 564. Berlin, 25. November 1939, Veränderung:
B 52143 Terrafsenhaus8-Bau Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (Charlottenburg, Kaiserdamm 47/48.
Dr. Hermann Quilitz ist niht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Heinrich Merget in Groß EGlienicke (Osthavel- land) ist zum Geschäftsführer bestellt. Boxberg, Baden.
[42956] Handelsregister
Anitsgericht Voxberg (Vaden).
Veränderung vom 27. November 1939: A 11 18 Frauz Schmitt, Box- berg. Die Firma ist geändert in} JFnhaber ift jeßt Robert Welz, Elektromeistexr in Boxberg. Burg, Bz. Magcdeh. [42286]
Bekanntmachung. Amt2Lgericht Vurg b, Magdeburg, den 14. November 1939,
Die im hiesigen Handelsregister unter Nr. 505 eingetragene Firma Günther Scheele, Kaufmann in Burg, soll von Amts wegen gelöscht werden. Es wer- den deshalb der Fnhaber der Firma oder sein Rechtsnachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Wider- spruch gegen die Löshung binuen drei Monaten beim unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die L
öschung erfolgen wird,
Coburg. [42957] Handelsregistereinträge Amtsgericht Coburg, 28. Nov, 1939. Bei der Fa. Metallwerk Max Brose «& Co. in Coburg am 21. Nov. 1939: Die Prokura des Kaufmanns Friedrich Dehler ist erloshen. Dem Kaufmann Richärd Heldrung und dem Kaufmann Rolf Schüppler, beide in Coburg, ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß je zwei Prokuristen gemein- sam zeichnen. Löschungen: Fa. Dampf- ziegelei Coburg Carl Liefke in C0o- burg am 15, Nov. 1939. (Geschäftsauf- gabe.) Fa. Johann Weberpals in Coburg, am 18. Nov. 1939, (Von
Amts wegen.)
Coburg. (42968] Handelsregister Amtsgericht Coburg, 27, Nov, 1939. Veränderungseinträge:
Bei der Fa. Porzellanfabrik Paul Rausfchert G. m. b. H. in Pressig- Rothenkirchen (Ofr.), am 15, Nov. 1939: Die Prokura des Franz Thees ist erxloshen. Bei der a. Ton- u. Ziegelwerk Hummendorf Lorenz Böhm in Hummendorf b. Kronach am 25, Nov. 1939: Nunmehriger Fn- Her ist dex Rechtsanwalt Dr. Ludwig Böhm in Kronach. Bei der Fa. Karl Schreider Bayer. Bierbrauerei in Falkenstein, Gmde. Steinbach a. Haide, am 27. Nov. 1939; Den Kaufleuten Karl Heinz Fammers und Dr. Rudolf. Küpper in Falkenstein so- wie Ludwig Muüllér-Ali in Fischbach- mühle ist Prokura in der Weise erteilt, daß je zwei gemeinschaftlich zur Ver-
tretung berechtigt sind.
Ebenrode. [42961] Handelsregister Amtsgericht Ebenrvode, At, 11, 1939. Veräuderung:
A 148 Fr. Ferd. Neiß, Ebenrode. Die Zahl der Kommanditisten hat sih von 5 auf 6 erhöht. Erloschen am 17. 10, 1989: A 168 Nobert Reimann, Eydtkau.
Eichstätt. [12962] 1, Fa. Paul Dufft Schuhhaus
Weiß, Jugolstadt: Neuer Jnhaber
abi Dufft, Kaufmannswitwe, Jn-
golstadt.
2. Neueintr2gungen: a) Thomas
Vauer, Siy Ingolstadt, Jnhaber
1939
JFnhaltsüberficht. 1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. —
3, Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister. — 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags- rolle. — 7. Konkurse und Vergleichésahen. —
omgs Bauer, Schreinermeister und Sagewerksbesiver, Jngolstadt, b) Wal- bnurga Wallner, Sägewerk u. Holz- handlung, Siy Reicherts8hofen, Fn- haber Walburga Wallner, Sägewerks- besißerswitwe, Reichertshofen. Ferdi- nand Wallner in Reichertshofen ist Prokura erteilt. Eichstätt, 27, Novem- ber 1939, Amtsgericht. Eisenach. [42963]
Handelsregister
Amtsgericht Eisenach.
Eisenach, 21. November 1939.
Erloschen: A 147 Werramühle Wartha, Oberingenieur Robert Kohÿlrausch,
Kraft- und Sägewerk, Kiesbaggerei, Eisenach.
Die Firma ist erloschen. Eisenach, [42964] Handelsregister Amtsgericht Eisenach. Eisenach, den 21. November 1989. Neueintragung:
A 434 Frit Quent, Handels8ver-
tretungen, Eisenach.
Jnhaber ist der Kaufmann Friß Quent in Eisenach. Euskirchen. [42965]
Handelsregister A Amtsgericht Euskirchen, 27. 11, 1939. Nr. 490 Firma Kornhaus Kom- mern, Müller «& Co., Kommandit- gesellschaft, Kommern. Die Prokura des Hans Meyer in Kommern ist er- loschen. Die Prokura des Fosef Strot- kfötter, Kaufmann in Eusfirchen, be-
steht als Einzelprokura weiter.
Euskirchen. [42966] Amtsgericht Euskirchen, 27. 11, 1939. Jn unser Handelsregister A unter H.-R. A Nr. 635 wurde heute bei der Firma „Zimmermann «& Cie., Sin- zenich““ folgendes eingetragen: Die Ge- sellschaft ist aufgelöst, Kausmann Peter Jojef Zimmermann aus Sinzenich ist nunmehr Alleininhaber.
Fallersleben, [42967] Amtsgericht Fallersleben, 15. 11.39.
H.-R. A Nr. 65: Die offene Handels- gesellshaft G. Bock und Sohn, Bank- geschäft, Fallersleben, ist aufgelöst. Liquidator ist Rechtsanwalt Dr. Nehls in Fallersleben.
Gera. [42810] Handelsregister Amtsgekicht Gera, 27. Novbr. 1989. Löschung:
A 1493 Hermann Pohlan, Geraer Dampf - Vulkanisier - Anstalt in Gera. Die Firma ist erloschen.
Gera, {42811] Handelsregister Amtsgericht Gera, 27. Novbr. 1939. Veränderung:
A Nr. 2365 Arno Drechsel, Mecha- nische Weberei in Gera. Dem Heinz Drechsel ist Prokura erteilt.
s
Giessen. [42968] Bekanutmachung. Handelsregister A
Amtsgericht Gießen.
Gießen, den 27. November 1939.
Veränderungen: j Am 9. November 1939 bei der Firma Ludwig Schneider, Heuchelheim;
H.-R. A 1867: Der Gesellshafter Lud- wig Schneider II. ist aus der Gesell- schaft durch Tod ausgeschieden.
Am 17. November 1939 bei der Firma Heinrich Hahn, Gießen; H.-R. A 1471: Die Prokura der Heinvih Hahn Ehefrau, Fohanna geb. Neuhaus, in Gießen bleèbt bestehen.
Am 21. November 1939 bei der Firma --Neue Apotheke“ Adolf Berger, Gießen; H.-R. A 1726: Der Adolf Berger Ehesrau, Emmy geb. Sohl, in Gießen ist Prokura erteilt.
Am 25. November 1939 bei der Firma Valentin Frey « Co., Gießen; H.-R. A 1635: Der Gustav Frey Ehe- frau, Marie geb. Treuke, in Sieben ist
Prokuva erteilt. Löschungen: Am 8. November 1939 bei der Fivma Lüdefking, Gießen; H.-R.
Ph. A 1554: Die Firma ist erloschen.
Am 13. November 1939 bei der Firma M. Rosenthal, Gießen; H.-R. A 1382: Die Firma ist erloschen.
8. Verschiedenes.
O
Handelsregifter B. Löschungen: 4 Bei der Firma Schade «& Fülls grabe, A. G., Zweigniederlassung Gießen; H.-R. B 226: Die Zweig- niederlassung ist aufgehoben,
chau. [42812] E Handelsregifter Amtsgericht Glauchau, den 27. ae avis 1939, Erloschen:
B 4 Neubarth & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Glauchau. Die Abwicklung ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Görlitz. {42969] Handelsregifter Anitsgericht Görliß.
Neuecintragungen: l
Am 14. 11. 1939: A 3705 Erwin Naefe, Görliß (Eisenkonstruktionswerk, Maschinen- U. Apparatebau, Eisenbahn- Oberbaugeräte). Jnhaber ist der „Fn- genieux und Schlossermeister Erwin Naefe in Weinhübel b. Görliß.
Am 20. 11. 1939: A 3706 Homogen- holz- und Plattenwerk Baldeweg & Co. Kommanditgesellschast, Görlis (Moltkestr. 8). Die Kommanditgesell schaft hat am 10. Juli 1939 begonnen. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Holzkaufmann Friedrih Baldeweg 1n Görliß. 31 Kommanditisten sind vor handen.
Veränderungen:
Am 11. 11. 1939 bei A. 2724, betr Görlißer Koffer: und Lederwarens fabrik Neuhaus Kommanditgesell- schaft, Görliß: Jun die Gesellschaft sind zwei Kommanditisten eingetreten; eimn Kommanditist ist ausgeschieden. Die Ein- lage eines Kommanditisten ist herabge]eßt worden.
Bei A. 3704, betr. Bauglaserei und Feunsterglashaudlung Theodor Kiese- wetter, Görliß (Prager Str. 61). Die Firma lautet jeßt „Theodor Kiese- wetter Juh. Alfons Bullmann““. Das Geschäft ist nebst Firma an den Glaser
. | Alfons Bullmann in Görliß verpachtet,
Am 17. 11. 1989 bei A. 3599, betr- Walter Liers « Co. Kommandit- gesellschaft, Kohlfurt: Die Firma ist geändert in „Leistenwerk Kohlfurt Walter Liers «& Co., Kommandit= gesellschaft“. Die Einlagen von acht- zehn Kommanditisien sind erhöht wor=
den. Sechs Kommanditisten sind in die Gesellshaft neu eingetreten. Erloschen:
Am 4. 11. 1939: A 3151 Friedrich Rothmann, Görliß; am 9. 11. 1939: A 3358 Rudolf Jakob, Görliß; A 3405 Max Rehfeld, Görliß; am 11. 11. 1939: A 358 Hans Schlobach «& Co., Neuhammer, O. L.; am 14. 11..1939: A 3245 Wilhelm Sobota, Görliß; am 16. 11. 1939: A 3400 Wislz helm Mewes, Görliß; am 18. 11, 1939: A 3149 Alfred Lange, Görliß; am 20. 11. 1939: A 3376 Friedrich Neubauer, Görliß.
Graz. [42813] Amtsgericht Graz. Graz, 6. November 1939. Veränderung:
12 H.-R. B 61/41 Lokalbahn Für- \stenfeld — Hartberg (—Neudau), Graz, Neutorgasse 51. j
Mit Beschluß der Generalversamm- lung vom 30, Juni 1939 ist die An- passung der Satzung an das Aktiengeset vom 30. Fanuar 1937, RGBl. 1 Seite 107, auf Grund der zweiten Verordnung zur Einsührung handelsrechtlicher Vor- christen im Lande Oesterreih vom 2. August 1938, - RGBl. 1 Seite 988, exfolgt. L
Firma nunmehr: Aktiengesellschaft „Lokalbahn Fürsteunfeld—Hartberg (—Neudau)“‘. Siß: unverändert.
GegEnstand des Unternehmens nun- mehr: Bau und Betrieb der Lokals bahnen von Fürstenfeld nah Hartberg mit einer Abzweigung nach Neudau, von Hartberg nah Friedberg, von Friedberg nah Aspang und von Fried- berg nah Pinkafeld sowie die Einrich- tung und der Betrieb von anderen Un- ternehmungen, die dem Zwecke der Ge- R mittelbar oder unmittelbar örderlih sind. Dauer der Gesellschaft: Die Gesellschaft endet mit dem Erlöschen der erworbenen Konzessionen für die vorstehend bezeihneten Linien; sie löst sih jedoch schon früher auf, wenn die thr Fdie Vat Bahnen verstaatliht oder durch die Gesellschaft veräußert werden,
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